DE2152916A1 - Zentraleinheit - Google Patents

Zentraleinheit

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DE2152916A1
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unit according
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central
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Pending
Application number
DE19712152916
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English (en)
Inventor
John Ralph; Heidacher John William; Sharer John Michael; Adams James Surtees; Batesville Ind.; Damico Frank Mario Cincinnati Ohio; Schultz (V.St.A.)
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Hill Rom Co Inc
Original Assignee
Hill Rom Co Inc
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Pending legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C21/00Attachments for beds, e.g. sheet holders, bed-cover holders; Ventilating, cooling or heating means in connection with bedsteads or mattresses
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G12/00Accommodation for nursing, e.g. in hospitals, not covered by groups A61G1/00 - A61G11/00, e.g. trolleys for transport of medicaments or food; Prescription lists
    • A61G12/002Supply appliances, e.g. columns for gas, fluid, electricity supply
    • A61G12/005Supply appliances, e.g. columns for gas, fluid, electricity supply mounted on the wall
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H3/00Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons
    • E04H3/08Hospitals, infirmaries, or the like; Schools; Prisons
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S5/00Beds
    • Y10S5/905Beds with light emitting means

Description

Or. !ng. H. Negendank ο 1 C O Q *ß
Dip!, !ng. H. Hauck Z I O Z 3 T D
Dipl. Phys. VV. Schmitz
2 Harnburg 3β
Neuer Wall 41
HILL-ROM COMPANY, INC.
Highway 46,
Batesville/lndiana/USA
Hamburg, den 22. Oktober 1971
Zentraleinheit
Die Erfindung betrifft eine Zentraleinheit, die in der Fabrik zusammengebaut, ausgerüstet, verdrahtet, geprüft und verpackt wird, und die transportiert und installiert werden kann und mit der elektrische Leitungen und Gasleitungen verbunden werden können, ohne die Einheit zu öffnen.
In dem Krankenzimmer eines Krankenhauses ist die Kopfwand, d.h. die Wand, an der die Kopfenden der Krankenbetten stehen, der teuerste Platz. Dies liegt daran, daß diese Wand alle Einrichtungen enthalten muß, die für die Pflege und die Behandlung eines Patienten erforderlich sind. Diese Einrichtungen umfassen elektrische Anschlüsse, Gasanschlüsse und Kommunlkationseinrichtungen, die alle während des Baues in der Wand installiert werden müssen. Eine solche Kopfwand hat den Nachteil, daß die zahlreichen elektrischen Anschlüsse mindestens teilweise einen gewissen Abstand von dem Krankenbett haben, was zur Folge hat, daß lange Anschlußleitungen erforderlich sind, um das Bett und die zur Behandlung und Pflege des Patienten erforderlichen Einrichtungen mit Elektrizität zu versorgen. Sie hat den weiteren
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Nachteil, daß es schwierig ist, für Einrichtungen, die zur
Pflege des Patienten erforderlich sind, wie zum Beispiel ein Elektrokardiograph, und die geerdet werden müssen, einen geeigneten Erdanschluß zu finden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beseitigen und die Kosten für einen Patientenplatz in einem Krankenhaus zu verringern.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Zentraleinheit, die in der Fabrik zusammengebaut, ausgerüstet, verdrahtet, geprüft und verpackt wird, und die transportiert und installiert werden kann und mit der elektrische Leitungen und Gasleitungen verbunden werden können, ohne die Einheit zu öffnen, die gekennzeichnet ist durch:
a) einen rechteckigen Mittelteil;
b) einen keilförmigen Seitenteil an jedem vertikalen Rand des genannten Mittelteiles;
. c) Mittel zum Befestigen des Bettes am unteren Ende jedes
Seitenteiles;
d) einen Leitungskanal, der sich von der Oberseite jedes
Seitenteiles nach oben erstreckt;
e) eine elektrische Ausrüstung, die in jedem Seitenteil angeordnet ist;
f) eine Gasausrüstung, die in mindestens einem-der Seitenteile angeordnet ist und
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g) Mittel zum Anhängen der gesamten Zentraleinheit an der Kopfwand eines Krankenzimmers.
Der Mittelteil der Zentraleinheit besteht aus einem metallischen Rahmenwerk aus vertikalen und horizontalen Gliedern und einer auf diesem Rahmenwerk befestigten Abdeckung.
Die an der Kopfwand des Krankenzimmers befestigte Zentraleinheit hat einen solchen Abstand zu dem Boden des Raumes, daß die normalerweise verwendeten Geräte zur Fußbodenpflege ohne Schwierigkeiten verwendet werden können. Die Zentraleinheit erstreckt sich nicht bis zur Decke des Raumes, sondern endet etwas darunter. Leitungskanäle, die praktisch als Verlängerungen der Seitenteile der Zentraleinheit wirken, erstrecken sich von dem oberen Ende dieser Einheit durch die Decke des Raumes.
In modernen Krankenhäusern halten die Decken in den Krankenzimmern einen beträchtlichen Abstand von dem Boden des darüberliegenden Raumes. In dem Zwischenraum sind die elektrischen Leitungen, die Gas- und Vakuumleitungen sowie die Kommunikationsleitungen verlegt; ebenso die Heizungs- und Entlüftungskanäle, soweit solche vorgesehen sind. Nachdem die Zentraleinheit an der Kopfwand befestigt worden ist, werden die elektrischen Leitungen, die Kommunikationsleitungen und die Gasleitungen mit der Zentraleinheit verbunden und anschließend die Leitungskanäle oder -abdeckungen angebracht und damit die Installation der Zentraleinheit abgeschlossen.
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An dem Boden der Zentraleinheit sind Führungen vorgesehen, in die die kopfseitigen Beine eines Krankenhausbettes eingreifen, um das Bett in einer gewünschten Position in bezug auf die Zentraleinheit festzuhalten. Die Erfindung gestattet auch die Verwendung sog. "elektronischer Nachtschränke" in Verbindung mit dem Bett. Dabei ist dieser Nachtschrank über elektrische Versorgungsleitungen, Kommunikationsleitungen und Telefonleitungen mit der Zentraleinheit verbunden. In bestimmten Fällen, so z.B. in Intensiv-Pflege-Stationen, sind keine Nachtschränke erforderlich und alle Lampen in der Zentraleinheit werden durch Schalter betätigt, die in der Zentraleinheit selbst angeordnet sind.
Gemäß einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung sind nahe der Oberkanten der Innenabdeckungen jedes der beiden Seitenteile der Zentraleinheit Untersuchungslampen angeordnet; die Schalter zum Betätigen dieser Untersuchungslampen sind in der Vorderseite jedes Seitenteiles angeordnet. In diesen Seitenteilen sind auch Beobachtungslampen angeordnet, die annähernd mit der Oberkante der Matratze des Bettes ausgerichtet sind, wenn sich das Bett in seiner normalen, niedrigen Position befindet. Schalter zum Betätigen der Beobachtungslämpen sind ebenfalls in den Vorderseiten der Seitenteile der Zentraleinheit angeordnet. In diesen Vorderseiten sind weiter verschiedene elektrische Anschlüsse vorgesehen, von denen jeder durch einen Überstromschal ter gesichert ist. Weiter befinden sich in diesen Vorderseiten Erdungsschienen, die es gestatten, Hospitaleinrichtungen,
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wie etwa Elektrokardiographen, die geerdet werden müssen, schnell und einfach mit Erde zu verbinden.
An den Innenflächen der Seitenteile ist weiter ein Paar vertikal angeordneter Leselampen vorgesehen. Diese Lampen werden durch den Patienten über Schalter betätigt, die in dem Nachtschrank angeordnet sind. Wenn kein Nachtschrank vorgesehen ist, werden diese Lampen durch Schalter betätigt, die in der Zentraleinheit angeordnet sind. In jedem Seitenteil ist weiter ein Oberlicht angeordnet, das ebenfalls durch einen Schalter in dem Nachtschrank betätigt werden kann.
Am Boden jedes Seitenteiles der Zentraleinheit 1st eine Nachtlampe geringer Leistung angeordnet, die ununterbrochen eingeschaltet ist und es der Nachtschwester gestattet, wenn sie ihren Rundgang macht, die Lage des Bettes zu beobachten. Sollte eine weitere Beobachtung des Patienten erforderlich sein, kann die Schwester auf jeder Seite des Bettes die Beobachtungslampen einschalten. Da diese Lampen in bezug auf den Patienten niedrig angeordnet sind, wird dieser so wenig wie möglich gestört.
Die Anordnung der Lampen in der Zentraleinheit bedeutet eine beträchtliche Verbesserung gegenüber der bisher in Krankenzimmern üblichen Lampenanordnung. Die vertikal angeordneten Leselampen erzeugen ein zum Lesen ausreichendes, blendfreies Licht. Das Licht der Untersuchungslampen reicht aus um den Patienten zu untersuchen, ohne daß es erforderlich ist, weitere
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Lichtquellen zu Hilfe zu nehmen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die perspektivische Darstellung einer Zentraleinheit an der Kopfwand eines Krankenhauszimmers mit einem zu ihr ausgerichteten Krankenbett und einem mit ihr verbundenen "elektronischen Nachtschrank",
Fig. 2 die Draufsicht auf den elektronischen Teil des Nacht-P schrankes,
Fig. 5 eine Draufsicht auf das Rahmenwerk der Zentraleinheit, Fig. 4 eine Vorderansicht des Rahmenwerkes,
Fig. 5 eine Ansicht der Innenseite eines Seitenteiles des Rahmenwerkes mit den bereits installierten Lampen,
Fig. 6 eine Ansicht der Außenseite eines Seitenteiles des
Rahmenwerkes mit den bereits installierten Gasleitungen,
Fig. 7 eine Ansicht der Außenseite einer Abdeckung für das in Fig. 5 dargestellte Rahmenwerk mit einer bereits installierten Halterung für eine Untersuchungslampe,
Fig. 8 eine Teilansicht des Rahmenwerkes eines Seitenteiles in etwas schematischer Darstellung mit den Verbindungsklemmen für die Kommunikationsleitungen, den elektrischen Anschlußkasten und verschiedene, bereits installierte Lampen,
Fig. 9 eine Draufsicht auf einen Seitenteil der Zentraleinheit,
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Fig. 10 eine Unteransicht eines Seitenteiles der Zentraleinheit,
Fig. 11 eine vergrösserte Ansicht einer der Untersuchungslampen,
Fig. 12 einen Schnitt entlang der Linie 12-12 in Fig. 11,
Fig. 13 einen Schnitt entlang der Linie IJ-IJ in Fig. 12,
Fig. 14 einen Schnitt entlang, der Linie l4-l4 in Fig. 15*
Fig. 15 einen Schnitt entlang der Linie 15-15 in Fig. 12,
Fig. l6 eine perspektivische Darstellung eines Wandmontagerahmens,
Fig. 17 eine perspektivische Darstellung des Ausrichtekeils und der Montageklammer,
Fig. 18 einen Schnitt entlang der Linie 5-5 in Fig. 4, der die mit dem Montagerahmen ausgerichtete Montageklammer sowie den mit der Montageklammer ausgerichteten Ausrichtekeil zeigt, und
Fig. 19 das Schaltbild der Zentraleinheit.
Fig. 1 zeigt, daß die mit 10 bezeichnete Zentraleinheit aus einem Wandteil 11 besteht, der an der Wand 12 des Raumes anliegt, Von dem Wandteil 11 aus erstrecken sich Seitenteile 13 und nach vorne. Wie die Figur zeigt, liegt die Oberkante der Zentraleinheit 10 unterhalb der Decke 15 des Raumes und der Boden der Zentraleinheit hält von dem Boden l6 des Raumes einen Abstand ein, der es gestattet, die üblichen Bodenreinigungsgeräte ohne Störung durch die Zentraleinheit zu verwenden. Von den
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Oberkanten der Seitenteile IjJ und 14 erstrecken sich Leitungskanäle 17 und 18 nach oben durch die Decke des Raumes. Das Bett 19 ist zu der Zentraleinheit ausgerichtet und der "elektronische Nachtschrank" 20 ist zur linken Seite eines im Bett liegenden Patienten aufgestellt.
Wie sich am besten den Pig. j5, 4 und 10 entnehmen läßt, besteht das Rahmenwerk der Zentraleinheit aus vertikal angeordneten rechteckigen Rohren 25 und 26, die sich vom Boden bis zu Punkten oberhalb der Oberkante der Zentraleinheit erstrecken, die jedoch unter der Decke des Raumes, in dem die Zentraleinheit angebracht ist, enden. Ein oberer horizontaler Stab 27* den die Fig. 5 und 18 im Querschnitt zeigten, erstreckt sich zwischen den Rohren 25 und 26 und ist mit ihnen verbunden. Unterhalb des Stabes 27 ist ein Querkanal 28 angeordnet, dessen Boden auf der Rückseite, d.h. der an der Wand anliegenden Seite der Zentraleinheit liegt. Unterhalb des Kanals 28 sind Querrohre 29 und 30 angeordnet, die in dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel aus rechteckigen Rohren bestehen (siehe Fig. 5)· Mit ■ dem unteren Rohr 30 ist eine untere Platte 31 verbunden, die eine Mehrzahl von Langlöchern enthält, deren Zweck weiter unten noch näher erläutert wird.
Mit den Wandrohren 25 und 26 und dem Stab 27 sind keilförmige, obere Platten 33 verbunden, die, wie die Fig. 3 zeigt, als Rechtsplatten und Linksplatten ausgebildet sind. Jede Platte
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ist mit einem Flansch 34 versehen.
Mit den unteren Enden der Rohre 25 und 2.6 und dem unteren Querrohr 30 sind Bodenplatten 35 verbunden (siehe Fig. 10), die mit nach oben gerichteten Flanschen 36 versehen sind (siehe Fig. und 5). Zwischen den oberen und unteren Platten ist ein Vorderrahmenkanal 37 befestigt, der zu einem weiter unten erläuterten Zweck mit rechteckigen öffnungen 38 versehen ist. Zwischen den horizontalen Gliedern des Rahmenwerkes erstrecken sich vertikale Glieder 31 und sind mit ihnen verbunden, von denen eines eine Platte sein kann, an der ein Vorschaltgerät 39 befestigt ist. Wie sich am besten der Fig. 5 entnehmen läßt, enthält die Innenfläche jedes der Seitenteile 13 und 14 des Rahmens horizontale Winkelglieder 40 und vertikale Glieder 4l, die zwischen sich einen länglichen Lampenkasten 42 tragen, in dem zwei Leselampen 43 montiert sind.
Die Rahmenglieder tragen weiter einen kleinen Lampenkasten 44, in dem eine Beobachtungslampe 45 angeordnet ist. Diese Lampe hat eine geringe Leistung, und um zu verhindern, daß eine Glühbirne großer Leistung eingesetzt wird, ist in den Lampenkasten 44 ein Begrenzungskörper 46 eingebaut. In das Rahmenwerk ist weiter, der oberen Platten 33 benachbart, ein Lampenkasten 47 für das Oberlicht eingebaut.
Wie sich der Fig. 6 entnehmen läßt, enthält die andere Fläche jedes Seitenteiles der Zentraleinheit horizontal angeordnete
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Glieder, vorzugsweise Winkel,, zwischen denen vertikale Winkel
50 befestigt sind. An den Winkeln 50 ist ein Sauerstoffventil
51 und ein Saugventil 53 befestigt, zu denen Leitungen 52 bzw. 54 führen.
Wie sich am besten den Fig. "", 9 und 10 entnehmen läßt, ist das Rahmenwerk mit einer Rückwand 60 und jeder Seitenteil der Zentraleinheit mit einer Innenwand 6l und einer Außenwand 62 abgedeckt. Die Wand 6l trägt Lampenlinsen 63, die je nach P Wunsch aus Glas oder Plastik bestehen können sowie Lampenlinsen 64, welche die Beobachtungslampen abdecken. Zwischen den Wänden 60 und 6l ist eine Eckleiste 65 montiert, um der Einheit ein gefälliges Aussehen zu geben.
Das Rahmenwerk der Einheit besteht aus Metall, vorzugsweise Stahl; ebenso bestehen die Wände oder Abdeckungen 60, 6l und aus Stahl. Ihre äusseren Oberflächen sind in einer Farbe gestrichen, die der Farbe der Wände des Raumes entspricht oder fe mit ihr harmoniert. Wenn gewünscht, können die Wände oder Abdeckungen 60, 6l und 62 mit einem geeigneten Material, wie z.B. Vinyl, bedeckt werden, das jede gewünschte Farbe haben kann und entweder glatt oder gemustert sein kann. Die Seitenteile der Einheit sind somit vollständig umschlossen und die in ihnen enthaltenen elektrischen Leitungen sind so gut geschützt, daß besondere Leitungskanäle überflüssig sind. Leitungen, die von einem Seitenteil der Einheit zu dem anderen führen, können durch den sie dann schützenden Querkanal 28 geführt werden. Anden Kanälen 37 des Vorderrahmens sind Zierkanäle 66 befestigt,
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die mit hölzernen Einsätzen 67 versehen sind. Diese Einsätze tragen Deckplatten 68, die in Farbe und Musterung mit der Farbe und Musterung des Kopfteiles des Bettes und dem Nachtschrank harmonieren.
In jedem Zierkanal 66 sind ein oberer Schalter 70, ein unterer Schalter 71 und eine Steckdose 72 montiert. Weiter sind in dem Zierkanal 66 montiert eine Erdungsschiene 73 und ein weiteres Paar Steckdosen 74. Schließlich ist in jedem Flansch 36 der Bodenplatten eine Bettsteckdose 76 montiert.
Wie sich am besten den Fig. 6, 8 und 10 entnehmen läßt, ragt durch eine Öffnung in der Bodenplatte 35 eine Nachtleuchte 80, deren Gehäuse von einer geschlitzten Klammer 82 gehalten wird. Dadurch ist es möglich, die Leuchte nach oben in die Einheit zu schieben und so eine Beschädigung der Leuchte währenddes Transportes und der Installation der Einheit zu vermeiden. Wenn in bestimmten Fällen von dem Krankenhaus eine Nachtleuchte nicht gewünscht wird, kann das Gehäuse 8l nach oben in die Einheit geschoben werden und dort verbleiben.
In der Platte 35 ist weiter eine mehrpolige Steckdose 83 für die Kommunikationsleitungen montiert, über die das Kommunikations· kabel und die elektrischen Versorgungsleitungen mit dem Nachtschrank verbunden werden. In der Bodenplatte 35 ist weiter eine Telefonsteckdose 84 montiert. Wie in Fig. 6 angedeutet, können
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die zu der Telefonsteckdose 84 führenden Leitungen durch ein vertikal verlaufendes Rohr 25 oder 26 geführt werden, um Interferenzen zwischen den elektrischen Leitungen und den Telefonleitungen zu vermeiden.
Wie sich aus Fig. 10 entnehmen läßt, ist an dem Flansch 36 der Bodenplatte 35 ein Glied 85 befestigt, das so geformt ist, daß es das Kopfende eines Bettes in einer gewünschten Position in bezug auf die Einheit hält. Vorzugsweise besteht dieses Glied P 85 aus Holz; die Verwendung anderer Materialien ist jedoch ebenfalls möglich. Das Glied 85 trägt eine Bedeckung 86, die je nach Wunsch aus Gummi oder einem elastischen Plastikmaterial bestehen kann.
Wie sich den Fig. 8 und 9 entnehmen läßt, sind ein elektrischer Anschlußkasten 90, Anschlußblöcke 91 für die Kommunikationsleitungen und Gasleitungen 52 und 54 in einem Seitenteil der Einheit angeordnet. Diese bestimmte Anordnung dient jedoch hier nur zur Illustration. Befindet sich der Nachtschrank, wie in Fig. 1 gezeigt, an der linken Seite des Bettes, so sind der Anschlußkasten 90 und die Anschlußblöcke 91 im oberen Teil des Seitenteiles I3 der Einheit angeordnet, und die Gasleitungen 52 und 54 oben im Seitenteil 14. Die Einzelleitungen des Kommunikationskabels 92 führen zu den Blöcken 91 und zu der Steckdose 83· Das Kommunikationskabel 92 erstreckt sich von den Blöcken 91 in das benachbarte, vertikal verlaufende Rohr 25 oder 26 und dann aus diesem Rohr hinaus zu der Steckdose 83. Ein
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Kasten 94 bedeckt das Kabel 92 und den Teil der Steckdose, zu dem die Leiter dieses Kabels führen, um so Interferenzen zwischen den 120 V-Leitungen und den Kommunikationsleitungen zu verhindern. Die elektrische Verdrahtung von den verschiedenen Schaltern etc. und dem Anschlußkasten 90 verläuft, wie sich aus dem Schaltbild der Fig. 19 ergibt.
In bestimmten Fällen kann ein 240 V-Anschluß erforderlich sein. Die Fig. 6 und 8 zeigen einen Anschlußkasten 55, in dem eine 240 V-Steckdose montiert werden kann.
Wie die Fig. 1 zeigt, ist in der Nähe des oberen Endes der Innenwand 6l des Seitenteiles Ij5 der Einheit eine Untersuchungsleuchte angeordnet. Eine gleiche Leuchte ist an der entsprechenden Oberfläche des Seitenteils 14 angeordnet. Wie sich den Fig. 7 und 11 bis 15 entnehmen läßt, ist das Jalousiegehäuse 95 an der Außenfläche der Seitenwand 6l durch einen im allgemeinen A-förmigen Bügel 96 und einen Schwenkstift 97 befestigt, der eine begrenzte Verdrehung des Gehäuses um seine Achse gestattet.
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Eine Untersuchungslampe/ vorzugsweise ein Punktlicht von etwa 75 Watt, ist an dem entfernten Ende des Bügels 96 montiert. In dem Gehäuse ist eine Jalousie 99 befestigt, um den Lichtstrahl zu lenken. An dem Gehäuse ist auf der dem Bügel 96 gegenüberliegenden Seite der Abdeckung 6l eine Abdeckplatte 100 befestigt, die ein Gitter enthält, das die Lenkung des Lichtstrahles unterstützt.
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Auf der Platte 100 ist ein Auge befestigt, in dem ein gekerbter Verriegelungsstift 102 gelagert ist. Auf diesen Stift 102 ist eine Verriegelungskappe 103 aufgeschraubt. Durch Abschrauben der Kappe kann der Stift gelockert werden und dann das Gehäuse und die Jalousie bewegt werden, um den Lichtstrahl auf einen gewünschten Punkt zu richten. Der Verriegelungsstift wird dann wieder angezogen, um den Lichtstrahl auf dem genannten Punkt festzuhalten.
Die Schalter 70 und 71 sind einem in dem Bett liegenden Patienten nicht zugänglich. In Fig. 1 ist ein Nachtschrank oder Beistellschrank 20 gezeigt als ein Beispiel für die Vielzahl von Beistellschränken, die zusammen mit der Zentraleinheit verwendet werden können. Die Einzelheiten des Beisteilschrankes gehören nicht zum Gegenstand der vorliegenden Erfindung. Wie sich aus Fig. 2 ergibt, enthält der Schrank einen Schalter 115* durch den die Leselampen 43 betätigt werden. Dieser Schalter ist ein Drei-Stellungs-Schalter. In seiner mittleren Stellung sind die Lampen 43 auf beiden Seiten der Einheit ausgeschaltet. In einer Seitenstellung ist eine Lampe 43 auf jeder Seite der Einheit eingeschaltet. In der anderen Seitenstellung sind beide Lampen 43 auf beiden Seiten der Einheit eingeschaltet.
Der Schrank enthält weiter einen Schalter Il6, durch den die Oberlichter 48 eingeschaltet werden können und eine steckdose 117, die das elektrische Netz dem Patienten verfügbar macht.
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Das Schaltbild der Zentraleinheit ist in Fig. 19 dargestellt. Wie dort gezeigt, ist der Anschlußkasten 90 mit einem Isolierblock 120 versehen, der 11 Paar Anschlußklemmen trägt. Elektrische Energie wird der Einheit durch das übliche Drei-Leiter-System zugeführt. Die Erdleitung ist mit dem Erdanschluß 121 und somit mit dem Rahmenwerk der Zentraleinheit verbunden.
Der Phasenleiter des Netzes, der nicht dargestellt ist, wird mit der rechten Klemme 1 verbunden, um den Lampenschaltern 70 und 72 und der Nachtleuchte 80 der Einheit über die mit der linken Anschlußklemme auf dem Block 120 verbundenen Leitungen elektrische Energie zuzuführen. Der Null-Leiter des Netzes wird mit der Klemme 2 und damit mit Leitungen verbunden, die zu den Leuchten in der Einheit führen und die mit der linken Klemme des Paares 2 verbunden sind.
Das Netz ist weiter mit der rechten Klemme des Paares 3 verbunden und damit mit den Leitungen, die mit der linken Klemme des Paares 3 verbunden sind und die elektrische Energie zu den Steckdosen 72 und 74 und einer der Steckdosen 76 führen. Der Null-Leiter wird weiter mit der rechten Klemme 4 verbunden und damit mit Leitungen, die mit der linken Klemme des Paares 4 verbunden sind und den Null-Leiter mit all diesen Klemmen verbinden.
Der Phasenleiter und der Null-Leiter sind weiter mit den rechten Klemmen 5 und 6 verbunden. Von den linken Klemmen dieses
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Paares erstrecken sich Leitungen zu der Steckdose 122, durch die der Nacht- oder Beistellschrank über einen Stecker 1221 mit der Zentraleinheit verbunden wird. Der besseren Übersicht wegen ist hier die steckdose 122 als eine getrennte Einheit dargestellt, obwohl, wie oben erläutert, die sechs zu dieser Steckdose führenden Leitungen mit Punkten in der Steckdose 8j5 verbunden sind, wie dies bei 93 in Fig. 8 dargestellt ist und die mit dem Stecker 122' verbundenen Leitungen mit zu dem Stecker gehören, der mit der Steckdose 83 verbunden ist.
Die meisten Krankenhäuser haben ein Notstromnetz, das in Betrieb genommen wird, wenn das normale Netz ausfällt. Ist ein solches Netz vorhanden, so werden der Phasenleiter und der Null-Leiter dieses Netzes mit den rechten Kontakten 7 und 8 verbunden und die mit den linken Kontakten dieser Paare verbundenen Leitungen führen zu der Steckdose 76a, mit der, falls dies erforderlich ist, das Krankenbett verbunden werden kann. Diese Anordnung gestattet eine Betätigung des Bettes selbst dann, wenn das normale Netz ausgefallen ist.
In bestimmten Fällen ist ein 240 V-Anschluß erforderlich. 240 V-Leitungen sind mit den rechten Klemmen 9, 10 und 11 verbunden, und mit den entsprechenden linken Klemmen verbundene Leitungen führen zu der 240 V-Steckdose 12J5. Diese Steckdose 123 ist in einem besonderen Kasten, siehe den Kasten 55 in den Fig. 6 und 8, angeordnet.
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-Der Fig. 19 läßt sich entnehmen, daß die Oberlichter 48 mit 75 Watt-Lampen versehen sind und durch einen Schalter Il6 in dem Nachtschrank betätigt werden. Die Untersuchungslampen 98 enthalten 75 Watt-Punktstrahler, die durch die oberen Schalter 70 in den Seitenteilen der Zentraleinheit betätigt werden. Die Schalter 70 sind dreipolige Einschalter, die so geschaltet sind, daß die Betätigung eines der beiden Schalter 70 beide Untersuchungslampen einschaltet. Die Schalter 70 betätigen darüber hinaus beide Leselampen 43 in beiden Seitenteilen und das Oberlicht 48 in beiden Seitenteilen. Dank dieser Schaltung steht ausreichend Licht zur Verfugung und die Untersuchung eines Patienten kann ohne Zuhilfenahme einerweiteren Lichtquelle durchgeführt werden. Wegen der genannten Vorschaltung der beiden Schalter 70 muß der zum Einschalten der Untersuchungslampen genutzte Schalter auch zu ihrem Ausschalten benutzt werden. Die Beobachtungslampen 45 sind 15 Watt-Lampen, die durch die Schalter 71 in der Zentraleinheit betätigt werden. Diese Schalter 71 sind einpolige Umschalter, die so geschaltet sind, daß die Betätigung eines beliebigen von ihnen beide Beobachtungslampen einschaltet.
Das Nachtlicht 80, vorzugsweise eine 7,5 Watt-Lampe, ist kontinuierlich eingeschaltet und wirft einen schmalen Lichtstrahl auf den Boden des Raumes entlang dem Bett.
Zwei Vorschaltgeräte 39 sind vorgesehen und werden durch den Schalter Ί15 in dem Nacht- oder Beistellschrank betätigt. Dieser
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Schalter 115 ist ein zweipoliger Schalter mit drei Schaltstellungen. In seiner neutralen Stellung ist der Schaltkreis geöffnet. Wird der Schalter in seine obere Stellung geschaltet, so ist das Vorschaltgerät nur mit der zur Leselampe gehörenden Leuchtstoffröhre auf jeder Seite verbunden und nur diese Röhren leuchten. Wird der Schalter 115 in seine untere Stellung gebracht, so sind alle Röhren auf jeder Seite eingeschaltet.
Wie die Figuren zeigen, sind die Lampen 4j5 Leuchtstoffröhren, da solche Röhren den Vorteil haben, daß sie ein sanftes Licht erzeugen, dessen Intensität für den beabsichtigten Zweck ausreicht; die Verwendung anderer Lampentypen ist jedoch möglich. In bestimmten Fällen kann es von Vorteil sein, rohrförmige Glühlampen zu verwenden bzw. eine Folge von vertikal zueinander ausgerichteter Glühlampen, die gleichen Abstand voneinander haben. Werden Glühlampen verwendet, so sind Vorschaltgerate 39 nicht erforderlich.
W Jede der Steckdosen 72 in den Seitenteilen der Zentraleinheit ist durch einen Überstromschalter 721 geschützt, dessen Rückstellknopf unmittelbar oberhalb der Steckdose liegt. Jede Steckdose 72 ist dreipolig und ihr Erdkontakt ist mit dem Rahmen der Einheit verbunden. Die beiden Steckdosen 76 und 76a, die über die elektrische Energie dem Krankenbett zugeführt werden kann, werden durch (iberstromschalter 76* und 76a1 geschützt, deren Rückstellknöpfe ebenfalls kurz oberhalb der
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Steckdosen liegen. Der Erdkontakt dieser Steckdosen ist ebenfalls mit dem Rahmen der Einheit verbunden.
Die oberen Steckdosen 74 auf jeder Seite der Seitenteile der Einheit sind durch Überstromschalter 74* geschützt, deren Ruckstellknöpfe unmittelbar oberhalb der Steckdosen liegen. Der Erdkontakt jeder dieser Steckdosen ist mit dem Rahmen der Einheit verbunden. Die unteren Steckdosen 74 auf jeder Seite der Seitenteile der Einheit sind ebenfalls durch ÜberSbromschalter 74* geschützt, deren Rückstellknöpfe unmittelbar oberhalb der Steckdosen liegen. Die Erdkontakte dieser Steckdosen sind ebenfalls mit dem Rahmen der Einheit verbunden. Die Überstromschalter 72' und 74f sind so eingestellt, daß sie die Stromkreise öffnen, wenn der Strom 15 A übersteigt.
In den Zeichnungen sind die Überstromschalter 72' und 74* dargestellt. In bestimmten Fällen können, wenn dies erwünscht ist, diese Überstromschalter durch Sicherungspatronen ersetzt werden.
Im Okt. 1962 hat das United Staates Department of Health, Education and Weifare, unter der Nr. 93O-D-3 einen Bericht über die Beleuchtung von Krankenzimmern in Krankenhäusern veröffentlicht. Mit den oben beschriebenen Lampen werden die in dem genannten Bericht gegebenen Vorschriften in jedem Falle erreicht oder gar überschritten. Die Verwendung vertikal ange-
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ordneter Lampen führt zu einer Helligkeit des Leselichtes, die der aller bisher verwendeten Lampen überlegen ist, und zwar auch dann, wenn der Kopfteil des Bettes angehoben ist und der Patient sich in einer sitzenden Stellung befindet.
Wie sich der Fig. ΐβ entnehmen läßt, wird ein Montagerahmen verwendet, um die Zentraleinheit an der Kopfwand des Krankenzimmers zu befestigen. Dieser Rahmen besteht aus einem hprizontalen Kanal 106, dessen Steg 107 mit ihm auf übliche Weise, % z.B. durch Schweißen, verbunden ist. Durch diesen Steg erstrecken sich Bolzen 108, die mit ihm durch Schweißen verbunden sind. Von den Enden des Kanals 108 erstrecken sich vertikale Kanäle 104 nach oben. Die Stege dieser Kanäle enthalten eine Mehrzahl von gleichen Abstand zueinander aufweisender Bolzenlöcher. Mit jedem dieser Kanäle 104 ist ein Deckenschuh 105 durch einen Bolzen verbunden, der sich durch eines der Bolzenlöcher im Kanal 104 erstreckt. Da die Einheit 10 in einem gewissen Abstand oberhalb des Bodens ΐβ des Raumes befestigt werden soll, hat der obere Rand der Einheit einen festen Abstand vom Boden. Die Deckenhöhen in Krankenhausräumen sind jedoch sehr verschieden. Die Bolzenlöcher in den Kanälen gestatten es, die Lage "der Deckenschuhe 105 der Höhe des Raumes anzupassen.
Wie sich den Fig. 4 und 17 entnehmen läßt, ist der obere, horizontal verlaufende Stab des Rahmenwerkes der Einheit ein rechteckiges Rohr. Die obere Wand des Rohres 27 enthält ein
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Lochpaar. Durch jedes dieser Löcher erstreckt sich der Schaft einer mit einem Kragen versehenen Schraube 114 so, daß der Kragen 114* der Schraube an der Innenfläche dieser Wand anliegt. Den Schaft der Schraube 114 umgibt eine Unterlegscheibe und ein Stift erstreckt sich durch diesen Schaft, um die Schraube in dem Stab festzuhalten. Auf jede der Schrauben 114 ist ein Ausrichte- oder Nivellierkeil II3 aufgeschraubt. Der Boden und die Seitenwände des Stabes 27 sind abgeschnitten, um den Keil in den Stab hineinbringen zu können.
Wie sich am besten der Fig. 18 entnehmen läßt, ist jeder Bügel durch einen Bolzen 108 mit dem Kanal 106 verbunden. Wenn die Einheit an die Wand gehängt wird, erstrecken sich die Bügel 109 durch die fortgeschnittenen Teile des Stabes 27 und kommen in Kontakt mit den Ausrichtekeilen 113· Es wird angenommen, daß die Kanäle 106 horizontal verlaufen. Die Schäfte der Schrauben ll4 sind so geformt, daß sie einen Schraubenschlüssel aufnehmen können, durch den die Schrauben dann so gedreht und damit die Keile 118 gehoben oder abgesenkt werden können, damit die Einheit die gewünschte Höhe erreicht. Wie sich aus den Fig. 4 und 8 entnehmen läßt, enthält die Bodenplatte 31 Perforationen, von denen drei gezeigt sind, durch die sich Schrauben erstrecken, um den Boden des Moduls in bezug auf die Kopfwand zu fixieren. Wie die Fig. 8 zeigt, hat die Platte 31 einen nach oben gerichteten Flansch 110, der einen geringen Abstand von den vertikalen Gliedern des Rahmenwerkes aufweist. Diese Platte hat weiter einen Innenflansch 111 an
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seinem unteren Rand. Nachdem die Schrauben durch die Löcher in der Platte hindurchgeateckt sind, wird eine Abdeckplatte 112 über den Plansch 110 gehakt und ihr unteres Ende über den Innenflansch 112 geschnappt.'Damit ist die Montage der Einheit an der Wand beendet. Die Abdeckplatte 112 ist der einzige Teil der Zentraleinheit, der ihr bei ihrer Montage hinzugefügt werden muß.
Aus den vorstehenden Ausführungen ist ersichtlich, daß die Zentraleinheit gemäß der Erfindung zahlreiche Vorteile aufweist. Da die Einheit in der Fabrik vollständig hergestellt, ausgerüstet, verdrahtet, geprüft und für die Versendung zum Krankenhaus verpackt wird, und dort als Einheit an die Kopfwand eines Krankenzimmers befestigt werden kann, werden die Kosten für den Bau der Kopfwand stark herabgesetzt, da diese eine ganz normale Wand sein kann mit Ausnahme einer Montageplatte oder eines Kanals für jedes Bett, das an dieser Wand installiert werden soll. Die Zentraleinheiten sind mit 8 Steckdosen versehen, so daß für den Anschluß an dem Bett zu verwendender elektrischer Geräte ausreichend Kontakte zur Verfügung stehen. Jede Steckdose ist durch einen Überstromschalter geschützt, so daß die Gefahr einer Überlastung ausgeschlossen ist. Jede Seite der Einheit ist mit einer Erdungsschiene versehen, an der die zur Behandlung oder Pflege des Patienten erforderlichen Geräte leicht geerdet werden können.
Die Verwendung vertikal angeordneter Lampen, die sich von der Kopfwand des Raumes nach außen erstrecken und mit Reflek-
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toren versehen sind, die das Licht von jeder Seite über das Bett richten, ist von Vorteil. Ein im Bett liegender Patient, der in normaler Lesestellung liest, wird feststellen, daß sein Lesestoff ausreichend und schattenfrei beleuchtet wird. Ein aufrecht in einem aufgestellten Bett sitzender Patient wird feststellen, daß die Beleuchtung der bisher üblichen Beleuchtung überlegen ist.
Die Erfindung ist oben anhand eines Ausführungsbeispieles beschrieben worden. Es sind jedoch für den Fachmann verschiedene weitere Ausgestaltungen im Rahmen der Erfindung denkbar. Wie dargestellt, ist die Zentraleinheit mit einem Nacht- oder Beistellschrank auf der linken Seite des im Bett liegenden Patienten ausgerüstet. In einer halb privaten oder 2-Bett-Pflegestation wird man ein Bett auf diese Weise ausrüsten und das andere Bett vorzugsweise so, daß der Beistellschrank auf der rechten Seite des in diesem Bett liegenden Patienten steht.
Pa tentans prüche
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Claims (21)

  1. Patentansprüche
    1| Zentraleinheit, die in der Fabrik zusammengebaut, ausgerüstet, verdrahtet,.geprüft und verpackt wird, und die transportiert und installiert werden kann und mit der elektrische Leitungen und Gasleitungen verbunden werden können, ohne die Einheit zu öffnen, gekennzeichnet durch
    a) einen rechteckigen Mittelteil (11);
    b) einen keilförmigen Seitenteil (13, 14) an jedem vertikalen k Rand des genannten Mittelteiles;
    c) Mittel (85, 86) zum Befestigen des Bettes am unteren Ende jedes Seitenteiles;
    d) einen Leitungskanal (17,18), der sich von der Oberseite jedes Seitenteiles nach oben erstreckt;
    e) eine elektrische Ausrüstung, die in jedem Seitenteil (13,14) angeordnet ist;
    f) eine Gasausrüstung, die in mindestens einem der Seitenteile (13,14) angeordnet ist und
    g) Mittel (104 bis 114) zum Aufhängen der gesamten Zentraleinheit an der Kopfwand eines Krankenzimmers.
  2. 2. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem metallenen Rahmenwerk (25 bis 30) aus vertikalen und horizontalen Gliedern (27 bis 30) besteht und auf diesem Rahmenwerk eine Abdeckung (60 bis 62) befestigt ist.
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  3. 3. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Seitenteil (I3,l4) aus einem metallenen Rahmenwerk (3J5137) aus vertikalen und horizontalen Gliedern besteht, das die genannte Ausrüstung trägt und das durch innere und äussere Abdeckungen (6l,62) abgedeckt ist.
  4. 4. Zentraleinheit nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Mittel (85,86) zum Halten des Bettes, die aus einem auf der Innenseite des Seitenteiles befestigten Glied (85) bestehen, das sich nach innen erstreckt und so geformt ist, daß es das Kopfende eines Bettes umfaßt und das mit einer das Bett erfassenden elastischen Abdeckung (86) überzogen ist.
  5. 5. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitungskanäle (17,18) aus hohlen, rechteckigen Gliedern bestehen, die an den vertikalen Seitenteilen (I3,l4) des Mittelteiles (11) befestigt sind und lang genug sind, um sich von der Zentraleinheit (10) durch die Decke (15) des Raumes hindurch zu erstrecken.
  6. 6. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein elektrischer Anschlußkasten (90) an der Oberseite mindestens eines der Seitenteile (1^,14) befestigt ist und einen Anschlußblock (9I) aus Isoliermaterial enthält, der eine Mehrzahl von Kontaktklemmenpaaren trägt und daß mit einem Kontakt jedes Paares ein Stromzuführungsleiter verbunden ist und mit dem anderen Kontakt jedes Paares ein zu der angeschlossenen elektrischen Ausrüstung führender Anschlußleiter verbunden ist.
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  7. 7. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Beobachtungslampe (64-) auf der Innenseite jedes Seitenteiles (13,14) annähernd in Höhe des Bettes angeordnet ist und in der Vorderseite jedes Seitenteiles ein Schalter (70) angeordnet ist, wobei die Schalter so geschaltet sind, daß die Betätigung jedes von ihnen beide Beobachtungslarapen (64) einschaltet.
  8. 8. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich eine dauernd eingeschaltete Nachtlampe (8l) niedriger Leistung vom Boden jedes Seitenteiles (lj5,l4) nach unten erstreckt.
  9. 9· Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberseite mindestens eines der Seitenteile (13,14) ein Anschlußblock (91) für die Kommunikationsleitungen befestigt ist und sich ein Kommunikationskabel (92) von diesem Anschlußblock (91) zu einer vielpoligen Steckdose (83) an dem Boden dieses Teiles erstreckt, so daß in einem Nachtoder Beistellschrank (20) enthaltene Kommunikationsmittel über ein mit der genannten Steckdose (83) verbundenes Kabel angeschlossen werden können.
  10. 10. Zentraleinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß durch von einer elektrischen Verbindung an der Oberseite der Einheit zu der Vielkontaktsteckdose (83) sich erstreckende Leitungen der genannte Beistellschrank (20) mit elektrischer Energie versorgt wird.
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  11. 11. Zentraleinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberseite jedes Seitenteiles (I3,l4) ein Oberlicht (48) angeordnet ist und ein Schalter (ll6) in dem Beistellschrank beide Oberlichter betätigt.
  12. 12. Zentraleinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Paar vertikal angeordneter Leselampen (63) in jedem Seitenteil (13,14) angeordnet ist und daß ein Schalter (115) in dem Beistellschrank die Lampen in beiden Seitenteilen betätigt.
  13. 13. Zentraleinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter (115) im Beistellschrank ein zweipoliger Drei-Stellungs-Schalter ist, der in seiner Mittelstellung alle Lampen ausschaltet, in seiner Endstellung eine Lampe in jedem Seitenteil einschaltet und in der anderen Endstellung beide Lampen in beiden Seitenteilen einschaltet.
  14. l4. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Ausrüstung eine Untersuchungslampe (lOO) umfaßt, die an der Innenseite jedes Seitenteiles (13,14) nahe ihres oberen Randes angeordnet ist und ein Schalter (70) in der Vorderseite jedes Seitenteiles (I3,l4) beide Untersuchungslampen (lOO) einschaltet.
  15. 15. Zentraleinheit nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Betätigung jedes Schalters (70) zusätzlich zu den
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    Untersuehungslampen (100) beide Leselampen (63) in beiden Seitenteilen und beide Oberlichter (48) eingeschaltet werden.
  16. 16. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Ausrüstung eine metallene Erdungsschiene. (73) umfaßt, die in der Vorderseite jedes Seitenteiles (13,14) montiert ist und mit dem geerdeten Rahmenwerk (25 bis 30) der Einheit verbunden ist.
  17. 17. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem Seitenteil (13,14) eine Mehrzahl von Steckdosen (74) montiert ist, von denen jede durch einen unmittelbar oberhalb der Steckdose montierten Überstromschalter (741 ) geschützt ist.
  18. 18. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasausrüstung mindestens ein Sauerstoffventil (51) und mindestens ein Vakuumventil (53) sowie Zuführungsleitungen (52 und 54) umfaßt, die sich von diesen Ventilen in die
    ψ Leitungskanäle (17,18) über diesen Seitenteil erstrecken.
  19. 19. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (1O4 bis 114) zum Aufhängen der Einheit (10) einen horizontalen Stab (106) an der Oberseite des Mittelteiles (11) der Einheit sowie ein Paar Ausrichtekeile (II3) umfassen, die auf in dem Stab gelagerten Schrauben (ll4) aufgeschraubt sind und die in Montageklammern (109) eingreifen, die an der Kopfwand (12) befestigt sind, wobei die Ausrichtekeile verstellbar sind, um die Höhe der Einheit an der Wnnd einstellen zu kennen.
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  20. 20. Zentraleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß beide Montageklammern (109) an einem horizontalen Kanal (104) in einem Montagerahmen befestigt sind und sich durch Schlitze in diesen Kanal (27) erstrecken, um mit den Ausrichtekeilen (113) in Eingriff zu kommen.
  21. 21. Zentraleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Montagemittel (io4 - 114) eine mit Löchern versehene Platte (51) am Boden des Mittelteiles (ll) umfassen, durch deren Löcher sich Schrauben erstrecken, die den Boden der Einheit an der Kopfwand befestigen und daß die genannte Platte von einer Hülle (112) abgedeckt ist, die die Löcher und die Schrauben verbirgt.
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