DE2347624A1 - Chirurgischer bohrer - Google Patents

Chirurgischer bohrer

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DE2347624A1
DE2347624A1 DE19732347624 DE2347624A DE2347624A1 DE 2347624 A1 DE2347624 A1 DE 2347624A1 DE 19732347624 DE19732347624 DE 19732347624 DE 2347624 A DE2347624 A DE 2347624A DE 2347624 A1 DE2347624 A1 DE 2347624A1
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Germany
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shaft
drive
housing
surgical drill
drill according
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Harald Nordin
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EDWARD WECK AND CO Inc
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
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    • A61B17/28Surgical forceps
    • A61B17/29Forceps for use in minimally invasive surgery
    • A61B2017/2901Details of shaft
    • A61B2017/2904Details of shaft curved, but rigid

Description

Priorität: 22. September, V.St.A., Nr. 291 421
Die Erfindung betrifft einen chirurgischen Bohrer, der ein abnehmbares Handgriffelement aufweist.
Viele chirurgische Eingriffe erfordern die Verwendung von Bohreinrichtungen für verschiedene Anwendungszwecke wie zum Bohren von Löchern in Knochen. Hochgeschwindigkeitsbohrer, die im allgemeinen durch einen Luftmotor angetrieben v/erden, werden bereits seit einiger Zeit verwendet, ihre Leistung läßt jedoch zu wünschen übrig.
Insbesondere wird bei herkömmlichen Bohrern im allgemeinen eine Spannfuttereinrichtung verwendet, um ein Schneidelement mit einer Antriebswelle zu verbinden. Solche Anordnungen bringen ein Problem der Zentrierung für das Schneidelement mit sich. Es ist festzustellen, daß ein nicht-zentriertes Schneidelement ein •größeres Loch erzeugt, als es erwünscht ist, was für die mei-
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-ζ-
sten chirurgischen Eingriffe äußerst störend ist.
Offensichtlich ist der Zeitfaktor für den erfolgreichen Verlauf eines chirurgischen Eingriffs von besonderer Bedeutung. Bei herkömmlichen Bohrern hat sich gezeigt, daß es zum Auswechseln eines Schneidelementes oft erforderlich ist, den Bohrer abzuschalten, das Futter zu öffnen, ein neues Schneidelement zentrisch in das Futter einzusetzen, das Futter zu schließen und dann den Bohrer erneut einzuschalten. Für diese Schri-tte ist die Aufmerksamkeit von zumindest einer Person im Operationssaal erforderlich, und der Bohrer ist für eine erhebliche Zeit und vielleicht sogar für eine kritische Zeit außer Betrieb. Während dieser Zeit kann eine Operationswunde offen sein, ohne daß der chirurgische Eingriff seinen Fortgang nimmt.
Die Erfindung dient dem Zweck, offensichtliche Lücken im Stand der Technik auszufüllen. Der erfindungsgemäße Bohrer braucht nicht abgeschaltet zu werden, während ein Schneidelement ausgewechselt wird. Die abnehmbaren Handgriffelemente weisen jeweils ihre eigenen Schneidelemente auf und können mit der Antriebseinrichtung verbunden werden, während dessen Antriebswelle sich weiter dreht. Auf diese Weise wird beim Austauschen von Schneidelementen ein Mindestmaß wertvoller Zeit während einer Operation verloren. Darüberhinaus gewährleisten Lageranordnungen im Handgriffelement eine exakte Zentrierung des Schneidelementes zu allen Zeiten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen chirurgischen Bohrer zu schaffen, der einen besonders einfachen Austausch von ,
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Handgriffelementen ermöglicht, während der Antriebsmotor läuft.
Weiterhin soll gemäß der Erfindung erreicht werden, daß bei einem chirurgischen Bohrer die Schneidelemente stets zentriert sind.
Weiterhin soll gemäß der Erfindung ein chirurgischer Bohrer geschaffen werden, bei welchem die Schneidelemente einfach ausgetauscht werden können.
Gemäß der Erfindung ist ein chirurgischer Bohrer vorgesehen, der einen mit Luft angetriebenen Motor und eine Antriebswelle,die in einem Gehäuse befestigt ist, aufweist. Der Luftmotor und die Antriebswelle sind über ein röhrenförmiges Verbindungselement verbunden, das eine Einlaß- und zwei Auslaßöffnungen hat. Das Verbindungselement hängt an der Unterseite des Antriebsgehäuses.
Das lösbare Handgriffelement hat ein Gehäuse, das an einem Ende mit einer Düse versehen ist, während das andere Ende hohl ist, um an das Antriebswellengehäuse angekuppelt zu werden.
Das Handgriffelement ist mit einer Verbundwelle versehen, an deren vorderem Ende das Schneidelement angebracht ist. Das geschieht, indem man das vordere Ende der Abtriebswelle einschlitzt, wodurch eine Öffnung zur Aufnahme des Schafts des Schneidelements gebildet wird. Ein spannfutterähnliches Verbundstück wird über die eingeschlitzte Welle aufgezogen und rastet mittels eines Gewindes darin ein, um den Schaft in der
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Antriebswelle festzuhalten.
Die Abtriebswelle ist eine Verbundwelle, die aus einem vorderen Wellenabschnitt besteht, an den das Schneidelement angebracht ist und aus einem Zwischenwellenabschnitt, der die Verbindung zur Antriebswelle darstellt. Die Verbindung zwischen dem vorderen und mittleren Wellenabschnitt wird hergestellt mittels eines Zahnrades auf dem Zwischenabschnitt und eines Ritzels auf dem vorderen Abschnitt. Diese Art von Verbindung ermöglicht eine winkelförmige Anordnung des vorderen und des mittleren Wellenabschnittes. Bei dieser Verbindung sind nur wenige Zähne an
in
Zahnrad und Ritzel zu einem bestimmten Zeitpunkt/Berührung, jedoch ist der Kontakt ausreichend, um eine Antriebsverbindung aufrechtzuerhalten.
Der Zwischenwellenabschnitt ist mittels eines Klauenelements, das an seinem vorderen oder rückwärtigen Ende angebracht ist, mit der Antriebswelle verbunden. Das Klauenelement besteht aus Armen, die sich nach außen in Richtung auf die Antriebswelle erstrecken. Die Antriebswelle hat ein Kupplungselement mit zusammenwirkenden Aussparungen. Die Aussparungen werden mittels Armen beim Kuppeln miteinander verkoppelt. Diese Anordnung ermöglicht ein Kuppeln während die Antriebswelle sich dreht. Die Arme berühren das Kupplungselement und gleiten daran entlang bis sie von den Aussparungen aufgenommen werden.
Die Antriebswelle weist ein Gehäuse auf, das mit einem Ring versehen ist, der drehbar in einer Nute liegt. Das Gehäuse liegt
^nittels eines Preßsitzes in dem hohlen Ende des Handgriffge- · j
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häusesj und der Ring ermöglicht das recht mühelose Kuppeln und Entfernen von Hand griffelementen.
Die Erfindung wird nachfolgend "beispielsweise anhand der Zeichnungen beschrieben:
Figur 1 ist eine teilweise Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer geraden Welle. Figur 2 ist eine teilweise Schnittansicht eines winkelförmigen
Handelements.
Figur 3 ist eine teilweise Schnittansicht" der Antriebswelle und ihres Gehäuses.
Figur 4 ist eine vergrößerte Einzelansicht, teilweise im Querschnitt, einer bevorzugten Anordnung für die Befestigung von Schneidelementen.
Gemäß den Figuren 1 und 2 umfaßt die Erfindung in einer bevorzugten Ausführungsform ein Handgriff element 10, das das rückwärtige Gehäuse 12 aufweist. Ein Zwischenwellenabschnitt 14 ist drehbar im Gehäuse 12 angeordnet. Am vordersten Ende 16 der Zwischenwelle 14 ist das Zahnrad 18 mit den Zähnen 20 angebracht, deren Funktion im Verlauf der Beschreibung erklärt wird.
Das KandjriffelementlO hat einen vorderen Abschnitt 30, der das Vordergehäuse 32 aufweist, das geriffelt ist 34, um vom Chirurgen sicher ergriffen werden zu können. Der vordere Wellen ab schnitt 36 ist im Gehäuse 32 drehbar angeordnet. Dieser Wellenabschnitt wird konstant zentriert gehalten mittels der Lagereinrichtungen 38 und 40, die jede beliebige Anordnung haben können. Bevorzugt ist
. Jedoch eine Kugellageranordnung mit inneren 40a und äußeren _j
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40b Laufrinnen, sowie mittig darin angeordneten Kugellagern 40c. Die Anordnung von zwei Lagersätzen 40 am vorderen Ende des Gehäuses^....32 garantiert konstante Zentrierung, da sie sich gegen-■ seitig ersetzen, falls ein Lager aus der Führung herausgedrückt wird. Die Anordnung von Halteringen und Klemmfedern, die an verschiedenen Stellen um die Lager 38 und 40 angebracht sind, hält die Lager in der richtigen Stellung. Ähnliche Lagersätze 41 sind um die Zwischenwelle 14 angeordnet und halten diese Welle konstant zentriert. Offensichtlich ist bei den meisten chirurgischen Eingriffen die konstante Zentrierung außerordentlich wünschenswert.
Der vorderste Teil des Gehäuses 32 weist ein Kopfelement oder eine Düse 42 mit einer zentralen Öffnung 44 zur Aufnahme eines Schneidelements 46 auf. Das Schneidelement 46 ist mit einem Schneidekopf 48 ausgerüstet, der in jeder Hinsicht ein herkömmliches Schneidewerkzeug ist, sowie einen Schaft 50, der in der zentralen Bohrung 44 aufgenommen wird. Eine Möglichkeit, das Schneidelement 46 am vorderen Wellenabschnitt 36 zu befestigen, wird geschaffen durch eine zentrale Bohrung 52 in dieser Welle und dadurch, daß man den Schaft darin befestigt. Eine bevorzugte Befestigungsanordnung für den Schaft wird in Verbindung mit der Beschreibung der Figur 4 näher erläutert.
Das rückwärtige Ende 60 der Welle 36 weist ein Ritzel 62 mit Zähnen 64 auf, die im allgemeinen in Anzahl und Form mit den Zähnen 20 identisch sind. Diese Zahnrad 18 - Ritzel 62-Anordnung ermöglicht die Antriebsverbindung zwischen der vorderen und der
Zwischenwelle 36, 14. An dieser Stelle soll betont werden, daß ι L 409813/0468
die soweit beschriebene Anordnung für die Herstellung eines langen, dünnen Bohrers bevorzugt ist. Eine einzige Welle würde das Problem mit sich bringen, daß jede Zentrierung, die durch die Lager entstanden ist, verbogen oder verkrümmt und somit zerstört würde.
Das vordere und rückwärtige Gehäuse 32, 12 sind miteinander verbunden durch das zylindrische Formstück 72. Das Formstück 72 ist mit dem Gehäuse 12 durch ein Gewinde verbunden und weist eine Nute 73 auf, die eine Rippe Ik des Gehäuses 32 umgibt und hält. Das Formstück 72 kann von dem jeweiligen Gehäuse durch ausreichende Drehung entfernt werden, zum Zwecke der Wartung oder anderer Einstellungen.
Die bisherige Beschreibung des Bohrers trifft auch für die Ausführungsform eines winkelförmigen Vordergehäuses wie in Figur sowie die linear angeordneten Gehäuse in Figur 1 zu. Das vordere Gehäuse 32 in Figur 2 hat einen Knick· oder eine Biegung 80 im Bereich des Zahnrades 18 und des Ritzels 62. Bei dieser Anordnung ist offensichtlich kein vollständiges Eingreifen der Zähne 18, 62 möglich. Nur einige Zähne des Zahnrades 18 und des Ritzels 62 können zu einem bestimmten Zeitpunkt in Eingriff gelangen und doch genügt es, um eine Antriebsbeziehung zwischen ihnen herzustellen. Diese Anordnung ist von besonderer Bedeutung in Fällen, in denen schwer zugängliche Körperstellen während einer schwierigen Operation erreicht werden müssen.
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Figur 2 zeigt (!^Antriebseinrichtung. Ein Primärantrieb oder Motor 100 ist mit einem Antriebswellengehäuse 102 verbunden. Der Primärantrieb kann von jedem herkömmlichen Typ sein, jedoch zeigt ein Luftmotor für die vorliegende Erfindung äußerst nützliche Eigenschaften.Ein für die Erfindung in Frage kommender» jedoch nicht dargestellter Luftmotor steht auf dem Boden und wird mittels eines Fußpedals engetrieben. -
Ein röhrenförmiges Verbindungselement verbindet das Antriebsgehäuse 102 und den Motor mit dem Verbindungselement,das vorzugsweise mit der Unterseite des Antriebsgehäuses 102 verbunden ist, so daß der Chirurg das Gewicht leichter tragen kann. Das röhrenförmige Verbindungselement hat getrennte Lufteinlaß- und -auslaßöffnungen und ist mittels Stutzen lösbar mit dem Luftmotor verbunden. Ein zusätzlicher Auslaßkanal kann vorgesehen werden.
Die besondere Verbindung zwischen dem Motor 100 und dem Handgriffelement-io ist in den Figuren 3 und 4 dargestellt. Figur 3 zeigt eine Antriebswelle 104, die zentral im Gehäuse 102 angeordnet ist. An deren vorderem Ende ist das Kupplungselement 106 angebracht, das zwei Aussparungen 108 hat, von denen nur eine
dargestellt ist. Die vordere Basis oder das Ende 110 des Kupplungselements 106 ist gekrümmt . Der Grund dafür wird in der folgenden Beschreibung noch erklärt werden. Aus der Basis 110 ragt das Führungselement 112, das, wie nachfolgend beschrieben, garantiert, daß die Antriebswelle 104 und die Zwischenwelle 14 zur Zeit des Kuppeins richtig ausgerichtet sind. Die Antriebswelle 104 kann während des Kuppeins eine axiale Bewegung durchführen und die zylindrische Feder 112, die gegen das Kupplungselement 106 drückt, drückt diese'Welle gegen das Handgriffele- J
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ment 10. Der Ring 114 wird in dem zylindrischen Schlitz 116 aufgenommen, der im Gehäuse 102 gebildet wird und erleichtert die Verbindung dieses Gehäuses mit dem rückwärtigen Gehäuse 12.
Figur 1 zeigt, daß das rückwärtige Ende 120 des rückwärtigen Gehäuses 12 eine große zentrale Öffnung 122 hat. Um das Antriebsgehäuse 102 und das rückwärtige Gehäuse 12 zu kuppeIn, wird das Antriebsgehäuse einfach in die Öffnung 122 gepreßt. Der Ring 114 drückt gegen die Wände der Öffnung 122, die das Antriebsgehäuse 102 hält, wenn auch nur in leicht lösbarer Weise (eigentlich ermöglicht es diese Anordnung, daß das Antriebsgehäuse in dieser Öffnung rotiert.)
Die Kupplung zwischen der Antriebswelle 104 und der Zwischenwelle 14 geschieht durch das Klauenelement 124. Das Klauenelement hat die einheitlichen Arme 126, 128, die sich nach außen von der Welle 14 in Richtung auf die Antriebswelle 104 erstrecken. In dem Klauenelement 124 ist die Öffnung 130 zentral· angeordnet, die beim Kuppeln der Gehäuse 12 und 102, das Führungselement 112 aufnimmt. Beim Kuppeln kommen die Arme 126, 128 im allgemeinen mit der Basis 110 in Kontakt, können aber zunächst in den Auskerbungen 108 aufgenommen werden. Wenn gleich Kontakt mit der Basis zustande kommt, während sich die Antriebswelle dreht, gleiten die Arme 126, 128 über die Basis 110 in die Auskerbungen 108 bis sie zentral darin angeordnet sind. Das Kuppeln ist dann beendet, und die vordere Welle 36 und folglich der Schaft 50 werden über die Zwischenwelle 14 und 'die Zahnrad 18 - -Ritzel 62-Anordnung gedreht. Lagereinrichtungen 130 können vorgesehen werden um die Welle 14 im Bereich der Klaue 124, deren Funktion _j
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ähnlich der anderer Lager ist. Während/verbindung oder Unterbrechung braucht der Motor nie abgeschaltet oder die Antriebswelle 104 nie in ihrer Geschwindigkeit verlangsamt oder gar angehalten werden. Zweckmäßigkeit und Zeitersparnis; die diese Anordnung mit sich bringt, sind klar ersichtlich.
Figur 4 zeigt eine bevorzugte Anordnung zum Verbinden des Schafts 50 mit der vorderen Welle 36. Bei dieser Ausführungsform wird der vorderste Teil 140 der Welle 36 gespalten oder hat die Schlitze 142, von denen nur einer dargestellt ist.
Die Stirn oder Nase 144 von Teil 140 ist abgeschrägt, der rückwärtige Teil ist mit einem Außengewinde 146 versehen. Außerdem ist eine zentrale Bohrung 148 vorhanden mit einem Durchmesser,der etwas größer ist als der des Schafts 50, um denselben darin aufzunehmen. Ein Klemmelement 150 hat eine Öffnung, die im rückwärtigen Teil ein Innengewinde 154 hat und die sich im vorderen Teil verjüngt.Um lchaft 50 in der Welle 36 zu befestigen, wird das Klemmelement 150 auf Teil 140 geschraubt. Gleichzeitig berührt die innere Wand 156 des verjüngten Teils des Klemmelements die Nase 144 und drückt gegen sie. Durch fortgesetztes Drehen des Klemmelements wird die Weite des Schlitzes 142 reduziert bis der Schaft 50 fest in der Bohrung 148 gehalten wird. Diesen Vorgang umzudrehen, führt zur Entfernung des Klemmelements 150 und zum Loslösen des Schafts 50.
Um die eben beschriebenen Vorgänge zu vereinfachen, werden die flachen Oberflächen 160, 162 an der Stirn?%erGfCLemnPin richtung 150 angebracht. Diese Oberflächen sind so beschaffen, daß sie von einer geeigneten Feder oder Zange aufgenommen werden können, _j
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- it -
um das Klemmelement 150 zu drehen. Zu diesem Zweck ist die Düse 42 mittels eines Gewindes mit dem Gehäuse 32 verbunden. Wenn es entfernt wird, können die Cberöädisn 160 und 162 von der Feder oder den Zangen ergriffen werden.
Es hat sich gezeigt, daß die Erfindung einen neuen chirurgischen Bohrer schafft, der sich besonders eignet bei chirurgischen Eingriffen, die ein tiefes Einbohren in den Körper erfordern. Die Erfindung zeigt bessere Eigenschaften in Bezug auf Beschaffenheit und Wirkungsweise als sie je in langen, dünnen Bohrern bisher aufzufinden waren.
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Claims (13)

- 12 Patentansprüche
1./ Chirurgischer Bohrer mit einem Handgriffgehäuse, mit einer Abtriebswelle, die in diesem Gehäuse drehbar angeordnet ist, mit einem Schneidelement,das mit einem Schaft versehen ist, der lösbar mit der Abtriebswelle verbindbar ist, sowie Einrichtungen, welche dazu dienen, das Schneidelement und die Abtriebswelle . austauschbar miteinander betrieblich zu koppeln, dadurch gekennzeichnet, daß eine geschlitzte Wellenstirnseite vorgesehen ist, die eine zentrale
(44)
Öffnung/hat, um den Schaft (50) des Schneidelements (46) darin aufzunehmen, sowie eine Klemmeinrichtung/ die so beschaffen ist, daß sie über dem Schaft (5o) und der Stirnseite angebracht wifcd und mit der Stirnseite mittels eines Gewindes verbunden ist, um den Schaft (50)lösbar in der Welle (36 ) zu befestigen.
2. Chirurgischer Bohrer nach Anspruch'1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagereinrichtungen (30,40) innerhalb des Handgriff gehäuses angeordnet sind, um eine exakte Zentrierung des Schneidelements (46) im Handgriffelement (ίο) zu gewährleisten.
3. Chirurgischer Bohrer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmelement (l5o) eine Oberfläche (l 60,162) hat, die so beschaffen ist, daß sie von einer Feder ergrif-
(150)
fen v/erden kann, um das Klemmelement/auf die Stirnseite aufzubringen oder es davon zu entfernen.
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L . _!
4. Chirurgischer Bohrer nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtriebswelle eine Verbundwelle^
die einen ausgerichteten vorderen und Zwischenwellenabschnitt (3G,14) hat, ein Ritzel (62) auf dem vorderen Wellenabschnitt (36) im Bereich des Zwischenwellenabschnittes (14) und ein Antriebszahnrad (ic), das auf dem Zwischenwellenabschnitt ( 14} angebracht ist,aufweist,dessen Zähne (20) sich nach außen in Richtung auf das Ritzel (62) hin erstrecken, wobei das Zahnrad (13) und das Ritzel (62) bei Antriebsbeziehung in Eingriff stehen.
5. Chirurgischer Bohrer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere und Zwischenwellenabschnitt (36,i4)so beschaffen sind, daß sie betrieblich verbunden sindjWenn die Wellen winkelförmig gekoppelt sind.
6. Chirurgischer Bohrer nach Anspruch-5, dadurch gekennzeichnet, daß das Handgriff gehäuse eine Biegung (SO) neben dem Zahnrad (iö) und dem Ritzel (62) aufweist.
7. Chirurgischer Bohrer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Antriebsgehäuse vorgesehen ist mit einer Antriebseinrichtung (302),die ausgestattet ist mit einer Antriebswelle (£>4), einer Einrichtung zum lösbaren Verbinden des Handgriffgehäuses mit dem Antriebsgehäuse (102) sowie einer Einrichtung^ welche dazu dient, die Antriebsund Abtriebswelle austauschbar miteinander betrieblich zu koppeln.
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8. Chirurgischer Bohrer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Handgriffgehäuse betrieblich mit dem Antriebsge-
(102) ' (104)
häuse verbunden v/erden kann, während die Antriebswelle sich dreht.
9. Chirurgischer Bohrer nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsvorrichtung mit einem Kupplungselement (10S) versehen ist, das an der Antriebswelle 0-C4) befestigt ist, mit einem Klauenelement (124)., das an der. Abtriebswelle befestigt ist und mit zusammenwirkenden Armen ausgestattet ist, die sich nach außen in Richtung auf das Kupplungselement (lD6) erstrecken, und so beschaffen sind, daß sie bei Antriebsbeziehung in Eingriff stehen, wenn das Handgriff gehäuse mit dem Antriebsgehäuse (1O2) verbunden ist.
10. Chirurgischer Bohrer nach Anspruch 7, 8 oder 9> dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsein-richtung mit einem im allgemeinen hohlen zylindrischen Endteil an dem Handgriffgehäuse ausgestattet ist, das so beschaffen ist, daß es das
(102)
Anfcriebsgehäuse/mittels eines Preßsitzes aufnehmen kann, wobei das Antriebsgehäuse (n?) einen Ring (li4) aufweist, der drehbar darum angeordnet ist und in dem Handgriffgehäuse aufgenommen wird.
11» Chirurgischer Bohrer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Luftmotor (JOO) vorgesehen ist, mit einem röhrenförmigen Verbindungselement zwischen dem Luftmotor (IfX)) und der Antriebswelle 0°4), wobei das röhrenförmige Verbindungselement getrennte Einlaß- und Auslaß- ι L 409813/0468
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öffnungen, aufweist, das röhrenförmige Verbindungselement eine Einrichtung m aufweist, um es lösbar mit dem Luftmotor (ioo) zu verbinden, und das röhrenförmige Verbindungselement an dem Antriebsgehäuse @·Ο2) so befestigt ist, daß es an seiner Unterseite hängt.
12. Chirurgischer Bohrer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß er mit einer Paßeinrichtung versehen ist, die auf dem Luftmotor (H)) angebracht ist und mit den lösbaren Verbindungseinrichtungen auf dem röhrenförmigen Verbindungselement zusammenwirkt, um zwischen ihnen eine lösbare Verbindung herzustellen.
13. Chirurgischer Bohrer nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das röhrenförmige Verbindungselement eine Einlaß- und zwei Au.slaßöffnungen aufweist.
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