DE2423407B2 - Chirurgisches Gerät zum Vernähen von Organen und Geweben mit Hilfe metallischer Klammern - Google Patents

Chirurgisches Gerät zum Vernähen von Organen und Geweben mit Hilfe metallischer Klammern

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DE2423407B2
DE2423407B2 DE2423407A DE2423407A DE2423407B2 DE 2423407 B2 DE2423407 B2 DE 2423407B2 DE 2423407 A DE2423407 A DE 2423407A DE 2423407 A DE2423407 A DE 2423407A DE 2423407 B2 DE2423407 B2 DE 2423407B2
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Ernest M. Akopov
Nikolaj N. Kapitanov
Evgenija S. Ogolzova
Aleksandr I. Patsches
Aleksej A. Strekopytov
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/068Surgical staplers, e.g. containing multiple staples or clamps
    • A61B17/072Surgical staplers, e.g. containing multiple staples or clamps for applying a row of staples in a single action, e.g. the staples being applied simultaneously

Description

55
Die Erfindung bezieht sich auf ein chirurgisches Gerät zum Vernähen von Organen und Geweben mit Hilfe metallischer Klammern, bestehend aus einem Rahmen t>o mit einer einen Bestandteil des Rahmens bildenden und an der Seite der Rahmenöffnung angeordneten und einem ihr zugewandten flachen Abschnitt aufweisenden Stutzleiste mit Aushöhlungen zum Umbiegen der Klammerfuße sowie mit einem innerhalb des Rahmens tr» angeordneter, in Richtung senkrecht zur Stützleiste hin- und herverschiebbaren Klammerkopf mi· einem Klammerträger und einem Stößel und einem Antrieb für die Verschiebung des Stößels.
Es ist bereits ein chirurgisches Gerät zum Vernähen von Organen und Geweben mit metallischen Klammern bekannt (s, SU-PS 1 25 523), das einen in Form eines Hakens ausgestalteten Rahmen mit einer Stützleiste besitzt Diese Stützleiste ist mit dem übrigen Rahmenteil fest verbunden und weist von der Rahmenöffnung her einen flachen Abschnitt auf, in welchem Aushöhlungen zum Umbiegen der Klammerfüße vorgeseher sind. In dem Rahmen ist ein Klammerkopf angeordnet, der einen Klammerträger und einen Klammerstößel enthält, und sich in zur Stützleiste senkrechter Richtung bewegen kann, wobei die Rahmenöffnung seitlich zur Bewegungsrichtung des Klammerträgers angeordnet ist Der Klammerkopf und der Stößel verfügen zu ihrer Verschiebung bezüglich der Stützleiste über Antriebe. Der Klammerträger weist durchgehende Nuten zur Aufnahme der metallischen Klammern auf. Die Anordnung dieser Nuten entspricht genau der der Aushöhlung auf der Stützleiste des Rahmens. Der Stößel hat gegen die Nuten des Klammerträgers gerichtete Erhebungen. Bei der Verschiebung des Stößels in Richtung zur Stützleiste des Rahmens treten diese Erhebungen in die Nuten des Klammerträgers ein und stoßen die Klammern aus.
Im Klammerkopf ist eine Begrenzungsgabel zur Verhinderung eine; Entschlüpfens des einzunähenden Gewebes bzw. Organes aus dem chirurgischen Gerät angeordnet
Beim Einsatz des chirurgischen Gerätes wird das einzunähende Gewebe bzw. Organ zwischen dem flachen Abschnitt der Stützleiste und der dem flachen Abschnitt zugewandten Arbeitsfläche des Klammerträgers eingebracht In diese Stellung gelangt das einzunähende Gewebe bzw. Organ, indem es durch das offene seitliche Maul des hakenförmigen Rahmens eingeführt wird. Danach erfolgt eine Fixierung des Gewebes bzw. Organes mit der Begrenzungsgabel. Sodann betätigt der Chirurg den Antrieb des Klammerkopfes und läßt diesen sich der Stützleiste so weit annähern, daß sich zwischen dem flachen Abschnitt der Stützleiste und der Arbeitsstirnfläche des Klammerträgers ein für die Verklammerung erforderlicher Schlitz bildet. Anschließend erfolgt die Verklammerung der Gewebe, indem man den Antrieb des Stößels betätigt. Die Erhebungen des Stößels bewegen sich dabei durch die Nuten des Klammerträgers hindurch und stoßen die Klammern aus. Sobald die Klammerfüße die zu verklammernden Gewebe durchstochen haben, stützen sie sich gegen die Aushöhlungen, welche am flachen Abschnitt der Stützleiste angeordnet sind und werden umgebogen, so daß eine Verklammerung des Gewebes erfolgt. Der zu entfernende Gewebeteil wird weggeschnitten, der Klammerträger von der Stützleiste zurückgeführt und das chirurgische Gerät aus der Wunde entfernt
Ein Nachteil dieses bekannten chirurgischen Gerätes liegt in seinem geringen Anwendungsbereich, die die Verwendbarkeit beim Anlegen von Nähten unter besonderen Bedingungen sowie bei schwerer Zugänglichkeit einschränkt, wenn der Raum für Manipulationen, die das chirurgische Gerät in die Verklammerungsstellung bringen, beschränkt ist. Bedingt ist dieser Nachteil durch die Bauart des in Form eines Hakens ausgeführten Rahmens, bei welcher der Klammerträger und die Stützleiste des Rahmens an die zu vernähenden Gewebe lediglich durch das Rahmenmaul bewegt werden können. Kann das chirurgische Gerät an die
Gewebe nicht nahe genug herangebracht werden oder führt diese Annäherung zu einer unzulässigen Verletzung der zu vernähenden und benachbarten Gewebe bzw. Organe wegen Mangels an für die Manipulation des chirurgischen Gerätes ausreichenden freien Raumes innerhalb der Operationswunde, so kann das chirurgische Gerät praktisch nicht eingesetzt werden. So können beispielsweise bei der Entfernung des Kehlkopfes wegen Krebserkrankung mittels des bekannten chirurgischen Gerätes die Stützleiste des Rahmens und der Klammerträger unter die zu entfernende Geschwulst nur von der Seite des Kinnes oder der Brust gebracht werden, weiche beträchtlich über dem Verklammerungsbereich hinaus vorspringen. Daraus ergeben sich unbequeme, komplizierte und die Gewebe verletzende Manipulationen in engem Raum zwischen der abgeschnittenen Geschwulst und den verbleibenden Organen und Geweben des Kopfes und des Halses eines Kranken.
Es ist auch ein chirurgisches Gerät bekannt (s. US-PS 30 17 637), bei welchem an einer Seite eines stabförmigen Klammerkopfes eine Stützleiste angelenkt ist, die an der anderen Seite des Klammerkopfes mittels einer Schnappeinrichtung befestigbar ist Zwiscnen dem Klammerkopf und der Stützleiste ist hierbei ein in seiner Größe unveränderbarer Schlitz bestimmter Dicke vorgesehen, in welchem das zu verklemmende Gewebe festgeklemmt wird.
Ein derartiges bekanntes chirurgisches Gerät weist jedoch eine Reihe von Nachteilen auf, da dieser Schlitz der Dicke des zusammengedrückten und zu vernähenden Gewebes entspricht und da es hierbei nicht möglich ist, das zu behandelnde Organ zwischen der Stützleiste und der Klemmleiste mit den Fingern bis zu einem solchen Schlitz des Gerätes für das Vernähen zusammenzudrücken, daß ein hermetischer Abschluß der Naht und eine Hämostase gewährleistet ist, wobei hierfür besondere Zangen erforderlich werden, deren Hebelarme zwischen dem zu vernähenden Oorgan und dem Schnapoverschluß eingebracht werden müssen.
Hierbei ergibt sich der Nachteil, daß das zu vernähende Organ nach dem Schließen der Stützleiste mit dem Schnappverschluß sofort bis auf die Schlitzbreite für die Verklammerungsnaht zwischen den Leisten zusammengedrückt werden muß. Es ist hierbei daher nicht möglich, irgendwelche anderen Manipulationen zwischen der Stützleiste und dem Klammerkopf während des Zusammenführen derselben vorzunehmen, was aber bei einer großen Reihe von Operationen erforderlich ist So kann das bekannte Gerät nicht zum Vernähen der Schlundwände bei der häufig erforderlichen komplizierten Entfernung des Kehlkopfes wegen Krebserkrankung verwendet werden. Bei dieser Operation muß beim Zusammenführen der Stützieiste und des Klammerkopfes tus deren Zwischenbereich der knorpelartige Kehlkopfdeckel entfernt werden, damit dieser nicht in den Bereich der anzulegenden Naht fällt Ein weiterer Nachteil des bekannten Gerätes besteht darin, daß es unmöglich ist, die Schlitze der Verklammerung entsprechend der Wanddicke der zu vernähenden Organe zu regulieren, wobei diese Dicke beispielsweise des Magens oder des Schlundes ganz beträchtlich schwanken kann. Ist der Verklammerungsschlitz kleiner als die Wanddicke des einzunähenden Organes, so werden die Wände durch Druck überbeansprucht, was zu einer Nekrose des Gewebes und zu ungenügender Haltbarkeit der Naht fahren kann. Auch ist in diesen Fällen kein dichter Abschluß der Naht und somit keine Hämostase des Gewebes gewährleistet Es ist des weiteren bei dieser bekannten Gestaltung nachteilig, daß der Verschluß der Stützleiste im Bereich des einzuklemmenden Organes liegt, wobei das Verschlie-Ben der Klemmleisten gemeinsam mit dem Zusammendrücken des zu vernähenden Organes zwischen diesen erfolgen muß, wobei hierfür große Kräfte aufgebracht werden müssen, so daß zusätzlich eine Zange für das Schließen benötigt wird, wodurch die
ίο Handhabung erschwert wird. Auch ist für das Anlegen der Hilfszange an die Stützleiste zwischen dem zu vernähenden Organ und dem Schnappverschluß ein zusätzlicher Raum entlang der anzulegenden Naht erforderlich, der nicht immer im Operationsbereich zur Verfügung steht
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein chirurgisches Gerät solcher Bauart zu schaffen, daß dieses an zu verklammender Gewebeteüe unterschiedlicher Dicke möglichst untraumatisch herangeführt und dort angeiegt werden kann und das mit dem Gerät auch schwer zugängliche Organe und G. webebereiche ohne zusätzliche Hilfsmittel verklammert u.id vernäht werden können und somit der Anwendungsbereich des chirurgischen Gerätes erweitert werden kann.
Die Aufgabe wird gelöst durch die Kombination der Merkmale, daß die Stützleiste mit dem übrigen Teil des Rahmens derart schwenkbar verbunden ist, daß eine Entriegelung des Rahmens möglich ist und die zu vernähenden Gewebe von der Seite der Stützleiste her in die Rahmenöffnung einführbar sind und daß der der Stützleiste gegenüberliegende Klammerkopf mit einem Antrieb für eine in Richtung zur Klammeröffnung hin- und hererfolgende Verschiebung desselben verbunden ist
Es ist vorteilhaft, wenn die Stützleiste an einem Ende mit einem Gelenk und an dem anderen Ende mit einem Schnappverschluß an dem Rahmen befestigt ist.
Es ist zweckmäßig, wenn die Stützleiste in vollständig verschwenkter Stellung mit einer an der Stelle des Gelenkes angeordneten Federraste fixiert ist.
Es ist zweckmäßig, wenn die Stützleiste in teilweise verschwenkter Stellung an ihrem Ende mit einer in der Federraste befindlichen Nut fixiert ist.
Es ist förderlich, wenn die Stützleiste U-förmig ausgebildet und an beiden Schenkelenden des Rahmens lösbar befestigt ist.
Das chirurgische Gerät kann vorteilhafterweise so gestaltet sein, daß die Stützleiste mit dem Rahmen durch an ihren Enden angeordnete, zur Längsachse des Rahmens schräg verlaufende Nuten und darin enthaltene Stifte verbunden ist und durch eine am Rahmen angeordnete, ein Abiösen der Stützleiste von den Stif'en verhindernde Feder festgehalten ist.
E.findungsgemäß ergibt sich der Vorteil, daß der Klammerkopf gegenüber der Stützleiste zwei S'ellungen einnehmen kann, eine Arbeitsstellung, bei der die Zusammenpressung des in den Rahmen eingeschlossenen Organes und dessen Verklammerung durchgeführt wird, und eine Ausgangsstellung, bei der der Klammer-
M) kopf in einer Entfernung von der Stützleiste angeordnet ist, die um ein Vielfaches größer ist als der Schlitz beim zusammengedrückten Organ bei der Verklammerung. Je nach den Besonderheiten der Operation, zum Beispiel der Entfernung des Kehlkopfes, ist es dadurch möglich,
'-j nach dem Einschließen des zu vernähenden Organes in den Rahmen die notwendigen Manipulationen im Bereich zwischen der Stützleiste und dem ihr in der Ausgangsstellung gegenüberliegenden Klammerkopf
durchzuführen.
Das erfindungsgemäße chirurgische Gerät zeichnet sich gegenüber dem bekannten chirurgischen Gerät durch einen größeren Anwendungsbereich und umfassendere funktioneile Möglichkeiten aus. Mit seiner Hilfe können Operationen nicht nur an den Organen der Brust- und Bauchhöhle, sondern auch an anderen Organen vorgenommen werden, deren Zugang zur Verklammerungsstelle bei Verwendung von bekannten chirurgischen Geräten entweder erschwert oder praktisch unmöglich ist. So ist z. B. durch das erfindungsgemäße chirurgische Gerät die Möglichkeit gegeben, die Schlundwände nach durch Krebsbefall erforderlicher Entfernung des Kehlkopfes zu vernähen, hierbei werden die Stützleiste und der Klammerträger derjenigen Stelle, an welcher Nähte angelegt werden, seitlich vom Schlund angenähert, was wesentlich einfacher ist und und Geweben mit Hilfe metallischer Klammern umfaßt einen Rahmen 1 (F i g. 1) mit einer Stützleiste 2, welche von der Seite der Rahmenöffnung her einen flachen Abschnitt 3 aufweist, an dem Aushöhlungen zum Umbiegen der Klammerfüße (in Zeichnung nicht abgebildet) angeordnet sind. Mit dem Rahmen 1 ist ein Klammerkopf 4 verbunden, in welchem ein Klammerträger 5 und ein Stößel 6 eingesetzt sind. Der Klammerträger 5 hat durchgehende Nuten 7 zur
ίο Aufnahme der Klammern, während der Stößel 6 mit Erhebungen 8 versehen ist, welche für das Ausstoßen der Klammern aus dem Klammerträger 5 dienen. Die Aushöhlungen der Stützleiste 2, die Nuten 7 des Klammerträgers 5 und die Erhebungen 8 des Stößels 6 sind jeweils gegeneinander gerichtet.
Mit dem Rahmen 1 ist auch ein Endstück 9 mit einer Nut 10 verbunden, die senkrecht zum flachen Abschnitt 1 Her <?liit7l»ictp O verläuft Dpr Klammprlcnnf 4 hpsitjrt
benachbarten verbleibenden Gewebe zur Folge hat.
Im Vergleich zur gegenwärtig bei Entfernung des Kehlkopfes gebräuchlichen manuellen Vereinigung der Schlundwände nach dem Abschneiden der zu entfernenden Geschwulst ergibt die Anwendung des erfindungsgemäßen chirurgischen Gerätes eine beachtliche Herabsetzung einer Ansteckungsgefahr der Operationswunde und des Schlundes durch den Inhalt der zu entfernenden Geschwulst, da zunächst die Schlundwände verklammert und das Loch in dem zu entfernenden Teil mittels einer besonderen Klammer geschlossen werden. Dann schneidet man die zu entfernende Geschwulst zwischen dem chirurgischen Gerät und der Klemme ab, was verbesserte Bedingungen für die Regeneration von Geweben, deren Vernähen üblicherweise nach einer Strahltherapie vorgenommen wird, welche sich ungünstig auf die Heilung der Wunde auswirkt, eine beträchtliche Verkürzung der Zeit für die Anlegung der Naht am Schlund und eine wesentliche Verminderung von Nachoperationen ergibt.
Durch das Vorhandensein der abnehmbaren Stützleiste beim chirurgischen Gerät werden die Möglichkeiten verbessert, dieses chirurgische Gerät an eine Verklammerungsstelle anzunähern, die in einer engen schwer zugänglichen Höhle liegt, weil unter das zu verklammernde Organ zunächst die abgenommene Stützleiste gebracht wird, mit welcher dann der übrige Teil des chirurgischen Gerätes verbunden wird, der die Abmessungen der Stützleiste wesentlich übersteigt.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt; es zeigt
F i g. 1 schemaiisch das erfindungsgemäße chirurgische Gerät zum Vernähen von Organen und Geweben mit Hilfe metallischer Klammern, teilweise im Schnitt
Fig.2 einen Schnitt nach der Linie H-II gemäß Fig. 1,
Fig.3 einen Schnitt nach der Linie HI-HI gemäß Fig. 2,
F i g. 4 den Rahmen mit der Stützleiste,
Fig.5 eine weitere Ausführungsform des Rahmens mit einer Stützleiste,
Fig.6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI gemäß Fig.4.
Fig.7 einen Schnitt nach der Linie VII-VH gemäß Fig.4,
F i g. 8 eine Seitenansicht auf den Griff eines Nockens in Richtung des Pfeiles A gemäß F i g. 3,
Fig.9 einen Schnitt nach der Linie IX-IX gemäß Fig. 5.
Das chirurgische Gerät zum Vernähen von Organen eine Stange II, während der Stößel 6 mit einer Stange 12 (Fig.2) versehen ist, welche in der Nut 10 des Endstückes 9 des Rahmens 1 eingebracht sind. Die Stange 11 hat an ihrem Ende ein Außengewinde 13 für eine Mutter 14 sowie eine Gewindebohrung 15, in die eine Schraube 16 eingeführt ist. Die Mutter 14 dient als Antrieb für den Klammerkopf 4 und besitzt eine Ringnut 17 für die Einwirkung auf das Endstück 9 des Rahm?:is 1. Die Schraube 16 dient als Antrieb für den Stößel 6 und hat an dem einem Ende eine Ringnut 18 (F i g. 2, 3), die in Verbindung mit einer am Ende der Stange 12 des Stößels 6 befindlichen Gabel steht
(F i g. 2), und an dem anderen eine öffnung 19 mit Nuten
20 (Fig. 1), in die ein abnehmbarer Griff 21 des Antriebes für den Stößel 6 eingesetzt ist, wobei der Griff
21 mit Erhebungen 22 zur Einwirkung auf die Nuten 20 versehen ist. Mit dem Endstück 9 des Rahmens 1 ist ein Handgriff 23 zum Halten des chirurgischen Gerätes fest verbunden. Der Klammerkopf 4 weist seitliche Nuten 24 auf, die während der Versetzung des Klammerkopfes bezüglich der Stützleiste 2 auf die Flanken des Rahmens
.»η 1 einwirken. Die Stange 11 des Klammerkopfes 4 ist mit Erhebungen 25 zur Einwirkung auf die betreffenden Nuten des Endstückes 9 des Rahmens 1 versehen.
In den Zeichnungen sind zwei Ausführungsformen des Rahmens 1 (Fig.4, 5) wiedergegeben. Gemäß den beiden Ausführungsformen ist der Rahmen I geschlossen ausgeführt; im Prinzip kann er aber auch nicht geschlossen, beispielsweise in Form eines Hakens sein. Hierbei ist es nur von Bedeutung, daß die Stützleiste 2 (Fig.4) oder 26 (Fig.5) mit dem übrigen Rahmenteil
schwenkbar verbunden wird, damit Gewebv dem Klammerträger 5 von der Seite der Stützleiste 26 bzw. 2 her (F i g. 4) angenähert werden können.
Entsprechend der ersten in Fi g. 4 gezeigten Ausführungsform ist der Rahmen 1 als U-förmige Klammer 27
ausgebildet, an deren Enden die Stfltzleiste 2 in Form einer ausschwenkbaren Latte befestigt ist Die Stützleiste 2 ist mit dem einen Ende 28 an die Klammer 27 mittels eines Gelenkes 29 (Fig.4, 6) und mit dem anderen 30 (Fig.4) mittels eines Schnappers 31, der
ho einen Stift 32 (Fig.4, 7) der Stützleiste 2 erfaßt, gekoppelt Der Schnapper 31 (Fig.4) befindet sich an einem Schwinghebel 33, welcher durch eine Achse 34 mit der Klammer 27 des Rahmens 1 verbunden ist, wird an den Stift 32 durch eine an dem Schwinghebel 33
,,. angebrachte Feder 35 gedrückt und in dieser Stellung mit Hilfe eines Drehnockens 36 mit einem Griff 37 fixiert Der Griff 37 hat eine Erhebung 38 (F i g. 8), die für die Einwirkung auf den Schwinghebel 33 (F i g. 4) bei
Drehung des Griffes )7 in Richtung zum Rahmen 1 hin dient. Dies ist erforderlich, um den Schnapper 31 von dem Stift 32 der Stützleiste zu trennen. Die Achse 34 und der Nocken 36 sind an der Klammer 27 mittels einer abnehmbaren Platte 39(F i g. I, 7) befestigt.
Je nach der anatomisch-topographischen Lage des zu verklammernden Organes und je nach dem möglichen iugang dazu ist es sinnvoll, die Stützleiste 2 in verschiedene Ausgangsstellungen bezüglich der Klammer 27 (F i g. 4) des Rahmens 1 zu bringen.
In der Ausgangsstellung, bei welcher das chirurgische Gerät der zu verklammernden Stelle angenähert wird, ist die Stützleiste 2 geschwenkt, und sie nimmt die Stellung 40 ein. bei welcher die Stützleiste 2 als Fortsetzung der Flanke der Klammer 27 auftritt. In dieser Stellung 40 erfolgt eine Fixierung der Stützleiste 2 durch eine mit einem Ende an der Flanke der Klammer 27 angebrachte Federraste 41. Diese weist eine Nut 2
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nur, υΐί auf ua.i L. nut. *13 Uli jiui/.i(.|31l A vitirrnrvi ui»i %-.i in einer Lage 43 unter einem Winkel von 25 bis 40" zur Arbeitsstellung fixiert. Dadurch, daß die Stützleiste 2 in die Lage 43 gebracht werden kann, bei welcher sie nur teilweise geschwenkt ist, erreicht man eine leichte Handhabung des chirurgischen Gerätes auch beim Einnähen der Organe und Gewebe, die tief in der Operationswunde in der Brust- und Bauchhöhle liegen. Der Schnapper 31 hat eine Schrägfläche 44, auf die der Stift 32 einwirkt, wenn die Stützleiste 2 in ihre Arbeitsstellung gebracht wird.
Entsprechend der anderen Ausführungsform ist die Stützleiste 26 (Fi g. 5) des Rahmens 1 als abnehmbarer Teil ausgeführt, dessen Enden mit dem übrigen Rahmenteil so verbunden sind, daß sie gelöst werden können. Die Stützteile 26 gemäß der in Fig. 5 veranschaulichten Ausführungsform stellt eine U-förmige Klammer dar, deren Flanken an ihren Enden zur Längsachse des Rahmens 1 schräge Blindnuten 45 aufweisen, die für eine Verbindung mit an dem übrigen Rahmenteil starr befestigten Stiften 46 (Fig. 5, 9) vorgesehen sind.
Der Rahmen 1 (F i g. 5) verfügt über eine Feder 47, die die Wände der Nuten 45 an die Stifte 46 drückt und eine bequeme und sichere Verbindung der Stützleiste 26 mit dem übrigen Rahmenteil herstellt.
Das Chirurgiegerät mit der Stützleiste 2 (Fig. 4) in Form der ausschwenkbaren Latte hat folgende Wirkungsweise.
Um die Stützleiste 2 in ihre Ausgangslage zu bringen, muß der Griff 37 des Nockens 36 an den Rahmen 1 gedrückt werden, indem man den Schwinghebel 33 betätigt. Dadurch dreht sich der Schwinghebel 33 und läßt den Schnapper 31 von dem Stift 32 der Stützleiste 2 trennen. Nachdem man das Ende 30 der Stützleiste 2 mit der Hand erfaßt hat, muß sie durch Drehen bis zum Anschlag in die Lage 40 gebracht werden. In dieser Lage 40 liegt sie längs der Flanke der U-Klammer 27 des Rahmens 1.
Im weiteren, wenn beispielsweise die Schlundwände verklammert werden müssen, ist der zur Entfernung verbreitete Kehlkopf so hoch wie möglich zu ziehen und das chirurgische Gerät unter den Kehlkopf von der Seite her (senkrecht zur Achse des Schlundes) derart zu bringen, daß sich die Flanken des geöffneten Rahmens 1 zwischen die durchschnittenen Gewebe im Bereich der Zungenwurzel und der Trachee bewegen und den zu verklammernden Schlundteil von Seiten der Brust und des Kinnes umgreifen.
Um eine Verbindung der Stützleiste 2 mit dem Schnapper 31 herzustellen, dreht man die Stützleiste 2 um das Gelenk 29, bis sie gegen den Rahmen 1 drückt, wobei der Schnapper 31 unter Einfluß der Feder 35 des Schwinghebels 33 den Stift 32 der Stützleiste 2 erfaßt. Durch eine Drehung des Griffes 37 in entgegengesetzter Richtung bis zum Anschlag erfolgt dank dem
to Nocken 36 eine Fixierung des Schwinghebels 33 und der Stützleiste 2 in der Arbeitsstellung.
Durch eine Drehung der Mutter 14 (Fig. 1) des Klammerkopfes 4 drückt man die Gewebe zwischen der Stützleiste 2 und dem Klammerträger 5 zusammen und stellt einen Verklammerungsspalt ein, während man durch eine Drehung des Griffes 21 der Schraube 16 des Stößels 6 die Klammern aus dem Klammerträger 5 ausstößt und eine Verklammerung vornimmt.
legt man eine besondere Klemme zum Schließen des Loches in dem zu entfernenden Teil sowie zum Vorbeugen gegen eine Ansteckung der Operationswunde an, anschließend werden die Gewebe zwischen der Klemme und dem Chirurgiegerät mit einem Skalpell durchtrennt. Nach Abscheiden des zu entfernenden Schlundteiles und des Kehlkopfes läßt man den Klammerträger 5 sich von der Stützleiste 2 weg durch Drehung der Mutter 14 des Klammerkopfes 4 in entgegengesetzter Richtung bewegen, und man entfernt
das chirurgische Gerät aus der Operationswunde.
Falls die Stützleiste 2 die Zwischenlage 43 (Fig. 4) einnehmen soll, um sie unter das einzunähende Organ in die Tiefe der in der Brust- bzw. Bauchhöhle befindlichen Operationswunde bringen zu können, wird die Stützlei-
ste 2 vor dem Einsatz des Chirurgiegerätes so weit geschwenkt, bis deren Ende 28 durch die Nut 42 der Federraste 41 fixiert ist. Die übrigen Arbeitsstufen beim Einsatz des Chirurgiegerätes stimmen mit denen überein, die bereits beim Vernähen des Schlundes durch das Chirurgiegerät behandelt wurden.
Das Chirurgiegerät mit der abnehmenbaren Stützleiste 26 (F i g. 5) des Rahmens 1 wirkt wie folgt.
Durch einen Druck auf die Stützleiste 26 in Richtung zur Feder 47 läßt man die Nuten 41 außer Eingriff mit den Stiften 42 kommen und man trennt die Stützleiste 26 von dem übrigen Rahmenteil. Danach wird die Stützleiste 26 der Stelle für die Nahtanlegung angenähert.
Um die zu verklammernden Gewebe zwischen die Stützleiste 26 und den Klammerträger zu bringen, wird die Stützleiste 26 mit dem übrigen Rahmenteil durch die Einführung der Stifte 46 in die schrägen Blindnuten 45 verbunden.
Hierbei ist eine der Ranken der Klammer der
Stützleiste 26 zwischen die Feder 47 und den Stift 46 zu führen, und dann werden die beiden Flanken der Klammer an den übrigen Rahmenteil bis zum Anschlag gedruckt Wenn man die Stützleiste 26 freiläßt, wird diese durch die Feder 47 auf die Stifte 46 des Rahmens 1 aufgesetzt Im übrigen unterscheidet sich die Wirkungsweise des Chirurgiegerätes nach der zweiten Ausführungsform nicht von der Wirkungsweise des Chirurgiegerätes mit der Stützplatte 2 (Fig.4) in Form einer ausschwenkbaren Latte.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (6)

Patentansprüche:
1. Chirurgisches Gerät zum Vernähen von Organen und Geweben mit Hilfe metallischer Klammern, bestehend aus einem Rahmen mit einer einen Bestandteil des Rahmens bildenden und an der Seite der Rahmenöffnung angeordneten und einem ihr zugewandten flachen Abschnitt aufweisenden Stützleiste mit Aushöhlungen zum Umbiegen der Klammerfüße sowie mit einem innerhalb des Rahmens angeordneten, in Richtung senkrecht zur Stützleiste hin- und herverschiebbaren Klammerkopf mit einem Klammerträger und einem Stößel und einem Antrieb für die Verschiebung des Stößels, gekennzeichnet durch die Kombination der Merkmale, daß die Stützleiste (2 bzw. 26) mit dem übrigen Teil des Rahmens (1) derart schwenkbar verbunden ist, daß eine Entriegelung des Rahmens möglich ist und die zu vernähenden Gewebe von der Seite der Stützleiste (2 bzw. 26) her in die RahmenöiSnang einführbar sind und daß der der Stützleiste (2, 26) gegenüberliegende Klammerkopf (4) mit einem Antrieb (14) für eine in Richtung zur Klammeröffnung hin- und hererfolgende Verschiebung desselben verbunden ist.
2. Chirurgisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stüuleiste (2) an einem Ende (28) mit einem Gelenk (29) und an dem anderen Ende (30) mit einem Schnapperverschluß (31) an dem Rahmen (1) befestigt isL
3. Chirurgisches Gerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützleiste (2) in vollständig geschwenkter Ste^jng (40) mit einer an der Stelle des Gelenkes -(29) angeordneten Federraste (41) fixiert ist.
4. Chirurgisches Gerät nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützleiste (2) in teilweise verschwenkter Stellung (43) an ihrem Ende (28) mit einer in der Federraste (41) befindlichen Nut (42) fixiert ist.
5. Chirurgisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützleiste (26) U-förmig ausgebildet und an beiden Schenkelenden des Rahmens (1) lösbar befestigt ist.
6. Chirurgisches Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützleiste (26) mit dem Rahmen (I) durch an ihren Enden angeordnete, zur Längsachse des Rahmens (1) schräg verlaufende Nuten (45) und darin enthaltene Stifte (46) verbunden ist und durch eine am Rahmen (1) angebrachte, ein Ablösen der Stützleiste (26) von den Stiften (46) verhindernde Feder (47) festgehalten
DE2423407A 1973-07-31 1974-05-14 Chirurgisches Gerät zum Vernähen von Organen und Geweben mit Hilfe metallischer Klammern Expired DE2423407C3 (de)

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DE2423407A1 DE2423407A1 (de) 1975-03-20
DE2423407B2 true DE2423407B2 (de) 1979-01-11
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ID=20563330

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