DE2253904C3 - Zahnärztliches Handstück - Google Patents

Zahnärztliches Handstück

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DE2253904C3
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Yoshiaki Kyoto Watanabe (Japan)
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C1/00Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
    • A61C1/08Machine parts specially adapted for dentistry
    • A61C1/18Flexible shafts; Clutches or the like; Bearings or lubricating arrangements; Drives or transmissions

Description

Die Erfindung betrifft ein zahnärztliches Handstück mit einem Handstückkörper und einem Kopfteil, in dem ein rotierendes zahnärztliches Werkzeug gehaltert ist, wobei Handstückkörper und Kopfteil zwecks lösbarer gegenseitiger Verbindung mit einer Bajonettverriegelung versehen sind, die einen an dem einen der zu verbindenden Teile ausgebildeten, axial gerichteten Schlitz und eine von diesem seitlich abzweigende Ausnehmung sowie einen an dem anderen der zu verbindenden Teile angeordneten Stift aufweist, der beim Zusammenstecken der beiden Teile in dem Schlitz läuft und sich nach gegenseitigem Verdrehen von Kopfteil und Handstückkörper in die Ausnehmung einlegt.
Bei einem bekannten Handstück dieser Art (DT-AS 19 170) sind der axiale Schlitz und die seitlich abzweigende Ausnehmung am hülsenförmigen hinteren Ende des Kopfteils angeordnet, während der Stift an einem Schaftteil des Handstückkörpers sitzt. Die seitliche Ausnehmung steigt nach vorne leicht an und ist an ihrem geschlossenen Ende in Richtung auf das hintere Kopfteilende etwas erweitert. Trotz dieser Form der seitlichen Ausnehmung ist nicht auszuschließen, daß sich die Bajonettverriegelung unbeabsichtigt löst. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn das Werkzeug während des Arbeitens seitlich am Zahn anliegt und gleichzeitig ein Drehmoment auf den Handstückkörper ausgeübt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein zahnärztliches Handstück zu schaffen, das eine im Vergleich zu der bekannten Anordnung wesentlich erhöhte Sicherheit gegenüber einem unh?ibsichtigten Lösen der Bajonettverriegelung bietet
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
ίο daß der Schlitz in der Innenfläche einer am vorderen Ende des Handstückkörpers befindlichen Bohrung ausgebildet ist, die zur Aufnahme eines den Stift tragenden Schaftes des Kopfteils bestimmt ist, und daß in dem Schlitz ein verschiebbarer Keil sitzt, der in Richtung auf eine Schließstellung, in der er die Ausnehmung verschließt, vorgespannt ist und der einerseits beim Einführen des Schaftes in die Bohrung mittels des Stiftes sowie andererseits zwecks Trennen von Kopfteil und Handstückkörper mittels eines von Hand betätigbaren Stellgliedes in eine die Ausnehmung freigebende Steile bringbar ist.
Werden bei der Anordnung nach der Erfindung Kopfteil und Handstückkörper zusammengesteckt, trifft der Stift auf den Keil und verschiebt diesen entgegen der Vorspannkraft, bis die Ausnehmung freigegeben ist. Durch gegenseitiges Verdrehen von Kopfteil und Handstückkörper kann jetzt der Stift in die Ausnehmung geschoben werden. Der Keil kehrt dann selbsttätig in die Schließstellung zurück, in der er ein Herausbewegen des Stiftes aus der Ausnehmung zwangsweise verhindert. Selbst wenn nun während des Arbeitens auf das Kopfteil und den Handstückkörper Drehmomente ausgeübt werden, die das Kopfteil gegenüber dem Handstückkörper zu verdrehen suchen, ist es ausgeschlossen, daß der Stift aus der Ausnehmung austritt und damit die Bajonettverriegelung unbeabsichtigt gelöst wird. Ein solches Lösen erfordert vielmehr ein bewußtes Betätigen des Stellgliedes. Erst wenn dadurch der Keil in die Freigabesteüung gebracht ist, kann die Bajonettverriegelung durch gegenseitiges Drehen von Kopfteil und Handstückkörper gelöst werden.
Als Stellglied ist vorzugsweise ein an der Außenseite des Handstückkörpers angeordneter Schieber vorgesehen. Abweichend von der vorstehend geschilderten bekannten Anordnung reicht es aus, wenn die Ausnehmung in Umfangsrichtung der Bohrung eine im wesentlichen dem iJurchmesser des Stiftes entsprechende Länge hat. Dies hat den Vorteil, daß zum Einrasten und zum Lösen der Bajonettverriegelung vergleichsweise kleine Verdrehwinkel zwischen Kopfteil und Handstückkörper ausreichen.
Die Erfindung ist im folgenden an Hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. In den beiliegenden Zeichnungen zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht des Handstücks nach der Erfindung, wobei das Kopfteil von dem Handstückkörper gelöst ist,
F i g. 2 in größerem Maßstab eine perspektivische Schnittansicht des vorderen Endes des Handstückkörpers, und
F i g. 3a, 3b und 3c schematische Darstellungen, die die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Verschlußvorrichtung erkennen lassen.
Das in Fig. 1 veranschaulichte zahnärztliche Handstück weist einen Handstückkörper 1 und ein Kopfteil 2 auf, das mit dem Handstückkörper lösbar verbunden werden kann. Im Handstückkörper 1 ist ein nicht
veranschaulichter Mikromotor untergebracht, der bei gegenseitiger Verbindung von Handstückkörper 1 und Kopfteil 2 ein Werkzeug 3 antreibt, das an der Spitze des Kopfieils 2 lösbar befestigt ist D-e Art der Kraftübertragung zwischen Motor und Werkzeug ist bekannt. Sie ist daher vorliegend nicht veranschaulicht und bedarf auch keiner näheren Erläuterung.
Der Handstückkörper 1 weist am vorderen Ende eine axial verlaufende Bohrung 11 auf, die das hintere Ende des Kopfteils 2 des Handstücks aufnehmen kann. An der Innenfläche der Bohrung 11 befindet sich ein axial verlaufender Schlitz 12, in dem ein Keil 13 läuft. Der Keil 13 ist über einen Stift 15 mit einem Schieber 14 starr verbunden, der an der Außenseite des Handstückkörpers 1 angeordnet ist. Durch Verstellen des Schiebers 14 von der Außenseite des Handstücks aus kann der Keil 13 entlang dem Schlitz 12 im Inneren des Handstückkörpers 1 bewegt werden.
Eine Feder 16 drückt den Schieber 14 und damit den Keil 13 normalerweise in Richtung auf das vordere Ende des Handstückkörpers 1. Von dem Schlitz 12 zweigt an einer vorbestimmten Stelle eine seitliche Ausnehmung Yl ab, die in Umfangsrichtung der Bohrung 11 verläuft. Die Ausnehmung 17 ist normalerweise von dem unter dem Einfluß der Feder 16 stehenden Keil 13 abgedeckt, wie dies in F i g. 3a ve: anschaulicht ist.
Das Kopfteil 2 des Handstücks ist mit einem Schaft 21 versehen, der in die Bohrung 11 des Handstückkö. pers 1 eingesetzt werden kann, um Handstückkörper und Kopfteil miteinander zu verbinden. Der Außendurchmesser des Schafts 21 ist etwas kleiner als eier Innendurchmesser der Bohrung 11, so daß der Schaft innerhalb der Bohrung 11 gedreht werden kann. Der Schaft 21 trägt an seiner Außenfläche einen kleinen Stift 22, dessen Durchmesser etwas kleiner als die Breite des Schlitzes 12 und der Ausnehmung 17 ist, so daß der Stift 22 in dem Schlitz 12 und in der Ausnehmung 17 frei verschoben werden kann. Die Länge der Ausnehmung 17 in Umfangsrichtung der Bohrung 11 entspricht im wesentlichen dem Durchmesser des Stifts 22.
Solange des Kopfteil 12 nicht in die Bohrung 11 eingesetzt ist, wird der Keil 13 durch die Feder 16 nach vorne geschoben, um die Ausnehmung 17 entsprechend Fig.3a abzudecken. Wenn das Kopfteil 2 mit dem Handstückkörper 1 verbunden werden soll, wird der Schaft 21 des Kopfteils 2 in die Bohrung 11 des Handstückkorpers 1 eingeführt, wobei der Stift 22 in den Schlitz 12 eingreift. Wenn der Schaft 21 nach innen geschoben wird, trifft der Stift 22 gegen den im Schlitz 12 sitzenden Keil 13 und drückt den Keil 13 entgegen der Kraft der Feder 16 im Schlitz weiter nach innen, bis der Keil 13 am innenliegenden Ende des Schlitzes 12 anstößt und der Keil 13 die Ausnehmung 17 freigibt, wie dies in Fig.3b gezeigt ist. Die Länge des Keils 13 entspricht dem Abstand des innenliegenden Endes des Schlitzes 12 von dem innenliegenden Seitenrand der Ausnehmung 17. Nachdem der Keil 13 die Ausnehmung 17 freigegeben hat, werden das Kopfteil 2 des Handstücks und damit der Schaft 21 in der in Fig.3b durch Pfeile angedeuteten Richtung gedreht, so daß sich der Stift 22 in die Ausnehmung 17 einlegt. Der Stift 22 befindet sich daraufhin nicht mehr im Schlitz 12, so daß der Keil 13 von der Feder 16 in die ursprüngliche Stellung zurückgeschoben wird (Fig.3c). Handstückkörper 1 und Kopfteil 2 des Handstücks sind nunmehr miteinander verbunden. Da der Keil 13 den Stift 22 innerhalb der Ausnehmung 17 einsperrt, kann das Kopfteil 2 nicht in Axialrichtung aus dem Handstückkörper 1 herausgezogen werden. Em unbeabsichtigtes Lösen des Kopfteils vom Handstückkörper ist ausge schlossen.
Um den Kopfteil 2 vom Handstückkörper . zu trennen, wird einfach der Schieber 14 gegen die Kraft der Feder 16 in Richtung auf das hintere Ende des Handstückkorpers geschoben, so daß der Keil 13 die Ausnehmung 17 freigibt. Dann wird das Kopfteil 2 gedreht, bis der Stift 22 außer Eingriff mit der Ausnehmung 17 kommt. Nun kann das Kopfteil in Axialrichtung aus dem Handstückkörper 1 herausgezogen werden.
Zur gegenseitigen Verbindung von Handstückkörper und Kopfteil genügt also ein einfacher Handgriff.Das Kopfteil braucht nur in den Handstückkörper eingeschoben und gegenüber dem Handstückkörper verdreht zu werden. Falls der Schieber 14 nicht verstellt wird, ist eine Trennung von Handstückkörper und Kopfteil ausgeschlossen. Der Schieber 14 ist so angeordnet, daß er vom Zahnarzt während der zahnärztlichen Behandlung nicht unbeabsichtigt berührt wird. Sollen Kopfteil und Handstückkorper getrennt werden, kann dies ebenso einfach und leicht wie die gegenseitige Verbindung dieser beiden Teile geschehen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (3)

Patentansprüche:
1. Zahnärztliches Handstück mit einem Handstückkörper und einem Kopfteil, in dem ein rotierendes zahnärztliches Werkzeug gehaltert ist, wobei Handstückkörper und Kopfteil zwecks lösbarer gegenseitiger Verbindung mit einer Bajonettverriegelung versehen sind, die einen an dem einen der zu verbindenden Teile ausgebildeten, axial gerichteten Schlitz und eine von diesem seitlich abzweigende Ausnehmung sowie einen an dem anderen der zu verbindenden Teile angeordneten Stift aufweist, der beim Zusammenstecken der beiden Teile in dem Schlitz läuft und sich nach gegenseitigem Verdrehen von Kopfteil und Handstückkörper in die Ausnehmung einlegt, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (12) in der Innenfläche einer am vorderen Ende des Handstückkörpers (1) befindlichen Bohrung (11) ausgebildet ist, die zur Aufnahme eines den Stift (22) tragenden Schaftes (21) des Kopfteils (2) bestimmt ist, und daß in dem Schlitz ein verschiebbarer Keil (13) sitzt, der in Richtung auf eine Schließstellung, in der er die Ausnehmung (17) verschließt, vorgespannt ist und der einerseits beim Einführen des Schaftes in die Bohrung mittels des Stiftes sowie andererseits zwecks Trennen von Kopfteil und Handstückkörper mittels eines von Hand betätigbaren Stellgliedes (14) in eine die Ausnehmung freigebende Stellung bringbar ist.
2. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Stellglied ein an der Außenseite des Handstückkörpers (l) angeordneter Schieber (14) vorgesehen ist.
3. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Ausnehmung (17) in Umfangsrichtung der Bohrung (11) im wesentlichen gleich dem Durchmesser des Stiftes (22) ist.
DE2253904A 1971-11-09 1972-11-03 Zahnärztliches Handstück Expired DE2253904C3 (de)

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DE2253904B2 DE2253904B2 (de) 1977-07-14
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