DE19955086A1 - Versteifbarer Transportbehälter - Google Patents

Versteifbarer Transportbehälter

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen flexiblen Transportbehälter (10) für Schüttgüter, dessen Tragbeutel (1) einen Boden (3) aufweist, an dem wenigstens eine Tasche (2.1, 2.2, 2.3) oder Lasche (27) angebracht ist, so daß zwischen Boden und Tasche (2.1, 2.2, 2.3) ein versteifender flacher Körper einlegbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft einer flexiblen Transportbehälter, insbesondere für Schüttgüter, dessen Tragbeutel aus einem Bo­ den, wenigstens einer Seitenwand und einer Deckelwand be­ steht und aus einem Flächengebilde hergestellt ist.
Derartige Transportbehälter, die üblicherweise aus Kunstfa­ sern oder Kunststoffbändchen hergestellt und mit Tragschlau­ fen, sowie Einfüll- und Entleeröffnung ausgestattet sind, werden für Transportzwecke von Schüttgütern verwendet und mit Hilfe eines Gabelstaplers in einem Laderaum neben- und über­ einander verstaut. Um den Laderaum vollständig ausnutzen zu­ können, sind die Ausmaße der Transportbehälter an die Innen­ maße des Laderaums, wie z. B. eines 20-Foot-Containers, ent­ sprechend angepaßt.
Wird der Transportbehälter von einem Gabelstapler, dessen Hubgerüst eine ausreichend große Auflagefläche hat, gehoben und auf die Ladefläche, bzw. auf einen bereits im Laderaum untergebrachten Transportbehälter gestellt, so kann, wie be­ kannt, der Transportbehälter auf einer dünnen Platte, die vorher auf die Auflagefläche des Hubgerüsts lose gelegt wor­ den ist, aufgestellt werden. Dadurch wird erreicht, daß die herkömmlichen Paletten nicht mehr gebraucht werden und daß die aus gefüllten Transportbehältern bestehende Ladung dich­ ter verstaut werden kann. Man spart bei der Verladung nicht nur die unteren Paletten, sondern beim Stapeln auch die dar­ überliegenden Paletten. Nachteilig ist, daß die unter dem Transportbehälter liegende Platte, auch slip sheet genannt, keinen guten Halt zum Boden des Transportbehälters hin auf­ weist und daß der Transportbehälter beim Manipulieren mit dem Hubgerüst von der Platte abrutschen kann. Ein weiterer Nach­ teil ist, daß beim Auflegen der Platte zusätzliche Handgriffe nötig sind, so daß bei der Verladung neben dem Staplerfahrer noch eine weitere Person tätig sein muß.
Es stellt sich demnach die Aufgabe, einen Transportbehälter der eingangs genannten Art zu konstruieren, der sich besser zur Verladung mit dem Gabelstapler, insbesondere zur palet­ tenlosen Verstauung in einen Transportcontainer eignet und bei dem der Arbeitsaufwand bei Verladung reduziert werden kann, wobei insbesondere die Nachteile von slip sheets nicht auftreten.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Tragbeutel des Transportbehälters wenigstens eine Tasche oder Lasche aufweist, die am Boden des Tragbeutels angeordnet ist, so daß zwischen Boden und Tasche bzw. Lasche ein versteifen­ der Körper einlegbar ist.
Die Tasche oder Lasche ist durch das Anbringen am Boden des Tragbeutels wenigstens eines Materialabschnittes entstanden. Vorzugsweise besteht die Tasche aus demselben Material, aus dem der übrige Tragbeutel hergestellt ist. Üblicherweise wer­ den die Transportbehälter aus einem hochfesten Gewebe oder Gewirke aus Polymerfäden oder Kunststoffbändchen, oder aus Papier oder Kunststoff-Folie hergestellt.
Wird nur ein Materialabschnitt, also eine Lasche, mit dem Bo­ den verbunden, so entsteht eine einfache Tasche, die als Dop­ pelboden bezeichnet werden kann. Die Tasche weist eine läng­ liche Öffnung im Bereich einer Bodenkante des Tragbeutels auf. Bei einer verstärkten Konstruktion sind mit dem Boden über drei Seitennähte z. B. zwei übereinander liegende Mate­ rialabschnitte verbunden, die eine Tasche bilden.
Es ist möglich, im Bodenbereich des Tragbeutels zugleich zwei nebeneinander liegende Taschen anzuordnen, deren Taschenöff­ nungen jeweils nach außen weisen.
Sowohl der einzeln liegende als auch der doppelte, bzw. mehr­ lagige Materialabschnitt kann in einen über die Bodenkante hinausragenden, freien Laschen- oder Taschenabschnitt überge­ hen, der um die Bodenkante umgeschlagen und über entsprechen­ de Verschlüsse, wie Klettverschluß, an der Seitenwand des Tragbeutels abnehmbar befestigt werden kann.
Vorteilhaft ist, den überstehenden Taschen- oder Laschenab­ schnitt über wenigstens ein flexibles Bandstück, Schnur oder dgl. mit der Seitenwand zu verbinden, mit dem der Taschen- oder Laschenabschnitt in aufgeklapptem Zustand leicht geneigt gegenüber einer Bodenebene gehalten werden kann. Der überste­ hende Taschen- oder Laschenabschnitt kann bei der Herstellung des Tragbeutels aus dem Material des Bodens, als seine Ver­ längerung gefertigt werden. Die Tasche oder Lasche kann durch entsprechende Faltung des Materials (ein- oder mehrla­ gig) versteift sein.
Die am Boden des Tragbeutels angebrachte Tasche dient haupt­ sächlich dazu, das sogenannte slip sheet zu ersetzen, mit dessen Hilfe sich der befüllte, auf den speziellen Vorbau des Gabelstaplers gestellte Transportbehälter schieben oder zie­ hen läßt.
Die Erfindung umfaßt auch einen mit einer solchen Platte aus­ gestatteten Transportbehälter, die in der Tasche angeordnet ist. Vorzugsweise ragt die Tasche nach dem Einschieben des Flachkörpers über die Bodenkante des Tragbeutels hinaus. Da­ durch kann der Überstand von dem Staplervorbau gegriffen und zusammen mit dem Transportbehälter verschoben werden.
Der Flachkörper kann aus Metallblech, Kunststoffplatte, Schicht- oder Holzwerkstoff, Pappe oder aus Textilmaterial hergestellt sein. Es ist nicht ausgeschlossen, den Flachkör­ per mit Perforationen (wie bei einer Lochplatte) zu versehen. Vorzugsweise ist der Flachkörper leicht gebogen oder ge­ kröpft.
Der Transportbehälter gemäß Erfindung trägt dazu bei, daß der Laderaum eines 20-Fuß-Containers um etwa 10 bis 20% mehr La­ dung aufnehmen kann und daß bei der Verladung weniger Perso­ nal benötigt wird; darüber hinaus kann bei einem üblichen, 20-Fuß-Container auf 20 bis 40 Paletten verzichtet werden. Daraus resultieren geringere Transportkosten pro Gewichtsein­ heit und Ersparnisse an Palettenmaterial (Holz) und Kraft­ stoff. Dadurch werden die Ressourcen in der Natur gespart und die Umwelt weniger belastet.
Der Erfindungsgedanke bezieht sich nicht nur auf ein quader­ förmiges, sondern auch auf zylindrische oder prismatische Be­ hältnisse. Weiterhin gilt die Erfindung für Transportbehäl­ ter, die aus einer hochfesten Kunststoff-Folie oder aus Tex­ tilmaterialien, wie Leinengewebe, oder aus Papier ein- oder doppelwandig hergestellt sind.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Die Fi­ guren der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 zwei übereinander stehende Transportbehälter in per­ spektivischer Sicht,
Fig. 2 einen Transportbehälter in einer ersten Ausführungs­ form, im Teilschnitt,
Fig. 3 einen Transportbehälter in einer zweiten Ausfüh­ rungsform, ebenso im Teilschnitt,
Fig. 4 Halterung eines freien Endes der Tasche,
Fig. 5 Untersicht auf den Boden des Transportbehälters mit Tasche,
Fig. 6 einen auf einen Vorbau des Gabelstaplers gestellten Transportbehälter, in Seitenansicht,
Fig. 7 einen gekröpften Flachkörper in Seitenansicht, und
Fig. 8 einen mit einem gekröpften Flachkörper ausgestatte­ ten Transportbehälter.
In Fig. 1 sind zwei mit Schüttgut befüllte, übereinander ste­ hende, quaderförmige Transportbehälter 10 (big bags) gezeigt, deren Tragbeutel 1 jeweils aus einem Boden 3, einer Deckel­ wand 17 und vier Seitenwänden 7 bestehen. An der Deckelwand 17 ist eine Einfüllöffnung 14 mit Ventil (nicht dargestellt) und am Boden 3 (vgl. Fig. 2 und 3) eine verschließbare Ab­ laßöffnung 18 angeordnet. Am Tragbeutel 1 sind noch entspre­ chende Tragvorrichtungen in der Form von üblichen Tragschlau­ fen befestigt. Die Wandungen des Transportbehälters 10 sind aus einem hochfesten Gewebe aus Polypropylen-Bändchen herge­ stellt.
Gemäß Fig. 2 ist am Boden 3 des Tragbeutels 1 ganzflächig ein Materialabschnitt 12.1 angeordnet, der mit dem Boden 3 eine flache Tasche 2.1 bildet. Der Materialabschnitt 12.1 ist mit dem Boden 3 an seinen drei Seitenkanten zusammengenäht unter Belassung einer länglichen Taschenöffnung 20. Ferner weist der Materialabschnitt 12.1 eine mittige Öffnung 19 auf.
Der in Fig. 3 gezeigte Tragbeutel 1 besitzt zwei gegenüberlie­ gende, ebenfalls mit dem Boden 3 zusammengenähte Taschen 2.3, die jeweils über eine Bodenkante 13 hinausragen und einen Überstand (Laschenabschnitt 6) bilden. Am Laschenabschnitt 6 und an der Seitenwand 7 sind jeweils Klettverschluß-Elemente 9.1, 9.2, 19.1, 19.2 angebracht, so daß der Überstand um die Bodenkante umgeschlagen und an der Seitenwand 7 befestigt werden kann (vgl. Fig. 1, oben). Wie aus der Fig. 3 hervorgeht, reichen die beiden Taschen 2.3 jeweils bis zu einer Naht 21, die außerhalb der Ablaßöffnung 18 verläuft.
In Fig. 4 und 5 ist eine andere Ausführungsform darge­ stellt, bei der die Naht 21 und zwei Seitennähte 23 (im Teil­ schnitt Fig. 4 ist nur eine Seitennaht zu sehen) den Boden 3 mit zwei übereinander angeordneten Materialabschnitten 12.2 verbindet. Die Materialabschnitte 12.2 bilden eine Tasche 2.2 mit einem Überstand (Taschenabschnitt 6), dessen freies Ende 24 über Bandstücke 8 mit der Seitenwand 7 verbunden ist. Die Länge des Bandstücks 8 ist so bestimmt, daß das Ende 24 (in Seitenansicht) etwas höher (Bezugszeichen A) als Bodenebene E liegt. Auf dieser Weise wird erreicht, daß sich ein in die Tasche hineingeschobener Flachkörper 5 (vg. Fig. 6) an seinem dem Tragbeutel abgewandten Ende durch eine Klemmvorrichtung 30 greifen läßt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Flachkörpers 5 zeigt die Fig. 7. Der aus einer federnden, 3 mm dicken Kunststoff-Platte gefertigte Flachkörper 5 ist bereits in seinem freien, nicht belasteten Zustand gekröpft, um einen sicheren Halt für die Klemmvorrichtung des Gabelstaplers zu gewährleisten. In Fig. 8 ist ein Transportbehälter dargestellt, der mit einem gekröpf­ ten Flachkörper ausgestattet ist. Der Transportbehälter weist eine zusätzliche, innere Tasche 25 auf, die durch das Falten des überstehenden Laschenabschnittes 6 entstanden ist und in der der Flachkörper untergebracht ist. Die Tasche 25 ist mit einer Naht 26 versiegelt.
Der Ablauf einer Verladung:
Ein Transportbehälter 10, in dessen Tasche ein Flachkörper 5 untergebracht ist, wird befüllt und von einer Rollbahn mit einem Gabelstapler abgenommen. Das Hubgerüst des Gabelstap­ lers weist eine Auflagefläche (breite Zinken 40, vgl. Fig. 6) auf, auf der der befüllte Transportbehälter 10 ruht. Der Flachkörper 5 wird dabei von der Klemmvorrichtung 30 des Hub­ gerüsts gehaltert. Danach wird der Transportbehälter im einem nicht dargestellten, 20-Foot-Container abgesetzt, indem der Gabelstapler den Transportbehälter bis zur Rückwand des Con­ tainers oder bis zum letzten, im Container stehenden Trans­ portbehälter Vorfährt. Der Gabelstapler senkt die Zinken auf den Boden des Containers oder auf einen im Container stehen­ den Transportbehälter ab und fährt seine Schere aus. Dies be­ wirkt, daß der Gabelstapler zwangsläufig zurückrollt und mit seinem Rahmen 50 gegen den Transportbehälter drückt. Dadurch wird der Transportbehälter nicht nur vom Gabelstapler ge­ drückt, sondern präzise an seinem Lageort plaziert. Das glei­ che erfolgt mit einem Transportbehälter, der auf einem be­ reits abgefüllten Transportbehälter aufgesetzt werden soll. Der beschriebene Vorgang erfolgt in umgekehrter Reihenfolge beim Entleeren des Containers.

Claims (15)

1. Flexibler Transportbehälter (10), insbesondere für Schüttgüter, dessen Tragbeutel (1) aus einem Boden (3), we­ nigstens einer Seitenwand (7) und einer Deckelwand (17) be­ steht und aus einem Flächengebilde hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragbeutel (1) wenigstens eine Tasche (2.1, 2.2, 2.3) oder Lasche (27) aufweist, die am Boden (3) des Tragbeutels (1) angeordnet ist, so daß zwischen Boden und Tasche (2.1, 2.2, 2.3) bzw. Lasche ein versteifender flacher Körper einlegbar ist.
2. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das Flächengebilde des Tragbeutels (1) ein Gewebe oder Gewirke aus Polymerfäden, Kunststoff-Bändchen oder aus Naturfasern, wie Leinen, ist, oder aus Papier oder Kunst­ stoff-Folie hergestellt ist.
3. Transportbehälter nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Tasche (2.1, 2.2, 2.3) oder Lasche durch das Anbringen am Boden (3) wenigstens eines Abschnittes (12.1, 12.2), vorzugsweise aus demselben Material, aus dem der übrige Tragbeutel (1) hergestellt ist, gefertigt ist.
4. Transportbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß der Abschnitt(12.1, 12.2) mit dem Boden (3) vernäht ist.
5. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die Tasche (2.1, 2.2, 2.3) oder La­ sche in einen über eine Bodenkante (13) des Tragbeutels (1) hinausragenden Taschen- oder Laschen-Abschnitt (6) übergeht.
6. Transportbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß der Taschen- oder Laschen-Abschnitt (6) um die Bo­ denkante (13) des Tragbeutels (1) verschwenkbar und an eine Seitenwand (7) des Tragbeutels (1) klappbar ist.
7. Transportbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß der Taschen- oder Laschen-Abschnitt (6) über wenig­ stens ein flexibles Bandstück (8) mit der Seitenwand (7) ver­ bunden ist, mit dem der Taschen- oder Laschen-Abschnitt (6) in aufgeklapptem Zustand leicht geneigt gegenüber einer Bo­ den-Ebene (E) gehalten ist.
8. Transportbehälter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß am Taschen- oder Laschen-Abschnitt (6) und an der Seitenwand (7) Klettverschluß-Elemente (9.1, 9.2; 19.1, 19.2) angeordnet sind.
9. Transportbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche gefaltet ist und eine sich wenigstens im Bereich der Laschen-Abschnittes (6) erstreckende, innere Tasche (25) bildet.
10. Transportbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragbeutel (1) im be­ füllten Zustand quaderförmig, zylindrisch oder prismatisch ist.
11. Transportbehälter nach Anspruch 1 und gegebenenfalls nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 10, ausgestattet mit einem in die Tasche (2.1, 2.2, 2.3) eingeschobenen Flach­ körper (5).
12. Transportbehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß der Flachkörper (5) nach dem Einschieben in die Ta­ sche (2.1, 2.2, 2.3) über die Bodenkante (13) des Tragbeutels (1) hinausragt.
13. Transportbehälter nach Anspruch 11 oder 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Flachkörper (5) aus Metallblech, Kunst­ stoff, Schicht- oder Holzwerkstoff, Pappe oder aus kaschier­ tem oder ausgerüstetem Textilmaterial hergestellt ist.
14. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachkörper (5) eine glatte oder strukturierte Oberfläche (15) aufweist.
15. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachkörper (5) gekröpft ist.
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