DE19844389A1 - Zusammenklappbares Reinigungsgerät - Google Patents

Zusammenklappbares Reinigungsgerät

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DE19844389A1
DE19844389A1 DE19844389A DE19844389A DE19844389A1 DE 19844389 A1 DE19844389 A1 DE 19844389A1 DE 19844389 A DE19844389 A DE 19844389A DE 19844389 A DE19844389 A DE 19844389A DE 19844389 A1 DE19844389 A1 DE 19844389A1
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Germany
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cleaning device
locking
bolt
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DE19844389A
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Max Allemann
Beat Allemann
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Rubbermaid Commercial Products LLC
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L13/00Implements for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
    • A47L13/10Scrubbing; Scouring; Cleaning; Polishing
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    • A47L13/20Mops
    • A47L13/24Frames for mops; Mop heads
    • A47L13/254Plate frames
    • A47L13/258Plate frames of adjustable or foldable type

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Reinigungsgerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekanntlich können Reinigungsgeräte abnehmbare Mopköpfe oder Wischteile (mobheads) mit einem zwei plattenartige Teile aufweisenden Träger verwenden. Gewöhnlich sind die Teile zwischen ersten Stellungen, in denen ihre unteren Flächen im wesentlichen in der gleichen Ebene liegen, und zweiten Stel­ lungen verschwenkbar, in denen ihre unteren Flächen einander gegenüberliegen. Die obere Seite des Trägers hält schwenkbar ein Ende des langgestreckten Handgriffs oder Stiels, und der Mopkopf oder Wischteil ist mit den äußeren Abschnitten der Teile lösbar verbunden, so daß er in den zweiten Stellungen der Teile nach unten über die Teile hinaushängen kann und leichter in einen Vorrat an Reinigungsflüssigkeit oder in eine geeignete Wringeinrichtung eingesetzt werden kann.
Andere Reinigungsgeräte zeigen die Befestigung der Mopköpfe an den Trägern mit einem Paar von Taschen, wobei jede Tasche einen der Teile aufnimmt. Bei dieser Anordnung wird der Mopkopf derart angebracht, daß er zwischen den einander gegenüberliegenden unteren Flächen der Teile angeordnet ist, wenn die Teile veranlaßt werden oder ihnen ermöglicht wird, ihre zweite Stellungen einzunehmen. So läßt man die Teile nicht unähnlich einem Wringer arbeiten, der Feuchtigkeit aus dem zwischen ihnen liegenden Mopkopf ausdrücken soll.
Allgemein sind bekannte Reinigungsgeräte der oben beschriebe­ nen Art mit Verriegelungseinrichtungen versehen, die die Teile des Mopkopfträgers in ihren ersten oder Betriebsstel­ lungen lösbar halten können. Bei dieser Anordnung werden die Verriegelungseinrichtungen in Abhängigkeit von der Ausübung des erforderlichen Drucks auf den Handgriff in Richtung nach unten auf die Oberseite des Trägers betätigt oder aktiviert, während der Mopkopf auf dem Fußboden oder auf einer anderen Unterlage liegt. Die Verriegelungseinrichtungen für beide Teile des Mopkopfträgers können in Abhängigkeit von einer plötzlichen Zugausübung auf den Handgriff oder durch Ziehen des Handgriffs ausgerückt oder deaktiviert werden, während ein Fuß den zu entriegelnden Teil gegen den Fußboden drückt.
Es hat sich gezeigt, daß die oben beschriebene Handhabung von Reinigungsgeräten mit einem zusammenklappbaren Mopkopfträger ziemlich unzuverlässig ist. Zum Beispiel kann die Verriege­ lungseinrichtung für den einen und/oder den anderen Teil des Trägers ungewollt freigegeben oder ausgerückt werden, wenn das Gerät auf eine Erhöhung im Fußboden auftrifft, die zu reinigen ist, z. B., wenn der Träger an eine Stufe stößt. So muß die Bedienungsperson bei der Handhabung eines bekannten Mops ständig aufpassen, um sofort festzustellen, ob der eine oder der andere Teil des Mopkopfträgers entriegelt wurde und frei ist, seine Betriebsstellung zu verlassen. Dies behindert wiederum den Reinigungsvorgang und macht diesen Vorgang weniger zuverlässig, da die Bedienungsperson übermäßige Sorgfalt walten lassen muß, um ein Anstoßen oder Anschlagen des Mops an einem Hindernis auf dem Fußboden zu verhindern. Daher kann ein Fachmann ohne weiteres erkennen, daß die Verriegelungseinrichtungen für die schwenkbaren Teile leicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt entriegelt werden können. Eine unbeabsichtigte Entriegelung einer Verriegelungseinrichtung erfordert eine Unterbrechung des Reinigungsvorgangs, was besonders unerwünscht ist, wenn ein Mop zum Reinigen einer verhältnismäßig großen Fläche verwendet und von der Bedie­ nungsperson erwartet wird, den Reinigungsvorgang innerhalb einer bestimmten Zeit zu beenden.
Vorschläge zur Verbesserung der Verriegelungswirkung von bisher bekannten Verriegelungseinrichtungen hatten begrenzten Erfolg. Die Verriegelungskraft kann nicht beliebig vergrößert werden, da dies einen entsprechenden Anstieg der Entriege­ lungskraft bedingen würde. Die Entriegelungskraft muß in bestimmten Zeitabständen aufgebracht werden, um einen beschä­ digten (inbesondere abgenützten) Mopkopf zu ersetzen oder um ein gründliches Reinigen und nachfolgendes Auswringen des Mopkopfes zu ermöglichen. Wenn außerdem das Gerät zum Kehren von festen Verunreinigungen verwendet wird, führt die Notwen­ digkeit eines erhöhten Zuges zum Entriegeln der Vorrichtun­ gen, welche die Teile des Trägers in ihren Betriebsstellungen halten, leicht zu einem Abfallen der angesammelten festen Verunreinigungen vom Mopkopf.
Eine etwas größere Verriegelungskraft kann ausgeübt werden, wenn die Verriegelungseinrichtungen für die Teile des Mop­ kopfträgers nacheinander ausgerückt oder entriegelt werden. Dies bringt mit sich, daß man einen Teil gegen den Fußboden drückt, während der Handgriff nach oben und weg vom Fußboden gezogen wird, und sodann der andere Teil gegen den Fußboden gehalten wird, während die Zugwirkung auf den Handgriff wiederholt wird. Dies ist ein zeitraubender Vorgang, der die Leistung des Benutzers solcher Reinigungsgeräte nachteilig beeinflussen kann.
Um die Nachteile der obigen Reinigungsgeräte zu überwinden, sind verschiedene andere Reinigungsgeräte vorgeschlagen worden. Ein solches Reinigungsgerät ist in US 5 218 734 (Sacks) beschrieben. Sacks offenbart ein Reinigungsgerät, das zwei mit einem Stützteil schwenkbar verbundene Platten auf­ weist. Die Platten sind zwischen ersten Stellungen, in denen die Platten im wesentlichen in der gleichen Ebene liegen, und zweiten Stellungen verschwenkbar, in denen die Platten einan­ der im wesentlichen gegenüberliegen. Ein einziges Betäti­ gungsorgan ist vorgesehen, welches die Platten in einer ersten Stellung verriegelt.
Der Fachmann wird am besten sehen, daß das Reinigungsgerät von Sacks dem Benutzer ermöglicht, die Platten durch Betäti­ gung eines einzigen Betätigungsorgans zu entriegeln, damit sie aus der ersten Stellung in die zweite Stellung gelangen. Ferner ermöglicht die Einrichtung von Sacks dem Benutzer, die Einrichtung ohne Betätigung der Hände des Benutzers zu ent­ riegeln. Statt dessen wird die Einrichtung von Sacks zweck­ mäßigerweise so angeordnet, daß sie durch den Fuß des Be­ nutzers betätigt werden kann.
Die Einrichtung von Sacks stellt einen wesentlichen Fort­ schritt der Technik dar. Es sind jedoch noch weitere Verbes­ serungen erwünscht. Obwohl das Entriegeln beider Platten eine Verbesserung gegenüber bekannten Reinigungsgeräten darstellt, kann diese Anordnung noch weiter verbessert werden. Wenn beispielsweise die Einrichtung von Sacks mit Mopköpfen ver­ wendet wird, die Taschen aufweisen, welche über jeden Teil passen, wird es zu einer unangenehmen und zeitraubenden Tätigkeit, jeden Teil in die entsprechende Tasche einzu­ setzen. In der ersten Stellung wird der Mopkopf in eine straffe Lage gebracht und so in seiner Stellung über den Teilen festgelegt. In der zweiten Stellung liegen die Platten im wesentlichen in der gleichen Ebene. In der zweiten Stel­ lung ist ein einfacher Zugang zum Mopkopf im wesentlichen verhindert, da der Mopkopf zwischen den einander gegenüber­ liegenden Teilen eingeschlossen ist. Auch das Anbringen eines neuen Mopkopfes am Reinigungsgerät ist sehr schwierig und erfordert eine ziemlich weitgehende Berührung zwischen der Bedienungsperson und dem Reinigungsgerät. Eine Berührung zwischen der Bedienungsperson und dem Reinigungsgerät ist unerwünscht und unhygienisch, da Reinigungsgeräte oftmals bei längerem Gebrauch verunreinigt werden.
Dementsprechend soll die Erfindung ein Reinigungsgerät schaf­ fen, das mit Mopköpfen oder Wischteilen, die durch Taschen befestigt werden, sowie mit Mopköpfen oder Wischteilen, die durch Klappen an den Endabschnitten jedes der Teile befestigt werden, zweckmäßig verwendet werden können. Dabei soll eine minimale Berührung zwischen der Bedienungsperson und dem Mopkopf oder Wischteil beim Anbringen desselben erfolgen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die Unteransprüche sind auf vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gerichtet.
Das erfindungsgemäße Reinigungsgerät kann in einfacher und zeitsparender Weise zusammengeklappt, halb zusammengeklappt und aufgespannt werden. Beide Teile des Trägers können zur Ausführung einer Bewegung in einen zusammengeklappte Stellung durch die Betätigung einer einzigen Freigabeeinrichtung freigegeben werden. Ein Teil des Trägers kann zur Ausführung einer Bewegung in eine halb zusammengeklappte Stellung durch Betätigung einer einzigen Freigabeeinrichtung freigegeben werden. Der Benutzer kann die einzige Freigabeeinrichtung betätigen, ohne sich zu beugen. Das erfindungsgemäße Reini­ gungsgerät weist einen Mechanismus zum Auswählen auf, ob die einzige Freigabeeinrichtung in eine zusammengeklappte Stel­ lung oder eine halb zusammengeklappte Stellung freigibt.
Die Merkmale der Erfindung können auch bei einem anderen Reinigungsgerät als einem Mop angewendet werden.
Das erfindungsgemäße Reinigungsgerät weist einen Träger mit einem ersten und zweiten Teil oder Plattenteil auf, die jeweils eine obere und eine untere Fläche besitzen. Die Teile sind gegenseitig zwischen einer ersten Stellung, in der die unteren Flächen der zwei Teile im wesentlichen in der glei­ chen Ebene liegen, einer zweiten Stellung, in der die unteren Flächen im wesentlichen einander gegenüberliegen, und einer dritten Stellung verschwenkbar, in der die Plattenteile in einer Stellung zwischen der ersten und der zweiten Stellung gehalten werden. Das Gerät weist ferner einen Mechanismus zum lösbaren Verriegeln der Teile in der ersten Stellung auf. Dieser Mechanismus enthält eine Verriegelungseinrichtung, die so betätigbar ist, daß die Teile in einer ersten Stellung, in der beide Endabschnitte der Verriegelungseinrichtung inner­ halb entsprechender Fassungen am Träger festgelegt sind, einer zweiten Stellung, in der beide Endabschnitte von den Fassungen freigegeben sind, und einer dritten Stellung gehal­ ten werden, in der nur einer der Endabschnitte von seiner entsprechenden Fassung freigegeben ist. Schließlich kann das Reinigungsgerät einen Wählmechanismus aufweisen, der mit der Verriegelungseinrichtung zusammenwirkt. Der Wählmechanismus hat zwei Orientierungen oder Einstellungen. Die erste Orien­ tierung ermöglicht, daß die Teile nach Betätigung in die dritte Stellung eintreten. Die zweite Orientierung des Wähl­ mechanismus ermöglicht, daß die Teile in die zweite Stellung eintreten. Daher kann der Benutzer wählen, ob sich das Reini­ gungsgerät in die zweite zusammengeklappte Stellung oder in die dritte halb zusammengeklappte Stellung bewegt.
Bei Benutzung kann das zusammenklappbare Reinigungsgerät durch das lösbare Verriegeln desselben zusammengeklappt werden. Das Reinigungsgerät kann die zweite Stellung errei­ chen, in der die Teile einander im wesentlichen gegenüberlie­ gen, oder eine dritte Stellung, in der die Teile zwischen der ersten Stellung und der zweiten Stellung gehalten sind. Wenn die Bedienungsperson wünscht, daß das Reinigungsgerät in die zweite Stellung eintritt, muß sie lediglich zwei Schritte durchführen. Zuerst muß die Bedienungsperson sicherstellen, daß der Wählmechanismus in die zweite Orientierung einge­ stellt ist. Sodann muß der Benutzer die Verriegelungseinrich­ tung betätigen. Wenn dies getan ist, sind die Teile in eine im wesentlichen in der gleichen Ebene liegende Stellung verschwenkbar. Wenn es jedoch erwünscht ist, daß das Reini­ gungsgerät in die dritte Stellung eintritt, muß die Bedie­ nungsperson abermals einen zweistufigen Vorgang durchführen. Zuerst muß die Bedienungsperson feststellen, daß der Wähl­ mechanismus in die erste Orientierung eingestellt ist. Sodann muß der Benutzer die Verriegelungseinrichtung betätigen. Wenn dies getan ist, sind die Teile in die dritte Stellung ver­ schwenkbar, die zwischen der ersten Stellung und der zweiten Stellung liegt.
Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, daß der Benutzer dieses Reinigungsgerät mit Mopköpfen benutzen kann, die durch Taschen am Träger befestigt werden. Wenn der Benutzer den Wählmechanismus für die erste Stellung einstellt, ergibt sich für den Benutzer ein ausreichendes Durchhängen, um den vori­ gen Mopkopf abzunehmen, wenn ein solcher vorhanden ist. Sodann kann der Benutzer einen neuen Mopkopf anbringen, indem er den Mopkopf auf den Fußboden mit den Taschen bezüglich des Bodens nach oben weisend legt. Der Benutzer kann sodann den Träger über den Mopkopf halten, wobei die Teile unter einem Winkel gehalten sind. Sodann wird der Träger nach unten auf die Oberseite des Mopkopfes gedrückt, wobei jeder Teil von seiner entsprechenden Tasche aufgenommen wird und sodann längs der Tasche gleitet, bis beide Teile in der ersten Stellung verriegelt sind. Wie der Fachmann würdigen kann, ist die zweite Stellung nicht in der Lage, einen gleichen An­ bringvorgang zu ermöglichen. In der zweiten Stellung liegen die Teile einander im wesentlichen gegenüber und erstrecken sich nach unten, wenn der Träger über den Boden gehalten wird. Ein auf den Träger ausgeübter Druck würde entlang einer Längsachse des Trägers übertragen und somit eine ungenügende Kraft tangential zum Boden erzeugen. Daher würden die Teile nicht in die Taschen des Mopkopfes gleiten.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß das erfindungsgemäße Reinigungsgerät dem Benutzer ermöglicht, durch Orientierung oder Einstellung den Wunsch des Benutzers auszuwählen. In der ersten Orientierung werden die Teile in die dritte halb zusammengeklappte Stellung freigegeben. In der zweiten Orientierung werden die Teile in die zweite zusammengeklappte Stellung freigegeben. Daher ergibt die Erfindung eine zusätzliche Anpassungsfähigkeit über die anderen bekannten Reinigungsgeräte hinaus. Bei jeder folgen­ den Betätigung wird die gleiche Stellung (zweite Stellung, dritte Stellung) erreicht, bis der Benutzer den Wählmechanis­ mus entweder in die erste Orientierung oder die zweite Orien­ tierung einstellt.
Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der Benutzer das zusammenklappbare Reinigungsgerät durch Betätigung eines einzigen Betätigungsorgans entweder in die zweite oder die erste Stellung freigeben kann. Vorteilhafterweise muß der Benutzer nicht mehrere unterschiedliche Mechanismen betäti­ gen, um die Teile des Reinigungsgeräts freizugeben.
Anhand der Figuren wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Schrägansicht eines zusammenklappbaren Reini­ gungsgeräts, das eine Ausführungsform der Erfindung bildet, wobei die plattenartigen Teile eines Trä­ gers für einen Mopkopf in einer ersten Betriebs­ stellung und ein Joch der Einrichtung zum lösbaren Verbinden des Mopkopfes mit den Teilen in der Freigabestellung dargestellt sind, und wobei der Mopkopf zur besseren Übersichtlichkeit weggelassen ist,
Fig. 2 einen mittigen Teillängsschnitt des Reinigungsge­ räts, wobei die Teile des Trägers in der ersten Stellung verriegelt sind,
Fig. 3 einen ähnlichen mittigen Teillängsschnitt des Reinigungsgeräts nach dessen Betätigung, um ihn in die zweite Stellung zu bringen,
Fig. 4 einen ähnlichen mittigen und vertikalen Teillängs­ schnitt des Reinigungsgeräts in der dritten Stel­ lung, wobei einer der Teile freigegeben und der andere Teil festgehalten ist,
Fig. 5 eine Schrägansicht des Reinigungsgeräts, wobei ein Teil des Handgriffs weggebrochen und der Mopkopf mit Taschen am Mopkopf mit den Teilen verbunden ist,
Fig. 6 eine Seitenansicht des Reinigungsgeräts, wobei die Teile in ihre zweiten Stellungen gebracht sind und der Mittelteil des Mopkopfes in einen Vorrat von Reinigungsflüssigkeit in einem Gefäß, das durch gestrichelte Linien angedeutet ist, eingetaucht ist, und
Fig. 7 eine Teilschrägansicht des Wählmechanismus des Reinigungsgeräts.
Es ist ein Reinigungsgerät vorgesehen, das in einer ersten (betriebsmäßigen) Stellung, einer zweiten (zusammengeklapp­ ten) Stellung und einer dritten (halb zusammengeklappten) Stellung gehalten werden kann. Besonders ist in Fig. 1 ein zusammenklappbares Reinigungsgerät 1 gezeigt (nachfolgend Mop genannt), das einen im wesentlichen rechteckigen langge­ streckten plattenartigen Träger 2 für einen Mopkopf 6, einen Handgriff 4 und eine Einrichtung 3 zum schwenkbaren Ankoppeln eines Endabschnitts des Handgriffs 4 an dem Träger 2 auf­ weist.
Bei einer Ausführungsform ist der Mopkopf 6 wirksam, jedoch lösbar nur mit den äußeren Abschnitten der zwei plattenarti­ gen Teile oder Scheiben 9, 9a des Trägers 2 derart verbunden, daß der Mittelabschnitt des Mopkopfes 6 in Form einer Schlei­ fe nach unten hängt, wie in Fig. 6 zu sehen, wenn die Teile 9, 9a sich aus einer ersten Stellung (in der ihre unteren Flächen in oder nahe einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind) entweder in eine zweite Stellung (in der ihre unteren Flächen nahe einander gegenüberliegen) oder eine dritte Stellung (in der ihre unteren Flächen unter einem Winkel in einem gegen­ seitigen Abstand angeordnet sind) sich bewegen können. Bei einer anderen Ausführungsform wird der Mopkopf 6 am Träger 2 durch ein Paar von Taschen 100, 100a am Mopkopf 6 gehalten, wie in Fig. 5 gezeigt.
Insbesondere weist der Träger 2 einen Mittelteil oder Stütz­ teil 7 auf, der den Kupplungsmechanismus 3 für den Handgriff 4 am Träger 2 hält. Ferner trägt der Stützteil 7 zwei Angeln mit parallelen Drehzapfen 8, die zur schwenkbaren Anlenkung der Teile 9, 9a an den Stützteil 7 dienen. Der Stützteil liegt über benachbarten Abschnitten der oberen Flächen der Teile 9, 9a, wenn der Mop 1 einsatzbereit ist. In der ersten Stel­ lung sind die Teile 9, 9a im wesentlichen in einer Ebene liegend, und der Mopkopf 6 ist gestreckt, so daß er die unteren Flächen beider Teile überdeckt. Die Achsen der zwei Sätze von Drehzapfen 8 liegen parallel zueinander, und der Abstand zwischen diesen Achsen übersteigt vorzugsweise die Dicke des Teils 9 oder 9a. Beispielsweise kann der Abstand zwischen den parallelen Achsen der zwei Sätze von Drehzapfen 8 gleich oder nahezu gleich der kombinierten Dicke der Teile 9 und 9a sein, d. h. dem Zweifachen der Dicke des Teils 9 oder 9a (wobei angenommen wird, daß die Teile 9 und 9a im wesent­ lichen gleich sind).
Wenn die Teile 9, 9a veranlaßt oder es ihnen ermöglicht wird, die zweite Stellung einzunehmen, wie in Fig. 6 gezeigt, so kann der nach unten hängende größere Teil des Mopkopfes 6 (zwischen den dann benachbarten äußeren Abschnitten 5 der Teile 9 und 9a) leicht in ein verhältnismäßig kleines Gefäß 10 eingeführt werden, das in Fig. 6 durch gestrichelte Linien angedeutet ist und einen Vorrat von sauberem Wasser oder einer anderen geeigneten Reinigungsflüssigkeit enthält. Wenn die Teile 9, 9a sich in der dritten Stellung befinden, sind die Teile 9, 9a in gegenseitigem Abstand unter einem Winkel angeordnet. Bei der bevorzugten Ausführungsform wird dies durch Freigeben nur eines der Teile, des Teils 9a in Fig. 4, und Festhalten eines der Teile, des Teils 9 in Fig. 4, er­ reicht. Sowohl in der dritten als auch in der zweiten Stel­ lung werden die Teile 9, 9a selbsttätig in der ersten Stellung gehalten, wenn die Teile 9, 9a im wesentlichen in der gleichen Ebene liegen.
Eine Verriegelungseinrichtung 11 für die Teile 9 und 9a des Trägers 2 ist an der Oberseite eines Stützteils 7 angebracht und verbleibt aktiv, um ein Verschwenken der Teile 9, 9a um die Achse des jeweiligen Satzes von Drehzapfen 8 zu verhin­ dern, bis die Bedienungsperson entscheidet, direkt oder indirekt ein Betätigungsglied 12 zu betätigen, das an der oberen Fläche des Teils 9a angebracht ist, und dann den Teilen 9, 9a ermöglicht, die Stellungen zu verlassen, die in den Fig. 1 und 5 dargestellt sind. Insbesondere weist die Verriegelungseinrichtung 11 einen langgestreckten Verriege­ lungsbolzen 14 auf, der in einer Hülse oder rinnenförmigen Führung 13 des Stützteils 7 hin- und herschiebbar ist und sich quer zu den Schwenkachsen der Teile 9 und 9a erstreckt. Die Einzelheiten des Verriegelungsbolzens 14, der Führung 13 und des Betätigungsgliedes 12 sind in den Fig. 2 und 3 gezeigt. Insbesondere zeigt Fig. 2 den Verriegelungsbolzen 14 in der ersten Stellung, in der die Teile 9, 9a des Trägers 2 in Eingriff mit dem Verriegelungsbolzen 14 stehen; Fig. 3 zeigt den Verriegelungsbolzen 14 in einer zweiten Stellung, in der der Verriegelungsbolzen 14 sich in einer von den beiden Teilen 9 und 9a gelösten zweiten Stellung befindet; und Fig. 4 zeigt den Verriegelungsbolzen 14 in der dritten Stellung, in der der Verriegelungsbolzen 14 mit einem Teil 9 in Eingriff steht und vom anderen Teil 9a gelöst ist. Die Führung 13 führt eine weitere wichtige Funktion aus, nämlich eine Schwenkachse für den Handgriff 4 zu bilden. Diese Schwenkachse steht senkrecht zu den Schwenkachsen der Teile 9 und 9a. So kann gesagt werden, daß der Mittelabschnitt 15 der Führung 13 einen Teil der Kopplungseinrichtung 3 für den Handgriff 4 bildet.
Die Führung 13 erstreckt sich zwischen zwei angehobenen Lagerabschnitten 16, die an den Seitenrändern des Stützteils 7 angeordnet und mit diesem einstückig sind (siehe insbeson­ dere Fig. 1). Der Stützteil 7 ähnelt einer Platte und besitzt Lagerorgane 17 für die Führung 13. Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform sind die Lagerorgane 17 und die angehobenen Lagerabschnitte 16 einstückige Teile des Stützteils 7 und können aus einem geeigneten Metall- oder Kunststoffmaterial hergestellt sein. Die Führung 13 ist in die Lagerorgane 17 von unten an der Unterseite des Stützteils 7 eingesetzt, der zwischen den Teilen 9, 9a sowie zwischen den inneren Abschnit­ ten dieser Teile (die inneren Abschnitte sind mit den jewei­ ligen Sätzen von Drehzapfen 8 verbunden) freiliegend ist. Sobald die Führung 13 richtig in die Lagerorgane 17 des Stützteils 7 eingesetzt ist, wird sie in dieser Lage durch einen Haltezapfen oder Pfosten 18 gehalten. Zusätzlich wird die Führung 13 in ihrer Lage durch den inneren Abschnitt der Teile 9 und 9a gehalten, sobald diese Teile mit dem Stützteil durch die Drehzapfen 8 schwenkbar verbunden sind.
Fig. 2 zeigt den Verriegelungsbolzen 14 in der ersten Stel­ lung, in der seine Endabschnitte 19 bzw. 19a sich jeweils in haubenförmige Fassungen 20 bzw. 20a erstrecken. Die Fassung 20 ist an der oberen Fläche des Teils 9 vorgesehen, und die Fassung 20a ist an der oberen Fläche des Teils 9a, jedoch am Betätigungsorgan 12 vorgesehen. Die Fassungen 20 und 20a sind im Abstand von den jeweiligen Schwenkachsen (d. h. von den jeweiligen Sätzen von Drehzapfen 8) für die Teile 9 und 9a angeordnet. Eine Schraubenfeder 22 dient als Einrichtung zum Belasten des Verriegelungsbolzens 14 in die zweite oder Außerbetriebsstellung der Fig. 3 (Pfeil Pf1 in Fig. 2). Diese Feder wirkt entgegen einem Ring 23 in der Führung 13 und drückt gegen einen Ring 24 des Bolzens 14, um den Ring 24 gegen einen Innenabsatz 25 der Führung 13 zu drücken. Der Absatz 25 wirkt mit dem Ring 24 zusammen, so daß eine Ein­ richtung zum Blockieren der Bewegung des Verriegelungsbolzens 14 über die Außerbetriebsstellung der Fig. 3 hinaus unter der Wirkung der Feder 22 hergestellt wird.
Mit dem Bezugszeichen 21 ist ein Anschlag bezeichnet, der am Teil 9a vorgesehen ist und zum Halten des Verriegelungsbol­ zens 14 in der ersten Stellung der Fig. 2 dient, d. h. zur Verhinderung der Abgabe von Energie durch die Feder 22 und Vorschieben des Verriegelungsbolzens 14 in die zweite oder Außerbetriebsstellung der Fig. 3. Der Anschlag 21 kann am Endabschnitt 19a des Verriegelungsbolzens 14 angreifen.
Das Betätigungsorgan 12 weist ein schwenkbares Pedal 26 und eine Klaue 27 auf, die einen Teil der Fassung 20a bildet oder diese darstellt und normalerweise über dem Anschlag 21 liegt. Das Pedal 26 kann durch einen Finger (siehe Fig. 2), durch einen Schuh oder irgendeinen anderen Gegenstand gedrückt werden, wodurch das Pedal 26 sich um die Achse eines Gelenks 29 verschwenkt, die in einer Ausnehmung in der oberen Fläche des Teils 9a vorgesehen ist und eine Schwenkachse bildet, die sich parallel zu den Achsen der Drehzapfen 8 der Angeln für die Teile 9 und 9a erstreckt. Das Gelenk 29 ist im Abstand von der Klaue 27 angeordnet und auf einer Blattfeder 30 vorgesehen, die einen einstückigen Teil des Betätigungsorgans 12 bildet und als Mittel zum Verschwenken des Teils 9a aus der ersten Stellung der Fig. 2 dient, wenn das Pedal 26 nach unten gedrückt wird, um das Betätigungsorgan 12 im Uhrzeiger­ sinn (betrachtet gemäß Fig. 2) zu verschwenken. Die einstückig mit dem Pedal 26 geformte Blattfeder 30 drückt sodann den Endabschnitt 19a des Verriegelungsbolzens 14 nach oben und veranlaßt ihn, längs des Anschlags 21 zu gleiten und sich über denselben zu erheben, sobald die Klaue 27 (Fassung 20a) in Abhängigkeit von der Verschwenkung des Betätigungsorgans 12 aus dem Weg geschoben ist. Die einstückige Blattfeder 30 des Betätigungsorgans 12 ist so ausgebildet, daß sie gegen die Unterseite des benachbarten Abschnitts des Stützteils 7 drückt, wenn das Betätigungsorgan 12 im Uhrzeigersinn ver­ schwenkt wird (ausgehend von der Winkelstellung gemäß Fig. 2).
Fig. 2 zeigt das Pedal 26 kurz vor dem Niederdrücken durch einen Finger. In diesem Zeitpunkt wird der Träger 2 vom Fußboden abgehoben oder kann abgehoben werden, um Platz für das Verschwenken des Teils 9a aus der ersten oder Betriebs­ stellung der Fig. 2 in die zweite Stellung der Fig. 3 zu schaf­ fen, in welcher die Klaue 27 (Fassung 20a) sich im Abstand von der Spitze des Endabschnitts 19a befindet und an eine Führungsfläche 34 auf der Unterseite des Endabschnitts 19 anschlägt. Die Führungsfläche 34 dient als oder bildet einen Teil einer Einrichtung zum Verschieben des Verriegelungsbol­ zens 14 zurück zur ersten Stellung der Fig. 2. Das Pedal 26 kann durch einen Fuß (und insbesondere durch einen Schuh oder eine andere Fußbekleidung) oder durch irgendeinen anderen Gegenstand nach unten gedrückt werden, der zur Verfügung steht, um die Klaue 27 aus der Stellung der Fig. 2 zu ver­ schwenken. Das Betätigungsorgan 12 ist vorzugsweise wenig­ stens leicht von der Fassung 20a (Klaue 27) nach rechts angeordnet, so daß es bequem von einem Schuh erfaßt werden kann, während die Bedienungsperson den Handgriff 4 hält, um den Träger 2 in einer Lage in einem Abstand wenigstens leicht oberhalb des Fußbodens zu halten.
Es ist jedoch gleichermaßen möglich, die Schwenkbewegung des Teils 9a aus der ersten Stellung der Fig. 1 ohne Anheben des Trägers 2 oberhalb des Bodens zu beginnen. So tritt die Bedienungsperson auf das Pedal 26, während die Teile 9 und 9a in der ersten Stellung verriegelt sind. Das Pedal 26 veran­ laßt die Klaue 27, sich von dem Endabschnitt 19a des Verrie­ gelungsbolzens 14 weg zu bewegen, und die Blattfeder 30 veranlaßt den Teil 9a, sich im Uhrzeigersinn bezüglich des Teils 9 und des Stützteils 7 zu verschwenken. Dies genügt, um den Endabschnitt 19a des Verriegelungsbolzens 14 längs der benachbarten Seite und oberhalb des Anschlags 21 des Teils 9a zu verschieben. Bei der ersten Ausführungsform des Wähl­ mechanismus kann sich die Feder 22 frei ausdehnen und den Ring 24 des Verriegelungsbolzens 14 gegen den Absatz 25 vorschieben, so daß der Endabschnitt 19 von der Fassung 20 zurückgezogen wird und der Teil 9 sich bezüglich des Stütz­ teils 7 frei verschwenken kann (siehe Fig. 4).
Um die Teile 9, 9a in die erste Stellung zurückzubringen, werden die äußeren Abschnitte 5 dieser Teile veranlaßt, (indirekt) am Fußboden anzuschlagen, und der Handgriff 4 wird darauf nach unten gedrückt, so daß die äußeren Abschnitte 5 der Teile sich infolge der Schwenkbewegung der inneren Ab­ schnitte der Teile 9, 9a um die Achsen der jeweiligen Dreh­ zapfen 8 auseinanderbewegen. Das Verschwenken der Teile 9 und 9a aus der zweiten Stellung oder dritten Stellung heraus kann durch schnelles Drehen des Handgriffs 4 um seine Achse geför­ dert werden, so daß die äußeren Abschnitte 5 der Teile dazu neigen, sich voneinander weg unter der Wirkung der Zentrifu­ galkraft zu bewegen, bevor die äußeren Abschnitte 5 veranlaßt werden, den Boden zu berühren, und der Handgriff 4 wird nach unten gedrückt, um zu gewährleisten, daß die Schwenkbewegun­ gen der Teile sich fortsetzen, bis die Endabschnitte des Bolzens 4 wieder frei sind, um in die Fassungen 20 und 20a einzudringen. Wenigstens eine gewisse Verschwenkung der Teile 9 und 9a unter der Wirkung der Zentrifugalkraft (infolge einer Drehung des Handgriffs 4 um seine Achsen) wird unter­ stützt, wenn die zwei Sätze von Drehzapfen 8 nicht unmittel­ bar aneinanderliegen. Wie oben erwähnt, kann der Abstand zwischen den Achsen der zwei Sätze von Drehzapfen 8 die Dicke des Teils 9 oder 9a übersteigen oder gleich oder annähernd gleich der kombinierten Dicke der zwei Teile sein.
Ein Verschwenken des Teils 9 in seine erste oder Betriebs­ stellung wird durch den Stützteil 7 beendet, da der letztere an der benachbarten oberen Fläche des Teils 9 anschlägt, wenn dieser Teil die Stellung der Fig. 2 oder 3 erreicht. Ein Verschwenken des Teils 9a in die Betriebsstellung wird been­ det, wenn die Klaue 27 über den benachbarten Endabschnitten 19a des Verriegelungsbolzens 14 liegt. Während der Bewegung in diese Stellung gleitet die Klaue 27 längs der Führungsflä­ che 34 und schiebt daher den Bolzen 14, so daß der Endab­ schnitt 19 in die Fassung 20 eingeführt wird.
Fig. 3 zeigt, daß der Endabschnitt 19 in die benachbarte Fassung 20 eindringen (und dadurch den Teil 9 in der ersten Stellung verriegeln) kann, bevor der Teil 9a wieder die erste Stellung einnimmt. Tatsächlich kann die Klaue 27 den Verrie­ gelungsbolzen 14 über die Betriebsstellung hinaus schieben, welche in Fig. 2 gezeigt ist, indem der Endabschnitt 19 in die Fassung 20 eindringt, um die linke Endstellung einzunehmen, die in Fig. 3 durch gestrichelte Linien angedeutet ist. Die Schraubenfeder 23 ist dann frei, um einige Energie abzugeben, sobald die Klaue 27 sich über den Endabschnitt 20 hinaus bewegt, so daß der Bolzen 14 nach rechts geschoben wird und die Betriebsstellung der Fig. 2 einnimmt, sobald der Endab­ schnitt 19a an der benachbarten Seite des Anschlags 21 an­ liegt und von der Klaue 27 überdeckt wird.
Es wird bemerkt, daß die Rückbewegung der Teile 9 und 9a in die erste Stellung der Fig. 2 nicht irgendeine Schwenk- und/ oder andere Betätigung des Betätigungsorgans 12 erfordert. Es ist lediglich erforderlich, die Teile 9, 9a zu veranlassen, ihre äußeren Abschnitte 5 voneinander weg zu bewegen unter der Wirkung der Zentrifugalkraft und/oder mechanisch, indem die äußeren Abschnitte 5 gegen den Fußboden gedrückt werden. Der Verriegelungsbolzen 14 wird selbsttätig in die Betriebs­ stellung der Fig. 2 zurückgezogen, sobald das Verschwenken der Teile 9, 9a in eine oder nahezu eine gemeinsame Ebene beendet ist.
Ein Wählmechanismus 102 ist am erfindungsgemäßen Träger 2 angeordnet. Der Wählmechanismus 102 zieht zwei Orientierungen vor. Die erste Orientierung des Wählmechanismus 102 ermög­ licht den Teilen 9, 9a, in die dritte Stellung (in der die Teile 9, 9a im wesentlichen in der gleichen Ebene liegen) einzutreten. Die zweite Orientierung des Wählmechanismus ermöglicht den Teilen 9, 9a, in die zweite Stellung (in der die Teile 9, 9a in gegenseitigem Abstand unter einem Winkel angeordnet sind) einzutreten.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist der Wählmechanis­ mus 102 einen Pfosten 104 auf, der einen ersten Endabschnitt 106 und einen zweiten Endabschnitt 108 besitzt. Der erste Endabschnitt 106 weist einen ersten Schlitz 110 auf, und der zweite Endabschnitt 108 weist einen zweiten Schlitz 112 auf. Bei einer in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform kann der Pfosten mit einer Kappe 124 ausgestattet sein. Die Kappe 124 wird in ihrer Lage durch ein nicht gezeigtes Organ gehalten, das im zweiten Schlitz 112 des Pfosten 104 aufgenommen werden kann. Ferner weist der Pfosten 104 einen Lippenteil 114 auf, der rings um den Pfosten 104 angeordnet ist. Die Befestigung kann jedoch auch durch verschiedene andere Mechanismen er­ reicht werden, die in der Technik bekannt sind. Der Pfosten 104 wird durch eine Öffnung 116 am Stützteil 7 derart einge­ setzt, daß der Lippenteil 114 an der inneren Fläche 120 des Stützteils 7 anschlägt und so den Pfosten 104 daran hindert, aus der Öffnung 116 herausgezogen zu werden. Der Wählmecha­ nismus 102 weist ferner eine Noppe 118 auf, die auf einer oberen Fläche 122 des Verriegelungsbolzens 14 angeordnet ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gemäß Fig. 7 ist die Noppe 118 am Endabschnitt 19a des Verriege­ lungsbolzens 14 angeordnet. Die Noppe 118 erstreckt sich in den ersten Schlitz 110 am Pfosten 104.
Bei der ersten Orientierung liegt der Pfosten 104 im wesent­ lichen senkrecht zur Bewegungsrichtung des Verriegelungsbol­ zens 14. Bei der zweiten Orientierung liegt der Wählmechanis­ mus 102 im wesentlichen parallel zur Bewegungsrichtung des Verriegelungsbolzens 14. Daher ist die Bewegung des Verriege­ lungsbolzens 14 nicht durch den Pfosten 104 behindert. Dem­ entsprechend drückt die Noppe 118 auf eine Seitenwand des ersten Schlitzes 110, so daß die Bewegung des Verriegelungs­ bolzens 14 mit dem Endabschnitt 19a des Verriegelungsbolzens 14 im Abstand vom Anschlag 21 festgehalten wird. Der Teil 9 wird daher in der Fassung 20 festgehalten, während der Teil 9a freigegeben wird.
Bei der zweiten Orientierung sind die Teile 9, 9a im Abstand unter einem Winkel zwischen etwa 0° und 180° angeordnet. Wie in Fig. 7 zu sehen, werden die Teile 9, 9a vorzugsweise unter einem Winkel von 90° gegeneinander gehalten. Es können aber auch andere Winkel zwischen den Teilen 9, 9a geeignet sein, um die neuen Gesichtspunkte der Erfindung zu erreichen.
Wenn die erste Orientierung des Wählmechanismus 102 gewählt wird, bewirkt oder erlaubt das Betätigungsorgan 12 bei seiner Betätigung, daß die Teile 9, 9a die erste Stellung verlassen und in die dritte Stellung eintreten. Der Endabschnitt 19 wird in der Fassung 20 gehalten. Ferner ist der Endabschnitt 19a außerhalb des jeweiligen Lagerabschnitts 16 des Stütz­ teils 7 angeordnet (Fig. 4). In der zweiten Orientierung des Wählmechanismus 102 veranlaßt das Betätigungsorgan 12 den Endabschnitt 19a oder ermöglicht diesem, außer Berührung mit dem Anschlag 21 gedrückt zu werden, während der Endabschnitt 19 in der Fassung 20 gehalten wird.
Wenn die zweite Orientierung des Wählmechanismus gewählt wird, kann statt dessen bei Betätigung des Betätigungsorgans 12 der Endabschnitt 19 aus der Fassung 20 in den benachbarten Lagerabschnitt 16 des Stützteils 7 herausgezogen werden (Fig. 3). Der Endabschnitt 19a wird sodann außerhalb der Fassung 20a am Betätigungsorgan 12 angeordnet und überdeckt diese. Ferner ist der Endabschnitt 19a außerhalb des jeweiligen Lagerabschnitts 16 des Stützteils 7 angeordnet. Bei der zweiten Orientierung des Wählmechanismus 102 veranlaßt das Betätigungsorgan 12 den Endabschnitt 19a oder ermöglicht diesem, außer Berührung mit dem Anschlag 21 gedrückt zu werden. Der Endabschnitt 19a ist so außerhalb der Fassung 20a des Betätigungsorgans 12 angeordnet und überdeckt diese.
Das erfindungsgemäße Reinigungsgerät 1 weist eine Anschluß­ einrichtung 38 derart auf, daß das Reinigungsgerät mit Mop­ köpfen verwendet werden kann, die Klappen oder auch Taschen besitzen. Der Mopkopf 6 ist langgestreckt und die klappenför­ migen Endabschnitte 33 (nachfolgend Klappen genannt) sind an seinen Längsenden vorgesehen. Jede dieser Klappen kann ge­ trennt mit dem äußeren Abschnitt 5 des jeweiligen Teils 9, 9a durch eine Verbindungseinrichtung 38 verbunden werden, die einen im wesentlichen U-förmigen schwenkbaren Bügel 39 auf­ weist, der zwischen einer Haltestellung (siehe den rechten Bügel 39 der Fig. 1) und einer Freigabestellung (siehe den linken Bügel 39 der Fig. 1) bewegbar ist. Jeder Bügel 39 weist einen langgestreckten Streifen 42, der im wesentlichen paral­ lel zu den Achsen der Drehzapfen 8 liegt, sowie zwei Schenkel 50 auf. Die oberen Seiten der äußeren Abschnitte 5 der Teile 9 und 9a sind mit U-förmigen Randvertiefungen 41 versehen, die den jeweiligen Bügel 39 in der Haltestellung aufnehmen können. Die Bügel sind in ihren Haltestellungen durch Dreh­ knöpfe 44 festgelegt, die an den oberen Seiten der jeweiligen Teile angebracht sind.
Jeder Streifen 41 ist mit einer längsverlaufenden Vertiefung 45 versehen, beispielsweise einer Vertiefung in Form eines durchgehenden Schlitzes, die einen komplementären langge­ streckten Vorsprung (z. B. eine Rippe) 46 an der oberen Fläche des jeweiligen äußeren Abschnitts 5 aufnehmen kann. Jede Klappe 33 des Mopkopfes 6 wird veranlaßt, über dem jeweiligen Vorsprung 46 zu liegen, und erstreckt sich längs der Innen­ seite des jeweiligen Streifens 42, bevor der Bügel 39 in die Haltestellung verschwenkt wird, so daß die Klappen 33 eine Wellenform annehmen und zuverlässig, jedoch leicht lösbar, mit den jeweiligen äußeren Abschnitten 5 verbunden sind. Eine zusätzliche Verbindungs- oder Haltewirkung kann erzielt werden, indem die Drehknöpfe 44 veranlaßt werden, über den Abschnitten der Klappen 33 zu liegen (siehe Fig. 1). Die inneren Seiten 42a der Streifen 42 wirken mit langgestreckten Absätzen 43 in den jeweiligen U-förmigen Vertiefungen 41 zusammen und können reibungsschlüssig an diesen angreifen, wenn die Bügel in ihre Haltestellungen in Abwesenheit von Klappen 33 zwischen diesen Absätzen und den jeweiligen inne­ ren Seiten geklappt werden. Dies gewährleistet, daß die Streifen 42 der Bügel 39 an den Klappen 33 zusammen mit den benachbarten Absätzen 43 reibungsschlüssig an den Klappen 33 angreifen und diese halten, wenn der Mopkopf 6 richtig mit dem Träger 2 verbunden ist. Die gerade beschriebene Art der trennbaren Verbindung der Klappen 33 mit den jeweiligen äußeren Abschnitten 5 mittels der Verbindungseinrichtungen 38 gewährleistet die Erzielung einer zuverlässigen Verbindungs­ wirkung, auch wenn der Mopkopf 6 einer erheblichen Schub- oder Trennkraft unterworfen wird, z. B. während des Wringvor­ gangs. Die Breite der Klappen 33 kann, muß jedoch nicht der Länge der Absätze 43, der inneren Seiten 42a und der Schlitze 45 entsprechen. Ein zuverlässiges Festklemmen der Klappen 33 (deren jede mit mehreren Wellungen versehen ist, wenn der entsprechende Bügel 39 in seine Vertiefung 41 aufgenommen ist) ist erwünscht und vorteilhaft, da der mittlere oder größere Teil des Mopkopfes 6 mit den benachbarten Abschnitten der Teile 9, 9a nicht wirksam verbunden ist. Die auf den richtig verbundenen Mopkopf 6 ausgeübte Zugspannung reicht vorzugsweise aus, um jede Faltenbildung und/oder unerwünschte Bewegungen des Mittelabschnitts des Mopkopfs zu verhindern, wenn der Mop 1 tatsächlich in Gebrauch ist.
Um eine Verformung der Bügel 39 zu verhindern, wenn ein Mopkopf 6 mit verhältnismäßig dünnen Klappen 33 durch einen Mopkopf mit dickeren Klappen ersetzt wird, sind die oberen Seiten der äußeren Abschnitte 5 der Teile 9, 9a vorzugsweise mit vorspringenden Positionierorganen 48 versehen, die in rückspringende Positionierorgane 49 in den Schenkeln 50 eindringen können, wenn die Bügel 39 verschwenkt werden, um in die entsprechenden Vertiefungen 41 einzudringen. Dies hindert die Schenkel 50 eines Bügels 39 daran, sich während des Verschwenkens des Bügels in seine Haltestellung voneinan­ der weg zu bewegen. Die Stellungen der vorspringenden und rückspringenden Positionierteile 48, 49 kann umgekehrt werden, d. h. die positiven Positionierteile können an den Schenkeln 50 vorgesehen werden, um in die rückspringenden Positionier­ teile an den oberen Flächen der äußeren Abschnitte 5 der jeweiligen Teile 9 und 9a einzudringen.
Ein wichtiger Vorteil des verbesserten Mops 1 besteht darin, daß eine einzige Verriegelungseinrichtung 11 (d. h. eine Einrichtung mit einem einzigen Verriegelungsbolzen 14) aus­ reicht, um die Teile 9, 9a des Trägers 2 in der ersten Stel­ lung zu halten. Demgemäß muß der Benutzer des erfindungsge­ mäßen Geräts nicht mehrere verschiedene Einrichtungen betäti­ gen, um das Reinigungsgerät einzustellen. Statt dessen muß der Benutzer nur ein einziges Betätigungsorgan 12 betätigen.
Ein weiterer wichtiger Vorteil des erfindungsgemäßen Mops besteht darin, daß ein einziges Betätigungsorgan 12 aus­ reicht, um die Verriegelungseinrichtung 11 zu betätigen, so daß die Teile zwischen einer ersten Stellung, einer zweiten Stellung und einer dritten Stellung schwenkbar sind. Ferner verriegelt der Verriegelungsbolzen 14 selbsttätig die Teile 9, 9a in der ersten Stellung, sobald die Teile 9, 9a im wesent­ lichen in der gleichen Ebene liegend in die Stellungen der Fig. 2 zurückkehren, natürlich vorausgesetzt, daß das Betäti­ gungsorgan 12 nicht veranlaßt wird, die normale oder Startpo­ sition der Fig. 2 zu verlassen. Es wurde gefunden, daß die Verriegelungseinrichtung 11 die Teile 9, 9a in der ersten Position halten kann, auch wenn die Teile der Wirkung einer großen Kraft unterworfen werden, die sie in die zweite oder dritte Stellung drücken wollen. Eine solche Bewegung ist nur möglich bei Verschwenkung des Halters 26 des Betätigungsor­ gans 12 um die Achse des Gelenks 29. Ein zuverlässiges Halten der Teile 9, 9a in ihren Betriebsstellungen ist von beträcht­ lichem Vorteil, insbesondere wenn der Mop 1 augenblicklich in Verwendung ist, da die Bedienungsperson sich nicht mit der Möglichkeit befassen muß, daß zufällig die Verriegelungsein­ richtung 11 zu einem ungünstigen Zeitpunkt sich löst, z. B. wenn der Träger 2 unabsichtlich an eine Stufe oder an einen anderen Vorsprung oder ein Hindernis am Boden anstößt. Die Bedienungsperson muß nicht nach einem besonderen Betätigungs­ organ 12 suchen, da nur ein solches Betätigungsorgan 12 erforderlich und vorgesehen ist, und da nur das Betätigungs­ organ 12 stets innerhalb des Sichtbereichs der den Handgriff 4 haltenden Person liegt.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß ein Wählmechanismus 102 dem Benutzer erlaubt, auszuwählen, ob die Teile in die zweite Stellung oder die dritte Stellung eintre­ ten. Daher ist das Reinigungsgerät 1 gemäß der Erfindung wesentlich anpassungsfähiger als andere bekannte Reinigungs­ geräte. Der Benutzer kann nämlich das erfindungsgemäße Gerät mit Mopköpfen 6 betreiben, die mit Klappen 33 oder mit Ta­ schen 100, 100a angebracht werden. Wenn ein neuer Mopkopf 6 mit Taschen 100, 100a eingesetzt wird, kann der Benutzer den Mopkopf 6 auf den Boden legen. Sodann stellt der Benutzer fest, daß der Wählmechanismus 102 in die erste Orientierung eingestellt ist. Wenn daher der Benutzer das Pedal 26 drückt, wird der Endabschnitt 19a von der Fassung 20a freigegeben. Der Endabschnitt 19 wird jedoch in der Fassung 20 gehalten. Wenn der Endabschnitt 19 festgehalten und der Endabschnitt 19a freigegeben ist, befinden sich die Teile 9, 9a in der dritten Stellung. Wie in Fig. 4 zu sehen, sind die Teile in einem gegenseitigen Abstand unter einem Winkel zwischen 0° und 180° angeordnet. Vorzugsweise beträgt der Winkel zwischen den Teilen etwa 90°. Wenn sie sich in der dritten Stellung befinden, kann jeder der Teile 9, 9a nahe einer entsprechenden Tasche 100, 100a angeordnet werden.
Um das Reinigungsgerät 1 zusammenzusetzen, drückt der Be­ nutzer einfach den Träger 2 gegen den Mopkopf 6. Wie dem Fachmann klar ist, gleiten die Teile 9, 9a voneinander weg in die erste Stellung. Dieses Ergebnis wird erzielt, da die Teile unter einem Winkel im Abstand gehalten werden. Wenn die Teile in der zweiten Stellung (im wesentlichen aneinan­ derliegend) gehalten werden, sind die Teile nicht in der Lage, in die Taschen 100, 100a zu gleiten, was sie tun, wenn sie sich in der dritten Stellung befinden. In der zweiten Stellung wird ein auf die Teile ausgeübter Druck entlang einer Längsachse der Teile 9, 9a übertragen. Daher gleiten die Teile nicht, da kein wesentlicher Teil der ausgeübten Kraft in einer Richtung parallel zum Boden übertragen wird. Statt dessen kann die Bedienungsperson das erfindungsgemäße Reini­ gungsgerät mit Mopköpfen 6 verwenden, die Klappen 33 aufwei­ sen. Um dies durchzuführen, muß die Bedienungsperson ledig­ lich den Wählmechanismus 102 in die erste Orientierung ein­ stellen. Wenn das Betätigungsorgan 12 betätigt ist, treten die Teile 9, 9a in die zweite Stellung ein, in der die Teile im wesentlichen in der gleichen Ebene liegen.

Claims (16)

1. Reinigungsgerät mit einem Träger, der einen ersten Teil und einen zweiten Teil aufweist, wobei jeder Teil eine obere Fläche und eine untere Fläche besitzt, die Teile gegenseitig zwischen einer ersten Stellung, in der die unteren Flächen im wesentlichen in der gleichen Ebene liegen, und einer zweiten Stellung verschwenkbar sind, in der die unteren Flächen einander gegenüberliegen, und mit einer Einrichtung am Träger zum lösbaren Verriegeln der Teile in der ersten Stellung, wobei die lösbare Verriegelungseinrichtung zur Freigabe der Teile aus der ersten Stellung betätigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung zwischen einer ersten Stellung, in der die Teile im wesentlichen in der glei­ chen Ebene liegen, einer zweiten Stellung, in der die Teile im wesentlichen einander gegenüberliegen, und einer dritten Stellung verstellbar ist, in der die Teile in gegenseitigem Abstand unter einem Winkel angeordnet sind, so daß die unteren Flächen in einem Winkel zwi­ schen der ersten Stellung und der zweiten Stellung gehalten werden, und daß eine Wähleinrichtung mit der Verriegelungseinrichtung verbunden ist, wobei die Wähl­ einrichtung zum Auswählen zwischen der zweiten Stellung und der dritten Stellung geeignet ist.
2. Reinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen den Teilen etwa zwischen 0° und 180° liegt.
3. Reinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen den Teilen etwa 90° beträgt.
4. Reinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Reinigungsgerät ferner einen Handgriff und eine Einrichtung zum beweglichen Ankoppeln aufweist, die zwischen dem Handgriff und dem Träger angeordnet ist.
5. Reinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung aufweist: einen Bolzen, der längs einer vorbestimmten Bahn im wesentlichen quer zu den Schwenkachsen ver­ schiebbar ist und einen ersten Endabschnitt sowie einen zweiten Endabschnitt aufweist; und eine erste und zweite Fassung an den oberen Flächen der jeweiligen Teile in Abstand von den Angeln.
6. Reinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum lösbaren Verriegeln ferner ein Betätigungsorgan aufweist, das eine Klaue und ein schwenkbares Pedal umfaßt.
7. Reinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wähleinrichtung ferner aufweist: einen Stützteil mit einer auf dem Träger angeordneten Öffnung; einen Pfosten mit einem ersten Schlitz an einem ersten Ende, wobei der Pfosten in der Öffnung aufgenommen werden kann; und eine Noppe an dem Verriegelungsbolzen, wobei die Noppe derart mit dem Schlitz in Verbindung steht, daß der Pfosten zwischen einer ersten Orientierung und einer zweiten Orientierung drehbar ist, der Schlitz derart quer zur Bewegung des Bolzens verläuft, daß der Bolzen in der dritten Stellung gehalten wird, wenn der Pfosten sich in seiner ersten Orientierung befindet, und der Schlitz parallel zu der Bewegung des Bolzens verläuft, so daß der Bolzen in die zweite Stellung freigegeben wird, wenn der Pfosten sich in der zweiten Orientierung befindet.
8. Reinigungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützteil eine obere Fläche und eine untere Fläche aufweist und daß der Pfosten eine Lippe aufweist, die an der unteren Fläche derart anschlägt, daß der Pfosten am Stützteil drehbar festgelegt ist.
9. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß der Träger ferner einen Stütz­ teil für die Kopplungseinrichtung und Gelenke zum schwenkbaren Verbinden der Teile mit dem Stützteil aufweist, wobei der Stützteil Abschnitte der oberen Flächen in den ersten Stellungen der Teile überdeckt und die Gelenke im wesentlichen parallele Schwenkachsen für die Teile bilden.
10. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß der Verriegelungsbolzen in einer ersten Stellung, in der der erste Endabschnitt und der zweite Endabschnitt in den entsprechenden Fassungen aufgenommen sind, einer zweiten Stellung, in der der erste Endabschnitt und der zweite Endabschnitt aus den jeweiligen Fassungen herausgezogen sind, und einer dritten Stellung gehalten wird, in der einer der Endab­ schnitte aus der jeweiligen Fassung herausgezogen ist; daß die Verriegelungseinrichtung ferner eine Einrichtung zum Belasten des Verriegelungsbolzens aus der ersten Stellung weg und eine Einrichtung zum Sperren der Bewe­ gung des Bolzens über die zweite Stellung hinaus unter der Wirkung der Belastungseinrichtung aufweist; das Betätigungsorgan relativ zum jeweiligen Teil zwischen einer Haltestellung, in der die eine Fassung frei ist zur Aufnahme des jeweiligen Endabschnitts des Verriege­ lungsbolzens, und einer Freigabestellung verschiebbar ist, in der eine Fassung sich außerhalb der Bewegungs­ bahn des entsprechenden Endabschnitts befindet; und daß eine Einrichtung zum Bewegen des Verriegelungsbolzens aus der zweiten Stellung in Abhängigkeit von der Ver­ schwenkung des Teils für den Halter in die erste Stel­ lung vorgesehen ist.
11. Reinigungsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß die Schiebeeinrichtung eine Führungsfläche gegenüber der oberen Fläche des Teils für den Halter an demjenigen Endabschnitt aufweist, der in der einen Fassung aufnehmbar ist.
12. Reinigungsgerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Betätigungsorgan eine Klaue, die einen Teil der einen Fassung bildet, einen Arm angren­ zend an die Klaue und eine Einrichtung zum schwenkbaren Festlegen des Halters am jeweiligen Teil umfaßt.
13. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klaue an der Führungs­ fläche angreift, um den Verriegelungsbolzen aus der Außerbetriebsstellung in Abhängigkeit vom Verschwenken des Teils für das Betätigungsorgan in die erste Stellung zu verschieben.
14. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Klaue zwischen dem einen Endabschnitt und dem Arm und die Festlegeinrichtung im Abstand von der Klaue angeordnet ist.
15. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützteil eine Führung für den Verriegelungsbolzen aufweist.
16. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung einen Teil der Kopplungseinrichtung bildet.
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