DE19944805A1 - Katheter mit verbesserten elektrischen Eigenschaften sowie Vorrichtung und Behandlungsverfahren zur Verbesserung von elektrischen Eigenschaften von Kathetern - Google Patents
Katheter mit verbesserten elektrischen Eigenschaften sowie Vorrichtung und Behandlungsverfahren zur Verbesserung von elektrischen Eigenschaften von KatheternInfo
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Abstract
Um bei einem Katheter zur Ablation von biologischem, insbesondere von tierischem oder menschlichem Gewebe, vorzugsweise zur Ablation von myokardialem Gewebe des Menschen, mit mindestens einer Ablations- oder Mappingelektrode DOLLAR A die Aufzeichnung von EKG-Signalen bei der Katheterablation zu ermöglichen und insbesondere die Qualität der aufgezeichneten EKG-Signale soweit zu verbessern, daß medizinische Aussagen in Bezug auf die Herztätigkeit ermöglicht werden, ist vorgesehen, daß die mindestens eine Ablations- oder Mappingelektrode eine reduzierte Anzahl elektrischer Störzentren aufweist. Ferner werden durch die Erfindung Verfahren und Vorrichtungen bereitgestellt, mit welchen herkömmliche Katheter derart behandelbar sind, daß diese Störzentren reduziert sind.
Description
Die Erfindung betrifft einen Katheter gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 oder 29, ein Verfahren zur Behandlung von
Kathetern sowie eine Vorrichtung zur Durchführung der
Behandlung von Kathetern.
Bei der Katheterablation myokardialen Gewebes ist es eines
der Hauptziele, durch Läsionen der oberen Schichten des
Herzgewebes Reizleitungsbereiche zu unterbrechen, welche die
Herztätigkeit negativ beeinflussen können. Der Erfolg einer
Behandlung hängt jedoch ganz wesentlich davon ab, ob bei der
Ablation die richtige Läsionstiefe erreicht wurde. Richtige
Läsionstiefe bedeutet hierbei im wesentlichen, daß die
unerwünschten, die Reizleitung störenden Bereiche ausgeräumt,
aber keine darüber hinaus gehenden Schädigungen eingebracht
wurden. Es ist offensichtlich, daß bei zu geringer
Läsionstiefe der Behandlungserfolg gefährdet ist, eine zu
große Tiefe erzeugt jedoch unter Umständen sehr viel
schwerwiegendere Nebenwirkungen. Da im Herzen Gefäßwände
verlaufen, die nicht unnötig geschädigt werden dürfen und
auch das zu abladierende Gewebe häufig nur eine begrenzte
Dicke aufweist, können bei zu großen Tiefen der Läsionen
sogar letale Unfälle aufgrund durchtrennter Herzwände oder
-gefäße auftreten. Bei herkömmlichen Ablationsverfahren wurde
folglich versucht, durch die synchrone Aufzeichnung von EKG-
Signalen am eintretenden Behandlungserfolg die optimale
Läsionstiefe zu ermessen. Hierbei war jedoch die
eingestrahlte Hochfrequenzenergie der Aufzeichnung dieser
Signale äußerst abträglich und es wurde der Versuch
unternommen, derartige Einflüsse durch entsprechende
elektrische oder elektronische Filter in den nachgeschalteten
Geräten zu mildern. Diese Versuche waren jedoch nur begrenzt
oder nicht erfolgreich. Die Verminderung der eingestrahlten
Leistung führte zu extrem langen Behandlungszeiten, welche im
Bereich mehrerer Stunden liegen und hierbei sowohl den
Patienten erheblich belasten als auch ein Verrutschen des
Ablationskatheters nicht sicher vermeiden können. Ferner ist
ab einer bestimmten Leistung keine Läsion mehr möglich, da
die erzeugte Temperatur für eine Gewebekoagulation nicht mehr
ausreicht.
Folglich liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, die
Aufzeichnung von EKG-Signalen bei der Katheterablation zu
ermöglichen und insbesondere die Qualität der aufgezeichneten
EKG-Signale soweit zu verbessern, daß medizinische Aussagen
in Bezug auf die Herztätigkeit ermöglicht werden.
Diese Aufgabe wurde durch die Erfindung in höchst
überraschender Weise mit einem Katheter nach Anspruch 1 oder
29, einem Verfahren zur Katheterbehandlung nach Anspruch 10
und einer Vorrichtung zur Katheterbehandlung nach Anspruch 26
gelöst.
Der Erfinder ging in überraschender Weise einen vollständig
anderen Weg als dies beim bekannten Stand der Technik bisher
getan wurde.
Es wurden nicht die Geräte zur Aufzeichnung verändert bzw.
versucht zu verbessern sondern es wurde die Ursache der
Störungen der Aufzeichnung der EKG-Signale vermindert oder
sogar vollständig beseitigt.
Der Erfinder fand erstmalig heraus, daß die Ursache der
elektrischen Störungen der EKG-Aufzeichnung bei simultaner
Einstrahlung von Hochfrequenzenergie im wesentlichen nicht in
den Leitungen zu und von den Katheterelektroden, nicht in den
elektronischen Aufzeichnungseinrichtungen und insbesondere
nicht in deren Eingangsfiltern liegen sondern in elektrische
Störzentren im Bereich der Oberfläche der Ablations- oder
Mappingelektroden liegt.
Diese Erkenntnis war um so überraschender als jeglicher
untersuchter Ablationskatheter mit Platinelektroden derartige
elektrische Störzentren aufwies und nach deren Verminderung
oder Entfernung, im wesentlichen nach deren Entfernung von
der Elektrodenoberfläche, nahezu oder vollständig frei von
den vorstehend beschriebenen unerwünschten Störungen war.
Gemäß der Erfindung weist bei einem Katheter zur Ablation von
biologischem, insbesondere von tierischem oder menschlichem
Gewebe, vorzugsweise zur Ablation von myokardialem Gewebe des
Menschen, mit mindestens einer Ablations- oder
Mappingelektrode diese mindestens eine Ablations- oder
Mappingelektrode eine reduzierte Anzahl elektrischer
Störzentren auf. Hierdurch werden beispielsweise die in Fig. 5
und 6 dargestellten, gestörten EKG-Aufzeichnungen derart
verbessert, daß die in den Fig. 7 bzw. 9 dargestellten
Signale erhalten werden können. Überraschend war auch
festzustellen, daß bereits die EKG-Signale ohne angelegte
Hochfrequenz erheblich verbessert wurden, d. h. deutlich
weniger Störsignale aufwiesen.
In besonders vorteilhafter Weise sind die elektrischen
Störzentren, welche bei Abgabe von Hochfrequenzenergie an der
zumindest einen Ablations- oder Mappingelektrode elektrische
Signale erzeugen und die im wesentlichen an
Oberflächenbereichen der zumindest einen Ablations- oder
Mappingelektrode angeordnet sind in deren Anzahl, flächigen
Erstreckung und/oder elektrischen Wirkung vermindert.
Hierdurch kommt es zu einer Entfernung oder elektrischen
Deaktivierung des Einfluß dieser Störzentren.
Ein besonders wirkungsvolles Verfahren, um die vorstehenden
Erfolge zu erzielen besteht darin, daß die zumindest eine
Ablations- oder Mappingelektrode eine elektrolytisch
behandelte Oberfläche aufweist.
Bei dieser elektrolytischen Behandlung, d. h. einer Behandlung
mit einem Elektrolyten und angelegter Spannung oder
eingeprägtem Strom ist es besonderes vorteilhaft, wenn die
Behandlung mit einer Halogenionen, insbesondere Chlorionen,
enthaltenden Lösung durchgeführt wird, denn dann sind atomare
Umlagerungsprozesse an der Metall-, insbesondere an der
Platinoberfläche beobachtbar, welche zu einer geänderten
Oberflächenstruktur führen, welche die erwünschten positive
Eigenschaften aufweist.
Nach dieser Behandlung war häufig zu beobachten, daß
Strukturen der Oberfläche der mindestens eine Ablations- oder
Mappingelektrode, eine verrundete Oberflächenstruktur
aufweisen, deren Kanten einen Radius von mehr als ungefähr
500 nm, vorzugsweise von mehr als 100 nm aber wenigstens mehr
als 10 nm aufweisen und es wird vermutet, daß diese
Oberflächenveränderungen bereits zumindest einen Teil der
Verminderung der elektrischen Störzentren oder deren
Wirkungen hervorrufen.
Nach der Behandlung war festzustellen, beispielsweise anhand
von optischen Untersuchungen der Verfärbungen einer Platin-
Ablationselektrodenoberfläche, daß wenn die zumindest eine
Ablations- oder Mappingelektrode ein Metall umfaßt, dessen
Atome an der Oberfläche zumindest bereichsweise atomar oder
amorph und im wesentlichen nicht kristallin gebunden
vorliegen. Durch diese Umlagerung oder elektrolytische
Anlagerung durch galvanische Abscheidungsprozesse wird
angenommen, daß an der Oberfläche vorhandene elektrische
Potentiale, beispielsweise durch Korngrenzen des kristallin
vorliegenden Metalls kompensiert werden und nach der
erfindungsgemäßen Behandlung auch mikroskopische elektrische
kristalline Potentialdifferenzen, Bereiche mit
Feldstärkemaxima oder mikroskopisch unterschiedliche
Reaktiosvermögen an der Elektrodenoberfläche ausgeglichen
sind. Hierdurch werden die beispielsweise bei der HF-
Energieabgabe auftretenden Phänomene, die ohne Beschränkung
der Allgemeinheit oder der Breite der Erfindung, lokal
verschiedener ionischer Beweglichkeit zugeschrieben werden,
gemildert, denn es findet kein "Nachlaufen" stärker
gebundener bzw. weniger beweglicher polarer Ionen mehr statt,
durch welches elektrische Potentiale gebildet werden, die
sich dem EKG-Signal überlagern. Die sich nun an allen Orten
der Oberfläche der Ablations- oder Mappingelektrode nahezu
gleich bewegenden Ionen erzeugen keine lokalen
Feldstärkedifferenzen mehr und stören auch nicht mehr die
EKG-Aufzeichnung.
Folglich wird davon ausgegangen, daß wenn der Katheter in
vorteilhafter Weise eine Platin-Ablations- oder
Mappingelektrode umfasst, die Oberfläche eine Ablations- oder
Mappingelektrode zumindest bereichsweise mit elementarem
Platin belegt ist. Es liegt im Rahmen der Erfindung, eine
derartige atomare, im wesentlichen nichtkristalline oder
amorphe Belegung aber auch beispielsweise mit galvanischen
Abscheidungs- oder allgemein bekannten Auftragungs- oder
Plattierungstechniken zu erzeugen.
In vorteilhafter Weise ergibt es sich dann, daß die
Oberfläche der zumindest einen Ablations- oder
Mappingelektrode Bereiche mit abgeschiedenem, im wesentlichen
amorph oder atomar vorliegendem Metall umfasst.
Bei dem Verfahren zur Herstellung eines Katheters mit
verbesserten elektrischen Eigenschaften, bei welchem der
Katheter zumindest eine Ablations- oder Mappingelektrode
umfasst wird die zu behandelnde Ablations- oder
Mappingelektrode des Katheters in eine Lösung eingetaucht,
welche Ionen enthält, die durch ein elektrisches Feld in
deren Bewegung beeinflußbar sind, dies wird vorteilhaft
dadurch erreicht, daß zwischen der zu behandelnden Ablations-
oder Mappingelektrode des Katheters und einer weiteren, mit
der Lösung in Kontakt stehenden Elektrode eine elektrische
Spannung angelegt wird, welche die Bewegung der Ionen
erzeugt. Die sich auf die Katheterelektrodenoberfläche zu
bewegenden Ionen treffen dort auf und erzeugen sowohl mit
deren elektrischen Feldern, wie beispielsweise deren
Dipolmoment oder energetischen Potentialen der atomaren oder
molekularen Elektronenhülle und deren kinetischer Energie
Wechselwirkungen an der Metalloberfläche, welche die
erwünschten elektrischen Folgen der atomaren Um- oder
Anlagerung meßbar nach sich ziehen.
Besonders vorteilhaft ist das Verfahren durchführbar, wenn
die Lösung NaCl in einem Bereich von 0.1 bis 100 g/l enthält.
Ferner liegt ein besonders bevorzugter Bereich vor, wenn die
Lösung NaCl in einer Menge von etwa 7 g/l enthält.
Anlagerungen an der Ablations- oder
Mappingelektrodenoberfläche werden beispielsweise dann
erreicht, wenn die Lösung Ionen eines Metallsalzes enthält.
Bisherige Oberflächenbearbeitungen, beispielsweise bei
Platin-Iridium-Kathetern zielten darauf ab, die Oberfläche zu
vergrößern, d. h. gerade nicht zu glätten sondern rauhe
Strukturen mit einer um etwa den Faktor 1000 größerer
Oberfläche zu schaffen; die Erfindung geht jedoch
überraschend erfolgreich gerade den entgegengesetzten Weg.
Gute Ergebnisse werden mit einer angelegten Wechselspannung
erreicht, die Anteile enthält, welche eine Frequenz von mehr
als 0,01 Hz und weniger als 10 kHz aufweisen. Der besonders
bevorzugte Frequenzbereich erstreckt sich von 1 bis 100 Hz
und liegt am stärksten bevorzugt etwa bei 10 Hz.
Gute Ergebnisse werden erzielt, wenn die angelegte
Wechselspannung in einem Bereich von 0,1 bis 100 Veff liegt.
Der am stärksten bevorzugte Bereich ergibt sich, wenn die
angelegte Wechselspannung bei 3 bis 7 Veff liegt.
An Stelle einer angelegten Spannung kann an der Ablations-
oder Mappingelektrode und der weiteren Elektrode auch ein
Wechselstrom aufgeprägt werden, der eine Spannung mit den in
vorstehend aufgeführten Eigenschaften erzeugt. Hierbei
ergeben sich die besten Ergebnisse, wenn der Wechselstrom pro
Ablations- oder Mappingelektrode eine Stromstärke von etwa 1
mAeff bis 1 Aeff, vorzugsweise von 30 bis 100 mAeff aufweist.
Eine vorteilhafte Vorrichtung zur Katheterbehandlung, umfaßt
ein Gefäß zur Aufnahme von elektrolytischer Lösung und von
Bereichen des Katheters sowie während der Durchführung der
Katheterbehandlung eine elektrolytische Lösung, eine
Anschlußeinrichtung zum Verbinden mindestens einer Ablations-
oder Mappingelektrode des Katheters und einer weiteren
Elektrode mit einer spannungs- oder stromerzeugenden
Einrichtung, bei welcher die Ablations- oder Mappingelektrode
und die weitere Elektrode während der Durchführung der
Behandlung mit dem Elektrolyten benetzbar sind.
Bei einer kompakten, transportablen und vor Ort, direkt vor
der Behandlung einsetzbaren Ausführungsform ist die
spannungs- oder stromerzeugende Einrichtung eine mit dem
Gefäß mechanisch verbundene interne Einrichtung.
Bei einer kostengünstigen stationären Vorrichtung ist die
spannungs- oder stromerzeugende Einrichtung eine mit dem
Gefäß nicht mechanisch verbundene externe Einrichtung,
beispielsweise in externer Labor-Spannungsgenerator.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter
Ausführungsformen und unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen detaillierter erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur
Behandlung von Ablationskathetern,
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur
Messung von simulierten EKG-Signalen mit und ohne
eingestrahlte Hochfrequenzenergie,
Fig. 3 ein simuliertes EKG-Signal, als Mapping-Signal, vor
Elektrodenbehandlung ohne angelegte
Hochfrequenzenergie,
Fig. 4 ein simuliertes EKG Signal, als Mapping-Signal,
nach Elektrodenbehandlung ohne angelegte
Hochfrequenzenergie,
Fig. 5 Störungen des simulierten EKG-Signals bei
schneller, nichtgepulster Leistungsregelung der
abgegebenen Hochfrequenzenergie bei einem
nichtbehandelten Ablationskatheter,
Fig. 6 Störungen des simulierten EKG-Signals bei
schneller, gepulster Leistungsregelung der
abgegebenen Hochfrequenzenergie bei einem
nichtbehandelten, vierpoligen Ablationskatheter mit
zylindrischen, jeweils 4 mm langen
Platinablationselektroden,
Fig. 7 ein simuliertes EKG-Signal bei schneller,
nichtgepulster Leistungsregelung der abgegebenen
Hochfrequenzenergie bei dem vierpoligen
Ablationskatheter mit zylindrischen, jeweils 4 mm
langen Platinablationselektroden aus Fig. 6 nach
dessen Behandlung,
Fig. 8 Störungen des simulierten EKG-Signals bei
schneller, gepulster Leistungsregelung der
abgegebenen Hochfrequenzenergie bei einem
nichtbehandelten, Ablationskatheter mit einer
zylindrischen, 4 mm langen Platinablationselektrode
und drei weiteren Mappingelektroden,
Fig. 9 ein simuliertes EKG-Signal bei schneller, gepulster
Leistungsregelung der abgegebenen
Hochfrequenzenergie bei dem nichtbehandelten,
Ablationskatheter aus Fig. 8 mit einer
zylindrischen, 4 mm langen Platinablationselektrode
und drei weiteren Mappingelektroden nach dessen
Behandlung,
Fig. 10 eine elektronenmikroskopische Aufnahme der
Platinoberfläche der Ablationselektrode eines
nichtbehandelten Ablationskatheters in 1960 facher
Vergrößerung,
Fig. 11 eine elektronenmikroskopische Aufnahme der
Platinoberfläche der Ablationselektrode des
nichtbehandelten Ablationskatheters aus Fig. 10 in
6160 facher Vergrößerung,
Fig. 12 eine elektronenmikroskopische Aufnahme der
Platinoberfläche der Ablationselektrode des
Ablationskatheters aus Fig. 10 in 2040 facher
Vergrößerung nach dessen Behandlung,
Fig. 13 eine elektronenmikroskopische Aufnahme der
Platinoberfläche der Ablationselektrode des
Ablationskatheters aus Fig. 10 in 6080 facher
Vergrößerung nach dessen Behandlung,
Fig. 14 eine AFM- (atomic force microscopic) bzw.
kraftmikroskopische Aufzeichnung eines 10 mal 10 µm
großen Oberflächenbreichs einer unbehandelten
Platin-Ablationselektrode,
Fig. 15 eine AFM- bzw. kraftmikroskopische Aufzeichnung
eines 10 mal 10 µm großen Oberflächenbreichs einer
behandelten Platin-Ablationselektrode.
Die Erfindung wird nachfolgend detaillierter und unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen, welcher ein
Generator 1, der mit einem Katheter 2 verbunden ist sowie ein
elektrolytbefülltes Gefäß 3 zu entnehmen ist.
Der Katheter ist bei dem Beispiel aus Fig. 1 mit zumindest
einer Ablations- oder Mappingelektrode, die über eine
Zuleitung E1 mit dem Generator 1 verbunden ist, versehen
sowie mit einer weiteren Elektrode, welche über eine
Zuleitung E2 mit dem Generator 1 verbunden ist. Die weitere
Elektrode kann eine Mapping- oder eine Ablationselektrode
sein.
Als Katheter eignen sich für die Durchführung der Erfindung
im wesentlichen alle bekannten Ablationskatheter,
insbesondere Katheter mit Platinelektroden und es wurden bei
den Untersuchungen des Erfinders erfolgreich beispielsweise
die nachstehend angegebenen Katheter verwendet:
- 1. BARD SideWinder Catheter S/N: 17009000
- 2. BARD SideWinder Catheter S/N: 1300013000
- 3. Cordis Webster Catheter Intemal S/N: CW1
- 4. Cardiac Pathways Catheter S/N: G709313
- 5. Biotronic Catheter: AlCath Twin (nicht Ablations- Katheter, Fraktale Pt/Ir-Oberfläche)
- 6. BARD Stinger Distal Tip Ablationskatheter 4 mm Tip
- 7. BARD Stinger Distal Tip Ablationskatheter 8 mm Tip
- 8. Biotronic Catheter AlFractal, Distal Tip Ablationskatheter (Fraktale Pt/Ir-Oberfläche)
Als Generator 1 wurde ein herkömmlicher Labor-
Wechselstromgenerator verwendet, welcher Frequenzen im
Bereich von 0,01 Hz bis 10 kHz erzeugen konnte. Es wurden bei
der Behandlung des Katheters 1, welcher bei der vorliegenden
Ausführungsform Platinelektroden aufwies, Spannungen in einem
Frequenzbereich von 1 bis 100 Hz, vorzugsweise bei 10 Hz
liegend angelegt, deren Effektivspannung in einem Bereich von
0,1 bis 100 Veff lagen.
Ein besonders bevorzugter Bereich lag bei 1 bis 10 Veff bzw.
der am meisten bevorzugte Wechselspannungsbereich lag bei 3
bis 7 Veff. Alternativ zu dem Spannungsgenerator konnte ein
Stromgenerator verwendet werden, der im Bereich von 1 mAeff bis
1 Aeff, vorzugsweise in einem Bereich von 30 bis 100 mAeff
geregelt wurde, wobei diese Stromstärke pro Ablations- oder
Mappingelektrode aufgebracht wurde.
Diese Spannung bzw. dieser Strom wurde erzeugt zwischen der
zumindest einen Ablations- oder Mappingelektrode des
Katheters 2 und der weiteren, über die Zuleitung E2
angeschlossenen Elektrode oder wurde zwischen der über die
Zuleitung E1 angeschlossenen Elektrode und einer weiteren,
mit der Elektrolytlösung 5 im Kontakt stehenden weiteren
Elektrode 4 erzeugt, wobei der Katheter 2 mit den zu
behandelnden Elektroden in die Elektrolytlösung 5 eingetaucht
war.
Diese Spannungen bzw. Stromstärken wurden über einen Zeitraum
von ca. 1 Sekunde bis mehreren Minuten angelegt, wobei durch
Messungen in dem in Fig. 2 dargestellten Aufbau gezeigt
werden konnte, daß jeweils eine Sättigung erreicht werden
konnte, welche mit dem nahezu vollständigen Verschwinden von
Störsignalen einherging. Danach brachte eine weitere
Behandlung keine merklichen Vorteile mehr.
Ferner war es möglich, auch mehr als eine Ablations- oder
Mappingelektrode gleichzeitig zu behandeln, beispielsweise im
Falle eines vier Ablationselektroden umfassenden Katheters,
bei welchem lediglich die nötige Stromstärke anstieg, um im
gleichen Zeitraum bei mehreren Elektroden den gleichen
positiven Effekt zu erzeugen. Hierbei konnte sowohl gegen
benachbarte Katheterelektroden als auch gegen die weitere
Elektrode 4 Spannungen angelegt oder Ströme eingeprägt
werden.
Als Elektrolytlösung wurde eine Halogenionen-enthaltende
Lösung verwendet, welche vorzugsweise Chlorionen und in am
meisten bevorzugter Weise eine NaCl-Lösung enthielt.
Die Konzentration der NaCl-Lösung lag in einem Bereich von
0,1 bis 100 Gramm pro Liter und lag in bevorzugter Weise bei
etwa 7 Gramm pro Liter, welches in etwa einer physiologischen
Kochsalzlösung entspricht. Bei niedrigerer Konzentration
ergaben sich bei etwa gleich guten Ergebnissen lediglich
längere Behandlungszeiten.
Die Katheter wurden im wesentlichen so lange in der
Elektrolytlösung 5 belassen, bis sich bei angelegter
Wechselspannung der gewünschte störungsverminderte Wert der
Signalübertragungsqualität bezogen auf das EKG-Signal bei
angelegter Hochfrequenz ergab.
Zur Überprüfung des Ergebnis wurde der in Fig. 2 dargestellte
Aufbau verwendet, welcher ein Gefäß 6 mit physiologischer
NaCl-Lösung enthielt, in welchem der Katheter 2 derart
angeordnet war, daß dessen Ablations- oder Mappingelektrode
vollständig von der NaCl-Lösung benetzt war, ferner war der
Katheter 2 an einen herkömmlichen Hochfrequenzgenerator 7
angeschlossen, mit welchem die bei der Ablation typischen
Hochfrequenzenergiewerte der Ablationselektrode des Katheters
2 zugeführt wurden.
Das HF-Feld wurde von dem HF-Generator 7 zwischen der
Ablationselektrode des Katheters 2 und einer
Referenzelektrode 8 erzeugt, und stellte auf diese Weise in
sehr guter Nährung eine Situation dar, wie sie auch
beispielsweise im menschlichen Herzen vorliegt.
Mit einem EKG-Simulator 9 wurden Spannungssignale erzeugt,
welche in sehr guter Näherung, den vom menschlichen Herzen
abgegebenen elektrischen Spannungen sowohl von der Höhe als
auch von deren zeitlichem Verlauf entsprachen.
Der Katheter 2 war ferner an ein Hochfrequenzfilter 10
angeschlossen, welcher die vom HF-Generator 7 eingespeisten
Hochfrequenz-Signalanteile ausfilterte. Derartige
Filteranordnungen sind dem Fachmann wohl bekannt und können
beispielsweise den im QuadraPulse-Gerät der AD-Elektronik
verwendeten Eingangsfilter entsprechen.
Das vom Katheter abgenommene, insbesondere von dessen
Mapping-Elektrode, oder sogar dessen Ablationselektrode
gewonnene EKG-Signal wurde dann einem EKG-Monitor 11
zugeführt, wie dieser beispielsweise von der Firma
Physiocontrol unter der Bezeichnung LIFEPAK 10 oder von der
Firma Bard als EP-Laborsystem vertrieben wird.
Die erhaltenen Ergebnisse werden nachfolgend unter Bezug auf
die Fig. 3 bis 9 detaillierter erläutert.
Solange den Katheterelektroden keine Hochfrequenz-Energie
bzw. Hochfrequenzspannung zugeführt wurde, weisen die Fig.
3 und 4 nach, daß die Aufzeichnung der EKG-Signale nahezu
ungestört vorgenommen werden konnten.
Regelt man jedoch während der EKG-Aufzeichnung die Höhe der
Hochfrequenzspannung bzw. die Menge an eingestrahlter
Hochfrequenz-Energie wie es während eine realen
Ablationsvorgangs am Patienten der Fall ist, so kommt es zu
Spannungen, welche nahezu linear proportional zur
eingestrahlten Energie verlaufen und beispielsweise in Fig. 5
dargestellt sind.
Eine Regelung der abgegebenen Energie im Wege einer
Leistungsregelung der eingestrahlten Hochfrequenz-Energie
führt somit stets zu einer Störsignalüberlagerung der EKG-
Signale, welche es dem Mediziner in der Regel unmöglich
machen, eine Aussage über den Behandlungserfolg oder den
aktuellen Zustand des Herzens zu treffen.
Noch schwieriger ist die Situation bei gepulster
Leistungsregelung, wie dies in den Fig. 6 und 8 dargestellt
ist, in welchen nahezu überhaupt keine Anteile des EKG-
Signals mehr zu erkennen sind.
Die bei diesen Versuchen eingestrahlte Hochfrequenzleistung
lag bei etwa 1 bis 50 W, wie es bei der Hochfrequenz-
Katheterablation im menschlichen Herzen durchaus üblich ist.
Wurde ein Ablationskatheter jedoch auf die vorstehend
beschriebene Weise behandelt, so konnten die überlagerten
Störungen bei gleichem Versuchsaufbau bis auf einen nahezu
nicht mehr meßbaren Wert, jedenfalls um eine Faktor von mehr
als zehn reduziert werden, wie es beispielsweise in den
Fig. 7 und 9 dargestellt ist.
Die in Fig. 7 dargestellte EKG-Ableitung entspricht im
wesentlichen dem Aufbau und den jeweiligen Werten, die bei
einem unbehandelten Katheter zu den in Fig. 5 gezeigten
Ergebnissen führt, während die in Fig. 9 dargestellten
Ergebnisse, welche bei einem erfindungsgemäß behandeltem
Katheter gewonnen wurden, denjenigen entsprachen, die in den
Fig. 6 und 8 für den unbehandelten Katheter gezeigt
wurden.
Der an sich jeweils identische Versuchsaufbau, der sich
lediglich darin unterschied, ob der Katheter direkt so, wie
er vom jeweiligen Hersteller vertrieben wurde, benutzt wurde
oder ob dieser in erfindungsgemäßer Weise behandelt wurde,
weist den großen Erfolg der vorliegenden Erfindung
unzweideutig nach.
Die erfindungsgemäßen Katheter verfügen folglich an deren
Elektrodenoberflächen über weniger elektrische bzw.
elektronische Störzentren, welche die überlagerten Signale
erzeugen können. Das Maß der Störungsverminderung ist
folglich ein Maß für das Vorhandensein bzw. verminderte oder
abgeschwächte Vorhandensein derartiger Störzentren.
Zur Erzeugung derartiger, dem EKG-Signal überlagerter,
Signale wird ohne Beschränkung der Allgemeinheit und ohne
Beschränkung der Erfindung angenommen, daß es zu lokalen
Haftstellen bzw. lokalen Extrema der elektrischen Feldstärke
an der Oberfläche des Katheters kommt, an welcher Ionen bzw.
Moleküle mit Dipolmoment unterschiedlich stark gebunden bzw.
beschleunigt werden können, die dann beim Anlegen der HF-
Spannung bzw. -energie durch die verschiedene Beweglichkeit
ein Spannungssignal erzeugen können, welches sich dem EKG-
Signal überlagert.
Zum Nachweis eines derartigen Verhaltens wurden die in den
Fig. 10 bis 13 dargestellten elektronenmikroskopischen
Aufnahmen gewonnen, welche zeigen, wie beispielsweise Fig.
10 und 11, daß die zunächst im Mikrostrukturbereich
scharfkantige Katheteroberfläche nach der elektrolytischen
Behandlung weiche Verrundungen und weniger scharfe Riefen
oder Rillen aufweist.
Allein durch die mechanische Glättung kann die mechanische
Reibung der Ionen an der Oberfläche reduziert werden, so daß
hierdurch bedingte mechanisch bewirkte jedoch elektrisch
wirksame Störzentren vermindert werden.
Ferner konnte an der behandelten Oberfläche der Ablations-
oder Mappingelektrode durch optische Untersuchungen die
Abscheidung oder das Vorhandensein elementaren Platins
nachgewiesen werden. Dies führte zu der Annahme, daß
kristalline Korngrenzen oder andere geeignet
Oberflächenbereiche des Platins, beispielsweise Bereiche mit
spitzen Kanten und hohen elektrischen Felsdstärken vom
Angriff der Chlorionen betroffen werden und Platin- bzw.
Metallatome herausgelöst werden können. Durch die kinetische
Energie und/oder die Potentiale der Elektronenhülle der
Chlorionen kann es zum Ablösen von Platinatomen aus dem
metallischen kristallinen Verbund und deren amorpher
Umlagerung kommen.
Auch eine virtuelle Ablösung, d. h. eine Migration im
gebundenen Zustand des Platinatoms führt zu einer Loslösung
des Atoms aus dem Kristallverbund und dessen Umlagerung.
Hierdurch lassen sich auch die einem erhöhten Angriff
ausgesetzten verrundeten Spitzen der behandelten Oberfläche
erklären, denn gerade in diesen Bereichen kann ein Angriff
von mehreren Seiten her erfolgen.
Eine weitere alternative Erklärung besteht darin, daß es
durch die Halogenionen zu dem aus der Vakuumbearbeitung von
Halbleitern bekannten Ion-Milling, "Ionenmahlen", kommt, bei
welchem ein mechanischer Abtrag an der Oberfläche
stattfindet.
Ganz besonders deutlich wird der durch die Behandlung
hervorgerufene Unterschied auch aus kraftmikroskopischen
Aufzeichnungen, welche beispielsweise in Fig. 14 die
unbehandelte Oberfläche mit zapfenartigen Fortsätzen und
scharfen Riefen zeigt und im Falle der behandelten
Oberfläche, welche in Fig. 15 dargestellt ist, eine stark
geglättete Oberfläche ohne zapfenartige Fortsätze zeigt.
Durch diese Migration von Platinatomen können auch an der
Oberfläche befindliche Potentiale, etwa an Korngrenzen, oder
Feldstärkemaxima kompensiert werden, so daß auch die
effektive elektrische Wirkung derartiger Festkörperpotentiale
oder Feldstärkemaxima drastisch reduziert werden kann.
Somit sind die vor der Behandlung vorliegenden elektrischen
Störzentren nicht nur in deren flächiger Erstreckung sondern
auch in deren elektrischer Wirkung vermindert.
Die Erfinder fanden auch heraus, daß in vielen Fällen bei
einem behandelten Katheter Strukturen der Oberfläche der
Ablations- oder Mappingelektrode keine scharfen Kanten, d. h.
keine sehr kleine Krümmungsradien mehr aufweisen. In einem
Oberflächenabschnitt mit einer Länge, Breite oder Höhe von
weniger als 10 µm hatten die vorhandenen Kanten einen Radius
von mehr als ungefähr 10 bis 50 µm.
Schärfere Kanten bzw. kleinere Radien sind in deren Anzahl
regelmäßig entweder vermindert oder treten gar nicht mehr
auf. Gemäß der Erfindung betragen die die meisten
Krümmungsradien der Kanten mehr als ungefähr 500 nm,
vorzugsweise mehr als 100 nm aber wenigstens mehr als 10 nm.
Es liegt ferner im Rahmen der Erfindung, anstelle der
Halogenionen oder zusätzlich zu der Halogenionen-enthaltenden
Elektrolytlösung Metallsalze zu lösen, um auf diese Weise zu
einer galvanischen amorphen Abscheidung von Metallatomen an
der metallischen Ablations- oder Mappingelektrode zu
gelangen.
Es sei darauf hingewiesen, daß erfindungsgemäß behandelte
Katheter auch bei nicht angelegter Hochfrequenzenergie eine
deutlich verbesserte Signalqualität, d. h. wesentlich
geringere Störsignale aufweisen. Diese Verbesserung
beschränkt sich nicht auf Ablationselektroden sondern kann
auch bei Mapping-Elektroden oder -Kathtetern erfolgreich
genutzt werden.
Claims (29)
1. Kathether zur Ablation von biologischem, insbesondere von
tierischem oder menschlichem Gewebe, vorzugsweise zur
Ablation von myokardialem Gewebe des Menschen, mit mindestens
einer Ablations- oder Mappingelektrode
dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablations-
oder Mappingelektrode eine reduzierte Anzahl elektrischer
Störzentren aufweist.
2. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
elektrischen Störzentren, welche insbesondere bei Abgabe von
Hochfrequenzenergie an der zumindest einen Ablations- oder
Mappingelektrode elektrische Signale erzeugen, im
wesentlichen an Oberflächenbereichen der zumindest einen
Ablations- oder Mappingelektrode angeordnet und in deren
Anzahl, flächigen Erstreckung und/oder elektrischen Wirkung
vermindert sind.
3. Katheter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die zumindest eine Ablations- oder Mappingelektrode eine
elektrolytisch behandelte Oberfläche aufweist.
4. Katheter nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die zumindest eine Ablations- oder
Mappingelektrode eine elektrolytisch behandelte Oberfläche
aufweist, die mit einer Halogenionen, insbesondere
Chlorionen, enthaltenden Lösung behandelt ist.
5. Katheter zur Ablation von biologischem, insbesondere von
tierischem oder menschlichem Gewebe, vorzugsweise zur
Ablation von myokardialem Gewebe des Menschen, mit mindestens
einer Ablations- oder Mappingelektrode, insbesondere nach
einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
Strukturen der Oberfläche der mindestens einen Ablations-
oder Mappingelektrode eine verrundete Oberflächenstruktur
aufweisen, deren Kanten oder Spitzen einen Krümmungsradius
vorzugsweise von mehr als ungefähr 500 nm, besonders
vorzugsweise von mehr als 100 nm und am meisten bevorzugt von
mehr als 10 nm aufweisen.
6. Katheter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die zumindest eine Ablations- oder
Mappingelektrode ein Metall umfaßt, dessen Atome an der
Oberfläche zumindest bereichsweise atomar oder amorph und im
wesentlichen nicht kristallin gebunden vorliegen.
7. Katheter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die zumindest eine Ablations- oder
Mappingelektrode Platin umfaßt.
8. Katheter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Oberfläche der zumindest einen Ablations- oder
Mappingelektrode zumindest bereichsweise mit elementarem
Platin belegt ist.
9. Katheter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Oberfläche der zumindest einen
Ablations- oder Mappingelektrode Bereiche mit abgeschiedenem,
im wesentlichen amorph oder atomar vorliegendem Metall
umfasst.
10. Verfahren zur Herstellung eines Katheters mit
verbesserten elektrischen Eigenschaften, vorzugsweise eines
Katheters gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, bei welchem
der Katheter zumindest eine Ablations- oder Mappingelektrode
umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zu behandelnde Ablations- oder Mappingelektrode des Katheters in eine Lösung eingetaucht wird, welche Ionen enthält, die durch ein elektrisches Feld in deren Bewegung beeinflußbar sind,
zwischen der zu behandelnden Ablations- oder Mappingelektrode des Katheters und einer weiteren, mit der Lösung in Kontakt stehenden Elektrode eine elektrische Spannung angelegt wird.
die zu behandelnde Ablations- oder Mappingelektrode des Katheters in eine Lösung eingetaucht wird, welche Ionen enthält, die durch ein elektrisches Feld in deren Bewegung beeinflußbar sind,
zwischen der zu behandelnden Ablations- oder Mappingelektrode des Katheters und einer weiteren, mit der Lösung in Kontakt stehenden Elektrode eine elektrische Spannung angelegt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die weitere Elektrode eine Elektrode des Katheters ist.
12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die weitere Elektrode eine externe Elektrode ist.
13. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lösung Halogenionen enthält.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lösung Chlorionen enthält.
15. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Lösung NaCl in einem Bereich von 0.1 bis 100 g/l
enthält.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lösung NaCl in einer Menge von etwa 7 g/l enthält.
17. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lösung Ionen eines Metallsalzes
enthält.
18. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß angelegte Spannung eine Wechselspannung
ist.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
die angelegte Wechselspannung Anteile enthält, die eine
Frequenz von mehr als 0,01 Hz und weniger als 10 kHz
aufweisen.
20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die angelegte Wechselspannung Anteile
enthält, die in einem Frequenzbereich von 1 bis 100 Hz,
vorzugsweise bei 10 Hz liegen.
21. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die angelegte Wechselspannung in einem
Bereich von 0,1 bis 100 Veff liegt.
22. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
die angelegte Wechselspannung in einem Bereich von 1 bis 10
Veff liegt.
23. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
die angelegte Wechselspannung bei 3 bis 7 Veff liegt.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche von 10 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Ablations- oder Mappingelektrode
und der weiteren Elektrode ein Wechselstrom aufgeprägt wird,
der eine Spannung mit den in den Ansprüchen 18 bis 13
aufgeführten Eigenschaften erzeugt.
25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
der Wechselstrom pro Ablations- oder Mappingelektrode eine
Stromstärke von 1 mAeff bis 1 Aeff, vorzugsweise von 30 bis 100
mAeff aufweist.
26. Vorrichtung zur Katheterbehandlung, insbesondere zur
Durchführung eines Verfahrens nach den Ansprüchen 10 bis 25,
umfassend
ein Gefäß zur Aufnahme von elektrolytischer Lösung und von Bereichen des Katheters sowie
während der Durchführung der Katheterbehandlung eine elektrolytische Lösung,
eine Anschlußeinrichtung zum Verbinden mindestens einer Ablations- oder Mappingelektrode des Katheters und einer weiteren Elektrode mit einer spannungs- oder stromerzeugenden Einrichtung,
bei welcher die Ablations- oder Mappingelektrode und die weitere Elektrode während der Durchführung der Behandlung mit dem Elektrolyten benetzbar sind.
ein Gefäß zur Aufnahme von elektrolytischer Lösung und von Bereichen des Katheters sowie
während der Durchführung der Katheterbehandlung eine elektrolytische Lösung,
eine Anschlußeinrichtung zum Verbinden mindestens einer Ablations- oder Mappingelektrode des Katheters und einer weiteren Elektrode mit einer spannungs- oder stromerzeugenden Einrichtung,
bei welcher die Ablations- oder Mappingelektrode und die weitere Elektrode während der Durchführung der Behandlung mit dem Elektrolyten benetzbar sind.
27. Vorrichtung zur Katheterbehandlung nach Anspruch 26, bei
welcher die spannungs- oder stromerzeugende Einrichtung eine
mit dem Gefäß mechanisch verbundene interne Einrichtung ist.
28. Vorrichtung zur Katheterbehandlung nach Anspruch 26, bei
welcher die spannungs- oder stromerzeugende Einrichtung eine
mit dem Gefäß nicht mechanisch verbundene externe Einrichtung
ist.
29. Kathether zur Ablation von biologischem, insbesondere von
tierischem oder menschlichem Gewebe, vorzugsweise zur
Ablation von myokardialem Gewebe des Menschen, mit mindestens
einer Ablations- oder Mappingelektrode
gekennzeichnet durch dessen Herstellung oder Behandlung gemäß
einem Verfahren nach einem der Ansprüche von 10 bis 25.
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