Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von
Gewebe- und/oder Gelenkserkrankungen im Kiefer- oder
Nackenbereich eines Patienten, insbesondere zur Behandlung
von Parodontose, mit einem oder mehreren elektromagnetischen
Feldern.
Stand der Technik
Die Anwendung eines elektromagnetischen Feldes zur Behandlung
von chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie z. B.
der Gelenke, der Bänder und des Rückens, ist grundsätzlich
bekannt. Derartige Erkrankungen sind beispielsweise
Arthrosen, also degenerative Gelenkbeschwerden, aber auch
Tendinosen, degenerative Band- und Sehnenbeschwerden,
rheumatische Erkrankungen, wie z. B. entzündliche
Gelenkerkrankungen, sowie akute Verletzungen, die durch
Sport- und Arbeitsunfälle bedingt sind.
So zeigt beispielsweise die US-PS 5,131,904 oder die
US-PS 5,453,073 der Anmelderin eine Vorrichtung zur Anwendung eines
elektromagnetischen Feldes, um entzündliche oder degenerative
Gelenkserkrankungen, insbesondere Arthrose, zu behandeln.
Hierbei wird ein zu behandelndes Körperorgan, beispielsweise
eine Gliemaße, ein Abschnitt der Wirbelsäule, ein Ellenbogen-
oder Kniegelenk, im Inneren einer Ringspule plaziert.
Aufgrund dieser Anordnung des zu behandelnden Körperorgans
innerhalb der Öffnung der Ringspule ist es möglich, ein von
der Ringspule induziertes elektromagnetisches Feld auf das zu
behandelnde Körperorgan zu übertragen. Durch das angewendete
elektromagnetische Feld kann der Heilungsprozeß in dem
kranken Körperorgan gefördert werden. Das elektromagnetische
Feld führt dazu, daß die körpereigene Regeneration angeregt
wird und sich Knorpel bzw. Bindegewebe in dem erkrankten
Körperorgan kontinuierlich regenerieren.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß erkrankte Gewebe bzw. Gelenke
des Kiefer- und Nackenbereichs eines Patienten mit der
bekannten Vorrichtung nicht wirkungsvoll behandelt werden
können. So kann eine spezifische Behandlung eines Schwunds
des parodontalen Gewebes, also von Zahnfleisch, Wurzelhaut
und Alveolarknochen, oder von Kiefergelenksarthrose nicht
effektiv durchgeführt werden, da ein korrektes Positionieren
des zu behandelnden Kieferbereichs innerhalb der Ringspule,
so daß das elektromagnetische Feld selektiv nur an dem
parodontalen Gewebe und/oder dem Kiefergelenk appliziert wird
und direkt am Behandlungsort wirken kann, äußerst schwierig
zu erreichen ist. Daher ist es mit der bekannten Vorrichtung
nicht möglich, spezifische Erkrankungen des Kieferbereichs,
wie z. B. Parodontose oder Kiefergelenksarthrose, aber auch
des Hals- und Nackenbereichs, wie z. B. Schleudertraumata,
Muskelverspannungen und degenerative Beschwerden, wirksam zu
behandeln.
Darstellung der Erfindung
In Anbetracht dieser Nachteile und verbleibenden Probleme bei
der im Stand der Technik bekannten Vorrichtung liegt der
vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zu schaffen, bei der mit geringem konstruktiven Aufwand eine
gezielte und effektive Anwendung zumindest eines
elektromagnetischen Feldes auf zu behandelndes Gewebe
und/oder ein Gelenk bzw. zu behandelnde Gelenke im Kiefer-
oder Nackenbereich eines Patienten gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung zur Behandlung von
Gewebe- und/oder Gelenkserkrankungen im Kiefer- oder
Nackenbereich eines Patienten, insbesondere zur Behandlung
von Parodontose, ein Gehäuse auf, das zumindest den zu
behandelnden Bereich am Kiefer oder Nacken in ergonomisch
günstiger Art und Weise umgibt. Somit ist es möglich, das
Gehäuse sehr nahe an bzw. unmittelbar über dem zu
behandelnden Gewebe und/oder Kiefergelenk am Kopf des
Patienten zu plazieren. Das erfindungsgemäße Gehäuse ist aus
einem beliebigen geeigneten Material, insbesondere aber aus
Kunststoff, z. B. Polyethylen, Polypropylen oder dergleichen,
oder einem geeigneten Metall, beispielsweise Aluminium,
gefertigt. Die Verwendung von Kunststoff gewährleistet eine
besonders leichte Konstruktion des Gehäuses. Hierbei kann
durch eine schalenförmige Konstruktionsausführung des
Gehäuses weiterhin eine Gewichts- und Materialeinsparung im
Gehäusematerial erzielt werden. Weiterhin bietet es
herstellungstechnische Vorteile, wenn das erfindungsgemäße
Gehäuse als Kunststofformteil ausgebildet ist.
Ferner ist eine Anzahl an Spulen in dem Gehäuse angeordnet,
die zumindest ein elektromagnetisches Feld erzeugen. Das in
den Spulen induzierte elektromagnetische Feld oder die
induzierten elektromagnetischen Felder wird bzw. werden auf
den zu behandelnden Bereich angewendet, wobei der
Heilungsprozeß in dem zu behandelnden Gewebe oder Gelenk
durch die elektromagnetische Feldenergie angeregt werden
kann. Hierbei wird das elektromagnetische Feld völlig
schmerzfrei für den Patienten am Zentrum der Behandlung
angelegt, ohne daß ein Eingriff am Behandlungsort
erforderlich ist. Darüber hinaus sind die einzelnen Spulen in
dem Gehäuse derart untergebracht, daß diese sicher gelagert
und im Inneren des Gehäuses fixiert sind. Durch diese
Anordnung sind die Spulen in dem Gehäuse gegen Einwirkungen
oder Einflüsse von außen, wie z. B. Stöße, Verschmutzungen
oder unsachgemäße Eingriffe, geschützt positioniert. Die
Größe des Gehäuses richtet sich dabei nach der Ausdehnung und
Anzahl der darin vorgesehenen Spulen und ist wenigstens so
groß bemessen, daß alle Spulen vollständig darin aufgenommen
werden können.
Die beschriebene Behandlungsvorrichtung gestattet auf
einfache und effektive Art und Weise nicht nur die Schaffung
einer der Kiefer- und Nackenform angepaßten und somit
ergonomisch sehr günstigen Gehäuseform, sondern gestattet
auch die gezielte Anwendung der von den einzelnen
Magnetspulen erzeugten elektromagnetischen Felder auf
verschiedene Bereiche des Kiefers oder des Nackens,
insbesondere auf das parodontale Gewebe im Kiefer, da die in
dem Gehäuse befindlichen Spulen sehr nahe an das Zentrum der
Behandlung herangeführt und dort unmittelbar plaziert werden
können. Durch das Vorsehen einer Anzahl an Spulen ist dabei
stets gewährleistet, daß zumindest eine Spule über dem
jeweiligen Zentrum der Behandlung im Kiefer- oder
Nackenbereich zu liegen kommt. Der Abstand zwischen dem
jeweiligen Zentrum der Behandlung und der diesem jeweils
nächstgelegenen Spule wird erfindungsgemäß auf ein Mindestmaß
reduziert. Dadurch müssen die Feldlinien des
elektromagnetischen Feldes bzw. der elektromagnetischen
Felder nur einen sehr kurzen Weg zum Ort der Behandlung
zurücklegen. Somit ist die Stärke und die Intensität der in
den Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder am Ort der
Behandlung, d. h. im parodontalen Gewebe, am Kiefergelenk
und/oder im Nackengewebe, noch nahezu vollständig erhalten,
wodurch eine besonders wirksame Anwendung des
elektromagnetischen Feldes auf das erkrankte Gewebe bzw.
Gelenk sichergestellt ist. Im Vergleich zu konventionellen
Vorrichtungen, bei denen großflächige Bereiche eines
Körperorgans dem elektromagnetischen Feld unterworfen werden,
können daher die Feldlinien des Magnetfeldes selektiv auf das
parodontale Gewebe, das Kiefergelenk oder die
Nackenmuskulatur ausgerichtet und dort gezielt angewendet
werden.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den
weiteren Ansprüchen beschrieben.
Nach einem vorteilhaften Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung
weist das Gehäuse eine U-förmige Kontur auf. Durch die U-
förmige Gestaltung des Gehäuses ist das Gehäuse in
vorteilhafter Weise der Außenkontur des Kopfes des Patienten
im Kiefer- und Nackenbereich angepaßt. Bei der Parodontose-
Behandlung ist der Kopf des Patienten zwischen den beiden
Schenkeln des U-förmigen Gehäuses angeordnet, so daß sich das
Gehäuse im wesentlichen entlang der Außenkontur des Kiefers
von einem Kiefergelenk zum anderen und über die Vorderseite
des Kopfes erstreckt. Hingegen ist das Gehäuse bei der
Behandlung von Beschwerden im Nackenbereich, wie z. B.
Schleudertraumata, Muskelverspannungen oder degenerativen
Beschwerden, an der Hinterseite des Kopfes angeordnet, wobei
die beiden Schenkel des U-förmigen Gehäuses im wesentlichen
den Nackenbereich und Teilbereiche des Kopfs des Patienten
umgreifen. Der Abstand zwischen den beiden Schenkel des
Gehäuses ist so gewählt, daß der Kopf eines Patienten bequem
zwischen den beiden Schenkeln plaziert werden kann.
Es wird bevorzugt, daß eine Positionierungseinrichtung zum
Positionieren des Gehäuses zumindest über dem zu behandelnden
Kiefer- oder Nackenbereich vorgesehen ist. Die Befestigung
des Gehäuses an der Positionierungsrichtung kann
grundsätzlich lösbar ausgebildet sein. Hierbei ist das
Gehäuse über eine beliebige Verbindungseinrichtung,
beispielsweise eine Schraub- oder Klemmverbindung bzw. ein
Verbindungsgelenk, vorzugsweise dreh- und schwenkbar mit der
Positionierungseinrichtung verbunden und wird durch diese auf
der Höhe des Nacken- und Kopfbereichs des Patienten im Raum
gehalten. Die Positionierungseinrichtung ist in vorteilhafter
Weise in X-, Y- und Z-Achsenrichtung beweglich sowie um die
jeweiligen Achsen drehbar und somit beliebig im Raum
beweglich, so daß das an der Positionierungseinrichtung
befestigte Gehäuse in optimaler Art und Weise über dem zu
behandelnden Gewebe- und/oder Gelenk im Kiefer- oder
Nackenbereich eines Patienten positionierbar ist. Dabei
bietet der Einsatz einer bekannten handelsüblichen
Positionierungseinrichtung, die beliebige im Raum verstell-
bzw. einstellbar ist, den Vorteil einer besonders
kostengünstigen Konstruktion. Durch das Anbringen des
Gehäuses an der Positionierungseinrichtung vereinfacht sich
die Handhabung der gesamten Vorrichtungsstruktur erheblich.
Dieser Vorteil kommt insbesondere bei der Ausrichtung des von
den Spulen in dem Gehäuse erzeugten elektromagnetischen
Feldes auf das Zentrum der Behandlung zum Tragen.
Für die Ausbildung eines wirksamen elektromagnetischen Feldes
hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, daß die Spulen in
dem Gehäuse in einem vorbestimmten Abstand zueinander
und/oder vorzugsweise entlang der gesamten U-förmigen Kontur
des Gehäuses verteilt angeordnet sind. Hierbei wird der
Abstand zwischen benachbarten Spulen vorzugsweise so
eingestellt, daß sich die von den Spulen erzeugten
elektromagnetischen Felder in dem Bereich zwischen zwei
benachbarten Spulen jeweils überlappen, so daß an den Stellen
der Überlappung die Felddichte und -stärke erhöht ist.
Hierdurch kann die Intensität der Behandlung gesteigert und
der Heilungsprozeß im Gewebe zusätzlich angeregt werden.
Dabei hat es sich gezeigt, daß das Gewebe die von den Spulen
abgegebene elektromagnetische Energie absorbiert und auch
leitet, d. h. die auf das Gewebe angewendete Energie verteilt
sich während des Behandlungsvorgangs gleichmäßig über das
gesamte zu behandelnde Gewebe. Somit ist es möglich, auch die
nicht unmittelbar in der Nähe einer Spule befindlichen
Bereiche des Kiefergewebes oder des Nackens mit
elektromagnetischer Energie zu versorgen und dort den
Heilungsprozeß zu aktivieren. Daher hat es sich insbesondere
bei der Parodontosebehandlung als vorteilhaft herausgestellt,
die Spulen in einem konstanten Abstand entlang der U-förmigen
Kontur des Gehäuses zu verteilen, so daß die von den
einzelnen Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder
gleichmäßig auf das gesamte parodontale Gewebe angewendet
werden können.
Es hat sich als besonders günstig erwiesen, daß zumindest
sieben Spulen in dem Gehäuse voneinander beabstandet
angeordnet sind. Bei dieser Anordnung konnten in der Praxis
besonders positive Behandlungsergebnisse erzielt werden.
Für eine leichte Montage der Spulen in dem Gehäuse wird es
bevorzugt, daß das Gehäuse aus zumindest zwei dünnwandigen
Gehäuseteilen zusammengesetzt ist. Hierbei sind die beiden
Gehäuseteile im wesentlichen jeweils U-förmig entlang ihrer
Längserstreckung ausgebildet, wobei die beiden Gehäuseteile
im zusammengesetzten Zustand einen Hohlraum umschließen. Zur
sicheren Lagerung der Spulen in dem zwischen den
schalenartigen Gehäuseteilen ausgebildeten Hohlraum bietet es
Vorteile, wenn die Gehäuseteile jeweils eine rechteckförmige
Querschnittskontur aufweisen. Hierbei können die Gehäuseteile
jedoch auch beliebig andere Querschnittsformen aufweisen,
beispielsweise ist auch eine halbrunde oder polygonale
Konfiguration denkbar. Um einen Zugriff von außen oder ein
Eindringen von Schmutz in das Gehäuseinnere zu vermeiden, ist
es vorteilhaft, wenn die beiden Gehäuseteile entlang ihrer
Ränder im wesentlichen aneinandergrenzen und/oder sich an
ihren Randabschnitten überlappen. Hierdurch dann die Gefahr
vermindert werden, daß Verunreinigungen in das Gehäuseinnere
und die Spulen eindringen, die Oberflächen der Spulen
zusetzen und dadurch die Qualität der Übertragungsleistung
des elektromagnetischen Feldes auf den zu behandelnden
Bereich nachteilig beeinflussen.
Um eine Überhitzung der Spulen im Inneren des Gehäuses zu
verhindern, hat es sich als positiv gezeigt, zwischen den
zumindest zwei Gehäuseteilen Belüftungsöffnungen vorzusehen.
Vorteilhafterweise sind die Belüftungsöffnungen zwischen den
im wesentlichen aneinandergrenzenden und/oder sich
überlappenden Randabschnitten der Gehäuseteile ausgebildet.
Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß beim
Zusammenbau des Gehäuses zwischen den Randabschnitten der
Gehäuseteile durch Vorsehen geeigneter Abstandshalter ein
Abstand aufrecht erhalten wird. Die Belüftungsöffnungen
können jedoch auch einfach durch den Gehäusemantel
hindurchgebohrt oder darin eingeschnitten werden, um eine
ausreichende Ventilation des Gehäuseinneren und einen
Temperaturausgleich in dem Gehäuse für einen zuverlässigen
Betrieb sicherzustellen.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung umfaßt das
Gehäuse zumindest zwei Arme, die drehbeweglich miteinander
verbunden sind. Hierbei bilden die zwei Arme
vorteilhafterweise die beiden Schenkel des U-förmigen
Gehäuses. Durch diese Ausführungsform ist es möglich, die in
den Armen des Gehäuses angeordneten Spulen so nah wie möglich
an den Kopf des Patienten und somit an das jeweilige Zentrum
der Behandlung heranzuführen. Durch Schwenken der Arme um
ihren Drehpunkt auf den Kopf des Patienten zu werden die
Spulen unmittelbar über dem Ort der Behandlung plaziert, so
daß das von den Spulen erzeugte elektromagnetische Feld
direkt und mit hoher Intensität appliziert werden kann.
Ferner bietet diese Ausbildung den großen Vorteil, daß das
Gehäuse auf die Größe und Form des Kopfes des jeweiligen
Patienten angepaßt werden kann und das Gehäuse auch bei
Patienten mit verschiedenen Kopfformen exakt positionierbar
ist. Vorzugsweise sind in einem Arm vier Spulen und in dem
anderen Arm drei Spulen, oder umgekehrt, angeordnet.
Ein anderes vorteilhaftes Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung
sieht vor, daß die Spulen jeweils einen Kern aufweisen, der
jeweils von einer Anzahl an Drahtwicklungen umgeben ist. Das
Einfügen eines Kerns in die aus den Drahtwicklungen
bestehende Ringspule ergibt den Vorteil, daß das Magnetfeld
zusätzlich verstärkt wird. Hierbei wird der Einsatz eines
Ferritkerns bevorzugt, da dadurch die in den Spulen erzeugten
elektromagnetischen Felder die gewünschten Intensitäten und
Ausbreitungscharakteristiken entwickeln. Der Draht für die
Wicklungen besteht aus einem beliebigen leitfähigen Material,
wie beispielsweise aus Kupfer, wobei die Anzahl der
Wicklungen und der Durchmesser des Drahtes die Stärke des zu
erzeugenden Feldes beeinflußt.
Es hat sich ferner als günstig erwiesen, daß die Mittelachsen
der in dem Gehäuse angeordneten Spulen jeweils auf den zu
behandelnden Bereich gerichtet sind. Hierbei sind die
Mittelachsen im wesentlichen rechtwinklig zur Oberfläche des
zu behandelnden Bereichs am Kopf des Patienten orientiert.
Die Mittelachsen erstrecken sich im wesentlichen parallel zu
der Orientierung der Feldlinien im Inneren der Spulen. Somit
sind die Feldlinien in Richtung auf das Zentrum der
Behandlung hin ausgerichtet bzw. orientiert. Hierdurch kann
in vorteilhafter Weise eine besonders effektive Übertragung
der durch die Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder auf
das zu behandelnde Gewebe und/oder Gelenk gewährleistet
werden, da sich die Feldlinien direkt auf den zu behandelnden
Gewebe- oder Gelenkbereich hin bewegen und diesen
durchdringen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist eine Einrichtung zum Betreiben der Spule mit
einer gepulsten Gleichstromspannung vorgesehen. Hierbei
werden die in dem Gehäuse angeordneten Spulen durch die
gepulste Gleichspannung erregt, die vorzugsweise eine abrupt
ansteigende und abrupt abfallende, rechteckförmige Wellenform
aufweist. Die Spannung pulst vorzugsweise bei einer Frequenz
von 1 bis 30 Pulsen pro Sekunde, um ein elektromagnetisches
Feld in der Spule von unter 20 Gauss zu erzeugen. Dabei
bietet es Vorteile, wenn die von den einzelnen Spulen
erzeugten elektromagnetischen Felder jeweils gleich sind,
d. h. die gleiche Gleichspannung und Feldstärke aufweisen.
Diese Anordnung hat sich bei der Behandlung von Parodontose
und Kiefergelenkserkrankungen als besonders vorteilhaft
erwiesen. Es ist günstig, wenn beispielsweise an der
Außenseite des Gehäuses eine für den Anwender gut sichtbare
Anzeige angebracht ist, die den Betrieb der Spulen, d. h. ein
erregtes elektromagnetisches Feld, anzeigt, sowie das
Erkennen des jeweiligen Behandlungsortes ermöglicht. Dadurch
ist die Dauer und Art der Behandlung (Parodontose-,
Kiefergelenks- und/oder Nackenbehandlung) erkennbar und kann
von dem Anwender überwacht werden. Eine derartige Anzeige
kann beispielsweise durch eine Leuchtdiode (LED-Anzeige)
ausgebildet sein.
In diesem Zusammenhang ist es weiterhin vorteilhaft, daß die
Einrichtung zum Betreiben der Spulen eine Steuereinrichtung
umfaßt, mit der eine vorbestimmte Sequenzfolge der
Behandlungsperioden und die Länge der Behandlungsperioden
automatisch steuerbar ist. Hierbei hat sich gezeigt, daß mit
einer Sequenzfolge von 2 × 5 und 1 × 50 Minuten besonders
gute Behandlungserfolge erzielbar sind. Die Steuereinrichtung
weist vorzugsweise eine Schaltung auf, die an der
Steuereinrichtung oder am Gehäuse angeordnet ist.
Für eine gezielte Anwendung der elektromagnetischen Felder
auf das jeweils zu behandelnde Gewebe oder Gelenk im Kiefer-
oder Nackenbereich ist es günstig, daß die Spulen wahlweise
gemeinsam oder jeweils unabhängig voneinander betreibbar
sind. So sind die Spulen beispielsweise für eine
Parodontosebehandlung, bei der die elektromagnetischen Felder
entlang dem gesamten Kieferbereich aufzubringen sind,
parallel geschaltet. Dadurch ist eine gleichmäßige
Applikation der von den einzelnen Spulen erzeugten
elektromagnetischen Felder auf das parodontale Gewebe
gewährleistet. Hingegen hat es sich bei der Behandlung von
Kiefergelenksarthrose als positiv gezeigt, nur die über dem
jeweils zu behandelnden Kiefergelenk angeordnete Spule zu
betreiben, d. h. eine der beiden äußeren Spulen im U-förmigen
Gehäuse. Die elektromagnetischen Felder sind demnach durch
die Steuereinrichtung zwischen den einzelnen Spulen
umschaltbar, so daß, je nach Behandlungsart, die über dem
Zentrum der Behandlung befindliche Spule bzw. Spulen auch
selektiv betreibbar ist bzw. sind. Durch diese selektive
Anwendung der elektromagnetischen Felder nur auf das
jeweilige Zentrum der Behandlung konnten in der Vergangenheit
besonders effektive und positive Behandlungsergebnisse
erzielt werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von beispielhaft in den
Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine teilweise freigeschnittene Draufsicht auf eine
erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Behandlungsvorrichtung;
Fig. 2 eine schematische, vergrößerte Schnittansicht des
Gehäuses der erfindungsgemäßen
Behandlungsvorrichtung gemäß der ersten
Ausführungsform; und
Fig. 3 eine perspektivische Explosionsansicht einer
zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Behandlungsvorrichtung.
In der nachfolgenden Beschreibung und in den Figuren werden
zur Vermeidung von Wiederholungen gleiche Bauteile und
Komponenten auch mit den gleichen Bezugszeichen
gekennzeichnet, sofern keine weitere Differenzierung
erforderlich ist.
Ausführliche Beschreibung von Ausführungsformen der Erfindung
Wie in der Fig. 1 zu erkennen ist, die eine teilweise
freigeschnittene Aufsicht auf eine erste Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 2 zur Behandlung von Gewebe-
und/oder Gelenkserkrankungen im Kiefer- oder Nackenbereich
eines Patienten 10 zeigt, umfaßt ein U-förmiges Gehäuse 4 in
seinem Inneren 5 insgesamt sieben Spulen 6. Das Gehäuse 4 ist
schalenförmig ausgebildet und weist zwei Arme 8 auf, die um
den Kieferbereich eines Patienten 10 herum angeordnet sind.
Dabei umgibt das U-förmige Gehäuse 4 den gesamten Kiefer des
Patienten 10, einschließlich den Bereich über dem rechten und
linken Kiefergelenk. Die zwei Arme 8 des Gehäuses 4 sind über
ein Drehgelenk 12 drehbeweglich miteinander verbunden und aus
einem undurchsichtigen Kunststoffmaterial, z. B. aus
Polyethylen oder Polypropylen, als Kunststofformteil
hergestellt. Die Arme 8 bilden in ihrem Inneren 5 einen
Hohlraum zur Aufnahme der Spulen 6 aus. Dabei sind in dem in
der Draufsicht links neben dem Kopf gezeigten Arm 8 insgesamt
vier Spulen 6 und in dem rechts neben dem Kopf angeordneten
Arm 8 insgesamt drei Spulen 6 gelagert. Die zwischen der
Gehäuseinnenwandung und den Spulenoberflächen ausgebildeten
Zwischenräume sind durch ein geeignetes Kunststoffmaterial
ausgeschäumt.
Eine Positionierungseinrichtung, die in der Fig. 1 nicht zu
erkennen ist, ist über ein Verbindungselement 14 drehbar am
Gehäuse 4 angeordnet. Im vorliegenden Fall ist das
Verbindungselement 14 über einen Bolzen 13 im Drehgelenk 12
angebracht und in der Ebene der Zeichnung schwenkbar.
Die in Fig. 1 gezeigten Spulen 6 umfassen jeweils Kerne 16
aus Ferrit, wobei um den Umfang eines jeweiligen Kerns 16
Drahtwicklungen 18 aus Kupfer gewickelt sind. Die Spulen 6 in
dem Gehäuse 4 sind in einem vorbestimmten Abstand zueinander
entlang der gesamten U-förmigen Kontur des Gehäuses 4
verteilt angeordnet. Dabei ist der Abstand A zwischen
benachbarten Spulen 6 derart bemessen, daß sich die von den
Spulen 6 erzeugten elektromagnetischen Felder E in dem
Bereich zwischen zwei benachbarten Spulen überlappen, wie in
der Fig. 1 durch gestrichelte Linien angedeutet ist.
Die einzelnen Spulen 6 sind elektrisch leitfähig,
beispielsweise über nicht dargestellte Kabel, miteinander
verbunden, und an einer nicht dargestellte Einrichtung zum
Betreiben der Spulen angeschlossen. Beim Einschalten der
Einrichtung zum Betreiben der Spulen wird in jeder der Spulen
6 ein elektromagnetisches Feld E gleicher Feldstärke
induziert. Die Einrichtung zum Betreiben der Spulen ist an
eine in der Fig. 1 nicht gezeigte Steuerungseinrichtung
angeschlossen, deren Schaltung im Verbindungselement 14
integriert ist. Durch das Betreiben der Steuerungseinrichtung
ist es ferner möglich, auch nur einzelne Spulen 6 mit Strom
zu versorgen, so daß die Spulen 6 wahlweise gemeinsam oder
jeweils unabhängig voneinander betrieben werden. Das durch
die angelegte Spannung in den Spulen 6 induzierte
elektromagnetische Feld E wird auf den Kieferbereich des
Patienten 10 angewendet. Hierzu besteht das Gehäuse 4 aus
einem Material, im vorliegenden Fall aus Kunststoffmaterial,
das die von den Spulen 6 erzeugten elektromagnetischen Felder
E nicht beeinflußt, so daß die Felder ungestört aus dem
Gehäuse 4 nach außen dringen und auf das Gewebe oder
Kiefergelenk des Patienten 10 appliziert werden.
Der zwischen den beiden Armen 8 des Gehäuses 4 befindliche
Kopf des Patienten 10 wird möglichst nahe an eine Innenseite
20 des Gehäuses 4 herangeführt. Zusätzlich werden die beiden
Arme 8 über das Drehgelenk 12 in Richtung auf den Kopf des
Patienten 10 hin verschwenkt, bis diese am Kopf anliegen. Auf
diese Weise ist gewährleistet, daß die Spulen 6 direkt über
dem zu behandelnden Bereich über dem Kopf des Patienten 10
plaziert sind. Die Spulen 6 sind in dem Gehäuse 4 derart
positioniert, daß die Spulenmittelachsen 22, die sich
parallel zu dem Verlauf der Feldlinien innerhalb der Spulen 6
erstrecken, auf das jeweilige Zentrum der Behandlung
gerichtet sind.
Fig. 2 zeigt eine vergrößerte schematische Schnittansicht des
Gehäuses 4 der Behandlungsvorrichtung entlang der Linie II-II
nach Fig. 1. Wie in der Fig. 2 zu erkennen ist, ist das
Gehäuse 4 aus zwei dünnwandigen Gehäuseteilen 24
zusammengesetzt. Die beiden Gehäuseteile 24 weisen jeweils
eine schalenförmige bzw. U-förmige Querschnittsform auf. Im
vorliegenden Fall ist ein Gehäuseteil 24.2 dem Gesicht bzw.
dem Kopf der Patienten 10 zugewandt, während ein Gehäuseteil
24.4 die dem Kopf des Patienten 10 abgewandte Seite des
Gehäuses 4 bildet. Das Gehäuseteil 24.2 weist eine
geringfügig kleinere Höhe als das Gehäuseteil 24.4 auf, so
daß das Gehäuseteil 24.2 leicht in das Gehäuseteil 24.4
eingesetzt werden kann. Bei der Montage werden die Spulen 6
in den äußeren Gehäusemantel 24.4 eingesetzt und anschließend
wird der innere Gehäusemantel 24.2 zum Verschließen des
Gehäuses 4 über den Spulen 6 in den Gehäusemantel 24.4
eingesetzt. Die beiden Gehäuseteile 24 sind zur Befestigung
aneinander in geeigneter Weise miteinander verschraubt
und/oder verklebt. Wie in Fig. 2 deutlich zu erkennen ist,
überlappen sich die beiden Gehäuseteile 24 an ihren jeweiligen
Randabschnitten 26. Dabei kommen die Randabschnitte 26 des
inneren 24.2 (zum Kopf hingewandten) und äußeren (vom Kopf
abgewandten) Gehäusemantels 24.4 in den Bereich der
Überlappung beabstandet voneinander zu liegen. Die so
zwischen den Randabschnitten 26 gebildeten Zwischenräume
dienen als Belüftungsöffnungen 28 zur Ventilation des
Gehäusinneren 5. Wie in Fig. 2 durch zwei Pfeile P angedeutet
ist, ermöglichen die Belüftungsöffnungen 28 somit, daß die
beim Betrieb der Spulen 6 erzeugte Wärme aus dem
Gehäuseinneren 5 nach außen dringen kann. Dadurch ist eine
optimale Wärmeabfuhr der von den Spulen 6 erzeugten Wärme
sichergestellt.
Die in der Fig. 3 in einer perspektivischen Explosionsansicht
gezeigte zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Behandlungsvorrichtung unterscheidet sich von der in Fig. 1
im wesentlichen dadurch, daß zusätzlich eine
Positionierungseinrichtung 30 für das Gehäuse 4 zu erkennen
ist. Der Aufbau und die Funktion des Gehäuses 4 und der darin
angeordneten Spulen 6 ist im wesentlichen analog zu der in
Fig. 1 dargestellten Ausführungsform. Im Unterschied zu der
in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung 2 ist das Gehäuse 4 jedoch
starr mit dem Verbindungselement 14 verbunden ist. Die
Bewegung des Gehäuses 4 zum Positionieren an einem zu
behandelnden Bereich am Kopf des Patienten wird allein durch
die Positionierungseinrichtung 30 bewirkt.
Wie in der Fig. 3 zu erkennen ist, umfaßt die
Positionierungseinrichtung 30 mehrere Hebel 32, die gelenkig
miteinander verbunden oder gegeneinander bzw. ineinander
verschiebbar sind. Dabei kann das Gehäuse 4 über die
Positionierungseinrichtung 30, wie durch Pfeile F in Fig. 3
angedeutet ist, beliebig im Raum positioniert und
insbesondere exakt über dem Bereich der Behandlung am Kopf
des Patienten 10 plaziert werden.
Die Erfindung ist nicht auf die oben erläuterten
Ausführungsformen, die lediglich allgemeine
Anschauungsbeispiele darstellen, beschränkt. Vielmehr kann
die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung erheblich von
diesen beschriebenen Ausführungsbeispielen abweichen. So kann
das erfindungsgemäße Gehäuse etwa aus einem anderen
geeigneten Material als Kunststoff oder Metall gefertigt.
Ferner können mehr oder weniger als sieben Spulen in dem
Gehäuse, je nach gewünschter Intensität der Behandlung,
untergebracht werden. Auch kann die
Positionierungseinrichtung eine beliebig anders gestaltete
sein, die eine exakte, einfache und leicht zu handhabende
Positionierung des Gehäuses im Kiefer- oder Nackenbereich des
Patienten ermöglicht. Hierzu kann die in Fig. 3 gezeigten
Hebel der Positionierungseinrichtung beispielsweise
zusätzlich mit nach oben und unten beweglichen Drehgelenken
ausgestattet sein.