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Die
Erfindung betrifft eine Ballhülle,
insbesondere für
Fußbälle, die
eine Anzahl miteinander verbundener, insbesondere vernähter, Abschnitte aufweist.
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Ballhüllen dieser
Art sind im Stand der Technik hinlänglich bekannt, wozu exemplarisch
auf die
DE 202 20150
U1 hingewiesen wird.
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In 1 ist
eine vorbekannte Ballhülle
in perspektivischer Ansicht dargestellt, die aus einer Anzahl Abschnitten,
die beispielsweise aus Leder oder aus Kunststoff gefertigt sein,
gebildet wird, mit denen die Balloberfläche, also eine Kugeloberfläche oder auch
eine Ellipsoidoberfläche,
parkettiert wird. Bei der in 1 dargestellten
Ballhülle 1 kommen
Hexagone (Sechsecke) 19 und Pentagone (Fünfecke) 20 zum
Einsatz, die miteinander verbunden sind. Um jedes Pentagon 19 herum
sind an dessen Seitenflächen
angrenzend fünf
Hexagone 19 angeordnet. Dabei treffen an jeder Ecke der
Hexagone 19 bzw. Pentagone 20 drei Nähte zusammen,
nämlich
an der Zusammentreffstelle 21. Beispielsweise besteht eine solche
Ballhülle 1 aus
32 Abschnitten (20 Hexagone und 12 Pentagone), die 40 derartige
Zusammentreffstellen 21 dreier Nähte aufweist.
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Im
Stand der Technik ist des weiteren eine große Vielfalt von Möglichkeiten
beschrieben, wie die Oberflächenabschnitte,
die die Ballhülle
bilden, geformt sein können.
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In
der
DE 196 29 727
C2 wird die Balloberfläche
aus kreisförmigen
Abschnitten gebildet, zwischen denen entsprechend zugeschnittene
Verbindungsabschnitte angeordnet sind, die jeweils vier Kreisabschnitte
verbinden.
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Die
DE 195 35 636 A1 parkettiert
die Balloberfläche
mit einer großen
Anzahl Polygone. Dabei werden kreisähnliche Strukturen durch eine
Anzahl, z. B. durch zehn, Dreiecke gebildet, wobei mehrere dieser
kreisähnlichen
Strukturen durch weitere Polygone miteinander verbunden sind.
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Bei
allen vorbekannten Ballhüllen
müssen drei
Kriterien berücksichtigt
werden, um einen Ball in wirtschaftlicher Weise herstellen zu können, der
auch gute Spieleigenschaften aufweist.
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Zunächst muss
darauf geachtet werden, dass die Anzahl der Abschnitte, mit denen
die Kugeloberfläche
parkettiert wird, nicht übermäßig groß ist. Nur
so kann eine wirtschaftliche Herstellung einer Ballhülle erreicht
werden. Sind zu viele Abschnitte vorgesehen, die jeweils miteinander
verbunden, beispielsweise vernäht,
werden müssen,
ist ein großer Aufwand
erforderlich, um die Ballhülle
herzustellen, was die Herstellkosten groß werden lässt.
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Weiterhin
ist es nachteilig, wenn eine große Anzahl Zusammentreffstellen
von Nähten
vorhanden ist. Die Ballhülle
kann insbesondere an den Stellen, an denen mehrere Nähte zusammentreffen,
bei Benutzung des Balls im Nassen Wasser absorbieren, was die Spieleigenschaften
negativ beeinflusst. Ein guter Ball sollte wenig Wasser aufnehmen,
damit seine Spieleigenschaften auch bei der Benutzung in feuchter
Umgebung nicht verändert
werden. Somit ist anzustreben, dass die Balloberfläche möglichst
wenige Zusammentreffstellen mehrerer Nähte aufweist.
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Schließlich hat
die Rundheit des Balls bzw. der Ballhülle eine große Bedeutung.
Der Ball sollte möglichst
rund geformt sein, d. h. die möglichst
genaue Form einer Kugel oder eines Ellipsoids aufweisen. Dies kann
deshalb nur annähernd
erreicht werden, weil die einzelnen Abschnitte im wesentlichen eben
sind und nur durch den Innendruck im Ball im Rahmen ihrer Elastizität ballig
verformt werden.
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Für einen
Ball der eingangs genannten Art, der aus Hexagonen und Pentagonen
zusammengesetzt ist, ergibt sich konzeptbedingt ein gewisser Grad
an Unrundheit, die in 10 illustriert ist. Dort ist
der Schnitt durch die Ballhülle
gemäß 1 entlang
eines Großkreises
und zentrisch durch ein Pentagon 20 und zwei Hexagone 19 über ein
Viertel des Ballumfangs skizziert. Eingetragen sind die Abstände zwischen
Ballzentrum 22 und der Mitte der Abschnitt bzw. zu den
Zusammentreffstellen zweier Abschnitte. Dabei sind die Abschnitte
eben eingezeichnet, d. h. eine ballige Verformung infolge des Drucks
im Ballinneren wurde nicht berücksichtigt.
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Der
Radius r01 ist der Abstand vom Ballzentrum 22 zur
Mitte des Pentagons 20; er beträgt in einem Ausführungsbeispiel
103,3 mm. Der Abstand r02 gibt die Distanz
zwischen Ballzentrum 22 und der Mitte eines Hexagons 19 an,
wobei in dem Ausführungsbeispiel
dieser Radius 106,1 mm beträgt.
Der Radius r03 beschreibt den Abstand vom
Ballzentrum 22 zur Verbindungsstelle zwischen einem Pentagon 20 und einem
Hexagon 19 und beträgt
im Ausführungsbeispiel
108,7 mm. r04 ist die Distanz zwischen Ballzentrum 22 und
der Verbindungsstelle zwischen zwei Hexagonen 19; der Wert
liegt im Ausführungsbeispiel bei
110,2 mm. Das Verhältnis
zwischen größtem und kleinstem
Radius – im
vorliegenden Falle zwischen dem Radius r04 und
dem Radius r01 – gibt die Unrundheit der Ballhülle 1 an;
im Ausführungsbeispiel
beträgt
das Verhältnis
1,067.
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Anzustreben
ist, dass dieses Verhältnis
möglichst
nahe an den Wert 1 gelangt, so dass die Rundheit der Ballhülle möglichst
groß ist.
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Im
Lichte der vorbekannten Ausgestaltungen einer Ballhülle liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Ballhülle der eingangs genanten Art
zu schaffen, bei der alle drei genannten Kriterien möglichst
gut erfüllt
sind, d. h. dass die Ballhülle
möglichst wenige
Abschnitte aufweist, die zusammengenäht werden müssen, dass eine möglichst
kleine Anzahl an Zusammentreffstellen von mehreren Nähten vorliegt
und dass auch die Ballrundheit möglichst
groß ist.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe durch die Erfindung ist gekennzeichnet durch eine
erste Gruppe im wesentlichen gleich geformter Abschnitte mit im
wesentlichen kreisrunder Form, die eine Kugelkappe der Ballhülle bilden
oder abdecken, oder im wesentlichen kreisringartiger Form, die eine
Kugelzone der Ballhülle
bilden oder abdecken, wobei jeweils zwei benachbarte Abschnitte
der ersten Gruppe über
je einen Abschnitt einer zweiten Gruppe im wesentlichen gleich geformter
Abschnitte verbunden sind, die eine der angrenzenden Form der Abschnitte
der ersten Gruppe angepasste sowie längliche Form aufweisen.
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Vorzugsweise
sind auf der Oberfläche
der Ballhülle
gleichmäßig verteilt
mindestens vier Abschnitte der ersten Gruppe angeordnet; eine bevorzugte
Ausführungsform
sieht vor, dass auf der Oberfläche
der Ballhülle
gleichmäßig verteilt
sechs Abschnitte der ersten Gruppe angeordnet sind.
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Eine
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Ballhülle sieht
vor, dass zumindest ein Teil der Abschnitte der ersten Gruppe, vorzugsweise
alle Abschnitte der ersten Gruppe, im wesentlichen eine kreisringartige
Form aufweisen und im Inneren des Kreisrings konzentrische Abschnitte
einer dritten Gruppe mit im wesentlichen kreisrunder Form angeordnet
sind. Dabei kann vorgesehen sein, dass zumindest ein Teil der Abschnitte
der ersten Gruppe, vorzugsweise alle Abschnitte der ersten Gruppe,
aus je einem an einer einzigen Umfangsstelle unterbrochenen Kreisringteil
gefertigt sind, wobei die der Unterbrechungsstelle zugewandten Seiten
des Kreisringteils miteinander verbunden, insbesondere vernäht, sind.
Ferner kann vorgesehen werden, dass sich die Unterbrechungsstelle
im ebenen und spannungsfreien Zustand des Abschnitts der ersten
Gruppe über
einen Winkelbereich zwischen 20° und
130°, vorzugsweise
zwischen 40° und
50° bei
sechs Abschnitten der ersten Gruppe und zwischen 60° und 70° bei vier
Abschnitten der ersten Gruppe, erstreckt.
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Alternativ
hierzu kann auch vorgesehen werden, dass zumindest ein Teil der
Abschnitte der ersten Gruppe, vorzugsweise alle Abschnitte der ersten Gruppe,
aus je einem an mehreren, vorzugsweise an drei oder vier, Umfangsstellen
unterbrochenen Kreisringteil gefertigt sind, wobei die den Unterbrechungsstellen
zugewandten Seiten des Kreisringteils miteinander verbunden, insbesondere
vernäht,
sind. Entsprechend der zuvor erläuterten
Herstellung des Kreisringteils durch Zusammenfügen der Enden einer einzigen
Unterbrechungsstelle eines Kreisringteils können hiernach also mehrere
segmentartig ausgebildete, vorzugsweise gleich große Kreisringteilelemente
miteinander verbunden werden, um das gesamte Kreisringteil zu bilden.
Dabei kommen bevorzugt vier gleich große Kreisringteil-Segmente zum Einsatz,
wenn die Ballhülle
mit sechs Abschnitten der ersten Gruppe versehen ist; drei gleich
große
Kreisringteil-Segmente
können
mit Vorteil eingesetzt werden, wenn die Ballhülle mit vier Abschnitten der
ersten Gruppe ausgestattet ist.
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Der äußere Radius
des durch die Abschnitte der ersten Gruppe gebildeten Kreisringteils
beträgt dabei
bevorzugt mindestens das Doppelte des inneren Radius des Kreisringteils.
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Hinsichtlich
der Abschnitte der zweiten Gruppe mit länglicher Form haben sich folgende
Ausgestaltungen bewährt:
Zunächst kann
vorgesehen werden, dass die Abschnitte der zweiten Gruppe streifenförmig ausgebildet
sind. Dabei kann jeder Abschnitt der zweiten Gruppe eine Länge aufweisen,
die mindestens dem Doppelten der größten Breite des Abschnitts
entspricht. Jeder Abschnitt der zweiten Gruppe kann weiterhin bezüglich zweier
aufeinander senkrecht stehender Achsen symmetrisch ausgebildet sein.
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Eine
gute Möglichkeit
zur Parkettierung der Oberfläche
der Ballhülle
wird dadurch begünstigt, wenn
weiterbildungsgemäß jeder
Abschnitt der zweiten Gruppe an beiden Querseiten eine aus zwei
Geraden oder zwei Kreisbögen
gebildete Spitze aufweist. Die Geraden oder Kreisbögen können dabei
zu einer der Achsen einen Winkel zwischen 35° und 110°, vorzugsweise zwischen 40° und 60°, besonders
bevorzugt zwischen 47° und
49° bei
vier Abschnitten der ersten Gruppe und zwischen 56° und 59° bei sechs
Abschnitten der ersten Gruppe, einschließen.
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Die
seitliche Begrenzung der beiden Längsseiten jedes Abschnitts
der zweiten Gruppe kann durch einen Kreisbogen oder durch einen
elliptischen Bogen gebildet werden. Die Abschnitte der zweiten Gruppe
können
weiterhin in ihren Endbereichen eine größere Breite aufweisen, als
in ihrem Mittenbereich. Bevorzugt entspricht die größte Breite
jedes Abschnitts der zweiten Gruppe mindestens dem Doppelten der
kleinsten Breite des Abschnitts.
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Die
Ballhülle
bzw. ihre Teile bestehen mit Vorteil aus Kunststoff, insbesondere
aus thermoplastischem oder duroplastischem Material, oder aus Gummi.
Als Kunststoff kommen Polyäthylen,
Polypropylen, Polybutan, Polyamid, Polyurethan, Polyvinylchlorid,
Polyolefin, Äthylen-Vinyl-Acetat
oder eine Mischung von wenigstens zwei dieser Kunststoffe in Betracht.
Die Ballhülle
bzw. ihre Teile können
auch aus Leder oder Kunstleder bestehen. Weiterhin eignet sich für die Ballhülle auch
synthetisches Material, beispielsweise ein Gewebe aus Nylon oder
auch Baumwolle.
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Die
vorgeschlagene Ballhülle
zeichnet sich durch eine relativ geringe Anzahl Abschnitte aus,
die die Balloberfläche
parkettieren. Ferner ist auch die Anzahl der Zusammentreffstellen
von Nähten
relativ gering. Schließlich
liegt eine gute Rundheit der Ballhülle vor.
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Nicht
unwesentlich ist ferner, dass die benötigten Abschnitte für die Parkettierung
der Balloberfläche
eine relativ einfache Kontur aufweisen, was die Herstellung und
Handhabung bei der Verarbeitung einfach macht.
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In
vorteilhafter Weise hat die erfindungsgemäße Ballhülle auch eine sehr hohe Formstabilität.
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In
der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
Ballhülle
in perspektivischer Ansicht gemäß dem Stand
der Technik,
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2 eine
Ballhülle
in perspektivischer Ansicht gemäß einer
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Konzepts,
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3 die
Ballhülle
gemäß 2 in
größerer Darstellung,
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4 die
Draufsicht auf einen eben aufliegenden Abschnitt der ersten Gruppe,
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5 die
Draufsicht auf einen eben aufliegenden Abschnitt der zweiten Gruppe,
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6 die
Draufsicht auf einen eben aufliegenden Abschnitt der dritten Gruppe,
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7 die
Draufsicht gemäß 5 in
größerer Darstellung,
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8 eine
Kugelzone der Ballhülle,
wie sie von einem Abschnitt der ersten Gruppe gebildet oder abgedeckt
wird,
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9 eine
Kugelkappe der Ballhülle,
wie sie von einem Abschnitt der dritten Gruppe gebildet oder abgedeckt
wird,
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10 den
Schnitt durch die Ballhülle
gemäß 1 gemäß dem Stand
der Technik entlang eines Großkreises
und zentrisch durch ein Pentagon und zwei Hexagone und
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11 den
zu 10 korrespondierenden Schnitt durch die Ballhülle gemäß 2.
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In 2 ist
ein Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Ballhülle 1 dargestellt, 3 zeigt die
Ballhülle 1 vergrößert. Wie
zu sehen ist, ist die Oberfläche
des Balls mit drei verschieden ausgeformten Abschnitten 2, 3 und 4 versehen,
wobei alle Abschnitte miteinander vernäht sind. Alternativ zum Vernähen kommt
auch ein Verkleben oder ein Verschweißen der Abschnitte in Betracht.
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Die
Ballhülle 1 kann
für Fußbälle oder
Volleybälle
sowie für
beliebige andere Bälle
zum Einsatz kommen.
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Eine
erste Gruppe Abschnitte 2 hat eine im wesentlichen kreisringartige
Form, die eine Kugelzone der Ballhülle 1 bilden bzw.
abdecken. Eine Kugelzone 23 ist in 8 illustriert.
Es handelt sich um die Oberfläche
der in dieser Figur perspektivisch dargestellten Kugelschicht. Im
Ausführungsbeispiel
sind sechs Abschnitte 2 der ersten Gruppe gleichmäßig verteilt über die
Oberfläche
der Ballhülle
angeordnet. Eine andere bevorzugte Ausführungsform (nicht dargestellt)
weist lediglich vier Abschnitte 2 auf.
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Zentrisch
innerhalb der durch den Abschnitt 2 gebildeten Ausnehmung
sind Abschnitte 4 einer dritten Gruppe angeordnet. Diese
dritte Gruppe Abschnitte 4 hat eine im wesentlichen kreisrunde
Form, die eine Kugelkappe der Ballhülle 1 bilden bzw.
abdecken. Eine Kugelkappe 24 ist in 9 dargestellt.
Es handelt sich hierbei um die Oberfläche des in dieser Figur perspektivisch
dargestellten Kugelsegments. Im Ausführungsbeispiel sind sechs Abschnitte 4 der dritten
Gruppe innerhalb der Abschnitte 2 angeordnet.
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Die
Verbindung zweier Abschnitte 2 wird über Abschnitte 3 einer
zweiten Gruppe hergestellt. Die Abschnitte 3 haben eine
der angrenzenden Form der Abschnitte der ersten Gruppe 2 angepasste Form.
Weiterhin sind sie länglich
bzw. streifenförmig ausgebildet.
Bei der dargestellten Ballhülle
kommen insgesamt zwölf
Abschnitte 3 der zweiten Gruppe zum Einsatz. Dabei existieren – wie in 3 zu
sehen ist – Zusammentreffstellen 21,
an denen sich drei Nähte
treffen. Während
hier lediglich 20 derartige Stellen vorhanden sind, weist die Ballhülle gemäß dem Stand
der Technik 32 solche Stellen auf, die hinsichtlich einer
Wasseraufnahme kritisch sind. Dies verbessert die Konstanz der Spieleigenschaften
der erfindungsgemäßen Ballhülle.
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In
den 4, 5 und 6 sind die
drei Gruppen von Abschnitten 2, 3 und 4 separat
dargestellt, wobei es sich hierbei um eben aufliegende bzw. ausgebreitete
Flächen
handelt, die erst nach dem Vernähen
die in 3 skizzierte Form einnehmen.
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In 4 ist
zu sehen, wie das Grundteil aussieht, aus dem ein kreisringartiger
Abschnitt 2 (s. 3) gebildet wird. Ein Kreisringteil
weist an einer Umfangsstelle 5 eine Unterbrechung auf.
Diese Unterbrechung erstreckt sich über einen Winkel β, der bevorzugt
zwischen 20° und
130° liegt,
bei sechs vorgesehenen Abschnitten 2 vorzugsweise bei etwa 45°. Die der Unterbrechungsstelle
zugewandten Seiten 6 und 7 werden dann vernäht, um den
Abschnitt 2 zu bilden. Dabei kann eine Seite 6 bzw. 7 oder
können
beide Seiten gerade ausgebildet oder mit einem Kreisbogen versehen
sein. In 4 ist zu sehen, dass beide Seiten 6, 7 leicht
kreisförmig
ausgebildet sind, so dass der Abschnitt 2 nach dem Zusammennähen der
Seiten 6, 7 im wesentlichen die Form einer Kugelzone 23 (s. 8)
aufweist. Im übrigen
wird die Form des Kreisringteils durch die Radien R1 und
R2 bestimmt. Im Ausführungsbeispiel beträgt der äußere Radius
R1 78,2 mm, während derjenige des inneren Radius
R2 28,2 mm beträgt.
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Die
Abschnitte 3 der zweiten Gruppe sind in den 3 und – mit mehr
Details – in 7 dargestellt.
Der Abschnitt 3 hat eine längliche bzw. streifenförmige Ausbildung.
Dabei beträgt
die Länge
L des Abschnitts 3 mindestens das Doppelte der größten Breite
B des Abschnitts 3. Der Abschnitt 3 ist ferner symmetrisch
ausgebildet, und zwar hinsichtlich zweier Achsen 8 und 9,
die senkrecht aufeinander stehen. An den beiden Querseiten 10 des
Abschnitts 3 ist je eine spitzenförmige Verbreiterung vorgesehen,
d. h. eine Spitze 13, die durch zwei Geraden 11 und 12 bzw.
durch zwei Kreisbögen
gebildet werden. Im Ausführungsbeispiel
sind zwei Geraden 11 und 12 vorgesehen, die zur
Achse 8 einen Winkel α von
57° einschließen.
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Die
seitlichen Begrenzungen 14 der Abschnitte 3 im
Bereich deren Längsseiten 15 werden durch
elliptische Bögen,
gegebenenfalls auch durch Kreisbögen,
gebildet, die hinsichtlich ihrer Größe so gewählt sind, dass die beim Zusammennähen mit den
Abschnitten 2 zur Kreisform passen, die durch die äußeren Radien
R1 der Abschnitte 2 definiert werden.
Im Ausführungsbeispiel
mit sechs Abschnitten 2 beträgt die Bogenlänge s ein
Viertel des Umfangs, der durch den äußeren Rand des Kreisringabschnitts 2 bestimmt
wird. Im Falle von vier Abschnitten 2 betrüge die Bogenlänge ein
Drittel des Umfangs.
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Wie
weiter zu sehen ist, ergibt sich so eine Gestalt der Abschnitte 3,
bei denen diese in ihren Endbereichen 16 und 17 eine
größere Breite
B aufweisen, als in ihrem Mittenbereich 18, wo die Breite mit
b bezeichnet ist. Dabei entspricht vorzugsweise die größte Breite
B jedes Abschnitts 3 mindestens dem Doppelten der kleinsten
Breite b. Im Ausführungsbeispiel
beträgt
die Breite b 14 mm.
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Im
Verhältnis
zu der in 1 skizzierten Ballhülle ist
zu erwähnen,
dass die Länge
L der Abschnitte 3 größer ist,
als der Durchmesser der Hexagone 19, wodurch eine höhere Formstabilität der vorgeschlagenen
Ballhülle
erreicht wird.
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In 6 ist
schließlich
ein Abschnitt 4 der dritten Gruppe zu sehen, der aus einem
Kreisteil besteht. Der Radius R3 des Teils
liegt im Ausführungsbeispiel
bei 24,0 mm. Dieser Radius kann auch deutlich größer gewählt werden und mehr als 30
mm betragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn in einen
der Abschnitte 4 ein Ventil zum Befüllen der Blase integriert werden
muss.
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Die
Ballhülle 1 weist
damit nicht nur relativ wenige Abschnitte auf (nämlich 24 verglichen mit den 32
der Ballhülle
gemäß 1),
auch die Anzahl der Zusammentreffstellen dreier Nähte ist
mit 20 deutlich geringer als im Falle der Ballhülle nach 1,
wo es 32 Stellen sind.
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Weiterhin
ist auch konzeptbedingt die Rundheit der Ballhülle 1 bei der erfindungsgemäßen Lösung größer als
beim Ball gemäß 1.
Wie bereits ausgeführt
wurde (s. Ausführungen
zu 10), steht dort ein minimaler Radius r01 von 103,3 mm einem maximalen Radius r04 von 110,2 mm gegenüber. Der maximale Radius beträgt also
106,7 % des minimalen Radius.
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Die
Verhältnisse
beim Ball gemäß dem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
sind in 11 dargestellt.
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Für die Ballhülle 1 gemäß 2 bzw. 3 ist
in 11 der Schnitt durch die Ballhülle entlang eines Großkreises
und so skizziert, dass die Achse 9 (s. 7)
entlang des Schnitts verläuft.
Eingetragen sind die Abstände
zwischen dem Ballzentrum 22 und den Abschnitten 2, 3 und 4,
wobei die Abschnitte eben eingezeichnet sind, d. h. eine ballige
Verformung infolge des Drucks im Ballinneren wurde nicht berücksichtigt.
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Der
Radius r11 ist der Abstand vom Ballzentrum 22 zur
Mitte des Abschnitts 4 (Kreisabschnitt); er beträgt im Ausführungsbeispiel
107,5 mm. Der Abstand r12 gibt die Distanz
zwischen Ballzentrum 22 und der Mitte des Abschnitts 2 (Kreisring)
an, wobei im Ausführungsbeispiel
dieser Radius 107,2 mm beträgt.
Der Radius r13 beschreibt den Abstand vom Ballzentrum 22 zur
Mitte des Abschnitts 3 und beträgt im Ausführungsbeispiel 109,0 mm. r14 ist die Distanz zwischen Ballzentrum 22 und
der Verbindungsstelle zwischen den Abschnitten 2 und 4;
der Wert liegt im Ausführungsbeispiel
bei 109,8 mm. Das Verhältnis zwischen
größtem und
kleinsten Radius – im
vorliegenden Falle zwischen dem Radius r14 und
dem Radius r12 – gibt wieder die (maximale)
Unrundheit der Ballhülle 1 an;
im Ausführungsbeispiel
beträgt
das Verhältnis
1,024, d. h. der maximale Radius beträgt 102,4 % des minimalen Radius.
Damit ergibt sich, dass die Rundheit des Balls sehr viel größer ist
als beim vorbekannten Ball gemäß 1 (106,7
%).
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Bevorzugt
ist eine Ausgestaltung vorgesehen, bei der der Radius R3 des
Abschnitts 4 zwischen 15 % und 45 % des (mittleren) Radius
der Ballhülle 1 beträgt. Unter
dem mittleren Radius wird der arithmetische Mittelwert der in 11 genannten
vier Radien verstanden.
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Der
innere Radius R2 des Abschnitts 2 liegt dabei
mit Vorteil zwischen 110 % und 130 %, vorzugsweise zwischen 113
% und 117 % des Radius R3 des Abschnitts 4 im
beschriebenen Ausführungsbeispiel
mit sechs Abschnitten 2. Bei vier Abschnitten 2 läge dieser
Wert bevorzugt zwischen 118 % und 122 % des genannten Radius.
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Der äußere Radius
R1 des Abschnitts 2 liegt vorzugsweise
zwischen 60 % und 90 %, besonders bevorzugt zwischen 70 % und 80
%, des (mittleren) Radius der Ballhülle 1.
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Die
Länge L
des Abschnitts 3 liegt beim Ausführungsbeispiel mit sechs Abschnitten 2 bevorzugt zwischen
90 % und 220 %, insbesondere zwischen 100 % und 120 %, des (mittleren)
Radius der Ballhülle 1.
Werden nur vier Abschnitte 2 vorgesehen, beträgt die Länge L bevorzugt
zwischen 180 % und 220 % dieses Radius.
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Die
kleinste Breite b des Abschnitts 3 liegt mit Vorteil zwischen
10 % und 20 %, vorzugsweise zwischen 12 % und 17 %, der Länge L des
Abschnitts 3.
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Die
genannten Zahlenangaben verstehen sich lediglich exemplarisch und
können
sich bei anderen Ausführungsbeispielen ändern.
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- 1
- Ballhülle
- 2
- Abschnitt
- 3
- Abschnitt
- 4
- Abschnitt
- 5
- Umfangsstelle
- 6
- Seite
- 7
- Seite
- 8
- Achse
- 9
- Achse
- 10
- Querseite
- 11
- Gerade
oder Kreisbogen
- 12
- Gerade
oder Kreisbogen
- 13
- Spitze
- 14
- seitliche
Begrenzung
- 15
- Längsseite
- 16
- Endbereich
- 17
- Endbereich
- 18
- Mittenbereich
- 19
- Hexagon
(Sechseck)
- 20
- Pentagon
(Fünfeck)
- 21
- Zusammentreffstelle
der Nähte
- 22
- Ballzentrum
- 23
- Kugelzone
- 24
- Kugelkappe
- α
- Winkel
- β
- Winkel
- R1
- äußerer Radius
des Abschnitts 2
- R2
- innerer
Radius des Abschnitts 2
- R3
- Radius
des Abschnitts 4
- L
- Länge des
Abschnitts 3
- B
- größte Breite
des Abschnitts 3
- b
- kleinste
Breite des Abschnitts 3
- r01
- Radius
- r02
- Radius
- r03
- Radius
- r04
- Radius
- r11
- Radius
- r12
- Radius
- r13
- Radius
- r14
- Radius
- s
- Bogenlänge