DE202008016136U1 - Anklebendes, drahtloses Ladegerät - Google Patents
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Abstract
Klebend
haftbares, drahtloses Ladegerät,
aufweisend:
eine Tragplatte (20), die an seiner Rückseite mit einer Anklebeschicht (21) versehen ist;
eine Aufnahmespule (30), die sich im Inneren der Tragplatte (20) befindet;
eine Leiterplatte (40), die an einer Seite der Tragplatte (20) angebracht ist und auf der eine Energieaufnahmeschaltung (50) geschaltet ist, wobei die Energieaufnahmeschaltung (50) einen Aufnahmesteuerkreis (51), ein Resonanzsteuerkreis (52), eine Gleichrichterschaltung (53), einen Steuerkreis (54), einen Polaritätswähler (55) und einen Stromausgang (56) umfasst, und wobei der Aufnahmesteuerkreis (51), der Resonanzsteuerkreis (52), die Gleichrichterschaltung (53), der Steuerkreis (54), der Polaritätswähler (55) und der Stromausgang (56) aufeinanderfolgend elektrisch miteinander verbunden sind, und wobei eine elektrische Verbindung zwischen dem Aufnahmesteuerkreis (51) und der Aufnahmespule (30) stattfindet; und
wenigstens zwei Leitungen (60), die an einer Seite der Leiterplatte (40) angeordnet und elektrisch mit dem Stromausgang (56) der Leiterplatte (40) verbunden sind, wodurch sich ein anklebendes, drahtloses Ladegerät (1) mit der...
eine Tragplatte (20), die an seiner Rückseite mit einer Anklebeschicht (21) versehen ist;
eine Aufnahmespule (30), die sich im Inneren der Tragplatte (20) befindet;
eine Leiterplatte (40), die an einer Seite der Tragplatte (20) angebracht ist und auf der eine Energieaufnahmeschaltung (50) geschaltet ist, wobei die Energieaufnahmeschaltung (50) einen Aufnahmesteuerkreis (51), ein Resonanzsteuerkreis (52), eine Gleichrichterschaltung (53), einen Steuerkreis (54), einen Polaritätswähler (55) und einen Stromausgang (56) umfasst, und wobei der Aufnahmesteuerkreis (51), der Resonanzsteuerkreis (52), die Gleichrichterschaltung (53), der Steuerkreis (54), der Polaritätswähler (55) und der Stromausgang (56) aufeinanderfolgend elektrisch miteinander verbunden sind, und wobei eine elektrische Verbindung zwischen dem Aufnahmesteuerkreis (51) und der Aufnahmespule (30) stattfindet; und
wenigstens zwei Leitungen (60), die an einer Seite der Leiterplatte (40) angeordnet und elektrisch mit dem Stromausgang (56) der Leiterplatte (40) verbunden sind, wodurch sich ein anklebendes, drahtloses Ladegerät (1) mit der...
Description
- Die Erfindung betrifft ein anklebendes, drahtloses Ladegerät, insbesondere ein Ladegerät, das sich aus einer Tragplatte, einer Aufnahmespule und einer Leiterplatte und wenigstens zwei Leitungen zusammensetzt, wobei das Ladegerät die Vorteile eines praktischen, drahtlosen Aufladens, eines hohen Ladewirkungsgrads, ohne durch das Gehäuse abgeschirmt zu werden, einer automatischen Ermittlung der Polarität des Ladeanschlusses, einer wiederholten Anklebbarkeit und einer hohen Reklamewirkung aufweist. Außerdem ist das erfindungsgemäße Ladegerät für den Einsatz bei Batterien und elektronischen Geräten, usw. geeignet.
- Durch die Entwicklung der drahtlosen Ladestation ist eine Stromquellenübertragung bzw. Stromquellenaufnahme durch ein Aufnahmegerät auf Handys, MP3, digitalen Kameras oder ähnlichen tragbaren Elektrogeräten möglich, was den Benutzern erlaubt, beim Akkuleerzustand im Freien nicht überall nach Steckdosen zum Aufladen zu suchen. Zurzeit ist das gewöhnliche Aufnahmegerät der drahtlosen Ladestation im Batterieaufnahmegehäuse angeordnet wie z. B. das Aufnahmegerät der drahtlosen Ladestation in einer Handybatterie. Jedoch ist es nicht zu vermeiden, dass ein drahtloses Aufladen durch das aus Eisen, Aluminium und Galvanotechnik etc. hergestellte Gehäuse blockiert wird, was die Effizienz des drahtlosen Aufladens beeinträchtigt, so dass das drahtlose Aufladen keine universale Anwendung finden kann.
- Durch die Erfindung wird ein anklebendes, drahtloses Ladegerät geschaffen, das sich aus einer Tragplatte, einer Aufnahmespule und einer Leiterplatte und wenigstens zwei Leitungen zusammensetzt. Die Aufnahmespule empfängt die elektrische Energie eines Energieabstrahlers, was ein drahtloses Aufladen ermöglicht. Die Tragplatte ist mit einer Anklebeschicht versehen, mit der ein praktisches Ankleben an ein Batteriegehäuse erfolgt. Die Leitungen sind elektrisch mit dem Plus- bzw. Minuspol der Batterie verbunden. Damit ist eine drahtlose Aufnahme der elektrischen Energie sowie ein unmittelbares Aufladen der Batterie gewährleistet. Auf diese Weise wird vermieden, dass ein schlechter Aufladewirkungsgrad auftritt, wie dies beim herkömmlichen drahtlosen Aufnahmegerät meist der Fall ist, das im Inneren des Batteriegehäuses vorgesehen ist und die Batterie durch das Gehäuse abgeschirmt wird. Hierdurch ergibt sich ein praktisches Ladegerät.
- Außerdem wird durch die Erfindung ein anklebendes, drahtloses Ladegerät geschaffen, das sich aus einer Tragplatte, einer Aufnahmespule und einer Leiterplatte und wenigstens zwei Leitungen zusammensetzt. Die Leiterplatte weist eine Energieaufnahmeschaltung auf, an der ein Polaritätswähler geschaltet ist, mit dem eine automatische Ermittlung der Polarität des Ladeanschlusses gewährleistet ist. Damit wird vermieden, dass eine Batterie beschädigt wird, wenn Pole der Batterie umgekehrt angeschlossen sind. So kann ein Schutz während des Ladevorgangs bereitgestellt werden. Dadurch wird eine bequeme Anwendung des Ladegeräts ermöglicht.
- Ferner wird durch die Erfindung wird ein anklebendes, drahtloses Ladegerät geschaffen, das sich aus einer Tragplatte, einer Aufnahmespule und einer Leiterplatte und wenigstens zwei Leitungen zusammensetzt, wobei Muster auf der Tragplatte gedruckt werden können. Damit ist eine praktische Reklamewirkung erzielt. Damit ist eine erhöhte Anwendbarkeit des erfindungsgemäßen Ladegeräts gewährleistet.
- Die Erfindung weist insbesondere die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale auf. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Gemäß der Erfindung wird ein klebend haftbares, drahtloses Ladegerät geschaffen, das aufweist:
eine Tragplatte, die an seiner Rückseite mit einer Anklebeschicht versehen ist;
eine Aufnahmespule, die sich im Inneren der Tragplatte befindet;
eine Leiterplatte, die an einer Seite der Tragplatte angebracht ist und auf der eine Energieaufnahmeschaltung geschaltet ist, wobei die Energieaufnahmeschaltung einen Aufnahmesteuerkreis, ein Resonanzsteuerkreis, eine Gleichrichterschaltung, einen Steuerkreis, einen Polaritätswähler und einen Stromausgang umfasst, und wobei der Aufnahmesteuerkreis, der Resonanzsteuerkreis, die Gleichrichterschaltung, der Steuerkreis, der Polaritätswähler und der Stromausgang aufeinanderfolgend elektrisch miteinander verbunden sind, und wobei eine elektrische Verbindung zwischen dem Aufnahmesteuerkreis und der Aufnahmespule stattfindet; und
wenigstens zwei Leitungen, die an einer Seite der Leiterplatte angeordnet und elektrisch mit dem Stromausgang der Leiterplatte verbunden sind, wodurch sich ein anklebendes, drahtloses Ladegerät mit der Möglichkeit zur automatischen Ermittlung der Ladepolarität ergibt. - Im Folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
-
1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen anklebenden, drahtlosen Ladegeräts; -
2 ein Blockdiagramm der Konfiguration des Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen anklebenden, drahtlosen Ladegeräts; -
3 einen Schaltplan eines erfindungsgemäßen Polaritätswählers; -
4 einen weiteren Schaltplan eines erfindungsgemäßen Polaritätswählers; -
5 eine schematische Darstellung eines Anwendungsbeispiels des erfindungsgemäßen Ladegeräts; -
6 ein Blockdiagramm der Anwendung und des Betriebs des erfindungsgemäßen Ladegeräts; und -
7 eine weitere perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen anklebenden, drahtlosen Ladegeräts. - Wie aus den
1 bis4 ersichtlich, weist ein anklebendes, drahtloses Ladegerät1 eine Tragplatte20 , eine Aufnahmespule30 , eine Leiterplatte40 und wenigstens zwei Leitungen60 auf. Die Tragplatte20 ist an seiner Rückseite mit einer Anklebeschicht21 versehen, auf die ein wiederholt klebbarer Klebstoff aufgetragen wird, um ein wiederholtes Ankleben zu ermöglichen. Die Aufnahmespule30 befindet sich im Inneren der Tragplatte20 . An einer Seite der Tragplatte20 ist die Leiterplatte40 angebracht, auf der eine Energieaufnahmeschaltung50 geschaltet ist. Die Energieaufnahmeschaltung50 umfasst einen Aufnahmesteuerkreis51 , ein Resonanzsteuerkreis52 , eine Gleichrichterschaltung53 , einen Steuerkreis54 , einen Polaritätswähler55 und einen Stromausgang56 . Der Aufnahmesteuerkreis51 , der Resonanzsteuerkreis52 , die Gleichrichterschaltung53 , der Steuerkreis54 , der Polaritätswähler55 und der Stromausgang56 sind aufeinanderfolgend elektrisch miteinander verbunden. Der Aufnahmesteuerkreis51 ist elektrisch mit der Aufnahmespule30 verbunden. Die Leitungen60 sind an einer Seite der Leiterplatte40 angeordnet und elektrisch mit dem Stromausgang56 der Leiterplatte40 verbunden. Auf diese Weise ist ein anklebendes, drahtloses Ladegerät1 mit der Möglichkeit zur automatischen Ermittlung der Ladepolarität gebildet. - Die Leiterplatte
40 ist als flexible Leiterplatte ausgeführt. Die Leitungen60 sind an ihrem freien Ende jeweils mit einem Kontaktpunkt61 versehen, der mit dem Batteriepol verbunden ist. Hierdurch ergibt sich eine elektrische Verbindung, mit der ein praktisches Aufladen erfolgt. Gemäß3 weist der in der Energieaufnahmeschaltung50 der Leiterplatte40 geschaltete Polaritätswähler55 vier Schalter Q1, Q2, Q3, Q4 und eine Batterie551 auf, wobei zwei Schalter Q1, Q4 an einer Seite in Reihe geschaltet sind, während die anderen zwei Schalter Q2, Q3 an einer anderen Seite in Reihe geschaltet sind. Die in Reihe geschalteten Schalter Q1, Q4 sowie Q2, Q3 sind dem Steuerkreis54 parallel geschaltet. Zwischen den Schaltern Q1, Q4 ist ein Polaritätspunkt A geschaltet, während ein weiterer Polaritätspunkt B zwischen den Schaltern Q2, Q3 geschaltet sind. Die Batterie551 ist elektrisch zwischen den beiden Polaritätspunkten A, B geschaltet. Die beiden Polaritätspunkte A, B sind mit dem Stromausgang56 verbunden. Ausgehend vom Stromausgang56 erstrecken sich die Leitungen60 , die elektrisch mit einem Plus- bzw. Minuspol einer Sekundärbatterie70 verbunden sind. Damit ist eine automatische Ermittlung der Polarität der Sekundärbatterie70 gewährleistet, wodurch ein Ladevorgang der Sekundärbatterie70 erleichtert wird. Die Schalter Q1, Q2, Q3, Q4 des Polaritätswählers55 sind als angereicherter p-Kanal-MOSFET oder angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Schalter Q1, Q2 als angereicherter p-Kanal-MOSFET ausgeführt, während die Schalter Q3, Q4 als angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt sind. - Es wird dann auf
3 Bezug genommen. Angenommen, dass der Polaritätswähler55 in Betrieb gesetzt wird. Ist die Spannung des Polaritätspunkts A größer ist als die des Polaritätspunkts B, werden die Schalter Q1, Q3 leitend geschaltet. Der Ladestrom geht aus dem Steuerkreis54 aus und gelangt über die Schalter Q1, Q3 an den mit den Polaritätspunkten A, B verbundenen Stromausgang56 [siehe5 und6 ]. Der Stromausgang56 ist elektrisch mit einem Ende der beiden Leitungen60 verbunden. Die am freien Ende der Leitungen60 angeordneten Kontaktpunkte61 sind elektrisch mit dem Plus- bzw. Minuspol der Sekundärbatterie70 verbunden. Hierdurch ergibt sich eine Ladeschleife. So kann die Sekundärbatterie70 aufgeladen werden. Ist die Spannung des Polaritätspunkts B hingegen größer als die des Polaritätspunkts A, werden die Schalter Q2, Q4 leitend geschaltet. Auf diese Weise gelangt der Ladestrom des Steuerkreises54 hingegen über die Schalter Q2, Q4 an die Sekundärbatterie70 , wodurch sich eine Ladeschleife ergibt. So kann die Sekundärbatterie70 aufgeladen werden. Durch den Polaritätswähler55 erfolgt eine automatische Ermittlung der Verbindung der Kontaktpunkte61 der beiden Leitungen60 mit dem Pol der Sekundärbatterie70 . Auf diese Weise kann die Durchflussschleife der Ladeschaltung gewechselt werden. Damit wird vermieden, dass die Sekundärbatterie70 beschädigt wird, wenn die Pole der Batterie umgekehrt angeschlossen sind. So kann ein Schutz während des Ladevorgangs bereitgestellt werden. Außerdem kann die Batterie aufgeladen werden. - Nachfolgend wird auf
4 Bezug genommen. Beim Polaritätswähler55 ist ein Schutzschalter Q13 zwischen den Schaltern Q1, Q3 in Serie geschaltet, während ein Schutzschalter Q24 zwischen den Schaltern Q2, Q4 in Serie geschaltet ist. Die Schutzschalter Q13, Q24 sind elektrisch mit dem Steuerkreis54 verbunden. Die Schalter Q13, Q24 des Polaritätswählers55 sind als angereicherter p-Kanal-MOSFET oder angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Schalter Q13, Q24 als angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt. Ist die Spannung des Polaritätspunkts A beim Aufladen größer als diejenige des Polaritätspunkts B, wird eine Antriebsspannung auf eine zwischen dem Gate-Kontakt des Schalters Q3 und dem Gate-Kontakt des Schutzschalters Q13 befindliche Verbindungsleitung angelegt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die Antriebsspannung 5 Volt. Damit werden die Schalter Q1, Q3 leitend geschaltet. Wie oben erwähnt [siehe3 ], sind die Polaritätspunkte A, B an den Stromausgang56 angeschlossen, der über die beiden Leitungen60 elektrisch mit der Sekundärbatterie70 verbunden ist. Hierdurch ergibt sich eine Ladeschleife. Ist die Spannung des Polaritätspunkts B hingegen größer als diejenige des Polaritätspunkts A, wird eine Antriebsspannung auf eine zwischen dem Gate-Kontakt des Schalters Q4 und dem Gate-Kontakt des Schutzschalters Q24 befindliche Verbindungsleitung angelegt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die Antriebsspannung 5 Volt. Damit werden die Schalter Q2, Q4 leitend geschaltet, wobei eine Ladeschleife geschaffen wird, die für das Aufladen der Sekundärbatterie70 sorgt. Gleichzeitig bieten die Schutzschalter Q13, Q24 einen zuverlässigen Ladeschutz für die Sekundärbatterie70 [siehe5 und6 ], wodurch vermieden wird, dass ein Zurück-Aufladen durch den Ladestrom vorkommt. - Wie aus den
5 und6 ersichtlich, weist ein anklebendes, drahtloses Ladegerät1 eine Tragplatte20 , eine Aufnahmespule30 , eine Leiterplatte40 und wenigstens zwei Leitungen60 auf. Mit einer Anklebeschicht21 der Tragplatte20 lässt sich das anklebende, drahtlose Ladegerät1 unmittelbar am Gehäuse [beispielsweise am Batteriegehäuse an der Rückseite des Handys in5 ] der Sekundärbatterie70 ankleben. Die beiden Leitungen60 sind über ihre Kontaktpunkte61 elektrisch mit dem Plus- bzw. Minuspol der Sekundärbatterie70 verbunden. Damit wird die Aufladeverbindung abgeschlossen. Wird die elektrische Energie von einem Energieabstrahler80 abgestrahlt, nimmt die auf der Tragplatte20 befindliche Aufnahmespule30 die elektrische Energie auf, die dann an den Aufnahmesteuerkreis51 der auf der Leiterplatte40 befindlichen Energieaufnahmeschaltung50 weitergeleitet wird. Durch den Resonanzsteuerkreis52 , die Gleichrichterschaltung53 und den Steuerkreis54 ergibt sich dann ein beim Aufladen benötigter Gleichstrom. Der Steuerkreis54 ist elektrisch mit dem Polaritätswähler55 verbunden. Der Polaritätswähler55 ist über seine Polaritätspunkte A, B mit dem Stromausgang56 der Leiterplatte40 verbunden, während ein Ende der beiden Leitungen60 elektrisch mit dem Stromausgang56 verbunden ist. Die Leitungen60 sind an ihrem anderen Ende mit je einem Kontaktpunkt61 versehen, der elektrisch mit dem Plus- bzw. Minuspol der Sekundärbatterie70 verbunden ist. Auf diese Weise kann ein erfolgreicher Ladevorgang ausgeführt werden. Mit dem erfindungsgemäßen Polaritätswähler55 lässt sich die Polarität der angeschlossenen Sekundärbatterie70 automatisch ermitteln. Damit wird vermieden, dass die Sekundärbatterie70 beschädigt wird, wenn die Pole der Batterie umgekehrt angeschlossen sind. Hierdurch wird das Aufladen der Batterie erleichtert. Darüber hinaus sind die beiden Leitungen60 über ihre Kontaktpunkte61 elektrisch mit der Sekundärbatterie70 verbunden. Damit wird vermieden, dass ein schlechter Aufladewirkungsgrad auftritt, wie dies beim herkömmlichen drahtlosen Aufnahmegerät meist der Fall ist, das im Inneren des Gehäuses der Sekundärbatterie70 vorgesehen ist und die Sekundärbatterie70 durch das Gehäuse, wie z. B. Batteriedeckel des Handys, abgeschirmt wird. - Wie in den
1 bis7 gezeigt, weist das erfindungsgemäße anklebende, drahtlose Ladegerät1 eine Tragplatte20 , eine Aufnahmespule30 , eine Leiterplatte40 und wenigstens zwei Leitungen60 auf. Mit der Aufnahmespule30 lässt sich die elektrische Energie des Energieabstrahlers80 drahtlos aufnehmen. Außerdem ist ein Polaritätswähler55 an der Energieaufnahmeschaltung50 der Leiterplatte40 geschaltet. Damit wird vermieden, dass die Sekundärbatterie70 beschädigt wird, wenn die Pole der Batterie umgekehrt angeschlossen sind. So kann ein Schutz während des Ladevorgangs bereitgestellt werden. Mit der Anklebeschicht21 der Tragplatte20 erfolgt ein unmittelbares Ankleben an das Gehäuse der Sekundärbatterie70 , wie das Batteriegehäuse an der Rückseite des Handys [siehe5 ]. Überdies werden zwei Leitungen60 eingesetzt, die elektrisch mit der Sekundärbatterie70 des Handys zum Aufladen verbunden ist. Damit wird vermieden, dass ein schlechter Aufladewirkungsgrad auftritt, wie dies beim herkömmlichen drahtlosen Aufnahmegerät meist der Fall ist, das im Inneren des Gehäuses der Sekundärbatterie70 vorgesehen ist und die Sekundärbatterie70 durch das Gehäuse abgeschirmt wird. Hierdurch ergibt sich eine bessere drahtlose Aufladewirkung. Auf die Anklebeschicht21 der Tragplatte20 wird ein wiederholt klebbarer Klebstoff aufgetragen, um ein wiederholtes Ankleben an irgendeine Stelle zu ermöglichen. Auf diese Weise kann das anklebende, drahtlose Ladegerät1 gemäß der Erfindung im Freien oder während der Bewegung aufgeladen werden. Damit ist ein problemloses Aufladen an jeder Stelle gewährleistet. Auf der Tragplatte20 können Muster, wie in7 gezeigt, gedruckt werden. Damit ist eine praktische Reklamewirkung erzielt, wenn das erfindungsgemäße, anklebende, drahtlose Ladegerät1 an das Gehäuse der Batterie, wie Sekundärbatterie70 des Handys, angeklebt ist und zum Aufladen eingesetzt wird. - Zusammengefasst lassen sich mit dem erfindungsgemäßen anklebenden, drahtlosen Ladegerät beispielsweise folgende Vorteile realisieren:
- 1. ein praktisches, drahtloses Aufladen;
- 2. ein hoher Ladewirkungsgrad, ohne durch das Gehäuse abgeschirmt zu werden;
- 3. eine automatische Ermittlung der Polarität des Ladeanschlusses;
- 4. eine wiederholte Anklebbarkeit; und
- 5. eine hohe Reklamewirkung.
- Obwohl die Erfindung in Bezug auf obige Beispiele beschrieben wurde, welche derzeit als praktikabelste und bevorzugte Ausführungsformen betrachtet werden, versteht es sich, dass die Erfindung nicht auf die offenbarten Ausführungsbeispiele beschränkt ist. Im Gegenteil sollen verschiedene Modifikationen und ähnliche Anordnungen abgedeckt werden, deren Merkmale im Schutzbereich der beigefügten Ansprüche liegen.
-
- 1
- anklebendes, drahtloses Ladegerät
- 20
- Tragplatte
- 21
- Anklebeschicht
- 30
- Aufnahmespule
- 40
- Leiterplatte
- 50
- Energieaufnahmeschaltung
- 51
- Aufnahmesteuerkreis
- 52
- Resonanzsteuerkreis
- 53
- Gleichrichterschaltung
- 54
- Steuerkreis
- 55
- Polaritätswähler
- 551
- Batterie
- 56
- Stromausgang
- 60
- Leitung
- 61
- Kontaktpunkt
- 70
- Sekundärbatterie
- 80
- Energieabstrahler
- Q1, Q2, Q3, Q4
- Schalter
- Q13, Q24
- Schutzschalter
- A, B
- Polaritätspunkt
- C, D
- Leitung
Claims (8)
- Klebend haftbares, drahtloses Ladegerät, aufweisend: eine Tragplatte (
20 ), die an seiner Rückseite mit einer Anklebeschicht (21 ) versehen ist; eine Aufnahmespule (30 ), die sich im Inneren der Tragplatte (20 ) befindet; eine Leiterplatte (40 ), die an einer Seite der Tragplatte (20 ) angebracht ist und auf der eine Energieaufnahmeschaltung (50 ) geschaltet ist, wobei die Energieaufnahmeschaltung (50 ) einen Aufnahmesteuerkreis (51 ), ein Resonanzsteuerkreis (52 ), eine Gleichrichterschaltung (53 ), einen Steuerkreis (54 ), einen Polaritätswähler (55 ) und einen Stromausgang (56 ) umfasst, und wobei der Aufnahmesteuerkreis (51 ), der Resonanzsteuerkreis (52 ), die Gleichrichterschaltung (53 ), der Steuerkreis (54 ), der Polaritätswähler (55 ) und der Stromausgang (56 ) aufeinanderfolgend elektrisch miteinander verbunden sind, und wobei eine elektrische Verbindung zwischen dem Aufnahmesteuerkreis (51 ) und der Aufnahmespule (30 ) stattfindet; und wenigstens zwei Leitungen (60 ), die an einer Seite der Leiterplatte (40 ) angeordnet und elektrisch mit dem Stromausgang (56 ) der Leiterplatte (40 ) verbunden sind, wodurch sich ein anklebendes, drahtloses Ladegerät (1 ) mit der Möglichkeit zur automatischen Ermittlung der Ladepolarität ergibt. - Ladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragplatte (
20 ) an seiner Rückseite mit einer Anklebeschicht (21 ) versehen ist, auf die ein wiederholt klebbarer Klebstoff auftragbar ist, um ein wiederholtes Ankleben zu ermöglichen. - Ladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (
40 ) als flexible Leiterplatte ausgeführt ist. - Ladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungen (
60 ) an ihrem freien Ende jeweils mit einem Kontaktpunkt (61 ) versehen sind, der mit dem Batteriepol verbunden ist, wodurch sich eine elektrische Verbindung ergibt, mit der ein praktisches Aufladen erfolgt. - Ladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass der in der Energieaufnahmeschaltung (
50 ) der Leiterplatte (40 ) geschaltete Polaritätswähler (55 ) vier Schalter (Q1, Q2, Q3, Q4) und eine Batterie (551 ) auf, wobei zwei Schalter (Q1, Q4) an einer Seite in Reihe geschaltet sind, während die anderen zwei Schalter (Q2, Q3) an einer anderen Seite in Reihe geschaltet sind, – dass die in Reihe geschalteten Schalter (Q1, Q4) sowie (Q2, Q3) dem Steuerkreis (54 ) parallel geschaltet sind, wobei ein Polaritätspunkt (A) zwischen den Schaltern (Q1, Q4) geschaltet ist, während ein weiterer Polaritätspunkt (B) zwischen den Schaltern (Q2, Q3) geschaltet sind; – dass die Batterie (551 ) elektrisch zwischen den beiden Polaritätspunkten (A, B) geschaltet ist, wobei die beiden Polaritätspunkte (A, B) mit dem Stromausgang (56 ) verbunden sind; und – dass sich die Leitungen (60 ) ausgehend vom Stromausgang (56 ) erstrecken, die elektrisch mit einer Sekundärbatterie (70 ) verbunden sind, wodurch eine automatische Ermittlung der Polarität der Sekundärbatterie (70 ) gewährleistet ist, und wobei vermieden wird, dass die Sekundärbatterie (70 ) beschädigt wird, wenn die Pole der Batterie umgekehrt angeschlossen sind, wodurch ein praktisches Aufladen der Batterie erfolgt. - Ladegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalter (Q1, Q2, Q3, Q4) des Polaritätswählers (
55 ) als angereicherter p-Kanal-MOSFET oder angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt sind. - Ladegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schutzschalter (Q13) zwischen den Schaltern (Q1, Q3) in Serie geschaltet ist, wobei die Schutzschalter (Q13, Q24) elektrisch mit dem Steuerkreis (
54 ) verbunden sind, wodurch ein zuverlässiger Ladeschutz gewährleistet ist. - Ladegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzschalter (Q13) des Polaritätswählers (
55 ) als angereicherter p-Kanal-MOSFET oder angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt sind.
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