DE2131334A1 - Ventilanordnung fuer Mehrfach-Blutproben-Entnahme-Vorrichtung - Google Patents

Ventilanordnung fuer Mehrfach-Blutproben-Entnahme-Vorrichtung

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DE2131334A1 DE19712131334 DE2131334A DE2131334A1 DE 2131334 A1 DE2131334 A1 DE 2131334A1 DE 19712131334 DE19712131334 DE 19712131334 DE 2131334 A DE2131334 A DE 2131334A DE 2131334 A1 DE2131334 A1 DE 2131334A1
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Description

Ventilanordnung für Mehrfach-Blutproben-Entnahme-Vorrichtung
Es wird eine mit Ventil versehene Verbindungsanordnung geschaffen, die ein Paar Röhren und eine mit Schlitz versehene, querseitige, elastische Scheibenutnerteilung aufweist, die normalerweise das Innere der zwei Röhren trennt und die Verbindung zwischen denselben unterbricht, wobei eine der zwei Röhren gleitbar in Richtung auf und weg von der geschlitzten Scheibenunterteilung vorliegt zwecks mechanischem öffnen und Ermöglichen eines selbsttätigen erneuten Schließens der Schlitzunterteilung. Bei der Ausführungsform liegt das andere Rohr ortsfest vor und die zwei Rohre sind an ihren äußeren Enden angespitzt, um so deren Anwendung bei einer Mehrfach-Blutprobenentnahme-Anordnung zu ermöglichen, wobei ein lösbarer Vakuum-Sammelbehälter mit einem Gummistopfen vorliegt, welcher mit einem der zwei angespitzen Röhren in Eingriff kommen kann.
Die Erfindung betrifft eine mit Ventil versehene Verbindungsanordnung und insbesondere eine mit Ventil versehene Nadelverbindungs-Anordnung, die es ermöglicht mehrere Blutproben zu sammeln.
Aus verschiedenen Gründen, einschließlich der Automatisierung der chemischen Blutanalyse und der geringeren Kosten einer derartigen Analyse ist es nunmehr oftmals zweckmäßig ausgehend von einer einzigen Venenpunktur mehrere Blutproben zu nehmen. Bai einem derartigen System der Entnahme mehrerer Blutproben werden gelegentlich bis zu 8 Proben während einer Sitzung genommen, und hierbei wird eine geeignete Venenpunktiernadel in eine Vene eingeführt und eine Hehrzahl an geeigneten Behältern, die üblicherweise evakuierte Glasampullen mit Gummistopfen sind, werden nacheinander getrennt mit der Venenpunktiernade!-Anordnung verbunden. Bei der
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Abnahme derartiger Proben mit aufeinanderfolgenden Behältern ist es zweckmäßkg, daß die Nadelanordnung mit Mitteln versehen ist, die einen Blutfluß aus der Vene in der Zwischenzeit vor und zwischen einzelnen Entnahmen verhindert. Nach dem Stand der Technik sind verschiedene Ventilanordnungen hierfür bekannt geworden, jedoch vermochte keine derselben vollständig zu befriedigen.
Bei einer herkömmlichen Anordnung ist z.B. eine Venenpunktiernadel vorgsehen, deren verdicktes Ende angeppitzt und abgedichtet ist und es ist eine Seitenöffnung in dem verdickten Endabschnitt ausgebildet, der normalerweise durch ein eng angepaßtes elastisches Rohr verschlossen ist, welches harmonikaartig längs der Nadel oder Kanüle zurückgedrückt wird, sobald das angespitzte verdickte Ende in den Gummistopfen eines Vakuumbehälters für die Blutentnahme eingeführt wird. Bei Trennen der Nadel von dem Gummistopfen führt die Elastizität des Rohrs zu einer Zurückführung desselben über die seitliche öffnung, wodurch der Blutfluß unterbrechen wird. Da jedoch das Blut rechtwinklig gegenüber der Rohrachse durch die seitliche öffnung austritt, schlägt der Blutstrom auf die Seitenwand des Vakuumbehälters mit hoher Geschwindigkeit auf und hierdurch wird eine Hämolyse oder mechanische Zerstörung der Blutzellen bewirkt. Dies ist nicht zweckmäßig, da hierdurch die angestrebten Analysenergebnisse nachteilig beeinflußt werden. Da die elastische Hülse ihre Elastizität im Laufe der Zeit verlieren kann, kann weiterhin die angestrebte schnelle Zurückführung des Rohrs ggfs. nicht aufrechterhalten werden. Weiterhin wird die angestrebte schnelle Zurückführung des eistischen Rohrs aus deren harmonikartig zusammengefalteter Lage in deren normale Verschlußlage normalerweise durch das Aufbringen erheblicher Mengen an Schmiermittel, wie Silikonöl, beeinflußt, und dies kann sich auf die chemische Analyse der Blutprobe schädlich auswirken. Es ist weiterhin sehr schwierig und kostspielig Rohre herzustellen, die das erforderliche Toleranzmaß besitzen, um eine vollständige Unterbrechung des Blutflusses und schnelle Rückführung der Rohrmanschnette zu bewirken. Weiterhin führt die Zurückführung der
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Manschette aus Gummi oder anderem elastischen Material vorbei an der seitlichen öffnung in dem verdickten Ende des Rohrs zur Ausbildung eines recht* großen Tropfens aufgrund der schaufelartigen Einwirkung des verdickten Endes der Manschette bei dem Vorbeitritt an der seitlichen öffnung an der Kanäle. Das Ansammeln dieser Tropfen bei der Entnahme von 4, 5 oder 6 Proben ist normalerweise ausreichend, um den Halter zu beschmutzen, wodurch im wesentlichen der Zweck der Einheit nicht erreicht wird, der darin besteht, dieser Verschmutzung und sich dadurch ergebende Gefahr bezüglich des Benutzers zu verhindern.
Eine weitere vorbekannte Anordnung weist eine doppelendige Nadelanordnung einschließlich eines einzigen Rohrs oder Kanüle auf, die an jedem Ende zugespitzt ist, jedoch weist das verdickte Ende der Kanüle normalerweise um dasselbe herum angeordnet eine eistische lose Anpassungsmanschette auf, die an ihrem äußeren Ende vershlossen ist und kann über das verdickte Ende der Kanüle gefaltet werden, wobei im Anschluß hieran die verdickte Endstelle die elastische Abdeckungsrohrwand durchlöchert und zu einer Verbindung zwischen dem gegenüberliegenden spitzen Ende der Nadel oder Kanüle und einem Behälter oder anderer Vorrichtung oder Körper führt, der durch das verdickte Ende durchdrungen werden kann. Wenn auch diese Vorrichtung, bei der geradlinig ein Blutfluß erfolgt, in wirksamer Weise das Hämolyseproblem und einige der anderen mit der ersten beschriebenen Vorrichtung verbundenen Probleme ausräumt, ist doch die Ventilanordnung nicht zufriedenstellend, da dieselbe normalerweise manuell durch die Bedineungsperson gesteuert werden muß, um so ein erneutes Verschließen des verdickten Endes der Nadel durch das elastische Abdeckungsrohr bei Entfernen des Probebehälters von demselben herzustellen.
In der US-Patentschrift 3 494 352 ist nun das Vorsehen einer mit Ventil versehenen Nadelanordnung mit einer Kanüle beschrieben, die starr für die Venenpunktion befestigt ist, und es ist eine zweite Kanüle mit Doppelende - d.h. an beiden Enden zugespitzt - und gleitbar für das Durchstechen einer punktierbaren und selbstabdichtenden Unterteilung vorgesehen, die sich normalerweise
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zwischen den zwei Kanülen befindet zwecks Unterbrechen des Flüssigkeitsflusses zwischen den zwei Kanülen. Jedoch ist die mit Doppelende versehene gleitbare Kanüle absichtlich lose bei dieser Anordnung vorgesehen und ermöglicht den Durchtritt von Luft aus der · Außenluft in eine beliebige Kammer, die das innere spitze Ende der gleitbaren Kanüle enthält, wodurch Luft in den das Blut aufnehmenden Behälter eintreten kann, während derselbe hiermit in Verbindung
steht. Aufgrund dieser losen und mit Übergröße angefertigten Anpassung der gleitbaren Kanüle kann diese kanüle weiterhin leicht während des Befestigens oder des Entfernens des Behälters oder zwischenzeitliche gedreht werden. Bei einer derartigen Drehenden Verschiebungsbewegung der Lage der doppelendigen Kanüle, die ein verjüngt spitzzulaufendes inneres Ende aufweisen kann, kann die-
W selbe mit der Gummiunterteilung an verschiedenen Drehlagen in Berührung kommen und dieselbe durchstechen, wodurch praktisch ein Stopfen aus der Gummiunterteilung herausgeschnitten wird. Somit kann nach zwei, drei oder mehr Durchdringungen der Gummiunterteilung durch die eine Doppelsjbitze aufweisende Nadel diese Unterteilung ggfs. nicht mehr den Flüssigkeitsdurchtritt durch die Unterteilung bei Entfernen der doppelendigen gleitbaren Nadel aus derselben unterbrechen. So wurde bei einigen Ausführungsformen nach dieser Veröffentlichung gefunden, daß lediglich eine oder zwei Punktierungen der Unterteilungen durch die doppelendige Kanüle zu einer derartigen Zerstörung der Scheibenutnerteilung geführt haben, daß ein vollständiges erneutes Schließen und Abdichten der Unterteilung
b bei Entfernen der doppelendigen Kanüle verhindert wird, so daß der Flüssigkeitsfluß nicht mehr bei Entfernen der doppelendigen Kanüle aus der Unterteilung unterbrochen wird. Diese Vorrichtung läßt sich ebenfalls schwierig anwenden, da die scheinbar notwendigerweise dicke Unterteilung und zugeordnete umgebende Anordnung nach der dort gemachten Offenbarung es recht schwierig machen, die Unterteilung der gleitbaren Kanüle zu durchbrechen oder zu punktieren.
Es stellt eine wesentliche erfindungsgemäße Aufgabe dar, eine verbesserte mit Ventil versehene Verbindungsanordnung zu schaffen, die insbesondere dahingehend gut angepaßt ist, daß mehrfach Blutproben oder Proben einer anderen entsprechenden Flüssigkeit genommen werden können und zwischen der Probennahme eine vollständige Unter-
brechung des Blutflusses ermöglicht.
Eine weitere erfindungsgemäße Aufgabe besteht darin, eine verbesserte Ventilanordnung zu schaffen, die es ermöglicht zwei normalerweise nicht miteinander verbundene Rohre selektiv miteinander in einem Fließverhältnis zu verbinden oder voneinander aus einem derartigen Fließverhältnis zu trennen, wobei die Ventilanordnung es nicht erforderlich macht eine durchstrechende Spitze für das Ausbilden der Flüssigkeitsverbindung anzuwenden.
Eine weitere der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, eine Mehrfach-Blutprobenentnahmeanordnung zu schaffen, die zwei relativ bewegliche Nadeln oder Kanülen aufweist, die zunächst und normalerweise nicht in Fließverbindung miteinander stehen, und hierbei sind die benachbarten Enden jeder der zwei Kanülen normalerweise in Verbindung mit entsprechenden Enden der einzelnen Kammern, die ebenfalls nicht miteinander in Flüssigkeitsverbindung stehen, und die Flüssigkeitsunterbrechung wird bewerkstelligt vermittels einer geschlitzten Unterteilungseinheit, die vorgeformte Lippen aufweist, welche normalerweise federnd benachbart zueinander gehalten werden, und die Gleitbewegung einer der Kanülen bewirkt ein öffnen der Lippen der Unterteilungseinheit unter Verbinden der zwei Kanülen und der zwei Kammern, wobei die beiden Kammern gegenüber der Außenluft mit Ausnahme der entsprechenden mittleren Bohrungen der entsprechenden Kanülen abgedichtet sind, wodurch jede unzweckmäßige Luftverschmutzung oder Luftblasen in der Flüssigkeitsprobe vermieden wird, wie es z.B. durch einen Luftdurchtritt um den Umfang der gleitbaren Kanüle herum bewirkt wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Mehrfach-Blutprobenentnahme-Vorrichtung, vorbereitet zur Benutzung derselben;
Fig. 2 einen längsseitigen Schnitt durch das Hauptteil der Ausführungsform nach der Figur 1;
Fig. 3 einen weggebrochenen längsseitigen Schnitt in perspektivischer vergrößerter Darstellung zwecks besserer Erläuterung der Ventilelemente;
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Fig. 4 eine diagrammförmige Ansicht, wobei bestimmte Teile gestrichelt und einige Teile zwecks deutlicherer Darstellung weggelasen sind und erläutert die wesentlichen Ventilteile der Ausführungsform nach den Figuren 1 bis 3 und die Ausführungsform ist hier in der normalen Verschlußlage für die Flüssigkeit gezeigt;
Fig. 4a einen schematischen längsseitigen Schnitt im vergrößerten Maßstbb und Teile nach der Figur 4, und zwar längs der Linie 4a-4a nach der Fig. 4b;
Fig. 4b eine querseitige diagrammförmige Ansicht der geschlitzten Scheibenunterteilung und zugeordneten Elemente, und zwar längs der Linie 4b-4b nach derFig. 4a, wobei die Nabe zwecks deutlicher Darstellung, wie in jeder der Figuren 4 und 4a gestrichelt wiedergegeben ist;
Fig. 5, 5a und 5b in entsprechender Weise eine perspektivische, im längsseitigen Schnitt ausgeführte und querseitige diagrammförmige Ansicht, teilweise zwecks deutlicher Darstellung ähnlich wie nach den Figuren 4, 4a und 4b gestrichelt wiedergegeben und erläutert das Öffnen der geschlitzten Scheibenutnerteilung vermittels der ein stumpfes Ende aufweisenden gleitbaren Kanüle;
Fig. 6, 6a und 6b diagrammförmige Ansichten ähnlich denjenigen nach den Figuren 4, 4a und 4b, 5, 5a und 5b und zeigen die entsprechenden Lagen der zwei Kanülen und der geschlitzten Scheibenunterteilung in der vollständig offenen Lage;
Fig. 6c eine vergrößerte diagrammförmige Darstellung eines Teils des oberen Eckenabschnittes der Scheibenunterteilung-Schlitzlippen und benachbarter Kanülenwand, und zwar innerhalb der entsprechenden rechtwinkligen Lage nach der Figur 6;
Fig. 7, 7a und 7b ähnliche Äusführngen, wie nach den Figuren 4, 4a und 4b und zeigen diagrammförmig eine mögliche normale Konfiguration der geschlitzten Scheibenunterteilung nach Entfernen der gleitbaren Kanüle aus derselben und erneutem Verschließen des Schlitzes;
Fig. 8 bis 10 verschiedene Verschlußkonfigurationen der geschlitzten Scheibenunterteilung nach Entfernen der gleitbaren Kanüle aus derselben.
Anhand der Zeichnungen wird der ERfindungsgegenstand in Form einer Mehrfach-Blutprobenentnahme-Vorrlchtung 11 erläutert, die eine mit Ventil versehene Nade!verbindungsanordnung 21 aufweist, welche lösbar mit einem Spritzenkörper 51 verbunden ist zwecks erleichtertem aufeinanderfolgenden Verbindens der Anordnung 21 mit mehreren Blutsammelgefäßen 61, wie dies in allgemeiner Weise in der Figur 1 vorbereitend zu der Befestigung des Blutsammeigefäßes gezeigt ist.
Qie Anordnung 21 weist bei der hier gezeigten Ausführungsform eine Nabe 25 auf, die aus einem hämmerbaren Metall, wie Aluminium, gefertigt sein kann, und es ist eine hohle Venenpunktierkanüle oder Nadel 23 starr an ihrem vorderen oder Nasenende z.B. vermittels Bördeln, wie bei 25c, befestigt. Die Kanüle 23 kann mit einen in geeigneter Weise geschärften Ende 23a, z.B. vermittels einer schräg zulaufenden Spitze versehen sein, wie dies ansonsten üblich ist. Es kann eine schützende Umkleidung 24 - oder Umkleidungen aus Kunststoff oder anderem geeigneten Material lösbar über einer Reibungshaftung an der Nabe 25 befestigt sein zwecks Schützen und Ausbilden hygienischer Bedingungen vor der Benutzung in Form der angestrebten Venenpunktur und Blutentnahme.
Die Habe 21 kann in geeigneter Weise lösabar an dem Nabenende 52 des Spritzenkörpers 51 befestigt sein, z.B. vermittels Nabenverbindungsflügeln 25h, die lösbar in die die Flügel aufnehmenden Bajonettschlitze 53a1 eingeführt werden, welch-e an der vorderen oder Nasenendenwand 53 des Spritzenkörpers ausgebildet sind und sich radial nach außen hin von der die Nabe aufnehmenden mittleren Bohrungsöffnung 53a aus erstrecken, die in der vorderen Wand 53 ausgebildet ist. Wie dies der Fall bei herkömmlichen Bajonettschlitz-Verbindungen ist,kann der die Flügel aufnehmende Bajonettschlitz 53a1 seitlich um 90° gedreht werden unter Ausbilden einer Verbindung mit Befestigungsschlitzen, wodurch eine Befestigung der die Nabe verbindenden Flügel durch Einführen der Nabe 25 mit den Flügeln 25h in die Bohrungsöffnung 53 und Schlitze 53a1 und Drehen der Nabe 21 um 90° ermöglicht wird. Als Unterstützung für die Reibungshaltung der mit der Nabe in Verbindung stehenden
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Flügel 25h im Inneren des Schlitzes 53a1 ist ein elastischer Festhaltering 33 vorgesehen, der in geeigneter Weise aus Kunststoff, Gummi oder dgl. gefertigt ist und derselbe bildet und begrenzt die hintere Wand der Schlitze 53a1, wodurch eine einwandfreie Anpassung und Festlegen für die Flügel 25h erreicht wird. Der Festhaltering 33 kann in geeigneter Weise an Ort und Stelle durch eine nach innen gewendete Umfangsreibungslippe 53h an der hinteren Fläche der vorderen Wand 53 befestigt sein. v
Die Anordnung 21 weist weiterhin eine zweite Kanüle 31 auf, die für das Punktieren und das Ausbilden der Flüssigkeitsverbindung mit einer geeigneten Sammelvorrichtung angewandt wird, die vorzugsweise ein in geeigneter Weise evakuierter Vakuumsammelbehälter 61 ist. Derselbe kann in Form einer Glasampulle 63 vorliegen, die einen Gummistopfenverschluß aufweist. Ein derartiger evakuierter Behälter ist allgemein auf dem einschlägigen Gebiet bekannt..
Die Kanüle 31 und die Kanüle 23 befinden sich normalerweise in einem getrennten Verhältnis zueinander, und dieses einen Fluß verhindernde Verhältnis wird durch eine geschlitzte Gummiunterteilung 27 bewirkt, welche durch eine mit einem vorgeschnittenen Schlitz versehene Scheibe gebildet wird. Diese Scheibe ist querseitig im Inneren der Nabe 25 vermittels eines buchsenartigen Dichtungselementes 29 befestigt. Wie anhand der Figuren 2 und 3 ersichtlich, endet das innere Ende 23b der vorderen oder Venenpunktierungskanüle 23 im Inneren einer Kammer, die im Inneren der Nabe 25 ausgebildet und durch eine vordere verjüngt zulaufende,Wand 25b und die vordere Oberfläche der geschlitzten Gummischeibenunterteilung 27 begrenzt wird. Die Kanüle 31 endet mit ihrem inneren Ende 31b in der normalen zurückgezogenen Lage im Inneren einer Kammer, die durch die vordere, innere, verjüngt zulaufende Wand der buchsenartigen Dichtung 29 und der zwischengeordneten hinteren Wand der geschlitzten Gummischeibe 27 gebildet wird. Diese Kammer wird normalerweise praktisch vollständig sowohl gegenüber der vorderen Kammer benachbart zu dem Ende 23b der Kanüle 23 als auch gegenüber der Außenluft abgedichtet. Zu dlesm Zweck ist die Schlitzscheibe 27 im Inneren der Nabe 25 durch das zusammendrückende ringförmige Einkneifen der Scheibe 27 gegen die Schulter 25a in der Nabe 25 durch die ringförmige, vordere, verjüngt zulaufende Nase 29b festgelegt, wodurch in wirksamer Weise die Scheibe 27
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an Ort und Stelle gehalten wird und eine hermetische Abdichtung zwischen der Schulter 25a und der Nase 29b ausbildet. Weiterhin ist die Buchse 29 mit einer reibenden Führungsoberfläche und Abdichtungsabschnitt 29c relativ kurzer Länge versehen, der in wirk-.samer Weise das innere Ende 31b und die Bohrung 31c der Kanüle relativ zu der Außenluft oder Umwelt um das äußere oder verdickte Ende 31a der Kanüle 31 abdichtet. Diese Abdichtung des Abdichtungsabschnittes 29c kann leicht dadurch bewerkstelligt werden, daß dieser Abdichtungabschnitt mit geringfügiger Untergröße unter Ausbildung einer Passung mit Übermaß zusammen mit der zylinderförraigen äußeren Oberfäche 3led der Kanüle 31 ausgebildet wird.
Die Dichtung 29 kann in geeigneter Weise im Inneren der Nabe 25 z.B. vermittels Bördeln oder Einkerben der ringförmigen Wand der Nabe um oder in Abständen um den Umfang derselben, siehe das Bezugszeichen 25g ausgeführt werden, wodurch die Dichtung im Inneren der Nabe 25 verankert wird. Vor und während dieser Bördelungsbefestigung der Dichtung 29 d im Inneren der Nabe 25 ist es zweckmäßig, daß die Dichtung 29 nach vorne gedrückt wird, wobei deren Nasenende 29b in die hintere Wand der Scheibe 27 unter Druck eingeklemmt wird, wobei die Bördelung 25g der Nabe dahingehend wirkt, daß die Dichtung 29 zusammen mit der Scheibe 27 verankert wird, die gegen die Schulter 25h durch die Ringnase 29b der Dichtung zusammengedrückt wird. Bei Vorsehen der geschlitzten Gummischeibe 27 mit angenähert 40 bis 50 Durometer, einer Dicke von angenähert 0,75 mm und einem Durchmesser von 4,0 mm und einem Durchmesser der Ringnase 29b von 3,2 mm und einem querseitigen Krümmungsradius der Nase von agenähert 0,05 mm wurde gefunden, daß eine axial zusammendrückende Kraft von angenähert 1,5 - 2,5 kg, die auf die Dichtung 29 in Richtung auf das vordere Ende der Nabe 25 einwirkt, zu dem angestrebten Maß des Einklemmens der Gummischeibe 27, der verjüngt zulaufenden Buchsennase 29b und der Schulter 25a führt.
Die Buchsendichtung 31 kann in geeigneter Weise aus einem Acetal-Kunststoff, wie dem unter der Warenbezeichnung Delrin bekannten Kunststoff oder aus Nylon oder anderem relativ beständigem Kunststoff gefertigt sein, wenn auch Acetel-Kunststoff aufgrund seiner hohen Festigkeitswerte bei hoher Temperatur und dem niedrigen Reibungskoeffizienten dieses Materials gegnüber rostfreiem Stahl
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aus dem die gleitbare Kanüle 31 normalerweise gefertigt ist, und der weiteren Eigenschaft des Acetel-Kunststoffes der dimensionalen Stabilität unter unterschiedlichen Lagerungsbedingungen als am besten geeignet erscheint.
Die Schulter 25a sollte eine ausreichende Breite besitzen, um zu einem ausreichenden Aufsitzen und ausreichender Dichtungsoberfläche, zu führen. Es wurde gefunden, daß ein verläßliches Aufsitzen oder Aufliegen der aus Kunststoff gefertigten Dichtung 29 mit einem relativ scharfen kreisförmigen oder ringförmigen Nasenende 29b bewerkstelligt werden kann, das mit der Scheibenunterteilung in der Zone in Berührung kommt, hinter der angenähert die mittlere bis zu der inneren Kante der Schulter 25a liegt. Bei einem Innendurchmesser des größeren Abschnittes der Nabe 25 beläuft sich bei einer Scheibe ™ 27 mit einer Dicke von angenähert 0,75 mm und einem Außendurchmesser von angenähert 4,0 mm ein geeigneter Durchmesser der verjüngt zulaufenden Buchsennase 29b auf 3,2 mm. Die Abmessungen sind für die Durchmesser von Kanülenrohren von angenähert 0,9 mm geeignet.
Die geschlitzte Scheibenunterteilung 27 ist mit einem sich diametral erstreckenden Schlitz 27a versehen, der z.B. vermittels Schneiden mit einem scharfen Messer ausgebildet wird, und die Lippen 27aa dieses Schlitzes werden normalerweise durch die elastische Art des die Unterteilung 27 bildenden Gummimaterials eng benachbart gegenüberliegend zueinander gehalten. Es wurde gefunden, daß Äthylen-Propylen-Kautschuk sich als das Material für die Scheibenunterteilung als zufriedenstellend erweist, und zwar insbesondere weil das- w selbe der Sterilisationswärme widersteht, wenn es auch niht die besten mechanischen Eigenschaften besitzt. Bei den kleinen Größen der hier gezeigten Ausführungsform wurden bezüglich Silikon-Kautschuk gefunden, daß derselbe niht ausreichende mechanische Festigkeit besitzt, um dem Durchdringen durch das Ende der Kanüle ohne ein gewisses Einreißen zu widerstehen. Weitere Kautschuke mit besseren mechanischen Eigenschaften können angewandt werden und hierzu gehört Naturkautschuk und weitere synthetische Kautschuke, wenn auch die meisten anderen derartigen Kautschuke das Anwenden einer Gassterilisation oder chemischen Sterilisation und nicht einer Wärmesterilisation erfordern, dies bedingt durch eine Verschlechterung ihrer Eigenschaften aufgrund der normalerweise in Anwendung
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kommenden hohen Sterilisationstemperaturen. Wenn eine Gassterilisation oder chemische Sterilisation jedoch in einem gegebenen Fall annehmbar ist oder wenn eine andere Sterilisation ausreichend wirksam ist oder wenn eine Sterilisation nicht erforderlich ist, versteht es sich, daß derartige andere Kautschukmassen oder andere elastische Materialien mit besseren mechanischen Eigenschaften in derartigen Fällen herangezogen werden können. Der Schlitz 27a erstreckt sich teilweise über die durch die ringförmige innere Oberfläche der Schulter 25a gebildete Zone. Soweit die Schulter 25a einen Außendurchmesser von angenähert 3,98 mm und einen inneren-Kantendurchmesser von angenähert 2,5 mm aufweist und weiterhin eine Scheibe 27 aus Äthylen-Propylen-Kautschuk mit einem Durchmesser von aagenähert 3,98 - 4,00 mm und einer Dicke von angenähert 0,70 0,76 ram vorliegt, sowie der äußere Durchmesser 37d der Kanüle 31 sich an seinem inneren Ende ausgehend von dem zylinderförmigen äußeren Durchmesser von 0,9 mm auf einen Außendurchmeseer von 1,05 mm verbreitert, wurde gefunden, daß eine Abmessung von angenähert 0,235 mm eine geeignete guerseitige Länge für den Schlitz 27a darstellt.
Die Kanüle 31 liegt axial gleitbar im Inneren der Dichtung 29 in Richtung auf und weg von der geschlitzten Scheibe 27 vor zwecks Bewerkstelligen eines öffnens der geschlitzten Lippen 27aa während einer Zwischenordnung derselben im inneren der Lippen und selbsttätigem erneuten Schließen der Lippen 2 7aa aach dem Herausziehen der Kanüle 31 aus der Lage zwischen der Lippe 27aa und weg von der Scheibe 27. Um die gleitbare Kanüle 31 von einem Herausziehen aus der Buchsendichtung 29 zu hindern, ist das innere Ende von 31b der gleitbaren Kanüle verbreitert zulaufend vermittels eines entsprechenden Werkzeuges ausgeführt. Wie weiter oben angegeben, hat sich bei einer beispielsweisen Ausführungsform unter Anwenden eines Rohrs für die Kanüle 31 mit einem Durchmesser von 0,9 mm eine Verbreiterung des Endes 31b auf einen äußeren Durchmesser von 1,05 mm als zufriedenstellend erwiesen. Wenn auch eine symmetrische Verbreiterung , wie hier gezeigt, zweckmäßig ist, wurde doch gefunden, daß dies nicht erforderlich ist zwecks Festhalten der Kanüle 31 an
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Ort und Stelle und Bewerkstelligen des gewünschten öffnens und Schließens der Scheibenunterteilung 27. Das verbreiterte Ende 31b kann an seiner äußeren ümfangskantenflache ggfs. geringfügig abgerundet sein, um so ein glatteres öffnen des Schlitzes 27a zu unterstützen und einen möglichen Oberflächenabrieb hierdurch an der Scheibe 27 bei dem öffnen des Schlitzes 27a zu verringern. Wenn auch andere ein Festhalten bewirkende Anschlagsanordnungen, an der Kanüle 31 ausgebildet sein können, z.B.vermittels Anbringen oder Ausbilden eines Flansches hinter dem inneren Ende31bf sind diese Möglichkeiten doch normalerweise kostspielig und weniger zweckmäßig als das hier gezeigte einfache sich verbreiternde Anschlagsende.
Das äußere gegenüberliegende oder sich verbreiternde Ende 31a der Kanüle 31 ist in geeigneter Weise spitζzulaufend für ein Durchdringen des Gummistopfens 65 ausgeführt, der in dem Ende der Ampulle 63 befestigt ist. Zu diesem Zweck kann das spitz zulaufende Ende 31a in geeigneter Weise ausgeführt sein, siehe die Figuren 1 und 2, ζ»Be vermittels aunächst Ausbilden einer schräg zulaufenden Spitze und sodann Biegen derselben in Richtung auf die mittlere Achse der Nadel.
Bei der Anwendung, siehe die Figuren 4-7 im Zusammenhang mit den Figuren 1 und 2 wird die Venenpunktierkanüle 23 in die Vene des Patienten eingeführt, wobei sich die gleitbare Kanüle 31 in der normalen oder Versclußlage befindet, siehe die Figuren 1-4. Nach Vorliegen der Kanüle 23 in der Vene des Patienten wird der evakuier-™ te Blutsammelbehälter 01 zu dem vorderen Ende des Spritzenkörpers 51 bewegt, wodurch der Gummistopfen 65 in Berührung mit dem mit Spitze versehenen verdickten Ende 31a derKanüle 31 gebracht wird.
Die weitere nach vorne gerichtete Bewegung des Behälters 61, unter Halten des Spritzenkörpers 51 führt dazu, daß die verdickte Spitze 31a sich in den Gummistopfen 65 einbettet, wodurch das offene verdickte Ende der Kanüle 31 verschlossen wird. Hierdurch wird auch die Vorwärtsbewegung der gleitbaren Kanüle in Richtung auf die Scheibenunterteilung 27 inganggesetzt, wodurch die Scheibenunterteilung 27 in Berührung mit dem verbreiterten inneren Ende 31b der Kanüle 31 kommt.
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Die fortgesetzte Vorwärtsbewegung des Behälters 61 führt dazu, daß das verbreiterte innere Ende 31b der Kanüle 31 die Lippen 27aa des . Schlitzes auseinanderdrückt, siehe die Figuren 5, 5a und 5b, und - die Kanüle 31 setzt sodann ihre Bewegung zwischen den getrennten Lippen 27aa fort, bis deren inneres Ende 31b mit dem zwischengeordneten Ende 23b der ortsfesten Kanüle 23 in Berührung kommt. Es ergibt sich somit eine Flüssigkeitsverbindung zwischen den entsprechenden inneren Bohrungen 23c und 31c der zwei Kanülen 23 und 31 unmittelbar bei dem öffnen der Lippen, siehe die Figur 5, und ebenfalls in der vordersten Lage der Kanüle 31, siehe die Figur Man sieht, daß die geteilten Lippen allgemein das Aussehen eines Katzenausges besitzen und sind allgemein nach vorne hin in Richtung auf die Kanüle 23 in der offenen Lage vorspringend angeordnet. Normalerweise wird eine kleine Augenöffnung 27abc vorliegen, die zwischen den benachbarten geteilten Lippen 27aa an der Verbindungsstelle unmittelbar benachbart zu der äußeren zylinderförmigen, ringförmigen Oberfläche 31d der Kanüle und der Llppenecken-Verbindungszone vorliegt.. Diese kleine Augenöffnung kann recht winzig sein, da die Lippen 27aa dazu neigen in Berührung miteinander längs einer erheblichen Länge derselben benachbart zn der äußeren Ecke des Schlitzes zu verbleiben, wie dies längs der Linie 27ab in der Figur 6c gezeigt ist. Es wurde jedoch gefunden, daß normalerweise eine kleine Augenöffnung vorliegt, siehe das Bezugszeichen 27ab und zwar an beiden Seiten des Rohrs an der Eckenverbindung der Rohrwand 31d mit der Lippenzwischenflache, und diese kleine Augenöffnung kann sich auf angenähert 0,025 - 0yl3 mm bei dem hier beispielsweise wiedergegebenen allgemeinen Größenbereich belaufen. Bei einem geringen Zurückziehen des Kanülenendes 31b in Richtung auf die Scheibenunterteilung 27 wird das nach vorne vorspringende Teil der Lippe 27aa allgemein verschwinden, und die kleine Augenöffnung 27abc kann dazu neigen größer zu sein. Im Hinblick auf die pratksich hermetische Abdichtung um den Umfang der Gummishheiben-Unterteilung 27 vermittels der Schulter 25a und der verjüngt zulaufenden Buchsennase 29b einerseits und der Passung mit Übermaß des Abdichtungsabschnittes 29c mit der äußeren zylinderförmigen Oberfläche 3id der Kanüle 31 andererseits beeinflußt die Flüssigkeitsverbindung bewirkt zwischen den zwei Kammern an jeder Seite der Scheibenunterteilung 27 durch die kleine Augenöffnung 27abc
nicht die Verbindung der Bohrungen 23c und 31c der Kanülen gegenüber der
Bei einem Gleiten der Kanüle 31 nach vorne zu der in der Figur 6 gezeigten Lage und Anstoßen, an das gegenüberliegende benachbarte Ende 23b der ortsfestall Kanülo 23 wird eiis fortgesetzte Vorwärtsbewegung des Behälters Sl in Richtimg auf das Hasenende des Spritzenkörpers zn ©inest entsprechenden weiteren Eindringen der Kanüle 31 in und durch den Stopfen 65 hindurch führen. Nach Austritt des offenen spitsen Endes 31a der Kanüle in das Innere der Glasampulle 63 ergibt sich, daß die vollständige Flüssigkeitsverbindung hierdurch zwischen der ¥@ne des Patienten und dem Inneren der Glasampulle 63 aufgrund der nun in Verbindung stehenden Kanüle fc 23 vinä 31 bewerkstelligt wlrcL Bedingt durch den evakuierten abstand, eier Glasampulle 63 wird num&ehr ü&b Blut durch die Kanülen 23 und 31 in dia Glasampulle S3 filieSsiic
Sobald die gewünschte BIutraeiige in ä&g Glasampulle 63 gesammelt ist? ist es lediglich erforderlich für die bedienungsperson-den Behälter 61 vun dem SpritseaköKper 51 saröckf«.ziehen unter unterbrechen des Blutflusses äusah die Kanülen 23 und 31. !'Jährend des anfänglichen Zurüefesieheas ä&m Bsfaälfcars 61 wird der Reibungswider stand zwischen der Kanüle 31 und dem Gummistopfen 65 die Bewegung der- Kanüle 31 mit dem Stopfas 65 beeinflussen, wodurch die Kanüle 31 nach hinten durch den Schlitz 27a in deren, anfängliche Ruhelage gleitet, wie es in den Figures 1-4 und 7 geseigt ist. Das weitere k Zurückziehen des Behälters 61 führt dazu* daß der Stopfen abgezogen und von der gleitbaren Kanüle 31 getrennt wird. Da die Kanüle 31 jedoch bereits in deren hinterste Lage bewegt worden ist, wird der Schlitz 27a sodann erneut geschlossen unter der selbstschiießenden ©lastischen Sinwirkung der Guiranischeibenunterteilung 27. Die mit Ventil versehene Nadelverbindungsanordnung 21 liegt somit wieder im geschlossenen Zustand und vorbereitet für eine Verbindung mit einem weiteren Blutbehälter 61 vor, und zwar unter Durchführen der gleichen oben beschriebenen Arbeitsschritte bezüglich des Anschlusses und das Löaens des Behälters. Semit können aufeinanderfolgende individuelle Blutproben mit individuellem evakuiertem Behälter 61 oder anderen geeigneten Behältern oder Behältnissen genommen werden, ohne daß sich ein Blutverlust durch die
Nadelverbindungsanordnung innerhalb der Zeitspannen vor, zwischen oder nach der Entanahme der Proben ergibt.
Wenn auch der Schlitz 27a sich in eine Lage praktisch der nach der Fig. 4 gezeigten, erneut schließen kann, wobei die zwei gegenüberliegenden Flächen der Scheibenunterteilung 27 im wesentlichen flach sind, sowie die Lippen 27aa im wesentlichen in deren ursprüngliche koplanare Lage zurückgeführt worden sind, 1st dies jedoch nicht stets der Fall, da sich in einigen Fällen verschiedene geringfügig unterschiedliche konfigurierte Rückführungslagen der Lippen 27aa in der geschlossenen Lage derselben bei dem Herausziehen des verbreiterten Endes 31b der Kanüle 31 aus denselben ergeben. Eine derartige Form ist schematisch in den Figuren 7 i7a,7b und 8 gezeigt, wobei der Schlitz dazu neigt in etwa eine Art Grübchen an seiner vorderen Fläche auszubilden und eine entsprefhende geringfügige Oberflächenerhebung in der Zone des Schlitzes 27a an der hinteren Fläche benachbart zu der Kanüle 31 gebildet wird. Trotzdem sind die Lippen 27aa in einem derartigen Fall tatsächlich wirksam verschloseen und liegen in einem engen benachbarten Verhältnis zusammenstoßend miteinander vor, und die cewünschte Flüssigkeitsunterbrechung zwischen den Kanülen 23 und 31 wird erzielt unter völligem Unterbrechen des Flüssigkeitsflusses, Eine derartige Erhebung oder Vertiefung des Schlitze der Scheibenoberfläche an der vorderen Fläche dürfte daö Ergebnis des Kerausziehens des verbreiterten Endes 31b der Kanüle 31 and des. geringfügig unterschiedlichen Zurückspringens oder Rückpralls sein, wie es sich zwischen den zwei Lippen ergibt, sobald das verbreiterte Ende die Schlitzlippen 27aa verläßt.
Weitere auftretende Zustände des erneuten Verschließens der Lippen 27aa sind in den Figuren 9 und 10 gezeigt. Die sich hierbei ergebende Konfiguration nach den Figuren 3 und 10 kann sich durch eine ungleichmäßige oder asymmetrische Ausbildung des verbreiterten Endes 31b ergeben. Trotz des geringfügigen Vorsprunges oder asymmetrischen Gestaltung der erneut geschlossenen Lippen 27aa liegen dieselben doch in einem eng benachbarten gegenüberliegenden und aneinander anstoßenden Verhältnis in diesem erneut geschlossenen Zustand vor und bedingen somit den gewünschten Flüssigkeitsverschluß.
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In dieser Hinsicht kann der Flüssigkeitsverschluß eines Steuerventils zum Zwecke der Blutprobennahme normalerweise als wirksam betrachtet werden, wenn das Ventil einen Druckunterschied von an-» genähert -10 cm Wassersäule widersteht. Die hier beispielsweise wiedergegebene Ausführungsform hat sich für diesen Zweck als völlig ausreichend erwiesen und kann in der Praxis wesentlich höheren Druckunterschieden für diesen und weitere Zwecke widerstehen, und zwar indem eine geeignete Veränderung der Dicke und Größe der Ventilunterteilung 27 und der anderen zugeordneten Teile erfolgt. Während der Erfindungsgegenstand somitinsbesondere auf dem medizinischen Gebiet für die Nähme einer Mehrzahl an Blutproben ausgehend von dner einzigen Venenpunktion anwendbar ist und hierbei insbesondere Verwendung findfet, erweist sich der Erfindungsgegenstand auch als eine Ventilanordnung für allgemeine Zwecke geeignet und kann ebenfalls für weitere medizinische Anwendungsgebiete heangezogen werden, bei denen ein selektiver Ventilverschluß erforderlich ist. In dieser Hinsicht kann die gleitende Funktion der Kanüle oder des Rohrs 31 in anderen entsprechenden Weisen als durch die Zwischenkupplung desselben bezüglich eines Ampullenstopfens erzielt werden, z.B. vermittels manuellem Verschieben der Kanüle nach vorne und hinten. In einem derartigen Fall kann die Kanüle 31 ein einfaches Rohr bilden, das als solches über ein starres oder flexibles Rohr mit einer anderen Flüssigkeitsquelle oder Auslaßstelle verbunden ist, und die Kanüle 23 kann gegebenenfalls in einen derartigen Fall angespitzt sein, wie es sich durch die entsprechenden Gegebenheiten gebietet.
Es wurde gefunden/ daß das Vorsehen eines einzigen geradlinigen Schlitzes anderen möglichen Schlitzausbildungen bei dem Erfindungsgegenstand wesentlich überlegen ist, da andere Konfigurationen nicht zu einem vollständigen Verschließen neigen und auch weitere mechanische Nachteile zeigen. Die zweckmäßigste und erfolgreich angewandte Form des Schlitzes wird durch zwei benachbart und gegenüberliegend zueinander in Berührung kommende Schlitzlippen gebildet, die elastisch in dieses gegenüberliegende in Berührung stehende Verhältnis bei Herausziehen der gleitbaren Kanüle zurückgeführt werden.
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Erfindungsgemäß kjJnnen Abwandlungen und Modifizierungen durchgeführt werden, z.B. zusätzlich zu den oben erläuterten Abwandlungen kann die durch die zwei Rohre und die trennende Schlxtzunterteilung gebildete allgemeine Ventilbauart auch in anderen Konfigurationen und für andere als die hier erläuterten Zwecke angewandt werden. Während bei der hier gezeigten Ausführungsform eine Flügelverblndung 25 h für das Verbinden mit einer Bajonettschlitzöffnung angewandt wird, kann bezüglich der Anordnung 21 eine Nabe 25 oder anderes Gehäuse herangezogen werden, das eine andere Verbindungsweise mit dem Spritzenkörper oder anderer Einheit aufweist. z.B. kann die Nabenanordnung ein Teil mit Innengewinde an dem hinteren Ende für einen Gewindeeingriff mit einer komplimentären und Außengewinde aufweisenden öffnung in einem Spritzenkörper oder dgl. aufweisen.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    Ventilanordnung für Mehrfach-Blutproben-Entnahme-Vorrichtungoder dgl. dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse (51) mit darin vorliegendem Hohlraum, eine erste und eine zweite Kanüle (23,31) in Verbindung räit dem Gehäuse (51) , wobei jede derselben ein offenes Ende (23a, 31a) in Fließverbindung mit einem Teil des Hohlraums aufweist, eine elastische Unterteilung (27) in dem Gehäusehohlraum, die normalerweise die Kanülen (23,31) bezüglich der Fließverbindung voneinander trennt, wobei die Unterteilung (27) einen vorgebildeten, selbstschließenden, querseitigen Schlitz (27a) aufweist, der sich durch dieselbe hindurcherstreckt und gegenüberliegende normalerweise aneinanderstoßende Lippen (27aa) für den Hindurchtritt und Aufnahme einer der Kanülen (31) zwecks Ausbilden einer Fließverbindung zwischen den Kanülen (23,31) besitzt, eine der Kanülen (31) längsseitig gleitbar in Richtung auf und weg von der Unterteilung (27) verschiebbar und allgemein längsseitig ausgerichtet mit dem vorgebildeten Schlitz (27a) vorliegt, die gleitbare Kanüle (31) ein stumpfes Ende (31b) aufweist, das im Inneren des Hohlraums beweglich und selektiv mit der Unterteilung (27) in der Zone des Schlitzes (27a) so in Eingriff gebracht werden kann, daß die normalerweise geschlossene Lippe (27aa) des Schlitzes (27a) in der Unterteilung (27) seitlich getrennt und geöffnet werden können als eine Funktion der längsseitigen Gleitbewegung der Kanüle (31) in Richtung auf und in einen die Lippen (27aa) trennenden Eingriff mit der Unterteilung (27), wobei die Lippen (27aa) des Unterteilungsschlitzes (27a) elastisch selbstschließend bei der längsseitigen Bewegung der Kanüle (31) weg von der Unterteilung (27) ausgebildet sind, vorgesehen sind.
    2. Vorrichtung nach-Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Kanüle (23) ortsfest bezüglich des Gehäuses (51) angeordnet ist.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnety daß wenigstens eine der Kanülen (23) ein augespitzes eine Punk ti-··; ran.« bewirkendes Ende an ihrem äußeren Ende (23a) besitzt.
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    4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß beide Kanülen (23,31) ein zugespitztes, eine Punktierung bewirkendes Ende an ihrenäußeren Enden (23a, 31a) besitzen.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanüle (23) ortsest bezüglich des Gehäuses (51) angeordnet ist.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gleitbare Kanüle (31) einen sich querseitig erstreckenden Anschlag daran ausgebildet und im Inneren des Hohlraums angeordnet besitzt zwecks Begrenzen der längsseitigen Bewegung der Kanüle (31).
    7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag eine Verbreiterung des stumpfen inneren Endes der Kanüle
    (31) ist.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanülenverbreiterung in Form eines sich nach außen erweiternden Endes (31b) der Kanüle (31) vorliegt.
    9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (27a) linear ausgebildet ist und aufgrund des Trennens derselben bedingt durch den Hindurchtritt der Kanüle (31) durch denselben eine Katzenaugenform annimmt.
    10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die katzenaugenartige Schlitzöffnung seitliche Öffnungen an gegenüberliegenden Seiten der Kanüle (31) bildet.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (51) ein Buchsenteil (29) aufweist, das eine eng angepaßte Hanschettendichtung um die Kanüae (31) herum für eine abdichtende Gleitreibungspassung zwischen denselben bildert, das Gehäuse (51) praktisch einstückig mit der anderen Kanüle (23) ausgebildet ist.
    12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein unter Vakuum stehender Flüssigkeitssammelbehälter (63) in eine FließVerbindung mit der gleitbarenKanüle (31) gebracht werden kann, die gleitbare Kanüle (31) in dichtung auf und weg von der Unterteilung (27) als eine Funktion der Verbindung und der unterbrechung derselben mit dem Behälter (63) gleitet.
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    BAD ORIGINAL
    13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der vorgebildete Schlitz (27a) eine geradlinige Konfiguration mit parallelen einander gegenüberstehenden, sowie in Berührung miteinander vorliegenden Lippen aufweist.
    14. Ventilanordnung dadurch gekennzeichnet, daß erste und zweite Rohrsegmente mit normalerweise im Abstandsverhältnis vorliegenden, gegenüberliegend zueinander angeordneten, benachbarten Enden, eine Unterteilungseinheit mit einem Paar vorgebildeter normaler-" weise in Berührung stehenden Lippen, die federnd in deren normale in Berührung stehende Lage gedrückt werden, wobei die Unterteilungseinheit zwischen den gegenüberliegend zueinander angeordneten benachbarten Enden der Rohrsegmente angeordnet sind und wahlweise eine Fließverbindung unterbrechen oder freigeben zwischen den Rohrsegmenten als eine Funktion des Trennens oder Verschließens der Unterteiüungseinheit-Lippen, wobei das erste Rohr längsseitig gleitbar in Richtung auf und weg von der Unterteilungseinheit vorliegt unter selektivem Öffnen und ermöglichen eines erneuten Schließens der Lippen derselben.
    15. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterteilungseinheit einen vorgebildeten Schlitz darin ausgebildet aufweist», wobei die seitlich gegenüberliegend zueinander und in Berührung stehenden Lippen die federnd unter Druck stehenden und normalerweise in Berührung miteinander vorliegenden Lippen bilden.
    16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterteilungseinheit eine elastische Unterteilung ist, so daß die Lippen selbstschließend sind.
    17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der vorgebildete Schlitz eine querseitig geradlinige Konfiguration mit parallelen gegenüberliegenden und miteinander in Berühruny stehenden Lippen bildet.
    18. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das erste gleitbare Rohrsegment daran ausgebildet einen Anschlag aufweist unter Begrenzen der längsseitigen Bewegung deseselben bezüglich des zweiten Rohrs.
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    19. Anordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag ein sich nach außen verbreiterndes Teil des Endes des
    . ersten RohrSegmentes benachbart zu der Unterteilungeinheit darstellt.
    20. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der Rohrsegmente ein zugespitztes und eine Punktierung bewirkendes Ende an seinem äußeren Ende aufweist, das sich weg von der ünterteilungseinheit erstreckt.
    21. Anordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß beide Rohrsegmente zugespitzte Enden aufweisen, die sich von der Unterteilung seinheit weg erstrecken.
    22. Ventilanordnung, dadurch gekennzeichnet, daß erste und zweite Rohrsegmente, eine elastische Unterteilung, die sich querseitig zu und zwischen den Rohrsegmenten erstreckt und einen selbstschließenden, vorgebildeten querseitigen Schlitz aufweist, die Rohrsegmente normalerweise an deren benachbarten Enden durch die Unterteilung getrennt sind, das erste Rohrsegment längsseitig gleitbar in Richtung auf und weg von dem zweiten Rohr und durch den Schlitz verschiebbar ist unter Bewirken eines öffnens eines Schlitzes, während sich dasselbe durch den Schlitz hindurch ersteeckt und Ermöglichen eines selbsttätigen erneuten Schließens des Schlitzes bei Herausziehen des Rohrs aus demselben vermittels einer Bewegung in einer Richtung weg von dem zweiten Rohrsegment, vorgesehen sind.
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