DE2402135A1 - Leitung fuer blut o. dgl. mit einem punktierbaren schlauch - Google Patents
Leitung fuer blut o. dgl. mit einem punktierbaren schlauchInfo
- Publication number
- DE2402135A1 DE2402135A1 DE2402135A DE2402135A DE2402135A1 DE 2402135 A1 DE2402135 A1 DE 2402135A1 DE 2402135 A DE2402135 A DE 2402135A DE 2402135 A DE2402135 A DE 2402135A DE 2402135 A1 DE2402135 A1 DE 2402135A1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- sleeve
- cuff
- elastomeric
- hose
- line according
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Granted
Links
Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61M—DEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
- A61M39/00—Tubes, tube connectors, tube couplings, valves, access sites or the like, specially adapted for medical use
- A61M39/02—Access sites
- A61M39/04—Access sites having pierceable self-sealing members
Landscapes
- Health & Medical Sciences (AREA)
- Heart & Thoracic Surgery (AREA)
- Pulmonology (AREA)
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Anesthesiology (AREA)
- Biomedical Technology (AREA)
- Hematology (AREA)
- Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
- Animal Behavior & Ethology (AREA)
- General Health & Medical Sciences (AREA)
- Public Health (AREA)
- Veterinary Medicine (AREA)
- Infusion, Injection, And Reservoir Apparatuses (AREA)
- External Artificial Organs (AREA)
Description
2409135
PATENTANWÄLTE HENKEL -— KERN — FEILER — HÄNZEL — MÜLLER
I)It. I1IIlI.. 1111'1..-ING. DR. RER. NAT. DII'L.-ING. DIPL.-ING.
Tiii\ n·» i·) so: iiNKi. i>
EDUARD-SCH M TD-STRASSE 2 bayerische Hypotheken- und
Baxter Laboratories, Inc.
Morton Grove, 111,, 7.St0A.
Morton Grove, 111,, 7.St0A.
17. JAN„ 1974
Leitung für Blut o. dgl, mit einem punktierbaren Schlauch
Bei Ausrüstungen zur Verabreichung von parenteralen Lösungen sowie bei Blutflußleitungen für die Lösungsinfusion,
Bluttransfusion oder für die Leitung von Blut zwischen einem Patienten und einer künstlichen Niere oder einer Sauerstoffsättigungsvorrichtung
ist im allgemeinen eine Stelle erforderlich, an der eine Injektionsnadel zur Probenentnahme oder
zur Verabreichung von Medikamenten o. dgl. in die Leitung einführbar ist. Beim Herausziehen der Nadel ist es wesentlich,
daß kein Austritt von Lösung oder Blut über den Nadel— einstich stattfindet.
Bezüglich der Blut- oder Lösungsleckage können sich speziell
dann Schwierigkeiten ergeben, wenn das Innere der Leitung entweder unter einem erheblichen Überdruck oder einem beträchtlichen
Unterdruck gegenüber dem Außendruck steht, wie dies bei bestimmten Blutleitungen von Sauerstoffanreicherungsgeräten
und künstlichen Nieren sowie bei der unter Druck erfolgenden Verabreichung einer parenteralen Lösung oder bei
der Blutübertragung zu einem Patienten der Pail ist.
Ke/Bl/Ro ■· - 2
409831/0768
Bei den herkömmlichen Arterien— und Venensätzen für Spiralen-
oder Wendeldialysatoren, die zur Blutübertragung zwischen einem Patienten und dem Dialysator dienen, wird üblicherweise
eine Injektionsstelle vorgesehen, die aus einer Latexhülse oder -manschette besteht, welche einen Teil des
aus Vinylplastisol o.dgl. bestehenden BlutSchlauches umschließt.
Bei dieser Anordnung wird die Latexhülse über dem Blutschlauch gedehnt gehalten, um auf diese Weise eine fluidumdichte
Abdichtung zwischen der Latexhülse und dem Blutschlauch herzustellen,, Wenn hierbei die Latexhülse und der
Blut schlauch mit einer Nadel durchstochen werden und die Nadel nach dem Injizieren eines Medikaments oder nach der Probenentnahme
wieder herausgezogen wird, soll die Latexhülse · eine Abdichtung gegen einen Fluidumaustritt herstellen, welcher
über den Nadeleinstich im Blutschlauch auftritt.
Da die Latexhülse auf dem Blutschlauch gedehnt werden muß, um eine fluidumsichere Abdichtung zwischen beiden Teilen zu
gewährleisten, hat es sich unvorteilhafterweise herausgestellt, daß die bekannten ausgezeichneten Wiederverschließeigenschaften
des Latex infolge der Dehnung oder Spannung der Latexhülse beeinträchtigt werden. Dabei hat es sich gezeigt,
daß sich der Nadeleinstich in manchen Fällen nicht.wieder zufriedenstellend
schließt, speziell dann, wenn ein Druckunterschied zwischen dem Inneren und der Außenseite der leitung
besteht. Selbstverständlich ist es höchst unerwünscht, daß Fluidum unter dem in der Leitung herrschenden erhöhten Druck
über das Einstichloch nach außen gedrückt wird. Außerdem kann es außerordentlich gefährlich sein, wenn Luftblasen über den
Nadeleinstich in die Leitung eingesaugt werden, wenn das Innere des Blutschlauches unter einem geringeren Druck als dem
Atmosphärendruck steht. Dies gilt speziell für den Fall, wenn der Blutschlauch zur Förderung von Blut zwischen einem Dialysator
oder Oxygenator (SauerstoffSättigungsgerät} und einem
lebenden Patienten benutzt wird.
409831/0768
Weiterhin hat es sich herausgestellt, daß bei den bekannten wiederverschließbaren Einstichstellen ein Leck zwischen dem
Vinyl-Blutschlauch und der Latexhülse auftritt, bis schließlich
Fluidum am Ende der Latexhülse als ständige langsame Leckage erscheint. Wird jedoch eine Latexhülse kleineren
Durchmessers benutzt, um den Abdichtdruck an der Grenzfläche zwischen dem Blut schlauch und der Latexhülse zu vergrößern,
so wird die Latexhülse noch weiter gedehnt, was zu einer verschlechterten Fähigkeit des Verschließens des Nadeleinstichs
führt.
Erfindungsgemäß wird die Dichtfähigkeit einer Fluidumleitung
aus einem biologisch verträglichen Schlauchmaterial, die von einer aus einer elastomeren Hülse oder Manschette
bestehenden Einstichstelle umgeben ist, durch eine zweite, die erste elastomere Hülse umschließende, elastische Hülse
oder Manschette verbessert, wobei letztere im ungedehnten Zustand einen Innendurchmesser besitzt, der kleiner ist als
der Außendurchmesser der ersten, elastomeren Manschette. Infolgedessen
wird die erste Manschette so zusammengedrückt, daß ihre Abdichtwirkung nach dem Durchstechen mittels einer
Nadel verbessert wird.
Vorzugsweise ist dabei die zweite, elastische Manschette länger als die erste, elastomere Manschette, so daß sie sich
über deren Enden hinaus erstreckt. Hierbei sollte der Innendurchmesser der zweiten Manschette im ungedehnten Zustand kleiner
sein als der Außendurchmesser des biologisch verträglichen
Schlauchmaterials, um auf diese Weise die Enden der ersten Manschette gegen einen Fluidumaustritt zwischen ihr
und dem Schlauch abzudichten. Außerdem ist es Wünschenwert, daß die Wanddicke der zweiten Manschette weniger als die Hälfte
derjenigen der elastomeren Manschette beträgt und ihr Innendurchmesser kleiner ist als derjenige der elastomeren Manschette,
so daß der Dehnungsgrad der zweiten Manschette größer
409831 /0768
ist als derjenige der ersten Manschette und sie eine sichere Abdichtung um die Enden der ersten Manschette herum herstellt.
Typischerweise beträgt der Außendurchmesser der am Schlauch angebrachten ersten, elastomeren Manschette mindestens
etwa das Doppelte des Innendurchmessers der zweiten, elastischen Manschette, um einen hohen Zusammendrückungsgrad
der ersten Manschette zu erreichen, obgleich durch Verwendung einer zweiten Manschette größeren Durchmessers auch
kleinere Zusammendrückungsgrade vorgesehen werden können.
Die erste, elastomere Manschette besteht vorzugsweise aus Naturlatex oder einem anderen elastomeren Material mit ausgezeichneten
Wiederverschließeigenschaften beim Durchstechen mittels einer Nadel. Die zweite, elastische Manschette besteht
zweckmäßig ebenfalls aus Naturlatex, obgleich hierfür jedes elastische Material mit im wesentlichen äquivalenter
Zugfestigkeit verwendet werden kann. Im allgemeinen ist es aber wünschenswert, daß die zweite Manschette ebenfalls ausgezeichnete,
Naturlatex äquivalente Wiederverschließeigenschaften beim Durchstechen mittels einer Nadel besitzt. Wahlweise
kann die zweite, elastische Manschette aus einem Material bestehen, das beim Austrocknen des in ihm enthaltenen
Lösungsmittels oder bei Erwärmung schrumpft, wie dies bei bestimmten Formen von Polytetrafluoräthylen oder Polyvinylchlorid-Plastisoi
der Fall ist. Durch die Verwendung eines solchen Werkstoffs wird der Zusammenbauvorgang vereinfacht.
Im folgenden ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Teils einer Schlauchleitung für Blut, Dialyselösung, parenterale Lösung o.dgl.,
in welcher die Schlauchleitung von einer Einstichstelle mit Merkmalen nach der .^findung umgeben ist,
Λ 0 9 8 3 1 /0768
Pig. 2 einen in vergrößertem Maßstab gehaltenen Längsschnitt
längs der Linie 2-2 in Pig. 1 und
Mg. 3 einen ebenfalls in vergrößertem Maßstab gehaltenen Querschnitt längs der Linie 3-3 in Hg. 1 ·
In der Zeichnung ist ein Schlauch 10 dargestellt, der als Leitung für Blut in einem medizinischen Gerät dient, beispielsweise
bei einem herkömmlichen Arterien- oder Venensatz für eine künstliche Niere. !Derartige Sätze sind derzeit von
der Firma Travenol Laboratories, Inc., Morton Grove, 111.,
USA, zu beziehen. Der Schlauch 10 kann aber auch eine Blutleitung in einem Blut-Oxygenatorsystem sein, und er kann aus
einem beliebigen, durch eine Nadel punktierbaren, biologisch verträglichen Material bestehen, beispielsweise aus Kunststoffen
einschließlich Vinylplastisol oder Polyurethan oder aber aus Silikongummi.
Die eneuerungsgemäß verbesserte Einstichsteile 12 besteht
aus einer einen Teil des Schlauches 10 umschließenden elastomeren Manschette 14, deren Innendurchmesser im ungedehnten
Zustand kleiner ist als der Außendurchmesser des Schlauches 10, so daß eine Druckabdichtung an der Grenzfläche 22 zwischen
der Manschette 14 und dem Schlauch 10 hergestellt wird.
Eine zweite, elastische Manschette 16 umschließt die erste, elastomere Manschette 14, und diese zweite Manschette ist
langer als die erste, so daß ihre überstehenden Abschnitte 18, 20 die Enden der Manschette 14 abdecken und eine Abdichtung
gegen jeglichen Pluidumaustritt herstellen, welcher längs der Grenzfläche 22 zwischen dem Schlauch 10 und der elastomeren
Manschette 14 auftreten kann, nachdem die Anordnung, wie in Pig. 2 in strichpunktierten Linien angedeutet, von
409831 /0768
2^02135
einer Nadel 24 durchstochen worden ist„ Die Manschette 16
besitzt weniger als die halbe Wanddicke der Manschette 14, so daß sie sich zur besseren Abdichtung eng um die Enden
der Manschette 14 herum anzulegen vermag.
Die zweite Manschette 16 ist so bemessen, daß sie die elastomere Manschette 14 zusammendrückt; hierdurch wird eine bessere
Abdichtung von Uadeleinstichlöchern durch die Manschette 14 nach dem Herausziehen der punktierenden Nadel 24 gewährleistet.
Der Innendurchmesser der zweiten Manschette 16 ist
kleiner als der ungedehnte Außendurchmesser der Manschette 14, so daß letztere beträchtlich zusammengedrückt wird.
Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform besitzt der Schlauch
10 einen Innendurchmesser von etwa 4,5 - 5,1 mm und eine
Wanddicke von etwa 1,5 - 1,8 mm bei einem Gesamt-Außendurchmesser
von etwa 7,6 - 8,7 mm.
Dementsprechend kann die elastomere Manschette 14 im ungedehnten Zustand einen Innendurchmesser von etwa 5,1 - 7,6 mm
und eine Wanddicke von etwa 2,3 - 2,5 nun besitzen. Bei einer speziellen Ausführungsform beträgt der Innendurchmesser etwa
7,92 mm und die Wanddicke etwa 2,39 mm, so daß sich ein Außendurchmesser
von etwa 12,7 mm ergibt. Bei der gleichen speziellen Ausführungsform beträgt der Außendurchmesser des Schlauches
10 etwa 8,7 mm. Die Manschette 14 übt somit eine beträchtliche Druckkraft auf die Außenwand des Schlauches 10
aus und wird daher durch das Aufziehen entsprechend gedehnt.
Bei der genannten Ausführungsfοrm kann die zweite, elastische
Manschette 16 einen Innendurchmesser von etwa 6,35 mm und eine Wanddicke von etwa 0,76 mm besitzen. Bei der beschriebenen
Ausführungsform beträgt daher der Außendurchmesser der elastomeren
Manschette 14 etwa das Doppelte des Innendurchmessers der zweiten Manschette 16. Die Manschette 14 wird folglich
4098 3 1/0768
_ 7 —
durch die zweite Manschette 16 unter eine erhebliche Druckspannung
gesetzt, wodurch ihre Abdichteigenschaften erheblich verbessert werden., Da zudem der Innendurchmesser der
zweiten Manschette 16 im ungedehnten Zustand kleiner ist als der Außendurchmesser des Schlauches 10, wird durch die
Endabschnitte 18, 20 eine zweite Druckdichtung gegen den Schlauch 10 hergestellt, was eine bessere Abdichtung um die
Enden der elastomeren Manschette 14 herum bewirkt.
Bei einer anderen zweckmäßigen Ausführungsform besitzt der Schlauch 10 einen Innendurchmesser von 4,75 mm und eine Wanddicke von 1,6 mm, während die elastomere Manschette 14 einen
Innendurchmesser von 6,35 mm und eine Wanddicke von 2,39 mm
besitzt. Die anderen Abmessungen sind ähnlich wie bei der vorher beschriebenen Ausführungsform.
Die elastomere Manschette 14 ist im allgemeinen etwa 51 mm lang, während die zweite Manschette 16 um etwa 25»4 - 76 mm
langer ist als die Manschette 14, wodurch eine zweckmäßige Abdichtung
um die Enden der Manschette 14 herum erreicht wird.
Die Manschetten 14 und 16 können auf den Schlauch 10 aufgezogen werden, indem sie einfach mittels einer geeigneten Expansions-
oder Aufweitegabel mit mehreren Zinken und einer Hebeleinrichtung zum Aufspreizen der Zinken aufgeweitet wird,
so daß die Manschetten entsprechend aufgeweitet sind, während sie auf dem Schlauch 10 in die gewünschte Position gebracht
werden. Hierauf wird die Aufweitegabel zusammengeklappt und aus dem Inneren der betreffenden Manschette herausgezogen.
Ebenso können die Manschetten 14, 16 jeweils auf eine starre Hülse entsprechender Abmessungen aufgezogen und dann auf den
Schlauch 10 aufgeschoben werden, worauf die Hülse entfernt wird.
Die vorstehend dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen
sollen die Erfindung selbstverständlich nur erläutern und keinesfalls einschränken.
409831 /0768
Claims (9)
- 2407135Patentansprücheί 1.) Leitung für Blut ο. dgl. mit einem punktierbaren Schlauch, ^- dessen einer Abschnitt von einer eine Injektions- oder Einstichstelle bildenden elastomeren Manschette umschlossen ist, gekennzeichnet durch eine die elastomere Manschette (14) umschließende zweite, elastische Manschette (16), deren Innendurchmesser im ungedehnten Zustand kleiner ist als der Außendurchmesser der elastomeren Manschette (14), so daß sie letztere unter eine Druckspannung setzt, wodurch die Abdichtung der elastomeren Manschette nach dem Durchstechen mittels einer Nadel (z.B. 24) verbessert wird.
- 2. Leitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite, elastische Manschette (16) langer ist als die elastomere Manschette (14) und über deren Enden hinausragt und daß der Innendurchmesser der zweiten, elastischen Manschette im ungedehnten Zustand kleiner ist als der Außendurchmesser des punktierbaren Schlauches (10), so daß die Enden der elastomeren Manschette (16) gegen einen Fluxdumaustritt zwischen ihr und dem Schlauch abgedichtet sind.
- 3. Leitung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wanddicke der zweiten Manschette (16) weniger als die Hälfte der Wanddicke der elastomeren Manschette (14) beträgt.
- 4. Leitung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die elastomere Manschette (14) aus Naturlatex besteht.
- 5. Leitung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Manschette (16) aus Naturlatex besteht.409831 /0768
- 6. Leitung nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (10) aus einem Werkstoff wie Vinyl-Plastisol, Polyurethan oder Silikongummi hergestellt ist.
- 7. Leitung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (10) einen Innendurchmesser von etwa 4,5 5,1 mm und eine Wanddicke von etwa 1,5 - 1»8 mm besitzt, daß die elastomere Manschette (14) im ungedehnten Zustand einen Innendurchmesser von etwa 5,1 - 7,6 mm und eine Wanddicke von etwa 2,3 - 2,5 mm besitzt und daß die zweite, elastische Manschette (16) im ungedehnten Zustand einen Innendurchmesser von etwa 6,35 mm und eine Wanddicke von etwa 0,76 mm "besitzt.
- 8. Leitung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der elastomeren Manschette (14) im ungedehnten Zustand mindestens das Doppelte des Innendurchmessers der zweiten, elastischen Manschette (16) "beträgt..
- 9. Leitung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser der zweiten Manschette (16) kleiner ist als der Innendurchmesser der elastomeren Manschette (14)..4 09831/0768AOL e e r s e i t e
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
US00326737A US3814137A (en) | 1973-01-26 | 1973-01-26 | Injection site for flow conduits containing biological fluids |
US32673773 | 1973-01-26 |
Publications (3)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2402135A1 true DE2402135A1 (de) | 1974-08-01 |
DE2402135B2 DE2402135B2 (de) | 1977-01-27 |
DE2402135C3 DE2402135C3 (de) | 1977-09-08 |
Family
ID=
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
NL161362C (nl) | 1980-02-15 |
CH577322A5 (de) | 1976-07-15 |
IE39151L (en) | 1974-07-26 |
NL161362B (nl) | 1979-09-17 |
IL43787A (en) | 1975-12-31 |
AR207438A1 (es) | 1976-10-08 |
FR2215248A1 (de) | 1974-08-23 |
CA988441A (en) | 1976-05-04 |
IE39151B1 (en) | 1978-08-16 |
GB1417529A (en) | 1975-12-10 |
AU6495774A (en) | 1975-07-31 |
ZA739284B (en) | 1974-10-30 |
BR7400489D0 (pt) | 1974-12-03 |
SE393536B (sv) | 1977-05-16 |
JPS5641251B2 (de) | 1981-09-26 |
FR2215248B1 (de) | 1980-09-05 |
DE2402135B2 (de) | 1977-01-27 |
IT1006730B (it) | 1976-10-20 |
JPS507393A (de) | 1975-01-25 |
NL7400730A (de) | 1974-07-30 |
BE808946A (fr) | 1974-04-16 |
IL43787A0 (en) | 1974-03-14 |
US3814137A (en) | 1974-06-04 |
Similar Documents
Publication | Publication Date | Title |
---|---|---|
DE3401440C2 (de) | ||
DE2332133C2 (de) | Kanüleneinheit zur aufeinanderfolgenden Entnahme mehrerer Blutproben von einem Patienten | |
DE69837688T2 (de) | Medizinischer Adapter mit spitzer Kanüle | |
EP1616594B1 (de) | Punktionsanordnung mit flexiblem Verweilschlauch zum Anschliessen an eine medizinische Versorgungsleitung | |
DE69938389T2 (de) | Spritzvorrichtung | |
DE2525713C2 (de) | Vorrichtung zur Überführung von Blut aus einem Probenbehälter in ein Pipettenröhrchen | |
DE69931384T2 (de) | Abtupfbare, nadellose zuspritzstelle mit geringem rückfluss | |
DE2421294C3 (de) | Katheter, insbesondere Harnblasenkatheter | |
DE69531774T2 (de) | Blutentnahme- und Blutisolationssystem | |
DE4311715C2 (de) | Portkanüle | |
DE3618390C1 (de) | Injektionsstelle fuer medizinische Fluessigkeiten | |
DE69919807T2 (de) | Nadelloses kupplungsstück | |
DE69835498T2 (de) | Nadelloses kupplungsstück | |
DE2720470A1 (de) | Kathetergeraet | |
DE3732515A1 (de) | Vorrichtung zum einspritzen und/oder entnehmen von fluessigkeiten | |
DE2634368A1 (de) | Selbstabdichtende vorrichtung zum wiederholten zugaenglichmachen einer schlauchleitung | |
DE3720414A1 (de) | Selbstdichtende subkutane infusions- und entnahmevorrichtung | |
DE2605291A1 (de) | Infusionsspritze | |
DE3641107A1 (de) | Subkutane eingabevorrichtung | |
DE2638102A1 (de) | Fuellen von proben-behaeltern | |
DE2501428A1 (de) | Behaelter fuer medizinische fluessigkeiten | |
DE2608422A1 (de) | Verfahren und vorrichtung zur herstellung einer dichten, sterilen verbindung zwischen behaeltern | |
DE2642419A1 (de) | Medizinisches injektionsgeraet | |
DE3002915A1 (de) | Katheteranordnung zur intermittierenden intravenoesen medikamentenzufuhr | |
EP0584396A1 (de) | Steckverbinder zum Herstellen und Unterbrechen einer Strömungsverbindung |
Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |