DE19916640A1 - Applikatorkissen mit Griff - Google Patents

Applikatorkissen mit Griff

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DE19916640A1
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Joseph Frank Zygmont
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    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05CAPPARATUS FOR APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05C17/00Hand tools or apparatus using hand held tools, for applying liquids or other fluent materials to, for spreading applied liquids or other fluent materials on, or for partially removing applied liquids or other fluent materials from, surfaces

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Abstract

Ein Applikator zum Auftragen von Material auf eine Oberfläche oder zum Entfernen von Material von einer Oberfläche wird bereitgestellt. Der Applikator weist ein Kissen und eine Trägerlage auf, wobei die Trägerlage einen gefalteten Abschnitt, der einen Griff bildet, aufweist. Der Griff ist längs des übrigen Teils der Trägerlage zwischen einer aufrechten Position, in der der Griff zur leichteren Verwendung des Applikators ergriffen werden kann, und einer zusammengelegten Position, bei der der Griff gegen den übrigen Teil der Trägerlage zum Aufbewahren des Applikators gefaltet ist, schwenkbar. Der Griff ist mit einer Kenntlichmachung oder einem Anhaltspunkt versehen, der den Griff vom übrigen der Trägerlage unterscheidet zur Erleichterung von Ergreifen und Anheben des Griffes in die aufrechte Verwendungsposition.

Description

Die Erfindung betrifft ein Applikatorkissen mit einem daran ausgebildeten Griff. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein absorbierendes Applikatorkissen mit einem für Fluid undurchlässigen Träger, wobei ein Teil des Trägers unter Ausbildung eines mit ihm ein Stück bildenden (integralen) Griffes, der zwischen einer flachliegenden Position zum Aufbewahren und einer aufrechten Position zur Verwendung beweglich ist, gefaltet ist.
Verschiedene kissenartige Vorrichtungen zum einmaligen Gebrauch sind für zahlreiche Verwendungen bekannt. Insbesondere können Kissen zum Auftragen von Materialien, wie Puder, Fluid, Cremes oder Schäume, auf eine Oberfläche, einschließlich des menschlichen Körpers, verwendet werden. Beispielsweise können Kissen zum Auftragen kosmetischer Puder, Tonika, Reinigungsfluids, Cremes, Salben oder Lotionen auf die menschliche Haut oder zum Auftragen von Nagellack oder Nagellackentferner auf Fingernägel oder Zehennägel verwendet werden. Solche Kissen können auch zum Polieren von Oberflächen, wie Fingernägel oder Zehennägel, oder insbesondere wenn sie aus absorbierendem Material hergestellt sind, zum Wischen von Oberflächen oder zum Absorbieren von Fluids oder anderen Materialien verwendet werden. Der Einfachheit halber werden solche Kissen nachstehend als "Applikatorkissen" bezeichnet.
In Anbetracht dieser Verwendungen entstand der Wunsch, solche Applikatorkissen, insbesondere absorbierende Kissen, mit einer für Fluid undurchlässigen Trägerlage auf einer dem Betrachter zugewandten Fläche des Kissenmaterials ("Basiskissen") zu versehen. Eine solche Trägerlage verhindert, daß von dem Basiskissen absorbierte Feuchtigkeit auf Hand oder Finger des Verwenders, die das Applikatorkissen ergreifen, gelangt und diese verschmutzt oder verunreinigt. Solche Trägerlagen erwiesen sich auch als sehr geeignet bei der Führung des von dem Applikatorkissen aufgetragenen Materials auf die eigentliche Zielfläche, anstatt auf Hand und Finger des das Material auftragenden Verwenders übertragen zu werden. Die für Fluid undurchlässigen Materialien, die im allgemeinen zur Herstellung derartiger Materialien verwendet werden, sind allerdings häufig verhältnismäßig schlüpfrig. Somit muß der Verwender die dem Betrachter zugewandte Fläche des Applikatorkissens fest ergreifen, möglicherweise in einem Ausmaß, daß die dem Betrachter abgewandte Fläche (die Auftragefläche, welche mit der zu bearbeitenden Oberfläche, die mit dem Applikatorkissen berührt werden soll, in Kontakt steht) durch ein solches Ergreifen faltig wird, wodurch sich die nutzbare Oberfläche der dem Betrachter abgewandten Fläche vermindert. Wenn der Verwender die dem Betrachter zugewandte Fläche nicht fest ergreift, dann riskiert der Verwender ein Verrutschen in bezug auf das Applikatorkissen und verliert möglicherweise vollständig den Halt des Kissens.
Eine Lösung des vorstehend beschriebenen Nachteils, der mit einer für Fluid undurchlässigen Trägerlage versehenen Applikatorkissen verbunden ist, ist die Bereitstellung eines Griffes an der Trägerlage. Da die Applikatorkissen häufig zur Aufbewahrung übereinandergestapelt werden, ist es erwünscht, daß der Griff zwischen einer Verwendungsposition, in der sich der Griff aufrecht und quer zur Ebene des Kissens befindet, und einer Aufbewahrungsposition, in der der Griff flach liegt und sich im wesentlichen in der gleichen Ebene wie das Kissen befindet, beweglich ist. Es ist außerdem erwünscht, den Griff aus einem dünnen Material zu fertigen, so daß der gefaltete Griff im wesentlichen keinen zusätzlichen Raum zur Aufbewahrung der Applikatorkissen mit solchen Griffen erfordert. Solche Griffe wurden entweder als gesondert befestigte, aus einem dünnen Material gefertigte Komponenten oder als integrales Element, hergestellt durch Falten oder Zusammenlegen eines Teils der Trägerlage vor dem Befestigen der Trägerlage an dem Kissen selbst, ausgebildet. In jedem Fall wird der Griff aus relativ dünnem Material gefertigt.
Da der Griff aus einem dünnen Material gefertigt ist, und insbesondere wenn der Griff aus einem für Fluid undurchlässigen Material, wie jenes, das für die Trägerlage verwendet wird, gefertigt ist, mag der Verwender beim ersten Ergreifen des Griffes und beim Anheben in die aufrechte Verwendungsposition auf Schwierigkeiten stoßen. Es wäre daher erwünscht, einen Griff bereitzustellen, der leicht von der Trägerlage eines Applikatorkissens unterscheidbar ist und sich davon leicht in die Verwendungsposition anheben läßt.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines eine Trägerlage aufweisenden Applikators mit einem verbesserten Griff, der von der Trägerlage leicht zu unterscheiden ist.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines eine für Fluid undurchlässige Trägerlage aufweisenden Applikators mit einem Griff, der eine von der Trägerlage abweichende Textur aufweist, aber doch aus demselben Material wie die Trägerlage gefertigt ist, so daß der Griff von der Trägerlage leicht taktil unterscheidbar ist.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist außerdem die Bereitstellung eines eine Trägerlage aufweisenden Applikators mit einem ausgebildeten Griff zum leichteren Ergreifen.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines verbesserten Verfahrens zur Herstellung eines Applikators mit einer Trägerlage, die einen Griff daran aufweist, wobei das Verfahren die Fertigung des Applikators erleichtert, die Menge an erforderlichem Rohstoff vermindert und einen verwenderfreundlicheren Applikator bereitstellt.
Diese und weitere Aufgaben und Merkmale werden gemäß vorliegender Erfindung gelöst durch einen Applikator mit einem Kissen, das eine Trägerlage mit einem Abschnitt aufweist, der zu einem Griff gefaltet ist. Der Griff ist in einer solchen Weise ausgebildet, daß er sich vom Rest der Trägerlage (d. h. von dem nicht gefalteten Teil) unterscheidet. Die unterscheidenden Merkmale schließen visuelle und/oder taktile Anhaltspunkte oder Kenntlichmachungen, angebracht auf dem Griff und/oder dem übrigen Teil der Trägerlage, ein. Der Griff kann mit einer Faltvorrichtung (folding plow) gebildet werden, die einen Teil des Trägermaterials im gefalteten Zustand hält, bevor das Trägermaterial auf das Kissenmaterial aufgetragen wird. Falls erwünscht, kann das gefaltete Material zusätzlich behandelt werden, wie miteinander Verkleben durch Wärme oder Schall oder ein anderes Mittel zur Befestigung der gefalteten Teile miteinander.
Diese und weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der nachstehenden genaueren Beschreibung der Erfindung ersichtlich, wobei der Umfang der Erfindung in den beigefügten Ansprüchen definiert ist.
Die genauere Beschreibung wird im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen verständlicher, wobei gleiche Bezugsziffern gleiche Elemente wiedergeben:
Fig. 1 ist eine Draufsicht auf einen Applikator mit einem erfindungsgemäß ausgebildeten Griff, wobei der Griff sich in der Aufbewahrungsposition befindet.
Fig. 2 ist eine Seitenansicht eines Applikators ähnlich Fig. 1, allerdings befindet sich der Griff in der Verwendungsposition.
Fig. 3 zeigt schematisch ein Verfahren zur Fertigung der Lagen eines erfindungsgemäßen Applikators.
Fig. 4 zeigt schematisch ein Verfahren zum Verbinden der in Fig. 3 gezeigten Lagen zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Applikators.
Ein erfindungsgemäß ausgebildeter Applikator 10 ist in Fig. 1 und 2 dargestellt. Applikator 10 umfaßt ein Kissen 12 mit einer dem Betrachter abgewandten Fläche 14, die zum Kontakt mit der zu bearbeitenden Oberfläche ausgebildet und freiliegend belassen ist (die mit Applikator 10 in Kontakt zu bringende Oberfläche, auf die Material durch Applikator 10 aufzutragen ist oder von der Material durch Applikator 10 zu entfernen ist) und einer dem Betrachter zugewandten Fläche 16, ausgebildet zum Ergreifen oder anderweitigen Halten durch den Verwender.
Kissen 12 ist vorzugsweise aus einem absorbierenden Material gebildet, das, falls erwünscht, Fluid oder andere Stoffe, die durch das Applikatorkissen 10 auf zutragen sind, zurückhalten und freisetzen kann oder Fluide oder andere mit Hilfe des Applikators 10 von der Oberfläche zu entfernende Stoffe entfernen kann. Insbesondere ist das bevorzugte Material für das Basiskissen in der Lage, ein Fluid oder einen festen Stoff zu halten und anschließend das Fluid oder den festen Stoff durch Druckanwendung freizugeben. Vorzugsweise ist Kissen 12 weich, nachgiebig, absorbierend, porös und im wesentlichen fusselfrei. Beispielsweise kann Kissen 12 aus Faservlies oder synthetischem Material wie Polyester oder Rayon, oder einem Fasergemisch aus synthetischen und natürlichen Fasern, wie Polyester-Baumwollgemisch, Wattefilz, gewebten Fasern oder Textil, scheuerndem Material, Gaze, Schwamm, Schaum oder anderen ähnlichen, vorzugsweise Baumwoll- oder Baumwollpolyester oder bioabbaubaren Materialien hergestellt sein. Die Auswahl des Materials erfolgt unter Berücksichtigung von Faktoren wie Weichheit, Nicht-Fusseln, Unversehrtheit des Kissens und geringe Scheuerwirkung. Die bevorzugte Dicke des Kissens beträgt etwa 0,3175 cm (0,125 Inch) bis etwa 0,635 cm (etwa 0,250 Inch).
Eine Trägerlage 20 ist auf der dem Betrachter zugewandten Fläche 16 von Kissen 12 angebracht, verbunden oder befestigt an Kissen 12, um während der Verwendung von Applikator 10 damit zu verbleiben. Die dem Betrachter abgewandte Fläche 14 wird zum Kontakt mit einer durch Applikator 10 zu wischenden Oberfläche oder einer Oberfläche, auf die Materialien durch den Applikator 10 auf zutragen sind, freiliegend belassen. Das Material, aus dem die Trägerlage 20 hergestellt ist, ist vorzugsweise biegsam und abnutzungsfest, so daß es leicht mit Kissen 12 verbunden werden kann und während der Verwendung gegriffen werden kann und einer kräftigen Anwendung des Applikators 10 widerstehen kann. Um den Verwender vor dem Kontakt, der Verschmutzung oder Verunreinigung mit fluiden oder anderen von dem Kissen 12 absorbierten oder getragenen Materialien zu bewahren, ist die Trägerlage 20 vorzugsweise aus einem Material gefertigt, das Flüssigkeiten oder Halbflüssigkeiten oder andere Stoffe und Materialien, die von Kissen 12 absorbiert oder getragen werden, vor dem Durchtritt durch die dem Betrachter zugewandte Fläche 16 des Kissens 12 zu dem Verwender bewahrt und das mit den von Kissen 12 getragenen, absorbierten oder aufgetragenen Materialien nicht reagiert. Beispielsweise kann die Trägerlage 20 aus Zelluloid oder einem Kunststoff oder einer Polymerfolie hergestellt werden, z. B. eine für Fluid undurchlässige Sperrfolie, ein dünnes Kunststoffolienmaterial oder ein Kunststoff in Blattform, beispielsweise hergestellt aus Polyethylen, Polyester, Polypropylen und dergleichen, oder ein Papier, das behandelt wurde, damit es undurchlässig wird, beispielsweise Papier, imprägniert oder bestrichen mit Latex, Kunststoff oder Harz, um das Papier undurchlässig zu machen. Es ist bei der Auswahl oder bei der Herstellung von Lage 20 von Bedeutung, daß sie für die Flüssigkeit, das Material oder andere Stoffe, denen die Trägerlage 20 während der Verwendung begegnet, undurchlässig ist. Die Dicke der Trägerlage 20 ist vorzugsweise in einer Größenordnung von etwa 40 µm (0,0016 Inch) bis etwa 61 µm (0,0024 Inch). Die Dicke des Materials wird vorzugsweise so ausgewählt, daß ein Fluidstrom dort hindurch verhindert wird, aber doch noch nicht so dick, daß die Weichheit, Funktionalität und das Aussehen beeinträchtigt werden. Die Trägerlage 20 wird an dem Kissen 12 in beliebiger Weise befestigt, die gewährleistet, daß die zwei Lagen während der Verwendung von Applikator 10 zusammenbleiben. Beispielsweise kann Heißschmelzklebstoff, Haftklebstoff, Verschmelzen durch Wärme oder Verschmelzen durch Lösungsmittel verwendet werden, um die Trägerlage 20 an der dem Betrachter zugewandte Fläche 16 von Kissen 12 zu befestigen oder zu binden.
Erfindungsgemäß wird Trägerlage 20 mit einem Griff 22 versehen, der als integraler Teil der Trägerlage 20 ausgebildet ist. Insbesondere wird Griff 22 vorzugsweise durch Falten eines Abschnitts 24 von Trägerlage 20 hergestellt, so daß die Trägerlage 20 und der Griff 22 aus einem im wesentlichen durchgehenden Materialstück hergestellt werden, wobei ein Teil davon über Kissen 12 als Griff 22 hervorsteht und der übrige Teil davon an Kissen 12 befestigt ist und Griff 22 flankiert. Somit sollte das zur Herstellung der Trägerlage 20 verwendete Material auch so ausgewählt werden, daß es ausreichende Festigkeit aufweist, damit der Verwender den Griff 22 in geeigneter Weise ergreifen kann und während der Verwendung die gewünschte Kraft auf den Applikator 10 ausüben kann. Wie Fig. 2 zu entnehmen ist, weist Griff 22, da er durch Falten eines Abschnitts der Trägerlage 20 hergestellt ist, eine erste Lage 26 und eine zweite Lage 28, die sich von der Trägerlage 20 längs Basis 30 erstrecken, auf. Um eine Vielzahl von Applikatoren 10 übereinander zu stapeln, wird vorzugsweise Griff 22 auch so geformt, daß er längs seiner Basis 30 aus der aufrechten Verwendungsposition zur zusammengelegten Position gefaltet wird.
Vorzugsweise ist Griff 22 so geformt, daß er nicht über die Begrenzungen der Trägerlage 20 hinausgeht, so daß Griff 22 nicht über die äußeren Kanten oder Begrenzungen 25 von Applikator 10 hinausgeht. Im gefalteten Zustand, dargestellt in Fig. 2, befindet sich eine der Lagen 26, 28 (in Fig. 2 Lage 28) in einer vom Betrachter entfernten Position und liegt im wesentlichen gegen den Rest 32 der Trägerlage 20, die mit Kissen 12 verbunden ist oder im wesentlichen in gleicher Ebene damit ist, und die andere der Lagen 26, 28 (in Fig. 2 Lage 26) befindet sich in einer zum Betrachter nahen Position und liegt frei zum Ergreifen durch einen Verwender, um den Griff in eine Verwendungsposition anzuheben. Wenn somit Griff 22 im gefalteten Zustand ist, wird der Rest 32 der Trägerlage 20 (der flache, nicht gefaltete Teil, der mit Kissen 12 verbunden ist) in einen freiliegenden Abschnitt 32a (Fig. 1 und 2), der nicht von Griff 22 bedeckt ist, und einen bedeckten Abschnitt 32b (Fig. 2), gegen den Griff 22 gelegt ist und der somit bedeckt ist, wenn Griff 22 sich in der Aufbewahrungsposition befindet, eingeteilt.
Wie in Fig. 1 dargestellt, wird Basis 30 längs eines Durchmessers eines im wesentlichen scheibenförmigen oder kreisförmigen Applikators 10 angeordnet. Es ist jedoch selbstverständlich, daß Griff 22 längs eines beliebigen Abschnittes von Trägerlage 20 ausgebildet werden kann, vorzugsweise innerhalb der Begrenzungen von Trägerlage 20. Somit kann Basis 30 auch an einem beliebigen Ort längs Trägerlage 20 angeordnet sein, vorzugsweise innerhalb der Begrenzungen von Trägerlage 20 und nicht notwendigerweise in einer mittigen Anordnung, wie in Fig. 1 dargestellt. Beispielsweise kann Basis 30 längs der Ausdehnung des Applikators 10 näher zu dem einen Ende als zu dem anderen Ende angeordnet sein. Somit ist einer von dem freiliegenden Abschnitt 32a und dem bedeckten Abschnitt 32b des übrigen Teils 32 der Trägerlage 20 größer als der andere von Abschnitten 32a, 32b. Die Bereitstellung eines kleineren Abschnittes der Trägerlage auf einer Seite des Griffes 22 als auf der anderen Seite kompensiert den ungleichmäßigen Fingerdruck, der ansonsten durch die Verwendung eines Fingers (des Daumens) auf einer Seite des Griffes 22 (d. h. gegen eine der Lagen 26, 28) und der zwei Finger (der zweite und der dritte Finger) auf der anderen Seite des Griffes 22 (d. h. gegen die anderen Lagen 26, 28) entstehen würde.
Um die Größe wirtschaftlich zu gestalten und somit eine größere Zahl an Applikatoren 10 übereinander stapeln zu können, liegen die Lagen 26, 28 vorzugsweise längs ihrer gesamten inneren Oberflächen 36, 38, flach gegeneinander, wie Fig. 2 zu entnehmen ist. Obwohl zum Erreichen der gewünschten Flachheit und Kompaktheit nicht notwendig, können Lagen 26 und 28, beispielsweise durch einen Klebstoff, wie einen Heißschmelzklebstoff oder durch Heißsiegelung längs eines Teils ihrer gesamten Innenflächenbereiche 36, 38, miteinander befestigt sein. Alternativ dazu können Lagen 26 und 28 nur an der Basis 30 unter Herstellung einer Naht zusammengequetscht sein, entlang der Griff 22 gefaltet wird. Die Lagen 26 und 28 müssen jedoch nicht miteinander befestigt werden, da sie in ausreichender Weise in einer Position in bezug zueinander gehalten werden, weil der übrige Teil der Trägerlage 20 (der Teil, der Griff 22 flankiert, jedoch nicht bildet) an Kissen 12 befestigt ist. Falls erwünscht, brauchen Lagen 26 und 28 überhaupt nicht miteinander verbunden zu werden, wobei Lagen 26 und 28 aufgrund der Verbindung von Trägerlage 20 an Kissen 12 in engem Kontakt gehalten werden und die Basis 30 von jeder Lage 26, 28 in engem Kontakt angeordnet sind. Da Lagen 26 und 28 durch die festgelegte Position des übrigen Teils 32 von Trägerlage 20 in engem Kontakt miteinander gehalten werden, kann Trägerlage 20 aus zwei gesonderten Stücken hergestellt werden, wobei jedes Stück einen nach oben gewendeten Teil aufweist, der eine betreffende Lage 26, 28 bildet, und die zur Herstellung von Griff 22 miteinander verbunden sind (oder ohne tatsächlich miteinander verbunden zu sein, in enger Nähe gehalten werden).
Da Griff 22 aus demselben dünnen und schlüpfrigen Material gebildet ist, aus dem die Trägerlage 20 hergestellt ist, kann es beim Anheben des Griffes 22 von dem übrigen Teil 32 der Trägerlage 20 zu Schwierigkeiten kommen. Da der Griff 22 außerdem so dünn ist, ist, wenn Griff 22 sich in der gefalteten Aufbewahrungsposition befindet, die dem Betrachter zugewandte Lage (in Fig. 1 Lage 26) im wesentlichen mit dem freiliegenden Abschnitt 32a der Trägerlage 20 in einer Ebene (die selbst im wesentlichen mit Basiskissen 12 in einer Ebene ist und damit befestigt ist) und kann schwierig davon unterschieden werden. Diese Schwierigkeit bei der Unterscheidung der dem Betrachter zugewandten Lage 26 des Griffes 22 vom freiliegenden Teil 32a wird außerdem durch die Ausbildung von Lage 26 und freiliegendem Abschnitt 32a aus demselben durchgehenden, einheitlichen Stück aus dünnem Material erhöht. Somit wird erfindungsgemäß mindestens die dem Betrachter zugewandte Lage 26 von Griff 22 so ausgebildet oder angeordnet, daß sie Merkmale aufweist, welche den Griff 22 vom übrigen Teil 32 der Trägerlage 20 unterscheiden und insbesondere vom freiliegenden Abschnitt 32a. Solche Merkmale dienen als Kenntlichmachung oder Anhaltspunkt für den Verwender hinsichtlich der Anordnung und Funktion von Griff 22 und können eine Vielzahl von Formen annehmen, die nun beschrieben werden.
Vorzugsweise ist der Griff 22 mit mindestens einer Form einer visuellen und/oder taktilen Kenntlichmachung ausgestattet, um die Aufmerksamkeit des Verwenders auf den Griff 22 zu richten und die Verwendung des Griffes 22 zu erleichtern. Beispielsweise kann Griff 22 (z. B. während der Herstellung von Griff 22 oder durch eine anschließende Änderung davon) so ausgebildet werden, daß Kanten 40, 42, die sich längs der Begrenzung oder Peripherie von Griff 22 von einem Ende der Basis 30 zum anderen Ende der Basis 30 erstrecken, von dem Rest von Griff 22 unterschieden werden. Die obere oder Vorderkante 40 (das Ende, das von der Basis 30 am weitesten entfernt ist, und folglich Trägerlage 20, wenn sich Griff 22, wie in Fig. 2 dargestellt, in der aufrechten Verwendungsposition befindet) ist somit auch von der benachbarten Kante 41 des bedeckten Abschnitts 32b unterscheidbar. Falls erwünscht, können im allgemeinen nicht nur die Vorderkante 40, sondern auch die Seitenkanten 42 von der Begrenzung 25 der Trägerlage unterschieden werden. Bei einer solchen Ausführungsform wird die Kenntlichmachung für den Verwender somit längs der freien Kanten von Griff 22 ausgebildet und unterscheidet diese Kanten von dem Hauptflächenabschnitt 44 von Griff 22, der sich zwischen den Kanten 40 und 42 und der Basis 30 erstreckt.
Eine Art, in der die Vorderkante 40 von Griff 22 von der benachbarten Kante 41 unterschieden werden kann, ist das Verkürzen von Griff 22, so daß die Vorderkante 40 die benachbarte Kante 41 nicht erreicht, jedoch statt dessen davon beabstandet ist. Falls erwünscht, können statt dessen auch Seitenkanten 42 von der Begrenzung 25 der Trägerlage 20 beabstandet sein. Ein freiliegender, kenntlich machender Abschnitt 32c wird somit benachbart zum bedeckten Abschnitt 32b bereitgestellt und sichtbar, wenn Griff 22 den bedeckten Abschnitt 32b bedeckt. Ein solcher Anhaltspunkt ist sowohl visuell als auch taktil auszumachen, indem die Vorderkante 40 (oder Seitenkanten 42, falls so ausgebildet) sowohl visuell als auch taktil von der benachbarten Kante 41 aufgrund ihrer Beabstandung davon unterscheidbar sind.
Die Verkürzung von Griff 22, um den kenntlich machenden Abschnitt 32c freiliegend zu belassen, unterscheidet sowie erleichtert die Abtrennung von Griff 22 vom bedeckten Abschnitt 32b. Eine solche Verkürzung kann erfolgen, indem Abschnitt 24 der Trägerlage 20 zur Herstellung von Griff 22 absichtlich so gefaltet wird, daß die Vorderkante 40 von Griff 22 innerhalb der Begrenzung 25 der Trägerlage 20 liegt (die an Basiskissen 12 befestigt ist und vorzugsweise nur unter Schwierigkeiten davon angehoben werden kann). Alternativ kann Griff 22 nach dem Bilden geschnitten werden, so daß ein freiliegender, kenntlich machender Abschnitt 32c auf der Trägerlage 20 hinterlassen wird. Ein solches Schneiden würde Lagen 26, 28 in einem Zustand hinterlassen, in dem sie längs Vorderkante 40 trennbar sind, sofern die Innenflächen 36, 38 nicht miteinander verbunden sind.
Eine weitere Art, in der eine der Kanten 40 oder 42 von Griff 22 von der benachbarten Kante 41 oder Begrenzung 25 im allgemeinen von Trägerlage 20 unterschieden werden kann, ist die mechanische oder physikalische Änderung der Form einiger oder aller Kanten 40 oder 42 zur Bereitstellung einer taktilen und/oder visuellen Kenntlichmachung für den Verwender. Beispielsweise können einige oder alle Kanten 40, 42 ganz oder teilweise gekreppt, aufgerauht, mattiert oder anderweitig von der Hauptfläche 44 unterscheidbar texturiert sein, um Kanten 40, 42 davon zu unterscheiden und auch um das Anheben des Griffes 22 in eine Verwendungsanordnung zu erleichtern (Fig. 2). Alternativ oder zusätzlich können beliebige oder alle Kanten 40, 42 so ausgebildet oder geändert werden, daß sie von der Hauptfläche 44 nach oben gewendet sind, so daß eine Wulst oder eine Bördelung längs eines Teils oder aller Kanten 40, 42 gebildet ist. Ein solches Nachobenwenden von Kanten 40, 42 kann durch Herstellen einer Heißnaht oder einer anderen Art von Kräuselungsverfahren an einem beliebigen Ort längs Griff 22 erfolgen.
Anstatt sich auf die physikalische Unterscheidung von Griff 22 längs Kanten 40, 42 zu konzentrieren, kann man im allgemeinen auch die Hauptfläche 44 von der Trägerlage 20 physikalisch unterscheidbar machen. Beispielsweise kann die Hauptoberfläche 44 von Griff 22 aufgerauht, punktiert, geprägt oder anderweitig texturiert werden, so daß Griff 22 zumindest taktil, wenn nicht auch visuell von mindestens dem freiliegenden Abschnitt 32a der Trägerlage 20 unterscheidbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann eine Beschichtung oder können andere Elemente oder Materialien der Hauptoberfläche 44 zugefügt werden, um ein ähnliches Ergebnis zu erzielen. Es ist selbstverständlich, daß eine solche physikalische Unterscheidung der Hauptoberfläche 44 zumindest auf der dem Betrachter zugewandten Lage 26 ausgebildet werden sollte, aber auch auf der dem Betrachter abgewandten Lage 28, falls erwünscht, ausgebildet werden kann.
Griff 22 kann zusätzlich oder alternativ dazu vom übrigen Teil 32 der Trägerlage 20 oder zumindest des freiliegenden Abschnitts 32a durch Versehen mit einem visuellen Anhaltspunkt wie einer Farbe, die von der Farbe eines oder aller anderen Teile der Trägerlage 20 verschieden ist, unterschieden werden. Falls erwünscht, können Kennzeichnungen, wie Wörter oder Symbole, auf dem Griff 22 als alternativer oder zusätzlicher visueller Anhaltspunkt für den Verwender zum Ergreifen und Anheben von Griff 22 für die Verwendung des Applikators 10 angebracht werden.
Das Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Applikators soll die Herstellung von Applikator 10 erleichtern. Außerdem soll das Verfahren zur Herstellung des Applikators 10 die Herstellungskosten, beispielsweise durch Vereinfachung des Herstellungsverfahrens und durch Verminderung von Materialabfall, vermindern. Das erfindungsgemäße Verfahren ist in Fig. 3 und 4 erläutert.
Vorzugsweise werden die Materialien, aus denen Kissen 12 und Trägerlage 20 gebildet werden, in kompakter Form bereitgestellt, um Arbeitsraum und Maschinengröße zu vermindern. Beispielsweise können Kissen- und Trägerlagematerialien als Materiallagen 54, 56 um entsprechende Rollen 50, 52 gewickelt, wie in Fig. 3 dargestellt, bereitgestellt werden. Vorzugsweise werden das Kissen und die Trägermateriallagen 54, 56 längsseits zueinander (um Arbeitsfläche und Maschinengröße zu vermindern) und gleichzeitig verarbeitet (um die Herstellungszeit zu vermindern), wie in Fig. 3 dargestellt. Materiallagen 54, 56 erstrecken sich beispielsweise längs einer Transportvorrichtung, um durch verschiedene Verarbeitungsstationen, die zur Herstellung eines fertigen erfindungsgemäßen Applikators 10 erforderlich sind, befördert zu werden.
Um Griff 22 aus Trägerlage 20 in wirtschaftlicher und effizienter Weise herzustellen, wird eine Faltvorrichtung 58 an dem gewünschten Ort längs Trägermateriallage 54 angebracht. Die Höhe der Faltvorrichtung 58 wird so ausgewählt, daß ein Griff 22 mit Abmessungen entsteht, die vorzugsweise eine, wie vorstehend beschrieben, visuelle oder taktile Kenntlichmachung bereitstellen. Beispielsweise kann die Faltvorrichtung 58 so ausgewählt werden, daß ein Griff 22 mit einer Höhe H entsteht, die kürzer ist als der Abstand von Basis 30 zu der Kante des Abschnitts der Trägerlage 20, die nach vollständiger Verarbeitung von Applikatoren 10 an Kissen 12 befestigt ist.
Eine Anordnung von Druckrädern 60 kann vorzugsweise in der Ebene der Trägermateriallage 54 bereitgestellt werden und sich um die Drehachsen 62 senkrecht zur Trägermateriallage 54 drehen, um Lagen 26, 28 des Griffes 22 in im wesentlichen aufrechter Position zur Bildung von Griff 22 zu halten und um den gefalteten Abschnitt 24 der Trägermateriallage 54 vor dem Wiederflachwerden in der Ebene der Materiallage 54 (und dadurch Griff 22 zu beseitigen) zu bewahren. Wenn Lagen 26, 28 von Griff 22 miteinander verbunden sind, können Räder 60 wärmehärtende oder Klebstoff auftragende Räder oder von einem anderen beliebigen Radtyp sein, der Kleben, Verschmelzen, Binden oder anderweitiges Befestigen von Lagen 26, 28 zusammen in beliebiger Art und Weise ausführen würde. Solche Räder 60 werden vorzugsweise zur Herstellung von Griff 22 verwendet, bevor Trägerlage 20 an Kissen 12 befestigt ist, wobei die Vorteile nachstehend genauer erläutert werden.
Wie in Fig. 4 dargestellt, werden, nachdem Griff 22 gebildet wurde, Materiallagen 54, 56, beispielsweise durch Heißschmelzklebstoff, Haftklebstoff, thermisches Verschmelzen, Schallschweißen oder Lösungsmittelverschmelzen, zur Herstellung eines kombinierten Flächengebildes 64, miteinander verbunden oder befestigt, aus dem Applikatorkissen 10 ausgeschnitten werden kann. Geeignetes Verbinden zwischen dem Trägermaterial und dem Basiskissen können mit einer nicht reaktiven Bindung wie einer mechanischen Bindung zwischen den Materialien, einschließlich elektromagnetischer Bindung, erzielt werden. Ein üblicher Klebstoff, der eine ausreichende Bindung von Trägerlage und der Basis bereitstellt und der im wesentlichen mit den Materialien, denen der Applikator 10 ausgesetzt ist, nicht reaktiv ist und nach deren Einfluß nicht abgebaut wird, kann verwendet werden. Wenn Griff 22 gebildet wird, bevor die Trägerlage an dem Kissen befestigt ist, hält die Befestigung der Trägerlage für das Kissen die Form des Griffes 22 wie vorstehend beschrieben aufgrund der nun festgelegten Beziehung zwischen der Trägerlage und dem Kissen. Somit ist weniger Klebstoff oder ein Klebe- oder Befestigungsschritt weniger erforderlich, wenn die zwei Lagen des Griffes 22 in sonstiger Weise nicht miteinander gehalten werden.
Obwohl Klebstoff oder ein anderes Haftmaterial auf eine oder beide Materiallagen 54, 56 zum Verbinden der Materiallagen 54, 56 miteinander aufgetragen werden können, werden statt dessen vorzugsweise Verbindungsräder 66 verwendet. Räder 66 üben einen Befestigungsschritt aus, wie Auftragen eines Heißschmelzklebstoffs, eines Haftklebstoffs oder Herstellung einer thermischen Bindung zwischen Materiallagen 54, 56, um die zwei Materiallagen miteinander zu befestigen, so daß ein doppellagiger Applikator daraus ausgeschnitten werden kann. Eingeschlossen sind Maßnahmen zum Schallschweißen. Schallschweißen kann auch als eine weitere Maßnahme zum Verbinden von Lagen 54, 56 verwendet werden. Räder 66 können in beliebiger gewünschter Form ausgebildet sein, vorzugsweise, so daß Bindungsräder 66 horizontale Drehachsen 67 aufweisen und angeordnet sind, um alles oder im wesentlichen alles des Trägermaterials 54 gegen die Kissenmateriallage 56 zur Ausbildung einer kombinierten Materiallage 64 zu drücken. Beispielsweise können Räder 66, erste und zweite Räder 66a, 66b einschließen, das erste, obere Rad 66a, angeordnet oberhalb der Materiallagen 54, 56 zum Pressen gegen Kissenmateriallage 56 und das zweite, untere Rad 66b, angeordnet unterhalb Materiallage 54, 56 zum Pressen gegen Trägermateriallage 54. Räder 66a und 66b erstrecken sich vorzugsweise quer zur Breite W der Materiallagen 54, 56. Da Griff 22 in der Trägermateriallage 54 gebildet ist und sich aufwärts davon erstreckt, wird das obere Rad 66a vorzugsweise mit einer Nut oder einem Abstand geformt bereitgestellt, um sich Griff 22 anzupassen. Alternativ kann ein Paar oberer Räder bereitgestellt werden, eines an jeder Seite von Griff 22, und Griff 22 flankierend. Jedes solche obere Rad ist vorzugsweise so bemessen, daß es sich vollständig über die Trägermateriallage 54 von einer der Seiten von Griff 22 erstreckt.
Nachdem das Trägerlagematerial mit dem Griff an dem Kissenmaterial befestigt ist, können die vereinigten Material lagen unter Herstellung eines Applikators beliebiger gewünschter ebener Form ausgestanzt werden. Vorzugsweise schließt das Herstellungsverfahren einen Schritt ein, bei dem der Griff des Applikators heruntergefaltet wird, entweder vor oder nachdem der Applikator aus der kombinierten Materiallage ausgestanzt wurde (d. h. die Materiallage, die aus der an der Kissenmateriallage befestigten Trägermateriallage gebildet ist). Somit werden die durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellten Applikatoren mit gefalteten oder zusammengelegten Griffen verpackt, um die Zahl der miteinander verpackten Kissen zu erhöhen.
Während die vorstehende Beschreibung und die Zeichnungen die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung wiedergeben, ist es selbstverständlich, daß darin verschiedene Ergänzungen, Modifizierungen und Austausch erfolgen können, ohne vom Erfindungsgedanken und dem in den beigefügten Ansprüchen definierten Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Insbesondere wird der Fachmann verstehen, daß die vorliegende Erfindung in anderen speziellen Formen, Konstruktionen, Anordnungen, Verhältnissen und mit anderen Elementen, Materialien und Komponenten, ohne vom Erfindungsgedanken oder wesentlichen Merkmalen davon abzuweichen, ausgeführt werden kann. Der Fachmann wird erkennen, daß die Erfindung in vielen Modifizierungen hinsichtlich Konstruktion, Anordnung, Verhältnissen, Materialien und Komponenten oder in sonstiger Weise bei der Ausführung der Erfindung eingesetzt werden kann, welche besonders für die speziellen Umgebungen und Verfahrenserfordernisse ausgelegt sind, ohne vom Prinzip der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Die derzeit offenbarten Ausführungsformen sind daher in jeglicher Hinsicht als erläuternd und nicht einschränkend anzusehen, wobei der Umfang der Erfindung durch die beigefügten Ansprüche ausgewiesen ist und nicht auf die vorstehende Beschreibung begrenzt ist.

Claims (23)

1. Applikator zum Auftragen von Materialien auf eine Oberfläche oder zum Entfernen von Materialien von einer Oberfläche, wobei der Applikator umfaßt:
  • (a) ein biegsames Kissen aus porösem, absorbierendem Material mit einer ersten zum Kontakt mit einer Oberfläche freiliegenden Seite und einer zweiten Seite;
  • (b) ein Griffelement, befestigt an der zweiten Seite des biegsamen Kissens, wobei das Griffelement eine biegsame, undurchlässige Trägerlage umfaßt, die teilweise zu einem doppellagigen Abschnitt gefaltet ist, der zum Ergreifen zwischen den Fingern eines Verwenders ausgelegt ist, wobei der Rest der Trägerlage Einzel-Lagen sind, die an die zweite Seite des biegsamen Kissens in Positionen, welche den doppellagigen Abschnitt flankieren, gebunden sind; wobei:
    der doppellagige Abschnitt zwischen (i) einer zum besseren Verpacken oder Aufbewahren des Applikators zusammengelegten Position, benachbart einer einzelnen Lage der Trägerlage, und (ii) einer aufrechten Position zum Ergreifen zwischen den Fingern eines Verwenders zum Inkontaktbringen der ersten freiliegenden Seite des biegsamen Kissens mit einer Oberfläche, schwenkbar ist; und
    wobei der doppellagige Abschnitt mit einem Mittel ausgestattet ist, das das Ergreifen und Anheben des Abschnittes zur Vorbereitung der Verwendung des Applikators auf einer Oberfläche kenntlich macht und erleichtert.
2. Applikator nach Anspruch 1, wobei die Trägerlage eine für flüssige und halbflüssige Stoffe undurchlässige Folie ist.
3. Applikator nach Anspruch 1, wobei der doppellagige Abschnitt zumindest zum Teil mit einer texturierten oder matten Oberfläche versehen ist, wobei die texturierte oder matte Oberfläche als das kenntlich machende und erleichternde Mittel dient.
4. Applikator nach Anspruch 3, wobei zur Verbesserung des Greifvermögens des Griffes durch die Finger des Verwenders die texturierte Oberfläche durch Aufrauhen, Kreppen, Punktieren, Prägen, Mattieren und/oder Beschichten der Trägerlage geformt ist.
5. Applikator nach Anspruch 4, wobei der Griff längs einer Basis schwenkbar ist und eine Vorderkante an einem zu der Basis am weitesten gelegenen Punkt aufweist und wobei die Aufrauhung, Kreppung, Punktierung, Prägung oder Beschichtung längs mindestens eines Teils des Griffes zwischen der Vorderkante und der Basis ausgeführt ist.
6. Applikator nach Anspruch 4, wobei der Griff längs einer Basis schwenkbar ist und freie Kanten aufweist, die sich längs der Begrenzung des Griffes von einem Ende der Basis zu einem anderen Ende der Basis erstrecken und wobei das Aufrauhen, Kreppen, Punktieren oder Prägen längs der freien Kanten des Griffes ausgeführt ist.
7. Applikator nach Anspruch 1, wobei der doppellagige Abschnitt zumindest teilweise mit einer gefärbten Oberfläche ausgestattet ist, wobei die gefärbte Oberfläche als das kenntlich machende und erleichternde Mittel dient.
8. Applikator nach Anspruch 7, wobei der doppellagige Abschnitt zumindest teilweise mit einer texturierten oder matten Oberfläche ausgestattet ist, wobei die texturierte oder matte Oberfläche als das kenntlich machende und erleichternde Mittel dient.
9. Applikator nach Anspruch 1, wobei ein Teil des doppellagigen Abschnitts weggeschnitten ist, damit ein entsprechender Teil eines darunterliegenden Abschnittes der Trägerlage, wenn der doppellagige Abschnitt in zusammengelegter Position vorliegt, zum Betrachten durch den Verwender freiliegt, wodurch die Wahrnehmung des Verwenders und das Schwenken des doppellagigen Abschnitts aus der zusammengelegten Position in die aufrechte Position erleichtert werden.
10. Applikator nach Anspruch 1, wobei der Griff längs einer Basis, die im wesentlichen mittig entlang einer Ausdehnung des Applikators angeordnet ist, schwenkbar ist.
11. Applikator nach Anspruch 10, wobei der Applikator scheibenförmig ist;
die Basis auf einem Durchmesser des scheibenförmigen Applikators angeordnet ist; und
der Rest der Trägerlage als Scheibenhälften ausgebildet ist, die sich von dem doppellagigen Abschnitt zu den äußeren halbkreisförmigen Umfängen erstrecken.
12. Applikator nach Anspruch 11, wobei ein Teil des doppellagigen Abschnitts längs einer Linie, umfassend eine Sehne eines durch den scheibenförmigen Applikator definierten Kreises weggeschnitten ist, wodurch die Wahrnehmung des Verwenders und das Schwenken des doppellagigen Abschnitts aus der zusammengelegten in die aufrechte Position erleichtert werden.
13. Applikator nach Anspruch 12, wobei die Sehne parallel zum Durchmesser, auf dem der doppellagige Abschnitt mittig angeordnet ist, verläuft.
14. Applikator nach Anspruch 1, wobei die Lagen des doppellagigen Abschnitts durch Heißverschmelzen verbunden sind.
15. Applikator nach Anspruch 1, wobei die einzelnen Lagen an die zweite Seite des biegsamen Kissens mit einem Mittel, umfassend Heißschmelzklebstoff, Haftklebstoff, Heißverschmelzen oder Lösungsmittelverschmelzen, gebunden sind.
16. Applikator nach Anspruch 1, wobei der Applikator eine Ausdehnung, ein erstes Ende an einem Ende der Ausdehnung und ein zweites Ende an einem anderen Ende der Ausdehnung aufweist;
der Griff längs einer Basis auf der Ausdehnung des Applikators, dichter zu dem zweiten Ende als zu dem ersten Ende, schwenkbar angeordnet ist; und
der Rest der Trägerlage einen ersten und einen zweiten Abschnitt umfaßt, wobei der erste Abschnitt an dem biegsamen Kissen zwischen der Basis und dem ersten Ende befestigt ist und einen ersten Oberflächenbereich aufweist, und der zweite Abschnitt an dem biegsamen Kissen zwischen der Basis und dem zweiten Ende befestigt ist und einen zweiten Oberflächenbereich aufweist, der kleiner als der erste Oberflächenbereich ist.
17. Verfahren zur Herstellung eines Applikators zum Auftragen von Materialien auf eine Oberfläche oder zum Entfernen von Materialien von einer Oberfläche, umfassend:
  • (a) Bereitstellung eines biegsamen Kissens aus absorbierendem Material, wobei das Kissen eine erste für einen Kontakt mit einer Oberfläche freiliegende Seite und eine zweite Seite aufweist;
  • (b) Bereitstellung eines biegsamen Trägermaterials auf der zweiten Seite des biegsamen Kissens;
  • (c) Falten eines Abschnitts des Trägermaterials zu einem doppellagigen Abschnitt, der von den übrigen einlagigen Abschnitten des Trägermaterials flankiert wird;
  • (d) Befestigen der übrigen einlagigen Abschnitte an der zweiten Seite des biegsamen Kissens, wodurch die erste Seite des biegsamen Kissens zum Kontakt mit einer Oberfläche freiliegend belassen wird; und
  • (e) Bereitstellung von Mitteln auf dem doppellagigen Abschnitt, die zum Kenntlichmachen und Erleichtern von Ergreifen und Anheben des doppellagigen Abschnitts ausgelegt sind, um den Applikator zur Verwendung auf einer Oberfläche vorzubereiten;
    wobei der doppellagige Abschnitt als Griffelement zur Verfügung steht, das zwischen (i) einer zum besseren Verpacken oder Aufbewahren des Applikators zusammengelegten Position, benachbart einem der einlagigen Abschnitte und (ii) einer aufrechten Position zum Ergreifen zwischen den Fingern eines Verwenders, um die freiliegende erste Seite des Applikators mit einer Oberfläche in Kontakt bringen zu können, schwenkbar ist.
18. Verfahren nach Anspruch 17, wobei der Schritt der Bereitstellung eines biegsamen Trägermaterials außerdem den Schritt der Bereitstellung einer für flüssige und halbflüssige Stoffe undurchlässigen Folie umfaßt.
19. Verfahren nach Anspruch 17, wobei der Schritt Falten eines Abschnitts des Trägermaterials außerdem den Schritt Zusammenquetschen und Verbinden des Abschnitts umfaßt.
20. Verfahren nach Anspruch 17, das außerdem die Schritte umfaßt:
Bereitstellung des biegsamen Kissens in Form einer aufgewickelten Lage aus Kissenmaterial;
Breitstellung des Trägermaterials in Form einer aufgewickelten Lage aus Trägermaterial;
Befestigen der Lagen aus Kissenmaterial und Trägermaterial miteinander; und
Durchschneiden der miteinander befestigten Lagen zur Herstellung des Applikators.
21. Verfahren nach Anspruch 20, das außerdem den Schritt Falten des Abschnitts des Trägermaterials, bevor das Trägermaterial an dem Kissenmaterial befestigt wird, umfaßt.
22. Verfahren nach Anspruch 17, das außerdem die Schritte umfaßt:
Falten des Griffelements zu der zusammengelegten Position und Stapeln der Applikatoren zur Verpackung oder zum Verkauf als eine Vielzahl übereinander gestapelter Applikatoren.
23. Verfahren zum Auftragen von Materialien auf eine Oberfläche oder zum Entfernen von Materialien von einer Oberfläche, wobei das Verfahren die Schritte umfaßt:
  • (a) Bereitstellung eines Applikators, umfassend:
    • (i) ein biegsames Kissen aus absorbierendem Material mit einer ersten zum Kontakt mit einer Oberfläche freiliegenden Seite und einer zweiten Seite; und
    • (ii) ein an der zweiten Seite des biegsamen Kissens befestigtes Trägermaterial, wobei das Trägermaterial teilweise zu einem doppellagigen Abschnitt, der von den übrigen einlagigen Abschnitten flankiert wird, die an der zweiten Seite des biegsamen Kissens befestigt sind, gefaltet ist, wobei der doppellagige Abschnitt zwischen (A) einer zusammengelegten Position benachbart einem einlagigen Abschnitt und (B) einer aufrechten Position zum Ergreifen zwischen den Fingern eines Verwenders schwenkbar ist;
  • (b) Ergreifen und Schwenken des doppellagigen Abschnitts in eine aufrechte Position; und
  • (c) Anordnen der ersten freiliegenden Seite des biegsamen Kissens in Kontakt mit einer Oberfläche.
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