DE2509105A1 - Chirurgisches naehgeraet zum zusammennaehen von organen mit metallklammern - Google Patents

Chirurgisches naehgeraet zum zusammennaehen von organen mit metallklammern

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DE2509105A1
DE2509105A1 DE19752509105 DE2509105A DE2509105A1 DE 2509105 A1 DE2509105 A1 DE 2509105A1 DE 19752509105 DE19752509105 DE 19752509105 DE 2509105 A DE2509105 A DE 2509105A DE 2509105 A1 DE2509105 A1 DE 2509105A1
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clamping jaws
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    • A61B17/115Staplers for performing anastomosis in a single operation
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Description

  • CHIRURGISCHES NÄHGERÄT ZUM ZUSAMMENNÄHEN VON ORGANEN MIT METALLKLAMMERN Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Hedizinausrtstungen, insbesondere auf chirurgische Nähgeräte zum 2usammennähen von Organen mit Metallklammern. Das betreffende Mähgerät ist zum Zusammennähen sowohl der Hohl- als auch Vollorgane sowie Gewebe in Verbindungsarten "End-an-End", t'End-an-Seite und "Seite-an-Seite" beim Anlegen des Arbeitsteils des Nähgerätes außerhalb des Zusammennähungsorgans vorgesehen.
  • Das erfindungsgemäße Nähgerät kann insbesondere züm Anlegen von Anastomosen an Organe des Verdauungskanals, beispielswe1-se beim Anlegen der Darmanastomosen verwendet werden.
  • Es ist bereits ein Mähgerät zum Zusammennähen der Organe mit Metallklammern in End-an-End, End-an-Seite und in Seite-an-Seite-Verbindungen durch Anlegen des Arbeitskopfes aul3arhalb der zusammenzunähenden Organe bekannt, das zum Anlegen der Darmanastomosen dient (s. englische Patentschrift Nr. 885 898).
  • Dieses Nähgerät enthält zwei in Verbindung tretende Klemmen, die je zwei Backen zum Festklemmen und -halten der zusammenzunähendGn Organe enthalten. Diese Klemmen sind miteinander in einer lpsbaren Verbindung gekoppelt, wobei die Stoßebene der Backen an Jeder Klemme senkrecht zu der der Klemmen steht.
  • Die aneinander stoßenden Klemmenebenen treten nach ihrer Vereinigung miteinander in Berührung, d.h. die Klmemn sind miteinander ohne Spalt zwischen den gepaarten, gegenübergestellten Backen an verschiedenen Klemmen gekoppelt.
  • An den Klemmenbacken ist eine Vorrichtung zum Ergreifen und Festhalten der Wände der zusammenzunähenden Organe mit verzahnten Leisten vorgesehen, sowie FSgazine mit Nuten für Netallklammern, mit Stößeln zum Herausstoßen der Klammern aus den Klammermagazinen, Matrizen zum Abbiegen der Klammern eingebaut. Weiter ist eine Vorrichtung zur gegenseitigen Binstellung der zusammenzunähenden Organe in Längsrichtung in bezug auf die Klemmbacken montiert.
  • Die Greif- und Halterungsvorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe im bekannten Nähgerät schließt zwei herausschiebbare Zahnleisten, die in einer Ausnehmung an Jeder Klemmbacke angeordnet sind, ein Deckstück zum Zurückhalten der Zahmleisten an der Klemmbacke und einen in der genannten Ausnehmung der Backe untergebrachten Antriebs stab zum Herausschieben der Zahnleisten aus der Klemmbacke und zu deren gegenseitiger Verstellung ein.
  • DieseZahnleisten liegen mit ihren Seitenebenen aneinander an und sind in ihrer Ausgangsstellung vollkommen in den Kleininbacken der Klemmen getaucht. Die Zähne dieser Leisten sind als zusammenwirkende, gepaarte Haltenadeln ausgeführt, die unter gleichem Zwischenabstand an den Längsstirnflächen der Zahnleisten verteilt und derart gebogen sind, daß die Nadelspitzen an einer Zahnleiste denen an der anderen entgegen gerichtet sind.
  • Die Leisten mit den Nadeln sind mit schrägen Nuten gleicher Länge ausgeführt, und an der einen Leiste gehen diese Schrägnuten in die Längsnuten über, deren Länge mit dem Zwischenabstand zwischen den Spitzen der gepaarten, gebogenen Halte nadeln in deren Ausgangsstellung in Übereinstimmung gebracht ist. Die Länge der Leiste mit den Schräg- und Längsnuten ist dieser der Ausnehmung in der Klemmbacke gleich, und diese Leiste kann bezüglich der Klemmbacke Querverschiebungen ausüben.
  • Die Länge der Leiste mit den Schrägnuten ist kleiner als bei der Ausnehmung, und diese Leiste kann sich quer und längs der Klemmbacke bewegen. Der Antriebsstab der Leisten mit den Haltenadeln weist Vorsprünge, die in die Nuten der beiden Leisten eintreten, und einen Handgriff zu dessen Betätigung auf.
  • Der Antriebsstab bzw. die Vorsprünge dieses Antriebes nehmen in bezug auf die Leisten mit den Haltenadeln zwei Sndstellungen ein, in deren einer, nämlich in der Ausgangsstellung, die Spitzen der gepaarten, gebogenen Haltenadeln auseinandergeführt und in die Klemmbacke getaucht sind, während in der andern Sndstellung diese zusammengeschlossen und aus der Klemmbacke in der Richtung der Stoßebene dieser Klemmbacken der Klemme hervortreten.
  • In dieser zweiten Endstellung des Antriebs der Leisten greifen diese zusammengeschlossen« Haltenadeln in die wände der Organe ein und halten diese fest.
  • Der Arbeitsteil der Klemmbacken an den Klemmen, an dem die Greifvorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe, Klammermagazine und Matrize angeordnet sind, ist in dem bekannten Nähgerät als Teil des Zylinders ausgeführt. An der Zylinderfläche einer der Klemmbacken Jeder Klemme ist in zylindrischen Führungen das Klammermagazin beweglich angeordnet, während an der Zylinderfläche der anderen Klemmbacke der Klemme eine Matrize eingebaut ist, wobei das Klammermagazin und die Matrize seim Zusammennähen der Organe nach erfolgter Stoßverbindung der Klemmen mit den an gepaarten Klemmbacken der zweiten Klemme entsprechend befestigten Matrize und Klammermagazin zusammenwirken. Die Klammermagazine und Matrizen können eine Drehbewegung bezüglich den Klemmbacken der Klemmen ausüben und nehmen zwei Endstellungen ein. In der einen Endstellung, nämlich der Arbeitsstellung werden das Klammermagazin und die Matrize in den Klemmbacken zwei vereinter Klemmen einander zum Zusammennahen gegenübergestellt und liegen zwischen den aneinander stoßenden Ebenen der Klenimbacken an den Klemmen. In dieser Arbeitsstellung verlaufen die Stoßebenen der gegenübergestellten und miteinander beim Zusainmennähen zusammenwirkenden Klammermagazine und Matrizen einander parallel und liegen in einem gewissen Zwischenabstand, der der mittleren Größe der möglichen Stärken der zusammenzunähenden Organe entspricht, wobei die Nuten für das Klammermagazin und Ausfräsungen zum Abbiegen der Metallklamintern in der Matrize entgegenlaufen.
  • In der anderen Endstellung, nämlich der Ausgangsstellung sind Klammermagazin und Matrize, die miteinander zusammenwirkens aus dem Bereich zwischen den Stoßebenen der Klemmbauken der Klemmen herausgeführt, und die Stoßebenen des Magazins und der Matrize stehen zueinander unter einem Winkel.
  • Die Verstellung des Magazins und der Matrize der gepaarten Klemmbaoken an den Klemmen aus der Ausgangsstellung in die Arbeitsstellung wird mit Hilfe von Drehnocken vorgenommen, die an den Klemmbacken einer der Klemmen angebracht sind und nach der Vereinigung der Klemmen an starr mit dem Magazin und der Matrize verbundenen Vorsprungen greifen.
  • Der Aufbau des bekannten Mähgerätes bedingt die folgenden charakteritisnen gegenseitigen Stellungen der Funktionalteile des Nähgeräts, die verschiedenen, kennzeichnenden Operationsstufen entsprechen.
  • Beim @usammendrücken der zllsammensunähenden Organe zwischen den Klemmbacken der Klemme sind die Halteleisten mit den Haltenadeln vollkommen in die Yeiniiibacken eingetaucht, die gepaaren, gebogenen Haltenadeln auseinandergeführt, das Magazin und die Matrize stehen in deren Ausgangsstellung und sind ganz aus dem Bereich zwischen den Stoßebenen der Klemmbacken der Klemme herausgeführt.
  • Bei Festlegung der Wände der zusammenzunähenden Organe treten die Haltenadeln der Leisten der GreiS- und Festhaltevorrichtung für die Wände eines Organes hinter die Stoßebenen der Klemmbacken hinaus und nehmen im Bereich zwischen diesen Stoßebenen ihre Stellung ein, wobei die gepaarte Haltenadeln zusammengeschlossen sind. Das Magazin und die Matrize der Klemme stehen in ihrer Ausgangsstellung.
  • Beim Zusammennähen einer der Umfangshälften der gegenübergestellten Wände der zusamenzunähenden Organe sind die Klemmen auf Stoß vereint, die zusammengeführten, gepaarten Klemmbacken dieser Klemmen stehen eine von der anderen mit einem gewissen Zwischenabstand ab. Die gegenübergesteLlten Klammermagazin und Matrize eines Klemmbackenpaars der Klemmen, mit dessen Hilfe das Zusammennähen der Umfangshälfte der Wände durchgeführt wird, nehmen ihre Arbeitsstellung zwischen den Stoßebenen der etwas abstehenden, gepaarten Klemmbacken und zwischen den Spitzen der Haltenadeln an den Klemmbacken ein, wobei der Zwischenabstand zwischen dem Magazin und der Matrize wesentlich kleiner als der Abstand zwischen den Haltenadeln dieses gegenübergestellten Klemmbackenpaars an den verschiedenen Klemmen ist. Das Klammermagazin und die Matrize des zweiten Klemmbackenpaars an den Klemmen stehem in @ nre MIsgangste: lang.
  • Das Klammermagazin des bekannten Nähgeräts ist in Form eines Gehäuses einer zusammengesvellten; räumlichen Gestalt mit zy-X ntriscler Innenffl«>he ausgeführt , die bezüglich der zylindriEc^sen Oberfläche der Klemmbacke drehbar ist. In diesem Gehäuse sind Nuten für die Metallklammern vorgesehen, in welche zu mehreren Sektionen vereinte Stößel eingesetzt sind.
  • Beim Einwirken auf Jede Stößelsektion mit den Fingern der Hand werden aus dem Klammermagazin gleichzeitig drei bis vier Metallkalmmern herausgestoßen. Der Rücken der Stößelsektion ragt in seinem Ausgangszustand außerhalb des Klammermagazins heraus, und zur Vermeidung einer willkürlichen Verstellung der Stößel und eines zufälligen Herausstoßens der Metallklammern aus dem Klammermagazin ist das letztere mit einer Sicherung versehen, die die Stößel in ihrer Ausgangsstellung zurückhält.
  • Um das Zusammennähen zu ermöglichen, soll die Sicherung aus dem Eingriff mit den Stößeln herausgeführt werden. Diese Stößelsicherung ist wie der Antrieb der Leisten mit den Haltenadeln in der Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunahenden Organe in Form von Streifen mit abgebogenem, als Handgriff dienendem Ende ausgeführt. Die Handgriffe der Stößelsicherung und des Antriebsstabs der Leisten mit den Haltenadeln sind in ihrem Aufbau und dem Aussehen nach gleich und liegen an den Klemmbacken nebeneinander.
  • Die Matrize des bekannten Nähgeräts ist wie das Klammermagazin mit einer inneren Zylinderfläche versehen und mit der Klemmbacke, bezüglich der zylindrischen Klemmbackenoberfläche drehbar, verbunden.
  • Das Klammermagazin und die Matrize an Jeder Klemme sind mit mit ihnen starr verbundenen Nockenvorsprüngen versehen. Diese dienen in deren Arbeitsstellung zum Auseinanderführen der Klemmbacken der Klemme bei Verdrehung der Matrize oder des Klammermagazins, die in eine der Klemmbacken der Klemme eingebaut werden.
  • Während dieser Verdrehung treffen die Nockenvorsprünge auf die Oberfläche der zweiten Klemmbacke, drücken gegen diese und bewirken somit das Auseinanderführen der Klemmbacken.
  • Die Klammermagazine und Matrizen sind nicht mit einem Begrenzer ihrer Drehung bezüglich der Klemmbacken versehen, wodurch sie aus ihren zylindrischen Führungen frei herausgenommen werden können.
  • Um die Klammermagazine und Matrizen beim Zusammennähen genau gegenüberzustellen, weisen die Stoßflächen einer der Klemmen im Mttelteil der Klemmbacken blinde Bohrungen auf, die mit starr an den Stoßflächen der anderen Klemme befestigten Bolzen in Wechselwirkung treten, die gegenseitig die gepaarten Klemmbacken im zusainmengeführten Zustand festhalten.
  • Die Wirkungsweise des bekannten Nähgeräts ist ihrem Prinzip beim Zusammennähen der Organe zur End-an-3nd-Verbindung wie auch beim Zusammennahen der Organe zur Seite-an-Seite- sowie zur End-an-Seite-Verbindung gleich. Daher wird nur die Art des Zusammennähens der Organe zur End-an-End-Verbindung beschrieben.
  • Vor dem Beginn des Gebrauchs des Nähgeräts werden die Leisten mit den Haltenadeln der Greif- und Festhaltevorrichtung der sande der zusammenzunähenden Organe, die Klammermagazine und Matrizen in den Klemmen in ihre Ausgangsstellung zurückgeführt, während die Stößel mittels der Sicherung in ihrer Ausgangsstellung festgelegt werden müssen.
  • Eines der Enden der zusammenzunähenden Organe, bei dem die Umfangshälfte die größte ist, wird zwischen den Klemmbacken einer Klemme im Bereich der Skala an der Vorrichtung zur gegenseitigen Einstellung der zusammenzunähenden Organe in Langsrichtung bezüglich der Klemmbacken zusammengedrückt.
  • Durch Verstellung an den Handgriffen der Antriebs stäbe der Leisten mit den Haltenadeln der Greif- und Festlegungsvorrichtung der Wände der zusammenzunähenden Organe greifen die Vorsprung dieser Antriebs stäbe in die Nuten der Leisten mit den Haltenadeln ein, wodurch sie aus den Klemmbacken herausgeschoben und eine gegen die andere verschoben werden. Die Spitzen der gepaarte, gebogenen Haltenadeln durchsteohen dabei die Wände der Organe und ergreifen dann bei ihrer entgegengerichteten Verstellung die Gewebe zu Knoten. Der zu entfernende Teil des Organes wird an den Klemmbacken der ersteren Klemme abgeschnitten.
  • In Ubereinstiinmung mit der Lage an der Skala des in den Klemmbacken zusammengedrückten und festgelegten Organs der ersteren Klemme wird an der Skala das zweite Ende der zusammenzunähenden Organe zwischen den Klemmbacken der zweiten Klemme festgelegt. Wenn die Umfangshälfte dieses Endes im Querschnitt kleiner als beim ersteren Ende ist, wird dieses zwischen den Klemmbacken derart gewendet, daß die Umfangshälftenränder an der Stelle des Zusammendrückens des Organes genau zwischen den Skalenteilungen festgelegt werden, die der Einstellung der Umfangshälfte des ersteren Endes des zusammengedrückten Organes bezüglich der Skalenteilungen der ersteren Klemme entsprechen. Nach der erfolgten Festlegung der Wände des zweiten Endes des zusammenzunahenden Organes, die wie bei dem ersteren Organende verläuft, wird der zu entfernende Organteil abgeschnitten.
  • Im weiteren werden beide Klemmen zusammengestellt und derart starr befestigt, daß die Stoßebenen der Klemmen sich berühren> während die Umfangshälftenschnitte der zus ammenge drückten und festgehaltenen Enden der Organe in bezug aufeinander gegenUbergestellt werden.
  • Durch Drehung der Drehnocken um - 900 werden das Klammermagazin und die Matrize eines Paars der zusammengestellten Klemmbacken der Klemmen aus ihrer Ausgangsstellung zur Arbeitslage umgestellt. Die Nockenvorsprünge des Klammermagazins und der Patrize treten dabei in Wechselwirkung mit der Oberfläche des zweiten Klemmbackenpaars und führen dadurch die paarweise zusammengestellten Kle@@backen ein wenig auseinander. Zu diesem Zeitpunkt halten die Haltenadeln die Wandränder der gegenübergestellten Organe bezüglich der auseirXandegeführten Paarkleminbacken unverschiebbar fest und das Klammermagazin und die Matrize greifen bei ihrer Verdrehung an der Außenwandung der zusammenzunähenden Organe ein, die in bezug auf die Haltenadeln an der der Stoßebene der Klemmen gegenüberliegenden Seite liegt, und bewirken somit die Berührung der Innenflächen der Wände der zusammenzunähenden Organe Nach der Einstellung des Klammermagazins und der Matrize in ihre Arbeitsstellung kann das Zusammennähen einer Umfangshälfte der Wände der zusammenzunähenden Organe stattfinden.
  • In dieser Einstellung ist Jeder Rand der zusammenzunähenden Wände in Form einer S-förmigen Schleife gebogen.
  • Zur Durchführung des Zusammenähens greift man am Handgriff der Sicherung der Sektionsstößel an, die aus dem Eingriff mit diesen Stößeln unter deren Freigabe tritt. Durch Drücken an jeder Stößelsektion hintereinander mit den Fingern der Hand werden die Metallklammern aus dem Klammermagazin herausgestoßen Somit wird eine Umfangshälfte der Wände der Organe zusammengenäht. Nach dem Zusammennähen wird der Nocken um 90° in seine Ausgangsstellung zurückverschwenkt. Hiernach dreht man durch den Eingriff an den Vorsprüngen der Matrize und des Klammermagazins diese bezüglich der vereinten Klemmbacken und bewirkt deren Rückkehr in die Ausgangsstellung.
  • Zum Zusammennähen der zweiten Umfcngshälft der Darmwäde wird der Nocken des zweiten Paars der zusammengeführten Klemmbacken, die unter den zusammenzunähenden Organen liegen, um 90° verschwenkt, und wie beim Zusammennähen der ersteren Umfangshälfte der zusammenzunähenden Wände werden dieselben Manipulationem durchdgeführt.
  • Nach dem Zusammennähen der beiden Umfangshä.lften der Organwän de werden die Antriebs stäbe der Greif- und Festhaltevorrichtung der Wände der Organe in ihre Ausgangsstellung zurückge führt, wobei die gepaarten, gebogenen Haltenadeln zuerst auseinandergehen und dann in die entsprechenden Ausnehmungen der Klemmbacken der Klemmen eingezogen werden. Nun werden die die Klerninbacken der die zus ammenge führten Klemmen verbindenden Haken ausgeschwenkt und die oberen Klemmbacken der Klemmen von den unteren hinweggeführt, die unter den zusammengenähten Snden des Darmes im Raum zwischen den Gekrösen beider zusammengemähten Teile eingeführt worden sind. Im weiteren werden die unteren Klemmbackenpaare unter dem zusammengenähten Darm herausgenommen.
  • Um mit dem bekannten Mähgerät die Organe zusammenzunähen, müssen etwa 30 Manipulationen in einer strengen Reihenfolge vorgenommen werden, deren Nichtbeachtung eine Haltlosigkeit der Anastomose verursacht.
  • Beim Zusammennähen der Organe mit dem bekannten Mähgerät zur End-an-Seite-Verbindung wird zunächst das Ende des zusammenzunähenden Organs zusammengedrückt und festgelegt. Dann wird in Übereinstimmung mit seinen Abmessungen und seiner Lage in bezug auf die Skalen der Vorrichtung zur gegenseitigen Binstellung der zusammenzunähenden Organe in Längsrichtung bezüglich der Klemmbacken auch ein Seitenstück des anzunähenden Organs an den Skalen der Klemmbacken der zweiten Klemme zusammengedrückt und festgehalten.
  • Beim Zusammennähen der Organe zur Seite-an-Seite-Verbindung werden die Seitenstücke der vusammenzanähenden Organe an Skalen beider Klemmen zusammengedrückt und derart festgelegt, daß deren Einstellung in bezug auf die zusammengefuhrten Backen der Klemmen genau mit den vom Chirurgen gewählten Abmessungen der seitlichen Anastomose zusammenfällt und diesen entspricht.
  • Abgasehen von diesen Besonderheiten unterscheidet sich der Gebrauch des Mähgeräts beim Zusammennähen der Organe zur Snd-an-Seite- und Seite-an-Seite-Verbindung praktisch in nichts von dem Gebrauch beim Anlegen der Anastomosen der End-an-End-Art.
  • Bin Nachteil des bekannten, chirurgischen Nähgeräts zum Zusammennähen der Organe mit Metallklammern besteht darin, daß die Zahnleisten der Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe in die Klemmbacken eingebaut, herausschiebbar sind und mittels Deckstücken zurückgehalten werden; die Zähne der Zahnleisten nehmen beim Zusammennähen zwischen den zusammengeführten Stoßebenen der Klemmbacken und zwischen den verschwenkbaren Klammermagazinen und Matrizen ihre Stellunç ein, die in ihre Arbeitsstellung verschwenkt sind, und der Abstand zwischen den Zähnen der Zahnleisten in den anstoßenden Backen der Klemmen übersteigt den Nähspalt zwischen den zum Zusammennähen gegenübergestellten Stoßebenen des Klammermagazins und der Matrize wesentlich.
  • Infolgedessen sind die Zähne der Zahnleisten unter einem betrEchtlichen Abstand von der Linie der anzulegenden Klammernaht angeordnet und biegen die zurückgehaltenen Wände der zuaammenzunShenden Organe zu einer S-förmigen Schleife, wodurch eine große Lippe der Anastomose beim Zusammennähen der Hohlorgane entsteht (die Lippe bedeutet den Abstand der Nahtlinie von der Schnittkante der Wand des Organs). In diesem Zusammenhang ergeben sich ungünstige Verhältnisse für die Geweberegenerations und es werden beträchtliche Geschwulstausmaße an der Verbindungsstelle der Organe nach den Anlegen der zweiten Nahtetage beim Zusammennähen der Organe des Verdauungskanals, das von Hand vorgenommen wird, verursacht.
  • Dieser Nachteil gibt keine Möglichkeit, volle Organe zusàmmenzunähen.
  • Das bekannte Mähgerät ist betriebsunsicher, wodurch die Gefahr besteht, daß die Organwände nicht durchstochen werden und Nähte niedriger Qualität angelegt werden.
  • Die Halterung der um die zylindrischen Führungen drehenden Klemmbacken, Klammermagazine und Matrizen in ihrer betriebsbereiten Stellung vermittels der Drehnocken ist besonders unsicher, wodurch die aneinander stoßenden Magazin- und Matrizenebenen beim Zusammennähen auseinanderfahren und sich unter einem Winkel zueinander legen, während die Klammerfüßchen beim Hausstoßen aus den Klammermagazinen nicht in die entsprechenden Matrizenausfräsungen eintreten.
  • Infolgedessen stechen die fl-förmigen Klammern die Organwände durch, nähen diese aber nicht zusammen.
  • Betriebsunsicher ist auch die Wirkung der sektionierten Klamrstößel, auf die die Finger der Hand unmittelbar einwirken sollen.
  • Infolge großer Gesamteinwirkungskräfte, eventueller Formverzerrungen der Metallklammern, möglicher Festfressungen und Einklemmens der Sektionsklammerstößel kann es vorkommen, daß die Metallklammern nur unvollständig aus dem Klammermagazin ausgestoßen werden und folglich die Verbindung der Wände der zusammenzunähenden Organe undicht ist. U.U. wird die Hämostase der Gewebe sowie die Luftdichtheit der Klammernaht nicht erreicht.
  • Nicht immer gelingt es das bekannte Nähgerät von den zusammengenähten Organen ohne deren nachträgliche Verr»Ru^,dun.g wegzunehmen. Das unzulässige Ergreifen der Organwäde nach dem Zusammennähen während des Herausführens des Geräts aus der Operationswunde tritt dadurch auf, daß die Zähne der Zahnleisten in der Vorrichtung zum Ergreifen der Wände als gebogene, entgegengesetzt gerichtete Nadeln ausgeführt sind. Nach dem Zusammennähen beim Auseinanderführen der Nadeln einer Platte von der anderen diese in eine enge Ausnehmung in den Klemmbacken eingezogen wer den und hinter sich auf diesen zurückgebliebene Gewebe herziehen. Die Gefahr, die Gewebe durch auseinandergeführte Nadeln zu ergreifent verstärkt sich dadurch, daß die Nadelspitzen auf einer der Zahnleisten in Richtung des Herausführens des Nähgeräts aus der Operationswunde abgebogen sind.
  • Das bekannte Nähgerät ist im Gebrauch sehr kompliziert und wird vom Chirurgen schwer beherrscnt, da beim Zusammennähen der Organe etwa 33 Gebrauchsmanipulationen in einer bestimmten Reihenfolge ausgeführt werden müssen. Jede Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Reihenfolge sowie eventuelle Fehler im Gebrauch infolge der bestehenden Aufbaunachteile führen dazu, daß die Organwände nicht zusammengenäht werden, oder die angelegten Klammernähte nicht befriedigen können. Der Aufbau des bekannten Mähgeräts gestattet es beispielsweise, bei nicht festeingeklemmten Organwänden die Klemmen zu vereinen und die verschwenkbaren Klammermagazine und Matrizen in eine Stellung zu verschwenkens in der das Zusammennähen durchgeführt werden kann Als Ergebnis der nachfolgenden, zum Zusammennähen notwendigen Gebrauchsvorgänge tritt ein Nahtfehler auf, wird die Aseptik der Operationsführung verletzt und es muß versucht werden, die Klaminernaht neu anzulegen.
  • Zur Verletzung der Aseptik der Operationsführung und zum Nahtfehler führt auch der Umstand, daß beim bekannten Nähgerät der Handgriff der Sicherung der Klammeerstößel gegen willkürliches Herausstoßen der Metallklammern aus dem Klammermagazin und der des Antriebsstabes der Zahnleisten der Greif- und Festhaltevorrichtung iür die Wände der zusammenzunähenden Organe nebeneinander angeordnet sind gleiche Gestalt und Aufbau besitzen.
  • Infolgedessen kann nach der Verschwenkung des Klammermagazins und der Matrize in ihre Arbeitsstellung zum Zusammennähen der Umfangshälfte der Organwände eine verkehrte Verstellung des Handgriffs der Antriebsstäbe der Zahnleisten der GreIz- und Festhaltevorrichtung der Organwäde anstelle einer Einwirkung am Handgriff der Sicherung der Stößel gegen das iche Heraus stoßen der Metallklammern stattfinden und die Wände der zusammenzunähenden Organe werden von der Festhaltung feigegeben. Dadurch gleiten die einander gegenübergestellten Wandränder der Organe aus dem Bereich zwischen der Klamermagazin und der Matrize heraus.
  • Die Klemmbacken des bekannten Nähgeräts haben große Querschnittsabmessungen infolge der Anwendung einer Baugruppe wie Greif- und Festhalte vorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe mit den aus den Klemmbacken herausschiebbaren Zahnleisten sowie infolge der Verwendung der sperrig ausgeführten, verschwenkbaren Klammermagazine und Matrizen, die um die zylindrische Oberfläche der Klemmbacken der Klemmen verschwenkbar sind. Aus diesem Grunde ist das Nähgerät nur beschränkt brauchbar und seine Anwendung ist beispielsweise beim Zusammennähen von Därmen mit kurzem Gekröse mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
  • Als Nachteil des bekannten mähgeräts muß die Unmöglichkeit einer optimalen Gegenüberstellung der Wandschichten der zusamenzunähernden Organe in Abhängigkeit von den konkreter Operationsverhältnissen angesehen werden, welche den Chirurgen be Durchführung der Operation treffen (Wandstärken der zusammenzunähenden Organe, deren Zustand usw.).
  • Darüberhinaus ist das bekannte Mähgerät aus folgenden Gründen in seinem Gebrauch unbequem.
  • Bein gebrauch des Mähgeräts können Klammermagazine und Matrizen aus den zylindrischen Führungen infolge deren fehlender zuverlässiger Halterung in der Ausgangsstellung herausfallen.
  • Es ist keinesfalls bequem, an den Stößeln der Klammermagazine einzugreifen, die sich im Zeitpunkt des Zusammennähens unter den ~u3ammenzunahenden Organen befinden.
  • Es besteht keine }töglichkeit, mehrere Anastomosen ohne Nachladung der Klammermagazine während der Operation anzulegen.
  • Beim Zusammenbau des Nähgeräts können die verschwenkbaren Klammermagazine und die Måtrizen in die Führungen der Klemmbacken der Klemmen nicht richtig eingelegt werden, wodurch der Gebrauch des Nähgeräts ausgeschlossen wird.
  • Es ist eine falsche Einstellung der festhaltenden Zahnleisten in den Klemmbacken möglich, wodurch die zusammenwirkenden gebogenen Nadeln der Zahnleisten voneinander weggerichtet werden und die Gewebe nicht festgelegt werden können.
  • Die Vorrichtung zur gegenseitigen Einstellung der zusammenzunähenden Organe in Längsrichtung in bezug auf die Klemmbacken kann keine ausreichende Genauigkeit beim Gegenüberstellen der zusammenzunahenden Teile der Organe in dieser Längsrichtung gewährleisten, wodurch undurchgestochene Organabschnitte entstehen können. Darüberhinaus sind die Einstellung und das Zusammendrücken der zusammenzunähenden Teile zwischen den Klemmbacken än Skalen äußerst unbequem, da dabei zwei Umfangshälftenränder der zusammenzunähenden Organstücke an den Skalen gleichzeitig gegenübergestellt werden müssen.
  • Die Vereinigung der Klemmen, zu deren gegenseitiger Festlegung der Klenunbacken im bekannten Nähgerät Stifte und blinde Bohrungen verwendet werden, welche bei ihrer Reinigung schwer zugänglich sind und als Sammelräume für Schmutz hervortreten, ist ebenfalls unbequem.
  • Der komplizierte Aufbau des bekannten Mähgeräts hat dessen Sperrigkeit und ein großes Gewicht zur Folge, was weitere Unbequemlichkeiten beim Gebrauch des Geräts innerhalb der Operationswunde mit sich bringt. Das bekannte Nähgerät ist auch nicht technologiegerecht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein chirurgisches Nähger-ät zum Zusammennähen von Organen mittels Metallklammern zu End-an-Snd-, End-an-Seite- und Seite-an-Seite-Verbindungen mit außerhalb der zusammenzunähenden Organe angeordneten Arbeitsteil zu entwickeln, das es ermöglicht, beim Zusammennähen den Abstand von der Schnittkante der Gewebe bis zu den Nähten zu verkleinern, was die Qualität der angelegten Nähte wesentlich erhöht, in seinem Aufbau und bei Gebrauch einfach ist, eine hohe Betriebszuverlässigkeit aufweist, sich durch eine einwandfreie und stabile Wirkung seiner Bauteile auszeichnet sowie das Zusammennähen- sowohl hohler als auch voller Organe und Gewebe ermöglicht, wobei es eine genaue Gegenüberstellung der zusammenzunähenden Gewebeteile und Organe, Einstellung ihrer gegenseitigen Läge und ein untrautnatisierendes Zusammendrücken der zusammenzunähenden Organe und Gewebe bei deren veränderlicher Stärke in einem weiten Bereich gewährleisten soll.
  • Die gestellte Aufgabe wird dadurch gelöst, daß bei dem chirurgischen Mähgerät zum Zusammennähen der Organe durch Metallklammern zu Snd-an-2nd-, End-an-Se ite - und Seite -an-Se ite-Verbindungen unter Anordnung des Arbeitsteils des Nähgeräts außerhalb der zusammenzunähenden Organe, das zwei Klemmen, die Je.
  • zwei Eleambavke: zum Einklemmen und Festhalten der zusammenzunähenden Organe besitzen und miteinander unter Ermöglichung ihres Auseinandernehmens derart verbunden sind, daß im zusammengeführten Zustand die Stoßebene der Klemmbacken jeder Klemme dieser Klemmen senkrecht verläuft, eine an den Klemmbacken der Klemmen montierte Greif- und Festhaltevorrichtung zum Brgreeifen und Festhalten der Wände der zusammenzunähenden Organe mit den Zahnleisten, die längs der Klemmbacken verlas en, an den Klemmbacken montierte Klammermagazine mit Nuten für die Metallklamern, Klamerstößel, Matrizen mit Ausfräsungen zum Abbiegen der Metallklammern> wobei die miteinander im Augenblick des Zusammennähens zusammenwirkenden Klammermagazine und Matrizen in Klemmbacken verschiedener Klemmen liegen, sowie eine an den Klemmbacken montierte Einstellvorrichtung zur gegenseitigen Einstellung der zusammenzunähenden Organe in Längsrichtung in bezug auf die Klemmbacken einschließt, erfindungsgemäß die Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe als Körper ausgeführt ist, in die die genannten Zahnleisten eingebaut werden, wobei die Körper an jeder Klemmbacke in Führungen montiert sind, die Jedem der genannten Körper die Möglichkeit geben, sich in einer Ebene unter Jeweiliger Einschränkung derart zu bewegen, daß die Richtung der Stoßebene der Klemmbacken und der der Klemmen senkrecht verläuft, daß jeder der Körper zwei Einstellungen einnehmen kann, in deren einer - vordere Endstellung - die dem Vorgang des Greifens und Festeinklemmens der Wände der zusammenzunähenden Organe entspricht, die Enden der Zähne der Zahnleisten zwischen den Stoßebenen der Klemmbacken und mit einem gewissen Abstand von den Stoßebenen der Klemmen in deren auseinandergeführter Lage liegen, während in der anderen -hinteren Stellung - die dem Vorgang des Zusamennähens der Organe bei den zusammengeführten Klemmen entspricht, die Zahnenden in einem gewissen Abstand von der Stoßebenen der Klemmbacken abstehen und etwa in den Stoßebenen der Klemmen liegen.
  • Es empfiehlt sich, die Führunger als geschlossene durchgehende Nuten mit schrägen Abschnitten an Jeder Klemmbacke auszuführe die mt Stiften in Zusammenwirkung treten, die an den K6rpe-n derart befestigt s-ind, daß die Verstellung der genannten Körper aus einer Endstellung in die andere unter deren gleichzeitiger Verschwenkung in einer Ebene verläuft, die senkrecht zu den Stoßebenen der Klemmbacken Jeder Klemme und denen der Klemmen selbst liegt.
  • Eß ist wünschenswert, Jeden der Körper mit seitlich der Stoßebenen der Klemmbacken gelegten Nockenvorsprüngen zu versehen, die mit entsprechenden Nockenvorsprungen an den Körpern der gegenüberstehenden Klemmbacke derart zusammenwirken, daß beim Zusammenführen der Klemmbacken zur Stellung des Zusammennähens die mit diesem Zusammenführen der Klemmbacken gleichzeitige Verstellung der Körper aus ihren Vorder- in die Hinterstellungen gesichert wird.
  • Die Form und Verteilung der Nockenvorsprünge an den Körpern werden zweckmäßigerweise derart gewählt, daß zu Jedem Zeitpunkt des Zusammenwirkens der Nockenvorsprünge an gegenüberstehenden Körpern wahrend der Zusammenführung der Klemmen die an den Körpern eingreifenden Kräfte bezüglich der Stiftenachsen exzentrisch wirken, um eine Verschwenkung der Körper in der vorgeschriebenen Richtung gleichzeitig mit der Verstellung dieser Körper aus ihren Vorder- in die hinteren Stellungen zu sichern.
  • Die Klammermagazine können mit durchgehenden Längsnuten versehen werden, die zu den Klammernuten senkrecht verlaufen, und die Klammerstößel mit Antriebsstäben, die als Streifen ausgeführt sind, die an den Klemmbacken unter Ermöglichung deren Längsverschiebung innerhalb der genannten durchgehenden Längsnuten der Klammermagazine befestigt werden und an ihren Vorderenden Keilabschrägungen aufweisen, die mit den Klmmmerstößeln in Richtung des Herausstoßens der Metallkammern aus dem Klammermagazin in Wechselwirkung treten.
  • Dabei können die Klammermagazine mit querliegenden Außenvor-Sprüngen, die Stützflächen haben, und die Klemmbacken, an denen die Klammermagazine befestigt sind, mit Querausnehmungen versehen werden, die mit den genannten Vorsprüngen zusammenwiri£en> was die Möglichkeit gibt, die Klammermagazine einzulegen und wegzunehmen. An den Klemmbacken können Halteleisten montiert werden, durch welche die Klammermagazine an die Klemmbacken angedrückt werden.
  • Die Antriebsstäbe der Klammerstößel sind mit Handgriffen mit federnden Abschnitten zu versehen, und an den Klemmbacken sind Vorsprünge ausgeführt, die mit den federnden Handgriffabschnitten in Wechselwirkung treten und als Halterung iL der Ausgangsstellung der Antriebsstäbe der Stößel dienen.
  • Die Antriebsstäbe der Klammerstößel werden zweckmäßigerweise an den Klemmbacken mit Hilfe von abnehmbaren Leisten befestigt.
  • Die Enden der Klemmen sind zweckmäßig durch ein auseinandernehmbares Gelenk miteinander verbunden, während an den gegenüberliegenden Klemmenenden Mittel zu deren gegenseitiger Halterung mit einem erforderlichen Abstand zwischen den Klemmen an der Stoßstelle vorgesehen werden.
  • Es empfiehlt sich, daß die Einsteilvorrichtung zur gegenseitigen Einstellung der zusammenzunähenden Organe in Längsrichtung in bezug auf die Klemmbacken ortsfeste Stützstücke, die an einer der Klemmbacken jeder der Klemmen festlegen und gegeneinandergestellt sind, und die Umfangshälftenränder bei dem ZusammendrUcken der Zusainmennähungsorgane zwischen den Klemmbacken an einer Seite umfassen, sowie die Ränder der Umfangshälften der susammenzunähenden Organe von der anderen Seite umfassende, verstellbare Stützstücke enthält.
  • Diese verstellbaren Stützstücke kronen abneknbar ausgeführt werden.
  • Die ortsfesten und verstellbaren Stützstücke können an den Körpern der Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe befestigt werden, wobei diese Körper mit Teilungen aufweisenden Skalen versehen sind, die der Bequemlichkeit beim Nachstellen der verstellbaren Stützstücke dienen.
  • Die Klemmen sind vorzugsweise Je mit einer Halterung für den Spalt zwischen dem Klemmbacken beim Einklemmen des zusammenzunähenden Organs versehen, die aus einer Formplattenfeder, die mit ihrem einen Ende an einer der Klemmbacken festgelegt ist, und aus abgestuften Absätzen besteht, die an der anderen Klemmbacke liegen und mit dem anderen Ende der Formplatten feder mit einem ihrer Absätze Je nach der Stärke der Wände des einzuklemmenden Organs zusammenwirken.
  • Die Feder kann in diesem Fall außerhalb die Klemmbacke mit den abgestuften Absätzen hinausragen und Jede Klemme kann mit einem Handgriff versehen sein, der an dieser Klemmbacke neben dem hinausragenden Federende derart angeordnet wird, daß das Entgegendrücken des Handgriffs und der Feder zum Heraustreten dieser letzteren aus dem Eingriff mit dem abgestuften Absatz führt.
  • Jeder Körper in der Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunahenden Organe kann Je zwei Zahnleisten enthalten, die mit ihren Seitenebenen aneinander anliegen, und die Zähne dieser Leisten können als Haltenadeln ausgeführt sein, die unter gleichem Zwischenabstand an den Stirnflächen der Längskanten beider Leisten verteift sind wobei die Haltenadeln einer cer eisten gerade ausgeführt sind und ungsfähr senkrecht zur Stirnf h der Längskante der Leiste verlaufen5 wahrend die Haltenadeln an der anderen Leiste in der dem vermutlichen Weg des HerausneSmens des Nähgeräts aus der Operationswunde entgegengesetzten Richtung gebogen sind und mit hren Spitzen an denen der geraden Haltenadeln anliegen und somit geschlossene Konturen bildend wobei eine der Leisten am Körper zum Ergreifen und Festhalten der viänte der zusammenzunähenden Organe unbeweglich befestigt und die andere längs dieser unbeweglichen Leiste verschiebbar angeordnet ist.
  • Die Zahnleisten sind zweckmäßigerweise abnehmbar an den Kor pern montiert.
  • Jede Klemmbacke kann mit einem Verriegelungsmittel versehen werden, um ein Zusammennähen der Organe bei nicht festgeklemmten Wänden derselben auszuschließen, das gleichzeitig die Funktion eines Antriebes für die bewegliche Leiste übernimmt und in Form eines längs der Klemmbacke verlegten und in Längsrichtung beweglichen Streifens ausgeführt ist, der mit einem mit der beweglichen Zahnleiste mit den Haltenadeln in fiechselwirkung tretenden Mitnehmer und mit Anschlagstücken versehen ist, die mit den verstellbaren Körpern zusammenwirken und in ihrer Vorderstellung hinter die Stoßebenen der Klemmen um ein Maß hervortreten, das die Spalthälfte zwischen den Stoßebenen der Klemmen in ihrem zusammengeführten Zustand derart übersteigt, daß in einer der Endstellungen des Streifens, die der Ausgangsstellung der beweglichen Leiste mit den Haltenadeln vor dem Ergreifen der Wände des zusammenzunähenden Organs entspricht, die Anschlagstücke des Streifens mit dem Körper in Wechselwirkung treten und somit Jede Möglichkeit seiner Verstellung in die hintere Endstellung und Zusammenführung der Klemmen in die Einstellung zum Zusammennähen auszuschließen, während in der anderen Endstellung des Streifens die bewegliche Leiste die Stellung des Ergreifer Organs mit den Haltenadeln einnimmt und die Anschlagstücke des Streifens aus der Isammenwirkung mit dem Körper herausgeführt sind, wodurch er in die hintere Endstellung zurückkehren Manz und die Durchführung der ASnipulationen be-im Zusam»menf!whren der Klemmen und Zusammennähen gesichert wird.
  • Die Zahnleisten können auch an den Körpern der GreiS- und Festhaltevorrichtung für die Wände des zusammenzunähenden Organs unbeweglich befestigt, die Zähne mit durchgehenden Bohrungen ausgefwhrt und Jeder Körper mit einer Nadel versehen sein, die durch die genannten Durchgangsbohrungen und die wände der zusammenzunähenden Organe unter Einklemmen derselben zwischen den Klemmbacken eingeführt wird.
  • Jede Klemme ist zweckmäßigerweise mit einer Halterung für den Spalt zwischen den Klemmbacken beim festen Einklemmen der Enden des zusammenzunähenden Organs versehen, die als an den Enden der Klemmbacken angeordnete Federklinken ausgeführt sind.
  • Die Klemmbacken können miteinander mittels zwei Gabeln verbunden sein, die im Mittelteil der Klemmbacken einer Klemme starr befestigt sind und mit ihren Vorsprüngen die Klemmbacken der zweiten Klemme umfassen.
  • Das erfindungsgemäße chirurgische Nähgerät zum Zusammennähen von Organen mit Metallklammern zur End-an-End-Verbindung, zur End-an-Seite- und Seite-an-Seite-Verbindung unter Anlegen des Arbeitsteils des Mähgeräts außerhalb der zusammenzunähenden Organe gibt im Vergleich zu dem bekannten Mähgerät die Möglichkeit, Klammernähte höherer Qualität anzulegen, weist erweiterte Gebrauchsmöglichkeiten auf,- ist bei seinem Gebrauch erheblich sicherer, in der Bedienung bequemer, ermöglicht ein wesentlich schnelleres Zusammennähen der Organe, ist in seinem Aufbau viel einfacher und in der Herstellung technologiegerechter. Das erfindungsgemEße Nängerät ist im Gebrauch, obwohl mft ihm komplizierte, sich durch ihre große Finnigfaltigkeit auszeichnende Vorgänge ausgeführt werden können, verhältnismäßig einfach und entspricht einer großen Anzahl der medizintechnischen Anforderungen. So sichert es beispielsweise beim Zusammennähen der Organe des Verdauungskanals, und zwar beim Anlegen der Darmanastomosen eine größtmögliche Aseptik der Operation, eine dichte Berührung der zusammengenähten Darmwände, darunter auch der Schleimhaut unter Gewährleistung einer dichten Naht und der erforderlichen Hämostase der Gewebe; Das Gerät sichert aucn eine strenge Adaptation der gleichen Schichten der zusammengenähten Wände, kleinste Verwundung der Anastomoseränder beim Anlegen der Klammernaht, insbesondere in der Nähe der Schleimhaut, was eine Raninekrose der Gewebe vermeidet.
  • Das erfindungsgemäße chirurgische Nähgerät zum Zusammennähen der Organe mit Metallklammern ermöglicht es, beim Zusammennähen von Hohlorganen den Abstand der Klammernähte von der Schnittlinie der Gewebe um das 2- bis 2,5-£ache zu vermindern und die Gegenüberstellung der Schnittlinien der Wände der zusammenzunähenden Organe beinahe zu einer Stoßverbindung zu gewährleisten. Infolgedessen werden bessere Regenerationsverhältnisse für die Gewebe, für deren schnellere Heilung mit einer elastischeren Narbe geschaffen.
  • Das erfindungsgemäße Mähgerät ermöglicht im Unterschied zu dem bekannten das Zusammennähen von vollen Organen zu deren Stoßverbindung.
  • Das betreffende Mähgerät ist in seinem Gebrauch wesentlich esnfacher als das bekannte. Zum Zusammennähen der Organe erfordert es fast zweimal weniger Manipulationen und weniger Zeit0 Der Aufbau der Greif- und Festhaltevorrichtung für -die Wände der zusammenzunähenden Organe ermöglicht beim vorgeschlagenen Mähgerät ein zuverlSssigeres ergreifen der Gewebe bei deren Zusammennähen, schließt die Verwundung der Gewebe nach dem Zusammennähen aus und ermöglicht die Abnahme des Geräts von den zusammlengenähten Geweben. Durch Anwendung der Verriegelungsvorrichtung bei dem erfindungsgemäßen Nähgerät wird es nicht möglich, die Klemmen des Geräts zum Zusammennähen der Organe zu verbinden, bis deren Wände nicht fest eingeklemmt sind.
  • Die Vorrichtung zum gegenseitigen Einstellen der zusammenzunähernden Organe in der Längsrichtung bezüglich der Klemmbacken der Klemmen, die beim erfindungsgemäßen Nähgerät mit beweglichen und ortsfesten Stützstücken versehen ist, gibt die Möglichkeit, die Genauigkeit der Gegenüberstellung der zusammenzunahenden Organe zu vergrößern und die Wahrscheinlichkeit des Zurückbleibens von nicht durchstochenen Nahtabschnitten zu vermindern sowie den Einstellvorgang der zusammenzunähenden Organe zwischen den Klemmbacken zu vereinfachen.
  • Durch Ausführung der Halterungen eines Spaltes zwischen den Klemmbacken in Form von Formplattenfedern, die an einer der Klemmbacken befestigt werden, und von den an der anderen Klemmbacke angeordneten, abgestuften Absätzen wird ein nicht traumatisierendes Zusammendrücken der zusammenzunähenden Organe selbst bei Veränderung der Stärke ihrer Wände in einem weiten Bereich erreicht, und der Chirurg kann die gegenseitige Anordnung der Schichten der zusammengenähten Wände der Organe verändern.
  • Die Vereinfachung des Gebrauchs des Geräts, Vermeidung jeder Möglichkeit des Ergreifens der zusammengenähten Organwände beim Herausführen des Mähgeräts aus der Operations~nde, Ausnutzung der Verriegelungsvorrichtung, Steigerung der Genauigkeit bei der Gegenüberstellung der zusammenzunähenden Abschnitte der Organe, Einführung von Konstruktionselementen, die keine Möglichkeit geben, die abnehmbaren Bauteile falsch zusammenzubauen, machen das Mähgerät in seinem Gebrauch zuverlässiger und bequemer.
  • D erfindungsgemäße iNähgerät ist mit. den abnehmbaren, gegeneinander auswechselbaren Klammermagazinen bestückt, was die Möglichkeit bietet, während der Operation mehrere Anastomosen anzulegen, ohne die Klammermagazine mit Klammern nachzuladen.
  • Die zusammennähende Vorrichtung des Nähgeräts arbeitet einwandfrei und sichert das Zusammennahen der Organe und Gewebe unter vollkommenem Herausstoßen der Metallklammern aus dem rt gazin.
  • Der Aufbau des erfindungsgemäßen Nähgeräts ermöglicht eine Abkürzung der Querschnittsabmessungen der Klemmbacken, was seine Manövrierfähigkeit steigert und das Nähgerät in einem verkleinerten freien Raum unter den zusammenzunähenden Organen zu verwenden gestattet.
  • Das Nähgerät ist bei dessen Zusammenbau und Auseinandernehmen vereinfacht und bei seiner Reinigung leicht zlgang ich. Die Anwendung der GreiS- und Festhaltevorrich+ung für die Organwände mit den starr mit den Vorrichtungskörpern verbundenen Zahnleisten und mit den Haltenadeln, die mit den durchgehenden Längsbohrungen in den Leistenzähnen zusammenwirken, ermöglicht eine beträchtliche Verkürzung der Zahl der abnehmbaren Einzelteile und macht das Gerät handlicher.
  • Das vorgeschlagene Nähgerät st im technologischen Sinne vorteilhatter. Die Klemmbacken, Einzelteile der Klammermagazine und Matrizen weisen ebene Oberflächen auf und haben für die Bearbeitung günstige technologische Bezugsflächen.
  • Der Aufbau des erfindungsgemäßen Mähgeräts ermöglicht die Herabsetzung seines Gewichtes im Vergleich mit dem bekannten fast um das Doppelte, wenn zur Herstellung seiner Einzelteile die gleichen Werkstoffe verwendet werden.
  • Anhand der in Zeichnung derg@stellten Ausführungsbeispiele wird die Erfindung näher sr@ä@@@ @ @@@@@ : Fig. 1 ein chirurgisches Nähgerät zum Zusammennähen von Organen mit Metallklammern, Fig. 2 die Sv nanslcht des chirurgischen Mähgeräts, Fig 3 eine Klemme des chirurgischen Nähgeräts, Fig. 4 den Schnitt IV-IV der Fig. 1, Fig. 5 die Ansicht in Richtung V in Fig. 3, Fig. 6 den Schnitt VI-VI der Fig. 5, Fig. 7 den Schnitt VII-VII der Fig. 5, Fig. 8a, b, c die schrittweise Einstellung der Körper der Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe während des Zusammenführens der Klemmen, Fig. 9 ein erfindungsgemäßes Klammermagazin, Fig. 10 einen Teil der Klemmbacke mit einer Vertiefung für das Klammermagazin, Fig. 11 den Schnitt XI-XI der Fig. 1, Fig. 12a, b die auseinandergeführten Klemmen mit der Binstellvorrichtung zum gegenseitigen Einstellen der zusanunenzunähenden Organe in Längsrichtung bezüglich der Kleminbackens Fig. 13 den Schnitt XIII-XIII der Fig. 1, Fig. 14 eine erfindungsgemäße Leiste mit den geraden Haltenadeln der ersten Ausführungsform der Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe, Fig. 15 einen Körper mit der Zahnleiste mit den gebogenen Haltenadeln nach der ersteren Ausführungsform der GreiS-und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe, Fig. 16 die Ansicht XVI der Eig. 15, Fig. 17 die schematische Darstellung der gegenseitigen Lage der Zahnleisten mit den geraden und gebogenen Haltenadeln in ihrer Ausgangsstellung, Fig. 18 die gegenseitige Lage der Zahnleisten mit den geraden und gebogenen Haltenadeln in ihrer Arbeitsstellung, in schematischer Darstellung, Fig. 19 das chirurgische Nähgerät mit der zweiten AusfuhrunOsform der Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wän de der zusammenzunähenden Organe, Fig. 20 die Klemme des chirurgischen Mähgeräts mit der Greif-und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe nach der Zweiten Ausführungsform, Fig. 21 den Schnitt XXI-XXI der Fig. 20 (um 90° gedreht), Fig. 22 den Schnitt XXII-XXII der F+sg. 19, Fig. 23 den Körper mit der Zahnleiste, Fig. 24 eine Nadel, Fig. 25 schematisches Zusammenwirken der Zahnleisten der Greif- und Festhaltevorrichtung für die wände der zusammenzunähenden Organe nach der zweiten Ausfuhrungsform im Augenblick des Zusammendrückens der Organwande zwischen den Klemmbacken, Fig. 26 die schematische Darstellung der zwischen den Zahzleisten zusammengedrückten und an den Haltenadeln festgelegten Organwände, Fig. 27 eine Nadel mit einem Handgriff (der krumme Teil des Nadelendes ist in der Stellung beim Abnehmen von dem Handgriff gestrichelt dargestellt), Fig. 28 die Nadel mit dem Handgriff in Seitenansicht, Fig. 29 den Schnitt XXIX-XXIX der Fig. 19, Fig. 30 den Schnitt XXX-xXX der Fig. 19, Fig. 31 eine Ansicht der Führungen und des Körpers in der Vor-.
  • richtung zum Greifen und Festhalten der Wände der zusamßmenzwnahenden Organe nach der zweiten husfuhrungsform bei Festlegung des Körpers in seiner Vorderste 1-lung, Fig. 32a, b, c, d, e die Hauptphasen des Zusammennähungsvorganges der Organe zu einer End-an-End-Verbindung in schematischer Darstellung, Fig. 33 das Aussehen der mit dem Nähgerät zur Snd-an-End-Verbindung zusammengenähten Organe, Fig. 34 den Querschnitt einer an rohrförmigen Organen angelegten Klammernaht, Fig. 55 das Aussehen einer an vollen, nicht rohrförmigen Organen angelegten Klammernaht, Fig. 36a, b die schematische Darstellung der Wirkung des Nähgeräts im Augenblick des Zusammendrückens der Organe bei deren Zusammennähen zu einer End-an-Seite-Verbindung, Fig. 37 das Aussehen zu einer End-an-Seite-Verbindung zusammengenähter Organe, Fig. 38a, b die Wirkungsweise des Nähgeräts im Augenblick des Zusammendrückens der Organe bei deren Zusammennähen zu einer Seite-an-Seite -Verbindung in schematischer Darstellung, und Fig. 39 das Aussehen zu einer Serts-an-Seite-Verbindung zusammengenahter Organe.
  • Das chirurgische Nähgerät zum Zusammennähen von Organen mit Metallklammern enthält zwei Klemmen 1 und 2 (Fig. 1), die auseinandernehmbar miteinander verbunden sind. Die Klemme 1 weist Klemmbacken 3, 4 (Fig. 2)und die Klemme 2 (Fig. 3), Klemmbacken 5, 6 auf, die an den verbundenen Klemmen paarweise, eine Klemmbacke gegen die andere angeordnet sind, und zwar die Backe 3 (Fig. 4) der Klemme 1 gegen die Backe 5 der Klemme 2 und die Backe 4 gegen die Backe 6.
  • Die Stobene I-:E der Klemmbacken 3 und d bz 5 det = @lemme 1 und 2 steht senkrecht zu der Stoßebene II-II der Klem men 4 z 2.
  • Zwischen den Stoßebenen 7 der Klemmbacken 79 4 5, 6 Jeder Klemme 1 und 2 bleibt ein Spalt, der den Stärken der zusammenzudrückenden Gewebe enstsprechen sollv Die Klemmen 1 und 2 sind ebenfalls unter einem verbleibenden Spalt zwischen den Stoßebenen 8 miteinander verbunden. Zur Verbindung der Klemmen 1, 2 dient ein auseinandernehmbares Gelenk 9 ( Fig. 1) an einem Ende der Klemmen 1, 2. WeiSer sind an dem anderen Ende der Klemmen 1, 2 Verschwenkhaken 13 vorgesehen. Stift und Bohrung des auseinandernehmbaren Gelenkes 9 sind in an den Klemmen 1 bzw. 2 starr befestigten Ansatzstücken 13 und 12 angeordnet, wobei die Achse des Gelenks 9 senkrecht zur Stoßebene I-I (Fig. 4) der Klemmbacken 3 und 4, 5 und 6 der Klemmen ; und 2 verläuft. Bei dieser Ausführung sind die miteinander in Verbindung tretenden Elemente des auseinandarnehnbaren Gelenk 9 (Fig. 1) gut zu sehen, wodurch die Klemmen 1 und 2 bei der Operation bewuem verbunden werden können.
  • Das chirurgische Nähgerät enthält an den Klemmbacken 3, 4, 5, 6 der Klemmen 1, 2 montierte Greif- und Festnaltevorrichtungen 13 für die zusammenzunähenden Organe, Klammermagazine 14 (Fig. 4> mit Nuten für die Klammern, Stößel 15 und Matrizen 16 mit Ausfräsungen zum Abbiegen der Metallklammern. Die miteinander im Augenblick des Zusammennähens zusammenwirkenden Klammermagazine 14 und Matrizen 16 sind in den gepaarten Klemmbacken 3 und 5, 4 und 6 der verschiedenen Klemmen 1 und 2 untergebracht. Das Nähgerät enthält auch eine Einstellvorrichtung 17 (Fig. 3) zur gegenseitigen Gegenüberstellung der zusammenzunähenden Organe in Längsrichtung in bezug auf die Klemmbacken.
  • Die Greif- und Festhaltevorrichtung 13 (Fig. 1) für die Wände der zusammenzunähenden Organe @@@@@ @@@ (Fir. @)@@@@ ausgeführt, in die gemäß einem der Zeichnung wiedergegehenen konkreten Ausführungsbeispiele des Nähgeräts je zwei - 19 und O (Fig 4 mit Zähnen 2s und 22 zum Ergreifen und Festhalten der Wände der zusammenzunähenden Organe eingebaut sind. Im Allgemeinen dürfen die Bauart, die gegenseitige Verbindung der Leisten miteinander und mit dem Körper 185 deren Anzahl in Jedem Körper 18 der GreiS- und Festhaltevorrichtung 13, sowie der Aufbau der Leistenzähne verschieden sein.
  • Jedoch ist ein kennzeichnendes und allgemeines Merkmal, daß die Körper 18 an Jeder Klemmbacke 3, 4, 5, 6 in den Führungen 23 (Fig. 6) montiert sind, die eine eingeschränkte Verstellung Jedes Körpers 18 in der Ebene derart bewerkstelligen, die zur Stoßebene I-I (Fig. 4) der Klemmbacken 3, 4, 5, 6 der Klemmen 1 und 2 und zur Stoßebene II-II der Klemmen 1 und 2 selbst senkrecht steht, so daß Jeder Körper 18 zwei Endstellungen einnehmen kann. In einer dieser Endstellungen, nämlich der dem Augenblick des Ergreifens und festen Einklemmens der Wände der zusammenzunähenden Organe bei auseinandergefwhrten Klemmen und 2 entsprechenden Endstellung (Fig. 7) liegen die Spitzen der Zähne 21, 22 der Zahnleisten 19, 20 zwischen den Stoßebenen 7 der Klemmbacken 5, 6 oder 3, 4 (Fig. 7) (die Klemmbacken 3, 4 sind aus der Zeichnung nicht ersichtlich) und stehen in einem gewissen Abstand von den Stoßebenen 8 der Klemmen. In der anderen Endstellung der körper 18, nämlich der dem Augenblick des Zusammennähens der Organe bei zusammengelegten Klemmen 1 und 2 entsprechenden hinteren Endstellung (Fig. 4) bleiben die Spitzen der Zähne 21, 22 mit einem Abstand von den Stoßebenen 7 der Klemmbacken 3, 4 und 5, 6 der Klemmen 1 bzw.2 weg und liegen ungefähr in den Stoßebenen 8 der Klemmen 1 und 2.
  • Diese Ausführung des Mähgeräts ermöglicht nach dem Zusammendrücken der Wände der zusammenzunähenden Organe in Jeder Klemme 1, 2 im einzelnen mit Hilfe der Greif- und Festhaltevorrichtung 13 das Ergreifen der Wandabschnitte der Organe, die frei vor den Stoßebenen 8 der Klemmen 1, 2 in der vorgeschriebenen Entfernung liegen. Nach dem Abschneiden des zu entfernenden Teils der Organe und dem Zusammenführen der Klemmen 1, 2 besteht a Möglichkeit, die zusammenzunähenden Ränder der zusammengedrucken Organe auseinanderzubiegen und diese zwischen den miteinander zusammenwirkenden Klammermagazinen 14 und PEtrizen 16 unter Erhaltung der gesicherten, gleichmäßigen Gegenüberstellung der Wände der zusammenzwnåhenden Organe einzulegen. Dabei können die Haltezähne 21, 22 der Greif- und Festhaltevorrichtung 13 und demzufolge auch die Ränder der zusammenzunähenden Organe mit einem minimalen Abstand von der Nahtlinse eingestochen und dadurch die Wände von Hohlorganen mit einer minimalen Entfernung von der Anastomosennahtlinie bis zum Rand der wände der zusammengenähten Organe ausgeführt werden d.h. es läßt sich fast eine Stoßverbindung erreichen.
  • Darüberhinaus wird das Zusammennähen zur Stoßverbindung voller Organe und Gewebe unter Anlegen zweier linearer Klammernähte seitlich der Organwände ermöglicht.
  • Die Führungen 23 (Fig. 6) sind in Form von geschlossenen, durchgehenden Nuten mit Schrägstrecken 24 ausgeführt, die in Tragstücken 25 ausgespart sind, und von Bolzen 26, die in diese Nuten eingelegt und an den Seitenstirnflächen des Körpers 18 befestigt sind. Die Tragstücke 25 sind an den beiden Seiten des Körpers 18 angeordnet und an den Klemmbacken der Klemme unbeweglich befestigt, wie dieses anhand der Klemmbacke 5 gezeigt ist. Die geschlossenen Nuten der Führungen 23 enthalten kleine Abschnitte,27, die parallel zu den Stoßebenen 7 der Klemmbacken der Klemme verlaufen. Diese Abschnitte 27 dienen der Steigerung der Sicherheit beim Festlegen der Körper 18 in ihren Endstellungen. Durch Ausführung der Führungen in Form von geschlossenen Nuten mit Schrägstrecken 24 und mit diesen zusammenwirkenden Bolzen 26 an den Körpern 18 wird eine einwandfreie Verstellung der Körper 18 aus ihrer einen in die andere Endstellung erreicht.
  • Diese Verstellung verläuft unter gleichzeitiger Verschwenkung des Körpers 18 in der Querebene, die senkrecht zu den Stoßebenen 7 der Klemnibacken 3, 4, 5 6 (Fig. 4) der Klemmen 1, 2 und zu den Stoßebenen 8 der Klemmen =-, 2 liegt, wodurch der Arbeitsteil der Klemmbacken , 4 5, 6 der Klemmen 1, 2 im zusammengeführten Zustand und demzufolge des kleinstmöglichen Raums unter den zusammengenähten Organen verkleinert werden kann, in dem der Arbeitsteil der Klemmbacken des Nähgeräts untergebracht werden kann.
  • Jeder Körper 18 ist mit seitlich zur Stoßebene II-II der Klemmen 1, 2 angeordneten Nockenvorsprüngen 28 versehen, die mit entsprechend angeordneten Nockenvorsprüngen 28 an den Körpern 18 der gegenüberliegenden Klemme 1, 2 zusammenwirken. Daher wird beim Zusammenführen der Klemmen 1, 2 in ihre Nähstellung und bei deren Verbindung eine mit diesem Zusammenführen der Klemmen 1, 2 gleichzeitige Verstellung der Körper 18 aus ihren vorderen (Fig. 7) in ihre hinteren Endstellungen (Fig. 4) erreicht. Die Form und Anordnungsstelle der Nockenvorsprünge 28 werden derart gewählt, daß in Jedem Augenblick des Zusammenwirkens der Nockenvorsprünge 28 (Fig. 8a> b, c) an den gegenüberliegenden Körpern 18 während des Zusammenführens der Klemmen 1, 2 an diesen angreifende Kräfte 29 exzentrisch in bezug auf die Achsen 30 der Bolzen 26 wirken. Die Verlagerungsrich tung der an den Körpern angreifenden Kräfte 29 bezüglich der Achsen 30 stimmt mit der Richtung überein, in der die Körper 18 aus ihrer vorderen Stellung, in der die Wände der zusammenzunähernden Organe ergriffen und festgelegt werden, in die hintere Stellung verschwenkt und verstellt werden, in der das Zusammennähen stattfindet. In den Zeichnungen ist das Profil der erfindungsgemäßen Nockenvorsprünge 28 kreisbogenförmig.
  • Der Körper 18 ist mit einer Stützfläche 31 versehen, die mit der Fläche 32 der Klemmbacke zusammenwirkt, an welcher er befestigt ist und welche als Anschlag bei der Verstellung des Körpers 18 aus der einen in die andere Endstellung dient.
  • Die Klammermagazine 14 (Fig. 4) und Matrizen 16 sind an den Klemmbacken der Klemmen 1, 2 unbeweglich befestigt.
  • Die Klammermagazine 14 (Fig. 4, 9) sind als falche Kassetten ausgeführt, die in einer Vertiefung 33 (Fig. 10) in den Klemmbacken 4, 5 (Fig. 4) seitlich der Stoßebene 7 untergebracht werdeîl. Jedes g7am;merLlaga7in 4 enthält eine durchgehende Lnngs nut 34 (Fig. 9, 11), die senkrecht zu den Nuten 35 für die nicht dargestellten Metallklammern verläuft, in welche Klammernuten 35 Klamerstößel 15 (Fig. 11) eingesetzt sind. Die Klammerstö.ßel 15 sind mit einem in Form eines auf der Klemmbacke 4 oder 5 (Fig. 4) in der durchgehenden Längsnut 34 (Fig. ii) des Klammermagazins verschiebbar montierten Streifens ausgeführten Antriebsstab 36 versehen. An dem vorderen Dnde des AntrleLsstabs 36 der Klammerstößel 15 ist eine keilförmige Abschrägung 37 vorgesehen, die bei Verstellung innerhalb der Längsnut 34 des Klammermagazins 14 an den Klammerstößeln angreift, so daß die Klammern aus de-in Magazin 14 herausgestoßen werden. Diese Ausführung des Klammermagazins 14, der Klamm=erstößel 15 und des Antriebsstabs 36 bewirkt ein einwandfreies und vollkommene Herausschieben der Metallklammern aus dem Magazin 14.
  • Die Klammermagazine 14 des Nähgeräts sind abnehmbar und austauschbar, so daß die Klammernähte während der Operation ohne Nachladung der Magazine mit Metallklammern mehrmals angelegt werden können. Jedes Klammermagazin 14 ist mit querstehenden Außenvorsprüngen 38 (Fig. 9) mit Anschlagstücken 39 versehen, während in den Klammerbacken 4 und 5 (Fig. 10) Querausnehmungen 40 ausgespart sind, in die die Quervorsprünge 38 (Fig. 9) dos Klammermagazins 14 bis zur Berührung der Anschlagstücke 39 mit der Wand 41 (Fig. 10) der Klemmbacke 4 oder 5 eintreten.
  • Das in die Klemmbacke 4 oder 5 eingesetzte Klammermagazin 14 (Fig. 11) ist an dieser mittels einer Halteleiste 42 befestigt, die an ihrem einen Ende einen Handgriff 43 und ein geschlossenes Langloch 44 (Fig. 2) und am anderen eine Gabel 4 aufweist Die Halteleiste 42 ist an der Klemmbacke 4 mit e von zwei T-förmiGCen Stiften 46 befestigt, die mit dem Langloch 44 wzd der Gabel 45 so zusarmenwirl.en, daß die Halteleiste 42 zum rasfLL4ren der Gabel 45 aus dem Eingriff mit dem Stift 46 ar L r7chtung verschoben und hiernach verschwenkt werden kann, um das Klammermagazin 14 zu dessen Abnahme von der Klemmbacke 4 freizugeben. Zum günstigen Herausnehmen des Klammermagazins 14 aus der Klemmbacke 4 weist dieses einen Längs-Vorsprung 47 (Fig. 9) auf.
  • Die Oberfläche 48 des Klammermagazins 14 dient auch als die Gewebe zusammendrückende Fläche der Klemmbacke, in der es untergebracht wird. Zur Einschrankung der Druckfläche der Organe zwischen den Klemmbacken der Klemme weist die die Gewebe zusammendrückende Oberfläche der Klemmbacke 3 oder 6 (Fig. 7), an der die Matrize 16 befestigt ist, eine Längsvertiefung 49 auf der der Stoßebene 8 gegenüberliegenden Hälfte auf. An dieser Hälfte bildet sich zwischen den Klemmbacken 5 und 6 und zwischen den Klemmbacken 3 und 4 (Fig. 4) ein erweiterter Spalt, so daß die Organe in den Stoßebenen 7 der Klemmbacken 5 und 6, 3 und 4 längs eines schmalen Streifens zusammengedrückt werden, dessen Breite geringer als die der Klemmbacken 3, 4, 5, 6 ist. Um dabei die Haftkräfte der Organwände an den Stoßflächen 7 zu steigern und somit ein Herausgleiten der zusammengedrückten Organe zu verhindern, ist das Klammermagazin 14 mit einem Längsvorsprung 50 (Fig. 7) ausgeführt, dem an der Stoßfläche 7 der Klemmbacken 6 mit der Matrize 16 eine Längsrille 51 entspricht.
  • Die Antriebsstäbe 36 (Fig. 11 ) der Klammerstößel 15 sind an den Klemmbacken mittels abnehmbarer Bleche 52 herausnehmbar montiert.
  • Der Antriebsstab 36 der Klammerstößel 15 ist mit einem Hebel 53 versehen, der einen abgebogenen Teil des Streifens darstellt, aus welchem der Antriebsstab 36 gefertigt ist. Der Hebel 53 weist einen federnden Abschnitt 54 (Fig. 3, 5) auf, der wit einem Vorsprung 55 auf der Klemmbacke 5 in Eingriff tritt, der den Antriebsstab 36 in seiner Ausgangsstellung zurückha In dieser Ausgangsstellung liegt der Hebel in bezug auf den Festhaltevorsprung 55 an der dem Klammermagazin 14 (Fig. 11) gegenüberliegenden Seite. Das vordere Ende mit der keilförmigen Abschrägung 37 des Antriebs stabs 36 befindet sich in der Nut 56 der Klemmbacke 5, einer Verlängerung der Längsnut 34 des Klammermagazins 14. In dieser Stellung befindet sich das keilförmige Ende 37 des Antriebsstabes 36 außerhalb der Längsnut 34 des Klammermagazins 14, das dabei aus der Klemmbacke 5 herausgenommen werden kann. Der Haltevorsprung 55 verhindert die Verstellung des Hebels 53 des Antriebs stabes 36 in Richtung zum Klammermagazin 14, so daß eine zufällige-Yerstellung des Äntriebsstabes 36 und ein Herausschieben der Metallkanunern aus dem gazin 14 vermieden werden kann. Nur wenn der Federabschnitt 54 des Hebels 53 über dem Haltevorsprung 55 vorteigetreten ist, kann bei Einwirkung einer bestimmten Kraft am Hebel 53 das keilförmige Ende 37 des Antriebsstabes 36 in die Längsnut 34 des Klammermagazins 14 eingeführt werden und an den Klammerstößeln 15 zum Herausstoßen der Klammern aus den Quernuten 35 des Klemmermagazins 14 eingreifen.
  • Die Einstellvorrichtung 17 (Fig. 3, 12) für die zusammenzunähernden Organe zu deren gegenseitiger Gegenüberstellung in Längsrichtung in bezug auf die Klemmbacken weist zwei Teile auf, von denen einer in der Klemme 1 (Fig. 12a) und der andere in der Klemme 2 (Fig. 12b) untergebracht ist. Sie enthält unbewegliche Anschläge 57 (Fig. 12a, b) sowie verstellbare Anschläge 58, zwischen denen die einander gegeniiberzustellenden Teile der Organe beim Zusammendrücken in die Klemmbacken 3, 4, , 6 der Klemmen 1, 2 eingelegt werden, sowie Skalen 59s deren Teilungen längs den miteinander zusammenwirkenden Klemmbacken 3 und 5, 4 und 6 der Klemmen 1, 2 angeordnet sind, an diesen die einen gegen die anderen genau gegenübergestellt werden.
  • In dem dargestellten Sonderfall des Nähgeräts sind die unbeweglichen Anschläge 57 am Körper 18 der Klemmbacke 4 der Klemme 1 und der Klemmbac1 6 der Klerze 2 an den Anfangstnilungen der Skalen 59 unmittelbar festgelegt.
  • Die beweglichen Anschläge 58 sind abnehmbar und können am i 18 in bezug auf die Skalen 59 verstell- und festlegbar riontiert ierdenç Die abnehmbaren beweglichen Anschl-ge 58 bestehen aus einem gekrümmten Streifen mit einem quer zur Klemm backe federnden Vorsprung 60 und Hebeln 61 zur günstigeren Einstellung der Anschläge 58 bezüglich der Skalen 59 und nach der Abnahme von den Körpern 18 zum Halten in der Hand.
  • Die unbeweglichen Anschläge 57 begrenzen und stellen an einer Seite die Ränder der Umlangsh3.1 ten der zwischen den Kleininbacken 3 und 4, 5 und 6 Jeder Klemme 1 und 2 zusammengedrückten Organe genau gegenüber den an der anderen Seite von den beweglichen Anschlägen 58 begrenzten und gehaltenen Rändern.
  • Die beweglichen Anschläge 58 werden an der Teilung der Skalen 59 in Übereinstimmung mit den Abmessungen der zusammenzunähenden Stücke der Organe eingestellt und Je nach der Art der chirurgischen Operation können bei der Arbeit nur einer Klemme 1 oder 2 oder beide Klemmen 1 und 2 benutzt werden. Im zusammengeführten Zustand der Klemmen 1, 2, im Augenblick des Zusammennähens (Fig. 1, 2) sind die beweglichen Anschläge 58 (Fig. 12) von den Klemmen 1, 2 weggenommen.
  • Zur besseren Handhabung der Skalen 59 während der Operation ist ein Teil der Teilungsstiche der Skalen 59 kürzer (Striche 62) als die anderen (Striche 63). Der Abstand zwischen den Strichen der Skalen 59 ist gleich der Teilung zwischen den Metallklammern der angelegten Klammernaht gewählt. Die verlängeren Striche liegen über drei Teilungsabständen zwischen den Netallklammern, wobei an Jedem verlängerten Strich 63 zweckmäßigerweise eine Bezifferung des Abstandes von der Nullmarke der Skala 59 aufgetragen ist. Diese Skala 59 erleich-Lert bei der Operation die fehlerfreie Einstellung der beweglichen Anschläge 58 an den Klemmen 1, 2 bei vorgegebenen Abmessungen der anzulegenden K ur..ernaht und gibt die Möglichkeit, die Lage des zweiten Randes des in der ersteren Klemme 1 oder 2 zusammengedrückten Organs in bezug auf den ersten Organrand, der sich mit dem unbeweglichen Anschlagstück 57 und der Mullmarke der Skala 59 überlagert, mit der erforderlichen Ganauigkeit zu ermitteln und in derselben Entfernung den beweglichen Anschlag 58 der zweiten Klemme 2 bzw. 1 einzustellen. Die Benutzung der bezifferten Skalen der Einstellvorrichtung 17 für die zusammenzunähenden Organe in der Längsrichtung in bezug auf die Klemmbacken 3, 4, 5, 6 der Klemmen 1, 2 leistet dem Chirurgen Hilfe bei einer genauen Registrierung der Atmessungen der angelegten Klammernähte, beispielsweise der Ausmaße der Anastomosen beim Zusammennähen von Hohlorganen und ermöglicht eine genaue Ermittlung der Anzahl der Metallklammern in der Naht, da ein Zusammenhang zwischen dem Abstand der Striche und der Teilung zwischen den Klammern besteht, was bei röntgenologischen Nachoperationsuntersuchungen des Zustandes und eventueller Veränderungen in den angelegten Klammernähten notwenig wird.
  • Im dargestellten Sonderfall der Ausführung des Mähgeräts sind die Klembacken 3, 4, 5, 6 Jeder Klemme 1, 2 mittels einer Gelenkverbindung 64 (Fig. 3) miteinander gekoppelt, die an den Enden der Klemmen 1, 2 vorgesehen ist.
  • Doch kann die Verbindung der Klemmbacken an den erfindungsgemäßen Klemmen auch anders verwirklicht werden, beispielsweise mib Hilfe von eine translatorische Bewegung der Klemmbacken zueinander bei deren Zusammen- oder Auseinanderführung bewirkenden Führungen (nicht dargestellt).
  • Zur gegenseitigen Festlegung der gepaarten Klemmbacken 3 und 5, 4 und 6 der Klemmen 1, 2 und zur genauen Gegenüberstellung der Klamermagazine 14 (Fig. 4) und patrizen 16 beim Zusams nähen in der zusa:ugqengeführt;en Stellilng der Klemmen 1, 2 ist das Nähgerät mit ri Gabeln 65, 66 (Fig. 13) bestückt, die im Mittelteil der Klemmbacken 5 6 der Kleme 2 @terr hefe stigt sind und mit ihren Armen die Backen D 4 der Klemme 1 u:=£eb en e als planparallel Plattenstücke gefertigt sind.
  • Dank der Benutzung von Gabeln 65, 66 zur gegenseitigen Festlegung der gepaarten Kle$acken 3 und 5, 4 und 6 der Klemm-en 1, 2 können die zu verbindenden Bauteile gut beobachtet werden, weshalb die Vereinigung der Klemmen 1, 2 während der ½eration sowie die Reinigung des Nähgeräts vereinfacht werden.
  • In dem-dargestellten Ausführungsbeispiel des Nähgeräts ist Jede Klemme mit einer Vorrichtung zur Einhaltung eines Spaltes zwischen den Klemmbacken 3, 4, 5, 6 beim Zusammendrücken des zusammenzunähenden Organs versehen. Sie besteht aus einer Formblattfeder 67 (Fig. 3), die an ihrem einen Ende 68 an einer der Klemmbacken der Klemme, beispielsweise an der Kleixirnbacke 6 starr befestigt ist, und aus abgestuften Absätzen 69, die an die andere Eleznbacke, beispielsweise die Backe 5 gelegt sind und mit dem zweiten, freien Ende 70 der Blattfeder 67 zusammenwirken.
  • Je nach dem, an welchen Absatz 69 das freie Ende 70 der Blattfeder 67 zu liegen kommt, ändert sich schrittweise auch der Spalt zwischen den Klemmbacken, beispielsweise den Klemmbacken 5 und 6 und demzufolge zwischen den Halte zähnen 21 und 22 der gegenüberliegenden Klemmbacken, Eine stetige Veränderung des Abstandes zwischen den Klemmbacken 5, 6 beim Zusammendrücken der Organe mit der veränderlichen Wandstärke wird durch Verformung der Blattfedern 67 erreicht. Durch diese Ausführung der Vorrichtung zur Einhaltung des Spalts zwischen den Klemmbacken 5, 6 wird ein nicht traumatisierendes festes Einklemmen der Wände der zusammenzunähenden Organe bei in einem weiten Bereich veränderlicher Stärke derselben sowie ein bequemer Gebrauch der Klemmen während der Operation erreicht, da die Blattfedern 67 ein selbsttätiges Schließen der Klemmbacken 5, 6 beim Zusammendruck des Organs bewirken.
  • Durch die Ausführung einer der i½=lerrnbackc-n der Klemme LÄt den abgestuften !sätzen 69 und der anderen mit der FOfl3= blattfeder 67, deren Ende 70 mit dem Absatz 69 der ersteren Backe in Verbindung tritt, entsteht die Möglichkeit, auch die Eingriffstiefe der Zähne 21, 22 der Greif- und Festhaltevorrichtung 13 für die Wände der zusammenzunähenden Organe bei dessen Zusammendrücken zwischen den Kleminbacken der Klemme und somIt t noch gegenseitige Einstellung der Schichten der gegenübergestellten Wände der Organe in der Geräteinstellung zum Zusammennähen zu verändern. Dadurch kann der Chirurg eine optimale gegenseitige Einstellung der Wandschichten der zusammengenähten Organe Je nach den konkreten Kenngrößen der Wände der zusammenzunähenden Organe (deren Stärke, Eigenschaften usw.) wählen.
  • Zum bequemen Auseinandernehmen der Klemmbacken 6 und 5 der Klemme 2, wie auch der Klemmbacken 3 und 4 der Klemme 1, nach dem Zusammennähen und nach der Freigabe der Wände der zusammengenähten Organe ragt die Blattfeder 67 an deren freiem Ende 70 außerhalb der Klemmbacke 5 mit den abgestuften Absätzen 69 hinaus. Diese Klemmbacke 5 ist mit einem Handhebel 71 mit einer Vertiefung 72 versehen. Der Handhebel 71 ist neben dem herausragenden freien Ende 70 der Blattfeder 67 so angeordnet, daß ein entgegengesetztes Zusammendrücken des Handhebels 71 und der Feder 67 zum Herausführen des freien Endes 70 der Blattfeder 67 aus dem Eingriff in einen der abgestuften Absätze 69 führt. Dabei vollzieht sich die selbsttätige Auseinanderführung der Klemmbacken 5 und 6 der Klemme 2, da sich das herausragende freie Ende 70 der Blattfeder 67 beim Andrücken an den Haiidhebel 71 schräg stellt und die Kräfte entstehen, die in Richtung der Auseinanderführung der Klemmbacken 5 urd 6 wirken.
  • Der Handhebel 71 wird in die Kle slbacke der Klemmen eingebaut, die beim Zusammennähen oberhalb der Organe angelegt werden soll, und dient auch als Anschlagstück für den Finger beim T'4rgreifen des Handgriffes 54 der Antriebsstäbe 36 (Fig. 11) der Stößel 15.
  • In den Figuren sind zwei Ausführungsvarianten der Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe dargestellt, obwohl noch mehrere, für die konkreten Anwendungsverhältnisse zweckmäßigere Ausführungen möglich sind.
  • In der ersten Ausführungsvariante weist die Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe zwei miteinander zusammenwirkende Zahnleisten 19, 20 (Fig. 14, 15) auf, die in Jeden der mit ihren Seitenebenen 73 aneinander anliegenden Körper 18 eingebaut werden.
  • Die Zähne 21, 22 der Zahnleisten 19, 20 sind als Haltenadeln ausgeführt. Die Zähne 21 sind an der Stirnfläche 74 (Fig. 14) der Längskanten der Leisten 19 in gleichem Zwischenabstand verteilt, gerade und verlaufen ungefähr senkrecht zur Stirnfläche 74. Die Zähne 22 (Fig. 15) sind an den Stirnflächen 75 der Längskanten der Zahnleisten 20 mit demselben Zwischenabstand verteilt, wie die Zähne 21 (Fig. 14). Die Zähne 22 (Fig.
  • 15) sind Jedoch in einer der Anordnungsstelle der Gelenkverbindung 64 (Fig. 3) abgekehrten Richtung Sbogen, d.h. in der der vermutlichen Herausnahmebewegung des Mähgeräts aus der Operationswunde entgegengesetzten Richtung gerichtet Durch diese Ausführung der Haltenadeln 22 wird das Ergreifen der Gewebe durch die Haltenadeln beim Herausnehmen des Nähgeräts aus der Operationswunde und die Verletzung der wände der Organe nach deren Zusammenähen vermieden Die Zahnleiste 19 (Fig. 14 mit den geraden Zähnen 21 ist mit Vorsprüngen 76 versehen, die im Verbindungszustand mit dem Körper 18 in die Ausfräsungen 77 des Körpers 18 eintreten.
  • Die Leiste 20 mit den gebogenen Zähnen 22 wird in einer Vertiefung 78 des Körpers 18 untergebracht. Die Zahnleiste 19 (Fig. 16) ist mit dem Körper 18 irL einer unbeweglichen Verbindung gekoppelt, während die Zahnleiste 20 in diesem längsverschiebbar und unter der Zahnleiste 19 angeordnet ist. In der Leiste 20 (Fig. 1=5) mit den gebogenen Zähnen 22 sind Längsbohrungen 79 ausgespart, in die Führungsstifte 80s81 eintreten, die mit dem Körper 18 starr verbunden sind; Dadurch kann die Leiste 20 mit den gebogenen Zähnen 22 sich längs des Körpers 18 und der Zahnleiste 19 (in Fige 15 nicht angedeutet) mit den geraden Zner 21 bis zum Anschlag an die Stirnwand 82 des Kö-rpers 18 verschieben und zwei Stellungen, die Ausgangs- und Arbeitsstellung, einnehmen.
  • In der Ausgangsstellung der Zahnleiste 20 (Fig. 17) liegen die Zähne 21, 22 mit ihren Spitzen aneinander an und bilden somit geschlossene Konturen. Somit wird Jede Möglichkeit der Verletzung der Hände des operierenden Chirurgen, der eingeklemmten und umgebenden Gewege durch die offenen, außerhalb der Klemmbacken der Klemmen herausragenden scharfen Zähne 21, 22 bei der Handhabung des Nähgeräts vermieden. In der Arbeitsstellung, die in Fig. 18 wiedergegeben ist, ist die Leiste 22 gegen die Ausgangsstellung auf die Teilungsgröße zwischen den Zähnen 21, 22 verstellt, wobei die gebogenen Zähne 22 sich auch gegen die geraden Zähne 21, mit denen sie in der Ausgangsstellung in Berührung standen, ebenfalls auf die Teilungsgröße zwischen den Zeemen verschieben und in dieser neuen Stellun mit ihren Spitzen an benachbaften geraden Zähnen 21 der Xeiste 19 anliegen.
  • Die Leisten 19 mit den geraden Zähnen 21 und die Leisten 25 irit den gebogenen Zähnen 22 sind mit dem Körper 18 (Fig. 15) abaehmhar verbunden. Um einen falschen Zusammenbau der Zaknleisten 19, 20 an verschiedenen Klemmbacken der Klemme zu vermeiden, werden die Längsbohrungen 79 an der Zahnleiste 20 mit den gebogenen Zähnen 22 asymmetrisch über die Länge der Leiste 20 gelegt. Die Höhe des Führungsstiftes 8U übersteigt die Stärke der Leiste 20 nicht, der Stift 81 ist höher als die Leiste 2Q, während die Leiste 19 eine dem Stift 81 entsprechende Querausnehmung 83 enthält.
  • Jede der Klemmbacken ist mit einem Verriegelungsmittel vewsehen, das zur Vermeidung des Gebrauchs der Klemmen bei nicht festgelegten Wänden der Organe des Nähgeräts dient, der zum Zusammenführen der Klemmen und zum Zusammennähen der Organwände notwendig ist, und gleichzeitig die Funktion eines Antriebes der beweglichen Leiste 20 (Fig. 15) mit den gebogenen Zähnen 22 übernimmt. Das Verriegelungsmittel ist in Form eines längs der Klemmbacke, beispielsweise der Klemmbacke 5 (Fig. 5) angeordneten Stabes 84 mit einem Mitnehmer 85, der mit der beweglichen Leiste 20 zusammenwirkt, und Anschlägen 86 ausgeführt, die mit Vorsprüngen 87 des Körpers 18 in Eingriff treten, dessen Nockenvorsprünge 28 in der vorderen Stellung mn der Stoßebene 8 der Klemme 2 mit einem Abstand abstehen, der die Hälfte des dem Abstand zwischen den Stoßebenen 8 der Klemmen in deren zusammengeführter BinstellunggLeichen Spaltes beim ZusammennChen übersteigt. Die bewegliche Leiste 20 enthält ein abgebogenes Stück 88, an dem eine L-förmige Nut 89 vorgesehen tt, in die der Mitnehmer 85 eingreift.
  • Der Stab 84 nimmt zwei Endstellungen ein, die zwei Stellungen der Leiste 20 bestimmen, in denen die gebogenen Zähne 22 (Fig.
  • 17) entweder von den gepaarten geraden Zäbrien 21 der Leiste 19 hinweggeführt sind oder zur Festlegung der Organwände an diesen anstoßen. In einer- Endstellung des. Stabes 84 (Fig. 5) hält der Mitnehmer 85 die Leiste 20 in ihrer Ausgang33çellunG zurück, während der Körper 18 gegen Verstellungen mittels Anschlägen 86 dadurch gesichert wird, daß diese den Körper 18 über die Vorsprünge 87 und Bolzen 26 (Fig. 6) des Körpers 18 an die Wände der Nuten 23 in den Tragstücken 25 andrücken. In dieser Stellung der Stäbe 84 (Fig. 5) besteht keine Möglichkehrt, die Klemmen zur Einstellung der Organwände zu deren Zusammennähen zusammenzuführen, da diesen Vorgang die ineinander stoßenden Nockenvorsprünge 28 der Körper 18 verhindern, die unbeweglich an den Klemmbacken mittels Anschlägen 86 des Stabes 84 festgelegt werden.
  • In der zweiten Endstellung des Stabes 84 (Fig. 1, 2) des Verriegelungsmittels drückt der Mitnehmer 85 (Fig. 5) (aus der Zeichnung nicht ersichtlich) die Leiste 20 an die Querwand 82 (Fig. 15) der Vertiefung 78 des Körpers 18 heran und hält diese somit gegen ihre Verstellungen zurück. Dabei befinden sich die gebogenen und geraden HawPzahne 22 und 21 (Fig. 18) an den Leisten 20 und 19 in der angrenzenden Stellung (in der Binstellung des Ergreifens der Gewebe). Der Mitnehmer 85 (Fig. 5) des Stabes 84 nimmt die dem Querausschnitt 93 der L-förmige=n Nut 89 der Leiste 20 entsprechende Stellung ein, und die genannten Anschläge 86 sind aus dem Eingriff in die Vorsprünge 87 des Körpers 18 herausgeführt, so daß diese freigegeben werden.
  • In der Einstellung des. Körpers, in der die Organe zusammengenaht werden (Fig. 4), liegen die Nockenvorsprünge 28 des Körpers 18 bezüglich der beim Zusammennähen gegenübergestellten Stoßebenen 8 der Klemmen 1, 2 (der Ebenen des Klammermagazins 14 und der Matrize 16) in einer Entfernung, die gleich oder kleiner als die Hälfte des Spaltes beim Zusammennähen ist. Dadurch können die Klemmen 1, 2 nach der Festlegung der wände der Organe zum Zusammennähen zusammengeführt werden.
  • Die Verstellung des Stabes 84 (Fig. 1, 2) aus der einen Sndstellung in die andere verläuft mit Hilfe von Hebeln 91, die einen abgebogenen Teil des Stabes darstellen. Die Hebel 91 an beide-n Klemmbacken Jeder Klemme 1 und 2 liegen nebeneinander und ragen außerhalb der Klemmbacken heraus, was bestimmte Bequemlichkeiten bei der Einwirkung auf die Stäbe 84 schafft und die Möglichkeit gibt, In einem Bewegungsgang die Festlegung beider Umfangshälften der wände des zusammengedrückten Organs gleichzeitig durchzuführen.
  • In der zweiten Ausführungsvariante weist die GreiS- und Festhaltevorrichtung 13' (Fig. 19 20) für die Wände der zusammenzunähenden Organe Zahnleisten 92 (Fig. 21, 22) auf, die an den Körpern 93 der Vorrichtung 13t untrennbar befestigt sind, d.h.
  • sie sind als Ganzes mit den Körpern 93 gefertigt, was die Anzahl der zur Reinigung ab zunehmenden Einzelteile des Nähgerätes wesentlich vermindert und dessen Bedienung vereinfacht.
  • Die Zähne 94 der Zahnleisten 92 besitzen koaxiale durchgehende Bohrungen 95 (Fig. 23), in die die Nadel 96 (Fig. 20, 24) eingeführt wird. Die Zähne 94 (Fig. 20, 25) der Leiste 92 des Körpers 93 einer Klemmbacke sind im dargelegten Ausführungsbeispiel des Nähgeräts in bezug auf die Zähne 94 der entsprechenden Leiste 92 an der zweiten Klemmbacke der Klemme derart versetzt, daß die zwischen den Zahnleisten 92 zusammengedrückten Wände der Organe durch die Zähne 94 der gegenüberliegenden Leisten gewellt werden. Bei der Einführung der Nadeln 96 (Fig.
  • 26) in die Bohrungen 95 der Zähne 94 an beiden Klemmbacken der Klemmen durchsticht die eine Nadel 96 wie gestrichelt eine Wand des zusammengedrückten Organs und die andere die gegenüberliegende Organwand.
  • Die Nadeln 96 (Fig. 26, 20) werden in der wiedergegebenen Ausführungsvariante des Nähgeräts mit diesem abnehmbar verbunden und zur bequemen Ein- bzw. Ausführung aus den Bohrungen 95 (Fig. 23) der Leisten 92 mit Hebeln 97 (Fig. 27, 28) versehen.
  • Zum Auswechseln der Nadeln bei deren Ausfall ist die Nadel 96 mit ihrem Handhebel 97 trennbar verbunden. Das Ende 98 (Fig.24) der Nadel 96 ist gekrümmt und besteht aus einer räumlichen Feder mit einem gekrümmten Teil 99 dçe nach ihrer Verbindung mit dem Handhebel 97 (Fig. 28) als Anschlag dient, und mit einer Halterung 100 (Fig. 24), die parallel zur Nadel 96 verläuft und zum Zurückhalten der Nadel 96 im Handhebel 97 (Fig.
  • 28) vorgesehen ist. Der Handhebel 97 weist eine Bohrung 101 au<, in die die Nadel 96 eingeführt ist, einen Einschnitt 102 zur hufnahae des abstützenden gekrümmten Teils 99 und eine Rille 103 (Fig. 27), in der die Halterung 100 untergebracht ist. Zur Trennung der Nadel 96 vom Handhebel 97 wird dIe Halterung 100 aus der Rille 103 herausgenommen, der gekrümmte Teil 99 der Nadel 96 ungefähr um 1800 in die in Fig. 27 durch dwnne Linien angedeutete Stellung verschwenkt und die Nadel 96 aus dem Handhebel 97 herausgenommen.
  • Jede Klemme 1, 2 (Fig. 19) des Mähgeräts mit der Greif- und Festhaltevorrichtung 13' für die Wände der Organe nach der zweiten Ausführungsvariante ist mit einer Halterung für den Spalt zwischen den Klemmbacken beim Einklemmen der Enden des zusammenzunähenden Organs versehen, die als an den Enden 105 der Klemmbacken 3, 4, 5, 6 gelegte Federklinken 104 (Fig. 20) ausgeführt ist. Dadurch wird die Notwendigkeit vermieden, während der Operation die Enden 105 der Klemmbacken, beispielsweise der Klemmbacken 5 und 6 der Klemme 2 mit den Fingern zur Sicherung eines gleichmäßigeren Ergreifen der Wände der Organe über die ganze Arbeitslänge der Klemmbacken 5, 6 heranzudrücken. Dadurch wird der Gebrauch des Nähgeräts vereinfacht.
  • Die Federklinke 104 ist als Formblattfeder ausgeführt, die an ihrem einen Ende 106 an der Klemmbacke 5 befestigt ist und mit ihrem anderen Ende 107 mit dem abgestuften Absatz 108 zusammenwirkt, der an der Klemmbacke 6 vorgesehen ist. Sie unterscheidet sich im Grundsatz von der Blattfeder 67 (Fig. 3) des Nähgeräts mit der Greif- und Festhaltevorrichtung 13 für die Organwäde der ersteren Aufführungsform in nichts.
  • Zur genauen Gegenüberstellung der gepaarte Klemmbacken 3 und 4, 5 und 6 (Fig. 29, 30) der Klemmen 1, 2 nach deren Vereinigung Ist Jede Kleemkacke mit einem Vorsprung 109 versehen, der an der @ußenfläche 110 der gepaarten Klemmbacke der gegenüberliegenden Klemme 1 oder 2 eingreift. Zwei Vorsprünge 109 der Backen Jeder Klemme stellen eine Gabel dar, die die Oberflächen 110 der Klemmbacken der gegenübergestellten Klemme 1 bzw.
  • 2 unaassen.
  • Die Körper 93 (Fig. 21) der Greif- und Festhaltevorrichtung 13 für die Wände der zusammenzunahenden Organe nach der zweiten Ausführungsvariante nehmen ebenfalls zwei Endstellungen ein, wie sie in der Greif- und Festhaltevorrichtung 13 nach der ersteren Ausführungsvariante eingenommen werden: Eine vordere Stellung, in der die Festlegung der Organwände vorgenommen wird-, und hintere Endstellung (Fig. 22), in der das Zusammennähen stattfindet. Die Vorrichtung 13? nach der zweiten Ausführungsvariante enthält Feststeller 111 für die vordere Stellung der Körper 93, die längsverschiebbar als längs der Klemmbacken 3, 41 5, 6 der Klemme 1, 2 angeordnete Stäbe ausgeführt sind. Jeder Stab 111 besitzt Anschläge 112 (Fig. 19), die in die Vorsprünge 113 des Körpers 93 eingreifen. Er kann auch zwei Endstellungen einnehmen. In einer dieser Stellungen drükken die Anschlagstücke 112 (Fig. 21) über die Vorsprünge 113 des Körpers 93 die Bolzen 26 (Fig. 31) an die Wand der geschlossenen Führungsnut 23 heran, den Körper 93 in seiner vorderen Stellung zurückhaltend In der anderen Endstellung sind die Anschlagstücke 112 (Fig. 19) aus dem Eingriff mit den Vorsprüngen 113 herausgeführt. Der Körper 93 kann dabei in seine hintere Endstellung verstellt werden (Fig. 22), in der dann die Organe nach der Zusammenführung und Vereinigung der Klemmen zusammengenäht werden.
  • Das erfindungsgemäße Nähgerät ist in seinem Aufbau bei Benutzung der in den Zeichnungen wiedergegebenen GrQiS- und Festhaltevorrichtungen für die Wände der zusammenzunähenden Organe nach der ersten und zweiten Aufuhrungsform grundsätzlich das gleiche, mit der Ausnahme einiger Elemente, die keine entscheidende Bedeutung haben. Daher sind ähnliche Bauteile und -gruppen in den Zeichnungen mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Das enindungsgemäße Nähgerät ist in seinen Einzelteilen so aufgebaut, daß es möglichst bequem gereinigt und gewaschen und mEglichst einfach hergestellt werden kann.
  • Zu diesem Zweck haben die Einzelteile und Baugruppen des NShgeräts keine blinden Nuten und Bohrungen, in denen sich Schmutz sammeln könnte Die Klemmbacken 3, 4, 5, 6 der Klemmen 1, 2 sind als verlängerte Plattenstäbe mit für deren Bearbeitung günstigen technologischen Bezugsebenen ausgeführt. Die Mehrheit der Einzelteile ist als flache Stäbe oder Streifen mit gekrurenten Teilen gefertigt, die keine Komplikationen bei der Herstellung mit sich bringen*. Die auswechselbaren Klammermagaamine mit den Klainmerstößeln lassen es gemäß ihrer Konstruktion zu, sie erfindungsgemäß aus Metall oder Kunststoff zur einmaligen Benutzung herzustellen.
  • Das chirurgische Nähgerät zum Zusammennähen der Organe mit Metallklammern zur End-an-End-, End-an-Seite- und Seite-an-Seite-Verbindung ist mit Ausnahme einiger unwesentlicher Besonderheiten in seinem Gebrauch dasselbe.
  • Beim Zusammennähen zur End-an-3nd-Verbindung, insbesondere beim Anlegen der End-an-End-Anastomosen an Hohlorganen, beispielsweise an Därmen wird an den zum Zusammennähen gewählten Abschnitt 114 (Fig. 32a) des Organs mit der größten Länge der Umfangshälfte im Querschnitt, falls die Durchmesser der zusammenzunähenden Organe unterschiedlich sind, eine der Klemmen, beispielsweise die Klemme 2 des Geräts derart angelegt, daß ein-Rand des zusammlendrückenden Abschnitts das unbewegliche Anschlagstück 57 berührt. Der bewegliche Anschlag an dieser Klemme 2 ist wegzwnehlmen. Beim Zusammendrücken am Organ schließt die Feder 67 (Fig. 3) die Klemmbacken 5, 6 der Klemme 2, wobei sie mit ihrem freien Ende 70 an einem der abgestuften Absätze 69 zurückgehalten wird.
  • Durch Verstellung der Handhebel 91 (Fig. 5) der Stäbe 84 an beiden Klemmbacken der Klemme 2 bis zu ihrem Anschlag werden die beweglichen Zahnleisten 20 mit den gebogenen Zähnen 22 (Fig. 18) verstellt, demzufolge die Wände des zusammengedrückten Organs ergriffen und festgelegt und die Körper 18 (Fig. 3) von deren Halterung freigegeben. Nun wird an der Vorderfläche der Körper 18 der zu entfernende Teil des Organs mit dem Skalpell abgeschnitten (Fig. 32b).
  • In Übereinstimmung mit dem Außenmaß der Umfangshälfte des zusammengedrückten Organs, das an der Einstellung des zweiten zusammenzunähenden Abschnitts 115 (Fig. 32c) des Organs bezüglich der Striche der Skalen 59 (Fig. 32a) der Klemme 2 ermittelt wird, wird an den Skalen 59 der Klemme 1 (Fig. 32c) das bewegliche Anschlagstück 58 aufgesetzt. Zwischen diesem beweglichen 58- und unbeweglichen Anschlagstück 57 der Klemme 1 wird nun unter einem Winkel das zusammenzunähende Organ mit der kleineren Querschnitts-Umfanghälfte gelegt. Nach dem Zusammendrücken des Organs werden die Organwände festgelegt, das bewegliche Anschlagstück 58 weggenommen und der zu entfernende Teil (Fig.
  • 32d) genauso wie bei der Arbeit mit der ersten Klemme 2 abgeschnitten.
  • Hiernach werden beide Klemmen 1 und 2 zusammengeführt und vereint, wozu die Achse und Bohrung des Gelenks 9 (Fig. 1) ineinandergesetzt werden, die in den Ansatæstücken 11 und 12 der Klemmen 1 und 2 vorgesehen sind. Die Klemmbacken der Klemmen 1, 2 werden derart zusanimengeführt, daß dabei die an diesen Backen der Klemme 2 vorgesehenen Gabeln 65 die Backen der Klemme 1 umfassen, und die Verschwenkhaken 10 die Klemmen 1 und 2 miteinander starr verbindend verschwenkt werden. Die Nockenvorsprimge 28 (Fig. 4) der Körper 18 der gepaarten Klemmbacken der Klemmen 1, 2 stoBen dabei gegeneinander und bewirken die Verstellung der Körper 18 in ihre hintere Stellung, in der die fest eingelegten Wände der zusammenzunähenden Abschnitte 114 und 115 der Organe gegenübergestellt werden, wie sie in Fig. 52a gegenüberstehen, und ihre Stellung zum Zusammennähen eInnehmen.
  • Durch Verstellung an den Hebeln 53 (Fig. 1) der Keilantriebsstabe der Stößel 15 (Fig. 11) werden die Metallklammern aus ihren Nuten in den Klammermagazinen 14 herausgestoßen und die Umfangshälften der Organwände zusammengenäht. Dann werden nach Eingriff an den Handhebeln 91 (Fig. 1) die Stäbe 84 bis zum Anschlag zurückgeführt und somit auch die gebogenen Zähne 22 (Fig. 17) der Zahnleisten 20 von den geraden Zähnen 21 der Leisten 19 abgeführt, wobei die Wände der Organe freigegeben werden. Die Verschwenkhaken 10 werden in ihre Ausgangsstellung verschwenkt. Beim Druck an der Feder 67 (Fig. 3) in Richtung zu den Handhebeln 71 werden die oberen und unteren Klemmbacken der Klemmen 1 und 2 auseinandergeführt, wobei sich das freie Ende 70 der Feder 67 von den abgestuften Absätzen 69 wegbewegt.
  • Unter dem zusammengenähten Organ wird das untere Paar der Klemmbacken der Klemmen 1, 2 herausgenommen.
  • Das Aussehen der Organe nach dem Zusammennähen mit dem erfindungs gemäßen chirurgischen Nähgerät zur End-an-End-Verbindung ist aus der Fig. 33 zu ersehen, der Querschnitt der Naht ist in Fig. 34 wiedergegeben.
  • Beim Zusammennähen voller (nicht hohler) Organe entsprechen alle Gebrauchsvorgänge am Nähgerät vollkommen denen beim Anlegen der End-an-3nd-Anastomosen an hohlen Organen. Das Zusammennähen der vollen Organe ergibt die Stoßverbindung (Fig. 35).
  • Die Klammernahtreihen 116 und 117 verteilen sich auf die Qeite Jeder der Wände der zusammengenähten Organe.
  • Beim Zusammennähen der Organe zur End-an-Seite-Verbindung werden zunächst die Wände des an seinem Ende zu nähenden Organs 118 (Fig. 36a) und dann der Wände des an dessen Seite arzuz nähenden Organs 119 (Fig. 36b) zusammengedrückt und festgelegt. Die Reihenfolge der Arbeitsgänge und die Wirkung des Mähgeräts entsprechen-vnll und ganz der beim Zusammennähen zur End-an-End-Verbindung. Nach dem Abschneiden des zu entfernenden Seitenteils des Organs 119 (Fig. 56b), der Vereinigung der Klemmen, dem Durchstechen und Herausnehmen des Geräts aus der Operationswunde ergibt sich die End-an-Seite verbindende Klammernaht, wie sie in Fig. 37 dargestellt ist.
  • Beim Zusammennähen zur Seite-an-Seite-Verbindung oder zu irgendwelchen anderen Nahtverbindungen, wenn die Größe der Emfangshälfte an der Verbindungsstelle der Organe, beispiels Weise der lichten Weite zwischen den zusammengenähten Hohlorganen vorgegeben ist, werden die beweglichen Anschlagstücke 58 (Fig. 38a) an den Skalen 59 beider Klemmen in gleichen Abständen von den unbeweglichen Anschlagstücken 57 entsprechend der vorgegebenen Größe der lichten Weite eingestellt. Hiernach werden die Abschnitte 120 und 121 der Organe im Zwischenraum der unbeweglichen und beweglichen Anschlagstücke 57 und 58 beider Klemmen eingeklemmt. Die nachfolgende Arbeit des Mähgeräts und dessen Gebrauch verlaufen wie beim Anlegen der Anastomosen zur End-an-2nd-Verbindung. Das Aussehen der zur Seite-an-Seite verbundenen Klammernaht ist in Fig. 39 dargestellt.
  • Die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen chirurgischen Nähgeräts zum Zusammennähen der Organe mit Metallklammern unter Ausnutzung der nach der zweiten Ausfübzungsvariante aufgebauten Greif- und Festhaltevorrichtung 13 (Fig. 19, 20) für die Wände der zusammenzunähenden Organe verläuft ähnlich wie bei dem i;ähgerät mit der nach der ersten Ausführungsvariante aufgebauten Greif- und Festhaltevorrichtung 13' (Fig. 1, 2). So gleichen sich die Verfahren zur gegenseitigen Gegenüberstellung der zusammenzunähenden Organe in Längsrichtung bezüglich der Klemmbacken der Klemmen sowohl beim Zusammennähen zur Snd-an-Snd- als auch zur End-an-Seite- wie auch zur Seite-an-9eite-Verbindung, Gebrauch und Wirkungsweise des Geräts beim Vereinen der Klemmen und bei der Durchführung des unmittelbaren Zusammennähens der Organe vollkommen.
  • Die auszeichnenden Besonderheiten bestehen im folgenden.
  • Beim Zusammendrücken der zusammenzunähenden Abschnitte der Organe zwischen den Klemmbacken Jeder Klemme 1, 2 werden die Wände raschen den Zahnleisten 92 (Fig. 25) der Körper 93 gewellt. In die Bohrungen 95 der Zahnleisten 92 der Körper 93 Jeder Klemmbacke der Klemme werden nun die Nadeln 96 (Fig. 26) hintereinander eingeführt, die wie gestrichelt die gegenübergestellten Wände des fest eingeklemmten Organs durchstechen.
  • Nun werden die Feststeller 111 (Fig. 20) zur Arretierung in der vorderen Stellung der Körper 93 bis zu ihrem Anschlag verstellt und die Körper 93 freigegeben. Nach der Vereinigung der Klemmen (Fig. 19) und dem Zusammennähen der Organe werden die Nadeln 96 mit ihren Handhebeln 97 aus dem Nähgerät herausgenormen, die Haken 10 in ihre Ausgangsstellung zurückverschwenkt und durch Eingriff der Federklinken 104 an den freien Enden 107 die Klemmbacken der Klemmen auseinandergeführt. Nun kann das Mähgerät aus der Operationswunde herausgenommen werden.

Claims (20)

  1. Patentansprüche
    Chirurgisches Nähgerät zum Zusammennähen von Organen durch Metallklamern zu End-an-End-, End-an-Seite- und Seibe-an-Seite-Verbindwngen, dessen Arbeitsteil außerhalb der Nähorgane angeordnet wird, das zwei Klew en, die Je zwei Klemmbacken zum Festlegen der zusammenzunähenden Organe besitzen und miteinandernehmbar derart verbunden sind, daß im zusamnengefwhrten Zustand die Stoßebene der Klemmbacken Jeder Klemme zu der der Klemmen senkrecht verläuft, eine an dem Klemmbacken der Klemme montierte GreiS- und Festhaltevorrichtung zum Brgreifen und zum Festlegen der Wände der zusammenzunähenden Organe mit Zahnleisten, die längs Klemmbacken gelegt sind, in die Klemmbacken eingebaute Magazine mit Nuten für Metallklammern, Klammerstößel, Matrizen mit Ausfräsungen zum Abbiegen der Metallklammern, wobei die miteinander im Augenblick des Zusammennähens zusammenwirkenden Klammermagazine und Matrizen in den Klemmbacken verschiedener Klemmen untergebracht sind, scwie eine an den Klemmbacken montierte Einstellvorrichtung zur gegenseitigen Gegenüberstellung der zusammenzunähenden Organe in Längsrichtung der Klemmbacken enthält, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Greif- und Festhaltevorrichtung t13) für die Wände der zusammenzunähenden Organe in Form von Körpern (18) ausgeführt ist, in die die Zahnleisten eingelegt werden (19, 20), wobei die Körper (18) an jeder Klemmbacke (3, 4, 5, 6) in Führungen (23) montiert sind, die eine eingeschränkte Verstellung Jedes Körpers (18) in einer Ebene ermöglichen, die senkrecht zur Stoßebene (I-I) der Klemmbacken (3, 4, 5, 6) und zur Stoßebene (11-11) der Klemmen verläuft, so daß Jeder der Körper (18) seine zwei Endstellungen einnehmen kann, in deren einer, der vorderen rndstellung, die dem Augenblick des Einklemmens und Ergreifens der Wände der zusammenzunähenden Organe entspricht, die Enden der Zähne (21, 22) der Zahnleisten (19,2Q) zwischen den Stoßebenen (7) der Klemmbacken (3, 4, 5, 6) der Klemmen (1, 2) und mit einem Abstand von den Stoßebenen (8) der Klemmen (1, 2) bei deren auseinandergeführter Stellung liegen und in deren anderer, der hinteren n'ndstellung, die dem Augenblick des Zusammennähens der Organe bei den gegenübergestellten, zusammenstoßenden Klemmen (1, 2) entspricht, die Enden der Zähne (21, 22) in einer gewissen Entfernung von den Stoßebenen (7) der Klemmbakken (3, 4, 5, 6) der Klemmen (1, 2) und ungefähr in den Stoßebenen (8) der Klemmen (1, 2) stehen.
  2. 2. Chirurgisches Mähgerät nach Anspruch 1 , d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Führungen (23) als geschlossene durchgehende Nuten mit schrägen Abschnitten (24) in Jeder der Klemmbacken (3, 4, 5, 6)ausgeführt sind, die mit an den Körpern (18) festgelegten Bolzen (26) derart zusammenwirken, daß die Verstellung der Körper (18) aus einer Endstellung in die andere unter deren gleichzeitiger Verschwenkung in der Ebene verläuft, die senkrecht zu den Stoßebenen (7) der Klemmbacken (3, 4, 5, 6) Jeder Klemme (1, 2) und den Stoßebenen (8) der Kleinen (1, 2) liegt.
  3. 3. Chirurgisches Nhaerät nach Anspruch 2, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß Jeder Körper t18) mit seitlich der Stoßebene (II-II) der Klemmen (1, 2) angeordneten Nockenvorsprungen (28) versehen ist, die mit gleichen, diesen entsprechenden Nockenvorsprüngen (28) an den Körpern (18) der gegenüberstehenden Klemme (1, 2) derart in Wechselwirkung treten, daß beim Zusammenführen der Klemmen zu deren Einstellung des Zusammennähens eine mit dieser Zusammenführung der Klemmen (1, 2) gleichzeitige Verstellung der Körper (18) aus deren vorderer in die hintere Stellung erfolgt.
  4. 4. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 3, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Gestalt und Anordnung der Nockenvorsprunge (28) an den Körpern (18) derart gewählt sind, daß zu Jedem Augenblick des Zusammenwirkens der Nockenvorsprünge (28) der gegenüberstehenden Körper (18) beim Zusammenführen der Klemmen (1, 2) die an den Körpern (18) angreifenden Kräfte (29) auf die Achsen (30) der Bolzen (26) in der notwendigen Richtung exzentrisch wirken, so daß die Körper (18) gleichzeitig aus den vorderen Stellungen in die hinteren verstellt und gleichzeitig verschwenkt werden.
  5. 5. Chirurgisches Mähgerät nach Anspruch 1 bis 4, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Klammermagazine (14) mit durchgehenden Längsnuten (34) versehen sind, die senkrecht zu den Klammernuten (35) verlaufen, und daß die Klammerstößel (15) mit Antriebsstäben (36) versehen sind, die als Streifen ausgerührt sind, die an den Klemmbacken (4, 5 ) innerhalb der durchgehenden Längsnuten (34) der Klammermagazine (14) längsverschiebbar montiert sind und an ihren vorderen Enden keilförmige Abschrägungen (37) aufweisen, die mit den Klammerstößeln ( im Sinne des Herausstoßens der Metallklammern aus dem Magazin (1L) zusammenwirken.
  6. 6. Chirurgisches Mähgerät nach Anspruch 5, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Klammermagazine (14) mit querverlaufenden Außenvorsprüngen (38) mit Anschlägen (39) versehen sind, daß die die Klammermagazine (14) tragenden. Klemmbacken ( 4, 5) mit Querausnehmungen (40) ausgeführt sind, die mit den Quervorsprüngen (38) zusammenwirken und somit die Einbau- und Abnahmemöglichkeit des Magazins t14) gewährleisten, und daß an den Klemmbacken (4, 5) Halteleisten (42) montiert sind, die die Klammermagazine (14) an die Klemmbacken (4, 5) andrücken.
  7. 7. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 5 oder 6, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Antriebsstäbe (36) der Klammerstößel (ins) mit Hebeln (53) mit federnden Abschnitten (54) versehen und an den Klemmbacken (4, 5) Vorsprünge (55) vorhanden sind, die mit den Feder bschnitten (54) zusammenwirken und als Halterungen für die Ausgangsstellung der Antriebsstäbe (36) der Stößel (15) dienen.
  8. 8. Chirurgisches Mähgerät nach Anspruch 5 bis 7, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Antriebsstäbe t36) der Klammerstößel (15) an den Klemmbacken (4, 5) mit Hilfe von abnehmbaren Blechen (52) zurückgehalten werden.
  9. 9. Chirurgisches Mähgerät nach Anspruch 1 bis 8, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Enden der Klemmen (1, 2) mittels eines auseinandernehmbaren Gelenks (9) miteinander verbunden, und an den gegenüberliegenden Enden der Klemmen (1, 2) Mittel zu deren gegenseitiger Festlegung unter Erhaltung eines vorgeschriebenen Spaltes an der Stoßfuge zwischen den Klemmen (1,2) vorgesehen sind.
  10. 10. Chirurgisches Mähgerät nach Anspruch -1 bis 9, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Einstellvorrichtung (17) zur gegenseitigon Gegenüberstellung der zusammenzunähenden Organe in der Längsrichtung in bezug auf die Klemmbacken an einer der Klemmbacken jeder Klemme (1, 2) befestigte und gegeneinander gelegte unbewegliche Anschläge (57) enthält, die die Ränder der Umfangshälften beim Zusammendrücken zwischen den Klemmbacken (3, 4, 5, 6) der zusammenzunähenden Organe von einer Seite begrenzen, sowie bewegliche Anschlagstücke (58) enthält, die die Ränder der Umfangshälften der zusammenzunähenden Organe an der anderen Seite begrenzen.
  11. 11. Chirurgisches Mähgerät nach Anspruch 10, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die beweglichen Anschläge (58) abnehmbar sind.
  12. 12. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 10 oder 11, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die unbeweglichen (57) und beweglichen Anschläge (58) an den Körpern (18) der GreiS- und Festhaltevorrichtung der Wände der zusammenzunähernden Organe befestigt sind, wobei die Körper (18) mit Skalen t59) und an diesen vorgesehenen Teilungen (62, 63) bestückt sind, die der Bequemlichkeit der Nachstellung der beweglichen Anschläge (58) dienen.
  13. 13. Chirurgisches Mähgerät nach Anspruch 1 bis 12, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß Jede Klemme (1, 2) mit einer Halterung zur Aufrechterhaltung eines Spaltes zarischen den Klemmbacken (3, 4, 5, 6) beim Einklemmen des .usammzunähenden Organs versehen ist, die eine Formblattfeder (67), die mit ihrem einen Ende (68) an einer der Klemmbacken der Klemme befestigt ist, und abgestufte Absätze (69) einschließt, die an der anderen Klemmbacke derselben Klemme angeordnet sind und mittels eines der abgestuften Absätze (69) Je nach der Stärke der Wände des eingeklemmten Organs an dem anderen Ende (70) der Blattfeder (67) eingreifen.
  14. 14. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 13, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t w daß die Blattfeder (67) außerhalb der Back- (a) mit den abgestuften Absätzen (69) hinausragt, und Jede Klemme (1, 2) mit einem Handhebel (71) versehen ist, der an dieser Klenrimbacke (5) neben dem herausragenden Ende der Blattfeder (67) derart angebracht ist, daß durch einen gegenseitigen Druck des Handhebels (71) und der Blattfeder (67) die letztere aus dem Eingriff mit einem der abgestuften Absätze (69) herausgeftiirt wird.
  15. 15. Chirurgisches Mähgerät nach Anspruch 1 bis 14, d a d u r ch g e k e n n z e i c h n e t , daß Jeder Körper (18) in der Greif- und Festhaltevorrichtung (13) für die Wände der zusammenzunähenden Organe Je zwei Zahnleisten (19, 20> einschließt, die an ihren Seitenflächen (73) aneinander anliegen, und die Zähne (21, 22) dieser Zahnleisten (19, 2Q) als Haltenadeln ausgeführt sind, die unter gleicher Teilung an den Stirnflächen der Längskanten beider Leisten (19, 20) angebracht sind, wobei die Haltenadeln an einer Leiste (19) gerade sind und ungefähr senkrecht zur Stirnfläche (74) der Längskante der Leiste t19) stehen, während die Haltenadeln an der anderen Leiste (20) in der dem vermutlichen Bewegungssinn beim Herausnehmen des Nähgeräts aus der Operationswunde entgegengesetzten Richtung gebogen sind und mit ihren Spitzen an die der geraden Haltenadeln angrenzen, die geschlossene Konturen bilden, und eine (19) dieser Leisten (19, 20) am Körper (18) der Greif- und Festhaltevorrichtung (13) für die Wände der zusammenzunähenden Organe unbeweglich, während die andere Leiste (20) längs der unbeweglichen Leiste (19) verstellbar montiert ist.
  16. 15. Chirurgisches Mähgerät nach einem der Ansprüche 13 bis 15, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Zahnleisten (19, 20) an den Körpern (18) abnehmbar montiert sind.
  17. 17. Chirurgisches Mähgerät nach Anspruch 15 oder 16, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß jede Klemmbacke (3, 4, 5, 6) mit einer Verriegelungseinrlchtung zur Vermeidung Jeder Möglichkeit des Zusammennähens der Organe bei nicht festgelegten Wänden versehen ist, als Antrieb der bewegichen Leiste (20) mit den Haltenadeln dient und als ein längs der Klemmbacke (3, 4, 5, 6) gelegter und in der Längsrichtung beweglicher Stab (84) mit einem Mitnehmer (85), der mit der beweglichen Leiste (20) mit Haltenadeln zusammenwirkt und mit Anschlägen (86) ausgeführt ist, die mit den verstellbaren Körrern (18) Zusammenwirken, in ihrer vorderen Stellung hinter der Stoßebenen (8) der Klemmen (1, 2) um ein ICaß hinausragen, das die Spalthdfte zwischen den Stoßebenen (8) der Klemmen (1, 2) in deren zusammengeführtem Zustand übersteigt, so daß in einer der Endstellungen des beweglichen Stabs (84), die der Ausgangsstellung der beweglichen Leiste (20) mit den Haltenadeln vor dem Ergreifen der Wände des zusammenzunähenden Organs entspricht, die Anschläge (86) des Stabes (84) mit dem Körper (18) in Wechselwirkung treten und dadurch dessen eventuelle Verstellung in die hintere Stellung sowie ein Zusammenführen der Kleinmen (1, 2) zu deren Nähstellung vermeiden lassen und in der anderen Endstellung des Stabes (84) die bewegliche Leiste sich in der Stellung des Ergreifens der Wände des zusammenzunähenden Organs durch die Haltenadeln befindet, während die Anschläge (86) des Stabes (84) aus dem Eingriff mit dem Körper (18) herausgeführt sind, wobei sie dadurch dessen Rückverstellung in die hintere Endstellung und die Arbeitsgänge beim Zusammenführen der Klemmen (1, 2) und Zusammennähen ermöglichen.
  18. 18. Chirurgisches hskgerät nach Anspruch 1 bis 12, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Zahnleisten (92) an den Körpern (93) der Greif- und Festhaltevorrichtung (13?) für die Wände der zusammenzunähenden Organe unbeweglich festgelegt sind, deren Zähne (94) mit koaxialen durchgehenden Bohrungen (95) ausgeführt sind, und jeder Körper (93) mit einer Nadel (96) versehen ist, die in die durchgehenden Bohrungen (95) und die Wände des zusammenzunähenden Organs unter festem Einklemmen desselben zwischen den Klemmbacken (3, 4, 5, 6) eingeführt wird.
  19. 19. Chirurgisches Mähgerät nach Anspruch 18, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß Jede Klemme (1, 2) mit einer Halterung zur Aufrechterhaltung eines Spaltes zwischen den Klemmbacken (3 und 4, 5 und 6) beim festen Einklemmen der Enden des zusammenzunähenden Organs versehen ist, die als eine an den Enden der Klemmbacken (3, 4, 5, 6) angeordnete Federklinke (104) ausgeführt ist.
  20. 20. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 1 bis 19s d a -d u r c h g e k e n n z e i o h n e t k daß die Klemmbacken (3, 4, 5, 6) miteinander durch zwei Gabeln (65, 66) verbunden sind, die im Mittelteil der Klemmbacken einer Klemme (1 oder 2) starr befestigt sind und mit ihren Füßen die Klemmbacken der anderen Klemme (2 oder 1) umgeben.
    Leerseite
DE2509105A 1975-03-03 1975-03-03 Chirurgisches Nähgerät zum Verbinden von zwei inneren Körper-Organen durch Metallklammern Expired DE2509105C3 (de)

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