-
Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Überbrücken
eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen
mit einem Abdeckprofil, das einen die beiden Fußbodenflächen
randseitig übergreifenden Abdeckflansch und wenigstens einen
vom Abdeckflansch nach unten vorstehenden, in Längsrichtung
des Abdeckprofils verlaufenden, in eine Halterung klemmend eingreifenden
Klemmansatz aufweist, und mit einer Ausgleichsleiste zwischen dem
Abdeckflansch des Abdeckprofils und der niedrigeren der beiden Fußbodenflächen.
-
Um
Stufen, Fugen oder Stöße im Bereich von Fußbodenbelägen
zu überbrücken, ist es bekannt (
EP 1 113 124 A2 ), die Stufen,
Fugen oder Stöße überbrückende
Abdeckprofile vorzusehen, die mit Hilfe von Halterungen unsichtbar
befestigt werden. Zu diesem Zweck bestehen die Halterungen aus einer
Profilschiene mit einem bodenseitigen Befestigungssteg und von diesem
Befestigungssteg aufragenden Halterungsschenkeln, zwischen denen
das Abdeckprofil mit einem nach unten abstehenden Klemmansatz klemmend
festgehalten wird. Durch eine Keilform der Halterung kann eine Stufe überbrückt
werden, die die Überbrückungshöhe des
Abdeckprofils selbst übersteigt, weil durch die keilförmige
Halterung das Abdeckprofil geneigt angeordnet werden kann.
-
Zur Überbrückung
unterschiedlicher Höhenunterschiede zwischen anschließenden
Fußbodenflächen ist es bekannt (
WO 99/01628 A1 ), ein metallisches
Abdeckprofil vorzusehen, das entlang des Klemmansatzes eine Hohlkehle
bildet, die ein Biegen des vom Klemmansatz abstehenden Schenkelabschnittes
erlaubt, so daß über den jeweiligen Biegewinkel
die Anpassung des Abdeckprofils an den jeweiligen Höhenunterschied
zwischen den zu überbrückenden Fußbodenflächen
erreicht wird.
-
Eine
solche Anpassung an Höhenunterschiede im Bereich der zu überbrückenden
Fußbodenflächen setzt allerdings Abdeckprofile
mit entsprechenden Biegeeigenschaften voraus, wie sie beispielsweise
bei Holzwerkstoffen nicht gegeben sind. Um auch bei Holzwerkstoffen
eine entsprechende Anpassung an Höhenunterschiede zwischen
zwei Fußbodenflächen zu ermöglichen,
ohne unterschiedliche Abdeckprofile einsetzen zu müssen,
wurde bereits vorgeschlagen (
WO 03/04092 A1 ), dem Abdeckprofil auf der
Seite der niedrigeren Fußbodenfläche eine Ausgleichsleiste
zuzuordnen, die zur Befestigung an der Unterseite des Abdeckflansches
des Abdeckprofils mit einer hinterschnittenen Nut versehen ist,
in die ein zum Klemmansatz des Abdeckprofils paralleler Steg auf
der Unterseite des Abdeckflansches formschlüssig eingreift.
Nachteilig bei dieser bekannten Vorrichtung zum Überbrücken
eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen ist
vor allem, daß der Steg auf der Unterseite des Abdeckflansches
die Herstellung des Abdeckprofils erschwert und daß die
voneinander gesonderte Fertigung des Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste
aufgrund der unvermeidbaren Herstellungstoleranzen ein spielfreies
Fügen des Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste kaum zuläßt.
Dazu kommt, daß das Abdeckprofil nur dann als Abdeckung
einer Dehnfuge zwischen zwei niveaugleichen Fußbodenflächen ohne
Ausgleichsleiste eingesetzt werden kann, wenn vorher der Steg auf
der Unterseite des Abdeckflansches entfernt wird.
-
Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Überbrücken
eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen der
eingangs geschilderten Art so auszugestalten, daß trotz
einer einfachen Fertigung die Voraussetzungen für ein genaues
Fügen des Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste erfüllt
werden können.
-
Die
Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, daß die
Halterung einen Klemmsitz für die Ausgleichsleiste bildet.
-
Da
zufolge dieser Maßnahme die den Klemmansatz des Abdeckprofils
aufnehmende Halterung auch einen Klemmsitz für die Ausgleichsleiste
bildet, bedarf es keiner formschlüssigen Verbindung zwischen
dem Abdeckprofil und der Ausgleichsleiste, was einfache Herstellungsbedingungen
sowohl für das Abdeckprofil als auch für die Ausgleichsleiste schafft,
weil ja weder auf der Unterseite des Abdeckflansches des Abdeckprofils
ein vorstehender Steg vorzusehen noch in die Abdeckleiste eine Längsnut einzuarbeiten
ist. Die steglose Unterseite des Abdeckflansches des Abdeckprofils
erlaubt außerdem den Einsatz des Abdeckprofils zur Überbrückung
von Dehnungsfugen zwischen niveaugleichen Bodenabschnitten, ohne
das Abdeckprofil zusätzlich bearbeiten zu müssen.
-
Die
Halterung einerseits für das Abdeckprofil und anderseits
für die Ausgleichsleiste kann konstruktiv unterschiedlich
gestaltet sein, weil es ja nur auf entsprechende Klemmverbindungen
ankommt, die eine gegenseitige örtliche Zuordnung des Abdeckprofils
und der Ausgleichsleiste sicherstellen. Besonders einfache Konstruktionsverhältnisse
ergeben sich allerdings, wenn die Halterung in an sich bekannter
Weise aus einer Profilschiene mit von einem Befestigungssteg aufragenden
federnden Halterungsschenkeln zur klemmenden Aufnahme des Klemmansatzes
des Abdeckprofils besteht, wobei der Befestigungssteg auf der Seite
der niedrigeren Fußbodenfläche über die
Halterungsschenkel hinaus verbreitert ist und den Klemmsitz für
die Ausgleichsleiste trägt, die somit lediglich in den
Klemmsitz einzuführen ist, bevor das Abdeckprofil mit dem
Klemmansatz zwischen den Halterungsschenkeln festgeklemmt wird und
sich dabei mit dem Abdeckflansch an die Ausgleichsleiste anlegt.
Der Klemmsitz für die Ausgleichsleiste kann vorteilhaft
aus einem in eine Längsnut der Ausgleichsleiste eingreifenden
Halterungsschenkel gebildet werden, der die Ausgleichsleiste gegenüber
dem in der Profilschiene der Halterung festgeklemmten Abdeckprofil
quer zu dessen Längsrichtung festlegt. Zusätzlich
kann der Abdeckflansch des Abdeckprofils für die Ausgleichsleiste
auf der Seite des Klemmansatzes einen Randanschlag bilden, so daß die örtliche
Zuordnung von Abdeckprofil und Ausgleichsleiste nicht nur über
die Halterung, sondern auch unmittelbar über den Randan schlag
erfolgt. Im Zusammenhang mit dem als Klemmsitz dienenden Halterungsschenkel
ergibt sich dabei der Vorteil, daß die Ausgleichsleiste
unter einer federnden Vorspannung dieses Halterungsschenkels am
Randanschlag des Abdeckflansches anliegt, was den Ausgleich von
Herstellungstoleranzen ermöglicht. Wird das Abdeckprofil
ohne Ausgleichsleiste eingesetzt, beispielsweise zur Überbrückung
einer Dehnungsfuge, so kann der verbreiterte Teil des Befestigungssteges
der Halterung deren Verlegung innerhalb der Dehnungsfuge behindern.
Aus diesem Grunde kann der über die Halterungsschenkel
hinaus verbreiterte Teil des Befestigungssteges über eine
Sollbruchstelle vom übrigen Befestigungssteg abgetrennt
werden.
-
Die
steglose Unterseite des Abdeckflansches des Abdeckprofils stellt
eine wesentliche Voraussetzung für ein einfaches Herstellungsverfahren des
Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste dar. Dieses Herstellungsverfahren
zeichnet sich dadurch aus, daß zunächst ein gemeinsamer
Profilkörper gefertigt wird, dessen Querschnitt sich aus
den Querschnitten des Abdeckprofils und wenigstens einer unter Bearbeitungszugaben
für entsprechende Schnittfugen einerseits an die Unterseite
des Abdeckflansches und anderseits an die Seitenfläche
des Klemmansatzes anschließenden Ausgleichsleiste zusammensetzt,
und daß dann die Ausgleichsleiste vom Abdeckprofil durch
Schnitte entlang der Unterseite des Abdeckflansches und der Seitenfläche
des Klemmansatzes getrennt wird. Durch das Herstellen des Abdeckprofils
und der Ausgleichsleiste aus einem gemeinsamen Profilkörper
mit Trennschnitten einerseits entlang der Unterseite des Abdeckflansches
und anderseits entlang der Seitenfläche des Klemmansatzes
des Abdeckprofils kann nicht nur der für das Abdeckprofil
und die Ausgleichsleiste eingesetzte Werkstoff vorteilhaft genützt,
sondern auch die Paßgenauigkeit erheblich gesteigert werden,
weil Abweichungen von der Sollschnittebene sowohl im Bereich des
Abdeckprofils als auch im Bereich der Ausgleichsleiste zu finden
sind, so daß beim Fügen des Abdeckprofils und
der Ausgleichsleiste diese Abweichungen einander entsprechen, was
ein spielfreies Fügen von Abdeckprofil und Ausgleichsleiste
erlaubt.
-
Obwohl
der Profilkörper auf das gemeinsame Fertigen des Abdeckprofils
und einer einzigen Ausgleichsleiste beschränkt werden kann,
können mit einem Abdeckprofil vorteilhaft zwei unterschiedlich
geformte Ausgleichsleisten aus einem gemeinsamen Profilkörper
geschnitten werden, wenn zunächst ein gemeinsamer Profilkörper
für ein Abdeckprofil und zwei auf beiden Seiten des Klemmansatzes
vorgesehene Ausgleichsleisten gefertigt wird, bevor die beiden Ausgleichsleisten
durch je einen Schnitt entlang der Unterseite des Abdeckflansches
und der jeweiligen Seitenfläche des Klemmansatzes vom Abdeckprofil
abgetrennt werden. Damit stehen für eine Abdeckleiste zwei
Ausgleichsleisten zur Verfügung, die je nach Bedarf wahlweise
eingesetzt werden können.
-
Das
gemeinsame Fertigen von Abdeckprofil und Ausgleichsleiste bzw. Ausgleichsleisten
bringt zusätzliche Vorteile für beschichtete Abdeckprofile und
Ausgleichsleisten mit sich, weil sich hinsichtlich der Struktur
und des optischen Erscheinungsbildes der Beschichtungen des Abdeckprofils
und der Ausgleichsleisten keine diese Beschichtungen voneinander
abgrenzenden Unterschiede ergeben, wenn der gemeinsame Profilkörper
zunächst an den späteren Sichtseiten des Abdeckprofils
und der Ausgleichsleiste bzw. der Ausgleichsleisten beschichtet
und erst dann in das Abdeckprofil und die Ausgleichsleiste bzw.
Ausgleichsleisten getrennt wird. Der Unterschied zwischen dem im
Stoßbereich zwischen Abdeckprofil und Ausgleichsleisten
aneinanderstoßenden Beschichtungen kann sich höchstens
auf im Bereich der Schnittfugen auftretende Änderungen
beziehen, die aufgrund der kleinen Schnittfugenbreiten im optischen
Erscheinungsbild vernachlässigt werden können.
-
Werden
die Abdeckprofile und die Ausgleichsleisten tröpfchenweise
beschichtet, wie dies beispielsweise bei einer Sprühbeschichtung,
einer Bedampfung oder einer Beschichtung aus einem Beschichtungsnebel
der Fall ist, so kann zunächst der gemeinsame Profilkörper
entlang der Unterseite des Abdeckflansches geschnitten und dann
beschichtet werden, bevor das Abdeckprofil und die Aus gleichsleiste
bzw. Ausgleichsleisten durch einen Schnitt entlang der jeweiligen
Seitenfläche des Klemmansatzes vollständig voneinander
getrennt werden. Diese teilweise Schnittführung beispielsweise
vor einer Lackierung bringt den Vorteil mit sich, daß eine
Teilbeschichtung der Schnittfuge mit de Wirkung eintritt, daß die
durch die Schnittfuge zwischen Abdeckflansch und Ausgleichsleiste
gebildeten Längskanten sowohl im Bereich des Abdeckprofils
als auch der Ausgleichsleiste beschichtet werden, was bei einem nachträglichen
Schnitt nicht der Fall ist.
-
Um
beim Abdecken der höheren der beiden Fußbodenflächen
einen Randspalt zwischen dem Abdeckflansch und der vom Abdeckflansch übergriffenen
Fußbodenfläche zu vermeiden, kann der Schnitt
entlang der Unterseite des Abdeckflansches des Abdeckprofils unter
einem eine Hinterscheidung des Abdeckflansches bedingenden, spitzen
Winkel verlaufen. Diese Hinterschneidung bedingt außerdem
aufgrund der Keilwirkung eine Zentrierung der Ausgleichsleiste,
wenn das Abdeckprofil belastet und dabei die Ausgleichsleiste gegen
den Randanschlag gedrückt wird.
-
Überlappen
die Schnittfugen der entlang der Unterseite des Abdeckflansches
und entlang der Seitenfläche des Klemmansatzes geführten
Schnitte einander nur in einem Teilbereich der Schnittfugenbreite,
so ergibt sich im Überlappungsbereich der Schnittfugen
ein Absatz, der vorteilhaft als Randanschlag für die Ausgleichsleiste
dienen kann, die gegen diesen Randanschlag über die Halterung
angedrückt wird, um eine genaue Lagezuordnung der Ausgleichsleiste
zum Abdeckprofil zu erreichen.
-
In
der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt.
Es zeigen
-
1 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung zum Überbrücken
eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen
in einem vereinfachten Querschnitt,
-
2 einen
gemeinsamen Profilkörper zum Herstellen eines Abdeckprofils
und zweier Ausgleichsleisten in einer stirnseitigen Ansicht,
-
3 den
Profilkörper gemäß der 2 nach
einem Trennschnitt entlang der Unterseite des Abdeckflansches des
späteren Abdeckprofils im Querschnitt und
-
4 die
aus dem Profilkörper gemäß der 2 durch
Schnitte entlang des Abeckflansches und entlang der Seitenfläche
des Klemmansatzes gefertigte Abdeckleiste mit den beiden Ausgleichsleisten
in einer dem Profilkörper entsprechenden Zuordnung im Querschnitt.
-
Gemäß dem
Ausführungsbeispiel nach der 1 ist ein
Höhenunterschied zwischen einer Fußbodenfläche 1,
beispielsweise eines Bodenbelages 2, und einer Fußbodenfläche 3 zu überbrücken,
die gemäß dem Ausführungsbeispiel durch
den den Bodenbelag 2 aufnehmenden Untergrund gebildet wird. Die
Fußbodenfläche 3 kann aber selbstverständlich auch
durch einen anderen Fußbodenbelag entstehen. Zur Überbrückung
des Höhenunterschiedes zwischen den Fußbodenflächen 1 und 3 wird
ein Abdeckprofil 4 eingesetzt, das aus einem Abdeckflansch 5 und
einem vom Abdeckflansch 5 nach untern vorstehenden Klemmansatz 6 besteht,
der in einer Halterung 7 klemmend gehalten wird. Diese
Halterung 7 ist in Form eine Profilschiene ausgebildet, die
von einem Befestigungssteg 8 aufragende, federnde Halterungsschenkel 9 aufweist,
zwischen die der Klemmansatz 6 des Abdeckprofils 4 eingreift.
Da das Abdeckprofil 4 symmetrisch zu einer Längsmittelebene
ausgebildet ist, kann durch das Abdeckprofil für sich der
Höhenunterschied zwischen den Fußbodenflächen 1 und 3 nicht überbrückt
werden. Zum Ausgleich dieses Höhenunterschiedes ist daher
eine Ausgleichsleiste 10 vorgesehen, die auf der Seite
der niedrigeren Fußbodenfläche 3 an die
Unterseite des Abdeckflansches 5 des Abdeckprofils 4 anschließt und
sich auf dieser Fußbodenfläche 3 abstützt.
Um einen bündigen Abschluß zwischen der Ausgleichsleiste 10 und
dem Abdeckflansch 5 sicherzustellen, ohne eine formschlüssige
Verbindung zwischen diesen Konstruktionsteilen vorsehen zu müssen,
bildet die Halterung 7 einen Klemmsitz 11 für
die Ausgleichsleiste 10. Zu diesem Zweck ist der Befestigungssteg 8 über
die Halterungsschenkel 9 hinaus verbreitert und trägt
im Bereich des Längsrandes dieser Verbreiterung einen Halterungsschenkel 12,
der in eine Längsnut 13 der Ausgleichsleiste 10 klemmend
eingreift. Der Abdeckflansch 5 des Abdeckprofils 4 bildet
außerdem im Bereich des Klemmansatzes 6 einen
Randanschlag 14 für die Ausgleichsleiste 10,
die unter einer federnden Vorspannung des Halterungsschenkels 12 des
Klemmsitzes 11 an diesen Randanschlag angedrückt
wird, so daß eine genaue Lagezuordnung der Ausgleichsleiste 10 zum
Abdeckprofil 4 erreicht wird.
-
Mit
Hilfe der Ausgleichsleiste 10 läßt sich
somit im Zusammenwirken mit einem bezüglich einer Längsmittelebene
symmetrischen Abdeckprofil 4 der Höhenunterschied
zwischen zwei Fußbodenflächen 1 und 3 vorteilhaft überbrücken,
ohne den Einsatz des Abdeckprofils als Abdeckung einer Dehnungsfuge
im Bereich eines Fußbodenbelages zu beeinträchtigen,
der im Bereich der Dehnungsfuge keinen Höhenunterschied
aufweist. Dies gelingt durch die Befestigung der Ausgleichsleiste 10 über
den Klemmsitz 11 der Halterung 7, weil in diesem
Fall keine formschlüssige Verbindung zwischen dem Abdeckflansch 5 und
der Ausgleichsleiste 10 erforderlich wird. Der Klemmsitz 11 der
Halterung 7 für die Ausgleichsleiste 10 schließt
jedoch keineswegs eine Klebeverbindung zwischen der Ausgleichsleiste 10 und
dem anliegenden Abschnitt des Abdeckflansches 5 aus, der
zu diesem Zweck mit einem Klebestreifen versehen sein kann, was
jedoch aus Übersichtlichkeitsgründen nicht näher
dargestellt ist. Wird das Abdeckprofil 4 ohne Ausgleichsleiste 10 verwendet,
so behindert im allgemeinen der verbreiterte Teil des Befestigungssteges 8 mit
dem Halterungsschenkel 12 das Versetzen der Halterung 7.
Aus diesem Grunde ist der verbreiterte Teil des Befestigungssteges 8 mit
dem Halterungsschenkel 12 über eine Sollbruchstelle
abtrennbar an die Profilschiene der Halterung 7 angesetzt,
wie dies in der 1 angedeutet ist. Im Bedarfsfall
kann somit der Halterungsschenkel 12 mit dem verbreiterten
Teil des Befestigungssteges 8 von der übrigen
Profilschiene abgetrennt werden.
-
Die
bloße Anlage der Ausgleichsleiste 10 am zugehörigen
Abschnitt des Abdeckflansches 5 stellt eine vorteilhafte
Voraussetzung für eine einfache Fertigung der Abdeckleiste 10 und
des Abdeckprofils 4 dar, weil das Abdeckprofil 4 und
die Abdeckleiste 10 gemäß den 2 bis 4 aus
einem gemeinsamen Profilkörper 15 hergestellt
werden können. Gemäß den 2 bis 4 umfaßt
der gemeinsame Profilkörper 15 nicht nur eine
Ausgleichsleiste 10 sondern zwei Ausgleichsleisten 10 unterschiedlicher Form,
was die Einsatzmöglichkeiten des Abdeckprofils 4 aufgrund
des wahlweisen Einsatzes einer der beiden Ausgleichsleisten 10 zusätzlich
erweitert.
-
Wie
der 2 entnommen werden kann, setzt sich der Querschnitt
des gemeinsamen Profilkörpers 15 aus den Querschnitten
einerseits des Abdeckprofils 4 und anderseits der Ausgleichsleisten 10 zusammen,
wobei zwischen dem Abdeckflansch 5 und dem Klemmansatz 6 des
strichpunktiert angedeuteten Querschnittes des Abdeckprofils 4 und
den anschließenden, hinsichtlich ihrer Umrißform
ebenfalls strichpunktiert angedeuteten Ausgleichsleisten 10 Bearbeitungszugaben 16 für
entsprechende Schnittfugen vorgesehen sind. In der 3 sind
die Ausgleichsleisten 10 bereits zum Teil durch Schnittfugen 17 entlang
der Unterseite des Abdeckflansches 5 vom späteren
Abdeckprofil 4 getrennt. Die vollständige Trennung
erfolgt durch Schnitte entlang der Seitenflächen des Klemmansatzes 6,
wie dies durch die strichpunktiert angedeuteten Schnittfugen 18 erkennbar
ist. Die vollständig vom Abdeckprofil 4 getrennten Ausgleichsleisten 10 sind
in der 4 ersichlich, und zwar in einer gegenseitigen
Zuordnung entsprechend dem Profilkörper 15, von
dem ausgegangen wurde. Es zeigt sich, daß das Abdeckprofil 4 und
die Ausgleichsleisten 10 aus dem gemeinsamen Profilkörper 15 durch
einfache, gerade Schnitte entsprechend den Schnittfugen 17 und 18 hergestellt
werden können, und zwar mit dem Vorteil, daß sich
unvermeidbare Schnittungenauigkeiten beim Zusammensetzen des Abdeckprofils 4 mit
einer der beiden Ausgleichsleisten ausgleichen.
-
Gemäß der 3 überlappen
sich die Schnittfugen 17 und 18 entlang der Unterseite
des Abdeckflansches 5 und entlang der Seitenfläche
des Klemmansatzes 6 nur in einem Teilbereich der Schnittfugenbreiten,
so daß aufgrund dieser Schnittführung sich im
Bereich des Klemmansatzes 6 des Abdeckprofils 4 ein
Absatz ergibt, der als Randanschlag 14 für die
zugehörige Ausgleichsleiste 10 dienen kann.
-
Zur
Vermeidung von Randspalten zwischen dem die Fußbodenfläche 1 übergreifenden
Abdeckflansch 5 und dem Fußbodenbelag 2 soll
der Abdeckflansch 5 eine Hinterschneidung bilden, so daß der Längsrand
des Abdeckflansches 5 sicher am Bodenbelag 2 abgestützt
wird, wie dies der 1 entnommen werden kann. Um
eine solche Hinterschneidung bei der Fertigung des Abdeckprofils 4 zu
erreichen, brauchen die Schnittfugen 17 lediglich unter
einem spitzen Winkel α gegenüber dem Abdeckflansch 5 zu verlaufen,
wie dies der 3 entnommen werden kann. Die übereinstimmende
Neigung der durch die Schnittfugen 17 gebildeten Oberseite
der Ausgleichsleisten 10 bringt den Vorteil mit sich, daß sich der
Abschnitt des Abdeckflansches 5 im Bereich der Ausgleichsleiste 10 vollflächig
an der Ausgleichsleiste 10 abstützen kann.
-
Die
Fertigung des Abdeckprofils 4 und der Ausgleichsleisten 10 aus
einem gemeinsamen Profilkörper 15 stellt darüber
hinaus vorteilhafte Bedingungen für eine gleichartige Beschichtung
der Sichtseiten des Abdeckprofils 4 und der Ausgleichsleisten 10 sicher,
weil das Abdeckprofil 4 und die Ausgleichsleisten 10 in
Form des Profilkörpers 15 gemeinsam beschichtet
werden können. Unterschiede bezüglich der Oberflächenstruktur
und des optischen Erscheinungsbildes der Beschichtung können
sich ja nur aus Änderungen im Bereich der Schnittfugen 17 ergeben, wenn
nach einer Beschichtung des gemeinsamen Profilkörpers 15 die
Trennung der Ausgleichsleisten 10 vom Abdeckprofil 4 vorgenommen
wird. Diese Trennung durch die Schnittfugen 17 kann je
nach der Art der Beschichtung vor und nach der Beschichtung vorgenommen
werden. Während sich bei einer Beschichtung beispielsweise
mit einer Folie das Schneiden entlang der Schnittfugen 17 nach
dem Aufbringen der Beschichtung empfiehlt, um einen möglichst stufenlosen Übergang
der Beschichtungsstruktur und optischen Erscheinung der Beschichtung
zwischen den Ausgleichsleisten 10 und dem Abdeckprofil 4 zu
erreichen, ist bei einer Sprühbeschichtung, wie sie ein
Lackieren darstellt, ein vorausgehendes Schneiden des gemeinsamen
Profilkörpers 15 entlang der Unterseite des Abdeckflansches 5 günstig, um
eine Beschichtung auf den sich durch die Schnittfugen 17 ergebenden
Kanten zu erreichen, wie dies in der 3 durch
die strichpunktiert angedeutete, aufgesprühte Beschichtung 19 veranschaulicht
ist, die sich über die Kanten hinweg bis in den Schnittfugenbereich
erstreckt.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1113124
A2 [0002]
- - WO 99/01628 A1 [0003]
- - WO 03/04092 A1 [0004]