DE19848592A1 - Airbag mit Aufblasschild - Google Patents

Airbag mit Aufblasschild

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DE19848592A1 DE19848592A DE19848592A DE19848592A1 DE 19848592 A1 DE19848592 A1 DE 19848592A1 DE 19848592 A DE19848592 A DE 19848592A DE 19848592 A DE19848592 A DE 19848592A DE 19848592 A1 DE19848592 A1 DE 19848592A1
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeugsicherheits­ vorrichtung und insbesondere auf ein Airbagmodul mit einer aufblasbaren Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung, wie beispielsweise einem Airbag, um beim Schutz eines Fahr­ zeuginsassen im Falle eines Aufschlags des Fahrzeugs mitzuhelfen.
Es ist bereits bekannt, einen Airbag aufzublasen, um beim Schutze eines Fahrzeuginsassen im Falle eines seitlichen Aufschlags auf das Fahrzeug von einer Größe oberhalb ei­ ner vorbestimmten Schwelle mitzuhelfen. Der Airbag wird in einem nicht aufgeblasenen Zustand aufbewahrt, und zwar zusammen mit einer Aufblasvorrichtung in einem Teil des Fahrzeugs, wie beispielsweise einem Fahrzeugsitz. Der Fahrzeugsitz ist benachbart zu der Seitenstruktur oder Seitenteilen des Fahrzeugs angeordnet, wie beispielsweise einer Tür, einem Fenster oder einer Körperverkleidung des Fahrzeugs. Im Falle eines Aufschlags, wie beispielsweise einem seitlichen Aufschlag, auf das Fahrzeug von einer Größenordnung oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes, wird die Aufblasvorrichtung betätigt und emittiert Auf­ blasströmungsmittel, welches den Airbag aufbläst. Der Airbag bzw. Gassack wird in eine Position zwischen dem Fahrzeuginsassen im Fahrzeugsitz und der benachbarten Seitenstruktur des Fahrzeugs aufgeblasen. Der Airbag hilft beim Schutz des Fahrzeuginsassen, indem er ver­ meidet, daß der Fahrzeuginsasse kraftvoll auf Teile der Seitenstruktur des Fahrzeugs auftrifft. Der Airbag kann auch den Fahrzeuginsassen gegenüber Objekten, wie bei­ spielsweise einer Stange oder einem Baum schützen, d. h. Objekten, die in das Fahrzeug während eines seitlichen Aufpralls eintreten könnten.
Einige Airbagaufblasvorrichtungen erzeugen ein Aufblas­ strömungsmittel durch die Verbrennung pyrotechnischen Materials. Die Verbrennungsprodukte der anfänglichen Aufblasströmungsmittelströmung von der Aufblasvorrichtung können heißes, teilchenförmiges Material enthalten, welches eine Schädigung des Airbagmaterials hervorrufen könnte. Es ist erwünscht, derartige Schädigungen zu vermeiden.
Zusammenfassung der Erfindung. Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeugsicherheitsvorrichtung zum Schutz eines Fahrzeuginsassen. Die Vorrichtung weist ein aufblasbares Fahrzeuginsassenschutzgerät bzw. eine -schutzvorrichtung auf. Die aufblasbare Vorrichtung weist einen Hauptkörperteil auf, der einen nicht aufgeblasenen Zustand besitzt, und der in eine Position benachbart zum Insassen aufblasbar ist, um beim Schutz des Fahrzeugin­ sassen mitzuwirken. Die Vorrichtung weist auch eine Auf­ blasvorrichtungsanordnung auf, und zwar betätigbar, um Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen des Hauptkörperteils der aufblasbaren Vorrichtung vorzusehen. Die Aufblasan­ ordnung besitzt mindestens einen Strömungsmittelauslaß angeordnet innerhalb des Hauptkörperteils der aufblas­ baren Vorrichtung, um Aufblasströmungsmittel von der Aufblasanordnung in den Hauptkörperteil der aufblasbaren Vorrichtung zu leiten. Die aufblasbare Vorrichtung weist einen Schirm oder einen Schild auf, und zwar angeordnet innerhalb des Hauptkörperteils. Der Schild liegt über dem Strömungsmittelauslaß dann, wenn die aufblasbare Vorrich­ tung sich in dem nicht aufgeblasenen Zustand befindet. Der Schild oder Schirm besitzt einen vorbestimmten abge­ schwächten Teil und ist an dem vorbestimmten abgeschwäch­ ten Teil zerbrechbar, und zwar ansprechend auf die Strö­ mung von Aufblasströmungsmittel von dem Strömungsmittel­ auslaß, um so die Strömung von Aufblasströmungsmittel in den Hauptkörperteil der aufblasbaren Vorrichtung zu er­ möglichen.
Weitere Vorteile, Ziele und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbei­ spielen anhand der Zeichnung; in der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Fahr­ zeugsitzes und eines Airbagmoduls konstruiert gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei der Airbag in einem aufgeblasenen Zustand darge­ stellt ist;
Fig. 2 eine höhenmäßige Darstellung einer verstärkten Platte oder eines verstärkten Zuschnitts bzw. eines Schirms oder eines Schilds, der einen Teil des Airbags der Fig. 1 bildet;
Fig. 3 eine höhenmäßige Ansicht des Hauptzuschnittes oder der Hauptpanele, die einen Teil des Air­ bags der Fig. 1 bildet;
Fig. 4 bis 11 Reihen schematischer Ansichten, die den Airbag der Fig. 1 in einer Reihe von auf­ einanderfolgenden Positionen des Zusammenbaus darstellen;
Fig. 12 eine schematische Ansicht ähnlich den Fig. 4 bis 11, wobei das Aufblasen des Airbags gezeigt ist;
Fig. 13 eine teilweise perspektivische Ansicht des Air­ bagmoduls; und
Fig. 14 und 15 perspektivische Ansichten, die einen Zusammenbauschritt in größerer Einzelheit dar­ stellen.
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeug­ sicherheitsvorrichtung, und zwar insbesondere auf ein Airbagmodul, welches eine aufblasbare Fahrzeuginsassen­ schutzvorrichtung aufweist, wie beispielsweise einen Airbag, um beim Schutz eines Fahrzeuginsassen im Falle eines seitlichen Aufschlags auf das Fahrzeug mitzuhelfen. Die vorliegende Erfindung ist bei verschiedenen Fahr­ zeugsicherheitsvorrichtungskonstruktionen einsetzbar. Repräsentativ veranschaulicht die Fig. 1 schematisch eine Fahrzeugsicherheitsvorrichtung oder ein Airbagmodul 10.
Das Airbagmodul 10 ist mit einem Sitzrahmenglied 12 eines Sitzes 14 für einen Fahrzeuginsassen verbunden. Der Sitz 14 weist ein Sitzbodenkissen oder ein unteres Sitzkissen 16 und einen Sitzrücken (Rückenlehne) 18 auf, und zwar verbunden mit dem Sitzbodenkissen. Das Sitzrahmenglied 12 ist in dem Sitzrückenglied oder der Rückenlehne 18 ange­ ordnet. Der Pfeil 20 deutet die Vorwärtsrichtung des Fahrzeugs an (vgl. Fig. 1), und die Rückwärtsrichtung des Fahrzeugs ist durch den Pfeil 22 angedeutet.
Das Airbagmodul 10 weist eine bestimmte Bauart einer Auf­ blasvorrichtung 30 auf, die üblicherweise als ein Airbag oder Gassack bezeichnet wird. Der Airbag 30 wird unten im einzelnen beschrieben. Das Airbagmodul 10 weist auch eine Aufblasvorrichtung auf, die schematisch bei 32 (Fig. 1 und 11-13) dargestellt ist. Die Aufblasvorrichtung 32 verwendet die Verbrennung von einem pyrotechnischen Mate­ rial zur Erzeugung eines Aufblasströmungsmittels in der Form von Gas, um den Airbag 30 aufzublasen.
Das Airbagmodul 10 weist auch einen rohrförmigen Diffuser 34 auf, der die Aufblasvorrichtung 32 aufnimmt. Die Auf­ blasvorrichtung 32 ist fest an dem Diffuser 34 in einer nicht gezeigten Weise befestigt. Der Diffuser 34 ist aus Metall hergestellt und besitzt eine langgestreckte zy­ lindrische Konfiguration. Eine Reihe von Strömungsmittel­ auslässen 36 (Fig. 13) ist in dem Diffuser 34 gebildet, um Aufblasströmungsmittel zur Strömung von der Aufblas­ vorrichtung 32 in den Airbag 30 zu leiten. Die Strömungs­ mittelauslässe 36 sind in einer geraden Linie angeordnet, die sich parallel zu einer Achse 38 (Fig. 7 und 13) des Moduls 10 erstreckt. Eine Vielzahl von Befestigungsbolzen 40 erstreckt sich radial nach außen von dem Diffuser 34 entgegengesetzt zu den Auslässen 36.
Der Airbag 30 ist vorzugsweise aus einem Stoffmaterial, wie beispielsweise gewebten Nylon hergestellt. Der Airbag 30 kann alternativ aus einem nicht gewebten Material, wie beispielsweise einem Kunststoffilm oder einer Kunst­ stoffolie hergestellt sein. Insbesondere die Verwendung eines Kunststoffilms würde einen oder mehrere Aufblas­ strömungsmittelablässe ausgebildet im Airbag 30 erfor­ dern, wie dies im Stand der Technik bekannt ist.
Der Airbag 30 ist aus zwei gesonderten Materialzuschnit­ ten geformt, d. h. einem Hauptzuschnitt 50 (Fig. 3) und einem Verstärkungszuschnitt oder Schirm (Schild) 60 (Fig. 2). Dar Hauptzuschnitt 50 und der Schirm 60 sind mitein­ ander in einer unten beschriebenen Art und Weise zur Bil­ dung des Airbags 30 vernäht. Der Hauptzuschnitt 50 ist in eine Position zwischen dem Fahrzeuginsassen und der Sei­ tenstruktur Fahrzeugs aufblasbar.
Der Hauptzuschnitt 50 (Fig. 3) weist einen Hauptkörper­ teil 72 und einen Halteteil 74 auf, und zwar angeordnet an entgegengesetzten Seiten einer imaginären Linie 54. Die imaginäre Linie 54 erstreckt sich senkrecht zu einer Längsachse 76 des Airbag 30. Der Hauptzuschnitt 50 ist, wie dargestellt, ein Stück, könnte aber alternativ aus einer Vielzahl von Stücken, also aus Materialstücken miteinander verbunden hergestellt sein, um den Hauptzu­ schnitt zu bilden.
Der Hauptkörperteil 72 des Hauptzuschnitts 50 besitzt eine langgestreckte Konfiguration und ist im allgemeinen symmetrisch um die Faltlinie 55 herum ausgebildet. Ein erster Abschnitt 78 des Hauptkörperteils 72 erstreckt sich von der Faltlinie 55 in eine Richtung weg von dem Halteteil 74 (nach rechts gemäß Fig. 3) . Der zweite Ab­ schnitt 86 des Hauptkörperteils 72 erstreckt sich zwi­ schen der Faltlinie 55 und dem Halteteil 74 des Haupt­ zuschnitts 50.
Eine äußere Klappe 80 des Airbags 30 ragt von dem ersten Abschnitt 78 des Hauptkörperteils weg. Die äußere Klappe 80 besitzt eine Endkante 57, die ein erstes Abschlußende des Hauptzuschnitts 50 bildet. Zwei Befestigungsöffnungen 82 sind in der Außenklappe 80 gebildet.
Der Halteteil 74 des Hauptzuschnitts 50 erstreckt sich von dem zweiten Abschnitt 86 des Hauptkörperteils 72 weg, und zwar in einer Richtung nach links gemäß Fig. 3. Der Halteteil 74 ist im allgemeinen symmetrisch um eine Mittellinie 53 ausgebildet und erstreckt sich senkrecht zu der Längsachse 76. Ein erster Abschnitt 90 des Halte­ teils 74 ist zwischen der Mittellinie 53 und der Linie 54 angeordnet. Ein zweiter Abschnitt 92 des Halteteils 74 erstreckt sich zwischen der Mittellinie 53 und einer End­ kante 51 des Halteteils, der ein zweites Abschlußende des Hauptzuschnitts 50 bildet. Zwei Befestigungsöffnungen 93 im Halteteil 74 sind auf der Mittellinie 53 angeordnet.
Der Halteteil 74 des Hauptzuschnitts 50 besitzt obere und untere (vgl. Fig. 3) Seitenkanten 94 bzw. 96. Die untere Seitenkante 96 weist einen linearen sich axial er­ streckenden Kantenteil 98 mittig auf der Mittellinie 53 auf. Ein Paar von Ansätzen 100 und 102 ist auf der un­ teren Seitenkante oder an der unteren Seitenkante 96 des Halteteils 94 gebildet. Der Ansatz 100 ist faltbar mit dem Halteteil 74 an einer Faltlinie 106 verbunden und ist angeordnet nahe der Unterseitenkante 108 des zweiten Ab­ schnitts 86 des Hauptkörperteils 72. Der Ansatz 1102 ist faltbar mit dem Halteteil 74 an einer Faltlinie 112 ver­ bunden.
Der Schirm oder die Abschirmung bzw. das Schild 60 (Fig. 2) hat im allgemeinen eine ähnliche Größe und Form wie der Halteteil 74 des Hauptzuschnitts 50. Der Schirm 60 weist einen Hauptkörperteil 120 auf, der symmetrisch um eine Mittellinie 65 verläuft. Zwei Befestigungsöffnungen 122 erstrecken sich durch den Schirm 60 entlang der Mittellinie 65.
Erste und zweite Abschnitte 124 und 126 des Hauptkörper­ teils 120 erstrecken sich in entgegengesetzten Richtungen von der Mittellinie 65. Der erste Abschnitt 124 erstreckt sich von der Mittellinie 65 aus zu einer Abschlußendkante 67 des Schirms hin. Der zweite Abschnitt 126 erstreckt sich von der Mittellinie 65 zu einer entgegengesetzt liegenden Endkante 63 des Hauptkörperteils 120 des Schirms.
Eine Innenklappe 150 des Airbags 30 ragt vom zweiten Ab­ schnitt 126 des Hauptkörperteils 120 des Schirms 60 ent­ lang der Kante 63. Die Innenklappe 150 ist mit dem Haupt­ körperteil 120 des Schirms längs einer Reißlinie oder eines vorbestimmten abgeschwächten Teils 152 des Schirms verbunden. Die Innenkappe 150 besitzt eine Endkante 61, die eine Abschlußendkante des Schirms 60 bildet. Zwei Be­ festigungsöffnungen 154 erstrecken sich durch die Innen­ klappe 150.
Ein Paar von Ansätzen 130 und 132 ist an einer unteren Kante 134 des Hauptkörperteils 120 des Schirms 60 gebil­ det. Die Ansätze 130 und 132 sind an entgegengesetzten Seiten der Mittellinie 65 angeordnet. Der Ansatz 130 ist faltbar mit dem zweiten Abschnitt 126 des Schirms 60 an einer Faltlinie 138 verbunden. Der Ansatz 132 ist faltbar mit dem ersten Abschnitt 124 des Schirms 60 an einer Faltlinie 140 verbunden.
Während des Zusammenbaus des Airbags 30 werden der Haupt­ zuschnitt 50 und die Abschirmung bzw. der Schirm 60 in einer übereinanderliegenden Beziehung angeordnet und so­ dann miteinander vernäht, wie dies unten beschrieben wird. Fig. 4 zeigt einen Anfangsschritt des Zusammenbau­ prozesses, und zwar betrachtet während der Schirm 60 über dem Halteteil 74 des Hauptzuschnitts 50 liegt. Die Be­ festigungsöffnungen 122 im Schirm 60 liegen über den Be­ festigungsöffnungen 93 im Halteteil 94 des Hauptzu­ schnitts 50. Die Reißlinie 152 am Schirm 60 liegt über der Abschlußendkante 51 des Hauptzuschnitts 50.
Der Schirm 60 wird an den Hauptzuschnitt 50 an zwei be­ abstandeten Stellen angenäht. Insbesondere wird der Schirm 60 an den Hauptzuschnitt mit einem linearen ersten Naht- oder Nähabschnitt (nicht gezeigt) angenäht, und zwar sich längs einer Linie 64 am Schirm 60 und entlang einer Linie 52 des Hauptzuschnitts 50 erstreckend. Ein weiterer linearer Nahtabschnitt 158 (Fig. 13) erstreckt sich durch den Schirm 60 entlang einer Linie 66 und durch den Hauptzuschnitt 50 entlang der Linie 54.
Beim nächsten Schritt des Zusammenbauprozesses werden die Ansätze 130 und 132 am Schirm 60 (Fig. 14 und 15) zurück zum Hauptkörperteil 120 des Schirms gefaltet (Fig. 14 und 15 zeigen die Zuschnitte 50 und 60 gesehen in einer Rich­ tung, wenn man von dem Hauptzuschnitt nach unten zu dem Schirmzuschnitt bzw. der Schirmplatte schaut.) Die Schirmansätze 130 und 132 schieben, wenn sie derart ge­ faltet sind, die Hauptzuschnittansätze 100 und 102 in eine Position, wo sie über dem Halteteil 74 des Hauptzu­ schnitts liegen.
Die Ansätze 102 und 130 sind flach mit einem Nahtab­ schnitt 170 vernäht, der sich durch (von oben nach unten, wie man in Fig. 15 erkennt) den Schirmabschnitts er­ streckt, ferner durch den Hauptzuschnittsabschnitt 102, den Halteteil 74 des Hauptzuschnitts 50 und den Haupt­ körperteil 120 des Schirms 60. In ähnlicher Weise sind die Ansätze 132 und 100 flach mit der Abschirmung 60 und dem Hauptzuschnitt 50 mit einem Nahtabschnitt 172 (Fig. 13) vernäht. Die Nahtabschnitte 170 und 172 können auch als Heftabschnitte bezeichnet werden.
Im nächsten Schritt des Zusammenbauprozesses werden Ab­ schirmung 60 und Halteteil 74 des Hauptzuschnitts 50 um ihre entsprechenden Mittellinien 65 und 53 gefaltet, und zwar ausgehend von dem Zustand gemäß Fig. 4 in den Zu­ stand gemäß Fig. 5. Die Umfänge des Abschirmzuschnitts 60 und des Halteteils 74 des Hauptzuschnitts 50 werden so­ dann miteinander vernäht oder aneinander geheftet. Der Hauptkörperteil 72 des Hauptzuschnitts 50 wird als nächstes um die Faltlinie 55 herum gefaltet, und zwar aus den Zustand gemäß Fig. 5 in den Zustand gemäß Fig. 6, so daß der zweite Abschnitt 86 des Hauptkörperteils über dem ersten Abschnitt 78 liegt.
Die zwei Seitenkanten des Airbags 30 (oberhalb und unter­ halb der Papierebene, wie in Fig. 6 gezeigt) werden so­ dann zum Verschluß mit (nicht gezeigten) Naht- oder Heft­ abschnitten vernäht, die sich in einer Richtung von rechts nach links gemäß Fig. 6 erstrecken von der Falt­ linie 55 über die Linie der Befestigungsöffnungen 93 im Hauptzuschnitt hinaus. Die Naht- oder Heftabschnitte erstrecken sich durch sowohl den Hauptzuschnitt 50 als auch den Abschirmzuschnitt 60. Die äußere Klappe 80 des Hauptzuschnitts 50 wird nicht vernäht, und es wird somit eine Öffnung im Airbag an einer Stelle der Außenklappe (oberhalb der Außenklappe gemäß Fig. 6) gebildet.
Die Anordnung des Diffusers 34 und der Aufblasvorrichtung 32 wird sodann mit dem Airbag 30 verbunden. Die Befesti­ gungsbolzen 40 am Diffuser 34 werden durch die Befesti­ gungsöffnungen 154 in der Abschirmung 60 wie in Fig. 7 eingesetzt. Der Diffuser 34 wird annähernd um 270° ver­ dreht, und zwar durch die Position gemäß Fig. 8, in der die Abschirmung 60 sich teilweise um den Diffuser 34 herumwickelt, in die in Fig. 9 gezeigte Position, in der die Abschirmung vollständig um den Diffuser herumge­ wickelt ist. Der Diffuser 34 und die Aufblasvorrichtung 32 werden dadurch in einer Tasche umschlossen, und zwar gebildet durch die Abschirmung 60 und den Halteteil 74 des Hauptzuschnitts 50.
Die Befestigungsbolzen 40 am Diffuser 34 erstrecken sich an diesem Punkt des Zusammenbauprozesses durch die drei Lagen aus Stoffmaterial des Airbags 30. Speziell er­ strecken sich die Befestigungsbolzen 40 am Diffuser 34 durch die Befestigungsöffnungen 154 in der äußeren Klappe 150 der Abschirmung 60 durch die Befestigungsöffnungen 122 im Hauptkörperteil 120 der Abschirmung und durch die Befestigungsöffnungen 93 des Halteteils 74 des Hauptzu­ schnitts 50.
Der genähte oder zusammengenähte Airbag 30 wird als nächstes aus dem Zustand gemäß Fig. 5 in den Zustand ge­ mäß Fig. 10 umgedreht und zwar dadurch, daß man oberhalb der Außenklappe 80 in einer Richtung von links nach rechts gemäß Fig. 9 hineinreicht und den Airbag an der Stelle der Faltlinie 55 zurück heraus durch die Öffnung oberhalb der unteren Klappe zieht. Dieser Umkehrprozeß bringt die Ränder der genähten oder gehefteten Kanten auf die Innenseite des fertigen Airbags 30 und weg von dem Fahrzeuginsassen, dann wenn der Airbag aufgeblasen wird. Die äußere Klappe 80 des Airbags 30 wird sodann, wie in Fig. 11 gezeigt, umgefaltet, so daß die Befestigungsbol­ zen 40 in dem Diffusor 34 sich durch die Befestigungsöff­ nungen 82 in der äußeren Klappe erstrecken.
Wenn das Airbagmodul 10 sich in dem in Fig. 11 gezeigten Zustand befindet, so wird die Abschirmung 60 vollständig um den Diffuser 34 innerhalb des Hauptzuschnitts 50 herumgewickelt. Die Reißlinie 152 befindet sich benach­ bart zu und liegt vorzugsweise über den Aufblasströmungs­ mittelauslässen 36 im Diffuser 34. Die Endkante 51 des Hauptzuschnitts 50 liegt benachbart zu und liegt über den Aufblasströmungsmittelauslässen 36.
Der Airbag besitzt, wie er somit gebildet ist, eine Öff­ nung 176 (Fig. 13), durch die ein Endteil 174 der Auf­ blasvorrichtung 32 frei liegt. Die Öffnung 176 befindet sich benachbart zu den gefalteten und genähten Ansätzen 100 und 132 und den gefalteten und genähten bzw. gehef­ teten Ansätzen 102 und 130. Ein elektrischer Verbinder 180 ist mit der Aufblasvorrichtung 32 durch die Öffnung 176 in dem Airbag 30 verbunden. Die Teile des Airbags 30, die die Öffnung 176 definieren, sind Mehrfachlagen oder -schichten aus Material oder Stoffmaterial und weisen Faltlinien 138, 140 für die Abschirmansätze 130 und 132 auf. Infolgedessen besitzt der Airbag 30 eine feste wohl­ definierte Kante an der Öffnung 176, um das Ausfranzen zu minimieren und den Zusammenbau des Moduls 10 zu erleich­ tern.
Der Airbag 30 wird in einer (nicht gezeigten) bekannten Weise gefaltet, und das zusammengebaute Airbagmodul 10 wird mit einem geeigneten Einwickelmittel oder einer Ab­ deckung (ebenfalls nicht gezeigt) umschlossen. Das Air­ bagmodul 10 wird durch Befestigungsbolzen 40 an dem Sitz­ rahmenglied 12 (Fig. 1) in der Rückenlehne oder dem Sitz­ rücken 18 befestigt. Wenn das Airbagmodul 10 in dem Sitz 14 angebracht ist, so wird es durch das Sitzbezugsmate­ rial des Sitzes abgedeckt und möglicherweise auch durch ein Schaumkissenmaterial der Rückenlehne 18.
Das Fahrzeug, in dem der Airbagmodul 10 angebracht ist, weist bekannte Mittel, die schematisch bei 182 (Fig. 1) gezeigt sind, auf, um einen seitlichen Aufprall des Fahr­ zeugs abzufühlen und um die Aufblasvorrichtung anspre­ chend auf das Abfühlen eines seitlichen Aufpralls zu be­ tätigen. Die Mittel 182 können einen Seitenaufprallsen­ sor, wie beispielsweise einen Verzögerungssensor aufwei­ sen, und ferner Fahrzeugschaltungen zum elektrischen Betätigen der Aufblasvorrichtung 32 ansprechend auf das Abfühlen eines seitlichen Aufpralls des Fahrzeugs, der größer ist als ein vorbestimmter Schwellenwert, für den das Aufblasen des Airbags 30 erwünscht ist, um beim Schutz des Fahrzeuginsassen zu helfen. Die Mittel 182 sind elektrisch mit der Aufblasvorrichtung 32 verbunden, und zwar über Leitungsdrähte 184 vom elektrischen Verbin­ der 180, um ein Betätigungssignal für die Aufblasvorrich­ tung vorzusehen.
Im Falle eines seitlichen Aufpralls des Fahrzeugs von einer Größe, die größer ist als ein vorbestimmter Schwellenwert, wird die Aufblasvorrichtung 32 durch die Mittel 182 betätigt. Aufblasströmungsmittel strömt aus der Aufblasvorrichtung 32 heraus und in den Diffuser 34 hin­ ein. Das Aufblasströmungsmittel fließt aus dem Diffuser 34 durch die Öffnungen 36 im Diffuser heraus.
Das Aufblasströmungsmittel kontaktiert die Abschirmung 60, die um den Diffuser 34 herumgewickelt ist. Strömungs­ mitteldruck baut sich innerhalb des Schirmes 60 auf. Der Schirm 60 verbleibt für eine kurze Zeitperiode von unge­ fähr 1 bis 3 Millisekunden an der Reißlinie 132 unzer­ brochen oder unzerrissen. Während dieser anfänglichen Zeitperiode kontaktiert die Anfangsströmung des Aufblas­ strömungsmittels von der Aufblasvorrichtung 32 das Mate­ rial der Abschirmung 60 und ist somit von dem Kontakt mit dem Hauptzuschnitt 50 des Airbags 30 blockiert.
Die Reißlinie 152 ist derart konfiguriert, daß sie eine vorbestimmte Zeitperiode nach Betätigung der Aufblasvor­ richtung 32 reißt. Die vorbestimmte Zeitperiode ist vor­ zugsweise ungefähr 1 bis 3 Millisekunden. Die vorbestimm­ te Zeitperiode wird derart ausgewählt, daß normalerweise wenig, wenn überhaupt, heißes teilchenförmiges Material in dem Aufblasströmungsmittel nach der vorbestimmten Zeitperiode erzeugt wird. Infolgedessen werden die meisten Teilchen, die in dem Anfangsfluß oder der An­ fangsströmung von Aufblasströmungsmittel von der Aufblas­ vorrichtung 32 vorhanden sind, und die heiß genug sein könnten, um das Stoffmaterial des Airbags 30 zu verbren­ nen oder anders zu schädigen, die Abschirmung 60 kontak­ tieren, und sie kommen nicht in Berührung mit dem Haupt­ zuschnitt 50 des Airbags.
Die Abschirmung 60 bricht oder zerreißt an der Reißlinie 152, wie dies in Fig. 12 gezeigt ist, und zwar dann, wenn der Strömungsmitteldruck innerhalb der Abschirmung 60 ausreicht, und/oder wenn die Kraft des Aufblasströmungs­ mittels, welches aus den Schirm austritt, nicht aus­ reicht. Das Zerreißen der Abschirmung 60 ermöglicht es, daß Aufblasströmungsmittel von Diffuser 34 in den Haupt­ körperteil 72 des Hauptzuschnitts 50 des Airbag 30 fließt. Das Aufblasströmungsmittel, welches in den Haupt­ körperteil 72 des Airbags 30 fließt, umfaßt keine heißen Teilchen, die durch die Abschirmung 60 eingefangen wur­ den.
Der sich aufblasende Airbag 30 öffnet die Plastikab­ deckung des Moduls 10 und schneidet sodann durch das Schaumkissenmaterial und das Sitzabdeckmaterial der Rückenlehne oder des Sitzrückens 18. Der Airbag 30 bläst sich auf, und zwar ausgehend von einem gefalteten Auf­ bewahrungszustand in einen aufgeblasenen Zustand, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist.
Aus der obigen Beschreibung der Erfindung erkennt der Fachmann, daß zahlreiche Abwandlungen der Erfindung mög­ lich sind. Beispielsweise ist die Erfindung nicht auf ein Airbagmodul beschränkt. Sie kann auch mit einem Airbag­ modul angebracht im Fahrzeugarmaturenbrett verwendet werden oder aber auch angebracht im Lenkrad oder in der Türverkleidung oder anderen Teilen des Fahrzeugs.
Zusammenfassend sieht die Erfindung folgendes vor:
Ein Airbagmodul 10 mit einer aufblasbaren Fahrzeugin­ sassenschutzvorrichtung 30, die einen Hauptzuschnitt 50 aufweist, der einen nicht aufgeblasenen Zustand besitzt, und der in eine Position benachbart zu einem Fahrzeug­ insassen aufblasbar ist, um beim Schutz dieses Insassen zu helfen. Das Modul 10 weist auch eine Aufblasanordnung 32, 34 auf, und zwar betätigbar, um Aufblasströmungs­ mittel für das Aufblasen des Hauptzuschnitts 50 der auf­ blasbaren Vorrichtung 30 vorzusehen. Die Aufblasanordnung 32, 34 besitzt mindestens einen Strömungsmittelauslaß 36 angeordnet innerhalb des Hauptzuschnitts 50, um Aufblas­ strömungsmittel von der Aufblasanordnung in den Hauptzu­ schnitt zu leiten. Die Aufblasvorrichtung 30 weist auch eine Abschirmung 60 angeordnet innerhalb des Hauptzu­ schnitts 50 auf. Die Abschirmung 60 liegt über dem Strö­ mungsmittelauslaß 36 dann, wenn die aufblasbare Vorrich­ tung 60 sich im nicht aufgeblasenen Zustand befindet. Die Abschirmung 60 ist an einem vorbestimmten abgeschwächten Teil 152 zerbrechbar, und zwar ansprechend auf die Strö­ mung von Aufblasströmungsmittel vom Strömungsmittelauslaß 36, um so zu ermöglichen, daß Aufblasströmungsmittel in den Hauptzuschnitt 50 der aufblasbaren Vorrichtung 30 fließt. Die Abschirmung 60 blockiert den Kontakt zwischen der Anfangsströmung von Aufblasströmungsmittel, die heiße Teilchen enthalten kann und dem Hauptzuschnitt 50.

Claims (15)

1. Fahrzeugsicherheitsvorrichtung zum Mithelfen beim Schutz eines Fahrzeuginsassen, wobei die Vorrichtung folgendes aufweist:
eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung, die einen Hauptzuschnitt aufweist, der einen nicht aufgeblasenen Zustand besitzt, und der in eine Posi­ tion benachbart zum Insassen aufblasbar ist, um beim Schutz des Fahrzeuginsassen zu helfen;
eine Aufblasanordnung betätigbar zum Vorsehen von Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen des Hauptzu­ schnitts der aufblasbaren Vorrichtung, wobei die Aufblasanordnung mindestens einen Strömungsmittel­ auslaß aufweist, und zwar angeordnet innerhalb des Hauptkörperteils der Aufblasvorrichtung zum Leiten von Aufblasströmungsmittel vom der Aufblasanordnung in den erwähnten Hauptzuschnitt der aufblasbaren Vorrichtung; und
wobei die aufblasbare Vorrichtung ferner einen Schirm aufweist, und zwar angeordnet innerhalb des Hauptzuschnitts, wobei der Schirm über dem Strö­ mungsmittelauslaß dann liegt, wenn die aufblasbare Vorrichtung sich im nicht aufgeblasenen Zustand befindet;
wobei der Schirm einen vorbestimmten abgeschwächten Teil besitzt und zerbrechbar an dem vorbestimmten abgeschwächten Teil ist, und zwar ansprechend auf den Aufblasströmungsmittelfluß von dem Strömungs­ mittelauslaß, um den Aufblasströmungsmittelfluß in den Hauptzuschnitt der aufblasbaren Vorrichtung zu ermöglichen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Abschirmung und der Hauptzuschnitt der aufblasbaren Vorrichtung gesonderte Materialzuschnitte aufweisen, die mitein­ ander zur Bildung der aufblasbaren Vorrichtung ver­ näht sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Hauptzu­ schnitt einen Halteteil aufweist, der die Aufblas­ vorrichtungsanordnung und die Abschirmung umfaßt.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, wo­ bei eine Vielzahl von Befestigungsöffnungen in dem Hauptzuschnitt und in der Abschirmung gebildet sind, wobei die Aufblasanordnung eine Vielzahl von Be­ festigungsmitteln aufweist, die sich durch die Be­ festigungsöffnungen in dem Hauptzuschnitt und der Abschirmung erstrecken, und zwar zur Befestigung der Fahrzeugsicherheitsvorrichtung im Fahrzeug.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, wo­ bei die Abschirmung und der Hauptzuschnitt jeweils eine Vielzahl von Ansätzen aufweisen, die miteinan­ der gefaltet sind, um mindestens teilweise eine Auf­ blasvorrichtungszugangsöffnung in der aufblasbaren Vorrichtung zu bilden.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, wo­ bei die Abschirmung einen Stoffzuschnitt aufweist, der mit dem Hauptzuschnitt vernäht ist, und wobei der Hauptzuschnitt einen Halteteil besitzt, der um die Aufblasvorrichtung herumgewickelt ist, wobei die Abschirmung um die Aufblasanordnung herumgewickelt ist, und zwar an einer Stelle zwischen der Aufblas­ anordnung und dem Halteteil des Hauptzuschnitts.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, wo­ bei der erwähnte vorbestimmte abgeschwächte Teil der Abschirmung eine Reißlinie aufweist, die benachbart zu dem Aufblasströmungsströmungsmittelauslaß ange­ ordnet ist, wenn die Aufblasvorrichtung sich in dem nicht aufgeblasenen Zustand befindet.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, wo­ bei die aufblasbare Vorrichtung gerollte Teile be­ sitzt, die eine Tasche in der aufblasbaren Vorrich­ tung bilden, innerhalb der die Aufblasanordnung angeordnet ist, wobei die gerollten Teile den Schirm und einen Halteteil des Hauptzuschnitts aufweisen.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, wo­ bei die aufblasbare Vorrichtung Kantenteile besitzt, die eine Öffnung definieren in der erwähnten Tasche, durch die ein Endteil der Aufblasvorrichtung zugäng­ lich ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, wo­ bei die Abschirmung nach ungefähr 1 bis 3 Millise­ kunden unter der Kraft des Aufblasströmungsmittels, welches von dem Strömungsmittelauslaß ausströmt, zerbrechbar ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, wo­ bei der vorbestimmte abgeschwächte Teil der Ab­ schirmung derart konfiguriert ist, daß er eine vor­ bestimmte Zeitperiode nach Betätigung der Aufblas­ anordnung zerbricht.
12. Fahrzeugsicherheitsvorrichtung zur Unterstützung beim Schutz eines Fahrzeuginsassen eines Fahrzeugs, wobei die Vorrichtung folgendes aufweist:
eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung, die einen Hauptkörperteil aufweist, der einen nicht aufgeblasenen Zustand besitzt, und der in eine Posi­ tion benachbart zum Insassen aufblasbar ist, um beim Schutz dieses Insassen zu helfen;
eine Aufblasanordnung betätigbar zum Vorsehen von Aufblasströmungsmittel zum Aufblasen des Hauptkör­ perteils der aufblasbaren Vorrichtung, wobei die Aufblasanordnung mindestens einen Strömungsmittel­ auslaß besitzt, und zwar angeordnet innerhalb des Hauptkörperteils der aufblasbaren Vorrichtung, um Aufblasströmungsmittel von der Aufblasanordnung in den Hauptkörperteil der aufblasbaren Vorrichtung zu leiten; und
wobei die aufblasbare Vorrichtung ein flexibles Glied aufweist angeordnet innerhalb des Hauptkörper­ teils der aufblasbaren Vorrichtung und über dem Strömungsmittelauslaß liegend, um den Kontakt zwi­ schen dem Aufblasströmungsmittel und dem Hauptkör­ perteil der aufblasbaren Vorrichtung für eine vor­ bestimmte Zeitperiode nach Betätigung der Aufblas­ anordnung zu blockieren.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei das flexible Glied nach der erwähnten vorbestimmten Zeitperiode zerbrechbar oder trennbar ist, um zu ermöglichen, daß Aufblasströmungsmittel in den Hauptzuschnitt der aufblasbaren Vorrichtung strömt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, wobei das flexible Glied einen vorbestimmten abgeschwächten Teil be­ sitzt, an dem das flexible Glied bricht.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, wobei das flexible Glied einen Zuschnitt aus Stoffmaterial aufweist, und wobei der vorbestimmte abgeschwächte Teil eine Reißlinie in dem Zuschnitt aufweist.
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