DE19844372A1 - Transportvorrichtung, insbesondere für Handhabungsgegenstände wie Werkzeuge, Instrumente o. dgl. - Google Patents

Transportvorrichtung, insbesondere für Handhabungsgegenstände wie Werkzeuge, Instrumente o. dgl.

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DE19844372A1
DE19844372A1 DE19844372A DE19844372A DE19844372A1 DE 19844372 A1 DE19844372 A1 DE 19844372A1 DE 19844372 A DE19844372 A DE 19844372A DE 19844372 A DE19844372 A DE 19844372A DE 19844372 A1 DE19844372 A1 DE 19844372A1
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Herb B Pauser
Martin Topel
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Parat Werk Schoenenbach GmbH and Co KG
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    • B62B2206/02Adjustable or convertible hand-propelled vehicles or sledges adjustable in length or width

Description

Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung, ins­ besondere für Handhabungsgegenstände wie Werkzeuge, Instru­ mente od. dgl., mit zumindest einem Abteil für die zu transportierenden Gegenstände, die von einer Bodenwand, vier Seitenwänden und einer Deckenwand begrenzt ist sowie mit einem wenigstens als bodenseitige Auflage dienenden Un­ terbau für die Transportvorrichtung.
Derartige Transportvorrichtungen sind bekannt und weit verbreitet. Bei einer druckschriftlich nicht belegbaren, als Werkzeugkoffer ausgebildeten Transportvorrichtung be­ steht der Unterbau aus vier, jeweils in Eckbereichen des Bodens angeordneten Rollen, so daß der Werkzeugkoffer fahr­ bar ist. Diese Transportvorrichtung erweist sich jedoch für manche Einsatzzwecke, insbesondere bei häufig wechselnden Arbeitsplätzen und Arbeitssituationen, als unpraktisch.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Transportvorrich­ tung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bereitzustellen, die einem Benutzer die Handhabung erleichtert.
Die Erfindung löst diese Aufgabe im wesentlichen da­ durch, daß eine Verstellvorrichtung vorgesehen ist, die das Abteil und den Unterbau miteinander verbindet, und mittels derer das Abteil relativ zu dem Unterbau aus einer bodenna­ hen Ruheposition in mindestens eine bodenferne Arbeitsposi­ tion höhenverstellbar ist.
Das Prinzip der Erfindung besteht somit darin, das Ab­ teil mit den Handhabungsgegenständen bei Bedarf in eine ge­ genüber dem Unterbau und damit dein Boden erhöhte Position zu bringen, aus der die Handhabungsgegenstände bequem ent­ nehmbar, bzw. bequem erreichbar und bedienbar sind. Dabei wird insbesondere den Anforderungen eines im Außendienstbe­ reich tätigen Benutzers, wie beispielsweise einem Service- Techniker, Rechnung getragen, der ständig an völlig unter­ schiedlichen Arbeitsplätzen tätig ist. So kann bei Tätig­ keiten in Bodennähe, beispielsweise in liegender Position des Benutzers, das Abteil in der Ruheposition verbleiben, weil die im Abteil enthaltenen Gegenstände problemlos ent­ nommen werden können. Muß der Benutzer jedoch während sei­ ner Tätigkeit stehen oder gegebenenfalls sitzen, kann er die im Abteil befindlichen Gegenstände mühelos erreichen, wenn sich das Abteil in der Arbeitsposition befindet. Damit entfällt lästiges Bücken.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfin­ dung umfaßt die Verstelleinrichtung wenigstens eine am Un­ terboden befestigte Tragstange, an der das Abteil ver­ schiebbar gehalten ist sowie einen Haltemechanismus, der das Abteil zumindest in der Arbeitsposition sichert. Dies hat den Vorteil, daß eine besonders einfach gestaltete Ver­ stellvorrichtung vorgesehen ist, die prinzipiell eine stu­ fenlose Höhenverstellung des Abteils relativ zu dem Unter­ bau ermöglicht. Bei einer entsprechenden Zahl von Haltepo­ sitionen ist eine individuell einstellbare Arbeitshöhe des Abteils vom Benutzer für verschiedene Arbeitssituationen wählbar.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Haltemechanismus als Rastmechanismus ausgebildet, der das Abteil bei Erreichen seiner Arbeitsposition automa­ tisch sichert. Diese besonders einfach ausgestattete Aus­ führungsform sichert das Abteil in der Arbeitsposition au­ tomatisch, so daß der Benutzer das Abteil lediglich in die Arbeitsposition verstellen muß und keine zusätzlichen Hand­ griffe für die Arretierung ausführen muß.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind zwei voneinander beabstandete, parallel zueinander und un­ ter einem spitzen Winkel zum Boden verlaufende Tragstangen vorgesehen. Dies bietet zum einen den Vorteil der erhöhten Stabilität. Zum anderen wird durch die winkelige Anordnung die bei der Höhenverstellung erfolgende Vertikalbewegung mit einer Horizontalbewegung überlagert. Auf diese Weise kann das Abteil bei entsprechender Ausrichtung der Trans­ portvorrichtung bei Verstellung in die Arbeitsposition hin zum Benutzer bewegt werden, was die Handhabung weiter er­ leichtert.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist etwa mittig an der Deckenwand ein Griffkörper zum handge­ tragenen Transport der Transportvorrichtung angeordnet, der als Betätigungselement für die Höhenverstellung des Abteils ausgebildet ist. Die in etwa mittige Anbringung eines Griffkörpers an der Deckenwand der Transportvorrichtung ist schwerpunktnah und erhöht somit die Kippstabilität beim Tragen. Die Ausbildung des Griffkörpers als Betätigungsele­ ment für die Höhenverstellung des Abteils kombiniert die Tragefunktion mit der Verstellfunktion. Dies vermeidet die Anbringung zusätzlicher Betätigungselemente.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Tragstangen rohrförmig ausgebildet. Die Verstellvorrichtung umfaßt zwei Rohre, die jeweils in den Tragstangen (Basisrohre) teleskopartig aufgenommen sind, wobei eine Bewegung des Abteils von der Ruhe- in die Ar­ beitsposition einer Relativbewegung der Mittelrohre zu den Basisrohren entspricht. Durch diese teleskopartige Ausbil­ dung der Verstelleinrichtung wird die Stabilität der Vor­ richtung weiter erhöht, weil nun auch das Mittelrohr mit dem Abteil verbunden werden kann, so daß ein zweiter (deckenseitiger) Aufhängepunkt für das Abteil an der Ver­ stellvorrichtung geschaffen ist, ohne daß in der Ruheposi­ tion des Abteils die Tragstange aus den Umrissen des Ab­ teils herausragen muß. Diese Ausführungsform zeichnet sich somit durch besondere Einfachheit aus.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung schneidet die Verstellvorrichtung eine durch die Bodenwand der Trans­ portvorrichtung definierte Ebene etwa im Bereich des Boden­ wandrandes und eine durch die Deckenwand definierte Ebene etwa im Bereich des Griffkörpers. Auch diese Maßnahme er­ höht die Stabilität.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind an dem Unterbau Rollen für einen fahrbaren Transport der Transportvorrichtung angebracht, wobei an der Verstellvorrichtung ein Zugelement angeordnet ist. Auf diese Weise wird der Verstellvorrichtung zusätzlich die Funktion eines Fahrwerkes zugeordnet.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind am Abteil Rastmittel angeordnet, die bei in Ruheposition befindlichem Abteil mit Gegenrastmitteln am Unterbau zusammenwirken. Dies sorgt einerseits für eine erhöhte Stabilität der Transportvorrichtung sowie für eine besondere Abstützung des Abteils auf dem Unterbau. Andererseits kann auf vorteilhafte Weise verhindert werden, daß sich ein ausziehbar ausgebildeter Unterbau bei in Ruheposition befindlichem Abteil unbeabsichtigt herausziehen läßt. Dabei können insbesondere die Rastmittel und Gegenrastmittel formschlüssig ineinander sowie in die Bewegungsbahn des Unterbaus eingreifen. Wird die Transportvorrichtung beispielsweise von Hand getragen, so ist der herausziehbare Unterbau damit sicher arretiert.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Unterbau wenigstens eine Auflagefläche für Handhabungsgegenstände auf. Auf diese Weise kann eine zusätzliche Arbeitsfläche bereitgestellt werden, die dem Benutzer der Transportvorrichtung zusätzliche Arbeitserleichterungen bietet.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den zusätzlichen, nicht zitierten Unteransprüchen sowie anhand der Beschreibung von in den Zeichnungen dargestellten Aus­ führungsbeispielen. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Transportvor­ richtung mit in Ruheposition befindlichem Abteil in per­ spektivischer Ansicht,
Fig. 2 die Transportvorrichtung gemäß Fig. 1 im Schnitt mit einem vollständig eingefahrenen Zugbügel,
Fig. 3 einen vergrößerten Ausschnitt gemäß Fig. 2 im Bereich der Rollen,
Fig. 4 die Transportvorrichtung gemäß Fig. 2, in einer gekippten Position mit vollständig ausgezogener Teleskopan­ ordnung, wobei sich das Abteil in Ruheposition befindet,
Fig. 5 die Transportvorrichtung gemäß Fig. 2, bei dem das Abteil relativ zum Unterbau geringfügig nach oben ver­ schoben ist, wobei der Zugbügel zusammen mit den Mittelroh­ ren teilweise aus dem Abteil herausgezogen ist und wobei zur Stützung des Abteils der als Schublade ausgebildete Un­ terbau teleskopartig teilweise herausgezogen ist,
Fig. 6 die Transportvorrichtung gemäß Fig. 5, mit vollständig ausgefahrener Teleskopanordnung, wobei sich das Abteil in der Arbeitsposition befindet und der Unterbau vollständig ausgefahren ist,
Fig. 7 die Transportvorrichtung gemäß Fig. 6, bei dem der Zugbügel vollständig in das Abteil eingefahren ist und ein als Lade ausgebildeter Vorderabschnitt des Abteils zu einem nicht gezeigten Benutzer hin nach vorne abgeklappt ist,
Fig. 8 in perspektivischer Ansicht den als Schublade ausgebildeten Unterbau,
Fig. 9 einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der Transportvorrichtung gemäß Fig. 2, bei der der Unterbau über ausklappbare Stützfüße verfügt, die sich in ihrer Ru­ heposition befinden,
Fig. 10 die Transportvorrichtung gemäß Fig. 9 mit aus­ geklappten in Stützposition befindlichen Stützfüßen, einem in Arbeitsposition befindlichen Abteil und vollständig aus­ gefahrenem Zugbügel,
Fig. 11 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung der Transportvorrichtung gemäß Fig. 9,
Fig. 12 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung der Transportvorrichtung gemäß Fig. 11,
Fig. 13 ein drittes Ausführungsbeispiel der Transportvorrichtung mit in Ruheposition befindlichem Abteil in perspektivischer Ansicht, mit am Abteil angeordneten Rastmitteln und mit am Unterbau angeordneten Gegenrastmitteln,
Fig. 14 die Transportvorrichtung gemäß Fig. 13 mit in Arbeitsposition befindlichem Abteil, vollständig ausgefahrenem Zugbügel, aufgeklappter Lade und ausgezogenem Unterbau,
Fig. 15 eine teilgeschnittene Seitenansicht der Transportvorrichtung gemäß Fig. 13 im Bereich der Rollen bei in Ruheposition befindlichem Abteil, und
Fig. 16 die Transportvorrichtung gemäß Fig. 15 mit vollständig ausgefahrenem Unterbau und teilweise vertikal nach oben verlagertem Abteil 11.
Die in den Figuren insgesamt mit 10 bezeichnete Trans­ portvorrichtung umfaßt einen als Abteil 11 ausgebildeten, kofferartigen Oberbau und einen beim ersten Ausführungsbei­ spiel gemäß den Fig. 1 bis 8 als ausziehbare Schublade aus­ gestalteten Unterbau 12. Das Abteil 11 wird von einer Bo­ denwand 13, einer Deckenwand 14 und vier Seitenwänden 15a, 15b, 15c, 15d begrenzt. An der Deckenwand 14 ist - etwa zentral - ein Griffkörper 16 angeordnet, an dem die Trans­ portvorrichtung 10 u. a. von einem Benutzer getragen werden kann.
Innerhalb des Abteils 11, nahe den Seitenwänden 15a und 15c, sind die beiden Pfosten 17a, 17b einer Verstell­ einrichtung 18 geführt, die jeweils drei teleskopartig in­ einander aufgenommene Glieder 19, 20, 21 umfassen. Den Auf­ bau der Pfosten 17a, 17b erkennt man am besten in Fig. 4. Hier sind die drei teleskopartig verschiebbaren Glieder, die Tragstange 19, die im folgenden als Basisrohr bezeich­ net wird, das Mittelrohr 20 und das Kopfrohr 21 in jeweils maximal ausgefahrenem Zustand gezeigt.
Die beiden Kopfrohre 21 sind an ihrem der Bodenwand 13 fernen Ende mittels einer Querstrebe 22 miteinander verbun­ den. Kopfrohre 21 und Querstrebe 22 bilden auf diese Weise einen im wesentlichen U-förmigen Zugbügel 35, der in Fig. 1 geringfügig ausgefahren ist.
Das dem Unterbau 12 nahe Ende der Basisrohre 19 ist fest mit dem Unterbau 12 verbunden. Es tritt in einem dem Bodenwandrand 57 nahen Bereich der Bodenwand 13 in den In­ nenraum des Abteils 11 ein und durchgreift eine tüllenar­ tige Führung 58, die fest mit der Bodenwand 13 des Abteils 11 verbunden ist. Die Länge der Basisrohre 19 entspricht in etwa der Höhe des Abteils 11. Die Mittelrohre 20 sowie die darin aufgenommenen Kopfrohre 21 durchgreifen die Decken­ wand 14 des Abteils 11 etwa im Bereich des Griffkörpers 16. Sie durchstecken dabei auf analoge Weise eine tüllenartige Führung 59, die fest mit der Deckenwand 14 verbunden ist und der stabilen Aufhängung des Abteils 11 an der Verstell­ vorrichtung 18 dient.
Am Unterbau 12 sind zwei Rollen 23 angeordnet, die dem fahrbaren Transport der Transportvorrichtung 10 dienen. Für einen fahrbaren Transport muß die Transportvorrichtung 10 zunächst in eine gekippte Lage, wie beispielsweise in Fig. 4 dargestellt, gebracht werden. Dies wird später erläutert.
Der Zugbügel 35 kann in der Ruheposition des Abteils 11, die beispielsweise in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist, so weit eingefahren werden, daß die Querstrebe 22 an dem Griffkörper 16 zur Auflage kommt. In dieser Anordnung hat die Transportvorrichtung 10 eine sehr kompakte Form und kann vom Benutzer, entsprechend einem Werkzeugkoffer, ge­ tragen werden. Für einen bequemeren, gefahrenen Transport, insbesondere bei schweren im Abteil 11 befindlichen Gegen­ ständen, kann der Zugbügel 35 durch Zug an der Querstrebe 22 mit den Kopfrohren 21 und den Mittelrohren 20 in Aus­ fahrrichtung A ausgefahren werden. Die Ausfahrbewegung wird durch zwei Anschläge 24, 25 begrenzt, die mit entsprechen­ den Widerlagerflächen 26, 27 zusammenwirken, die an den je­ weiligen der Bodenwand 13 nahen Enden der Mittelrohre 20 bzw. der Kopfrohre 21 angeordnet sind (s. Fig. 3). Die vollständig ausgefahrene Teleskopanordnung gemäß Fig. 4 ist langgestreckt ausgebildet, wodurch ein langer Hebelarm ge­ schaffen ist, der eine Verkippung um die Rollenachse 56 er­ leichtert. Die Querstrebe 22 befindet sich in diesem ausge­ fahrenen Zustand in einer Höhe, in der sie für einen Benut­ zer bequem greifbar ist, so daß dieser die Transportvor­ richtung 10 komfortabel ziehen oder schieben kann. Auf diese Weise wird der Transport besonders von schweren Ge­ genstände deutlich erleichtert.
Um das Abteil 11, ausgehend von Fig. 2, von der Ruhe­ position in eine dem Boden 36 ferne Arbeitsposition gemäß Fig. 6 zu bringen, muß der Benutzer am Griffkörper 16 in Ausfahrrichtung A ziehen. Dabei bewegt sich das Abteil 11 in Ausfahrrichtung A entlang der Basisrohre 19 nach oben.
Gleichzeitig kann vorteilhafterweise der als Schublade aus­ gebildete Unterbau 12 von der Rollenachse 27 weg ausgefah­ ren werden, so daß das Abteil 11 stärker abgestützt und ge­ gen Umkippen gesichert ist. Eine derartige Abstützung ist prinzipiell nicht notwendig, jedoch vorteilhaft. Die Ar­ beitsposition des Abteils 11 ist erreicht, wenn die dem Mittelrohr 20 zugeordnete Widerlagerfläche 26 am Anschlag 24 des Basisrohres anschlägt. Dann nämlich kann das Mittel­ rohr 20, das bei der Bewegung des Abteils 11 in Ausfahr­ richtung A mitbewegt wird, nicht weiter aus dem Basisrohr 19 ausgefahren werden.
Der Zugbügel 35 mit Querstrebe 22 und Kopfrohren 21 kann auch dann noch relativ zum Abteil 11 ausgefahren wer­ den, wenn sich das Abteil in seiner Arbeitsposition befin­ det. Auf diese Weise kann die Transportvorrichtung 10 auch dann leicht gekippt und in der gekippten Position bequem gefahren werden, wenn das Abteil 11 in seine bodenferne Ar­ beitsposition hochgefahren ist.
Zur Sicherung des Abteils 11 in seiner Arbeitsposition ist eine Haltevorrichtung 28 vorgesehen. Beim Ausführungs­ beispiel ist diese lediglich auf eine sehr einfache, sche­ matische Weise dargestellt. Ein Bolzen 29 ist von einer Fe­ der 30 mit seinem freien Ende gegen den Außenumfang des Mittelrohres 20 beaufschlagt. Da die Haltevorrichtung 28 mit dem Bolzen 29 fest am Abteil 11 angeordnet ist, führt bei einer Relativbewegung des Abteils 11 relativ zum Unter­ bau 12 das Basisrohr 19 zugleich eine Relativbewegung zu dem Bolzen 29 aus. Im oberen freien Ende des Basisrohres 19 ist eine Bohrung 31 angeordnet, in die der Bolzen 29 ein­ greift, wenn Bolzen 29 und Bohrung 31 in fluchtende Posi­ tion miteinander gebracht sind. Dann fungiert der Bolzen 29 als Sperrkörper und verhindert ein Hinabgleiten des Abteils 11 entgegen der Ausfahrrichtung A nach unten. Das Abteil 11 wird auf diese Weise in seiner Arbeitsposition gesichert. Durch die ständige Beaufschlagung des Bolzens 29 zum Basis­ rohr 19 hin, ist zugleich ein automatischer Rastmechanismus geschaffen, der greift, sobald das Abteil 11 vom Benutzer in seine Arbeitsposition gebracht ist. Damit ist für den Benutzer kein zusätzlicher Handgriff für die Arretierung notwendig.
Zum Lösen der Haltevorrichtung 28 ist beim Ausfüh­ rungsbeispiel eine Welle 32 vorgesehen, die ein Handha­ bungsteil 33 derart mit dem Bolzen 28 verbindet, daß eine Betätigung des Handhabungsteils 33 eine Bewegung des Bol­ zens 29 weg vom Basisrohr 19 zur Folge hat und das Abteil 11 für eine Abwärtsbewegung entgegen der Ausführrichtung A freigibt. Vorteilhafterweise ist das Handhabungsteil 33 in Nähe des Griffkörpers 16 angeordnet, so daß es für den Be­ nutzer bequem erreichbar ist. Es kann aber beispielsweise auch an der Unterseite des Griffkörpers 16, z. B. als Bow­ denzug, oder in einer beliebigen anderen Position ange­ bracht sein.
Eine zweite Bohrung 34 ist am Basisror 19 an seinem der jeweiligen Rolle 23 nahen Ende angeordnet. Diese dient der Arretierung des Abteils 11 in seiner Ruheposition. Auf diese Weise kann beispielsweise der Zugbügel 35 mit Quer­ strebe 22, mit Kopfrohr 21 und mit Mittelrohren 20 in eine Position gemäß Fig. 4 ausgefahren werden, wobei ausge­ schlossen ist, daß das Abteil 11 mitbewegt wird.
Um einem Benutzer Zugang zu den im Abteil 11 angeord­ neten Gegenständen zu ermöglichen, ist das Abteil 11 in einen Grundkörper 40 und eine Lade 37 unterteilt. Der als Lade 37 ausgebildete Teil des Abteils 11 ist nach Art eines Flügels vom Grundkörper 40 des Abteils 11 wegklappbar. Die Lade 37 kann zusätzlich, beispielsweise mit Halteelementen 38, am Grundkörper 40 gehalten sein. Als Halteelement 38 kann beispielsweise ein Zugseil verwendet werden, das auf seiner der Lade 37 zugewandten Seite an den Seitenwänden 39 der Lade 37 und an seinem gegenüberliegenden Ende an den Seitenwandbereichen 15c bzw. 15a des Grundkörpers 40 des Abteils 11 befestigt ist.
Weiterhin ist ein in den Zeichnungen nicht gezeigtes Arretierelement wie Schloß vorgesehen, das die Lade 37 am Grundkörper 40 des Abteils 11 sichert. Dieses ist bei­ spielsweise an der Deckenwand 14 angeordnet. Die im Abteil 11 angeordneten Gegenstände können teilweise auch in der Lade 37 angeordnet sein. Gleichzeitig stellt die geöffnete Lade 37 mit der Bodenfläche 41 dem Benutzer eine Arbeits­ fläche zur Verfügung.
Halteelemente 38, wie auch die Ausbildung der Lade 37 selbst, sind nur beispielhaft angeführt. Es kann auch daran gedacht werden, geteilte Flügeltüren zu verwenden oder das Abteil 11 nach Art mehrerer übereinanderliegender Schubla­ den auszubilden.
Der in Fig. 8 gezeigte Unterbau 12 ist als Schublade ausgebildet und weist einen Innenraum 42 zur Aufnahme wei­ terer Gegenstände, beispielsweise von Kleinteilen auf. Längs der Achse 56 der Rollen 23, ist ein Basisträger 43 angeordnet, an dem die Rollen 23 befestigt sind. Seitlich des Innenraumes 42 der Schublade sind sich vom Basisträger 43 quer wegerstreckende Teleskopstangen 44 angeordnet. Diese bestehen jeweils aus mehreren, beim Ausführungsbei­ spiel aus drei Gliedern, was insbesondere aus Fig. 7 deut­ lich wird. Der Innenraum 42 wird vorderseitig von einer Leiste 45 abgeschlossen, deren dem Boden 36 naher Rand 46 der Abstützung auf dem Boden 36 dient. Auf diese Weise ist ein sehr stabiler Unterbau 12 geschaffen.
Bei den verschiedenen Ausführungsbeispielen sind gleiche oder vergleichbare bzw. gleichwirkende Elemente mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
Das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 9 bis 12 unter­ scheidet sich vom oben beschriebenen Ausführungsbeispiel durch eine geänderte Ausbildung des Unterbaus 12. Hier sind zwei Stützfüße 47 vorgesehen, die aus einer Ruheposition (Fig. 9) in eine Stützposition (Fig. 10) verschwenkt werden können. Die Stützfüße 47 sind mit jeweils einem Ende am Un­ terbau 12 angelenkt und um eine Achse 48 schwenkbar, die im wesentlichen eine Normale zum Boden 36 darstellt. Beim Aus­ führungsbeispiel sind die beiden Stützfüße 47 in den Eckbe­ reichen des Unterbaues 12 angelenkt, so daß ihre freien En­ den 49 in der Ruheposition einander gegenüberliegen. Dabei entprechen die beiden Längsachsen L der Stützfüße 47 einer Geraden, die die beiden Schwenkachsen 48 auf kürzestem Weg miteinander verbindet. Die Ausklappbewegung der Stützfüße 47 in eine Stützposition gemäß Fig. 10 stellt eine Bewegung der Stützfüße 47 in einer Ebene dar. In der Stützposition verlaufen die Längsachsen der beiden Stützfüße 47 im we­ sentlichen beabstandet parallel zueinander.
Beim Ausführungsbeispiel ist weiterhin ein Mechanismus vorgesehen, der das Ausklappen und das Einklappen der Stützfüße 47 automatisch mit einer Bewegung des Abteils 11 relativ zum Unterbau 12 verbindet. In den Fig. 9 bis 11 ist dafür schematisch ein Stempel 50 dargestellt, der ständig von einer Feder 51 in Richtung der Schwenkachse 48 zum Ab­ teil 11 hin beaufschlagt ist. Eine Translationsbewegung des Stempels 50 wird beispielsweise durch ein Schraubgewinde in eine Schwenkbewegung eines Stützfußes 47 umgelenkt.
Wird das Abteil 11 aus seiner Ruheposition gemäß Fig. 9 relativ zum Unterbau 12 nach oben bewegt, so wird der Stempel 50 freigegeben. Die Feder 51 kann den Stempel 50 vertikal nach oben verschieben, wodurch der Stützfuß 47 in seine Stützposition gemäß Fig. 12 ausklappt. Wird das Ab­ teil 11 relativ zum Unterbau 12 nach unten bewegt, so trifft kurz vor Erreichen seiner Ruheposition das Abteil 11 mit seiner Bodenwand 13 auf den Stempel 50 und zwingt die­ sen zu einer Vertikalbewegung nach unten. Diese hat wie­ derum eine Schwenkbewegung der Stützfüße 47 zur Folge, wo­ bei die Stützfüße 47 nach einwärts in ihre Ruheposition be­ wegt werden.
Beim Ausführungsbeispiel ist der Griffkörper 16 im Querschnitt teilweise schalenförmig ausgebildet und mit seinen beiden Enden an der Deckenwand 14 des Abteils 11 be­ festigt. Die obere, konkav gekrümmte Innenumfangsfläche 52 des Griffkörpers 16 entspricht im wesentlichen der Außenum­ fangsfläche 53 der Querstrebe 22. Auf diese Weise kann bei vollständig eingefahrenem Zugbügel 35 der Griffkörper 16 die Querstrebe 22 nach Art einer Aufnahme teilweise umgrei­ fen. Der Benutzer kann durch Handeingriff in die zwischen Griffkörper 16 und Deckenwand 14 belassene Öffnung 54 den Griffkörper 16 zusammen mit der Querstrebe 22 umgreifen. Auf diese Weise ist zum einen ein angenehm zu umgreifender Tragegriff aus Griffkörper 16 und Querstrebe 22 für die Transportvorrichtung 10 geschaffen. Zum anderen kann der Benutzer mit dem Tragegriff auch das Abteil 11 relativ zum Unterbau 12 höhenverstellen. Der Zugbügel 35 ist aus dem Tragegriff ausfahrbar, ohne daß ein zusätzliches Betäti­ gungselement notwendig ist. Gleichzeitig dient die Innenum­ fangsfläche 52 des Griffkörpers 16 als Anschlagfläche für die Querstrebe 22.
Im folgenden werden einige zusätzliche Details des dritten Ausführungsbeispiels anhand der Fig. 13 bis 16 beschrieben. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind an der Unterseite des Abteils 11 zwei besondere Rastmittel 60 nach Art von zwei axial relativ kurzgehaltenen Zapfen vorgesehen. Diese greifen bei in Ruheposition befindlichem Abteil 11, wie insbesondere in den Fig. 13 und 15 deutlich wird, in taschenartig ausgebildete Gegenrastmittel 61 am Unterbau 12 ein. Die Außenflächen der Zapfen 60 und die Innenflächen der Taschen 61 sind im wesentlichen konisch zulaufend trapezförmig ausgebildet. Beim Einstecken der Zapfen 60 in die Taschen 61 gleiten daher die Außenflächen der Zapfen 60 auf den Innenflächen der Taschen 61 auf, bis eine anschlagbildende Sperrwirkung eintritt.
Die Verrastung der Zapfen 60 mit den Taschen 61 ist insbesondere dahingehend vorteilhaft, daß ein Ausziehen des Unterbaus 12 bei miteinander in Eingriff gebrachten Rastmitteln 60 und Gegenrastmitteln 61 verhindert ist. Auf diese Weise kann die Transportvorrichtung 10 beispielsweise nach Art eines Koffers von Hand sicher getragen werden, ohne daß das Risiko besteht, daß der Unterbau 12 sich von selbst löst und ausfährt.
Das in den Fig. 13 bis 16 dargestellte Ausführungsbeispiel weist darüber hinaus noch die Besonderheit auf, daß an dem Unterbau 12 eine Auflagefläche 63 angeordnet ist, auf die Handhabungsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, aufgelegt werden können. Die Auflagefläche 63 ist hierbei zweigeteilt, in einen bezüglich der Rollenachse 56 feststehenden, d. h. nicht verlagerbaren Auflageflächenbereich 63a, und einen bezüglich der Rollenachse 56 verlagerbaren, zweiten Auflageflächenbereich 63b. Der verlagerbare Auflageflächenbereich 63b wird dabei von der Oberseite der Decke 65 einer einen Aufnahmeraum für Werkzeuge bildenden Kammer 64 bereitgestellt. Die Kammerdecke 65 kann beispielsweise schwenkbar ausgebildet sein, um Zugriff zu den in der Kammer befindlichen Werkzeugen zu ermöglichen. Dem ausziehbaren Teil 62 des Unterbaus 12, welcher die Kammer 64 und die taschenartigen Gegenrastmittel 61 umfaßt, kommt somit neben der bereits von den ersten beiden Ausführungsbeispielen bekannten Funktion der Abstützung und der Aufnahme von Gegenständen nun zusätzlich die Funktion einer Ablage zu. Die Kammerdecke 65 hat darüber hinaus den Vorteil, daß die in der Kammer 64 befindlichen Handhabungsgegenstände durch die Decke 65 zusätzlich geschützt sind.
Eine weitere Besonderheit ergibt sich insbesondere aus der Betrachtung der Fig. 15 und 16. Wie insbesondere Fig. 15 zeigt, befindet sich der feststehende Auflageflächenbereich 63a bei in Ruheposition befindlichem Abteil 11 bezüglich dem verlagerbaren Auflageflächenbereich 63b auf einem anderen vertikalen Niveau. Gemäß Fig. 15 ist in dieser Position der feststehende Auflageflächenbereich 63a oberhalb des verlagerbaren Auflageflächenbereiches 63b angeordnet.
Hier ist nun vorgesehen, daß bei einer Verlagerung des Teils 62 des Unterbaus 12, also bei einer Verlagerung des Teils 62 bezüglich der Fig. 15 und 16 nach rechts, zugleich durch eine zumindest geringfügige Kippbewegung der Transportvorrichtung 10 etwa entlang dein Pfeil P in Fig. 16 bezüglich dem Teil 62 eine durchgehende, im wesentlichen stufenlose Auflagefläche 63 gebildet wird. Die Transportvorrichtung 10 stützt sich dabei mit der Unterseite des bezüglich Fig. 16 rechten Randbereiches 69 des feststehenden Auflageflächenbereiches 63a auf den Teleskopstangen 44 des Unterbaus 12 ab.
Während der Teil 62 in dem in den Fig. 14 und 16 gezeigten Zustand derartig weit herausgefahren ist, daß zwischen den beiden Auflageflächenbereichen 63a und 63b noch ein Spalt 70 belassen ist, ist in der Praxis vorgesehen, den Teil 62 nur soweit auszuziehen, daß es nicht zu einer Spaltbildung kommt, und die Auflagefläche 63 vollständig durchgehend ist. Dafür können prinzipiell auch nicht dargestellte Rast- oder Anschlagselemente vorgesehen sein, die verhindern, daß das Teil 62 zu weit herausgezogen werden kann.
Um zu verhindern, daß Handhabungsgegenstände von der Auflagefläche 63 herunterfallen oder herunterrutschen, ist am Unterbau 12 im Bereich der Rollenachse 56 ein schwenkbarer Steg 66 angeordnet. Der Steg 66 ist beim Ausführungsbeispiel manuell aus einer im wesentlichen horizontalen Ruheposition (Fig. 15) in eine im wesentlichen vertikale Arbeitsposition (Fig. 16) verschwenkbar. In der Arbeitsposition ist die Haltefläche 67 zur Auflagefläche 63 hin und zu nicht dargestellten, gegebenenfalls auf der Auflagefläche 63 befindlichen Handhabungsgegenständen hin gerichtet. Bevor das Abteil 11 wieder in seine Ruheposition gemäß Fig. 13 verlagert wird, wird der Steg 66 ebenfalls manuell in seine Ruheposition gemäß Fig. 15 verlagert.
Prinzipiell kann auch daran gedacht werden, für die Verschwenkung des Steges 66 einen Automatismus vorzusehen. Dieser kann beispielsweise derart ausgebildet sein, daß der Steg 66 federbelastet ist und die Federkraft den Steg 66 ständig in seine Arbeitsposition zwingt. Bei einer Verlagerung des Abteils 11 in dessen Ruheposition können am Abteil 11 angeordnete Führungsflächen dafür sorgen, daß durch Kontakt der Führungsflächen mit dem Steg 66 dieser automatisch gegen die Wirkung der Federkraft in seine Ruheposition gemäß Fig. 15 zurückkehrt.
Beispielhaft für das Innenleben des Abteils 11 ist in Fig. 14 eine Halterung 71 mit mehreren Taschen 72, beispielsweise zur Aufnahme von Werkzeugen, vorgesehen. Die Halterung 71 kann dabei u. a. beispielsweise an der Deckenwand 14 des Abteils 11 lösbar befestigt werden.
Somit ist eine Transportvorrichtung geschaffen, die viele unterschiedliche Funktionen ausführt und sich auf be­ sonders vorteilhafte Weise als mobile Service-Station ver­ wenden läßt.

Claims (35)

1. Transportvorrichtung, insbesondere für Handhabungs­ gegenstände wie Werkzeuge, Meßgeräte, Instrumente oder der­ gleichen, mit zumindest einem Abteil für die zu transpor­ tierenden Gegenstände, das von einer Bodenwand, Seitenwän­ den und einer Deckenwand begrenzt ist sowie mit einem we­ nigstens als bodenseitige Auflage dienenden Unterbau für die Transportvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verstellvorrichtung (18) vorgesehen ist, die das Abteil (11) und den Unterbau (12) miteinander verbindet und mit­ tels derer das Abteil (11) relativ zu dem Unterbau (12) aus einer bodennahen Ruheposition in mindestens eine bodenferne Arbeitsposition höhenverstellbar ist.
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verstellvorrichtung (18) wenigstens eine am Unterbau (12) befestigte Tragstange (19) umfaßt, an der das Abteil (11) verschiebbar gehalten ist sowie einen Haltemechanismus (28), der das Abteil (11) zumindest in der jeweiligen Arbeitsposition sichert.
3. Transportvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß der Haltemechanismus (28) als Rastmechanismus ausgebildet ist, der das Abteil (11) bei Erreichen seiner Arbeitsposition automatisch sichert.
4. Transportvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zwei voneinander beabstandete, parallel zueinander und unter einem spitzen Winkel zum Boden (36) verlaufende Tragstangen (19) vorgesehen sind.
5. Transportvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß etwa mittig an der Deckenwand (14) der Transportvorrichtung (10) ein Griffkörper (16) zum handge­ tragenen Transport der Transportvorrichtung (10) angeordnet ist, der als Betätigungselement für die Höhenverstellung des Abteils (11) ausgebildet ist.
6. Transportvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Tragstangen (19) rohrförmig ausgebil­ det sind und die Verstellvorrichtung (18) zwei Rohre (Mittelrohre 20) umfaßt, die jeweils in den Tragstangen (Basisrohre 19) teleskopartig aufgenommen sind, wobei eine Bewegung des Abteils (11) von der Ruhe- in die Arbeitsposi­ tion einer Relativbewegung der Mittelrohre (20) zu den Ba­ sisrohren (19) entspricht.
7. Transportvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verstellvorrichtung (18) eine durch die Bodenwand (13) der Transportvorrichtung (10) definierte Ebene etwa im Bereich des Bodenwandrandes (57) und eine durch die Deckenwand (14) definierte Ebene etwa im Bereich des Griffkörpers (16) schneidet.
8. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Unterbau (12) Rollen (23) für einen fahrbaren Transport der Transportvor­ richtung (10) angebracht sind und an der Verstellvorrich­ tung (18) ein Zugelement (35) angeordnet ist.
9. Transportvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zwei Rollen (23) vorgesehen sind und das Zugelement (35) am oberen freien Ende der Verstellvorrich­ tung (18) angeordnet ist.
10. Transportvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß in jedem Mittelrohr (20) teleskopartig ein Kopfrohr (21) aufgenommen ist, wobei die beiden Kopf­ rohre (21) durch eine Querstrebe (22) unter Ausbildung ei­ nes Zugbügels (Zugelement 35) U-förmig miteinander verbun­ den sind und durch Zug an der Querstrebe (22) der Zugbügel (35) relativ zu den Mittelrohren (20) ausfahrbar ist.
11. Transportvorrichtung nach Anspruch 10 dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Zugbügel (35) in der Arbeitsposition des Abteils (11) ausfahrbar ist.
12. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Griffkörper (16) im wesentlichen als Halbschale mit einer dem Außenumfang (53) der Querstrebe (22) zumindest teilweise entsprechenden Innenkontur (52) ausgebildet ist und der Griffkörper (16) die Querstrebe (22) bei eingefahrenem Zugbügel (35) wenigstens teilweise aufnimmt.
13. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterbau (12) eine Stützvorrichtung mit mindestens einem Stützfuß (47) umfaßt.
14. Transportvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß ein Mechanismus vorgesehen ist, der den Stützfuß (47) zumindest bei Verstellung des Abteils (11) aus der Ruhe- in die Arbeitsposition automatisch betätigt.
15. Transportvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Stützfuß (47) teleskopartig aus einer Ruheposition in eine Stützposition ausfahrbar ist.
16. Transportvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Unterbau (12) nach Art einer Schublade ausgebildet ist.
17. Transportvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Stützfuß (47) aus einer Ruheposition in eine Stützposition ausklappbar ist.
18. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellvorrich­ tung (18) zumindest teilweise innerhalb des Abteils (11) angeordnet ist.
19. Transportvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Abteil (11) Rastmittel (60) angeordnet sind, die bei in Ruheposition befindlichem Abteil (11) mit Gegenrastmitteln (61) am Unterbau (12) zusammenwirken.
20. Transportvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (60) und die Gegenrastmittel (61) formschlüssig ineinandergreifen.
21. Transportvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil (62) des Unterbaus (12) zumindest bei in Arbeitsposition befindlichem Abteil (11) ausziehbar ist, und daß die Ausziehbewegung bei in Ruheposition befindlichem Abteil (11) durch die Rastmittel (60) und die Gegenrastmittel (61) verhindert ist.
22. Transportvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (60) und/oder die Gegenrastmittel (61) in die Bewegungsbahn des Unterbaus (62, 12) eingreifen.
23. Transportvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterbau (62, 12) wenigstens eine Auflagefläche (63) für Handhabungsgegenstände aufweist.
24. Transportvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterbau (12) zumindest einen Auflageflächenbereich (63b) aufweist, der relativ zu der Rollenachse (56) verlagerbar angeordnet ist.
25. Transportvorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterbau (12) eine Kammer (64) zur Aufnahme von Werkzeugen umfaßt, deren Kammerdecke (65) zumindest einen Teil der Auflagefläche (63, 63b) bereitstellt.
26. Transportvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammerdecke (65) nach Art einer Verschlußklappe für die Kammer (64) schwenkbar ausgebildet ist.
27. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (64) zusammen mit einem Teil (62) des Unterbaus (12) ausziehbar ausgebildet ist.
28. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterbau (12) zumindest einen Auflageflächenbereich (63a) aufweist, der fest relativ zu der Rollenachse (56) angeordnet ist.
29. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der feststehende Auflageflächenbereich (63a) zusammen mit dem verlagerbaren Auflageflächenbereich (63b) die Auflagefläche (63) bildet.
30. Transportvorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß bei vollständig ausgezogener Kammer (64) der feststehende Auflageflächenbereich (63a) zusammen mit der Kammerdecke (65) eine im wesentlichen stufenlose Auflagefläche (63) bildet.
31. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß in wenigstens einem Randbereich der Auflagefläche (63) ein Steg (66) mit einer Haltefläche (67) vorgesehen ist.
32. Transportvorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (66) im Bereich einer der Rollenachse (56) benachbarten Kante (68) der Auflagefläche (63) angeordnet ist.
33. Transportvorrichtung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (66) schwenkbar an dem Unterbau (12) befestigt ist.
34. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (66) manuell aus einer im wesentlichen horizontalen Ruheposition in eine im wesentlichen vertikale Arbeitsposition verschwenkbar ist.
35. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (66) automatisch bei Verlagerung des Abteils (11) aus dessen Ruheposition in dessen Arbeitsposition und/oder bei Verlagerung aus dessen Arbeitsposition in dessen Ruheposition in seine Arbeitsposition bzw. Ruheposition verschwenkt.
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