DE19938068A1 - Leistungsverteilungszentrum mit verbesserter Leistungsversorgungsverbindung - Google Patents

Leistungsverteilungszentrum mit verbesserter Leistungsversorgungsverbindung

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Abstract

Ein Leistungsverteilungszentrum (PDC), wie es etwa im elektrischen System eines Kraftfahrzeugs verwendet wird, umfaßt Einrichtungen zum schwenkenden Verbinden eines Leistungszuführanschlusses mit dem PDC, so daß die Schwenkbewegung des Anschlusses relativ zu einem Gehäuse des PDCs den Anschluß in eine in dem Gehäuse ausgebildete Öffnung und in Kontakt mit einer im Gehäuse gehaltenen Sammelschiene einsteckt. Die Schwenkverbindung zwischen dem Anschluß und dem PDC erlaubt es, daß der Anschluß sicher mit der Sammelschiene verbunden wird, ohne daß dazu Werkzeuge erforderlich sind, und sieht eine Ausrichtung vor, um den Anschluß in die Öffnung zu führen. Weiterhin sieht die Schwenkverbindung eine Hebelkraft vor, so daß ein Arbeiter einfach eine ausreichende Kraft erzeugen kann, um den Anschluß mit der Sammelschiene zu verbinden, wenn die Kraft dem Einstecken entgegenwirkt, die etwa durch eine Federklemme oder eine andere Einrichtung erzeugt wird, welche den Anschluß in Kontakt mit der Sammelschiene drückt. In Übereinstimmung mit einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist ein Federelement vorgesehen, welches den Anschluß in Kontakt mit der Sammelschiene drückt, um einen effektiven elektrischen Kontakt zwischen denselben vorzusehen.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Leistungsverteilungszentren wie sie in den elektrischen Systemen von Kraftfahrzeugen verwendet werden und insbesondere ein Leistungsverteilungszentrum mit einer verbesserten Einrichtung zum Verbinden eines Leistungszuführkabels mit demselben.
Leistungsversorgungszentren (PDCs = Power Distribution Centers) werden gewöhnlich in Kraftfahrzeugen verwendet, um die Verdrahtung des elektrischen Systems zu vereinfachen, indem eine Verdrahtung mit vielen Zweigen beseitigt wird und Sicherungen, Relais und andere elektrische Komponenten in einer einzigen Lokation zusammengelegt werden. Ein PDC umfaßt typischerweise ein Gehäuse mit einer Vielzahl von einstückig ausgebildeten Aufnahmevertiefungen zum Aufnehmen von elektrischen Steckverbindungen, Sicherungen, Relais und anderen Schaltungskomponenten. In dem Gehäuse ist weiterhin eine Sammelschiene vorgesehen, die von der Lichtmaschine des Fahrzeugs und/oder einer Batterie über ein Leistungszuführkabel mit elektrischer Leistung versorgt wird. Die Sammelschiene weist eine Vielzahl von laschenartigen Erweiterungen auf, welche sich zu einigen oder allen der Aufnahmevertiefungen erstrecken, um einen elektrischen Kontakt herzustellen und Leistung zu den darin aufgenommenen Komponenten zu verteilen.
Bei einem bekannten PDC-Typ ist das Leistungszuführkabel mit Hilfe einer Mutter und einer Schraube an der Sammelschiene befestigt, um eine elektrische Verbindung herzustellen. Die Schraube wird durch ein Loch in einem flachen Abschnitt der Sammelschiene und durch einen Ösenanschluß am Ende des Kabels gesteckt, und dann wird die Mutter auf die Schraube geschraubt und festgezogen, um den Ösenanschluß mit Hilfe einer ausreichenden Normalkraft in Kontakt mit der Sammelschiene zu drücken, so daß eine elektrische Verbindung zwischen denselben hergestellt wird. Ein Beispiel einer derartigen PDC ist in dem US-Patent 5,088,940 angegeben.
Eine Mutter/Schraube-Verbindung des oben beschriebenen Typs bringt beträchtliche Probleme mit sich. Wenn entweder die Schraube oder die Mutter ein fehlerhaftes Gewinde aufweist, dann kann die resultierende Verbindung schlecht sein. Der relativ kleine Kontaktbereich zwischen dem Anschluß und der Sammelschiene kann die Wärme nicht effizient ableiten, was zu einer unerwünschten Erwärmung an den Kontaktoberflächen führt. Weiterhin erfordert das Schrauben der Mutter auf die Schraube die Verwendung eines Werkzeugs, wobei die Mutter angemessen festgezogen werden muß, was weiterhin den bei der Montage erforderlichen Zeit- und Kostenaufwand erhöht.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verläßliche und feste elektrische Verbindung zwischen einem Leistungszuführkabel und einem Leistungsverteilungszentrum (PDC) anzugeben.
Es ist eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein PDC anzugeben, das mit Hilfe eines schnellen und einfachen Montageverfahrens mit einem Leistungsversorgungsanschluß verbunden werden kann.
Allgemein werden diese Aufgaben durch ein PDC gelöst, das einen Anschluß schwenkend mit dem PDC verbindet, so daß die Schwenkbewegung des Anschlusses relativ zum Gehäuse den Anschluß durch eine im Gehäuse ausgebildete Öffnung einsteckt und in Kontakt mit der Sammelschiene bringt. Die Schwenkverbindung zwischen dem Anschluß und dem PDC erlaubt, daß der Anschluß fest mit der Sammelschiene verbunden wird, ohne daß Werkzeuge erforderlich sind, und sieht weiterhin eine Ausrichtung vor, welche den Anschluß in die Öffnung führt. Weiterhin sieht sie eine Hebelwirkung vor, so daß ein Arbeiter leicht eine ausreichende Kraft erzeugen kann, um den Anschluß mit der Sammelschiene zu verbinden, wenn eine Kraft dem Einsetzen entgegenwirkt, die durch eine Federklemme oder eine andere Einrichtung erzeugt werden kann, die den Anschluß in Kontakt mit der Sammelschiene drückt.
In einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Schwenkverbindung durch eine Hebelteil vorgesehen, das auf dem PDC-Gehäuse neben einem Ende der Öffnung angeordnet ist. Der Anschluß wird schnappend mit einer Anschlußabdeckung verbunden, so daß ein Laschenteil des Anschlusses von der Abdeckung nach unten vorsteht. Die Anschlußabdeckung weist einen Vorsprung an einem Ende auf, der unter der Unterseite des Hebelteils eingesteckt wird, wobei der Anschluß und die verbundene Anschlußabdeckung dann zusammen nach unten um das Hebelteil geschwenkt werden, um die Lasche durch die Öffnung einzustecken. Es können Sperreinrichtungen vorgesehen sein, welche den Anschlußdeckel am Gehäuse halten, um ein unbeabsichtigtes Entfernen des Anschlusses von der eingesteckten Position zu vermeiden. Der Hebel kann außerdem derart geformt sein, daß er im wesentlichen den Anschluß und die Öffnung bedeckt, um das Eindringen von Schmutzpartikeln durch die Öffnung in das Gehäuse zu verhindern.
In Übereinstimmung mit einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Hebelteil einstückig mit dem Teil der Sammelschiene direkt unterhalb der Öffnung ausgebildet. Dieser Hebelteil kann die Form eines einfachen Loches aufweisen, das durch die Sammelschiene hindurch ausgebildet ist. Der Anschluß ist mit einem kurzen Vorsprung ausgebildet, der sich von der oberen Kante der Lasche erstreckt und durch das Loch in der Sammelschiene eingesteckt wird, so daß die Verbindung zwischen dem Vorsprung und dem Loch einen Schwenkpunkt bildet. Der Anschluß wird um den Schwenkpunkt gedreht, um das Ende des Anschlusses gegenüber dem Vorsprung nach unten zu dem Gehäuse zu bewegen, um so die Lasche des Anschlusses nach unten durch die Öffnung und in eine elektrische Verbindung mit der Sammelschiene zu drücken. Dies ist ein sehr einfach und kostengünstig herzustellender Aufbau, mit welchem der Schwenkeffekt mit einer minimalen Anzahl von Teilen erreicht wird.
In Übereinstimmung mit einem anderen Merkmal der vorliegenden Erfindung ist ein Federglied zusammen mit dem Verbindungsteil der Sammelschiene direkt unter der Öffnung vorgesehen, um die Anschlußlasche und den Verbindungsteil in Kontakt miteinander zu drücken, wobei eine ausreichende Normalkraft zwischen den zwei Elementen geschaffen wird, um einen guten elektrischen Kontakt sicherzustellen.
In einer ersten Ausführungsform umfaßt das Federglied ein flaches Kontaktblech, dessen obere und untere Kante jeweils zu gekrümmten Federteilen gebogen sind. Das Federglied wird etwas abgeflacht und von unten in das Gehäuse eingesteckt, so daß die Federteile gegen eine vertikale Wand stoßen, die im Inneren des Gehäuses neben der Öffnung ausgebildet ist, und die Kontaktplatte in Kontakt mit dem Verbindungsteil der Sammelschiene gedrückt wird. Das Einstecken der Anschlußlasche durch die Öffnung veranlaßt, daß die Lasche zwischen den Verbindungsteil der Sammelschiene und das Federglied gleitet, wobei das Federglied leicht gebogen wird und dadurch die gewünschte Normalkraft erzeugt.
In einer anderen Ausführungsform wird die Normalkraft durch eine Federklemme mit einem ersten und einem zweiten parallel zueinander angeordneten Blech erzeugt, wobei die beiden Bleche zueinander vorgespannt sind und sich um einen flachen Kontaktteil der Sammelschiene erstrecken. Das Einstecken des Anschlußblechs nach unten durch die Öffnung veranlaßt, daß die Lasche zwischen den Kontaktteil der Sammelschiene und eines der Bleche der Federklemme gleitet.
In einer dritten Ausführungsform ist eine Federklemme einstückig mit dem Verbindungsteil der Sammelschiene ausgebildet, indem ein Ende der Sammelschiene zu sich selbst gebogen ist, um zwei parallele Kontaktbleche zu bilden, die entlang einer vertikalen Kante durch eine Federschleife verbunden sind, welche die Bleche zueinander drückt. Das Einstecken der Anschlußlasche durch die Öffnung drückt die Lasche zwischen die Kontaktbleche. Weiterhin kann eine zusätzliche Federklemme vorgesehen sein, um die Normalkraft der mit der Sammelschiene ausgebildeten Federklemme zu ergänzen, wobei sich die Federklemme oberhalb und unterhalb der Kontaktbleche der Sammelschiene erstreckt.
Fig. 1 ist eine perspektivische Explosionsansicht eines Leistungsverteilungszentrums (PDC) in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht eines Hebels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung,
Fig. 3 ist eine Querschnittansicht des Hebels mit einem darin angebrachten Leistungsversorgungsanschluß in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung entlang der Linie 3-3 in Fig. 1,
Fig. 4 ist eine Querschnittansicht des Hebels und des Anschlusses entlang der Linie 4-4 von Fig. 1,
Fig. 5 ist eine Seitenansicht des Leistungsverteilungszentrums, welche den Hebel in einer gehobenen Position vor dem Kontakt zeigt,
Fig. 6 ist eine Seitenansicht, welche den Hebel in einer eingesteckten Position mit einer elektrischen Verbindung zeigt,
Fig. 7 ist eine perspektivische Teilansicht einer modifizierten Federklemme und einer modifizierten Sammelschiene,
Fig. 8 ist eine Querschnittansicht der modifizierten Federklemme und der modifizierten Sammelschiene, die im Gehäuse eines Leistungsverteilungszentrums angebracht sind,
Fig. 9 ist eine perspektivische Explosionsansicht eines PDC in Übereinstimmung mit einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
Fig. 10 ist eine Teilschnittansicht entlang der Linie 10-10 von Fig. 9, die den teilweise in Kontakt mit der Sammelschiene eingesteckten Anschluß zeigt, und
Fig. 11 ist eine Teilquerschnittansicht entlang der Linie 10-10 von Fig. 9, die den vollständig in Kontakt mit der Sammelschiene eingesteckten Anschluß zeigt.
Wie in Fig. 1 gezeigt, umfaßt ein Leistungsverteilungszentrum (PDC) ein im wesentlichen hohles Gehäuse 12, eine elektrisch leitende Sammelschiene 14, die von unten in das Gehäuse eingesteckt ist, einen Leistungszuführanschluß 16, der mit einem Kabel 18 verbunden ist und einen Hebel 20, der den Anschluß aufnimmt und auf eine weiter unten ausführlicher beschriebene Weise schwenkend mit dem Gehäuse verbindet. Das dargestellte PDC 10 ist ein typischerweise in Verbindung mit dem elektrischen System eines Kraftfahrzeugs verwendetes PDC, wobei die vorliegende Erfindung jedoch nicht auf PDC-Anwendungen für Kraftfahrzeuge beschränkt ist, sondern vorteilhaft für ein beliebiges PDC angewendet werden kann, das eine schnelle und positive Verbindung zwischen dem PDC und einem elektrischen Kabel vorsehen soll, ohne daß dazu ein Werkzeug erforderlich ist.
Das Gehäuse 12 ist vorzugsweise aus einem nicht-leitenden thermoplastischen Kunststoffmaterial spritzgegossen und weist eine Vielzahl von Aufnahmevertiefungen 22 auf, die an einer oberen Oberfläche ausgebildet sind und verschiedene elektrische Schaltungskomponenten wie etwa Sicherungen und Relais (nicht gezeigt) aufnehmen können, wie aus dem Stand der Technik bekannt ist. Das Gehäuse 12 weist verschiedene Sperreinrichtungen 24 auf, die einstückig mit diesem gegossen sind, um das Gehäuse mit einem entsprechenden unteren Gehäuse (nicht gezeigt) zum Abdecken des Bodens des PDCs 10 und/oder mit einer Abdeckung (nicht gezeigt) zum Schützen der oberen Oberflächen des Gehäuses zu befestigen.
Eine Öffnung in der Form eines Schlitzes 26 ist durch die obere Oberfläche des Gehäuses 12 ausgebildet, und ein Paar von parallelen Stützplatten 28 erstrecken sich von der Oberfläche des Gehäuses neben einem Ende des Schlitzes. Ein Hebelbalken 30 erstreckt sich zwischen den oberen Enden der Stützbalken 28 und ist parallel mit der oberen Oberfläche des Gehäuses 12 und senkrecht zu der Längsachse des Schlitzes 26 ausgerichtet. Ein Paar von Sperrlöchern 32 sind in der Oberfläche des Gehäuses 12 in der Nähe des Endes des Schlitzes 26 gegenüber dem Hebelbalken 30 ausgebildet.
Die Sammelschiene 14 ist aus einem dünnen Stück eines elektrisch leitenden Metalls wie etwa einem verzinnten Kupfer ausgebildet und umfaßt zwei längliche Schienenarme 34, die durch ein Querteil 35 miteinander verbunden sind. Eine Vielzahl von fingerförmigen Kontakten 36 erstrecken sich von den Schienenarmen 34 nach oben. Das PDC 10 wird montiert, indem die Sammelschiene 14 nach oben in das Innere des Gehäuses 12 eingesteckt wird, wobei die Sammelschiene auf herkömmliche Weise sicher in derselben gehalten wird, etwa durch Sperrzapfen (nicht gezeigt), die im Inneren des Gehäuses ausgebildet sind und mit Sperrlöchern 28 verbunden werden, welche an mehreren Positionen auf der Sammelschiene 14 ausgebildet sind. Wenn die Sammelschiene 14 in das Gehäuse 12 eingesetzt wird, dann stehen die Kontakte 36 nach oben in die entsprechenden Aufnahmevertiefungen 22 des Gehäuses 12 vor, um eine elektrische Verbindung mit den verschiedenen Schaltungskomponenten herzustellen, wenn diese in die entsprechenden Aufnahmevertiefungen eingesetzt werden. Vor dem Einsetzen der Sammelschiene 14 in das Gehäuse 12 können Adapter 40 (nur einer ist gezeigt) mit weiblichen Anschlüssen an beiden Enden über den Sammelschienen-Kontakten 36 vorgesehen werden, wenn es erforderlich ist, eine Verbindung mit männlichen Anschlüssen der elektrischen Komponenten herzustellen.
Der Anschluß 16 ist aus einem flachen Blech aus elektrisch leitendem Metall gestanzt und umfaßt einen elektrischen Kontaktteil in der Form einer flachen Lasche 42 und eines Kabelverbindungsteils 44, der um den Kerndraht des Leistungszuführkabels 18 geklemmt ist. Ein kleines Loch 46 ist durch die Lasche 42 in der Nähe der oberen Kante derselben ausgebildet.
Der Hebel 20 ist aus einem elektrisch nicht-leitenden Material wie etwa einem thermoplastischen Kunststoff ausgebildet und ist ein im wesentlichen rechteckiger, im wesentlichen hohler Kasten mit parallelen Seitenwänden 20a, b. Ein Scharnierfinger 48 erstreckt sich von dem einen Ende des Hebels 20 und weist eine konkave obere Oberfläche auf.
Sperrzapfen 50 erstrecken sich von jeder Seitenwand 20a, b neben dem Ende gegenüber dem Scharnierfinger 48 nach unten. Kurze Greifleisten 52 erstrecken sich von der oberen Oberfläche des Hebels 20 oberhalb der Sperrzapfen 50.
Wie am besten in Fig. 2 zu sehen, sind die Unterseite und das zweite Ende des Hebels 20 im wesentlichen offen. Eine erste Innenwand 54 verläuft entlang der gesamten Länge des Hebels 20 und ist parallel zu den Seitenwänden 20a, b ausgerichtet. Eine zweite Innenwand 56 verläuft vom geschlossenen Ende des Hebels 20 zu einem Punkt kurz vor dem offenen Ende, um eine relativ breite Kammer 58 neben dem offenen Ende zu lassen. Ein kleiner Sperrarm 60 erstreckt sich von der Außenwand des Hebels 20 in der Nähe des offenen Endes nach innen und weist eine Reihe von Zähnen 60a auf, die vom Ende desselben vorstehen. Ein kleiner Schlitz 62 ist auf der oberen Oberfläche des Hebels 20 unmittelbar über dem Sperrarm 60 ausgebildet. Ein Haltezapfen 64 steht von der langen Innenwand 54 in der Nähe des ersten Endes des Hebels 20 nach innen vor, wie am besten in Fig. 3 zu erkennen ist. Ein Verbindungsstreifen 66 ist mit dem Hebel 20 vorzugsweise über ein Scharnier verbunden und weist eine Vielzahl von parallelen Sperrzähnen 68, die von einer Oberfläche vorstehen, sowie einen großen rechtwinkligen Vorsprung 70 auf, der von der anderen Oberfläche vorsteht.
Eine Federklemme 72 (siehe Fig. 1) ist aus einem Blech aus Federstahl oder ähnlichem ausgebildet und umfaßt ein erstes und ein zweites Federblech 74. Die Federbleche 74 sind parallel zueinander angeordnet und sind entlang ihrer unteren Kanten durch eine Federschleife 76 miteinander verbunden, welche die Bleche zueinander drückt. Die Kanten der Klemmbleche 74 gegenüber der Federschleife 76 erstrecken sich auseinanderlaufend nach außen. Die montierte Federklemme 72 wird nach oben über das Querteil 35 der Sammelschiene 14 geschoben, so daß das Querteil zwischen den Klemmblechen 74 eingeklemmt ist. Die durch die Federklemme erzeugte Normalkraft reicht aus, um die Klemme mit dem Querteil verbunden zu halten. Wenn die Sammelschiene 14 innerhalb des Gehäuses 12 angebracht ist, dann sind das Querteil 35 und die Federklemme 72 direkt unterhalb und parallel zu dem Schlitz 26 angeordnet.
Während des Zusammenbaus eines Kraftfahrzeugs wird das PDC 10 gewöhnlich in dem Fahrzeug installiert (typischerweise im Motorraum), bevor es mit dem Leistungszuführkabel 18 verbunden wird. Um die Verbindung mit dem Leistungszuführkabel 18 vorzubereiten, wird zuerst der Anschluß 16 nach oben in den Hebel 20 eingesetzt, so daß der Haltezapfen 64 auf der Innenwand 54 des Hebels in das Loch 46 in der Lasche 42 (siehe Fig. 3) schnappt und der Verbindungsteil 44 des Anschlusses in der Kammer 58 neben dem offenen Ende des Hebels 20 angeordnet ist. Der Befestigungsstreifen 66 wird dann um die Unterseite des Hebels 20 gewunden, so daß der Vorsprung 70 nach oben in die Kammer 58 vorsteht, um den Anschlußverbindungsteil 44 zu stützen, und das freie Ende des Streifens wird nach oben zwischen der Seitenwand 20b und der Innenwand 54 des Hebels eingeführt, so daß die Zähne 60a des Sperrarms 60 in die Zähne 68 auf dem Streifen eingreifen und die Spitze des Streifens durch den Schlitz 62 an der Oberseite des Hebels vorsteht (siehe Fig. 4). Die Verbindung zwischen den Zähnen 60a des Sperrarms 60 und den Zähnen 68 des Befestigungsstreifens 66 verhindern, daß sich der Streifen lösen kann.
Um die Anordnung aus Hebel/Anschluß mit dem Gehäuse zu verbinden, wird der sich vom Ende des Hebels 20 erstreckende Scharnierfinger 48 unter dem Hebelbalken 30 eingesteckt, wobei das gegenüberliegende Ende des Hebels gehoben wird, so daß die Anschlußlasche 42 wie in Fig. 5 gezeigt die obere Oberfläche des Gehäuses 12 nicht kontaktiert. In dieser Position vor dem Kontakt befindet sich die Anschlußlasche 42 direkt über dem Schlitz 26 und ist mit demselben ausgerichtet.
Der Hebel 20 mit dem verbundenen Anschluß 16 werden dann nach unten geschwenkt, um die Anschlußlasche 42 durch den Schlitz 26 und zwischen die Federklemmbleche 74 einzusetzen, die direkt unter und parallel zu dem Schlitz 26 (siehe Fig. 6) positioniert sind. Die auseinanderlaufenden oberen Kanten der Klemmbleche 74 führen die Lasche 42 zwischen den Blechen, so daß die Lasche das Querteil 35 der Sammelschiene 14 parallel kontaktiert. Das entsprechende untere Gehäuse, das den Boden des PDC umgibt, verhindert, daß die Federklemme durch die Lasche von dem Querteil geschoben wird. Alternativ dazu kann eine Sperreinrichtung im PDC vorgesehen werden, um die Federklemme in Position zu halten. Es kann auch ein herkömmlicher Sperrmechanismus für die Federklemme und das Querteil vorgesehen sein. Der durch die Federklemme 72 erzeugte nach innen gerichtete Druck drückt die Lasche 42 mit einer ausreichenden Kraft in Kontakt mit dem Querteil 35, um eine gute elektrische Verbindung zwischen denselben sicherzustellen.
Wenn der Anschluß 16 vollständig in die in Fig. 6 gezeigte elektrische Verbindungsposition eingesteckt ist, dann greifen die Sperrzapfen 50 auf dem Hebel 20 in die Sperrlöcher 32 in der oberen Oberfläche des Gehäuses 12, um den Hebel und den Anschluß in dieser Position zu halten.
Fig. 7 und 8 stellen eine alternative Einrichtung zum Vorsehen der Normalkraft zwischen der Anschlußlasche 42 und der Sammelschiene 14 dar. In dieser Ausführungsform ist die obere Kante des Sammelschienen-Querteils 35' nach einer Seite hin gebogen, und ein Federelement 78 ist anstelle der Federklemme 72 der ersten Ausführungsform vorgesehen. Das Federelement 78 umfaßt ein flaches Kontaktblech 78a, dessen obere und untere Kanten zu gekrümmten Federteilen 78b gebogen sind. Eine vertikale Wand 80 ist im Inneren des Gehäuses 12 vorgesehen, wobei die Wand mit einem kurzen Abstand zu dem Schlitz 26 versetzt ist und sich parallel zu demselben erstreckt. Ein Haltearm 82 erstreckt sich von der Oberfläche der vertikalen Wand 80 zum Schlitz 26.
Während des Zusammenbaus dieser zweiten Ausführungsform des PDCs vor seiner Montage im Fahrzeug wird die Sammelschiene 14 von unten in das Gehäuse 12 eingesetzt, dann wird das Federelement 78 nach oben zwischen die vertikale Wand 80 und das Sammelschienen-Querteil 35' geschoben. Die Federteile 78b müssen etwas abgeflacht werden, damit das Federelement 78 in diesen Raum paßt, so daß die Federteile gegen die Wand 80 drücken und das Kontaktblech 78a in einen parallelen Kontakt mit dem Sammelschienen-Querteil 35' gedrückt wird. Wenn das Federelement 78 nach oben zu seiner Position gedrückt wird, dann gleitet der oberste der Federteile 78b nach oben über den Haltearm 82 und schnappt dann über die Oberseite des Arms, um das Federelement 78 in Position zu halten.
Wenn die Anschlußlasche 42 mit Hilfe der oben beschriebenen Schwenkbewegung nach unten durch den Schlitz 26 in das Gehäuse 12 eingesetzt wird, dann gleitet sie zwischen das Sammelschienen-Querteil 35' und das Kontaktblech 78a und macht dabei das Federglied 78 noch flacher, so daß die Anschlußlasche 42 wie in Fig. 8 fest in Kontakt mit dem Querteil gedrückt wird.
Fig. 9 bis 11 stellen eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar, in welcher der Hebelteil, durch den die Schwenkverbindung mit dem Anschluß bewerkstelligt wird, einstückig mit der Sammelschiene ausgebildet ist und in welcher der Anschluß selbst mit dem Hebelteil verbunden wird.
Das Gehäuse 84 dieser Ausführungsform ist im wesentlichen demjenigen in der zuvor beschriebenen Ausführungsform ähnlich, wobei jedoch kein Hebelbalken 30, keine Stützplatten 28 und keine Sperrlöcher 32 auf der oberen Oberfläche des Gehäuses vorgesehen sind.
Die Sammelschiene 86 weist einen Verbindungsteil auf, der ein erstes Kontaktblech 88, das sich von einem Ende eines Schienenarms erstreckt, ein zweites Kontaktblech 90, das sich in parallelem Kontakt zu dem ersten Kontaktblech erstreckt, und eine Federschleife 92 umfaßt, die das erste und das zweite Kontaktblech entlang der Kanten verbindet und sich über die oberen Kanten der Kontaktbleche nach oben erstreckt. Das erste und das zweite Kontaktblech 88, 90 und die Federschleife 92 sind alle einstückig mit dem Schienenarm durch ein Stanzverfahren ausgebildet.
Ein Hebelloch 94 ist durch die Federschleife 92 hindurch neben deren oberem Ende auf der Seite gegenüber den Kontaktblechen 88, 90 ausgebildet, und das obere Ende der Federschleife 92 gegenüber dem Hebelloch 94 ist eingeschnitten, um einen Zwischenraum 96 zwischen den Kanten der Schleife über den Kontaktblechen zu bilden. Die oberen Kanten der Kontaktbleche 88, 90 laufen nach außen auseinander.
Ein Anschluß 98 für die Verwendung in dieser Ausführungsform umfaßt einen Kabelverbindungsteil 100, der auf das Kabel 18 geklemmt wird, und eine flache Lasche 102 mit einer nach unten abgeschrägten oberen Kante, welche zu einem Horn 104 führt, das von dem Ende der Lasche nach außen und nach oben vorsteht.
Wenn die Sammelschiene 86 in dem Gehäuse installiert wird, sind die nach außen auseinanderlaufenden oberen Kanten der Kontaktbleche 88, 90 und das obere Ende der Federschleife 92 direkt unter dem Schlitz 26 angeordnet. Um eine elektrische Verbindung zwischen dem Anschluß 98 und der Sammelschiene 86 herzustellen, wird der Anschluß nach unten gekippt, so daß das Horn 104 wie in Fig. 10 gezeigt durch den Schlitz 26 gesteckt und mit dem Hebelloch 94 verbunden werden kann. Der Anschluß 98 wird dann um den Verbindungspunkt zwischen dem Horn 104 und dem Hebelloch 94 geschwenkt, um den Rest der Lasche 102 wie in Fig. 11 gezeigt zwischen die Kontaktblechen 88, 90 zu drücken. Eine herkömmliche Klemme kann auf der Oberfläche des Gehäuses vorgesehen sein, um den Anschluß zu halten und um zu verhindern, daß sich die Lasche aus der elektrischen Verbindung mit den Kontaktblechen löst. Zum Beispiel kann die Klemme den Kabelverbindungsteil 100 aufnehmen. Es kann auch eine zusätzliche Federklemme 106 vorgesehen sein, wobei sich die Federklemme über und unter den Kontaktplatten 88, 90 und die Federschleife 92 erstreckt, um die Normalkraft zu erhöhen, welche die Kontaktbleche 88, 90 in Kontakt mit der Anschlußlasche 102 drückt.
Bei dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist es im Vergleich zu der ersten Ausführungsform nicht erforderlich, eine separate Hebelkomponente vorzusehen, so daß sie weniger teuer ist und schneller montiert werden kann. Dabei ist zu beachten, daß der Hebelteil einstückig mit der Sammelschiene ausgebildet sein kann, während andere Einrichtungen verwendet werden können, um die Normalkraft vorzusehen, welche den Anschluß in Kontakt mit der Sammelschiene drückt, wie etwa in Fig. 1 oder Fig. 7 und 8 gezeigt.
Die vorliegende Erfindung wurde mit Bezug auf eine Ausführungsform beschrieben, die gegenwärtig als praktischste und bevorzugte betrachtet wird, wobei jedoch zu beachten ist, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die angegebenen Ausführungsformen beschränkt ist, sondern im Gegenteil verschiedene Modifikationen und äquivalente Anordnungen umfaßt, die im Geist und Umfang der beigefügten Ansprüche enthalten sind, wobei dieser Umfang so breit zu interpretieren ist, daß er alle gesetzlich erlaubten Modifikationen und äquivalenten Strukturen umfaßt.

Claims (17)

1. Leistungsverteilungszentrum zum Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen einem Anschluß und einer Vielzahl von Schaltungskomponenten, mit:
einem Gehäuse (12) zum Aufnehmen der Schaltungskomponenten,
einer Sammelschiene (14), welche in dem Gehäuse (12) befestigt ist und einen Verbindungsteil (35) zum Herstellen eines elektrischen Kontakts mit dem Anschluß (16) aufweist,
einer in dem Gehäuse (12) zum Aufnehmen eines Kontaktteils (42) des Anschlusses ausgebildeten Öffnung (26), die in der Nähe des Sammelschienen-Verbindungsteils (35) ausgebildet ist,
einer neben der Öffnung (26) vorgesehene Einrichtung (20) für die schwenkende Verbindung des Anschlusses mit dem Leistungsverteilungszentrum (10), welche ermöglicht, daß der Anschluß (16) relativ zu dem Gehäuse (12) geschwenkt wird, um den Anschluß-Kontaktteil (42) durch die Öffnung (26) und in Kontakt mit dem Sammelschienen-Verbindungsteil (35) einzusetzen.
2. Leistungsverteilungszentrum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtung (20) eine auf der Sammelschiene (14) angeordnete Einrichtung für die schwenkende Verbindung mit einem ersten Ende des Anschlusses (16) umfaßt, so daß ein zweites gegenüberliegendes Ende des Anschlusses (16) zum Gehäuse (12) geschwenkt werden kann, um den Anschlußkontakt (42) durch die Öffnung (26) zu drücken.
3. Leistungsverteilungszentrum nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (10) zum schwenkenden Verbinden des Anschlusses (16) ein Loch umfaßt, das in der Sammelschiene (14) ausgebildet ist, um eine am ersten Ende des Anschlusses (16) angeordnete Verbindungseinrichtung (48) aufzunehmen.
4. Leistungsverteilungszentrum nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtung (20) einen Hebel mit einem ersten Ende, das schwenkbar mit dem Gehäuse (12) verbunden werden kann, und einem zweiten gegenüberliegenden Ende, das zu dem Gehäuse hin geschwenkt werden kann, umfaßt, wobei der Hebel (20) mit dem Anschluß (16) verbunden werden kann, so daß das Schwenken des Hebels (20) zum Gehäuse den Anschluß-Kontaktteil (42) durch die Öffnung (26) drückt.
5. Leistungsverteilungszentrum wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (20) eine Einrichtung (60, 62, 64, 66, 68) umfaßt, um den Anschluß (16) in Verbindung mit dem Hebel (20) zu halten.
6. Leistungsverteilungszentrum wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, weiterhin gekennzeichnet durch eine Einrichtung (32, 50) zum Halten des zweiten Endes des Hebels (20) in der Nähe des Gehäuses (12).
7. Leistungsverteilungszentrum wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (20) eine Einrichtung zum Bedecken der Öffnung (26) und des Teils des Anschlusses (16) umfaßt, der nicht in die Öffnung (26) eingesteckt ist.
8. Leistungsverteilungszentrum wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, weiterhin gekennzeichnet durch eine im Gehäuse (12) vorgesehene Einrichtung (72) zum Erzeugen einer Normalkraft zwischen einer Oberfläche des Anschluß- Kontaktteils (42) und einer parallelen Oberfläche des Sammelschienen-Verbindungsteils (35).
9. Leistungsverteilungszentrum wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (72) zum Erzeugen der Normalkraft eine Federeinrichtung umfaßt, um die Oberflächen des Anschlusses (16) und des Sammelschienen-Verbindungsteils (35) zusammenzudrücken.
10. Leistungsverteilungszentrum wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung (72) eine Klemme umfaßt, welche den Anschluß (16) und den Sammelschienen-Verbindungsteil (35) zusammendrückt.
11. Leistungsverteilungszentrum wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammelschienen-Verbindungsteil (35) ein erstes und ein zweites Element umfaßt, um dazwischen den Anschluß-Kontaktteil (42) aufzunehmen, wobei die Federeinrichtung (72) ein einstückig mit den Elementen ausgebildetes Glied umfaßt, welches die Elemente miteinander verbindet und eine Federkraft ausübt, um die Elemente zueinander zu drücken.
12. Leistungsverteilungszentrum wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung (72) ein flexibles Element umfaßt, das durch eine Wand (80) des Gehäuses gehalten wird, um den Anschluß- Kontaktteil (42) und den Sammelschienen-Verbindungsteil (35) zusammenzudrücken.
13. Leistungsverteilungszentrum zum Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen einem Leistungszuführkabel und einer Vielzahl von Schaltungskomponenten, mit:
einem Anschluß (98), welcher mit dem Kabel (18) verbunden ist und einen flachen Kontaktteil aufweist,
einem Gehäuse (84) zum Aufnehmen der Schaltungskomponenten,
einer in dem Gehäuse (84) ausgebildeten Öffnung (26) zum Aufnehmen des Anschluß-Kontaktteils (102),
einer Sammelschiene (86), welche im Gehäuse (84) befestigt ist und einen Verbindungsteil neben der Öffnung (26) zum Herstellen einer elektrischen Verbindung mit dem Anschluß aufweist, und
einem Federglied (92), welches im Gehäuse (84) unmittelbar neben der Öffnung (26) ausgebildet ist, um den Anschluß-Kontaktteil (102) in Kontakt mit dem Sammelschienen- Verbindungsteil zu drücken.
14. Leistungsverteilungszentrum nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß-Kontaktteil (102) eine flache Lasche ist.
15. Leistungsverteilungszentrum nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Federglied (92) ein flexibles Element umfaßt, das durch eine Wand des Gehäuses (84) gehalten wird und eine Oberfläche aufweist, die in einen ebenen Kontakt mit dem Sammelschienen-Verbindungsteil vorgespannt ist, bevor der Anschluß (98) durch die Öffnung (26) eingesetzt wird, wobei das Einsetzen des Anschlusses (98) durch die Öffnung (26) den Anschluß-Kontaktteil (102) zwischen die Oberfläche des Federglieds (92) und den Sammelschienen-Verbindungsteil drückt.
16. Leistungsverteilungszentrum nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammelschienen-Verbindungsteil (86) ein erstes und ein zweites Element (88, 90) umfaßt, um dazwischen den Anschluß-Kontaktteil (102) aufzunehmen, wobei das Federglied (92) einstückig mit den Elementen ausgebildet ist und eine Federkraft ausübt, um die Elemente zueinander zu drücken.
17. Leistungsverteilungszentrum nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Federglied (92) eine Klemme umfaßt, welche den Anschluß-Kontaktteil (102) und den Sammelschienen- Verbindungsteil zueinander drückt.
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