DE2507823B2 - Verpackungseinheit aus einem buegel und flaschenartigen behaeltern - Google Patents

Verpackungseinheit aus einem buegel und flaschenartigen behaeltern

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D71/00Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material
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Description

Kegelstumpfflächen nicht sichergestellt wäre. Es ergibt sich eine Verpackungseinheit, bei welcher eine Befestigung der flaschenartigen Behälter in dem Bügel nach dem Verschließen der Behälter mit den Deckeln oder durch einfaches Aufschieben des Bügels au^ die Deckel oder Einschieben der Deckel in den Bügel erfolgt. Die Verbindung ist fest und zuverlässig, läßt sich aber ohne Zuhilfenahme eines Werkzeuges leicht wieder lösen. In der neuen Verpackungseinheit können selbst schwere Behälter zusammengefaßt und transportiert werden. Wegen der Verkeilung der Deckel der Behälter in den Muffen des Bügels spielen auch die Gleiteigenschaften der jeweils verwendeten Werkstoffe eine Rolle. Besonders gute Ergebnisse wurden erzielt, wenn man Kunststoff als Werkstoff verwendete, wobei die Werkstoffkombination gemäß Anspruch 6 besonders vorteilhaft ist. Der Bügel kann von Hand auf die Behälterdeckel aufgedrückt werden, das Aufdrücken kann aber auch mit Hilfe einer automatischen Maschine erfolgen, welche zuerst die Anordnung alier Behälter einer Verpackungseinheit zueinander vornimmt und dann den Bügel auf den Deckeln anbringt und ihn mit einer vorbestimmten Druckkraft über die Deckel schiebt. Die Druckkraft oder Anpreßkraft wird hierbei so eingestellt, daß die Reibungskraft zwischen Muffen und Deckeln gerade groß genug ist, daß diese sicher im Bügel gehalten werden, daß sie jedoch leicht von dem Verbraucher aus dem Bügel herausgeschoben werden können, in dem er auf den Deckel eines Behälters drückt. So ergibt sich ein weiterer Vorteil der neuen Verpackungseinheit in Form sehr niedriger Herstellungskosten, weil die Verpackungseinheit durch eine automatische Maschine mit Hilfe eines ebenfalls sehr billig herzustellenden Bügels aus gegossenem Kunststoff hergestellt werden kann.
Zum besseren Verständnis wird die Erfindung im folgenden anhand eines den Schutzumfang nicht begrenzenden Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen in -»o
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht der Verpakkungseinheit, bei welcher einer der Behälter aus dem Bügel der Verpackungseinheit herausgenommen ist;
Fig.2 eine Draufsicht auf den Bügel der VerpakkungseinheitderFig. 1;
F i g. 3 einen Schnitt in der Ebene HI-III der F i g. 2; F i g. 4 eine Untersicht in der Ebene IV-IV der Fig. 3; F i g. 5 eine Draufsicht auf den Deckel eines Behälters der Verpackungseinheit der F i g. 1; und
Fig.6 eine Einzelheit eines Schnittes in der Ebene Vl-VI der F ig. 3.
In den Zeichnungen bezeichnet das Bezugszeichen die zusammenzufassenden Behälter, hier Flaschen, die jede aus Kunststoff bestehen und auf einsn Hals aufgeschraubt einen Deckel 2 tragen. Der Deckel 2 besteht aus Polypropylenguß. Er weist an seiner Seitenfläche 160 Rillen mit Dreieckprofil auf, deren Tiefe 0,2 mm beträgt. Der Durchmesser des durch die Spitzen der Rippen 10 der Muffe 8 gehenden Kreisquerschnittes liegt zwischen dem Durchmesser des Kreisquerschnittes durch die Spitzen der Rippen 3 des Deckels 2 an dessen oberem Ende einerseits und an dessen unterem Ende andererseits. So beträgt der Durchmesser des gerillten Deckels an der Spitze der Rippen 3, die zwei aufeinanderfolgende Rillen 4 trennen, b-> 29,2 mm im oberen Bereich des Deckels und 30 mm im unteren Bereich des Deckels. Der Deckel 2 ist somit kegelstumpfförmig, und die Rillen 4 sind längs der Mantellinien dieses Kegelsiumpfes angeordnet. Die Höhe des Deckels beträgt 34 mm.
Der Bügel, der die Herstellung der Verpackungseinheit erlaubt, trägt insgesamt das Bezugszeichen 5. Der Bügel 5 besteht aus gegossenem Choc-Polystyrol; er weist eine langgestreckte ebene Platine 6 auf, deren große Achse geradlinig ist und die an ihren beiden Enden abgerundet ist. Die Platine 6 ist von einem Rand 7 von 12 mm Höhe umgeben und weist sechs öffnungen mit einem Durchmesser von 29,4 mm auf. Auf jeder der genannten öffnungen sind zylindrische Muffen 8 angeordnet, die mit der Platine 6 verbunden sind und sich auf der Seite der Platine befinden, auf welcher der Rand 7 angeordnet ist. Die Höhe der Muffen 8 ist gleich der Höhe des Randes 7. Im unteren Abschnitt jeder Muffe 8 ist eine Abfasung 9 vorgesehen. Jede Muffe 8 weist innen zwölf Rippen 10 auf, die aus der Innenwandung der Muffe vorspringen. Die Rippen 10 haben einen halbkreisförmigen Querschnitt, wobei der Radius des Halbkreises 0,3 bis 0,6 mm beträgt. Die Rippen 10 erstrecken sich von dem Ende der Muffe, an dem sich die Abfasung 9 nicht befindet, weg über eine Länge von 9 mm. Die Achsen der sechs Muffen 8 des Bügels 5 sind parallel in der längsverlaufenden Mittelebene des Bügels angeordnet, und die Muffen 8 sind untereinander durch Stege verbunden, die in dieser längsverlaufenden Mittelebene angeordnet sind. In den Bereichen, in denen die Muffen 8 den Rand 7 berühren, fallen die Wandung des Randes 7 und die Wandung der Muffe 8 zusammen. Die Dicke der die Muffen 8 bildenden Wandung beträgt etwa 1,5 mm.
Wünscht man eine Verpackungseinheit aus sechs Flaschen 1 herzustellen, so ordnet man die Flaschen nebeneinander und parallel zueinander derart an, daß ihre Achsen (seitlich) miteinander fluchten. Man stülpt dann den Bügel 5 über die Deckel 2 und drückt entweder mit Hilfe einer Presse oder mit der Hand auf den Bügel 5, derart, daß der Bügel über die Deckel geschoben wird. Dieses Aufschieben wird durch die Anwesenheit der Abfasungen 9 erleichtert, die das Eindringen des oberen Abschnittes des Deckels in das Innere der Muffe 8 erleichtern. Dieses Eindringen wird ferner durch die Tatsache erleichtert, daß die Rippen 10 in der Nachbarschaft der Abfasung 9 fehlen. Sind die Deckel in die Muffen 8 eingefädelt, so wird das Eindringen der Deckel in den Bügel 5 allmählich schwieriger, da sich die Rippen 10 in den Rillen 4 der Deckel verkeilen, wobei das Verkeilen nicht nur aus der Durchmesserverkeilung aufgrund der leichten Konizität des Deckels herrührt, sondern auch von dem Querschnitt der Rippen 10, welche breiter sind als die Rillen 4, die ihnen gegenüberstehen, wodurch an jeder Rippe eine Verformung der vorliegenden Rille und Rippe hervorgerufen wird. Mit anderen Worten, das Verkeilen des Bügels auf den Deckeln 2 rührt einerseits aus der Konizität der Deckel und andererseits dem Zusammenwirken der Rippen 10 mit den Rillen 4 her. Es wurde festgestellt, daß mit den oben angegebenen Abmessungen ein sechs Behältern, die jeder etwa 340 g wiegen, zugeordneter Bügel eine perfekte Verpackungseinheit dieser sechs Flaschen erzeugt, wenn man den Bügel mit einer Preßkraft von etwa 50 kg auf die Flaschen stülpt. Unter diesen Bedingungen kann man einerseits die Behalter-Verpackungseinheit tragen, indem man nur den Bügel 5 ergreift, und andererseits einen Behälter aus der Verpackungseinheit herausziehen, indem man mit der Hand auf die Oberseite des entsprechenden Deckels 2 drückt.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (6)

Patentansprüche:
1. Verpackungseinheit aus einem Bügel und flaschenartigen Behältern, die jeder einen den oberen Abschnitt des Behälterhalses überdeckenden Deckel aufweisen, wobei alle zur Verpackungseinheit gehörenden Behälter durch den Bügel in entsprechend vielen öffnungen mit Kreisquerschnitt, die an ihrer Innenoberfläche Rippen aufweisen, deren Spitzen auf einem Kreis liegen, dessen Durchmesser kleiner ist als der Außendurchmesser des Deckels, zusammengehalten sind, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Behälter über seinen Deckel (2) in dem Bügel gehalten ist, wobei die Außenoberfläche des Deckels als Zylinder- oder Kegelstumpfmantelfläche ausgebildet ist, die in der als Kegelstumpf- oder Zylindermanielfläche ausgebildeten Innenoberfläche der öffnungen (8) des Bügels (5) verkeilbar ist, wobei aber Deckel (2) und/oder öffnungen (8) kegelförmig ausgebildet sind und wobei sich der Kegelstumpf des Deckels bzw. der öffnungen nach der dem Behälter abgewandten Seite verjüngt, und daß die Außenoberfläche des Deckel längs der Mantellinien verlaufende, nebeneinander angeordnete Rillen (4) aufweist, in welcher die längs Mantellinien verlaufenden Rippen (10) an der Innenoberfläche der öffnungen des Bügels unter Verformung einschiebbar sind, wobei die größte Breite der Rippen (10) geringfügig größer ist als die Breite der Rillen (4) und die Dicke der Rippen (10) senkrecht zur Innenoberfläche der öffnungen des Bügels geringfügig größer ist als die Tiefe der Rillen.
2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenfläche jedes Deckels (2) Rillen (4) mit Dreieckprofil aufweist, deren Tiefe zwischen 0,1 und 0,3 mm liegt, daß die Dicke der Rippen (10) gemessen senkrecht zur Oberfläche der Muffe (8) zwischen 0,3 und 0,6 mm liegt, daß die größte Breite der Rillen (4) des Deckels (2) zwischen 0,3 und 0,6 mm liegt, und daß die größte Breite der Rippen (10) des Bügels (5) zwischen 0,6 und 1,2 mm liegt.
3. Verpackungseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Muffen (8) zwischen dem 0,15fachen und 0,80fachen, vorzugsweise zwischen dem 0,25fachen und 0,50fachen der Höhe der Deckel (2) liegt.
4. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüehe 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (10) der Muffen (8) erst in einer Entfernung vom unteren Muffenrand, die zwischen dem 0,1 fachen bis 0,4fachen der Höhe der Muffe beträgt, beginnen.
5. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüehe 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Rillen (4) auf dem Deckel (2) in Abhängigkeit von dem Gewicht jedes Erzeugnisses zwischen dem 5fachen und 20fachen der Zahl der Rippen (10) an der Muffe (8) liegt.
6. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckel (2) der Behälter (1) der Verpackungseinheit aus Kunststoff, beispielsweise Polypropylen, bestehen, und daß der Bügel (5) aus Kunststoffguß, beispiels- μ weise Choc-Polystyrol, besteht.
Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit aus einem Bügel und flaschenartigen Behältern nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
Es ist eine solche Verpackungseinheit bekannt (FR-PS 20 68 858), bei welcher der Bügel die flaschenartigen Behälter an den Flaschenhälsen hält. Der Bügel weist öffnungen auf mit Zähnen, die in das Innere der öffnungen vorspringen. Die Zähne sind elastisch biegsam und werden gegen ihr radial nach innen gerichtetes Ende zu schmäler und dünner. Die Zähne müssen daher ein beträchtliches Stück in die Auskehlung des Flaschenhalses vorspringen, um den gesamten Behälter zuverlässig halten zu können. Weil die Zähne weich sind, besteht immer die Gefahr, daß sich die Zähne beim Tragen des Bügels nach unten durchbiegen und den Behälter nach unten durchrutschen lassen. Die bekannte Verpackungseinheit hat ferner den Nachteil, daß zunächst der Eügel an den Flaschen befestigt werden muß, bevor auf den Flaschenhälsen die Deckel aufgebracht werden können.
Es ist ferner eine Verpackungseinheit bekannt (DT-OS 19 15 479), bei welcher der Bügel unter dem Deckel des Behälters befestigt ist. Der Umfang des Deckels ist etwas größer als der Behälterhals, so daß die Randteile des Bügels unter den Deckel greifen können. Die Entnahme des Behälters aus dem Bügel ist umständlich, weil hierzu die tragenden Randteile auseinandergespreizt werden müssen, damit man den Deckel des Behälters nach unten hindurchschieben kann. Dazu wird man ein besonderes, dünnes Werkzeug benötigen, da der Zwischenraum zwischen dem tragenden Randteil und dem Behälterhals für die Finger schlecht zugänglich ist.
Beide bekannten Verpackungseinheiten haben den Nachteil, daß die Befestigung der Behälter in dem Bügel durch eine formschlüssige Verbindung erfolgt, und es ist nicht möglch, bei den bekannten Konstruktionen eine gute und zuverlässige Haltekraft mit einer leichten Lösbarkeit der Behälter aus dem Bügel zu verbinden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungseinheit der eingangs genannten Art zu schaffen, welche in einfacher Weise dadurch hergestellt werden kann, daß der Bügel über die bereits mit ihren Deckeln verschlossenen Behälter geschoben wird, und mit welcher eine sichere und daue'rhafte Halterung der Deckel in dem Bügel bei dennoch leicht aufzubringender Lösekraft durch den Benutzer garantiert ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Verpackungseinheit mit den Merkmalen von Patentanspruch 1. Unter den Patentanspruch 1 fällt nicht die Kombination eines zylindrischen Deckels mit einer zylindrischen Muffe.
Bei der neuen Verpackungseinheit ist die Verbindung mit Deckel und Muffen des Bügels sowohl formschlüssig als auch kraftschlüssig. Der Kraftschluß wird dabei erreicht durch zwei Merkmale, nämlich einmal die Konizität des Deckelumfanges gegenüber der Muffe oder umgekehrt, zum anderen durch die Rillen des Deckels und Rippen der Muffen des Bügels. Die Keilwirkung wird also nicht nur durch das Ineinanderschieben einer Zylinderfläche und einer Kegelstumpffläche hervorgerufen, sondern gleichzeitig durch das Verkeilen der Rippen in den Rillen. Hierdurch wird trotz festem Sitz ein verhältnismäßig leichtes Lösen des einzelnen Behaälters bzw. seines Deckels aus der jeweiligen öffnung in dem Bügel ermöglicht, was bei einer Verkeilung nur mit Hilfe des Zusammenspiels von Zylinderfläche und Kegelstumpffläche oder zweier
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