DE2319500A1 - Implantable leitungsanordnung - Google Patents

Implantable leitungsanordnung

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DE2319500A1
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inert material
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conductor
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DE2319500A
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Harry G Friedman
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Medtronic Inc
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Medtronic Inc
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/02Details
    • A61N1/04Electrodes
    • A61N1/05Electrodes for implantation or insertion into the body, e.g. heart electrode
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Description

PATENTANWALT DIPL.-ING GERHARD SCHWAN
BÜRO: 8000 MÜNCHEN 83 · ELFENSTRASSE 32
117. April 1973
Ger. P-171
Medtronic, Inc.
3055 Old Highway Eight, Minneapolis, Minn. 55418 / V.St.A.
Implantable Leitungsanordnung
Die Erfindung betrifft eine flexible implantable Leitung oder einen Leitungsabschnitt, die bzw. der als integraler'Teil eines unipolaren Elektrodensystems oder aber als gesonderte Anordnung zur Umwandlung eines bipolaren Elektrodensystems in ein unipolares System verwendet werden kann.
Auf dem Gebiet der implantablen elektromedizinischen Geräte und insbesondere bei Impulsgeneratoren, die zum Stimulieren von Muskeln und Nerven benutzt werden, können die Leitungen, über die die Reizstromimpulse von dem Impulsgenerator zu dem vorbestimmten, zu stimulierenden Körperteil übertragen werden, mit unipolaren oder bipolaren Elektrodenanordnungen arbeiten. Bei einer bipolaren Elektrodenausbildung tritt der elektrische Reizstromimpuls zwischen zwei verhältnismäßig dicht benachbarten aktiven Elektroden auf, die beide im allgemeinen nahe dem vorderen Leitungsende angeordnet sind. Bei einer unipolaren Elektrodenanordnung, wie sie oft in Verbindung mit implantablen Impulsgeneratoren eingesetzt wird, ist eine einzelne aktive Elektrode nahe dem vorderen Leitungsende vorgesehen. Eine indifferente Elektrode, häufig in Form einer verhältnismäßig großen flachen Metallplatte, befindet sich auf der
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FERNSPRECHER: 0811/6012039 · KABEL: ELECTRICPATENT MÜNCHEN
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Außenseite des Impulsgenerators. Bei einem derartigen unipolaren System treten die elektrischen Impulse zwischen der einzigen Elektrode am vorderen Leitungsende und der an der Außenseite des Impulsgenerators befindlichen Platte auf. Bei diesen Systemen muß eine bipolare Leitung in Verbindung mit einem Impulsgenerator verwendet werden, der für das Zusammenwirken mit einer solchen bipolaren Leitung ausgelegt ist, während eine unipolare Leitung eingesetzt werden muß, wenn es sich um einen Impulsgenerator handelt, der eine indifferente Elektrode in Form einer Metallplatte aufweist und der für. den Betrieb mit einer derartigen unipolaren Leitung ausgelegt ist. Infolgedessen ist es schwierig, zwischen unipolaren und bipolaren Systemen zu wechseln, ohne gleichzeitig sowohl den Impulsgenerator als auch die entsprechende Leitung auszutauschen. Dieser Mißstand soll mit der Erfindung ausgeräumt werden.
Ein flexibler implantabler Leitungsabschnitt mit mindestens einem elektrischen Leiter, der an seinem vorderen Ende an eine an einer vorbestimmten Stelle innerhalb des Körpers anordenbare aktive Elektrode anschließbar ist und im wesentlichen über seine volle Länge mit einem gegenüber Körpermedien und Gewebe inerten isolierenden Werkstoff bedeckt ist, ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch eine indifferente Elektrode bildende Mittel, die über mindestens einen Teil ihrer Länge an der Oberseite des inerten Werkstoffes angebracht sind.
Der Leitungsabschnitt nach der Erfindung läßt sich bei verschie-
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denartigen Leitungen mit unterschiedlichen Ausbildungen der aktiven Elektrode oder Elektroden verwenden. In diesem Falle kann der Leitungsabschnitt einen integralen Bestandteil einer flexiblen implantablen Leitung bilden, die mit mindestens einem elektrischen Leiter, der im wesentlichen über seine volle Länge mit einem gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inerten isolierenden Werkstoff bedeckt ist, und mit Mitteln versehen ist, die· eine aktive Elektrodenanordnung bilden, die im wesentlichen am vorderen Ende des elektrischen Leiters elektrisch angeschlossen ist und an eine vorbestimmte Stelle innerhalb des Körpers gebracht werden kann, wobei die Leitung durch eine indifferente Elektrode bildende Mittel gekennzeichnet ist, die an mindestens einem Teil der Längsabmessung der Oberseite des inerten Werkstoffes angebracht sind.
Unter dem Begriff "vorderes Ende" wird vorliegend das Ende verstanden, in dessen Bereich die aktive Elektrode angebracht ist. Der Begriff "hinteres Ende" bezieht sich auf den Teil der Leitung, an dessen Ende die elektrische Energiequelle oder die Überwachungseinrichtung angeschlossen ist. Unter "aktiver Elektrode" wird allgemein eine Elektrode verstanden, an der für eine Reizwirkung gesorgt werden soll (und die meistens negative Polarität hat) oder aber die Elektrode, an deren Ort die elektrische Aktivität des Gewebes überwacht werden soll. Der Begriff "indifferente Elektrode" bezieht sich auf diejenige Elektrode, die der Schaltungsanordnung gemeinsam ist oder auf dem Massepotential der Schaltungsanordnung liegt. Bei einem Gewebereizstromgerät liegt die indifferente
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Elektrode oft auf positivem elektrischen Potential gegenüber der aktiven Elektrode.
Die erfindungsgemäße unipolar aufgebaute Leitung kann zur Bildung eines unipolaren Systems in Verbindung mit einem Impulsgenerator verwendet werden, der für den Anschluß an eine bipolare Leitung ausgelegt ist. Die erfindungsgemäße Leitung macht die Verwendung einer elektrisch leitenden Platte an der Außenseite eines implantablen unipolaren Impulsgenerators unnötig; sie erlaubt es, einen bipolaren Impulsgenerator in einfacher Weise in ein unipolar arbeitendes System einzubeziehen. Durch Vermeidung der indifferenten Platte werden die Probleme ausgeräumt, die sich ständig bei der Verbindung der Platte mit der Epoxydharzummantelung des implantablen Impulsgenerators und bei dem Anschweißen oder anderweitigen Anbringen von Leitungen an der Platte ergeben. Der Einsatz der erfindungsgemäßen Leitung räumt ferner das Problem der Muskelreizung an den Plattenkanten aus. Wird für eine ausreichende Länge der erfindungsgemäßen indifferenten Elektrode gesorgt, ist diese Elektrode geeignet angeordnet und liegen ausreichende Teile der Elektrode frei, dann werden hohe Energiedichten mit Sicherheit vermieden , die anderenfalls zu einer lokalen Gewebereizung führen könnten. Die unipolare Elektrodenleitung nach der Erfindung läßt sich in Verbindung mit ein- oder mehrkanaligen Nervenreizstromgeräten verwenden. Die erfindungsgemäße Leitung eignet sich auch für eine physiologische Überwachung, beispielsweise für die Überwachung der elektrischen Aktivität des Herzens, beispielsweise bei Herzschrittmachern, sowie für die verschiedenartigsten Anwendungen beim Sti-
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mulieren von Gewebe.
Die Erfindung ist im folgenden an Hand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. In. den beiliegenden Zeichnungen zeigt:
Figur 1
in perspektivischer Darstellung einen Leitungsabschnitt nach der Erfindung,
Figur 2
eine erfindungsgemäß aufgebaute Leitung, die sich als endokardiale Leitung für einen unipolaren Impulsgenerator eignet und mittels deren ein bipolarer Impulsgenerator einer Herzschrittmachereinrichtung in eine unipolare Form umgewandelt werden kann,
Figur 3
eine abgewandelte Ausführungsform der Leitung nach der Erfindung, die sich zum Reizen von Nerven eignet, und
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eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung zum Reizen der Wirbelsäule.
Figur 1 zeigt einen Abschnitt 10 einer flexiblen Leitung, die sich in Verbindung mit einem elektromedizinischen Gerät verwenden und im Körper implantieren läßt. Der Abschnitt 10 weist einen elektrischen Leiter 12 mit einem vorderen Ende 14 auf, das an eine aktive Elektrode anschließbar ist, über die elektrische Energie zugeführt werden kann oder mittels deren die elektrische Aktivität
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an einer vorbestimmten Stelle des Körpers überwacht werden kann. Das hintere Ende 16 ist an eine elektrische Energiequelle oder ein Überwachungsgerät anschließbar. Der elektrische Leiter 12 ist in einen isolierenden Hüllwerkstoff 18 eingebettet, der gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inert ist und bei dem es sich beispielsweise um Silikonkautschuk handeln kann. Ein weiterer elektrischer Leiter 20, der als indifferente Elektrode dient, ist in die Außenfläche des Werkstoffs 18 teilweise eingebettet, wodurch der Leiter 2O in seiner Lage fixiert wird. Der Leiter 2O ist wendelförmig um den Werkstoff 18 herumgeschlungen. Das hintere Ende 22 des Leiters 2O kann an eine elektrische Energiequelle oder eine Überwachungsvorrichtung angeschlossen werden. Das vordere Ende 24 des Leiters 2Ö ist an der Stelle 26 an der Außenseite des Werkstoffs 18 in die Umhüllung hineingeführt.
Die Leiter 12 und 20 bestehen aus einem leitenden Werkstoff, der gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inert ist, beispielsweise aus Platin oder einer Platin-Iridium-Legierung. Die Leiter 12 und 20 können beispielsweise in der in der DT-PS 1 955 beschriebenen Weise aufgebaut und ausgebildet sein. Ein derart aufgebauter Leiter hat ausgezeichnete mechanische Festigkeits- und Biegeeigenschaften; zugleich hat er eine hervorragende elektrische Leitfähigkeit.
Der Abschnitt 10 kann beispielsweise benutzt werden, um eine bipolare Leitung und einen bipolaren Impulsgenerator in eine unipolare Anordnung umzuwandeln, ohne daß die Leitung oder der Impuls-
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generator ausgewechselt zu werden brauchen. Beide Enden des Abschnitts 1O können mit zweckentsprechenden, nicht veranschaulichten Steckern und Buchsen versehen werden, um den Abschnitt 1O am vorderen Ende mit einer bipolaren Leitung und am hinteren Ende mit einer elektrischen Energiequelle oder einer Überwachungseinrichtung elektrisch zu verbinden. Der Leiter 12 des Leitungsabschnitts 1O kann am vorderen Ende-14 mit einem Leiter verbunden werden, der an die aktive Elektrode einer bipolaren Leitung angeschlossen ist. Zum Reizen von Gewebe kann dabei das hintere Ende 16 des Leiters 12 mit einer elektrischen Stromquelle verbunden werden, und zwar im allgemeinen mit dem negativen Signalausgang der Stromquelle. Der Leiter 20 dient als indifferente Elektrode. Er kann an seinem hinteren Ende 22 auf ein'gemeinsames Potential oder Massepotential gelegt werden. Der Leiter 20 sollte ausreichende Länge und Oberfläche haben und die wendeiförmigen Windungen sollten in einem hinreichend großen gleichmäßigen Abstand voneinander liegen, um die Energiedichte so niedrig zu halten, daß es praktisch nicht zu einer lokalen Gewebereizüng kommt. Auch bei Verwendung in bestimmten Überwachungseinrichtungen sollte der Leiter 2O diese Eigenschaften haben, um zu vermeiden, daß eine elektrische Gewebeaktivität lokal erfaßt wird.
Figur 2 zeigt eine flexible implantable endokardiale Leitung 3O zur Verwendung mit einem bipolaren Impulsgenerator oder zur Umwandlung eines bipolaren Generators in eine unipolare Anordnung. Die Leitung 3O weist einen elektrischen Leiter 32 auf, der in einen isolierenden Hüllwerkstoff 34 eingebettet ist, der gegenüber
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Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inert ist und bei dem es sich beispielsweise um Silikonkautschuk handeln kann. Der Leiter 32 steht an der Stelle 36 über die Außenfläche des Werkstoffs 34 vor. Ausgehend von der Stelle 36 ist der Leiter 32 über mehrere Windungen wendelförmig dicht um den Werkstoff 34 herumgewickelt, um die aktive Elektrode der unipolaren Lei'tung 30 zu bilden. Die herumgeschlungenen Windungen des Leiters 32 sind in die Außenfläehe des Werkstoffes 34 teilweise eingebettet, um die Windungen
zu fixieren. Das vordere Ende 38 des Leiters 32 ist an der Stelle 40 in den Hüllwerkstoff 34 wieder hineingeführt. Das hintere Ende 42 des Leiters 32 ist mit einem Anschlußstift 44 verbunden, der über den Werkstoff 34 vorsteht und an eine elektrische Stromquelle, beispielsweise einen Impulsgenerator, anschließbar ist.
Die nahe dem vorderen Ende des Leiters 32 ausgebildete aktive
Elektrode kann gleichzeitig bei einem Bedarfsschrittmacher der
Überwachung der elektrischen Aktivität des Herzens dienen.
In den Werkstoff 34 ist ferner eine eng gewickelte Schraubenfeder 46 eingebettet, die innerhalb des Hüllwerkstoffes einen Hohlraum begrenzt. Die Feder 46 ist an ihrem hinteren Ende 48 offen, so daß ein nicht veranschaulichter Sondenführer eingesetzt werden kann, der der Leitung 30 ausreichende Steifigkeit verleiht, um die Leitung in ein Körpergefäß einzubringen und zu einer gewünschten
Stelle innerhalb des Körpers zu führen. Die Feder 46 ist am vorderen Ende 50 geschlossen, wodurch ein Anschlag gebildet wird, der das Einschieben des Sondenführers begrenzt.
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Die Leitung 3O weist einen weiteren elektrischen Leiter 52 auf, dessen hinterer Teil 54 in den Werkstoff 34 eingebettet und mit einem Anschlußstift 56 verbunden ist. Der Leiter 52 steht an der Stelle 58 über die Außenfläche des Werkstoffs 34 vor und ist in mehreren wendeiförmigen, in Abstand voneinander liegenden Windungen um den Werkstoff 34 herumgeschlungen. Die Windungen des Leiters 52 sind in die Außenfläche des Werkstoffs 34 teilweise eingebettet, um sie auf diese Weise festzulegen. Das vordere Ende des Leiters 52 ist an der Stelle 62 in den Hüllwerkstoff 34 hineingeführt. Die Windungen des Leiters 52 können beispielsweise über eine Strecke von etwa 65 mm entlang dem Hüllwerkstoff 34 verlaufen, und die Windungen können einen Mittenabstand von näherungsweise 9,5 mm haben. Die freiliegende Länge und Oberfläche sowie der Abstand zwischen den wendeiförmigen Windungen des Leiters 52 sind nach den gleichen Kriterien zu bestimmen, wie sie vorstehend in Verbindung mit den Eigenschaften des Leiters 20 gemäß Figur 1 erläutert wurden.
Die Leiter 32 und 52 sind aus Werkstoffen gefertigt, die gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inert sind, beispielsweise aus Platin oder einer Platin-Iridium-Legierung. Die Stifte 44 und 56 sowie die Feder 46 können beispielsweise aus rostsicherem Stahl bestehen. Die Leiter 32 und 52 können in der aus der DT-PS 1 955 516 bekannten Weise aufgebaut und ausgelegt sein.
Figur 3 zeigt eine flexible implantable Leitung 70, die sich für ein mehrkanaliges Nervenreizstromgerät eignet. Die Leitung 70 weist
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zwei elektrische Leiter 72 und 74 auf,die in Abstand voneinander in einen isolierenden Hüllwerkstoff 76 eingebettet sind, der gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inert ist und beispielsweise aus Silikonkautschuk besteht. Die vorderen Enden 78 und 80 der Leiter 72 und 74 bilden unipolare Elektroden 82 bzw. 84. Die Elektroden 82 und 84 sind in Ansätze 86 bzw. 88, die mit dem Hüllwerkstoff 76 einteilig verbunden sind, teilweise eingebettet und liegen zum anderen Teil frei. Die Elektroden 82 und 84 sowie die entsprechenden Ansätze 86 und 88 können um die zu reizenden Nerven, beispielsweise die Karotis-Sinus-Nerven, herumgeschlungen werden. Die Leiter 72 und 74 sind mit Anschlußstiften 90 bzw. 92 verbunden, die an einen implantablen Empfänger (nicht veranschaulicht) angeschlossen werden können. Der Empfänger ist so aufgebaut, daß er Reizstromimpulse von einem externen Hf-gekoppelten Sender aufnimmt und diese Impulse über die Elektroden 82 und 84 an die Nerven anlegt.
Die Leitung 70 ist mit einem dritten elektrischen Leiter 94 versehen, der im Bereich seines hinteren Endes 96 in den Werkstoff eingebettet und mit einem Anschlußstift 98 verbunden ist. Der Leiter 94 .ist an der Stelle 100 durch die Außenfläche des Werkstoffs 76 hindurch nach außen geführt und in mehreren Windungen ähnlich wie der Leiter 52 in Figur 2 wendelförmig um den Werkstoff 76 herumgeschlungen. Die in Abstand voneinander liegenden Windungen des Leiters 94 sind in den Werkstoff 76 teilweise eingebettet, um sie auf diese Weise zu fixieren. Der Werkstoff 76 hat nahe seinem hinteren Ende in dem Bereich, wo die in Abstand voneinander liegen-
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den Windungen des Leiters 94 teilweise eingebettet sind, einen etwas größeren Querschnitt. Das vordere Ende 102 des Leiters 94 liegt innerhalb des Werkstoffes 76 und ist für diesen Zweck an der Stelle 1O4 durch die Außenfläche des Werkstoffes hindurchgeführt.
Bei der Leitung 7O bilden die Elektroden 82 und 84 die aktiven Elektroden, die über die Leiter 72 und 74 sowie die Anschlußstifte 9O bzw. 92 mit dem implantablen Empfänger verbunden sind. Die in Abstand voneinander liegenden Windungen des Leiters 94 bilden dagegen eine indifferente Elektrode, die über den Anschlußstift 98 mit einem gemeinsamen Pol oder Masse verbunden ist. Die freigelegte Länge und Oberfläche sowie der Abstand zwischen den Windungen des Leiters 94 sind nach den gleichen Kriterien zu bestimmen, wie sie in Verbindung mit den Eigenschaften des Leiters 2O nach Figur 1 erläutert wurden.
Figur 4 zeigt eine flexible implantable Leitung 11O1 die sich insbesondere für das Reizen der Wirbelsäule eignet. Die Leitung 11O weist einen Leiter 112 auf, der in einen isolierenden Hüllwerkstoff 114 eingebettet ist, der gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inert ist und beispielsweise aus Silikonkautschuk besteht. Der Leiter 112 läuft an seinem vorderen Ende spiralförmig unter Bildung einer aktiven Elektrode 116 aus, die in einen mit dem Hüllwerkstoff 114 einteilig»verbundenen Ansatz 118 teilweise eingebettet ist. Der Hüllwerkstoff 114 schneidet bei der veranschaulichten Ausführungsform den Ansatz 118 in einem
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von einem rechten Winkel abweichenden Winkel, weil sich bei einer solchen Ausgestaltung die spiralförmige aktive Elektrode 116 leichter an der Wirbelsäule anbringen läßt. Durch das teilweise Einbetten der spiralförmigen Elektrode 116 im Ansatz 118 wird die Spirale in ihrer Lage festgehalten. Die Elektrode 116 kann statt spiralförmig auch in anderer Weise ausgestaltet sein. Das hintere Ende 12O des Leiters 112 ist mit einem Anschlußstift 122 verbunden, der seinerseits an einen nicht veranschaulichten implantablen Empfänger angeschlossen sein kann, der Impulse von einem Hf-gekoppelten externen Sender aufnehmen kann. Die aktive Elektrode 116 wird im allgemeinen über den Leiter 112 und den Stift 122 mit dem negativen Pol verbunden.
Es ist ein zweiter Leiter 124 vorgesehen, dessen hinteres Ende 126 in den Werkstoff 114 eingebettet und mit einem Anschlußstift 128 verbunden ist, der seinerseits mit dem nicht veranschaulichten Empfänger verbunden werden kann. Das hintere Ende 126 des Leiters 124 ist an der Stelle 130 durch die Außenfläche des Werkstoffs 114 hindurch nach außen geführt und in mehreren in Abstand voneinander liegenden Windungen wendelförmig um den Werkstoff 114 herumgeschlungen. Die freiliegende Länge und Oberfläche sowie der Abstand zwischen den Windungen des Leiters 124 sind nach den in Verbindung mit dem Leiter 20 der Figur 1 beschriebenen Kriterien zu bestimmen. Die Windungen des Leiters 124 sind in die Außenfläche des Werkstoffs 114 teilweise eingebettet, um auf diese Weise die Windungen zu fixieren. Das vordere Ende 132 des Leiters 124 steht an der Stelle 134 in den Hüllwerkstoff 114 hinein.
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Der Leiter 124 bildet eine indifferente Elektrode, die im allgemeinen über den Stift 128 mit Massepoteritial verbunden ist, das im allgemeinen den positiven Pol der Anordnung bildet.
Die Leiter 112 und 124 können in der aus der DT-PS 1 955 516 bekannten Weise aufgebaut und ausgebildet sein. Die Leiter 112 und 124 sowie die Stifte 122 und 128 bestehen aus einem gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inerten Werkstoff. Statt der für die Elektrode 116 veranschaulxchten Spiralform lassen sich auch andere Ausbildungen für die aktive Elektrode vorsehen.
Während bei den vier vorstehend erläuterten Ausführungsformen die indifferente Elektrode um den Hüllwerkstoff herumgeschlungen ist, kann die indifferente Elektrode auch in beliebiger anderer Weise in die AuSenfläche des Hüllwerkstoffes teilweise eingebettet sein. Statt die indifferente Elektrode um den einen oder mehrere elektrische Leiter enthaltenden inerten Werkstoff herumzuschlingen, kann umgekehrt auch der inerte Werkstoff um die indifferente Elektrode herumgewickelt sein. Allgemein umschlingen die indifferente Elektrode und mindestens ein Teil der Länge des inerten Werkstoffes einander fest. Statt die indifferenten Elektroden wendelförmig um den inerten Werkstoff herumzuwickeln, kann die indifferente Elektrode auch auf andere Weise gegenüber der Oberfläche des inerten Werkstoffes festgelegt werden. Die indifferente Elektrode braucht nicht nahe dem hinteren Leitungsende angeordnet zu sein; sie läßt sich vielmehr an beliebiger Stelle entlang der Leitung befestigen.
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Claims (1)

  1. Ansprüche
    ^ Flexibler implantabler Leitungsabschnitt mit mindestens einem elektrischen Leiter, der an seinem vorderen Ende an eine an einer vorbestimmten Stelle innerhalb des Körpers anordenbare aktive Elektrode anschließbar ist und im wesentlichen über seine volle Länge mit einem gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inerten isolierenden Werkstoff bedeckt ist, gekennzeichnet durch eine indifferente Elektrode' bildende Mittel (2O), die über mindestens einen Teil ihrer Länge an der Oberseite des inerten Werkstoffes (18) angebracht sind.
    2. Leitungsabschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die indifferente Elektrode bildenden Mittel (2O) und mindestens ein Teil der Länge des inerten Werkstoffes (18) einander unter gegenseitiger Festlegung umschlingen.
    3, Leitungsabschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die indifferente Elektrode bildenden Mittel (2O) um mindestens einen Teil der Länge des inerten Werkstoffes (18) herumgewickelt sind.
    4t Leitungsabschnitt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die die indifferente Elektrode bildenden Mittel (2O) um mindestens einen Teil der Länge des inerten Werkstoffes (18) im wesentlichen wendelförmig über eine mindestens einer Windung entsprechenden Strecke herumgewickelt und mindestens teil-
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    weise in die Oberfläche des inerten Werkstoffes eingebettet sind.
    5. Leitungsabschnitt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Länge und Oberfläche sowie Anzahl und gegenseitiger Abstand der Windungen der die indifferente Elektrode bildenden Mittel (20) so bemessen sind, daß die Energiedichte ausreichend niedrig ist, um bei Verwendung des Leitungsabschnitts (1O) als Teil einer Gewebestimulationsvorrichtung eine örtliche Gewebereizung im wesentlichen auszuschließen.
    6. Flexible implantable Leitung mit mindestens einem elektrischen Leiter, der im wesentlichen über seine volle Länge mit einem gegenüber Körpe«~medien und Gewebe im wesentlichen inerten isolierenden Werkstoff bedeckt ist, und mit Mitteln, die eine aktive Elektrodenanordnung bilden, die im wesentlichen am vorderen Ende des elektrischen Leiters elektrisch angeschlossen und an eine vorbestimmte Stelle innerhalb des Körpers bringbar ist, gekennzeichnet durch eine indifferente Elektrode bildende Mittel (52, 94, 124), die über mindestens einen Teil ihrer Länge an der Oberseite des inerten Werkstoffes (34, 76, 114) angebracht sind.
    7. Leitung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die indifferente Elektrode bildenden Mittel (52, 94, 124) und mindestens ein Teil der Länge des inerten Werkstoffes (34, 76, 114) einander unter gegenseitiger Festlegung umschlingen.
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    8. Leitung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die indifferente Elektrode bildenden Mittel (52, 94, 124) um mindestens einen Teil der Länge des inerten Werkstoffes (34, 76, 11 4) herumgewickelt sind.
    9. Leitung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die die indifferente Elektrode bildenden Mittel (52, 94, 124) um mindestens einen Teil der Länge des inerten Werkstoffes (34, 76, 114) im wesentlichen wendelförmig über eine mindestens einer Windung entsprechende Strecke herumgewickelt und mindestens teilweise in die Oberfläche des inerten Werkstoffes eingebettet sind.
    10. Leitung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß Länge und Oberfläche sowie Anzahl und-gegenseitiger Abstand der Windungen der die indifferente Elektrode bildenden Mittel (52, 94, 124) so bemessen sind, daß die Energiedichte ausreichend niedrig ist, um bei Verwendung der Leitung (30, 70, 110) als Teil einer Gewebestimulationsvorrichtung eine örtliche Gewebereizung im wesentlichen auszuschließen.
    11. Leitung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die die indifferente Elektrode bildenden Mittel (52, 94, 124) nahe dem vorderen Ende der Leitung (3O, 7O, 11O) an dem inerten Werkstoff (34, 76, 114) befestigt sind.
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    12. Leitung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (46), mittels deren die Leitung (3O) in ein bestimmtes Körpergefäß einsetzbar und innerhalb dieses Gefäßes führbar ist.
    13. Leitung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung eine in den inerten Werkstoff (34) eingebettete und innerhalb dieses Werkstoffes einen Hohlraum begrenzende Schraubenfeder (46) aufweist, die zur Aufnahme eines Sondenführers geeignet ist, der der Leitung (3O) beim Einführen und Hindurchleiten durch das Körpergefäß hinreichende Steifigkeit gibt.
    14. Leitung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die die aktive Elektrode bildenden Mittel eine Verlängerung des Leiters (32) darstellen und der Leiter zur Bildung der aktiven Elektrode im Bereich des vorderen Endes der Leitung (30) dicht und fest um den inerten Werkstoff (34) herumgewickelt ist.
    15. Leitung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der indifferenten Elektrode ein zweiter elektrischer Leiter (52, 94, 124) in mehreren Windungen im wesentlichen wendelförmig um den inerten Werkstoff (34, 76, 114) herumgewikkelt und zwecks Fixierung in den inerten Werkstoff teilweise eingebettet ist, wobei Länge und Oberfläche sowie Anzahl und gegenseitiger Abstand der Windungen des die indifferente
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    Elektrode bildenden Leiters so bemessen sind, daß die Ehergiedichte ausreichend niedrig ist, um bei Verwendung der Leitung (30, 70, 11O) als Teil einer Gewebestimülationsvorrichtung eine örtliche Gewebereizung im wesentlichen auszuschließen.
    16. Leitung nach einem der Ansprüche 6 bis 15, dadgrch gekennzeichnet, daß über die aktive Elektrode elektrische Energie an Herzgewebe anlegbar ist.
    17. Leitung nach einem der Ansprüche 6 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß über die aktive Elektrode (82, 84) elektrische Energie an Nervengewebe anlegbar ist.
    18. Leitung nach einem der Ansprüche 6 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei elektrische Leiter (72, 74) vorgesehen sind, im Bereich deren vorderer Enden jeweils gesonderte aktive Elektroden (82, 84) bildende Mittel elektrisch angeschlossen sind.
    19. Leitung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die aktive Elektrode (116) bildenden Mittel eine Verlängerung des Leiters (112) darstellen und eine spiralförmige Anordnung bilden, die in einen flachen Ansatz des inerten Werkstoffes (114) teilweise eingebettet ist.
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    20. Leitung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der indifferenten Elektrode ein zweiter elektrischer Leiter (52, 94, 124) in mehreren Windungen im wesentlichen wendelförmig um den inerten Werkstoff (34, 76, 114) herumgewikkelt und zwecks Fixierung in den inerten Werkstoff teilweise eingebettet ist, wobei Länge und Oberfläche sowie Anzahl und gegenseitiger Abstand der Windungen des die indifferente Elektrode bildenden Leiters so bemessen sind, daß bei Verwendung der Leitung (30, 70, 11O) als Teil einer Überwachungsvorrichtung die Erfassung einer lokalen elektrischen Aktivität des Gewebes vermieden ist.
    21. Flexibler implantabler Leitungsabschnitt zur Umwandlung eines bipolaren Elektrodensystems in ein unipolares System, gekennzeichnet durch mindestens einen elektrischen Leiter (12), der an seinem hinteren Ende (16) an eine elektrische Energiequelle und an seinem vorderen Ende (14) an eine aktive Elektrode anschließbar ist, mittels deren einer vorbestimmten innerhalb des Körpers liegenden Stelle elektrische Energie zuführbar ist, wobei der Leiter im wesentlichen über seine volle Länge mit einem gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inerten isolierenden Werkstoff (18) bedeckt ist, sowie durch eine indifferente Elektrode bildende Mittel (2θ), die um mindestens einen Teil des inerten Werkstoffes herumgewickelt und an die elektrische Energiequelle anschließbar sind.
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    22. Flexible implantable Leitung, gekennzeichnet durch mindestens ; einen elektrischen Leiter (32, 72, 74, 112), der an seinem hinteren Ende an eine elektrische Energiequelle anschließbar und im wesentlichen über seine volle Länge mit einem gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inerten isolierenden Werkstoff (34, 76, 114) bedeckt ist, eine im wesentlichen an das vordere Ende des elektrischen Leiters elektrisch angeschlossene Elektrodenanordnung (82, 84, 116), über die einer vorbestimmten, innerhalb des Körpers liegenden Stelle elektrische Energie zuführbar ist, und eine um mindestens einen Teil des inerten Werkstoffes im Bereich des hinteren Endes der implantablen Leitung (30, 70, 110) herumgewickelte indifferente Elektrodenanordnung, die an die elektrische Energiequelle anschließbar ist.
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