DE202007008004U1 - Flache Flash-Speichervorrichtung - Google Patents

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    • H01R13/6581Shield structure

Abstract

USB-Flash-Speichervorrichtung mit:
einer Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung (60);
einem Gehäuse (62) mit einem Basis-Ende (70) und einem dem Basis-Ende (70) gegenüberliegenden hinteren Ende (72); und
einem Konnektor (64), der mit dem Gehäuse (62) verbunden ist und sich um eine Konnektor-Länge (C) von dem Basis-Ende (70) des Gehäuses (62) erstreckt, wobei der Konnektor (64) eine Öffnung definiert, durch die hindurch auf Daten-Pads der Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung (60) zugegriffen werden kann;
wobei das Gehäuse (62) und der Konnektor (64) zusammen eine Umfassung bilden, in der die Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung (60) untergebracht ist;
wobei das Gehäuse (62) eine sich zwischen dem Basis-Ende (70) und dem hinteren Ende (72) erstreckende Gehäuse-Länge (F) definiert, die nicht größer ist als die Konnektor-Länge (C).

Description

  • Aspekte der vorliegenden Erfindung betreffen Flash-Speichervorrichtungen und insbesondere im Profil flache USB-Flash-Speichervorrichtungen zum Erweitern des Betriebssystemspeichers eines Computers.
  • Flash-Speichervorrichtungen haben bei den Benutzern elektronischer Vorrichtungen weite Akzeptanz gefunden. Flash-Speichervorrichtungen sind in optimaler Weise tragbar und haben eine lange Lebensdauer, und das Speichersystem ist elektronisch, so dass keine beweglichen Teile der Speichervorrichtung existieren, die möglicherweise versagen und einen Datenverlust erzeugen könnten.
  • Bei einem Flash-Speicher handelt es sich um einen festen, nichtflüchtigen, neubeschreibbaren Speicher, der Eigenschaften eines RAM-Speichers und eines Festplattenspeichers aufweist. Ein Flash-Speicher ist ein dauerhafter Speicher, der in ähnlicher Weise wie ein dynamischer RAM-Speicher (DRAM) Datenbits elektronisch in Speicherzellen speichert, der jedoch auch Eigenschaften eines Festplattenspeichers dahingehend aufweist, dass, wenn die Energiezufuhr abgeschaltet wird, die Daten in dem Speicher verbleiben. Aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit, seiner Beständigkeit und seinen geringen Spannungserfordernissen ist ein Flash-Speicher ideal für zahlreiche Verwendungssituationen, wie z.B. für Computer einschließlich Laptop-Computern, Digitalkameras, Mobiltelephone, Drucker, Hand-Computer, Pager und Audiorecorder.
  • Eine zweckmäßige Flash-Speichervorrichtung ist ein USB-Flash-Speicher, der in einen Speicher-Port/Bus einer elektronischen Vorrichtung einführbar ist. USB-Flash-Speicher weisen einen Universal Serial Bus (USB) mit genormter Größe und Stift-Konfiguration auf, der in genormte USB-Ports elektronischer Vorrichtungen einführbar ist. Die USB-Normen wurden von einer Gruppe von Gesellschaften entwickelt, die dem USB Implementers Forum Inc. angehören. Die USB-Normen begünstigen die Weiterentwicklung und Verbreitung der Universal-Serial-Bus-Technologien. Zu diesem Zweck sind USB-Flash-Speicher tragbare, dauerhafte Speichervorrichtungen mit nichtflüchtiger Form der Datenspeicherung.
  • Tragbare elektronische Vorrichtungen sind weithin verfügbar geworden. Diese tragbaren Vorrichtungen, zu denen Laptop-Computer gehören, können vom Benutzer getragen werden, und der Benutzer kann auf sie in vielen verschiedenen Umgebungen zugreifen. Beispielsweise führen die Benutzer von Laptop-Computern ihre Laptops in öffentlichen Verkehrsmitteln wie z.B. Bussen, in Büchereien und Cafes sowie praktisch auf sämtlichen Universitätsgeländen mit und verwenden die Laptops auch in diesen Umgebungen. In diesem Zusammenhang können die in einer Umgebung gesammelten und gespeicherten Daten, z.B. die Daten, die auf einer Festplatte eines gemeinsam benutzten Systems einer Universität gespeichert worden sind, in einen Flash-Speicher geladen und vom Benutzer in eine zweite, separate Umgebung getragen werden, um dort in einem Personal Computer verwendet zu werden.
  • Die Verwendung von Flash-Speichern in tragbaren elektronischen Vorrichtungen kann einige Probleme bereiten. Beispielsweise kann, obwohl die Speicherung in einem Flash-Speicher dauerhaft und nichtflüchtig ist, ein Verdrehen oder Biegen des Flash-Speichers nach dessen Einführung in den Computer möglicherweise einen Teil des Computers beschädigen, und/oder es kann ein Teil des Flash-Speichers beschädigt werden. Somit kann das Risiko einer Beschädigung des Flash-Speichers oder einer Abtrennung des Flash-Speichers von einer tragbaren elektronischen Vorrichtung den Benutzer demotivieren, die Vorrichtung zu tragen oder mitzuführen, so dass der gesamte Nutzen der tragbaren elektronischen Vorrichtung reduziert ist.
  • Flash-Speicher und insbesondere USB-Flash-Speicher haben sich als populäre praktische Form eines dauerhaften Speicherns von Daten in tragbarem Format erwiesen. Verbesserungen der Tragbarkeit und der Verwendungseigenschaften von USB-Flash-Speichern werden von den Benutzern tragbarer elektronischer Vorrichtungen geschätzt. Aus diesem sowie aus weiteren Gründen besteht Bedarf an der vorliegenden Erfindung.
  • Einige Ausführungsformen gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung betreffen eine USB-Flash-Speichervorrichtung, die eine Leiterbahn-Schaltungsplatine, ein Gehäuse und einen Konnektor aufweist, der starr mit dem Gehäuse verbunden ist. Insbesondere bildet das Gehäuse ein Basis-Ende und ein dem Basis-Ende gegenüberliegendes hinteres Ende, und der Konnektor erstreckt sich um eine Konnektor-Länge von dem Basis-Ende des Gehäuses her. In dem Konnektor ist eine Öffnung ausgebildet, durch die hindurch auf Daten-Pads der Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung zugegriffen werden kann. Das Gehäuse und der Konnektor umschließen zusammen die Leiterbahn-Schaltungsplatine. Zu diesem Zweck hat das Gehäuse eine sich zwischen dem Basis-Ende und dem hinteren Ende erstreckende Gehäuse-Länge, die nicht größer ist als die Konnektor-Länge.
  • Weitere Ausführungsformen betreffen Computersysteme, die ein eine Umfassung bildendes Computergehäuse, eine in der Umfassung angeordnete CPU und einen USB-Flash-Speicher aufweisen, der mit dem Computergehäuse verbindbar ist. Das Computergehäuse weist einen Speicher-Port auf und hat einen Fußabdruck mit einer sich zwischen einander gegenüberliegenden Seiten des Computergehäuses erstreckenden Längsbemessung und einer sich zwischen einander gegenüberliegenden Enden des Computergehäuses erstreckenden Seitenbemessung. Der USB-Flash-Speicher weist eine Leiterbahn-Schaltungsplatine, ein Gehäuse mit einer Gehäuse-Länge, die sich zwischen einem Basis-Ende und einem dem Zugriffsende gegenüberliegenden hinteren Ende erstreckt, und einen Konnektor auf, der fest mit dem Basis-Ende des Gehäuses gekoppelt ist. Der Konnektor ist über den Spei cher-Port abnehmbar mit der CPU verbunden, und das Gehäuse und der Konnektor umschließen zusammen starr die Leiterbahn-Schaltungsplatine. Dabei erstreckt sich, wenn der USB-Flash-Speicher in den Speicher-Port eingeführt ist, die Gehäuse-Länge um weniger als 10% der Längsbemessung und weniger als 10% der Seitenbemessung des Fußabdrucks aus dem Computergehäuse.
  • Weitere Aspekte der Erfindung betreffen ein Verfahren zum Zugreifen auf einen Speicher oder eine tragbare elektronische Vorrichtung. Zu dem Verfahren zählt der Schritt des Bereitstellens eines tragbaren Computers mit einem Systemspeicher und des Bereitstellens einer externen Speichervorrichtung. Die externe Speichervorrichtung weist eine Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung, ein Gehäuse mit einer Gehäuse-Länge, die sich zwischen einem Basis-Ende und einem dem Basis-Ende gegenüberliegenden hinteren Ende erstreckt, und einen Konnektor auf, der fest mit dem Basis-Ende des Gehäuses gekoppelt ist und sich um eine Konnektor-Länge von diesem erstreckt. Das Gehäuse und der Konnektor umschließen zusammen starr die Leiterbahn-Schaltungsplatine. Zu dem Verfahren zählt ferner das Einstecken eines Vorderendes des Konnektors der externen Speichervorrichtung in einen USB-Port des Computers, wobei die externe Speichervorrichtung eine zum Zugriff geeignete Erweiterung des Systemspeichers bildet. In diesem Zusammenhang bilden das Gehäuse und der Konnektor zusammen eine Umschließung mit einer Vorrichtungslänge, die sich zwischen dem vorderen Ende des Konnektors und dem hinteren Ende des Gehäuses erstreckt, und die Gehäuse-Länge beträgt weniger als 50% der Vorrichtungslänge.
  • Ein besseres Verständnis der Ausführungsformen der Erfindung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Zeichnungen. Die in den Zeichnungen gezeigten Bauteile sind nicht unbedingt maßstabsgerecht relativ zueinander gezeigt. Gleiche Teile sind durchgehend mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Computersystems mit einer einen USB-Flash-Speicher aufweisenden erweiterten Systemspeichervorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 eine Draufsicht auf das Computersystem gemäß 1;
  • 3A eine explodierte perspektivische Ansicht eines USB-Flash-Speichers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 3B eine explodierte Seitenansicht des USB-Flash-Speichers gemäß 3A;
  • 3C eine Seitenansicht des USB-Flash-Speichers gemäß 3B im zusammengefügten Zustand;
  • 4A eine explodierte perspektivische Ansicht eines weiteren USB-Flash-Speichers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 4B eine explodierte Seitenansicht des USB-Flash-Speichers gemäß 4A;
  • 4C eine Seitenansicht des USB-Flash-Speichers gemäß 4B im zusammengefügten Zustand;
  • 5A eine perspektivische Ansicht eines weiteren USB-Flash-Speichers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 5B zeigt eine Draufsicht auf den USB-Flash-Speicher gemäß 5A;
  • 6A eine perspektivische Ansicht eines weiteren USB-Flash-Speichers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 6B zeigt eine Draufsicht auf den USB-Flash-Speicher gemäß 6A;
  • 7A eine perspektivische Ansicht eines weiteren USB-Flash-Speichers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung; und
  • 7B zeigt eine Draufsicht auf den USB-Flash-Speicher gemäß 7A.
  • 1 und 2 zeigen eine perspektivische Ansicht eines Computersystems 20 bzw. eine Draufsicht auf einen Teil des Computersystem 20, jeweils gemäß Ausführungsformen der Erfindung. Das Computersystem 20 weist eine tragbare elektronische Vorrichtung in Form eines Computers 22 und eine mit einem USB-Flash-Speicher 24 versehene Speichervorrichtung auf, die in den Computer 22 einführbar ist, um das Betriebssystem des Computers 22 zu erweitern.
  • Der Computer 22 ist von gleicher Art wie ein herkömmlicher Laptop-Computer und weist ein Monitorteil 26 und ein Computergehäuse 28 auf. Gemäß einer Ausführungsform ist das Monitorteil 26 entlang einer mit Gelenken versehenen Rückseite 30 schwenkbar mit dem Computergehäuse 28 verbunden. Die mit Gelenken versehene Rückseite 30 weist z.B. ein erstes Schwenkgelenk 32 und ein zweites Schwenkgelenk 34 auf, und die Gelenke 32, 34 sind zwischen dem Monitorteil 26 und dem Computergehäuse 28 befestigt, damit das Monitorteil 26 relativ zu dem Computergehäuse 28 geöffnet werden kann. In diesem Zusammenhang handelt es sich bei dem Computer 22 um einen tragbaren Computer vom Laptop-Typ, obwohl auch andere tragbare elektronische Vorrichtungen einschließlich handgehaltener Vorrichtungen akzeptabel sind und im Bereich der vorliegenden Anmeldung liegen.
  • Generell bildet das Computergehäuse 28 eine Umfassung, die um eine CPU 35 herum angeordnet ist, und weist mehrere Ports auf, die elektrisch mit der CPU 35 verbunden sind. Beispielsweise ist in dem Computergehäuse 28 ein Speicher-Port 36 ausgebildet und derart konfiguriert, dass er einen Teil des USB-Flash-Speichers 24 aufnehmen kann. Gemäß einer Ausführungsform ist der Speicher-Port 36 ein Universal-Serial-Bus-(USB-)Port, der zur Aufnahme eines Konnektorteils des USB-Flash-Speichers 24 konfiguriert ist. In dem Computergehäuse 28 sind ferner Peripherie-Ports 38, 40 ausgebildet, die zum elektrischen Verbinden (nicht gezeigter) Peripherievorrichtungen mit dem Computer 22 geeignet sind.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf einen Teil des Computersystems 20. Der Monitorteil 26 (1) ist hier nicht als Bezugspunkt gezeigt, und zur besseren Übersicht sind auch andere Teile wie z.B. die Tastatur und die Energieversorgungseinheit(en) nicht gezeigt. Das Computergehäuse 28 bildet eine Umfassung 50, in der die CPU 35 untergebracht ist. Das Computergehäuse 28 ist durch einander gegenüberliegende Seiten 29, 30 und einander gegenüberliegende Enden 52, 54 begrenzt. Dabei bildet ein Außenumfangsbereich des Computergehäuses 28 einen Fußabdruck mit einer sich zwischen den einander gegenüberliegenden Seiten 29, 30 erstreckenden Längsabmessung D und einer sich zwischen den einander gegenüberliegenden Enden 52, 54 des Computergehäuses 28 erstreckenden Seitenabmessung W.
  • Der USB-Flash-Speicher 24 ist tragbar und in herausnehmbar Weise in das Computergehäuse 28 einführbar. Das Einführen des tragbaren USB-Flash-Speichers 24 in das Computergehäuse 28 resultiert darin, dass ein Teil des USB-Flash-Speichers 24 über den Fußabdruck des Computergehäuses 28 vorsteht. Insbesondere weist gemäß einer Ausführungsform der USB-Flash-Speicher 24 einen USB-Konnektor mit derartiger Konfiguration und Bemessung auf, dass er in einen herkömmlichen USB-Konnektor-Port eingeführt und an darin angeschlossen werden kann. Wenn dieser USB-Konnektor in den Speicher-Port 36 eingeführt und voll in Eingriff mit diesem gebracht wird, führt dies dazu, dass nur ein Teil einer Computergehäuse-Länge F des USB-Flash-Speichers 24 aus dem Computergehäuse 28 vorsteht. In dieser Weise ist bei dem USB-Flash-Speicher 24 eine Unregelmäßigkeit oder Unterbrechung des Fußabdrucks des Computergehäuses 28 minimiert, wobei die Gehäuse-Länge F sich um weniger als 10% der Längsabmessung D und um weniger als 10% der Seitenabmessung W des Fußabdrucks des Computergehäuses 28 von dem Computergehäuse 28 weg erstreckt.
  • 3A zeigt eine explodierte perspektivische Ansicht eines Beispiels eines USB-Flash-Speichers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Der USB-Flash-Speicher 24 weist eine Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung 60, ein Gehäuse 62 und einen Konnektor 64 auf, wobei das Gehäuse 62 und der Konnektor 64 zusammen die Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung 60 starr umschließen.
  • Die Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung 60 weist eine Festkörper-IC-Schaltung 66 und Datenzugriffs-Pads 68 auf, die elektrisch mit der IC-Schaltung 66 verbunden sind. Gemäß einer Ausführungsform weist die IC-Schaltung 66 mehrere Transistoren auf, die mehrere Transistoren-Paare enthalten, welche durch eine dünne Dielektrikum-Schicht voneinander getrennt sind. Beispielsweise weist jedes Transistor-Paar ein Floating Gate auf, das durch eine dünne Dielektrikum-Schicht derart von einem Steuer-Gate getrennt ist, dass das Transistor-Paar zur Elektronen-Tunnelung konfiguriert ist, was für die Speicherung zweckmäßig ist. Dabei bildet die Schaltung 66 einen elektronisch löschbaren, programmierbaren ROM-Speicher (EEPROM), der mit der Flash-Speicherung von Daten konsistent ist. Geeignete Schaltungsvorrichtungen sind erhältlich von Atmel Corporation, San Jose, California, USA.
  • Das Gehäuse 62 bildet ein Basis-Ende 70 und ein dem Basis-Ende 70 gegenüberliegendes hinteres Ende 72, und eine obere Außenfläche 74, die einer unteren Außenfläche 76 gegenüberliegt. Gemäß einer Ausführungsform ist in der oberen Außenfläche 74 eine Herauszieh-Vertiefung 78 ausgebildet. Das Gehäuse 62 definiert eine Gehäuse-Länge F, die sich zwischen dem Basis-Ende 70 und dem hinteren Ende 72 erstreckt. Das Gehäuse 62 umgibt mindestens einen Teil der Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung 60 in schützender Weise. Gemäß einer Ausführungsform ist, wie in 2 gezeigt, die Gehäuse-Länge F derart minimiert, dass das Gehäuse 62 den Fußabdruck des Computergehäuses 28 nur minimal über das Ende 52 hinaus, von dem das Gehäuse 62 absteht, unterbricht.
  • Der Konnektor 64 definiert ein vorderes Ende 80 und ein dem vorderen Ende 80 gegenüberliegendes hinteres Ende 82. Gemäß einer Ausführungsform ist das hintere Ende 82 mit dem Basis-Ende 70 des Gehäuses 62 gekoppelt, und das vordere Ende 80 ist derart bemessen und geformt, dass es mit den USB-Normen konform ist. Der Konnektor ist mit Öffnungen 84a, 84b versehen, die derart konfiguriert sind, dass sie mit (nicht gezeigten) Rückhalteclips zusammengreifen können, die in einem USB-Port angeordnet sind (wie z.B. dem Speicher-Port 36 gemäß 2). Somit werden, wenn der Konnektor 64 eingeführt wird, die Öffnungen 84a, 84b von den Rückhalteclips erfasst, und das vordere Ende 80 gelangt in "Bodenanschlag" oder "stoppt" innerhalb des Speicher-Ports 36, um den Bewegungsweg des Konnektors 64 in den USB-Port zu begrenzen und zu gewährleisten, dass der Konnektor 64 sich voll im Eingriff innerhalb des USB-Ports befindet. Gemäß einer Ausführungsform ist das Gehäuse 62 nichtmetallisch und ist starr mit einem Metall-Konnektor 64 verbunden, und das Gehäuse 62 und der Konnektor 64 bilden zusammen eine starre Umfassung, in der die Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung 60 untergebracht ist.
  • Gemäß 2 greift während des Betriebs des Computers 22 die CPU 35 auf ein Betriebssystem (OS) des Computers 22 zu, und die IC-Schaltung 66 der Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung 60 wird zur Erweiterung des OS-Speichers verwendet. Insbesondere kann der USB-Flash-Speicher 24 einen RAM-Speicher bilden, auf den die CPU 35 zugreifen kann, wobei dieser RAM-Speicher den OS-Speicher des Computersystem 20 erweitert. Dadurch kann das System 20 schneller arbeiten, insbesondere wenn Daten zwischen in Betrieb befindlichen Programmen übertragen werden. Auf diese Weise erweitert der USB-Flash-Speicher 24 den OS-Speicher und erhöht die Leistungsfähigkeit des Systems, ohne dass der Benutzer das Computergehäuse 28 öffnen und separate Speicherkarten in den Computer 22 einsetzen muss.
  • 3B zeigt eine explodierte Seitenansicht, und 3C zeigt eine Seitenansicht im zusammengefügten Zustand des USB-Flash-Speichers 24 gemäß Ausführungsformen der Erfindung. Im zusammengefügten Zustand ist der Konnektor 64 starr mit dem Gehäuse 62 verbunden, und das Gehäuse 62 und der Konnektor 64 zusammen umschließen die Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung 60. Insbesondere ist das hintere Ende 82 des Konnektors 64 starr mit dem Basis-Ende 70 des Gehäuses 62 gekoppelt, und zwar derart, dass der Konnektor 64 um eine exponierte Konnektor-Länge C von dem Basis-Ende 70 des Gehäuses 62 absteht. Gemäß einer Ausführungsform ist der Konnektor 64 ein USB-Konnektor, der in einen USB-Port derart einführbar ist, dass im Wesentlichen die gesamte exponierte Konnektor-Länge C in dem USB-Port aufgenommen wird, wenn der USB-Port mit den Öffnungen 84a, 84b (3A) zusammengreift.
  • Ferner bilden das Gehäuse 62 und der Konnektor 64 zusammen eine Umschließung mit einer Vorrichtungslänge L, die sich zwischen dem vorderen Ende 80 des Konnektors 64 und dem hinteren Ende 72 des Gehäuses 62 erstreckt, und die Gehäuse-Länge F beträgt weniger als 50% der Vorrichtungslänge L. Dabei ist die Gehäuse-Länge F des Gehäuse 62 nicht größer als eine exponierte Konnektor-Länge C des Konnektors 64. Gemäß einer Ausführungsform ist die Gehäuse-Länge F des Gehäuses 62 kleiner als die exponierte Konnektor-Länge C des Konnektors 64. Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Gehäuse-Länge F des Gehäuses 62 von gleicher Länge wie die Konnektor-Länge C des Konnektors 64.
  • Im zusammengefügten Zustand kann auf die Datenzugriffs-Pads 68 der Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung 60 durch eine (nicht gezeigte) Öffnung hindurch zugegriffen werden, die in dem vorderen Ende 80 des Konnektors 64 ausgebildet ist. Dabei können, wie zusätzlich anhand von 2 ersichtlich ist, die Datenzugriffs-Pads 68 elektrisch mit dem Speicher-Port 36 verbunden werden, wenn der Konnektor 64 in den Computer 22 eingeführt ist. Die Gehäuse-Länge F ist dahingehend kleiner als die Konnektor-Länge C, dass, wenn der Standard-USB-Konnektor 64 in den Speicher-Port 36 eingeführt ist, die Gehäuse-Länge F sich um weniger als 10% der Längsbemessung D und weniger als 10% der Seitenbemessung W aus dem Computergehäuse 28 heraus erstreckt. Es hat sich überraschenderweise erwiesen, dass ein derart bemessener Gehäuse 62 nur eine minimale Unterbrechung des Fußabdrucks des Computergehäuses 28 verursacht und ein unbeabsichtigtes Entfernen des Flash-Speichers 24 verhindert, wenn das System 20 (1, 2) getragen und/oder geschüttelt wird.
  • Wie oben erwähnt ist die Gehäuse-Länge F des Gehäuses 62 derart minimiert, dass der Fußabdruck des Computergehäuses 28 (2), von dem aus sich die Länge erstreckt, nur minimal unterbrochen wird. Deshalb kann das manuelle Entfernen des USB-Flash-Speichers 24 aus dem Computergehäuse 28 möglicherweise schwierig sein. Deshalb weist gemäß einer Ausführungsform das Gehäuse 62 ein Merkmal, wie z.B. eine Herauszieh-Vertiefung 78 auf, mittels dessen das manuelle Entfernen des USB-Flash-Speichers 24 aus dem Computergehäuse 28 erleichtert wird. Gemäß einer Ausführungsform bildet die Herauszieh-Vertiefung 78 eine konkave Fläche, die als Greifbereich dient, der dem Benutzer des USB-Flash-Speichers 24 ermöglicht, das Computergehäuse 28 zu ergreifen und den USB-Flash-Speicher aus einem Computer-Port zu entfernen. Zu diesem Zweck ist gemäß einer Ausführungsform das Gehäuse 62 aus einem weichen, nachgiebigen Polymer ausgebildet, das klebrig ist (d.h. das Äußere des Gehäuses 62 nahe der Herauszieh-Vertiefung 78 hat einen großen Reibkoeffizienten).
  • Zu den geeigneten Materialien für das Ausbilden des Gehäuses 62 zählen thermoplastische Polymere, sowie synthetischer Kautschuk und Naturkautschuk. Ein geeignetes Material zur Bildung des Gehäuses 62 weist SilasticTM LC-40-2004 auf, beim dem es sich um einen Siliconkautschuk handelt, der erhältlich ist von Dow Corning STI, Inc., Kendallville, Indiana, USA. Die Weichheit oder relative Härte des Materials, welches das Gehäuse 62 bildet, wird durch einen Durometer-Wert quantifiziert, der als Shore-A-Härte repräsentiert ist. Gemäß einer Ausführungsform beträgt der Durometer-Wert des das Gehäuse 62 bildenden Materials 20–60 Shore-A, und vorzugsweise hat das Material, welches das Gehäuse 62 bildet, einen Durometer-Wert von ungefähr 35–45 Shore-A. Die Verwendung anderer Polymere zur Ausbildung des Gehäuses 62 ist ebenfalls möglich.
  • 4A zeigt eine explodierte perspektivische Ansicht einer weiteren mit einem USB-Flash-Speicher 94 versehenen Speichervorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Der USB-Flash-Speicher 94 weist eine Leiterplatten-Schaltungsvorrichtung 200, ein Gehäuse 102 und einen Konnektor 104 auf, der starr mit dem Gehäuse 102 gekoppelt ist. Das Gehäuse 102 und der Konnektor 104 umschließen zusammen starr die Leiterplatten-Schaltungsvorrichtung 100.
  • Gemäß einer Ausführungsform weist die Leiterplatten-Schaltungsvorrichtung 100 eine erste Platine 106 und eine zweite Platine 107 auf, die elektrisch mit der ersten Platine 106 verbunden ist. Gemäß einer Ausführungsform ist eine der Platinen, z.B. die erste Platine 106, eine Leiterbahn-Platine mit einer (nicht gezeigten) IC-Schaltung, und die andere Platine, z.B. die zweite Platine, ist einer Interface-Platine mit Datenzugriffs-Pads 108, die elektrisch mit der IC-Schaltung kommunizieren.
  • Das Gehäuse 102 definiert ein Basis-Ende 110 und ein dem Basis-Ende 110 gegenüberliegendes hinteres Ende 112, sowie eine Gehäuse-Länge F2, die sich zwischen dem Basis-Ende 110 und dem hinteren Ende 112 erstreckt. Gemäß einer Ausführungsform ist das hintere Ende 112 gekrümmt, wobei die Krümmung zwischen einander gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses 102 verläuft. Gemäß einer weiteren Ausführungsform definiert das hintere Ende 112 einen Kreisbogenabschnitt, obwohl auch andere gekrümmte Formen akzeptabel sind.
  • Der Konnektor 104 definiert ein vorderes Ende 120 und ein dem vorderen Ende 120 gegenüberliegendes hinteres Ende 122. Das Gehäuse 102 und der Konnektor 104 gleichen dem Gehäuse 62 und dem Konnektor 64 (3A), die oben beschrieben wurden. Gemäß einer Ausführungsform ist beispiels weise das Gehäuse 102 nichtmetallisch, und der Konnektor 104 weist Metall auf.
  • 4B zeigt eine explodierte Seitenansicht und 4C eine im zusammengefügten Zustand betrachtete Seitenansicht des USB-Flash-Speichers 94 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung 100 weist mehrere elektrisch verbundene Platinen auf. Zum Beispiel weist die Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung 100 zwei Platinen auf, wobei die erste Platine 106 mit der zweiten Platine 107 durch einen elektrischen Konnektor 130 elektrisch verbunden ist. In diesem Zusammenhang bildet die zweite Platine 107 relativ zu der ersten Platine 106 eine "Zwischengeschoss"-Platine.
  • Gemäß einer Ausführungsform sind die Platinen 106, 107 derart angeordnet oder gestapelt, dass ihr kombiniertes Volumen minimiert ist. Beispielsweise ist gemäß einer Ausführungsform die erste Platine 106 auf die zweite Platine 107 gestapelt, obwohl auch andere Volumenminimierungstechniken akzeptabel sind. Gemäß einer Ausführungsform ist der elektrische Konnektor 130 ein starrer Konnektor, der die erste Platine 106 um einen vorgegebenen Abstand von der zweiten Platine 107 trennt. Generell weist eine der Platinen 106, 107 eine Festkörper-Schaltung auf, die mit den Datenzugriffs-Pads 108 elektrisch verbunden ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform bildet das Gehäuse 102 eine obere Außenfläche 134 und eine untere Außenfläche 136, und jede der Außenflächen 134, 136 definiert eine Herauszieh-Vertiefung 138 bzw. 139. Das Gehäuse 102 gleicht dem oben beschriebenen Gehäuse 62 (3A und 3B). Das Gehäuse 102 weist weiche Polymere auf, wie z.B. Siliconkautschuk der Marke SilasticTM LC-40-2004, erhältlich von Dow Corning STI, Inc., Kendallville, Indiana, USA, dessen Durometer-Wert ungefähr 20–60 Shore-A beträgt, obwohl auch andere Polymere akzeptabel sind.
  • Im zusammengefügten Zustand ist das hintere Ende 122 des Konnektors 104 starr mit dem Basis-Ende 110 des Gehäuses 102 gekoppelt, und der Konnektor 104 erstreckt sich um eine Konnektor-Länge C2 von dem Basis-Ende 110 des Gehäuses 102. Das Gehäuse 102 und der Konnektor 104 bilden zusammen eine Umschließung mit einer Vorrichtungslänge L2, die sich zwischen dem vorderen Ende 120 des Konnektors 104 und dem hinteren Ende 112 des Gehäuses 102 erstreckt, und die Gehäuse-Länge F2 beträgt weniger als 50% der Vorrichtungslänge L2.
  • Das Gehäuse 102 und der Konnektor 104 umschließen zusammen die Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung 100 derart, dass auf die Daten-Pads 108 durch eine (nicht gezeigte) Öffnung des vorderen Endes 120 des Gehäuses 102 zugegriffen werden kann. Die Herauszieh-Vorsprünge 138, 139 sind in dem Gehäuse 102 vorgesehen, um dem Benutzer zu ermöglichen, den USB-Flash-Speicher 94 zu ergreifen und ihn aus einer elektronischen Vorrichtung wie z.B. einem Computer zu entfernen.
  • Generell ist die Gehäuse-Länge F2 derart bemessen, dass, wenn der USB-Flash-Speicher 94 in ein Computersystem wie z.B. das Computersystem 20 (2) eingeführt ist, die Gehäuse-Länge F2 sich von dem Computergehäuse 28 derart erstreckt, dass der Fußabdruck des Computergehäuses 28 nur minimal unterbrochen wird. Dabei ist die Gehäuse-Länge F2 des Gehäuse 102 nicht größer als eine exponierte Konnektor-Länge C2 des Konnektors 104. Gemäß einer Ausführungsform ist die Gehäuse-Länge F2 kleiner als die exponierte Konnektor-Länge C2 des Konnektors 104. Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Gehäuse-Länge F2 gleich der Konnektor-Länge C2 des Konnektors 104. Zu diesem Zweck erstreckt sich die Gehäuse-Länge F2 um weniger als 10% der Längsbemessung D und weniger als 10% der Seitenbemessung W von dem Fußabdruck des Computergehäuses 28 weg.
  • 5A zeigt eine perspektivische Ansicht eines weiteren USB-Flash-Speichers 200 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Der USB-Flash-Speicher 200 weist ein Gehäuse 202 und einen Konnektor 204 auf, der starr mit dem Gehäuse 202 gekoppelt ist. Das Gehäuse 202 und der Konnektor 204 umschließen zusammen starr eine (nicht gezeigte) Leiterplatten-Schaltungsvorrichtung, die eine Platine mit Datenzugriffs-Pads 208 aufweist, auf die durch eine im Konnektor 204 ausgebildete Öffnung 209 zugegriffen werden kann. Gemäß einer Ausführungsform ist der Konnektor 204 ein USB-Konnektor, der den USB-Normen entspricht.
  • Das Gehäuse 202 definiert ein Basis-Ende 210 und ein dem Basis-Ende 210 gegenüberliegendes hinteres Ende 212, und der Konnektor 204 definiert ein vorderes Ende 220 und ein dem vorderen Ende 220 gegenüberliegendes hinteres Ende 222. Das hintere Ende 222 des Konnektors 204 ist starr mit dem Basis-Ende 210 des Gehäuses 202 gekoppelt. Gemäß einer Ausführungsform ist das hintere Ende 212 des Gehäuses 202 wie gezeigt gekrümmt. Gemäß einer weiteren Ausführungsform definiert das hintere Ende 212 einen Kreisbogenabschnitt, obwohl auch andere Formen des hinteren Endes 212 akzeptabel sind.
  • Das Gehäuse 202 gleicht dem bereits beschriebenen Gehäuse 62 (3A und 3B). Das Gehäuse 202 weist weiche Polymere auf, wie z.B. Siliconkautschuk der Marke SilasticTM LC-40-2004, erhältlich von Dow Corning STI, Inc., Kendallville, Indiana, USA, dessen Durometer-Wert ungefähr 20–60 Shore-A beträgt, obwohl auch andere Polymere akzeptabel sind.
  • 5B zeigt eine Draufsicht auf den USB-Flash-Speicher 200 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Gehäuse 202 definiert eine Gehäuse-Länge F3, die sich zwischen dem Basis-Ende 210 und dem hinteren Ende 212 erstreckt, und der Konnektor 204 definiert eine exponierte Konnektor-Länge C3, die sich zwischen dem vorderen Ende 220 des Konnektors 204 und dem Basis-Ende 210 des Gehäuses 202 erstreckt. Gemäß einer Ausführungsform ist die Gehäuse-Länge F3 des Gehäuses 202 kleiner als die Konnektor-Länge C3 des Konnektors 204. Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Gehäuse-Länge F3 des Gehäuses 202 gleich der Konnektor-Länge C3 des Konnektors 204.
  • Ferner bilden das Gehäuse 202 und der Konnektor 204 eine Umfassung, die eine Gehäuse-Länge L3 hat, welche sich zwischen dem vorderen Ende 220 des Konnektors 204 und dem hinteren Ende 212 des Gehäuses 202 erstreckt, und die Gehäuse-Länge L3 beträgt weniger als 50% der Vorrichtungslänge L3.
  • Generell ist die Gehäuse-Länge F3 derart bemessen, dass, wenn der USB-Flash-Speicher 200 in ein Computersystem wie z.B. das Computersystem 20 (2) eingeführt ist, die Gehäuse-Länge F3 sich von dem Computergehäuse 28 derart erstreckt, dass der Fußabdruck des Computergehäuses 28 nur minimal unterbrochen wird. Beispielsweise erstreckt sich die Gehäuse-Länge F3 um weniger als 10% der Längsbemessung D und weniger als 10% der Seitenbemessung W von dem Fußabdruck des Computergehäuses 28.
  • Vor diesem Hintergrund ist gemäß einer Ausführungsform das Gehäuse 202 mit einem Herauszieh-Merkmal versehen, welches das manuelle Entfernen des USB-Flash-Speichers 200 aus einer elektronischen Vorrichtung, in die er eingeführt ist, erleichtert. Beispielsweise bildet gemäß einer Ausführungsform das Gehäuse 202 einen Herauszieh-Schlitz 230, der z.B. zur Aufnahme eines Daumennagels des Benutzers konfiguriert ist. Obwohl nur ein einziger Herauszieh-Schlitz 230 gezeigt ist, können selbstverständlich auch zwei einander gegenüberliegende Herauszieh-Schlitze an einander gegenüberliegenden Außenflächen des Gehäuses 202 ausgebildet sein. Mittels dieser Vorrichtung kann der Benutzer einen eingeführten USB-Flash-Speicher 200 manuell entfernen, obwohl die Gehäuse-Länge F3 des Gehäuses 202 den Fußabdruck des Comuutergehäuses 28 nur minimal unterbricht (2).
  • 6A zeigt eine perspektivische Ansicht eines weiteren USB-Flash-Speichers 300 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Der USB-Flash-Speicher 300 weist ein Gehäuse 302 und einen Konnektor 304 auf, der starr mit dem Gehäuse 302 gekoppelt ist. Das Gehäuse 302 und der Konnektor 304 umschließen zusammen starr eine (nicht gezeigte) Leiterplatten-Schal tungsvorrichtung, die eine Interface-Platte mit Datenzugriffs-Pads 308 aufweist, auf die durch eine im Konnektor 304 ausgebildete Öffnung 309 zugegriffen werden kann. Gemäß einer Ausführungsform ist der Konnektor 304 ein USB-Konnektor, der den USB-Normen entspricht.
  • Das Gehäuse 302 definiert ein Basis-Ende 310 und ein dem Basis-Ende 310 gegenüberliegendes hinteres Ende 312, und ein Paar einander gegenüberliegender Erhebungen bzw. Absätze 314, 316, die an einander gegenüberliegenden Enden des Gehäuses 302 ausgebildet sind. Gemäß einer Ausführungsform bilden die einander gegenüberliegenden Erhebungen 314, 316 Herauszieh-Merkmale, die beim Herausziehen des USB-Flash-Speichers 300 aus einem Speicher-Port des Computers nützlich sind. Der Konnektor 304 definiert ein vorderes Ende 320 und ein dem vorderen Ende 320 gegenüberliegendes hinteres Ende 322, und das hintere Ende 322 des Konnektors 304 ist starr mit dem Basis-Ende 310 des Gehäuses 302 gekoppelt.
  • Das Gehäuse 302 gleicht dem bereits beschriebenen Gehäuse 62 (3A und 3B). Das Gehäuse 302 weist weiche Polymere auf, wie z.B. Siliconkautschuk der Marke SilasticTM LC-40-2004, erhältlich von Dow Corning STI, Inc., Kendallville, Indiana, USA, dessen Durometer-Wert ungefähr 20–60 Shore-A beträgt, obwohl auch andere Polymere akzeptabel sind.
  • 6B zeigt eine Draufsicht auf den USB-Flash-Speicher 300 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Gehäuse 302 definiert eine Gehäuse-Länge F4, die sich zwischen dem Basis-Ende 310 und dem hinteren Ende 312 erstreckt, und der Konnektor 304 definiert eine exponierte Konnektor-Länge C4, die sich zwischen dem vorderen Ende 320 des Konnektors 304 und dem Basis-Ende 310 des Gehäuses 302 erstreckt. Gemäß einer Ausführungsform ist die Gehäuse-Länge F4 des Gehäuses 302 kleiner als die Konnektor-Länge C4 des Konnektors 304. Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Gehäuse-Länge F4 des Gehäuses 302 gleich der Konnektor-Länge C4 des Konnektors 304.
  • Ferner bilden das Gehäuse 302 und der Konnektor 304 eine Umfassung, die eine Gehäuse-Länge L4 hat, welche sich zwischen dem vorderen Ende 320 des Konnektors 304 und dem hinteren Ende 312 des Gehäuses 302 erstreckt, und die Gehäuse-Länge L4 beträgt weniger als 50% der Vorrichtungslänge L4.
  • Generell ist die Gehäuse-Länge F4 derart bemessen, dass, wenn der USB-Flash-Speicher 300 in ein Computersystem wie z.B. das Computersystem 20 (2) eingeführt ist, die Gehäuse-Länge F4 des Gehäuses 302 sich von dem Computergehäuse 28 derart erstreckt, dass der Fußabdruck des Computergehäuses 28 nur minimal unterbrochen wird. Beispielsweise ist die Gehäuse-Länge F4 derart bemessen, dass sie sich um weniger als 10% der Längsbemessung D und weniger als 10% der Seitenbemessung W von dem Fußabdruck des Computergehäuses 28 erstreckt.
  • 7A zeigt eine perspektivische Ansicht eines weiteren USB-Flash-Speichers 400 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Der USB-Flash-Speicher 400 weist ein Gehäuse 402 und einen Konnektor 404 auf, der starr mit dem Gehäuse 402 gekoppelt ist. Das Gehäuse 402 und der Konnektor 404 umschließen zusammen starr eine Leiterplatten-Schaltungsvorrichtung 405. Die Leiterplatten-Schaltungsvorrichtung 405 weist eine Schaltungsplatine 406 und eine Interface-Platte 407 auf, die mit der Schaltungsplatine 406 elektrisch verbunden ist. Die Interface-Platte 407 weist Datenzugriffs-Pads 408 auf, auf die durch eine im Konnektor 404 ausgebildete Öffnung 409 zugegriffen werden kann. Gemäß einer Ausführungsform ist der Konnektor 404 ein USB-Konnektor, der den USB-Normen entspricht.
  • Das Gehäuse 402 definiert ein Basis-Ende 410 und ein dem Basis-Ende 410 gegenüberliegendes hinteres Ende 412. Dabei ist durch das Basis-Ende 410 der Konnektor 404 mit einer Zugriffsmöglichkeit auf mindestens einen Teil er Leiterplatten-Schaltungsvorrichtung 405 versehen. Der Konnektor 404 definiert ein vorderes Ende 420 und ein dem vorderen Ende 420 gegenüber liegendes hinteres Ende 422. Das hintere Ende 422 des Konnektors 404 ist starr mit dem Basis-Ende 410 des Gehäuses 402 gekoppelt.
  • Das Gehäuse 402 gleicht dem bereits beschriebenen Gehäuse 62 (3A und 3B). Das Gehäuse 302 weist weiche Polymere auf, wie z.B. Siliconkautschuk der Marke SilasticTM LC-40-2004, erhältlich von Dow Corning STI, Inc., Kendallville, Indiana, USA, dessen Durometer-Wert ungefähr 20–60 Shore-A beträgt, obwohl auch andere Polymere akzeptabel sind.
  • 7B zeigt eine Draufsicht auf den USB-Flash-Speicher 400 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Gemäß einer Ausführungsform hat das Gehäuse 402 eine Hauptachse A, entlang derer das Gehäuse 402 ausgerichtet ist. Insbesondere ist die Schaltungsplatine 406 derart von dem Gehäuse 402 umschlossen und entlang der Hauptachse A ausgerichtet, dass sich sowohl das Gehäuse 402 als auch die Schaltungsplatine 406 nur minimal von dem hinteren Ende 422 des Konnektors 404 weg erstrecken.
  • Gemäß einer Ausführungsform definiert der Konnektor 404 eine Mittelachse B, die das vordere Ende 420 und das hintere Ende 422 halbiert. Gemäß einer Ausführungsform ist die Interface-Platine 407 von dem Konnektor 404 umschlossen und elektrisch sowie mechanisch mit der Schaltungsplatine 406 gekoppelt. In diesem Zusammenhang verläuft gemäß einer Ausführungsform die Hauptachse A des Gehäuses 402 im Wesentlichen rechtwinklig zu der Mittelachse B des Konnektors 404, so dass die Schaltungsplatine 406 im Wesentlichen rechtwinklig zu der Interface-Platine 407 verläuft. Anders ausgedrückt ist die Schaltungsplatine 406 quer zu der Interface-Platine 407 angeordnet.
  • Das Gehäuse 402 definiert eine Gehäuse-Länge F5, die sich zwischen dem Basis-Ende 410 und dem hinteren Ende 412 erstreckt. Im zusammengefügten Zustand definiert der Konnektor 404 eine exponierte Konnektor-Länge C5, die sich zwischen dem vorderen Ende 420 des Konnektors 404 und dem Basis-Ende 410 des Gehäuses 402 erstreckt. Gemäß einer Ausführungsform ist die Gehäuse-Länge F5 des Gehäuses 402 kleiner als die exponierte Konnektor-Länge C5 des Konnektors 404. Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Gehäuse-Länge F5 gleich der Konnektor-Länge C5.
  • Ferner bilden das Gehäuse 402 und der Konnektor 404 eine Umfassung, die eine Gehäuse-Länge L5 hat, welche sich zwischen dem vorderen Ende 420 des Konnektors 404 und dem hinteren Ende 412 des Gehäuses 402 erstreckt, und die Gehäuse-Länge L5 beträgt weniger als 50% der Vorrichtungslänge L5, und vorzugsweise beträgt die Gehäuse-Länge L5 weniger als 30% der Vorrichtungslänge L5.
  • Generell ist die Gehäuse-Länge F5 derart bemessen, dass, wenn der USB-Flash-Speicher 400 in ein Computersystem wie z.B. das Computersystem 20 (2) eingeführt ist, die Gehäuse-Länge F5 des Gehäuses 402 den Fußabdruck des Computergehäuses 28 nur minimal unterbricht. Beispielsweise ist gemäß einer Ausführungsform die Gehäuse-Länge F5 derart bemessen, dass sie sich um weniger als 10% der Längsbemessung D und weniger als 10% der Seitenbemessung W von dem Fußabdruck des Computergehäuses 28 erstreckt. Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Gehäuse-Länge F5 derart bemessen, dass sie sich um weniger als 5% der Längsbemessung D und weniger als 5% der Seitenbemessung W von dem Fußabdruck des Computergehäuses 28 erstreckt.
  • Es wurden verschiedene Ausführungsformen von USB-Flash-Speichern beschrieben, welche die Tragbarkeit und die Verwendbarkeit von USB-Flash-Speichern, die in tragbare elektronische Vorrichtungen einsetzbar sind, verbessern. Die USB-Flash-Speicher sind zum Erweitern des OS-Speichers bestimmter Computersysteme verwendbar, insbesondere bei Systemen, bei denen ein hohes Maß an RAM-Speicherplatz verwendet wird. Mit diesen USB-Flash-Speichern sind OS-Speicher erweiterbar, ohne dass ein umständlicher und zeitaufwendiger Vorgang des Öffnens der Computer-"Box" zwecks Hinzufügens von Speicherkarten durchgeführt zu werden braucht. Bei Verwendung dieser USB-Flash-Speicher wird der Fußabdruck des Computerge häuses, in das die USB-Flash-Speicher eingeführt werden, nur minimal unterbrochen. Unter diesem Aspekt sind die gemäß der Erfindung ausgebildeten USB-Flash-Speicher bei elektronischen Vorrichtungen, die getragen werden oder als tragbare Vorrichtungen ausgebildet sind, von großem Vorteil.

Claims (3)

  1. USB-Flash-Speichervorrichtung mit: einer Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung (60); einem Gehäuse (62) mit einem Basis-Ende (70) und einem dem Basis-Ende (70) gegenüberliegenden hinteren Ende (72); und einem Konnektor (64), der mit dem Gehäuse (62) verbunden ist und sich um eine Konnektor-Länge (C) von dem Basis-Ende (70) des Gehäuses (62) erstreckt, wobei der Konnektor (64) eine Öffnung definiert, durch die hindurch auf Daten-Pads der Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung (60) zugegriffen werden kann; wobei das Gehäuse (62) und der Konnektor (64) zusammen eine Umfassung bilden, in der die Leiterbahn-Schaltungsvorrichtung (60) untergebracht ist; wobei das Gehäuse (62) eine sich zwischen dem Basis-Ende (70) und dem hinteren Ende (72) erstreckende Gehäuse-Länge (F) definiert, die nicht größer ist als die Konnektor-Länge (C).
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Gehäuse (62) eine Hauptachse definiert und der Konnektor (64) ein vorderes Ende (80), das einem hinteren Ende (82) gegenüberliegt, und eine Mittelachse definiert, welche die vorderen und hinteren Enden (80, 82) halbiert, wobei die Hauptachse im Wesentlichen rechtwinklig zu der Mittelachse verläuft.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der das Gehäuse (62) und der Konnektor (64) zusammen eine Umschließung mit einer Vorrichtungslänge (L) bilden, die sich zwischen dem vorderen Ende (80) des Kon nektons (64) und dem hinteren Ende (72) des Gehäuses (62) erstreckt, und die Gehäuse-Länge (F) weniger als 50% der Vorrichtungslänge (L) beträgt.
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