DE19916640A1 - Applikatorkissen mit Griff - Google Patents
Applikatorkissen mit GriffInfo
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Abstract
Ein Applikator zum Auftragen von Material auf eine Oberfläche oder zum Entfernen von Material von einer Oberfläche wird bereitgestellt. Der Applikator weist ein Kissen und eine Trägerlage auf, wobei die Trägerlage einen gefalteten Abschnitt, der einen Griff bildet, aufweist. Der Griff ist längs des übrigen Teils der Trägerlage zwischen einer aufrechten Position, in der der Griff zur leichteren Verwendung des Applikators ergriffen werden kann, und einer zusammengelegten Position, bei der der Griff gegen den übrigen Teil der Trägerlage zum Aufbewahren des Applikators gefaltet ist, schwenkbar. Der Griff ist mit einer Kenntlichmachung oder einem Anhaltspunkt versehen, der den Griff vom übrigen der Trägerlage unterscheidet zur Erleichterung von Ergreifen und Anheben des Griffes in die aufrechte Verwendungsposition.
Description
Die Erfindung betrifft ein Applikatorkissen mit einem
daran ausgebildeten Griff. Insbesondere betrifft die
vorliegende Erfindung ein absorbierendes Applikatorkissen mit
einem für Fluid undurchlässigen Träger, wobei ein Teil des
Trägers unter Ausbildung eines mit ihm ein Stück bildenden
(integralen) Griffes, der zwischen einer flachliegenden
Position zum Aufbewahren und einer aufrechten Position zur
Verwendung beweglich ist, gefaltet ist.
Verschiedene kissenartige Vorrichtungen zum einmaligen
Gebrauch sind für zahlreiche Verwendungen bekannt.
Insbesondere können Kissen zum Auftragen von Materialien, wie
Puder, Fluid, Cremes oder Schäume, auf eine Oberfläche,
einschließlich des menschlichen Körpers, verwendet werden.
Beispielsweise können Kissen zum Auftragen kosmetischer Puder,
Tonika, Reinigungsfluids, Cremes, Salben oder Lotionen auf die
menschliche Haut oder zum Auftragen von Nagellack oder
Nagellackentferner auf Fingernägel oder Zehennägel verwendet
werden. Solche Kissen können auch zum Polieren von
Oberflächen, wie Fingernägel oder Zehennägel, oder
insbesondere wenn sie aus absorbierendem Material hergestellt
sind, zum Wischen von Oberflächen oder zum Absorbieren von
Fluids oder anderen Materialien verwendet werden. Der
Einfachheit halber werden solche Kissen nachstehend als
"Applikatorkissen" bezeichnet.
In Anbetracht dieser Verwendungen entstand der Wunsch,
solche Applikatorkissen, insbesondere absorbierende Kissen,
mit einer für Fluid undurchlässigen Trägerlage auf einer dem
Betrachter zugewandten Fläche des Kissenmaterials
("Basiskissen") zu versehen. Eine solche Trägerlage
verhindert, daß von dem Basiskissen absorbierte Feuchtigkeit
auf Hand oder Finger des Verwenders, die das Applikatorkissen
ergreifen, gelangt und diese verschmutzt oder verunreinigt.
Solche Trägerlagen erwiesen sich auch als sehr geeignet bei
der Führung des von dem Applikatorkissen aufgetragenen
Materials auf die eigentliche Zielfläche, anstatt auf Hand und
Finger des das Material auftragenden Verwenders übertragen zu
werden. Die für Fluid undurchlässigen Materialien, die im
allgemeinen zur Herstellung derartiger Materialien verwendet
werden, sind allerdings häufig verhältnismäßig schlüpfrig.
Somit muß der Verwender die dem Betrachter zugewandte Fläche
des Applikatorkissens fest ergreifen, möglicherweise in einem
Ausmaß, daß die dem Betrachter abgewandte Fläche (die
Auftragefläche, welche mit der zu bearbeitenden Oberfläche,
die mit dem Applikatorkissen berührt werden soll, in Kontakt
steht) durch ein solches Ergreifen faltig wird, wodurch sich
die nutzbare Oberfläche der dem Betrachter abgewandten Fläche
vermindert. Wenn der Verwender die dem Betrachter zugewandte
Fläche nicht fest ergreift, dann riskiert der Verwender ein
Verrutschen in bezug auf das Applikatorkissen und verliert
möglicherweise vollständig den Halt des Kissens.
Eine Lösung des vorstehend beschriebenen Nachteils, der
mit einer für Fluid undurchlässigen Trägerlage versehenen
Applikatorkissen verbunden ist, ist die Bereitstellung eines
Griffes an der Trägerlage. Da die Applikatorkissen häufig zur
Aufbewahrung übereinandergestapelt werden, ist es erwünscht,
daß der Griff zwischen einer Verwendungsposition, in der sich
der Griff aufrecht und quer zur Ebene des Kissens befindet,
und einer Aufbewahrungsposition, in der der Griff flach liegt
und sich im wesentlichen in der gleichen Ebene wie das Kissen
befindet, beweglich ist. Es ist außerdem erwünscht, den Griff
aus einem dünnen Material zu fertigen, so daß der gefaltete
Griff im wesentlichen keinen zusätzlichen Raum zur
Aufbewahrung der Applikatorkissen mit solchen Griffen
erfordert. Solche Griffe wurden entweder als gesondert
befestigte, aus einem dünnen Material gefertigte Komponenten
oder als integrales Element, hergestellt durch Falten oder
Zusammenlegen eines Teils der Trägerlage vor dem Befestigen
der Trägerlage an dem Kissen selbst, ausgebildet. In jedem
Fall wird der Griff aus relativ dünnem Material gefertigt.
Da der Griff aus einem dünnen Material gefertigt ist, und
insbesondere wenn der Griff aus einem für Fluid
undurchlässigen Material, wie jenes, das für die Trägerlage
verwendet wird, gefertigt ist, mag der Verwender beim ersten
Ergreifen des Griffes und beim Anheben in die aufrechte
Verwendungsposition auf Schwierigkeiten stoßen. Es wäre daher
erwünscht, einen Griff bereitzustellen, der leicht von der
Trägerlage eines Applikatorkissens unterscheidbar ist und sich
davon leicht in die Verwendungsposition anheben läßt.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die
Bereitstellung eines eine Trägerlage aufweisenden Applikators
mit einem verbesserten Griff, der von der Trägerlage leicht zu
unterscheiden ist.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die
Bereitstellung eines eine für Fluid undurchlässige Trägerlage
aufweisenden Applikators mit einem Griff, der eine von der
Trägerlage abweichende Textur aufweist, aber doch aus
demselben Material wie die Trägerlage gefertigt ist, so daß
der Griff von der Trägerlage leicht taktil unterscheidbar ist.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist
außerdem die Bereitstellung eines eine Trägerlage aufweisenden
Applikators mit einem ausgebildeten Griff zum leichteren
Ergreifen.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die
Bereitstellung eines verbesserten Verfahrens zur Herstellung
eines Applikators mit einer Trägerlage, die einen Griff daran
aufweist, wobei das Verfahren die Fertigung des Applikators
erleichtert, die Menge an erforderlichem Rohstoff vermindert
und einen verwenderfreundlicheren Applikator bereitstellt.
Diese und weitere Aufgaben und Merkmale werden gemäß
vorliegender Erfindung gelöst durch einen Applikator mit einem
Kissen, das eine Trägerlage mit einem Abschnitt aufweist, der
zu einem Griff gefaltet ist. Der Griff ist in einer solchen
Weise ausgebildet, daß er sich vom Rest der Trägerlage (d. h.
von dem nicht gefalteten Teil) unterscheidet. Die
unterscheidenden Merkmale schließen visuelle und/oder taktile
Anhaltspunkte oder Kenntlichmachungen, angebracht auf dem
Griff und/oder dem übrigen Teil der Trägerlage, ein. Der Griff
kann mit einer Faltvorrichtung (folding plow) gebildet werden,
die einen Teil des Trägermaterials im gefalteten Zustand hält,
bevor das Trägermaterial auf das Kissenmaterial aufgetragen
wird. Falls erwünscht, kann das gefaltete Material zusätzlich
behandelt werden, wie miteinander Verkleben durch Wärme oder
Schall oder ein anderes Mittel zur Befestigung der gefalteten
Teile miteinander.
Diese und weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden aus der nachstehenden genaueren Beschreibung
der Erfindung ersichtlich, wobei der Umfang der Erfindung in
den beigefügten Ansprüchen definiert ist.
Die genauere Beschreibung wird im Zusammenhang mit den
beigefügten Zeichnungen verständlicher, wobei gleiche
Bezugsziffern gleiche Elemente wiedergeben:
Fig. 1 ist eine Draufsicht auf einen Applikator mit einem
erfindungsgemäß ausgebildeten Griff, wobei der Griff sich in
der Aufbewahrungsposition befindet.
Fig. 2 ist eine Seitenansicht eines Applikators ähnlich
Fig. 1, allerdings befindet sich der Griff in der
Verwendungsposition.
Fig. 3 zeigt schematisch ein Verfahren zur Fertigung der
Lagen eines erfindungsgemäßen Applikators.
Fig. 4 zeigt schematisch ein Verfahren zum Verbinden der
in Fig. 3 gezeigten Lagen zur Herstellung eines
erfindungsgemäßen Applikators.
Ein erfindungsgemäß ausgebildeter Applikator 10 ist in
Fig. 1 und 2 dargestellt. Applikator 10 umfaßt ein Kissen 12
mit einer dem Betrachter abgewandten Fläche 14, die zum
Kontakt mit der zu bearbeitenden Oberfläche ausgebildet und
freiliegend belassen ist (die mit Applikator 10 in Kontakt zu
bringende Oberfläche, auf die Material durch Applikator 10
aufzutragen ist oder von der Material durch Applikator 10 zu
entfernen ist) und einer dem Betrachter zugewandten Fläche 16,
ausgebildet zum Ergreifen oder anderweitigen Halten durch den
Verwender.
Kissen 12 ist vorzugsweise aus einem absorbierenden
Material gebildet, das, falls erwünscht, Fluid oder andere
Stoffe, die durch das Applikatorkissen 10 auf zutragen sind,
zurückhalten und freisetzen kann oder Fluide oder andere mit
Hilfe des Applikators 10 von der Oberfläche zu entfernende
Stoffe entfernen kann. Insbesondere ist das bevorzugte
Material für das Basiskissen in der Lage, ein Fluid oder einen
festen Stoff zu halten und anschließend das Fluid oder den
festen Stoff durch Druckanwendung freizugeben. Vorzugsweise
ist Kissen 12 weich, nachgiebig, absorbierend, porös und im
wesentlichen fusselfrei. Beispielsweise kann Kissen 12 aus
Faservlies oder synthetischem Material wie Polyester oder
Rayon, oder einem Fasergemisch aus synthetischen und
natürlichen Fasern, wie Polyester-Baumwollgemisch, Wattefilz,
gewebten Fasern oder Textil, scheuerndem Material, Gaze,
Schwamm, Schaum oder anderen ähnlichen, vorzugsweise Baumwoll- oder
Baumwollpolyester oder bioabbaubaren Materialien
hergestellt sein. Die Auswahl des Materials erfolgt unter
Berücksichtigung von Faktoren wie Weichheit, Nicht-Fusseln,
Unversehrtheit des Kissens und geringe Scheuerwirkung. Die
bevorzugte Dicke des Kissens beträgt etwa 0,3175 cm (0,125
Inch) bis etwa 0,635 cm (etwa 0,250 Inch).
Eine Trägerlage 20 ist auf der dem Betrachter zugewandten
Fläche 16 von Kissen 12 angebracht, verbunden oder befestigt
an Kissen 12, um während der Verwendung von Applikator 10
damit zu verbleiben. Die dem Betrachter abgewandte Fläche 14
wird zum Kontakt mit einer durch Applikator 10 zu wischenden
Oberfläche oder einer Oberfläche, auf die Materialien durch
den Applikator 10 auf zutragen sind, freiliegend belassen. Das
Material, aus dem die Trägerlage 20 hergestellt ist, ist
vorzugsweise biegsam und abnutzungsfest, so daß es leicht mit
Kissen 12 verbunden werden kann und während der Verwendung
gegriffen werden kann und einer kräftigen Anwendung des
Applikators 10 widerstehen kann. Um den Verwender vor dem
Kontakt, der Verschmutzung oder Verunreinigung mit fluiden
oder anderen von dem Kissen 12 absorbierten oder getragenen
Materialien zu bewahren, ist die Trägerlage 20 vorzugsweise
aus einem Material gefertigt, das Flüssigkeiten oder
Halbflüssigkeiten oder andere Stoffe und Materialien, die von
Kissen 12 absorbiert oder getragen werden, vor dem Durchtritt
durch die dem Betrachter zugewandte Fläche 16 des Kissens 12
zu dem Verwender bewahrt und das mit den von Kissen 12
getragenen, absorbierten oder aufgetragenen Materialien nicht
reagiert. Beispielsweise kann die Trägerlage 20 aus Zelluloid
oder einem Kunststoff oder einer Polymerfolie hergestellt
werden, z. B. eine für Fluid undurchlässige Sperrfolie, ein
dünnes Kunststoffolienmaterial oder ein Kunststoff in
Blattform, beispielsweise hergestellt aus Polyethylen,
Polyester, Polypropylen und dergleichen, oder ein Papier, das
behandelt wurde, damit es undurchlässig wird, beispielsweise
Papier, imprägniert oder bestrichen mit Latex, Kunststoff oder
Harz, um das Papier undurchlässig zu machen. Es ist bei der
Auswahl oder bei der Herstellung von Lage 20 von Bedeutung,
daß sie für die Flüssigkeit, das Material oder andere Stoffe,
denen die Trägerlage 20 während der Verwendung begegnet,
undurchlässig ist. Die Dicke der Trägerlage 20 ist
vorzugsweise in einer Größenordnung von etwa 40 µm (0,0016
Inch) bis etwa 61 µm (0,0024 Inch). Die Dicke des Materials
wird vorzugsweise so ausgewählt, daß ein Fluidstrom dort
hindurch verhindert wird, aber doch noch nicht so dick, daß
die Weichheit, Funktionalität und das Aussehen beeinträchtigt
werden. Die Trägerlage 20 wird an dem Kissen 12 in beliebiger
Weise befestigt, die gewährleistet, daß die zwei Lagen während
der Verwendung von Applikator 10 zusammenbleiben.
Beispielsweise kann Heißschmelzklebstoff, Haftklebstoff,
Verschmelzen durch Wärme oder Verschmelzen durch Lösungsmittel
verwendet werden, um die Trägerlage 20 an der dem Betrachter
zugewandte Fläche 16 von Kissen 12 zu befestigen oder zu
binden.
Erfindungsgemäß wird Trägerlage 20 mit einem Griff 22
versehen, der als integraler Teil der Trägerlage 20
ausgebildet ist. Insbesondere wird Griff 22 vorzugsweise durch
Falten eines Abschnitts 24 von Trägerlage 20 hergestellt, so
daß die Trägerlage 20 und der Griff 22 aus einem im
wesentlichen durchgehenden Materialstück hergestellt werden,
wobei ein Teil davon über Kissen 12 als Griff 22 hervorsteht
und der übrige Teil davon an Kissen 12 befestigt ist und Griff
22 flankiert. Somit sollte das zur Herstellung der Trägerlage
20 verwendete Material auch so ausgewählt werden, daß es
ausreichende Festigkeit aufweist, damit der Verwender den
Griff 22 in geeigneter Weise ergreifen kann und während der
Verwendung die gewünschte Kraft auf den Applikator 10 ausüben
kann. Wie Fig. 2 zu entnehmen ist, weist Griff 22, da er durch
Falten eines Abschnitts der Trägerlage 20 hergestellt ist,
eine erste Lage 26 und eine zweite Lage 28, die sich von der
Trägerlage 20 längs Basis 30 erstrecken, auf. Um eine Vielzahl
von Applikatoren 10 übereinander zu stapeln, wird vorzugsweise
Griff 22 auch so geformt, daß er längs seiner Basis 30 aus der
aufrechten Verwendungsposition zur zusammengelegten Position
gefaltet wird.
Vorzugsweise ist Griff 22 so geformt, daß er nicht über die
Begrenzungen der Trägerlage 20 hinausgeht, so daß Griff 22
nicht über die äußeren Kanten oder Begrenzungen 25 von
Applikator 10 hinausgeht. Im gefalteten Zustand, dargestellt
in Fig. 2, befindet sich eine der Lagen 26, 28 (in Fig. 2 Lage
28) in einer vom Betrachter entfernten Position und liegt im
wesentlichen gegen den Rest 32 der Trägerlage 20, die mit
Kissen 12 verbunden ist oder im wesentlichen in gleicher Ebene
damit ist, und die andere der Lagen 26, 28 (in Fig. 2 Lage 26)
befindet sich in einer zum Betrachter nahen Position und liegt
frei zum Ergreifen durch einen Verwender, um den Griff in eine
Verwendungsposition anzuheben. Wenn somit Griff 22 im
gefalteten Zustand ist, wird der Rest 32 der Trägerlage 20
(der flache, nicht gefaltete Teil, der mit Kissen 12 verbunden
ist) in einen freiliegenden Abschnitt 32a (Fig. 1 und 2), der
nicht von Griff 22 bedeckt ist, und einen bedeckten Abschnitt
32b (Fig. 2), gegen den Griff 22 gelegt ist und der somit
bedeckt ist, wenn Griff 22 sich in der Aufbewahrungsposition
befindet, eingeteilt.
Wie in Fig. 1 dargestellt, wird Basis 30 längs eines
Durchmessers eines im wesentlichen scheibenförmigen oder
kreisförmigen Applikators 10 angeordnet. Es ist jedoch
selbstverständlich, daß Griff 22 längs eines beliebigen
Abschnittes von Trägerlage 20 ausgebildet werden kann,
vorzugsweise innerhalb der Begrenzungen von Trägerlage 20.
Somit kann Basis 30 auch an einem beliebigen Ort längs
Trägerlage 20 angeordnet sein, vorzugsweise innerhalb der
Begrenzungen von Trägerlage 20 und nicht notwendigerweise in
einer mittigen Anordnung, wie in Fig. 1 dargestellt.
Beispielsweise kann Basis 30 längs der Ausdehnung des
Applikators 10 näher zu dem einen Ende als zu dem anderen Ende
angeordnet sein. Somit ist einer von dem freiliegenden
Abschnitt 32a und dem bedeckten Abschnitt 32b des übrigen
Teils 32 der Trägerlage 20 größer als der andere von
Abschnitten 32a, 32b. Die Bereitstellung eines kleineren
Abschnittes der Trägerlage auf einer Seite des Griffes 22 als
auf der anderen Seite kompensiert den ungleichmäßigen
Fingerdruck, der ansonsten durch die Verwendung eines Fingers
(des Daumens) auf einer Seite des Griffes 22 (d. h. gegen eine
der Lagen 26, 28) und der zwei Finger (der zweite und der
dritte Finger) auf der anderen Seite des Griffes 22 (d. h.
gegen die anderen Lagen 26, 28) entstehen würde.
Um die Größe wirtschaftlich zu gestalten und somit eine
größere Zahl an Applikatoren 10 übereinander stapeln zu
können, liegen die Lagen 26, 28 vorzugsweise längs ihrer
gesamten inneren Oberflächen 36, 38, flach gegeneinander, wie
Fig. 2 zu entnehmen ist. Obwohl zum Erreichen der gewünschten
Flachheit und Kompaktheit nicht notwendig, können Lagen 26 und
28, beispielsweise durch einen Klebstoff, wie einen
Heißschmelzklebstoff oder durch Heißsiegelung längs eines
Teils ihrer gesamten Innenflächenbereiche 36, 38, miteinander
befestigt sein. Alternativ dazu können Lagen 26 und 28 nur an
der Basis 30 unter Herstellung einer Naht zusammengequetscht
sein, entlang der Griff 22 gefaltet wird. Die Lagen 26 und 28
müssen jedoch nicht miteinander befestigt werden, da sie in
ausreichender Weise in einer Position in bezug zueinander
gehalten werden, weil der übrige Teil der Trägerlage 20 (der
Teil, der Griff 22 flankiert, jedoch nicht bildet) an Kissen
12 befestigt ist. Falls erwünscht, brauchen Lagen 26 und 28
überhaupt nicht miteinander verbunden zu werden, wobei Lagen
26 und 28 aufgrund der Verbindung von Trägerlage 20 an Kissen
12 in engem Kontakt gehalten werden und die Basis 30 von jeder
Lage 26, 28 in engem Kontakt angeordnet sind. Da Lagen 26 und
28 durch die festgelegte Position des übrigen Teils 32 von
Trägerlage 20 in engem Kontakt miteinander gehalten werden,
kann Trägerlage 20 aus zwei gesonderten Stücken hergestellt
werden, wobei jedes Stück einen nach oben gewendeten Teil
aufweist, der eine betreffende Lage 26, 28 bildet, und die zur
Herstellung von Griff 22 miteinander verbunden sind (oder ohne
tatsächlich miteinander verbunden zu sein, in enger Nähe
gehalten werden).
Da Griff 22 aus demselben dünnen und schlüpfrigen
Material gebildet ist, aus dem die Trägerlage 20 hergestellt
ist, kann es beim Anheben des Griffes 22 von dem übrigen Teil
32 der Trägerlage 20 zu Schwierigkeiten kommen. Da der Griff
22 außerdem so dünn ist, ist, wenn Griff 22 sich in der
gefalteten Aufbewahrungsposition befindet, die dem Betrachter
zugewandte Lage (in Fig. 1 Lage 26) im wesentlichen mit dem
freiliegenden Abschnitt 32a der Trägerlage 20 in einer Ebene
(die selbst im wesentlichen mit Basiskissen 12 in einer Ebene
ist und damit befestigt ist) und kann schwierig davon
unterschieden werden. Diese Schwierigkeit bei der
Unterscheidung der dem Betrachter zugewandten Lage 26 des
Griffes 22 vom freiliegenden Teil 32a wird außerdem durch die
Ausbildung von Lage 26 und freiliegendem Abschnitt 32a aus
demselben durchgehenden, einheitlichen Stück aus dünnem
Material erhöht. Somit wird erfindungsgemäß mindestens die dem
Betrachter zugewandte Lage 26 von Griff 22 so ausgebildet oder
angeordnet, daß sie Merkmale aufweist, welche den Griff 22 vom
übrigen Teil 32 der Trägerlage 20 unterscheiden und
insbesondere vom freiliegenden Abschnitt 32a. Solche Merkmale
dienen als Kenntlichmachung oder Anhaltspunkt für den
Verwender hinsichtlich der Anordnung und Funktion von Griff 22
und können eine Vielzahl von Formen annehmen, die nun
beschrieben werden.
Vorzugsweise ist der Griff 22 mit mindestens einer Form
einer visuellen und/oder taktilen Kenntlichmachung
ausgestattet, um die Aufmerksamkeit des Verwenders auf den
Griff 22 zu richten und die Verwendung des Griffes 22 zu
erleichtern. Beispielsweise kann Griff 22 (z. B. während der
Herstellung von Griff 22 oder durch eine anschließende
Änderung davon) so ausgebildet werden, daß Kanten 40, 42, die
sich längs der Begrenzung oder Peripherie von Griff 22 von
einem Ende der Basis 30 zum anderen Ende der Basis 30
erstrecken, von dem Rest von Griff 22 unterschieden werden.
Die obere oder Vorderkante 40 (das Ende, das von der Basis 30
am weitesten entfernt ist, und folglich Trägerlage 20, wenn
sich Griff 22, wie in Fig. 2 dargestellt, in der aufrechten
Verwendungsposition befindet) ist somit auch von der
benachbarten Kante 41 des bedeckten Abschnitts 32b
unterscheidbar. Falls erwünscht, können im allgemeinen nicht
nur die Vorderkante 40, sondern auch die Seitenkanten 42 von
der Begrenzung 25 der Trägerlage unterschieden werden. Bei
einer solchen Ausführungsform wird die Kenntlichmachung für
den Verwender somit längs der freien Kanten von Griff 22
ausgebildet und unterscheidet diese Kanten von dem
Hauptflächenabschnitt 44 von Griff 22, der sich zwischen den
Kanten 40 und 42 und der Basis 30 erstreckt.
Eine Art, in der die Vorderkante 40 von Griff 22 von der
benachbarten Kante 41 unterschieden werden kann, ist das
Verkürzen von Griff 22, so daß die Vorderkante 40 die
benachbarte Kante 41 nicht erreicht, jedoch statt dessen davon
beabstandet ist. Falls erwünscht, können statt dessen auch
Seitenkanten 42 von der Begrenzung 25 der Trägerlage 20
beabstandet sein. Ein freiliegender, kenntlich machender
Abschnitt 32c wird somit benachbart zum bedeckten Abschnitt
32b bereitgestellt und sichtbar, wenn Griff 22 den bedeckten
Abschnitt 32b bedeckt. Ein solcher Anhaltspunkt ist sowohl
visuell als auch taktil auszumachen, indem die Vorderkante 40
(oder Seitenkanten 42, falls so ausgebildet) sowohl visuell
als auch taktil von der benachbarten Kante 41 aufgrund ihrer
Beabstandung davon unterscheidbar sind.
Die Verkürzung von Griff 22, um den kenntlich machenden
Abschnitt 32c freiliegend zu belassen, unterscheidet sowie
erleichtert die Abtrennung von Griff 22 vom bedeckten
Abschnitt 32b. Eine solche Verkürzung kann erfolgen, indem
Abschnitt 24 der Trägerlage 20 zur Herstellung von Griff 22
absichtlich so gefaltet wird, daß die Vorderkante 40 von Griff
22 innerhalb der Begrenzung 25 der Trägerlage 20 liegt (die an
Basiskissen 12 befestigt ist und vorzugsweise nur unter
Schwierigkeiten davon angehoben werden kann). Alternativ kann
Griff 22 nach dem Bilden geschnitten werden, so daß ein
freiliegender, kenntlich machender Abschnitt 32c auf der
Trägerlage 20 hinterlassen wird. Ein solches Schneiden würde
Lagen 26, 28 in einem Zustand hinterlassen, in dem sie längs
Vorderkante 40 trennbar sind, sofern die Innenflächen 36, 38
nicht miteinander verbunden sind.
Eine weitere Art, in der eine der Kanten 40 oder 42 von
Griff 22 von der benachbarten Kante 41 oder Begrenzung 25 im
allgemeinen von Trägerlage 20 unterschieden werden kann, ist
die mechanische oder physikalische Änderung der Form einiger
oder aller Kanten 40 oder 42 zur Bereitstellung einer taktilen
und/oder visuellen Kenntlichmachung für den Verwender.
Beispielsweise können einige oder alle Kanten 40, 42 ganz oder
teilweise gekreppt, aufgerauht, mattiert oder anderweitig von
der Hauptfläche 44 unterscheidbar texturiert sein, um Kanten
40, 42 davon zu unterscheiden und auch um das Anheben des
Griffes 22 in eine Verwendungsanordnung zu erleichtern (Fig.
2). Alternativ oder zusätzlich können beliebige oder alle
Kanten 40, 42 so ausgebildet oder geändert werden, daß sie von
der Hauptfläche 44 nach oben gewendet sind, so daß eine Wulst
oder eine Bördelung längs eines Teils oder aller Kanten 40, 42
gebildet ist. Ein solches Nachobenwenden von Kanten 40, 42
kann durch Herstellen einer Heißnaht oder einer anderen Art
von Kräuselungsverfahren an einem beliebigen Ort längs Griff
22 erfolgen.
Anstatt sich auf die physikalische Unterscheidung von
Griff 22 längs Kanten 40, 42 zu konzentrieren, kann man im
allgemeinen auch die Hauptfläche 44 von der Trägerlage 20
physikalisch unterscheidbar machen. Beispielsweise kann die
Hauptoberfläche 44 von Griff 22 aufgerauht, punktiert, geprägt
oder anderweitig texturiert werden, so daß Griff 22 zumindest
taktil, wenn nicht auch visuell von mindestens dem
freiliegenden Abschnitt 32a der Trägerlage 20 unterscheidbar
ist. Alternativ oder zusätzlich kann eine Beschichtung oder
können andere Elemente oder Materialien der Hauptoberfläche 44
zugefügt werden, um ein ähnliches Ergebnis zu erzielen. Es ist
selbstverständlich, daß eine solche physikalische
Unterscheidung der Hauptoberfläche 44 zumindest auf der dem
Betrachter zugewandten Lage 26 ausgebildet werden sollte, aber
auch auf der dem Betrachter abgewandten Lage 28, falls
erwünscht, ausgebildet werden kann.
Griff 22 kann zusätzlich oder alternativ dazu vom übrigen
Teil 32 der Trägerlage 20 oder zumindest des freiliegenden
Abschnitts 32a durch Versehen mit einem visuellen Anhaltspunkt
wie einer Farbe, die von der Farbe eines oder aller anderen
Teile der Trägerlage 20 verschieden ist, unterschieden werden.
Falls erwünscht, können Kennzeichnungen, wie Wörter oder
Symbole, auf dem Griff 22 als alternativer oder zusätzlicher
visueller Anhaltspunkt für den Verwender zum Ergreifen und
Anheben von Griff 22 für die Verwendung des Applikators 10
angebracht werden.
Das Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen
Applikators soll die Herstellung von Applikator 10
erleichtern. Außerdem soll das Verfahren zur Herstellung des
Applikators 10 die Herstellungskosten, beispielsweise durch
Vereinfachung des Herstellungsverfahrens und durch
Verminderung von Materialabfall, vermindern. Das
erfindungsgemäße Verfahren ist in Fig. 3 und 4 erläutert.
Vorzugsweise werden die Materialien, aus denen Kissen 12
und Trägerlage 20 gebildet werden, in kompakter Form
bereitgestellt, um Arbeitsraum und Maschinengröße zu
vermindern. Beispielsweise können Kissen- und
Trägerlagematerialien als Materiallagen 54, 56 um
entsprechende Rollen 50, 52 gewickelt, wie in Fig. 3
dargestellt, bereitgestellt werden. Vorzugsweise werden das
Kissen und die Trägermateriallagen 54, 56 längsseits
zueinander (um Arbeitsfläche und Maschinengröße zu vermindern)
und gleichzeitig verarbeitet (um die Herstellungszeit zu
vermindern), wie in Fig. 3 dargestellt. Materiallagen 54, 56
erstrecken sich beispielsweise längs einer
Transportvorrichtung, um durch verschiedene
Verarbeitungsstationen, die zur Herstellung eines fertigen
erfindungsgemäßen Applikators 10 erforderlich sind, befördert
zu werden.
Um Griff 22 aus Trägerlage 20 in wirtschaftlicher und
effizienter Weise herzustellen, wird eine Faltvorrichtung 58
an dem gewünschten Ort längs Trägermateriallage 54 angebracht.
Die Höhe der Faltvorrichtung 58 wird so ausgewählt, daß ein
Griff 22 mit Abmessungen entsteht, die vorzugsweise eine, wie
vorstehend beschrieben, visuelle oder taktile Kenntlichmachung
bereitstellen. Beispielsweise kann die Faltvorrichtung 58 so
ausgewählt werden, daß ein Griff 22 mit einer Höhe H entsteht,
die kürzer ist als der Abstand von Basis 30 zu der Kante des
Abschnitts der Trägerlage 20, die nach vollständiger
Verarbeitung von Applikatoren 10 an Kissen 12 befestigt ist.
Eine Anordnung von Druckrädern 60 kann vorzugsweise in
der Ebene der Trägermateriallage 54 bereitgestellt werden und
sich um die Drehachsen 62 senkrecht zur Trägermateriallage 54
drehen, um Lagen 26, 28 des Griffes 22 in im wesentlichen
aufrechter Position zur Bildung von Griff 22 zu halten und um
den gefalteten Abschnitt 24 der Trägermateriallage 54 vor dem
Wiederflachwerden in der Ebene der Materiallage 54 (und
dadurch Griff 22 zu beseitigen) zu bewahren. Wenn Lagen 26, 28
von Griff 22 miteinander verbunden sind, können Räder 60
wärmehärtende oder Klebstoff auftragende Räder oder von einem
anderen beliebigen Radtyp sein, der Kleben, Verschmelzen,
Binden oder anderweitiges Befestigen von Lagen 26, 28 zusammen
in beliebiger Art und Weise ausführen würde. Solche Räder 60
werden vorzugsweise zur Herstellung von Griff 22 verwendet,
bevor Trägerlage 20 an Kissen 12 befestigt ist, wobei die
Vorteile nachstehend genauer erläutert werden.
Wie in Fig. 4 dargestellt, werden, nachdem Griff 22
gebildet wurde, Materiallagen 54, 56, beispielsweise durch
Heißschmelzklebstoff, Haftklebstoff, thermisches Verschmelzen,
Schallschweißen oder Lösungsmittelverschmelzen, zur
Herstellung eines kombinierten Flächengebildes 64, miteinander
verbunden oder befestigt, aus dem Applikatorkissen 10
ausgeschnitten werden kann. Geeignetes Verbinden zwischen dem
Trägermaterial und dem Basiskissen können mit einer nicht
reaktiven Bindung wie einer mechanischen Bindung zwischen den
Materialien, einschließlich elektromagnetischer Bindung,
erzielt werden. Ein üblicher Klebstoff, der eine ausreichende
Bindung von Trägerlage und der Basis bereitstellt und der im
wesentlichen mit den Materialien, denen der Applikator 10
ausgesetzt ist, nicht reaktiv ist und nach deren Einfluß nicht
abgebaut wird, kann verwendet werden. Wenn Griff 22 gebildet
wird, bevor die Trägerlage an dem Kissen befestigt ist, hält
die Befestigung der Trägerlage für das Kissen die Form des
Griffes 22 wie vorstehend beschrieben aufgrund der nun
festgelegten Beziehung zwischen der Trägerlage und dem Kissen.
Somit ist weniger Klebstoff oder ein Klebe- oder
Befestigungsschritt weniger erforderlich, wenn die zwei Lagen
des Griffes 22 in sonstiger Weise nicht miteinander gehalten
werden.
Obwohl Klebstoff oder ein anderes Haftmaterial auf eine
oder beide Materiallagen 54, 56 zum Verbinden der
Materiallagen 54, 56 miteinander aufgetragen werden können,
werden statt dessen vorzugsweise Verbindungsräder 66 verwendet.
Räder 66 üben einen Befestigungsschritt aus, wie Auftragen
eines Heißschmelzklebstoffs, eines Haftklebstoffs oder
Herstellung einer thermischen Bindung zwischen Materiallagen
54, 56, um die zwei Materiallagen miteinander zu befestigen,
so daß ein doppellagiger Applikator daraus ausgeschnitten
werden kann. Eingeschlossen sind Maßnahmen zum
Schallschweißen. Schallschweißen kann auch als eine weitere
Maßnahme zum Verbinden von Lagen 54, 56 verwendet werden.
Räder 66 können in beliebiger gewünschter Form ausgebildet
sein, vorzugsweise, so daß Bindungsräder 66 horizontale
Drehachsen 67 aufweisen und angeordnet sind, um alles oder im
wesentlichen alles des Trägermaterials 54 gegen die
Kissenmateriallage 56 zur Ausbildung einer kombinierten
Materiallage 64 zu drücken. Beispielsweise können Räder 66,
erste und zweite Räder 66a, 66b einschließen, das erste, obere
Rad 66a, angeordnet oberhalb der Materiallagen 54, 56 zum
Pressen gegen Kissenmateriallage 56 und das zweite, untere Rad
66b, angeordnet unterhalb Materiallage 54, 56 zum Pressen
gegen Trägermateriallage 54. Räder 66a und 66b erstrecken sich
vorzugsweise quer zur Breite W der Materiallagen 54, 56. Da
Griff 22 in der Trägermateriallage 54 gebildet ist und sich
aufwärts davon erstreckt, wird das obere Rad 66a vorzugsweise
mit einer Nut oder einem Abstand geformt bereitgestellt, um
sich Griff 22 anzupassen. Alternativ kann ein Paar oberer
Räder bereitgestellt werden, eines an jeder Seite von Griff
22, und Griff 22 flankierend. Jedes solche obere Rad ist
vorzugsweise so bemessen, daß es sich vollständig über die
Trägermateriallage 54 von einer der Seiten von Griff 22
erstreckt.
Nachdem das Trägerlagematerial mit dem Griff an dem
Kissenmaterial befestigt ist, können die vereinigten
Material lagen unter Herstellung eines Applikators beliebiger
gewünschter ebener Form ausgestanzt werden. Vorzugsweise
schließt das Herstellungsverfahren einen Schritt ein, bei dem
der Griff des Applikators heruntergefaltet wird, entweder vor
oder nachdem der Applikator aus der kombinierten Materiallage
ausgestanzt wurde (d. h. die Materiallage, die aus der an der
Kissenmateriallage befestigten Trägermateriallage gebildet
ist). Somit werden die durch das erfindungsgemäße Verfahren
hergestellten Applikatoren mit gefalteten oder
zusammengelegten Griffen verpackt, um die Zahl der miteinander
verpackten Kissen zu erhöhen.
Während die vorstehende Beschreibung und die Zeichnungen
die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
wiedergeben, ist es selbstverständlich, daß darin verschiedene
Ergänzungen, Modifizierungen und Austausch erfolgen können,
ohne vom Erfindungsgedanken und dem in den beigefügten
Ansprüchen definierten Umfang der vorliegenden Erfindung
abzuweichen. Insbesondere wird der Fachmann verstehen, daß die
vorliegende Erfindung in anderen speziellen Formen,
Konstruktionen, Anordnungen, Verhältnissen und mit anderen
Elementen, Materialien und Komponenten, ohne vom
Erfindungsgedanken oder wesentlichen Merkmalen davon
abzuweichen, ausgeführt werden kann. Der Fachmann wird
erkennen, daß die Erfindung in vielen Modifizierungen
hinsichtlich Konstruktion, Anordnung, Verhältnissen,
Materialien und Komponenten oder in sonstiger Weise bei der
Ausführung der Erfindung eingesetzt werden kann, welche
besonders für die speziellen Umgebungen und
Verfahrenserfordernisse ausgelegt sind, ohne vom Prinzip der
vorliegenden Erfindung abzuweichen. Die derzeit offenbarten
Ausführungsformen sind daher in jeglicher Hinsicht als
erläuternd und nicht einschränkend anzusehen, wobei der Umfang
der Erfindung durch die beigefügten Ansprüche ausgewiesen ist
und nicht auf die vorstehende Beschreibung begrenzt ist.
Claims (23)
1. Applikator zum Auftragen von Materialien auf eine
Oberfläche oder zum Entfernen von Materialien von einer
Oberfläche, wobei der Applikator umfaßt:
- (a) ein biegsames Kissen aus porösem, absorbierendem Material mit einer ersten zum Kontakt mit einer Oberfläche freiliegenden Seite und einer zweiten Seite;
- (b) ein Griffelement, befestigt an der zweiten Seite des
biegsamen Kissens, wobei das Griffelement eine biegsame,
undurchlässige Trägerlage umfaßt, die teilweise zu einem
doppellagigen Abschnitt gefaltet ist, der zum Ergreifen
zwischen den Fingern eines Verwenders ausgelegt ist, wobei der
Rest der Trägerlage Einzel-Lagen sind, die an die zweite Seite
des biegsamen Kissens in Positionen, welche den doppellagigen
Abschnitt flankieren, gebunden sind; wobei:
der doppellagige Abschnitt zwischen (i) einer zum besseren Verpacken oder Aufbewahren des Applikators zusammengelegten Position, benachbart einer einzelnen Lage der Trägerlage, und (ii) einer aufrechten Position zum Ergreifen zwischen den Fingern eines Verwenders zum Inkontaktbringen der ersten freiliegenden Seite des biegsamen Kissens mit einer Oberfläche, schwenkbar ist; und
wobei der doppellagige Abschnitt mit einem Mittel ausgestattet ist, das das Ergreifen und Anheben des Abschnittes zur Vorbereitung der Verwendung des Applikators auf einer Oberfläche kenntlich macht und erleichtert.
2. Applikator nach Anspruch 1, wobei die Trägerlage eine für
flüssige und halbflüssige Stoffe undurchlässige Folie ist.
3. Applikator nach Anspruch 1, wobei der doppellagige
Abschnitt zumindest zum Teil mit einer texturierten oder
matten Oberfläche versehen ist, wobei die texturierte oder
matte Oberfläche als das kenntlich machende und erleichternde
Mittel dient.
4. Applikator nach Anspruch 3, wobei zur Verbesserung des
Greifvermögens des Griffes durch die Finger des Verwenders die
texturierte Oberfläche durch Aufrauhen, Kreppen, Punktieren,
Prägen, Mattieren und/oder Beschichten der Trägerlage geformt
ist.
5. Applikator nach Anspruch 4, wobei der Griff längs einer
Basis schwenkbar ist und eine Vorderkante an einem zu der
Basis am weitesten gelegenen Punkt aufweist und wobei die
Aufrauhung, Kreppung, Punktierung, Prägung oder Beschichtung
längs mindestens eines Teils des Griffes zwischen der
Vorderkante und der Basis ausgeführt ist.
6. Applikator nach Anspruch 4, wobei der Griff längs einer
Basis schwenkbar ist und freie Kanten aufweist, die sich längs
der Begrenzung des Griffes von einem Ende der Basis zu einem
anderen Ende der Basis erstrecken und wobei das Aufrauhen,
Kreppen, Punktieren oder Prägen längs der freien Kanten des
Griffes ausgeführt ist.
7. Applikator nach Anspruch 1, wobei der doppellagige
Abschnitt zumindest teilweise mit einer gefärbten Oberfläche
ausgestattet ist, wobei die gefärbte Oberfläche als das
kenntlich machende und erleichternde Mittel dient.
8. Applikator nach Anspruch 7, wobei der doppellagige
Abschnitt zumindest teilweise mit einer texturierten oder
matten Oberfläche ausgestattet ist, wobei die texturierte oder
matte Oberfläche als das kenntlich machende und erleichternde
Mittel dient.
9. Applikator nach Anspruch 1, wobei ein Teil des
doppellagigen Abschnitts weggeschnitten ist, damit ein
entsprechender Teil eines darunterliegenden Abschnittes der
Trägerlage, wenn der doppellagige Abschnitt in
zusammengelegter Position vorliegt, zum Betrachten durch den
Verwender freiliegt, wodurch die Wahrnehmung des Verwenders
und das Schwenken des doppellagigen Abschnitts aus der
zusammengelegten Position in die aufrechte Position
erleichtert werden.
10. Applikator nach Anspruch 1, wobei der Griff längs einer
Basis, die im wesentlichen mittig entlang einer Ausdehnung des
Applikators angeordnet ist, schwenkbar ist.
11. Applikator nach Anspruch 10, wobei der Applikator
scheibenförmig ist;
die Basis auf einem Durchmesser des scheibenförmigen Applikators angeordnet ist; und
der Rest der Trägerlage als Scheibenhälften ausgebildet ist, die sich von dem doppellagigen Abschnitt zu den äußeren halbkreisförmigen Umfängen erstrecken.
die Basis auf einem Durchmesser des scheibenförmigen Applikators angeordnet ist; und
der Rest der Trägerlage als Scheibenhälften ausgebildet ist, die sich von dem doppellagigen Abschnitt zu den äußeren halbkreisförmigen Umfängen erstrecken.
12. Applikator nach Anspruch 11, wobei ein Teil des
doppellagigen Abschnitts längs einer Linie, umfassend eine
Sehne eines durch den scheibenförmigen Applikator definierten
Kreises weggeschnitten ist, wodurch die Wahrnehmung des
Verwenders und das Schwenken des doppellagigen Abschnitts aus
der zusammengelegten in die aufrechte Position erleichtert
werden.
13. Applikator nach Anspruch 12, wobei die Sehne parallel zum
Durchmesser, auf dem der doppellagige Abschnitt mittig
angeordnet ist, verläuft.
14. Applikator nach Anspruch 1, wobei die Lagen des
doppellagigen Abschnitts durch Heißverschmelzen verbunden
sind.
15. Applikator nach Anspruch 1, wobei die einzelnen Lagen an
die zweite Seite des biegsamen Kissens mit einem Mittel,
umfassend Heißschmelzklebstoff, Haftklebstoff,
Heißverschmelzen oder Lösungsmittelverschmelzen, gebunden
sind.
16. Applikator nach Anspruch 1, wobei der Applikator eine
Ausdehnung, ein erstes Ende an einem Ende der Ausdehnung und
ein zweites Ende an einem anderen Ende der Ausdehnung
aufweist;
der Griff längs einer Basis auf der Ausdehnung des Applikators, dichter zu dem zweiten Ende als zu dem ersten Ende, schwenkbar angeordnet ist; und
der Rest der Trägerlage einen ersten und einen zweiten Abschnitt umfaßt, wobei der erste Abschnitt an dem biegsamen Kissen zwischen der Basis und dem ersten Ende befestigt ist und einen ersten Oberflächenbereich aufweist, und der zweite Abschnitt an dem biegsamen Kissen zwischen der Basis und dem zweiten Ende befestigt ist und einen zweiten Oberflächenbereich aufweist, der kleiner als der erste Oberflächenbereich ist.
der Griff längs einer Basis auf der Ausdehnung des Applikators, dichter zu dem zweiten Ende als zu dem ersten Ende, schwenkbar angeordnet ist; und
der Rest der Trägerlage einen ersten und einen zweiten Abschnitt umfaßt, wobei der erste Abschnitt an dem biegsamen Kissen zwischen der Basis und dem ersten Ende befestigt ist und einen ersten Oberflächenbereich aufweist, und der zweite Abschnitt an dem biegsamen Kissen zwischen der Basis und dem zweiten Ende befestigt ist und einen zweiten Oberflächenbereich aufweist, der kleiner als der erste Oberflächenbereich ist.
17. Verfahren zur Herstellung eines Applikators zum Auftragen
von Materialien auf eine Oberfläche oder zum Entfernen von
Materialien von einer Oberfläche, umfassend:
- (a) Bereitstellung eines biegsamen Kissens aus absorbierendem Material, wobei das Kissen eine erste für einen Kontakt mit einer Oberfläche freiliegende Seite und eine zweite Seite aufweist;
- (b) Bereitstellung eines biegsamen Trägermaterials auf der zweiten Seite des biegsamen Kissens;
- (c) Falten eines Abschnitts des Trägermaterials zu einem doppellagigen Abschnitt, der von den übrigen einlagigen Abschnitten des Trägermaterials flankiert wird;
- (d) Befestigen der übrigen einlagigen Abschnitte an der zweiten Seite des biegsamen Kissens, wodurch die erste Seite des biegsamen Kissens zum Kontakt mit einer Oberfläche freiliegend belassen wird; und
- (e) Bereitstellung von Mitteln auf dem doppellagigen
Abschnitt, die zum Kenntlichmachen und Erleichtern von
Ergreifen und Anheben des doppellagigen Abschnitts ausgelegt
sind, um den Applikator zur Verwendung auf einer Oberfläche
vorzubereiten;
wobei der doppellagige Abschnitt als Griffelement zur Verfügung steht, das zwischen (i) einer zum besseren Verpacken oder Aufbewahren des Applikators zusammengelegten Position, benachbart einem der einlagigen Abschnitte und (ii) einer aufrechten Position zum Ergreifen zwischen den Fingern eines Verwenders, um die freiliegende erste Seite des Applikators mit einer Oberfläche in Kontakt bringen zu können, schwenkbar ist.
18. Verfahren nach Anspruch 17, wobei der Schritt der
Bereitstellung eines biegsamen Trägermaterials außerdem den
Schritt der Bereitstellung einer für flüssige und halbflüssige
Stoffe undurchlässigen Folie umfaßt.
19. Verfahren nach Anspruch 17, wobei der Schritt Falten
eines Abschnitts des Trägermaterials außerdem den Schritt
Zusammenquetschen und Verbinden des Abschnitts umfaßt.
20. Verfahren nach Anspruch 17, das außerdem die Schritte
umfaßt:
Bereitstellung des biegsamen Kissens in Form einer aufgewickelten Lage aus Kissenmaterial;
Breitstellung des Trägermaterials in Form einer aufgewickelten Lage aus Trägermaterial;
Befestigen der Lagen aus Kissenmaterial und Trägermaterial miteinander; und
Durchschneiden der miteinander befestigten Lagen zur Herstellung des Applikators.
Bereitstellung des biegsamen Kissens in Form einer aufgewickelten Lage aus Kissenmaterial;
Breitstellung des Trägermaterials in Form einer aufgewickelten Lage aus Trägermaterial;
Befestigen der Lagen aus Kissenmaterial und Trägermaterial miteinander; und
Durchschneiden der miteinander befestigten Lagen zur Herstellung des Applikators.
21. Verfahren nach Anspruch 20, das außerdem den Schritt
Falten des Abschnitts des Trägermaterials, bevor das
Trägermaterial an dem Kissenmaterial befestigt wird, umfaßt.
22. Verfahren nach Anspruch 17, das außerdem die Schritte
umfaßt:
Falten des Griffelements zu der zusammengelegten Position und Stapeln der Applikatoren zur Verpackung oder zum Verkauf als eine Vielzahl übereinander gestapelter Applikatoren.
Falten des Griffelements zu der zusammengelegten Position und Stapeln der Applikatoren zur Verpackung oder zum Verkauf als eine Vielzahl übereinander gestapelter Applikatoren.
23. Verfahren zum Auftragen von Materialien auf eine
Oberfläche oder zum Entfernen von Materialien von einer
Oberfläche, wobei das Verfahren die Schritte umfaßt:
- (a) Bereitstellung eines Applikators, umfassend:
- (i) ein biegsames Kissen aus absorbierendem Material mit einer ersten zum Kontakt mit einer Oberfläche freiliegenden Seite und einer zweiten Seite; und
- (ii) ein an der zweiten Seite des biegsamen Kissens befestigtes Trägermaterial, wobei das Trägermaterial teilweise zu einem doppellagigen Abschnitt, der von den übrigen einlagigen Abschnitten flankiert wird, die an der zweiten Seite des biegsamen Kissens befestigt sind, gefaltet ist, wobei der doppellagige Abschnitt zwischen (A) einer zusammengelegten Position benachbart einem einlagigen Abschnitt und (B) einer aufrechten Position zum Ergreifen zwischen den Fingern eines Verwenders schwenkbar ist;
- (b) Ergreifen und Schwenken des doppellagigen Abschnitts in eine aufrechte Position; und
- (c) Anordnen der ersten freiliegenden Seite des biegsamen Kissens in Kontakt mit einer Oberfläche.
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