DE202007017245U1 - Positioniervorrichtung mit der Möglichkeit zur teleskopischen Verstellung - Google Patents

Positioniervorrichtung mit der Möglichkeit zur teleskopischen Verstellung Download PDF

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Abstract

Positioniervorrichtung mit der Möglichkeit zur teleskopischen Verstellung, aufweisend:
eine Hülse (8);
ein Teleskoprohr (7), dessen wenigstens ein Ende sich in der Hülse (8) befindet und das an seiner einen Seite mit einer Mehrzahl von axial angeordneten Positionierlöchern (71) versehen ist;
einen Befestigungssitz (1), der als Hohlkörper ausgebildet und außen an der Begrenzungsfläche zwischen der Hülse (8) und dem Teleskoprohr (7) angebracht ist, wobei der Befestigungssitz (1) an seiner einen Seite einen Aufnahmeabschnitt (12) aufweist, der eine Radialnut (123) besitzt, die an ihrer unteren Fläche mit einer Durchgangsbohrung (125) versehen ist, die im Erfassungsbereich kleiner ist als die Radialnut (123);
einen Steckzapfen (3), dessen Durchmesser kleiner ist als derjenige der Durchgangsbohrung (125) und der Positionierlöcher (71); und
ein Bedienungselement (2), das sich am Aufnahmeabschnitt (12) des Befestigungssitzes (1) abstützt,
dadurch gekennzeichnet,
– dass der Steckzapfen (3) in der Radialnut (123) und Durchgangsbohrung (125) untergebracht...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung mit der Möglichkeit zur teleskopischen Verstellung, insbesondere eine Positioniervorrichtung, die eine einfache Verstellung der Position des zu tragenden Gegenstands und ein praktisches Positionieren gestattet.
  • In Anpassung an verschiedene Anwendungsfälle können manche Gegenstände auf unterschiedliche Höhe verstellt werden. Beispielsweise können Stuhlsitze, Rückenstützen oder Tischplatten auf unterschiedliche Höhe eingestellt, was dem Benutzer eine optimale Anwendungsposition verschafft.
  • Nach der Verstellung der Höhe der Stuhlsitze, Rückenstützen oder Tischplatten auf eine gewisse Höhe muss es berücksichtigt werden, wie die in der Lage gehaltenen Gegenstände wie Tischplatten befestigt werden können. Bei einer stufenlosen Höhenverstellung wird eine zuverlässige Positionierung schwierig erreicht. Sind die von der Tischplatte getragenen Gegenstände schwer, die beispielsweise mit Peripheriegeräten des Personalcomputers belastet sind, kann die Befestigung leicht gelöst werden, sogar wenn die Pneumatik- oder Stützstange zum Unterstützen eingesetzt wird. Wird beispielsweise ein Steckzapfen eingesetzt, der in ein Positionierloch eingeführt wird, ist es aber auch schwierig, das Positionierloch für den Steckzapfen während der Bedienung zu finden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Positioniervorrichtung mit der Möglichkeit zur teleskopischen Verstellung zu schaffen, mit der ein nächstes Positionierloch eines Teleskoprohrs für den Steckzapfen leicht zur Verrieglung gefunden werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Positioniervorrichtung mit der Möglichkeit zur teleskopischen Verstellung, der die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Gemäß der Erfindung wird eine erfindungsgemäße Positioniervorrichtung mit der Möglichkeit zur teleskopischen Verstellung geschaffen, die eine Hülse, ein sich in der Hülse befindendes und mit einer Mehrzahl von axial angeordneten Positionierlöchern versehenes Teleskoprohr, einen außen an der Begrenzungsfläche zwischen der Hülse und dem Teleskoprohr angebrachten Befestigungssitz, einen durch den Befestigungssitz hindurchführenden, in ein der Positionierlöcher des Teleskoprohrs eingreifenden Steckzapfen und ein auf dem Befestigungssitz sitzendes, den Steckzapfen in Richtung des Positionierlochs antreibendes Bedienungselement auf. Das Bedienungselement ist mit einer eine Schräge aufweisenden Führungsschiene versehen, die den Steckzapfen in Bewegung schiebt. Der Steckzapfen ist an seinem Endabschnitt mit einer Schrägführung versehen, die sich in einer Durchgangsbohrung des Befestigungssitzes befindet. Der Steckzapfen ist an seinem Umfang mit einem Flansch versehen. Eine erste Feder ist auf das die Schrägführung aufweisende Ende des Steckzapfens aufsetzbar und kommt zur Anlage am Flansch, während eine zweite Feder am gegenüberliegenden Ende des Flansches angebracht ist und an der Führungsschiene des Bedienungselements anliegt.
  • Im Vergleich zum Stand der Technik weist die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung die Schrägführung des Steckzapfens auf. Dazu liegt eine federnde teleskopische Positionierung vor. Vor dem Betätigen des Bedienungselements wird die Schrägführung des Steckzapfens an der Schnittfläche des Positionierloches des Teleskoprohrs gehalten. Beim Höhenverstellen des von einem getragenen Gegenstand in Bewegung versetzten Teleskoprohrs wird ein praktisches Positionieren der Stellung eines gewünschten Positionierlochs zur Verrieglung gewährleistet, indem die Schrägführung des Steckzapfens leicht aus dem Positionierloch ausrastet und die Feder eine Rückstellkraft aufweist.
  • Im Folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung mit der Möglichkeit zur teleskopischen Verstellung;
  • 2 eine perspektivische Darstellung des Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung in zusammengebautem Zustand;
  • 3 einen Teilschnitt durch das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung vor dem Betätigen;
  • 4 einen Teilschnitt durch das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung nach der Verrieglung;
  • 5 in schematischer Perspektivdarstellung ein Anwendungsbeispiel der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung, die bei einer Tischplatte Verwendung findet;
  • 6 die Vorgehensweise zum Höhenverstellen des in 5 dargestellten Anwendungsbeispiels;
  • 7 einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung in zusammengebautem Zustand, wobei die Hülse und das Teleskoprohr in zusammengebauter Stellung gezeigt werden; und
  • 8 eine perspektivische Teilansicht des Ausführungsbeispiels gemäß 7.
  • Bezugnehmend auf 1 und 2 weist eine erfindungsgemäße Positioniervorrichtung mit der Möglichkeit zur teleskopischen Verstellung eine Hülse 8, ein sich in der Hülse 8 befindendes und mit einer Mehrzahl von axial angeordneten Positionierlöchern 71 versehenes Teleskoprohr 7, einen außen an der Begrenzungsfläche zwischen der Hülse 8 und dem Teleskoprohr 7 angebrachten Befestigungssitz 1, einen durch den Befestigungssitz 1 und die Hülse 8 hindurchführenden, in ein der Positionierlöcher 71 des Teleskoprohrs 7 eingreifenden Steckzapfen 3, eine an dem einen Ende des Steckzapfens 3 angebrachte, erste Feder 4, eine an seinem anderen Ende angebrachte, zweite Feder 5 und ein auf dem Befestigungssitz 1 sitzendes, den Steckzapfen 3 in Richtung des Positionierlochs 71 antreibendes, für die Verrieglung und Positionierung sorgendes Bedienungselement 2 auf.
  • Der Befestigungssitz 1 ist als Hohlkörper ausgebildet. Wie in 1 gezeigt, umfasst der Befestigungssitz 1 einen Hülsenkörper 1a und einen Hülsenring 1b. Der Hülsenkörper 1a wird durch die Hülse 8 so hindurchgesteckt, dass der Hülsenring 1b freiliegt. Als Alternative dazu kann der Hülsenkörper 1a am Endabschnitt der Hülse 8 angeordnet und einstückig mit der Hülse 8 verbunden sein. Der Befestigungssitz 1 ist an seiner inneren Seitenwand mit Rippen 11 versehen, mit denen sich die Reibung des Hülsenrings 1b bei seinem Gleiten auf den Umfang des Teleskoprohrs 7 verringern lässt. Der Befestigungssitz 1 weist an seiner einen Seite einen Aufnahmeabschnitt 12 auf, in dessen Inneren ein ringförmiger Vorsprung 121 vorgesehen ist, in dem sich ein Positionierloch 124 befindet, das für die Befestigung des Bedienungselements 2 sorgt, wobei an dem Umfang des ringförmigen Vorsprungs 121 eine Führungsnut 122 ausgebildet ist, in welche die Radialnut 123 mündet. Die Radialnut 123 ist an ihrer unteren Fläche mit einer Durchgangsbohrung 125 versehen, die im Erfassungsbereich kleiner gewählt ist als die Radialnut 123, sodass die Durchgangsbohrung 125 in eine der Positionierlöcher 71 des Teleskoprohrs 7 münden kann. Die Radialnut 123 dient zur Aufnahme des Steckzapfens 3 sowie der ersten und der zweiten Feder 4, 5 und mündet in die Führungsnut 122. Ein Anschlag 6 ist an der der Radialnut 123 gegenüberliegenden Führungsnut 122 angeordnet.
  • Das Bedienungselement 2 ist an seiner Innenseite mit einem Schraubenbolzen 24 versehen, in dem sich ein Gewindeloch 25 befindet, durch das eine Schraube 23 hindurchfährt, um das Bedienungselement 2 im Positionierloch 124 des Aufnahmeabschnitts 12 des Befestigungssitzes 1 vorzusehen. Der Schraubenbolzen 24 weist seitlich eine vorspringende Führungsschiene 20 auf, deren Oberfläche als Schräge 21 ausgeführt ist, in deren beide Enden eine an einer tieferen Stelle angeordnete, erste Andrückfläche 211 und eine an einer höheren Stelle angeordnete, zweite Andrückfläche 212 übergehen. Die erste und die zweite Andrückfläche 211, 212 sind ebenflächig ausgebildet, wobei ein Endabschnitt 22 am Ende der ersten Andrückfläche 211 ausgebildet ist.
  • Der Steckzapfen 3 ist an seinem einen Ende eine Schrägführung 3a auf und an seinem Umfang mit einem Flansch 31 versehen. Durch den Flansch 31 wird der Steckzapfen 3 in einen die Schrägführung 3a aufweisenden, ersten Zapfenabschnitt 33 und einen gegenüberliegenden zweiten Zapfenabschnitt 32 unterteilt. Der Durchmesser des Steckzapfens 3 ist im kleiner gewählt als derjenige der Durchgangsbohrung 125 des Befestigungssitzes 1 und der Positionierlöcher 71 des Teleskoprohrs 7, während der Durchmesser der ersten Feder 4 größer ist als derjenige der Durchgangsbohrung 125.
  • Das Teleskoprohr 7 besitzt ein erstes Ende, das in die Hülse 8 einsteckbar ist, und ein zweites Ende, mit dem ein zu tragender Gegenstand wie eine in 5 und 6 dargestellte Tischplatte 9 verbunden ist. Wie aus 7 und 8 ersichtlich, weist das Teleskoprohr 7 ein Aufnahmeloch 73 auf, in dem sich ein Anlageelement 72 befindet. Damit kann das Anlageelement 72 gegen die Hülse 8 so anliegen, dass die Erschütterung des Teleskoprohrs 7 verhindert wird. Das Anlageelement 72 weist zwei Befestigungsfüße 721 auf, von denen eine Aussparung 723 begrenzt ist, durch welche die beiden Befestigungsfüße 721 unter Verformung federnd in das Aufnahmeloch 73 eingreifen. Das Anlageelement 72 weist eine gewölbte Anlagefläche 722 auf, die an der Hülse 8 zur Anlage kommt und auf deren Mitte ein Schlitz 724 ausgebildet ist.
  • Wie in 3 und 4 gezeigt, geschieht die Montage in der Weise, dass der mit der ersten und der zweiten Feder 4, 5 versehene Steckzapfen 3 in der Radialnut 123 aufgenommen wird. Nun kommt die erste Feder 4 am Zwischenraum zwischen dem Flansch 31 und dem Boden der Radialnut 123 zur Anlage. Das die Schrägführung 3a aufweisende Ende des Steckzapfens 3 wird an der Schnittfläche des Positionierloches 71 des Teleskoprohrs 7 gehalten, während die zweite Feder 5 am gegenüberliegenden Ende des Flansches 31 angebracht ist, und zwar derart, dass sie gegen die Führungsschiene 20 des Bedienungselements 2 anliegt.
  • Vor dem Betätigen des Bedienungselements 2 kommt die erste Andrückfläche 211 des Bedienungselements 2 an der zweiten Feder 5 zur Anlage. Nun ragt das die Schrägführung 3a aufweisende Ende des Steckzapfens 3 geringfügig in das Positionierloch 71. Das heißt, dass die Schrägführung 3a an der Schnittfläche des Positionierloches 71 des Teleskoprohrs 7 gehalten wird. Beim Verriegeln wird das Bedienungselement 2 so gedreht, dass sich die Führungsschiene 20 in der Führungsnut 122 bewegen kann, wobei die Schräge 21 ausgehend von der ersten Andrückfläche 211 in Richtung der zweiten Andrückfläche 212 entgegen der zweiten Feder 5 derart gedrückt wird, dass die zweite Feder 5 verformt wird. Auf diese Weise kann der Steckzapfen 3 in das Positionierloch 71 zur Fixierung eingreifen. Nun ist das Bedienungselement 2 nicht mehr drehbar, da sein Endabschnitt 22 am Anschlag 6 zur Anlage kommt.
  • Bevor der Benutzer entscheidet, in welche Höhe der zu tragende Gegenstand wie die in der Zeichnung dargestellte Tischplatte 9 positioniert wird, braucht die Tischplatte 9 lediglich gezogen zu werden, wodurch das Teleskoprohr 7 mitgenommen wird. Unter Einwirkung der Rückstellkraft der ersten Feder 4 ergibt sich das Hin- und Herbewegen des Steckzapfens 3. So rastet der Steckzapfen 3 in ein nächstes Positionierloch 71 und dann daraus, indem die Schrägführung 3a des Steckzapfens 3 derart ausgeführt ist, dass sie leicht aus dem Positionierloch 71 herausgleitbar ist. Durch diese Maßnahme wird ein einfaches Positionieren der Positionierlöcher 71 und eine praktische Verriegelung gewährleistet. Damit wird ein zielloses Drehen des Bedienungselements 2 vermieden.
  • In 5 und 6 ist ein Anwendungsbeispiel der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung dargestellt. Die Tischplatte 9 ist hauptsächlich von einer Pneumatikstange 91 und einer erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung getragen. Beim Betätigen eines Betätigungsschalters ist eine Verstellung der Tischplatte 9 auf eine unterschiedliche Höhe möglich. Mit der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung wird eine einfache Höhenverstellung und eine praktische Positionierung der Tischplatte 9 erzielt.

Claims (10)

  1. Positioniervorrichtung mit der Möglichkeit zur teleskopischen Verstellung, aufweisend: eine Hülse (8); ein Teleskoprohr (7), dessen wenigstens ein Ende sich in der Hülse (8) befindet und das an seiner einen Seite mit einer Mehrzahl von axial angeordneten Positionierlöchern (71) versehen ist; einen Befestigungssitz (1), der als Hohlkörper ausgebildet und außen an der Begrenzungsfläche zwischen der Hülse (8) und dem Teleskoprohr (7) angebracht ist, wobei der Befestigungssitz (1) an seiner einen Seite einen Aufnahmeabschnitt (12) aufweist, der eine Radialnut (123) besitzt, die an ihrer unteren Fläche mit einer Durchgangsbohrung (125) versehen ist, die im Erfassungsbereich kleiner ist als die Radialnut (123); einen Steckzapfen (3), dessen Durchmesser kleiner ist als derjenige der Durchgangsbohrung (125) und der Positionierlöcher (71); und ein Bedienungselement (2), das sich am Aufnahmeabschnitt (12) des Befestigungssitzes (1) abstützt, dadurch gekennzeichnet, – dass der Steckzapfen (3) in der Radialnut (123) und Durchgangsbohrung (125) untergebracht ist, wobei der Steckzapfen (3) an seinem Umfang mit einem Flansch (31) versehen ist, – dass eine erste Feder (4) auf ein Ende des Steckzapfens (3) so aufsetzbar ist, dass sie an dem Flansch (31) und dem Boden der Radialnut (123) zur Anlage kommt, wobei die erste Feder (4) einen größeren Durchmesser aufweist als die Durchgangsbohrung (125), – dass das Bedienungselement (2) eine Führungsschiene (20) aufweist, die es erlaubt, den Steckzapfen (3) in Richtung der Durchgangsbohrung (125) und des Positionierloches (71) des Teleskoprohrs (7) zu bewegen.
  2. Positioniervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckzapfen (3) an einem der ersten Feder (4) zugewandten Endabschnitt mit einer Schrägfase (3a) versehen ist.
  3. Positioniervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckzapfen (3) an einem dem von der ersten Feder (4) umschlossenen Flansch (31) gegenüberliegenden Endabschnitt mit einer zweiten Feder (5) versehen ist, die an der Führungsschiene (20) des Bedienungselements (2) zur Anlage kommt.
  4. Positioniervorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (20) des Bedienungselements (2) eine Schräge (21) aufweist, an der die zweite Feder (5) zur Anlage kommt, wobei eine an einer tieferen Stelle angeordnete, erste Andrückfläche (211) und eine an einer höheren Stelle angeordnete, zweite Andrückfläche (212) in beide Endabschnitte der Schräge (21) übergehen.
  5. Positioniervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeabschnitt (12) des Befestigungssitzes (1) innen einen ringförmigen Vorsprung (121) aufweist, in dem sich ein Positionierloch (124) befindet, das für die Befestigung des Bedienungselements (2) sorgt, wobei an dem Umfang des ringförmigen Vorsprungs (121) eine Führungsnut (122) ausgebildet ist, in welche die Radialnut (123) mündet, und wobei ein Anschlag (6) an einer vorgegebenen Stelle der Führungsnut (122) angeordnet ist.
  6. Positioniervorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedienungselement (2) einen Schraubenbolzen (24) aufweist, in dem sich ein Gewindeloch (25) befindet, durch das eine, Schraube (23) hindurchfährt, um das Bedienungselement (2) im Positionierloch (124) des Aufnahmeabschnitts (12) des Befestigungssitzes (1) vorzusehen.
  7. Positioniervorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedienungselement (2) an einem an die erste Andrückfläche (211) der Führungsschiene (20) angrenzenden Ende mit einem Endabschnitt (22) versehen ist.
  8. Positioniervorrichtung nach Anspruch 1, ferner mit einem Anlageelement (72), das am Teleskoprohr (7) angebracht ist und an der Hülse (8) zur Anlage kommt.
  9. Positioniervorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement (72) zwei Befestigungsfüße (721) aufweist, von denen eine Aussparung (723) begrenzt ist, wobei das Teleskoprohr (7) ein Aufnahmeloch (73) aufweist, in dem die Befestigungsfüße (721) des Anlageelements (72) fixiert sind.
  10. Positioniervorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement (72) eine gewölbte Anlagefläche (722) aufweist, die an der Hülse (8) zur Anlage kommt und auf der ein Schlitz (724) ausgebildet ist.
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