DE19819214A1 - Vorrichtung zur Behandlung von Gewebe- und/oder Gelenkserkrankungen - Google Patents

Vorrichtung zur Behandlung von Gewebe- und/oder Gelenkserkrankungen

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    • A61N2/00Magnetotherapy
    • A61N2/02Magnetotherapy using magnetic fields produced by coils, including single turn loops or electromagnets

Abstract

Es ist eine Vorrichtung zur Behandlung von Gewebe- und/oder Gelenkserkrankungen im Kiefer- oder Nackenbereich eines Patienten (10), insbesondere zur Behandlung von Parodontose, gezeigt, wobei die Vorrichtung ein Gehäuse (4) umfaßt, das zumindest den zu behandelnden Kiefer- oder Nackenbereich umgibt. Ferner ist eine Anzahl an Spulen (6) zum Erzeugen zumindest eines elektromagnetischen Feldes (E) vorgesehen, das auf den zu behandelnden Bereich anwendbar ist. Die Spulen (6) sind hierbei im Inneren (5) des Gehäuses (4) angeordnet.

Description

Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von Gewebe- und/oder Gelenkserkrankungen im Kiefer- oder Nackenbereich eines Patienten, insbesondere zur Behandlung von Parodontose, mit einem oder mehreren elektromagnetischen Feldern.
Stand der Technik
Die Anwendung eines elektromagnetischen Feldes zur Behandlung von chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie z. B. der Gelenke, der Bänder und des Rückens, ist grundsätzlich bekannt. Derartige Erkrankungen sind beispielsweise Arthrosen, also degenerative Gelenkbeschwerden, aber auch Tendinosen, degenerative Band- und Sehnenbeschwerden, rheumatische Erkrankungen, wie z. B. entzündliche Gelenkerkrankungen, sowie akute Verletzungen, die durch Sport- und Arbeitsunfälle bedingt sind.
So zeigt beispielsweise die US-PS 5,131,904 oder die US-PS 5,453,073 der Anmelderin eine Vorrichtung zur Anwendung eines elektromagnetischen Feldes, um entzündliche oder degenerative Gelenkserkrankungen, insbesondere Arthrose, zu behandeln.
Hierbei wird ein zu behandelndes Körperorgan, beispielsweise eine Gliemaße, ein Abschnitt der Wirbelsäule, ein Ellenbogen- oder Kniegelenk, im Inneren einer Ringspule plaziert.
Aufgrund dieser Anordnung des zu behandelnden Körperorgans innerhalb der Öffnung der Ringspule ist es möglich, ein von der Ringspule induziertes elektromagnetisches Feld auf das zu behandelnde Körperorgan zu übertragen. Durch das angewendete elektromagnetische Feld kann der Heilungsprozeß in dem kranken Körperorgan gefördert werden. Das elektromagnetische Feld führt dazu, daß die körpereigene Regeneration angeregt wird und sich Knorpel bzw. Bindegewebe in dem erkrankten Körperorgan kontinuierlich regenerieren.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß erkrankte Gewebe bzw. Gelenke des Kiefer- und Nackenbereichs eines Patienten mit der bekannten Vorrichtung nicht wirkungsvoll behandelt werden können. So kann eine spezifische Behandlung eines Schwunds des parodontalen Gewebes, also von Zahnfleisch, Wurzelhaut und Alveolarknochen, oder von Kiefergelenksarthrose nicht effektiv durchgeführt werden, da ein korrektes Positionieren des zu behandelnden Kieferbereichs innerhalb der Ringspule, so daß das elektromagnetische Feld selektiv nur an dem parodontalen Gewebe und/oder dem Kiefergelenk appliziert wird und direkt am Behandlungsort wirken kann, äußerst schwierig zu erreichen ist. Daher ist es mit der bekannten Vorrichtung nicht möglich, spezifische Erkrankungen des Kieferbereichs, wie z. B. Parodontose oder Kiefergelenksarthrose, aber auch des Hals- und Nackenbereichs, wie z. B. Schleudertraumata, Muskelverspannungen und degenerative Beschwerden, wirksam zu behandeln.
Darstellung der Erfindung
In Anbetracht dieser Nachteile und verbleibenden Probleme bei der im Stand der Technik bekannten Vorrichtung liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, bei der mit geringem konstruktiven Aufwand eine gezielte und effektive Anwendung zumindest eines elektromagnetischen Feldes auf zu behandelndes Gewebe und/oder ein Gelenk bzw. zu behandelnde Gelenke im Kiefer- oder Nackenbereich eines Patienten gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung zur Behandlung von Gewebe- und/oder Gelenkserkrankungen im Kiefer- oder Nackenbereich eines Patienten, insbesondere zur Behandlung von Parodontose, ein Gehäuse auf, das zumindest den zu behandelnden Bereich am Kiefer oder Nacken in ergonomisch günstiger Art und Weise umgibt. Somit ist es möglich, das Gehäuse sehr nahe an bzw. unmittelbar über dem zu behandelnden Gewebe und/oder Kiefergelenk am Kopf des Patienten zu plazieren. Das erfindungsgemäße Gehäuse ist aus einem beliebigen geeigneten Material, insbesondere aber aus Kunststoff, z. B. Polyethylen, Polypropylen oder dergleichen, oder einem geeigneten Metall, beispielsweise Aluminium, gefertigt. Die Verwendung von Kunststoff gewährleistet eine besonders leichte Konstruktion des Gehäuses. Hierbei kann durch eine schalenförmige Konstruktionsausführung des Gehäuses weiterhin eine Gewichts- und Materialeinsparung im Gehäusematerial erzielt werden. Weiterhin bietet es herstellungstechnische Vorteile, wenn das erfindungsgemäße Gehäuse als Kunststofformteil ausgebildet ist.
Ferner ist eine Anzahl an Spulen in dem Gehäuse angeordnet, die zumindest ein elektromagnetisches Feld erzeugen. Das in den Spulen induzierte elektromagnetische Feld oder die induzierten elektromagnetischen Felder wird bzw. werden auf den zu behandelnden Bereich angewendet, wobei der Heilungsprozeß in dem zu behandelnden Gewebe oder Gelenk durch die elektromagnetische Feldenergie angeregt werden kann. Hierbei wird das elektromagnetische Feld völlig schmerzfrei für den Patienten am Zentrum der Behandlung angelegt, ohne daß ein Eingriff am Behandlungsort erforderlich ist. Darüber hinaus sind die einzelnen Spulen in dem Gehäuse derart untergebracht, daß diese sicher gelagert und im Inneren des Gehäuses fixiert sind. Durch diese Anordnung sind die Spulen in dem Gehäuse gegen Einwirkungen oder Einflüsse von außen, wie z. B. Stöße, Verschmutzungen oder unsachgemäße Eingriffe, geschützt positioniert. Die Größe des Gehäuses richtet sich dabei nach der Ausdehnung und Anzahl der darin vorgesehenen Spulen und ist wenigstens so groß bemessen, daß alle Spulen vollständig darin aufgenommen werden können.
Die beschriebene Behandlungsvorrichtung gestattet auf einfache und effektive Art und Weise nicht nur die Schaffung einer der Kiefer- und Nackenform angepaßten und somit ergonomisch sehr günstigen Gehäuseform, sondern gestattet auch die gezielte Anwendung der von den einzelnen Magnetspulen erzeugten elektromagnetischen Felder auf verschiedene Bereiche des Kiefers oder des Nackens, insbesondere auf das parodontale Gewebe im Kiefer, da die in dem Gehäuse befindlichen Spulen sehr nahe an das Zentrum der Behandlung herangeführt und dort unmittelbar plaziert werden können. Durch das Vorsehen einer Anzahl an Spulen ist dabei stets gewährleistet, daß zumindest eine Spule über dem jeweiligen Zentrum der Behandlung im Kiefer- oder Nackenbereich zu liegen kommt. Der Abstand zwischen dem jeweiligen Zentrum der Behandlung und der diesem jeweils nächstgelegenen Spule wird erfindungsgemäß auf ein Mindestmaß reduziert. Dadurch müssen die Feldlinien des elektromagnetischen Feldes bzw. der elektromagnetischen Felder nur einen sehr kurzen Weg zum Ort der Behandlung zurücklegen. Somit ist die Stärke und die Intensität der in den Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder am Ort der Behandlung, d. h. im parodontalen Gewebe, am Kiefergelenk und/oder im Nackengewebe, noch nahezu vollständig erhalten, wodurch eine besonders wirksame Anwendung des elektromagnetischen Feldes auf das erkrankte Gewebe bzw. Gelenk sichergestellt ist. Im Vergleich zu konventionellen Vorrichtungen, bei denen großflächige Bereiche eines Körperorgans dem elektromagnetischen Feld unterworfen werden, können daher die Feldlinien des Magnetfeldes selektiv auf das parodontale Gewebe, das Kiefergelenk oder die Nackenmuskulatur ausgerichtet und dort gezielt angewendet werden.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Nach einem vorteilhaften Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung weist das Gehäuse eine U-förmige Kontur auf. Durch die U- förmige Gestaltung des Gehäuses ist das Gehäuse in vorteilhafter Weise der Außenkontur des Kopfes des Patienten im Kiefer- und Nackenbereich angepaßt. Bei der Parodontose- Behandlung ist der Kopf des Patienten zwischen den beiden Schenkeln des U-förmigen Gehäuses angeordnet, so daß sich das Gehäuse im wesentlichen entlang der Außenkontur des Kiefers von einem Kiefergelenk zum anderen und über die Vorderseite des Kopfes erstreckt. Hingegen ist das Gehäuse bei der Behandlung von Beschwerden im Nackenbereich, wie z. B. Schleudertraumata, Muskelverspannungen oder degenerativen Beschwerden, an der Hinterseite des Kopfes angeordnet, wobei die beiden Schenkel des U-förmigen Gehäuses im wesentlichen den Nackenbereich und Teilbereiche des Kopfs des Patienten umgreifen. Der Abstand zwischen den beiden Schenkel des Gehäuses ist so gewählt, daß der Kopf eines Patienten bequem zwischen den beiden Schenkeln plaziert werden kann.
Es wird bevorzugt, daß eine Positionierungseinrichtung zum Positionieren des Gehäuses zumindest über dem zu behandelnden Kiefer- oder Nackenbereich vorgesehen ist. Die Befestigung des Gehäuses an der Positionierungsrichtung kann grundsätzlich lösbar ausgebildet sein. Hierbei ist das Gehäuse über eine beliebige Verbindungseinrichtung, beispielsweise eine Schraub- oder Klemmverbindung bzw. ein Verbindungsgelenk, vorzugsweise dreh- und schwenkbar mit der Positionierungseinrichtung verbunden und wird durch diese auf der Höhe des Nacken- und Kopfbereichs des Patienten im Raum gehalten. Die Positionierungseinrichtung ist in vorteilhafter Weise in X-, Y- und Z-Achsenrichtung beweglich sowie um die jeweiligen Achsen drehbar und somit beliebig im Raum beweglich, so daß das an der Positionierungseinrichtung befestigte Gehäuse in optimaler Art und Weise über dem zu behandelnden Gewebe- und/oder Gelenk im Kiefer- oder Nackenbereich eines Patienten positionierbar ist. Dabei bietet der Einsatz einer bekannten handelsüblichen Positionierungseinrichtung, die beliebige im Raum verstell- bzw. einstellbar ist, den Vorteil einer besonders kostengünstigen Konstruktion. Durch das Anbringen des Gehäuses an der Positionierungseinrichtung vereinfacht sich die Handhabung der gesamten Vorrichtungsstruktur erheblich. Dieser Vorteil kommt insbesondere bei der Ausrichtung des von den Spulen in dem Gehäuse erzeugten elektromagnetischen Feldes auf das Zentrum der Behandlung zum Tragen.
Für die Ausbildung eines wirksamen elektromagnetischen Feldes hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, daß die Spulen in dem Gehäuse in einem vorbestimmten Abstand zueinander und/oder vorzugsweise entlang der gesamten U-förmigen Kontur des Gehäuses verteilt angeordnet sind. Hierbei wird der Abstand zwischen benachbarten Spulen vorzugsweise so eingestellt, daß sich die von den Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder in dem Bereich zwischen zwei benachbarten Spulen jeweils überlappen, so daß an den Stellen der Überlappung die Felddichte und -stärke erhöht ist.
Hierdurch kann die Intensität der Behandlung gesteigert und der Heilungsprozeß im Gewebe zusätzlich angeregt werden. Dabei hat es sich gezeigt, daß das Gewebe die von den Spulen abgegebene elektromagnetische Energie absorbiert und auch leitet, d. h. die auf das Gewebe angewendete Energie verteilt sich während des Behandlungsvorgangs gleichmäßig über das gesamte zu behandelnde Gewebe. Somit ist es möglich, auch die nicht unmittelbar in der Nähe einer Spule befindlichen Bereiche des Kiefergewebes oder des Nackens mit elektromagnetischer Energie zu versorgen und dort den Heilungsprozeß zu aktivieren. Daher hat es sich insbesondere bei der Parodontosebehandlung als vorteilhaft herausgestellt, die Spulen in einem konstanten Abstand entlang der U-förmigen Kontur des Gehäuses zu verteilen, so daß die von den einzelnen Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder gleichmäßig auf das gesamte parodontale Gewebe angewendet werden können.
Es hat sich als besonders günstig erwiesen, daß zumindest sieben Spulen in dem Gehäuse voneinander beabstandet angeordnet sind. Bei dieser Anordnung konnten in der Praxis besonders positive Behandlungsergebnisse erzielt werden.
Für eine leichte Montage der Spulen in dem Gehäuse wird es bevorzugt, daß das Gehäuse aus zumindest zwei dünnwandigen Gehäuseteilen zusammengesetzt ist. Hierbei sind die beiden Gehäuseteile im wesentlichen jeweils U-förmig entlang ihrer Längserstreckung ausgebildet, wobei die beiden Gehäuseteile im zusammengesetzten Zustand einen Hohlraum umschließen. Zur sicheren Lagerung der Spulen in dem zwischen den schalenartigen Gehäuseteilen ausgebildeten Hohlraum bietet es Vorteile, wenn die Gehäuseteile jeweils eine rechteckförmige Querschnittskontur aufweisen. Hierbei können die Gehäuseteile jedoch auch beliebig andere Querschnittsformen aufweisen, beispielsweise ist auch eine halbrunde oder polygonale Konfiguration denkbar. Um einen Zugriff von außen oder ein Eindringen von Schmutz in das Gehäuseinnere zu vermeiden, ist es vorteilhaft, wenn die beiden Gehäuseteile entlang ihrer Ränder im wesentlichen aneinandergrenzen und/oder sich an ihren Randabschnitten überlappen. Hierdurch dann die Gefahr vermindert werden, daß Verunreinigungen in das Gehäuseinnere und die Spulen eindringen, die Oberflächen der Spulen zusetzen und dadurch die Qualität der Übertragungsleistung des elektromagnetischen Feldes auf den zu behandelnden Bereich nachteilig beeinflussen.
Um eine Überhitzung der Spulen im Inneren des Gehäuses zu verhindern, hat es sich als positiv gezeigt, zwischen den zumindest zwei Gehäuseteilen Belüftungsöffnungen vorzusehen. Vorteilhafterweise sind die Belüftungsöffnungen zwischen den im wesentlichen aneinandergrenzenden und/oder sich überlappenden Randabschnitten der Gehäuseteile ausgebildet. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß beim Zusammenbau des Gehäuses zwischen den Randabschnitten der Gehäuseteile durch Vorsehen geeigneter Abstandshalter ein Abstand aufrecht erhalten wird. Die Belüftungsöffnungen können jedoch auch einfach durch den Gehäusemantel hindurchgebohrt oder darin eingeschnitten werden, um eine ausreichende Ventilation des Gehäuseinneren und einen Temperaturausgleich in dem Gehäuse für einen zuverlässigen Betrieb sicherzustellen.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung umfaßt das Gehäuse zumindest zwei Arme, die drehbeweglich miteinander verbunden sind. Hierbei bilden die zwei Arme vorteilhafterweise die beiden Schenkel des U-förmigen Gehäuses. Durch diese Ausführungsform ist es möglich, die in den Armen des Gehäuses angeordneten Spulen so nah wie möglich an den Kopf des Patienten und somit an das jeweilige Zentrum der Behandlung heranzuführen. Durch Schwenken der Arme um ihren Drehpunkt auf den Kopf des Patienten zu werden die Spulen unmittelbar über dem Ort der Behandlung plaziert, so daß das von den Spulen erzeugte elektromagnetische Feld direkt und mit hoher Intensität appliziert werden kann. Ferner bietet diese Ausbildung den großen Vorteil, daß das Gehäuse auf die Größe und Form des Kopfes des jeweiligen Patienten angepaßt werden kann und das Gehäuse auch bei Patienten mit verschiedenen Kopfformen exakt positionierbar ist. Vorzugsweise sind in einem Arm vier Spulen und in dem anderen Arm drei Spulen, oder umgekehrt, angeordnet.
Ein anderes vorteilhaftes Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung sieht vor, daß die Spulen jeweils einen Kern aufweisen, der jeweils von einer Anzahl an Drahtwicklungen umgeben ist. Das Einfügen eines Kerns in die aus den Drahtwicklungen bestehende Ringspule ergibt den Vorteil, daß das Magnetfeld zusätzlich verstärkt wird. Hierbei wird der Einsatz eines Ferritkerns bevorzugt, da dadurch die in den Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder die gewünschten Intensitäten und Ausbreitungscharakteristiken entwickeln. Der Draht für die Wicklungen besteht aus einem beliebigen leitfähigen Material, wie beispielsweise aus Kupfer, wobei die Anzahl der Wicklungen und der Durchmesser des Drahtes die Stärke des zu erzeugenden Feldes beeinflußt.
Es hat sich ferner als günstig erwiesen, daß die Mittelachsen der in dem Gehäuse angeordneten Spulen jeweils auf den zu behandelnden Bereich gerichtet sind. Hierbei sind die Mittelachsen im wesentlichen rechtwinklig zur Oberfläche des zu behandelnden Bereichs am Kopf des Patienten orientiert. Die Mittelachsen erstrecken sich im wesentlichen parallel zu der Orientierung der Feldlinien im Inneren der Spulen. Somit sind die Feldlinien in Richtung auf das Zentrum der Behandlung hin ausgerichtet bzw. orientiert. Hierdurch kann in vorteilhafter Weise eine besonders effektive Übertragung der durch die Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder auf das zu behandelnde Gewebe und/oder Gelenk gewährleistet werden, da sich die Feldlinien direkt auf den zu behandelnden Gewebe- oder Gelenkbereich hin bewegen und diesen durchdringen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine Einrichtung zum Betreiben der Spule mit einer gepulsten Gleichstromspannung vorgesehen. Hierbei werden die in dem Gehäuse angeordneten Spulen durch die gepulste Gleichspannung erregt, die vorzugsweise eine abrupt ansteigende und abrupt abfallende, rechteckförmige Wellenform aufweist. Die Spannung pulst vorzugsweise bei einer Frequenz von 1 bis 30 Pulsen pro Sekunde, um ein elektromagnetisches Feld in der Spule von unter 20 Gauss zu erzeugen. Dabei bietet es Vorteile, wenn die von den einzelnen Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder jeweils gleich sind, d. h. die gleiche Gleichspannung und Feldstärke aufweisen. Diese Anordnung hat sich bei der Behandlung von Parodontose und Kiefergelenkserkrankungen als besonders vorteilhaft erwiesen. Es ist günstig, wenn beispielsweise an der Außenseite des Gehäuses eine für den Anwender gut sichtbare Anzeige angebracht ist, die den Betrieb der Spulen, d. h. ein erregtes elektromagnetisches Feld, anzeigt, sowie das Erkennen des jeweiligen Behandlungsortes ermöglicht. Dadurch ist die Dauer und Art der Behandlung (Parodontose-, Kiefergelenks- und/oder Nackenbehandlung) erkennbar und kann von dem Anwender überwacht werden. Eine derartige Anzeige kann beispielsweise durch eine Leuchtdiode (LED-Anzeige) ausgebildet sein.
In diesem Zusammenhang ist es weiterhin vorteilhaft, daß die Einrichtung zum Betreiben der Spulen eine Steuereinrichtung umfaßt, mit der eine vorbestimmte Sequenzfolge der Behandlungsperioden und die Länge der Behandlungsperioden automatisch steuerbar ist. Hierbei hat sich gezeigt, daß mit einer Sequenzfolge von 2 × 5 und 1 × 50 Minuten besonders gute Behandlungserfolge erzielbar sind. Die Steuereinrichtung weist vorzugsweise eine Schaltung auf, die an der Steuereinrichtung oder am Gehäuse angeordnet ist.
Für eine gezielte Anwendung der elektromagnetischen Felder auf das jeweils zu behandelnde Gewebe oder Gelenk im Kiefer- oder Nackenbereich ist es günstig, daß die Spulen wahlweise gemeinsam oder jeweils unabhängig voneinander betreibbar sind. So sind die Spulen beispielsweise für eine Parodontosebehandlung, bei der die elektromagnetischen Felder entlang dem gesamten Kieferbereich aufzubringen sind, parallel geschaltet. Dadurch ist eine gleichmäßige Applikation der von den einzelnen Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder auf das parodontale Gewebe gewährleistet. Hingegen hat es sich bei der Behandlung von Kiefergelenksarthrose als positiv gezeigt, nur die über dem jeweils zu behandelnden Kiefergelenk angeordnete Spule zu betreiben, d. h. eine der beiden äußeren Spulen im U-förmigen Gehäuse. Die elektromagnetischen Felder sind demnach durch die Steuereinrichtung zwischen den einzelnen Spulen umschaltbar, so daß, je nach Behandlungsart, die über dem Zentrum der Behandlung befindliche Spule bzw. Spulen auch selektiv betreibbar ist bzw. sind. Durch diese selektive Anwendung der elektromagnetischen Felder nur auf das jeweilige Zentrum der Behandlung konnten in der Vergangenheit besonders effektive und positive Behandlungsergebnisse erzielt werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von beispielhaft in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine teilweise freigeschnittene Draufsicht auf eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung;
Fig. 2 eine schematische, vergrößerte Schnittansicht des Gehäuses der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform; und
Fig. 3 eine perspektivische Explosionsansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung.
In der nachfolgenden Beschreibung und in den Figuren werden zur Vermeidung von Wiederholungen gleiche Bauteile und Komponenten auch mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet, sofern keine weitere Differenzierung erforderlich ist.
Ausführliche Beschreibung von Ausführungsformen der Erfindung
Wie in der Fig. 1 zu erkennen ist, die eine teilweise freigeschnittene Aufsicht auf eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 2 zur Behandlung von Gewebe- und/oder Gelenkserkrankungen im Kiefer- oder Nackenbereich eines Patienten 10 zeigt, umfaßt ein U-förmiges Gehäuse 4 in seinem Inneren 5 insgesamt sieben Spulen 6. Das Gehäuse 4 ist schalenförmig ausgebildet und weist zwei Arme 8 auf, die um den Kieferbereich eines Patienten 10 herum angeordnet sind. Dabei umgibt das U-förmige Gehäuse 4 den gesamten Kiefer des Patienten 10, einschließlich den Bereich über dem rechten und linken Kiefergelenk. Die zwei Arme 8 des Gehäuses 4 sind über ein Drehgelenk 12 drehbeweglich miteinander verbunden und aus einem undurchsichtigen Kunststoffmaterial, z. B. aus Polyethylen oder Polypropylen, als Kunststofformteil hergestellt. Die Arme 8 bilden in ihrem Inneren 5 einen Hohlraum zur Aufnahme der Spulen 6 aus. Dabei sind in dem in der Draufsicht links neben dem Kopf gezeigten Arm 8 insgesamt vier Spulen 6 und in dem rechts neben dem Kopf angeordneten Arm 8 insgesamt drei Spulen 6 gelagert. Die zwischen der Gehäuseinnenwandung und den Spulenoberflächen ausgebildeten Zwischenräume sind durch ein geeignetes Kunststoffmaterial ausgeschäumt.
Eine Positionierungseinrichtung, die in der Fig. 1 nicht zu erkennen ist, ist über ein Verbindungselement 14 drehbar am Gehäuse 4 angeordnet. Im vorliegenden Fall ist das Verbindungselement 14 über einen Bolzen 13 im Drehgelenk 12 angebracht und in der Ebene der Zeichnung schwenkbar.
Die in Fig. 1 gezeigten Spulen 6 umfassen jeweils Kerne 16 aus Ferrit, wobei um den Umfang eines jeweiligen Kerns 16 Drahtwicklungen 18 aus Kupfer gewickelt sind. Die Spulen 6 in dem Gehäuse 4 sind in einem vorbestimmten Abstand zueinander entlang der gesamten U-förmigen Kontur des Gehäuses 4 verteilt angeordnet. Dabei ist der Abstand A zwischen benachbarten Spulen 6 derart bemessen, daß sich die von den Spulen 6 erzeugten elektromagnetischen Felder E in dem Bereich zwischen zwei benachbarten Spulen überlappen, wie in der Fig. 1 durch gestrichelte Linien angedeutet ist.
Die einzelnen Spulen 6 sind elektrisch leitfähig, beispielsweise über nicht dargestellte Kabel, miteinander verbunden, und an einer nicht dargestellte Einrichtung zum Betreiben der Spulen angeschlossen. Beim Einschalten der Einrichtung zum Betreiben der Spulen wird in jeder der Spulen 6 ein elektromagnetisches Feld E gleicher Feldstärke induziert. Die Einrichtung zum Betreiben der Spulen ist an eine in der Fig. 1 nicht gezeigte Steuerungseinrichtung angeschlossen, deren Schaltung im Verbindungselement 14 integriert ist. Durch das Betreiben der Steuerungseinrichtung ist es ferner möglich, auch nur einzelne Spulen 6 mit Strom zu versorgen, so daß die Spulen 6 wahlweise gemeinsam oder jeweils unabhängig voneinander betrieben werden. Das durch die angelegte Spannung in den Spulen 6 induzierte elektromagnetische Feld E wird auf den Kieferbereich des Patienten 10 angewendet. Hierzu besteht das Gehäuse 4 aus einem Material, im vorliegenden Fall aus Kunststoffmaterial, das die von den Spulen 6 erzeugten elektromagnetischen Felder E nicht beeinflußt, so daß die Felder ungestört aus dem Gehäuse 4 nach außen dringen und auf das Gewebe oder Kiefergelenk des Patienten 10 appliziert werden.
Der zwischen den beiden Armen 8 des Gehäuses 4 befindliche Kopf des Patienten 10 wird möglichst nahe an eine Innenseite 20 des Gehäuses 4 herangeführt. Zusätzlich werden die beiden Arme 8 über das Drehgelenk 12 in Richtung auf den Kopf des Patienten 10 hin verschwenkt, bis diese am Kopf anliegen. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß die Spulen 6 direkt über dem zu behandelnden Bereich über dem Kopf des Patienten 10 plaziert sind. Die Spulen 6 sind in dem Gehäuse 4 derart positioniert, daß die Spulenmittelachsen 22, die sich parallel zu dem Verlauf der Feldlinien innerhalb der Spulen 6 erstrecken, auf das jeweilige Zentrum der Behandlung gerichtet sind.
Fig. 2 zeigt eine vergrößerte schematische Schnittansicht des Gehäuses 4 der Behandlungsvorrichtung entlang der Linie II-II nach Fig. 1. Wie in der Fig. 2 zu erkennen ist, ist das Gehäuse 4 aus zwei dünnwandigen Gehäuseteilen 24 zusammengesetzt. Die beiden Gehäuseteile 24 weisen jeweils eine schalenförmige bzw. U-förmige Querschnittsform auf. Im vorliegenden Fall ist ein Gehäuseteil 24.2 dem Gesicht bzw. dem Kopf der Patienten 10 zugewandt, während ein Gehäuseteil 24.4 die dem Kopf des Patienten 10 abgewandte Seite des Gehäuses 4 bildet. Das Gehäuseteil 24.2 weist eine geringfügig kleinere Höhe als das Gehäuseteil 24.4 auf, so daß das Gehäuseteil 24.2 leicht in das Gehäuseteil 24.4 eingesetzt werden kann. Bei der Montage werden die Spulen 6 in den äußeren Gehäusemantel 24.4 eingesetzt und anschließend wird der innere Gehäusemantel 24.2 zum Verschließen des Gehäuses 4 über den Spulen 6 in den Gehäusemantel 24.4 eingesetzt. Die beiden Gehäuseteile 24 sind zur Befestigung aneinander in geeigneter Weise miteinander verschraubt und/oder verklebt. Wie in Fig. 2 deutlich zu erkennen ist, überlappen sich die beiden Gehäuseteile 24 an ihren jeweiligen Randabschnitten 26. Dabei kommen die Randabschnitte 26 des inneren 24.2 (zum Kopf hingewandten) und äußeren (vom Kopf abgewandten) Gehäusemantels 24.4 in den Bereich der Überlappung beabstandet voneinander zu liegen. Die so zwischen den Randabschnitten 26 gebildeten Zwischenräume dienen als Belüftungsöffnungen 28 zur Ventilation des Gehäusinneren 5. Wie in Fig. 2 durch zwei Pfeile P angedeutet ist, ermöglichen die Belüftungsöffnungen 28 somit, daß die beim Betrieb der Spulen 6 erzeugte Wärme aus dem Gehäuseinneren 5 nach außen dringen kann. Dadurch ist eine optimale Wärmeabfuhr der von den Spulen 6 erzeugten Wärme sichergestellt.
Die in der Fig. 3 in einer perspektivischen Explosionsansicht gezeigte zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung unterscheidet sich von der in Fig. 1 im wesentlichen dadurch, daß zusätzlich eine Positionierungseinrichtung 30 für das Gehäuse 4 zu erkennen ist. Der Aufbau und die Funktion des Gehäuses 4 und der darin angeordneten Spulen 6 ist im wesentlichen analog zu der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform. Im Unterschied zu der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung 2 ist das Gehäuse 4 jedoch starr mit dem Verbindungselement 14 verbunden ist. Die Bewegung des Gehäuses 4 zum Positionieren an einem zu behandelnden Bereich am Kopf des Patienten wird allein durch die Positionierungseinrichtung 30 bewirkt.
Wie in der Fig. 3 zu erkennen ist, umfaßt die Positionierungseinrichtung 30 mehrere Hebel 32, die gelenkig miteinander verbunden oder gegeneinander bzw. ineinander verschiebbar sind. Dabei kann das Gehäuse 4 über die Positionierungseinrichtung 30, wie durch Pfeile F in Fig. 3 angedeutet ist, beliebig im Raum positioniert und insbesondere exakt über dem Bereich der Behandlung am Kopf des Patienten 10 plaziert werden.
Die Erfindung ist nicht auf die oben erläuterten Ausführungsformen, die lediglich allgemeine Anschauungsbeispiele darstellen, beschränkt. Vielmehr kann die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung erheblich von diesen beschriebenen Ausführungsbeispielen abweichen. So kann das erfindungsgemäße Gehäuse etwa aus einem anderen geeigneten Material als Kunststoff oder Metall gefertigt. Ferner können mehr oder weniger als sieben Spulen in dem Gehäuse, je nach gewünschter Intensität der Behandlung, untergebracht werden. Auch kann die Positionierungseinrichtung eine beliebig anders gestaltete sein, die eine exakte, einfache und leicht zu handhabende Positionierung des Gehäuses im Kiefer- oder Nackenbereich des Patienten ermöglicht. Hierzu kann die in Fig. 3 gezeigten Hebel der Positionierungseinrichtung beispielsweise zusätzlich mit nach oben und unten beweglichen Drehgelenken ausgestattet sein.

Claims (13)

1. Vorrichtung zur Behandlung von Gewebe- und/oder Gelenkserkrankungen im Kiefer- oder Nackenbereich eines Patienten, insbesondere zur Behandlung von Parodontose, umfassend
  • 1. ein Gehäuse (4), das zumindest den zu behandelnden Kiefer- oder Nackenbereich umgibt, und
  • 2. eine Mehrzahl von in dem Gehäuse (4) angeordneten Spulen (6) zum Erzeugen zumindest eines elektromagnetischen Feldes (E), das auf den zu behandelnden Bereich anwendbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) U-förmig gestaltet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Positionierungseinrichtung (30) zum Positionieren des Gehäuses (4) zumindest über dem zu behandelnden Kiefer- oder Nackenbereich vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulen (6) in dem Gehäuse (4) in einem vorbestimmten Abstand (A) zueinander angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest sieben Spulen in dem Gehäuse (4) angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) aus wenigstens zwei dünnwandigen Gehäuseteilen (24) zusammengesetzt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den wenigstens zwei Gehäuseteilen (24) Belüftungsöffnungen (28) ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) zumindest zwei Arme (8) umfaßt, die drehbeweglich miteinander verbunden sind.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulen (6) jeweils einen Kern (16) aufweisen, der von einer Anzahl an Drahtwicklungen (18) umgeben ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelachsen (22) der Spulen (6) jeweils auf den zu behandelnden Bereich gerichtet sind.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Einrichtung zum Betreiben der Spulen (6) umfaßt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Betreiben der Spulen (6) eine Steuerungseinrichtung umfaßt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulen (6) wahlweise gemeinsam oder jeweils unabhängig voneinander betreibbar sind.
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