DE2450877C3 - Katheter - Google Patents

Katheter

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DE2450877C3
DE2450877C3 DE2450877A DE2450877A DE2450877C3 DE 2450877 C3 DE2450877 C3 DE 2450877C3 DE 2450877 A DE2450877 A DE 2450877A DE 2450877 A DE2450877 A DE 2450877A DE 2450877 C3 DE2450877 C3 DE 2450877C3
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George E. Sacramento Miller
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Katheter, bestehend aus einer Röhre und einer diese umgebenden Manschette aus elastischem, in einem Netzwerk ein Fluidum aufnehmendem Füllmaterial, einer flexiblen flüssigkeits- und gasundurchlässigen, <ias Füllmaterial umgebenden Oberflächenschicht, sowie einer mit dem
'< Füllmaterial in Verbindung stehenden Leitung zum Abziehen eines darin vorhandenen Fluidums, wodurch sich die Manschette um die Röhre zusammenzieht.
Aus der L1S-PS 36 40 282 ist eine Tracheairöhre bekannt, die zur Einführung in die Luftröhre bei
ι» Menschen geeignet ist, um die Gefahr eines Erstickens abzuwenden und eine freie Atmung zu ermöglichen. Diese Tracheairöhre entspricht in ihrem Aufbau der eingangs genannten Katheterform; um eine Röhre ist eine Manschette angeordnet die elastisch gummiähn-
ir> lieh ausgebildet ist und ein Füllmaterial enthält, welches durch Anlegen eines Vakuums koniirahiert werden kann, so daß eine Einführung der Tracheairöhre in die Luftröhre mit späterer Expansion und Abdichtung möglich ist. Die die Manschette tragende Röhre ist an
.»II beiden Seiten offen und benötigt eine getrennte Zuführungsleitung, damit aus dem Füllmaterial der Manschette ein darin vorhandenes Fluidum abgezogen werden kann. Die Manschettenoberfläche hat eine zylindrische, sich an ihren Enden verjüngende Form,
.'"> wobei die Manschettenenden ringförmig die innere Röhre umschließen und zur Befestigung der Manschettenoberflächenschicht md zur Abdichtung Verstärkungsringe oder Halteklammern aufgelegt sind. Bei dieser bekannten Tracheairöhre ist lediglich wesentlich,
in daß sie in der Lage ist, durch ihre Expansion die in die Luftröhre oder in eine Bronchie eingeführte Röhre festzuhalten, damit die Atmung möglich ist.
Bekannt ist weiterhin aus der US-PS 35 16 408 ein Bypassystem, welches aus einer flexiblen Röhre besteht,
r. die an ihren Enden aufblasbare, die Röhre umgebende Ballons aufweist Dieses bekannte Bypassystem ist verhä'tnismäßig einfach, jedoch für den Patienten nicht unge ährlich, da das ledigliche Aufblasen ballonartiger Endbereiche nicht sicherstellt, in welchen Ausmaß sich
au die Ballons innerhalb eines Körpergefäßes effektiv ausdehnen und welche Form sie annehmen.
Diesem bekannten arteriellen Bypassystem aus der US-PS 35 16 408 sind eine Vielzahl weiterer Katheter ähnlich, die beispielsweise in den US-Patenten
v, 34 34 826, 34 67 101, 34 67 102, 34 72 230 und 36 35 223 beschrieben sind. Diese bekannten Katheter sind an sich bestimmt für eine Embolektomie, d. h. für die Entfernung von Thromben, Blutgerinnseln u. dgl. Sie verfügen über aufblasbare, ballonartigc Abschnitte und lassen
vi sich daher durch eine solche Expansion formschlüssig mit den inneren Wänden eines Blutgefäßes in Eingriff bringen. Diese bekannten, über Ballons verfügende Katheter werden im kontrahierten, d. h. schlaffen Zustand in ein Blutgefäß eingeführt und anschließend
r» unter dem Einfluß eines Überdrucks aufgeblasen, so daß der aufgeblähte Ballonbereich mit den inneren Wänden des Blutgefäßes in Kontakt gerät und sich an diese anlegt.
Allerdings ist die Zuführung eines Überdrucks an die
ho Wände eines Blutgefäßes nicht selten schädlich für das Gewebe, es kann zu Störungen und zu einer Verzerrung und Verlagerung der Gefäßwand kommen, es kann aber auch zu einem Abreißen arterieller oder lipoider Ablagerungen kommen.
to Im übrigen ist es absolut unmöglich, mit irgendeiner hinreichenden Genauigkeit die Abmessungen der Ballonteile bzw. eines ganzen solchen Ballonkatheters zu bestimmen, wenn dieser einmal durch einen
Überdruck aufgeblasen und in ein Blutgefäß eingeführt worden ist. Ein zu starkes Aufblasen kann aber, wie schon erwähnt, zu erheblichen Beschädigungen des Blutgefäßes führen. Das gleiche gilt für alle Systeme, die unter Einwirkung eines Überdrucks einer Expansion unterworfen werden.
Im Gegensatz beispielsweise zu der Tracheairöhre der eingangs genannten US-PS 36 40 282, bei der lediglich eine im wesentlichen luftdichte Abdichiung innerhalb der Luftröhre erzielt werden soll, müssen Katheter mit geeigneten Manschetten, die in Verbindung mit Blutgefäßen verwendet werden, eine flüssigkeitsdichte Abdichtung mit der Gefäßwand erzielen, wobei diese Abdichtung normalerweise dem erheblich höheren Flüssigkeitsdruck unterworfen ist und im übrigen das Innere der Ader oder Arterie, da es niemals mit der Außenwelt in Verbindung kommt, gegenüber einer artfremden Einwirkung erheblich empfindlicher reagiert. So muß zwar bei den meisten Anwendungsfällen eines Katheters der äußere Durchmesser der Manschette in ihrer normal expandierten Form geringfügig größer sein als der innere Durchmesser der umgebenden Gefäßwand, es darf von der Manschette jedoch nur ein leichter, nicht traumatischer Druck ausgeübt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Katheter zu schaffen, der ohne Beschädigungen mit dem Inneren von Blutgefäßen in Verbindung treten kann und gleichzeitig so ausgebildet ist, daß durch die Ausgestaltung seiner Wandbereiche dem pulsierenden, hohen Schlagaderdruck standgehalten oder Blutgerinnsel aus Adern und Venen entfernt werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von dem eingangs genannten Katheter und besteht darin, daß an einem Ende der Manschette einstückig mit der diese umgebenden Oberflächenschicht ein aus flexiblem Material bestehender Randteil angeordnet ist, der einen verdickten Anschlußteil für die Oberflächenschicht aufweist und mit abnehmender Dicke in eine glockenförmige innenwand übergeht.
Bei der Erfindung ist besonders vorteilhaft, daß ein Katheter geschaffen ist, der einmal in seiner äußeren Erscheinungsform über die für den Fachmann nicht ohne weiteres vorzunehmende Übertragung von Maßnahmen bei Tracheairöhren auf Katheter hinausgeht, darüber hinaus aber die Manschette des Katheters selbst in bestimmter Formgebung als Wirkungsglied zur Erzielung eines übergeordneten Zwecks herangezogen wird, also nicht nur lediglich der Anlage der Katheterröhre und ihrer dichten Verbindung mit der Gefäßinnenwand dient.
Durch eine spezielle Ausgestaltung von Vor- und Rückwandbereichen der Manschette ist der Katheter in der Lage, einem pulsierenden Blutdruck standzuhalten, denn stark elastische Randbereiche einer schirmartigen Erweiterung der Manschette legen sich an die Blutgefäßinnenwände und vermindern so den Druck auf den Manschettenteil; bei einem weiteren Ausführungsbeispiel ermöglicht eine verdickte steife Rückwand das Herausziehen von Blutgerinnseln mit Hilfe eines solchen Katheters.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Im folgenden werden Aufbau und Wirkungsweise von Ausführungsbeispielen Her Erfindung anhand der Figuren im einzelnen näher erläutert. Dabei zeigt:
F i g. 1 einen Schnitt durch einen Katheter, wie er bei der Beseitigung eines Aneurismas angewendet werden kann,
F i g. 2 einen Schnitt durch ein weiteres Ausführungsbeispiel eines eine Arterie verschließenden Katheters mit geeigneter Manschettenausbildung und
F i g. 3 die Ausführungsform eines Katheters, der sich besonders gut zur Entfernung von Blutgerinnseln und Thromben, also bei derThromboembolektomie, eignet.
In F i g. 1 ist ein Katheter 10 gezeigt; er umfaßt eine in ein Körpergefäß einschiebbare Manschette. Der Katheter 10 ist innerhalb des Blutgefäßes 12 angeordnet und wird bei der Reparatur eines Aneurismas 14 in der Wand des Blutgefäßes verwendet. Aneurismen können im arteriellen System des Körpers auftreten und die am schwierigsten zu heilenden und gefährlichsten Aneurismen sind solche in den Hauptblutgefäßen, wie beispielsweise der Aorta oder der Darmarterie. Der in F i g. 1 dargestellte Katheter kann in Fällen verwendet werden, wo das Aneurisma eher einer Reparatur zugänglich ist und nicht durch Austausch beseitigt werden muß. Der F i g. 1 kann entnomm ..·» werden, daß der Katheter iö eine an beiden Seiten offen' Röhre 16 umfaßt, die bevorzugt aus einem mit Blut kompatiblem flexiblen Material besteht. Beispielsweise kann die Röhre 16 aus Silikongummi, Polyäthylen, Polypropylen, Polyurethan. Polyvinylchlorid od. dgl. hergestellt sein. Auf der Röhre 16 oder diese umgebend sind zueinander im Abstand zwei Manschetten 18 angeordnet, die so positioniert sind, daß zu beiden Seiten des Aneurismas 14 die Wand des Blutgefäßes 12 erfassen. Die Manschetten 18 sind von identischem Aufbau, jede weist eine ungefähr zylindrische Form auf, obwohl auch andere Formen des Manschettenaufbaus verwendet werden können, je nachdem, welche Blutgefäßformen erfaßt werden und mit den Manschetten in Wirkverbindung treten sollen. Jede Manschette besteht aus einer äußeren Oberflächenschicht 20, die gegenüber Gasen oder Flüssigkeiten undurchlässig ist, und aus einem elastischen, schwammähnlichen, gitterförmigtn odirr vernetzten Füllmaterial 22, welches den Raum zwischen der Röhre 16 und der Oberflächenschicht 20 ausfüllt. Das Fü:;material 22 weist Poren oder Leerstellen auf, die miteinander jeweils in Verbindung steht, so daß jedes Fluidum, sei es gasförmig oder flüssig, von dem Füllmaterial aufgenommen werden kann. Einige der für eine solche maschige oder vernetzte Struktur geeigneten Materialien sind beispielsweise Polyurethane, Silikongummi, Gummi und Polyvinylalkohole oder ähnliche geschäumte Kunststoffe.
Die gleichen Materialien können an sich auch zur Bildung der äußeren Oberflächenschicht 20 verwendet werden, diese äußere Oberflächenschicht 20 enthält jedoch keine Poren, Leerstellen oder Zellen. Bevorzugt ist die äußere Oberflächenschicht einstückig mit dem Füllmaterial 22 ausgebildet, was dadurch erreicht werden kann, daß die äußere Oberflächenschicht mit dem Füllmaterial längs der gemeinsamen Verbindungsfläche 24 verbunden ist. So kann man die äußere Oberflächenschicht mit dem Füllmaterial unter Benutzung eines Klebemittels verkleben, in idealer Weise wird jedoch die äußere Oberflächenschicht dadurch gebildet, daß über die äußere Oberfläche des Füllmaierials ein geeignetes Oberflächenmaterial aulgesprüht oder ausgebreitet wird. Dies veranlaßt dann auch das äußere Oberflächenmaterial, sich in einige der Poren oder Zellen des Füllmaterials hineinzuerstrecken, so daß die Verbindung noch verbessert wird. Auch läßt sich die äußere Oberflächenschicht 20 zu dem Zeitpunkt, an welchem das schwammige Füllmaterial hergestellt wird,
integral in der Weise anformen oder ausbilden, daß eine undurchlässige Haut über dem schwammigen Material erzeugt wird. Zur Bildung dieser äußeren Hautoberfläche während des Herstellungsvorgangs des Füllmaterials lassen sich bekannte Gieß-, Schaum- und sonstige Herstellungsverfahren verwenden.
Das Füllmaterial ist mit der Röhre 16 in einem solchen Ausmaß verbunden, wie es der Oberfläche 26 zwischen beiden entspricht. Auf diese Weise bilden die Teile der Manschette 18, umfassend die äußere Oberflächenschicht 20 und das Füllmaterial 22, auf der Röhre 16 eine cinstückige F.inheit. Daher bcfindcl sich weder zwischen der Röhre 16 und dem Füllmaterial 22 noch zwischen dem Füllmaterial 22 und der äußeren Oberflächenschicht 20 irgendein Zwischenraum, in welchem sich ein Fluidum ansammeln könnte; Fluidum fließt lediglich durch die Poren und Zellen des Füllmatcrials.
Um die Einführung und das Abziehen eines Fluidums
1 m-w% Inrt 4
jede Manschette mit einer Kontrolleitung 28 verbunden. Diese Leitung 28 ist gebildet von einer flexiblen Röhre mit geringem Durchmesser und verfügt über ein Endteil 30, welches sich durch die äußere Oberfläche 20 der Manschette und in das Füllmaterial 22 hineinerstreckt. Die äußere Oberfläche der Manschette ist gegenüber der Kontrolleitung abgedichtet, so daß aus dem Inneren der Manschette am Eintrittspunkt der Kontrolleitung in diese kein Fluidum entweichen kann. Bevorzugt ist der Endteil 30 jeder Kontrolleitung innerhalb der Manschette an mehreren Punkten 32 perforiert, um so eine Verbindung des Fluidums mit den Poren und Zellen des Füllmaterial 22 noch zu verbessern.
Das äußere Ende jeder Kontrolleitung 28 ist mit einemAnschlußstück 34 versehen, welches so ausgebildet ist, daß die Kontrolleitung mit einem Saugsystem verbunden werden kann. Beispielseise kann jedes Anschlußstück 34 als Mutterstück eines Lür'schen Verbinders ausgebildet sein, in welchen die Lür'sche Spitze einer Spritze eingesetzt werden kann. In Fig. 1 weist der Katheter 10 an den Enden zweier getrennter Kontrolleitungen 28 getrennte Anschlußstücke 34 auf. Es versteht sich jedoch, daß diese beiden Kontrolleitungen auch in einen einzigen Auslaß münden könnten, an welchen dann über ein einziges Anschlußstück 34 ein Saugsystem angeschlossen werden kann, um gleichzeitig Fluidum aus beiden Manschetten abzuziehen.
Bei der Verwendung des Katheters 10 mit den das Körpergefäß erfassenden Manschetten bei der Reparatur eines Aneurismas 14 nach Fig. I werden stromaufwärts und stromabwärts des Aneurismas an solchen Punkten, an dene-, die Arterie gesund erscheint. Klammern angelegt. Es wird dann in die Arterienwand an der Stelle des Aneurismas ein Schlitz vorgenommen und aus den Manschetten 18 wird durch eine Saugwirkung ausreichend Fluidum abgezogen, um ein Zusammenziehen der Manschetten zu bewirken.
Dieser Abzug des Fluidums veranlaßt das schwammähnliche Füllmaterial sich aufgrund des äußeren atmosphärischen Drucks oder des Flüssigkeitsdrucks zusammenzuziehen, der sich gegen die äußere Oberflächenschicht 20 der Manschette legt und der ausreichend groß ist, um die elastische Widerstandskraft des Füllmaterials zu überwinden. Die Zusammenziehung der Manschetten ermöglicht die Einführung des Katheters 10 ohne Schwierigkeiten durch den Schlitz im Aneurisma 14 und dessen Anordnung innerhalb der Arterie in der Weise, daß sich zu jeder Seite des Aneurismas eine Manschette befindet. Nun wird es dem [ luidutn ermöglicht, durch die Kontrolleitungen 28 zurück in die Zwischenräume des Füllmatcrials 22 zu fließen, so daß die Manschetten wieder ihre normalen Abmessungen einnehmen und die inneren Wände der Arterie erfassen. Da normalerweise durch die Leitungen 28 kein Fluidumsüberdruck zugeführt wird, bewirkt allein die normale Expansion des elastischen, schwammgleichen Füllmaterial 22 jeder Manschette eine Abdichtung, die hinsichtlich des Arteriengewebes weniger gefährlich und schädlich ist. Tatsächlich ist es in manchen Anwendungsfällen auch bevorzugt, die äußere Oberflächenschicht 20 aus einem flexiblen, jedoch unelastischen Material herzustellen, so daß die Expansion der Manschette 18 auch dann begrenzt ist. wenn unbeabsichtigterweise über die Kontrolleitung 28 ein Oberdruck zugeführt wird. Mit einer nicht elastischen Oberfläche expandiert sich die Manschette von einer zusammengezogenen oder kontrahierten Konfiguration
ZüriiCi* ϊΓϊ OiC normale CXpSnuiCriO Konfiguration, wuuci
dann an diesem Punkt eine weitere Expansion aufgrund der nicht elastischen, äußeren Oberflächenschicht 20 selbst dann verhindert wird, wenn dem Füllmaterial 22 ein Überdruck zugeführt wird.
Ist einmal die röhrenförmige Einheit mit den die Gefäßwände erfassenden Manschettenstrukturen innerhalb der Arterie 12 angeordnet und sind die Manschetten 18 gegen die Arterienwand expandiert, dann wer Jen die weiter vorn erwähnten und mit der Arterie verbundenen Klammern wieder gelöst, so daß das Blut frei durch die Röhre 16 fließen kann. Der Blutfluß und die Zirkulation des Blutes innerhalb der Arterie bleibt nun ununterbrochen, während der Chirurg die notwendigen Heilungsmaßnahmen und Reparaturen an der geschwächten Arterienwand durchführt. Nachdem die Reparatur vollendet ist. werden an die Arterie wiederum Klammern angelegt, die Manschetten 18 werden kontrahiert und der Katheter 10 wird durch den kleinen, verbleibenden Schlitz in der Arterienwand herausgezogen. Der Schlitz wird dann vernäht und die Klammern werden geöffnet.
In den F i g. 2 und 3 sind weitere Ausführungsbeispiele eines Katheters mit Gefäßwände erfassenden Manschetten nach vorliegender Erfindung dargestellt, bei diesen Ausführungsbeispielen ist der Manschettenaufbau im allgemeinen identisch zu dem, der bei 18 in Fig. 1 erläutert worden ist. Daher werden auch die in F i g. 1 schon verwendeten Bezugszeichen auf die entsprechenden, sich in den F i g. 2 und 3 wiederfindenden Strukturen angewendet.
In Fig. 2 ist ein einen Verschluß bewirkender Katheter 36 dargestellt, der während der Reseki.on einer Arterie und des Ersatzes eines beschädigten Abschnittes mit einem künstlichen Transplantat verwendet werden kann. Es gibt Situationen, bei denen eine
■ beschädigte Arterie weggeschnitten und ein künstliches Transplantat für den weggeschnittenen Teil eingeführt werden muß. Ist beispielsweise ein Aneurisma nicht zu reparieren oder zu heilen, muß die beschädigte Arterie weggenommen und an ihrer Stelle ein künstliches Transplantat den weggeschnittenen Teil der Arterie eingesetzt werden; es kann auch eine Verengung auftreten, die eine Resektion und den Ersatz mit Hilfe eines künstlichen Transplantats erforderlich macht. Um den Ersatz anbringen zu können, muß der Chirurg
: resektierte Enden vorliegen haben, mit denen er unbehindert durch irgendeine Vorrichtung arbeiten kann, daher wird der Verschlußkatheter 36 der F i g. 2 erforderlich. Dieser Verschlußkatheter besteht ans einer
Röhre oder einer Leitung 38 mit einem abgeschlossenen Ende 40 und einem offenen Ende 42. Am offenen Ende 42 kann ein geeignetes Verbindungsstück, beispielsweise das Verbindungsstück 34 der F i g. 1 angeordnet sein, so daß der Röhre 36 ein Saugzug zugeführt werden kann. Das abgeschlossene Ende 40 der Röhre 36 ist bevorzugt abgerundet, um eine einführbare Spitze zu bild?); angrenzend an das abgeschlossene Ende der Röhre ist eine Manschette 18 angeordnet und fest mit der Röhre verbunden. Diese Manschette ist in ihrem Aufbau identisch zur Manschette der F i £. 1; allerdings ist bei dem Verschlußkatheter 36 der F i g. 2 die Röhre 38 mit öffnungen oder Perforationen 44 versehen, die mit dem Füllmaterial 22 innerhalb der Manschette in Verbindung steht. Auf diese Weise läßt sich ein Zusammenziehen der Manschette dadurch erzielen, daß an das Verbindungsstück 34 eine Saugvorrichtung befestigt und aus dem Füllmaterial 22 durch die öffnungen 44 ein Fluidum abgezogen wird.
Um den Verschlußkatheter 36 zu verwenden, wird die Arterie an einem Bereich gesunden Gewebes stromaufwärts des beschädigten Abschnittes abgeklemmt. Es wird dann angrenzend an und stromabwärts des Bereiches des Gefäßes, das entfernt werden soll, ein Schlitz eingeschnitten. Dann wird die Manschette 18 des Verschlußkatheters kontrahiert, so daß dieser stromabwärts des Schlittens in die Arterie eingeführt werden kann; anschließend ermöglicht man es der Manschette, ihre ursprünglichen Abmessungen wieder zu gewinnen und sich so an die Arterienwand anzulegen und mit dier?r in Kontakt zu treten. Der beschädigte Teil der Arterie wird dann weggeschnitten. Wahlweise kann auch am weggeschnittenen Ende nahe der Klemme ein zweites Verschlußsystem in der Arterie eingeführt werden und die Klemme entfernt werden.
Der in Fig.2 gezeigte Verschlußkatheter weist eine schirmartige Fortsetzung, Erstreckung oder Randteil 46 auf, der angrenzend an das abgeschlossene Ende 40 der Röhre 38 am Ende der Manschette 18 befestigt ist. Der Randteil 46 ist in etwa in seiner Form schalenförmig oder schirmartig und ist mit seinem Basisteil an der äußeren Schicht 20 am gekrümmten Endbereich der Manschette 18 befestigt, wobei sich der offene Randbereich des Randteils in Vorwärtsrichtung bezüglich des geschlossenen Endes der Röhre 38 erstreckt. *s Die Basiswand 48 dieses Randteils ist mit Bezug auf den Randkantenbereich der Seitenwand 50 des Randteils 46, der außerordentlich dünn ist, relativ dick. Der Randteil ist insgesamt aus flexiblem Material hergestellt, daher ist die Seitenwand 50, insbesondere in dem Bereich angrenzend an den äußeren Rand und in Vorwärtsrichtung vom geschlossenen Ende der Röhre 38 gesehen, extrem flexibel. Der Durchmesser des Randteils kann annähernd gleich sein dem Durchmesser der Manschette in der expandierten Position und die Befestigung des Randteils an der äußeren Schicht 20 der Manschette garantiert, daß der Randteil mit der Manschette kollabiert und das Einführen des Verschlußsystems in das Gefäß nicht behindert
Bei Einführung des Verschlußkatheters in die Arterie kann der Druck gegen diesen in bestimmten Fällen den Wert bis zu 250 bis 350 Millimeter Quecksilbersäule erreichen, wobei sich am Höhepunkt des Pulsschlages die Arterienwand ausreichend expandieren kann, so daß es möglich ist, daß um die Manschette des Verschlußsystems herum Blut fließt Der elastische Randteil 48 ist so ausgebildet, daß sie ein solches Blutdurchsickern verhindert denn die Blutstöße gegen den Randteil pressen die dünne Seitenwand 50 in Kontakt mit der Arterienwand. Dies reduziert den Blutdruck auf die Manschette 18 und verhindert eine Leckage oder ein Durchsickern zwischen der Manschette und der Arterienwand. Es ist offensichtlich, dall die dünne Seitenwand des Randteils die Einführung und das Herausziehen ohne Beschädigung der Arterienwand ermöglicht, insbesondere, da der Randkantenbereich extrem dünn und flexibel ist.
Das arterielle Transplantat wird mit den abgeschnittenen Enden des Blutgefäßes vernäht mit der Ausnahme eines geringfügigen Abschnittes zwischen etwa 6,5 und 13 mm an dem Punkt, an welchem die offenen Enden der Röhren 38 jedes Verschlußsystems hervorkommen. An diesem Punkt wird ein loser Stich gemacht, der beispielsweise in einer Schleife offen bleibt, dann wird jede Manschette 18 jedes VerschluBsystems nacheinander kontrahiert und zum Zusammenziehen veranlaßt der Katheter wird herausgezogen und der lose Stich wird angezogen und verknüpft, um das arterielle Transplantat zu vervollständigen.
Die Verwendung eines solchen Verschlußkatheters 36 ist den bisher bekannten Techniken des Abklemmens einer Arterie mit einer Gefäßklemme überlegen, denn das Verschlußsysiem ist mit Bezug auf das arterielle Gewebe weniger schädlich und verletzend. Ähnliche Techniken können auch verwendet werden bei der Reparatur und Heilung von venösen Blutgefäßen.
Ein in seinem Aufbau dem Randteil 46 ähnlicher Randteil kann auch in Verbindung mit dem Katheter IC der Fig. 1 verwendet werden und ist dort mit 35 bezeichnet Der Randteil 35 ist zum Randteil 4t identisch mit der Ausnahme, daß an der Röhre 16 keir abgeschlossenes Ende 40 vorgesehen ist.
In Fig.3 ist ein Katheter 48 zur Verwendung ir Verbindung mit einer Thromboembolektomie darge stellt Dieser Katheter ist ähnlich dem Verschlußkathe ter der F i g. 2 ausgebildet und umfaßt eine Röhre 38 mii einem Verbindungsstück 34 am offenen Ende dcrselber und Perforationen 44. die mit dem Inneren dei Manschette 18 in Verbindung stehen. Das abgeschlossene Ende des Katheters 58 bildet eine nach vorr gerichtete Spitze 60, die etwas fester als da; abgeschlossene vordere Ende 40 des Verschlußsystem! 36 ist, denn die Spitze 60 trägt zur Eindringling in einer Thrombus bei. Des weiteren sei darauf hingewiesen, daC die äußere Schicht 20 der Manschette 18 bei 62 verdickt ist, um so eine versteifte Rückwand bzw. einen Randtei 64 der Manschette zu bilden. Dieses Randteil verfügi nicht über eine abgerundete Oberfläche ähnlich dei Vorderwand der Manschette, die mit Bezug auf die Oberfläche der Röhre 38 geneigt verläuft, sondern isi hier als relativ flache Oberfläche ausgebildet, die sich von der Oberfläche der Manschette ausgehend nacr innen erstreckt Der Randteil 64 ist aufgrund de: verdickten Teils 62 der äußeren Schicht 20 steif genug um als Haltewand für den Thrombus zu dienen, wenr der Katheter und die Manschette nach Eindringen ir den Thrombus rückwärts wieder herausgezogen wer den. Auf diese Weise wird der Thrombus oder da: Blutgerinnsel daran gehindert, beim Zurückziehen dei Manschette um diese herum wieder abzugleiten. Da zui Erhöhung der Steifigkeit lediglich die Rückwand dei Manschette verdickt ist, verbleibt der Rest der äußerer Schicht 20, die mit der Gefäßwand in Verbindung steh nachgiebig und flexibel so daß die Manschette gegen ai der Gefäßwand anhängende Ablagerungen fibrösei oder lipoider Materie entlangschabt Um sicherzustel
len, daß solche Ablagerungen (plaque) nicht erfaßt und während des Zurückziehens der Manschette von der Gefäßwand abgerissen werden, ist der Randteil 64 dick ausgebildet angrenzend an die Röhre 38 und verjüngt sich nach oben in der Weise, daß die äußeren Teilbereiche der Rückwand dünner und flexibler als die unmittelbar der Röhre anliegenden Teile sind.
Bei der Verwendung des in Fig.3 gezeigten Katheters wird der Katheter durch einen Einschnitt in eine Arterie oder Vene oberhalb oder unterhalb eines Thrombus oder Blutgerinnsels eingeführt. Dabei wird auf das Verbindungsstück 34 ein Saugzug ausgeübt, so daß durch die Perforationen 44 Fluidutn entfernt wird und das Füllmaterial 22 und die mit diesem fest verbundene Oberfläche 20 zusammengezogen wird. Der Katheter 58 mit der zusammengezogenen, kontrahierten Manschette 18 wird dann durch den Schlitz in das Blutgefäß eingeführt. Ist die Manschette einmal durch A*n Thrombus gelangt, dann ermöglicht man es der Manschette, wieder ihre normale Abmessung abzunehmen. Der Katheter 58 wird dann zurückgezogen und die Manschette hält das Blutgerinnsel fest und führt es in Richtung auf den Auslaßschlitz. Nach Entfernung des Thrombus und des Katheters 58 wird der Schlitz dann vernäht. Es sei darauf hingewiesen, daß der Manschettenabschnitt wenig oder keinen Druck auf die Gefäßwand ausübt, es wird lediglich ein solcher Druck ausgeübt, der sich ergibt durch die natürliche Rückkehr oder die natürliche Aufweitung ihrer Strukturen aus dem vormals zusammengezogenen Zustand.
Bei einer Verwendung in Blutgefäßen ist es im allgemeinen vorteilhafter, die Zwischenräume des Füllmaierials 22 der Manschette 18 mit einer Flüssigkeit, beispielsweise Wasser, zu füllen, da die Flüssigkeit weniger kompressionsfähig als das Gas ist und das Volumen der Manschette einer Änderung weniger unterworfen ist. Es lassen sich jedoch auch Luft oder andere Gase zum Füllen der Zwischenräume der Manschette verwenden, insbesondere wenn die äußere Oberfläche 20 der Manschette aus einem flexiblen, jedoch nicht elastischem Material gebildet ist, um so ίο formschlüssig die Ausdehnung der Manschette zu begrenzen.
Es versteht sich für jeden Fachmann, daß es hier gelungen ist, einen neuen röhrenförmigen Katheter herzustellen, der Manschetten aufweist, die in der Lage sind, mit Gefäßwänden in Kontakt zu treten; ein solcher Katheter ist insbesondere gut geeignet zur Verwendung bei Flüssigkeiten führenden Gefäßen innerhalb eines lebenden Körpers. Es versteht sich aber, daß die bisher beschriebene Vorrichtung selbstverständlich auch andere ren Benutzungszwecken als die speziell beschriebenen angepaßt werden kann, beispielsweise als Beförderungssystem oder Segel, um einen Drucksensor in eine gewünschte Position im kardiovaskulären System zu bringen. Zu diesem Zweck läßt sich der Katheter der Fig.2 ohne den Randteil 46 mit einem Drucksensor verbinden. Die Manschette 18 kann nach Art eines Segels expandiert werden, um den Sensor in das kardiovaskuläre System zu tragen, dabei würden die Abmessungen der Manschette in der expandierten Position geringer sein als der Durchmesser der Wände der Blutgefäße, durch welche die Manschette wandert.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Katheter, bestehend aus einer Röhre und einer diese umgebenden Manschette aus elastischem, in einem Netzwerk ein Fluidum aufnehmendem Füllmaterial, einer flexiblen flüssigkeits- und gasundurchlässigen, das Füllmaterial umgebenden Oberflächenschicht, sowie einer mit dem Füllmaterial in Verbindung stehenden Leitung zum Abziehen eines darin vorhandenen Fluidums. wodurch sich die Manschette um die Röhre zusammenzieht, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Ende der Manschette (18) einstückig mit der diese umgebenden Oberflächenschicht (20) ein aus flexiblem Material bestehender Randteil (46, 64) angeordnet ist, der einen verdickten Anschlußteil für die Oberflächenschicht (48, 62) aufweist und mit abnehmender Dicke in eine glockenförmige Seitenwand übergeht
2. Katheter i!2ch Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die glockenförmige Seitenwand in einer Randkante (50) endet, die zum verdickten Anschlußteii im Abstand gehalten und hochelastisch ist und sich schirmartig als Randteil (46) in einer zur Manschette (80) abgewandten Richtung öffnet.
3. Katheter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (18) im Abstand zu einem geschlossenen Er.dbereich (40) der Röhre (38) angeordnet ist und die dünnwandige Randkante (50) des Randteils (46) etwa in Höhe des geschlossenen Endes (40) der Röhre (38) endet.
4. Katheter nach einem der Ar.jprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht (20) der Manschette einstückig mit df n Füllmaterial (22) und beide wiederum einstückig mit der Röhre (38) verbunden sind.
5. Katheter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Oberflächenschicht (20) der Manschette (18) zur Verhinderung einer Ausdehnung über den Normalbereich hinaus aus nichtelastischem Material besteht.
6. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die an das verschlossene Ende (60) der Röhre (38) angrenzende Vorderwand der Manschette (18) vom verschlossenen Ende ausgehend nach rückwärts geneigt ist und die Manschettenrückwand den verdickten Randteil (64) bildet, der im wesentlichen senkrecht zur Röhre (38) verläuft und sich im Übergangsbereich zur Manschettenoberflächenschicht (20) verdünnt (F i g. 3).
7. Katheter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Röhre (38) als Verbindungsleitung für die Zuführung und Abführung des Manschettenfluidums ausgebildet ist und mindestens eine mit dem Füllmaterial (22) der Manschette (18) in Verbindung stehende Öffnung (44) aufweist.
8. Katheter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß beide Endbereiehe der Röhre (16) offen sind und angrenzend an den anderen Endbereich ebenfalls eine kompressible Manschette (18) angeordnet ist.
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