DE19907077A1 - Kältegerät für den Einbau in eine Möbelnische - Google Patents

Kältegerät für den Einbau in eine Möbelnische

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Abstract

Bei einem Kältegerät für den Einbau in eine Möbelnische einer Küchenzeile oder dergleichen mit wenigstens einem von einer Tür verschließbaren wärmeisolierenden Kälteraum und einem unterhalb diesem angeordneten Gerätesockel, welcher zur Aufnahme von Geräteaggregaten, wie Verdichter, Verflüssiger, Ventilator oder dergleichen dient und welcher wenigstens eine im türseitigen Frontbereich vorgesehene Zuluftöffnung und wenigstens eine Abluftöffnung aufweist, anhand welcher der Gerätesockel durch den Ventilator zwangsbelüftet ist, ist die Abluftöffnung auf den von der Tür abgewandten rückwärtigen Bereich des Gerätesockels vorgesehen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Kältegerät für den Einbau in eine Möbelnische einer Küchenzeile oder dergleichen, mit wenigstens einem von einer Tür verschließbaren wärmeisolierenden Kälteraum und einem unterhalb diesem angeordneten Gerätesockel, welcher zur Aufnahme von Geräteaggregaten, wie Verdichter, Ventilator oder dergleichen dient und welcher über wenigstens eine am türseitigen Frontbereich vorgesehene Zuluftöffnung durch den Ventilator zwangsbelüftet ist.
Bei Einbaukältegeräten ist es bekannt, diese, um einen möglichst volumenoptimierten Kälteraum zu erreichen, mit einem sogenannten Gerätesockel auszustatten, innerhalb welchem der Verflüssiger und der Ventilator angeordnet ist, wodurch das Volumen des Kälteraumes durch diese Kälteaggregate, wenn überhaupt dann nur unwesentlich geschmälert ist. Ein derartiges Kältegerät ist aus der US PS 31 421 62 bekannt. Bei diesem Kältegerät ist ein unterhalb dem Kühlraum angeordneter Gerätesockel vorgesehen, welcher in seinem rückwärtigen Bereich, einen Verdichter, einen Verflüssiger und einen diese Geräteaggregate zwangsbelüftender Ventilator aufnimmt. Der Ventilator versorgt über eine am türseitigen Frontbereich vorgesehene Zuluftöffnung und einen sich daran anschließenden Zuluftkanal die zu kühlenden Geräteaggregate mit Kühlluft und entsorgt über einen Abluftkanal mit an seiner Mündung angeordneten, ebenso im türseitigen Frontbereich vorgesehenen Abluftöffnung die erwärmte Abluft. Zur Vermeidung eines die Kühlung der Geräteaggregate deutlich herabsetzenden Kurzschlusses ist innerhalb des Gerätesockels eine Trennwand vorgesehen, welche sich von den Öffnungen im türseitigen Frontbereich bis hin in den rückwärtigen, zur Aufnahme der Geräteaggregate dienenden Bereich erstreckt, so daß der Gerätesockel strömungstechnisch in zwei Abschnitte unterteilt ist. Durch eine solche strömungstechnische Zweiteilung des Gerätesockelinnenraums ist jedoch die Möglichkeit, die Geräteaggregate kühlungstechnisch zweckmäßig anzuordnen, deutlich eingeschränkt. So ist diesbezüglich der Verflüssiger auf der Luftzufuhrseite zu positionieren, um diesen, zur Erreichung eines vertretbaren Wirkungsgrades für das Kältegerät ausreichend kühlen zu können. Diese funktionsspezifische Anordnung zieht jedoch nach sich, daß der Verflüssiger allenfalls die Breite des Luftzuführabschnitts einnehmen kann, wodurch die Möglichkeit, die Wärmetauschfläche des Verflüssigers flächenmäßig begrenzt ist, insbesondere dann, wenn die Höhe des Gerätesockels zur Optimierung des Kälteraumvolumens auf ein Maximalmaß festgelegt ist. Darüber hinaus bringt die strömungstechnische Zweiteilung mit sich, daß die zur Kühlung der Geräteaggregate notwendige Kühlluftmenge nur dann zur Verfügung steht, wenn die Luft mit relativ hoher Strömungsgeschwindigkeit entlang der Kanäle bewegt wird. Dies hat wiederum zur Folge, daß Schwebeteilchen, wie sie üblicherweise im Aufstellraum eines Kältegerätes vorhanden sind, in starkem Maße in den Sockelbereich verschleppt werden und sich an der Oberfläche des mehrlagig gewickelten Verflüssigers absetzen, so daß sich dessen Wärmetauscheigenschaften im Laufe der Betriebsdauer des Kältegerätes in nicht vernachlässigbarer Weise verschlechtern, woraus eine merkliche Verminderung des Gerätewirkungsgrades resultiert. Eine zusätzliche Reduzierung dieses Wirkungsgrades ergibt sich außerdem durch die unmittelbar benachbarte Anordnung von Einlaß- und Auslaßöffnung, da es sich bei dieser Anordnung nicht vermeiden läßt, daß an der Auslaßöffnung austretende warme Abluft zumindest zu einem gewissen Anteil wieder über die Zuluftöffnung angesaugt wird, so daß zur Kühlung des Verflüssigers, die vorgewärmte Luft zur Anwendung kommt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Kältegerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 mit einfachen konstruktiven Maßnahmen die Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß wenigstens eine Abluftöffnung auf den von der Tür abgewandten rückwärtigen Bereich an einer der Wände des Gerätesockels vorgesehen ist.
Durch die räumliche Trennung der Zuluftöffnung von der Abluftöffnung ist einerseits erreicht, daß die über die Zuluftöffnung angesaugte Kühlluft nicht mit der bereits durch die Kühlung der Geräteaggregate aufgewärmten Abluft vermischt wird, wodurch die Kühlung der Geräteaggregate bereits spürbar verbessert und somit der Gerätewirkungsgrad erhöht ist. Darüber hinaus kann durch eine derartige räumliche Trennung von Zu- und Abluftöffnung eine Kanalbildung innerhalb des Gerätesockelinnenraums entfallen, wodurch die Geräteaggregate innerhalb des Sockelraums wirkungsgradoptimiert anordenbar sind. Außerdem ist durch den Entfall der strömungstechnischen Zweiteilung innerhalb des Sockelinnenraums ein größerer Luftzuführquerschnitt möglich, wodurch die zur ausreichenden Kühlung der Geräteaggregate notwendige Kühlluft mit geringer Strömungsgeschwindigkeit transportiert werden kann. Hieraus ergibt sich eine deutlich verminderte Partikelverschleppung in den Sockelinnenraum, woraus eine deutlich geringere Verschmutzung des Sockelinnenraums und somit auch des Verflüssigers resultiert, sodaß dessen Wärmetauscheigenschaften nahezu über die Betriebsdauer des Kältegerätes erhalten bleiben.
Besonders zweckmäßig ist die Abluftöffnung angeordnet, wenn nach einer bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung vorgesehen ist, daß die Abluftöffnung im rückwärtigen Bereich an einer der Wände des Gerätesockels sitzt.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung ist vorgesehen, daß die Abluftöffnung zumindest an einer der Seitenwände des Gerätesockels angeordnet ist.
Durch eine derartige Anordnung der Abluftöffnung ist diese bereits ausreichend von der Zuluftöffnung räumlich getrennt, so daß eine Erwärmung der über die Zuluftöffnung zuströmenden Kühlluft durch die aus der Abluftöffnung entsorgten aufgewärmten Abluft zumindest weitestgehend zugunsten einer deutlichen Verbesserung des Wirkungsgrades des Kältesystems vermieden ist. Außerdem ist auf einfache Weise der durch die Abluftöffnung erreichbare Luftdurchsatz für eine ausreichende Kühlung der Geräteaggregate erreicht.
Gemäß einer nächsten vorteilhaften Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung ist vorgesehen, daß wenigstens je eine Abluftöffnung an den Seitenwänden im rückwärtigen Bereich des Gerätesockels vorgesehen ist.
Auf diese Weise ist eine besonders minimale Partikelverschleppung in den Sockelraum erzielt. Außerdem ist die Abluftentsorgung bei gleichbleibender Ventilatorleistung deutlich rascher.
Besonders zweckmäßig im Hinblick auf eine räumliche Trennung der Zuluft- und der Abluftöffnung angeordnet sind die Abluftöffnungen, wenn nach einer nächsten bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung vorgesehen ist, daß die Abluftöffnungen an den Seitenwänden des Gerätesockels, unmittelbar benachbart zu dessen Rückwand angeordnet sind.
Entsprechend einer alternativen Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung ist vorgesehen, daß wenigstens eine Abluftöffnung an der Rückseite des Gerätesockels angeordnet ist.
Aufgrund einer derartigen Anordnung der Abluftöffnung ist auf einfache Weise besonders sicher eine Zumischung der erwärmten Abluft in die zur Kühlung der Geräteaggregate dienenden Kühlluft vermieden, wodurch der Wirkungsgrad des Kältesystems weiter erhöht ist.
Nach einer nächsten bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung ist vorgesehen, daß die Zuluftöffnung sich zumindest im wesentlichen über die Breite der Frontseite des Gerätesockels erstreckt.
Durch eine derartige Gestaltung des Gerätesockels ist eine besonders hohe Abluftzufuhr bei geringer Luftgeschwindigkeit möglich. Außerdem ist hierdurch die Möglichkeit geschaffen, beispielsweise den Verflüssiger hinsichtlich seiner Breite auf die Breite der Zuluftöffnung abzustimmen, wodurch ersterer besonders intensiv gekühlt und somit der Wirkungsgrad des Kältesystems besonders wirkungsvoll gesteigert ist.
Eine besonders intensive Kühlung erfährt der Verflüssiger, wenn nach einer letzten bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung vorgesehen ist, daß die Zuluftöffnung zumindest annähernd in deren Nahbereich, der Verflüssiger nachgelagert ist.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung anhand von zwei in der beigefügten Zeichnung vereinfachten dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen in eine Küchenzeile integrierten Einbaukühlschrank mit einem Gerätesockel zur Aufnahme von Geräteaggregaten, in vereinfachter raumbildlicher Darstellung von vorne,
Fig. 2 eine erste Ausführungsform des Gerätesockels in raumbildlicher Ansicht von oben,
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform des Gerätesockels in raumbildlicher Ansicht von oben.
Gemäß Fig. 1 ist eine Küchenzeile 10 gezeigt, die drei nebeneinander angeordnete Schrankelemente 11a, 11b und 11c aufweist, deren Front durch in unterschiedliche Höhen ausgeführte Möbeltüren 12 gebildet ist und deren Korpus auf höhenverstellbaren, sich an einem nicht näher bezeichneten Küchenboden abstützenden Einstellfüßen 13 ruht, von denen der Übersicht wegen nur diejenigen des mittleren Schrankelements 11b dargestellt sind. Die zu dem mittleren Schrankelement 11b benachbarten Schrankelemente 11a und 11c sind als herkömmliche Küchenhochschränke ausgeführt und weisen Seitenwände 14 auf, welche auf ihrer dem Küchenboden zugewandten Stirnseite mit einem von der Front der Küchenzeile 10 zurückspringenden Ausschnitt 15 versehen sind. Dieser weist eine als Anschlag dienende Begrenzungsfläche für eine Sockelverblendung 16 auf, welche im montierten Zustand die Einstellfüße 13 abdeckt und der Küchenzeile 10 einen sockelartigen Rücksprung verleiht. Die Sockelverblendung 16 weist eine ihrer Einbaulage in etwa mittig zur Breite des mittleren Schrankelements 11b ausgerichtete randoffene Aussparung 17 auf, welche von einer im Querschnitt winkelförmig ausgebildeten Lüftungsblende 18 abgedeckt ist, deren in Einbaulage parallel zur Sockelverblendung 16 verlaufende Schenkel 19 mit Lüftungsschlitzen 20 versehen ist, während ihr zweiter senkrecht dazu angeordneter und mit seinem freien Ende zur Küchenzeile 10 zeigender Schenkel 21 zur Halterung der Lüftungsblende 18 am mittleren Schrankelement 11b dient. Dieses ist im Gegensatz zu seinen benachbarten Schrankelementen 11a und 11c als Einbaunische 22 ausgebildet, welche im wesentlichen aus einer nicht näher bezeichneten Decke, einer nicht näher dargestellten, sowie zwei zumindest annähernd im parallelen Abstand zueinander angeordneten Seitenplatinen 23 gebildet ist. Die Seitenplatinen 23 sind an ihren einander zugewandten Innenflächen mit flachprofiligen, höhengleich angeordneten, vorspringenden Tragleisten 24 versehen, an welchen sich die Einstellelemente 13 abstützen. Gleichzeitig dienen die Tragleisten 24 zur Abstützung eines Einbaukältegerätes 25 mit einer im geschlossenen Zustand dargestellten Tür 26, welche an ihrer Frontseite mit einer an die benachbarten Möbel angepaßten Möbelfront Frontplatte 27 versehen ist. Zur Abstützung des Einbaukältegerätes 25 an dessen Gehäuse ist ein eigensteifer, selbsttragender Gerätesockel 28 vorgesehen, von welchem in Fig. 2 eine erste Ausführungsvariante gezeigt ist.
Wie insbesondere Fig. 2 zeigt, weist der Gerätesockel 28 zwei mit ihrem freien Ende voneinander abgewandte Ausleger 29 auf, deren in Einbaulage des Gerätesockels 28 oben liegende Tragfläche 30 zur Abstützung des Gerätegehäuses dient, während ihre dazu parallel angeordnete unten liegende Tragfläche 31 sich an den Tragleisten 24 abstützt. Neben den Auslegern 29 weist der Gerätesockel 28 eine Sockelwanne 32 auf, welche einen geschlossenflächigen Boden 33 und eine ebenso geschlossenflächig ausgebildete Rückwand 34 besitzt. Der Rückwand 34 gegenüberliegend ist die Sockelwanne 32 mit einer Frontwand 35 ausgestattet, welche eine zumindest annähernd über ihre Höhe und ihre Breite angeordnete Öffnung 36 besitzt, welche randoffen an ihrer dem Boden 33 gegenüberliegenden Längsseite ausgebildet ist. Die Frontwand 35 und die Rückwand 34 sind miteinander durch Seitenwände 37 verbunden, von denen jede an ihrer von den freien Enden der Ausleger 29 abgewandten Innenseite mit vertikal verlaufenden Verstärkungsrippen 38 versehen ist und von denen jede jeweils einen im rückwärtigen Bereich des Gerätesockels 28 angeordneten Durchbruch 39 aufweist. Dieser erstreckt sich im vorliegenden Fall zwischen der unmittelbar benachbart zur Rückwand 34 angeordneten Verstärkungsrippe und der in etwa mittig zur Länge der Seitenwände angeordneten Verstärkungsrippe 38. Die Seitenwände 37 umgrenzen zusammen mit dem Boden 33, der Rückwand 34 und der Frontwand 35 einen Wannenraum 40, welcher zur Unterbringung verschiedener Geräteaggregate, nämlich eines im Nahbereich der Frontwand 35 angeordneten, sich zumindest annähernd über die Abmessungen der Öffnung 36 erstreckenden, gewickelten Verflüssigers 41, einem dem Verflüssiger 41 zur Rückwand 34 hin nachgeordneten Ventilator 42 und einem dem Ventilator 42 zur Rückwand 34 hin nachgelagerten Verdichter 43 dient, der wie der Ventilator 42 und der Verflüssiger 41 am Boden 33 der Sockelwanne 32 festgesetzt ist.
Der Ventilator 42 dient zur zwangsweisen Belüftung des mittels Kühlluft zu kühlenden Verflüssigers 41, und saugt zu diesem Zweck, wie durch Pfeile angedeutet, Kühlluft über die in der Frontwand 35 vorgesehene Öffnung 36 und transportiert die angesaugte Luft weiter zu dem nachgelagerten, ebenfalls zu kühlenden Verdichter 43, welcher die zwangsweise geförderte Kühlluft in Kombination mit der Rückwand 34 in Teilluftströme aufspaltet und zu den an den Seitenwänden 37 vorgesehen Durchbrüchen 39 umlenkt. Die Durchbrüche 39 sind der Anordnung bestehend aus dem Verflüssiger 41 und dem Ventilator 42 in Richtung zur Rückwand 34 hin nachgeordnet. Die zu den Durchbrüchen 39 hin umgelenkte Kühlluft (siehe Pfeile) tritt über diese aus und strömt entlang der zwischen den Außenseiten der Seitenwände 37 und der Innenflächen der Seitenplatinen 23 gebildeten Kanals, bevor sie türseitig aus der Einbaunische 22 austritt.
Fig. 3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines Gerätesockels 50, welcher wie der Gerätesockel 28 mit zwei Auslegern 51 ausgestattet ist, deren in Einbaulage oben liegende Tragfläche 52 zur Abstützung des Gehäuses des Einbaukältegerätes 25 dient, während deren parallel dazu verlaufende untere Tragfläche 53 zur Abstützung des eigensteifen und selbsttragenden Gerätesockels 50 an den Tragleisten 24 vorgesehen ist. Der Gerätesockel 50 ist ferner mit einer Sockelwanne 54 ausgestattet, welche einen geschlossenflächig ausgebildeten Boden 55 und zwei ebenso geschlossenflächig ausgeführte Seitenwände 56 aufweist, welche an ihrer von den Seitenplatinen 23 abgewandte Innenseite mit vertikal angeordneten Verstärkungsrippen 57 versehen sind. Die Seitenwände 56 sind an ihren türseitigen Endabschnitt miteinander durch eine Frontwand 58 verbunden, welche eine als Belüftungsöffnung dienende Öffnung 59 besitzt, welche randoffen zu den Tragflächen 52 hin ausgebildet ist. Gegenüber der Frontwand 58 besitzt die Sockelwanne 54 eine Rückwand 60, welche die beiden Seitenwände 56 an ihrem von der Tür 26 abgewandten Ende miteinander verbindet und welche ebenso wie die Frontwand 58 eine Öffnung 61 aufweist, welche zumindest im wesentlichen flächengleich zur Öffnung 59 ausgebildet ist und sich wie diese zumindest annähernd bis hin zum Boden 55 erstreckt. Die Rückwand 60 grenzt zusammen mit der Frontwand 58, den beiden Seitenwänden 56 und dem Boden 55 einen Wannenraum 62, welcher zur Unterbringung verschiedener Geräteaggregate nämlich eines unmittelbar im Nahbereich der Frontwand 58 angeordneten, zumindest im wesentlichen die Fläche von deren Öffnung 59 besitzenden gewickelt angeführten Verflüssigers 63, eines dem Verflüssiger 63 zur Rückwand 60 hin nachgeordneten Ventilators 64 und eines diesem wiederum nachgelagerten Verdichters 65. Dieser ist wie der Ventilator 64 und der Verflüssiger 63 am Boden 55 der Sockelwanne 54 festgesetzt.
Wie auch bei der ersten Ausführungsvariante dient der zwischen dem Verflüssiger 63 und dem Verdichter 65 angeordnete Ventilator 64 zur zwangsweisen Kühlung des Verflüssigers 63 und saugt zu diesem Zweck über die Öffnung 59 in der Frontwand 58, wie durch einen Pfeil symbolisch angedeutet, Kühlluft über die Oberfläche des Verflüssigers 63, von wo sie im Anschluß daran durch den Ventilator 64 dem Verdichter 65 zu dessen Kühlung zugeführt ist. Die dem Verdichter 65 zugeführte Kühlluft wird durch diesen in Teilluftströme aufgeteilt (die seitlich am Verdichter 65 vorbeistreichenden Teilluftströme sind nicht symbolisch dargestellt), von welchen jeweils einer entlang der geschlossenflächigen Seitenwände 56 und einer entlang der gerätessockelseitigen Unterseite des Kältegerätegehäuses geführt und somit auf die Öffnung 61 in der Rückwand 60 zugeleitet ist. Die auf die Öffnung 61 in der Rückwand zugeführten Teilluftströme treten über die Öffnung 61 aus dem Wannenraum 62 aus und strömen in den durch die Rückwand des Einbaukältegerätes 25 und die Rückwand der Einbaunische 22 gebildeten Luftführungskanal, über welchen die nach dem Überstreichen der Geräteaggregate mit Wärme angereicherte Abluft in den Aufstellraum der Küchenzeile 10 ausströmt. Wie auch schon bei der ersten Ausführungsvariante ist auch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel die aus dem Verflüssiger 63 und dem Ventilator 64 gebildete Baueinheit der Durchtrittsöffnung 61 in der Rückwand 60 in Strömungsrichtung der zwangsweise vom Ventilator 64 angetriebenen Kühlluft vorgelagert.
In beiden Ausführungsvarianten sind die Zutrittsöffnungen 36 bzw. 59 für die Kühlluft im Wannenraum 40 bzw. 62 räumlich derart von den Austrittsöffnungen 39 bzw. 61 getrennt, daß eine Vermischung der in den Wannenraum 40 bzw. 62 zuströmenden Kühlluft mit der aus diesem abströmenden, erwärmten Abluft zumindest weitestgehend ausgeschlossen ist.

Claims (9)

1. Kältegerät für den Einbau in eine Möbelnische einer Küchenzeile oder dergleichen, mit wenigstens einem von einer Tür verschließbaren wärmeisolierenden Kälteraum und einem unterhalb diesem angeordneten Gerätesockel, welcher zur Aufnahme von Geräteaggregaten wie Verdichter, Verflüssiger, Ventilator oder dergleichen dient und welcher über wenigstens eine im türseitigen Frontbereich vorgesehenen Zuluftöffnung und eine Abluftöffnung durch den Ventilator zwangsbelüftet ist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Abluftöffnung (36, 61) auf dem von der Tür (26) abgewandten rückwärtigen Bereich des Gerätesockels (28, 50) vorgesehen ist.
2. Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abluftöffnung (36, 61) an einer der Wände (37, 60) des Gerätesockels (28, 50) sitzt.
3. Kältegerät nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Abluftöffnung (36) zumindest an einer der Seitenwände (37) des Gerätesockels (28) angeordnet ist.
4. Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens je eine Abluftöffnung (36) an den Seitenwänden (37) im rückwärtigen Bereich des Gerätesockels (28) vorgesehen ist.
5. Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abluftöffnung (36) an den Seitenwänden (37) des Gerätesockels (28) unmittelbar benachbart zu dessen Rückwand (34) vorgesehen sind.
6. Kältegeräte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Abluftöffnung im rückwärtigen Bereich des Bodens (33, 55) des Gerätesockels (28, 50) angeordnet ist.
7. Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Abluftöffnung an der Rückwand (60) des Gerätesockels (50) angeordnet ist.
8. Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuluftöffnung (36, 59) sich zumindest im wesentlichen über die Breite der Frontseite des Gerätesockels (28, 50) erstreckt.
9. Kältegerät nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuluftöffnung (36, 59) zumindest annähernd in deren Nahbereich, der Verflüssiger (41, 63) nachgelagert ist.
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