DE2328307C3 - Gasdichte Hülle für Behandlung eines Kranken - Google Patents

Gasdichte Hülle für Behandlung eines Kranken

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DE2328307C3 DE2328307A DE2328307A DE2328307C3 DE 2328307 C3 DE2328307 C3 DE 2328307C3 DE 2328307 A DE2328307 A DE 2328307A DE 2328307 A DE2328307 A DE 2328307A DE 2328307 C3 DE2328307 C3 DE 2328307C3
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Jean-Pierre Maisons Laffitte Cazalis (Frankreich)
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Description

Die Erfindung betrifft eine gasdichte Hülle für die Behandlung eines Kranken.
Bekannt sind gasdichte Kammern oder Hüllen mit einer geschlossenen, im allgemeinen verformbaren Hülle, die mindestens an manchen Stellen durchsichtig und die mit Einrichtungen zum Gaswechsel und zur Regelung des Innen-Gasdruckes sowie mit Einrichtungen verseher ist, mittels deren man den in der Kammer befindlichen Patienten erreichen kann, ohne daß die gasdichte Abgeschlossenheit der Kammer unterbrochen würde.
In solchem Fall liegt der Patient normalerweise ausgestreckt auf einem Bett im Inneren der gasdichten Behandlungskamnier. Jedoch kann es für gewisse chirurgische Eingriffe, insbesondere bei orthopädischer oder allgemein bei Knochen-Chirurgie günstiger oder gar erforderlich sein, nur denjenigen Körperteil mit dem Inneren der Kammer in Verbindung zu bringen, der behandelt werden soll. Daher hat man schon weiche Hüllen geschaffen, die ein gegebenes, üblicherweise keimfreies Gas von leichtem Überdruck enthalten und die sich mit ihrer äußeren Oberfläche gasdicht an einen das Operationsfeld umgrenzenden Abdeckrahmen anzulegen geeignet, nämlich z. B. mit zwei Klebflächen versehen sind, deren eine an demjenigen Bereich des Körpers des Kranken, in dem operiert werden soll, und deren andere sich an die Wand der Kammer anlegt. Der Chirurg, der in das Innere der Kammer mittels gasdichter Handschuhe eingreift oder mittels eines mit der Kammerwand gasdicht verbundenen einem Teil eines Taucheranzugs ähnlichen Schutzanzugs einsteigt, kann dann gleichzeitig in die Wand der Kammer, den das Operationsfeld umgrenzenden Abdeckrahmen und den zu operierenden Körperteil des Kranken so einschneiden, daß die solcherart geöffnete Wunde nur von dem in der Kammer enthaltenen Gas berührt wird.
Diese Lösung ist jedoch, wie sich gezeig! hat, in gewissen Sonderfällen nicht anwendbar, insbesondere dann nicht, wenn der zu operierende Körperbereich ein
Arm oder Bein oder, allgemeiner gesagt, ein Körperteil ist, der ein Gelenk wie z. B. eine Hüfte oder eine Schulter usw. enthält. In diesem Fall müssen nämlich im Laufe oder am Ende des chirurgischen Eirgriffes am behandelten Glied bzw. Körperbereich gewisse Bewegungen in veränderlichen Richtungen (Biegung, Schwenkung, Drehung...) vorgenommen werden. Da die Kammerwand unmittelbar mit dem Operationsfeld-Rahmen verbunden ist, sind diese Bewegungen in der Tat sehr merklich durch diese Wand beschränkt, weil die Wand, obwohl sie weich ist, die nöiigen Bewegungen nicht mitmachen kann. Außerdem erfordert das angewendete Verfahren, daß die Wand geneigt wird, und das macht die Wand für andere Operationen unbrauchbar, was die Material- und Betriebskosten beträchtlich erhöht.
Die Erfindung bezweckt eine Vervollkommnung der oben genannten Art gasdichter Hüllen, die deren Nachteil mildert, indem sie Operationen und Eingriffe in umgrenzter, insbesondere keimfreier Gasumgebung an gewissen Körperteilen eines Kranken und insbesondere an einem Glied oder an einem Körperteil, der ein oder mehrere Gelenke enthält, ermöglicht, ohne daß der Kranke ganz im Inneren der Kammer untergebracht werden müßte, und die nach jeweiliger Entkeimung zu mehreren Operationen nacheinander verwendet werden kann, da bei ihr nur ein beschränkter, abnehmbarer Teil ihrer Wandung erneuert zu werden braucht. Die Erfindung bezweckt ferner, innerhalb der Hülle Einrichtungen anzuordnen, mittels deren auf dem zu behandelnden Glied oder Körperbereich ein umgrenztes Operationsfeld geschaffen werden kann und bei der dieses Körperteil und dieses Operationsfeld völlig keimfrei bleiben, da die Gasdichtheit der Hülle selbst völlig erhalten bleibt.
Die Erfindung betrifft also eine gasdichte Hülle für chirurgische Behandlung eines Kranken, die mit weicher und/oder verformbarer Wand ein Gas von leichtem Überdruck und gegebener Zusammensetzung umschließt und Einrichtungen wie mit der Wand fest verbundene Teil-Schutzanzüge oder Handschuhe enthält und die Zugang zu ihrem Inneren ohne Unterbrechung i er Dichtheit gestattet. Sie zeichnet sich dadurch aus, UuIl die Wand der Hülle mindestens ein l.insatzhülle enthält, die so bemessen ist, daß in sie ein Glied oder ein bestimmter Körperteil eines Kranken eingeführt werden kann, und daß diese Einsatzhülle folgende Teile aufweist: zur Außenseite der Wand hin einen ringförmigen Kragen, der ein Ringband trägt, welches das Glied des Kranken außen umschließen kann; ferner eine Zufuhrleitung, die in den vom Glied von der Einsatzhülle und vom Ringkragen umgrenzten Raum ein insbesondere keimfreies Gas von gegebenem Druck, der das Aufblähen der Einsatzhülle gegen den im Innenraum der Haupthülle herrschenden Gasdruck ermöglicht; und einen Operationsfeld-Abdeckrahmen, der mit der Einsatzhülle ein einziges Stück bildet oder mit einer seiner Seiten an die dem Glied des Kranken zugewandte Seite der Einsatzhülle angeklebt und an seiner anderen Seite mit einem selbstklebenden Über- ho zug verschen ist, den man abziehen kann, um nach Abnahme dieses Überzuges diesen Rahmen auf das zu operierende Glied zu kleben.
Zweckmäßige Weiterbildung in der Erfindung können darin bestehen, daß a) die Einsatzhülle mindestens einen Handschuh enthält, mittels dessen man in den von der Einsatzhül-Ic und dem Ringkragen begrenzten Raum hineingreifen kann,
b) die Wand der Hülle mindestens eine öffnung zum gasdichten Anbau eines Stützringes für die Einsatzhülle aufweist, der einen auswärts vorspringenden Ringwulst besitzt, welcher mit einem am Ende der Einsatzhülle angeordneten Ringwulst zusammenwirkt,
c) die Wand der Hülle mit der Einsatzhülle an deren Ende durch eine gasdichte Schweißung oder durch irgendein anderes geeignetes Mittel verbunden ist,
d) die Einsatzhülle eine durch die Handschuhe zugängliche Tasche zur Aufnahme von Desinfektionsmitteln oder anderen Stoffen aufweist,
e) der Operationsfeld-Abdeckrahmen eine Vorrichtung aufweist, durch die man eine Kraft zum Abreißen des selbstklebenden Überzuges ausüben kann, welcher im Inneren des von der Einsatzhülle und dem Ringkragen umgrenzten Raumes angeordnet ist,
f) die Abreißvorrichtung aus einem mit Pappe beklebten oder ähnlichen Teil, der am Ende des Überzuges mit einem Handgriff versehen ist, oder aus einer zum Operationsfeld-Abdeckrahmen queren Stab besteht, auf dem der selbstklebende Überzug in dem Maße, wie er abgerissen wird, aufgewickelt wird,
g) die Einsatzhülle beiderseits des Operationsfeld-Abdeckrahmens Hohlräume aufweist, in die starre Stäbe eingesteckt werden, durch die die Wand der Einsatzhülle zum Abreißen des selbstklebenden Überzuges vom Operationsfeld gespannt und das Anlegen des selbstklebenden Überzuges auf den zu operierenden Bereich des Gliedes erleichtert werden kann.
h) zwei Hohlsäume vorhanden sind,
i) vier Hohlsäume vorhanden sind und diese an den Kanten eines Prismas von trapezförmigem Querschnitt angeordnet sind,
k) die Einsatzhülle außerdem seitliche Taschen aufweist, in die halbstarre Stäbe eingeschoben sind, die allmählich in dem Maße, wie der Operationsfeld-Abdeckrahmen an das Glied angelegt wird, herausgezogen werden können.
Weitere bauliche Einzelheiten einer erfindungsgemäßen vervollkommneten gasdichten Hülle für Operationen werden aus der hier folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Hinweis auf die Zeichnungen ersichtlich. Es zeigt
F i g. 1 eine gasdichte Hülle mit einer erfindungsgemäßen Einsatzhülle, in Ansicht von vorn,
F i g. 2 dieselbe gasdichte Hülle in Seitenansicht, welche zeigt, wie man ins Innere der Einsatzhülle eingreifen kann, ohne deren Dichtheit zu schaden,
F i g. 3 eine der F i g. 1 ähnliche Vorderansicht, in der aber der von der Einsatzhülle getragene Operationsfeld-Rahmen auf ein Glied eines zu operierenden Kranken aufgebracht ist,
F i g. 4a und 4b Querschnitte durch die Einsat/.hülle, welche zeigen, mit welchen Mitteln Operationsfeld-Kahmcn an seinen Platz gebracht wird,
F i g. 5 und b Querschnitte durch dieselbe Einsatzhülle, welche zwei andere Ausführungsformen der zum Einbringen des Operationsfeld-Rahmens dienenden Mittel zeigt.
In F i g. 1 und 2 bedeutet das Bezugszeichen 1 die Wand einer gasdichten Hülle, die an sich bekannt sein mag und deren Ausführungseinzelhcilen für die Erfindung unwichtig sind. Diese Wand, im allgemeinen aus
weichem und verformbarem Werkstoff wie z. B. Polyvinylchlorid bestellend, umschließt einen Innenraum 2, der gegen die Außenluft ganz dicht ist und daher ein gegebenes Gas enthalten kann, das keimfrei gemacht sein kann und das einen etwas höheren Druck als die Außenluft aufweist. Damit man in den Innenraum 2 eingreifen kann, bietet die Wand 1 mehrere Durchgreiföffnungen, die durch ringförmige Dichtungswülste 3 umgrenzt sind und sich an die Außenkontur gewisser in die Hülle einzuführender Vorrichtungen anschmiegen sollen. So ist in F i g. 1 — nur als ein Beispiel — ein Transportgehäuse 4 dargestellt, das die für einen chirurgischen Eingriff nötigen Geräte enthält und das eine Ringnut 5 aufweist, in die sich ein entsprechender Ringwulst 3 der Wand 1 einschmiegt. Ferner zeigt F i g. 2 eine andere öffnung der Wand 1; diese dient insbesondere zur Befestigung eines Schutzanzuges 6, der z. B. gemäß dem französischen Patent 2 133271 gestaltet sein kann und ein Kleidungsstück 7 aufweist, das den Oberkörper des in die Hülle eingreifenden Chirurgen. Arztes oder sonstigen Heilgehilfen umgibt, das ferner oben in einer durchsichtigen Maske 8 endet und das mit Handschuhen 9 versehen ist. die gasdicht an den Enden von Ärmeln 10 befestigt sind. Die Wand 1 ist ferner mit zusätzlichen Handschuhen 11 (F i g. 2) ausgestattet, die ebenfalls unmittelbaren Eingriff in das Innere der Hülle gestatten. Schließlich gehört zur Ausrüstung noch ein Tisch 12, der die Hülle trägt.
Gemäß der Erfindung und wie aus F i g. 1 und 2 ersichtlich, ist die Wand 1 der so gestalteten gasdichten Hülle mit mindestens einer Einsatzhülle 13 versehen, die ebenfalls aus weichem, verformbaren Werkstoff besteht und die an der Wand 1 vorzugsweise, aber nicht nötigerweise nur zeitweilig befestigt, nämlich von der Wand abnehmbar ist. Zu diesem Zweck ist in einer der durch Ringwülste 3 umgrenzten Eingreiföffnungen der Haupthülle ein Stützring 14 angeordnet, der an seinem anderen, in den innenraum 2 eindringenden Ende einen auswärts vorspringenden Ringwulst 15 aufweist, welcher als Anschlag für einen anderen Ringwulst 16 dient, der am Ende der Einsatzhülle 13 angebracht ist; diese Einsatzhülle bildet also einen an seinem einen Ende geschlossenen Sack. Infolge des im Innenraum 2 der Haupthülle herrschenden leichten Überdrucks gegenüber der Außenluft springt die Einsatzhülle 13 normalerweise aus der Wand 1 auswärts vor. wobei sie die links in F i g. 1 mit strichpunktierten Linien gezeichne-(C. mit der Bezugsziffer 17 bezeichnete Form hat. In einer anderen Ausführung aber könnte die Einsatzhülle 13 an der Wand 1 der Haupthülle durch Schweißen des weichen Werkstoffes entlang der Umrißlinie der zugehörigen Eingriffsöfrnung oder durch Verbindungsvorrichtungen nach Art eines durch Aufkleben von Klebeband abgedichteten Reißverschlusses befestigt sein.
Daher führt man. wenn man ein Glied 18 eines in streng abgesperrter Gasumgebung zu operierenden Patienten in die Operationsstellung bringen will, dieses Glied in die Einsatzhülle 13, indem man diese umstülpt, so daß sie in den Innenraum 2 der Haupthülle hineinbewegt wird und dort die in F i g. 1 bis 23 mit vollen Linien gezeichnete Lage einnimmt. Zu diesem Zweck und um den im Innenraum 2 der Haupthülle herrschenden Druck zu überwinden, der dieses Umstülpen und Aufblähen der Einsatzhülle 13 stören würde, ist die Einsatzhülle mit einem inneren ringförmigen Kragen 19 versehen, der in einem Ringband 20 endet, das insbesondere aus Gummi bestehen oder durch einen Randsaum des Kragens gebildet sein kann, der durch eine Binde oder ähnliches angedrückt wird, die sich bei leichtem Andrücken dem Oberteil des Gliedes 18 anpaßt. Dieses Ringband 20, dieser ringförmige Kragen 19 und die innere Oberfläche der Einsatzfoülle 13 begrenzen also einen lnneriraum 21, der durch eine an den Ringkragen 19 angeschlossene Zufuhrleitung 22 mit einem geeigne ten keimfreien Gas von Überdruck gefüllt werden kann. Indern man die Höhe des in diesem Innenraum 21 herrschenden Druckes passend wählt, bläht man also
ίο die Einsatzhülle genügen auf, so daß sie wie in F i g. 1 gezeigt, sich quer in den Innenraum 2 der Haupthülle hinein erstreckt und das zu operierende Glied 18 frei umgibt.
Damit man zu dem in solcher Weise in die Einsatzhülle 13 eingeführten Glied 18 unmittelbar hineinreichen kann, ist die Einsalzhülle mit seitlichen Handschuhen 23 und 24 versehen, die mit der Wand dieser Ein satzhülle unmittelbar verschweißt oder zusammengeformt sind. Und schließlich ist die Einsatzhülle an ihrer Unterseite mit emer Tasche oder Ausweitung 25 versehen, die zur Aufnahme vorher eingeführter (nicht gezeichneter) Geräte dient, z. B. einer Flasche mit einem Desinfiziermittel, das selbst in der im Innenraum 21 geschaffenen keimfreien Umgebung zusätzlich Keimfreiheit auf dem Teil des Gliedes 18 schafft, der durch einen chirurgischen Eingriff behandelt werden soll. Zu allen diesen vorbereitenden Arbeiten wie auch zu der im folgenden beschriebenen Vorrichtung, durch die auf dem zu operierenden Glied ein Operationsfeld 26 angebracht wird, kann der Arzt oder Chirurg in den Innenraum 21 durch den Innenraum 2 gelangen, indem er in die Handschuhe 9 des Schutzanzuges 6 oder in die Handschuhe 11 der Ärmel 23 oder 24 der Einsatzhülle 13 schlüpft, wie in F i g. 2 dargestellt.
Ehe man an den eigentlichen chirurgischen Eingriff herangeht, muß man auf dem zu operierenden Teil des Gliedes 18 einen Operationsfeld-Rahmen 26 anbringen. Dieses, durch vorherige Behandlung herkömmlicher Art keimfrei gemacht, wird mit einer seiner Seiten auf die zugewandte Fläche der Einsatzhülle aufgeklebt, während seine andere Fläche 27, die auf das Glied 18 geklebt werden soll, mit einem selbstklebenden Überzug 28 versehen ist, der im Schutz vor jeder Verunreinigung, nämlich in dem keimfreien Gas, das den Raum 21 füilt, abgezogen werden sollte. Zu diesem Zweck kann dieser Überzug 28 an einem seiner Enden einen mit Pappe oder ähnlich beklebten Teil 29 aufweisen, der mit einem Handgriff versehen ist welcher durch einen der Ärmel 23 oder 24 hindurch mittels eines der Handchuhe 9 oder 11 ergriffen werden kann und der, wenn mit passender Zugkraft gezogen, das Abziehen von der Klebschicht bewirkt Sobald dieses Abkleben beendet ist wird der Überzug 28 zerknüllt und dann ir der an der Unterseite der Einsatzhülle 13 vorgesehener Tasche 25 abgelegt
In dem darauffolgenden Arbeitsabschnitt wird mi großer Sorgfalt das Aufkleben der keimfreien Seite 2' des Operationsfeld-Rahmens 26 auf das Glied 18 be wirkt indem dieser Operationsfeld-Rahmen auf da Glied durch einen äußeren, vom Innenraum 2 de Haupthülle her auf die Wand der Einsatzhülle 13 ausge übten Druck aufgedrückt und gleichzeitig der Raum 2 durch die Öffnung 22 allmählich drucklos gemacht win Am Ende dieses Arbeitsvorganges ist. wie in F i g. 3 g( zeichnet, der Operationsfeld-Rahmen 26 passend ang( bracht wobei der Druck im Innenraum 2 die Einsat; hülle anpreßt, die dabei in den am chirurgischen Eil griff nicht beteiligten Teilen sich an das Glied 18 ankl·
ben oder mehr oder weniger eng anlegen kann.
Der Chirurg im Schutzanzug 6 kann dann mittels der Handschuhe 9 und mit Hilfe eines Messers oder sonstigen geeigneten Gerätes die nötigen Einschnitte in den Operationsfeld-Abdeckrahmen 26 ausführen, wobei er gleichzeitig die Wand der Einsatzhülle und die Operationsfeld-Abdeckung durchschneidet und ins Glied 18 eine Wunde schneidet, die ihm Zugang zu dem zu operierenden Körperteil selbst gibt. Der chirurgische Eingriff kann dann ohne Beschmutzung der Umgebung erfolgen, da der offene Teil der Wunde nur mit dem Innenraum 2 der Haupthülle in Verbindung kommen kann, der völlig keimfrei ist oder jedenfalls so angenommen ist Im übrigen erlaubt die für die Gestaltung der Einsatzhülle 13 gewählte Anordnung vermöge ihrer engen Anlegung an das Glied 18, daß dieses Glied dank der natürlichen Biegsamkeit der Wand alle nötigen Biege-, Schwenk- und Verdrehbewegungen unbehindert erfahren kann. Wenn die Operation beendet ist. wird die Wunde 31 wieder vernäht und der Operationsfeld-Rahmen 26 vom Inneren der Haupthülle aus abgesperrt; dann kann das Rmgband 20 entfernt und das Glied 18 aus der Linsatzhüllc und der Haupthülle herausgeholt werden, ohne daß der operierte Körperteil zu irgendeinem Augenblick in Berührung mit der %$ Außenluft gekommen wäre. Zum Schluß kann man leicht die Einsatzhülle 13 aus ihrem Stützring 14 herausziehen, indem man den an ihrem Ende befindlichen Ringwulst 16 über den Ringwulst 15 herüberspringen läßt. Sodann kann man eine neue Einsatzhülle anbringen, nachdem man vorher den Innenraum 2 der Haupthülle entkeimt hat; die Anlage ist dann für einen neuen Eingriff verfügbar.
Infolge der Kleb-Eigenschaften des Operationsfeld-Rahmens 26 und weil der die Einsatzhülle 13 umgebende Druck, d. h. der im Innenraum 2 der Haupthülle herrschende Druck während der Anlegung dieses Operationsfeld-Rahmens über den im Raum 21 herrschenden Druck ansteigt, kann es gegebenenfalls etwas schwierig werden, genaues und regelrechtes Anliegen dieses Operationsfeld-Rahmens auf dem zu operierenden Teil des Gliedes 18 zu erreichen. Dies wird noch schwieriger, wenn aus verschiedenen Gründen die Einsatzhülle 13 nicht gegen den im Inneren der Haupthülle herrschenden Druck auswärts aufgebläht werden kann. Zu diesem Zweck kann man gemäß verschiedenen abgewandelten Ausführungsformen gewisse zusätzliche Vorrichtungen anwenden, um besseres Ankleben des Operationsfeld-Rahmens während der beschriebenen Arbeitsvorgänge zu bewirken. So kann man, wie in F ι g. 4a und 4b gezeigt, in der Außenfläche der Einsatzhülle 13 Hohlräume 32 und 33 vorsehen, in die vom Innenraum 2 der Außenhülle her starre Stäbe (nicht gezeichnet) eingesteckt werden, mit denen man eine Zugkraft auf den Operationsfeld-Rahmen ausüben kann, die dieser beim Abheben des selbstklebenden Überzuges 28 vollkommen eben hält. Wenn dieser Überzug abgehoben ist, kann der Abdeckrahmen 26 auf das Glied 18 allmählich aufgebracht werden, indem auf die in die Hohlsäume 32 und 33 eingesetzten Stäbe eine Kraft in Richtung der Pfeile 34 ausgeübt und dabei vermieden wird, daß diese Operationsfeld-Abdeckung infolge der Verminderung des im Raum 21 herrschenden Druckes beim Anlegen Falten bildet; die endgültige Form der Einsatzhüllc ist dann die in F i g. b gezeigte.
Bei einer anderen Ausführungsform, die in F i g. 5 dargestellt ist, weist die Einsatzhülle 13 nicht mehr nur zwei Hohlsäume 32 und 33, sondern vier äußere Hohlsäume auf: dort sind nämlich die beiden erstgenannten durch die in F i g. 5 mit dem Bezugszeichen 35 und 36 bezeichneten Hohlsäume ergänzt. Die Pfeile 37 und 38 zeigen schematisch die Richtung der Kräfte an, die auf die in diese Hohlsäume eingesetzten Stangen ausgeübt werden, damit sich die Operationsfeld-Abdeckung 26 auf dem geeigneten Teil des Gliedes 18 allmählich und faltenlos anlegt.
Bei der in F i g. 6 gezeigten Ausführungsform endlich ist die Einsatzhülle 13 ebenfalls mit zwei Hohlsäumen 32 und 33 und in ihren Seitenwänden mit einer Reihe von Stäben 39 versehen, die von einem zum anderen Stab Taschen begrenzen, in welche halbstarre Stangen 40 eingeschoben sind; diese verhindern, daß die Seitenwände der Einsatzhülle infolge der Druckabsenkung sich gegen das Glied 18 anlegen, ehe die Operationsfeld-Abdeckung 26 an Ort und Stelle gebracht ist. Diese Stäbe werden einer nach dem anderen in dem Maße, die das Ankleben der Abdeckung 26 durch Bewegung der in den Hohlsäumen 32 und 33 befindlichen Stäbe in Richtung der Pfeile 41 fortschreitet, herausgezogen.
Man erreicht so eine dichte Hülle, die mit einer oder mehreren Einsatzhüllen der beschriebenen Art ausgestattet ist und chirurgische Eingriffe an Gliedern oder Körperteilen eines Patienten ermöglicht, ohne daß dazu der ganze Körper des Kranken in die Hülle selbst eingebracht zu werden braucht. Der Eingriff kann geschehen, ohne daß die Abdichtung unterbrochen würde und ohne daß der operierte Körperteil von außen infiziert werden könnte. Ferner kann dank den vorgesehenen Ausführungsformen jede Einsatzhülle nach derr Eingriff sehr leicht ausgewechselt werden, was die Kosten der Operation und den nötigen Materialaufwanc merklich vermindert.
Die Erfindung umfaßt auch eine Abwandlung, bei dei die Einsatzhülle, anstatt von der Wand der HaupthülW abnehmbar zu sein, mit dieser unmittelbar verschweiß oder irgend sonstwie lest verbunden sein könnte.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen

Claims (11)

Patentansprüche:
1. Gasdichte Hülle für chirurgische Behandlung eines Kranken, die mit weicher und/oder verformbarer Wand ein Gas von leichtem Überdruck und gegebener Zusammensetzung umschließt und Einrichtungen wie mit der Wand fest verbundene Teil-Schutzanzüge oder Handschuhe enthält und die Zugang zu ihrem Inneren ohne Unterbrechung ihrer Dichtheit gestattet, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (1) der Hülle mindestens eine Einsatzhülle (13) enthält, die so bemessen ist, daß in sie ein Glied (18) oder ein bestimmter Körperteil eines Kranken eingeführt werden kann, und daß diese Einsatzhülle (13) folgende Teile aufweist: zur Außenseite der Wand (1) hin einen ringförmigen Kragen (19), der ein Ringband (20) trägt, welches das Glied (18) des Kranken außen umschließen kann: ferner eine Zufuhrleitung (22), die in den vom Glied (18) von der Einsatzhülle (13) und vom Ringkragen (19) umgrenzten Raum (21) ein insbesondere keimfreies Gas von gegebenem Druck, der das Aufblähen der Einsatzhülle (13) gegen den im Innenraum (2) der Haupthülle herrschenden Gasdruck ermöglicht; und einen Operations-Abdeckrahmen (26), der mit der Einsatzhülle (13) ein einziges Stück bildet oder mit einer seiner Seiten an die dem Glied
(18) des Kranken zugewandte Seite der Kinsatzhülle
(13) angeklebt und an seiner anderen Seite mit einem selbstklebenden Überzug versehen ist, den man abziehen kann, um nach Abnahme dieses Überzuges (28) diesen Rahmen (26) auf das zu operierende Glied (18) zu kleben.
2. Hülle nach Anspruch I1 dadurch gekennzeicnnet. daß die Einsatzhülle (13) mindestens einen Handschuh (23, 24) enthält, mittels dessen man in den von der Einsatzhülle (13) und dem Ringkragen
(19) begrenzten Raum (21) hineingreifen kann.
3. Hülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (1) der Hülle mindestens eine öffnung zum gasdichten Anbau eines Stützringes
(14) für die Einsatzhülle (13) aufweist, der einen auswärts vorspringenden Ringwulst (15) besitzt, welcher mit einem am Ende der Einsatzhülle (13) angeordneten Ringwulst (16) zusammenwirkt.
4. Hülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (1) der Hülle mit der Einsatzhülle (13) an deren Ende durch eine gasdichte Schweißung oder durch irgendein anderes geeignetes Mittel verbunden ist.
5. Hülle nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatzhülle eine durch die Handschuhe (23, 24) zugängliche Tasche (25) zur Aufnahme von Desinfektionsmitlein oder anderen Stoffen aufweist.
6. Hülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Operationsfeld-Abdeckrahmen (26) eine Vorrichtung aufweist, durch die man eine Kraft zum Abreißen des selbstklebenden Überzuges (28) ausüben kann, welcher im Inneren des von der Einsatzhülle (13) und dem Ringknigen (19) umgrenzten Raumes (21) angeordnet ist.
7. Hülle nach Anspruch 6. dadurch gekennzeichnet, daß die Abreißvorrichtung aus einem mit Pappe beklebten oder ähnlichen Teil (29). der am Ende des Überzuges (28) mit einem Handgriff verschen ist. oder aus einer zum Onerationsfeld-Abdeckrahmen (26) queren Stab besteht, auf dem der selbstklebende Überzug (28) in dem Maße, wie er abgerissen wird, aufgewickelt wird.
8. Hülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatzhülle (13) beiderseits des Operationsfeld-Abdeckrahmens (26) Hohlräume (32, 33, 35,36) aufweist, in die starre Stäbe eingesteckt werden, durch die die Wand der Einsatzhülle (13) zum Abreißen des selbstklebenden Überzuges (28) vom Operationsfeld (26) gespannt und das Anlegen des selbstklebenden Überzuges auf den zu operierenden Bereich des Gliedes (18) erleichtert werden kann.
9. Hülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Hohlsäume (32.33) vorhanden sind.
10. Hülle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß vier Hohlräume (32, 33, 35, 36) vorhanden sind und diese an den Kanten eines Prismas von trapezförmigem Querschnitt angeordnet sind.
11. Hülle nach Anspruch 8. dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatzhülle (13) außerdem seitliche Taschen aufweist, in die halbstarre Stäbe (40) eingeschoben sind, die allmählich in dem Maße, wie der Operationsfeld-Abdeckrahmen (26) an das Glied (18) angelegt wird, herausgezogen werden können.
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