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Die
Erfindung betrifft eine Fußmatte
für Außen- und
Innenbereiche nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Derartige Fußmatten
kommen meist in Eingangsbereichen von Gebäuden zum Einsatz und werden
in der Regel maßgefertigt
in einen entsprechenden in den Fußboden eingelassenen Rahmen eingesetzt,
so daß sie
dann mit ihrer Oberseite bündig
mit dem Fertigfußboden
abschließen
oder diesen nur geringfügig überragen.
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Eine
entsprechende Fußleiste
ist aus der
DE 201
15 339 U1 bekannt. Sie besteht aus einer Mehrzahl parallel
zueinander angeordneter Profilelemente, die obenseitige Trittbereiche
haben. Diese sind meist durch in die Profilelemente vorzugsweise
auswechselbar eingesetzte Reinigungselemente gebildet, beispielsweise
Teppichstreifen, Borsten, Kratzkanten, Gummieinlagen oder dergleichen.
Da solche Fußmatten
auf Kundenwunsch in einer Vielzahl verschiedener Größen angeboten
werden, ist es Ziel, die Fußmatten
verschiedener Formate aus möglichst standardisierten
einheitlichen Einzelteilen zusammen zu setzen. Dazu werden die parallelen
Profilelemente jeweils mit Verbindungselementen miteinander verbunden,
bis die ge wünschte
Fußmattenlänge erreicht
ist. Bei der Fußmatte
der
DE 201 15 339
U1 werden dazu spezielle Verbindungselemente von der Unterseite
unter die Profilelemente geschoben. Die fertig montierte Fußmatte kann
dann in den Aufnahmerahmen eingelegt werden. Nachteilig bei dieser Ausführungsform
ist, daß die
Fußmatte
komplett außerhalb
des Rahmens montiert werden muß und dann
erst in den Rahmen eingelegt werden kann. Insbesondere bei großformatigen
Fußmatten
ist dies nicht unproblematisch. Außerdem muß die Montage von Fachleuten
vorgenommen werden, so daß meist die
fertig montierte voluminöse
Matte an den Kunden geliefert wird.
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Die
Erfindung befaßt
sich mit der Aufgabe, eine Fußmatte
zu schaffen, deren Montage und gegebenenfalls auch Demontage vereinfacht
ist. Vorzugsweise sollte die Montage soweit vereinfacht sein, daß die Fußmatte dem
Kunden im Bedarfsfall in Einzelteilen übersandt werden kann und der
Kunde die Montage vor Ort selbst vornimmt, ohne dazu besonderes
handwerkliches Geschick zu benötigen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Fußmatte
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, daß die Verbindungselemente
der erfindungsgemäßen Fußmatte von
oben auf die Randbereiche der Profilelemente aufsetzbar und mit diesen
verbindbar sind, kann die Montage vor Ort extrem vereinfacht dadurch
erfolgen, daß die
einzelnen Profilelemente in den Rahmen für die Fußmatte eingelegt werden und
dann nur noch von oben das Aufsetzen der Verbindungselemente erfolgen
muß. Auch
große
Fußmatten
lassen sich so von ungeübten Kräften innerhalb
weniger Minuten montieren.
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Vorzugsweise
sind die Randbereiche der Profilelemente und die Verbindungselemente
so auszugestalten, daß eine
formschlüssige
Verbindung zwischen den Verbindungselementen und den Profilelementen
erfolgt. Dies erübrigt
zusätzliche
Befestigungselemente, wie Schrauben oder dergleichen, und es kann
im Idealfall voll ständig
auf Werkzeug verzichtet werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn zwischen
den Verbindungselemente und den Profilelementen Rastverbindungen
bestehen, so daß die Verbindungselemente
auf die Randbereiche der Profilelemente einfach aufgeclipst bzw.
eingeclipst werden können.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus den Unteransprüchen und
einem in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
das im folgenden erläutert
wird; es zeigen jeweils im Schnitt:
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1 einen
Teilbereich einer erfindungsgemäßen Fußmatte,
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2 den
Gegenstand aus 1 in Explosionsdarstellung und
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3 den
Gegenstand aus 1 in leicht abgewandelter Form.
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Der
in den Figuren dargestellte Fußmattenteil
besteht aus Profilelementen 1, die jeweils untenseitig
Auflagen 2 aufweisen. Während
die Profilelemente meist aus Metall, vornehmlich aus Aluminium bestehen,
können
die Auflagen 2 zumindest bereichsweise durch Kunststoff-
oder Gummiunterlagen 3 gebildet sein, die einerseits eine
Trittdämmung und
andererseits eine Rutschhemmung der Profilelemente 1 bewirken.
An der Oberseite der Profilelemente 1 befinden sich wie
in 2 dargestellt Aufnahmen 4, in die Reinigungselemente
eingepaßt werden.
Diese können
wie in 1 und 3 dargestellt beispielsweise
Rauhaarripsstreifen 5 oder wie lediglich in 3 alternativ
vorgesehen Büsteneinlagen 6 oder
Gummieinlagen 7 sein. Auch können spezielle nicht dargestellte
Kratzkanten oder andere Reinigungselemente Verwendung finden. Diese
Reinigungselemente 5, 6, 7 bilden die
oberseitigen Trittbereiche 8 der Profilelemente 1.
Alternativ können
die Trittbereiche 8 auch in einer nicht dargestellten Version
durch weitestgehend geschlossene Oberseiten der Profilelemente 1 ausgebildet
werden, die dann meist sägezahnartig
oder wel lenartig profiliert sind.
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Die
Verbindung der Profilelemente 1 erfolgt erfindungsgemäß über Verbindungselemente 9,
die auf Randbereiche 10 der Profilelemente 1 aufgesetzt und
mit diesen verbunden sind. Auf besonders einfache Weise erfolgt
dies, indem die Verbindungselemente je mindestens zwei Rastschenkel 11a aufweisen,
die mit zugeordneten Halteelementen 12a der Profilelemente 1 verrasten.
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Während für die reine
Verbindung der Profilelemente in kompakterer Form Verbindungselemente
ausreichen würden,
die lediglich zwei Rastschenkel 11a aufwiesen, zeigt die
dargestellte bevorzugte Ausführungsform
Verbindungselemente 9 mit jeweils 4 Rastschenkeln 11a, 11b.
Diese bilden paarweise je eine nach unten offene U-Form, die in
entsprechend als nach oben offene U-Form ausgestaltete Randbereiche 10 der
Profilelemente 1 eingreifen. Dabei verrasten die Rastschenkel 11a, 11b mit
Rastvorsprüngen 13 unter
den entsprechenden Halteelementen 12a, 12b. Dies
ergibt eine besonders stabile Verbindung und schafft einen etwas
breiteren Abstand zwischen den Trittbereichen 8, der durchaus
gewünscht sein
kann. Umgekehrt können
natürlich
auch in nicht dargestellter Ausführungsform
die Verbindungselemente die Randbereiche der Profilelemente übergreifen,
statt in diese einzutauchen. Auch können statt der Verbindungselemente 9 die
Randbereiche 10 der Profilelemente 1 teilflexibel
ausgebildet sein. Da die Profilelemente 1 jedoch erhebliche
Trittlasten aufnehmen müssen
und daher einer gewissen Stabilität bedürfen, bietet es sich an, diese
starr auszuführen, während für die Verbindungselemente 9 ein
eine Verrastung ermöglichender
teilflexibler Werkstoff gewählt
wird. Die Verbindungselemente 9 können oberseitig ebenfalls profilierte
Trittflächen 14 aufweisen.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind die zwei benachbarten
Profilelementen 1 zugeordneten Rastschenkel 11a der
Verbindungselemente 9 durch einen elastischen Puffer 15 verbunden.
Dieser ermöglicht
ein Aufrollen oder Anhe ben nur in Teilbereichen der Fußmatte,
wie in 3 dargestellt. Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Fußmatte läßt sich
dadurch erzielen, daß der
Puffer 15 derart bemessen wird, daß er wie in 1 dargestellt
im entspannten, d.h. weder gedehnten noch gestauchten Zustand, die
Profilelemente 1 voneinander beabstandet. Die Elastizität des Puffers
ermöglicht
es dabei, im Bedarfsfall benachbarte Profilelemente 1 soweit
zusammen zu schieben, daß sich
deren Außenseiten
berühren,
wobei der Puffer 15 gestaucht wird, oder im umgekehrten
Fall benachbarte Profilelemente 1 bei Dehnung des Puffers 15 auseinander
zu ziehen, ohne daß deren
Verbindung gelöst
wird. Hierdurch können
Fertigungstoleranzen der Einzelelemente ausgeglichen werden und
es können
mit Standardprofilen Fußmattenlängen erreicht
werden, die nicht exakt einem ganzzahligen Vielfachen der Profilelementbreiten plus
Abschlußleisten
entsprechen. Die Variantenzahl der erforderlichen vorzuhaltenden
Abschlußleisten 16, 17 läßt sich
damit reduzieren und somit auch die Lagerhaltungskosten. Außerdem führt diese
Ausführungsform
wegen der leichten Flexibilität
der Profilelemente 1 gegeneinander zu einem angenehmen Gehgefühl. Die
Verbindungselemente 9 lassen sich bevorzugt und kostengünstig auch
als einstückige Kunststoffverbundteile,
beispielsweise im Spritzgußverfahren,
herstellen, wobei für
die Rastschenkel 11a, 11b und die Trittflächen 14 ein
zwar noch federnder aber dennoch verhältnismäßig stabiler und harter Kunststoff
gewählt
wird, während
der Puffer 15 aus einem wesentlich elastischeren Weichkunststoff
besteht.
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Die
erfindungsgemäße Fußmatte läßt sich wie
dargestellt an ihren äußeren Profilelementen 1, die
nur einseitig ein benachbartes Profilelement 1 aufweisen,
durch Abschlußleisten 16, 17 begrenzen, deren
Befestigungsprinzip an den Randbereichen 10 der Profilelemente 1 mit
dem Befestigungsprinzip der Verbindungselemente 9 übereinstimmen.
Dadurch muß nur
eine Form von Profilelementen 1 vorgehalten werden. Die
Abschlußleisten 16, 17 können wie dargestellt
verschiedene Formen und insbesondere verschiedene Breiten aufweisen,
um eventuell noch bestehende Zwischenräume im dem Rahmen für die Fußmatte auszugleichen.
Um dies zu ver anschaulichen, zeigt die 1 und 2 extrem
verkürzte Fußmatten
mit nur zwei Profilelementen 1 und 3 eine Fußmatte mit
nur drei Profilelementen 1.
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Die
erfindungsgemäße Fußmatte vereinfacht durch
eine geringe Zahl von Standardelementen die Lagerhaltung und bewirkt
dennoch größtmögliche Flexibilität hinsichtlich
der Abmessungen der Fußmatten
nach Kundenwunsch. Das Verbindungsprinzip der dargestellten Ausführungsform
ist im wesentlichen selbsterklärend,
so daß die
Matte an den Kunden platzsparend in Einzelteilen ausgeliefert werden kann
und wenn gewünscht
von dem Kunden selbst zu montieren ist. Auch können einzelne Profilelemente 1 oder
Verbindungselemente 9 bei Bedarf leicht ausgetauscht werden,
ohne die gesamte Fußmatte aus
dem Rahmen entfernen zu müssen.