DE19905311B4 - Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop - Google Patents

Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop Download PDF

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Abstract

Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop umfassend:
einen länglichen Einführabschnitt (2) und eine Probeentnahmeeinrichtung (13), die durch den Instrumentenkanal eines Endoskops in einen Körper einführbar sind, und
einen Bedienabschnitt (3), der an ein proximales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen ist,
wobei
die Probeentnahmeeinrichtung (13) an ein distales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen und durch Betätigen des Bedienabschnitts (3) zur Probeentnahme eines Teils eines lebenden Gewebes, das sich in dem Körper befindet, betreibbar ist,
der Einführabschnitt (2) eine Umhüllung (9) mit einer inneren Röhre (11, 108) und einer äußeren Röhre (10, 109) aufweist, welche in axialer Richtung bezüglich der inneren Röhre (11, 108) vor- und zurückbewegbar ist,
der Bedienabschnitt (3) an ein proximales Ende der inneren Röhre (11, 108) angeschlossen ist,
die Probeentnahmeeinrichtung (13) eine distale Einheit (15) besitzt, die an einem distalen Abschnitt der inneren Röhre (11, 108) vorgesehen ist,...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop nach dem Oberbegriff der Ansprüche 1, 2, 4, 5, 14, 16, 25 und 26.
  • Aus der älteren WO 99/20096 A2 geht eine endoskopische Biopsiezange hervor, die aus zwei konzentrischen, flexiblen Röhren besteht und am distalen Ende zwei, an der inneren Röhre angebrachte Klauen mit gezackten Zähnen aufweist. Mittels eines Handgriffs lassen sich die Röhren axial gegeneinander verschieben, wodurch die Klauen geöffnet oder geschlossen werden. Am Handgriff ist eine Vakuumpumpe angeschlossen, wodurch das Gewebe in die Klaue gezogen und abgesaugt werden kann.
  • Aus der US 4,651,753 ist ebenfalls ein endoskopisches Biopsieinstrument bekannt, das zwei flexible, hohle Röhren aufweist. Mit der inneren flexiblen Röhre ist ein Messer mit einer Schneidkante verbunden. Mittels einer Axialverschiebung der Röhren wird das Gewebe abgetrennt. Innerhalb der inneren Röhre ist ein dritter Zylinder vorgesehen, der mit einer Vakuumquelle verbunden ist, wodurch Gewebe in eine Öffnung gesogen werden kann, um schließlich das in die Öffnung gesogene Gewebe mit dem genannten Messer abzuschneiden.
  • Ein ähnliches Biopsieinstrument ist aus der US 5,538,008 A bekannt. Bei einer Ausführungsform dieses bekannten Instruments gelangt eine Probeentnahmeeinrichtung zur Anwendung, die zwei einander gegenüberliegende Klauen umfaßt, die an dem Ende einer inneren hohlen Röhre zweier konzentrisch ineinander verschiebbarer Röhren angeordnet ist. Indem die innere Röhre in die äußere Röhre hinein gezogen wird, werden die sich gegenüberliegenden Klauen geschlossen, um dadurch eine Gewebeprobe von einem Gewebe abzutrennen.
  • Aus der internationalen Veröffentlichung WO 95/08291 ist ein medizinisches Instrument zum Entnehmen von Gewebeproben bekannt. 24A zeigt ein Diagramm, das den Hauptabschnitt des in dieser Veröffentlichung gezeigten Instruments (a) zeigt. 24B zeigt das medizinische Instrument (a) im Einsatz. Das medizinische Instrument (a) enthält eine äußere Umhüllung (b) und eine innere Umhüllung (c). Die äußere Umhüllung (b) ist flexibel und kann in einen Zangenkanal eines Endoskops eingeführt werden. Die innere Umhüllung (c) wird in die äußere Umhüllung (b) eingeführt.
  • Die innere Umhüllung (c) besitzt ein offnes, distales Ende (d). Die äußere Umhüllung (b) besitzt eine Schneideeinrichtung (e) an ihrem distalen Ende. Die Schneideeinrichtung (e) ist zum Schneiden lebenden Gewebes (p) geeignet. Die Schneideeinrichtung (e) ist in einer Richtung nahe dem distalen Ende der äußeren Umhüllung (b) ausgerichtet. Die Schneideeinrichtung (e) kann lebendes Gewebe (p) schneiden, wenn sie bewegt wird, indem das offene, distale Ende (d) der inneren Umhüllung (c) geschlossen wird.
  • Ein Retraktor (f) ist in der inneren Umhüllung (c) vorgesehen und kann in axialer Richtung der inneren Umhüllung (c) bewegt werden. Die Stücke (p1), (p2), (p3) und (p4) des lebenden Gewebes, die durch die Schneideeinrichtung (e) abgeschnitten sind, werden der Reihe nach vom offenen, distalen Ende der inneren Umhüllung (c) in die innere Umhüllung (c) geleitet. Der Retraktor (f) schiebt bzw. zieht diese Teile vom offenen, distalen Ende der inneren Umhüllung (c).
  • Nachfolgend wird die Verwendung des medizinischen Instruments (a) erläutert. Zunächst wird das Instrument (a) in einen Zangenkanal eines Endoskops, das bereits in den Körper eines Patienten eingeführt worden ist, eingeführt. Das Instrument (a) wird in den Körper des Patienten geführt, bis sein distales Ende das Zielgewebe (p) im Körper des Patienten erreicht hat. Daraufhin wird, wie in 24B gezeigt ist, die innere Umhüllung (c) aus dem distalen Ende der äußeren Umhüllung (b) herausgeschoben. Das Gewebe (p) wird dadurch im offenen, distalen Ende (d) der inneren Umhüllung (c) erfaßt.
  • Die innere Umhüllung (c) wird sodann in ihrer axialen Richtung zurückbewegt und in die äußere Umhüllung (b) hineingezogen. Durch die derartige Bewegung der inneren Umhüllung (c) schneidet die Schneideeinrichtung (e) das Gewebe (p), da sie ausgerichtet ist, und sie schließt das distale Ende der äußeren Umhüllung (b). Die so abgeschnittenen Teile (p1), (p2), (p3) und (p4) des Gewebes (p) werden in dem in der inneren Umhüllung (c) vorgesehenen Gewebespeicherraum (g) gesammelt.
  • Diese oben beschriebene Gewebeentnahmesequenz wird mehrere Male wiederholt. Die Stücke (p1), (p2), (p3) und (p4), die während der ersten Entnahmesequenz im Gewebespeicherraum (g) gesammelt werden, werden zum proximalen Ende des medizinischen Instruments (a) geschoben, sobald andere Stücke des Gewebes entnommen werden. Wenn die letzte Gewebeentnahmesequenz beendet ist, wird das Instrument (a) aus dem Endoskop herausgezogen. Der Retraktor (f) wird vom offenen, distalen Ende (d) der inneren Umhüllung (c) nach vorne geschoben. Alle gewonnenen Stücke (p1), (p2), (p3), (p4) usw. werden somit gesammelt.
  • Die US 4 427 014 offenbart ein medizinisches Instrument (k), das in den 24C und 24D gezeigt ist. Das Instrument (k) enthält einen Hohlzylinder (h) und eine Schneideeinrichtung (j). Die Schneideeinrichtung (j) umfaßt ein Armpaar (i), das teilweise in dem Zylinder (h) untergebracht ist. Jeder Arm (i) ist durch Biegen der distalen Enden der Glieder im rechten Winkel geformt. Wenn die Arme (i) in den Zylinder (h) und hin zu seinem proximalen Ende gezogen werden, schneidet die Schneideeinrichtung (j) lebendes Gewebe (p) ab.
  • Wenn das in der internationalen Veröffentlichung WO 95/08291 dargestellte medizinische Instrument verwendet wird, muß das distale Ende der inneren Umhüllung (c) das lebende Zielgewebe (p) von der Oberfläche des Gewebes (p) her durchstechen. Es ist jedoch schwierig, daß die innere Umhüllung (c) tief in das Gewebe (p) eindringt, um ein Stück an einer relativ tiefen Stelle in dem Gewebe (p) zu entnehmen. Es ist auch für die Ärzte schwer, die Umhüllung (c) so tief in das Gewebe (g) einzuschieben.
  • Das offene, distale Ende der inneren Umhüllung (c) ist genügend geschärft, um das lebende Gewebe (p) zu durchstechen. Sollte das distale Ende der inneren Umhüllung (c) ein anderes Gewebe als das Zielgewebe (p) berühren, würde es dieses Gewebe beschädigen. Daher sollte viel Sorgfalt bei der Bewegung des medizinischen Instruments (a) aufgebracht werden.
  • Mit dem in der US 4 427 014 dargestellten medizinischen Instrument ist es einfach, ein Stück des lebenden Gewebes (p) zu gewinnen bzw. zu entnehmen, wenn der Zylinder (h) das Gewebe (p) berührt, wobei sich seine Achse im rechten Winkel zum Gewebe (p) erstreckt. Wenn der Zylinder (h) jedoch mit seiner Achse im rechten Winkel oder zum lebenden Gewebe (p) geneigt positioniert wird, kann kein Teil des Gewebes (p) gewonnen werden. Dies liegt daran, daß keine Zähne an der Umfangsfläche des Zylinders (h) vorgesehen sind.
  • In Anbetracht dessen wurde die vorliegende Erfindung entwickelt.
  • Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe besteht darin, ein medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop der eingangs genannten Art zu schaffen, das mit seiner Achse im rechten Winkel zum zu entnehmenden Gewebe positioniert ist. Ferner soll das medizinische Instrument die Möglichkeit bieten, in sicherer und besonders einfacher Weise Biopsien in beliebiger Tiefe mit Hilfe einer einfachen Manipulation entnehmen zu können.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in den Ansprüchen 1, 2, 4, 5, 14, 16, 25 und 26 aufgeführten Merkmale gelöst.
  • Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Das medizinische Instrument mit den erfindungsgemäßen Merkmalen umfaßt einen langen, schlanken Einführabschnitt, der durch den Instrumentenkanal eines Endoskops in einen Körper eingeführt wird, einen Bedienabschnitt, der am proximalen Ende des Einführabschnitts angeordnet ist, und eine Probeentnahmeeinrichtung, die mit einem distalen Ende des Einführabschnitts verbunden ist und dazu geeignet ist, durch Bedienen des Bedienabschnitts betätigt zu werden, um einen Teil eines lebenden Gewebes aus dem Körper als Probe zu entnehmen. Der Einführabschnitt besitzt eine Umhüllung mit einer inneren Röhre und einer äußeren Röhre, die sich relativ zur inneren Röhre in axialer Richtung vor und zurück bewegen kann. Der Bedienabschnitt ist mit einem proximalen Ende der inneren Röhre verbunden und besitzt eine Saugeinrichtung zum Erzeugen einer Saugkraft. Die Probeentnahmeeinrichtung umfaßt eine distale Einheit, die auf einem distalen Abschnitt der inneren Röhre vorgesehen ist und eine Öffnung, durch welche durch die von der inneren Röhre angewandten Saugkraft lebendes Gewebe zu ziehen ist, besitzt, und eine Schneideeinrichtung zum Abschneiden eines Teils des lebenden Gewebes, der in die distale Einheit gezogen ist, wenn die innere Röhre und die äußere Röhre relativ zueinander in axialer Richtung bewegt werden.
  • Das medizinische Instrument wird auf folgende Art eingesetzt. Der Einführabschnitt wird in den Körper eines Patienten durch den Instrumentenkanal des Endoskops eingeführt. Die distale Einheit auf der inneren Röhre wird zu dem lebenden Zielgewebe im Körper des Patienten geführt. Wenn die distale Einheit am lebenden Gewebe anliegt, wird die Öffnung der distalen Einheit durch das Gewebe verschlossen. In diesem Zustand wird die Saugeinrichtung betätigt, die einen negativen Druck in der distalen Einheit anlegt. Somit wird ein Teil des Gewebes durch die Öffnung in die distale Einheit gezogen, unabhängig davon, ob sich die distale Einheit dem lebenden Gewebe mit ihrer Achse im rechten Winkel oder geneigt zum lebenden Gewebe nähert. Die innere Röhre wird in ihrer axialen Richtung bewegt, womit die Schneideeinrichtung veranlaßt wird, den Teil des lebenden Gewebes abzuschneiden, der in die distale Einheit gezogen worden ist.
  • Daher kann das medizinische Instrument zur Probeentnahme eines lebenden Gewebes in jeglicher Tiefe bei einfacher Manipulation dienen, auch wenn sich die distale Einheit dem lebenden Gewebe mit ihrer Achse im rechten Winkel oder geneigt zum Gewebe nähert.
  • Weitere Aufgaben und Vorteile der Erfindung sind in der folgenden Beschreibung dargestellt, ergeben sich zum Teil aus der Beschreibung in offensichtlicher Weise oder können im praktischen Einsatz der Erfindung erfahren werden. Die Aufgaben und Vorteile der Erfindung können mit Hilfe der nachfolgend besonders herausgestellten Instrumente und Kombinationen realisiert bzw. erhalten werden.
  • Die beigefügten Zeichnungen zeigen derzeit bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung und dienen zusammen mit der obigen, allgemeinen Beschreibung und der unten stehenden, detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen zur Erläuterung der Prinzipien der Erfindung. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1A eine perspektivische Ansicht eines medizinischen Instruments zum kombinierten Einsatz mit einem Endoskop, das eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 1B eine Längsschnittansicht der in 1A gezeigten ersten Ausführungsform;
  • 1C eine Querschnittsansicht entlang der Linie IC-IC in 1B;
  • 2 eine perspektivische Ansicht des Hauptteils der Saugröhre, die in die in 1A gezeigte erste Ausführungsform eingebaut ist;
  • 3A eine Längsschnittansicht zur Erläuterung, wie Luft von der inneren Röhre, die in die erste Ausführungsform von 1A eingebaut ist, eingezogen wird;
  • 3B eine Längsschnittansicht, die eine innere Röhre zeigt, von der Luft nicht mehr eingezogen wird;
  • 4 eine perspektivische Ansicht, die die distalen Messer der in 1A gezeigten ersten Ausführungsform zeigt, welche sich in geöffneter Position befinden;
  • 5 eine perspektivische Ansicht, die die distalen Messer der in 1A gezeigten ersten Ausführungsform darstellt, welche sich in geschlossener Position befinden;
  • 6A eine Längsschnittansicht der ersten Ausführungsform zur Darstellung, wie ein Teil eines lebenden Gewebes durch das geöffnete distale Ende der inneren Röhre in die innere Röhre gezogen wird;
  • 6B eine Längsschnittansicht der ersten Ausführungsform zur Erläuterung, wie der Teil des Gewebes abgeschnitten wird, nachdem er in die innere Röhre gezogen wurde;
  • 6C eine Längsschnittansicht des medizinischen Instruments zur Erläuterung, wie der Teil des Gewebes nach seinem Abschneiden durch die Saugkraft in der Saugröhre gehalten wird;
  • 7 eine perspektivische Ansicht des distalen Abschnitts der ersten Ausführungsform, die die vom distalen Ende der inneren Röhre abgenommene distale Einheit zeigt;
  • 8 eine perspektivische Ansicht einer Aufspannvorrichtung, die zum Halten von Stücken des Gewebes, die mit Hilfe der ersten Ausführungsform gewonnen worden sind, geeignet ist;
  • 9 eine perspektivische Ansicht der Aufspannvorrichtung zur Erläuterung, wie ein gewonnenes Gewebestück gesammelt und auf der Aufspannvorrichtung gehalten wird;
  • 10A eine perspektivische Ansicht des distalen Endabschnitts eines medizinischen Instruments gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung, die das distale Messer in geöffnetem Zustand zeigt;
  • 10B eine perspektivische Ansicht des distalen Endabschnitts der zweiten Ausführungsform, die das distale Messer in geschlossenem Zustand zeigt;
  • 11 eine perspektivische Ansicht des distalen Endabschnitts eines medizinischen Instruments gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung, die die von dem distalen Ende der inneren Röhre abgenommene distale Einheit zeigt;
  • 12 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines medizinischen Instruments gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung;
  • 13 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines medizinischen Instruments gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 14 eine perspektivische Ansicht einer Komponente eines medizinischen Instruments gemäß einer sechsten Ausführungsform der Erfindung;
  • 15 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines medizinischen Instruments gemäß einer siebten Ausführungsform dieser Erfindung;
  • 16A eine perspektivische Ansicht des distalen Endabschnitts eines medizinischen Instruments gemäß einer achten Ausführungsform der Erfindung, die die in dem distalen Endabschnitt gespeicherten Gewebestücke zeigt;
  • 16B eine Querschnittsansicht entlang der Linie 16B-16B in 16A;
  • 17 eine Längsschnittansicht des distalen Endabschnitts eines medizinischen Instruments gemäß einer neunten Ausführungsform der Erfindung, die in dem distalen Endabschnitt gespeicherte Gewebestücke zeigt;
  • 18 eine Längsschnittansicht des distalen Endabschnitts eines medizinischen Instruments gemäß einer zehnten Ausführungsform der Erfindung, die die aus der distalen Röhre herausragende distale Einheit darstellt;
  • 19 eine Längsschnittansicht des distalen Endabschnitts eines medizinischen Instruments gemäß einer zehnten Ausführungsform der Erfindung, die die aus der distalen Einheit herausragende Saugröhre beim Halten von Gewebestücken zeigt;
  • 20A eine perspektivische Ansicht, die die distalen Messer einer elften Ausführungsform in geöffnetem Zustand zeigt;
  • 20B eine perspektivische Ansicht, die die distalen Messer der elften Ausführungsform im geschlossenen Zustand darstellt;
  • 21A eine perspektivische Ansicht des distalen Endabschnitts eines medizinischen Instruments gemäß einer zwölften Ausführungsform der Erfindung, die die distalen Messer in geöffnetem Zustand zeigt;
  • 21B eine perspektivische Ansicht, die die distalen Messer der zwölften Ausführungsform in geschlossenem Zustand zeigt;
  • 22 eine perspektivische Ansicht eines medizinischen Instruments für den kombinierten Einsatz mit einem Endoskop, das eine dreizehnte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 23A eine Längsschnittansicht des distalen Endabschnitts eines medizinischen Instruments gemäß der dreizehnten Ausführungsform der Erfindung;
  • 23B eine Querschnittsansicht entlang der Linie 23B-23B in 23A;
  • 23C eine Längsschnittansicht des Operations- bzw. Bedienabschnitts der dreizehnten Ausführungsform;
  • 24A eine perspektivische Ansicht eines konventionellen Instruments zur Probeentnahme von lebenden Geweben;
  • 24B eine Längsschnittansicht des konventionellen Instruments, die die entnommenen Gewebestücke zeigt;
  • 24C eine perspektivische Ansicht des distalen Endabschnitts eines anderen konventionellen Instruments, die die Schneideeinrichtung in geöffnetem Zustand zeigt; und
  • 24D eine perspektivische Ansicht des distalen Endabschnitts des konventionellen Instruments von 24C, die die Schneideeinrichtung in geschlossenem Zustand zeigt.
  • Die erste Ausführungsform der Erfindung wird nun mit Bezug auf die 1A bis 1C, 2, 3A und 3B, 4 und 5, 6A bis 6C und 7 bis 9 beschrieben. Die erste Ausführungsform ist ein medizinisches Instrument 1 zum kombinierten Einsatz mit einem Endoskop. Wie in 1A gezeigt ist, enthält das Instrument 1 einen Einführabschnitt 2 und einen Operations- bzw. Bedienabschnitt 3. Der Einführabschnitt 2 ist lang und schlank und kann in einen Zangenkanal (nicht gezeigter Instrumentenführungskanal) eines Endoskops eingeführt werden. Der Bedienabschnitt 3 ist an dem proximalen Ende des Einführabschnitts 2 befestigt.
  • Der Bedienabschnitt 3 enthält ein Gehäuse 4, das ein Hohlzylinder ist und einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt besitzt. Das Gehäuse 4 besitzt einen Sauganschluß 5, der von dem an den Einführabschnitt 2 angeschlossenen Ende vorsteht. Eine externe Saugeinrichtung 6 ist vorgesehen, die eine elektrisch betriebene Pumpe, eine manuelle Pumpe, ein Gummiball oder eine große Spritze sein kann. Die Einrichtung 6 besitzt eine Anschlußröhre 6a, die an den Sauganschluß 5 angeschlossen werden kann.
  • Ein Fingerring 7 ist am proximalen Ende des Gehäuses 4 vorgesehen. Ein Gleitstück bzw. Schieber 8 ist auf dem Abschnitt des Gehäuses 4 befestigt, der sich zwischen dem Sauganschluß 5 und dem Fingerring 7 erstreckt. Der Schieber 8 kann in axialer Richtung des Bedienabschnitts 3 bewegt werden.
  • Der Einführabschnitt 2 umfaßt eine dünne, lange und flexible Umhüllung 9, die so widerstandsfähig bzw. hart ist, daß sie auch nach mehrfacher Betätigung des medizinischen Instruments 1 einheitlich bleibt. Die Umhüllung 9 ist aus harten Gliedern zusammengesetzt. Beispielsweise umfaßt die Umhüllung 9 eine äußere Röhre 10 und eine innere Röhre 11, wie in 1B dargestellt ist. Die äußere Röhre 10 ist eine eng gewickelte Spule, und die innere Röhre 11 ist bewegbar in die äußere Röhre eingesetzt. Die Röhren 10 und 11 stellen eine Doppelröhre dar.
  • Die innere Röhre 11 ist luftdicht hergestellt aus luftundurchlässigem Material, wie etwa Harz (z.B. Tetrafluorethylen, Polyethylen oder dergleichen) oder ein Metallmaterial mit sehr hoher Elastizität. Ein Betätigungsdraht 12 erstreckt sich in der inneren Röhre 11 entlang deren Achse und über deren gesamte Länge.
  • Eine Probeentnahmeeinrichtung 13 ist an dem distalen Ende der Umhüllung 9 vorgesehen. Die Probeentnahmeeinrichtung 13 enthält ein distales Rohr 14 und eine distale Einheit 15. Das distale Rohr 14 ist an dem distalen Ende der äußeren Röhre 10 befestigt. Die distale Einheit 15 ist abnehmbar an das distale Ende der inneren Röhre 11 angeschlossen.
  • Eine Drahtkupplung 16 ist an dem distalen Ende der inneren Röhre 11 befestigt. Das proximale Ende der Drahtkupplung hält das distale Ende des Betätigungsdrahts 12. Das distale Ende der Drahtkupplung 16 ist an dem proximalen Ende eines Saugrohrs 17 befestigt. Die Kopplung 16 besitzt ein Loch 18, das sich an der Rückseite der Verbindung zwischen der Kupplung 16 und dem Saugrohr 17 befindet. Das Loch 18 verbindet das Innere des Saugrohrs 17 mit dem Inneren der inneren Röhre 11. Das distale Rohr 14, die Drahtkupplung 16 und das Saugrohr 17 bestehen aus Metall, wie rostfreier Stahl, oder Harz, wie Polysulfon, Polyphenylsulfon oder Polycarbonat.
  • Wie in 2 gezeigt ist, besitzt das Saugrohr 17 ein schräg abgeschnittenes, distales Ende. Das Rohr 17 hat daher eine elliptische Öffnung 19, deren Hauptachse sich zur Achse des Rohrs 17 neigt. Das Saugrohr 17 besitzt mehrere Seitenlöcher 20 in seinem distalen Abschnittsteil, der gerade sein proximaler Endabschnitt ist.
  • Die Drahtkupplung 16 besitzt ein distales Ende 21 mit Außengewinde. Das Ende 21 mit Außengewinde ist an dem proximalen Abschnitt des Saugrohrs 17 befestigt. Der proximale Abschnitt der distalen Einheit 15 liegt an dem Ende 21 mit Außengewinde an.
  • Die distale Einheit 15 besitzt eine Speicherröhre 22. Die Speicherröhre 22 stellt einen Speicherraum 22a bereit, in dem entnommene Gewebestücke gespeichert werden können. Das proximale Ende der Speicherröhre 22 ist mit einer hohlen, zylindrischen Kupplung 23 verbunden. Die Kupplung 23 besitzt in ihrem proximalen Ende eine Schraubenöffnung 23a. Das Ende 21 mit Außengewinde der Drahtkupplung 16 wird in der Schraubenöffnung 23a in Schraubverbindung gehalten.
  • Wie in 1C gezeigt ist, besitzt die Speicherröhre 22 einen abgeplatteten Querschnitt. Die Röhre 22 hat daher zwei einander gegenüberliegende flache Stücke. Die Spitzen (Schneideeinrichtung) 24 und 25 einer Zange sind an den flachen Teilen der Speicherröhre 22 befestigt. Beide Zangenspitzen 24 und 25 können aus einer sehr elastischen Legierung, wie rostfreier Federstahl oder eine Nickel-Titanlegierung, hergestellt werden. Alternativ können die Spitzen 24 und 25 auch aus hartem Harz, wie ABS-Harz oder Polycarbonat, hergestellt werden.
  • Die Zangenspitzen 24 und 25 sind mit den distalen Enden der elastischen Arme 24a bzw. 25a verbunden. Die proximalen Enden der Arme 24a und 25a sind an den Außenumfang der Kupplung 23 mittels Löten, Punktschweißen, Verstemmen oder Kleben oder mittels Schrauben befestigt.
  • Die elastischen Arme 24a und 25a besitzen distale Abschnitte, die von der Speicherröhre 22 nach vorne ragen. Die distalen Abschnitte der Arme 24a und 25a werden im rechten Winkel zur Achse der Speicherröhre 22 gebogen und bilden entsprechend Messer (Schneideabschnitte) 24b und 25b. Wie in 4 gezeigt ist, besteht das Messer 24b aus Sägezähnen 24c und einem abgerundeten Teil 24d. In gleicher Weise besteht das Messer 25b aus Sägezähnen 25c und einem abgerundeten Teil 25d. Die Sägezähne 24c besitzen jeweils eine scharfe Kante 24e und gleichsam besitzen die Sägezähne 25c jeweils eine scharfe Kante 25e. Die Kanten 24e und 25e treffen einander, wenn die Messer 24b und 25b, wie in 5 gezeigt ist, in ihre geschlossene Position bewegt werden.
  • Die elastischen Arme 24a und 25a werden so ausgerichtet, daß die Messer 24b und 25b voneinander beabstandet sind mit jeweils einigem Abstand von der Achse der Speicherröhre 22. Die elastischen Arme 24a und 25a können unter Bildung eines einteiligen Elements an ihrem proximalen Ende verbunden werden, welches auf die äußere Umfangsfläche der Speicherröhre 22 montiert werden kann.
  • Die Zangenspitzen 24 und 25 können durch Verarbeiten von Platten aus den oben beispielhaft dargestellten Materialien z.B. durch Photoätzen, Entladungsdrahtschneiden oder gewöhnliches Schneiden hergestellt werden. Sie können durch Plastizitätssekundärverarbeiten mittels einer Presse oder dergleichen geformt werden. Die Zangenspitzen 24 und 25 können daher in großen Mengen und mit niedrigen Kosten hergestellt werden.
  • Die distale Einheit 15 besitzt ein Abdichtelement 26, z.B. ein O-Ring. Das Abdichtelement 26 ist auf der Verbindung zwischen der hohlen, zylindrischen Kupplung 23 und den proximalen Enden der elastischen Arme 24a und 25a angebracht. Ein distaler Rahmen 27, der ringförmig gestaltet ist, ist auf dem distalen Abschnitt der Speicherröhre 22 montiert. Der Rahmen 27 besitzt einen größeren Außendurchmesser als die Speicherröhre 22. Die äußere Umfangsfläche des Rahmens 27 ist mit der des distalen Rohrs 14 bündig. Der distale Rahmen 27 besitzt ein abgerundetes, distales Ende 27a und zwei Ausschnitte 27b und 27c. Der elastische Arm 24a der Zangenspitze 24 und der elastische Arm 25a der Zangenspitze 25 sind in die Ausschnitte 27b bzw. 27c eingepaßt, wie in 5 gezeigt ist, wenn die Messer 24b und 25b in ihre geschlossene Position bewegt werden.
  • Der distale Rahmen 27 besitzt eine Öffnung 27d in seinem distalen Ende. Die Öffnung 27d steht mit dem in der Speicherröhre 22 vorgesehenen Speicherraum 22a in Verbindung. Die Öffnung 27d ist elliptisch und nicht mit dem Ausschnitt 27b oder 27c verbunden. Die Verbindung zwischen der Öffnung 27d und dem Speicherraum 22a weitet sich allmählich zur Öffnung 27d auf. Die Speicherröhre 22 und der distale Rahmen 27 sind aus Metall, wie rostfreier Stahl, oder Harz, wie Polysulfon, Polyphenylsulfon oder Polycarbonat, hergestellt. Obwohl die Röhre 22 und der Rahmen 27 komplizierte Gestalt besitzen, können sie durch Spritzgießen oder ähnliche Prozesse hergestellt werden.
  • Die distale Einheit 15 mit den elastischen Armen 24a und 25a besitzt einen kleineren Außendurchmesser als der Innendurchmesser des distalen Rohrs 14. Die distale Einheit 15 kann daher zusammen mit den elastischen Armen 24a und 25a in dem distalen Rohr 14 untergebracht werden. Das proximale Ende der äußeren Röhre 10 ist an das distale Ende des Gehäuses 4 des Bedienabschnitts 3 befestigt. Die proximalen Enden der inneren Röhre 11 und des Betätigungsdrahts 12 sind an den Schieber 8 im Bedienabschnitt 3 befestigt.
  • Wenn der Schieber 8 in axialer Richtung des Bedienabschnitts 3 bewegt wird, bewegt sich die innere Röhre 11 und der Betätigungsdraht 12 bezüglich der äußeren Röhre 10 in der gleichen Richtung wie der Schieber 8. Wenn sich die Röhre 11 und der Draht 12 so bewegen, werden die Messer 24b und 25b in die geöffnete oder die geschlossene Stellung gebracht. Wenn sie in die geschlossene Stellung gebracht werden, klemmen die Messer 24b und 25b lebendes Gewebe ein und schneiden es ab.
  • Genauer gesagt, wenn der Schieber 8 zum proximalen Ende des Bedienabschnitts 3 bewegt wird, ziehen die innere Röhre 11 und der Betätigungsdraht 12 die distale Einheit 15 und beide elastischen Arme 24a und 25a in das distale Rohr 14. Wenn die Arme 24a und 25a in das distale Rohr 14 gezogen werden, werden sie trotz ihrer Elastizität zur Achse des Instruments 1 gebogen. Folglich werden die Messer 24b und 25b auf der äußeren Oberfläche des distalen Rahmens 27 gleitend nach vorne bewegt. Die Messer 24b und 25b bewegen sich vorwärts, bis jede Sägezahnkante 24e des Messers 24b und die entsprechende Sägezahnkante 25e des Messers 25b gegenseitig aneinander stoßen. Wenn die Messer 24b und 25b lebendes Gewebe zwischen sich halten, können sie eine ausreichende Schneidekraft auf das lebende Gewebe ausüben.
  • Wie in den 3A und 3B dargestellt ist, werden drei O-Ringe 28a, 28b und 28c in das hohle, zylindrische Gehäuse 4 eingepaßt. Die O-Ringe 28a, 28b und 28c sind in axialer Richtung des medizinischen Instruments 1 in geeigneten Abständen angeordnet. Die O-Ringe 28a, 28b und 28c sind auf der äußeren Umfangsfläche der inneren Röhre 11 in gleitendem Kontakt mit ihr montiert. Eine erste luftdichte Kammer 29 ist zwischen den O-Ringen 28a und 28b vorgesehen, und eine zweite luftdichte Kammer 30 ist zwischen den O-Ringen 28b und 28c vorgesehen. Die erste luftdichte Kammer 29 steht mit dem Sauganschluß 5 des Bedienabschnitts 3 in Verbindung.
  • Ein Saugloch 31 ist in dem proximalen Abschnitt der inneren Röhre 11 ausgebildet. Die Saugöffnung 31 wird, wie in den 3A bzw. 3B gezeigt ist, zwischen der ersten und zweiten Position bewegt, wenn der Schieber 8 in axialer Richtung des Bedienabschnitts 3 vor- und zurückbewegt wird. Wenn insbesondere der Schieber 8 in seine vordere Position bewegt wird, bewegt sich die Saugöffnung 31 zur ersten Position (3A), wo die Öffnung 31 mit der ersten luftdichten Kammer 29 in Verbindung steht. Solange der Schieber 8 in der vorderen Position gehalten wird, bleibt die distale Einheit 15 von dem distalen Rohr 14 gemäß 4 vorragend offen liegen. Wenn der Schieber 8 in seine rückwärtige Position bewegt wird, wird die Saugöffnung 31 in die zweite Position (3B) bewegt, wo die Öffnung 31 mit der zweiten luftdichten Kammer 30 in Verbindung steht. Solange der Schieber 8 in der rückwärtigen Position gehalten wird, bleibt die distale Einheit 15 gemäß 5 in dem distalen Rohr 14 gehalten.
  • 8 zeigt eine Aufspannvorrichtung 32, die zum Halten von Gewebestücken, welche mit Hilfe des oben beschriebenen medizinischen Instruments 1 gewonnen worden sind, geeignet ist. Zum Einsammeln der Gewebestücke von dem Instrument 1 wird die distale Einheit 15 von dem distalen Ende der inneren Röhre 11 abgenommen. Daraufhin werden die entnommenen Gewebestücke aus der Speicherröhre 22 der distalen Einheit 15 herausgenommen. Die so gesammelten Gewebestücke werden auf der Aufspannvorrichtung 32 gehalten.
  • Wie in 8 dargestellt ist, besteht die Aufspannvorrichtung 32 aus einer Basis 33 und sechs Vorsprüngen 34a bis 34f. Die Basis 33 ist eine flache Platte. Die Vorsprünge 34a bis 34f stehen aufrecht auf der Basis 33. Die Anzahl der Vorsprünge ist nicht auf sechs beschränkt; es können mehr oder weniger Vorsprünge auf der Basis 33 vorgesehen sein. Die Vorsprünge 34a bis 34f besitzen einen kleineren Durchmesser als der Innendurchmesser der Speicherröhre 22 der distalen Einheit 15. Sie können daher in die Speicherröhre 22 eingeführt werden. Sie besitzen unterschiedliche Längen, wobei jeder kürzer als der vorhergehende ist. Der kürzeste Vorsprung 34a ist etwa 1 bis 3 mm lang und der längste Vorsprung 34f ist so lang wie die distale Einheit 15.
  • Es wird nun erläutert, wie ein Arzt das medizinische Instrument 1 manipuliert, um Gewebestücke zu entnehmen. Zunächst wird die Verbindungsröhre 6a der Saugeinrichtung 6 an den Sauganschluß 5 angeschlossen, und die Saugeinrichtung 6 wird betätigt. In diesem Zustand bewegt der Arzt den Schieber 8 zum proximalen Ende des Bedienabschnitts 3. Die distale Einheit 15 wird dadurch in das distale Rohr 14 gezogen, wobei beide Zangenspitzen 24 und 25 in ihre geschlossenen Positionen gebogen werden. Wenn die distale Einheit 15 in das distale Rohr 14 gezogen wird, wird die innere Röhre 11 bewegt und die Saugöffnung 31 in die zweite Position (3B) gebracht. Die Saugöffnung 31 kommt mit der zweiten luftdichten Kammer 30 in Verbindung. Der negative Druck (d.h. die von der Saugeinrichtung 6 erzeugte Saugkraft) wird nicht an die innere Röhre 11 angelegt.
  • Das distale Ende des distalen Rohrs 14 wird unter Anstoßen an das proximale Ende des distalen Rahmens 27 gehalten. Der Einführabschnitt 2 wird in diesem Zustand in einen Körperhohlraum bzw. ein Körpergefäß des Patienten durch den Zangenkanal eines bereits in den Körperhohlraum eingeführten Endoskops eingeführt. Genauer gesagt, der Arzt manipuliert das Endoskop oder das Instrument 1, indem er die Probeentnahmeeinrichtung 13, die am distalen Ende des Einführabschnitts 2 vorgesehen ist, an die Schleimhaut führt, die das Zielgewebe darstellt, während er das Innere des Körperhohlraums durch das Endoskop beobachtet. Wenn die Probeentnahmeeinrichtung 13 die Schleimhaut erreicht, bewegt der Arzt den Schieber 8 vorwärts. Die distale Einheit 15 wird dadurch aus dem distalen Rohr 14 vorgeschoben, wobei die Zangenspitzen 24 und 25 in ihre geöffnete Stellung bewegt werden, wie in 4 dargestellt ist. Gleichzeitig wird die Saugöffnung 31 aus der zweiten Position in die erste Position (3A) bewegt. In der ersten Position steht die Öffnung 31 mit der ersten luftdichten Kammer 29 in Verbindung. In diesem Zustand wird in der inneren Röhre 11 ein negativer Druck (die von der Einrichtung 6 erzeugte Saugkraft) angelegt.
  • Daraufhin bewegt der Arzt das medizinische Instrument 1, wobei er den distalen Rahmen 27 mit der Schleimhaut H in Kontakt bringt. Ein Teil der Haut H wird daher durch die Öffnung 27d des Rahmens 27, wie in 6A gezeigt ist, mit Hilfe des in der inneren Röhre 11 angelegten negativen Drucks in die Speicherröhre 22 gezogen.
  • Der Arzt bewegt den Schieber 8 in Richtung des proximalen Endes des Bedienabschnitts 3, wodurch er die distale Einheit 15 in das distale Rohr 14 zieht und die Zangenspitzen 24 und 25 in ihre geschlossenen Positionen bewegt. Die Messer 24b und 25b klemmen den Teil der Schleimhaut H ein, der in die Speicherröhre 22 hineingezogen worden ist. Gegebenenfalls schneiden die Messer 24b und 25b diesen Teil der Haut H, wie in 6B gezeigt ist, ab. Dieser Teil der Haut oder ein Stück Ha wird in der Speicherröhre 22 gehalten und in der Nähe der Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 positioniert.
  • Mittlerweile bewegt sich die Saugöffnung 31 der inneren Röhre 11 zur ersten Position (3B), wenn der Schieber 8 zum proximalen Ende des Bedienabschnitts 3 bewegt wird. Die Öffnung 31 kommt mit der zweiten luftdichten Kammer 30 in Verbindung, und der negative Druck herrscht nicht mehr in der inneren Röhre 11.
  • Daraufhin manipuliert der Arzt entweder das Endoskop oder das Instrument 1, wodurch er die Probeentnahmeeinrichtung 13 an einen anderen Teil der Schleimhaut H führt, der als nächstes als Probe zu entnehmen ist. Wenn die Probeentnahmeeinrichtung 13 den anderen Teil der Haut H erreicht, bewegt der Arzt den Schieber 8 vorwärts. Die distale Einheit 15 wird dadurch aus dem distalen Rohr 14 vorgeschoben, wobei die Zangenspitzen 24 und 25 in ihre geöffneten Positionen bewegt werden. Die Saugöffnung 31 wird gleichzeitig in die erste Position bewegt (3A).
  • In der ersten Position steht die Öffnung 31 mit der ersten luftdichten Kammer 29 in Verbindung. Daher wird der negative Druck (die von der Einrichtung 6 erzeugte Saugkraft) an der inneren Röhre 11 angelegt. Mit Hilfe des negativen Drucks bewegt sich das entnommene Stück Ha von der Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 zum proximalen Ende der elliptischen Öffnung 19 des Saugrohrs 17 tiefer in die Speicherröhre 22. Das gewonnene Stück Ha wird gegebenenfalls am proximalen Ende der elliptischen Öffnung 19, wie in 6C gezeigt ist, gehalten. Obwohl die elliptische Öffnung 19 durch das gewonnene Stück Ha teilweise verschlossen ist, liegt der negative Druck in der Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 durch die in das Saugrohr 17 gefertigten Seitenlöcher 20 an.
  • In diesem Zustand wird der distale Rahmen 27 zum Anlegen an die nächste Zielschleimhaut H gebracht. Diese Schleimhaut H wird durch die Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 auf die gleiche Weise, wie die erste Schleimhaut in die Speicherröhre 22 aufgenommen wurde, in die Speicherröhre 22 gezogen. Daraufhin zieht der Arzt den Schieber 8 zum proximalen Ende des Bedienabschnitts 3 auf die gleiche Weise, wie er ihn für das erste Mal gezogen hat, wodurch ein zweites Stück Hb von der Membran H abgeschnitten wird.
  • Danach kann der Arzt die oben beschriebene Reihenfolge des Manipulierens des medizinischen Instruments 1 wiederholen, wodurch andere Stücke Hc, Hd, ... der Schleimhaut H abgeschnitten werden. Folglich werden die Stücke Ha, Hb, Hc, Hd, ... in dem Speicherraum 22a der Röhre 22 in der genannten Ordnung, wie in 7 dargestellt ist, gespeichert. Die Reihenfolge des Manipulierens des medizinischen Instruments 1 kann weiter wiederholt werden, bis der Speicherraum 22a vollständig mit entnommenen Stücken der Haut H gefüllt ist, womit das Anlegen des negativen Drucks in der Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 verhindert wird.
  • Nachdem die Stücke Ha, Hb, ... der Haut H in die Speicherröhre 22 aufgenommen sind, zieht der Arzt bzw. die Ärztin das medizinische Instrument 1 aus dem Zangenkanal des Endoskops. Daraufhin entfernt er oder sie die Saugeinrichtung 6 von dem Sauganschluß 5 und bewegt den Schieber 8 zum distalen Ende des Bedienabschnitts 3, wobei die distale Einheit 15 aus dem distalen Rohr 14 vorgeschoben wird. Danach dreht der Arzt die distale Einheit 15, womit er das mit Außengewinde versehene Ende 21 der Drahtkupplung 16 aus dem Schraubenloch 23a der distalen Einheit 15 entnimmt, und entfernt des weiteren die distale Einheit 15 von dem distalen Ende der inneren Röhre 11.
  • Nach dem Entfernen der distalen Einheit 15 von der inneren Röhre 11 sammelt der Arzt die Stücke Ha, Hb, ... der Schleimhaut H von dem Speicherraum 22a der Röhre 22 mit Hilfe der in 8 gezeigten Aufspannvorrichtung. Insbesondere führt der Arzt den kürzesten Vorsprung 34a der Aufspannvorrichtung 32 in die Speicherröhre 22 der distalen Einheit 15 durch die Öffnung 27d des distalen Rahmens 27. Das erste Stück Ha wird dadurch von dem proximalen Ende der Speicherröhre 22, wie in 9 dargestellt ist, gedrückt. Das erste Stück Ha wird auf ein erstes Filterblatt 35a gezogen. Somit ist das erste Stück Ha entnommen und gesammelt.
  • Ferner führt der Arzt den zweitkürzesten Vorsprung 34b in die Speicherröhre 22, wobei er das zweite Stück Hb aus der Speicherröhre 22 drückt, und legt ein zweites Filterblatt auf das zweite Stück Hb, wodurch das zweite Stück Hb entnommen und gesammelt ist. Danach wiederholt er oder sie eine ähnliche Folge des Einführens eines Vorsprungs in die Röhre 22 und des Legens eines Filterblatts, bis alle anderen Stücke Hc, Hd, ... der Schleimhaut H nacheinander entnommen und gesammelt sind. Somit werden die Stücke Ha, Hb, ... in der Reihenfolge gesammelt und entnommen, in der sie aus der Schleimhaut H geschnitten worden sind.
  • Das oben beschriebene medizinische Instrument 1 ist in folgender Hinsicht vorteilhaft.
  • Wie oben beschrieben ist, wird der Einführabschnitt 2 in den Körperhohlraum des Patienten durch den Zangenkanal des Endoskops eingeführt, bis der distale Rahmen 27 der distalen Einheit 15, die an das distale Ende der inneren Röhre 11 gekoppelt ist, an der Zielschleimhaut H anliegt, während die an das medizinische Instrument 1 angeschlossene Saugeinrichtung arbeitet. Es ist daher möglich, einen Teil der Schleimhaut H in die Speicherröhre 22 durch die Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 zu ziehen und ihn in der Speicherröhre 22 zu halten. Es müssen an dem distalen Ende des distalen Rahmens 27 keine Nadeln vorgesehen werden, um die Schleimhaut H wie beim konventionellen medizinischen Instrument zu halten. Mit anderen Worten, der distale Rahmen 27 muß in keiner Weise geschärft werden. Daher können Ärzte mit dem medizinischen Instrument 1 Stücke der Zielschleimhaut entnehmen, ohne irgend etwas in dem Körperhohlraum zu beschädigen.
  • Ferner kann das lebende Gewebe (Schleimhaut H) verläßlich in die Speicherröhre 22 der distalen Einheit 15 mit Hilfe des durch die Saugeinrichtung 6 erzeugten negativen Drucks gezogen werden, auch wenn sich die distale Einheit 15 dem lebenden Gewebe mit seiner Achse parallel oder geneigt zum lebenden Gewebe nähert. Mit anderen Worten, das lebende Gewebe (Schleimhaut) kann in die Speicherröhre 22 gezogen und in ihr gehalten werden, auch wenn sich das Gewebe parallel oder geneigt zur Achse des Instruments 1 erstreckt. Das Instrument 1 kann daher zum Schneiden und Entnehmen des lebenden Zielgewebes (Schleimhaut) dienen.
  • Wie bereits erwähnt werden die Zangenspitzen 24 und 25, die sich öffnen und schließen können, an der am distalen Ende der inneren Röhre 11 vorgesehenen distalen Einheit 15 befestigt, wobei der proximale Endteil der Röhre 11 mit der Saugeinrichtung 6 verbunden ist. Die Zangenspitzen 24 und 25 können auf der äußeren Röhre 10 gleiten, wenn der Schieber 8 vorwärts oder rückwärts bewegt wird. Daher können die Messer 24b und 25b der Zangenspitzen 24 und 25 die Zielschleimhaut H fehlerfrei schneiden, wenn der Schieber 8 vorwärts bewegt wird, während ein Teil der Schleimhaut H durch die Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 der distalen Einheit 15 angezogen bleibt. Das Instrument kann daher zum Entnehmen lebenden Gewebes aus beliebiger Tiefe mit einfacher Manipulation sicher dienen.
  • Bei der vorliegenden Erfindung besitzt der distale Rahmen 27, der an der distalen Einheit 15 befestigt ist, ein abgerundetes, distales Ende 27a, und die Messer 24b und 25b der Zangenspitzen 24 und 25 besitzen abgerundete Teile 24d bzw. 25d. Der Einführabschnitt 2 des Instruments 1 hat somit ein abgerundetes, distales Ende. Daher kann der Einführabschnitt 2 durch den Zangenkanal eines Endoskops geleitet und in einen Körperhohlraum ohne Beschädigung der Innenwand des Zangenkanals oder von irgend etwas im Körpergefäß bzw. -hohlraum eingeführt werden.
  • Wie bereits beschrieben ist die äußere Umfangsfläche des Rahmens 27 mit der des distalen Rohrs 14 bündig, und der distale Rahmen 27 funktioniert als Stopper. Daher würde die distale Einheit 15 nicht zu sehr in das distale Rohr 14 gezogen werden, wenn der Schieber zum proximalen Ende des Bedienabschnitts 3 gezogen wird. Die Zangenspitzen 24 und 25 würden zur Durchführung ihrer Funktion in dem distalen Rohr 14 nicht zu fest gehalten werden.
  • Die in dem distalen Rahmen 27 gefertigte Öffnung 27d ist elliptisch und relativ groß. Außerdem bewegt sich weder der elastische Arm 24a der Zangenspitze 24 noch der elastische Arm 25a der Zangenspitze 25 zur Öffnung 27d. Der distale Rahmen 27 besitzt eine elliptische Öffnung 27d in seinem distalen Ende. Dadurch kann mit dem Instrument 1 ein großes Stück lebenden Gewebes entnommen werden.
  • Darüber hinaus würde sich der sich in die inneren Röhre 11 erstreckende Betätigungsdraht 12 nicht verbiegen. Dies liegt daran, daß der Draht 12 sich zusammen mit der inneren Röhre bewegt, wenn der Schieber 8 an dem Bedienabschnitt 3 in irgend eine Richtung bewegt wird. Daher bleibt der Betätigungsdraht 12 in der inneren Röhre 11 gerade gestreckt.
  • Außerdem kann ein negativer Druck auf den distalen Rahmen 27 in dem distalen Rahmen 27 angelegt werden, oder er kann reduziert werden, auch wenn der in der Saugröhre 22 vorgesehene Speicherraum 22a vollständig mit aus der Schleimhaut H herausgeschnittenen Teilen Ha, Hb, ... gefüllt ist. Dies liegt daran, daß die in der Speicherröhre 22 angeordnete Saugröhre 17 eine elliptische Öffnung 19 und Seitenlöcher 20 besitzt, die einen zum distalen Rahmen 27 über die Seitenlöcher 20 führenden Luftdurchgang aufrecht erhalten.
  • Des weiteren ist nicht nur der Speicherraum 22a groß genug, um die aus der Schleimhaut H herausgeschnittenen Stücke Ha, Hb, ... zu halten. Dies liegt daran, daß die Speicherröhre 22 einen abgeplatteten Querschnitt besitzt, der größer ist als der runde Querschnitt, den die Röhre 22 haben kann. Daher ist der Raum 22a nie mit den Stücken Ha, Hb, ... aufgefüllt. Die elastischen Arme 24a und 25a können ferner auf der Speicherröhre 22 getragen werden, da die Röhre 22 einen abgeplatteten Querschnitt und damit zwei flache Teile besitzt, die einander gegenüber stehen.
  • Da ferner das mit Außengewinde versehene Ende 21 der Drahtkupplung 16 entnehmbar in das Schraubenloch 23a der distalen Einheit 15 eingeführt ist, kann die distale Einheit 15 von der inneren Röhre 11 abgenommen werden. Dies ermöglicht das einfache Einsammeln der Stücke Ha, Hb, ... ohne ein unabhängig bewegbares Element (z.B. einen Rückzieher) in der inneren Röhre 11 vorzusehen.
  • Außerdem kann irgend ein Stück der Schleimhaut H sauber abgeschnitten werden, da die Messer 24b und 25b die Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 vollständig schließen, wenn sich die Zangenspitzen 24 und 25 in ihre geschlossene Stellung bewegen. Kein Teil der Schleimhaut H würde weggezogen oder abgerissen werden.
  • Mit den Sägezahnkanten 24e bzw. 25e können die Messer 24b und 25b die Schleimhaut H oder dergleichen gut fassen und ein Stück aus der Schleimhaut H sauber herausschneiden. Außerdem kann das medizinische Instrument 1 ohne weiteres bei niedrigen Kosten hergestellt werden, da die Zangenspitzen 24 und 25 nur durch Biegen von Metall- oder Harzstreifen gefertigt werden können, die hohe Elastizität besitzen.
  • Wenn sich die Sägezahnkanten 24e der Zangenspitze 24 und die Sägezahnkanten 25e der Zangenspitze 25 gegenseitig treffen, wird auf die Schleimhaut H eine Scherkraft ausgeübt, welche zuverlässig ein Stück aus der Schleimhaut H herausschneidet. Darüber hinaus kann ein Stück sauber von der Schleimhaut H abgeschnitten werden, da sich beide Messer 24b und 25b auf der äußeren Oberfläche des distalen Rahmens 27 gleitend nach vorne bewegen und die Schleimhaut H nicht zwischen ein Messer und die Außenfläche des Rahmens 27 eingeklemmt wird.
  • Mit den Sägezahnkanten 24e bzw. 25e können die Messer 24b und 25b beständig Halt auf der Schleimhaut H finden und gleiten nie von der Schleimhaut H ab. Die Messer 24b und 25b können gegebenenfalls ohne weiteres ein Stück von der Schleimhaut H abschneiden.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform wird automatisch ein negativer Druck in der inneren Röhre 11 angelegt, wenn die Zangenspitzen 24 und 25 vorwärts geschoben werden, wobei das distale Ende des distalen Rahmens 27 geöffnet wird. Der negative Druck wird in der inneren Röhre 11 nur angelegt, wenn es notwendig ist, indem lediglich der Schieber 8 in seine vordere Position bewegt wird. Daher braucht kein EIN/AUS-Schalter auf der Saugeinrichtung 6 zum Anlegen des negativen Drucks und zum Beenden des Anlegens desselben vorgesehen zu werden. Dies vereinfacht die Manipulation des medizinischen Instruments. Darüber hinaus kann das Austrocknen der Stücke Ha, Hb, ..., die im Speicherraum 22a gespeichert sind, verhindert werden, da der negative Druck angelegt wird, der nur dann für einen Luftzug im Raum 22a sorgt, wenn es notwendig ist.
  • Ein medizinisches Instrument zum kombinierten Einsatz mit einem Endoskop, das die zweite Ausführungsform der Erfindung darstellt, wird nun mit Bezug auf die 10A und 10B beschrieben. Die zweite Ausführungsform gleicht der ersten Ausführungsform (1A bis 9) mit Ausnahme einiger Aspekte, wie nachfolgend beschrieben sein wird. Ähnliche oder identische Komponenten mit jenen der ersten Ausführungsform sind in den 10A und 10B mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet und werden nicht näher beschrieben.
  • Bei der zweiten Ausführungsform besitzt der distale Rahmen 27 ein distales Ende 41, das sich zu einer im rechten Winkel zur Achse der distalen Einheit 15 erstreckenden Linie neigt. Daher ist die Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 elliptisch.
  • Ferner ist nur eine Zangenspitze (Schneideeinrichtung) 42 vorgesehen, die sich entlang des oberen, flachen Teils der Speicherröhre 22 erstreckt. Die Zangenspitze 42 umfaßt einen geraden elastischen Arm 42a. Das proximale Ende des Arms 42a ist an die äußere Umfangsfläche der hohlen, zylindrischen Kupplung 23 mittels Löten, Punktschweißen, Verstemmen oder Verkleben oder mittels Schrauben befestigt. Der elastische Arm 42a besitzt einen distalen Abschnitt, der von dem distalen Rahmen 27 der Speicherröhre 22 nach vorne ragt. Der distale Abschnitt des Arms 42a ist zur Achse der Speicherröhre 22 gebogen und bildet ein Messer (Schneideabschnitt) 42b. Wie in 10A gezeigt ist, ist der elastische Arm 42a so ausgerichtet, daß sich das Messer 42b in einem Abstand von der äußeren Umfangsfläche der Speicherröhre 22 befindet. Der Arm 42a trägt das Messer 42b, so daß das Messer 42b das distale Ende 41 des distalen Rahmens 27 berühren und verlassen kann.
  • Wenn ein Arzt den Schieber 8 zum proximalen Ende des Bedienabschnitts 3 der zweiten Ausführungsform zieht, wird die distale Einheit 15 in das distale Rohr 14 gezogen. Daraufhin schließt, wie in 10B gezeigt ist, das Messer 42b der Zangenspitze 42 die Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 vollständig, wobei ein Teil einer Schleimhaut eingeklemmt und dieser Teil von dem verbleibenden Teil der Schleimhaut abgeschnitten wird.
  • Die zweite Ausführungsform ist dahingehend vorteilhaft, daß sie ein größeres Stück einer Schleimhaut als die erste Ausführungsform entnehmen kann, da der distale Rahmen 27 ein geneigtes Ende 41 und daher eine größere Öffnung 27a als sein Gegenstück bei der ersten Ausführungsform besitzt.
  • 11 zeigt die dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die dritte Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform nur hinsichtlich eines Aspekts, wie nachfolgend beschrieben sein wird. Die Komponenten, die mit jenen der ersten Ausführungsform ähnlich oder identisch sind, sind in 11 mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet und werden nicht näher beschrieben.
  • Die Kupplung 23 der distalen Einheit 15 besitzt ein Loch 51 und einen Schlitz 52, aber kein Schraubenloch 23a wie bei der ersten Ausführungsform. Die Achse des Lochs 51 erstreckt sich im rechten Winkel zur Achse der hohlen, zylindrischen Kupplung 23. Der Schlitz 52 erstreckt sich parallel zur Achse der Kupplung 23 und ist von dem Loch 51 entlang des Umfangs der Kupplung 23 beabstandet. Wie bei der ersten Ausführungsform ist eine Drahtkupplung 16 am distalen Ende der inneren Röhre 11 befestigt. Die Drahtkupplung 16 besitzt zwei Vorsprünge 53a und 53b. Die Vorsprünge 53a und 53b werden in das Loch 51 bzw. den Schlitz 52 eingepaßt, wodurch die distale Einheit 15 mit der Drahtkupplung 16 verbunden wird.
  • Zum Sammeln von Stücken (nicht gezeigt) einer Schleimhaut aus der Speicherröhre 22 wird die distale Einheit 15 von dem distalen Rohr 14 nach vorne geschoben und insgesamt offengelegt. Die distale Einheit 15 wird dann um die Achse des Lochs 51 gekippt, wodurch der Vorsprung 53b vom Schlitz 52 freigegeben wird. Folglich kann die distale Einheit 15 von der Drahtkupplung 16 entnommen werden. Nach dem Einsammeln der Stücke aus der Speicherröhre 22 kann die distale Einheit 15 wieder an die Drahtkupplung 16 angeschlossen werden. Dazu wird der Vorsprung 53a in das Loch 51 der Kupplung 23 eingeführt, wobei die distale Einheit 15 zur Achse der Drahtkupplung 16 geneigt ist. Die distale Einheit 15 wird daraufhin in axiale Ausrichtung mit der Drahtkupplung 16 bewegt, wodurch der Vorsprung 53b in den Schlitz 52 geführt wird. Die distale Einheit 15 wird somit an die Drahtkupplung 16 angeschlossen.
  • Es ist einfacher, die Vorsprünge 53a und 53b in das Loch 51 und den Schlitz 52 einzuführen und aus ihnen herauszuziehen, als das mit Außengewinde versehene Ende 21 der Drahtkupplung 16 in das Schraubenloch 23a der distalen Einheit 15 bei der ersten Ausführungsform einzusetzen und aus ihm herauszunehmen. Daher kann die distale Einheit 15 an die Drahtkupplung 16 bei der dritten Ausführungsform schneller angeschlossen und von ihr abgetrennt werden, als bei der ersten Ausführungsform.
  • 12 zeigt einen Abschnitt eines medizinischen Instruments gemäß der vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die vierte Ausführungsform gleicht der ersten Ausführungsform (1A bis 9) mit Ausnahme einiger Aspekte, wie nachfolgend beschrieben sein wird. Die Komponenten, die mit jenen der ersten Ausführungsform ähnlich oder identisch sind, sind in 12 mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet und werden nicht näher beschrieben werden.
  • Wie in 12 gezeigt ist, ragt eine Vielzahl von Armen, genauer vier Arme 61a bis 61d, von dem proximalen Ende der hohlen, zylindrischen Kupplung 23 der distalen Einheit 15 zurück. Die Außenfläche jedes Arms ist mit der äußeren Umfangsfläche der Kupplung 23 bündig. Die zylindrische Kupplung besitzt einen Außendurchmesser, der im wesentlichen dem Innendurchmesser des distalen Rohrs 14 entspricht. Die Anne 61a bis 61d besitzen an ihren freien Enden entsprechende Vorsprünge 62a bis 62d. Die Vorsprünge 62a bis 62d erstrecken sich zur Achse der distalen Einheit 15. Die Drahtkupplung 16 der inneren Röhre 11 besitzt Eingriffslöcher 63a bis 63d, die so positioniert sind, daß sie die Vorsprünge 62a bis 62d entsprechend aufnehmen.
  • Die Drahtkupplung 16 und die distale Einheit 15 der vierten Ausführungsform werden voneinander getrennt, um die Stücke Ha, Hb, ... zu sammeln, die von einer Schleimhaut oder dergleichen abgeschnitten worden sind. Wie die distale Einheit 15 von der Drahtkupplung 16 abgetrennt wird, wird nachfolgend beschrieben.
  • Zunächst wird die Drahtkupplung 16 von dem distalen Rohr 14 nach vorne geschoben. Die Arme 61a bis 61d der distalen Einheit 15 werden nicht länger in dem distalen Rohr 14 gehalten. Die Kupplung 23 wird daraufhin von dem Rohr 14 abgezogen. Folglich gleiten die Vorsprünge 62a bis 62d auf den freien Enden der Arme 61a bis 61d aus den Eingriffslöchern 63a bis 63d der Drahtkupplung 16. Die distale Einheit 15 wird somit von der Drahtkupplung 16 abgetrennt.
  • Zum Anschließen der distalen Einheit 15 an die Drahtkupplung 16 der inneren Röhre 11 wird die distale Einheit 15 auf den distalen Abschnitt der Drahtkupplung 16 gedrückt. Wenn die Einheit 15 so gedrückt wird, werden die Arme 61a bis 61d von der Achse des distalen Rohrs 14 weggebogen. Wenn die Einheit 15 weiter gedrückt wird, gleiten die Vorsprünge 62a bis 62d in die Eingriffslöcher 63a bis 63d der Drahtkupplung 16. Daraufhin wird der distale Teil der Drahtkupplung 16 in das Rohr 14 gezogen, und die Arme 61a bis 61d werden in das distale Rohr 14 eingeführt. Sobald die Arme 61a bis 61d in das Rohr 14 eingeführt sind, können sie sich nicht mehr von der Achse des Rohrs 14 wegbiegen, und die Vorsprünge 62a bis 62d werden in den Eingriffslöchern 63a bis 63d gehalten. Daher würde die distale Einheit 15 nicht von der Drahtkupplung 16 abgetrennt werden, solange die Arme 61a bis 61d in dem distalen Rohr 14 verbleiben.
  • Es ist einfacher, die distale Einheit 15 aus dem distalen Rohr 14 zu ziehen und sie hinein zu schieben, als das Ende 21 der Drahtkupplung 16 mit Außengewinde in das Schraubenloch 23a der distalen Einheit 15 bei der ersten Ausführungsform einzusetzen und es aus ihm herauszunehmen. Die distale Einheit 15 kann daher bei der vierten Ausführungsform schneller an die Drahtkupplung 16 angeschlossen und von ihr getrennt werden als bei der ersten Ausführungsform. Wie die dritte Ausführungsform (11) besitzt die vierte Ausführungsform in dieser Hinsicht gegenüber der ersten Ausführungsform einen Vorteil.
  • 13 zeigt das Saugrohr eines medizinischen Instruments gemäß der fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die fünfte Ausführungsform ist identisch mit der ersten Ausführungsform (1A bis 9) mit Ausnahme der Form des Saugrohrs. Die Komponenten, die mit jenen der ersten Ausführungsform ähnlich oder identisch sind, sind in 13 mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet und werden nicht näher beschrieben werden.
  • Das Saugrohr 71, das in der fünften Ausführungsform verwendet wird, besitzt einen Probenspeicherabschnitt 72, wie in 13 gezeigt ist. Der Probenspeicherabschnitt 72 ist wie ein Trog geformt und besitzt einen halbkreisförmigen Querschnitt. Der Abschnitt 72 erstreckt sich in einer vorbestimmten Länge in axialer Richtung des Saugrohrs 71. In dem Probenspeicherabschnitt 72 können Stücke Ha, Hb, ..., welche von einer Schleimhaut oder dergleichen abgeschnitten sind, gespeichert werden.
  • In der Gestalt eines Trogs schafft der Probenspeicherabschnitt 72 einen größeren Speicherraum als das in der ersten Ausführungsform vorgesehene Saugrohr 17, das ein schräg abgeschnittenes, distales Ende und daher eine elliptische Öffnung 19 mit zur Achse des Rohrs 17 geneigter Hauptachse besitzt. Offensichtlich können in dem in der fünften Ausführungsform vorgesehenen Speicherraum mehr Stücke Ha, Hb, ... einer Schleimhaut gespeichert werden, als in dem Speicherraum 22a, der bei der ersten Ausführungsform vorgesehen ist.
  • 14 ist eine perspektivische Ansicht des Saugrohrs eines medizinischen Instruments gemäß der sechsten Ausführungsform der Erfindung. Die sechste Ausführungsform ist mit der ersten Ausführungsform (1A bis 9) identisch mit der Ausnahme, daß eine Spiralfeder anstelle des Saugrohrs 17 verwendet wird. Die Komponenten, die mit jenen der ersten Ausführungsform ähnlich oder identisch sind, werden in 14 mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet und werden nicht näher beschrieben werden.
  • Gemäß 14 ist die Spiralfeder 73 an dem distalen Ende der Drahtkupplung der inneren Röhre 11 befestigt. Der Raum in der Spiralfeder 73 steht mit dem in der inneren Röhre 11 vorgesehenen Raum in Verbindung. Stücke Ha, Hb, ..., die von einer Schleimhaut abgeschnitten werden, werden nacheinander in dem distalen Abschnitt der Spiralfeder 73 gespeichert.
  • Es ist weniger wahrscheinlich, daß die Spiralfeder 73 verformt oder beschädigt wird, wenn sie gebogen wird, als das Saugrohr 17, das bei der ersten Ausführungsform verwendet wird. Das Instrument 1 gemäß der sechsten Ausführungsform kann daher einfach gehandhabt werden, nachdem die distale Einheit 15 von ihm abgenommen worden ist.
  • 15 zeigt das Saugrohr 74 eines medizinischen Instrument gemäß der siebten Ausführungsform der Erfindung. Die siebte Ausführungsform ist identisch mit der ersten Ausführungsform (1A bis 9) mit der Ausnahme, daß das Saugrohr 74 anstelle des bei der ersten Ausführungsform eingesetzten Saugrohrs 17 verwendet wird. Die Komponenten, die mit jenen der ersten Ausführungsform ähnlich oder identisch sind, werden in 15 mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet und werden nicht näher beschrieben werden.
  • Gemäß 15 ist das Saugrohr 74 in dem Speicherraum 22a nicht in axialer Ausrichtung mit der Speicherröhre 22 der distalen Einheit 15 positioniert. Das Saugrohr 74 besitzt eine Vielzahl von Seitenlöchern 74a. Die von einer Schleimhaut oder dergleichen abgeschnittenen Stücke Ha, Hb, ... werden in dem Raum 22a zwischen der inneren Umfangsfläche der Speicherröhre 22 und der äußeren Umfangsfläche des Saugrohrs 74 gespeichert.
  • Da sich das Saugrohr 74 nicht in axialer Ausrichtung mit der Speicherröhre 22 der distalen Einheit 15 befindet, ist der Speicherraum 22a größer als bei der ersten Ausführungsform, bei der das Saugrohr 17 mit der Speicherröhre 22 axial ausgerichtet ist. Daher können mehr Stücke des Gewebes in dem Raum 22a als bei der ersten Ausführungsform gespeichert werden.
  • Die 16A und 16B zeigen den distalen Endabschnitt eines medizinischen Instruments gemäß der achten Ausführungsform der Erfindung. Die achte Ausführungsform ist mit der ersten Ausführungsform (1A bis 9) identisch mit der Ausnahme, daß das Saugrohr 75 anstelle des in der ersten Ausführungsform eingebauten Saugrohrs 17 verwendet wird. Die Komponenten, die mit jenen der ersten Ausführungsform ähnlich oder identisch sind, sind in den 16A und 16B mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet und werden nicht näher beschrieben werden.
  • Gemäß 16A ragt das Saugrohr 75 in die Speicherröhre 22 mit einer geringeren Länge, als ihr Gegenstück 17 bei der ersten Ausführungsform in die Röhre 22 ragt. Ferner besitzt die Speicherröhre 22, wie in 16B gezeigt ist, eine Vielzahl von in ihre innere Umfangsfläche gefertigten Vertiefungen. Genauer erstrecken sich vier Vertiefungen 76a bis 76d von einem Ende der Röhre zum anderen parallel zur Achse der Röhre 22.
  • Nachdem die von einer Schleimhaut oder dergleichen abgeschnittenen Stücke Ha, Hb, ... in dem in der Speicherröhre 22 vorgesehenen Speicherraum 22a gespeichert worden sind, wird ein negativer Druck von der inneren Röhre 11 durch die Seitenlöcher 20 des Saugrohrs 75 und die vier Vertiefungen 76a bis 76d an die Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 angelegt. Da das Saugrohr 75 in die Saugröhre 22 ragt, jedoch nicht so weit wie das Saugrohr 17 bei der ersten Ausführungsform, ist der Speicherraum 22a größer als bei der ersten Ausführungsform. Daher können mehr Gewebestücke Ha, Hb, ... als bei der ersten Ausführungsform in dem Raum 22a gespeichert werden.
  • 17 zeigt den distalen Endabschnitt eines medizinischen Instruments gemäß der neunten Ausführungsform der Erfindung. Die neunte Ausführungsform ist mit der achten Ausführungsform (16A und 16B) identisch mit der Ausnahme, daß die distale Einheit 15 teilweise modifiziert ist, wie nachfolgend beschrieben sein wird.
  • Bei der neunten Ausführungsform ragt das Saugrohr 75 in den Speicherraum 22a der in der distalen Einheit 15 vorgesehenen Speicherröhre 22, die jedoch nicht soweit wie das Saugrohr 17 bei der ersten Ausführungsform. Wie in 17 gezeigt ist, ist eine schraubenförmige Vertiefung 77 in die innere Umfangsfläche der Speicherröhre 22 geschnitten und erstreckt sich über die gesamte Länge des Speicherraums 22a.
  • Bei der neunten Ausführungsform wird ein negativer Druck von der inneren Röhre 11 durch die Seitenlöcher 20 des Saugrohrs 75 und die schraubenförmigen Vertiefungen 77 an die Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 angelegt, nachdem die von einer Schleimhaut oder dergleichen abgeschnittenen Stücke Ha, Hb, ... in dem in der Speicherröhre 22 vorgesehenen Speicherraum 22a gespeichert worden sind. Da das Saugrohr 75 in die Saugröhre 22 ragt, jedoch nicht soweit wie das Saugrohr 17 bei der ersten Ausführungsform, ist der Speicherraum 22a größer als bei der ersten Ausführungsform. Daher können mehr Gewebestücke Ha, Hb, ... in dem Raum 22a gespeichert werden als bei der ersten Ausführungsform.
  • Die 18 und 19 zeigen den distalen Endabschnitt eines medizinischen Instruments gemäß der zehnten Ausführungsform dieser Erfindung. Die zehnte Ausführungsform ist identisch mit der ersten Ausführungsform (1A bis 9) mit der Ausnahme, daß der distale Endabschnitt teilweise modifiziert ist, wie nachfolgend beschrieben sein wird. Die Komponenten, die mit jenen der ersten Ausführungsform ähnliche oder identisch sind, werden in den 18 und 19 mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet und werden nicht näher beschrieben werden.
  • Wie in den 18 und 19 gezeigt ist, ist ein Stopper 81 an dem mit einem Außengewinde versehenen Ende 21 der Drahtkupplung 16 befestigt. Der Stopper 81 besitzt einen größeren Außendurchmesser als der Durchmesser des Schraubenlochs 23a der distalen Einheit 15. Der Teil der Drahtkupplung 16, der proximaler als das mit einem Außengewinde versehene Ende 21 ist, besitzt einen kleineren Durchmesser als der Innendurchmesser des Schraubenlochs 23a. Der Durchmesser des Betätigungsdrahts 12 ist ebenfalls kleiner als der Innendurchmesser des Schraubenlochs 23a.
  • Zum Einsammeln der Stücke Ha, Hb, ... einer Schleimhaut oder dergleichen zieht ein Arzt das medizinische Instrument 1 aus dem Zangenkanal des Endoskops und bewegt den Schieber 8 vorwärts, wodurch die distale Einheit 15 aus dem distalen Rohr 14 herausgeschoben wird. Er oder sie dreht dann die distale Einheit 15 zum Entnehmen des mit einem Außengewinde versehenen Endes 21 der Drahtkupplung 16 aus dem Schraubenloch 23a der distalen Einheit 15. Der Arzt bewegt ferner den Schieber 8 vorwärts, wobei die Stücke Ha, Hb, ... aus der Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 geschoben werden. Danach sammelt der Arzt die Stücke Ha, Hb, ... nacheinander mit Hilfe einer Pinzette und Filterblättern.
  • Bei der zehnten Ausführungsform braucht die distale Einheit 15 nicht von dem distalen Rohr 14 zum Sammeln der Stücke Ha, Hb, ... entnommen zu werden. Daher gibt es keine Möglichkeit, daß die distale Einheit 15 verloren geht.
  • Darüber hinaus können der Betätigungsdraht 12 und das Saugrohr 17 als Rückzieher verwendet werden, sobald das mit einem Außengewinde versehene Ende 21 der Drahtkupplung 16 aus dem Schraubenloch 23a der distalen Einheit 15 herausgezogen ist. Es braucht keine Einheit zum Sammeln der aus der Schleimhaut herausgeschnittenen Teile unabhängig von der Einrichtung zum Betätigen der Schneideeinrichtung vorgesehen zu werden. Dies vereinfacht die Struktur und die Betätigung des medizinischen Instruments.
  • Die 20A und 20B zeigen den distalen Endabschnitt eines medizinischen Instruments gemäß der elften Ausführungsform der Erfindung. Die elfte Ausführungsform ist identisch mit der ersten Ausführungsform (1A bis 9) mit der Ausnahme, daß der distale Endabschnitt teilweise modifiziert ist, wie nachfolgend beschrieben sein wird. Die Komponenten der elften Ausführungsform, die mit jenen der ersten Ausführungsform ähnlich oder identisch sind, sind in den 20A und 20B mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet und werden nicht näher beschrieben werden.
  • Wie in den 20A und 20B gezeigt ist, hat eines der Messer 24b und 25b, z.B. das Messer 25b der unteren Zangenspitze 25, eine gerade Kante 91. Das andere der Messer 24b und 25b, z.B. das Messer 24b der oberen Zangenspitze 24, besitzt eine flache Kontaktfront 92. Die Messer 24b und 25b besitzen keine Sägezähne wie bei der ersten Ausführungsform. Ohne Sägezähne besitzen die Messer 24b und 25b eine einfache Gestalt und können leichter als ihre Gegenstücke der ersten Ausführungsform hergestellt werden.
  • Die 21A und 21B zeigen den distalen Endabschnitt eines medizinischen Instruments gemäß der zwölften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die zwölfte Ausführungsform ist identisch mit der ersten Ausführungsform (1A bis 9) mit der Ausnahme, daß der distale Endabschnitt teilweise modifiziert ist, wie nachfolgend beschrieben sein wird. Die Komponenten der elften Ausführungsform, die mit jenen der ersten Ausführungsform ähnlich oder identisch sind, sind in den 21A und 21B mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet und werden nicht näher beschrieben werden.
  • Wie in den 21A und 21B gezeigt ist, besitzt das Messer 24b der oberen Zangenspitze 24 eine Scherkante 93, und in gleicher Weise besitzt das Messer 25b der unteren Zangenspitze 25 eine Scherkante 94. Wenn die Zangenspitzen 24 und 25 zu ihrer geschlossenen Position bewegt werden, gleitet die Scherkante jedes Messers auf der Außenfläche des distalen Rahmens 27. Wenn die Zangenspitzen 24 und 25 die geschlossenen Positionen erreichen, überlappt die Scherkante 93 die Scherkante 94 vor der Öffnung 27d des distalen Rahmens 27. In diesem Zustand schließt die Scherkante 94 die Öffnung 27d des distalen Rahmens 27 vollständig.
  • Wenn die Zangenspitzen 24 und 25 in ihre geschlossenen Positionen bewegt sind kommen die Innenfläche der Scherkante 93 und die Außenfläche der Scherkante 94 in Gleitkontakt. Daher können die Scherkanten 93 und 94 lebendes Gewebe schneiden, wenn eines in der Klemmstelle zwischen der Innenfläche der Scherkante 93 und der Außenfläche der Scherkante 94 festgehalten wird. Daher können die Messer 24b und 25b ein Stück sauber von dem lebenden Gewebe abtrennen.
  • Die 22 und die 23A bis 23C zeigen ein medizinisches Instrument gemäß der dreizehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die eine Modifikation der ersten Ausführungsform (1A bis 9) darstellt. Die Komponenten der dreizehnten Ausführungsform, die mit jenen der ersten Ausführungsform ähnlich oder identisch sind, sind in 22 und den 23A bis 23C mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet und werden nicht näher beschrieben werden.
  • Die dreizehnte Ausführungsform besitzt eine Sammelsystem 101 zum Sammeln der Stücke Ha, Hb, ..., so daß sich nicht die Notwendigkeit ergibt, das medizinische Instrument 1 aus den Zangenkanal eines Endoskops nach dem Abschneiden der Stücke Ha, Hb, ... von einer Schleimhaut herauszuziehen. Das Sammelsystem 101 enthält eine Wasserversorgungsvorrichtung 102 und eine Probensammelvorrichtung 103, die abnehmbar mit dem Bedienabschnitt 3 des Instruments 1 verbunden sind.
  • Ein Wasserversorgungsanschluß 104 steht an der Verbindung zwischen dem Einführabschnitt 2 und dem Bedienabschnitt 3 von dem Gehäuse 4 des Bedienabschnitts 3 vor. Ein rückwärtiger Anschluß 105 ist in dem proximalen Ende des Gehäuses 4 vorgesehen. Der distale Abschnitt eines Schieben 106, der wie ein Hohlzylinder geformt ist, wird in den rückwärtigen Anschluß 105 eingeführt und kann in axialer Richtung des Bedienabschnitts 3 bewegt werden. Der Schieber 106 besitzt einen Sammelanschluß 107 in seinem proximalen Abschnitt.
  • Wie in den 23A bis 23C gezeigt ist, ist das proximale Ende der inneren Röhre 108 der Umhüllung 9 des Instruments 1 luftdicht mit dem distalen Abschnitt des Schiebers 106 verbunden. Die äußere Röhre 109 der Umhüllung 9 ist aus luftdichtem Material gefertigt. Das proximale Ende der äußeren Röhre 109 ist luftdicht mit dem Wasserversorgungsanschluß 104 des Bedienabschnitts 3 verbunden. Gemäß 23B ist ein Betätigungsdraht 110 an der Außenfläche der inneren Röhre 108 mittels Kleben, Schweißen oder dergleichen befestigt. Somit wird ein Wasserversorgungslumen 111 in dem Spalt zwischen der inneren Röhre 108 und der äußeren Röhre 109 geschaffen, das sich über die gesamte Länge der Umhüllung 9 erstreckt. Die Innenröhre 108 besitzt eine Innenquerschnittsfläche von mindestens 1,0 mm2 und das Wasserversorgungslumen 111 eine Innenquerschnittsfläche von 0,5 mm2.
  • Die äußere Röhre 109 besteht aus einem flexiblen Material mit hinreichender Druck- und Zugfestigkeit. Sie kann beispielsweise eine verstärkte Röhre sein, die aus einem geflochtenen Stahlzylinder hergestellt ist, der sowohl auf der Innen- als auch auf der Außenfläche mit Harz, wie etwa Polyamid, Tetrafluorethylen, Copolymer von Tetrafluorethylen, Hexafluorpropylen oder dergleichen, beschichtet ist.
  • Eine Vielzahl von Drähten kann auf der äußeren Röhre 109 wie auch auf der inneren Röhre 108 über ihrer gesamten Länge vorgesehen werden. Die äußere Röhre 109 besitzt einen Außendurchmesser von z.B. 2 bis 4 mm, so daß sie in den Zangenkanal des Endoskops eingeführt werden kann.
  • Die innere Röhre 108 und der Betätigungsdraht 110 werden an ihren distalen Enden an einer steifen Röhre 112 befestigt. Die steife Röhre 112 besitzt am distalen Ende eine Öffnung 112a. Die elastischen Arme 24a und 25a der oberen und unteren Zangenspitzen 24 und 25 werden an der Außenfläche der starren Röhre 112 mittels Löten, Punktschweißen, Verstemmen oder Verkleben oder mittels Schrauben befestigt.
  • Die steife Röhre 112 hat in ihrer Wand ein Loch 113. Das Innere der äußeren Röhre 109 steht über das Loch 113 mit dem Inneren der inneren Röhre 108 in Verbindung.
  • Ein distales Rohr 114 ist mit dem distalen Ende der äußeren Röhre 109 verbunden. Ein Dichtelement 115, z.B. ein O-Ring, ist in dem Spalt zwischen der starren Röhre 112 und dem distalen Rohr 114 vorgesehen. In ähnlicher Weise ist ein Dichtelement 116, z.B. ein O-Ring, in dem Spalt zwischen dem Gehäuse 4, das mit dem proximalen Ende der äußeren Röhre 109 verbunden ist, und dem Schieber 106, der mit dem proximalen Ende der inneren Röhre 108 verbunden ist, vorgesehen.
  • Die Probensammelvorrichtung 103 besitzt eine Probenauffangvorrichtung 117. Die Probenauffangvorrichtung 117 enthält einen Probenfilter 118 und einen Wassertank 119. Der Probenfilter 118 kann aus der Probenauffangvorrichtung 117 entnommen werden. Der Wassertank 119 ist am Grund der Probenauffangvorrichtung 117 angeordnet. Eine Saugeinrichtung 120 ist mit der Probenauffangvorrichtung 117 verbunden, die mit dem Sammelanschluß 107 des Gehäuses 4 verbunden ist.
  • Die Wasserversorgungsvorrichtung 102 umfaßt einen Wassertank 121 und eine Wasserpumpe 122. Der Wassertank 121 ist über ein Rohr mit dem Wasserversorgungsanschluß 104 des Gehäuses 4 verbunden. Die Wasserpumpe 122 ist an das Rohr angeschlossen, das den Wassertank 121 mit dem Wasserversorgungsanschluß 104 verbindet. Die Pumpe 122 wird betätigt, wann immer es erforderlich ist. Ein Stoppventil 123 ist auf dem Rohr vorgesehen, das den Tank 121 mit dem Anschluß 104 verbindet, und zwar an einer Position zwischen dem Wasserversorgungsanschluß 104 und der Wasserpumpe 122. Eine Fingerauflage 124 ist an dem Bedienabschnitt 3 in der Nähe des Sammelanschlusses 107 befestigt.
  • Es wird nun beschrieben, wie ein Arzt das medizinische Instrument 1, das in 22 gezeigt ist, manipuliert, um Gewebestücke zu entnehmen.
  • Zunächst wird die Wasserversorgungsvorrichtung 102 an den Wasserversorgungsanschluß 4 des Bedienabschnitts 3 angeschlossen, und die Probensammelvorrichtung 103 wird an den Sammelanschluß 107 angeschlossen. Daraufhin wird die Saugeinrichtung 120 betrieben.
  • Der Arzt bewegt sodann den Schieber 106 zum proximalen Ende des Bedienabschnitts 3, wodurch die starre Röhre 112 in das distale Rohr 114 gezogen und beide Zangenspitzen 24 und 25 in ihren geschlossenen Zustand bewegt werden. Der Arzt führt daraufhin den Einführabschnitt 2 in den Körper des Patienten durch den Zangenkanal des Endoskops ein, während er das Innere des Körperhohlraums durch das Endoskop beobachtet.
  • Der Arzt manipuliert das Instrument 1, um die Probeentnahmeeinrichtung 13 zur Zielschleimhaut H in dem Körperhohlraum zu führen. (Die Probeentnahmeeinrichtung 13 ist an dem distalen Ende des Einführabschnitts 2 vorgesehen.) Wenn die Probeentnahmeeinrichtung 13 die Schleimhaut H erreicht, bewegt der Arzt den Schieber 106 zum distalen Ende des Bedienabschnitts 3. Folglich wird die starre Röhre 112 von dem bzw. aus dem distalen Rohr 114 gedrückt, wobei die Zangenspitzen 24 und 25 in ihre geöffnete Stellung bewegt werden. Der Arzt bringt dann die starre Röhre 112 mit der Zielschleimhaut in Berührung. In diesem Zustand bedeckt die Schleimhaut die in dem distalen Ende der starren Röhre 112 gefertigte Öffnung 112a. Ein Teil der Schleimhaut wird durch die Öffnung 112a in die starre Röhre 112 gezogen, da ein negativer Druck von der Saugeinrichtung 120 an die starre Röhre 112 angelegt worden ist.
  • Als nächstes bewegt der Arzt den Schieber 106 zum proximalen Ende des Bedienabschnitts 3, wobei die starre Röhre 112 in das distale Rohr 114 gezogen und die Zangenspitzen 24 und 25 in ihre geschlossene Stellung bewegt werden. Wenn die Zangenspitzen 24 und 25 so bewegt werden, schneiden sie den Teil der Schleimhaut ab, der über die Öffnung 112a in die starre Röhre 112 hineingezogen worden ist. Ein Stück Ha wird nämlich von der Schleimhaut abgeschnitten und in der starren Röhre 112 an einer Stelle in der Nähe der Öffnung 112a gehalten. Der Arzt öffnet das Stoppventil 123, wodurch der negative Druck an das Wasserversorgungslumen 111 und den Wasserversorgungsanschluß 104 über das Loch 113 angelegt wird. Wasser wird von dem Wassertank 121 in die starre Röhre 112 gezogen. Gleichzeitig fließt über die Öffnung 112a Luft in die starre Röhre 112. Das Stück Ha wird mit Wasser und Luft in die innere Röhre 108 gespült und letztlich an dem Sammelanschluß 107 gesammelt.
  • Die innere Röhre 108 kann mit dem von der Schleimhaut abgeschnittenen Stück Ha verstopft werden. Wenn dies geschieht, kann das Stück Ha in die innere Röhre 108 gespült werden, indem nur die Wasserpumpe 122 betätigt wird, wodurch mehr Wasser durch das Wasserversorgungslumen 111 in die innere Röhre 108 geschickt wird.
  • Nach Durchgang durch den Sammelanschluß 107 wird das Stück Ha durch das Probenfilter 118 in der Probenauffangvorrichtung 117 festgehalten. Gleichzeitig wird das in die Probenauffangvorrichtung 117 gezogene Wasser in dem Wassertank 119 angesammelt. Danach wird das Probenfilter 118 von der Probenauffangvorrichtung 117 abgenommen, und das Stück Ha wird eingesammelt.
  • Weiterhin wird die Reihefolge der oben beschriebenen Betätigungsschritte wiederholt, womit Stücke von Schleimhäuten abgeschnitten und gesammelt werden. Nachdem Stücke in gewünschter Anzahl entnommen und gesammelt sind, wird das medizinische Instrument 1 aus dem Zangenkanal des Endoskops herausgezogen.
  • Das medizinische Instrument 1 gemäß der dreizehnten Ausführungsform ist aus folgenden Gründen vorteilhaft.
  • Zunächst können so viele Stücke wie gewünscht nacheinander von Schleimhäuten abgetrennt und nachfolgend gesammelt werden, ohne notwendiger Weise das Instrument 1 aus dem Zangenkanal des Endoskops herauszuziehen. Da die Stücke unabhängig voneinander gesammelt werden, können sie in dem medizinischen Instrument 1 nicht vertauscht werden. Daher bleibt die Reihenfolge, in der die Stücke gesammelt worden sind, klar, und die gesammelten Stücke können voneinander unterschieden werden.
  • Ferner kann Wasser in das Wasserversorgungslumen 111 aus dem Wassertank 121 durch Anlegen des negativen Drucks von der Saugeinrichtung 120 gezogen werden. Insbesondere braucht die Wasserpumpe nicht betätigt zu werden, um Wasser vom Tank 121 in das Lumen 111 zu schicken. Dies liegt daran, daß die innere Röhre 108 und das Wasserversorgungslumen 111 eine innere Querschnittsfläche von mindestens 1,0 mm2 bzw. eine innere Querschnittsfläche von 0,5 mm2 besitzen. Daher kann das medizinische Instrument 1 von einfacher Struktur sein.

Claims (27)

  1. Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop umfassend: einen länglichen Einführabschnitt (2) und eine Probeentnahmeeinrichtung (13), die durch den Instrumentenkanal eines Endoskops in einen Körper einführbar sind, und einen Bedienabschnitt (3), der an ein proximales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen ist, wobei die Probeentnahmeeinrichtung (13) an ein distales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen und durch Betätigen des Bedienabschnitts (3) zur Probeentnahme eines Teils eines lebenden Gewebes, das sich in dem Körper befindet, betreibbar ist, der Einführabschnitt (2) eine Umhüllung (9) mit einer inneren Röhre (11, 108) und einer äußeren Röhre (10, 109) aufweist, welche in axialer Richtung bezüglich der inneren Röhre (11, 108) vor- und zurückbewegbar ist, der Bedienabschnitt (3) an ein proximales Ende der inneren Röhre (11, 108) angeschlossen ist, die Probeentnahmeeinrichtung (13) eine distale Einheit (15) besitzt, die an einem distalen Abschnitt der inneren Röhre (11, 108) vorgesehen ist, die Probeentnahmeeinrichtung (13) Schneideeinrichtungen (24, 25, 42) zum Schneiden eines Teiles von in die distale Einheit (15) gezogenen, lebenden Gewebes besitzt, wenn die innere Röhre (11, 108) und die äußere Röhre (10, 109) relativ zueinander in axialer Richtung bewegt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Bedienabschnitt (3) an eine Saugeinrichtung (6, 120) zum Erzeugen einer Saugkraft angeschlossen ist, die distale Einheit (15) an ihrem distalen Ende eine Öffnung (27d, 112a) hat, durch welche mittels der von der inneren Röhre (11, 108) angelegten Saugkraft lebendes Gewebe gezogen werden kann, die Öffnung (27d, 112d) der distalen Einheit (15) in einer zu einer Achse des Einführabschnitts (2) geneigten Ebene liegt.
  2. Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop umfassend: einen länglichen Einführabschnitt (2) und eine Probeentnahmeeinrichtung (13), die durch den Instrumentenkanal eines Endoskops in einen Körper einführbar sind, und einen Bedienabschnitt (3), der an ein proximales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen ist, wobei die Probeentnahmeeinrichtung (13) an ein distales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen und durch Betätigen des Bedienabschnitts (3) zur Probeentnahme eines Teils eines lebenden Gewebes, das sich in dem Körper befindet, betreibbar ist, der Einführabschnitt (2) eine Umhüllung (9) mit einer inneren Röhre (11, 108) und einer äußeren Röhre (10, 109) aufweist, welche in axialer Richtung bezüglich der inneren Röhre (11, 108) vor- und zurückbewegbar ist, der Bedienabschnitt (3) an ein proximales Ende der inneren Röhre (11, 108) angeschlossen ist, die Probeentnahmeeinrichtung (13) eine distale Einheit (15) besitzt, die an einem distalen Abschnitt der inneren Röhre (11, 108) vorgesehen ist, die Probeentnahmeeinrichtung (13) Schneideeinrichtungen (24, 25, 42) zum Schneiden eines Teiles von in die distale Einheit (15) gezogenen, lebenden Gewebes besitzt, wenn die innere Röhre (11, 108) und die äußere Röhre (10, 109) relativ zueinander in axialer Richtung bewegt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Bedienabschnitt (3) an eine Saugeinrichtung (6, 120) zum Erzeugen einer Saugkraft angeschlossen ist, die distale Einheit (15) an ihrem distalen Ende eine Öffnung (27d, 112a) hat, durch welche mittels der von der inneren Röhre (11, 108) angelegten Saugkraft lebendes Gewebe gezogen werden kann, die Schneideeinrichtung (24, 25, 42) einen Betätigungsdraht (12, 110) zum Bewegen der inneren Röhre (11, 108) und der äußeren Röhre (10, 109) relativ zueinander in axialer Richtung umfasst, wobei sich der Betätigungsdraht (12, 110) durch die gesamte innere Röhre (11, 108) des Einführabschnitts (2) erstreckt.
  3. Medizinisches Instrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsdraht (110) an die gesamte innere Röhre (108) befestigt ist.
  4. Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop umfassend: einen länglichen Einführabschnitt (2) und eine Probeentnahmeeinrichtung (13), die durch den Instrumentenkanal eines Endoskops in einen Körper einführbar sind, und einen Bedienabschnitt (3), der an ein proximales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen ist, wobei die Probeentnahmeeinrichtung (13) an ein distales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen und durch Betätigen des Bedienabschnitts (3) zur Probeentnahme eines Teils eines lebenden Gewebes, das sich in dem Körper befindet, betreibbar ist, der Einführabschnitt (2) eine Umhüllung (9) mit einer inneren Röhre (11, 108) und einer äußeren Röhre (10, 109) aufweist, welche in axialer Richtung bezüglich der inneren Röhre (11, 108) vor- und zurückbewegbar ist, der Bedienabschnitt (3) an ein proximales Ende der inneren Röhre (11, 108) angeschlossen ist, die Probeentnahmeeinrichtung (13) eine distale Einheit (15) besitzt, die an einem distalen Abschnitt der inneren Röhre (11, 108) vorgesehen ist, die Probeentnahmeeinrichtung (13) Schneideeinrichtungen (24, 25, 42) zum Schneiden eines Teiles von in die distale Einheit (15) gezogenen, lebenden Gewebes besitzt, wenn die innere Röhre (11, 108) und die äußere Röhre (10, 109) relativ zueinander in axialer Richtung bewegt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Bedienabschnitt (3) an eine Saugeinrichtung (6, 120) zum Erzeugen einer Saugkraft angeschlossen ist, die distale Einheit (15) an ihrem distalen Ende eine Öffnung (27d, 112a) hat, durch welche mittels der von der inneren Röhre (11, 108) angelegten Saugkraft lebendes Gewebe gezogen werden kann, der Einführabschnitt (2) einen Wasserversorgungsdurchgang (111) umfasst, der außerhalb der inneren Röhre (108) vorgesehen ist und sich über die gesamte Länge der inneren Röhre (108) erstreckt.
  5. Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop umfassend: einen länglichen Einführabschnitt (2) und eine Probeentnahmeeinrichtung (13), die durch den Instrumentenkanal eines Endoskops in einen Körper einführbar sind, und einen Bedienabschnitt (3), der an ein proximales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen ist, wobei die Probeentnahmeeinrichtung (13) an ein distales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen und durch Betätigen des Bedienabschnitts (3) zur Probeentnahme eines Teils eines lebenden Gewebes, das sich in dem Körper befindet, betreibbar ist, der Einführabschnitt (2) eine Umhüllung (9) mit einer inneren Röhre (11, 108) und einer äußeren Röhre (10, 109) aufweist, welche in axialer Richtung bezüglich der inneren Röhre (11, 108) vor- und zurückbewegbar ist, der Bedienabschnitt (3) an ein proximales Ende der inneren Röhre (11, 108) angeschlossen ist, die Probeentnahmeeinrichtung (13) eine distale Einheit (15) besitzt, die an einem distalen Abschnitt der inneren Röhre (11, 108) vorgesehen ist, die Probeentnahmeeinrichtung (13) Schneideeinrichtungen (24, 25, 42) zum Schneiden eines Teiles von in die distale Einheit (15) gezogenen, lebenden Gewebes besitzt, wenn die innere Röhre (11, 108) und die äußere Röhre (10, 109) relativ zueinander in axialer Richtung bewegt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Bedienabschnitt (3) an eine Saugeinrichtung (6, 120) zum Erzeugen einer Saugkraft angeschlossen ist, die distale Einheit (15) an ihrem distalen Ende eine Öffnung (27d, 112a) hat, durch welche mittels der von der inneren Röhre (11, 108) angelegten Saugkraft lebendes Gewebe gezogen werden kann, eine Saug-Bypass-Einrichtung (17) vorgesehen ist, die eine zu einem distalen Ende eines Speicherabschnitts (22a) offene distale Öffnung (19) und eine zu einem proximalen Ende des Speicherabschnitts (22a) offene proximale Öffnung (20) besitzt, wobei der Speicherabschnitt (22a) zum Speichern abgeschnittenen, lebenden Gewebes vorgesehen ist.
  6. Medizinisches Instrument nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine Saug-Bypaß-Einrichtung (17) in Form eines Saugrohres mit einer zu einem distalen Ende des Speicherabschnitts (22a) offenen distalen Öffnung (19) und einer zu einem proximalen Ende des Speicherabschnitts (22a) offenen proximalen Öffnung (20) besitzt.
  7. Medizinisches Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Saugrohr (17) bezüglich des Speicherabschnitts (22a) in axialer Richtung gleiten kann.
  8. Medizinisches Instrument nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherabschnitt (22a) einen elliptischen Querschnitt besitzt.
  9. Medizinisches Instrument nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherabschnitt (22a) einen Kupplungsteil bzw. -abschnitt (23) besitzt, der an die innere Röhre (11) abnehmbar angeschlossen ist.
  10. Medizinisches Instrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsteil (23) ein mit einem Gewinde versehenes Element (21, 23a) ist, das abnehmbar mit dem proximalen Ende des Speicherabschnitts (22a) und dem distalen Ende der inneren Röhre (11) verbunden ist.
  11. Medizinisches Instrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherabschnitt (22a) oder die innere Röhre (11) sich in radialer Richtung erstreckende Vorsprünge (62a bis 62d) besitzt und die innere Röhre (11) oder der Speicherabschnitt (22a) Aussparungen (63a bis 63d) zum Halten der Vorsprünge (62a bis 62d) besitzt.
  12. Medizinisches Instrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsteil (23) die Aussparungen (51, 52) besitzt, von denen mindestens eine eine längliche Vertiefung (52) ist, die zum proximalen und distalen Ende des Kupplungsteils (23) offen ist.
  13. Medizinisches Instrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (62a bis 62d) in radialer Richtung bewegt werden können.
  14. Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop umfassend: einen länglichen Einführabschnitt (2) und eine Probeentnahmeeinrichtung (13), die durch den Instrumentenkanal eines Endoskops in einen Körper einführbar sind, und einen Bedienabschnitt (3), der an ein proximales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen ist, wobei die Probeentnahmeeinrichtung (13) an ein distales Ende des Einführabschnitts (2) angeschlossen und durch Betätigen des Bedienabschnitts (3) zur Probeentnahme eines Teils eines lebenden Gewebes, das sich in dem Körper befindet, betreibbar ist, der Einführabschnitt (2) eine Umhüllung (9) mit einer inneren Röhre (11, 108) und einer äußeren Röhre (10, 109) aufweist, welche in axialer Richtung bezüglich der inneren Röhre (11, 108) vor- und zurückbewegbar ist, der Bedienabschnitt (3) an ein proximales Ende der inneren Röhre (11, 108) angeschlossen ist, die Probeentnahmeeinrichtung (13) eine distale Einheit (15) besitzt, die an einem distalen Abschnitt der inneren Röhre (11, 108) vorgesehen ist, die Probeentnahmeeinrichtung (13) Schneideeinrichtungen (24, 25, 42) zum Schneiden eines Teiles von in die distale Einheit (15) gezogenen, lebenden Gewebes besitzt, wenn die innere Röhre (11, 108) und die äußere Röhre (10, 109) relativ zueinander in axialer Richtung bewegt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Bedienabschnitt (3) an eine Saugeinrichtung (6, 120) zum Erzeugen einer Saugkraft angeschlossen ist, die distale Einheit (15) an ihrem distalen Ende eine Öffnung (27d, 112a) hat, durch welche mittels der von der inneren Röhre (11, 108) angelegten Saugkraft lebendes Gewebe gezogen werden kann, die innere Röhre (11) ein Saugloch (31) besitzt, der Bedienabschnitt (3) ein an einem proximalen Ende der äußeren Röhre (10) und außerhalb der inneren Röhre (11) vorgesehenes Sauggehäuse (4) mit einer an die Saugeinrichtung (6) angeschlossenen luftdichten Kammer (29) besitzt und das Schneideelement (24, 25) die Öffnung (27d) der distalen Einheit (15) öffnet, während es in der luftdichten Kammer (29) verbleibt, und die Öffnung (27d) der distalen Einheit (15) verschließt, während es außerhalb der luftdichten Kammer (29) verbleibt.
  15. Medizinisches Instrument nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Sauggehäuse (4) eine Vielzahl voneinander unabhängiger, luftdichter Kammern (29, 30) besitzt, die Saugeinrichtung (6) an mindestens eine der luftdichten Kammern (29, 30) angeschlossen ist und das Schneideelement (24, 25) die Öffnung (27d) der distalen Einheit (15) öffnet, während es in der mit der Saugeinrichtung (6) verbundenen, luftdichten Kammer (29) verbleibt, und die Öffnung (27d) der distalen Einheit (15) verschließt, während es in der luftdichten Kammer (30), welche nicht mit der Saugeinrichtung (6) verbunden ist, verbleibt.
  16. Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop, das durch den Instrumentenkanal eines Endoskops einführbar ist, mit: einer flexiblen Umhüllung (9), einem Sauglumen (11), das in der flexiblen Umhüllung (9) vorgesehen ist, einer Saugeinrichtung (6), die mit einem proximalen Ende des Sauglumens (11) verbunden ist, einer Schneideeinrichtung (13), die an einem distalen Ende der flexiblen Umhüllung (9) vorgesehen ist, und einem Speicherabschnitt (22a) zum Speichern lebenden Gewebes, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherabschnitt (22a) an einem proximalen Ende der Schneideinrichtung (13) vorgesehen ist und eine Saug-Bypaß-Einrichtung (17) besitzt, welche eine zu einem distalen Ende des Speicherabschnitts (22a) offene, distale Öffnung (19) und eine zu einem proximalen Ende des Speicherabschnitts (22a) offene, proximale Öffnung (20) hat.
  17. Medizinisches Instrument nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Saug-Bypaß-Einrichtung (17) ein Saugrohr (74) mit einem Seitenloch (20) und einer zu dem distalen Ende des Speicherabschnitts (22a) offenen, distalen Öffnung (19) besitzt.
  18. Medizinisches Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Saugrohr (74) ein Rohr (71) mit einem das Seitenloch (20) definierenden Loch ist.
  19. Medizinisches Instrument nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (71) ein distales, offenes Ende (72) in der Gestalt eines Trogs und sich in einer axialen Richtung des Rohrs (71) erstreckend besitzt.
  20. Medizinisches Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß sich die distale Öffnung (19) des Saugrohrs (74) in einer zur Achse des Saugrohrs (74) geneigten Ebene befindet.
  21. Medizinisches Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Saugrohr (74) aus einer Spiralfeder (73) hergestellt ist.
  22. Medizinisches Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Saugrohr (74) eine Achse besitzt, die zu dem Speicherabschnitt (22a) parallel ist.
  23. Medizinisches Instrument nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherabschnitt (22a) mindestens eine Saugvertiefung (76a) besitzt, die in der Innenfläche gefertigt ist und sich in axialer Richtung erstreckt.
  24. Medizinisches Instrument nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherabschnitt (22a) eine in der Innenfläche gefertigte, schraubenförmige Saugvertiefung bzw. -nut (77) umfaßt.
  25. Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop, das durch den Instrumentenkanal eines Endoskops einführbar ist, mit: einer flexiblen Umhüllung (9), einem Sauglumen (108), das in der flexiblen Umhüllung (9) vorgesehen ist, einer Saugeinrichtung (120), die mit einem proximalen Ende des Sauglumens (108) verbunden ist, und einer Schneideeinrichtung (13), die an einem distalen Ende der flexiblen Umhüllung (9) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein Speicherabschnitt (22a) zwischen einem proximalen Ende des Sauglumens (108) und der Saugeinrichtung (120) zum Speichern lebenden Gewebes vorgesehen ist, und daß die flexible Umhüllung (9) einen Wasserversorgungsdurchgang (111) besitzt.
  26. Medizinisches Instrument zum kombinierten Verwenden mit einem Endoskop, das durch den Instrumentenkanal eines Endoskops einführbar ist, mit: einer flexiblen Umhüllung (9), einem Sauglumen (11), das in der flexiblen Umhüllung (9) vorgesehen ist und eine Saugöffnung (27d) in einem distalen Abschnitt umfaßt, einer Saugeinrichtung (6), die mit einem proximalen Ende des Sauglumens (11) verbunden ist, und einer Schneideeinrichtung (13), die an einem distalen Ende der flexiblen Umhüllung (9) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Sauglumen (11) ein Saugloch (31) an dem proximalen Ende umfaßt, die flexible Umhüllung (9) in einem proximalen Ende ein Sauggehäuse (4) besitzt, das sich außerhalb des Sauglumens (11) befindet und mehrere luftdichte Kammern (29, 30) hat, von denen mindestens eine mit der Saugeinrichtung (6) verbunden ist, und das Saugloch (31) in der an die Saugeinrichtung (6) angeschlossenen, luftdichten Kammer (29) bleibt, während die Schneideeinrichtung (13) die Öffnung (27d) offen hält, und welches außerhalb der an die Saugeinrichtung angeschlossenen luftdichten Kammer (29) bleibt, während die Schneideeinrichtung (13) mindestens einen Teil der Öffnung (27d) geschlossen halt.
  27. Medizinisches Instrument nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Sauggehäuse (4) mehrere voneinander unabhängige, luftdichte Kammern (29, 30) besitzt und das Saugloch (31) in der an die Saugeinrichtung (6) angeschlossenen, luftdichten Kammer (29) bleibt, während die Schneideeinrichtung (13) die Öffnung (27d) offen hält, und welches in der anderen, nicht mit der Saugeinrichtung verbundenen, luftdichten Kammer (30) bleibt, während die Schneideeinrichtung (13) mindestens einen Teil der Öffnung (27d) verschlossen hält.
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