DE2166306A1 - Behaelter fuer flache gegenstaende mit entnahme-vorrichtung - Google Patents

Behaelter fuer flache gegenstaende mit entnahme-vorrichtung

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DE2166306A1 DE2166306*A DE2166306A DE2166306A1 DE 2166306 A1 DE2166306 A1 DE 2166306A1 DE 2166306 A DE2166306 A DE 2166306A DE 2166306 A1 DE2166306 A1 DE 2166306A1
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Description

Dr. Ing. Waiter Abitz fauchen/Hut
Dr. Dieter F. Morf eiijejanf·»* am
Dr. Hans-Α. Brauns β. juü 1973
8 München ί>υ, t-t~ii23.iaue«-str. 28 J^ g5i7_ooi-3 Div.II
P 21 66 306. 9
ΒΙΟ-MEDICAL SCIENCES, INC.
140 New Dutch Lane, Pairfield, N.J., V.St.A.
Behälter für flache Gegenstände mit Entnahme-Vorrichtung
Die vorliegende Erfindung "betrifft allgemein einen verbesserten Behälter zur Aufbewahrung und Ausgabe einmalig zu verwendender chemischer Thermometer. Sie "betrifft insbesondere einen Behälter, der in Verbindung mit den in der deutschen Patentanmeldung P 21 66 305 beschriebenen Thermometern verwendet wird. Diese Thermometer besitzen eine wärmeempfindliche Substanz, die auf einer wärmeleitenden Folie angeordnet ist, und eine darüberliegende transparente Folie, die ein Anzeigemittel trägt, das mit der wärmeempfindlichen Substanz zusammenwirkt, um durch Änderung des^ Zustandes der Substanz eine bestimmte Temperatur? anzuzeigen. Das Thermometer weist ein leicht zu entfernendes flexibles Schutzblatt auf, das zwischen der wärraeempfindlichen Substanz und dem Anzeigemittel angeordnet ist, um eine Verbindung und Reaktion beider zu verhindern, bis das Thermometer tatsächlich zur Temperaturmessung verwendet wird. Das Schutzblatt ist leicht entfern-
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bar an der transparenten Folie angeklebt und kann abgezogen werden, indem von Hand auf eine Zugnase, die sich an einem Ende des Schutzblattes befindet, eine Zugkraft ausgeübt wird. Vorzugsweise wird diese Art von Thermometern in grösseren Mengen in einer Ausgabevorrichtung verpackt, wodurch eine Aufbewahrung der Thermometer unter sterilen Bedingungen bis zur tatsächlichen Verwendung des Thermometers erreicht wird.
Die Erfindung stellt eine Ausgabevorrichtung zur Verfügung, in der Thermometer mit Schutzblättern in Mengen von beispielsweise einem Dutzend oder mehr so verpackt werden können, dass sie bis zur Verwendung unter geschützten Bedingungen gelagert werden und im Bedarfsfälle leicht arbeitsfähig gemacht werden können. Gemäss einer besonders vorteilhaften Ausführungsform besteht die Ausgabevorrichtung aus einem Gehäuse, das die Thermometer aufnimmt, und in dem eine Verankerung in Form eines oder mehrerer Stapelbolzen vorgesehen ist, an denen die Nasenenden der Schutzblätter mehrerer in der Ausgabevorrichtung untergebrachter Thermometer befestigt werden können. Vorzugsweise sind die Thermometer in der Ausgabevorrichtung übereinander aufgestapelt und befinden sich mit dem grösseren Teil ihrer Länge in dem Ausgabehälter, während nur ein kleines Ende eines jeden Thermometers aus einer Öffnung des Behälters herausragt. Der Ausgabebehälter kann ferner eine Blattfeder aufweisen, die auf der Oberseite des Thermometerstapels ruht und eine abwärts gerichtete Druckkraft auf den Thermometerstapel ausübt, um die Thermometer in der aufgestapelten Lage festzuhalten. Die Ausgabe eines Thermometers erfolgt, indem man das aus der Gehäuseöffnung herausragende Thermometerende ergreift und daran zieht. Hierbei gleitet das Thermometer durch die Öffnung aus dem Gehäuse heraus, wobei das Schutzblatt aus seiner Lage zwischen der transparenten Folie und der wärmeleitenden Folie herausgezogen wird. In dem Gehäuse des Ausgabebehälters befindet sich eine Blattfeder, die auf die transparente Folie des Ther-
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moineters an einer Stelle längs des Gleitweges des Thermometers eine Schleif- oder Druckkraft ausübt, bevor das Thermometer aus der Öffnung des Ausgabebehälters austritt. Diese Schleifkraft dient dazu, die transparente Folie gegen die wärmeleitende Folie anzudrücken , die beiden dicht miteinander zu verbinden und das auf der Unterseite der Folie angeordnete Indikatororgan genau mit der in den Vertiefungen der wärme leitenden Folie befindlichen wärme empfindlichen Substanz zur Deckung zu bringen.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden detailierten Beschreibung und vor allem in Verbindung mit den Zeichnungen. ■
Es zeigen:
Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht ein Thermometer, wie es in Verbindung mit der erfindungsgemässen Ausgabevorrichtung verwendet werden kann, wobei das die Temperatur anzeigende Ende des Thermometers geöffnet ist und die Zugnase des Schutzschildes nach aussen gefaltet ist,
Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausgabevorrichtung, in der sich eine Anzahl von Thermometern befindet, und die eine Anordnung zum Abziehen des Schutzblattes von einem jeden Thermometer bei der Ausgabe desselben zur Verwendung aufweist, wobei ein beträchtlicher Teil des Gehäuses der Ausgabevorrichtung zur klareren Darstellung der Innenanordnung fortgebrochen ist,
Fig. J ist ein im Schnitt ausgeführter Seitenaufriss der in Fig. 2 dargestellten Ausgabevorrichtung.
Ein Beispiel für ein einmalig zu verwendendes Thermometer, in Verbindung mit welchem die erfindungsgemässe Ausgabevorrichtung verwendet wird, ist in Fig. ι dargestellt. Ein solches Thermometer 10 enthält eine wärmeleitende Folie 12, die an
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einem End- oder Anzeigeabschnitt 22 eine Matrix von Vertiefungen aufweist, von denen jede eine wärmeempfindliche Substanz 16 enthält, wobei der andere Abschnitt der Folie 12 einen Handgriff 24- darstellt. Eine transparente Folie 26 besitzt die gleiche Abmessung., wie die Folie 12 und ist über dieser angeordnet. Die transparente Folie 26 besitzt einen Indikatorabschnitt 122 und ist mit einer haftenden Unterseite versehen, an der eine entsprechende Matrix von Indikatormitteln 28 befestigt ist, die mit der wärmeempfindlichen Substanz zusammenwirken, wenn sie mit dieser in Kontakt gebracht werden, und um eine Zustandsänderung kundzutun und folglich genaue Temperaturwerte anzuzeigen, wenn eine solche Zustandsänderung in der Substanz auftritt. Die transparente Folie 26 weist ebenfalls einen Handgriff 124 auf, der an dem Handgriff 24 angeklebt ist. Zwischen den' Indikatorabschnitten 22 und 122 liegt ein Schutzblatt 30, das eine Berührung dieser Abschnitte und eine Virkverbindung zwischen der wärm»empfindlichen Substanz 16 und den Indikatormitteln 28 verhindert, bis das Thermometer verwendet werden soll, wobei das Schutzblatt durch Abziehen entfernt werden kann, um die Indikatorabschnitte 22 und 122 in flächenhafter Berührung aneinander zu pressen, wenn das Thermometer verwendet wird. Das Schutzblatt 30 besteht aus einer flexiblen Folie mit einer Anzahl von Faltungen, wodurch ein erster Abschnitt 36, der die gleiche Abmessung, wie der Indikatorabschnitt 122 der transparenten Folie 26 besitzt und daran wieder abnehmbar befestigt ist, ein zweiter Abschnitt 34, der die gleiche Abmessung, wie der Indikatorabschnitt der Folie 12 besitzt,und ein dritter Abschnitt 40 gebildet werden, der eine Zugnase zum Abziehen des Schutzblattes von den beiden Indikatorabschnitten 22 und 122 darstellt, wobei die Zugnase vorzugsweise mehrere Öffnungen 31 aufweist und ausserdem mit einem Streifen 41 verstärkt ist, um ein Zerreissen der Zugnase 40 des Teils 3^ während der Ausgabe zu verhindern.
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Der Umstand, dass das Thermometer 10 ein Schutzblatt 30 hat, welches das Thermometer so lange arbeitsunfähig macht, bis es verwendet werden soll, in Verbindung mit der Notwendigkeit, die transparente Folie 26 dicht an die wärmeleitende Folie anzupressen, um eine genaue Deckung des Indikatororgans 28 mit der wärmeempfindlichen Substanz 16 herbeizuführen, sowie in Verbindung mit dem Bedürfnis, dass eine grössere Anzahl von Thermometern ohne weiteres zur Verfügung stehen soll, macht es wünschenswert, dass die Thermometer in einer besonderen Ausgabevorrichtung, wie der in Fig. 2 und 3 dargestellten Vorrichtung 200, untergebracht sind.
Die Ausgabevorrichtung 200 ist zweckmässig aus Kunststoff gefertigt und besteht aus einem Gehäuse mit einer oberen Wand 202, einer unteren Wand 204, den Seitenwänden 206 und 208 und den Endwänden 210 und 212, die alle zusammen das Gehäuse bilden, in dem die Thermometer 10 untergebracht werden können, und zwar vorzugsweise senkrecht so aufeinandergestapelt, dass die temperaturanzeigenden Enden der Thermometer sich im Gehäuse befinden, während die Handgriffen den derselben durch eine Öffnung 214 in der Endwand 212 bei 213 aus dem Gehäuse herausragen und auf einer Verlängerung 216 der unteren Wand 204 ruhen. Die Thermometer 10 können in der Ausgabevorrichtung so angeordnet sein, dass die Nasen 40 der Schutzblätter 30 über die Indikatorenden der Thermometer hinaus nach aussen geklappt sind und mit ihren Öffnungen 31 an dem der Öffnung 214 abgewandten Ende der Ausgabevorrichtung auf einem Paar von Stapelbolzen 218, 220, die senkrecht auf der unteren Wand 204 stehen, übereinandergestapelt- sind. Die Löcher 31 in den Nasen und die Stapelbolzen 218, 220 halten nicht nur das Schutzblatt bei der Ausgabe des betreffenden Thermometers fest, sondern sie dienen auch dazu, den Thermometerstapel in der Ausgabevorrichtung in der richtigen Lage zu halten. Über den Indikatorenden der Thermometer 10 ruht auf dem obersten Thermometer des Stapels eine Druckplatte 230 mit einem flachen Hauptteil 232, der in der abgebildeten Weise locker über den
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Stapelbolzen 218, 220 liegt und an seinen Seitenränderri mit einem Paar von Federfingern 234-* 236 versehen ist, die mit dem Hauptteil 232 verbunden sind oder aus einem Stück mit demselben gefertigt sind und sich nach oben erstrecken, so dass sie gegen die Unterseite der oberen Wand 202 zum Anliegen kommen und den Hauptteil der Druckplatte abwärts zur unteren Wand 204- hin drücken, wodurch sie Druck auf die Indikatorenden der Thermometer ausüben und den Stapel, wie' in Fig. 2 und 3 dargestellt, eng zusammendrücken. Ferner ist in der Ausgabevorrichtung eine langgestreckte, verhältnismässig dünne Blattfeder 24-0 vorgesehen, deren eines Ende mit den Stapelbolzen 218, 220 verbunden ist., während das
fc andere Ende zur Austrittsöffnung 214- hin abwärts gebogen ist ( vgl. J1Ig. 3) u-ncl in Form eines sich nach unten hin verbreiternden Schleifbügels 244- endet. Da die Blattfeder einen Druck ausübt, übt auch der Schleifbügel 244 einen abwärts gerichteten Druck auf den Thermometerstapel an einer Stelle längs des Gleitweges des obersten Thermometers des Stapels aus, bevor dieses durch die Öffnung 214 austritt, um bei der Ausgabe den Indikatorabschnitt 122 der transparenten Folie eines jeden Thermometers an den Indikatorabschnitt 22 der wärmeleitenden Folie 12 anzupressen. Um einen möglichst gleichmässigen Druck quer zur Bahn der Gleitbewegung der Thermometer bei der Ausgabe auszuüben, ist der Schleifbügel mit einem elastischen Material, z. B. einem Gummi-
" kissen 245» versehen, welches eine schleifende Oberfläche zur Verfügung stellt, die sich leicht dem Oberflächenumriss der Thermometer anpasst, so dass der Druck gleichmässig über die ganze Breite der Thermometer hinweg ausgeübt wird.
Bei der "Verwendung der Ausgabevorrichtung 200 zur Entnahme eines Thermometers 10 in arbeitsfähigem Zustand braucht der Benutzer nur das Handgriffende des obersten Thermometers zu ergreifen, das aus der Öffnung 214 herausragt, und eine Zugkraft auf dasselbe auszuüben. Da die Schutzblattnase 40 des obersten Thermometers von den Stapelbolzen 218, 220 festge-
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halten wird, wird unter dem Einfluss der Zugkraft der Teil 36Vidls>3^c"nutzMattes 30 von dem Indikatorabschnitt 122 der transparenten Folie 26 in einer von dem Handgriff ab schnitt 124- .fortweisenden Richtung abgezogen. Venn das Thermometer aus der Ausgabevorrichtung austritt, wird der Indikatorabschnitt 122 der transparenten Folie durch den Schleifbügel 244 und das Kissen 24-5 der Blattfeder 240 fest gegen den Indikatorabschnitt 22 der wärmeleitenden Folie angedrückt, und das Indikatororgan 28 wird durch diese Druckausübung in genauer Deckung auf die wärmeempfindliche Substanz auf dieser Folie aufgepresst.
Der- Umstand, dass das die Temperatur anzeigende Ende des Thermometers von der Ausgabevorrichtung eingeschlossen wird, wobei nur ein sehr kurzes Ende des Handgriffs aus der Ausgabevorrichtung herausschaut, verringert die Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Verunreinigung des die Temperatur anzeigenden Endes des Thermometers während der Aufbewahrung.
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Claims (11)

a 937-001-3 Div.Ii $ 6β Juli 19^ 66308 aii--. Patentansprüche
1. Ausgabevorrichtung zum Aufbewahren und Ausgeben flacher Erzeugnisse, die vor der Ausgabe aus mindestens zwei übereinanderliegenden, die gleiche Ausdehnung aufweisenden, mit ihren einander zugewandten Flächen längs eines ersten Abschnitts ihrer Länge aneinandergeklebten Streifen bestehen, die über den Rest ihrer Länge hinweg durch ein abziehbares Schutzblatt voneinander getrennt sind, das an dem restlichen Längenabschnitt mindestens eines der Streifen befestigt ist und den direkten Kontakt
fc der restlichen Längenabschnitte miteinander verhindert, wobei die restlichen Längenabschnitte der Streifen Bestandteile tragen, die, wenn die restlichen Längenabschnitte mit ihren einander zugewandten Seiten aneinandergepresst werden, miteinander in Verbindung kommen, und wobei das Schutzblatt eine Nase zum Abziehen desselben aufweist, gekennzeichnet durch ein zum Unterbringen eines oder mehrerer der Erzeugnisse (10) in aufgestapelter Form geeignetes Gehäuse (200) mit einer Öffnung (214), wobei der Stapel in dem Gehäuse so untergebracht ist, dass die Erzeugnisse (10) mit den Enden ihrer ersten Abschnitte (24, 124) aus der Öffnung (214) herausragen, erste Druckorgane (230, 232, 234, 236), die in dem Gehäu-
P se (200) das oberste der Erzeugnisse (1O) beaufschlagen und auf mindestens die restlichen Längenabschnitte (22, 122) der Streifen (12, 26) eines «jeden Erzeugnisses (10) einen Druck ausüben, in dem Gehäuse (200) vorgesehene Befestigungsorgane (-218, 220), an denen die Zugnasen (40) der Schutzblätter (30) der Erzeugnisse (10) befestigt sind, wobei jedes Erzeugnis (10) durch Ausüben einer Zugkraft auf die ersten Längenabschnitte (24, 124) aus dem Gehäuse (200) durch die öffnung (214) entnehmbar ist, wobei sich das Schutzblatt (30) von den restlichen Längenabschnitten (22, 122) der Streifen (12, 26) abzieht, und zweite
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Druckorgane (240, 244), die in dem Gehäuse das oberste der Erzeugnisse (10) auf seinem. Veg durch die Öffnung (214) aus dem Gehäuse heraus beaufschlagen und durch Druck auf das oberste Erzeugnis (10) die restlichen Längenabschnitte (22, 122) der Streifen (12, 26) desselben aneinander andrücken, nachdem das Schutzblatt (30 ) zwischen diesen Längenabschnitten abgezogen worden ist, und bevor die"restlichen Längenabschnitte (22, 122) durch die öffnung (214) aus dem Gehäuse (200) austreten.
2. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (200) eine langgestreckte Form hat und von einer Oberwand (202), einer Unterwand (204) und zwei Endwänden (210, 212) begrenzt wird, wobei sich die öffnung (214) in einer der Endwände (212) befindet und die Befestigungsorgane (218, 220) in der Nähe der anderen Endwand (210) angeordnet sind.
3. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Druckorgane (230, 2J2, 234, 2J6, 240, 244) Federorgane sind.
4. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 3> dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsorgane (218, 220) aus auf der Unterwand (204) senkrecht stehenden Stapelbolzen bestehen, an denen die Nasen (40) der Schutzblätter (30) der Erzeugnisse (10) befestigt sind.
5. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Federorgan aus einer Druckplatte (23Ο), die auf den restlichen Längenabschnitten (22, 122) der Streifen (12, 26) des obersten Erzeugnisses (1O) des Stapels aufliegt, und mindestens einem mit der Druckplatte (230) verbundenen Federfinger (234, 236) besteht, der sich bis zur Oberwand (202) des Gehäuses (200) erstreckt und die Druckplatte (230) in Richtung auf die Gehäuseunterwand
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(204) zu beaufschlagt und dadurch Druck auf den Stapel ausübt, wobei die Druckplatte (2JO) Löcher aufweist, mit denen sie an den Stapelbolzen (218, 220) befestigt ist.
6. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Federorgan aus einer langgestreckten Blattfeder (240) besteht, die über der Druckplatte (230)
an ihrem einen Ende an den Stapelbolzen (218, 220) befestigt ist, mit ihrem anderen Ende das oberste Erzeugnis (10) in dem Stapel beaufschlagt und auf den Stapel einen abwärts gerichteten Druck ausübt, und die an diesem anderen Ende einen Schleifbügel (244) zum Aneinanderfc drücken der restlichen Längenabschnitte (22, 122) der Streifen (12, 26) bei der Ausgabe eines jeden Erzeugnisses (10) trägt.
7. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifbügel (244) am anderen Ende der Blattfeder (240) mit einem elastischen Kissen (245) ausgestattet ist, das auf das oberste Erzeugnis (10) des Stapels quer zu dessen Fb'rderrichtung einen gleichmassigen Druck ausübt.
8. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifbügel (244) der Blattfeder (240) in der öffnung (214) angeordnet ist.
9- Ausgabevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugnase (40) eines jeden Erzeugnisses (10) mit mindestens einer Öffnung (31) zum Aufstapeln auf den Stapelbolzen (218, 220) versehen ist.
10. Ausgabevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterwand (204) eine aus der Öffnung (214) herausragende Verlängerung (216) aufweist, auf der die Enden der ersten Längenabschnitte (24, 124) der Erzeugnisse (10) ruhen.
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11. Packung für zum einmaligen Gebrauch bestimmte !Thermometer, gekennzeichnet durch eine Anzahl von Thermometern (10), von denen jedes mindestens zwei übe reinanderliegende Streifen (12, 26) von gleicher Ausdehnung aufweist, die mit ihren einander zugevrandten Flächen über erste Längenabschnitte (24, 124·) eines jeden Streifens hinweg aneinandergeklebt sind,- während die restlichen Längenabschnitte (22, 122) der Streifen (12, 26) mit Bestandteilen (14, 16, 28) versehen sind, die beim Zusammendrücken dieser restlichen Längenabschnitte· (22, 122) der beiden Streifen (12, 26) miteinander in Verbindung gebracht werden und dadurch eine Temperaturanzeige liefern, wobei die restlichen Längenabschnitte (22, 122) normalerweise durch ein an dem restlichen Längenabschnitt (22, 122) mindestens eines der Streifen (12, 26) abziehbar befestigtes Schutzblatt (30) derart voneinander getrennt sind, dass die beiden einander zugewandten Flächen der restlichen Längenabschnitte (22, 122) und die auf diesen Längenabschnitten angeordneten Bestandteile (14, 16, 28) nicht miteinander in Berührung kommen können, wobei das Schutzblatt (30) eine Zugnase • (40) zum Abziehen des Schutzblattes aufweist, ein langgestrecktes Gehäuse mit einer Oberwand (202), einer Unterwand (204), zwei■Endwänden (210, 212) und einer Öffnung (214) in einer der Endwände (212), wobei die Thermometer (10) in dem Gehäuse (200) in Form eines Stapels so übereinandergestapelt sind, dass die Enden ihrer ersten Längenabschnitte (24, 124) aus der Öffnung (214) des Gehäuses (200) herausragen, Stapelbo.lzen (218, 220), die in dem Gehäuse in der Nähe der anderen Endwand (210) angeordnet sind, und an denen die Zugnasen (40) der einzelnen Thermometer (10) befestigt sind, eine auf den restlichen Längenabschnitten (22, 122) des obersten Thermometers (10) des Stapels aufliegende Platte (230) mit Federfingern (234, 236), die die Oberv/and (202) beaufschlagen und dadurch die Platte (230) abwärts
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in Richtung der Unterwand (204) drücken, so dass die Platte (2J0) die restlichen Längenabschnitte (22, 122) zusammendrückt, wobei jedes Thermometer (1O) durch Ausüben einer Zugkraft auf die ersten Längenabschnitte (24, 124) aus dem Gehäuse (200) durch die Öffnung (214) entnehmbar ist, wobei sich das Schutzblatt (30) von den restlichen Längenabschnitten (22, 122) der Streifen (12, 26) abzieht, und eine langgestreckte Blattfeder (240), die in dem Gehäuse mit ihrem einen Ende an den Stapelbolzen (218, 220) befestigt ist, sich mit ihrem anderen Ende zur öffnung (214) hin erstreckt und an der Öffnung (214) in Form eines seitlich verbreiterten Schleifbügels (244) endet, der das oberste Thermometer (10) beaufschlagt und einen Druck auf die restlichen Längenabschnitte (22, 122) der Streifen (12, 26) eines Jeden Thermometers (10) bei dessen Ausgabe ausübt und diese restlichen Längenabschnitte (22, 122) dadurch aneinan.derdrückt, nachdem das Schutzblatt (30 ) zwischen den restlichen Längenabschnitten (22, 122) herausgezogen worden ist, und bevor die restlichen Längenabschnitte (22, 122) aus der Öffnung (214) des Gehäuses (200) austreten.
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