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Die
vorliegende Erfindung betrifft zunächst eine Anschlussvorrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ferner
ein dafür vorgesehenes Wandungselement gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 22.
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Die
DE 29 51 395 A1 /
C2 beschreibt
eine solche Befestigungsarmatur für Wanddurchführungen, wobei
ein Anschlussteil (so genannter Schottstecker) von einer Seite der
Wandung her bis zur Anlage eines Anschlagflansches in eine Öffnung
einer Wandung eingesetzt und mit Haltemitteln arretiert wird. Dabei
sind die Haltemittel als separate Teile auf der anderen Seite der
Wandung durch Aufstecken auf den ersten Anschlussabschnitt zu montieren,
was aber je nach Einbausituation problematisch sein kann, weil von
zwei Seiten gleichzeitig und deshalb ggf. von zwei Personen montiert
werden muss.
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Ähnliches
gilt auch für einen in der
DE 42 34 262 A1 beschriebenen Durchführungsverbinder,
bei dem auf der Seite des ersten, durch die Wandungsöffnung
geführten Abschnittes ein Federelement mittels einer Schraubmutter
zu montieren ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Anschlussvorrichtung
der beschriebenen Art zu schaffen, die bei konstruktiv und fertigungstechnisch
einfacher Ausgestaltung verbesserte Gebrauchseigenschaften gewährleistet.
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Erfindungsgemäß wird
dies durch die Merkmale des Anspruchs 1 erreicht. Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale
sind in den davon abhängigen Ansprüchen enthalten.
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Demnach
ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Anschlussteil
aus mindestens zwei separaten Teilen besteht, und zwar einem Montageteil
zur Halterung in der Durchführöffnung des Wandungselementes
und einem mit dem Montageteil verbindbaren, die Anschlussabschnitte
aufweisenden Verbinderteil. Somit kann zunächst nur das
Montageteil – unabhängig von dem Verbinderteil – in
der Wandungs- Durchführöffnung montiert werden,
wozu das Montageteil das einsetzbegrenzende Anlageelement und die
Haltemittel aufweist. Nachfolgend kann dann das Verbinderteil mit
dem vormontierten Montageteil verbunden werden. Dies ist besonders
einfach und schnell durchführbar, wenn das Verbinderteil
mit einem Steckabschnitt in eine Aufnahmeöffnung des Montageteils
einsteckbar und über Haltemittel gegen Lösen arretierbar
ist. Alternativ kann nach Belieben auch erst das Verbinderteil mit
dem Montageteil verbunden und dann das Montageteil gemeinsam mit dem
Verbinderteil in der Wandungsöffnung befestigt werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführung kann das Verbinderteil nochmals
in mehrere, insbesondere zwei separate Teile unterteilt sein, von
denen jedes einen der Anschlussabschnitte aufweist. Die zwei Verbinder-Einzelteile
können von gegenüberliegenden Seiten in das Montageteil
eingesetzt und miteinander über eine Steckverbindung verbunden
werden.
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Durch
die erfindungsgemäße Mehrteiligkeit des Anschlussteils
kann jedes Einzelteil optimal für seine jeweilige Aufgabe
ausgelegt sein. So kann mit Vorteil das Montageteil als Formteil
aus Kunststoff ausgebildet sein, wobei die Haltemittel zum Arretieren
des Anschlussteils in der Durchführöffnung des Wandungselementes
von Rastmitteln des Montageteils gebildet sind, die derart durch
die Durchführöffnung hindurch führbar
sind, dass sie das Wandungselement zum Arretieren selbsttätig
rastend hintergreifen. Die Rastmittel bestehen vorzugsweise aus
mindestens zwei elastischen Rastarmen, die nach Art von Widerhaken
beim Einsetzen in und Durchführen durch die Durchführöffnung
elastisch nach innen bewegt werden und anschließend mit
ihren freien, entgegen der Einsetzrichtung weisenden Enden nach außen
zurückfedern und dadurch das Wandungselement auf seiner
dem Anlageelement gegenüberliegenden Seite rastend hintergreifen.
Durch diese bevorzugte Ausgestaltung ist vorteilhafterweise die Montage
bzw. Vormontage des Montageteils durch einfaches Einsetzen von einer
Seite des Wandungselementes aus möglich. Es brauchen keine
Halteelemente von der anderen Seite her montiert zu werden, weil
die Rastmittel bzw. Rastarme beim Einsetzen selbsttätig
die Wandung im Randbereich der Durchführöffnung
entgegen der Einsetzrichtung formschlüssig hintergreifen.
Auch die anschließende Montage des Verbinderteils ist sehr
schnell und einfach durchführbar, indem es einfach in das
vormontierte Montageteil eingesteckt zu werden braucht.
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Auf
Grund der Mehrteiligkeit können zudem die Bestandteile
aus beliebigen, gleichen oder aber verschiedenen Materialien bestehen.
So kann es sich auch um eine so genannte „Hybrid-Ausbildung” handeln,
wobei das Montageteil bevorzugt aus Kunststoff und das Verbinderteil
zumindest teilweise aus Metall, insbesondere einem Buntmetall wie
Messing, bestehen.
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In
weiterer vorteilhafter Ausgestaltung kann das Anschlussteil bzw.
das Verbinderteil als Durchgangsverbinder für zwei an den
Anschlussabschnitten angeschlossene bzw. anschließbare
Medienleitungen konzipiert sein. Alternativ dazu kann es sich mit
Vorteil auch um einen bedarfsweise verwendbaren Wartungsanschluss
handeln, wie beispielsweise einen so genannten Prüfanschluss,
insbesondere zur Druckmessung, oder einen Befüllanschluss
zum Zuführen oder Entnehmen eines Mediums. Dabei ist einer
der Anschlussabschnitte zum Anschluss einer Wartungs- oder Messleitung
ausgebildet, wobei vorzugsweise zwischen den Anschlussabschnitten
innerhalb des Verbinderteils ein Rückschlagventil angeordnet
ist.
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Gemäß einem
Teilaspekt der Erfindung sind das erfindungsgemäße
Montageteil und ein mindestens eine Durchführöffnung
aufweisendes Wandungselement derart aneinander angepasst, dass einerseits
eine gegen Verdrehen gesicherte Halterung des Montageteils in der
Durchführöffnung erreicht wird. Andererseits kann
das Montageteil in mehreren unterschiedlichen Drehausrichtungen
in die Durchführöffnung eingesetzt werden. Dies
ist insbesondere im Falle einer Ausgestaltung des Verbinderteils
als so genanntes Winkelstück von Vorteil, und zwar zur Richtungseinstellung
des jeweiligen Leitungsabganges. Dabei sollte auch die Verbindung
zwischen Verbinderteil und Montageteil gegen relative Verdrehungen
gesichert sein.
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Dementsprechend
bezieht sich die Erfindung auch auf ein entsprechend angepasstes
Wandungselement gemäß dem Anspruch 22.
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Anhand
von in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispielen
sollen die Erfindung, vorteilhafte Ausgestaltungen und erreichte
Vorteile genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
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1 bis 3 jeweils
eine Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung aus verschiedenen Blickrichtungen,
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4 eine
teilweise aufgeschnittene Perspektivansicht der Anschlussvorrichtung
unter Weglassung einer Schutzkappe,
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5 eine
weitere aufgeschnittene Perspektivansicht der Anschlussvorrichtung
mit Schutzkappe,
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6 eine
vergrößerte Seitenansicht der Anschlussvorrichtung
gemäß 1 bis 5,
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7 einen
Längsschnitt in der Ebene VII-VII gemäß 6,
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8 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der wesentlichen Einzelteile
der Anschlussvorrichtung gemäß 1 bis 7,
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9 eine
Ausführungsvariante der Anschlussvorrichtung in Perspektivansicht,
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10 die
Anschlussvorrichtung gemäß 9 in einem
montierten Zustand mit einem Teil eines Wandungselementes,
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11 einen
Längsschnitt analog zu 7 einer
weiteren Ausführungsvariante der Anschlussvorrichtung in
einem montierten, in ein Wandungselement eingesetzten Zustand und
mit einer einseitig angeschlossenen Medienleitung,
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12 eine
perspektivische Explosionsdarstellung analog zu 8 in
einer weiteren Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen
Anschlussvorrichtung,
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13 u. 14 jeweils
eine weitere Ausführungsvariante der Anschlussvorrichtung,
wiederum in perspektivischen Explosionsansichten, und
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15 eine
Abwandlung zur Ausführung nach 9 und 10.
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In
den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile und Komponenten
stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Eine
erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung 1 ist
zur vorzugsweise abgedichteten Anordnung in einer Durchführöffnung 2 eines
Wandungselementes 4 (s. 10 und 11)
und dabei zum Anschluss von mindestens einer Medienleitung 6 konzipiert
(nur in 11 dargestellt). Bei dem Wandungselement 4 handelt
es sich insbesondere um eine so genannte Schottwand in einem Fahrzeug, beispielsweise
in einem Lastkraftwagen. Bei der/jeder Medienleitung 6 kann
es sich um eine Schlauch- oder Rohrleitung für beliebige,
pneumatische oder hydraulische Strömungs- bzw. Druckmedien
handeln.
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Die
Anschlussvorrichtung 1 besteht aus einem Anschlussteil 8 (auch
Schottstecker genannt) mit einem ersten, durch die Durchführöffnung 2 führbaren
Anschlussabschnitt 10 und einem zweiten Anschlussabschnitt 12 mit
einem flanschartigen Anlageelement 14 zur einsetzbegrenzenden
Anlage an dem Wandungselement 4 in einem die Durchführöffnung 2 umschließenden
Anlagebereich. Weiterhin sind Haltemittel 16 zum Arretieren
des Anschlussteils 8 in seiner in die Durchführöffnung 2 eingesetzen
Montagelage vorgesehen (s. 10 und 11).
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Erfindungsgemäß besteht
das Anschlussteil 8 aus mindestens zwei separaten Teilen,
und zwar – siehe dazu insbesondere 4, 5, 7, 8 und 12 – einem
Montageteil 18 zur Halterung in der Durchführöffnung 2 des
Wandungselementes 4 und einem mit dem Montageteil 18 verbindbaren,
die Anschlussabschnitte 10, 12 aufweisenden Verbinderteil 20.
Das Montageteil 18 weist das Anlageelement 14 und
die Haltemittel 16 auf. Zweckmäßig ist
das Verbinderteil 20 mit einem Steckabschnitt 22 in
eine Aufnahmeöffnung 24 des Montageteils 18 einsteckbar
und über Haltemittel 26 gegen Lösen arretierbar. Der
Steckabschnitt 22 und die Aufnahmeöffnung 24 sind
bevorzugt mit kreisförmigen Querschnitten ausgebildet,
wobei die Aufnahmeöffnung 24 als zentrische, axiale
Durchgangsöffnung in dem Montageteil 18 gebildet
ist. Somit kann zunächst nur das Montageteil 18 in
die Durchführöffnung 2 des Wandungselementes 4 eingesetzt
und dort befestigt (vormontiert) werden. Nachfolgend braucht nur
das Verbinderteil 20 in die Aufnahmeöffnung 24 des
Montageteils 18 eingesteckt zu werden (allerdings kann
dies auch schon vor dem Einsetzen des Montageteils erfolgen). Dieses
Einstecken wird begrenzt, indem das Verbinderteil 20 mit
einem radial nach außen vorspringenden Steg 28 zur
Anlage an einer inneren radialen Ringstufe 30 des Montageteils 18 gelangt
(s. insbesondere 7 sowie auch 4 und 5). Als
Haltemittel 26 weist bevorzugt das Verbinderteil 20 auf
seiner Außenumfangsfläche im Bereich des Steckabschnittes 22 mindestens
eine über den Umfang verlaufende, kraft- und/oder formschlüssig
in die innere Umfangsfläche der Aufnahmeöffnung 24 des Montageteils 18 eingreifende
Zahnkante 32 auf. Wie sich insbesondere aus 7 ergibt,
sind bevorzugt zwei axial beabstandete Zahnkanten 32 vorgesehen. Grundsätzlich
ist dies aber – als Art „kinematische Umkehr” – auch
umgekehrt möglich (Zahnkante(n) in der Aufnahmeöffnung 24 und
bevorzugt korrespondierende Haltenut am Verbinderteil 20).
Zudem kann das Verbinderteil 20 auch einen von der Kreisform abweichenden,
z. B. polygonalen Querschnitt aufweisen. Entsprechendes gilt dann
auch für die Aufnahmeöffnung 24.
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Zur
Befestigung des Anschlussteils 8 in der Wandungs-Durchführöffnung 2 weist
das Montageteil 18 als Haltemittel 16 geeignete
Rastmittel – insbesondere in Form von mindestens zwei federelastischen
Rastarmen 34 – auf, die derart ausgebildet sind,
dass sie durch die Durchführöffnung 2 hindurch führbar
sind und dann das Wandungselement 4 zum Arretieren selbsttätig
rastend hintergreifen. Hierzu sind die Rastarme 34 einendig
insbesondere einstückig mit dem Montageteil 18 verbunden,
und zwar in einem von dem Anlageelement 14 axial beabstandeten
Bereich, von dem aus sie sich mit ihren freien Enden entgegen der
Einsetzrichtung zurück in Richtung des Anlageelementes 14 und
dabei – nach Art von Widerhaken – derart etwas
schräg nach außen erstrecken, dass sie beim Einsetzen über
den inneren Öffnungsrand der Durchführöffnung 2 selbsttätig elastisch
nach innen bewegt werden, bis sie auf der anderen Seite des Wandungselementes 4 freikommen
und nach außen zurückfedern können und
dadurch mit den freien Enden den Öffnungsrand rastend formschlüssig
hintergreifen (s. insbesondere 11).
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In
vorteilhafter Ausgestaltung sind Sicherungsmittel zum Fixieren der
Rastarme 34 gegen eine elastische Lösebewegung
vorgesehen. Hierbei kann es sich um separate, in der Zeichnung nicht
dargestellte Elemente handeln, die z. B. jeweils in einen radial
zwischen dem Verbinderteil 20 und jedem Rastarm 34 gebildeten
Spalt einführbar sind. In den dargestellten, bevorzugten
Ausführungen weisen aber die Rastarme 34 als Sicherungsmittel
an ihren freien Enden jeweils eine nut- oder rillenartige Kontur 36 zum
rastenden Zusammenwirken mit einer Randkante 38 der Durchführöffnung 2 zum
Zwecke einer Abstützung in axialer und radialer Richtung
auf. Hierzu wird auf die 11 verwiesen.
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In
Verbindung damit ist es vorteilhaft, wenn Vorspannmittel zum Erzeugen
einer axial, entgegen der Einsetzrichtung wirkenden Vorspannkraft
F (s. 10 und 11) derart
vorhanden sind, dass das Anschlussteil 8 axial spielfrei
gehalten wird und die Rastarme 34 in Anlage an den Randkanten 38 der Durchführöffnung 2 gehalten
werden. Hierzu wird zunächst auf die Ausführungen
gemäß 1 bis 8 verwiesen,
wonach als Vorspannmittel bevorzugt eine elastische Axial-Dichtung 40 zur
dichtenden Anlage im Bereich zwischen dem Anlageelement 14 und
dem Wandungselement 4 vorgesehen ist. Alternativ oder zusätzlich
ist auch eine Radialdichtung möglich (nicht dargestellt),
die so angeordnet ist, dass sie mit dem inneren Bereich der Durchführöffnung 2 dichtend
zusammenwirkt. Insbesondere in Kombination mit einer Radialdichtung
kann gemäß 9 bis 12 mindestens
ein Axial-Federelement vorgesehen sein, welches als separates Element, vorzugsweise
aber von einstückig mit dem Montageteil 18 verbundenen,
elastischen Armabschnitten 42 gebildet sein kann, die auf
der Unterseite mit Vorspannung an dem Wandungselement 4 zur
Anlage kommen (10). Grundsätzlich
kann auch im Falle einer Axial-Dichtung 40 ein zusätzliches
Axial-Federelement eingesetzt werden.
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Vorteilhaft
ist weiterhin eine Ausgestaltung der Anschlussvorrichtung 1 zur
gegen Verdrehen gesicherten Anordnung des Anschlussteils 8 in
der Durchführöffnung 2 des Wandungselementes 4. Hierzu
weist einerseits die Durchführöffnung 2 eine von
der Kreisform abweichende, insbesondere als regelmäßiges
Polygon ausgebildete Form auf. Andererseits weist das Montageteil 18 auf
der in Richtung des ersten Anschlussabschnittes 10, d.
h. in Einsetzrichtung weisenden Seite des Anlageelementes 14 einen
Eingriffabschnitt 44 mit einer derart an die Form der Durchführöffnung 2 angepassten
Ausgestaltung auf, dass der Eingriffabschnitt 44 mit geringem
Spiel in die Durchführöffnung 2 einsetzbar,
darin aber nicht verdrehbar ist. Zudem ist vorteilhafterweise ein
Einsetzen in unterschiedlichen Dreh-Ausrichtungen möglich.
Dies ist von Vorteil für winkelige Leitungsabgänge
zur Richtungseinstellung. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
weist die Durchführöffnung 2 eine regelmäßige
Viereckform, d. h. eine quadratische Form auf, so dass das Montageteil 18 in vier
verschiedenen Winkelausrichtungen jeweils um 90° versetzt
einsetzbar ist. Alternativ dazu kann die Durchführöffnung 2 aber
beispielsweise auch regelmäßig sechs- oder achteckig
ausgebildet sein. Bevorzugt weist das Montageteil 18 hierbei
zwei (nur zwei) einander diametral gegenüberliegende Rastarme 34 auf,
die mit einer relativ großen Breite derart ausgebildet
sind, dass die freien Enden Haltekanten bilden, die nahezu die gleiche
Länge wie die dazu parallelen Randkanten 38 der
Durchführöffnung 2 aufweisen. Hierdurch
wird vorteilhafterweise eine hohe Sicherheit gegen Verkippen des
Anschlussteils 8 bzw. des Montageteils 18 innerhalb
der Durchführöffnung 2 erreicht.
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Vorteilhafterweise
besteht das Montageteil 18 aus einem Formteil insbesondere
aus faserverstärktem Kunststoff. Besonders zweckmäßig
ist eine einstückige Herstellung als Spritzformteil. Dabei
ist auch eine Herstellung des Montageteils 18 als Mehrkomponenten-Formteil
aus verschiedenen Kunststoffen möglich. Hierdurch kann
insbesondere die Dichtung 40 aus einem elastischen Material
einstückig angeformt werden. Bei einer gesonderten Ausgestaltung
der Dichtung 40 kann diese beispielsweise aus Moosgummi
oder Zellgummi bestehen und eine rahmenartige, eventuell auch ringförmige
Kontur aufweisen.
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Das
Verbinderteil 20 kann entweder ebenfalls aus Kunststoff,
bevorzugt aber aus Metall, insbesondere einem Buntmetall, wie Messing,
bestehen. Dies ist für die Befestigung des Verbinderteils 20 in der
Aufnahmeöffnung 24 des Montageteils 18 von besonderem
Vorteil, weil sich die bevorzugt vorhandenen Zahnkanten 32 sehr
fest und praktisch unlösbar in das Kunststoffmaterial des
Montageteils 18 verkrallen (einschneiden).
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Das
Verbinderteil 20 weist zumindest im Bereich des zweiten
Anschlussabschnittes 12 einen Leitungsanschluss 46 in
beliebiger Ausgestaltung und Ausrichtung auf. Wie beispielhaft dargestellt
ist, kann es sich bei dem Leitungsanschluss 46 um ein übliches
Dornprofil zum Aufstecken einer Leitung 6 handeln (s. hierzu 11),
wobei zur Fixierung zusätzlich eine Spannschelle 48 vorgesehen
sein kann. Die Leitung 6 kann bereits vor Montage des Anschlussteils 8 angeschlossen
(aufgedornt) sein, und das Einsetzen des Anschlussteils 8 in
die Durchführöffnung 2 – bzw.
das Einsetzen des Verbinderteils 20 in das vormontierte
Montageteil 18 – kann vorteilhafterweise mit angeschlossener
Leitung 6 erfolgen.
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Das
Anschlussteil 8 bzw. das Verbinderteil 20 kann
in beispielhaft in 13 und 14 dargestellten
Ausführungen als Medien-Durchgangsverbinder ausgebildet
sein, wobei die Anschlussabschnitte 10, 12 permanent über
einen inneren Kanal des Verbinderteils 20 verbunden sind.
Dabei weist auch der erste Anschlussabschnitt 10 einen
Leitungsanschluss 46 auf, der gemäß 13 bevorzugt als
Teil eines Stecksystems, und zwar insbesondere als Aufnahmemuffe
zum Einstecken eines mit einer Leitung verbundenen, nicht dargestellten
Steckerteils ausgebildet sein kann. Gemäß 14 sind
beide Leitungsanschlüsse 46 als Dornprofile zum
Aufstecken jeweils einer Leitung ausgebildet. Zwischen den einzelnen
Leitungsanschlüssen 46 kann ein beliebiger, ein-
oder mehrdimensionaler Richtungsversatz vorgesehen sein (vgl. in 14 den
winklig ausgerichteten „oberen” Leitungsanschluss 46 des
ersten Anschlussabschnittes 10).
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In
den übrigen dargestellten Ausführungen (1 bis 12 und 14)
ist die Anschlussvorrichtung 1 bzw. das Anschlussteil 8 als
Wartungsanschluss, z. B. Prüfanschluss insbesondere zur
Druckmessung, ausgebildet. An einem der Anschlussabschnitte, wie
dargestellt vorzugsweise an dem zweiten Anschlussabschnitt 12,
kann eine druckführende Medienleitung 6 angeschlossen
werden. Der andere, wie dargestellt bevorzugt der erste Anschlussabschnitt 10,
ist z. B. zum Anschluss einer zu einem Druckmessgerät führenden
Messleitung ausgebildet. Die Messleitung und das Messgerät
sind in der Zeichnung nicht dargestellt. Zwischen den Anschlussabschnitten 10, 12 ist
innerhalb des Verbinderteils 20 ein Rückschlagventil 50 angeordnet.
Hierzu wird auf 5 und 7 verwiesen.
Dieses Rückschlagventil 50 ist – nach
Art eines Luftreifen-Füllventils – so ausgebildet,
dass mit nicht angeschlossener Messleitung die am zweiten Anschlussabschnitt 12 angeschlossene
Medienleitung durch ihren Druck selbsttätig in Richtung
der Anschlussseite für die Messleitung verschlossen wird,
und dass durch einen Anschluss der Messleitung das Rückschlagventil 50 selbsttätig
gegen den Druck geöffnet wird, so dass dann der Druck über
die Messleitung zu dem Messgerät gelangt. In einer entsprechenden Weise
kann über den Wartungsanschluss und eine dort bedarfsweise
anschließbare Wartungsleitung (z. B. Füll-Leitung)
auch ein Medium zugeführt oder abgelassen werden.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung ist bei diesen Ausführungen
der erste Anschlussabschnitt 10 mit einer Schutzkappe 52 ausgestattet,
um den Wartungsanschluss auf seiner Anschlussseite vor Schmutz und
sonstigen Einflüssen zu schützen. Wie beispielhaft
in 5 und 7 angedeutet ist, kann die Schutzkappe 52 als
Schraubkappe ausgebildet sein, die mit einem Innengewinde auf ein
Außengewinde des Anschlussabschnittes 10 des Verbinderteils 20 aufgeschraubt
werden kann. In den übrigen Ausführungen wird
die bevorzugt aus einem flexiblen, elastischen Kunststoff bestehende
Schutzkappe 52 nur auf den Anschlussabschnitt 10 aufgesteckt und
verrastet. Zur unverlierbaren Halterung an dem Anschlussteil 8 weist
die Schutzkappe 52 einen Haltering 54 auf, der
den Anschlussabschnitt 10 umschließt, wobei der
Haltering 54 über einen flexiblen, band- oder
schlaufenartigen Verbindungsabschnitt 56 einstückig
mit der Schutzkappe 52 verbunden ist. Der Haltering 54,
der zusätzlich auch als Dichtung zwischen der Schutzkappe 52 und
dem Montageteil 18 fungieren kann (vgl. 5 und 7),
kann in einer nutartigen Ringvertiefung 58 des Verbinderteils 20 sitzen
(s. 4, 7 und 12). Um
das Aufsetzen und Abnehmen der Schutzkappe 52 zu erleichtern,
kann auf der dem Verbindungsabschnitt 56 diametral gegenüberliegenden
Seite als Handhabe ein radialer Ansatz 60 angeordnet sein.
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Wie
sich weiterhin aus 1 bis 7 ergibt,
ist in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen,
dass der Leitungsanschluss 46 des zweiten Anschlussabschnittes 12 des
Verbinderteils 20 bereichsweise derart versenkt innerhalb
der Aufnahmeöffnung 24 des Montageteils 18 liegt,
dass im montiert in der Durchführöffnung 2 des
Wandungselementes 4 gehalterten Zustand des Anschlussteils 8 von
der gegenüberliegenden Seite des Wandungselementes 4 her
durch mindestens eine seitliche Sichtöffnung 62 des
Montageteils 18 hindurch zumindest ein Fußbereich
dieses Leitungsanschlusses 46 sichtbar ist. Diese Ausgestaltung
ermöglicht vorteilhafterweise eine Montagekontrolle, um
festzustellen, ob eine Medienleitung 6 korrekt und weit
genug auf den Leitungsanschluss 46 aufgesteckt (aufgedornt)
ist. Außerdem führt die versenkte Anordnung auch
zu einer vorteilhaften Einsparung von Bauraum und Materialanteil
des inneren Verbinderteils 20, was ein besonderer Vorteil
bei der beschriebenen bevorzugten Ausbildung aus Metall, wie Messing,
ist.
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In
einer weiteren, in 12 veranschaulichten Ausgestaltung
weist das Montageteil 18 ein einstückig angeformtes
Schutzelement 64 auf, welches den zweiten Anschlussabschnitt 12 bzw.
den Leitungsanschluss 46 des Verbinderteils 20 in
seitlicher Richtung koaxial wandungsartig mit seitlichem Abstand
umschließt. Dieses Schutzelement 64 schützt den
Leitungsanschluss 46 effektiv vor seitlichen Kräften
und Beschädigungen, die im eingebauten Zustand am Montageort
durch kollidierende Teile auftreten könnten.
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Wie
noch in 13 veranschaulicht ist, kann das
Verbinderteil 20 nochmals in (mindestens) zwei Einzelteile 20a, 20b unterteilt
sein, die jeweils einen der Anschlussabschnitte 10, 12 aufweisen
und miteinander vorzugsweise über eine Steckverbindung verbunden
oder verbindbar sind. Die Steckverbindung besteht aus einem Einsteckabschnitt 66 des
einen Teils (z. B. 20b), der umfangsgemäß abgedichtet in
eine Steckaufnahme 68 des anderen Teils (z. B. 20a)
einsteckbar ist. Dazu werden die Teile 20a, 20b zweckmäßig
von gegenüberliegenden Seiten her in die Aufnahmeöffnung 24 des
Montageteils 18 eingeführt und zusammengesteckt.
Zur Fixierung gegen Lösen können Haltemittel insbesondere
in Form von mindestens einer Zahnkante 70 des Einsteckabschnittes 66 vorgesehen
sein.
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Bei
der Ausführung gemäß 15 sind
der Ansatz 60 und bevorzugt auch der Verbindungsabschnitt 56 der
Schutzkappe 52 im Vergleich zu den übrigen Ausführungen
derart verkleinert, dass das Anschlussteil 8 zusammen mit
der aufgesetzten Schutzkappe 52 voran durch die Wandungs-Durchführöffnung 2 geführt
werden kann.
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Wie
eingangs schon ausgeführt wurde, bezieht sich die Erfindung
auch auf das Wandungselement 4 mit mindestens einer Durchführöffnung 2.
Dabei ist erfindungsgemäß die Durchführöffnung 2 bezüglich
ihrer Größe und Form derart ausgestaltet, dass
das Montageteil 18 mit den Rastarmen 34 durch die
Durchführöffnung 2 hindurch führbar
ist. Wie ebenfalls schon erläutert wurde, weist die Durchführöffnung 2 des
erfindungsgemäßen Wandungselementes 4 eine
von der Kreisform abweichende, und zwar insbesondere als regelmäßiges
Polygon ausgebildete Form derart auf, dass der Eingriffabschnitt 44 des
Montageteils 18 mit geringem Spiel einsetzbar und im eingesetzten
Zustand gegen Verdrehen gesichert ist. Zudem ist ein Einsetzen in
unterschiedlichen Drehausrichtungen möglich.
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Die
Erfindung führt zu einer deutlichen Kosten- und Gewichtseinsparung
im Vergleich zu früher bekannten, gänzlich metallischen
und verschraubten Anschlüssen. Die Anschlussvorrichtung 1 ist
auf einfache Weise manuell durch Einstecken montierbar und kann
ebenfalls manuell oder mittels eines geeigneten Werkzeuges (Zange)
durch Zusammendrücken der Rastarme 34 demontiert
werden.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern umfasst auch alle im Sinne der Erfindung
gleichwirkenden Ausführungen. So sind auch die Ansprüche
lediglich als Formulierungsversuch für die Erfindung zu
verstehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 2951395
A1 [0002]
- - DE 2951395 C2 [0002]
- - DE 4234262 A1 [0003]