DE19848968A1 - Kinderhalteeinrichtung und Fahrzeugbett - Google Patents

Kinderhalteeinrichtung und Fahrzeugbett

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DE19848968A1
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Mark A Sedlack
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60N2/24Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles
    • B60N2/26Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles for children
    • B60N2/28Seats readily mountable on, and dismountable from, existing seats or other parts of the vehicle
    • B60N2/2854Children's cots; Hammocks
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47DFURNITURE SPECIALLY ADAPTED FOR CHILDREN
    • A47D15/00Accessories for children's furniture, e.g. safety belts
    • A47D15/005Restraining devices, e.g. safety belts, contoured cushions or side bumpers
    • A47D15/008Restraining devices, e.g. safety belts, contoured cushions or side bumpers in beds, play-pens or cradles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/10Safety belts or body harnesses in vehicles specially adapted for children or animals
    • B60R22/105Safety belts or body harnesses in vehicles specially adapted for children or animals for children

Description

Die Erfindung betrifft eine Kinderhalteeinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Kinder-Fahrzeugbett nach dem Oberbegriff des Anspruchs 14.
Es handelt sich dabei um Einrichtungen zum Transport von Kindern und um Fahrzeugbetteinrichtungen für den Fahrzeug­ transport von Kindern mit besonderen medizinischen Bedürfnis­ sen.
Medizinische Kreise haben seit langem die besonderen Trans­ portbedürfnisse von Kindern mit geringem Gewicht, insbesonde­ re Frühgeburten, erkannt. Die geringere Größe des vorzeitig geborenen Kindes und die dabei auftretende Gefahr einer Herz-Atmungs-Gefährdung haben die Entwicklung von alternati­ ven Transporteinrichtungen erforderlich gemacht.
Herkömmliche Einrichtungen, wie bekannte Kinderhalteeinrich­ tungen mit Blick nach rückwärts (rear facing child re­ straints, nachfolgend als "RF-Kinderhalteeinrichtungen" bezeichnet) haben sich als ungeeignet erwiesen, die besonde­ ren Erfordernisse des zu früh geborenen Kindes zu erfüllen, da solche bekannten Einrichtungen im allgemeinen für ein größeres Kind ausgelegt sind. Insbesondere liegt ein Nachteil von bekannten RF-Kinderhalteeinrichtungen darin, daß ihre Verwendung das Anordnen des Kindes in einer aufrechten oder halbaufrechten Stellung erfordert. Die herrschende medizini­ sche Meinung empfiehlt, das zu früh geborene Kind in einer Kinderhalteeinrichtung zu transportieren, die eine Bauch- oder Rückenlage ermöglicht.
Ein weiterer Nachteil bekannter RF-Kinderhalteeinrichtungen liegt in den darin verwendeten Haltesystemen oder Geschirr- bzw. Gurtausbildungen. Solche Haltesysteme weisen normaler­ weise eine Schnalle, Schließe oder ein anderes steifes Teil als Verbindungseinrichtung auf. Die Möglichkeit einer Ver­ letzung oder Schädigung eines kleineren Kindes durch eine Schnalle oder Schließe ist beträchtlich.
Ferner sind im Handel erhältliche RF-Kinderhalteeinrichtungen nicht in der Lage, die Erfordernisse des zu früh geborenen Kindes mit geringem Gewicht zu erfüllen, da sie nicht für die Verwendung auf einem Vordersitz gebaut oder empfohlen werden. Da aufrechte RF-Kinderhalteeinrichtungen ein verhältnismäßig hohes Profil besitzen, bringt die Verwendung auf dem Vorder­ sitz eines Wagens die Gefahr einer Verletzung des Kindes durch die Entfaltung von Airbags mit sich. Bei einem zu früh geborenen Kind ist es jedoch oftmals erforderlich, daß der Fahrer einen Sichtkontakt mit dem Kind während des Transports aufrechterhält, um den Atmungszustand des Kindes zu überwa­ chen. Dies ruft ein Sicherheitsdilemma hervor, da eine Wahl zwischen der Verletzungsgefahr des Kindes durch die Entfal­ tung des Airbags und der Schädigungsgefahr durch das Anord­ nen des Kindes auf dem Rücksitz außer Sichtkontakt mit dem Fahrer erzwungen wird.
Die Technik hat versucht, die oben beschriebenen Erfordernis­ se des zu früh geborenen Kindes durch die Entwicklung von Fahrzeugbetten zu erfüllen, die so ausgebildet sind, daß sie das Kind in Bauch- oder Rückenlage innerhalb des Fahrzeugs halten. Diese Versuche zur Erzielung eines annehmbaren Er­ zeugnisses sind nur teilweise erfolgreich gewesen. US 5 115 523 und 5 092 004 beschreiben ein Kinderfahrzeugbett, das für den Stand der Technik repräsentativ ist. Das dort beschriebe­ ne Fahrzeugbett ist zwar eine Verbesserung gegenüber der Verwendung von üblichen RF-Kinderhalteeinrichtungen, indem es die Anordnung des Kindes in einer Bauch- oder Rückenlage ermöglicht, es stellt jedoch noch keine ideale Lösung für die Anforderungen des zu früh geborenen Kindes dar.
Ein erstes Problem bei dem in den genannten Patentschriften beschriebenen Erzeugnis besteht darin, daß das Fahrzeugbett umgewandelt werden kann und sowohl eine aufrechte RF-Kinder­ halteeinrichtung als auch ein Liege-Fahrzeugbett bilden kann. Eine solche Anpaßbarkeit kann auf den ersten Blick für den Käufer vorteilhaft erscheinen. Die Umwandelbarkeit erhöht jedoch die Kosten des Endprodukts und führt zu einem Erzeug­ nis, das die Anforderungen des Benutzers in jeder der beiden Stellungen nicht optimal erfüllt.
Ein zweiter Nachteil bei bekannten Fahrzeugbetten besteht darin, daß sie zu groß sind, um in einen üblichen vorderen Fahrzeug-Schalensitz zu passen, und daß das Gesicht des darin liegenden Kindes für den Fahrer nicht bequem sichtbar ist. Die Möglichkeit einer ständigen visuellen Überwachung ist wichtig, um eventuell auftretende Atmungsprobleme festzustel­ len. Ein damit in Verbindung stehender Nachteil bei bekannten Fahrzeugbetten besteht darin, daß sie eine unzureichende Belüftung des darin liegenden Kindes vorsehen.
Darüber hinaus verwenden solche Fahrzeugbetten Geschirr- oder Gurteinrichtungen, welche die gleichen Nachteile haben, wie sie oben im Hinblick auf Fahrzeugsitze beschrieben wurden, es wird nämlich eine harte Schnalle oder Schließe verwendet, welche ein Kind mit geringem Gewicht schädigen oder verletzen kann. Das Verhalten von bekannten Fahrzeugbetten bei einem Zusammenstoß oder Aufprall kann ferner nachteilig sein, da der Befestigungspunkt solcher Fahrzeugbetten mit vorhandenen Fahrzeughaltegurten nicht in Einklang steht. Dies kann bewir­ ken, daß das Bett sich in einer die Sicherheit übersteigenden Weise nach vorne bewegt, wenn es dem Einfluß von Aufprall­ kräften unterworfen wird. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß bekannte Fahrzeugbetten eine allgemein senkrechte vordere Seitenwand besitzen. Bei einem Zusammenstoß suchen Aufprallkräfte das Kind vorwärts in die Vorderwand zu drücken. Der Aufprall gegen eine vordere vertikale Wand kann traumatisch sein.
Schließlich geben bekannte Fahrzeugbetten dem Benutzer zwar die Wahl, das Kind entweder in Bauch- oder Rückenlage anzu­ ordnen, sie geben jedoch nicht eine dritte Möglichkeit: diejenige der Anordnung des Kindes auf einer Seite. Unter Atmungszwang ist es oftmals vorteilhaft, ein zu früh gebore­ nes Kind auf einer Seite zu transportieren, um den Brustbe­ reich freizugeben. Das Anordnen eines Kindes in einer solchen Stellung ist jedoch in üblichen Fahrzeugbetten nicht möglich und kann sogar gefährlich sein, da diese Einrichtungen kein Haltesystem zum Halten des Kindes in einer Seitenstellung aufweisen.
Die Erfindung schafft daher eine Kinderhalteeinrichtung bzw. ein Kinderfahrzeugbett gemäß den Merkmalen der Ansprüche 1 und 14.
Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Die Erfindung überwindet die genannten Nachteile von Kinder­ halteeinrichtungen bzw. Fahrzeugbetten nach dem Stand der Technik und schafft eine Kinderhalteeinrichtung bzw. ein Fahrzeugbett, die optimal geeignet sind für zu früh geborene oder ein niedriges Geburtsgewicht aufweisende Kinder. Es wird eine Kinderhalteeinrichtung bzw. ein Fahrzeugbett mit einem niedrigen Profil beschrieben, das eine Wechselwirkung mit einem entfalteten Airbag ausschließt und daher sicher auf dem Vordersitz eines Fahrzeugs verwendet werden kann. Ferner kann die Bodenfläche des Fahrzeugbetts das Kind vom Fuß zum Kopf geneigt halten, um den Beobachtungswinkel zwischen Kind und Fahrer zu verbessern.
Die Kinderhalteeinrichtung bzw. das Fahrzeugbett weisen bei einer bevorzugten Ausführungsform einen einheitlich geformten Gehäusekörper mit einer nach außen gebogenen äußeren Seiten­ wand auf, wodurch eine innere Kammer gebildet wird, welche eine Aufnahmefläche für einen starken Aufprall bildet. Ein sich nach außen aufbauchender, nach unten stehender Mantel­ flansch erstreckt sich von einer Stelle nahe einem oberen Rand der äußeren Seitenwand und bildet einen Sicherheitsgurt­ kanal quer zur Vorderseite des Gehäusekörpers. Sicherheits­ gurt-Haltehaken können ausgebildet werden, um den Sicher­ heitsgurt des Wagens aufzunehmen und zu positionieren, die einen Eingriff zwischen dem Gehäusekörper und dem Sicher­ heitsgurt an einer Stelle oberhalb des Schwerpunkts des Fahrzeugbetts bilden und aufrechterhalten. Der Mantelflansch bildet außerdem einen Handgriff zum Tragen des Fahrzeugbetts, und eine Einziehung nach innen an der gegenüberliegenden Seitenwand ermöglicht es dem Benutzer, die Kinderhalteein­ richtung bzw. das Fahrzeugbett während des Transports bequem gegen den Körper des Benutzers zu halten.
Es wird vorzugsweise eine innere Kammer innerhalb des Gehäu­ sekörpers gebildet, die durch eine ebene Fläche am Boden und eine nach innen konkave Fläche längs der äußeren Seitenwand begrenzt wird. Dadurch kann ein Kind alternativ in Bauch- oder Rückenlage auf der ebenen Bodenfläche oder auf einer Seite gegen die konkave Fläche der äußeren Seitenwand ange­ ordnet werden. Die konkave, nach innen weisende vordere Fläche wirkt gleichzeitig als Übergangsfläche bei einem Zusammenstoß, indem sie das Kind in der Kammer an der vorde­ ren Seitenwand anliegend entlastet. Ventilationsschlitze können den Gehäusekörper durchsetzen, um die Kammer angemes­ sen zu belüften.
Eine Geschirranordnung ist vorzugsweise am Gehäusekörper durch parallele bogenförmige, den Gehäusekörper durchsetzende Schlitze festgelegt. Die durchgehenden Schlitze erstrecken sich längs der Bodenfläche und nach oben quer zur konkaven Fläche der äußeren Seitenwand. Die Geschirranordnung besteht aus einem einstückigen Y-förmigen Band oder Streifen mit zusammenlaufenden Schulterstreifen und einem Schaftstreifen, welche die durchgehenden Schlitze durchsetzen und ein in der Kammer befindliches Kind sicher umfassen. Die freien Enden der Schaft- und Schulterstreifen überlappen sich einstellbar und weisen sich berührende Haken- und Schleifenoberflächen auf. Die Geschirranordnung kann daher eingestellt werden, so daß sie das Kind ohne Verwendung von Schnallen, Schließen oder anderen harten Teilen anliegend festhält. Die Schaft- und Schulterstreifen bewegen sich seitlich innerhalb der bogenförmigen durchgehenden Schlitze und passen sich ver­ schiedenen Körperstellungen des Kindes in der Kammer an. Bei jeder Einstellart legt die Geschirranordnung das Kind am Gehäusekörper fest und hält des Kind in der bevorzugten Körperstellung.
Die Halteeinrichtung bzw. das Fahrzeugbett gemäß der Erfin­ dung können daher das darin befindliche Kind in Rücken-, Bauch- oder seitlichen Lagen aufnehmen. Die Halteeinrichtung bzw. das Fahrzeugbett weist vorzugsweise ein einstellbares Haltesystem auf, das ein Kind in jeder alternativen Körper­ stellung bequem festlegt und das ohne Schnallen oder Schließen oder andere harte Verbindungselemente auskommt, welche das Kind verletzen oder schädigen könnten.
Die Einrichtung bzw. das Bett sind vorzugsweise stoßfest und können auf einem Fahrzeugsitz durch übliche Sicherheitsgurte sicher festgelegt werden. Zusätzlich kann der Gehäusekörper eine verbesserte Ventilation seiner inneren Kammer aufweisen, und diese kann von einem Benutzer bequem getragen werden. Zweckmäßigerweise ergibt die Einrichtung bzw. das Fahrzeug­ bett eine verbesserte Sichtlinie zwischen einem sich darin befindlichen Kind und einem daneben angeordneten Fahrer. Schließlich ist die Halteeinrichtung bzw. das Fahrzeugbett in allen Ausführungsformen wirtschaftlich herzustellen bzw. leicht einzubauen und zu benutzen.
Anhand der Figuren wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Fahr­ zeugbetts von oben rückwärts, bei welchem ein Kind auf dem Rücken liegend dargestellt ist,
Fig. 2 eine Draufsicht auf dasselbe mit einem auf dem Rücken liegenden Kind, wobei die Geschirranordnung gelöst ist,
Fig. 3 eine Draufsicht auf dasselbe, wobei das Kind auf einer Seite liegend mit der entsprechend seitlich verschobenen Geschirranordnung dargestellt ist,
Fig. 4 eine vordere Schrägansicht des Fahrzeugbetts,
Fig. 5 eine Draufsicht auf das Polster, welches die Fahr­ zeugbettkammer auskleidet,
Fig. 6 eine vergrößerte Schrägansicht eines Eckteils des Fahrzeugbetts, welche einen Sicherheitsgurt-Halte­ haken darstellt,
Fig. 7 einen Querschnitt durch den Gehäusekörper des Fahrzeugbetts,
Fig. 8 eine Draufsicht auf die Geschirranordnung,
Fig. 9 eine schematische Draufsicht des Gehäusekörpers mit der sich durch denselben erstreckenden Geschirran­ ordnung, und
Fig. 10 einen Längsschnitt durch den Gehäusekörper.
Wie zunächst aus den Fig. 4 und 7 ersichtlich ist, weist das dargestellte erfindungsgemäße Fahrzeugbett 10 einen einheitlichen Gehäusekörper 12 auf, der vorzugsweise im Spritzguß aus Kunststoff, wie Polypropylen, durch übliche Verfahren hergestellt ist. Der Gehäusekörper enthält eine innere langgestreckte Kammer 5, die durch eine erste Seiten­ wand 14, eine zweite Seitenwand 16, eine erste Stirnwand 18, eine zweite Stirnwand 20 und eine Bodenwand 22 gebildet ist. Einstückige Paare von Stützbeinen 24, 26 sind an entgegenge­ setzten Enden der Bodenwand 22 angespritzt, und ein ge­ spritzter Verstärkungsflansch 28 erstreckt sich quer über die Bodenwand an beiden Enden, um dem Aufbau Festigkeit zu ver­ leihen. In dieser Form steht der Gehäusekörper 12 frei, gestützt auf die Beine 24, 26 in einer aufrechten Stellung auf einer ebenen Fläche oder, wie weiter unten erläutert wird, auf einem Fahrzeugsitz.
Ein nach unten gebogener Randflansch 30 erstreckt sich um den Umfang des Gehäusekörpers 12 und bildet einen Handgriff 32 längs jeder der Stirnwände 18, 20. Ein Paar von Schlitzen 33 durchsetzt die Flanschhandgriffteile 32 an den entgegenge­ setzten Enden des Gehäusekörpers zur Aufnahme und zum An­ schließen eines (nicht gezeigten) Tragriemens in üblicher Weise. Der Randflansch 30 verformt sich längs einer vorderen Seite des Gehäusekörpers 12 in einen Mantelflansch 34, der von einer Außenfläche der ersten Seitenwand 14 nach unten steht und unter einem spitzen Winkel von etwa 36° sich nach außen öffnet. Der Mantelflansch 30 erstreckt sich über die Länge der ersten Seitenwand 14 von der ersten Stirnwand 18 zur zweiten Stirnwand 20.
Die zweite Seitenwand 16 erstreckt sich von der Bodenwand 22 bis zu einem oberen Randabschnitt 36, und die erste Seiten­ wand 14 erstreckt sich von der Bodenwand 22 bis zu einem oberen Randabschnitt 38. Der Rand des Gehäusekörpers wird vom Randabschnitt 36 zum Randabschnitt 38 höher. Die erste Sei­ tenwand 14 ist nach außen konkav. Eine im wesentlichen ebene Bodenfläche 40 bildet den Boden der Kammer 5 und wird von der Stirnwand 18 zur Stirnwand 20, vorzugsweise in der Größenord­ nung von fünf Grad, höher. Eine untere nach innen weisende Fläche 42 der ersten Seitenwand 14 ist nach innen konkav zur Kammer 5 und geht in die Fläche 42 am Boden der Kammer 5 über. Die gekrümmte konkave Fläche 42 wirkt doppelt als eine Rückenlehne für ein auf der Seite liegendes Kind sowie als eine Übergangsfläche für ein sich in Richtung nach vorne gegen die erste Seitenwand bewegendes Kind, z. B. bei einem Zusammenstoß.
Wie ferner aus den Fig. 4 und 7 ersichtlich ist, durch­ setzt ein Paar von Querstützen 44, 46 parallel den Gehäusekör­ per 12. Insbesondere sind die durchgehenden Schlitze 44, 46 langgestreckt und weisen untere Schlitzabschnitte 50 auf, die sich quer zur ebenen Bodenfläche 40 und von dort nach oben über die konkave Fläche 42 erstrecken und in oberen Schlitz­ abschnitten 48 enden. Die Schlitze 44, 46 haben eine Weite, die so bemessen ist, daß sie eine Geschirranordnung eng aufnehmen, wie unten erläutert.
Wie zu sehen ist, ist der Gehäusekörper im wesentlichen nierenförmig, wobei sich die Seitenwand 16 von Ende zu Ende nach innen und die Seitenwand 14 nach außen krümmt. Die Krümmung der Seitenwand 16 nach innen ist so bemessen, daß sie an die Hüfte eines Benutzers paßt, wenn das Fahrzeugbett zu und aus einem Fahrzeug transportiert wird. Der nach unten gebogene Randflansch 30 schneidet die Seitenwände 14, 16 und die Stirnwände 18, 20 in einem eingestellten Abstand unterhalb der oberen Ränder 36, 38. Wie oben erwähnt, wird der obere Rand 38 der Seitenwand 14 rings um die Stirnwände 18, 20 höher und geht in den oberen Rand 36 der Seitenwand 16 über, wie am besten aus Fig. 7 zu ersehen ist.
Aus den Fig. 4 und 6 geht hervor, daß der Mantelflansch 34 bogenförmig ist und allgemein der Kontour der Seitenwand 14 folgt. Der Mantelflansch 14 endet längs eines unteren Kanten­ flansches 56 mit vergrößerter Querschnittsdicke, wobei der Flansch 56 einen Handgriff zum Anheben des Fahrzeugbetts bildet. Der untere Kantenflansch 56 umfaßt eine obere Fläche 58, die sich über die Länge des Flansches erstreckt, der als oberer Anschlag für einen Fahrzeuggurt dient. An entgegenge­ setzten Enden des Mantelflansches 34 ist ein Eckhakenteil 58 ausgebildet, der vom Mantelflansch 34 durch einen Sicher­ heitsgurtschlitz 60 im Abstand gehalten ist. Der Schlitz 60 erstreckt sich nach oben in den Mantelflansch vom unteren Kantenflansch 56 und weist einen oberen Schlitzabschnitt 62 und einen unteren Eintrittsschlitzabschnitt 64 auf. Eine Hakenkante 66 ist an der Verbindungsstelle des unteren Schlitzabschnitts 64 und des oberen Schlitzabschnitts 62 gebildet.
Jeder Eckhakenteil 58 ist mit dem Gehäusekörper einstückig geformt und so ausgebildet, daß der untere Schlitzabschnitt 64 normalerweise eine geschlossene oder abgeklemmte Weite besitzt. Der obere Schlitzabschnitt 62 ist so bemessen, daß er die Dicke eines üblichen Fahrzeug-Sicherheitsgurts auf­ nimmt.
In der Quermitte des Mantelflansches 34 ist ein dritter Hakenteil 68 vorgesehen, der am besten aus den Fig. 4, 6 und 7 zu entnehmen ist. Der Hakenteil 68 ist ein Flansch mit geradliniger Form, der nach unten gegen die Oberfläche 56 des Mantelflansches 54 ragt und nahe diesem endet. Der Hakenteil 68 steht von der Ebene des Mantelflansches 34 derart nach außen, daß ein Schlitz 70 hinter dem Teil 68 gebildet wird.
Ein Sicherheitsgurtkanal 71, der in Fig. 4 in gestrichelter Linie dargestellt ist, wird so durch die nach außen weisende Oberfläche des Mantelflansches 34 gebildet und erstreckt sich von Gurtschlitz 60 eines Eckhakenteils 58 quer zur Mantel­ flansch-Außenfläche, durch den Schlitz 70 des dritten Haken­ teils 68 und setzt sich quer zur Mantelflansch-Außenfläche durch den Gurtschlitz 60 des gegenüberliegenden Hakenteils 58 fort. Der horizontale Teil des Sicherheitsgurts kann in die oberen Schlitzabschnitte 62 eingeführt werden, indem das den unteren Eintrittsschlitzabschnitt 64 bildende elastische Kunststoffmaterial weggebogen wird. Beim Loslassen kehrt der Kunststoff in seine unbelastete Stellung zurück und schließt die unteren Eintrittsschlitzabschnitte 64 ab, wodurch der Sicherheitsgurt innerhalb der unteren Schlitzabschnitte 62 eingefangen ist.
Die Lage des Fahrzeugbetts auf dem Sitz eines Fahrzeugs ist in Fig. 7 dargestellt. Wie gezeigt, ruht der Flansch 30 längs der Seitenwand 16 an der Fahrzeugrücklehne 74 auf, während die Stützbeine 24, 26 das Fahrzeugbett auf der Fahrzeugsitz­ fläche 76 abstützen. Normale Fahrzeugsitze sind so geformt, daß die Fahrzeugsitzfläche 76 gegenüber der Horizontalen um etwa fünfzehn Grad nach oben geneigt ist. Wenn daher der Gehäusekörper auf einer Fahrzeugsitzfläche 76 angeordnet wird, neigt er sich in Richtung zur Rücklehne 74 und richtet dadurch die ebene Fläche 40 zum Boden und die gekrümmte Fläche 42 zur Vorderseite der Kammer 5.
Wie sodann aus Fig. 8 hervorgeht, ist ein Y-förmiger einstücki­ ger Geschirrstreifen 78 mit einem Schaftstreifenabschnitt 80 und zwei Schulterstreifenabschnitten 82, 84 vorgesehen. Die Abschnitte 80, 82 und 84 sind zu einem durchgehenden Streifen zusammengefaßt. Der Schaftstreifenabschnitt 80 besitzt ein freies Ende 86 mit allgemeiner Deltaform, und die Schulterab­ schnitte 82, 84 haben ebenfalls freie Enden 88 bzw. 90. Der Geschirrstreifen 78 ist vorzugsweise dreischichtig herge­ stellt. Die erste Schicht ist ein gebürstetes nylonbehandel­ tes Trikotgewebe, die Mittelschicht besteht aus Polyester­ schaum und die dritte Schicht ist ein nicht gebürstetes nylonbehandeltes Trikotgewebe. Die nylonbehandelten äußeren Trikotschichten besitzen eine Oberflächenschlingenform. Die Innenflächen 92, 94 der Schulterstreifenabschnitte 82, 84 sind so hergestellt, daß sie eine Haken-Flächenform darbieten, die an der Schlingenoberfläche des übrigen Geschirrs bei Berüh­ rung eingreift und sich damit verkoppelt. Ein Haken- und Schlingenmaterial-Festlegorgan (Klettenverschluß) dieser allgemeinen Art ist im Handel unter der Handelsmarke VELCRO erhältlich.
Das freie Ende 86 des Schaftstreifens 80 ist, wie oben be­ schrieben; deltaförmig und weist zwei im Abstand voneinander befindliche Lappen 96, 98 auf, wobei jede Oberfläche eine "Schlingen-"Form besitzt. Die Oberfläche des Deltaendes 86 des Schaftstreifens 80 greift somit an den Hakenflächen 92, 94 bei Berührung ein und verkoppelt sich mit diesen. Die Ober­ flächen 92, 94 können vom Deltaende 86 durch Trennung von eingreifenden Haken- und Schlingenflächen gelöst werden.
Ein Polsterteil 100 ist in Fig. 5 dargestellt und weist eine Kopfklappe 102, ein Paar von im Abstand voneinander angeord­ neten Seitenflügelklappen 105, 106 und eine Fußklappe 108 auf, wobei jede Klappe mit einer Innenkante mit dem rechteckigen Bodenpolster 110 verbunden ist. Quer zum Bodenpolster 110 und durch dieses hindurch erstreckt sich ein langgestreckter vorderer Seitenschlitz 112 und ein paralleler, davon im Abstand befindlicher rückwärtiger Seitenschlitz 114. Eine Reihe von Belüftungsöffnungen 116 durchsetzt gleichermaßen die Seitenflügelklappen 104, 106 und die Kopfklappe 102. Der Polsterteil 100 ist zusammenhängend in drei Schichten ausge­ bildet, die vorzugsweise aus einer Urethanschaumschicht, eingeschlossen zwischen einer Schicht von nicht gebürstetem Nylontrikotgewebe und einer Schicht von nicht gewobenem Stützmaterial bestehen.
Der Zusammenbau des erfindungsgemäßen Fahrzeugbetts wird begonnen, indem das Geschirr 78 ausrichtend durch den Gehäu­ sekörper gezogen wird, wie in Fig. 9 dargestellt. Die freien Enden der Schulterstreifen 82, 84 stehen aus der Unterseite des Gehäusekörpers durch einen langgestreckten Schlitz 44 vor, während das freie Ende des Schaftstreifens 80 durch den Schlitz 46 verläuft. Es wird bemerkt, daß das so angeordnete Geschirr sich innerhalb der Schlitze 44, 46 von den unteren Schlitzabschnitten 50 zu den oberen Schlitzabschnitten 44 auf einer allgemein gekrümmten Bahn frei verschieben kann.
Der Polsterteil 100 wird sodann in die Kammer 5 eingesetzt und gefaltet, um seine Form an die Seitenwände 14, 16 und Stirnwände 18, 20 anzupassen, wodurch im wesentlichen die ganze Innenseite der Kammer 5 gepolstert wird. Die Schlitze 112, 114 des Polsters sind mit den darunterliegenden Schlitzen 44, 46 des Gehäusekörpers jeweils ausgerichtet, und die Ge­ schirrstreifen 80, 82 und 84 sind in gleicher Weise durch die Polsterschlitze 112, 114 gezogen. Die Länge der Polster­ schlitze 112, 114 und der Schlitze 44, 46 ist im wesentlichen die gleiche, und die Geschirrstreifen 80, 82 und 84 können sich so in dem oben beschriebenen Ausmaß seitlich bewegen.
Die Öffnungen 116 des Polsterteils sind mit den Ventilations­ schlitzen 72 im Gehäusekörper ausgerichtet und ermöglichen den Eintritt von Luft in die Kammer zur ausreichenden Venti­ lation. Die Schlitze 72 in Fig. 7 sind so dargestellt, daß sie sich durch die Stirnwand 18 erstrecken. Es sind jedoch glei­ che Schlitze in den Seitenwänden 14, 16 angeordnet (nicht dargestellt), die mit den Öffnungen 116 in den Polster-Sei­ tenflügelklappen 104, 106 ausgerichtet sind. Die Kammer 5 ist daher gut belüftet und es kann Luft durch die genannten Öffnungen und Ventilationsschlitze zirkulieren.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen die Anwendung des Geschirrsystems bei einem Kind. Fig. 1 und 2 zeigen das Kind in der Kammer in einer auf dem Rücken liegenden Stellung, flachliegend auf der ebenen Bodenfläche des Gehäusekörpers. Fig. 3 zeigt die wahlweise seitliche Körperstellung des Kindes und die ent­ sprechende Anordnung des Geschirrs zur Anpassung an solche Stellung.
Gemäß Fig. 2 ist das Kind auf seinem Rücken auf der ebenen Fläche des Fahrzeugbetts angeordnet und das freie Ende 86 des Schaftstreifens ist zwischen den Beinen des Kindes angeord­ net. Die Schulterstreifen 82, 84 sind über die Schultern des Kindes gelegt und die Hakenendflächen 92, 94 liegen über den Lappenabschnitten 96, 98 des Schaftstreifens. Da das deltaför­ mige freie Ende 86 des Schaftstreifens überbemessen ist, kann die Überlappung zwischen den Streifen 82, 84 geändert werden, um die Streifen zu verlängern oder zu verkürzen und so die Streifen so anzupassen, daß sie eng um das Kind passen. Sodann werden die Hakenflächen 92, 94 gegen die Schlingen- Außenflächen der Lappenabschnitte 96, 98 gedrückt und es wird eine lösbare Festlegung bewirkt. Das Kind wird infolgedessen fest gegen den Gehäusekörper gehalten.
Es wird bemerkt, daß das erfindungsgemäße Geschirr so wirkt, daß es das Kind am Gehäusekörper ohne Verwendung von harten Gegenständen oder anderen harten Verbindungselementen, wie Schnallen oder Schließen, festlegt. Das weiche, schnallenlose Geschirr ergibt einen festen Sitz ohne steife Teile, wodurch die Bequemlichkeit des dadurch festgehaltenen Kindes optimal gemacht wird.
Die Rückenlage des Kindes gemäß Fig. 1 und 2 kann sodann in die Seitenlage gemäß Fig. 3 geändert werden, wenn er­ wünscht. Eine Bewegung des Kindes auf die rechte Seite wird durch das Geschirr ermöglicht, wenn sich die Streifen 80, 82, 84 in ihren zugehörigen Schlitzen aus der Stellung gemäß Fig. 9 in eine Stellung innerhalb der oberen Schlitzabschnit­ te 48 seitlich verschieben. Wenn die Drehung des Kindes beendet ist, bewirken die Streifen 80, 82, 84 ein enges Halten des Kindes in einer seitlichen Lage am Gehäusekörper. Das Fahrzeugbett kann also dem Benutzer die Auswahl bieten, wahlweise das Kind in der Kammer auf den Rücken oder auf die Seite zu legen, um eine Anpassung an die jeweiligen medizini­ schen Erfordernisse des Kindes zu erreichen. Da die Atmung oft durch die seitliche Lage erleichtert wird, ergibt das erfindungsgemäße Fahrzeugbett einen besonderen Vorteil bezüg­ lich seiner alternativen Körperstellungen.
Wie am besten aus den Fig. 4, 7 und 10 zu sehen ist, soll das erfindungsgemäße Fahrzeugbett bei Gebrauch sowohl als Träger zum Transport des darin befindlichen Kindes in das und aus dem Fahrzeug wie auch als Fahrzeugbett zum Festhalten des Kindes dienen, wenn sich dasselbe im Fahrzeug befindet. Um einen bequemen Transport zu erleichtern, kann die eingezogene Seitenwand 16 gegen den Körper des Benutzers gelegt und der untere Flansch 54 des Mantelflansches mit einer freien Hand ergriffen werden. Statt dessen können die Handgriffe 32 innerhalb des Flansches 30 längs der Stirnwände 18, 20 zum Transport des Gehäusekörpers verwendet werden, wenn ge­ wünscht.
Das erfindungsgemäße Fahrzeugbett kann entweder auf der Mitfahrerseite eines Vordersitzes oder auf der rückwärtigen Mitfahrerseite oder dem Mittelabschnitt eines Rücksitzes eines Fahrzeugs verwendet werden. An jeder Stelle liegt die Seitenwand 16 an der Rückenlehne an, und die Füße 22, 24 stehen auf der Fahrzeugsitzfläche. In dieser Anordnung weist der Kopf des Kindes zur Mitte des Fahrzeugs. Darüber hinaus hebt die Neigung von fünf Grad der Bodenfläche 40 innerhalb der Kammer 5 den Kopf des Kindes an, so daß das Kind mehr sichtbar wird und die Beobachtung des Kindes durch den Fahrer beim Fahren erleichtert wird. Die Neigung des Kopfes des Kindes kann die Atmung und die Zirkulationsfunktionen weiter unterstützen.
Der horizontale Abschnitt des Fahrzeug-Sicherheitsgurtes wird durch die Eckschlitze 60 und den Mittelschlitz 70 längs des Gurtkanals 71 gezogen, wie oben beschrieben. Der Gurtkanal 71 ist nahe dem oberen Rand des Gehäusekörpers angeordnet und erhöht die Berührungslinie zwischen dem Gehäusekörper und dem Fahrzeug-Sicherheitsgurt auf eine Höhe oberhalb des Schwer­ punkts des Fahrzeugbetts. Das Fahrzeugbett sucht daher inner­ halb der Grenzen des Fahrzeug-Sicherheitsgurts zu bleiben, wenn es nach vorne gerichteten Kräften unterworfen wird, wie bei einem Zusammenstoß. Darüber hinaus sind der Fahrzeuggurt­ kanal 71 und Dreipunkt-Haltehaken unter einem optimalen Winkel und Abstand zur Fahrzeug-Sicherheitsgurtverankerung angeordnet, um die Verwendbarkeit über den Stand der Technik bei Fahrzeuggurtsystemen hinaus zu verbessern.
Die Orientierung des Fahrzeugbetts auf dem Fahrzeugsitz ist in Fig. 7 dargestellt. Es wird bemerkt, daß die nach innen konkave Fläche 42 nicht nur bewirkt, daß sie als Rückenlehne für ein in der Kammer 5 auf einer Seite liegendes Kind bil­ det, sondern auch zur Bildung eines großen Oberflächenbe­ reichs dient, über den die auf das Kind bei einem Aufprall wirkenden Verzögerungskräfte verteilt werden. Die konkave Fläche 42 wirkt auch als Übergangsfläche in die erste Seiten­ wand 14. Ein Kind innerhalb der Kammer 5 bewegt sich zu der und gegen die erste Seitenwand 14, wenn es Verzögerungskräf­ ten unterworfen wird. In bekannten Fahrzeugbetten ist die Vorderfläche, welche die Innenkammer begrenzt, eine vertikale Wand, und ein Aufprall durch das Kind gegen dieselbe kann zu Verletzungen Anlaß geben. Bei der vorliegenden Erfindung führt die konkave Fläche 42 das Kind jedoch gegen die vordere Wand, was wesentlich weniger Verletzung verursachen kann.
Ferner plaziert das insgesamt niedrige Profil des Gehäusekör­ pers auf dem Fahrzeugsitz das darin befindliche Kind unter einem optimalen Blickwinkel zum Fahrer und hält auch das Fahrzeugbett unterhalb der Wechselwirkungszone eines Airbags. Das mit einem Kind-Aufprall verbundene Risiko bei einem entfalteten Airbag wird so ausgeschaltet.

Claims (34)

1. Kinderhalteeinrichtung, gekennzeichnet durch einen Gehäusekörper mit einer Kammer, deren Abmessungen zur Aufnahme eines Kindes dienen; einen durchgehenden Schlitz, der sich durch den Gehäusekörper erstreckt und mit der Kammer in Verbindung steht;
eine Geschirranordnung, die am Gehäusekörper angreift und Halteabschnitte aufweist, die sich durch den durch­ gehenden Schlitz erstrecken und an einem innerhalb der Kammer angeordneten Kind angreifen, um das Kind am Gehäusekörper festzulegen;
wobei sich die Geschirranordnung innerhalb des durch­ gehenden Schlitzes in alternative Stellungen bewegt, um sich auf eine veränderliche Körperstellung des Kindes in der Kammer einzustellen.
2. Kinderhalteeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die alternativen Stellungen der Geschirr­ anordnung längs des durchgehenden Schlitzes den alterna­ tiven Ruhelagen entsprechen, die von dem Kind in der Kammer eingenommen werden.
3. Kinderhalteeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer durch eine Bodenwand und eine erste und zweite Seitenwand gebildet wird und der durchgehende Schlitz sich längs eines Teiles der Boden­ wand und eines unteren Abschnitts der ersten Seitenwand erstreckt.
4. Kinderhalteeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Bodenwand des Gehäusekörpers im we­ sentlichen eben ist, um ein in der Kammer in Rückenlage liegendes Kind zu unterstützen, und der untere Abschnitt der ersten Seitenwand nach innen konkav und so bemessen ist, daß er den Rücken eines Kindes bei dem in der Kammer auf einer Seite liegenden Kind abstützt.
5. Kinderhalteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Malteabschnitte der Geschirranordnung einen Schaftstreifen mit einem ent­ fernten freien Ende sowie im Abstand voneinander einen ersten und zweiten Schulterstreifen aufweisen, die in der Länge so dimensioniert sind, daß sie über die entge­ gengesetzten Schultern des Kindes laufen, wobei jeder Schulterstreifen ein entferntes freies Ende aufweist, das sich mit dem entfernten freien Ende des Schaftstrei­ fens verbindet.
6. Kinderhalteeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die entfernten freien Enden der Schulter­ streifen und des Schaftstreifens einander überlappen und sich längs gegenüberliegender Haken- und Schleifen-Ober­ flächenabschnitte verbinden.
7. Kinderhalteeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Überlappung zwischen den entfernten freien Enden der Schulterstreifen und des Schaftstrei­ fens einstellbar ist, um die Länge der Schulterstreifen zu verändern.
8. Kinderhalteeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Schaftstreifen und die Schulterstrei­ fen einstückige Abschnitte eines durchgehenden Y-förmi­ gen Streifens sind.
9. Kinderhalteeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Gehäusekörper im Abstand voneinander angeordnete erste und zweite durchgehende Schlitze aufweist, die sich parallel längs der Bodenwand und des unteren Abschnitts der ersten Seitenwand erstrecken, und daß die freien Enden der Schulterstreifen durch den ersten durchgehenden Schlitz und das freie Ende des Schaftstreifens durch den zweiten durchgehenden Schlitz verläuft.
10. Kinderhalteeinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Schaft­ streifens deltaförmig ist und einen ersten und zweiten seitlichen Lappenabschnitt aufweist, die so bemessen sind, daß sie die freien Enden des ersten bzw. zweiten Schulterstreifens kontaktieren.
11. Kinderhalteeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Schaftstreifen durch einen ersten durchgehenden Schlitz im Gehäusekörper in die Kammer verläuft, und daß der erste und zweite Schulterstreifen durch einen zweiten durchgehenden Schlitz im Gehäusekör­ per in die Kammer verlaufen.
12. Kinderhalteeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der erste und zweite durchgehende Schlitz langgestreckt sind und sich parallel erstrecken, wobei der Schaft- und die Schulterstreifen sich innerhalb des ersten und zweiten durchgehenden Schlitzes seitlich jeweils in alternative Stellungen bewegen, um sich auf die veränderliche Körperstellung eines in der Kammer befindlichen Kindes einzustellen.
13. Kinderhalteeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die alternativen Stellungen des Schaft­ streifens und der Schulterstreifen längs des jeweiligen ersten und zweiten durchgehenden Schlitzes den von einem in der Kammer befindlichen Kind eingenommenen alternati­ ven Ruhestellungen entsprechen.
14. Kinder-Fahrzeugbett, gekennzeichnet durch einen Gehäuse­ körper mit einer Kammer, die zur Aufnahme eines Kindes bemessen ist, einer Bodenwand, die so bemessen ist, daß sie den Gehäusekörper auf einem Fahrzeugsitz positio­ niert, und einer ersten und zweiten, im Abstand vonein­ ander befindlichen Seitenwand, welche die Kammer bilden, wobei jede Seitenwand sich von der Bodenwand zu einem oberen Rand erstreckt;
einen Mantelflansch, der von einer Außenfläche der ersten Seitenwand nach unten steht, wobei der Mantel­ flansch die erste Seitenwand nahe dem oberen Rand der ersten Seitenwand schneidet;
eine Gurthalteeinrichtung zum Festlegen eines Sicher­ heitsgurtes des Fahrzeugs am Mantelflansch an einer Befestigungsstelle nahe dem oberen Rand der ersten Seitenwand und oberhalb des Schwerpunktes des Gehäuse­ körpers.
15. Kinder-Fahrzeugbett nach Anspruch 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gurthalteeinrichtung wenigstens einen Halteschlitz innerhalb eines Abschnitts des Mantelflan­ sches umfaßt, wobei der Halteschlitz so bemessen ist, daß er den Sicherheitsgurt in sich aufnimmt.
16. Kinder-Fahrzeugbett nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Halteschlitz einen langgestreckten oberen Schlitzabschnitt innerhalb des Mantelflansches und einen unteren Eintrittsschlitzabschnitt umfaßt, der sich in einen unteren Rand des Mantelflansches erstreckt und mit dem oberen Abschnitt in Verbindung steht.
17. Kinder-Fahrzeugbett nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Mantelflanschabschnitt aus elastischem Material gebildet ist, der sich nicht brechbar verformt, um den unteren Eintrittsschlitzabschnitt zu erweitern und den Einlaß des Sicherheitsgurtes in denselben ermög­ licht.
18. Kinder-Fahrzeugbett nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Weitenabmessung des unteren Eintrittsschlitzabschnittes wesentlich enger ist als der obere Schlitzabschnitt.
19. Kinder-Fahrzeugbett nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelflansch sich quer über die erste Seitenwand erstreckt und sich von der ersten Seitenwand zur Bodenwand nach außen baucht.
20. Kinder-Fahrzeugbett nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß eine Außenfläche des Mantel­ flansches sich im wesentlichen quer zur ersten Seiten­ wand erstreckt und einen Gurtkanal bildet, gegen die die Gurthalteeinrichtung den Sicherheitsgurt hält.
21. Kinder-Fahrzeugbett nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Gurthalteeinrichtung eine Anzahl von Halteschlitzen innerhalb des Mantelflan­ sches in Abständen längs des Gurtkanals aufweist, wobei jeder Halteschlitz so bemessen ist, daß er den Sicher­ heitsgurt in sich aufnimmt.
22. Kinder-Fahrzeugbett nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand des Gehäuse­ körpers im wesentlichen eben ist, um ein in der Kammer in Rückenlage liegendes Kind abzustützen, und daß die erste Seitenwand eine nach innen konkave untere Fläche aufweist, die zur Kammer weist und so bemessen ist, daß sie den Rücken eines Kindes bei einem in der Kammer auf einer Seite liegenden Kind abstützt.
23. Kinder-Fahrzeugbett nach einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Geschirranordnung zum Festhalten eines Kindes in alternativen Stellungen innerhalb der Kammer des Gehäuseteils aufweist.
24. Kinder-Fahrzeugbett nach Anspruch 23, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Geschirranordnung am Gehäusekörper festgelegt ist und einen Schaftstreifen sowie einen ersten und zweiten Schulterstreifen aufweist, deren Länge so bemessen ist, daß sie über entgegengesetzte Schultern eines in der Kammer befindlichen Kindes lau­ fen, wobei jeder Schulterstreifen ein entferntes freies Ende aufweist, das sich mit einem entfernten freien Ende des Schaftstreifens verbindet.
25. Kinder-Fahrzeugbett nach Anspruch 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die entfernten freien Enden der Schulter­ streifen und des Schaftstreifens sich überlappende und lösbar kontaktierende Haken- und Schleifen-Oberflächen­ abschnitte aufweisen.
26. Kinder-Fahrzeugbett nach einem der Ansprüche 14 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand im wesentli­ chen eben ist und ihre Höhe von einem Ende zu einem entgegengesetzten Ende geneigt verläuft.
27. Kinder-Fahrzeugbett nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelflansch eine Unterkante aufweist, die so angeordnet ist, daß sie als Handgriff beim Heben und Transportieren des Gehäusekör­ pers verwendet werden kann, und daß die zweite Seiten­ wand nach innen konvex ist, um eine Einziehung zum Positionieren des Gehäusekörpers gegen den Körper eines Benutzers zu bilden.
28. Kinder-Fahrzeugbett nach einem der Ansprüche 14 bis 27, gekennzeichnet durch eine nach innen konkave Fläche der ersten Seitenwand, welche zur Kammer weist, um den Rücken eines auf der Seite liegenden Kindes abzustützen, und durch eine nach oben gerichtete, im wesentlichen ebene Fläche der Bodenwand, welche zur Kammer weist, um den Rücken eines Kindes bei in Rücklage befindlichem Kind zu unterstützen.
29. Kinder-Fahrzeugbett nach Anspruch 28, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die ebene Fläche der Bodenwand ihre Höhe von der ersten Stirnwand zur zweiten Stirnwand ver­ größert.
30. Kinder-Fahrzeugbett nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß es den Gehäusekörper durchsetzende, mit der Kammer in Verbindung stehende Ventilationsöff­ nungen aufweist.
31. Kinder-Fahrzeugbett nach Anspruch 30, dadurch gekenn­ zeichnet, daß es einen Polsterteil aufweist, der so bemessen ist, daß er innerhalb der Kammer gegen die ebene Oberfläche der Bodenwand und die konkave Oberflä­ che der ersten Seitenwand paßt.
32. Kinder-Fahrzeugbett nach Anspruch 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Polsterteil ihn durchsetzende Venti­ lationsöffnungen aufweist, die so angeordnet sind, daß sie mit den den Gehäusekörper durchsetzenden Ventila­ tionsöffnungen ausgerichtet sind.
33. Kinder-Fahrzeugbett nach einem der Ansprüche 28 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß es die erste Stirnwand durchsetzende Schlitze zur Verringerung der Steifheit der ersten Stirnwand und zur Belüftung der Kammer ent­ hält.
34. Kinder-Fahrzeugbett nach einem der Ansprüche 29 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die konkave Oberfläche der ersten Seitenwand in die ebene Oberfläche der Bodenwand übergeht, um ein sich in Richtung nach vorwärts von der ebenen Oberfläche zur ersten Seitenwand hin und gegen diese bewegendes Kind im Übergang abzustützen und zu leiten.
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