DE19902386A1 - Wabenbahnen - Google Patents

Wabenbahnen

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DE19902386A1
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Wendell B Colson
Paul G Swiszcz
Jason T Throne
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Hunter Douglas International NV
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
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    • E06B9/26Lamellar or like blinds, e.g. venetian blinds
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft auseinanderziehba­ re und zusammenfaltbare Wabenbahnen, bei denen minde­ stens eine der länglichen röhrenförmigen Zellen, aus welchen die zusammenfaltbare Wabenbahn gebildet wird, selbst mehrzellig ausgeführt ist.
Es ist allgemein bekannt, daß zellige Bahnen ausge­ zeichnete Abdeckungen für bauliche Öffnungen darstel­ len. In US-Patent Nr. 5.482.750 wird zum Beispiel ei­ ne mehrzellige wabenförmige Isolierbahn dargelegt. Ein anderer Typ einer zurückziehbaren zelligen Bahn wird im US-Patent Nr. 4.603.072 dargelegt, dessen Of­ fenbarung Bestandteil dieser Beschreibung ist. Ein weiterer Typ einer wabenförmigen Isolierbahn ist in den US-Patenten Nr. 4.795.515 und 4.871.006 darge­ legt. In den Patenten 4.795.515 und 4.871.006 verbin­ den mehrere Befestigungsstreifen zwei Gewebebahnen entlang entsprechenden Falzlinien, die in jeder der beiden Bahnen geformt sind. Im US-Patent Nr. 5.228.936 wird eine andere Isolierbahn offenbart, bei der ein Streifen nebeneinanderliegende Gewebebahnen verbindet.
Es sind verschiedene Maschinen bekannt, mit denen zellige Bahnen in hohen Geschwindigkeiten hergestellt werden können. Zum Beispiel wird in US-Patent Nr. 4.450.027, dessen Offenbarung Bestandteil dieser Be­ schreibung ist, ein Apparat für die Herstellung von zelligen Bahnen beschrieben. Das damit verwandte US-Pa­ tent Nr. 4.631.108, dessen Offenbarung Bestandteil dieser Beschreibung ist, ist aus einer teilweisen Weiterführung der Anmeldung hervorgegangen, für die letztendlich das Patent Nr. 4.450.027 erteilt wurde.
Zellige Wabenbahnen sind zuvor hergestellt worden, indem mehrere Zellen so nebeneinander angeordnet wur­ den, daß Licht oder Wärme durch mehr als eine Zelle hindurchgehen muß, um in senkrechter Richtung zur Bahnebene durch die Wabenbahn zu dringen. Eine Bahn dieses Typs ist im vorgenannten Patent Nr. 5.482.750 offenbart. Diese Bahnen weisen ausgezeichnete Iso­ liereigenschaften auf, können jedoch relativ dick sein.
Die erfindungsgemäße Bahn ist dadurch gekennzeichnet, daß jede der genannten Zelleneinheiten eine innere Röhrenzelle umfaßt, die zumindest teilweise in einer äußeren Röhrenzelle eingebettet ist, und die genann­ ten Röhrenzelleneinheiten übereinander angeordnet an­ einander befestigt sind, wobei jede der genannten Röhrenzelleneinheiten eine Vorderseite und eine Rück­ seite hat und jede der genannten Röhrenzelleneinhei­ ten aus mindestens einem Streifen eines faltbaren und knickbaren Materials besteht und mindestens eine der genannten Vorderseite und der genannten Rückseite je­ der der genannten Röhrenzelleneinheiten mehrere Lagen des genannten Materials umfaßt.
Bei der erfindungsgemäßen Konstruktion stößt Licht oder Wärme beim Durchgang durch die Bahn in senkrech­ ter Richtung zur Bahnebene auf mehr als eine Röhren­ zelle, jedoch ist die Gesamtdicke der Bahn vergleich­ bar mit der Dicke einer wabenförmigen Isolierbahn, die nur eine einzige Röhrenzelle dick ist.
Zum leichteren Verständnis wird die vorliegende Er­ findung im folgenden beispielhaft und unter Bezugnah­ me auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Hier­ bei zeigt:
Abb. 1 einen Querschnitt durch eine längliche Röhren­ zelle, die verwendet wird, um eine Wabenbahn nach ei­ ner ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zu bilden;
Abb. 2 einen Querschnitt durch mehrere längliche Röh­ renzeilen gemäß Abb. 1;
Abb. 3 eine perspektivische Darstellung eines Teils einer Wabenbahn, die aus länglichen Röhrenzellen ge­ mäß Abb. 1 gebildet wird;
Abb. 4 einen Querschnitt durch eine längliche Röhren­ zelle, die verwendet wird, um eine Wabenbahn nach ei­ ner zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung zu bilden;
Abb. 5 einen Querschnitt durch mehrere längliche Röh­ renzellen gemäß Abb. 4;
Abb. 6 eine perspektivische Darstellung eines Teils einer Wabenbahn, die aus länglichen Röhrenzellen ge­ mäß Abb. 4 gebildet wird;
Abb. 7 einen Querschnitt durch eine längliche Röhren­ zelle, die verwendet wird, um eine Wabenbahn nach ei­ ner dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung zu bilden;
Abb. 8 einen Querschnitt durch mehrere längliche Röh­ renzellen gemäß Abb. 7;
Abb. 9 eine perspektivische Darstellung eines Teils einer Wabenbahn, die aus länglichen Röhrenzellen ge­ mäß Abb. 7 gebildet wird;
Abb. 10 einen Querschnitt durch eine längliche Vor­ läufer-Röhrenzelle, die verwendet wird, um eine Wa­ benbahn nach einer vierten Ausführungsform der vor­ liegenden Erfindung zu bilden;
Abb. 11 einen Querschnitt durch mehrere längliche Vorläufer-Röhrenzellen gemäß Abb. 10;
Abb. 12 eine perspektivische Darstellung eines Teils einer Wabenbahn, die aus länglichen Vorläufer- Röhrenzellen gemäß Abb. 10 gebildet wird;
Abb. 13 eine perspektivische Darstellung einer zu­ rückziehbaren Abdeckung einer baulichen Öffnung, die eine Wabenbahn umfaßt, welche aus länglichen Vorläu­ fer-Röhrenzellen gemäß Abb. 10 gebildet wird;
Abb. 14 einen Querschnitt durch eine längliche Röh­ renzelle, die verwendet wird, um eine Wabenbahn nach einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung zu bilden;
Abb. 15 einen Querschnitt durch mehrere längliche Röhrenzellen gemäß Abb. 14;
Abb. 16 eine perspektivische Darstellung eines Teils einer Wabenbahn, die aus länglichen Röhrenzellen ge­ mäß Abb. 14 gebildet wird;
Abb. 17 ein Querschnitt durch eine längliche Röhren­ zelle, die verwendet wird, um eine Wabenbahn nach ei­ ner sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung zu bilden;
Abb. 18 einen Querschnitt durch mehrere längliche Röhrenzellen gemäß Abb. 17;
Abb. 19 eine perspektivische Darstellung eines Teils einer Wabenbahn, die aus länglichen Röhrenzellen ge­ mäß Abb. 17 gebildet wird.
Es werden mehrere Ausführungsformen einer Wabenbahn 10 offenbart, die mehrere längliche Röhrenzellenein­ heiten 12 umfaßt, wobei jede Röhrenzelleneinheit min­ destens eine Wand mit mindestens zwei Materiallagen umfaßt. Ein Vorteil dieser Erfindung besteht darin, daß sie bei gleichen Dimensionen wie ein einzelliges Produkt eine bessere Isolierung bietet. Die mehrlagi­ ge Wand oder mehrlagigen Wände der vorliegenden Er­ findung sorgen außerdem für eine bessere Lichtkon­ trolle, die noch weiter verbessert werden kann, wenn für eine oder mehrere Lagen der Wände ein Verdunke­ lungsmaterial verwendet wird. Ein weiterer Vorteil der offengelegten Erfindung besteht darin, daß die mehrlagigen Wände der offengelegten Röhrenzellenein­ heiten eine verbesserte Faltenbeständigkeit aufwei­ sen.
Unter Bezugnahme auf Abb. 1 bis 3 wird im folgenden zuerst eine erste Ausführungsform der Erfindung be­ schrieben. Abb. 1 zeigt einen Querschnitt durch eine Röhrenzelleneinheit 12 nach einer ersten Ausführungs­ form der vorliegenden Erfindung. Bei dieser Ausfüh­ rungsform ist ein einzelner Streifen eines falt- und knickbaren Materials 14 um sich selbst gefaltet. Der falt- und knickbare Materialstreifen 14 kann aus Kunststoff, Mylar®, Polyester oder einem anderen dün­ nen Folienmaterial bestehen, das vorzugsweise falten­ beständig ist. Es ist ebenso möglich, daß er aus ei­ nem Gestrick, einem Gewebe oder einem Vliesstoff wie zum Beispiel Polyesterspinnvlies besteht. Dadurch daß der Materialstreifen 14 um sich selbst gefaltet wird, entsteht eine Röhrenzelleneinheit 12. Die resultie­ rende Röhrenzelleneinheit 12 hat eine Vorderseite 16 und eine Rückseite 18.
Die Bildung der Röhrenzelleneinheit 12 erfordert eine Reihe von Kalt- und Klebeschritten. In der Ausfüh­ rungsform, die in Abb. 1 dargestellt ist, wird eine erste Nebenfalte 20 im Materialstreifen 14 in der Nä­ he eines ersten Kantenabschnitts 22 des Streifens 14 gebildet. In dieser Ausführungsform wird das Material zwischen der ersten Nebenfalte 20 und dem ersten Kan­ tenabschnitt 22 als erster Abschnitt 24 bezeichnet. In Abb. 1 ist im Uhrzeigersinn entlang des Materials 14, ausgehend vom ersten Kantenabschnitt 22, als nächstes die erste Hauptfalte 26 dargestellt. Diese erste Hauptfalte 26 ist der Hauptteiler der Vorder­ seite 16 der inneren Röhrenzelle zwischen dem ersten Abschnitt 24 und dem zweiten Abschnitt 28. Im weite­ ren Verlauf des Materials 14 im Uhrzeigersinn, ausge­ hend von der ersten Hauptfalte 26, trifft man als nächstes auf die zweite Nebenfalte 30 und anschlie­ ßend auf eine dritte Nebenfalte 32. Der zweite Ab­ schnitt 28 befindet sich zwischen der zweiten Neben­ falte 30 und der dritten Nebenfalte 32. Diese dritte Nebenfalte 32 der inneren Röhrenzeile umfaßt eben­ falls die dritte Nebenfalte 32' der äußeren Röhren­ zelle, die weiter unten beschrieben wird. Im weiteren Verlauf des Materials 14 im Uhrzeigersinn, ausgehend von der dritten Nebenfalte 32 (oder 32'), trifft man auf die zweite Hauptfalte 34. Diese zweite Hauptfalte 34 der inneren Röhrenzelle umfaßt ebenfalls die zwei­ te Hauptfalte 34' der äußeren Röhrenzelle, wie weiter unten beschrieben. Die zweite Hauptfalte 34 (oder 34') ist der Hauptteiler der Rückseite 18 zwischen dem zweiten Abschnitt 28 der inneren Röhrenzelle und dem ersten Abschnitt 24' der äußeren Röhrenzelle. Im weiteren Verlauf des Materials 14 im Uhrzeigersinn, ausgehend von der zweiten Hauptfalte 34 (oder 34'), trifft man auf eine vierte Nebenfalte 36. Diese vier­ te Nebenfalte 36 der inneren Röhrenzelle umfaßt eben­ falls die vierte Nebenfalte 36' der äußeren Röhren­ zelle, wie weiter unten beschrieben. Die inneren Röh­ renzellen umfassen somit vier Nebenfalten 20, 30, 32, 36 und zwei Hauptfalten 26, 34.
Die äußere Röhrenzelle umfaßt auf ähnliche Weise vier Nebenfalten 20', 30', 32', 36' und zwei Hauptfalten 26', 34'. In dieser ersten Ausführungsform sind die dritte und vierte Nebenfalte 32 bzw. 36 sowie die zweite Hauptfalte 34 der inneren Röhrenzelle diesel­ ben wie die dritte und vierte Nebenfalte 32' bzw. 36' und die zweite Hauptfalte 34' der äußeren Röhrenzel­ le. In der ersten Ausführungsform, wie am besten in Abb. 1 und 2 dargestellt, umfaßt somit nur die Vor­ derseite 16 jeder Röhrenzelleneinheit 12 mehrere La­ gen. In dieser Ausführungsform umfaßt die Rückseite 18 der beiden eingebetteten Zellen denselben Ab­ schnitt des Materialstreifens 14.
Die erste und die zweite Hauptfalte 26 bzw. 34 (oder 26', 34') sind vor allem dafür verantwortlich, der re­ sultierenden Röhrenzelleneinheit 12 ihre insgesamt zellige Form zu verleihen. Dies gilt für jede Röhren­ zelle der Familie von benachbarten Röhrenzellen, die jede Röhrenzelleneinheit 12 umfassen. Die erste und die zweite Hauptfalte 26, 34 (oder 26', 34') bewirken eine Vorspannung des ersten Abschnitts 24 (oder 24') in Richtung auf den zweiten Abschnitt 28 (oder 28') jeder Röhrenzelle, die eine Röhrenzelleneinheit 12 umfaßt. Zwar wird in der Erläuterung dieser ersten Ausführungsform und der anderen Ausführungsformen von "Knicken" oder "Falten" gesprochen, aber diese sind für die vorliegende Erfindung nicht erforderlich. Knicke oder Falten können für bestimmte Anwendungs­ zwecke der Erfindung von Vorteil sein und werden in dieser Offenbarung zur Erläuterung verwendet, aber sie sind nicht erforderlich und brauchen nicht stark oder klar definiert zu sein.
In der ersten Ausführungsform, Abb. 1 bis 3, wird die Außenfläche des ersten Abschnitts 24 der inneren Röh­ renzelle mit Hilfe einer Klebstoffraupe 38 an der In­ nenfläche des ersten Abschnitts 24' der äußeren Röh­ renzelle befestigt. Es ist offensichtlich, daß an­ stelle der dargestellten einen Klebstoffraupe 38 mehr als eine Klebstoffraupe aufgebracht werden könnte. Als Klebemittel für die Verbindung der verschiedenen Teile einer Röhrenzelleneinheit 12 kann zum Beispiel Schmelzkleber oder ein anderer Klebstoff oder doppel­ seitiges Klebeband verwendet werden. Ein annehmbarer Klebstofftyp ist aliphatischer Klebstoff. Die Außen­ fläche des zweiten Abschnitts 28 der inneren Röhren­ zelle ist, sofern sie befestigt wird, mit Hilfe von Klebstoffraupen 40 und 42 an der Innenfläche des zweiten Abschnitts 28' der äußeren Röhrenzelle befe­ stigt.
Unter Bezugnahme auf Abb. 2 und 3 wird eine Wabenbahn 10 gebildet, indem benachbarte Röhrenzelleneinheiten 12, die jeweils wie vorstehend beschrieben gebildet werden, aneinander befestigt werden. Benachbarte Röh­ renzelleneinheiten 12 werden mit Hilfe von Kleb­ stoffraupen 44 und 46 aneinander befestigt. Wenn die Außenflächen benachbarter Röhrenzelleneinheiten 12 auf diese Weise mit Hilfe der Klebstoffraupen 44, 46 miteinander verklebt werden, entsteht eine wabenför­ mige Isolierbahn 10 mit einer mehrlagigen Vorderseite 16 und einer einlagigen Rückseite 18.
Die Größe der resultierenden Wabenbahn 10 hängt ab von den Querschnittsabmessungen jeder einzelnen Röh­ renzelleneinheit 12, der Anzahl der Röhrenzellenein­ heiten 12, die miteinander verbunden werden, um die Wabenbahn 10 zu bilden, und der Länge jeder Röhren­ zelleneinheit 12 entlang ihrer Längsachse. Wenn die resultierende Wabenbahn 10 (Abb. 3) sich in vertika­ ler Richtung ausdehnen und zusammenziehen soll, defi­ niert die Länge jeder Röhrenzelleneinheit 12 die Breite der resultierenden Bahn 10. Die Höhe der Bahn 10 hängt ab von der Höhe jeder Röhrenzelleneinheit 12 (d. h. dem Abstand zwischen dem ersten Abschnitt 24' und dem zweiten Abschnitt 28' der äußeren Röhrenzel­ le) und von der Zahl der Röhrenzelleneinheiten 12, die miteinander verbunden werden, um die Wabenbahn 10 zu bilden.
Unter Bezugnahme auf Abb. 4 bis Abb. 6 wird im fol­ genden eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben. Bei dieser Ausführungsform um­ faßt die Vorderseite 16 der resultierenden Wabenbahn 10 drei Materiallagen, und die Rückseite 18 umfaßt zwei Materiallagen. Bei dieser Ausführungsform umfaßt die Wabenbahn 10 Röhrenzelleneinheiten 12, die je­ weils eine Familie aus drei nebeneinanderliegenden Röhrenzellen umfassen. Jedes Mitglied der Familie um­ faßt vier Nebenfalten, zum Beispiel 20, 30, 32, 36 und zwei Hauptfalten, zum Beispiel 26, 34. Die zweite Hauptfalte 34'' der äußeren Röhrenzelle umfaßt eben­ falls die Hauptfalte 34' der mittleren Röhrenzelle.
In der in Abb. 4 dargestellten zweiten Ausführungs­ form und der in Abb. 1 dargestellten ersten Ausfüh­ rungsform könnte die Außenfläche des ersten Kantenab­ schnitts 22 an der Innenfläche des zweiten Abschnitts 28 der inneren Röhrenzelle befestigt werden. Wenn dies zum Beispiel bei der ersten Ausführungsform (Abb. 1-3) gemacht würde und die Außenfläche des er­ sten Kantenabschnitts 22 mit Hilfe einer Kleb­ stoffraupe 38 an der Innenfläche des zweiten Ab­ schnitts 28 der inneren Röhrenzelle befestigt würde, umfaßten sowohl die Vorderseite 16 als auch die Rück­ seite 18 zwei Materiallagen, wodurch eine dritte Aus­ führungsform entstünde (siehe Abb. 7-9). Wenn dies zum Beispiel bei der zweiten Ausführungsform (Abb. 4-6) gemacht würde, umfaßten sowohl die Vorderseite 16 als auch die Rückseite 18 drei Materiallagen.
Nach Prüfung der Ausführungsformen gemäß Abb. 1 bis Abb. 9 könnte ein Fachkundiger die Anzahl der Lagen an der Vorderseite 16 und der Rückseite 18 dadurch wählen, daß er festlegt, wie oft und wie weit der Ma­ terialstreifen 14 um sich selbst gefaltet wird. Wenn zum Beispiel der Materialstreifen 14 in einer Ausfüh­ rungsform wie der in Abb. 4 bis 6 dargestellten ein weiteres Mal um sich gefaltet würde, hätte eine re­ sultierende zellige Bahn 10 vier Lagen auf der Vor­ derseite 16 und drei Lagen auf der Rückseite 18.
Unter Bezugnahme auf Abb. 10 bis 13 wird im folgenden eine vierte Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung erläutert. Bei der vierten Ausführungsform wer­ den erste und zweite Materialstreifen 48 bzw. 50 um sich gefaltet. Die Ausführungsform gemäß Abb. 10 um­ faßt einen ersten Materialstreifen 48, der zu einer inneren Vorläufer-Röhrenzelle gefaltet ist, die dann in eine äußere Vorläufer-Röhrenzelle eingebettet wird, welche aus dem zweiten Materialstreifen 50 ge­ bildet wird. Die resultierende Vorläufer- Röhrenzelleneinheit 12 kann, bevor sie entlang der ersten und zweiten Innenkante (zum Beispiel 52, 56 und 52', 56') jeder eingebetteten Vorläufer-Röhrenzelle mit einer nächsten benachbarten Vorläufer-Röhrenzellen­ einheit 12 einer Wabenbahn 10 verklebt wird, geöffnet werden, so daß das Innere der Vorläufer- Röhrenzelleneinheit 12 sichtbar wird - daher das At­ tribut "Vorläufer".
Bei der vierten Ausführungsform wird die innerste Zelle aus dem ersten Materialstreifen 48 gebildet und umfaßt vier Nebenfalten 20, 30, 32, 36 sowie zwei Hauptfalten 26, 34. Zwischen der ersten Nebenfalte 20 und der vierten Nebenfalte 36, entlang des unteren Teils der inneren Vorläufer-Röhrenzelle, befindet sich der erste Abschnitt 24. Zwischen der zweiten Ne­ benfalte 30 und der ersten Innenkante 52 befindet sich ein vorderer zweiter Abschnitt 54. Auf ähnliche Weise ist zwischen der dritten Nebenfalte 32 und der zweiten Innenkante 56 ein hinterer zweiter Abschnitt 58 angeordnet. Wie aus Abb. 10 und Abb. 11 klar er­ sichtlich, nähern sich die Innenkanten 52, 56 des vor­ deren zweiten Abschnitts 54 und des hinteren zweiten Abschnitts 58 bei dieser Ausführungsform einander an, überlappen sich jedoch nicht. Die äußere Vorläufer- Röhrenzelle umfaßt ebenfalls vier Nebenfalten 20', 30', 32', 36' sowie zwei Hauptfalten 26', 34'. Au­ ßerdem hat die äußere Vorläufer-Röhrenzelle einen vorderen zweiten Abschnitt 54', einen hinteren zwei­ ten Abschnitt 58' sowie erste und zweite Innenkanten 52' bzw. 56'.
Bei dieser Ausführungsform ist die Außenfläche des ersten Abschnitts 24 der inneren Vorläufer- Röhrenzelle mit Hilfe von Klebstoffraupen 60, 62 an der Innenfläche des ersten Abschnitts 24' der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle befestigt. Wie bereits erwähnt, kann eine beliebige Anzahl von Klebstoffraupen ver­ wendet werden, um die beiden Vorläufer-Röhrenzellen zu der resultierenden Röhrenzelleneinheit 12 zu ver­ binden. Die Außenfläche des vorderen zweiten Ab­ schnitts 54 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle wird in der Nähe der ersten Innenkanten 52, 52' der inneren bzw. äußeren Vorläufer-Röhrenzelle mit Hilfe der Klebstoffraupe 64 an der Innenfläche des vorderen zweiten Abschnitts 54' der äußeren Vorläufer- Röhrenzelle befestigt. Auf ähnliche Weise wird die Außenfläche des hinteren zweiten Abschnitts 58 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle in der Nähe der zweiten Innenkanten 56, 56' der inneren bzw. äußeren Vorläu­ fer-Röhrenzelle mit Hilfe der Klebstoffraupe 66 an der Innenfläche des hinteren zweiten Abschnitts 58' der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle befestigt. In der vierten Ausführungsform umfassen somit sowohl die Vorderseite 16 als auch die Rückseite 18 der resul­ tierenden Vorläufer-Röhrenzelleneinheit 12 zwei Mate­ riallagen.
Unter Bezugnahme auf Abb. 11 und 12 wird eine Waben­ bahn 10 gebildet, indem mehrere Vorläufer- Röhrenzelleneinheiten 12 aneinander befestigt werden. Bei dieser Ausführungsform werden Klebstoffraupen 44, 46 auf die Außenseite des vorderen zweiten Ab­ schnitts 54' bzw. des hinteren zweiten Abschnitts 58' der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle jeder Vorläufer- Röhrenzelleneinheit 12 aufgebracht, die verbunden werden soll, um eine Wabenbahn 10 zu bilden. An­ schließend werden zwei benachbarte Vorläufer- Röhrenzelleneinheiten 12 übereinander angeordnet und zusammengepreßt, so daß die Klebstoffraupen 44, 46 auf dem vorderen und hinteren zweiten Abschnitt 54', 58' einer Vorläufer-Röhrenzelleneinheit 12 an der Außen­ fläche des ersten Abschnitts 24' einer nächsten be­ nachbarten Vorläufer-Röhrenzelleneinheit 12 anhaften. Nachdem übereinander angeordnete Vorläufer- Röhrenzelleneinheiten 12 auf diese Weise miteinander verbunden wurden, so daß eine wabenförmige Isolier­ bahn 10 der gewünschten Größe entsteht, kann auf die oberste Röhrenzelle eine feste Deckplatte 68 (Abb. 13) geklebt werden und auf die unterste Röhren­ zelle eine feste Bodenplatte 70 geklebt werden. Abb. 13 zeigt eine vollständige zurückziehbare Abdeckung 88, fertig zur Befestigung vor einer baulichen Öffnung.
Unter Bezugnahme auf Abb. 14 bis 16 wird eine fünfte Ausführungsform beschrieben. Diese Ausführungsform ähnelt am meisten der soeben erläuterten vierten Aus­ führungsform. Bei der fünften Ausführungsform liegt jedoch der erste Abschnitt 24 der inneren Vorläufer- Röhrenzelle am vorderen und hinteren zweiten Ab­ schnitt 54', 58' der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle an. Auf ähnliche Weise liegen der vordere und hintere zweite Abschnitt 54, 58 der inneren Vorläufer- Röhrenzelle am ersten Abschnitt 24' der äußeren Röh­ renzelle an. Anders gesagt, die innere Vorläufer- Röhrenzelle ist im Verhältnis zur äußeren Vorläufer- Röhrenzelle um 180 Grad um ihre Längsachse gedreht. Dies unterscheidet sich von der vierten Ausführungs­ form, die in Abb. 10 bis Abb. 13 dargestellt ist und bei der der erste Abschnitt 24 eines benachbarten Fa­ milienmitglieds am ersten Abschnitt 24' eines näch­ sten benachbarten Familienmitglieds befestigt ist. Aus Abb. 14 ist ersichtlich, daß in der fünften Aus­ führungsform die Innenfläche des vorderen zweiten Ab­ schnitts 54' der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle mit Hilfe der Klebstoffraupe 64 neben der ersten Neben­ falte 20 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle und neben der ersten Innenkante 52' der äußeren Vorläufer- Röhrenzelle an der Außenfläche des ersten Abschnitts 24 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle befestigt ist.
Auf ähnliche Weise ist die Innenfläche des hinteren zweiten Abschnitts 58' der äußeren Vorläufer- Röhrenzelle mit Hilfe der Klebstoffraupe 66 neben der vierten Nebenfalte 36 der inneren Vorläufer- Röhrenzelle und neben der zweiten Innenkante 56' der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle an der Außenfläche des ersten Abschnitts 24 der inneren Vorläufer- Röhrenzelle befestigt. Am unteren Rand der Abb. 14 ist erkennbar, daß die Außenfläche des vorderen zwei­ ten Abschnitts 54 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle mit Hilfe der Klebstoffraupe 60 an der Innenfläche des ersten Abschnitts 24' der äußeren Vorläufer- Röhrenzelle befestigt ist. Auf ähnliche Weise ist die Außenfläche des hinteren zweiten Abschnitts 58 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle mit Hilfe der Kleb­ stoffraupe 62 an der Innenfläche des ersten Ab­ schnitts 24' der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle befe­ stigt. Die Klebstoffraupe 60 ist neben der ersten In­ nenkante 52 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle ange­ ordnet, und die Klebstoffraupe 62 ist neben der zwei­ ten Innenkante 56 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle angeordnet.
Unter Bezugnahme auf Abb. 17 bis 19 wird nachfolgend eine sechste Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung erläutert. In dieser sechsten Ausführungsform umfaßt die Familie der benachbarten Vorläufer- Röhrenzellen, die eine Röhrenzelleneinheit 12 umfas­ sen, drei Mitglieder: eine innere Vorläufer- Röhrenzelle, eine mittlere Vorläufer-Röhrenzelle und eine äußere Vorläufer-Röhrenzelle. Ähnlich wie bei der Anordnung der benachbarten Familienmitglieder bei der fünften Ausführungsform gemäß Abb. 14 bis Abb. 16 sind die benachbarten Familienmitglieder bei der sechsten Ausführungsform nicht in derselben Ausrich­ tung um ihre Längsachsen herum angeordnet. Zum Bei­ spiel liegen die vorderen und hinteren zweiten Ab­ schnitte 54, 58 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle am ersten Abschnitt 24' der mittleren Vorläufer- Röhrenzelle an. Auf ähnliche Weise liegen die vorde­ ren und hinteren zweiten Abschnitte 54'', 58'' der äu­ ßeren Vorläufer-Röhrenzelle am ersten Abschnitt 24' der mittleren Vorläufer-Röhrenzelle an. Ebenso wie bei der fünften Ausführungsform ist auch bei der sechsten Ausführungsform jede Vorläufer-Röhrenzelle in einer Röhrenzelleneinheit 12 in ihrer Längsachse um 180 Grad gedreht gegenüber der nächsten benachbar­ ten Zelle oder den nächsten benachbarten Zellen in­ nerhalb derselben Familie von benachbarten Vorläufer- Röhrenzellen, die eine einzelne Röhrenzelleneinheit 12 umfassen.
Unter Bezugnahme auf Abb. 17 wird nachfolgend der Aufbau der dreigliedrigen Röhrenzelleneinheit 12 der sechsten Ausführungsform beschrieben. Die innere Vor­ läufer-Röhrenzelle ist an der mittleren Vorläufer- Röhrenzelle befestigt. Die mittlere Vorläufer- Röhrenzelle ist sowohl an der inneren Vorläufer- Röhrenzelle als auch an der äußeren Vorläufer- Röhrenzelle befestigt. Bei der sechsten Ausführungs­ form ist die innere Vorläufer-Röhrenzelle mit Hilfe von vier Klebstoffraupen 72, 74, 76, 78 an der mittleren Vorläufer-Röhrenzelle befestigt. Mit Hilfe der Kleb­ stoffraupe 72 wird die Außenfläche des vorderen zwei­ ten Abschnitts 54 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle an der Innenfläche des ersten Abschnitts 24' der mittleren Vorläufer-Röhrenzelle befestigt. Auf ähnli­ che Weise wird mit Hilfe der Klebstoffraupe 74 die Außenfläche des hinteren zweiten Abschnitts 58 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle an der Innenfläche des ersten Abschnitts 24' der mittleren Vorläufer- Röhrenzelle befestigt. Mit Hilfe der Klebstoffraupe 76 wird die Außenfläche des ersten Abschnitts 24 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle neben der ersten Innen­ kante 52' der mittleren Vorläufer-Röhrenzelle an der Innenfläche des vorderen zweiten Abschnitts 54' der mittleren Vorläufer-Röhrenzelle befestigt. Mit Hilfe der Klebstoffraupe 78 wird die Außenfläche des ersten Abschnitts 24 der inneren Vorläufer-Röhrenzelle neben der zweiten Innenkante 56' der mittleren Vorläufer- Röhrenzelle an der Innenfläche des hinteren zweiten Abschnitts 58' der mittleren Vorläufer-Röhrenzelle befestigt.
Die Kombination von innerer Vorläufer-Röhrenzelle und mittlerer Vorläufer-Röhrenzelle wird als nächstes mit Hilfe der Klebstoffraupen 80, 82, 84, 86 an der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle befestigt. Mit Hilfe der Kleb­ stoffraupe 80 wird die Außenfläche des ersten Ab­ schnitts 24' der mittleren Vorläufer-Röhrenzelle an der Innenfläche des vorderen zweiten Abschnitts 54' der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle befestigt. Auf ähn­ liche Weise wird mit Hilfe der Klebstoffraupe 82 die Außenfläche des ersten Abschnitts 24' der mittleren Vorläufer-Röhrenzelle an der Innenfläche des hinteren zweiten Abschnitts 58'' der äußeren Vorläufer- Röhrenzelle befestigt. Mit Hilfe der Klebstoffraupe 84 wird die Außenfläche des vorderen zweiten Ab­ schnitts 54' der mittleren Vorläufer-Röhrenzelle an der Innenfläche des ersten Abschnitts 24'' der äuße­ ren Vorläufer-Röhrenzelle befestigt. Schließlich wird mit Hilfe der Klebstoffraupe 86 die Außenfläche des hinteren zweiten Abschnitts 58' der mittleren Vorläu­ fer-Röhrenzelle an der Innenfläche des ersten Ab­ schnitts 24', der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle befe­ stigt. Die resultierende Röhrenzelleneinheit 12 hat sowohl an ihrer Vorderseite 16 als auch an ihrer Rückseite 18 drei Materiallagen.
In Abb. 18 und 19 ist eine wabenförmige Isolierbahn 10 dargestellt, die hergestellt wurde, indem Röhren­ zelleneinheiten 12 nach der sechsten Ausführungsform zusammengeklebt wurden. Die zellige Bahn 10, die in Abb. 18 und 19 dargestellt ist, wird dadurch gebil­ det, daß benachbarte Röhrenzelleneinheiten 12 mit Hilfe der Klebstoffraupen 44, 46 miteinander verklebt werden. Wie in Abb. 18 dargestellt, wird zum Beispiel die Klebstoffraupe 44 auf der Außenfläche der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle der unteren Röhrenzelleneinheit 12 in der Nähe ihres vorderen zweiten Abschnitts 54' aufgebracht. Die Klebstoffraupe 46 wird auf die Au­ ßenfläche der äußeren Vorläufer-Röhrenzelle derselben unteren Röhrenzelleneinheit 12 in der Nähe ihres hin­ teren zweiten Abschnitts 58'' aufgebracht. Nachdem die Raupen 44 und 46 aufgebracht wurden, wird die Au­ ßenfläche des ersten Abschnitts 24'' der äußeren Vor­ läufer-Röhrenzelle der oberen Röhrenzelleneinheit 12 in Abb. 18 anschließend gegen die Klebstoffraupen 44 und 46 der unteren Röhrenzelleneinheit 12 gepreßt. Zwar sind nur zwei Röhrenzelleneinheiten zu der in Abb. 18 und 19 dargestellten wabenförmigen Isolier­ bahn 10 zusammengefügt, aber es könnte eine beliebige Anzahl von Röhrenzelleneinheiten 12 miteinander zu einer Wabenbahn 10 jeder gewünschten Größe verbunden werden.
Bei der fünften Ausführungsform (Abb. 14-16) und der sechsten Ausführungsform (Abb. 17-19) kann eine ein­ zelne Röhrenzelleneinheit 12 nicht geöffnet werden, so daß das Innere sichtbar ist, selbst bevor sie an einer benachbarten Röhrenzelleneinheit 12 befestigt wird, um eine resultierende wabenförmige Isolierbahn 10 zu bilden. Die wechselseitige Anordnung bei diesen Ausführungsformen, bei denen jede Röhrenzelle in der Röhrenzelleneinheit 12 im Verhältnis zu der oder den benachbarten Röhrenzellen um 180 Grad um ihre Längs­ achse gedreht angeordnet ist, macht es unmöglich, die Röhrenzelleneinheit 12 entlang einer Linie zu öffnen, die parallel zu ihrer Längsachse angeordnet ist. An­ ders gesagt ist in der fünften und sechsten Ausfüh­ rungsform jede zweite Röhrenzelle einer bestimmten Familie von benachbarten Röhrenzellen um 180 Grad um ihre Längsachse gedreht. Dies verleiht jeder einzel­ nen Röhrenzelleneinheit 12 zusätzliche strukturelle Festigkeit.
Zwar sind vorstehend sechs Ausführungsformen der vor­ liegenden Erfindung beschrieben, aber es ist für den Fachkundigen offensichtlich, daß zahlreiche Änderun­ gen möglich sind, ohne vom Geist oder Schutzbereich dieser Erfindung abzuweichen. Zum Beispiel könnte der einzelne Materialstreifen 14, der um sich selbst ge­ faltet ist, um die Röhrenzelleneinheiten 12 der er­ sten, zweiten und dritten Ausführungsform zu bilden, beliebige Male um sich gefaltet werden, um die ge­ wünschten lichthemmenden oder isolierenden Eigen­ schaften zu erreichen. Ebenso könnte die Zahl der Röhrenzellen in einer Familie von benachbarten Röh­ renzellen, die eine Röhrenzelleneinheit 12 umfassen, so geändert werden, daß die gewünschten lichthemmen­ den oder isolierenden Eigenschaften erreicht werden. Ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung ist es, daß eine mehrlagige zellige Bahn gebildet werden kann, die bessere isolierende oder lichthemmende Ei­ genschaften hat als eine einlagige Wabenbahn, jedoch etwa das gleiche Volumen hat. Dieses besondere Merk­ mal könnte auch dadurch erreicht werden, daß anstelle der einen Bahn wie bei den vorgenannten Ausführungs­ formen mehrere Materialbahnen verwendet werden. Bei­ spielsweise könnte bei der vierten Ausführungsform (Abb. 10-12) der zweite Materialstreifen 50 entlang seines ersten Abschnitts 24', zwischen den Kleb­ stoffraupen 60 und 62 in zwei getrennte Materialbah­ nen geschnitten werden. Die eine resultierende ge­ trennte Bahn könnte am ersten Materialstreifen 48 mit Hilfe der Klebstoffraupen 60 und 64 befestigt werden, und die andere resultierende Bahn könnte am ersten Materialstreifen 48 mit Hilfe der Klebstoffraupen 62 und 66 befestigt werden. Es ist beabsichtigt, daß die resultierenden Ausführungsformen, auch wenn sie hier nicht ausdrücklich abgebildet und beschrieben werden, in den Geltungsbereich der beigefügten Ansprüche fal­ len.
Ein weiteres Beispiel einer Ausführungsform, die un­ ter die beigefügten Ansprüche fallen soll, wird durch eine leichte Änderung der ersten Ausführungsform (Abb. 1-3) gebildet. Zum Beispiel könnte im ersten Abschnitt 24' der äußeren Röhrenzelle direkt rechts von der Klebstoffraupe 38 in Abb. 1 ein Schnitt in Längsrichtung vorgenommen werden. Der verbleibende Teil des ersten Abschnitts 24' neben der vierten Ne­ benfalte 36, 36' könnte dann am ersten Kantenabschnitt 22 befestigt werden. Auch wenn jede resultierende Röhrenzelleneinheit 12 nicht mehr aus einem einzelnen Materialstreifen 14 bestünde, würde die resultierende Röhrenzelle der abgebildeten und vorstehend beschrie­ benen ersten Ausführungsform mit einer mehrlagigen Vorderseite entsprechen. Der Hauptunterschied bestün­ de darin, daß sie statt einer zwei Materialbahnen um­ fassen würde.
Wenn die mehrlagigen Röhrenzelleneinheiten 12 gefal­ tet oder geknickt werden, wie dies in den vorgenann­ ten Ausführungsformen gezeigt wurde, hat jede der Röhrenzelleneinheiten 12 der resultierenden wabenför­ migen Isolierbahn 10 eine bessere Faltenbeständig­ keit, da mehr Materiallagen das Gewicht der wabenför­ migen Isolierbahn 10 tragen. Es ist jedoch ersicht­ lich, daß obschon eine Falte oder ein Knick vorgezo­ gen werden mag, sie bzw. er nicht erforderlich ist, und der Schutzbereich der Erfindung sollte so ausge­ legt werden, daß er auch nicht gefaltete Konstruktio­ nen und teilweise gefaltete Konstruktionen umfaßt. Es ist ebenfalls ersichtlich, daß jede Konstruktionsform denkbar ist, auch wenn hier eine sechs kantige Form abgebildet ist.
Auch wenn die Wabenbahn 10, die in den Abb. 2, 3, 5, 6, 8, 9, 11, 12, 13, 15, 16, 18 und 19 abgebildet ist, so ausgerichtet ist, daß die Röhrenzelleneinhei­ ten 12 in horizontaler Richtung verlaufen (d. h. daß ihre Längsachsen in horizontaler Richtung verlaufen), könnte die Wabenbahn so aufgehängt werden, daß die Röhrenzellen vertikal ausgerichtet sind, ohne vom Schutzbereich dieser Erfindung abzuweichen. Bei einer vertikalen Anordnung würde sich die Wabenbahn 10 in horizontaler statt in vertikaler Richtung ausdehnen und zusammenziehen.
Es ist daher beabsichtigt, daß sämtliche Aspekte, die in der vorstehenden Beschreibung und in den beigefüg­ ten Zeichnungen enthalten sind, nur als Illustration und nicht als Beschränkung anzusehen sind.

Claims (15)

1. Auseinanderziehbare und zusammenziehbare Waben­ bahn, umfassend mehrere benachbarte Röhrenzellen­ einheiten (12), dadurch gekennzeichnet, daß jede der genannten Zelleneinheiten eine in­ nere Röhrenzelle umfaßt, die zumindest teilweise in einer äußeren Röhrenzelle eingebettet ist, und die genannten Röhrenzelleneinheiten übereinander angeordnet aneinander befestigt sind, wobei jede der genannten Röhrenzelleneinheiten eine Vorder­ seite (16) und eine Rückseite (18) hat und jede der genannten Röhrenzelleneinheiten aus minde­ stens einem Streifen eines faltbaren und knickba­ ren Materials (14) gebildet wird, und weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß minde­ stens eine der genannten Vorderseite (16) und der genannten Rückseite (18) jeder der genannten Röh­ renzelleneinheiten mehrere Lagen des genannten Materials umfaßt.
2. Bahn nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der genannte mindestens eine Streifen aus faltbarem und knickbarem Material (14) aus Kunststoff, Mylar® oder Polyester ge­ formt wird.
3. Bahn nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß jede Röhrenzelleneinheit weiter mindestens eine mittlere Röhrenzelle zwi­ schen der genannten inneren Röhrenzelle und der genannten äußeren Röhrenzelle umfaßt.
4. Bahn nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß bei jeder Röhrenzellen­ einheit ein einzelner Materialstreifen so um sich gefaltet ist, daß die genannte mindestens eine mehrlagige Seite gebildet wird.
5. Bahn nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die genannte Vorderseite (16) jeder Röhrenzelleneinheit mehrere Lagen des ge­ nannten Materials umfaßt; daß die genannte in­ nere Röhrenzelle einen ersten Abschnitt mit einer Außenfläche und einen zweiten Abschnitt mit einer Außenfläche umfaßt; daß die genannte äußere Röhrenzelle einen ersten Abschnitt mit einer In­ nenfläche und einen zweiten Abschnitt mit einer Innenfläche umfaßt; daß die genannte Außenflä­ che des genannten ersten Abschnitts der genannten inneren Röhrenzelle an der genannten Innenfläche des genannten ersten Abschnitts der genannten äu­ ßeren Röhrenzelle befestigt ist; und daß die genannte Außenfläche des genannten zweiten Ab­ schnitts der genannten inneren Röhrenzelle an der genannten Innenfläche des genannten zweiten Ab­ schnitts der genannten äußeren Röhrenzelle befe­ stigt ist.
6. Bahn nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das genannte Material einen ersten Kantenabschnitt mit einer Außenfläche um­ faßt; daß der genannte zweite Abschnitt der ge­ nannten inneren Röhrenzelle eine Innenfläche um­ faßt; und daß die genannte Außenfläche des ge­ nannten ersten Kantenabschnitts an der genannten Innenfläche des genannten zweiten Abschnitts der genannten inneren Röhrenzelle befestigt ist.
7. Bahn nach Anspruch 5 oder 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß Klebemittel verwendet wird, um die genannten mehreren benachbarten Röh­ renzelleneinheiten übereinander angeordnet anein­ ander zu befestigen; daß Klebemittel verwendet wird, um die genannte Außenfläche des genannten ersten Abschnitts der genannten inneren Röhren­ zelle an der genannten Innenfläche des genannten ersten Abschnitts der genannten äußeren Röhren­ zelle zu befestigen; und daß Klebemittel ver­ wendet wird, um die genannte Außenfläche des ge­ nannten zweiten Abschnitts der genannten inneren Röhrenzelle an der genannten Innenfläche des ge­ nannten zweiten Abschnitts der genannten äußeren Röhrenzelle zu befestigen.
8. Bahn nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß für jede Röhrenzellen­ einheit ein einzelner Materialstreifen so um sich selbst gefaltet wird, daß die genannte mindestens eine mehrlagige Seite gebildet wird; daß die genannte innere Zelle einen ersten Abschnitt mit einer Außenfläche und einen zweiten Abschnitt mit einer Außenfläche umfaßt; daß die genannte mittlere Röhrenzelle einen ersten Abschnitt mit einer Innenfläche und einen zweiten Abschnitt mit einer Innenfläche umfaßt; daß die genannte Au­ ßenfläche des genannten ersten Abschnitts der ge­ nannten inneren Röhrenzelle an der genannten In­ nenfläche des genannten ersten Abschnitts der ge­ nannten mittleren Röhrenzelle befestigt ist; und daß die genannte Außenfläche des genannten zweiten Abschnitts der genannten inneren Röhren­ zelle an der genannten Innenfläche des genannten zweiten Abschnitts der mittleren Röhrenzelle be­ festigt ist.
9. Bahn nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß Klebemittel verwendet wird, um die genannten mehreren benachbarten Röhrenzel­ leneinheiten übereinander angeordnet aneinander zu befestigen; daß Klebemittel verwendet wird, um die genannte Außenfläche des genannten ersten Abschnitts der genannten inneren Röhrenzelle an der genannten Innenfläche des genannten ersten Abschnitts der genannten mittleren Röhrenzelle zu befestigen; und daß Klebemittel verwendet wird, um die genannte Außenfläche des genannten zweiten Abschnitts der genannten inneren Röhrenzelle an der genannten Innenfläche des genannten zweiten Abschnitts der genannten mittleren Röhrenzelle zu befestigen.
10. Bahn nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß für jede der genannten Röh­ renzelleneinheiten mehrere Materialstreifen um­ einander gefaltet sind, um die genannte minde­ stens eine mehrlagige Seite zu bilden.
11. Bahn nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jede Röhrenzelleneinheit wei­ terhin mindestens eine mittlere Röhrenzelle zwi­ schen der genannten inneren Röhrenzelle und der genannten äußeren Röhrenzelle umfaßt.
12. Bahn nach Anspruch 10 oder 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß jede der genannten Röh­ renzelleneinheiten eine Familie von benachbarten, ineinander angeordneten Röhrenzellen umfaßt, wo­ bei zu der genannten Familie Mitglieder gehören, welche die genannte äußere Röhrenzelle und die genannte innere Röhrenzelle umfassen; daß jedes Mitglied der genannten Familie benachbarter Röh­ renzellen einen vorderen zweiten Abschnitt mit einer Innenkante, einen hinteren zweiten Ab­ schnitt mit einer Innenkante und einen ersten Ab­ schnitt mit einer Vorderseite und einer Rückseite umfaßt; daß bei jedem Mitglied der genannten Familie benachbarter Röhrenzellen der genannte vordere zweite Abschnitt teilweise über die ge­ nannte Vorderseite des genannten ersten Ab­ schnitts gefaltet ist und der genannte hintere zweite Abschnitt teilweise über die genannte Rückseite des genannten ersten Abschnitts gefal­ tet ist, so daß sich die genannten jeweiligen In­ nenkanten der genannten vorderen und hinteren zweiten Abschnitte einander annähern, sich jedoch nicht überlappen; daß zwischen dem genannten ersten Abschnitt und den genannten Innenkanten der genannten vorderen und hinteren zweiten Ab­ schnitte auf eine Weise dauerhaft geformte Falten vorgesehen sind, die die genannten jeweiligen vorderen und hinteren zweiten Abschnitte von dem genannten ersten Abschnitt trennen, so daß die genannten zweiten Abschnitte zum genannten ersten Abschnitt vorgespannt sind; und daß jedes Mit­ glied der genannten Familie benachbarter Röhren­ zellen an mindestens einem nächsten benachbarten Mitglied der genannten Familie befestigt ist.
13. Auseinanderziehbare und zusammenziehbare Waben­ bahn, umfassend mehrere benachbarte Röhrenzellen­ einheiten, die übereinander angeordnet aneinander befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß jede Röhrenzelleneinheit eine Familie von benachbarten, ineinander angeordneten Röhrenzel­ len umfaßt, wobei zu der genannten Familie Mit­ glieder gehören, die eine äußere Röhrenzelle und eine innere Röhrenzelle umfassen; daß jedes Mitglied der genannten Familie benachbarter Röh­ renzellen einen ersten Abschnitt mit einer Vor­ derseite und einer Rückseite umfaßt, einen vorde­ ren zweiten Abschnitt mit einer ersten Innenkante umfaßt, welcher teilweise über die genannte Vor­ derseite des genannten ersten Abschnitts gefaltet ist, und einen hinteren zweiten Abschnitt mit ei­ ner zweiten Innenkante umfaßt, welcher teilweise über die genannte Rückseite des genannten ersten Abschnitts gefaltet ist, so daß sich die genannte erste Innenkante des genannten vorderen zweiten Abschnitts und die genannte zweite Innenkante des genannten hinteren zweiten Abschnitts einander annähern, sich jedoch nicht überlappen; daß zwischen dem genannten ersten Abschnitt und den genannten jeweiligen Innenkanten der genannten vorderen und hinteren zweiten Abschnitte auf eine Weise dauerhaft geformte Falten vorgesehen sind, die die genannten jeweiligen zweiten Abschnitte und den genannten ersten Abschnitt trennen, so daß die genannten zweiten Abschnitte zum genann­ ten ersten Abschnitt vorgespannt sind; und daß jedes Mitglied der genannten Familie benachbarter Röhrenzellen an mindestens einem nächsten benach­ barten Mitglied der genannten Familie befestigt ist.
14. Bahn nach Anspruch 12 oder 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß jedes Mitglied der ge­ nannten Familie benachbarter Röhrenzellen so an­ geordnet ist, daß der genannte erste Abschnitt jedes benachbarten Familienmitglieds an dem ge­ nannten ersten Abschnitt eines nächsten, benach­ barten Familienmitglieds befestigt ist.
15. Bahn nach Anspruch 12 oder 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß jedes Mitglied der ge­ nannten Familie von benachbarten Röhrenzellen so angeordnet ist, daß der genannten erste Abschnitt jedes benachbarten Familienmitglieds an den ge­ nannten zweiten Abschnitten eines nächsten be­ nachbarten Familienmitglieds befestigt ist.
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