DE202008016136U1 - Anklebendes, drahtloses Ladegerät - Google Patents

Anklebendes, drahtloses Ladegerät Download PDF

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Abstract

Klebend haftbares, drahtloses Ladegerät, aufweisend:
eine Tragplatte (20), die an seiner Rückseite mit einer Anklebeschicht (21) versehen ist;
eine Aufnahmespule (30), die sich im Inneren der Tragplatte (20) befindet;
eine Leiterplatte (40), die an einer Seite der Tragplatte (20) angebracht ist und auf der eine Energieaufnahmeschaltung (50) geschaltet ist, wobei die Energieaufnahmeschaltung (50) einen Aufnahmesteuerkreis (51), ein Resonanzsteuerkreis (52), eine Gleichrichterschaltung (53), einen Steuerkreis (54), einen Polaritätswähler (55) und einen Stromausgang (56) umfasst, und wobei der Aufnahmesteuerkreis (51), der Resonanzsteuerkreis (52), die Gleichrichterschaltung (53), der Steuerkreis (54), der Polaritätswähler (55) und der Stromausgang (56) aufeinanderfolgend elektrisch miteinander verbunden sind, und wobei eine elektrische Verbindung zwischen dem Aufnahmesteuerkreis (51) und der Aufnahmespule (30) stattfindet; und
wenigstens zwei Leitungen (60), die an einer Seite der Leiterplatte (40) angeordnet und elektrisch mit dem Stromausgang (56) der Leiterplatte (40) verbunden sind, wodurch sich ein anklebendes, drahtloses Ladegerät (1) mit der...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein anklebendes, drahtloses Ladegerät, insbesondere ein Ladegerät, das sich aus einer Tragplatte, einer Aufnahmespule und einer Leiterplatte und wenigstens zwei Leitungen zusammensetzt, wobei das Ladegerät die Vorteile eines praktischen, drahtlosen Aufladens, eines hohen Ladewirkungsgrads, ohne durch das Gehäuse abgeschirmt zu werden, einer automatischen Ermittlung der Polarität des Ladeanschlusses, einer wiederholten Anklebbarkeit und einer hohen Reklamewirkung aufweist. Außerdem ist das erfindungsgemäße Ladegerät für den Einsatz bei Batterien und elektronischen Geräten, usw. geeignet.
  • Durch die Entwicklung der drahtlosen Ladestation ist eine Stromquellenübertragung bzw. Stromquellenaufnahme durch ein Aufnahmegerät auf Handys, MP3, digitalen Kameras oder ähnlichen tragbaren Elektrogeräten möglich, was den Benutzern erlaubt, beim Akkuleerzustand im Freien nicht überall nach Steckdosen zum Aufladen zu suchen. Zurzeit ist das gewöhnliche Aufnahmegerät der drahtlosen Ladestation im Batterieaufnahmegehäuse angeordnet wie z. B. das Aufnahmegerät der drahtlosen Ladestation in einer Handybatterie. Jedoch ist es nicht zu vermeiden, dass ein drahtloses Aufladen durch das aus Eisen, Aluminium und Galvanotechnik etc. hergestellte Gehäuse blockiert wird, was die Effizienz des drahtlosen Aufladens beeinträchtigt, so dass das drahtlose Aufladen keine universale Anwendung finden kann.
  • Durch die Erfindung wird ein anklebendes, drahtloses Ladegerät geschaffen, das sich aus einer Tragplatte, einer Aufnahmespule und einer Leiterplatte und wenigstens zwei Leitungen zusammensetzt. Die Aufnahmespule empfängt die elektrische Energie eines Energieabstrahlers, was ein drahtloses Aufladen ermöglicht. Die Tragplatte ist mit einer Anklebeschicht versehen, mit der ein praktisches Ankleben an ein Batteriegehäuse erfolgt. Die Leitungen sind elektrisch mit dem Plus- bzw. Minuspol der Batterie verbunden. Damit ist eine drahtlose Aufnahme der elektrischen Energie sowie ein unmittelbares Aufladen der Batterie gewährleistet. Auf diese Weise wird vermieden, dass ein schlechter Aufladewirkungsgrad auftritt, wie dies beim herkömmlichen drahtlosen Aufnahmegerät meist der Fall ist, das im Inneren des Batteriegehäuses vorgesehen ist und die Batterie durch das Gehäuse abgeschirmt wird. Hierdurch ergibt sich ein praktisches Ladegerät.
  • Außerdem wird durch die Erfindung ein anklebendes, drahtloses Ladegerät geschaffen, das sich aus einer Tragplatte, einer Aufnahmespule und einer Leiterplatte und wenigstens zwei Leitungen zusammensetzt. Die Leiterplatte weist eine Energieaufnahmeschaltung auf, an der ein Polaritätswähler geschaltet ist, mit dem eine automatische Ermittlung der Polarität des Ladeanschlusses gewährleistet ist. Damit wird vermieden, dass eine Batterie beschädigt wird, wenn Pole der Batterie umgekehrt angeschlossen sind. So kann ein Schutz während des Ladevorgangs bereitgestellt werden. Dadurch wird eine bequeme Anwendung des Ladegeräts ermöglicht.
  • Ferner wird durch die Erfindung wird ein anklebendes, drahtloses Ladegerät geschaffen, das sich aus einer Tragplatte, einer Aufnahmespule und einer Leiterplatte und wenigstens zwei Leitungen zusammensetzt, wobei Muster auf der Tragplatte gedruckt werden können. Damit ist eine praktische Reklamewirkung erzielt. Damit ist eine erhöhte Anwendbarkeit des erfindungsgemäßen Ladegeräts gewährleistet.
  • Die Erfindung weist insbesondere die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale auf. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Gemäß der Erfindung wird ein klebend haftbares, drahtloses Ladegerät geschaffen, das aufweist:
    eine Tragplatte, die an seiner Rückseite mit einer Anklebeschicht versehen ist;
    eine Aufnahmespule, die sich im Inneren der Tragplatte befindet;
    eine Leiterplatte, die an einer Seite der Tragplatte angebracht ist und auf der eine Energieaufnahmeschaltung geschaltet ist, wobei die Energieaufnahmeschaltung einen Aufnahmesteuerkreis, ein Resonanzsteuerkreis, eine Gleichrichterschaltung, einen Steuerkreis, einen Polaritätswähler und einen Stromausgang umfasst, und wobei der Aufnahmesteuerkreis, der Resonanzsteuerkreis, die Gleichrichterschaltung, der Steuerkreis, der Polaritätswähler und der Stromausgang aufeinanderfolgend elektrisch miteinander verbunden sind, und wobei eine elektrische Verbindung zwischen dem Aufnahmesteuerkreis und der Aufnahmespule stattfindet; und
    wenigstens zwei Leitungen, die an einer Seite der Leiterplatte angeordnet und elektrisch mit dem Stromausgang der Leiterplatte verbunden sind, wodurch sich ein anklebendes, drahtloses Ladegerät mit der Möglichkeit zur automatischen Ermittlung der Ladepolarität ergibt.
  • Im Folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen anklebenden, drahtlosen Ladegeräts;
  • 2 ein Blockdiagramm der Konfiguration des Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen anklebenden, drahtlosen Ladegeräts;
  • 3 einen Schaltplan eines erfindungsgemäßen Polaritätswählers;
  • 4 einen weiteren Schaltplan eines erfindungsgemäßen Polaritätswählers;
  • 5 eine schematische Darstellung eines Anwendungsbeispiels des erfindungsgemäßen Ladegeräts;
  • 6 ein Blockdiagramm der Anwendung und des Betriebs des erfindungsgemäßen Ladegeräts; und
  • 7 eine weitere perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen anklebenden, drahtlosen Ladegeräts.
  • Wie aus den 1 bis 4 ersichtlich, weist ein anklebendes, drahtloses Ladegerät 1 eine Tragplatte 20, eine Aufnahmespule 30, eine Leiterplatte 40 und wenigstens zwei Leitungen 60 auf. Die Tragplatte 20 ist an seiner Rückseite mit einer Anklebeschicht 21 versehen, auf die ein wiederholt klebbarer Klebstoff aufgetragen wird, um ein wiederholtes Ankleben zu ermöglichen. Die Aufnahmespule 30 befindet sich im Inneren der Tragplatte 20. An einer Seite der Tragplatte 20 ist die Leiterplatte 40 angebracht, auf der eine Energieaufnahmeschaltung 50 geschaltet ist. Die Energieaufnahmeschaltung 50 umfasst einen Aufnahmesteuerkreis 51, ein Resonanzsteuerkreis 52, eine Gleichrichterschaltung 53, einen Steuerkreis 54, einen Polaritätswähler 55 und einen Stromausgang 56. Der Aufnahmesteuerkreis 51, der Resonanzsteuerkreis 52, die Gleichrichterschaltung 53, der Steuerkreis 54, der Polaritätswähler 55 und der Stromausgang 56 sind aufeinanderfolgend elektrisch miteinander verbunden. Der Aufnahmesteuerkreis 51 ist elektrisch mit der Aufnahmespule 30 verbunden. Die Leitungen 60 sind an einer Seite der Leiterplatte 40 angeordnet und elektrisch mit dem Stromausgang 56 der Leiterplatte 40 verbunden. Auf diese Weise ist ein anklebendes, drahtloses Ladegerät 1 mit der Möglichkeit zur automatischen Ermittlung der Ladepolarität gebildet.
  • Die Leiterplatte 40 ist als flexible Leiterplatte ausgeführt. Die Leitungen 60 sind an ihrem freien Ende jeweils mit einem Kontaktpunkt 61 versehen, der mit dem Batteriepol verbunden ist. Hierdurch ergibt sich eine elektrische Verbindung, mit der ein praktisches Aufladen erfolgt. Gemäß 3 weist der in der Energieaufnahmeschaltung 50 der Leiterplatte 40 geschaltete Polaritätswähler 55 vier Schalter Q1, Q2, Q3, Q4 und eine Batterie 551 auf, wobei zwei Schalter Q1, Q4 an einer Seite in Reihe geschaltet sind, während die anderen zwei Schalter Q2, Q3 an einer anderen Seite in Reihe geschaltet sind. Die in Reihe geschalteten Schalter Q1, Q4 sowie Q2, Q3 sind dem Steuerkreis 54 parallel geschaltet. Zwischen den Schaltern Q1, Q4 ist ein Polaritätspunkt A geschaltet, während ein weiterer Polaritätspunkt B zwischen den Schaltern Q2, Q3 geschaltet sind. Die Batterie 551 ist elektrisch zwischen den beiden Polaritätspunkten A, B geschaltet. Die beiden Polaritätspunkte A, B sind mit dem Stromausgang 56 verbunden. Ausgehend vom Stromausgang 56 erstrecken sich die Leitungen 60, die elektrisch mit einem Plus- bzw. Minuspol einer Sekundärbatterie 70 verbunden sind. Damit ist eine automatische Ermittlung der Polarität der Sekundärbatterie 70 gewährleistet, wodurch ein Ladevorgang der Sekundärbatterie 70 erleichtert wird. Die Schalter Q1, Q2, Q3, Q4 des Polaritätswählers 55 sind als angereicherter p-Kanal-MOSFET oder angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Schalter Q1, Q2 als angereicherter p-Kanal-MOSFET ausgeführt, während die Schalter Q3, Q4 als angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt sind.
  • Es wird dann auf 3 Bezug genommen. Angenommen, dass der Polaritätswähler 55 in Betrieb gesetzt wird. Ist die Spannung des Polaritätspunkts A größer ist als die des Polaritätspunkts B, werden die Schalter Q1, Q3 leitend geschaltet. Der Ladestrom geht aus dem Steuerkreis 54 aus und gelangt über die Schalter Q1, Q3 an den mit den Polaritätspunkten A, B verbundenen Stromausgang 56 [siehe 5 und 6]. Der Stromausgang 56 ist elektrisch mit einem Ende der beiden Leitungen 60 verbunden. Die am freien Ende der Leitungen 60 angeordneten Kontaktpunkte 61 sind elektrisch mit dem Plus- bzw. Minuspol der Sekundärbatterie 70 verbunden. Hierdurch ergibt sich eine Ladeschleife. So kann die Sekundärbatterie 70 aufgeladen werden. Ist die Spannung des Polaritätspunkts B hingegen größer als die des Polaritätspunkts A, werden die Schalter Q2, Q4 leitend geschaltet. Auf diese Weise gelangt der Ladestrom des Steuerkreises 54 hingegen über die Schalter Q2, Q4 an die Sekundärbatterie 70, wodurch sich eine Ladeschleife ergibt. So kann die Sekundärbatterie 70 aufgeladen werden. Durch den Polaritätswähler 55 erfolgt eine automatische Ermittlung der Verbindung der Kontaktpunkte 61 der beiden Leitungen 60 mit dem Pol der Sekundärbatterie 70. Auf diese Weise kann die Durchflussschleife der Ladeschaltung gewechselt werden. Damit wird vermieden, dass die Sekundärbatterie 70 beschädigt wird, wenn die Pole der Batterie umgekehrt angeschlossen sind. So kann ein Schutz während des Ladevorgangs bereitgestellt werden. Außerdem kann die Batterie aufgeladen werden.
  • Nachfolgend wird auf 4 Bezug genommen. Beim Polaritätswähler 55 ist ein Schutzschalter Q13 zwischen den Schaltern Q1, Q3 in Serie geschaltet, während ein Schutzschalter Q24 zwischen den Schaltern Q2, Q4 in Serie geschaltet ist. Die Schutzschalter Q13, Q24 sind elektrisch mit dem Steuerkreis 54 verbunden. Die Schalter Q13, Q24 des Polaritätswählers 55 sind als angereicherter p-Kanal-MOSFET oder angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Schalter Q13, Q24 als angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt. Ist die Spannung des Polaritätspunkts A beim Aufladen größer als diejenige des Polaritätspunkts B, wird eine Antriebsspannung auf eine zwischen dem Gate-Kontakt des Schalters Q3 und dem Gate-Kontakt des Schutzschalters Q13 befindliche Verbindungsleitung angelegt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die Antriebsspannung 5 Volt. Damit werden die Schalter Q1, Q3 leitend geschaltet. Wie oben erwähnt [siehe 3], sind die Polaritätspunkte A, B an den Stromausgang 56 angeschlossen, der über die beiden Leitungen 60 elektrisch mit der Sekundärbatterie 70 verbunden ist. Hierdurch ergibt sich eine Ladeschleife. Ist die Spannung des Polaritätspunkts B hingegen größer als diejenige des Polaritätspunkts A, wird eine Antriebsspannung auf eine zwischen dem Gate-Kontakt des Schalters Q4 und dem Gate-Kontakt des Schutzschalters Q24 befindliche Verbindungsleitung angelegt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die Antriebsspannung 5 Volt. Damit werden die Schalter Q2, Q4 leitend geschaltet, wobei eine Ladeschleife geschaffen wird, die für das Aufladen der Sekundärbatterie 70 sorgt. Gleichzeitig bieten die Schutzschalter Q13, Q24 einen zuverlässigen Ladeschutz für die Sekundärbatterie 70 [siehe 5 und 6], wodurch vermieden wird, dass ein Zurück-Aufladen durch den Ladestrom vorkommt.
  • Wie aus den 5 und 6 ersichtlich, weist ein anklebendes, drahtloses Ladegerät 1 eine Tragplatte 20, eine Aufnahmespule 30, eine Leiterplatte 40 und wenigstens zwei Leitungen 60 auf. Mit einer Anklebeschicht 21 der Tragplatte 20 lässt sich das anklebende, drahtlose Ladegerät 1 unmittelbar am Gehäuse [beispielsweise am Batteriegehäuse an der Rückseite des Handys in 5] der Sekundärbatterie 70 ankleben. Die beiden Leitungen 60 sind über ihre Kontaktpunkte 61 elektrisch mit dem Plus- bzw. Minuspol der Sekundärbatterie 70 verbunden. Damit wird die Aufladeverbindung abgeschlossen. Wird die elektrische Energie von einem Energieabstrahler 80 abgestrahlt, nimmt die auf der Tragplatte 20 befindliche Aufnahmespule 30 die elektrische Energie auf, die dann an den Aufnahmesteuerkreis 51 der auf der Leiterplatte 40 befindlichen Energieaufnahmeschaltung 50 weitergeleitet wird. Durch den Resonanzsteuerkreis 52, die Gleichrichterschaltung 53 und den Steuerkreis 54 ergibt sich dann ein beim Aufladen benötigter Gleichstrom. Der Steuerkreis 54 ist elektrisch mit dem Polaritätswähler 55 verbunden. Der Polaritätswähler 55 ist über seine Polaritätspunkte A, B mit dem Stromausgang 56 der Leiterplatte 40 verbunden, während ein Ende der beiden Leitungen 60 elektrisch mit dem Stromausgang 56 verbunden ist. Die Leitungen 60 sind an ihrem anderen Ende mit je einem Kontaktpunkt 61 versehen, der elektrisch mit dem Plus- bzw. Minuspol der Sekundärbatterie 70 verbunden ist. Auf diese Weise kann ein erfolgreicher Ladevorgang ausgeführt werden. Mit dem erfindungsgemäßen Polaritätswähler 55 lässt sich die Polarität der angeschlossenen Sekundärbatterie 70 automatisch ermitteln. Damit wird vermieden, dass die Sekundärbatterie 70 beschädigt wird, wenn die Pole der Batterie umgekehrt angeschlossen sind. Hierdurch wird das Aufladen der Batterie erleichtert. Darüber hinaus sind die beiden Leitungen 60 über ihre Kontaktpunkte 61 elektrisch mit der Sekundärbatterie 70 verbunden. Damit wird vermieden, dass ein schlechter Aufladewirkungsgrad auftritt, wie dies beim herkömmlichen drahtlosen Aufnahmegerät meist der Fall ist, das im Inneren des Gehäuses der Sekundärbatterie 70 vorgesehen ist und die Sekundärbatterie 70 durch das Gehäuse, wie z. B. Batteriedeckel des Handys, abgeschirmt wird.
  • Wie in den 1 bis 7 gezeigt, weist das erfindungsgemäße anklebende, drahtlose Ladegerät 1 eine Tragplatte 20, eine Aufnahmespule 30, eine Leiterplatte 40 und wenigstens zwei Leitungen 60 auf. Mit der Aufnahmespule 30 lässt sich die elektrische Energie des Energieabstrahlers 80 drahtlos aufnehmen. Außerdem ist ein Polaritätswähler 55 an der Energieaufnahmeschaltung 50 der Leiterplatte 40 geschaltet. Damit wird vermieden, dass die Sekundärbatterie 70 beschädigt wird, wenn die Pole der Batterie umgekehrt angeschlossen sind. So kann ein Schutz während des Ladevorgangs bereitgestellt werden. Mit der Anklebeschicht 21 der Tragplatte 20 erfolgt ein unmittelbares Ankleben an das Gehäuse der Sekundärbatterie 70, wie das Batteriegehäuse an der Rückseite des Handys [siehe 5]. Überdies werden zwei Leitungen 60 eingesetzt, die elektrisch mit der Sekundärbatterie 70 des Handys zum Aufladen verbunden ist. Damit wird vermieden, dass ein schlechter Aufladewirkungsgrad auftritt, wie dies beim herkömmlichen drahtlosen Aufnahmegerät meist der Fall ist, das im Inneren des Gehäuses der Sekundärbatterie 70 vorgesehen ist und die Sekundärbatterie 70 durch das Gehäuse abgeschirmt wird. Hierdurch ergibt sich eine bessere drahtlose Aufladewirkung. Auf die Anklebeschicht 21 der Tragplatte 20 wird ein wiederholt klebbarer Klebstoff aufgetragen, um ein wiederholtes Ankleben an irgendeine Stelle zu ermöglichen. Auf diese Weise kann das anklebende, drahtlose Ladegerät 1 gemäß der Erfindung im Freien oder während der Bewegung aufgeladen werden. Damit ist ein problemloses Aufladen an jeder Stelle gewährleistet. Auf der Tragplatte 20 können Muster, wie in 7 gezeigt, gedruckt werden. Damit ist eine praktische Reklamewirkung erzielt, wenn das erfindungsgemäße, anklebende, drahtlose Ladegerät 1 an das Gehäuse der Batterie, wie Sekundärbatterie 70 des Handys, angeklebt ist und zum Aufladen eingesetzt wird.
  • Zusammengefasst lassen sich mit dem erfindungsgemäßen anklebenden, drahtlosen Ladegerät beispielsweise folgende Vorteile realisieren:
    • 1. ein praktisches, drahtloses Aufladen;
    • 2. ein hoher Ladewirkungsgrad, ohne durch das Gehäuse abgeschirmt zu werden;
    • 3. eine automatische Ermittlung der Polarität des Ladeanschlusses;
    • 4. eine wiederholte Anklebbarkeit; und
    • 5. eine hohe Reklamewirkung.
  • Obwohl die Erfindung in Bezug auf obige Beispiele beschrieben wurde, welche derzeit als praktikabelste und bevorzugte Ausführungsformen betrachtet werden, versteht es sich, dass die Erfindung nicht auf die offenbarten Ausführungsbeispiele beschränkt ist. Im Gegenteil sollen verschiedene Modifikationen und ähnliche Anordnungen abgedeckt werden, deren Merkmale im Schutzbereich der beigefügten Ansprüche liegen.
  • 1
    anklebendes, drahtloses Ladegerät
    20
    Tragplatte
    21
    Anklebeschicht
    30
    Aufnahmespule
    40
    Leiterplatte
    50
    Energieaufnahmeschaltung
    51
    Aufnahmesteuerkreis
    52
    Resonanzsteuerkreis
    53
    Gleichrichterschaltung
    54
    Steuerkreis
    55
    Polaritätswähler
    551
    Batterie
    56
    Stromausgang
    60
    Leitung
    61
    Kontaktpunkt
    70
    Sekundärbatterie
    80
    Energieabstrahler
    Q1, Q2, Q3, Q4
    Schalter
    Q13, Q24
    Schutzschalter
    A, B
    Polaritätspunkt
    C, D
    Leitung

Claims (8)

  1. Klebend haftbares, drahtloses Ladegerät, aufweisend: eine Tragplatte (20), die an seiner Rückseite mit einer Anklebeschicht (21) versehen ist; eine Aufnahmespule (30), die sich im Inneren der Tragplatte (20) befindet; eine Leiterplatte (40), die an einer Seite der Tragplatte (20) angebracht ist und auf der eine Energieaufnahmeschaltung (50) geschaltet ist, wobei die Energieaufnahmeschaltung (50) einen Aufnahmesteuerkreis (51), ein Resonanzsteuerkreis (52), eine Gleichrichterschaltung (53), einen Steuerkreis (54), einen Polaritätswähler (55) und einen Stromausgang (56) umfasst, und wobei der Aufnahmesteuerkreis (51), der Resonanzsteuerkreis (52), die Gleichrichterschaltung (53), der Steuerkreis (54), der Polaritätswähler (55) und der Stromausgang (56) aufeinanderfolgend elektrisch miteinander verbunden sind, und wobei eine elektrische Verbindung zwischen dem Aufnahmesteuerkreis (51) und der Aufnahmespule (30) stattfindet; und wenigstens zwei Leitungen (60), die an einer Seite der Leiterplatte (40) angeordnet und elektrisch mit dem Stromausgang (56) der Leiterplatte (40) verbunden sind, wodurch sich ein anklebendes, drahtloses Ladegerät (1) mit der Möglichkeit zur automatischen Ermittlung der Ladepolarität ergibt.
  2. Ladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragplatte (20) an seiner Rückseite mit einer Anklebeschicht (21) versehen ist, auf die ein wiederholt klebbarer Klebstoff auftragbar ist, um ein wiederholtes Ankleben zu ermöglichen.
  3. Ladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (40) als flexible Leiterplatte ausgeführt ist.
  4. Ladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungen (60) an ihrem freien Ende jeweils mit einem Kontaktpunkt (61) versehen sind, der mit dem Batteriepol verbunden ist, wodurch sich eine elektrische Verbindung ergibt, mit der ein praktisches Aufladen erfolgt.
  5. Ladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass der in der Energieaufnahmeschaltung (50) der Leiterplatte (40) geschaltete Polaritätswähler (55) vier Schalter (Q1, Q2, Q3, Q4) und eine Batterie (551) auf, wobei zwei Schalter (Q1, Q4) an einer Seite in Reihe geschaltet sind, während die anderen zwei Schalter (Q2, Q3) an einer anderen Seite in Reihe geschaltet sind, – dass die in Reihe geschalteten Schalter (Q1, Q4) sowie (Q2, Q3) dem Steuerkreis (54) parallel geschaltet sind, wobei ein Polaritätspunkt (A) zwischen den Schaltern (Q1, Q4) geschaltet ist, während ein weiterer Polaritätspunkt (B) zwischen den Schaltern (Q2, Q3) geschaltet sind; – dass die Batterie (551) elektrisch zwischen den beiden Polaritätspunkten (A, B) geschaltet ist, wobei die beiden Polaritätspunkte (A, B) mit dem Stromausgang (56) verbunden sind; und – dass sich die Leitungen (60) ausgehend vom Stromausgang (56) erstrecken, die elektrisch mit einer Sekundärbatterie (70) verbunden sind, wodurch eine automatische Ermittlung der Polarität der Sekundärbatterie (70) gewährleistet ist, und wobei vermieden wird, dass die Sekundärbatterie (70) beschädigt wird, wenn die Pole der Batterie umgekehrt angeschlossen sind, wodurch ein praktisches Aufladen der Batterie erfolgt.
  6. Ladegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalter (Q1, Q2, Q3, Q4) des Polaritätswählers (55) als angereicherter p-Kanal-MOSFET oder angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt sind.
  7. Ladegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schutzschalter (Q13) zwischen den Schaltern (Q1, Q3) in Serie geschaltet ist, wobei die Schutzschalter (Q13, Q24) elektrisch mit dem Steuerkreis (54) verbunden sind, wodurch ein zuverlässiger Ladeschutz gewährleistet ist.
  8. Ladegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzschalter (Q13) des Polaritätswählers (55) als angereicherter p-Kanal-MOSFET oder angereicherter n-Kanal-MOSFET ausgeführt sind.
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