DE2047234A1 - Vorrichtung zum Verpacken von Filmen und Kopien - Google Patents

Vorrichtung zum Verpacken von Filmen und Kopien

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DE2047234A1 DE19702047234 DE2047234A DE2047234A1 DE 2047234 A1 DE2047234 A1 DE 2047234A1 DE 19702047234 DE19702047234 DE 19702047234 DE 2047234 A DE2047234 A DE 2047234A DE 2047234 A1 DE2047234 A1 DE 2047234A1
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    • G03DAPPARATUS FOR PROCESSING EXPOSED PHOTOGRAPHIC MATERIALS; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03D15/00Apparatus for treating processed material
    • G03D15/001Counting; Classifying; Marking
    • G03D15/005Order systems, e.g. printsorter

Description

AGFA-GEVAERT AKTIENGESELLSCHAFT 24. Sept. 1970
10-hu-ki
Vorrichtung zum Verpacken von Filmen und Kopien
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verpacken von entwickelten Filmen in einen Behälter zusammen mit den zugehörigen Kopien.
Bisher war es üblich, die Filme, von denen die Kopien gezogen wurden, in Streifen geeigneter Länge aufzuschneiden und in eine Aufträgstasehe, der auch die geschnittenen Kopien beigegeben werden, einzufüllen.
Diese Vorgänge sind reine Handarbeit und verursachen einen entsprechend hohen Lohnaufwand. Darüber hinaus müssen die Daten zur Rechnungsstellung getrennt erfaßt und verarbeitet werden.
Ziel der Erfindung ist es, den Arbeitsgang "Zusammenführen von Filmen und Kopien und Verpacken" zu vereinfachen.
Gemäß der Erfindung sind bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art eine Vorrichtung zum Aufspulen und Abtrennen
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je eines Filmes von den als langes Band anfallenden Filmen, eine Vorrichtung zum Ablegen des so aufgespulten Filmwickels in einem dafür vorgesehenen Teil einer Verpackungseinheit und eine Vorrichtung zum Abtrennen und Einlegen der zugehörigen Kopien von einem langen Bildband in einen anderen Teil derselben Verpackungseinheit vorgesehen.
* Die erfindungsgemäße Verpackungseinheit mit einem Raum für den Stapel der zugeschnittenen Bilder und einem Raum für den aufgespulten Filmwickel ist zwar etwas höher als die herkömmlichen Auftragstaschen, ermöglicht jedoch eine vollautomatische Zusammenführung und Verpackung von Film und Kopien, wenn die Filme als zusammengeklebtes Band großer Länge und die Kopien als langes Bildband anfallen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben fe sich aus den Unteransprüchen im Zusammenhang mit der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das anhand von Figuren eingehend erläutert ist. Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht der gesamten Verpackungsvorrichtung,
Fig.. 2 einen Teilschnitt durch die Vorrichtung gemäß Fig. 1 längs der Linie H-H und
Fig. 3 eine Teilansicht der in Fig. 2 dargestellten Einzelheit.
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In Fig. 1 sind in einem mit 1 bezeichneten Gehäuse zwei Spulen 2 und 3 drehbar angeordnet, von denen die Spule ein langes Bildband mit fertiggestellten Kopien und Spule ein Filmband mit den Kopiervorlagen der auf der Spule 2 aufgespulten Bilder enthalten. Die Reihenfolge von Filmen und Bildern ist so, daß die Filme und Bilder am Anfang und am Ende sich jeweils entsprechen. Für das Bildband 2 sind Transportrollen 4 vorgesehen, die einen selbsttätigen i
Einlauf des Papierbandes in die Verpackungseinrichtung beim Neuanfang einer Rolle ermöglichen. Ferner ist am Wege des Papierbandes 2 eine Abtasteinrichtung 5 angeordnet, die aufbelichtete oder mittels einer Markiereinrichtung auf der Rückseite aufgebrachte Bildrandmarkierungen erfaßt und dementsprechend den Papiervorschub mittels der Walzen 4- und den Schneidvorgang mittels eines Messers 6 steuert. Die in Zuordnung zum Bildband abgeschnittenen Bilder fallen durch einen Schacht 7 in eine Positition, in der sie verpackt werden. Das Filmband 3 wird ebenfalls, " gefördert durch Förderwalzen 8, einer Wickelvorrichtung zugeführt, die anhand von Fig. 2 noch näher erläutert ist.
Wie aus Fig. 2 zu entnehmen ist, ist auf einem sternförmigen Träger 10 eine Vielzahl von Dornen 11 drehbar gelagert. Hierzu sind die Dorne in Hülsen 12 längsverschiebbar, aber nicht drehbar gelagert und werden durch
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Federn 13 in ihre in der Figur gezeigte Endstellung gedruckt, welche durch ihren an der Hülse 12 anliegenden Anschlag 14 bestimmt ist. Die Hülse 12 ist in dem sternförmigen Träger 10 ζ. B. mittels Wälzlagern 15 drehbar gelagert und trägt an ihrem hinteren Ende einen vorstehenden Stift 16. Hinter dem Träger 10 ist konzentrisch zur Achse des Dornes 11 eine Antriebsachse 17 gelagert, die P einen exzentrischen Mitnehmer 17a aufweist, der mit dem Stift 16 an der Hülse 12 in Eingriff kommen kann. An dem Dorn 11 ist ferner ein ringförmiger Ansatz 18 angebracht, mittels dessen ein den Ansatz 18 hintergreifender Zugmechanismus den Dorn 11 gegen die Kraft der Feder 13 so weit zurückziehen kann, daß dessen Stirnseite zumindest mit der Stirnseite der Hülse 12 zur Deckung kommt.
Fig. 3 zeigt die Einführstellung des Dornes 11 in der ^ Frontansicht, wobei der geschlitzte Dorn 11 von einer geschlitzten, z. B. aus Kunststoff gespritzten Hülse 19 umgeben ist. Die Hülse 19 wird von einer in Fig. 2 der besseren Übersichtlichkeit halber nicht gezeigten Halteeinrichtung bekannter Bauart gehalten, wenn die Hülse 19 in definierter Lage, nämlich in Deckung ihres Schlitzes mit dem des Dornes, der Halteeinrichtung zugeführt wird. Auf den Schlitz hin sind trichterförmige Führungsorgane, z. B. Leitbleche 20, 21 gerichtet, von denen das Blech
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gerätefest, das Blech 21 jedoch gegen die Kraft einer Feder 22 verschwenkbar gelagert ist.
Am Wege des Filmbandes ist ferner eine Schneideinrichtung, z. B. ein Messer 36, angeordnet, das entsprechend der Steuerung durch eine Abtasteinrichtung für die Klebestelle die Filme jeweils so voneinander trennt, daß ein j zwischen den Filmen angeordneter Datenträger an dem zugehörigen, nämlich dem vorlaufenden Film, verbleibt. Gleichzeitig ist mit der Schneidsteuerung der Antrieb für die Antriebsvorrichtung 17 so verbunden, daß der Antrieb für den Dorn 11 stillgesetzt wird, wenn der Datenträger gerade noch aus dem Schlitz der Hülse 19 in ganzer Länge vorsteht.
Der Träger 10 für die Wickeldorne 11 weist insgesamt vier Wickeldorne auf, die nacheinander in die verschiedenen f
Stellungen gebracht werden können. Zu diesem Zweck wird der Träger 10 ζ. B. über ein Malteserkreuzgetriebe jeweils nach dem Aufspulen eines Filmes um 90° fortgeschaltet. In seiner unteren Endstellung befindet sich der Filmwickel in der Übergabestellung knapp über einer Höhlung 23a einer Verpackungseinheit 23.
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Im unteren Teil des Gehäuses 1 ist eine Vorratsrolle 24 einer Kunststoffolie angeordnet, die über Umlenkrollen 25 einer Tiefzieheinrichtung 26 zugeführt wird. Die Tiefzieheinrichtung 26 besteht aus einem beheizbaren Stempel 27 und einer Matrize 28, die z. B. in bekannter Weise mittels einer Unterdruckeinrichtung zum Tiefziehen der erwärmten Folien geeignet sein kann. Durch die Form des Stempels 27 und/oder der Matrize 28 ist die Form einer Verpackungseinheit 23 festgelegt, die eine Höhlung 23a für den Filmwickel und eine etwa rechteckige Höhlung 23b für die von dem Messer 6 geschnittenen Bilder aufweist. Die Verpackungseinheiten 28 können für den Durchlauf durch die Verpackungsvorrichtung noch zu einem Streifen verbunden bleiben und erst am Ende getrennt werden. Als Fördereinrichtung mit genauer Schrittweite genügt dann eine zangenartige Vorrichtung, die Jeweils die letzte Verpackungseinheit erfaßt und in die Schnittstellung bringt. Auf diese Weise durchläuft die Reihe der Verpackungseinheiten 23a nacheinander die Zuführstellung für die Papierbilder unter dem Schacht 7» die Übergabestellung unter dem Träger 10 für die Filmwickel und eine weitere Station 29» in der eine durchsichtige Folie von einer Vorratsrolle 30 über den Hand der Verpackungseinheit 23 gelegt wird und mittels eines Stempels 31 mit dieser verschweißt wird.
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Sowohl am Wege des Filmbandes als auch am Wege des Bildbandes sind Datenerfassungseinrichtungen, ζ. Β. mechanische Zähleinrichtungen oder fotoelektrische Leseeinrichtungen 32, 33 angeordnet, die mit einer zentralen Abrechnungseinheit 34- verbunden sind. Ferner ist am Ausgang der Verpackungsvorrichtung noch eine fotoelektrische Leseeinrichtung 35 für die Daten auf dem Datenträger vorgesehen, so daß diese Informationen ebenfalls der Abrechnungseinheit 34- zugeführt werden.
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist nun folgende:
Der Vorrichtung werden gleichzeitig zwei Rollen 2 und 3 zugeführt, eine Film- und eine Kopienrolle, auf denen einander entsprechend Filme und Bilder in gleicher Reihenfolge aufgespult sind. Nach der Einführung der beiden vorlaufenden Kanten bis zu den jeweiligen Verarbeitungsstationen ist die Vorrichtung betriebsbereit. Es wird dann in eine an der Tiefziehstation 26 hergestellte Verpackungseinheit in der nächstfolgenden Position ein Stapel von Bildern von dem Messer 6 von dem Streifen abgetrennt und in der Verpackungseinheit abgelegt. Der Schneidvorgang für eine Verpackungseinheit wird unterbrochen, wenn von
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einer Abtasteinrichtung ähnlich der Einrichtung 5 ein dem Filmendesignal entsprechendes Signal von einer Marke auf dem Papierband abgegeben wird. Gleichzeitig wird der erste Film mit seinem vorlaufenden Ende zwischen den Leitblechen 20, 21 hindurch in den Schlitz 11a des Dornes 11 eingeführt. Schon vorher wurde an einer anderen Position des Trägers 10 in der Halteeinrichtung eine Hülse 19 eingesetzt, deren Schlitz 19a in der Aufspulposition genau in Deckung mit der öffnung der Führungsbleche 20, 21 und dem Schlitz 11a in dem Dorn 11 ist. Zu diesem Zweck führt der Mitnehmer 17a vor dem Einführen des Filmanfanges eine Umdrehung aus, um den Dorn 11 in eine definierte Stellung zu bringen. Der folgende Aufspulvorgang geschieht durch Drehbewegung des Dornes 11,angetrieben von dem Mitnehmer 17a, bis an einer Abtasteinrichtung vor dem Messer 36 eine Filmklebestelle mit nachfolgendem Datenträger erfaßt wird. Die Spulbewegung wird daraufhin unterbrochen und das FiImband hinter dem Datenträger getrennte Nach dem Trennvorgang wird der Dorn 11 noch einmal gedreht und zwar so weit, daß der Datenträger gerade vollständig aus dem Schlitz 19a der Hülse hervorsteht.
Nach dem Abschluß dieser Arbeiten wird das Band mit den aneinanderhängenden Verpackungseinheiten 23 um die Länge einer
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Verpackungseinheit nach rechts fortgeschaltet, so daß in der Tiefzieheinrichtung eine neue Folie vorhanden ist, unter dem Schacht 7 eine leere Verpackungseinheit 23b und der Bilderstapel befindet sich in der Position zwischen dem Schacht 7 und der Ablagestation. Gleichzeitig mit dem Transport der Verpackungseinheiten 23 erfolgte die Fortschaltung des Trägers 10 um 90° in Richtung des Uhrzeigers. Durch die federnde Anordnung des Leitbleches 21 kann der Datenträger ohne Beschädigung der Bewegung der Hülse 19 folgen. In dieser Stellung des Trägers 10 wird auf den in der Aufspulstellung befindlichen Dorn 11 ein neuer Film aufgespult und auf den in freier Position befindlichen Dorn eine neue Hülse aufgesteckt.
Fach dem nächsten Schaltschritt der Verpackungseinheiten und des Trägers 10 befindet sich der Wickel mit dem Film über der Höhlung 23a der Verpackungseinheit, in der die zu dem Film gehörigen Bilder liegen. Die hier angeordnete, nicht dargestellte Antriebseinrichtung entsprechend dem Mitnehmer 17 in Fig. 2 führt einige Umdrehungen des Dorns 11 entgegen der Wickelrichtung durch, wodurch sich die Filmwindungen an der Innenseite der Hülse 19 anlegen und das Abstreifen des Wickels vom Dorn erleichtert wird. Der Dorn 11 wird mit Hilfe eines Ansatzes 18 von einer Zug vorrichtung erfaßt und zurückgezogen, bis die Hülse mit
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dem Film freikommt und in die Höhlung 23a fällt, derart, daß der Datenträger in etwa horizontal nach rechts zu dem Bilderstapel in der Höhlung 23b weist. In der nächsten Position wird dann die Verpackungseinheit 23 mit einem Abschnitt der Folie 30 überdeckt und diese Folie mittels des Heizstempels 31 mit der Verpackungseinheit verschweißt. Die Verpackungseinheit wird dann z. B. mittels einer Schneidkante 31a an dem Schweißstempel von dem Band abgetrennt und z. B. über ein Förderband 37 einer Lesevorrichtung 35 zugeführt, die für die zentrale Abrechnungseinheit 34- die Daten von dem Datenträger abliest. Von der Abrechnungseinheit wird dann die Preisstellung für die in der Einheit 23 enthaltenen Bilder durchgeführt und auf einen Klebezettel ausgedruckt, der in bekannter Weise an der Packung befestigt wird. Gleichzeitig werden die Daten für die Rechnungsstellung an den Lieferanten festgehalten. Die Verpackungseinheiten sind dann versandbereit.
Die automatische Verpackungsvorrichtung ist besonders mit Vorteil einzusetzen, wenn das Filmband und das Papierband nicht aufgespult sind, sondern direkt von einem automatischen Kopiergerät mit nachfolgender Papierentwicklung kommen, so daß eine Zwischenaufwicklung nicht erforderlich ist. Eine solche Anordnung hat den Vorteil besonders kurzer Durchlaufzeiten.
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Claims (9)

  1. Patentansprüche
    M ή Vorrichtung zum Verpacken von entwickelten Filmen in einen Behälter zusammen mit den zugehörigen Kopien, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung (9) zum Aufspulen und Abtrennen je eines Filmes von den als langes Band anfallenden Filmen, eine Vorrichtung zum Ablegen des aufgespulten Filmwickels in einen dafür vorgesehenen Teil (23a) einer Verpackungseinheit (23) und eine Vorrichtung zum Abtrennen (6) und Einlegen (7) der zugehörigen Kopien von einem langen Bildband in einen anderen Teil (23b) derselben Verpackungseinheit f (23) vorgesehen ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungseinheit (23) aus einer geeigneten bandförmigen Kunststoffolie (24) in bekannter Weise tiefgezogen ist und eine Tiefzieheinrichtung (26) Bestandteil der Verpackungseinrichtung ist.
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  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Filmaufspulvorrichtung (9) eine größere Anzahl von Aufspuldornen (11) auf einem sternförmigen Träger (10) aufweist, der sie nacheinander in eine Aufspulstellung, in der der Dorn (11) ausgehend von einer definierten Ausgangsstellung einer Halteeinrichtung für den Filmanfang, insbesondere eines Schlitzes (11a), angetrieben ist und in eine Ablegestellung bringt, in der der Dorn (11) gegenüber einem Abstreifer (12) bis zur Freigabe des Wickels zurückgezogen wird.
  4. 4·. Vorrichtung nach Anspruch 3? dadurch gekennzeichnet, daß um den Wickeldorn (11) eine von einer Halteeinrichtung gehaltene, geschlitzte Hülse (19) ansetzbar ist, durch deren Schlitz (19a) hindurch insbesondere zwischen trichterförmigen Leitorganen (20, 21) hindurch der Filmanfang dem Dorn (11) zuführbar ist«,
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4-, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung für die Hülse (19) gleichzeitig mit der Zuruckziehbewegung des Dornes zu öffnen ist.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Ablegestellung eine den Dorn (11) zeitweise entgegen der Wickelrichtung antreibende Antriebsvorrichtung vorgesehen ist.
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  7. 7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Filmenden Jeweils ein Datenträger zumindest mit der Auftragsnummer und der Kundenangabe befestigt ist und daß die Antriebsvorrichtung (17) für den Dorn (11) in der Aufspulstellung mit einer über eine Abtasteinrichtung für Filmklebestellen gesteuerten Filmschneideeinrichtung (36) so zusammenwirkt, daß der Antrieb den Dorn stillsetzt, wenn der Datenträger noch aus dem Schlitz der Filmhülse (19) hervorsteht.
  8. 8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlegestelle für die Kopien und die Filme eine Verschließvorrichtung (29) nachgeschaltet ist, an der eine transparente Deckfolie (30)
    über den Rand der Verpackungseinheit (23) gelegt und ύ
    mit diesem verschweißt wird.
  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine zentrale Abrechnungseinheit (34·) vorgesehen ist, an die eine Zählvorrichtung (32) für die geschnittenen Bilder des jeweiligen Auftrages und eine Leseeinrichtung zum Lesen der auf dem Datenträger angegebenen Daten durch
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    die Deckfolie hindurch angeschlossen sind und daß die Abrechnungseinheit den Preis für diesen Auftrag errechnet, auf einem Klebezettel ausdruckt, welcher auf die Deckfolie aufgeklebt wird und die Daten zur Rechnungsstellung an den Abnehmer speichert»
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    Leerseite
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