DE19936063A1 - Elektrochemische Sekundärzelle - Google Patents
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Abstract
Gegenstand der Erfindung ist eine elektrochemische Sekundärzelle mit mindestens jeweils einer ein aktives Material umfassenden positiven (2) und einer negativen (4) Elektrode, die unmittelbar in einem Gehäuse aufgenommen sind, welches zumindest ein Detektororgan (62) aufweist oder mit einem solchen in Wirkverbindung steht, wobei das Detektororgan (62) ausgelegt oder einstellbar ist, einen vorbestimmten unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle zu erfassen und bei unzulässigem Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle mindestens ein Schaltorgan (86) zu betätigen, welches ein Nachladen und/oder Entladen der elektrochemischen Sekundärzelle verhindert. DOLLAR A Indem das Gehäuse als hermetisch dichtes Schutzgehäuse (54) ausgebildet ist, welches Teil einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung ist, kann - bei gleichzeitig weitestgehender Reduzierung sämtlicher Abmessungen - eine Kontamination umliegenden Gewebes mit toxischen Substanzen sowie eine Gefährdung des Implantatträgers durch eine Fehlfunktion der elektrochemischen Sekundärzelle unter allen Betriebsbedingungen ausgeschlossen werden. Unter hermetischer Dichtheit wird vorliegend vorzugsweise hermetische Gasdichtheit nach Mil-Std 883 D verstanden.
Description
Die Erfindung betrifft eine elektrochemische Sekundärzelle mit mindestens jeweils
einer ein aktives Material umfassenden positiven und einer negativen Elektrode, die
unmittelbar in einem Gehäuse aufgenommen sind, welches zumindest ein
Detektororgan aufweist oder mit einem solchen in Wirkverbindung steht, wobei das
Detektororgan ausgelegt oder einstellbar ist, einen vorbestimmten unzulässigen
Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle zu erfassen und bei unzulässigem
Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle mindestens ein Schaltorgan zu
betätigen, welches ein Nachladen und/oder Entladen der elektrochemischen
Sekundärzelle verhindert.
Bei elektrochemischen Sekundärzellen kann es beispielsweise bei übermäßigem Laden
oder beim Entladen mit einem unzulässig hohen Strom zu einem Druckanstieg im
Inneren des Gehäuses der elektrochemischen Sekundärzelle kommen, der zu einer
Verformung des Gehäuses führt, die so groß werden kann, dass Chemikalien
insbesondere in gasförmiger oder flüssiger Form in großen Mengen aus dem Gehäuse
austreten. Zur Erhöhung der Betriebssicherheit von elektrochemischen Sekundärzellen
sind verschiedene Schutzmechanismen vorgeschlagen worden.
So offenbart die Druckschrift EP-A-0 470 726 eine elektrochemische Sekundärzelle mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, welche ein zylindrisches Gehäuse
mit einer Druckmembran als Detektororgan besitzt. Das Gehäuse nimmt die Elektroden
der elektrochemischen Sekundärzelle unmittelbar auf, wobei die Druckmembran als Teil
des Gehäuses stirnseitig im Gehäuse integriert ist und sich bei Druckanstieg im Inneren
des Gehäuses wölbt, so dass ein zentrisch mit der Druckmembran verbundenes
tellerförmiges Schaltorgan einen elektrischen Kontakt zwischen einer Elektrode und
einem an der Außenseite des Gehäuses vorgesehenen Anschlusskontakt reversibel oder
irreversibel unterbricht, sobald der Druck im Inneren des Gehäuses einen
vorbestimmten Wert erreicht.
Aus der EP-A-0 322 112, EP-A-0 360 395 und der EP-A-0 370 634 ist es bekannt,
elektrochemische Zellen mit einem Schaltorgan zu versehen, das bei Überschreiten
einer bestimmten noch tolerierten Grenzverformung des Gehäuses einen elektrischen
Anschlusskontakt von einer zugehörigen elektrochemisch aktiven Elektrode
vorzugsweise irreversibel trennt, um eine weitere Verformung des Gehäuses zu
verhindern. Das Gehäuse nimmt die Elektroden unmittelbar auf und umfasst einen
elektrisch leitfähigen stirnseitig geschlossenen zylindrischen Gehäuseabschnitt, der mit
einer Elektrode kontaktiert ist, wobei an der Stirnseite das tellerförmige Schaltorgan
zentrisch mittels eines elektrisch isolierenden Klebstoffes von außen angebracht ist. Das
elektrisch ebenfalls leitfähige Schaltorgan bildet in seiner Grundstellung über seinen
Außenrand eine elektrische Verbindung zwischen dem Gehäuseabschnitt und dem im
Zentrum des Schaltorgans angeordneten nach außen vorstehenden elektrischen
Anschlusskontakt. Bei Druckzunahme im Inneren des Gehäuses wölbt sich die als
Detektororgan wirkende Stirnseite des Gehäuseabschnitts nach außen, wodurch der
Kontakt zwischen dem Gehäuseabschnitt und dem Außenrand des Schaltorgans und
somit zwischen der einen Elektrode und dem Anschlusskontakt unterbrochen wird. Als
typisches Anwendungsgebiet solcher Schaltorgane werden Standardzellen vom Typ "D"
genannt. Die Wölbung der Stirnseite, ab der das Schaltorgan den elektrischen Kontakt
unterbricht, beträgt in diesem Fall 0,76 mm bis 1,8 mm. Bei einer Wölbung von mehr als
1,8 mm ist üblicherweise mit dem Austreten von Chemikalien aus dem Inneren des
Gehäuses zu rechen.
Aus der EP-A-0 674 351 ist eine elektrochemische Sekundärzelle bekannt, deren
Gehäuse eine von einer Druckmembran betätigbare Schnittvorrichtung umfasst, die bei
Überschreitung eines Grenzdrucks im Inneren des Gehäuses einen elektrischen Leiter
irreversibel durchtrennt, der einen Anschlusskontakt der elektrochemischen
Sekundärzelle mit einer elektrochemisch aktiven Elektrode verbindet.
Auch bei Einsatz eines Schaltorgans, welches bei Überschreitung eines bestimmten
Druckes im Inneren des Gehäuses die elektrische Verbindung zwischen einem
Anschlusskontakt und der zugehörigen elektrochemisch aktiven Elektrode unterbricht,
ist es möglich, dass der Druck weiter ansteigt und es letztendlich zu einem Austritt von
Chemikalien aus dem Gehäuse der elektrochemischen Zelle kommt oder dieses gar
explodiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise in der EP-A-0 364 995, der EP-A-
0 573 998 oder der EP-A-0 739 047 vorgeschlagen, eine in das Gehäuse integrierte, das
Schaltorgan betätigende Druckmembran mit einem Berstbereich zu versehen, über den
nach Aktivierung des Schaltorgans und weiterem Druckanstieg Chemikalien aus dem
Inneren des Gehäuses austreten können.
Die im oben genannten Stand der Technik aufgeführten Mechanismen zur Erhöhung der
Betriebssicherheit von elektrochemische Sekundärzellen eignen sich nicht für solche
Zellen, die als Teil implantierbarer medizinischer Vorrichtungen eingesetzt werden, da
hierfür besonders hohe Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Sicherheit und
Zuverlässigkeit bei gleichzeitig weitestgehender Reduzierung sämtlicher Abmessungen,
erfüllt werden müssen. So ist beispielsweise eine Kontamination umliegenden Gewebes
mit toxischen Substanzen sowie, eine Gefährdung des Implantatträgers durch eine
Fehlfunktion der elektrochemischen Sekundärzelle unter allen Betriebsbedingungen
auszuschließen. Dies ist bei elektrochemischen Zellen, die einen Aufbau entsprechend
dem beschriebenen Stand der Technik aufweisen, nicht zu realisieren, denn es zeigt sich,
dass insbesondere toxische Gase auch bei bestimmungsgemäßem Normalbetrieb der
elektrochemischen Zelle in intolerabel großen Mengen aus dem Gehäuse der
elektrochemischen Zellen austreten.
In der nicht vorveröffentlichten Deutschen Patentanmeldung der Anmelderin mit dem
Aktenzeichen 198 37 909.9-45 ist eine Schutzvorrichtung für eine mehrfach nachladbare
elektrochemische Batterie mit einem Batteriegehäuse offenbart, wobei die Schutzvor
richtung mindestens ein von einem Detektororgan betätigbares Schaltorgan aufweist,
welches ausgelegt oder einstellbar ist, bei einem vorbestimmten unzulässigen
Betriebszustand der Batterie ein Nachladen und/oder Entladen derselben zu verhindern.
Dabei umfasst die Schutzvorrichtung ein hermetisch dichtes Schutzgehäuse, welches das
Batteriegehäuse aufnimmt, dem Detektororgan bei unzulässigem Betriebszustand der
Batterie eine Formänderung aufprägt und Teil einer implantierbaren Vorrichtung ist.
Insbesondere bei einer vorbestimmten unzulässig großen Volumenexpansion des
Batteriegehäuses oder einem Gasaustritt aus dem Inneren des Batteriegehäuses, der zu
einer unzulässig großen Druckerhöhung im Inneren des Schutzgehäuses führt, wird dem
Detektororgan vom Schutzgehäuse eine Formänderung aufgeprägt, die das Schaltorgan
betätigt. Letzteres kann als Schließer ausgebildet sein, der einen Nachladestromkreis
elektrisch kurzschließt, welcher mittels einer Ladevorrichtung speisbar ist.
Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
elektrochemische Sekundärzelle zu schaffen, welche die spezifischen Anforderungen an
Teile implantierbarer medizinischer Vorrichtungen erfüllt, wobei gleichzeitig der
konstruktive Aufwand möglichst gering gehalten werden soll.
Diese Aufgabe wird bei einer elektrochemischen Sekundärzelle mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Anspruchs 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Gehäuse als
hermetisch dichtes Schutzgehäuse ausgebildet ist, welches Teil einer implantierbaren
medizinischen Vorrichtung ist.
Indem das Gehäuse, welches die mindestens eine positive und mindestens eine negative
Elektrode der elektrochemischen Sekundärzelle unmittelbar aufnimmt, als hermetisch
dichtes Schutzgehäuse ausgebildet ist, werden sämtliche chemische Substanzen der
elektrochemischen Sekundärzelle sicher im Schutzgehäuse zurückgehalten.
Unter hermetischer Dichtheit wird vorliegend vorzugsweise hermetische Gasdichtheit
nach Mil-Std 883 D verstanden. Durch diese Ausführung wird gewährleistet, dass bei
Verwendung der elektrochemischen Sekundärzelle in einem elektronischen Implantat, das
selbst wiederum in einem hermetisch dichten und ferner biokompatiblen Gehäuse
untergebracht ist, neben flüssigen toxischen Substanzen auch keine Gase aus dem
Schutzgehäuse der elektrochemischen Sekundärzelle austreten können. Durch die
hermetische Gasdichtheit des Schutzgehäuses wird eine Gefährdung der umliegenden
Elektronik sicher verhindert; dies bedeutet, dass die elektronischen Schaltungen, insbe
sondere integrierte Schaltungen, ungeschützt bleiben können, da eine Kontamination auch
durch kleinste Mengen austretender Gase nicht möglich ist. Wird die elektrochemische
Sekundärzelle nicht in einem Gehäuse eines elektronischen Implantats untergebracht,
sondern unmittelbar in ihrem Schutzgehäuse implantiert, wird durch die hermetische
Gasdichtheit nach Mil-Std 883 D eine entsprechende Kontamination des umliegenden
Gewebes ausgeschlossen. In diesem Fall wird ferner mindestens eine Außenseite des
Schutzgehäuses als Ganzes biokompatibel ausgebildet.
Der Begriff der unmittelbaren Aufnahme der mindestens jeweils einen ein aktives
Material umfassenden positiven und der negativen Elektrode in dem als Schutzgehäuse
ausgebildeten Gehäuse der elektronischen Sekundärzelle wird vorliegend in dem Sinne
verstanden, dass zwischen dem hermetisch dichten Schutzgehäuse und den Elektroden
kein weiteres die Elektroden aufnehmendes Gehäuse vorgesehen ist, insbesondere kein
Gehäuse, welches im Wesentlichen der Aufnahme mechanischer Belastungen wie etwa
der Aufnahme von Druckkräften durch Gasentwicklung oder dergleichen der
elektrochemischen Zelle dient und/oder welches einen elektrisch leitenden
Gehäuseabschnitt aufweist, dessen Innenseite mit einer Elektrode kontaktiert ist. Dies
schließt nicht aus, dass zwischen wenigstens einer Elektrode und dem Schutzgehäuse eine
elektrische Isolierung oder ähnliches vorgesehen ist, oder eine elektrische Isolierung
und/oder eine biegeweiche Umhüllung die Elektroden umschließt. Ferner können im
Schutzgehäuse mechanisch Einbauten vorgesehen und/oder dieses in mehrere
Innenvolumina unterteilt sein, wobei durchaus ein Innenvolumen nur eine der Elektroden
unmittelbar aufnehmen kann.
Es versteht sich, dass das Schutzgehäuse neben den Elektroden weitere Bestandteile der
elektrochemischen Sekundärzelle aufnimmt, die für den Ablauf der elektrochemischen
Reaktionen an den Elektroden erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für einen
Elektrolyten und gegebenenfalls für einen Separator (Diaphragma), auf welchen
letzteren verzichtet werden kann, wenn dessen Funktion als ein eine Ionenwanderung
gestattender elektrischer Isolator vom Elektrolyten übernommen wird, wie dies etwa bei
Polymerelektrolyten der Fall ist.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf bestimmte Elektroden/Elektrolytsysteme
beschränkt, vielmehr können prinzipiell jegliche gebräuchliche Systeme verwendet
werden. Als Beispiele seien genannt: Nickel-Cadmium-Systeme (Sinterelektroden;
Masseelektroden; flüssige, pastöse oder feste Elektrolytsysteme; Separator); Nickel-
Metallhydrid-Systeme (Sinterelektroden; Masseelektroden; flüssige, pastöse oder feste
Elektrolytsysteme; Separator); Lithium-basierende Systeme ((a) Lithium-Metall- oder
-Legierungsanode, anorganische oder organische Einlagerungs- oder Redox- oder
andere Kathode; flüssiges, gelartiges, pastöses oder festes Elektrolytsytem;
gegebenenfalls Separator; oder: (b) Lithium-Interkalations-Anode, anorganische oder
organische Einlagerungs- oder Redox- oder andere Kathode; flüssiges, gelartiges,
pastöses oder festes Elektrolytsystem; gegebenenfalls Separator); Nickel-Eisen-
Systeme; Nickel-Zink-Systeme; Zink-Silberoxid-Systeme; Cadmium-Silberoxid-
Systeme; Zink-Mangandioxid-Systeme; Redoxsysteme wie z. B. Chinon/Hydrochinon-
Systeme; oder Zink-Quecksilberoxid-Systeme und Silber-Metallhydrid-Systeme.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung können ferner mehr als nur eine positive und
eine negative Elektrode zum Einsatz kommen, wobei die Elektroden vom
Schutzgehäuse unmittelbar aufgenommen sind und in an sich bekannter Weise zur
Spannungsvervielfachung serienverschaltet oder bipolar angeordnet oder zur
Kapazitätsvervielfachung parallelverschaltet werden können. Ebenfalls möglich ist eine
Kombination der genannten Verschaltungsarten.
Bei der implantierbaren medizinischen Vorrichtung kann es sich unter anderem um ein
aktives elektronisches Hörimplantat, einen Herzschrittmacher, einen Drogenspender,
einen Neurostimulator oder dergleichen handeln.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ein Nachladen der elektrochemischen Sekundärzelle wird vorzugsweise verhindert,
indem mindestens ein Schaltorgan als Öffner ausgebildet ist, der ausgelegt oder
einstellbar ist, bei einem unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen
Sekundärzelle einen Nachladestromkreis elektrisch zu unterbrechen, welcher mittels
einer Ladevorrichtung speisbar ist.
Es kann ferner wenigstens ein Schaltorgan als Öffner ausgebildet sein, der ausgelegt oder
einstellbar ist, bei einem unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen
Sekundärzelle einen mit der elektrochemischen Sekundärzelle verbundenen Verbrau
cherstromkreis elektrisch zu unterbrechen. So ist es möglich, etwa bei einem Kurzschluss
im Verbraucherstromkreis zu verhindern, dass eine übermäßig hohe elektrische Leistung
der elektrochemischen Sekundärzelle entzogen wird, was ebenfalls einen unzulässigen
Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle, z. B. in Form eines Überschreitens
einer vorgegebenen Grenztemperatur oder eines Grenzdrucks im Inneren des hermetisch
dichten Schutzgehäuses, hervorrufen kann. Es ist auch denkbar, dass der Öffner so
angeordnet ist, dass er mit dem Verbraucherstromkreis gleichzeitig den
Nachladestromkreis unterbricht.
In bevorzugter weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens ein Schaltorgan als
Schließer ausgebildet, der ausgelegt oder einstellbar ist, bei einem unzulässigen
Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle einen mittels einer
Ladevorrichtung speisbaren Nachladestromkreis elektrisch kurzzuschließen, wodurch
eine weitere Energiezufuhr zur elektrochemischen Sekundärzelle unterbrochen wird.
Es kann ferner mindestens ein Schaltorgan vorhanden sein, welches als Schließer aus
gebildet ist, der ausgelegt oder einstellbar ist, bei einem unzulässigen Betriebszustand der
elektrochemischen Sekundärzelle diese elektrisch kurzzuschließen. Ein solcher Schließer
ist insbesondere in serieller Kopplung mit einer Überstromsicherung sinnvoll, die einen
Strom in einem Nachlade- und/oder einem Verbraucherstromkreis der elektrochemischen
Sekundärzelle irreversibel unterbrechen kann. Die Überstromsicherung kann als
Schmelzsicherung ausgebildet sein, die bei Kurzschluss von der in der elektrochemischen
Sekundärzelle gespeicherten Restenergie durchgebrannt wird. Reicht die Energie hierzu
nicht aus, kann die elektrochemische Sekundärzelle vollständig entladen werden. Es ist
ebenso möglich, dass wenigstens eine Überstromsicherung den Strom im Nachlade-
und/oder einem Verbraucherstromkreis lediglich begrenzt, wobei vorteilhaft die Über
stromsicherung als Kaltleiter (PTC-Widerstand) ausgebildet ist, dessen Widerstand mit
zunehmender Temperatur ansteigt.
Die Schaltorgane können einen Stromkreis, in den sie eingebunden sind, grundsätzlich
reversibel oder irreversibel unterbrechen. Reversibel arbeitende Schaltorgane bieten den
Vorteil, dass man ihre Funktion zerstörungsfrei, beispielsweise im zusammengebauten
Zustand im Zusammenwirken mit anderen Komponenten der elektrochemischen
Sekundärzelle bzw. der implantierbaren medizinischen Vorrichtung, prüfen kann.
Handelt es sich bei dem vorgegebenen unzulässigen Betriebszustand der
elektrochemischen Sekundärzelle um ein Überschreiten einer Grenztemperatur als
vorgegebene gerade noch zulässige Temperatur an definierter Position der
elektrochemischen Sekundärzelle, so ist mindestens ein Detektororgan ausgelegt oder
einstellbar, die Temperatur der elektrochemischen Sekundärzelle, insbesondere innerhalb
des Schutzgehäuses, zu erfassen, und bei Erreichen einer unzulässigen Temperatur
mindestens ein Schaltorgan zu betätigen.
Durch Gasentwicklung und/oder Quellen der Elektroden und/oder Temperaturerhöhung
beim Betrieb der elektrochemischen Sekundärzelle kann es zu einer Erhöhung des
Drucks im Inneren des Schutzgehäuses kommen. Wird als Kriterium für den
vorgegebenen unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle ein
Überschreiten eines Grenzdrucks als vorgegebenem noch zulässigen Druck innerhalb des
Schutzgehäuses gewählt, so ist mindestens ein Detektororgan ausgelegt oder einstellbar,
den Druck in einem mindestens eine Elektrode aufnehmenden Innenraum des
Schutzgehäuses zu erfassen und bei Erreichen eines unzulässigen Drucks mindestens ein
Schaltorgan zu betätigen. Ist das nach außen hermetisch dichte Schutzgehäuse im
Inneren in mehrere Abschnitte unterteilt, die zwar gegeneinander abgedichtet sind ohne
jedoch eine hermetische Dichtheit untereinander gewährleisten zu müssen, kann der
Druck vorzugsweise in einem der Abschnitte erfasst werden. Ein zu einer
Volumenexpansion der Elektroden führendes Quellen derselben und die daraus
resultierende Druckerhöhung im Inneren des Schutzgehäuses kann über ein
Detektororgan auch durch unmittelbare Wechselwirkung des Detektororgans mit
mindestens einer Elektrode erfasst werden, indem das Detektororgan vorzugsweise so
positioniert ist, dass mindestens eine Elektrode bei einem unzulässigen Betriebszustand
der elektrochemischen Sekundärzelle am Detektororgan, eventuell unter
Zwischenschaltung einer elektrischen Isolierung, anliegt und diesem eine mindestens ein
Schaltorgan betätigende Formänderung aufprägt.
Mindestens ein Detektororgan ist vorzugsweise dergestalt ausgelegt oder einstellbar,
dass demselben bei einem unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen
Sekundärzelle eine Formänderung aufgeprägt wird, die mindestens ein Schaltorgan
betätigt. Dabei kann das Detektororgan so angeordnet und/oder ausgebildet sein, dass
ihm in Abhängigkeit vom Innendruck und/oder der Temperatur im Schutzgehäuse
und/oder einem Quellen der Elektroden eine elastische und/oder plastische
Formänderung aufgeprägt wird. Die dem Detektororgan bei einem unzulässigen
Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle aufgeprägte Formänderung
betätigt sinnvollerweise mindestens ein Schaltorgan mechanisch. Eine unmittelbare
mechanische Betätigung des Schaltorgans durch die Formänderung des Detektororgans
ist besonders zuverlässig, da sie zwangsweise arbeitet, ohne auf nichtmechanische
Übertragungsglieder angewiesen zu sein.
Dies schließt nicht aus, dass, insbesondere wenn zwei oder mehrere Schaltorgane
redundant vorhanden sind, mindestens ein Schaltorgan mittels einer die Formänderung
des Detektororgans erfassenden Auswerteelektronik betätigbar ist. Vorteilhaft wird ein
elektrischer Dehnungsmesser eingesetzt, der die Formänderung des Detektororgans
erfasst und mit Änderung einer elektrischen Größe, die von der Auswerteelektronik
überwacht wird, antwortet. Handelt es sich bei dem elektrischen Dehnungsmesser um ein
passives System, kann er die Formänderung des Detektororgans in eine Änderung seines
elektrischen Widerstands (Dehnungsmessstreifen), seiner Induktivität oder seiner
Kapazität umwandeln. Alternativ kann ein aktiver elektrischer Dehnungsmesser
eingesetzt werden, der, wie z. B. ein Piezoelement, mit einer Ladungsänderung auf eine
vom Detektororgan auf den Dehnungsmesser aufgebrachte Formänderung reagiert.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens ein Detektororgan Teil des
Schutzgehäuses und insbesondere als wölbbare Membran ausgebildet, die vorzugsweise
eine Außen- oder Trennwand des hermetisch dichten Schutzgehäuses bildet. Mindestens
ein Detektororgan kann im Inneren des Schutzgehäuses untergebracht sein. Dies erlaubt
eine raumsparende Konstruktion und eine gut vorherbestimmbare Formänderung des
Detektororgans bei Druckanstieg im Schutzgehäuse.
Insbesondere die für eine implantierbare medizinische Vorrichtung besonders kritische
Dicke des Schutzgehäuses lässt sich auf ein Minimum reduzieren, wenn mindestens eine
Membran in eine Seitenwand des hermetisch dichten Schutzgehäuses integriert ist, wobei
die Wölbungsrichtung der Membran im Wesentlichen lotrecht zur kleinsten Ausdehnung
des Schutzgehäuses verläuft. Ein in Richtung der kleinsten Ausdehnung des
Schutzgehäuses ober- und unterhalb derselben vorgesehener Deckel bzw. Boden des
Schutzgehäuses bleiben dann sinnvollerweise frei von Detektor- und Schaltorganen, so
dass die Dicke des Schutzgehäuses diejenige der Elektroden/Elektrolyt-Anordnung nur
wenig übersteigt. Ferner ist es möglich, mindestens ein Detektororgan außerhalb eines
die Elektroden aufnehmenden Abschnitts des Schutzgehäuses anzuordnen und in
Fluidverbindung mit dem Inneren des Schutzgehäuses zu bringen, so dass eine größere
Freiheit bei der Anpassung an Gegebenheiten des Implantationsortes besteht. Eine
redundante Absicherung gegen einen unzulässigen Betriebszustand der
elektrochemischen Sekundärzelle ergibt sich, wenn beispielsweise zwei Membranen
vorgesehen werden, von denen eine als Teil eines Schließers ausgebildet und mittels
dieser Membran bei einem unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen
Sekundärzelle ein Kontaktpaar des Schließers elektrisch kurzschließbar ist. Die zweite
Membran kann als Teil eines Öffners ausgebildet sein, wobei mittels dieser zweiten
Membran bei einem unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle
ein Kontaktpaar des Öffners elektrisch außer Eingriff bringbar ist.
Das Schutzgehäuse muss unter allen Betriebsbedingungen eine hermetisch dichte
Barriere mit Bezug auf einen außerhalb des Schutzgehäuses befindlichen Außenraum
bilden. Insbesondere dürfen weder die Energiezufuhr und Energieabfuhr noch die in der
elektrochemischen Sekundärzelle gespeicherte Energie sowie die beim Betrieb
ablaufenden chemischen Prozesse zu einer Zerstörung der hermetischen Dichtheit
führen. Faktoren, die bei der Auslegung des Schutzgehäuses und der Materialwahl
besonders berücksichtigt werden sollten sind: Chemische Einwirkungen des
Elektrolyten und der Elektroden auf das Schutzgehäuse bei Lager- sowie
Betriebstemperatur; Elektrochemische Prozesse im Innenraum des Schutzgehäuses
aufgrund aller denkbar möglichen Lade- bzw. Entladevorgänge; Mechanische
Belastungen des Schutzgehäuses infolge chemischer, elektrochemischer oder
physikalischer (insbesondere thermischer) Prozesse wie z. B. Gasentwicklung im
Inneren des Schutzgehäuses, Quellen der Elektroden, Änderungen des
Umgebungsdrucks, Erwärmung durch Energiezufuhr oder Energieabfuhr und Änderung
der Lagertemperatur.
Ein geeignetes Schutzgehäuse lässt sich insbesondere als hermetisch dichter
stoffschlüssiger Verbund zwischen wenigstens einem elektrisch leitenden metallischen
Gehäuseabschnitt und mindestens einem elektrisch isolierenden anorganisch-
nichtmetallischen Gehäuseabschnitt erzielen. Die Gehäuseabschnitte werden bevorzugt
miteinander verschweißt, können aber auch mittels eines Lötvorgangs miteinander
hermetisch dicht verbunden werden.
Materialien, die insbesondere chemisch inert gegenüber den üblicherweise verwendeten
Elektroden/Elektrolytsystemen sowie beständig mit Bezug auf die ablaufenden
elektrochemischen Prozesse sind, umfassen Metalle und Edelmetalle, die eine
Passivierungsschicht gegen chemische Zersetzung bilden. Hierzu zählen unter anderem:
Platin, Chromnickelstahl, Nickellegierungen, Titan, Tantal und Niob. Als anorganisch-
nichtmetallische Isolatorwerkstoffe werden vorzugsweise Keramikwerkstoffe
eingesetzt, die mit dem mindestens einen metallischen Gehäuseabschnitt stoffschlüssig
hermetisch dicht verbindbar sind.
In mindestens einem elektrisch isolierenden anorganisch-nichtmetallischen
Gehäuseabschnitt lässt sich eine mindestens einpolige elektrisch leitende Durchführung
hermetisch dicht und elektrisch isoliert aufnehmen. Dabei kann der Isolatorwerkstoff
einer elektrischen Isolierung der Pole der Durchführung sowohl untereinander als auch
mit Bezug auf angrenzende elektrisch leitende metallische Gehäuseabschnitte dienen.
Vorzugsweise weist mindestens ein Pol der hermetisch dichten Durchführung einen
metallischen Kontaktstift auf, der den elektrisch isolierenden anorganisch-
nichtmetallischen Gehäuseabschnitt hermetisch dicht durchsetzt. Die Kontaktstifte sind
zweckmäßig in dem Isolatorwerkstoff, beispielsweise in einem keramischen Substrat,
und dieser seinerseits in einer Außenwand des Schutzgehäuses hermetisch dicht mittels
einer stoffschlüssigen Verbindung, vorzugsweise einer Lötverbindung, insbesondere
einer Goldlötverbindung, aufgenommen. Als besonders geeignete Werkstoffe für den
Kontaktstift können Platin-Iridiumlegierungen betrachtet werden.
Es kann von Vorteil sein, dass die Kontaktstifte in dem elektrisch isolierenden
anorganisch-nichtmetallischen Gehäuseabschnitt und dieser in einer metallischen
Aufnahme hermetisch dicht mittels einer stoffschlüssigen Verbindung aufgenommen
sind, wobei die metallische Aufnahme mit einer Außenwand des Schutzgehäuses
ebenfalls stoffschlüssig verbunden ist. Zur Verbindung der metallischen Aufnahme mit
der Außenwand des Schutzgehäuses kann eine Schweißverbindung eingesetzt werden.
Die Durchführung kann prinzipiell ein- oder mehrpolig ausgeführt sein, wobei
vorteilhafterweise mindestens ein Pol der hermetisch dichten Durchführung mit einer
Elektrode der elektrochemischen Sekundärzelle kontaktiert ist. Mittels der hermetisch
dichten Durchführung ist jedoch nicht nur eine Energie- sondern prinzipiell auch eine
Signalübertragung durch eine Wandung des Schutzgehäuses möglich. Beispielsweise
kann mittels eines Pols der Durchführung ein Potential einer Potentialsonde durch die
Schutzgehäusewandung durchgeführt werden, wobei die Potentialsonde insbesondere
im Elektrolyten zwischen einer positiven und einer negativen Elektrode der
elektrochemischen Sekundärzelle angeordnet ist, wie dies in der nicht
vorveröffentlichten Deutschen Patentanmeldung der Anmelderin mit dem Aktenzeichen
198 37 863.7-35 beschrieben ist.
Die Abmessungen des im Schutzgehäuse vorgesehenen, vorzugsweise von einem
keramischen Werkstoff gebildeten, elektrisch isolierenden Abschnitts können minimiert
werden und sich auf den die Durchführung aufnehmenden Abschnitt beschränken, wenn
die Anzahl der Pole der Durchführung der Anzahl der Energie- und Signalabgriffe
entspricht, über welche die elektrochemischen Sekundärzelle mit weiteren
Komponenten der implantierbaren medizinischen Vorrichtung in Verbindung steht. In
diesem Fall kann das übrige Wandung des Schutzgehäuses in einem metallischen
Werkstoff ausgeführt werden, dessen Innenseite mit Bezug auf die Elektroden elektrisch
isoliert ist.
Auch mindestens ein elektrisch leitender metallischer Gehäuseabschnitt kann mit einem
im Inneren des Schutzgehäuses untergebrachten Energie- oder Signalabgriff kontaktiert
werden. Insbesondere ist mindestens ein elektrisch leitender metallischer
Gehäuseabschnitt mit einer Elektrode der elektrochemischen Sekundärzelle elektrisch
kontaktiert. Ein besonders einfacher Aufbau des Schutzgehäuses ergibt sich, wenn die
positive und die negative Elektrode der elektrochemischen Sekundärzelle jeweils mit
einem elektrisch, leitenden metallischen Gehäuseabschnitt verbunden sind, wobei die
beiden metallischen Gehäuseabschnitte gegeneinander elektrisch isoliert sind, wobei auf
eine Durchführung verzichtet werden kann.
Die Elektroden weisen vorzugsweise in an sich bekannter Weise einen elektrischen
Abgriff auf, der seinerseits entweder einen Pol der hermetisch dichten Durchführung
oder einen elektrisch leitenden metallischen Gehäuseabschnitt von der Innenseite des
Schutzgehäuses her kontaktiert. Die Kontaktierung der Abgriffe am elektrisch leitenden
Gehäuseabschnitt oder am Pol der Durchführung kann dabei vorzugsweise unmittelbar
über Schweiß- oder Lötverbindungen, oder aber mittelbar über kraftschlüssig anliegende
elektronenleitende Zwischenglieder wie z. B. Federn, Stifte, Metallschäume oder
dergleichen realisiert werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist zur Erhöhung der Betriebssicherheit und zur
Schaffung einer Redundanz das Schutzgehäuse so dimensioniert, dass seine hermetische
Dichtheit erhalten bleibt, selbst wenn bei einem unzulässigen Betriebszustand der
elektrochemischen Sekundärzelle diese weiterhin nachladbar oder entladbar ist. Dies
bedeutet, dass selbst bei einer Fehlfunktion z. B. des Detektor- und/oder des
Schaltorgans das Schutzgehäuse bis zu gewissen Obergrenzen den physikalischen
Belastungen standhält, die auftreten, wenn die Zufuhr oder Abfuhr von Energie auch
dann nicht unterbrochen wird, wenn die elektrochemische Sekundärzelle in einen
unzulässigen Betriebszustand gerät.
Ist eine Außenseite des Schutzgehäuses als Ganzes biokompatibel ausgestaltet, kann
dieses direkt implantiert werden und über fest angeschlossene oder lösbare elektrische
Leitungen mit einem Verbraucher verbunden werden, von dessen Implantationsort man
somit unabhängig ist, wie dies auch in der von der Anmelderin eingereichten, nicht
vorveröffentlichten Deutschen Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 198 37 912.9-
45 beschrieben ist. Als Materialien für das biokompatible Schutzgehäuse kommen
vorzugsweise Titan, Titanlegierungen, Niob, Tantal, implantierbare Stähle oder ein
Verbund aus diesen oder anderen implantierbaren metallischen mit keramischen
Werkstoffen wie Aluminium-Oxid-Keramik in Betracht, wobei eine Ummantelung des
gesamten Schutzgehäuses mit einem biokompatiblen Polymer, wie beispielsweise
Silikon, Polytetrafluorethylen (PTFE), Polymethan, Parylen oder dergleichen, sinnvoll
sein kann.
Nachfolgend sind vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung anhand der Zeich
nungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen schematischen Schaltplan mit einer in einen Verbraucher- und einen
Nachladestromkreis eingebundenen elektrochemischen Sekundärzelle;
Fig. 2 einen schematischen Schnitt durch eine erste Ausführungsform einer
elektrochemischen Sekundärzelle mit hermetisch dichtem Schutzgehäuse und
reversibel arbeitendem Schaltorgan;
Fig. 3 eine schematische perspektivische Sicht auf die Ausführungsform nach Fig. 2;
Fig. 4 in größerem Maßstab einen Teilausschnitt der Ausführungsform nach Fig. 2;
Fig. 5 einen schematischen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform einer
elektrochemischen Sekundärzelle;
Fig. 6 einen schematischen Schnitt durch eine dritte Ausführungsform einer
elektrochemischen Sekundärzelle mit einem Schaltorgan in geschlossenem
Zustand;
Fig. 7 einen schematischen Schnitt durch die Ausführungsform nach Fig. 6 mit dem
Schaltorgan in geöffnetem Zustand;
Fig. 8 einen schematischen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform einer
elektrochemischen Sekundärzelle mit einem Schaltorgan in geschlossenem
Zustand;
Fig. 9 einen schematischen Schnitt durch die Ausführungsform nach Fig. 8 mit dem
Schaltorgan in geöffnetem Zustand;
Fig. 10 eine schematische Schnittdarstellung noch einer weiteren Ausführungsform
einer elektrochemischen Sekundärzelle mit irreversibel arbeitendem
Schaltorgan;
Fig. 11 eine schematische Schnittdarstellung einer weiteren abgewandelten Ausfüh
rungsform einer elektrochemischen Sekundärzelle;
Fig. 12 eine schematische Darstellung im Schnitt einer elektrochemischen Sekundärzelle
mit hermetisch dichter einpoliger Durchführung durch eine Außenwand eines
Schutzgehäuses zur Bildung eines Strompfads zu bzw. von einer Elektrode der
elektrochemischen Sekundärzelle;
Fig. 13 eine schematische perspektivische Sicht auf eine weitere Ausführungsform einer
elektrochemischen Sekundärzelle mit einem Kurzschlussschalter und einem
Berststreifen als irreversiblem Öffner;
Fig. 14 eine schematische Schnittdarstellung der Ausführungsform nach Fig. 13;
Fig. 15 eine schematische perspektivische Sicht auf noch eine weitere Ausführungsform
einer elektrochemischen Sekundärzelle;
Fig. 16 einen schematischen Schnitt durch eine elektrochemische Sekundärzelle mit
hermetisch dichter zweipoliger Durchführung als Strompfad zu bzw. von je
einer positiven und einer negativen Elektrode der elektrochemischen
Sekundärzelle; und
Fig. 17 einen schematischen Schnitt durch eine elektrochemische Sekundärzelle mit
zweipoliger Durchführung, wobei die Durchführung sowie je zwei Schalt- und
Detektororgane in einer Seitenwand des Schutzgehäuses integriert sind.
Entsprechend der Fig. 1 weist eine elektrochemische Sekundärzelle als Teil einer
implantierbaren medizinischen Vorrichtung ein Schutzgehäuse 14 auf, welches eine
positive Elektrode 2, eine negative Elektrode 4, einen Elektrolyten 12 sowie einen der
Vermeidung eines elektrischen Kurzschlusses zwischen den Elektroden 2, 4 dienenden
Separator 6 hermetisch dicht aufnimmt. Der Separator 6, der zwischen den beiden
Elektroden 2 und 4 positioniert ist, dient als elektrischer Isolator, der jedoch eine
Ionenwanderung zwischen den Elektroden 2 und 4 erlaubt. Die positive Elektrode 2 und
die negative Elektrode 4 weisen je einen elektronenleitenden Abgriff 8 bzw. 10 auf,
wobei der Abgriff 8 mit einem elektrisch leitenden Gehäuseabschnitt 13 und der Abgriff
10 mit einem elektrisch leitenden Gehäuseabschnitt 11 des Schutzgehäuses 14
kontaktiert sind. Die beiden Gehäuseabschnitte 11 und 13 sind gegeneinander mittels
eines anorganisch-nichtmetallischen Gehäuseabschnitts 15 elektrisch isoliert, welcher
vorzugsweise in einem keramischen Werkstoff ausgeführt ist. Ein weiterer elektrisch
isolierender anorganisch-nichtmetallischer Gehäuseabschnitt 19 nimmt eine elektrisch
leitende Durchführung auf, die der Durchführung eines Signals von einem als
Temperatursensor ausgeführten Detektororgan 21 dient, welches an vorgegebener Stelle
innerhalb des Schutzgehäuses 14 eine Temperatur der elektrochemischen Sekundärzelle
aufnimmt und einen unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle
in Form einer unzulässig hohen Temperatur erfasst.
Die Gehäuseabschnitte 11 und 13 weisen an ihren Außenseiten je einen Anschluss 18
bzw. 16 auf, über welche die negative Elektrode 4 bzw. die positive Elektrode 2 mit
einem Nachladestromkreis 22 und einem Verbraucherstromkreis 24 verbunden sind. Das
Schutzgehäuse 14 steht dergestalt mit einem weiteren Detektororgan 20 in
Wirkverbindung, dass dem Detektororgan 20 bei einem unzulässigen Betriebszustand der
elektrochemischen Sekundärzelle in Form eines unzulässig hohen Innendrucks im Inneren
des Schutzgehäuses 14 eine Formänderung aufgeprägt wird. Dabei kann eine
Gasentwicklung und/oder ein Quellen der Elektroden 2, 4 und/oder eine
Temperaturerhöhung beim Betrieb der elektrochemischen Sekundärzelle die
Druckerhöhung im Inneren des Schutzgehäuses 14 bewirken.
Die elektrochemische Sekundärzelle versorgt im Verbraucherstromkreis 24 über einen
Öffner 50 einen Verbraucher 26 der implantierbaren medizinischen Vorrichtung, bei
welcher letzteren es sich beispielsweise um eine implantierbare aktive Hörhilfe handeln
kann. Der Nachladestromkreis 22 weist eine Empfangsspule 28 auf, die zusammen mit
einem Kondensator 30 einen Serienresonanzkreis bildet, der durch einen nicht darge
stellten zweiten Serienresonanzkreis eines externen Sendeteils mit gleicher Resonanzlage
angeregt wird, wie dies in der EP-B-0 499 939 näher beschrieben ist. Der
Nachladestromkreis 22 schließt sich je nach Phase über Dioden 32, 38 bzw. 34, 36, einen
Öffner 48, eine Überstromsicherung 42 und die im Schutzgehäuse 14 aufgenommenen
Elektroden 2, 4. Eine Zenerdiode 40 schützt die elektrochemische Sekundärzelle vor zu
hoher Spannung des Nachladestromkreises. Parallel zu der Empfangsspule 28 und dem
Kondensator 30 ist ein Schließer 44 vorgesehen. Ein weiterer Schließer 46 ist parallel zur
elektrochemischen Sekundärzelle und der Überstromsicherung 42 angeordnet.
Wie durch strichpunktierte Linien in Fig. 1 angedeutet, betätigen die Detektororgane 20
und 21 die Schaltorgane 44, 46, 48 und 50, die Teil der implantierbaren medizinischen
Vorrichtung sind. Dies kann beim Detektororgan 20 entweder unmittelbar,
beispielsweise durch mechanische Kopplung von Detektororgan 20 und einem oder
mehreren Schaltorganen, oder mittelbar über eine optionale Auswerteelektronik 52
erfolgen, welche die Formänderung des Detektororgans 20 erfasst und ein oder mehrere
Schaltorgane elektrisch bzw. elektromechanisch betätigt. Die Auswerteelektronik 52
dient ferner der Erfassung des Signals des als Temperatursensor ausgebildeten
Detektororgans 21 und der Betätigung eines oder mehrerer der Schaltorgane 44, 46, 48
und 50. Es versteht sich, dass nicht alle Schaltorgane 44, 46, 48 und 50 vorhanden sein
müssen, und dass die Einteilung, welche der Schaltorgane unmittelbar oder über die
optionale Auswerteelektronik 52 betätigt werden, je nach Einsatzzweck und
gewünschter Redundanz variiert werden kann. Es kann weiterhin vorgesehen sein, die
Betätigung eines Schaltorgans oder mehrerer Schaltorgane nur dann auszuführen, wenn
beide Detektororgane 20 und 21 einen unzulässigen Betriebszustand der
elektrochemischen Sekundärzelle signalisieren.
Die in Fig. 1 gezeigte Stellung der Schaltorgane 44, 46, 48 und 50 entspricht einer
Grundposition bei normalem Betrieb. Im Falle eines unzulässigen Betriebszustandes der
elektrochemischen Sekundärzelle wird wenigstens eines dieser Schaltorgane betätigt.
Eine erste Ausführungsform einer elektrochemischen Sekundärzelle ist in den Fig. 2 bis
4 dargestellt und umfasst ein hermetisch dichtes Schutzgehäuse 54 mit einem
becherförmigen Deckel 56 und einem ebenfalls becherförmigen Boden 58. Eine
hohlzylindrische Seitenwand 60 des Deckels 56 ist mit einer Deckelplatte 62
verschweißt, die als wölbbare Membran das Detektororgan der elektrochemischen
Sekundärzelle bildet. Der Boden 58 wird von einer hohlzylindrischen Seitenwand 64 und
einer mit dieser verschweißten Bodenplatte 66 gebildet. Die Elektroden 2 und 4 der
elektrochemischen Sekundärzelle sind im Inneren des Schutzgehäuses 54 aufgenommen,
wobei die positive Elektrode 2 einen Abgriff aufweist, der als Kontaktlasche 68
ausgebildet und mit einer Innenseite der Seitenwand 60 kontaktiert ist. Die negative
Elektrode 4 der elektrochemischen Sekundärzelle wird mittels einer Kontaktlasche 70 als
Abgriff von innen mit der Seitenwand 64 in elektrisch leitenden Kontakt gebracht, wobei
eine Aussparung 74 im Randbereich der Bodenplatte 66 eine Verlegung der
Kontaktlasche 70 erleichtert. Die Kontaktlaschen 68 und 70 sind jeweils mit der
Seitenwand 60 bzw. 64 elektrisch leitend verlötet oder verschweißt und können beide
mit einer sie umgebenden Isolierschicht 73, z. B. in Form eines aufgeschobenen
Isolationsschlauches, versehen sein. Es versteht sich, dass anstelle der Löt- oder
Schweißverbindung auch vorgesehen sein kann, die Kontaktlasche 68 und/oder 70
lediglich federnd vorgespannt an den entsprechenden Gehäuseteilen anliegen zu lassen,
zu welchem Zweck entweder Anpresselemente wie Metallschäume oder Federn
verwendet werden können oder die Kontaktlaschen 68, 70 selbst für den notwendigen
Anpressdruck sorgen. Auch kann anstelle der Kontaktlasche 68 und/oder 70 prinzipiell
jede andere Form der elektrischen Kontaktierung zum Einsatz kommen, so z. B. ein
zwischen einer Unterseite der Deckelplatte 62 und einer ihr zugewandten Stirnfläche der
Elektrode 2 vorgespannt eingelegter Metallschaum, wobei vorteilhaft ein weiterer
Metallschaum zwischen einer Oberseite der Bodenplatte 66 und einer ihr zugewandten
Stirnfläche der Elektrode 4 zwischengelegt wird.
Der Innenraum des Schutzgehäuses 54 ist mit einem Elektrolyten 12 gefüllt, wobei die
positive und die negative Elektrode 2 bzw. 4 durch einen schematisch eingezeichneten
Separator 6 voneinander getrennt sind, der einen direkten elektrischen Kontakt zwischen
den Elektroden 2 und 4 verhindert, jedoch eine Ionenwanderung zulässt. Der Deckel 56
und der Boden 58 weisen je einen elektrischen Anschluss 76 bzw. 78 auf, die den
Anschlüssen 16 bzw. 18 gemäß Fig. 1 entsprechen, und sind beide aus einem elektrisch
leitfähigen metallischen Werkstoff (beispielsweise Titan) gefertigt, der gegenüber dem
Elektrolyten 12 und den Elektroden 2, 4 chemisch inert und beständig mit Bezug auf die
ablaufenden elektrochemischen Prozesse ist.
Die Seitenwände 60 und 64 sind über ihre einander zugewandten Stirnflächen unter
Zwischenschaltung eines Isolationsrings 80 hermetisch dicht miteinander verschweißt
oder verlötet, wobei der Isolationsring 80 einen kleineren Innendurchmesser als die Sei
tenwände 60 und 64 hat. Als Werkstoff für den Isolationsring 80 kommt z. B. Oxid
keramik in Frage.
Auf der Deckelplatte 62 ist ein insgesamt mit 86 bezeichnetes Schaltorgan angebracht,
welches dem Schließer 44 der Fig. 1 entspricht. Als wesentliches Bauteil besitzt der
Schließer 86 einen flexiblen Kontaktträger. 92, beispielsweise aus Polyimid, der die Form
einer etwa rechteckigen dünnwandigen Platte hat, deren eine kurze Seite einen U-
förmigen Einschnitt aufweist, so dass zwei Federarme 102, 104 entstehen. Entlang der
beiden längeren Seiten sind auf der Oberseite des Kontaktträgers 92 Metallisierungen 94
angebracht, die sich bis in die Federarme 102 bzw. 104 erstrecken, wo auf den
Metallisierungen 94 je ein Abschnitt eines Platindrahtes als Kontakt 106 bzw. 108 über
eine Lötverbindung 109 angelötet ist. In der Nähe der zweiten kurzen Seite des
Kontaktträgers 94 ist mittels einer Lötschicht 100 eine Kontaktplatte 96 und 98 jeweils
mit einer der beiden Metallisierungen 94 verbunden. Dabei tragen die Kontaktplatten 96
und 98 je einen Anschluss 112 bzw. 114, so dass der Anschluss 112 elektrisch mit dem
Kontakt 106 und der Anschluss 114 elektrisch mit dem Kontakt 108 verbunden ist. In
geringem Abstand über den Kontakten 106 und 108 ist eine Kontaktbrücke 110
angeordnet, mit der die Kontakte 106, 108 in Berührung bringbar sind, um diese
elektrisch kurzzuschließen. Der flexible Kontaktträger 92 ist über einen mehrschichtigen
Aufbau mit der Deckelplatte 62 dergestalt verbunden, dass die Kontakte 106, 108 mittig
über der Deckelplatte 62 angeordnet sind und in der Draufsicht entlang einer
Symmetrieachse der runden Deckelplatte 62 verlaufen. Wie in Fig. 4 dargestellt, umfasst
der mehrschichtige Aufbau zwischen dem Kontaktträger 92 und der Deckelplatte 62
ausgehend von der der Deckelplatte 62 zugewandten Unterseite des Kontaktträgers 92
eine Klebschicht 88, eine Distanzplatte 90 und eine zweite Klebschicht 88. Der
mehrschichtige Aufbau erstreckt sich etwa von der die Kontaktplatten 96, 98
aufweisenden kurzen Seite des Kontaktträgers 92 bis zum Grund des U-förmigen
Einschnitts, der die beiden Federarme 102, 104 trennt, so dass diese frei in genau
vorgegebenem Abstand über der Deckelplatte 62 stehen.
Die Kontaktlasche 68 kann als Schmelzsicherung ausgebildet sein, welche die elektrische
Verbindung zwischen der positiven Elektrode 2 und dem Anschluss 76 unterbricht, wenn
der über sie fließende Strom einen vorgegebenen Grenzwert überschreitet. In diesem Fall
ist zwischen einer der Deckelplatte 62 zugewandten Stirnfläche der positiven Elektrode 2
und der Deckelplatte 62 eine Isolierung vorzusehen. Entsprechend lässt sich auch die
Kontaktlasche 70 als Schmelzsicherung auslegen, wobei zwischen der negativen
Elektrode 4 auf der einen Seite und der Seitenwand 64 und/oder der Bodenplatte 66 auf
der anderen Seite eine Isolierung anzuordnen ist, die auch beim Ansprechen dieser
Schmelzsicherung einen elektrischen Kontakt durch direktes Anliegen der negativen
Elektrode 4 an den Gehäuseteilen 64 und/oder 66 verhindert.
Kommt es beim Betrieb der elektrochemischen Sekundärzelle durch Quellen
(Volumenzunahme) der Elektroden 2, 4 und/oder durch Gasentwicklung und/oder durch
Temperaturzunahme zu einem Ansteigen des Innendrucks im Inneren des
Schutzgehäuses 54 wird dem als Membran ausgelegten Detektororgan (Deckelplatte 62)
gezielt eine Wölbung aufgeprägt, indem die übrigen Außenwände des Schutzgehäuses 54
steifer als die Deckelplatte 62 ausgelegt sind und sich nur wenig verformen. Beim
Quellen der Elektroden 2, 4 können sich diese auch unmittelbar oder mittelbar über
Isolierschichten und/oder den Elektrolyten 12, welcher ein Festkörperelektrolyt sein
kann, an die Innenflächen der Deckelplatte 62 bzw. der Bodenplatte 66 anlegen und auf
diese Weise eine Formänderung der Deckelplatte 62 bewirken.
Durch die Wölbung der Deckelplatte 62 nähern sich die Kontakte 106 und 108 der
Kontaktbrücke 110, um schließlich - bei Überschreiten eines einen gerade noch
zulässigen Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle signalisierenden
Grenzwerts des Innendrucks im Schutzgehäuse 54 - die Kontaktbrücke 110 zu
berühren und die Anschlüsse 112 und 114 und über diese den Nachladestromkreis 22
elektrisch kurzzuschließen, wobei eine weitere Energiezufuhr zu den Elektroden 2, 4 der
elektrochemischen Sekundärzelle unterbunden wird. Durch die flexible Gestaltung der
Federarme 102, 104 werden diese beim Schließen des Schaltorgans 86 nicht beschädigt,
so dass der Schließer 86 prinzipiell reversibel arbeitet: Bei abnehmendem Innendruck im
Schutzgehäuse 54 nimmt das Schaltorgan 86 wieder seine in Fig. 2 wiedergegebene
Grundposition ein.
Die Wölbung der Deckelplatte 62, die zu einer Betätigung des Schaltorgans 86 führt,
beträgt in der Regel weniger als 300 µm, wobei das Schutzgehäuse 54 beispielsweise
einen Außendurchmesser von etwa 18 mm bei einer Höhe von weniger als 5,5 mm,
gemessen von der Bodenplatte 66 bis zur Deckelplatte 62, aufweist.
Die Fig. 5 zeigt eine zweite Ausführungsform einer elektrochemischen Sekundärzelle,
welche ein Schutzgehäuse 116 mit becherförmigem einteiligem Boden 118 aus einem
elektrisch leitfähigen Material besitzt. Das Schutzgehäuse 116 wird von einem ebenfalls
elektrisch leitfähigen Deckel 120 abgeschlossen, wobei zwischen dem Deckel 120 und
dem Boden 118 ein Isolierring 122 aus Oxidkeramik eingelötet ist. Der Isolierring 122,
dessen Innendurchmesser kleiner ist als derjenige der Seitenwand des Bodens 118, trägt
elektrisch gegeneinander isoliert an seiner Unterseite eine Membran 138 und an seiner
Oberseite eine Kontaktmembran 134. Beide Membranen 134 und 138 sind aus elektrisch
leitfähigem Material gefertigt, wobei die Kontaktmembran 134 mit ihrer Oberseite
gegenüber dem benachbart angeordneten Deckel 120 mittels einer Isolierschicht 148
elektrisch isoliert und über eine Metallisierung 132, eine Durchkontaktierung 130 und
eine Lötschicht 128 elektrisch leitend mit dem Boden 118 verbunden ist. Die Elektroden
2 und 4, der Separator 6 und der Elektrolyt 12 sind vom Boden 118, der Unterseite des
Isolierrings 122 und der Membran 138 hermetisch dicht umschlossen, und die positive
Elektrode 2 wird von einer elektrisch isolierenden, ringförmigen Aufnahme 124, die
zwischen der Seitenwand des Bodens 118 und der positiven Elektrode 2 im Bereich
zwischen dem Separator 6 und der Unterseite des Isolierrings 122 positioniert ist, im
Schutzgehäuse 116 dergestalt zentriert, dass kein elektrischer Kontakt zwischen der
Seitenwand des Bodens 118 und der positiven Elektrode 2 möglich ist. Eine Aussparung
140 in der Aufnahme 124 erleichtert die Verlegung der Kontaktlasche 68, mittels der die
positive Elektrode 2 mit der Unterseite der Membran 138 elektrisch kontaktiert ist. Eine
Metallisierung 142 an der Unterseite des Isolierrings 122, eine Durchkontaktierung 144
durch den Isolierring 122 sowie eine Lötschicht 146 schließen die elektrische Verbindung
zwischen der Membran 138 und dem Deckel 120, mit dem seinerseits ein elektrischer
Anschluss 152 kontaktiert ist. Ein elektrischer Anschluss 150 an der äußeren Seitenwand
des Bodens 118 ist über den Boden 118 und die an der inneren Seitenwand des Bodens
118 angeschlossene Kontaktlasche 70 mit der negativen Elektrode 4 elektrisch verbun
den.
Während also die Membran 138 mit der positiven Elektrode 2 in Verbindung steht, ist
die von der Membran 138 in einem der Dicke des Isolierrings 122 entsprechenden
Abstand befindliche Kontaktmembran 134 mit der negativen Elektrode 4 kontaktiert.
Dieser Abstand ist so bemessen, dass bei einem unzulässigen Betriebszustand der
elektrochemischen Sekundärzelle der als Detektororgan fungierenden Membran 138 eine
Wölbung aufgeprägt wird, die ausreicht, mit der Kontaktmembran 134 in elektrisch
leitenden Kontakt zu gelangen, so dass die elektrochemische Sekundärzelle elektrisch
kurzgeschlossen wird. Ferner kann ein Abschnitt der Lötverbindung 146 als
Schmelzsicherung dimensioniert sein, die irreversibel durchbrennt, falls ein Nachlade-
oder ein Entladestrom einen vorgegebenen Grenzwert überschreitet. Eine weitere
Energiezufuhr und -abgabe über die Anschlüsse 150, 152 ist damit unterbunden.
Bei der in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform der elektrochemischen Sekundärzelle dient
die Kombination von Membran 138 und Kontaktmembran 134 als reversibel arbeitendes
Schaltorgan, das als Schließer ausgebildet ist und mechanisch vom Detektororgan 138
betätigt wird. Da die beiden Anschlüsse 150, 152 von einem biokompatiblen
Isoliermantel 149 umgeben sind und ein biokompatibles Polymer 153, beispielsweise
Silikon, das Schutzgehäuse 116 sowie die gehäuseseitigen Enden der Anschlüsse 150,
152 umhüllt, kann das Schutzgehäuse 116 unmittelbar implantiert werden. Die gesamte
in Fig. 5 dargestellte Einheit kann als Energieversorgungsmodul eingesetzt werden,
dessen Anschlüsse 150, 152 über ein Koppelorgan vorzugsweise lösbar elektrisch mit
weiteren Komponenten der implantierbaren Vorrichtung verbunden sind, wie dies auch in
der von der Anmelderin eingereichten, nicht vorveröffentlichten Deutschen
Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 198 37 912.9-45 beschrieben ist.
Entsprechend den Fig. 6 und 7 hat eine dritte Ausführungsform einer elektrochemischen
Sekundärzelle ein Schutzgehäuse 154, dessen elektrisch leitfähiger Boden eine
Seitenwand 156 in der Form eines Rohrabschnitts aufweist, die stirnseitig von einer
Bodenplatte 158 verschlossen ist. Eine umlaufend geschlossene Schweißnaht 160
verbindet die Bodenplatte 158 mit der Seitenwand 156. An der zweiten Stirnseite der
Seitenwand 156 ist über eine Lötschicht 164 ein keramischer Isolierring 162 festgelegt,
der einen runden Durchbruch mit einem Innendurchmesser besitzt, der kleiner ist als der
Innendurchmesser der Seitenwand 156, wobei auf einer in Richtung auf die Bodenplatte
158 weisenden Unterseite des Isolierrings 162 eine den Durchbruch überspannende
Membran 166 aus elektrisch leitfähigem Material angebracht ist und ein hermetisch
dichter Innenraum entsteht. In diesem Innenraum ist die positive Elektrode 2 über die
Aufnahme 124 dergestalt aufgenommen, dass ein elektrischer Kontakt zwischen der
positiven Elektrode 2 und der Seitenwand 156 ausgeschlossen ist und erstere gleichzeitig
im Schutzgehäuse 154 zentriert wird. Während die positive Elektrode 2 mittels der
Kontaktlasche 68 von unten mit der Membran 166 elektrisch kontaktiert ist, bildet die
Kontaktlasche 70 einen elektrischen Kontakt zwischen der negativen Elektrode 4 und der
Seitenwand 156. Eine elektrisch leitende Kontaktmembran 168 mit zentralem, nach
unten weisendem Kontaktpunkt 170 ist an der Oberseite des Isolierrings 162 mit diesem
verbunden und überspannt dessen Durchbruch. Die Kontaktmembran 168 ist nach innen
in Richtung auf die Membran 166 federnd vorgewölbt und steht mittels des Kontakt
punkts 170 in elektrischem Kontakt mit der Membran 166. In dieser Position der
Kontaktmembran 168 kann eine Energiezufuhr und -abgabe zu bzw. von der
elektrochemischen Sekundärzelle über einen mit der Kontaktmembran 168 elektrisch
verbundenen Anschluss 174 und einen mit der Außenseite der Seitenwand 156
kontaktierten Anschluss 172 erfolgen. Kommt es zu einem unzulässigen Betriebszustand
der elektrochemischen Sekundärzelle, wird die Membran 166 und mit dieser die
Kontaktmembran 168 so weit nach außen gewölbt, dass die Kontaktmembran 168 über
eine labile Gleichgewichtslage hinaus nach außen umspringt und der elektrische Kontakt
zwischen den beiden Membranen 166, 168 auch unterbrochen bleibt, wenn die Membran
166 wieder in ihre Ausgangsposition gemäß Fig. 6 zurückgelangen sollte.
Eine vierte Ausführungsform einer in den Fig. 8 und 9 veranschaulichten
elektrochemischen Sekundärzelle weist ein Schutzgehäuse auf, welches sich von dem
Schutzgehäuse 154 im Wesentlichen nur durch die Ausgestaltung der Membranen 166,
168 und ihrer elektrischen Kontaktierung unterscheidet. Eine der Membran 166
entsprechende Membran 176 trägt zentral an ihrer Oberseite eine insgesamt mit 180
bezeichnete Kontaktfeder mit einem Stift 182 und einem Federteller 184. Der
zylindrische Stift 182 ist mit einer Stirnseite an der Membran 182, auf welcher er mit
seiner Längsachse etwa senkrecht steht, festgelegt und mit seiner zweiten Stirnseite mit
dem Federteller 184 verbunden. Dabei durchsetzt der Stift 182 einen Durchbruch in einer
Kontaktmembran 178, die der Kontaktmembran 168 des Schutzgehäuses 154 entspricht,
wobei der Federteller 184 in einer Grundposition gemäß Fig. 8 mit einer in der Nähe
seines Außenrandes befindlichen, der Oberseite der Kontaktmembran 178 zugewandten
Kontaktfläche 185 mit der Kontaktmembran 178 in elektrisch leitfähigem Kontakt steht.
In der Grundposition verlaufen die Membranen 176, 178 etwa parallel, und die
Kontaktfläche 185 liegt federnd vorgespannt an der Kontaktmembran 178 auf. Bei einem
unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle wird der Membran
176 eine Wölbung nach außen in Richtung auf die Kontaktmembran 178 aufgezwungen,
die sich im Wesentlichen nicht verformt und ihre Lage beibehält. Die Wölbung der
Membran 176 reicht dabei aus, die Kontaktfläche 185 von der Kontaktmembran 178
abzuheben und den elektrischen Kontakt reversibel zu unterbrechen, ist aber nicht so
groß, dass die Oberseite der Membran 176 mit der Unterseite der Kontaktmembran 178
in Kontakt kommt. Um letzteres auch bei noch stärkerer Wölbung der Membran 176 zu
gewährleisten, ist die Unterseite der Kontaktmembran 178 mit einer Isolierschicht 186
versehen.
Eine fünfte Ausführungsform einer elektrochemischen Sekundärzelle gemäß Fig. 10
umfasst ein Schutzgehäuse 190 mit einem einteiligen becherförmigen Boden 192, einem
ebenfalls becherförmigen Deckel 194 und einer Membran 196, die mittels einer
Schweißverbindung 198 an den einander zugewandten Stirnseiten des Bodens 192 und
des Deckels 194 mit diesen verbunden ist, wobei der Boden 192, der Deckel 194 und die
Membran 196 vorzugsweise aus dem gleichen elektrisch leitenden Werkstoff bestehen.
Die Membran 196 unterteilt das Schutzgehäuse 190 horizontal in einen oberen
Deckelbereich und einen unteren, hermetisch dichten Raum, der die positive und die
negative Elektrode 2 bzw. 4, den Separator 6 und den Elektrolyten 12 aufnimmt. Die
negative Elektrode 4 ist mittels der Kontaktlasche 70 mit dem Boden 192 kontaktiert,
dessen Seitenwand eine einpolige Durchführung 214 über ein keramisches Substrat 212
hermetisch dicht und mit Bezug auf die Seitenwand des Bodens 192 elektrisch isoliert
aufnimmt. Die Kontaktlasche 68 stellt den elektrischen Kontakt zwischen der positiven
Elektrode 2 und einem in den hermetisch dichten Raum des Schutzgehäuses 190
ragenden Ende der Durchführung 214 her, deren anderes Ende die Seitenwand des
Bodens 192 nach Außen überragt und mit einem Anschluss 216 elektrisch verbunden ist.
Auf der der positiven Elektrode 2 zugewandten Unterseite der Membran 196 sowie an der
zu dieser Elektrode benachbart liegenden Innenfläche der Seitenwand des Bodens 192 ist
zur Vermeidung eines elektrischen Kontakts zwischen der Membran 196 bzw. der
Seitenwand des Bodens 192 und der positiven Elektrode 2 eine Isolierschicht 218
aufgebracht. Auf der Oberseite der Membran 196 befindet sich im Zentrum ein Stößel
222, der in einen Durchbruch im Deckel 194 hineinragt. In geringem Abstand oberhalb
einer Oberkante des Stößels 222 ist ein insgesamt mit 204 bezeichnetes, den Durchbruch
überspannendes Berstelement angeordnet. Dieses umfasst auf seiner der Oberseite des
Deckels 194 zugewandten Seite ein Substrat 206 mit einer Leitschicht 208. Bei dem
Substrat 206 kann es sich um eine Keramik, beispielsweise Oxidkeramik, ein Glas oder
dergleichen handeln. Die Leitschicht 208 ist auf einer Seite des Durchbruchs im Deckel
194 mit diesem über eine Kontaktlasche 202 kontaktiert und auf einer
gegenüberliegenden Seite des Durchbruchs mit einem Anschluss 210 versehen, der auf
dieses Weise mit der negativen Elektrode 4 elektrisch verbunden ist.
Bei einem unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle wird der
Membran 196 - sei es durch Volumenzunahme der Elektroden 2, 4 und/oder
Temperaturanstieg und/oder Gasentwicklung beim Betrieb der elektrochemischen
Sekundärzelle - eine Wölbung aufgeprägt, die ausreicht, dass der Stößel 222 das
Berstelement 204 zerstört, so dass die Leitschicht 208 zwischen der Kontaktlasche 202
und dem Anschluss 210 irreversibel unterbrochen wird.
Wie in Fig. 11 gezeigt wird, weist eine sechste Ausführungsform einer elektrochemischen
Sekundärzelle ein Schutzgehäuse 224 mit einem flachen, elektrisch leitfähigen
schalenförmigen Boden 226 auf, der über seine nach oben zeigende Stirnfläche unter
Zwischenschaltung eines keramischen Isolierrings 229 mit einer Seitenwand 228
verbunden ist, welche die Form eines Rohrabschnitts besitzt. Die Seitenwand 228 ist an
ihrer oberen Stirnseite mit einer elektrisch leitfähigen Membran 230 hermetisch dicht
abgeschlossen. Auf der nach oben weisenden äußeren Seite der Membran 230 ist eine
Isolierschicht 232 und auf dieser eine elektrisch leitende, spröde berstende Berstschicht
234 aufgebracht. Die Berstschicht 234 ist im Bereich der Seitenwand 228 an einer ersten
Stelle über eine Kontaktierung 236 elektrisch leitend mit der Membran 230 und an einer
zweiten, diametral gegenüberliegenden Stelle mit einem Anschluss 238 verbunden, wobei
die Berstschicht 234 sich zwischen diesen beiden Stellen streifenförmig erstreckt. Über
den Anschluss 238 wird die positiven Elektrode 2 von außerhalb des Schutzgehäuses 224
abgegriffen, zu welchem Zweck die positive Elektrode 2 mittels einer Kontaktlasche 242
kontaktiert ist, welche letztere über eine Schweißverbindung 244 den elektrischen
Kontakt mit der Innenseite der Seitenwand 228 bildet. Die negative Elektrode 4 steht über
die Kontaktlasche 70 mit der Innenseite des Bodens 226 in Verbindung und ist von
außerhalb des Schutzgehäuses 224 mittels eines Anschlusses 240 abzugreifen. Es versteht
sich, dass alternativ zu der Schweißverbindung 244 auch zum Beispiel eine
Lötverbindung vorgesehen sein kann. Bei einem unzulässigen Betriebszustand der
elektrochemischen Sekundärzelle wird der Membran 230 eine Wölbung aufgezwungen,
welche die Berstschicht 234 irreversibel zerstört und somit die elektrische Verbindung
zwischen der positiven Elektrode 2 und dem Anschluss 238 unterbricht.
Eine siebte Ausführungsform einer elektrochemischen Sekundärzelle ist in Fig. 12
wiedergegeben und umfasst ein Schutzgehäuse 252, welches sich vom Schutzgehäuse 224
im Wesentlichen nur durch die Ausgestaltung des Bodens 226 und derjenigen des
Strompfads zu bzw. von der positiven Elektrode 2 unterscheidet. Das Schutzgehäuse 252
besitzt einen Boden 254, dessen Seitenwände bis an die Membran 230 geführt und mit
dieser hermetisch dicht und elektrisch leitend verschweißt sind, so dass der Isolierring 229
des Schutzgehäuses 224 entfällt. Die positive Elektrode 2 ist in einer becherförmigen,
elektrisch isolierenden Aufnahme 256 aufgenommen, welche die positive Elektrode 2 mit
Bezug auf die Seitenwand des Bodens 254 und die Membran 230 elektrisch isoliert sowie
in vorbestimmter Position hält. Die Kontaktlasche 68 ist im Bereich einer Aussparung
258 der Aufnahme 256 plaziert und dient der Kontaktierung der positiven Elektrode 2 mit
einem ersten Ende einer hermetisch dicht und elektrisch isoliert in der Seitenwand des
Bodens 254 aufgenommenen einpoligen Durchführung 260. Ein zweites Ende der
Durchführung 260 überragt die Außenseite der Seitenwand des Bodens 254 und ist über
eine Kontaktlasche 262 in elektrische Verbindung mit der elektrisch leitenden
Berstschicht 234 gebracht, die durch eine Isolierschicht 255 vollständig gegenüber der
Membran 230 und dem Boden 254 isoliert ist.
Entsprechend den Fig. 13 und 14 verwendet eine achte Ausführungsform einer
elektrochemischen Sekundärzelle ein abgewandeltes Schutzgehäuse 264, welches
weitestgehend dem Schutzgehäuse 54 der Fig. 2 bis 4 entspricht, jedoch nicht dessen
Schaltorgan 86 benutzt, und bei dem der Strompfad von bzw. zu der positiven Elektrode 2
in abgeänderter Form realisiert ist. Ein rechteckiger Berststreifen 266 ist über Klebverbin
dungen 268 und 270 jeweils etwa im äußeren Drittel seiner längeren Seite an der
Deckelplatte 62 des Schutzgehäuses 264 in vorgegebenem Abstand von außen ange
koppelt, so dass zwischen den Klebverbindungen 268 und 270 eine Überbrückungszone
272 entsteht. Eine Symmetrielinie in Richtung der längeren Seite des Berststreifens 266
verläuft dabei im Wesentlichen parallel zu einer Mittelpunktslinie der runden
Deckelplatte 62, und ein Zentrum der Überbrückungszone 272 befindet sich oberhalb des
Mittelpunkts der Deckelplatte 62. Auf einer Oberseite des Berststreifens 266 ist eine
Leitschicht 276 aufgebracht, die sich über nahezu die gesamte Oberseite des
Berststreifens 266 erstreckt und die im Bereich der einen kurzen Seite des Berstreifens
mittels einer Kontaktlasche 284 mit der Deckelplatte 62 und im Bereich der anderen
kurzen Seite mit einem Anschluss 286 kontaktiert ist. Somit ist eine elektrische Ver
bindung zwischen dem Anschluss 286 und der positiven Elektrode 2 hergestellt.
Im Bereich der klebschichtfreien Überbrückungszone 272 ist nahe einer
Seitenhalbierenden der längeren Seite des Berststreifens 266 in diesem eine
Sollbruchstelle in Form einer Perforation 274 vorgesehen. Die Sollbruchstelle kann dabei
natürlich auch auf andere geeignete Weise, beispielsweise durch Kerben, Ritzen oder
Verjüngen des Berststreifens 266, erzeugt werden. Benachbart zur Perforation 274 ist
mittels einer Lötverbindung 280 ein Drahtabschnitt als Kurzschlusskontakt 278 fixiert,
über dem in vorgegebenem Abstand ein Gegenkontakt 282 steht. Der Gegenkontakt 282
steht über eine Kontaktlasche 288 mit der Seitenwand 64, d. h., mit der negativen
Elektrode 4, in elektrischem Kontakt. Bei einem unzulässigen Betriebszustand der
elektrochemischen Sekundärzelle wird der Deckelplatte 62 als wölbbaren Membran eine
Wölbung aufgeprägt, die sich über die Klebverbindungen 268, 270 auf den Berststreifen
266 überträgt, der gemäß Fig. 14 entlang der Perforation 274 bricht. Der
Kurzschlusskontakt 278 wird gegen den Gegenkontakt 282 gedrückt, und der Kurz
schlussstrom zwischen der positiven und der negativen Elektrode 2 bzw. 4 genügt, ein
evtl. verbleibendes Leitschichtfragment 290, welches die Bruchstelle zumindest teilweise
überspannt, durchzubrennen. Dadurch ist der Strompfad zwischen der positiven
Elektrode 2 und dem Anschluss 286 irreversibel unterbrochen.
Da es notwendig ist, die zum Bruch des Berststreifens 266 erforderliche Wölbung im
Bereich einiger hundert µm, vorzugsweise im Bereich von weniger als 200 µm, vor
herzusagen, muss die vorbestimmte Geometrie des Berststreifens 266 sehr genau ein
gehalten werden. Als Material für den Berststreifen 266 kommt beispielsweise Glas oder
Keramik in Betracht, wobei es vorteilhaft sein kann, dem Berststreifen 266 eine
mechanische Vorspannung aufzuprägen, die den Abstand der Bruchufer nach dem
Bersten der Sollbruchstelle vergrößert. Hierzu kann der Berststreifen 266 als Ver
bundelement aus wenigstens einem Glas- oder Keramikwerkstoff und wenigstens einem
Metall ausgeführt werden, die miteinander verklebt oder verlötet sind. Eine Vorspannung
des Berststreifens 266 kann ebenfalls durch Verwendung eines Metalls mit
Formgedächtnis (Memory-Effekt) induziert werden.
Es ist ferner möglich, den Berststreifen 266 aus einem piezoelektrischen Material her
zustellen oder zumindest mit einer derartigen Schicht zu versehen. Bei Verformungen
des Berststreifens 266, die nicht zu dessen Bruch führen, also noch keinen unzulässigen
Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle signalisieren, können von dem
piezoelektrischem Wandler gelieferte elektrische Informationen in Form von Ladungsän
derungen von der optionalen Auswerteelektronik 52 abgegriffen werden, um bei
spielsweise ein dem Öffner 48 oder 50 der Fig. 1 entsprechendes Schaltorgan zu betä
tigen und ein Nachladen bzw. Entladen der Elektroden 2, 4 der elektrochemischen
Sekundärzelle zu unterbrechen, bevor die elektrochemische Sekundärzelle einen
unzulässigen Betriebszustand erreicht.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 13 und 14 ist denkbar, die Lage der Perfo
ration 274 und des Kurzschlusskontaktes 278 mit Bezug zur Seitenhalbierenden der
längeren Seite des Berststreifens 266 gegeneinander zu vertauschen, so dass der Kurz
schlusskontakt 278 auf der in Fig. 14 rechten Seite des Bruchufers zu liegen kommt. In
diesem Fall kann ein Kurzschlussstrom zwar ein eventuell verbleibendes Leitschicht
fragment 290 nicht durchbrennen, wohl aber die elektrochemischen Sekundärzelle
gewollt vollständig entladen, wobei dann die Kontaktlasche 68 und/oder 70 nicht als
Schmelzsicherung auszulegen wären, wie dies grundsätzlich möglich ist (vgl.
entsprechende Ausführungen zum Schutzgehäuse 54 der Fig. 2 bis 4). Ist eine mehrfach
redundante Absicherung nicht erforderlich, ist es ferner denkbar, auf den
Kurzschlusskontakt 278 und den Gegenkontakt 282 komplett zu verzichten, nur die
irreversible Öffnerfunktion des Berststreifens 266 auszunutzen und diesen so auszulegen,
dass in jedem Fall sichergestellt ist, dass beim Bruch des Bertstreifens 266 kein
Leitschichtfragment 290 verbleibt.
Eine neunte Ausführungsform einer elektrochemischen Sekundärzelle ist in Fig. 15
gezeigt und unterscheidet sich von der Ausführungsform der Fig. 2 bis 4 im
Wesentlichen nur dadurch, dass zur Erhöhung der Redundanz ein Dehnungsmessstreifen
292 mäanderförmig auf der Oberseite der Deckelplatte 62 aufgebracht ist. Der
Dehnungsmessstreifen 292 erfährt bei Wölbung der Deckelplatte 62 eine Formänderung,
die zu einer Änderung seines elektrischen Widerstandes führt, der über Anschlüsse 294
und 296 von der Auswerteelektronik 52 erfasst und beispielsweise zur Betätigung weite
rer Schaltorgane verwendet wird, etwa für einen elektrisch betätigbaren Schließer, der
vom Schutzgehäuse entfernt plaziert sein kann und in der Funktion dem Schließer 46
oder dem Öffner 50 der Fig. 1 entspricht. Die Auswerteelektronik 52 kann ferner eine
nicht gezeigte Warneinrichtung aktivieren, die einen Benutzer über die Fehlfunktion der
elektrochemischen Sekundärzelle in Kenntnis setzt.
Ein in Fig. 16 wiedergegebenes Schutzgehäuse 298 umfasst das bereits im Zusammen
hang mit dem Schutzgehäuse 54 der Fig. 2 bis 4 beschriebene Schaltorgan 86 und
unterscheidet sich vom Schutzgehäuse 54 im Wesentlichen nur durch folgende Gestal
tungsmerkmale: Ein metallischer, vorzugsweise aus Titan gefertigter Boden ist
becherförmig ausgestaltet, wobei eine hohlzylindrische Seitenwand 300 an ihrer unteren
Stirnseite einstückig mittels einer Bodenplatte 302 verschlossen ist. An einer oberen
Stirnseite der Seitenwand 300 ist eine als wölbbare Membran ausgebildete Deckelplatte
304 hermetisch dicht angeschweißt, welche ebenfalls bevorzugt in Titan ausgeführt ist.
Eine becherförmige Aufnahme 306 ist im Inneren des Schutzgehäuses 298 dergestalt
aufgenommen, dass ihre zylindrische Seitenwand einen dem Innendurchmesser der
Seitenwand 300 entsprechenden Außendurchmesser hat und ihre Bodenplatte auf der
Bodenplatte 302 aufliegt. Die Innenkontur der Aufnahme 306 ist der Außenkontur der
positiven Elektrode 2 angepasst, wobei letztere fixiert und in radialer Richtung innerhalb
des Schutzgehäuses 298 zentriert wird. Die Aufnahme 306 besteht - ebenso wie die
bereits beschriebenen Aufnahmen 124 (Fig. 5 bis 9) und 256 (Fig. 12) - aus einem
elektrisch isolierenden Werkstoff, und zwar vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial
wie z. B. Polytetrafluorethylen (PTFE), und isoliert die positive Elektrode 2 mit Bezug
auf die metallischen Außenwände des Schutzgehäuses 298. Die Aufnahme 306 ist an der
Außenseite ihrer Seitenwand mit einer Aussparung 308 versehen und so in das
Schutzgehäuse 298 eingelegt, das die Aussparung 308 einem in radialer Richtung in der
Seitenwand 300 eingebrachten Durchbruch 310 zugewandt ist.
Der zylindrische Durchbruch 310 in der Seitenwand 300 ist an der Außenseite der
Seitenwand 300 von einer zylindrischen Planfläche 312 umgeben, in die eine nach außen
weisende Schulter 314 einer buchsenförmigen, metallischen, vorzugsweise aus Titan
gefertigten Aufnahme 316 eingepasst und hermetisch dicht verschweißt ist. In der
Aufnahme 316 ist ein elektrisch isolierender, anorganisch-nichtmetallischer
Gehäuseabschnitt des Schutzgehäuses 298 in Form eines keramischen Substrats 318,
beispielsweise aus Al2O3, dergestalt aufgenommen, dass das Substrat 318 mit seinem
Außendurchmesser dem Innendurchmesser der Aufnahme 316 angepasst und bis zu
einem Bund an der Innenwand der Aufnahme 316 in diese eingesetzt ist, der sich in
axialer Richtung auf der der Schulter 314 zugewandten Seite der Aufnahme 316
befindet. Auf der gegenüberliegenden Seite überragt das Substrat 318 die Aufnahme 316
und ist mit dieser über eine Goldlötverbindung 320 hermetisch dicht verbunden. Das
Substrat 318 nimmt seinerseits eine zweipolige Durchführung 315 auf, die zwei
metallische Kontaktstifte 322 und 324 umfasst, welche letztere vorzugsweise aus einer
Platin-Iridium-Verbindung bestehen und je einen Pol der zweipoligen Durchführung 315
bilden. Die Kontaktstifte 322 und 324, die in Fig. 16 in einer um 90° um die Achse der
Aufnahme 316 gedrehten Lage gezeigt sind, durchsetzen das Substrat 318 in axialer
Richtung und sind in diesem in gleicher Weise mittels einer Goldlötverbindung 326
hermetisch dicht festgelegt. Sie besitzen eine Länge, die ausreicht, die Stirnseite der
Schulter 314 sowie diejenige des Substrats 318 axial zu überragen, wobei die
Kontaktstifte 322 und 324 auf der dem Inneren des Schutzgehäuses 298 zugewandten
Seite in die Aussparung 308 hineinstehen. Der Stift 322 ist über eine Kontaktlasche 332
mit der positiven Elektrode 2 kontaktiert, und eine Kontaktlasche 330 bildet einen
Strompfad zwischen der negativen Elektrode 4 und dem Kontaktstift 324. Beide
Kontaktlaschen 330 und 332 sind jeweils mit einem Isolationsschlauch 334 umgeben. Um
die metallischen Gehäuseabschnitte (d. h. die Seitenwand 300, die Bodenplatte 302, die
Deckelplatte 304 und die Aufnahme 316) des Schutzgehäuses 298 definiert auf das
Potential der negativen Elektrode 4 zu legen, weist die Durchführung 315 eine Löt
brücke 328 auf, die sich zwischen dem Kontaktstift 324 und der Aufnahme 316 erstreckt.
Außerhalb des Schutzgehäuses 298 werden die positive Elektrode 2 und die negative
Elektrode 4 jeweils über einen Anschluss 338 bzw. 336 abgegriffen.
Das Schutzgehäuse 298 lässt sich im Vergleich zum Schutzgehäuse 54 mit geringerem
Aufwand fertigen, da der Boden des Schutzgehäuses 298 einstückig ausgeführt ist und
kein keramischer Isolationsring 80 verwendet wird. Der besonders kritische Metall-
Keramik-Übergang ist auf ein Minimum reduziert und auf ein separat zu fertigendes und
zu prüfendes Teil beschränkt, welches die Komponenten 316, 318, 322 sowie 324
umfasst. Dies trägt wesentlich zu einer erhöhten Druckfestigkeit des Schutzgehäuses 298
bei.
Wie aus Fig. 17 hervorgeht, kann ein Schutzgehäuse 340 in Richtung seiner kleinsten
Ausdehnung gesehen statt einer zylindrischen auch eine andere, beispielsweise eine etwa
tropfenförmige Querschnittsform haben. In der Ausführungsform des Schutzgehäuses
340 gemäß Fig. 17 wird die Seitenwand von einem Segment 342 in Form eines
Dreiviertelkreises sowie zwei sich tangential zu beiden Seiten des Dreiviertelkreises
anschließenden linearen Segmenten 344 und 346 gebildet, wobei letztere sich über eine
zwischen ihnen liegende Abrundung schließen. Die Seitenwand ist metallisch,
vorzugsweise in Titan ausgeführt und bildet zusammen mit einer einstückigen
Bodenplatte einen becherförmigen Boden. Eine nicht gezeigte, ebenfalls vorzugsweise
aus Titan gefertigte Deckelplatte ist mit der oberen Stirnseite der Seitenwand hermetisch
dicht verschweißt. Der Übersichtlichkeit halber ist die Wandstärke der Segmente 342,
344 und 346 vergrößert wiedergegeben. Die Elektroden 2 und 4 sind im Inneren des
Schutzgehäuses 340 durch eine nicht gezeigte Zentrieranordnung festgelegt, wobei
mindestens eine der Elektroden 2 und 4 mit Bezug auf den becherförmigen Boden und
die Deckelplatte vorzugsweise mittels der Zentrieran 16276 00070 552 001000280000000200012000285911616500040 0002019936063 00004 16157ordnung elektrisch isoliert ist. Dabei
kann die Zentrieranordnung eine becherförmige Aufnahme ähnlich der Aufnahme 256
(vgl. Fig. 12) oder der Aufnahme 306 (Fig. 16) umfassen, die neben der Zentrierfunktion
auch die Aufgabe der elektrischen Isolierung erfüllt. Ferner kann die den Elektroden 2, 4
zugewandte Innenseite des becherförmigen Bodens und/oder der Deckelplatte mit einer
Isolierschicht versehen sein.
Eine insgesamt mit 348 bezeichnete Durchführung ist zweipolig ausgebildet, wobei im
Unterschied zur Ausgestaltung gemäß Fig. 16 auf die dort verwendete Aufnahme 316
verzichtet wird, so dass ein keramisches Substrat 350 nicht in einer Aufnahme sondern
direkt in die Seitenwand des Schutzgehäuses 340 hermetisch dicht eingelötet ist, wozu
vorzugsweise Goldlot verwendet wird. Das keramische Substrat 350 ist in das lineare
Segment 344 eingelötet, es ist aber ebenso möglich, ersteres in dem Kreissegment 342
unterzubringen. Metallische Kontaktstifte 354 und 356, die jeweils einen Pol der
zweipoligen Durchführung 348 bilden, sind im keramischen Substrat 352 hermetisch
dicht eingelötet und dienen der getrennten Durchführung eines Strompfads von bzw. zu
den beiden Elektroden 2 und 4 durch die Wand des Segments 344. Hinsichtlich der
bevorzugten Materialwahl für die Kontaktstifte 354, 356 sowie das Substrat 350 sei auf
die Ausführungen zur Durchführung 315 verwiesen. Auch bei der Durchführung 348
kann eine der Lötbrücke 328 (siehe Fig. 16) ähnliche elektrische Verbindung zwischen
dem Kontaktstift 354 oder 356 und dem Segment 344 vorgesehen sein, um das Gehäuse
definiert auf negatives bzw. positives Potential zu legen. Vorzugsweise wird das Gehäuse
elektrisch leitend mit der negativen Elektrode 4 verbunden und die positive Elektrode 2
mit Bezug auf das Gehäuse isoliert.
Ein zylindrischer Durchbruch im Segment 346 nimmt mittels einer Lötverbindung ein
keramisches Substrat 358 auf, welches von zwei Kontaktstiften 360 und 362 durchsetzt
ist, die im Substrat 358 über eine Lötverbindung aufgenommen sind und dieses axial
beidseitig überragen. Der Durchbruch im Segment 346 ist auf der Außenseite durch eine
metallische Membran 364 hermetisch dicht verschlossen, wobei die Membran 364 im
Grundzustand, d. h. bei nicht unzulässig erhöhtem Druck im Inneren des Schutzgehäuses
340, mit ihrer auf das Innere des Schutzgehäuses 340 weisenden Innenseite auf den
Kontaktstiften 360 und 362 mit definierter Vorspannung anliegt und diese elektrisch
verbindet. Die als Detektororgan fungierende Membran 364 befindet sich außerhalb eines
die Elektroden 2 und 4 aufnehmenden Abschnitts des Schutzgehäuses 340, wobei ein im
Wesentlichen in Richtung der Längsachse der Kontaktstifte 360, 362 verlaufender
Durchbruch 366 im Substrat 358 eine Fluidverbindung zwischen der Membran 364 und
dem die Elektroden 2 und 4 aufnehmenden Abschnitt des Schutzgehäuses 340
sicherstellt.
Während eine Kontaktlasche 372 einen an der positiven Elektrode 2 vorgesehenen
Abgriff 384 direkt mit dem Kontaktstift 356 der Durchführung 348 verbindet, ist der
zweite Kontaktstift 354 der Durchführung 348 unter Zwischenschaltung eines Öffners
mit einem Abgriff 382 der negativen Elektrode 4 kontaktiert, wobei der Öffner ein aus
den Kontaktstiften 360, 362 gebildetes Kontaktpaar sowie die Membran 364 umfasst.
Dabei ist eine Kontaktlasche 368 zwischen dem Abgriff 382 und dem Kontaktstift 360
sowie eine Kontaktlasche 370 zwischen dem Kontaktstift 362 und dem Kontaktstift 354
vorgesehen.
Mittels der Membran 364 lässt sich zwar ein Quellen der Elektroden 2, 4 durch
unmittelbares oder mittelbares Anliegen der Elektroden 2, 4 an der Membran 364 nicht
detektieren, das Quellen der Elektroden 2 und 4 führt jedoch ebenso wie eine
Gasentwicklung und/oder eine Temperaturerhöhung beim Betrieb der elektrochemischen
Sekundärzelle zu einer Zunahme des Innendrucks im Schutzgehäuse 340. Wird ein einen
gerade noch zulässigen Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle
signalisierender vorbestimmter Druckgrenzwertes innerhalb des hermetisch dichten
Schutzgehäuses 340 überschritten, wird der Membran 364, die über den Durchbruch 366
in Fluidkommunikation mit dem Innenraum des Schutzgehäuses 340 steht, eine Wölbung
aufgeprägt, die ausreicht, die Membran 364 von den Kontaktstiften 360 und 362
abzuheben. Die elektrische Verbindung zwischen den beiden Kontaktstiften 360, 362,
und damit zwischen der negativen Elektrode 4 und dem Kontaktstift 354 der
Durchführung 348, ist dann reversibel unterbrochen.
Das Schutzgehäuse 340 weist ein weiteres Schaltorgan auf, welches in dem Kreisseg
ment 342 integriert und als reversibler Schließer ausgebildet ist. Dieses Schaltorgan kann
zusätzlich zu dem oder anstelle des oben beschriebenen Öffner(s) vorhanden sein. Eine
Membran 380 ist zugleich Detektororgan und Teil des Schließers. Sie ist an der den
Elektroden 2, 4 zugewandten Innenseite des Segments 342 vorgesehen und verschließt
einen Durchbruch im Segment 342. Im zylindrischen Durchbruch ist ein keramisches
Substrat 374 dergestalt eingelötet, das zwei das Substrat 374 axial durchsetzende
Kontaktstifte 376 und 378 in der Grundstellung der Membran 380 in vorbestimmtem
Abstand zu deren Außenseite stehen. Die Membran 380 ist zumindest in dem Bereich
ihrer Außenseite elektrisch leitfähig ausgebildet, der den Kontaktstiften 376, 378 be
nachbart ist. Vorzugsweise ist jedoch die gesamte Membran 380 elektrisch leitend,
insbesondere in einem mit dem Werkstoff des metallischen Bodens und der Deckelplatte
des Schutzgehäuses 340 übereinstimmendem Material, ausgeführt und im Segment 342
eingeschweißt. Sie liegt in diesem Fall als Ganzes auf dem elektrischen Potential der
genannten metallischen Gehäuseteile.
Die Membran 380 muss den Durchbruch im Segment 342 nicht zwangsweise hermetisch
dicht verschließen. Es ist reicht aus, wenn sie hinreichend dicht ist, bei einem unzulässig
hohen Druckanstieg im Inneren des Schutzgehäuses 340 eine Wölbung zu erfahren (in
Fig. 17 durch eine gestrichelte Linie angedeutet), die wenigstens ihren leitfähigen Bereich
in elektrischen Kontakt mit den Kontaktstiften 376 und 378 bringt und diese elektrisch
kurzschließt. Die hermetische Dichtheit muss dann von dem Substrat 374 gewährleistet
werden, welches mit dem Segment 342 ebenso wie mit den Kontaktstiften 376, 378
hermetisch dicht zu verlöten wäre. Ferner wäre ein zwischen dem Substrat 374 und der
Membran 380 gebildeter Kompressionsraum bei der Auslegung der Membran 380 zu
berücksichtigen. Verschließt hingegen die Membran 380 den Durchbruch im Segment
342 hermetisch dicht, was bevorzugt wird, ist eine hermetisch dichte Gestaltung des
Substrats 374 und der entsprechenden Lötverbindungen zwischen dem Substrat 374 und
den Kontaktstiften 376, 378 sowie dem Segment 342 nicht zwingend notwendig, jedoch
unter Umständen sinnvoll.
Es versteht sich, dass das Schutzgehäuse 340 so ausgelegt werden kann, dass auch ein
Quellen bzw. eine Volumensexpansion der Elektroden 2 und/oder 4 in Wölbungsrichtung
der Membran 380, d. h. im Wesentlichen senkrecht zur kleinsten Ausdehnung des
Schutzgehäuses 340, die Membran 380 betätigt, indem die Elektroden 2 und/oder 4
unmittelbar oder mittelbar z. B. über eine Isolierschicht an der Membran 380 anliegen.
Bevorzugte Materialien für die Kontaktstifte 360, 362, 376, 378 und die Substrate 358
und 374 des Öffners bzw. des Schließers entsprechen denjenigen der Kontaktstifte 354
und 356 der Durchführung 348 bzw. des Substrats 350.
Der die Membran 380 und ein von den Kontaktstiften 376, 378 gebildetes Kontaktpaar
umfassende Schließer des Schutzgehäuses 340 kann beispielsweise entsprechend dem
Schließer 44 (siehe Fig. 1) eingesetzt werden, um den Nachladestromkreis 22 direkt
kurzzuschließen. Es ist ebenso möglich, den Schließer mittels der Auswerteelektronik 52
zu überwachen, die ihrerseits andere Schaltorgane oder die bereits erwähnte
Warneinrichtung betätigt.
Ein wesentlicher Vorteil des Schutzgehäuses 340 ist darin zu sehen, dass dieses durch
Integration aller Detektor- und Schaltorgane sowie der Durchführung in die Seitenwand
des Schutzgehäuses 340 sehr flach baut und in Richtung seiner kleinsten Ausdehnung
eine Dicke aufweist, die im Wesentlichen nur um die Wandstärken des Bodens und der
Deckelplatte größer ist als diejenige des Elektroden/Elektrolytsystems.
2
positive Elektrode
4
negative Elektrode
6
Separator
8
,
10
Abgriff
11
Gehäuseabschnitt
12
Elektrolyt
13
Gehäuseabschnitt
14
Schutzgehäuse
15
Gehäuseabschnitt
16
,
18
Anschlüsse
19
Gehäuseabschnitt
20
,
21
Detektororgan
22
Nachladestromkreis
24
Verbraucherstromkreis
26
Verbraucher
28
Empfangsspule
30
Kondensator
32
,
34
,
36
,
38
Diode
40
Zenerdiode
42
Überstromsicherung
44
,
46
Schaltorgan (Schließer)
48
,
50
Schaltorgan (Öffner)
52
Auswerteelektronik
54
Schutzgehäuse
56
Deckel
58
Boden
60
Seitenwand
62
Deckelplatte
64
Seitenwand
66
Bodenplatte
68
,
70
Kontaktlasche
73
Isolierschicht
74
Aussparung
76
,
78
Anschluss
80
Isolationsring
86
Schaltorgan (Schließer)
88
Klebschicht
90
Distanzplatte
92
flexibler Kontaktträger
94
Metallisierung
96
,
98
Kontaktplatte
100
Lötschicht
102
,
104
Federarm
106
,
108
Kontakt
109
Lötverbindung
110
Kontaktbrücke
112
,
114
Anschluss
116
Schutzgehäuse
118
Boden
120
Deckel
122
Isolierring
124
Aufnahme
128
Lötschicht
130
Durchkontaktierung
132
Metallisierung
134
Kontaktmembran
138
Membran
140
Aussparung (von
124
)
142
Metallisierung
144
Durchkontaktierung
146
Lötschicht
148
Isolierschicht
149
Isoliermantel
150
,
152
Anschluss
153
Polymer
154
Schutzgehäuse
156
Seitenwand
158
Bodenplatte
160
Schweißnaht
162
Isolierring
164
Lötschicht
166
Membran
168
Kontaktmembran
170
Kontaktpunkt
172
,
174
Anschluss
176
Membran
178
Kontaktmembran
180
Kontaktfeder
182
Stift
184
Federteller
185
Kontaktfläche
186
Isolierschicht
190
Schutzgehäuse
192
Boden
194
Deckel
196
Membran
198
Schweißverbindung
202
Kontaktlasche
204
Berstelement
206
Substrat
208
Leitschicht
210
Anschluss
212
Substrat
214
Durchführung
216
Anschluss
218
Isolierschicht
222
Stößel
224
Schutzgehäuse
226
Boden
228
Seitenwand
229
Isolierring
230
Membran
232
Isolierschicht
234
Berstschicht
236
Kontaktierung
238
,
240
Anschluss
242
Kontaktlasche
244
Punktschweißverbindung
252
Schutzgehäuse
254
Boden
255
Isolierschicht
256
Aufnahme
258
Aussparung (von
256
)
260
Durchführung
262
Kontaktlasche
264
Schutzgehäuse
266
Berststreifen
268
,
270
Klebverbindung
272
Überbrückungszone
274
Perforation
276
Leitschicht
278
Kurzschlusskontakt
280
Lötverbindung
282
Gegenkontakt
284
Kontaktlasche
286
Anschluss
288
Kontaktlasche
290
Leitschichtfragment
292
Dehnungsmessstreifen
294
,
296
Anschluss
298
Schutzgehäuse
300
Seitenwand
302
Bodenplatte
304
Deckelplatte
306
Aufnahme
308
Aussparung
310
Durchbruch
312
Planfläche
314
Schulter
315
Durchführung
316
Aufnahme
318
Substrat
320
Lötverbindung
322
,
324
Kontaktstift
326
Lötverbindung
328
Lötbrücke
330
,
332
Kontaktlasche
334
Isolationsschlauch
336
,
338
Anschluss
340
Schutzgehäuse
342
,
344
,
346
Segment
348
Durchführung
350
Substrat
352
Lötverbindung
354
,
356
Kontaktstift
358
Substrat
360
,
362
Kontaktstift
364
Membran
366
Durchbruch
368
,
370
,
372
Kontaktlasche
374
Substrat
376
,
378
Kontaktstift
380
Membran
382
,
384
Abgriff
Claims (35)
1. Elektrochemische Sekundärzelle mit mindestens jeweils einer ein aktives Material
umfassenden positiven (2) und einer negativen (4) Elektrode, die unmittelbar in
einem Gehäuse aufgenommen sind, welches zumindest ein Detektororgan (20, 21,
62, 138, 166, 176, 196, 230, 304, 364, 380) aufweist oder mit einem solchen in
Wirkverbindung steht, wobei das Detektororgan (20, 21, 62, 138, 166, 176, 196,
230, 304, 364, 380) ausgelegt oder einstellbar ist, einen vorbestimmten
unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle zu erfassen und
bei unzulässigem Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle mindestens
ein Schaltorgan (44, 46, 48, 50, 86, 134, 170, 180, 204, 234, 274, 278, 360, 362,
376, 378) zu betätigen, welches ein Nachladen und/oder Entladen der
elektrochemischen Sekundärzelle verhindert, dadurch gekennzeichnet, dass das
Gehäuse als hermetisch dichtes Schutzgehäuse (14, 54, 116, 154, 190, 224, 252,
264, 298, 340) ausgebildet ist, welches Teil einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung ist.
2. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein Schaltorgan als Öffner (48, 170, 180, 204, 234, 274, 360, 362)
ausgebildet ist, der ausgelegt oder einstellbar ist, bei einem unzulässigen
Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle einen Nachladestromkreis
(22) elektrisch zu unterbrechen, welcher mittels einer Ladevorrichtung speisbar ist.
3. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens ein Schaltorgan als Öffner (50, 170, 180, 204, 234, 274, 360, 362)
ausgebildet ist, der ausgelegt oder einstellbar ist, bei einem unzulässigen
Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle einen mit der
elektrochemischen Sekundärzelle elektrisch verbundenen Verbraucherstromkreis
(24) elektrisch zu unterbrechen.
4. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens ein Schaltorgan als Schließer (44, 86, 376, 378)
ausgebildet ist, der ausgelegt oder einstellbar ist, bei einem unzulässigen
Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle einen Nachladestromkreis
(22) elektrisch kurzzuschließen, welcher mittels einer Ladevorrichtung speisbar ist.
5. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Schaltorgan als Schließer (46, 134,
278) ausgebildet ist, der ausgelegt oder einstellbar ist, bei einem unzulässigen
Betriebszustand der elektrochemischen Sekundärzelle diese elektrisch
kurzzuschließen.
6. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Schaltorgan (170, 204, 234, 274)
ausgelegt oder einstellbar ist, einen Strom in einem Nachlade- und/oder
Entladestromkreis (22; 24) der elektrochemischen Sekundärzelle irreversibel zu
unterbrechen.
7. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Schaltorgan (86, 180, 360, 362, 376,
378) ausgelegt oder einstellbar ist, einen Strom in einem Nachlade- und/oder
Entladestromkreis (22; 24) der elektrochemischen Sekundärzelle reversibel zu
unterbrechen.
8. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Überstromsicherung (42)
vorgesehen ist, die ausgelegt oder einstellbar ist, einen Strom in einem Nachlade-
und/oder einem Verbraucherstromkreis (22; 24) der elektrochemischen
Sekundärzelle zu begrenzen.
9. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Überstromsicherung (42, 68, 70,
146) vorgesehen ist, die ausgelegt oder einstellbar ist, einen Strom in einem
Nachlade- und/oder einem Verbraucherstromkreis (22; 24) der elektrochemischen
Sekundärzelle reversibel oder irreversibel zu unterbrechen.
10. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Detektororgan (21) ausgelegt oder
einstellbar ist, die Temperatur der elektrochemischen Sekundärzelle, insbesondere
innerhalb des Schutzgehäuses (14), zu erfassen, und bei Erreichen einer
unzulässigen Temperatur mindestens ein Schaltorgan (44, 46, 48, 50) zu betätigen.
11. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Detektororgan (20, 62, 138, 166,
176, 196, 230, 304, 364, 380) ausgelegt oder einstellbar ist, den Druck in einem
mindestens eine Elektrode (2, 4) aufnehmenden Innenraum des Schutzgehäuses
(14, 54, 116, 154, 190, 224, 252, 264, 298, 340) zu erfassen und bei Erreichen
eines unzulässigen Drucks mindestens ein Schaltorgan (44, 46, 48, 50, 86, 134,
170, 180, 204, 234, 274, 278, 360, 362, 376, 378) zu betätigen.
12. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Detektororgan (20, 62, 138, 166,
176, 196, 230, 304, 364, 380) dergestalt ausgelegt oder einstellbar ist, dass
demselben bei einem unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen
Sekundärzelle eine Formänderung aufgeprägt wird, die mindestens ein Schaltorgan
(44, 46, 48, 50, 86, 134, 170, 180, 204, 234, 274, 278, 360, 362, 376, 378)
betätigt.
13. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein Schaltorgan (44, 46, 48, 50, 86, 134, 170, 180, 204, 234, 274, 278,
360, 362, 376, 378) mittels der Formänderung des Detektororgans (20, 62, 138,
166, 176, 196, 230, 304, 364, 380) mechanisch betätigbar ist.
14. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens ein Schaltorgan (44, 46, 48, 50) mittels einer die
Formänderung des Detektororgans (20, 62, 138, 166, 176, 196, 230, 304) erfas
senden Auswerteelektronik (52) betätigbar ist.
15. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch einen
elektrischen Dehnungsmesser (292), der die Formänderung des Detektororgans
(62) erfasst.
16. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass
der elektrische Dehnungsmesser als Dehnungsmessstreifen (292) ausgebildet ist.
17. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass
der elektrische Dehnungsmesser als piezoelektrischer Wandler ausgelegt ist.
18. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Detektororgan (20, 62, 138, 166,
176, 196, 230, 304, 364, 380) Teil des Schutzgehäuses (14, 54, 116, 154, 190,
224, 252, 264, 298, 340) ist.
19. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Detektororgan (21, 138) im Inneren
des Schutzgehäuses (14, 116) untergebracht ist.
20. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Detektororgan (364) außerhalb eines
die Elektroden (2, 4) aufnehmenden Abschnitts des Schutzgehäuses (340)
angeordnet ist und in Fluidverbindung mit dem Inneren des Schutzgehäuses (340)
steht.
21. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Detektororgan (62, 138, 166, 176,
196, 230, 304, 364, 380) als wölbbare Membran ausgebildet ist.
22. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass
die Membran (62, 138, 166, 176, 196, 230, 304, 364, 380) eine Außen- oder
Trennwand des hermetisch dichten Schutzgehäuses (54, 116, 154, 190, 224, 252,
264, 298, 340) bildet.
23. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 21 oder 22, gekennzeichnet durch
mindestens eine Membran (364, 380), die in eine Seitenwand (342, 346) des
hermetisch dichten Schutzgehäuses (340) integriert ist, wobei die
Wölbungsrichtung der Membran (364, 380) im Wesentlichen lotrecht zur kleinsten
Ausdehnung der Schutzgehäuses (340) verläuft.
24. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens eine Membran (380) als Teil eines Schließers
ausgebildet und mittels der Membran (380) bei einem unzulässigen Betriebszustand
der elektrochemischen Sekundärzelle ein Kontaktpaar (376, 378) des Schließers
elektrisch kurzschließbar ist.
25. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens eine Membran (364) als Teil eines Öffners
ausgebildet und mittels der Membran (364) bei einem unzulässigen Betriebszustand
der elektrochemischen Sekundärzelle ein Kontaktpaar (360, 362) des Öffners
elektrisch außer Eingriff bringbar ist.
26. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (14, 54, 116, 154, 190, 224, 252,
264, 298, 340) als hermetisch dichter stoffschlüssiger Verbund zwischen
wenigstens einem elektrisch leitenden metallischen Gehäuseabschnitt (11, 13, 60,
62, 64, 66, 118, 138, 156, 158, 166, 176, 192, 196, 226, 228, 230, 254, 300, 302,
304, 316, 342, 344, 346) und mindestens einem elektrisch isolierenden
anorganisch-nichtmetallischen Gehäuseabschnitt (15, 19, 80, 122, 162, 212, 229,
318, 350, 374) ausgebildet ist.
27. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein elektrisch isolierender anorganisch-nichtmetallischer
Gehäuseabschnitt (15, 19, 80, 122, 162, 212, 229, 318, 350, 374) in einem
keramischen Werkstoff ausgeführt ist.
28. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 26 oder 27, dadurch
gekennzeichnet, dass in mindestens einem elektrisch isolierenden anorganisch-
nichtmetallischen Gehäuseabschnitt (19, 212, 318, 350) eine mindestens einpolige
elektrisch leitende Durchführung (214, 260, 315, 348) hermetisch dicht und
elektrisch isoliert aufgenommen ist.
29. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein Pol der hermetisch dichten Durchführung (214, 260, 315, 348)
einen metallischen Kontaktstift (322, 324, 354, 356) aufweist, der den elektrisch
isolierenden anorganisch-nichtmetallischen Gehäuseabschnitt (212, 318, 350) her
metisch dicht durchsetzt.
30. Elektrochemische Sekundärzelle nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontaktstifte (354, 356) in dem elektrisch isolierenden anorganisch-
nichtmetallischen Gehäuseabschnitt (350) und dieser in einer Außenwand (344) des
Schutzgehäuses (340) hermetisch dicht mittels einer stoffschlüssigen Verbindung
aufgenommen sind.
31. Elektrochemischen Sekundärzelle nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontaktstifte (322, 324) in dem elektrisch isolierenden anorganisch-
nichtmetallischen Gehäuseabschnitt (318) und dieser in einer metallischen
Aufnahme (316) hermetisch dicht mittels einer stoffschlüssigen Verbindung
aufgenommen sind, wobei die metallische Aufnahme (316) mit einer Außenwand
(300) des Schutzgehäuses (298) ebenfalls stoffschlüssig verbunden ist.
32. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der Ansprüche 26 bis 31, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens ein elektrisch leitender metallischer
Gehäuseabschnitt (11, 13, 60, 64, 118, 138, 156, 166, 176, 192, 226, 228, 254,
316) mit einer Elektrode (2, 4) elektrisch kontaktiert ist.
33. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der Ansprüche 28 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens ein Pol der hermetisch dichten Durchführung
(214, 260, 315, 348) mit einer Elektrode (2, 4) elektrisch kontaktiert ist.
34. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch ein Schutzgehäuse (14, 54, 116, 154, 190, 224, 252, 264,
298, 340), welches so dimensioniert ist, dass seine hermetische Dichtheit erhalten
bleibt, selbst wenn bei einem unzulässigen Betriebszustand der elektrochemischen
Sekundärzelle diese weiterhin nachladbar oder entladbar ist.
35. Elektrochemische Sekundärzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Außenseite des Schutzgehäuses (116) als
Ganzes biokompatibel ausgestaltet ist.
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