DE2131334C3 - Ventilanordnung für Mehrfach-Blutprobenentnahme-Vorrichtung - Google Patents

Ventilanordnung für Mehrfach-Blutprobenentnahme-Vorrichtung

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DE2131334C3 DE2131334A DE2131334A DE2131334C3 DE 2131334 C3 DE2131334 C3 DE 2131334C3 DE 2131334 A DE2131334 A DE 2131334A DE 2131334 A DE2131334 A DE 2131334A DE 2131334 C3 DE2131334 C3 DE 2131334C3
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    • A61M2005/3128Incorporating one-way valves, e.g. pressure-relief or non-return valves

Description

verdickten Ende des Rohrs 2ur Ausbildung eines recht großen Tropfens aufgrund der schaufelartigen Einwirkung des verdickten Endes der Manschette bei dem Vorbeitritt an der seitlichen Öffnung an der Kanüle. Das Ansammeln dieser Tropfen bei der Entnahme von 4, 5 oder 6 Proben ist normalerweise ausreichend, um den Halter zu beschmutzen, wodurch im wesentlichen der Zweck der Einheit nicht erreicht wird, der darin besteht, dieser Verschmutzung und sich dadurch ergebende Gefahr bezüglich des Benutzers zu verhindern. to
Eine weitere vorbekannte Anordnung weist eine doppelandige Nadelanordnung einschließlich eines einzigen Rohrs oder Kanüle auf, die an jedem Ende zugespitzt ist, jedoch wdst das verdickte Ende der Kanüle normalerweise um dasselbe herum angeordnet eine elastische lose Anpassungsmanschette auf, die an ihrem äußeren Ende verschlossen ist, und kann über das verdickte Ende der Kanüle gefaltet werden, wobei im Anschluß hieran die verdickte Endstelle die elastische Abdeckungsrohrwand durchlöchert und zu einer Verbindung zwischen dem gegenüberliegenden spitzen Ende der Nadel oder Kanüle und einem Behr^ter otier anderer Vorrichtung oder Körper führt, der durch das verdickte Ende durchdrungen werden kann. Wenn auch diese Vorrichtung, bei der geradlinig ein BlutfluB erfolgt, in wirksamer Weise das Hämolyseproblem und einige der anderen mit der ersten beschriebenen Vorrichtung verbundenen Probleme ausräumt, ist doch die Ventilanordnung nicht zufriedenstellend, da dieselbe normalerweise manuell durch die Bedienungsperson gesteuert werden muß, um so ein erneutes Verschließen des verdickten Endes der Nadel durch das elastische Abdeckungsrohr bei Entfernen des Probebehälters von demselben herzustellen.
In der US-Patentschrift 34 94 352 ist nun das Vorsehen einer mit Ventil versehenen Nadelanordnung mit einer Kanüle beschrieben, die starr für die Venenpunktion befestigt ist, und es ist eine zweite Kanüle mit Doppelende — d. h. an beiden Enden zugespitzt - und gleitbar für das Durchstechen einer punktierbaren und selbstabdichtenden Unterteilung vorgesehen, die sich normalerweise zwischen den zwei Kanülen befindet zwecks Unterbrechen des Flüssigkeitsflusses zwischen den zwei Kanülen. Jedoch ist die mit Doppelende versehene gleitbare Kanüle absichtlich lose bei dieter Anoidnung vorgesehtn und ermöglicht den Durchtritt von Luft aus der Außenluft in eine beliebige Kammer, die das innere spitze Ende der gleitbaren Kanüle enthält, wodurch Luft in den das Blut aufnehmenden Behälter eintreten kann, während derselbe hiermit in Verbindung steht. Aufgrund dieser losen und mit Übergröße angefertigten Anpassung der gleitbaren Kanüle kann diese Kanüle weiterhin leicht ■während des Befestigens oder des Entfemens des Behälters oder zwischenzeitlich gedreht werden. Bei einer derartigen drehenden Verschiebebewegung der Lage der doppt !endigen Kanüle, die ein verjüngt spitz zulaufendes inneres Ende aufweisen kann, kann dieselbe mit der Gummiunterteilung an verschiedenen Drehlagen in Berührung kommen und dieselbe durchstechen, wodurch praktisch ein Stopfen aus der Gummiunterteihing herausgeschnitten wird. Somit kann nach zwei* drei oder mehr Durchdringungen der Gummiunterteilung durch die eine Doppelspitze aufweisende Nadel diese Unterteilung ggf. nicht mehr den Flüssigkeitsdurchtritt durch die Unterteilung bei Entfernen der doppelendigen gleitbaren Nadel aus derselben unterbrechen.
So wurde bei einigen Ausführungsformen nach dieser Veröffentlichung gefunden, daß lediglich eine oder zwei Punktierungen der Unterteilungen durch die doppelendige Kanüle zu einer derartigen Zerstörung der Scheibenunterteilung geführt haben, daß ein vollständiges erneutes Schließen und Abdichten der Unterteilung bei Entfernen der doppelendigen Kanüle verhindert wird, so daß der Flüssigkeitsfluß nicht mehr bei Entfernen der doppelendigen Kanüle aus der Unterteilung unterbrochen wird. Diese Vorrichtung läßt sich ebenfalls schwierig anwenden, da die notwendigerweise dicke Unterteilung und zugeordnete umgebende Anordnung nach der dort gemachten Offenbarung es recht schwierig machen, die Unterteilung der gleitbaren Kanüle zu durchbrechen oder zu punktieren.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die mit dem abgehandelten Stand der Technik verbundenen Nachteile auszuräumen und insbesondere eine Ventilanordnung der eingangs angegebenen Art dahingehend zu verbessern, daß mehrfach Blutproben, ausgehend von einer Venenpunktur, genommen werH-*n können, wobei zwischen den einzelnen Entnahmen eine vollständige Unterbrechung des Blutflusses ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird nun erfindungsgemäß in kennzeichnender Weise dadurch gelöst, daß die erste Kanüle mit ihrem offenen Ende mit dem einen Ende einer inneren Kammer des Nadelgehäuses in Verbindung steht, die zweite Kanüle mit ihrem offenen Ende mit dem gegenüberliegenden Ende des Nadelgehäuses in Verbindung steht, sich eine elastische Unterteilung über die Kammer des Nadelgehäuses erstreckt und normalerweise einen Flüssigkeitsfluß zwischen den Kanülen verhindert, die Unterteilung einen sich selbsttätig schließenden, querseitigen Schlitz aufweist, deren gegenüberliegende Lippen normalerweise in Berührung stehen, die zweite Kanüle längsseitig in Richtung auf und weg von der Unterteilung gleitbar ist und ein stumpfes Ende aufweist, das gegenüber dem Schlitz ausgerichtet ist, die zweite Kanüle vermittels einer längsseitigen Gleitbewegung in Eingriff mit der Unterteilung unter Trennen der Lippen des Schlitzes gebracht werden kann unter Ermöglichen eines Flüssigkeitsflusses zwischen den zwei Kanülen, wobei nach Zurückziehen der zweiten Kanüle von der Unterteilung der Schlitz sich elastisch selbst schließt.
Die erfindungsgemäß erzielten Vorteile sind insbesondere darin zu erblicken, daß eine einwandfreie Unterbrechung des Blutflusses ermöglicht wird, sowie der Blutfluß in die einzelnen Aufnahmegefäße so geführt wird, daß eine Hämolyse oder mechanische Zerstörung der Blutzellen bewirkt wird, sowie ein Einführen von Luftblasen in das Blut vermieden wird; durch beide Erscheinungen werden die nachfolgenden Analyseergebnisse verfälscht.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Mehrfach-BIuprobenentnahme-Vorrichtung, vorbereitet zur Berutzung derselben;
F i g. 2 einen längsseitigen Schnitt durch das Hauptteil der Ausführungsform nach der Fig. 1;
F i g. 3 einen weggebrochenen längsseiligsn Schnitt in perspektivischer vergrößerter Darstellung zwecks besserer Erläuterung der Ventilelemente;
Fig.4 eine diagrammförmige Ansicht, wobei bestimmte Teile gestrichelt und einige Teile zwecks deutlicherer Darstellung weggelassen sind, und erläutert die wesentlichen Ventilteile der Ausführungsform nach
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den F i g. 1 bis 3, und die Ausführungsform ist hier in der normalen Vefschlußlage für die Flüssigkeit gezeigt;
F i g. 4a einen schematischen längsseitigen Schnitt im vergrößerten Maßstab Und Teile nach der Fig.4, und zwar längs der Linie 4a-4a nach der F i g. 4b;
Fig.4b eine querseitige diagrammförmige Ansicht der geschlitzten Scheibenunterteilung und zugeordneten Elemente, und zwar längs der Linie 4b-4b nach der F i g. 4a( wobei die Nabe zwecks deutlicher Darstellung, wie in jeder der F i g. 4 und 4a, gestrichelt wiedergegeben ist;
F ι g. 5, 5a und 5b in entsprechender Weise eine perspektivische, im längsseitigen Schnitt ausgeführte und querseitige diagrammförmige Ansicht, teilweise zwecks deutlicher Darstellung ähnlich wie nach den Fig.4, 4a und 4b gestrichelt wiedergegeben, und erläutert das Öffnen der geschlitzten Scheibenunterteilung vermittels der ein stumpfes Ende aufweisenden gleitbaren Kanüle;
F i g. 6,6a und 6b diagrammförmige Ansichten ähnlich denjenigen nach den F i g. 4,4a und 4b, 5,5a und 5b und zeigen die entsprechenden Lagen der zwei Kanülen und der geschlitzten Scheibenunterteilung in der vollständig offenen Lage;
F i g. 6c eine vergrößerte diagrammförmige Darstellung eines Teils des oberen Eckenabschnittes der Scheibenunterteilung-Schlitzlippen und benachbarter Kanülenwand, und zwar innerhalb der entsprechenden rechtwinkligen Lage nach der F i g. 6;
F i g. 7, 7a und 7b ähnliche Ausführungen wie nach den F i g. 4,4a und 4b und zeigen diagrammförmig eine mögliche normale Konfiguration der geschlitzten Scheibenunterteilung nach Entfernen der gleitbaren Kanüle aus derselben und erneutem Verschließen des Schlitzes;
Fi g. 8 bis 10 verschiedene Verschlußkonfigurationen der geschlitzten Scheibenunterteilung nach Entfernen der gleitbaren Kanüle aus derselben.
Anhand der Zeichnungen wird der Erfindungsgegenstand in Form einer Mehrfach-Blutprobenentnahme-Vorrichtung 11 erläutert, die eine mit Ventil versehene Nadelverbindungsanordnung 21 aufweist, weiche lösbar mit einem Spritzenkörper 51 verbunden ist zwecks erleichterten aufeinanderfolgenden Verbindens der Anordnung 21 mit mehreren Blutsammeigefäßen 61, wie dies in allgemeiner Weise in der F i g. 1 vorbereitend zu der Befestigung des Blutsammeigefäßes gezeigt ist.
Die Anordnung 21 weist bei der hier gezeigten Ausführungsform eine Nabe 25 auf, die aus einem hämmerbaren Metall, wie Aluminium, gefertigt sein kann, und es ist eine hohle Venenpunktierkanüle oder Nadel 23 starr an Jirem vorderen oder Nasenende, z. B. vermittels Bördeln, wie bei 25 c; befestigt Die Kanüle 23 kann mit einem in geeigneter Weise geschärften Ende 23a, z. B. vermittels einer schräg zulaufenden Spitze, versehen sein, wie dies ansonsten üblich ist Es kann eine schützende Umkleidung 24 — oder Umkleidungen — aus Kunststoff oder anderem geeigneten Material lösbar über einer Reibungshaftung an der Nabe 25 befestigt sein zwecks Schützen und Ausbilden hygienischer Bedingungen vor der Benutzung in Form der angestrebten Venenpunkturund Blutentname.
Die Nabe 21 kann in geeigneter Weise lösbar an dem Nabenende 52 des Spritzenkörpers 51 befestigt sein, z. B. vermittels Nabenverbindungsflügeln 25A, die lösbar ϊπ die die Flügel aufnehmenden Bajonettschlitze 53a' eingeführt werden, welche an der vorderen oder Nasenendenwand 53 des Spritzenkörpers ausgebildet sind und sich radial nach außen hin Von der die Nabe aufnehmenden mittleren Bohrungsöffnung 53a aus erstrecken, die in der Vorderen Wand 53 ausgebildet ist. Wie dies der Fall bei herkömmlichen Bajonettschlitz-Verbindungen ist, kann der die Flügel aufnehmende Bajonettschütz 53a' seitlich Um 90° gedreht werden unter Ausbilden einer Verbindung mit Befestigungsschlitzen, wodurch eine Befestigung der die Nabe verbindenden Flügel durch Einführen der Nabe 25 mit
ίο den Flügeln 25Λ in die Bohrungsöffnung 53 und Schlitze 53a'und Drehen der Nabe 21 um 90° ermöglicht wird. Als Unterstützung für die Reibungshaltung der mit der Nabe in Verbindung stehenden Flügel 25Λ im Inneren des Schlitzes 53a' ist ein elastischer Festhaltering 33 vorgesehen, der in geeigneter Weise aus Kunststoff, Gummi o. dgl. gefertigt ist, und derselbe bildet und begrenzt Hie hintere Wand der Schlitze 53a', wodurch eine einwandfreie Anpassung und Festlegen für die Flügel 25Λ erreicht wird. Der Festhaltering 33 kann in geeigneter Weise an Ort und Steiie durch eine nach innen gewendete Umfangsreibungslippe 53£> an der hinteren Fläche der vorderen Wand 53 befestigt sein.
Die Anordnung 21 weist weiterhin eine zweite Kanüle 31 auf, die für das Punktieren und das Ausbilden der Flüssigkeitsverbindung mit einer geeigneten Sammelvorrichtung angewandt wird, die vorzugsweise ein in geeigneter Weise evakuierter Vakuumsammelbehälter 61 ist Derselbe kann in Form einer Glasimpulle 63 vorliegvn, die einen Gummistopfenverschluß aufweist.
Ein derartiger evakuierter Behälter ist allgemein auf dem einschlägigen Gebiet bekannt.
Die Kanüle 31 und die Kanüle 23 befinden sich normalerweise in einem getrennten Verhältnis zueinander, und dieses einen Fluß verhindernde Verhältnis wird durch eine geschlitzte Gummiunterteilung 27 bewirkt, welche durch eine mit einem vorgeschnittenen Schlitz versehene Scheibe gebildet wird. Diese Scheibe ist querseitig im Inneren der Nabe 25 vermittels eines buchsenartigen Dichtungselementes 29 befesigt Wie anhand der F i g. 2 und 3 ersichtlich, endet das innere Ende 236 der vorderen oder Venenpunktierungskanüle 23 im Inneren einer Kammer, die im Inneren der Nabe 25 ausgebildet und durch eine vordere verjüngt zulaufende Wand 256 und die vordere Oberfläche der geschlitzten Gummischeibenunterteilung 27 begrenzt wird. Die Kanüle 31 endet mit ihrem inneren Ende 31 b in der normalen zurückgezogenen Lage im Inneren einer Kammer, die durch die vordere, innere, verjüngt zulaufende Wand der buchsenartigen Dichtung 29 und der zwischengeordneten hinteren Wand der geschlitzten Gummischeibe 27 gebildet wird. Diese Kammer wird normalerweise praktisch vollständig sowohl gegenüber der vorderen Kammer benachbart zu dem Ende 236 der Kanüle 23 als auch gegenüber der
ss'iAußenluft abgedichtet Zu diesem Zweck ist die Schlitzscheibe 27 im Inneren der Nabe 25 durch das zusammendrückende ringförmige Einkneifen der Scheibe 27 gegen die Schulter 25a in der Nabe 25 durch die ringförmige, vordere, verjüngt zulaufende Nase 296 festgelegt wodurch in wirksamer Weise die Scheibe 27 an Ort und Stelle gehalten wird und eine hermetische Abdichtung zwischen der Schulter 25a und der Nase 29i? ausbildet Weiterhin ist die Buchse 29 mit einer reibenden Führungsoberfläche und Abdichtungsabschnitt 29c relativ kurzer Länge versehen, der in wirksamer Weise das innere Ende 316 und die Bohrung 31cder Kanüle31 relativ zu der Außenluft oder Umwelt um das äußere oder verdickte Ende 31a der Kanüle 31
abdichtet. Diese Abdichtung des Abdiohtungsabschnittes 29c kann leicht dadurch bewerkstelligt werden, daß dieser Abdichtungsabschnitt mit geringfügiger Untergröße Unter Ausbildung einer Passung mit Obermaß zusammen mit der zylinderförmigen Oberfläche 31«/ s der Kanüle 31 ausgebildet wird.
Die Dichtung 29 kann in geeigneter Weise im Inneren der £!äbe 25, z. B. vermittels Bördeln oder Einkerben der ringförmigen Wand der Nabe um oder in Abständen um den Umfang derselben, siehe das Bezugszeichen 75g, ιό ausgeführt werden* wodurch die Dichtung im Inneren der Nabe 25 verankert wird. Vor und während dieser Bördelungsbefestigung der Dichtung 29</iin Inneren der Nabe 25 ist es zweckmäßig, daß die Dichtung 29 nach vorne gedrückt wird, wobei deren Nasenende 296 in die hintere Wand der Scheibe 27 unter Druck eingeklemmt wird, wobei die Bördelung 25g der Nabe dahingehend v/irkt, daß die Dichtung 29 zusammen mit der Scheibe 27 verankert wird, die gegen die Schulter 25Λ durch die Ringnase 296 der Dichtung zusammengedrückt wird. Bei Vorsehen der geschlitzten Gummischeibe 27 mit ingenähert 40 bis 50 Durometer, einer Dicke von angenähert 0,75 mm und einem Durchmesser von 4,0 mm und einem Durchmesser der Ringnase 296 von 3,2 mm und einem querseitigen Krümmungsradius der Nase von angenähert 0,05 mm wurde gefunden, daß eine ixial zusammendrückende Kraft von angenähert 1,5 — 2,5 kg, die auf die Dichtung 29 in Richtung auf das vordere Ende der Nabe 25 einwirkt, zu dem •ngestrebten Maß des Einkiemmes der Gummischeibe 27, J.er verjüngt zulaufenden Buchsennase 296 und der Schulter 25a führt.
Die Buchsendichtung 31 kann in geeigneter Weise aus einem Acetal-Kunststoff, wie dem unter der Warenbezeichnung Delrin bekannten Kunststoff, oder aus Nylon öder anderem relativ beständigen Kunststoff gefertigt sein, wenn auch Acetel-Kunststoff aufgrund seiner hohen Festigkeitswerte bei hoher Temperatur und dem niedrigen Reibungskoeffizienten dieses Materials gegenüber rostfreiem Stahl, aus dem die gleitbare Kanüle 31 normalerweise gefertigt ist, und der weiteren Eigenschaft des Acetel-Kunststoffes der dimensionalen Stabilität unter unterschiedlichen Lagerungsbedingungen als am besten geeignet erscheint.
Die Schulter 25a sollte eine ausreichende Breite besitzen, um zu einem ausreichenden Aufsitzen und ausreichender Dichtungsoberfläche zu führen. Es wurde gefunden, daß ein verläßliches Aufsitzen oder Aufliegen der aus Kunststoff gefertigten Dichtung 29 mit einem relativ scharfen kreisförmigen oder ringförmigen Nasenende 296 bewerkstelligt werden kann, das mit der Scheibenunterteilung in der Zone in Berührung kommt hinter der angenähert die mittlere bis zu der inneren Kante der Schulter 25a liegt Bei einem Innendurchmesser des größeren Abschnittes der Nabe 25 beläuft sich bei einer Scheibe 27 mit einer Dicke von angenähert 0,75 mm und einem Außendurchmesser von angenähert 4,0 mm ein geeigneter Durchmesser der verjüngt zulaufenden Buchsennase 296 auf 3,2 mm. Die Abmessungen sind für die Durchmesser von Kanülenrohren von angenähert 03 mm geeignet
Die geschützte Scheibenunterteilung 27 ist mit einem sich diametral erstreckenden Schlitz 27a versehen, der z. B. vermittels Schneiden mit einem scharfen Messer ausgebildet wird, und die Lippen 27aa dieses Schlitzes werden normalerweise durch die elastische Art des die Unterteilung 27 bildenden Gummimaterials eng benachbart gegenüberliegend zueinander gehalten. Es wurde gefunden, daß Äthylcn-Propylen^Kautschuk sich als das Material für die Scheibenunterteilung als zufriedenste!' lend erWerst, Und zwar insbesondere, weil dasselbe der Sterilisationswärme widersteht, wenn es auch nicht die besten mechanischen Eigenschaften besitzt. Bei den kleinen Größen der hier gezeigten Ausführungsform wurden bezüglich Silikon-Kautschuk gefunden, daß derselbe nicht ausreichende mechanische Festigkeit besitzt, Um dem Durchdringen durch das Ende der Kanüle ohne ein gewisses Einreißen zu widerstehen, Weitere Kautschuke mit besseren mechanischen Eigen^ schäften können angewandt werden, und hierzu gehört Naturkautschuk und weitere synthetische Kautschuke, wenn auch die meisten anderen derartigen Kautschuke das Anwenden einer Gassterilisation oder chemischen Sterilisation und nicht einer Wärmesterilisation erfordern, dies bedingt durch eine Verschlechterung ihrer Eigenschaften aufgrund der normalerweise in Anwendung kommenden hohen Sterilisationstemneratiiren Wenn eine Gassterilisation oder chemische Sterilisation jedoch in einem gegebenen Fall annehmbar ist oder wenn eine andere Sterilisation ausreichend wirksam ist oder wenn eine Sterilisation nicht erforderlich ist, versteht es sich, daß derartige andere Kautschukmassen oder andere elastische Materialien mit besseren mechanischen Eigenschaften in derartigen Fällen herangezogen werden können. Der Schlitz 27a erstreckt sich teilweise über die durch die ringförmige innere Oberfläche der Schulter 25a gebildete Zone. Soweit die Schulter 25a einen Außendurchmesser von angenähert 3,98 mm und einen inneren Kantendurchmesser von angenähert 2,5 mm aufweist und weiterhin eine Scheibe 27 aus Äthylen-Propylen-Kautschuk mit einem Durchmesser von angenähert 3,98 — 4,00 mm und einer Dicke von angenähert 0,70—0,76 mm vorliegt sowie der äußere Durchmesser 37c/der Kanüle 31 sich an seinem inneren Ende, ausgehend von dem zylinderförmigen äußeren Durchmesser von 0,9 mm auf einen Außendurchmesser von 1,05 mm, verbreitert, wurde gefunden, daß eine Abmessung von angenähert 0,235 mm eine geeignete querseitige Länge für den Schlitz 27a darstellt.
Die Kanüle 31 liegt axial gleitbar im Inneren der Dichtung 29 in Richtung auf und weg von der geschlitzten Scheibe 27 vor zwecks Bewerkstelligen eines Öffnens der geschlitzten Lippen 27aa während einer Zwischenordnung derselben im Inneren der Lippen und selbsttätigem erneuten Schließen der Lippen 27aa nach dem Herausziehen der Kanüle 31 aus der Lage zwischen der Lippe 27aa und weg von der Scheibe 27. Um die gleitbare Kanüle 31 von einem Herausziehen aus der Buchsendichtung 29 zu hindern, ist das innere Ende von 316 der gleitbaren Kanüle ^verbreitert zulaufend vermittels eines entsprechenden Werkzeuges ausgeführt. Wie weiter oben angegeben, hat sich bei einer beispielsweisen Ausführungsform unter Anwenden eines Rohrs für die Kanüle 31 mit einem Durchmesser von 0,9 mm eine Verbreiterung des Endes 316 auf einen äußeren Durchmesser von 1,05 mm als zufriedenstellend erwiesen. Wenn auch eine symmetrische Verbreiterung, wie hier gezeigt zweckmäßig ist wurde doch gefunden, daß dies nicht erforderlich ist zwecks Festhalten der Kanüle 31 an Ort und Stelle und Bewerkstelligen des gewünschten öffnens und Schließens der Scheibenunterteilung 27. Das verbreiterte Ende 316 kann an seiner äußeren Umfangskantenfläche ggf. geringfügig abgerundet sein, um so ein glatteres Öffnen des Schlitzes 27a zu
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unterstützen und einer) möglichen ÖberfiäGhenabrieb hierdurch an der Scheibe 27 bei dem öffnen des Schlitzes 27a zu verringern. Wenn auch andere ein Festhalten bewirkende Anschlagsanordnungen an der Kanüle 31 ausgebildet sein können, z. B. vermittels Anbringen oder Ausbilden eines Flansches hinter dem inneren Ende 31 b, sind diese Möglichkeiten doch normalerweise kostspielig und weniger zweckmäßig als das hier gezeigte einfache sich verbreiternde Anschlagende.
Das äußere gegenüberliegende oder sich verbreiternde Ende 31a der Kanüle 31 ist in geeigneter Weise spitz zulaufend für ein Durchdringen des Gummistopfens 65 ausgeführt, der in dem Ende der Ampulle 63 befestigt ist. Zu diesem Zweck kann das spitz zulaufende Ende 31a in geeigneter Weise ausgeführt sein, siehe die F i g. 1 und 2, z. B. vermittels zunächst Ausbilden einer schräg zulaufenden Spitze und sodann Biegen derselben in Richtung auf die mittlere Achse der Nadel.
Bei der Anwendung, siehe die Fig.4—7 im Zusammenhang mit den F i g. 1 und 2, wird die Venenpunktierkanüle 23 in die Vene des Patienten eingeführt, wobei sich die gleitbare Kanüle 31 in der normalen oder Verschlußlage befindet, siehe die F i g. 1 -4. Nach Vorliegen der Kanüle 23 in der Vene des Patienten wird der evakuierte Blutsammelbehälter 61 zu dem vorderen Ende des Spritzenkörpers 51 bewegt, wodurch der Gummistopfen 65 in Berührung mit dem mit Spitze versehenen verdickten Ende 31a der Kanüle gebracht wird.
Die weitere nach vorne gerichtete Bewegung des Behälters 61 unter Halten des Spritzenkörpers 51 führt dazu, daß die verdickte Spitze 31a sich in dem Gummistopfen 65 einbettet, wodurch das offene verdickte Ende der Kanüle 31 verschlossen wird. Hierdurch wird auch die Vorwärtsbewegung der gleitbaren Kanüle in Richtung auf die Scheibenunterteilung 27 in Gang gesetzt, wodurch die Scheibenunterteilung 27 in Berührung mit dem verbreiterten inneren Ende 316der Kanüle 31 kommt.
Die fortgesetzte Vorwärtsbewegung des Behälters 61 führt dazu, daß das verbreiterte innere Ende 316 der Kanüle 31 die Lippen 27aa des Schlitzes auseinanderdrückt, siehe die Fig.5, 5a und 5b, und die Kanüle 31 setzt sodann ihre Bewegung zwischen den getrennten Lippen 27aa fort, bis deren inneres Ende 3IZ? mit dem zwischengeordneten Ende 236 der ortsfesten Kanüle 23 in Berührung kommt. Es ergibt sich somit eine Flüssigkeitsverbindung zwischen den entsprechenden inneren Bohrungen 23c und 31c der zwei Kanülen 23 und 31 unmittelbar bei dem öffnen der Lippen, siehe die F i g. 5, und ebenfalls in der vordersten Lage der Kanüle 31, siehe die Fi g. 6. Man sieht, daß die geteilten Lippen allgemein das Aussehen eines Katzenauges besitzen und sind allgemein nach vorne hin in Richtung auf die Kanüle 23 in der offenen Lage vorspringend angeordnet Normalerweise wird eine kleine Augenöffnung Zlabc vorliegen, die zwischen den benachbarten geteilten Lippen 27aa an der Verbindungsstelle unmittelbar benachbart zu der äußeren zylinderförmigen, ringförmigen Oberfläche 31i/der Kanüle und der Lippenecken-Verbindungszone vorliegt Diese kleine Augenöffnung kann recht winzig sein, da die Lippen 27aa dazu neigen, in Berührung miteinander längs einer erheblichen Länge derselben benachbart zu der äußeren Ecke des Schlitzes zu verbleiben, wie dies längs der Linie 27aZ> in der F i g. 6c gezeigt ist Es wurde jedoch gefunden, daß normalerweise eine kleine Augenöffnung vorliegt, siehe das Bezugszeidien 27ab, und zwar an beiden Seiten de.' Rohrs an der Eckenverbindung der Rohrwand 31 d mit der Lippenzwischenfläche, und diese kleine Augenöffnung kann sich auf angenähert 0,025 — 0,13 mm bei dem hier beispielsweise wiedergegebenen allgemeinen Größenbereich belaufen. Bei einem geringen Zurückziehen des Kanülenendes 316 in Richtung auf die Scheibenuntefteiluhg 27 wird das nach vorne Vorspringende Teil der Lippe 27aa allgemein verschwin^
den, und die kleine Augenöffnung 27a£c kann dazu neigen, größer zu sein. Im Hinblick auf die praktisch hermetische Abdichtung um den Umfang der Gummischeiben-Unterteilung 27 vermittels der Schulter 25a Und der verjüngt zulaufenden Buchsennase 296
einerseits und der Passung mit Übermaß des Abdichtungsabschnittes 29c mit der äußeren zylinderförmigen Oberfläche 31c/der Kanüle 31 andererseits beeinflußt die Flüssigkeitsverbindung bewirkt zwischen den zwei Kammern an jeder Seite der Scheibenunterteilung 27 durch die kleine Augenöffnung 27aöc nicht die Verbindung der Bohrungen 23c und 31c der Kanülen gegenüber der Außenluft.
Bei einem Gleiten der Kanüle 31 nach vorne zu der in der F i g. 6 gezeigten Lage und Anstoßen an das gegenüberliegende benachbarte Ende 236 der ortsfesten Kanüle 23 wird die fortgesetzte Vorwärtsbewegung des Behälters 61 in Richtung auf das Nasenende des Spritzenkörpers zu einem entsprechenden weiteren Eindringen der Kanüle 31 in und durch den Stopfen 65 hindurchführen. Nach Austritt des offenen spitzen Endes 31a der Kanüle in das Innere der Glasampulle 63 ergibt sich, daß die vollständige Flüssigkeitsverbindung hierdurch zwischen der Vene des Patienten und dem Inneren der Glasampulle 63 aufgrund der nun in Verbindung stehenden Kanüle 23 und 31 bewerkstelligt wird. Bedingt durch den evakuierten Zustand der Glasampulle 63 wird nunmehr das Blut durch die Kanülen 23 und 31 in die Glasampulle 63 fließen.
Sobald die gewünschte Blutmenge in der Glasampulle 63 gesammelt ist, ist es lediglich erforderlich, für die Bedienungsperson den Behälter 61 von dem Spritzenkörper 51 zurückzuziehen unter Unterbrechen des Blutflusses durch die Kanülen 23 und 31. Während des anfänglichen Zurückziehens des Behälters 61 wird der
« Reibungswiderstand zwischen der Kanüle 31 und dem Gummistopfen 65 die Bewegung der Kanüle 31 mit dem Stopfen 65 beeinflussen, wodurch die Kanüle 31 nach hinten durch den Schlitz 27a in deren anfängliche Ruhelage gleitet, wie es in den F i g. 1 — 4 und 7 gezeigt ist Das weitere Zurückziehen des Behälters 61 führt dazu, daß der Stopfen abgezogen und von der gleitbaren Kanüle 31 getrennt wird. Da die Kanüle 31 jedoch bereits in deren hinterste Lage bewegt worden ist, wird ,der Schlitz 27a sodann erneut geschlossen unter der selbstschließenden elastischen Einwirkung der Gummischeibenunterteilung 27. Die mit Ventil versehene Nadelverbindungsanordnung 21 liegt somit wieder im geschlossenen Zustand und vorbereitet für eine Verbindung mit einem weiteren Blutbehälter 61 vor, und zwar unter Durchführen der gleichen oben beschriebenen Arbeitsschritte bezüglich des Anschlusses und des Lösens des Behälters. Somit können aufeinanderfolgende individuelle Blutproben mit individuellem evakuiertem Behälter 61 oder anderen geeigneten Behältern oder Behältnissen genommen werden, ohne daß sich ein Blutverlust durch die Nadeiverbindungsanordnung innerhalb der Zeitspannen zwischen oder nach der Entnahme der Proben ergibt
Wenn auch der Schlitz 27a sich in eine Lage, praktisch der nach der Fig.4 gezeigten, erneut schließen kann, wobei die zwei gegenüberliegenden Flächen der Scheibenunterteilung 27 im wesentlichen flach sind, sowie die Lippen 27aa im wesentlichen in deren ursprüngliche koplanare Lage zurückgeführt worden sind, ist dies jedoch nicht stets der Fäll, da sich in einigen Fällen Verschiedene geringfügig unterschiedliche konfifurierte Rückführungslagen der Lippen 27aa in der geschlossenen Lage derselben bei dem Herausziehen des verbreiterten Endes 31 b der Kanüle 31 aus denselben ergeben. Eine derartige Form ist schematisch in den Fig. 7, 7a, 7b und 8 gezeigt, wobei der Schlitz dazu neigt, in etwa eine Art Grübchen an seiner vorderen Fläche auszubilden und eine entsprechende geringfügige Oberflächenerhebung in der Zone des Schlitzes 27a an der hinteren Fläche benachbart zu der Kanüle 31 gebildet wird. Trotzdem sind die Lippen 27aa in einem derartigen Fall tatsächlich wirksam verschlossen und liegen In einem engen benachbarten Verhältnis zusammenstoC^nd miteinander vor, und die gewünschte Flüssigkeitsunterbrechung zwischen den Kanülen 23 und 31 wird erzielt unter völligem Unterbrechen des Flüssigkeitsflusses. Eine derartige Erhebung oder Vertiefung des Schlitzes der Scheibenoberfläche an der vorderen Fläche dürfte das Ergebnis des Herausziehens das verbreiterten Endes 3ib der Kanüle 31 und des geringfügig unterschiedlichen Zurückspringens oder Rückpralls sein, wie es sich zwischen den zwei Lippen erpibt, sobald das verbreiterte Ende die Schlitzlippen 27aa verläßt.
Weitere auftretende Zustände des erneuten Verschließens der Lippen 27aa sind in den Fig.9 und 10 gezeigt. Die sich hierbei ergebende Konfiguration nach den F i g. 9 und 10 kann sich durch eine ungleichmäßige oder asymmetrische Ausbildung des verbreiterten Endes 316 ergeben. Trotz des geringfügigen Vorsprunges oder asymmetrischen Gestaltung der erneut geschlossenen Lippen 27aa liegen dieselben doch in einem eng benachbarten gegenüberliegenden und aneinander anstoßenden Verhältnis in diesem erneut geschlossenen Zustand vor und bedingen somit den gewünschten Flüssigkeitsverschluß.
In dieser Hinsicht kann der Flüssigkeitsverschluß eines Steuerventils zum Zwecke der Blutprobennahme normalerweise als wirksam betrachtet werden, wenn das Ventil einen Druckunterschied von angenähert 10 cm Wassersäule widersteht Die hier beispielsweise wiedergegebene Ausführungsform hat sich für diesen Zweck als völlig ausreichend erwiesen und kann in der Praxis wesentlich höheren Druckunterschieden für diesen und weitere Zwecke widerstehen, und zwar indem eine geeignete Veränderung der Dicke und Größe der Ventilunterteilung 27 und der anderen zugeordneten Teile erfolgt. Während der Erfindungsgegenstand somit insbesondere auf dem medizinischen Gebiet für die Kahme einer Mehrzahl an Blutproben, ausgehend von einer einzigen Venenpunktion, anwendbar ist und hierbei insbesondere Verwendung findet, erweist sich der Erfindungsgegenstand auch als eine Ventilanordnung für allgemeine Zwecke geeignet und kann ebenfalls für weitere medizinische Anwendungsgebiete herangezogen werden, bei denen ein selektiver Ventilverschluß erforderlich ist. In dieser Hinsicht kann die gleitende Funktion der Kanüle oder des Rohrs 31 in anderen entsprechenden Weisen als durch die Zwisehenkupplung desselben bezüglich eines Ampullenstopfens erzielt werden, z. B. vermittels manuellem Verschieben der Kanüle nach vorne und hinten. In einem derartigen Fall kann die Kanüle 31 ein einfaches Rohr bilden, das als solches über ein starres oder flexibles P.ohr mit einer Enderen Flüssi^ksits^usHe cdsr Auslaßstelle verbunden ist, und die Kanüle 23 kann gegebenenfalls in einem derartigen Fall angespitzt sein, wie es sich durch die entsprechenden Gegebenheiten gebietet.
Es wurde gefunden, daß das Vorsehen eines einzigen geradlinigen Schlitzes anderen möglichen Schlitzausbildungen bei dem Erfindungsgegenstand wesentlich überlegen ist, da andere Konfigurationen nicht zu einem vollständigen Verschließen neigen und auch weitere mechanische Nachteile zeigen. Die zweckmäßigste und erfolgreich angewandte Form des Schlitzes wird durch zwei benachbart und gegenüberliegend zueinander in Berührung kommende Schlitzlippen gebildet, die elastisch in dieses gegenüberliegende in Berührung stehende Verhältnis bei Herausziehen der gleitbaren Kanüle zurückgeführt werden. Erfindungsgemäß können Abwandlungen und Modifizierungen durchgeführt werden, z. B. zusätzlich zu den oben erläuterten Abwandlungen kann die durch die zwei Rohre und die trennende Schlitzunterteili'ng gebildete allgemeine Ventilbauart auch in anderen Konfigurationen und für andere als die hier erläuterten Zwecke angewandt werden. Während bei der hier gezeigten Ausführungsform eine Flügelverbindung 25Λ für das Verbinden mit einer Bajonettschlitzöffnung angewandt wird, kann bezüglich der Anordnung 21 eine Nabe 25 oder anderes Gehäuse herangezogen werden, das eine andere Verbindungsweise mit dem Spritzenkörper oder anderer Einheit aufweist; z. B. kann die Nabenanordnung ein Teil mit Innengewinde an dem hinteren Ende für einen Gewindeeingriff mit einer komplementären und Außengewinde aufweisenden öffnung in einem Spritzenkörper od. dgl. aufweisen.
Hierzu 8 Blatt Zeichnungen

Claims (5)

Patentansprüche:
1. Ventilanordnung für Mehrfach-BIutprobenentnahme-Vorrichtung mit einem Nadelgehäuse, einer ersten in einer Richtung aus dem Nadelgehäuse vorspringenden Kanüle, einer zweiten in der entgegengesetzten Richtung aus dem Nadelgehäuse vorspringenden Kanüle und einer sich selbsttätig schließenden Ventilanordnung, die durch Eingriff mit einem äußeren Teil betätigt wird unter Steuern der Flüssigkeitsüberführung durch die Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kanüle (23) mit ihrem offenen Ende {23b) mit dem einen Ende einer inneren Kammer des Nadelgehäuses (25, 29) in Verbindung steht, die zweite Kanüle (31) mit ihrem offenen Ende (31Zj^ mit dem gegenüberliegenden Ende des Nadelgehäuses (25, 29) in Verbindung steht, sich eine elastische Unterteilung '27) über die Kammer des Nadelgehäuses (25, 29) erstreckt und normalerweise einen FIüssigkeitsHuß zwischen den Kanülen (23, 31) verhindert, die Unterteilung (27) einen sich selbsttätig schließenden, querseitigen Schlitz [2Ja) aufweist, deren gegenüberliegende Lippen (27aa) normalerweise in Berührung stehen, die zweite Kanüle (31) längsseitig in Richtung auf und weg von der Unterteilung (27) gleitbar ist und ein stumpfes Ende (316,) aufweist, das gegenüber dem Schlitz {27a) ausgerichtet ist, die zweite Kanüle (31) vermittels einer längsseitigen Gleitbewegung in Eingriff mit der Unterteilung (27) unter Trennen der Lippen (27aa) des Schlitzes (2,'a) get. acht werden kann unter Ermöglichen eines, Flüssigkeitsflusses zwischen den zwei Kanülen (23, H), wobei nach Zurückziehen der zweiten Kanüle (31) von der Unterteilung (27) der Schlitz (27a,) sich elastisch selbst schließt.
2. Ventilanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Kanüle (31) ein sich verbreiterndes Ende (31c,) unter Ausbilden einer Fassung zur Aufnahme des hierzu ausgerichteten Endes (21b) der anderen Kanüle (21) aufweist unter Ausbilden einer direkten Flüssigkeitsüberführung zwischen den Kanülen (23, 31), sobald die zweite Kanüle (31) durch den Schlitz (27a; in Eingriff mit dem stumpfen Ende (216^ der ersten Kanüle (23) bewegt wird.
3. Ventilanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kanüle (31) ein sich querseitig erstreckendes Anschlagteil (31 c) aufweist, das die längsseitige Bewegung dieser Kanüle in Richtung nach außen bezüglich der Kammer des Nadelgehäuses (25,29) begrenzt.
4. Ventilanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Nadelgehäuse (25) eine Buchse (29) um die zweite Kanüle (31) herum aufweist unter Ausbilden einer gleitenden Reibdichtung(20c^hiermit.
5. Ventilanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchse (29) ein Halteteil (29c) aufweist, das mit dem Rand der Unterteilung (27) in Berührung steht unter Halten der Unterteilung (27) an Ort und Stelle im Inneren des Nadelgehäuses (25).
Die Erfindung betrifft eine Ventilanordnung für Mehrfach-Blutprobenentnahme-Vorrichtung mit einem Nadelgehäuse, einer ersten in einer Richtung aus dem Nadelgehäuse vorspringenden Kanüle, einer zweiten in der entgegengesetzten Richtung aus dem Nadelgehäuse vorspringenden Kanüle und einer sich selbsttätig schließenden Ventilanordnung, die durch Eingriff mit einem äußeren Teil betätigt wird unter Steuern der Flüssigkeitsüberführung durch die Vorrichtung.
Aus verschiedenen Gründen, einschließlich der Automatisierung der chemischen Blutanalyse und der geringeren Kosten einer derartigen Analyse, ist es nunmehr oftmals zweckmäßig, ausgehend von einer einzigen Venenpunktur, mehrere Blutproben zu nehmen. Bei einem derartigen System der Entnahme mehrerer Blutproben werden gelegentlich bis zu 8 Proben während einer Sitzung genommen, und hierbei wird eine geeignete Venenpunktiernadel in eire Vene eingeführt, und eine Mehrzahl an geeigneten Behältern, die üblicherweise evakuierte Glasampullen mit Gummistopfen sind, werden nacheinander getrennt mit der Venenpunktiernadel-Anordnung verbunden. Bei der Abnahme derartiger Proben mit aufeinanderfolgenden Behältern ist es zweckmäßig, daß die Nadelanordnung mit Mitteln versehen ist, die einen Blutfluß aus der Vene in der Zwischenzeit vor und zwischen einzelnen Entnahmen verhindert Nach dem Stand der Technik sind verschiedene Ventilanordnungen hierfür bekanntgeworden, jedoch vermochte keine derselben vollständig zu befriedigen.
Auf dem einschlägigen Gebiet ist anhand der US-PS 34 69 572 eine einschlägige Vorrichtung bekanntgeworden, die eine Venenpunktiernadel aufweist, deren verdicktes Ende angespitzt und abgedichtet ist, und es ist eine Seitenöffnung in dem verdickten Endabschnitt ausgebildet, der normalerweise durch ein eng angepaßtes elastisches Rohr verschlossen ist, welches harmonikaartig längs der Nadel oder Kanüle zurückgedrückt wird, sobald das angespitzte verdickte Ende in den Gummistopfen eines Vakuumbehälters für die Blutentnahme eingeführt wird. Bei Trennen der Nadel von dem Gummistopfen führt die Elastizität des Rohrs zu einer Zurückführung desselben über die seitliche Öffnung, wodurch der Blutfluß unterbrochen wird. Da jedoch das Blut rechtwinklig gegenüber der Rohrachse durch die seitliche öffnung austritt, schlägt der Blutstrom auf die Seitenwand des Vakuumbehälters mit hoher Geschwindigkeit auf, und hierdurch wird eine Hämolyse oder mechanische Zerstörung der Blutzellen bewirkt. Dies ist nicht zweckmäßig, da hierdurch die angestrebten Analysenergebnisse nachteilig beeinflußt werden. Da die elastische Hülse ihre Elastizität im Laufe der Zeit verlieren kann, kann weiterhin die angestrebte schnelle Zurückführung des Rohrs ggf. nicht aufrechterhalten werden. Weiterhin wird die angestrebte schnelle Zurückführung des elastischen Rohrs aus deren harmonikaartig zusammengefalteter Lage in deren normale Verschlußlage normalerweise durch das Aufbringen erheblicher Mengen an Schmiermittel, wie Silikonöl, beeinflußt, und dies kann sich auf die chemische Analyse der Blutprobe schädlich auswirken. Es ist weiterhin sehr schwierig und kostspielig, Rohre herzustellen, die das erforderliche Toleranzmaß besitzen, um so eine vollständige Unterbrechung des Blutflusses und schnelle Rückführung der Rohrmanschette zu bewirken. Weiterhin führt die Zurückführung der Manschette aus Gummi oder anderem elastischen Material vorbei an der seitlichen Öffnune in dem
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