DE202005021861U1 - Vorrichtung zum Überbrücken eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen - Google Patents

Vorrichtung zum Überbrücken eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen Download PDF

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Abstract

Vorrichtung zum Überbrücken eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen mit einem Abdeckprofil, das einen die beiden Fußbodenflächen randseitig übergreifenden Abdeckflansch und wenigstens einen vom Abdeckflansch nach unten vorstehenden, in Längsrichtung des Abdeckprofils verlaufenden, in eine Halterung klemmend eingreifenden Klemmansatz aufweist, und mit einer Ausgleichsleiste zwischen dem Abdeckflansch des Abdeckprofils und der niedrigeren der beiden Fußbodenflächen, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (7) einen Klemmsitz (11) für die Ausgleichsleiste (10) bildet.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Überbrücken eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen mit einem Abdeckprofil, das einen die beiden Fußbodenflächen randseitig übergreifenden Abdeckflansch und wenigstens einen vom Abdeckflansch nach unten vorstehenden, in Längsrichtung des Abdeckprofils verlaufenden, in eine Halterung klemmend eingreifenden Klemmansatz aufweist, und mit einer Ausgleichsleiste zwischen dem Abdeckflansch des Abdeckprofils und der niedrigeren der beiden Fußbodenflächen.
  • Um Stufen, Fugen oder Stöße im Bereich von Fußbodenbelägen zu überbrücken, ist es bekannt ( EP 1 113 124 A2 ), die Stufen, Fugen oder Stöße überbrückende Abdeckprofile vorzusehen, die mit Hilfe von Halterungen unsichtbar befestigt werden. Zu diesem Zweck bestehen die Halterungen aus einer Profilschiene mit einem bodenseitigen Befestigungssteg und von diesem Befestigungssteg aufragenden Halterungsschenkeln, zwischen denen das Abdeckprofil mit einem nach unten abstehenden Klemmansatz klemmend festgehalten wird. Durch eine Keilform der Halterung kann eine Stufe überbrückt werden, die die Überbrückungshöhe des Abdeckprofils selbst übersteigt, weil durch die keilförmige Halterung das Abdeckprofil geneigt angeordnet werden kann.
  • Zur Überbrückung unterschiedlicher Höhenunterschiede zwischen anschließenden Fußbodenflächen ist es bekannt ( WO 99/01628 A1 ), ein metallisches Abdeckprofil vorzusehen, das entlang des Klemmansatzes eine Hohlkehle bildet, die ein Biegen des vom Klemmansatz abstehenden Schenkelabschnittes erlaubt, so daß über den jeweiligen Biegewinkel die Anpassung des Abdeckprofils an den jeweiligen Höhenunterschied zwischen den zu überbrückenden Fußbodenflächen erreicht wird.
  • Eine solche Anpassung an Höhenunterschiede im Bereich der zu überbrückenden Fußbodenflächen setzt allerdings Abdeckprofile mit entsprechenden Biegeeigenschaften voraus, wie sie beispielsweise bei Holzwerkstoffen nicht gegeben sind. Um auch bei Holzwerkstoffen eine entsprechende Anpassung an Höhenunterschiede zwischen zwei Fußbodenflächen zu ermöglichen, ohne unterschiedliche Abdeckprofile einsetzen zu müssen, wurde bereits vorgeschlagen ( WO 03/04092 A1 ), dem Abdeckprofil auf der Seite der niedrigeren Fußbodenfläche eine Ausgleichsleiste zuzuordnen, die zur Befestigung an der Unterseite des Abdeckflansches des Abdeckprofils mit einer hinterschnittenen Nut versehen ist, in die ein zum Klemmansatz des Abdeckprofils paralleler Steg auf der Unterseite des Abdeckflansches formschlüssig eingreift. Nachteilig bei dieser bekannten Vorrichtung zum Überbrücken eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen ist vor allem, daß der Steg auf der Unterseite des Abdeckflansches die Herstellung des Abdeckprofils erschwert und daß die voneinander gesonderte Fertigung des Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste aufgrund der unvermeidbaren Herstellungstoleranzen ein spielfreies Fügen des Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste kaum zuläßt. Dazu kommt, daß das Abdeckprofil nur dann als Abdeckung einer Dehnfuge zwischen zwei niveaugleichen Fußbodenflächen ohne Ausgleichsleiste eingesetzt werden kann, wenn vorher der Steg auf der Unterseite des Abdeckflansches entfernt wird.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Überbrücken eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen der eingangs geschilderten Art so auszugestalten, daß trotz einer einfachen Fertigung die Voraussetzungen für ein genaues Fügen des Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste erfüllt werden können.
  • Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, daß die Halterung einen Klemmsitz für die Ausgleichsleiste bildet.
  • Da zufolge dieser Maßnahme die den Klemmansatz des Abdeckprofils aufnehmende Halterung auch einen Klemmsitz für die Ausgleichsleiste bildet, bedarf es keiner formschlüssigen Verbindung zwischen dem Abdeckprofil und der Ausgleichsleiste, was einfache Herstellungsbedingungen sowohl für das Abdeckprofil als auch für die Ausgleichsleiste schafft, weil ja weder auf der Unterseite des Abdeckflansches des Abdeckprofils ein vorstehender Steg vorzusehen noch in die Abdeckleiste eine Längsnut einzuarbeiten ist. Die steglose Unterseite des Abdeckflansches des Abdeckprofils erlaubt außerdem den Einsatz des Abdeckprofils zur Überbrückung von Dehnungsfugen zwischen niveaugleichen Bodenabschnitten, ohne das Abdeckprofil zusätzlich bearbeiten zu müssen.
  • Die Halterung einerseits für das Abdeckprofil und anderseits für die Ausgleichsleiste kann konstruktiv unterschiedlich gestaltet sein, weil es ja nur auf entsprechende Klemmverbindungen ankommt, die eine gegenseitige örtliche Zuordnung des Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste sicherstellen. Besonders einfache Konstruktionsverhältnisse ergeben sich allerdings, wenn die Halterung in an sich bekannter Weise aus einer Profilschiene mit von einem Befestigungssteg aufragenden federnden Halterungsschenkeln zur klemmenden Aufnahme des Klemmansatzes des Abdeckprofils besteht, wobei der Befestigungssteg auf der Seite der niedrigeren Fußbodenfläche über die Halterungsschenkel hinaus verbreitert ist und den Klemmsitz für die Ausgleichsleiste trägt, die somit lediglich in den Klemmsitz einzuführen ist, bevor das Abdeckprofil mit dem Klemmansatz zwischen den Halterungsschenkeln festgeklemmt wird und sich dabei mit dem Abdeckflansch an die Ausgleichsleiste anlegt. Der Klemmsitz für die Ausgleichsleiste kann vorteilhaft aus einem in eine Längsnut der Ausgleichsleiste eingreifenden Halterungsschenkel gebildet werden, der die Ausgleichsleiste gegenüber dem in der Profilschiene der Halterung festgeklemmten Abdeckprofil quer zu dessen Längsrichtung festlegt. Zusätzlich kann der Abdeckflansch des Abdeckprofils für die Ausgleichsleiste auf der Seite des Klemmansatzes einen Randanschlag bilden, so daß die örtliche Zuordnung von Abdeckprofil und Ausgleichsleiste nicht nur über die Halterung, sondern auch unmittelbar über den Randan schlag erfolgt. Im Zusammenhang mit dem als Klemmsitz dienenden Halterungsschenkel ergibt sich dabei der Vorteil, daß die Ausgleichsleiste unter einer federnden Vorspannung dieses Halterungsschenkels am Randanschlag des Abdeckflansches anliegt, was den Ausgleich von Herstellungstoleranzen ermöglicht. Wird das Abdeckprofil ohne Ausgleichsleiste eingesetzt, beispielsweise zur Überbrückung einer Dehnungsfuge, so kann der verbreiterte Teil des Befestigungssteges der Halterung deren Verlegung innerhalb der Dehnungsfuge behindern. Aus diesem Grunde kann der über die Halterungsschenkel hinaus verbreiterte Teil des Befestigungssteges über eine Sollbruchstelle vom übrigen Befestigungssteg abgetrennt werden.
  • Die steglose Unterseite des Abdeckflansches des Abdeckprofils stellt eine wesentliche Voraussetzung für ein einfaches Herstellungsverfahren des Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste dar. Dieses Herstellungsverfahren zeichnet sich dadurch aus, daß zunächst ein gemeinsamer Profilkörper gefertigt wird, dessen Querschnitt sich aus den Querschnitten des Abdeckprofils und wenigstens einer unter Bearbeitungszugaben für entsprechende Schnittfugen einerseits an die Unterseite des Abdeckflansches und anderseits an die Seitenfläche des Klemmansatzes anschließenden Ausgleichsleiste zusammensetzt, und daß dann die Ausgleichsleiste vom Abdeckprofil durch Schnitte entlang der Unterseite des Abdeckflansches und der Seitenfläche des Klemmansatzes getrennt wird. Durch das Herstellen des Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste aus einem gemeinsamen Profilkörper mit Trennschnitten einerseits entlang der Unterseite des Abdeckflansches und anderseits entlang der Seitenfläche des Klemmansatzes des Abdeckprofils kann nicht nur der für das Abdeckprofil und die Ausgleichsleiste eingesetzte Werkstoff vorteilhaft genützt, sondern auch die Paßgenauigkeit erheblich gesteigert werden, weil Abweichungen von der Sollschnittebene sowohl im Bereich des Abdeckprofils als auch im Bereich der Ausgleichsleiste zu finden sind, so daß beim Fügen des Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste diese Abweichungen einander entsprechen, was ein spielfreies Fügen von Abdeckprofil und Ausgleichsleiste erlaubt.
  • Obwohl der Profilkörper auf das gemeinsame Fertigen des Abdeckprofils und einer einzigen Ausgleichsleiste beschränkt werden kann, können mit einem Abdeckprofil vorteilhaft zwei unterschiedlich geformte Ausgleichsleisten aus einem gemeinsamen Profilkörper geschnitten werden, wenn zunächst ein gemeinsamer Profilkörper für ein Abdeckprofil und zwei auf beiden Seiten des Klemmansatzes vorgesehene Ausgleichsleisten gefertigt wird, bevor die beiden Ausgleichsleisten durch je einen Schnitt entlang der Unterseite des Abdeckflansches und der jeweiligen Seitenfläche des Klemmansatzes vom Abdeckprofil abgetrennt werden. Damit stehen für eine Abdeckleiste zwei Ausgleichsleisten zur Verfügung, die je nach Bedarf wahlweise eingesetzt werden können.
  • Das gemeinsame Fertigen von Abdeckprofil und Ausgleichsleiste bzw. Ausgleichsleisten bringt zusätzliche Vorteile für beschichtete Abdeckprofile und Ausgleichsleisten mit sich, weil sich hinsichtlich der Struktur und des optischen Erscheinungsbildes der Beschichtungen des Abdeckprofils und der Ausgleichsleisten keine diese Beschichtungen voneinander abgrenzenden Unterschiede ergeben, wenn der gemeinsame Profilkörper zunächst an den späteren Sichtseiten des Abdeckprofils und der Ausgleichsleiste bzw. der Ausgleichsleisten beschichtet und erst dann in das Abdeckprofil und die Ausgleichsleiste bzw. Ausgleichsleisten getrennt wird. Der Unterschied zwischen dem im Stoßbereich zwischen Abdeckprofil und Ausgleichsleisten aneinanderstoßenden Beschichtungen kann sich höchstens auf im Bereich der Schnittfugen auftretende Änderungen beziehen, die aufgrund der kleinen Schnittfugenbreiten im optischen Erscheinungsbild vernachlässigt werden können.
  • Werden die Abdeckprofile und die Ausgleichsleisten tröpfchenweise beschichtet, wie dies beispielsweise bei einer Sprühbeschichtung, einer Bedampfung oder einer Beschichtung aus einem Beschichtungsnebel der Fall ist, so kann zunächst der gemeinsame Profilkörper entlang der Unterseite des Abdeckflansches geschnitten und dann beschichtet werden, bevor das Abdeckprofil und die Aus gleichsleiste bzw. Ausgleichsleisten durch einen Schnitt entlang der jeweiligen Seitenfläche des Klemmansatzes vollständig voneinander getrennt werden. Diese teilweise Schnittführung beispielsweise vor einer Lackierung bringt den Vorteil mit sich, daß eine Teilbeschichtung der Schnittfuge mit de Wirkung eintritt, daß die durch die Schnittfuge zwischen Abdeckflansch und Ausgleichsleiste gebildeten Längskanten sowohl im Bereich des Abdeckprofils als auch der Ausgleichsleiste beschichtet werden, was bei einem nachträglichen Schnitt nicht der Fall ist.
  • Um beim Abdecken der höheren der beiden Fußbodenflächen einen Randspalt zwischen dem Abdeckflansch und der vom Abdeckflansch übergriffenen Fußbodenfläche zu vermeiden, kann der Schnitt entlang der Unterseite des Abdeckflansches des Abdeckprofils unter einem eine Hinterscheidung des Abdeckflansches bedingenden, spitzen Winkel verlaufen. Diese Hinterschneidung bedingt außerdem aufgrund der Keilwirkung eine Zentrierung der Ausgleichsleiste, wenn das Abdeckprofil belastet und dabei die Ausgleichsleiste gegen den Randanschlag gedrückt wird.
  • Überlappen die Schnittfugen der entlang der Unterseite des Abdeckflansches und entlang der Seitenfläche des Klemmansatzes geführten Schnitte einander nur in einem Teilbereich der Schnittfugenbreite, so ergibt sich im Überlappungsbereich der Schnittfugen ein Absatz, der vorteilhaft als Randanschlag für die Ausgleichsleiste dienen kann, die gegen diesen Randanschlag über die Halterung angedrückt wird, um eine genaue Lagezuordnung der Ausgleichsleiste zum Abdeckprofil zu erreichen.
  • In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt. Es zeigen
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Überbrücken eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen in einem vereinfachten Querschnitt,
  • 2 einen gemeinsamen Profilkörper zum Herstellen eines Abdeckprofils und zweier Ausgleichsleisten in einer stirnseitigen Ansicht,
  • 3 den Profilkörper gemäß der 2 nach einem Trennschnitt entlang der Unterseite des Abdeckflansches des späteren Abdeckprofils im Querschnitt und
  • 4 die aus dem Profilkörper gemäß der 2 durch Schnitte entlang des Abeckflansches und entlang der Seitenfläche des Klemmansatzes gefertigte Abdeckleiste mit den beiden Ausgleichsleisten in einer dem Profilkörper entsprechenden Zuordnung im Querschnitt.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach der 1 ist ein Höhenunterschied zwischen einer Fußbodenfläche 1, beispielsweise eines Bodenbelages 2, und einer Fußbodenfläche 3 zu überbrücken, die gemäß dem Ausführungsbeispiel durch den den Bodenbelag 2 aufnehmenden Untergrund gebildet wird. Die Fußbodenfläche 3 kann aber selbstverständlich auch durch einen anderen Fußbodenbelag entstehen. Zur Überbrückung des Höhenunterschiedes zwischen den Fußbodenflächen 1 und 3 wird ein Abdeckprofil 4 eingesetzt, das aus einem Abdeckflansch 5 und einem vom Abdeckflansch 5 nach untern vorstehenden Klemmansatz 6 besteht, der in einer Halterung 7 klemmend gehalten wird. Diese Halterung 7 ist in Form eine Profilschiene ausgebildet, die von einem Befestigungssteg 8 aufragende, federnde Halterungsschenkel 9 aufweist, zwischen die der Klemmansatz 6 des Abdeckprofils 4 eingreift. Da das Abdeckprofil 4 symmetrisch zu einer Längsmittelebene ausgebildet ist, kann durch das Abdeckprofil für sich der Höhenunterschied zwischen den Fußbodenflächen 1 und 3 nicht überbrückt werden. Zum Ausgleich dieses Höhenunterschiedes ist daher eine Ausgleichsleiste 10 vorgesehen, die auf der Seite der niedrigeren Fußbodenfläche 3 an die Unterseite des Abdeckflansches 5 des Abdeckprofils 4 anschließt und sich auf dieser Fußbodenfläche 3 abstützt. Um einen bündigen Abschluß zwischen der Ausgleichsleiste 10 und dem Abdeckflansch 5 sicherzustellen, ohne eine formschlüssige Verbindung zwischen diesen Konstruktionsteilen vorsehen zu müssen, bildet die Halterung 7 einen Klemmsitz 11 für die Ausgleichsleiste 10. Zu diesem Zweck ist der Befestigungssteg 8 über die Halterungsschenkel 9 hinaus verbreitert und trägt im Bereich des Längsrandes dieser Verbreiterung einen Halterungsschenkel 12, der in eine Längsnut 13 der Ausgleichsleiste 10 klemmend eingreift. Der Abdeckflansch 5 des Abdeckprofils 4 bildet außerdem im Bereich des Klemmansatzes 6 einen Randanschlag 14 für die Ausgleichsleiste 10, die unter einer federnden Vorspannung des Halterungsschenkels 12 des Klemmsitzes 11 an diesen Randanschlag angedrückt wird, so daß eine genaue Lagezuordnung der Ausgleichsleiste 10 zum Abdeckprofil 4 erreicht wird.
  • Mit Hilfe der Ausgleichsleiste 10 läßt sich somit im Zusammenwirken mit einem bezüglich einer Längsmittelebene symmetrischen Abdeckprofil 4 der Höhenunterschied zwischen zwei Fußbodenflächen 1 und 3 vorteilhaft überbrücken, ohne den Einsatz des Abdeckprofils als Abdeckung einer Dehnungsfuge im Bereich eines Fußbodenbelages zu beeinträchtigen, der im Bereich der Dehnungsfuge keinen Höhenunterschied aufweist. Dies gelingt durch die Befestigung der Ausgleichsleiste 10 über den Klemmsitz 11 der Halterung 7, weil in diesem Fall keine formschlüssige Verbindung zwischen dem Abdeckflansch 5 und der Ausgleichsleiste 10 erforderlich wird. Der Klemmsitz 11 der Halterung 7 für die Ausgleichsleiste 10 schließt jedoch keineswegs eine Klebeverbindung zwischen der Ausgleichsleiste 10 und dem anliegenden Abschnitt des Abdeckflansches 5 aus, der zu diesem Zweck mit einem Klebestreifen versehen sein kann, was jedoch aus Übersichtlichkeitsgründen nicht näher dargestellt ist. Wird das Abdeckprofil 4 ohne Ausgleichsleiste 10 verwendet, so behindert im allgemeinen der verbreiterte Teil des Befestigungssteges 8 mit dem Halterungsschenkel 12 das Versetzen der Halterung 7. Aus diesem Grunde ist der verbreiterte Teil des Befestigungssteges 8 mit dem Halterungsschenkel 12 über eine Sollbruchstelle abtrennbar an die Profilschiene der Halterung 7 angesetzt, wie dies in der 1 angedeutet ist. Im Bedarfsfall kann somit der Halterungsschenkel 12 mit dem verbreiterten Teil des Befestigungssteges 8 von der übrigen Profilschiene abgetrennt werden.
  • Die bloße Anlage der Ausgleichsleiste 10 am zugehörigen Abschnitt des Abdeckflansches 5 stellt eine vorteilhafte Voraussetzung für eine einfache Fertigung der Abdeckleiste 10 und des Abdeckprofils 4 dar, weil das Abdeckprofil 4 und die Abdeckleiste 10 gemäß den 2 bis 4 aus einem gemeinsamen Profilkörper 15 hergestellt werden können. Gemäß den 2 bis 4 umfaßt der gemeinsame Profilkörper 15 nicht nur eine Ausgleichsleiste 10 sondern zwei Ausgleichsleisten 10 unterschiedlicher Form, was die Einsatzmöglichkeiten des Abdeckprofils 4 aufgrund des wahlweisen Einsatzes einer der beiden Ausgleichsleisten 10 zusätzlich erweitert.
  • Wie der 2 entnommen werden kann, setzt sich der Querschnitt des gemeinsamen Profilkörpers 15 aus den Querschnitten einerseits des Abdeckprofils 4 und anderseits der Ausgleichsleisten 10 zusammen, wobei zwischen dem Abdeckflansch 5 und dem Klemmansatz 6 des strichpunktiert angedeuteten Querschnittes des Abdeckprofils 4 und den anschließenden, hinsichtlich ihrer Umrißform ebenfalls strichpunktiert angedeuteten Ausgleichsleisten 10 Bearbeitungszugaben 16 für entsprechende Schnittfugen vorgesehen sind. In der 3 sind die Ausgleichsleisten 10 bereits zum Teil durch Schnittfugen 17 entlang der Unterseite des Abdeckflansches 5 vom späteren Abdeckprofil 4 getrennt. Die vollständige Trennung erfolgt durch Schnitte entlang der Seitenflächen des Klemmansatzes 6, wie dies durch die strichpunktiert angedeuteten Schnittfugen 18 erkennbar ist. Die vollständig vom Abdeckprofil 4 getrennten Ausgleichsleisten 10 sind in der 4 ersichlich, und zwar in einer gegenseitigen Zuordnung entsprechend dem Profilkörper 15, von dem ausgegangen wurde. Es zeigt sich, daß das Abdeckprofil 4 und die Ausgleichsleisten 10 aus dem gemeinsamen Profilkörper 15 durch einfache, gerade Schnitte entsprechend den Schnittfugen 17 und 18 hergestellt werden können, und zwar mit dem Vorteil, daß sich unvermeidbare Schnittungenauigkeiten beim Zusammensetzen des Abdeckprofils 4 mit einer der beiden Ausgleichsleisten ausgleichen.
  • Gemäß der 3 überlappen sich die Schnittfugen 17 und 18 entlang der Unterseite des Abdeckflansches 5 und entlang der Seitenfläche des Klemmansatzes 6 nur in einem Teilbereich der Schnittfugenbreiten, so daß aufgrund dieser Schnittführung sich im Bereich des Klemmansatzes 6 des Abdeckprofils 4 ein Absatz ergibt, der als Randanschlag 14 für die zugehörige Ausgleichsleiste 10 dienen kann.
  • Zur Vermeidung von Randspalten zwischen dem die Fußbodenfläche 1 übergreifenden Abdeckflansch 5 und dem Fußbodenbelag 2 soll der Abdeckflansch 5 eine Hinterschneidung bilden, so daß der Längsrand des Abdeckflansches 5 sicher am Bodenbelag 2 abgestützt wird, wie dies der 1 entnommen werden kann. Um eine solche Hinterschneidung bei der Fertigung des Abdeckprofils 4 zu erreichen, brauchen die Schnittfugen 17 lediglich unter einem spitzen Winkel α gegenüber dem Abdeckflansch 5 zu verlaufen, wie dies der 3 entnommen werden kann. Die übereinstimmende Neigung der durch die Schnittfugen 17 gebildeten Oberseite der Ausgleichsleisten 10 bringt den Vorteil mit sich, daß sich der Abschnitt des Abdeckflansches 5 im Bereich der Ausgleichsleiste 10 vollflächig an der Ausgleichsleiste 10 abstützen kann.
  • Die Fertigung des Abdeckprofils 4 und der Ausgleichsleisten 10 aus einem gemeinsamen Profilkörper 15 stellt darüber hinaus vorteilhafte Bedingungen für eine gleichartige Beschichtung der Sichtseiten des Abdeckprofils 4 und der Ausgleichsleisten 10 sicher, weil das Abdeckprofil 4 und die Ausgleichsleisten 10 in Form des Profilkörpers 15 gemeinsam beschichtet werden können. Unterschiede bezüglich der Oberflächenstruktur und des optischen Erscheinungsbildes der Beschichtung können sich ja nur aus Änderungen im Bereich der Schnittfugen 17 ergeben, wenn nach einer Beschichtung des gemeinsamen Profilkörpers 15 die Trennung der Ausgleichsleisten 10 vom Abdeckprofil 4 vorgenommen wird. Diese Trennung durch die Schnittfugen 17 kann je nach der Art der Beschichtung vor und nach der Beschichtung vorgenommen werden. Während sich bei einer Beschichtung beispielsweise mit einer Folie das Schneiden entlang der Schnittfugen 17 nach dem Aufbringen der Beschichtung empfiehlt, um einen möglichst stufenlosen Übergang der Beschichtungsstruktur und optischen Erscheinung der Beschichtung zwischen den Ausgleichsleisten 10 und dem Abdeckprofil 4 zu erreichen, ist bei einer Sprühbeschichtung, wie sie ein Lackieren darstellt, ein vorausgehendes Schneiden des gemeinsamen Profilkörpers 15 entlang der Unterseite des Abdeckflansches 5 günstig, um eine Beschichtung auf den sich durch die Schnittfugen 17 ergebenden Kanten zu erreichen, wie dies in der 3 durch die strichpunktiert angedeutete, aufgesprühte Beschichtung 19 veranschaulicht ist, die sich über die Kanten hinweg bis in den Schnittfugenbereich erstreckt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1113124 A2 [0002]
    • - WO 99/01628 A1 [0003]
    • - WO 03/04092 A1 [0004]

Claims (6)

  1. Vorrichtung zum Überbrücken eines Höhenunterschiedes zwischen zwei Fußbodenflächen mit einem Abdeckprofil, das einen die beiden Fußbodenflächen randseitig übergreifenden Abdeckflansch und wenigstens einen vom Abdeckflansch nach unten vorstehenden, in Längsrichtung des Abdeckprofils verlaufenden, in eine Halterung klemmend eingreifenden Klemmansatz aufweist, und mit einer Ausgleichsleiste zwischen dem Abdeckflansch des Abdeckprofils und der niedrigeren der beiden Fußbodenflächen, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (7) einen Klemmsitz (11) für die Ausgleichsleiste (10) bildet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (7) aus einer Profilschiene mit von einem Befestigungssteg (8) aufragenden, federnden Halterungsschenkeln (9) zur klemmenden Aufnahme des Klemmansatzes (6) des Abdeckprofils (4) besteht, wobei der Befestigungssteg (8) auf der Seite der niedrigeren Fußbodenfläche (3) über die Halterungsschenkel (9) hinaus verbreitert ist und den Klemmsitz (11) für die Ausgleichsleiste (10) trägt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmsitz (11) für die Ausgleichsleiste (10) aus einem in eine Längsnut (13) der Ausgleichsleiste (10) eingreifenden Halterungsschenkel (12) besteht.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der über die Halterungsschenkel (9) hinaus verbreiterte Teil des Befestigungssteges (8) über eine Sollbruchstelle vom übrigen Befestigungssteg (8) abtrennbar ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckflansch (5) des Abdeckprofils (4) für die Ausgleichsleiste (10) auf der Seite des Klemmansatzes (6) einen Randanschlag (14) bildet.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgleichsleiste (10) unter einer federnden Vorspannung des den Klemmsitz (11) bildenden Halterungsschenkels (12) der Halterung (7) am Randanschlag (14) des Abdeckflansches (5) anliegt.
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