DE19828976C2 - Bipolares elektrochirurgisches Instrument - Google Patents

Bipolares elektrochirurgisches Instrument

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Description

Die Erfindung betrifft ein bipolares elektrochirurgisches Instrument gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eines der Hauptprobleme während chirurgischer Eingriffe besteht im schnellen und zuverlässigen Stillen von Blutungen, die auftreten können. Blutungen treten insbesondere beim Durchtrennen oder Entfernen von Gewebe mittels chirurgischer Schneidinstrumente auf. Um eine schnelle Hämostase zu errei­ chen, sind bereits chirurgische Techniken bekannt, bei denen z. B. zum Entfernen bzw. Durchtrennen von Gewebe eingesetzte chirurgische Scheren mit Vorrichtungen zum Stillen einer Blu­ tung versehen sind. So werden bei chirurgischen Eingriffen z. B. bipolare, elektrochirurgische Scheren eingesetzt, deren Scherenschenkel an eine Hochfrequenzspannungsquelle ange­ schlossen werden können und die nicht nur zum Durchschneiden von Gewebe oder Blutgefäßen, sondern auch zum vorzugsweise gleichzeitigen Verschließen von Blutgefäßen durch Elektrokoa­ gulation geeignet sind. Bei der Auslegung einer solchen elek­ trochirurgischen Schere ist es naturgemäß wichtig, daß der Hochfrequenzstrom ausschließlich durch den gewünschten Gewe­ bebereich fließt und keine Kurzschlüsse zwischen den Scheren­ schenkeln auftreten.
Um für die notwendige elektrische Isolation zwischen den Scherenschenkeln eines bipolaren elektrochirurgischen Instru­ ments zu sorgen, wird in der gattungsbildenden US-PS 5 324 289 vorgeschlagen, zumindest eine der beiden, im geschlossenen Zu­ stand aneinander anliegenden Scherenflächen mit einer elek­ trischen Isolierschicht zu versehen. Um weiterhin auch elek­ trische Kurzschlüsse über die Schwenkverbindung der beiden Scherenschenkel zu verhindern, ist diese Schwenkverbindung entweder als aus einem elektrisch isolierenden Material her­ gestellte Nietverbindung oder als eine Schraubverbindung ausgestaltet. Dabei wird eine Schraube durch den einen Scheren­ schenkel in den anderen Scherenschenkel eingeschraubt. Die Schraube besteht aus elektrisch isolierendem Material, oder es wird die Schraube durch eine aus elektrisch isolierendem Mate­ rial bestehende Hülse gegen den einen der beiden Scherenschen­ kel elektrisch abgeschirmt.
EP 0 572 131 A1 offenbart eine chirurgische Schere, die bei endoskopischen Operationen eingesetzt werden kann und de­ ren Schneiden gegeneinander elektrisch isoliert sind. Die bei­ den Schneiden werden elektrisch isoliert miteinander durch ei­ ne nicht leitende Keramikschraube verbunden, oder mittels ei­ ner elektrisch leitfähigen Schraube, die innerhalb einer iso­ lierenden Plastikmanschette geführt ist. Die Schraube verläuft durch eine Bohrung in der einen Schneide, auf welcher ihr Kopf in einer Ausnehmung versenkt ist und greift in ein Gewinde in der gegenüberliegenden Schneide ein. Die isolierende Manschet­ te wird in dem Gewinde angeordnet, zur weiteren Isolierung kann ein Tropen Epoxyharz auf das freistehende Ende der Schraube gegenüber ihrem Kopf aufgebracht werden. Eine beson­ dere Mutter zum Eingriff der Schraube ist nicht vorgesehen.
Aus US-PS 3 651 811 ist ebenfalls eine Schwenkvorrichtung für die beiden Scherenschenkel einer bipolaren elektrochirur­ gischen Schere bekannt, die aus einer Schraubverbindung be­ steht, bei der eine aus Metall bestehende Schraube mittels einer aus isolierendem Material hergestellten Hülse gegen einen Scherenschenkel, durch den sie durchgesteckt ist, elek­ trisch isoliert wird. In EP-A-0 589 453 wird weiterhin eine genietete Schwenkvorrichtung zwischen den beiden Scherenschen­ keln vorgeschlagen, die gleichfalls mit einer Isolierhülse elektrisch von den Scherenschenkeln abgekoppelt ist.
Die bekannten Schwenkvorrichtungen sind so gestaltet, daß sie über die Außenflächen der beiden Scherenschenkel hinaus vorstehen, so daß das Gewebe eines Patienten während einer Operation verletzt werden kann. Bei den eingesetzten Schraub­ verbindungen besteht darüber hinaus die Gefahr, daß die Schraube sich löst und sich damit der Sitz zwischen den beiden Scherenschenkeln lockert. Das Innengewinde in dem einen Sche­ renschenkel macht die Herstellung der Schere unwirtschaftlich. Beim Einsatz einer Nietverbindung für das Schwenkgelenk der Schenkel einer bipolaren elektrochirurgischen Schere ist dage­ gen die Wartung bzw. der Austausch eines defekten Scheren­ schenkels schwierig, da hierzu die Nietverbindung aufgestemmt werden muß. Darüber hinaus besteht bei Nietverbindungen die Gefahr, daß nur ein unzureichender oder zu starker Preßsitz zwischen den beiden Scherenschenkeln erreicht wird, was zu einer Beeinträchtigung der Handhabbarkeit und des Schneidver­ mögens der Schere führen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, die obengenannten Nachteile zu vermeiden und eine Schwenkvorrichtung für zwei schwenkbare Teile bipolarer, elektrochirurgischer Einrichtungen vorzuschlagen, die sich einfach herstellen und warten läßt und zuverlässig eine Kurzschlußbrücke zwischen den Schwenkteilen vermittels der Schwenkvorrichtung verhindert.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch ein bipolares elektrochirurgisches Instrument mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen. Vorteil­ hafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Gemäß der Erfindung hat das bipo­ lare elektrochirurgische Instrument zwei elektrisch lei­ tende Schwenkteile, die durch die Schwenkvorrichtung mitein­ ander schwenkbar verbunden sind, und bei denen diejenigen Flä­ chen der beiden Schwenkteile, die aneinander liegen, gegenüber einem der Schwenkteile elektrisch isoliert sind. Die Schwenk­ vorrichtung ist eine Schraubverbindung, die aus einer Schraube und einer Mutter besteht. Es sind eine Bohrung zur versenk­ baren Aufnahme der Schraube in dem einen der beiden Schwenk­ teile und eine weitere Bohrung zur versenkbaren Aufnahme einer Mutter der Schraubverbindung vorgesehen. Ein elektrisch iso­ lierender Werkstoff ist zumindest in/auf den Oberflächen der Schraube und Mutter und/oder in/auf den Oberflächen der Boh­ rungen in den beiden Schwenkteilen angeordnet.
Erfindungsgemäß ist die Mutter minde­ stens teilweise mit einer glatten Umfangsfläche von nicht kreisrunder Form versehen. Durch die nicht kreisrunde, glatte Umfangsfläche der Mutter wird nicht nur erreicht, daß kein Verdrehen der Schraubverbindung beim Festdrehen der Schraubverbindung auftritt, sondern in der Bohrung des Schwenkteils auch eine genaue Passung erzielt wird, die in hohem Maße den hygienischen Anforderungen Rechnung trägt und die Gefahr von Verletzungen oder Beschädigungen von Körperge­ webe oder Gegenständen praktisch ausschließt.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Schwenkvorrichtung für die Schwenkteile des bipolaren elektrochirurgischen Gerä­ tes als Schraubverbindung sorgt für einen sicheren, präzisen, relativen Sitz der Schwenkteile und damit, im Fall einer bipo­ laren, chirurgischen Schere, für einen guten Schneidvorgang, da sich über das Anziehmoment der Schraube der Sitz der die Scherenschenkel bildenden Schwenkteile optimal einstellen läßt und die Schraubverbindung die einmal vorgesehene Einstellung zuverlässig beibehält. Die versenkte Anordnung der Schraubver­ bindung in den Schwenkteilen oder Scherenschenkeln verhindert eine unbeabsichtigte Verletzung des Gewebes des Patienten oder ein Verhaken bzw. eine Beschädigung von Gegenständen, z. B. Mulltüchern oder Latex-OP-Handschuhen.
Da die Schraube und die Mutter der Schraubverbindung aus demselben Material hergestellt werden können, wird die Gefahr eines unerwünschten Verschleißes verhindert, wie er sich erge­ ben kann, wenn die Schraube und Mutter ganz oder teilweise aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
Es wird bevorzugt, die Bohrungen in den Schwenkteilen der bipolaren, elektrochirurgischen Einrichtung identisch und achssymmetrisch zueinander mit entsprechenden Innenflanschen zu versehen.
Bei einer zweiten Ausführungsform der Erfindung besteht die elektrische Isolierung der Schraubverbindung beider Schwenkteile besonders vorteilhaft aus einem aus elektrischem Isoliermaterial hergestellten Einsatz aus zwei Hülsen, wobei die Innenseite der einen Hülse formschlüssig mit dem Schrau­ benkopf und die Innenseite der anderen Hülse formschlüssig mit der Mutter ausgebildet sind.
Die elektrische Isolierung mit­ tels eines aus zwei Hülsen bestehenden Einsatzes hat vor allem eine besonders hohe elektrische Durchschlagfestigkeit.
In weiterer Ausgestaltung dieser besonders bevor­ zugten Ausführungsform ist die Unterseite des Schraubenkopfes konisch verjüngt und liegt an einer entsprechend konisch ge­ formten Fläche einer Unterlegscheibe an, die vorzugsweise aus demselben Material wie die Schraube besteht. Diese Ausbildung ermöglicht ein einfaches und zuverlässiges Anziehen der Schraube, da die Unterlegscheibe für einen guten Schraubensitz sorgt und einem vorzeitigen Verschleiß vorbeugt.
Das bipolare Instrument gemäß der Erfindung ist nachste­ hend anhand mehrerer, in der Zeichnung schematisch dargestell­ ter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit bipolaren, elektro­ chirurgischen Scheren näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine bipolare elektrochirurgische Schere mit einer Schwenkvorrichtung gemäß der Erfindung in schaubildlicher An­ sicht;
Fig. 2A einen Querschnitt durch eine erste Ausführungs­ form einer Schwenkvorrichtung gemäß der Erfindung für die bipolare, elektrochirurgische Schere in Fig. 1;
Fig. 2B eine Explosionsdarstellung der Schwenkvorrichtung in Fig. 2A;
Fig. 2C eine Seitenansicht einer Mutter für die Schwenk­ vorrichtung gemäß Fig. 2A und 2B;
Fig. 3A einen Querschnitt durch eine zweite Ausführungs­ form einer Schwenkvorrichtung gemäß der Erfindung für eine bipolare, elektrochirurgische Schere gemäß Fig. 1; und
Fig. 3B eine Explosionsdarstellung der Schwenkvorrichtung gemäß Fig. 3A.
Fig. 1 zeigt ein bipolares, elektrochirurgisches Gerät, das als eine Schere 10 ausgebildet ist, und dessen Schwenk­ teile in Form von Scherenschenkeln 12, 14 durch eine Schwenkvorrichtung 16 schwenkbar miteinander verbunden sind. Die Scherenschenkel 12, 14 weisen am vorderen Ende jeweils eine Schneidkante 18, 20 und am hinteren Ende jeweils ein ringförmiges Griffelement 22, 24 auf. Im Bereich einer Tei­ lungsebene T (Fig. 2A und 3A) beider Scherenschenkel 12, 14 liegen sich deren Schneidflächen 26 bzw. 28 gegenüber, von denen in Fig. 1 nur die Schneidfläche 28 des Scherenschenkels 14 zu sehen ist. Die Scherenschenkel 12, 14 bilden zwei Elek­ troden für die Elektrokoagulation und sind zu diesem Zweck an den Griffelementen 22, 24 jeweils über getrennte Leitungen 30, 32 mit einer Hochfrequenz-Spannungsquelle 34 verbunden. Die beiden Scherenschenkel 12, 14 sind aus einem elektrisch leitenden Material, vorzugsweise rostfreiem Stahl oder einer Aluminiumverbindung, gefertigt und zumindest auf den anein­ anderliegenden Schneidflächen 26, 28 mit einer an sich bekann­ ten und daher nicht dargestellten elektrischen Isolations­ schicht versehen, um einen unerwünschten Kurzschluß zwischen den Scherenschenkeln 12, 14 zu verhindern. Die Isolations­ schicht kann aus einem anorganischen, elektrisch isolierenden Material wie Glas, Keramik, Nitrid, Borid oder synthetischem Diamant gefertigt sein, wobei zusätzlich für die Schneidkanten 18, 20 Materialien großer Härte, die gute Schneideigenschaf­ ten aufweisen, eingesetzt werden können.
Gemäß Fig. 2A sind die beiden Scherenschenkel 12, 14 im Bereich der Schwenkvorrichtung 16 etwa gleich dick bemessen und weisen im Bereich der Schwenkvorrichtung 16 koaxiale, durchgehende Bohrungen 36, 38 auf.
Die Bohrung 36 in dem einen Scherenschenkel 12 hat einen äußeren, kreiszylindrischen Bohrungsabschnitt 40 größeren Durchmessers, dessen inneres Ende in einen hierzu koaxialen, kreiszylindrischen Bohrungsabschnitt 42 kleineren Durchmessers übergeht, der an der Oberseite eine Ringschulter 44 aufweist. Die Ringschulter 44 ist an ihrer Oberseite nach außen unter einem Winkel von etwa 30° stumpfkegelförmig erweitert, während die Unterseite der Ringschulter 44 von der Schneidfläche 26 des Scherenschenkels 12 gebildet wird. Die Bohrungsabschnitte 40 und 42 der Bohrung 36 in dem einen Scherenschenkel 12 ent­ sprechen etwa den Abmessungen einer Schraube 46.
Gemäß Fig. 2B hat die Schraube 46 einen zylindrischen Schraubenkopf 48, der an seiner äußeren Stirnseite 50 mit einer diagonalen Betätigungsnut 52 zum Einsetzen eines Schrau­ bendrehwerkzeuges und an seiner Unterseite mit einer Ring­ fläche 54 versehen ist, die entsprechend der Ringschulter 44 (Fig. 2A) der Bohrung 36 nach außen und zu ihrem Außenrand hin stumpfkegelförmig gestaltet ist. Ferner hat die Schraube 46 einen Schraubenschaft 56 mit einem Außengewinde 58 und einem glattzylindrischen Schaftabschnitt 60, dessen oberes Ende von der Ringfläche 54 des Schraubenkopfes 48 und dessen unteres Ende vom Außengewinde 58 begrenzt ist. Gemäß Fig. 2A erstreckt sich der glattwandige Schaftabschnitt 60 bis in das obere Ende der Bohrung 38 im Scherenschenkel 14 auf einer Länge, die etwa einem Viertel der Länge der Bohrung 38 entspricht. Der Schraubenkopf 48 wird von dem Bohrungsabschnitt 40 des Sche­ renschenkels 12 eng passend aufgenommen und ist in diesem praktisch vollständig versenkbar, so daß Verletzungen oder Be­ schädigungen von Gewebe oder Gegenständen nicht zu befürchten sind. Anstelle der Nut 52 können naturgemäß auch ein Kreuz­ schlitz oder ein Innen-Mehrkantloch auf der Oberseite des Schraubenkopfes 48 zum Einsetzen eines Schraubendrehwerkzeuges vorgesehen sein.
Gemäß Fig. 2A ist die Bohrung 38 in dem anderen, unteren Scherenschenkel 14 gegenüber der Bohrung 36 im oberen Schenkel 12 unterschiedlich ausgebildet. Sie weist einen äußeren, grö­ ßeren Bohrungsabschnitt 62 mit einem nicht kreisrunden Quer­ schnitt auf, der bevorzugt elliptisch und glattwandig ausge­ bildet ist. Der elliptische Bohrungsabschnitt 62 wird durch zwei Schultern 68, 70 begrenzt, die sich diagonal gegenüber­ liegen und im Bereich der Enden der großen Achse x des ellip­ tischen Querschnitts des Bohrungsabschnitts 62 gebildet wer­ den. Die Bohrung 38 setzt sich fort in einem mittleren, kreis­ zylindrischen Bohrungsabschnitt 64 mit einem demgegenüber kleineren Durchmesser und in einem inneren Bohrungsabschnitt 66 mit einem Durchmesser, der demjenigen des Schraubenschaftes 56 angepaßt ist. Der mittlere Bohrungsabschnitt 64 endet in einer demgegenüber wesentlich schmaleren, inneren Ringschulter 72 sehr geringer Höhe des Bohrungsabschnitts 66, wobei die der Ringschulter 72 gegenüberliegende Seite von der Schneidfläche 28 des Scherenschenkels 14 gebildet ist. Diese zweistufige Bohrung 38 dient zur eng passenden, formschlüssigen Aufnahme einer Schraubenmutter 74.
Insbesondere Fig. 2B und 2C zeigen, daß die Schraubenmut­ ter 74 einen vorderen, innen und außen glattwandigen, kreiszy­ lindrischen Längenabschnitt 76 hat, dessen Abmessungen etwa dem mittleren Bohrungsabschnitt 64 des Schenkels 14 in Fig. 2A entsprechen. Ein Innenwandabschnitt 78 mit glatter Oberfläche erstreckt sich vom vorderen Ende des Längenabschnitts 76 ins Innere bis etwa zur Hälfte der Höhe des Längenabschnitts 76, wo das Außengewinde 58 der Schraube 46 im in Fig. 2A montier­ ten Zustand derselben beginnt, um hierdurch zusätzlich einen Stromübergang unmöglich zu machen. Ein hinterer Längenab­ schnitt 80 der Schraubenmutter 74 hat gemäß Fig. 2C eine nicht kreisrunde, bevorzugt elliptische, durch eine x-Achse und eine y-Achse definierte Form mit glatter Umfangsfläche, die derje­ nigen des Bohrungsabschnittes 62 im Scherenschenkel 14 etwa entspricht, so daß eine äußere Stirnseite 75 der Mutter 74 mit der Außenseite des Scherenschenkels 14 bündig abschließt. Zwischen diesen Längenabschnitten 76, 80 der Mutter 74 ist daher je eine Schulter 82, 84 vorhanden, die sich diametral in Richtung der y-Achse der elliptischen Form der Schraubenmutter 74 nach entgegengesetzten Seiten erstrecken und von den Enden des im Querschnitt elliptischen Längenabschnitts 80 gebildet werden, die über den Umfang des die x-Achse einschließenden, kreiszylindrischen Längenabschnitts 76 überstehen. Die nicht kreisrunde, vorzugsweise elliptische Form der Schraubenmutter 74 dient nicht nur ihrer Ver­ drehsicherung, sondern sie erfüllt auch in hohem Maße hygie­ nische Anforderungen, da sie keine Vertiefungen, die ver­ schmutzt werden könnten, oder vorstehende Kanten aufweist, durch die Gewebeteile des Patienten oder andere Gegenstände erfaßt und ggfls. beschädigt werden könnten.
Die Mutter 74 weist eine durchgehende, kreiszylindrische Innenbohrung 86 auf, die mit einem in der Länge an das Außen­ gewinde 58 des Schraubenschaftes 56 angepaßten Innengewinde 88 versehen ist. Das Innengewinde 88 erstreckt sich vorzugsweise nur bis zu dem glattwandigen Innenwandabschnitt 78, wie Fig. 2B zeigt, um nicht nur ein leichtes Einführen des Schrauben­ schaftes 56 in die Schraubenmutter 74 zu ermöglichen, sondern vor allem, wie erwähnt, einen Stromübergang zu verhindern.
Um eine Kurzschlußbrücke zwischen den beiden elektrisch leitenden Scherenschenkeln 12, 14 über die Schwenkvorrichtung 16 zu verhindern, besteht einerseits die Möglichkeit, die Schraube 46 und/oder die Schraubenmutter 74 der Schwenkvor­ richtung 16 vollständig aus einem elektrisch nicht leitenden Material herzustellen, oder die an den Bohrungswandungen an­ liegenden Flächen der Schraube 46 und/oder der Mutter 74 mit einer elektrisch isolierenden Beschichtung zu versehen. Eine derartige elektrisch isolierende Beschichtung kann z. B. aus einer Werkstoffgruppe ausgewählt werden, die Glas, Glaskera­ mik, Metalloxide, Metallnitride und synthetischen Diamant umfaßt. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, die Schwenkvor­ richtung 16 mindestens teilweise aus einem Aluminiumwerkstoff, insbesondere AlMgSi0,5 zu fertigen und ihre Oberfläche mittels einer hartanodischen Oxidation, bei der Aluminiumoxid ent­ steht, mit einer elektrisch isolierenden Schutzhülle zu umge­ ben. Eine solche Oberflächenveredelung hat den Vorteil einer dauerhaften Isolationswirkung und einer hohen Verschleiß- und Korrosionsfestigkeit. Außerdem wird eine große Hitzebeständig­ keit erreicht, die weit über der Sterilisationstemperatur von 134°C für medizinische Geräte liegt. Darüber hinaus ist die für medizinische Geräte vorgeschriebene Bioverträglichkeit gewährleistet. Die Schwenkvorrichtung 16 kann aber auch aus einem biokeramischen Werkstoff hergestellt werden, der ähn­ liche Eigenschaften zeigt. Hier eignet sich vor allem Zirkon­ oxid, aber auch Polyetheretherketon. Weitere anorganische, elektrisch isolierende Werkstoffe, wie Glas, Glas/Keramik (z. B. PYROCERAM (TM), eine eingetragene Marke der Corning Glas Works, Corning, N.Y.), Metalloxide (z. B. Aluminiumoxid), Me­ tallnitride (z. B. Siliconnitrid), Metallboride oder syntheti­ scher Diamant können jedoch ebenso verwendet werden wie ein mit einem z. B. pulverförmigen Isoliermaterial ausgerüsteter Kunststoff. Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung ist die Bezeichnung "elektrisch isolierend" als irgendein Werkstoff oder irgendeine Beschichtung definiert, dessen bzw. deren spezifischer elektrischer Volumenwiderstand größer als etwa 106 Ohm/cm und/oder dessen/deren elektrischer Widerstand in einer elektrisch isolierenden Schicht größer als 10.000 Ohm ist.
Zum Verhindern einer Kurzschlußbrücke über die Schwenk­ vorrichtung 16 besteht weiter die Möglichkeit, die Wände der zur Aufnahme der Schwenkvorrichtung 16 in den Schenkeln 12, 14 vorgesehenen Bohrungen 36, 38 mit einem elektrisch isolieren­ den Werkstoff zu versehen. Hierbei eignen sich im Prinzip die gleichen, vorstehend angegebenen Werkstoffe mit elektrisch isolierenden Eigenschaften wie für die Herstellung der elek­ trisch isolierenden Schwenkvorrichtung 16. Für den Fall, daß die elektrische Isolierung durch Auskleidung der Bohrungswände in den Scherenschenkeln 12, 14 erreicht werden soll, kann die Schwenkvorrichtung 16 aus Metall gefertigt werden, was zu niedrigen Herstellungskosten der Schraubverbindung führt. So­ wohl für den Fall, daß die Schwenkvorrichtung 16 selbst elek­ trisch isolierend ausgebildet ist, als auch für den Fall ihrer Ausbildung aus Metall gewährleistet die Herstellung der Schraube 46 und der Mutter 74 aus demselben Werkstoff, daß beim Anziehen der Schraube 46 kein Abrieb auftritt, wie er insbesondere bei medizinischen Geräten unerwünscht ist.
Eine zweite, besonders bevorzugte Ausführungsform einer bipolaren chrirurgischen Schere 100 setzt sich gemäß Fig. 1 wiederum aus zwei Scherenschenkeln 102, 104 zusammen, die durch eine Schwenkvorrichtung 106 miteinander schwenkbar ver­ bunden und durch einen Einsatz 144 aus elektrisch isolierendem Material gegen Kurzschluß gesichert sind.
Gemäß Fig. 3A und 3B hat diese Schere 100 wiederum gleich dicke Scherenschenkel 102, 104 mit koaxialen, durchgehenden Bohrungen 108 bzw. 110 zur Aufnahme der Schwenkvorrichtung 106, wobei die beiden Bohrungen 108, 110 identische Abmessun­ gen (nicht beansprucht) aufweisen. Die Bohrungen 108, 110 dienen zur Aufnahme des Isolier-Einsatzes 144, der aus je einer Hülse 112, 114 bes­ teht, die den Bohrungen 108, 110 entsprechende Außenabmessun­ gen aufweisen. Hierdurch wird erreicht, daß unterschiedlichste Geräte jeweils mit dem gleichen (nicht beansprucht) Bohr- oder Fräswerkzeug sowie mit den gleichen Hülsen, Schrauben und Muttern (nicht beansprucht) zur Herstellung der Schwenkverbindung ihrer gegeneinander verschwenkbaren Teile verwendet werden können. Dadurch werden die Lagerhaltung der für die Schwenkverbindung vorzusehenden Teile sowie die Herstellung vereinfacht und damit auch der wirtschaftliche Aufwand verringert.
Gemäß Fig. 3A hat die Bohrung 108 in dem einen Scheren­ schenkel 102 einen außen liegenden, kreiszylindrischen Boh­ rungsabschnitt 116 größeren Durchmessers, dessen inneres Ende in einen hierzu koaxialen, kreiszylindrischen Bohrungsab­ schnitt 118 kleineren Durchmessers übergeht, der eine Ringschulter 120 bildet. Die Ringschulter 120 hat an ihrer Oberseite eine zur Achse der Schwenkvorrichtung 106 rechtwink­ lige Schulterfläche, während die Unterseite der Ringschulter 120 wiederum von einer zu dieser parallelen, inneren Schenkel­ fläche 122 des einen Scherenschenkels 102 gebildet wird.
Im Gegensatz zur ersten Ausführungsform in den Fig. 2A-2C ist, wie erwähnt, gemäß Fig. 3A die Bohrung 110 im anderen, unteren Scherenschenkel 104 gegenüber der Bohrung 108 in dem einen, oberen Scherenschenkel 102 identisch dimensioniert (nicht beansprucht). Die Bohrung 110 hat einen äußeren, kreiszylindrischen (nicht beansprucht) Bohrungsab­ schnitt 124 größeren Durchmessers, dessen inneres Ende in einen hierzu koaxialen, kreiszylindrischen Bohrungsabschnitt 126 kleineren Durchmessers übergeht, so daß eine Ringschulter 128 gebildet wird. Die Ringschulter 128 ist an ihrer Unter­ seite ebenfalls rechtwinklig, während die Oberseite der Ring­ schulter 128 wiederum von einer rechtwinkligen Schenkelfläche 128 des Scherenschenkels 104 gebildet wird.
Gemäß Fig. 3A und 3B haben die beiden Hülsen 112, 114 des Einsatzes 144 jeweils einen außenliegenden Hülsenabschnitt 132, 134 mit einer größeren, kreiszylindrischen (nicht beansprucht) Außenfläche und einen innen liegenden Hülsenabschnitt 136, 138 mit einer kleineren, kreiszylindrischen Außenfläche, so daß von den inneren Hülsenabschnitten 136, 138 jeweils eine innere, recht­ winklige Schulter 140, 142 und von den äußeren Hülsenabschnit­ ten 132, 134 jeweils eine äußere Schulter 141, 143 gebildet werden.
Es ist aus Fig. 3A ersichtlich, daß die Wandstärke der Hülsenabschnitte 132, 134; 136, 138 der radialen Breite der Schultern 120 bzw. 128 in den Bohrungen 108, 110 des Scheren­ schenkels 102, 104 jeweils etwa entspricht, so daß die Hülsen­ abschnitte 136, 138 jeweils die inneren Bohrungsabschnitte 118, 126 und deren Schultern 120, 128 abdecken. Infolgedessen fluchten die im Bereich der Teilungsebene T gegeneinanderlie­ genden Seiten der Schultern 140, 142 der beiden Hülsen 112, 114 mit der Teilungsebene T der Scherenschenkel 102, 104, so daß die beiden Hülsen 112, 114 gemeinsam den Einsatz 144 für die durchgehenden Bohrungen 108, 110 der beiden Scherenschen­ kel 102, 104 bilden.
Der obere, äußere Hülsenabschnitt 132 der Hülse 112 hat eine kreiszylindrische Innenwand 146 größeren Durchmessers und der untere, innere Hülsenabschnitt 136 hat eine kreiszylin­ drische Innenwand 148 kleineren Durchmessers. Dieser Durchmes­ ser der kreiszylindrischen Innenwand 148 entspricht dem Durch­ messer einer kreiszylindrischen (nicht beansprucht) Innenwand 150 des innen lie­ genden Hülsenabschnitts 138 der unteren Hülse 114.
Ferner hat der lichte Querschnitt einer kreiszylindri­ schen (nicht beansprucht) Innenwand 152 des äußeren Hülsenabschnitts 134 der unte­ ren Hülse 114 einen Durchmesser, der demjenigen der kreiszy­ lindrischen Innenwand 148 des oberen Hülsenabschnitts 132 der Hülse 112 entspricht. Beide Hülsen 112, 114 haben also den Bohrungen 108, 110 der Scherenschenkel 102, 104 entsprechende, identische Abmessungen und werden von den Bohrungen 108, 110 formschlüssig aufgenommen.
In Fig. 3A und 3B ist ferner eine Schraube 158 darge­ stellt, die einen zylindrischen Schraubenkopf 160 mit einer äußeren Stirnseite 162 und einer Betätigungsnut 164 hat. Die Unterseite des Schraubenkopfes 160 hat wiederum eine sich nach außen und oben erweiternde, stumpfkegelige Ringfläche 166, an die sich ein Schraubenschaft 168 mit einem glattwandigen Schaftabschnitt 170 anschließt, der am Ende des Schrauben­ schaftes 168 durch ein Außengewinde 172 begrenzt ist. Der Durchmesser des Schraubenkopfes 160 entspricht dem Durchmesser der kreiszylindrischen Innenwand 146 der Hülse 112. Der Durch­ messer des Schraubenschaftes 168 entspricht etwa demjenigen des Innendurchmessers der kreiszylindrischen Innenwände 148, 150 der Hülsenabschnitte 136, 138 der Hülsen 112, 114, so daß ein die elektrische Isolierung gewährleistender Formschluß zwischen den inneren Hülsenabschnitten 148, 150 und der Schraube 158 sichergestellt ist.
In Fig. 3B ist eine Schraubenmutter 154 mit einer äußer­ en, glattwandigen, kreiszylindrischen (nicht beansprucht) Oberfläche 157 in einem Mittellängsschnitt dargestellt. Da der Außendurchmesser und die Höhe oder Dicke der Schraubenmutter 154 dem Innendurch­ messer und der Höhe des lichten Querschnitts der zylindrischen Innenwand 152 des äußeren Hülsenabschnitts 134 etwa entspre­ chen, kann die Mutter 154 vollständig von der Hülse 114 bis zur Auflage auf der Schulter 142 infolge des durch diese Pas­ sung hervorgerufenen Reib- oder Paßsitzes verdrehungsfest und formschlüssig aufgenommen werden. Daher fluchtet eine äußere Stirnfläche 155 der Mutter 154 mit einer Stirnseite 156 der Hülse 114 und der Außenseite des Schenkels 104 im montierten Zustand und bildet somit eine weitgehend glatte, ebene Fläche.
Die Mutter 154 weist eine durchgehende Innenbohrung 180 auf, die mit einem an die Länge des Außengewindes 172 des Schraubenschaftes 168 angepaßten Innengewinde 182 versehen ist. Das Innengewinde 182 erstreckt sich, ähnlich der Schrau­ benmutter 74 in Fig. 2B, vorzugsweise nicht durch die gesamte Innenbohrung 180 der Mutter 154 bis zu ihrer inneren Stirn­ seite 184, um ein einfaches Einführen des Schraubenschaftes 168 in die Mutter 154 zu ermöglichen und die elektrische Iso­ lierung zu optimieren.
Eine ringförmige, metallische Unterlegscheibe 174 in Fig. 3A und 3B hat einen Außendurchmesser ensprechend der kreiszy­ lindrischen Innenwand 146 der Hülse 112 und einen Innendurch­ messer entsprechend den Innenwänden 146, 148 der inneren Hül­ senabschnitte 136, 138. Die radiale Breite des Ringes der Unterlegscheibe 174 enspricht der radialen Breite der inneren Schulter 140 der Hülse 112. Während eine Unterseite 176 der Unterlegscheibe 174 in einer zur Schraubenachse rechtwinkligen Ebene liegt und sich auf der inneren Schulter 140 der Hülse 112 abstützt, entspricht eine Oberseite 178 der Unterleg­ scheibe 174 der stumpfkegeligen Ringfläche 166 des Schrauben­ kopfes 160, so daß der Schraubenkopf 160 auf der Unterleg­ scheibe 174 abgestützt und durch diese innerhalb der Hülse 112 zentriert ist. Vorzugsweise besteht die Unterlegscheibe 174 aus dem gleichen metallischen Werkstoff wie die Schraube 158, um einen insbesondere bei medizinischen Geräten unerwünschten Abrieb zwischen beiden Teilen zu vermeiden.
Nachdem die Hülse 112 zusammen mit der Unterleg­ scheibe 174 in die Bohrung 108 des Scherenschenkels 102 und die Hülse 114 mit der in ihren freien, elliptischen Hülsenab­ schnitt 134 eingesteckten Schraubenmutter 154 in die Bohrung 110 des Scherenschenkels 104 eingesetzt sind, wird die Schrau­ be 158 durch die Unterlegscheibe 174 in der Hülse 112 und die inneren Hülsenabschnitte 136, 138 hindurchgesteckt, bis das Außengewinde 172 der Schraube 158 auf das Innengewinde 182 der elliptischen Schraubenmutter 154 trifft und diese unter Anzie­ hen der Schraubverbindung eingeschraubt wird. Aufgrund der formschlüssigen Ausgestaltung des Sitzes der Schraubenmutter 154 in dem Hülsenabschnitt 134 der Hülse 114 ist die Mutter 154 drehfest in der Hülse 114 gehalten, so daß die im Bereich der Teilungsebene T gegeneinander liegenden, inneren Stirn­ flächen der inneren Hülsenabschnitte 136, 138 fest gegenein­ ander gepreßt und dabei die Scherenschenkel 102, 104 fest, aber relativ verschwenkbar verbunden werden können.
Die Verdrehungssicherung der Mutter 154 wird durch Verwendung der oben beschriebenen und in Fig. 2A und 2C gezeigten, im Querschnitt mindestens teilweise nicht kreisrun­ den, vorzugsweise elliptischen Mutter 74 erzielt.
Die Hülse 114 weist eine im Querschnitt nicht kreisrunde Innenwand 152 auf, die dem unrunden Querschnitt der Mutter 154 angepaßt ist. Eine Verdrehungssicherung wird schließlich dadurch erreicht, daß der äußere, größere Hülsenabschnitt 134 der Hülse 114 und der sie aufnehmende äußere Bohrungsabschnitt 124 allein oder zusätzlich mit einem nicht kreisrunden, aneinander angepaßten Querschnitt versehen werden. In Abhängigkeit von den vorgesehenen Einsatz­ bedingungen und der spezifischen Bauart der Schere werden diese vorstehend genannten Abänderungen der beschriebenen zweiten Ausführungsform der Erfindung in Betracht kommen.
Bei einer elektrisch isolierenden Ausbildung des aus den beiden Hülsen 112, 114 bestehenden Einsatzes 144 kann die Schwenkvorrichtung 106 selbst aus Metall gefertigt werden, was deren Herstellungskosten, wie bereits erwähnt, beträchtlich senkt. In diesem besonders bevorzugten Fall wird daher durch den sich durch die beiden Bohrungen 108, 110 der Scherenschen­ kel 102, 104 erstreckenden und aus den beiden Hülsen 112, 114 bestehenden Isoliereinsatz 144 eine hohe elektrische Durch­ schlagfestigkeit und -sicherheit erreicht. Als elektrisch iso­ lierende Werkstoffe für die Hülsen 112, 114 können hierbei die im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel genannten Materialien sowie ein elektrisch isolierender Kunststoff ein­ gesetzt werden.
Alternativ können die Hülsen 112, 114 aus einem Metall beste­ hen, das mit einer elektrisch isolierenden Schicht beschichtet ist. Beispielsweise können die Hülsen 112, 114 aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung hergestellt werden, wobei die Aluminiumlegierung hartanodisch oxidiert wird, um eine elek­ trisch isolierende Oxidschicht auf der Oberfläche der Hülsen 112, 114 zu bilden. Bei einer zweiten, beispielhaften Kon­ struktion können die Hülsen 112, 114 unter Verwendung eines metallischen Materials hergestellt werden, wie z. B. eines rostfreien Stahls oder eines hochtemperaturbeständigen Metalls, z. B. Molybdän oder einer Molybdänlegierung, wobei die Hülsen dann mit einer elektrisch isolierenden Schicht be­ schichtet werden, wie z. B. mit jenen Schichten, die hierin weiter oben in bezug auf die Schraube und/oder die Mutter 74 beschrieben wurden.
Bezugszeichenliste
10
Schwenkvorrichtung
12
,
14
Teil
16
Schwenkvorrichtung
18
,
20
Schneidkante
22
,
24
Griffelement
T Teilungsebene
26
,
28
innere Schenkelflächen
30
,
32
Leitungen
34
Hochfrequenz-Spannungsquelle
36
,
38
koaxiale, durchgehende Bohrungen
40
äußerer, kreiszyl. Bohrungsabschnitt
42
innerer, kreiszyl. Bohrungsabschnitt
44
Ringschulter
46
Schraube
48
Schraubenkopf
50
Stirnseite
52
Betätigungsnut
54
Ringfläche
56
Schraubenschaft
58
Außengewinde
60
glattzylindrischer Schaftabschnitt
62
äußerer, elliptischer Bohrungsabschnitt
64
mittlerer, kreiszyl. Bohrungsabschnitt
66
innerer Bohrungsabschnitt
68
,
70
diagonale Schultern
72
Ringschulter
74
Schraubenmutter
75
äußere Stirnseite
76
vorderer, kreiszy. Längenabschnitt
78
Innenwandabschnitt glatter Oberfläche
80
elliptischer Längenabschnitt (Mutter)
82
,
84
diagonale Schultern (Mutter)
86
durchgehende Innenbohrung
88
Innengewinde
100
bipolaren Schere
102
,
104
Teil
106
Schwenkvorrichtung
108
,
110
durchgehende Bohrungen
112
,
114
Hülse
116
größerer, kreiszyl. Bohrungsabschnitt
118
kleinerer, kreiszyl. Bohrungsabschnitt
120
rechtw. Ringschulter
122
Schenkelfläche
124
äußerer, kreiszyl. Bohrungsabschnitt
126
kleinerer, kreiszyl. Bohrungsabschnitt
128
Ringschulter
130
Schenkelfläche
132
,
134
äußerer, größerer Hülsenabschnitt
136
,
138
innerer, kleinerer kreiszyl. Hülsenabschnitt
140
,
142
Innenschultern
141
,
143
Außenschultern
144
Einsatz
146
kreiszylindrische Innenwand
148
kreiszylindrische Innenwand
150
kreiszylindrische Innenwand
152
Innenwand
154
Mutter
155
äußere Stirnfläche
156
Stirnseite (Hülse
114
)
158
Schraube
160
Schraubenkopf
162
äußere Stirnseite
164
Betätigungsnut
166
stumpfkegelige Ringfläche
168
Schraubenschaft
170
glattwandiger Schaftabschnitt
172
Außengewinde
174
Unterlegscheibe
176
Unterseite
178
Oberseite
180
Innenbohrung
182
Innengewinde
184
inneren Stirnseite

Claims (14)

1. Bipolares elektrochirurgisches Instrument mit zwei gegeneinander verschwenkbaren Schwenkteilen (12, 14; 102, 104), die durch eine Schwenkvorrichtung miteinander schwenk­ bar verbunden sind, wobei die Schwenkvorrichtung (16; 106) sowie aneinanderliegende Flä­ chen (26, 28; 122, 130) der Schwenkteile (12, 14; 102, 104) gegenüber einem der Schwenkteile (12, 14; 102, 104) elektrisch isoliert sind und die Schwenkvorrichtung (16; 106) eine Schraubverbindung ist, die aus einer Schraube (46; 158) und einer Mutter (74; 154) be­ steht und eine Bohrung (36; 108) in dem einen (12; 102) der beiden Schwenkteile (12, 14; 102, 104) zur Aufnahme der Schraube (46; 158) und eine weitere Bohrung (38; 110) zur Auf­ nahme einer Mutter (74; 154) der Schraubverbindung (46, 74; 154, 158) vorgesehen sind und elektrisch isolierender Werkstoff zumindest in/auf den Oberflächen der Schraube (46; 158) und/oder Mutter (74; 154) an und/oder in/auf den Oberflächen der Bohrungen (36, 38; 108, 110) in den beiden Schwenkteilen (102, 104) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Mutter (74; 154) im Querschnitt mindestens teilweise eine nicht kreisrunde, glatte Umfangs­ fläche aufweist und ein äußerer Bohrungsabschnitt (62) der Bohrung (38) in dem anderen Schwenkteil (14) eine den Abmessungen des nicht kreisrunden Abschnittes (80) der Mutter (74) entsprechende Form aufweist.
2. Instrument nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine durchgehende Innenbohrung (86) der Mutter (74; 154), in der ein in der Länge an das Außengewinde (58) der Schraube (46) angepaßtes Innengewinde (88) angeordnet ist.
3. Instrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht kreisrunde Um­ fangsfläche der Mutter (74; 154) elliptisch ist.
4. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des vorderen Abschnitts (76) der Mutter (74) der kleinen Achse (y) der ellipti­ schen Außenform des hinteren Abschnitts (80) der Mutter (74) und der Durchmesser des hin­ teren Abschnitts (80) der Mutter (74), welcher der großen Achse (x) der elliptischen Außenform des hinteren Abschnitts (80) der Mutter (74) entspricht, über den vorderen Abschnitt (76) an sich diametral gegenüberliegenden Seiten hervorragt und jeweils eine Schulter (82; 84) bildet.
5. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (46; 158) und/oder die Mutter (74; 154) der Schraubverbindung (46, 74; 154, 158) vollständig aus einem elektrisch isolierenden Werkstoff hergestellt sind.
6. Instrument nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrisch isolierende Werkstoff aus keramischem Material besteht.
7. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil (46; 74) der Schwenkvorrichtung (16) aus einem metallischen Werkstoff gefertigt ist und seine Oberfläche mit einer elektrisch isolierenden Schutzhülle umgeben ist.
8. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrisch isolierende Werkstoff durch einen spezifischen Volumenwiderstand von größer als etwa 106 Ohm/cm und/oder die elektrisch isolierende Schicht durch einen elektrischen Widerstand von größer als etwa 10.000 Ohm definiert sind.
9. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch isolierende Werkstoff aus einer Werkstoffgruppe ausgewählt ist, die Glas, Glaskeramik, Metalloxide, Metallnitride, Metallboride und synthetischen Diamant umfaßt.
10. Instrument nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil (46; 74) der Schwenkvorrichtung (16) aus Aluminium besteht und seine Oberflächenbeschichtung aus einem hartanodisch aufgetragenen Aluminiumoxid besteht.
11. Instrument nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Aluminiumwerkstoff AlMgSi0,5 ist.
12. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den Schraubenkopf (46) aufnehmende, durchgehende Bohrung (36) des einen Schwenkteils (12) und die die Mutter (74) aufnehmende, durchgehende Bohrung (38) des anderen Schwenkteils (14) je eine innere Ringschulter (44, 42) gleichen Durchmessers aufweisen, deren gegenüberliegende Seiten von den inneren Flächen (26, 28) der beiden Teile (12, 14) gebildet sind.
13. Instrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die den Schraubenkopf (48) aufnehmende, durchgehende Bohrung (36) in dem einen Schwenkteil (12) einen äußeren, zylindrischen Bohrungsabschnitt (40), dessen Länge und Durchmesser an den Schraubenkopf (48) angepaßt ist, die einer konischen Ringfläche (54) des Schraubenkopfes (48) angepaßte Ringschulter (44) und einen inneren Bohrungsabschnitt (42) aufweist, der einen dem Schrau­ benschaft (56) entsprechenden Durchmesser hat.
14. Instrument nach einem der vorangehenden Ansprüche, das als Schere (10) ausgebildet ist, wobei die Schwenkteile (12, 14) Schneidschenkel bilden.
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