DE2509105B2 - Chirurgisches Nähgerät zum Verbinden von zwei inneren Körper-Organen durch Metallklammern - Google Patents

Chirurgisches Nähgerät zum Verbinden von zwei inneren Körper-Organen durch Metallklammern

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Description

Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Nähgerät zum Verbinden von zwei inneren Körperorganen durch Metallklammern mit zwei Klemmen, die je zwei Klemmbacken zum Festlegen der zu verbindenden Organe haben und miteinander derart verbunden sind, daß im zusammengeführten Zustand die Stoßebene der Klemmbacken jeder Klemme zu der Stoßebene der Klemmen rechtwinklig verläuft, mit einer an den Klemmbacken angebrachten Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der Organe, mit Zahnleisten, die entlang der Klemmbacken angeordnet sind, mit in die Klemmbacken eingebauten Magazinen für Metallklammern, mit Klammerstößeln und mit Matrizen zum Abbiegen der Metallklammern, wobei während des Nähvorgangs zusammenwirkende Magazine und Matrizen in den Klemmbacken verschiedener Klemmen untergebracht sind, sowie mit einer an den Klemmbakken angebrachten Lageeinstellvorrichtung für zu verbindende Organe in Längsrichtung der Klemmbakken.
Ein solches Gerät kann insbesondere zum Anlegen von Anastomosen an Organe des Verdauungskanals, beispielsweise beim Anlegen der Darmanastomosen verwendet werden.
Es ist bereits ein Nähgerät zum Zusammennähen der Organe mit Metallklammern in End-an-End, End-an-Seite und in Seite-an-Seite-Verbindungen durch Anlegen des Arbeitskopfes außerhalb der zusammenzunähenden Organe bekannt, das zum Anlegen der Darmanastomosen dient — siehe z. B. CH-PS 3 77 044.
Bei dem bekannten Gerät müssen die Magazine und Matrizen gegenüber den Klemmbacken deshalb beweglich gemacht werden, weil die Zahnleisten innerhalb der Klemmbacken angeordnet sind. Im Augenblick des Zusammendrückens und des Festhaltens der Organwäii de sind die Magazine und Matrizen aus dem Raum zwischen den Klemmbacken hinausgeführt. Zum Einbringen der festgelegten Organwände in die Näh- bzw. Klammerstellung werden die oberen Klemmbacken um einen beträchtlichen Abstand von den unteren Backen entfernt und dabei die Klemmung gelöst. Die Magazine und Matrizen werden dabei gedreht und in den Raum zwischen den Backen eingebracht. Während dieser Zeit werden die Organwände lediglich durch die Festhaltezähne aneinandergehalten und erfahren dabei eine zusätzliche Zugbelastung, die zum Reißen des Gewebes und zum Hinausgleiten aus dem Raum zwischen den Magazinen und den Matrizen führen kann. Die Folge ist dann eine defekte Nahtstelle.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschriebenen Gattung zu schaffen zum Verbinden von Körperorga-
nen durch Metallklammern End-an-End, End-an-Seite und Seite-an-Seite mit außerhalb der zu verbindenden Organe angeordnetem Arbeitsteil, dessen Einrichtung zum Erfassen der Organwände eine möglichst kurze Entfernung von den Schnittkanten der<,prgangewebe bis zur Nahtstelle, eine hohe Sicherheit, Störungsfreiheit und Beständigkeit für das Festhalten der Organgewebe und das Verbinden der Organwände sichert, was die Güte der Verbindungen wesentlich verbessern und es ferner ermöglichen soll, nicht nur hohle Organe, to sondern auch volle Organe und Gewebe miteinander zu verbinden.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zusammenzunähenden Organe in Form von Haltern ausgeführt ist, IS die die Zahnleisten aufnehmen, und jeder der Halter an jeder Klemmbacke in Führungen bewegbar ist zur Versteilung eines jeden Halten in einer Ebene, die senkrecht zur Stoßebene der Klemmbacken und zur Stoßebene der Klemmen verläuft, so daß jeder der Halter zwischen zwei Endstellungen bewegbar ist: einer vorderen Endstellung für das Einklemmen und Ergreifen der Wände der zusammenzunähenden Organe, bei der die Enden der Zähne der Zahnleisten zwischen den Stoßebenen der Klemmbacken der Klemmen und mit einem Abstand von den Stoßebenen der Klemmen bei deren auseinandergeführter Stellung liegen, und einer hinteren Endstellung für das Zusammennähen der Organe bei gegenübergestellten, zusammenstoßenden Klemmen, bei der die Enden der Zähne in einer Entfernung von den Stoßebenen der Klemmbacken der Klemmen und ungefähr in den Stoßebenen der Klemmen stehen.
Durch diese Maßnahme wird folgende Wirkung erreicht:
Die Klemmbacken des erfindungsgemäßen Gerätes halten die zu verbindenden Organwände sicher in der Nähstellung fest. Deshalb sind die Ränder der Organwände, die frei vor den Klemmbacken liegen und durch die Haltezähne erfaßt sind, von der zusätzlichen *o Belastung befreit, die bei dem bekannten Gerät bei dem Auseinanderfuhren der Klemmbacken infolge der Zugbeanspruchung der zueinandergezogenen Organe entsteht. Bei dem Gerät nach der Anmeldung ist deshalb das Abreißen der Gewebe von den Festhaltezähnen ausgeschlossen und die Funktionssicherheit des Gerätes ist wesentlich erhöht.
Die erfindungsgemäße Konstruktion des Nähgerätes ermöglicht es ferner, den Abstand der Klammernähte von der Schnittlinie der Gewebe um das 2- bis 2,5fache » gegenüber dem Ergebnis mit dem Gerät nach der CH-PS 3 77 044 zu verkleinern.
Es empfiehlt sich, die Führungen als geschlossene durchgehende Nuten mit schrägen Abschnitten an jeder Klemmbacke auszuführen, die mit Bolzen zusammenwirken, die an den Haltern derart befestigt sind, daß die Verstellung der genannten Halter aus einer Endstellung in die andere unter deren gleichzeitiger Verschwenkung in einer Ebene verläuft, die senkrecht zu den Stoßebenen der Klemmbacken jeder Klemme und mi denen der Klemmen selbst liegt.
Es ist wünschenswert, jeden der Halter mit seitlich der Stoßebenen der Klemmbacken gelegten Nockenvorsprüngen zu versehen, die mit entsprechenden Nockenvorsprüngen an den Haltern der gegenüberste- </> henden Klemmbacke derart zusammenwirken, daß beim Zusammenführen der Klemmbacken zur Stellung des Zusammennähens die mit diesem Zusammenführen der Klemmbacken gleichzeitige Verstellung der Halter aus ihrer Vorder- in die Hinterstellungen gesichert wird.
Die Form und Verteilung der Nockenvorsprünge an den Haltern werden zweckmäßigerweise derart gewählt, daß zu jedem Zeitpunkt des Zusammenwirkens der Nockenvorsprünge an gegenüberstehenden Haltern während der Zusammenführung der Klemmen die an den Haltern angreifenden Kräfte bezüglich der Bolzenachsen exzentrisch wirken, um eine Verschwenkung der Halter in der vorgeschriebenen Richtung gleichzeitig mit der Verstellung dieser Halter aus ihrer Vorder- in die hinteren Stellungen zu sichern.
Die im Anspruch 1 aufgeführten Merkmale, insbesondere die Ausführung der Einrichtung zum Erfassen der Organwände als die Zahnleisten tragende und in Führungen bewegliche Halter, die die im Anspruch beschriebenen Endlagen der das Gewebe festhaltenden Zähne gewährleisten, haben es ermöglicht und lassen es für zweckmäßig erachten, die Magazine und Matrizen auf den Klemmbacken unbeweglich zu befestigen. Dieses wiederum hat gegenüber dem Stand der Technik nach der CH-PS 3 77 044 einen wesentlichen Wirkungsvorteil gebracht: Es ist nicht erforderlich, die unteren und oberen Klemmbacken auseinanderzuführen, um die festgehaltenen Ränder der Organwände in die Nähbzw. Verbindungsposition zu bringen. Dadurch wird aber das schädliche Hinausgleiten der festgehaltenen und zueinandergezogenen Organwände aus der Einrichtung zu ihrem Erfassen vermieden.
Die Klammermagazine können mit durchgehenden Längsnuten versehen werden, die zu den Klammernuten senkrecht verlaufen, und die Klammerstößel mit Antriebsstäben, die als Streifen ausgeführt sind, die an den Klemmbacken unter Ermöglichung deren Längsverschiebung innerhalb der genannten durchgehenden Längsnuten der Klammermagazine befestigt werden und an ihren Vorderenden Keiiabschrägungen aufweisen, die mit den Klammerstößeln in Richtung des Herausstoßens der Metallklammern aus dem Klammermagazin in Wechselwirkung treten.
Die Enden der Klemmen sind zweckmäßig durch ein auseinandernehmbares Gelenk miteinander verbunden, während an den gegenüberliegenden Klemmenenden Mittel zu deren gegenseitiger Halterung mit einem erforderlichen Abstand zwischen den Klemmen an der Stoßstelle vorgesehen werden.
Es empfiehlt sich, daß di. Halter der Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der miteinander zu verbindenden Organe, die von einer der Klemmbacken getragen werden, an einer Seite der Klemmbacken jeder Klemme befestigte und einander gegenüberliegende unbewegliche Anschläge umfassen, die die Ränder der Umfangshälftcn der zusammenzunähenden Organe beim Zusammendrücken zwischen den Klemmbacken von einer Seite begrenzen, sowie bewegliche Anschläge, die die Ränder der Umfangshälften der zusammenzunähenden Organe von der anderen Seite begrenzen, wobei die Halter mit Skalen und an diesen vorgesehenen Teilungen bestückt sind, die der Nachstellung der beweglichen Anschläge dienen.
Die Klemmen sind zur Feststellung der Eindringtiefe der Festhaltezähne der Greif- und Festhaltevorrichtung vorzugsweise je mit einer Halterung für den Spalt zwischen den Klemmbacken beim Einklemmen des zusammenzunähenden Organs versehen, die aus einer Blattfeder, die mit ihrem einen Ende an einer der Klemmbacken festgelegt ist, und aus abgestuften Absätzen besteht, die an der anderen Klemmbacke
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liegen und mit dem anderen Ende der Blattfeder mit obwohl mit ihm komplizierte, sich durch ihre große
einem ihrer Absätze je nach der Stärke der Wände des Mannigfaltigkeit auszeichnende Vorgänge ausgeführt
einzuklemmenden Organs zusammenwirken. werden können, verhältnismäßig einfach und entspricht
Um eine gemeinsame Verschiebung der zu verbin- einer großen Anzahl der medizintechnischen Anforde-
denden Organteile entlang den Haltern zu verhindern, 5 rungen. So sichert es beispielsweise beim Zusammennä-
ist jeder Halter in der Greif- und Festhaltevorrichtung hen der Organe des Verdauungskanals, und zwar beim
für die Wände der zusammenzunähenden Organe mit je Anlegen der Darmanastomosen eine größtmögliche
zwei Zahnleisten ausgestattet, die mit ihrem Seitenebe- Aseptik der Operation, eine dichte Berührung der
nen aneinander liegen, und die Zähne dieser Leisten zusammengenähten Darmwände, darunter auch der
können als Haltenadeln ausgeführt sein, die unter io Schleimhaut, unter Gewährleistung einer dichten Naht
gleichem Zwischenabstand an den Stirnflächen der und der erforderlichen Hämostase der Gewebe; das
Längskanten beider Leisten verteilt sind, wobei die Gerät sichert auch eine strenge Adaptation dergleichen
Haltenadeln einer der Zahnleisten gerade ausgeführt Schichten der zusammengenähten Wände, kleinste
sind und ungefähr senkrecht zur Stirnfläche der Verwundung der Anastomoseränder beim Anlegen der
Längskante der Leiste verlaufen, während die Haltena- 15 Klammernaht, insbesondere in der Nähe der Schlcim-
deln an der anderen Leiste in der dem vermutlichen haut, was eine Randnekrose der Gewebe vermeidet.
Weg des Herausnehmens des Nähgeräts aus der Das erfindungsgemäße Nähgerät ermöglicht im
Operationswunde entgegengesetzten Richtung gebo- Unterschied zu dem bekannten das Zusammennähen
gen sind und mit ihren Spitzen an denen der geraden von vollen Organen zu deren Stoßverbindung.
Haltenadeln anliegen und somit geschlossene Konturen 20 Das betreffende Nähgerät ist in seinem Gebrauch
bilden, wobei eine der Leisten am Halter zum Ergreifen wesentlich einfacher als das bekannte. Zum Zusammen-
und Festhalten der Wände der zusammenzunähenden nähen der Organe erfordert es fast zweimal weniger
Organe unbeweglich befestigt und die andere längs Manipulationen und weniger Zeit,
dieser unbeweglichen Leisie verstellbar angeordnet ist. Der Aufbau der Greif- und Festhaltevorrichtung für
Die Zahnleisten sind zweckmäßigerweise abnehmbar 25 die Wände der zusammenzunähenden Organe ermög-
anden Haltern montiert. licht beim vorgeschlagenen Nähgerät ein zuverlässige-
)ede Klemmbacke kann mit einem Verriegelungsmit- res Ergreifen der Gewehe bei deren Zusammennähen, lel versehen werden, um ein Zusammennähen der schließt die Verwundung der Gewebe nach dem Organe bei nicht festgeklemmten Wänden derselben Zusammennähen aus und ermöglicht die Abnahme des auszuschließen, das gleichzeitig die Funktion eines 30 Geräts von den zusammengenähten Geweben. Durch Antriebes für die bewegliche Leisie übernimmt und in Anwendung der Verriegelungsvorrichtung bei dem Form eines längs der Klemmbacke verlegten und in erfindungsgemäßen Nähgerät wird es nicht möglich, die Längsrichtung beweglichen Streifens ausgeführt ist, der Klemmen des Geräts zum Zusammennähen der Organe mit einem mit der beweglichen Zahnleiste mit den zu verbinden, bis deren Wände nicht fest eingeklemmt Haltenadeln in Wechselwirkung tretenden Mitnehmer 35 sind. Die Vorrichtung zum gegenseitigen Einstellen der und mit Anschlagstücken versehen ist, die mit den zusammenzunähenden Organe in der Längsrichtung verstellbaren Haltern zusammenwirken und in ihrer bezüglich der Klemmbacken der Klemmen, die beim Vorderstellung hinter die Stoßebenen der Klemmen um erfindungsgemäßen Nähgerät mit beweglichen und ein Maß hervortreten, das die Spalthälfte zwischen den orisfesten Stützstücken versehen ist, gibt die Möglich-Stoßebenen der Klemmen in ihrem zusammengeführten 40 keit, die Genauigkeit der Gegenüberstellung der Zustand derart übersteigt, daß in einer der Endstellun- zusammenzunähenden Organe zu vergrößern und die gen des Streifens, die der Ausgangsstellung der Wahrscheinlichkeit des Zurückbleibens von nicht beweglichen Leiste mit den Haltenadeln vor dem durchstochenen Nahtabschnitten zu vermindern sowie Ergreifen der Wände des zusammenzunähenden Or- den Einstellvorgang der zusammenzunähenden Organe gans entspricht, die Anschlagstücke des Streifens mit 45 zwischen den Klemmbacken zu vereinfachen,
dem Körper in Wechselwirkung treten, um somit jede Durch Ausführung der Halterungen eines Spaltes Möglichkeit seiner Verstellung in die hintere Endste!- zwischen den Klemmbacken in Form von Blattfedern, lung und Zusammenführung der Klemmen in die die an einer der Klemmbacken befestigt werden, und Einstellung zum Zusammennähen auszuschließen, wäh- von den an der anderen Klemmbacke angeordneten, rend in der anderen Endstcllung des Streifens die 50 abgestuften Absätzen wird ein nicht traumatisierendes bewegliche Leiste die Stellung des Ergreifens der Zusammendrücken der zusammenzunähenden Organe Wände des zusammenzunähenden Organs mit den selbst bei Veränderung der Stärke ihrer Wände in einem Haltenadeln einnimmt und die Anschlagstücke des weiten Bereich erreicht, und der Chirurg kann die _ Streifens aus der Zusammenwirkung mit dem Körper gegenseitige Anordnung der Schichten der zusammen- y herausgeführt sind, wodurch er in die hintere Endstel- 55 genähten Wände der Organe verändern. f; lung zurückkehren kann und die Durchführung der Die Vereinfachung des Gebrauchs des Geräts, Manipulationen beim Zusammenführen der Klemmen Vermeidung jeder Möglichkeit des Ergreifens der und Zusammennähen gesichert wird. zusammengenähten Organwände beim Herausführen
Die Zahnleisten können auch an den Haltern der des Nähgeräts aus der Operationswunde, Ausnutzung
Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände des &o der Verriegelungsvorrichtung, Steigerung der Genauig-
zusammenzunähenden Organs unbeweglich befestigt, keit bei der Gegenüberstellung der zusammenzunähen-
die Zähne mit durchgehenden Bohrungen ausgeführt den Abschnitte der Organe, Einführung von Konstruk-
und jeder Halter mit einer Nadel versehen sein, die tionsclementen, die keine Möglichkeit geben, die
durch die genannten Durchgangsbohrungen und die abnehmbaren Bauteile falsch zusammenzubauen, ma·
Wände der zusammenzunähenden Organe unter Ein- 65 chen das Nähgerät in seinem Gebrauch zuverlässiger
klemmen derselben zwischen den Klemmbacken einge- und bequemer,
führt wird. Das erfindungsgemäße Nähgerät ist mit den abnehm-
Das erfindungsgemäße Nähgerät ist im Gebrauch, baren, gegeneinander auswechselbaren Klammermaßa-
zinen bestückt, was die Möglichkeit bietet, während der Operation mehrere Anastomosen anzulegen, ohne die Klammermagazine mit Klammern nachzuladen. Die zusammennähende Vorrichtung des Nähgeräts arbeitet einwandfrei und sichert das Zusammennähen der Organe und Gewebe unter vollkommenem Herausstoßen der Metallklammern aus dem Magazin.
Der Aufbau des erfindungsgemäßen Nähgeräts ermöglicht eine Verkürzung der Querschnittsabmessungen der Klemmbacken, was seine Manövrierfähigkeit steigert und das Nähgerät in einem verkleinerten freien Raum unter den zusammenzunähenden Organen zu verwenden gestattet.
Das Nähgerät ist bei dessen Zusammenbau und Auseinandernehmen vereinfacht und bei seiner Reini- '5 gung leicht zugänglich. Die Anwendung der Greif- und Festhaltevorrichtung für die Organwände mit den starr mit den Vorrichtungskörpern verbundenen Zahnleisten und mit den Haltenadeln, die mit den durchgehenden Längsbohrungen in den Leistenzähnen zusammenwirken, ermöglicht eine beträchtliche Verkleinerung der Zahl der abnehmbaren Einzelteile und macht das Gerät handlicher.
Das vorgeschlagene Nähgerät ist im technologischen Sinne vorteilhafter. Die Klemmbacken, Einzelteile der Klammermagazine und Matrizen weisen ebene Oberflächr η auf und haben für die Bearbeitung günstige technologische Bezugsflächen.
Der Aufbau des erfindungsgemäßen Nähgeräts ermöglicht die Herabsetzung seines Gewichtes im Vergleich mit dem bekannten fast um das Doppelte, wenn zur Herstellung seiner Einzelteile die gleichen Werkstoffe verwendet werden.
An Hand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 ein chirurgisches Nähgerät zum Verbinden von Körperorganen durch Metallklammern,
F i g. 2 die Seitenansicht des chirurgischen Nähgeräts, F i g. 3 eine Klemme des chirurgischen Nähgeräts, <o Fig^denSchnittlV-iVderFig. 1,
F i g. 5 die Ansicht in Richtung V in F i g. 3,
F i g. 6 den Schnitt Vl-Vl der F i g. 5,
F i g. 7 den Schnitt VII-VII der F i g. 5,
F i g. 8a, 8b, 8c die schrittweise Einstellung der Halter der Greif- und Festhaltevcrrichtung für die Wände der zu verbindenden Organe während des Zusammenführensder Klemmen,
F i g. 9 ein Klammermagazin,
Fig. 10 einen Teil der Klemmbacke mit einer Vertiefung für das Klammermagazin,
F i g. 11 den Schnitt Xl-Xl der F i g. 1,
F i g. 12a, 12b die auseinandergeführten Klemmen mit der Einstellvorrichtung zum gegenseitigen Einstellen der zu verbindenden Organe in Längsrichtung bezüglich der Klemmbacken,
Fig. UdenSchnittXIII-XlllderFig. I1
F i g. 14 eine Leiste mit geraden Haltenadeln,
Fig. 15 einen Halter mit der Zahnleiste mit den gebogenen Haltenadeln, F i g. 16 die Ansicht XVI der F i g. 15,
Fi g. 17 die schematische Darstellung der gegenseitigen Lage der Zahnleisten mit den geraden und gebogenen Haltenadeln in ihrer Ausgangsstellung,
Fig. 18 die gegenseitige Lage der Zahnleistcn mit den geraden und gebogenen Haltenadeln in ihrer Arbeitsstellung, in schematischer Darstellung,
Fig. 19 das chirurgische Nähgerät mit der zweiten Ausführungsform der Greif- und Festhaltevorrichtung,
F i g. 20 die Klemme des chirurgischen Nähgeräts mit der Greif- und Festhaltevorrichtung nach der zweiten Ausführungsform,
F ig. 21 den Schnitt XXl-XXI der Fig. 20 (um 90° gedreht),
F ig. 22 den Schnitt XXIl-XXII der F ig. 19,
F i g. 23 den Halter mit der Zahnleiste,
Fig. 24eine Nadel,
F i g. 25 schematisches Zusammenwirken der Zahnleisten der Greif- und Festhaltevorrichtung nach der zweiten Ausführungsform im Augenblick des Zusammendrückens der Organwände zwischen den Klemmbacken,
Fig. 26 die schematische Darstellung der zwischen den Zahnleisten zusammengedrückten und an den Haltenadeln festgelegten Organwände,
F i g. 27 eine Nadel mit einem Handgriff (der krumme Teil des Nadelendes ist in der Stellung beim Abnehmen von dem Handgriff gestrichelt dargestellt),
F i g. 28 die Nadel mit dem Handgriff in Seitenansicht, F i g. 29 den Schnitt XXIX-XXIX der F i g. 19,
F i g. 30 den Schnitt XXX-XXX der F i g. 19,
F i g. 31 eine Ansicht der Führungen und des Körpers in der Vorrichtung zum Greifen und Festhalten der Wände der Organe nach der zweiten Ausführungsform bei Festlegung des Körpers in seiner Vorderstellung,
Fig. 32a, 32b, 32c, 32d, 32e die Hauptphasen des Verbindens der Organe zu einer End-an-End-Verbindung in schematischer Darstellung,
Fig.33 das Aussehen der mit dem Nähgerät zur End-an-End-Verbindung verbundenen Organe,
Fig.34 den Querschnitt einer an rohrförmigen Organen angelegten Klammernaht,
Fig. 35 das Aussehen einer an vollen, nicht rohrförmigen Organen angelegten Klammernaht, Fig. 36a, 36b die schematische Darstellung der Wirkung des Nähgeräts im Augenblick des Zusammendrükkens der Organe bei deren Verbinden zu einer End-an-Seite-Verbindung,
Fig. 37 das Aussehen zu einer End-an-Seite-Verbindung verbundener Organe,
Fig.38a, 38b die Wirkungsweise des Nähgeräts im Augenblick des Zusammendrückens der Organe bei deren Verbinden zu einer Seite-an-Seite-Verbindung in schematischer Darstellung, und
F i g. 39 das Aussehen zu einer Seite-an-Seite- Verbindung verbundener Organe.
Das chirurgische Nähgerät zum Verbinden von Organen mit Metallklammern enthält zwei Klemmen 1 und 2 (Fig. 1), die auseinandernehmbar miteinander verbunden sind. Die Klemme 1 weist Klemmbacken 3,4 (F i g. 2) und die Klemme 2 (F i g. 3) Klemmbacken 5, 6 auf, die an den verbundenen Klemmen paarweise, eine Klemmbacke gegen die andere angeordnet sind, und zwar die Backe 3 (Fig.4) der Klemme 1 gegen die Backe 5 der Klemme 2 und die Backe 4 gegen die Backe 6.
Die Stoßebene l-l der Klemmbacken 3 und 4 bzw. 5 und (5 jeder Klemme 1 und 2 steht senkrecht zu der Stoßebene I l-l I der Klemmen 1 und 2.
Zwischen den Sloßebenen 7 der Klemmbacken 3,4,5, 6 jeder Klemme I und 2 bleibt ein Spalt, der den Stärken der zusammenzudrückenden Gewebe entsprechen soll. Die Klemmen I und 2 sind ebenfalls unter einem verbleibenden Spalt /.wischen den Stoßebenen 8 miteinander verbunden. Zur Verbindung der Klemmen I, 2 dient ein auseinandernehmbares Gelenk 9 (Fig. I)
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an einem Ende der Klemmen 1, 2. Weiter sind an dem anderen Ende der Klemmen 1, 2 Verschwenkhaken 10 vorgesehen. Stift und Bohrung des auseinandernehmbaren Gelenkes 9 sind in an den Klemmen 1 bzw. 2 starr befestigten Ansatzstücken 11 und 12 angeordnet, wobei 5 die Achse des Gelenks 9 senkrecht zur Stoßebene l-l (Fig.4) der Klemmbacken 3 und 4, 5 und 6 der Klemmen 1 und 2 verläuft. Bei dieser Ausführung sind die miteinander in Verbindung tretenden Elemente des auseinandernehmbaren Gelenks9(Fig. 1)gut zu sehen, wodurch die Klemmen 1 und 2 bei der Operation bequem verbunden werden können.
Das chirurgische Nähgerät enthält an den Klemmbakken 3, 4, 5, 6 der Klemmen 1, 2 montierte Greif- und Festhaltevorrichtungen 13 für die zu verbindenden Organe, Klammermagazine 14 (Fig.4) mit Nuten für die Klammern, Stößel 15 und Matrizen 16 mit Ausfräsungen zum Abbiegen der Metallklammern. Die miteinander im Augenblick des Verbindens zusammenwirkenden Klammermagazine 14 und Matrizen 16 sind in den gepaarten Klemmbacken 3 und 5, 4 und 6 der verschiedenen Klemmen 1 und 2 untergebracht. Das Nähgerät enthält auch eine Einstellvorrichtung 17 (Fig.3) zur gegenseitigen Gegenüberstellung der zu verbindenden Organe in Längsrichtung in bezug auf die Klemmbacken.
Die Greif- und Festhaltevorrichtung 13 (Fig. 1) für die Wände der zu verbindenden Organe ist als Halter 18 (F i g. 3, 4, 5) ausgeführt, in die gemäß einem der in der Zeichnung wiedergegebenen konkreten Ausführungsbeispiele des Nähgeräts je zwei Zahnleisten 19 und 20 (Fig. 4) mit Zähnen 21 und 22 zum Ergreifen und Festhalten der Wände der zu verbindenden Organe eingebaut sind. Im allgemeinen dürfen die Bauart, die gegenseitige Verbindung der Leisten miteinander und mit dem Halter 18, deren Anzahl in jedem Halter 18 der Greif- und Festhaltevorrichtung 13, sowie der Aufbau der Leistenzähne verschieden sein, jedoch ist ein kennzeichnendes und allgemeines Merkmal, daß die Halter 18 an jeder Klemmbacke 3, 4, 5, 6 in den Führungen 23 (Fig. 6) montiert sind, die eine eingeschränkte Verstellung jedes Halters 18 in der Ebene derart bewerkstelligen, die zur Stoßebene l-l (Fig.4) der Klemmbacken 3, 4, 5, 6 der Klemmen 1 und 2 und zur Stoßebene H-Il der Klemmen 1 und 2 selbst senkrecht steht, so daß jeder Halter 18 zwei Endstelliingen einnehmen kann. In einer dieser Endstellungen, nämlich der dem Augenblick des Ergreifens und festen Einklemmens der Wände der zu verbindenden Organe bei auseinandergeführten Klemmen 1 und 2 so entsprechenden Endstellung (F i g. 7) liegen die Spitzen der Zähne 21, 22 der Zahnleisten 19, 20 zwischen den Stoßebenen 7 der Klemmbacken 5, 6 oder 3,4(Fi g. 7) (die Klemmbacken 3, 4 sind aus der Zeichnung nicht ersichtlich) und stehen in einem gewissen Abstand von den Stoßebenen 8 der Klemmen. In der anderen Endstellung der Halter 18, nämlich der dem Augenblick des Zusammennähens der Organe bei zusammengelegten Klemmen 1 und 2 entsprechenden hinteren Endslellung (Fig.4) bleiben die Spitzen der Zähne 21, 22 mit einem Abstand von den Stoßebenen 7 der Klemmbacken 3,4 und 5, 6 der Klemmen 1 bzw. 2 weg und liege!! ungefähr in den Sloßebenen 8 der Klemmen 1 und 2"
Diese Ausführung des Nähgeräts ermöglicht nach dem Zusammendrücken der Wände der zu verbindenden Organe in jeder Klemme 1,2 im einzelnen mit Hilfe der Greif- und Fcsthaltevorrichiung 13 das Ergreifen der Wandabschnittc der Organe, die frei vor den Stoßebenen 8 der Klemmen 1, 2 in der vorgeschriebenen Entfernung liegen. Nach dem Abschneiden des zu entfernenden Teils der Organe und dem Zusammenführen der Klemmen 1, 2 besteht die Möglichkeit, die zu verbindenden Ränder der zusammengedrückten Organe auseinanderzubiegen und diese zwischen den miteinander zusammenwirkenden Klammermagazinen 14 und Matrizen 16 unter Erhaltung der gesicherten, gleichmäßigen Gegenüberstellung der Wände der zu verbindenden Organe einzulegen. Dabei können die Haltezähne 21, 22 der Greif- und Festhaltevorrichtung 13 und demzufolge auch die Ränder der zu verbindenden Organe mit einem minimalen Abstand von der Nahtlinie eingestochen und dadurch die Wände von Hohlorganen mit einer minimalen Entfernung von der Anastomosennahtlinie bis zum Rand der Wände der verbundenen Organe ausgeführt werden, d. h. es läßt sich fast eine Stoßverbindung erreichen. Darüber hinaus wird das Zusammennähen zur Stoßverbindung voller Organe und Gewebe unter Anlegen zweier linearer Klammernähte seitlich der Organwände ermöglicht.
Die Führungen 23 (Fig. 6) sind in Form von geschlossenen, durchgehenden Nuten mit Schrägstrekken 24 ausgeführt, die in Tragstücken 25 ausgespart sind, und von Bolzen 26, die in diese Nuten eingelegt und an den Seitenstirnflächen des Halters 18 befestigt sind. Die Tragstücke 25 sind an den beiden Seiten des Halters 18 angeordnet und an den Klemmbacken der Klemme unbeweglich befestigt, wie dies an Hand der Klemmbakke 5 gezeigt ist. Die geschlossenen Nuten der Führungen 23 enthalten kleine Abschnitte 27, die parallel zu den Stoßebenen 7 der Klemmbacken der Klemme verlaufen. Diese Abschnitte 27 dienen der Steigerung der Sicherheit beim Festlegen der Körper 18 in ihren Endstellungen. Durch Ausführung der Führungen in Form von geschlossenen Nuten mit Schrägstrekken 24 und mit diesen zusammenwirkenden Bolzen 26 an den Haltern 18 wird eine einwandfreie Verstellung der Halter 18 aus ihrer einen in die andere Endstellung erreicht.
Diese Verstellung verläuft unter gleichzeitiger Verschwenkung des Halters 18 in der Querebene, die senkrecht zu den Stoßebenen 7 der Klemmbacken 3, 4, 5,6(Fi g. 4) der Klemmen I1 2 und zu den Stoßebenen 8 der Klemmen 1, 2 liegt, wodurch der Arbeitsteil der Klemmbacken 3, 4, 5, 6 der Klemmen 1, 2 im zusammengeführten Zustand und demzufolge des kleinstmöglichen Raums unter den zusammengenähten Organen verkleinert werden kann, in dem der Arbeitsteil der Klemmbacken des Nähgeräts untergebracht werden kann.
Jeder Halter 18 ist mit seitlich zur Stoßebene H-II der Klemmen 1, 2 angeordneten Nockenvorsprüngen 28 versehen, die mit entsprechend angeordneten Nockenvorsprüngen 28 an den Körpern 18 der gegenüberliegenden Klemme 1, 2 zusammenwirken. Daher wird beim Zusammenführen der Klemmen I, 2 in ihre Nähstellung und bei deren Verbindung eine mit diesem Zusammenführen der Klemmen I1 2 gleichzeitige Verstellung der Halter 18 aus ihren vorderen (F i g. 7) in ihre hinteren Endstellungen (F i g. 4) erreicht. Die Form und Anordnungsstelle der Nockenvorsprünge 28 werden derart gewählt, daß in jedem Augenblick des Zusammenwirkens der Nockcnvorsprünge 28 (Fig.8a, 8b, 8c) an den gegenüberliegenden Haltern 18 während des Zusammcnführcns der Klemmen 1, 2 an diesen angreifende Kräfte 29 exzentrisch in bezug auf die
Achsen 30 der Bolzen 26 wirken. Die Verlagerungsrichtung der an den Körpern angreifenden Kräfte 29 bezüglich der Achsen 30 stimmt mit der Richtung überein, in der die Halter 18 aus ihrer vorderen Stellung, in der die Wände der zu verbindenden Organe ergriffen und festgelegt werden, in die hintere Stellung verschwenkt und verstellt werden, in der das Zusammennähen stattfindet. In den Zeichnungen ist das Profil der Nockenvorsprünge 28 kreisbogenförmig.
Der Halter 18 ist mit einer Stützfläche 31 versehen, die mit der Fläche 32 der Klemmbacke zusammenwirkt, an welcher er befestigt ist und welche als Anschlag bei der Verstellung des Halters 18 aus der einen in die andere Endstellung dient.
Die Klammermagazine 14 (Fig.4) und Matrizen 16 sind an den Klemmbacken der Klemmen 1, 2 unbeweglich befestigt.
Die Kiammermagazine 14 (Fig.4,9) sind als flache Kassetten ausgeführt, die in einer Vertiefung 33 (Fig. 10) in den Klemmbacken 4,5 (Fig.4) seitlich der Stoßebene 7 untergebracht werden. Jedes Klammermagazin 14 enthält eine durchgehende Längsnut 34 (Fig.9,11), die senkrecht zu den Nuten 35 für die nicht dargestellten Metallklammern verläuft, in welche Klammernuten 35 Klammerstößel 15 (Fig. 11) eingesetzt sind. Die Klammerstößel 15 sind mit einem in Form eines auf der Klemmbacke 4 oder 5 (F i g. 4) in der durchgehenden Längsnut 34 (F i g. 11) des Klammermagazins verschiebbar montierten Streifens ausgeführten Antriebsstab 36 versehen. An dem vorderen Ende des Antriebsstabs 36 der Klammerstößel 15 ist eine keilförmige Abschrägung 37 vorgesehen, die bei Verstellung innerhalb der Längsnut 34 des Klammermagazins 14 an den Klammerstößeln angreift, so daß die Klammern aus dem Magazin 14 herausgestoßen werden. Diese Ausführung des Klammermagazins 14, der Klammerstößel 15 und des Antriebsstabs 36 bewirkt ein einwandfreies und vollkommenes Herausschieben der Metallklammern aus dem Magazin 14.
Die Klammermagazine 14 des Nähgeräts sind abnehmbar und austauschbar, so daß die Klammernähte während der Operation ohne Nachladung der Magazine mit Metallklammern mehrmals angelegt werden können. Jedes Klammermagazin 14 ist mit querstehenden Außenvorsprüngen 38 (F i g. 9) mit Anschlagstücken 39 versehen, während in den Klammerbacken 4 und 5 (Fig. 10) Querausnehmungen 40 ausgespart sind, in die die Quervorsprünge 38 (F i g. 9) des Klammermagazins 14 bis zur Berührung der Anschlagstücke 39 mit der Wand 41 (F i g. 10) der Klemmbacke 4 oder 5 eintreter. 5G Das in die Klemmbacke 4 oder 5 eingesetzte Klammermagazin 14 (F i g. 11) ist an dieser mittels einer Halteleiste 42 befestigt, die an ihrem einen Ende einen Handgriff 43 und ein geschlossenes Langloch 44 (F i g. 2) und am anderen eine Gabel 45 aufweist. Die Halteleiste 42 ist an der Klemmbacke 4 mit Hilfe von zwei T-förmigen Stiften 46 befestigt, die mit dem Langioch 44 und der Gabel 45 so zusammenwirken, daß die Halteleiste 42 zum Herausführen der Gabel 45 aus dem Eingriff mit dem Stift 46 in Längsrichtung verschoben und hiernach verschwenkt werden kann, um das Klammermagazin 14 zu dessen Abnahme von der Klemmbacke 4 freizugeben. Zum günstigen Herausnehmen des Klammermagazins 14 aus der Klemmbacke 4 weist dieses einen Längsvorsprung 47 (F i g. 9) auf.
Die Oberfläche 48 des Klammermagazins 14 dient auch als die Gewebe zusammendrückende Fläche der Klemmbacke, in der es untergebracht wird. Zur Einschränkung der Druckfläche der Organe zwischer den Klemmbacken der Klemme weist die die Gewebe zusammendrückende Oberfläche der Klemmbacke 3 oder 6 (F i g. 7), an der die Matrize 16 befestigt ist, eine Längsvertiefung 49 auf der der Stoßebene 8 gegenüberliegenden Hälfte auf. An dieser Hälfte bildet sich zwischen den Klemmbacken 5 und 6 und zwischen den Klemmbacken 3 und 4 (F i g. 4) ein erweiterter Spalt, so daß die Organe in den Stoßebenen 7 der Klemmbacken 5 und 6, 3 und 4 längs eines schmalen Streifens zusammengedrückt werden, dessen Breite geringer als die der Klemmbacken 3, 4, 5, 6 ist. Um dabei die Haltkräfte der Organwände an den Stoßflächen 7 zu steigern und somit ein Herausgleiten der zusammengedrückten Organe zu verhindern, ist das Klammermagazin 14 mit einem Längsvorsprung 50 (F i g. 7) ausgeführt, dem an der Stoiifläche 7 der Klemmbacken 6 mit der Matrize 16 eine Längsrille 51 entspricht.
Die Antriebsstäbe36(Fig. 11)der Klammerstößel 15 sind an den Klemmbacken mittels abnehmbarer Bleche 52 herausnehmbar montiert.
Der Antriebsstab 36 der Klammerstößel 15 ist mit einem Hebel 53 versehen, der einen abgebogenen Teil des Streifens darstellt, aus welchem der Antriebsstab 36 gefertigt ist. Der Hebel 53 weist einen federnden Abschnitt 54 (F i g. 3,5) auf, der mit einem Vorsprung 55 auf der Klemmbacke 5 in Eingriff tritt, der den Antriebsstab 36 in seiner Ausgangsstellung zurückhält. In dieser Ausgangsstellung liegt der Hebel in bezug auf den Festhaltevorsprung 55 an der dem Klammermagazin 14 (F i g. 11) gegenüberliegenden Seite. Das vordere Ende mit der keilförmigen Abschrägung 37 des Antriebsstabs 36 befindet sich in der Nut 56 der Klemmbacke 5, einer Verlängerung der Längsnut 34 des Klammermagazins 14. In dieser Stellung befindet sich das keilförmige Ende 37 des Antriebsstabes 36 außerhalb der Längsnut 34 des Klammermagazins 14, das dabei aus der Klemmbacke 5 herausgenommen werden kann. Der Haltevorsprung 55 verhindert die Verstellung des Hebels 53 des Antriebsstabes 36 in Richtung zum Klammermagazin 14, so daß eine zufällige Verstellung des Antriebsstabes 36 und ein Herausschieben der Metallkammern aus dem Magazin 14 vermieden werden kann. Nur wenn der Federabschnitt 54 des Hebels 53 über dem Haltevorsprung 55 vorbeigetreten ist, kann bei Einwirkung einer bestimmten Kraft am Hebel 53 das keilförmige Ende 37 des Antriebsstabes 36 in die Längsnut 34 des Klammermagazins 14 eingeführt werden und an den Klammerstößeln 15 zum Herausstoßen der Klammern aus den Quernuten 35 des Klammermagazins 14 eingreifen.
Die Einstellvorrichtung 17 (Fig.3, 12) für die zu verbindenden Organe zu deren gegenseitiger Gegenüberstellung in Längsrichtung in bezug auf die Klemmbacken weist zwei Teile auf, von denen einer in der Klemme 1 (F i g. 12a) und der andere in der Klemme 2 (F i g. 12b) untergebracht ist. Sie enthält unbewegliche Anschläge 57 (Fig. 12a, 12b) sowie verstellbare Anschläge 58, zwischen denen die einander gegenüberzustellenden Teile der Organe beim Zusammendrücken in die Klemmbacken 3, 4, 5, 6 der Klemmen 1, 2 eingelegt werden, sowie Skalen 59, deren Teilungen längs den miteinander zusammenwirkenden Klemmbacken 3 und 5, 4 und 6 der Klemmen 1, 2 angeordnet sind, an diesen die einen gegen die anderen genau gegenübergestellt werden.
In dem dargestellten Sonderfall des Nähgeräts sind die unbeweglichen Anschläge 57 am Halter 18 der
Klemmbacke 4 der Klemme 1 und der Klemmbacke 6 der Klemme 2 an den Anfangäteilungen der Skalen 59 unmittelbar festgelegt.
Die beweglichen Anschläge 58 sind abnehmbar und können am Halter 18 in bezug ι uf die Skalen 59 verstell- und festlegbar montiert werden. Die abnehmbaren beweglichen Anschläge 58 bestehen aus einem gekrümmten Streifen mit einem quer zur Klemmbacke federnden Vorsprung 60 und Hebeln 61 zur günstigeren Einstellung der Anschläge 58 bezüglich der Skalen 59 und nach der Abnahme von den Haltern 18 zum Halten in der Hand.
Die unbeweglichen Anschläge 57 begrenzen und stellen an einer Seite die Ränder der Umfangshälften der zwischen den Klemmbacken 3 und 4,5 und 6 jeder Klemme 1 und 2 zusammengedrückten Organe genau gegenüber den an der anderen Seite von den beweglichen Anschlägen 58 begrenzten und gehaltenen Rändern.
Die beweglichen Anschläge 58 werden an der Teilung der Skalen 59 in Übereinstimmung mit den Abmessungen der zu verbindenden Stücke der Organe eingestellt, und je nach der Art der chirurgischen Operation können bei der Arbeit nur einer Klemme 1 oder 2 oder beide Klemmen 1 und 2 benutzt werden. Im zusammengeführten Zustand der Klemmen 1, 2, im Augenblick des Verbindens (Fig. 1, 2) sind die beweglichen Anschläge 58(Fig. 12) von den Klemmen 1,2 weggenommen.
Zur besseren Handhabung der Skalen 59 während der Operation ist ein Teil der Teilungsstriche der Skalen 59 kürzer (Striche 62) als die anderen (Striche 63). Der Abstand zwischen den Strichen der Skalen 59 ist gleich der Teilung zwischen den Metallklammern der angelegten Klammernaht gewählt. Die verlängerten Striche liegen über drei Teilungsabständen zwischen den Metallklammern, wobei an jedem verlängerten Strich 63 zweckmäßigerweise eine Bezifferung des Abstandes von der Nullmarke der Skala 59 aufgetragen ist. Diese Skala 59 erleichtert bei der Operation die fehlerfreie Einstellung der beweglichen Anschläge 58 an den Klemmen 1, 2 bei vorgegebenen Abmessungen der anzulegenden Klammernaht und gibt die Möglichkeit, die Lage des zweiten Randes des in der ersteren Klemme 1 oder 2 zusammengedrückten Organs in bezug auf den ersten Organrand, der sich mit dem unbeweglichen Anschlagstück 57 und der Nullmarke der Skala 59 überlagert, mit der erforderlichen Genauigkeit zu ermitteln und in derselben Entfernung den beweglichen Anschlag 58 der zweiten Klemme 2 bzw. 1 einzustellen. Die Benutzung der bezifferten Skalen der Einstellvorrichtung 17 für die zusammenzunähenden Organe in der Längsrichtung in bezug auf die Klemmbacken 3, 4, 5, 6 der Klemmen 1, 2 leistet dem Chirurgen Hilfe bei einer genauen Registrierung der Abmessungen der angelegten Klammernähte, beispielsweise der Ausmaße der Anastomosen beim Zusammennähen von Hohlorganen und ermöglicht eine genaue Ermittlung der Anzahl der Metallklammern in der Naht, da ein Zusammenhang zwischen dem Abstand der Striche und der Teilung zwischen den Klammern besteht, was bei röntgenologischen Nachoperationsuntersuchungen des Zustandes und eventueller Veränderung in den angelegten Klammernähten notwendig wird.
Im dargestellten Sonderfall der Ausführung des Nähgeräts sind die Klemmbacken 3, 4, 5, 6 jeder Klemme 1,2 mittels einer Gelenkverbindung 64 (F i g. 3) miteinander gekoppelt, die an den Enden der Klemmen 1,2 vorgesehen ist.
Doch kann die Verbindung der Klemmbacken an den Klemmen auch anders verwirklicht werden, beispielsweise mit Hilfe von einer translatorischen Bewegung der Klemmbacken zueinander bei deren Zusammenoder Auseinanderführung bewirkenden Führungen (nicht dargestellt).
Zur gegenseitigen Festlegung der gepaarten Klemmbacken 3 und 5, 4 und 6 der Klemmen 1, 2 und zur genauen Gegenüberstellung der Klammermagazine 14 (Fig.4) und Matrizen 16 beim Zusammennähen in der zusammengeführten Stellung der Klemmen 1, 2 ist das Nähgerät mit zwei Gabeln 65,66 (F i g. 13) bestückt, üie im Mittelteil der Klemmbacken 5,6 der Klemme 2 starr befestigt sind und mit ihren Armen die Backen 3,4 der Klemme 1 umgeben sowie als planparallele Plattenstükke gefertigt sind. Dank der Benutzung von Gabeln 65,66 zur gegenseitigen Festlegung der gepaarten Klemmbakken 3 und 5, 4 und 6 der Klemmen 1, 2 können die zu verbindenden Bauteile gut beobachtet werden, weshalb die Vereinigung der Klemmen 1, 2 während der Operation sowie die Reinigung des Nähgeräts vereinfacht werden.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel des Nähgeräts ist jede Klemme mit einer Vorrichtung zur Einhaltung eines Spaltes zwischen den Klemmbacken 3, 4, 5, 6 beim Zusammendrücken des zu verbindenden Organs versehen. Sie besteht aus einer Formblattfeder 67 (Fig.3), die an ihrem einen Ende 68 an einer der Klemmbacken der Klemme, beispielsweise an der Klemmbacke 6 starr befestigt ist, und aus abgestuften Absätzen 69, die an die andere Klemmbacke, beispielsweise die Backe 5 gelegt sind und mit dem zweiten, freien Ende 70 der Blattfeder 67 zusammenwirken.
Je nachdem, an welchen Absatz 69 das freie Ende 70 der Blattfeder 67 zu liegen kommt, ändert sich schrittweise auch der Spalt zwischen den Klemmbakken, beispielsweise den Klemmbacken 5 und 6 und demzufolge zwischen den Haltezähnen 21 und 22 der gegenüberliegenden Klemmbacken. Eine stetige Veränderung des Abstandes zwischen den Klemmbacken 5,6 beim Zusammendrücken der Organe mit der veränderlichen Wandstärke wird durch Verformung der Blattfedern 67 erreicht. Durch diese Ausführung der Vorrichtung zur Einhaltung des Spalts zwischen den Klemmbacken 5, 6 wird ein nicht traumatisierendes festes Einklemmen der Wände der zu verbindenden Organe bei in einem weiten Bereich veränderlicher Stärke derselben sowie ein bequemer Gebrauch der Klemmen
so während der Operation erreicht, da die Blattfedern 67 ein selbsttätiges Schließen der Klemmbacken 5, 6 beim Zusammendruck des Organs bewirken.
Durch die Ausführung einer der Klemmbacken der Klemme mit den abgestuften Absätzen 69 und der anderen mit der Formblattfeder 67, deren Ende 70 mit dem Absatz 69 der ersteren Backe in Verbindung tritt, entsteht die Möglichkeit, auch die Eingriffstiefe der Zähne 21,22 der Greif- und Festhaltevorrichtung 13 für die Wände der zu verbindenden Organe bei dessen
bo Zusammendrücken zwischen den Klemmbacken der Klemme und somit noch gegenseitige Einstellung der Schichten der gegenübergestellten Wände der Organe in der Geräteinstellung zum Verbinden zu verändern. Dadurch kann der Chirurg eine optimale gegenseitige Einstellung der Wandschichten der verbundenen Organe je nach den konkreten Kenngrößen der Wände der zu verbindenden Organe (deren Stärke, Eigenschaften usw.) wählen.
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Zum bequemen Auseinandernehmen der Klemmbakken 6 und 5 der Klemme 2, wie auch der Klemmbacken 3 und 4 der Klemme I1 nach dem Verbinden und nach der Freigabe der Wände der verbundenen Organe ragt die Blattfeder 67 an deren freiem Ende 70 außerhalb der Klemmbacke 5 mit den abgestuften Absätzen 69 hinaus. Diese Klemmbacke 5 ist mit einem Handhebel 71 mit einer Vertiefung 72 versehen. Der Handhebel 71 ist neben dem herausragenden freien Ende 70 der Blattfeder 67 so angeordnet, daß ein entgegengesetztes to Zusammendrücken des Handhebels 71 und der Feder 67 zum Herausführen des freien Endes 70 der Blattfeder 67 aus dem Eingriff in einen der abgestuften Absätze 69 führt. Dabei vollzieht sich die selbsttätige Auseinanderführung der Klemmbacken 5 und 6 der Klemme 2, da sich das herausragende freie Ende 70 der Blattfeder 67 beim Andrücken an den Handhebel 71 schräg stellt und die Kräfte entstehen, die in Richtung der Auseinanderführung der Klemmbacken 5 und 6 wirken.
Der Handhebel 71 wird in die Klemmbacke der Klemmen eingebaut, die beim Verbinden oberhalb der Organe angelegt werden soll, und dient auch als Anschlagstück für den Finger beim Ergreifen des Handgriffes 54 der Antriebsstäbe 36 (Fig. II) der Stößel 15.
In den Figuren sind zwei Ausführungsvarianten der Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zu verbindenden Organe dargestellt, obwohl noch mehrere, für die konkreten Anwendungsverhältnisse zweckmäßigere Ausführungen möglich sind.
In der ersten Ausführungsvariante weist die Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der zu verbindenden Organe zwei miteinander zusammenwirkende Zahnleisten 19, 20 (Fig. 14, 15) auf, die in jeden der mit ihren Seitenebenen 73 aneinander anliegenden J5 Körper 18 eingebaut werden.
Die Zähne 21, 22 der Zahnleisten 19, 20 sind als Haltenadeln ausgeführt. Die Zähne 21 sind an der Stirnfläche 74 (F i g. 14) der Längskanten der Leisten 19 in gleichem Zwischenabstand verteilt, gerade und verlaufen ungefähr senkrecht zur Stirnfläche 74. Die Zähne 22 (Fig. 15) sind an den Stirnflächen 75 der Längskanten der Zahnleisten 20 mit demselben Zwischenabstand verteilt wie die Zähne 21 (Fig. 14). Die Zähne 22 (Fig. 15) sind jedoch in einer der Anordnungsstelle der Gelenkverbindung 64 (Fig.3) abgekehrten Richtung gebogen, d. h. in der der vermutlichen Herausnahmebewegung des Nähgeräts aus der Operationswunde entgegengesetzten Richtung gerichtet. so
Durch diese Ausführung der Haltenadeln 22 wird das Ergreifen der Gewebe durch die Haltenadeln beim Herausnehmen des Nähgeräts aus der Operationswunde und die Verletzung der Wände der Organe nach deren Verbinden vermieden.
Die Zahnleiste 19 (Fig. 14 mit den geraden Zähnen 21 ist mit Vorsprüngen 76 versehen, die im Verbindungszustand mit dem Halter 18 in die Ausfräsungen 77 des Halters 18 eintreten. Die Leiste 20 mit den gebogenen Zähnen 22 wird in einer Vertiefung 78 des Halters 18 untergebracht. Die Zahnleiste 19 (Fig. 16) ist mit dem Halter 18 in einer unbeweglichen Verbindung gekoppelt, während die Zahnleiste 20 in diesem längsverschiebbar und unter der Zahnleiste 19 angeordnet ist. In der Leiste 20 (Fig. 15) mit den gebogenen Zähnen 22 sind Längsbohrungen 79 ausgespart, in die Führungsstifte 80, 81 eintreten, die mit dem Halter 18 starr verbunden sind. Dadurch kann die Leiste 20 mit den gebogenen Zähnen 22 sich längs des Halters 18 und der Zahnieiste 19 (in Fig. 15 nicht angedeutet) mit den geraden Zähnen 21 bis zum Anschlag an die Stirnwand 82 des Halters 18 verschieben und zwei Stellungen, die Ausgangs- und Arbeitsstellung, einnehmen.
In der Ausgangsstellung der Zahnleiste 20 (Fig. 17) liegen die Zähne 21,22 mit ihren Spitzen aneinander an und bilden somit geschlossene Konturen. Somit wird jede Möglichkeit der Verletzung der Hände des operierenden Chirurgen, der eingeklemmten und umgebenden Gewebe durch die offenen, außerhalb der Klemmbacken der Klemmen herausragenden scharfen Zähne 21, 22 bei der Handhabung des Nähgeräts vermieden. In der Arbeitsstellung, die in Fig. 18 wiedergegeben ist, ist die Leiste 22 gegen die Ausgangsstellung auf die Teilungsgröße zwischen den Zähnen 21, 22 verstellt, wobei die gebogenen Zähne 22 sich auch gegen die geraden Zähne 21, mit denen sie in der Ausgangsstellung in Berührung standen, ebenfalls auf die Teilungsgröße zwischen den Zähnen verschieben und in dieser neuen Stellung mit ihren Spitzen an benachbarten geraden Zähnen 21 der Leiste 19 anliegen.
Die Leisten 19 mit den geraden Zähnen 21 und die Leisten 20 mit den gebogenen Zähnen 22 sind mit dem Halter 18 (Fig. 15) abnehmbar verbunden. Um einen falschen Zusammenbau der Zahnleisten 19, 20 an verschiedenen Klemmbacken der Klemme zu vermeiden, werden die Längsbohrungen 79 an der Zahnleiste 20 mit den gebogenen Zähnen 22 asymmetrisch über die Länge der Leiste 20 gelegt. Die Höhe des Führungsstiftes 80 übersteigt die Stärke der Leiste 20 nicht, der Stift 81 ist höher als die Leiste 20, während die Leiste 19 eine dem Stift 81 entsprechende Querausnehmung 83 enthält.
|ede der Klemmbacken ist mit einem Verriegelungsmittel versehen, das zur Vermeidung des Gebrauchs der Klemmen bei nicht festgelegten Wänden der Organe des Nähgeräts dient, der zum Zusammenführen der Klemmen und zum Verbinden der Organwände notwendig ist, und gleichzeitig die Funktion eines Antriebes der beweglichen Leiste 20 (Fig. 15) mit den gebogenen Zähnen 22 übernimmt. Das Verriegelungsmittel ist in Form eines längs der Klemmbacke, beispielsweise der Klemmbacke 5 (Fi g. 5), angeordneten Stabes 84 mit einem Mitnehmer 85, der mit der beweglichen Leiste 20 zusammenwirkt, und Anschlägen 86 ausgeführt, die mit Vorsprüngen 87 des Körpers 18 in Eingriff treten, dessen Nockenvorsprünge 28 in der vorderen Stellung von der Stoßebene 8 der Klemme 2 mit einem Abstand abstehen, der die Hälfte des dem Abstand zwischen den Stoßebenen 8 der Klemmen in deren zusammengeführter Einstellung gleichen Spaltes beim Verbinden übersteigt. Die bewegliche Leiste 20 enthält ein abgebogenes Stück 88, an dem eine L-förmige Nut 89 vorgesehen ist, in die der Mitnehmer 85 eingreift.
Der Stab 84 nimmt zwei Endstellungen ein, die zwei Stellungen der Leiste 20 bestimmen, in denen die gebogenen Zähne 22 (Fig. 17) entweder von den gepaarten geraden Zähnen 21 der Leiste 19 hinweggeführt sind oder zur Festlegung der Organwände an diesen anstoßen. In einer Endstellung des Stabes 84 (Fig. 5) hält der Mitnehmer 85 die Leiste 20 in ihrer Ausgangsstellung zurück, während der Halter 18 gegen Verstellungen mittels Anschläge 86 dadurch gesichert wird, daß diese den Halter 18 über die Vorsprünge 87 und Bolzen 26(Fi g. 6) des Körpers 18 an die Wände der Nuten 23 in den Tra^stücken 25 andrücken. In dieser
Stellung der Stäbe 84 (Fig.5) besieht keine Möglichkeit, die Klemmen zur Einstellung der Organwände zu deren Verbinden zusammenzuführen, da diesen Vorgang die ineinanderstoßenden Nockenvorsprünge 28 der Halter 18 verhindern, die unbeweglich an den Klemmbacken mittels Anschläge 86 des Stabes 84 festgelegt werden.
In der zweiten Endstellung des Stabes 84 (Fig. 1, 2) des Verriegelungsmittels drückt der Mitnehmer 85 (F i g. 5) (aus der Zeichnung nicht ersichtlich) die Leiste 20 an die Querwand 82 (F i g. 15) der Vertiefung 78 des Halters 18 heran und hält diese somit gegen ihre Verstellungen zurück. Dabei befinden sich die gebogenen und geraden Haltezähne 22 und 21 (F i g. 18) an den Leisten 20 und 19 in der angrenzenden Stellung (in der Einstellung des Ergreifens der Gewebe). Der Mitnehmer 85 (Fig.5) des Stabes 84 nimmt die dem Querausschnitt 90 der L-förmigen Nut 89 der Leiste 20 entsprechende Stellung ein, und die genannten Anschläge 86 sind aus dem Eingriff in die Vorsprunge 87 des Halters 18 herausgeführt, so daß diese freigegeben werden. In der Einstellung des Körpers, in der die Organe verbunden werden (Fig.4), liegen die Nockenvorsprünge 28 des Halters 18 bezüglich der beim Zusammennähen gegenübergestellten Stoßebenen 8 der Klemmen 1, 2 (der Ebenen des Klammermagazins 14 und der Matrize 16) in einer Entfernung, die gleich oder kleiner als die Hälfte des Spaltes beim Verbinden ist. Dadurch können die Klemmen 1, 2 nach der Festlegung der Wände der Organe zum Verbinden zusammengeführt werden.
Die Verstellung des Stabes 84 (F i g. 1,2) aus der einen Endstellung in die andere verläuft mit Hilfe von Hebeln 91, die einen abgebogenen Teil des Stabes darstellen. Die Hebel 91 an beiden Klemmbacken jeder Klemme 1 )5 und 2 liegen nebeneinander und ragen außerhalb der Klemmbacken heraus, was bestimmte Bequemlichkeiten bei der Einwirkung auf die Stäbe 84 schafft und die Möglichkeit gibt, in einem Bewegungsgang die Festlegung beider Umfangshälften der Wände des zusammengedrückten Organs gleichzeitig durchzuführen.
In der zweiten Ausführungsvariante weist die Greif- und Festhaltevorrichtung 13' (Fig. 19, 20) für die Wände der zu verbindenden Organe Zahnleisten 92 (F i g. 21,22) auf, die an den Körpern 93 der Vorrichtung 13' untrennbar befestigt sind, d. h. sie sind als Ganzes mit den Körpern 93 gefertigt, was die Anzahl der zur Reinigung abzunehmenden Einzelteile des Nähgerätes wesentlich vermindert und dessen Bedienung vereinfacht. Die Zähne 94 der Zahnleisten 92 besitzen koaxiale w durchgehende Bohrungen 95 (F i g. 23), in die die Nadel % (F i g. 20, 24) eingeführt wird. Die Zähne 94 (F i g. 20, 25) der Leiste 92 des Körpers 93 einer Klemmbacke sind im dargelegten Ausführungsbeispiel des Nähgerät* in bezug auf die Zähne 94 der entsprechenden Leiste 92 an der zweiten Klemmbacke der Klemme derart versetzt, daß die zwischen den Zahnleisten 92 zusammengedrückten Wände der Organe durch die Zähne 94 der gegenüberliegenden Leisten gewellt werden. Bei der Einführung der Nadeln 96 (F i g. 26) in die Bohrungen 95 W) der Zähne 94 an beiden Klemmbacken der Klemmen durchsticht die eine Nadel % wie gestrichelt eine Wand des zusammengedrückten Organs und die andere die gegenüberliegende Organwand.
Die Nadeln % (Fig. 26, 20) werden in der b5 wiedergegebenen Ausführungsvariante des Nähgeräts mit diesem abnehmbar verbunden und zur bequemen Ein- bzw. Ausführung aus den Bohrungen 95 (Fig. 2J) der Leisten 92 mit Hebeln 97 (Fig.27, 28) versehen. Zum Auswechseln der Nadeln bei deren Ausfall ist die Nadel 96 mit ihrem Handhebel 97 trennbar verbunden. Das Ende 98 (F i g. 24) der Nadel 96 ist gekrümmt und besteht aus einer räumlichen Feder mit einem gekrümmten Teil 99, die nach ihrer Verbindung mit dem Handhebel 97(Fi g. 28) als Anschlag dient, und mit einer Halterung 100 (Fig. 24), die parallel zur Nadel 96 verläuft und zum Zurückhalten der Nadel 96 im Handhebel 97 (F i g. 28) vorgesehen ist. Der Handhebel 97 we:ist eine Bohrung 101 auf, in die die Nadel % eingeführt ist, einen Einschnitt 102 zur Aufnahme des abstützenden gekrümmten Teils 99 und eine Rille 103 (Fig. 27), in der die Halterung 100 untergebracht ist. Zur Trennung der Nadel 96 vom Handhebel 97 wird die Halterung 100 aus der Rille 103 herausgenommen, der gekrümmte Teil 99 der Nadel 96 ungefähr um 180° in die in Fig.27 durch dünne Linien angedeutete Stellung verschwenkt und die Nadel 96 aus dem Handhebel 97 herausgenommen.
Jede Klemme 1, 2 (Fig. 19) des Nähgeräts mit der Greif- und Festhaltevorrichtung 13' für die Wände der Organe nach der zweiten Ausführungsvariante ist mit einer Halterung für den Spalt zwischen den Klemmbakken beim Einklemmen der Enden des zu verbindenden Organs versehen, die als an den Enden 105 der Klemmbacken 3, 4, 5, 6 gelegte Federklinken 104 (Fig.20) ausgeführt ist. Dadurch wird die Notwendigkeit vermieden, während der Operation die Enden 105 der Klemmbacken, beispielsweise der Klemmbacken 5 und 6 der Klemme 2 mit den Fingen: zur Sicherung eines gleichmäßigeren Ergreifens der Wände der Organe über die ganze Arbeitslänge der Klemmbacken 5, 6 heranzudrücken. Dadurch wird der Gebrauch des Nähgeräts vereinfacht. Die Federklinke 104 ist als Formblattfeder ausgeführt, die an ihrem einen Ende 106 an der Klemmbacke 5 befestigt ist und mit ihrem anderen Ende 107 mit dem abgestuften Absatz 108 zusammenwirkt, der an der Klemmbacke 6 vorgesehen ist. Sie unterscheidet sich im Grundsatz von der Blattfeder 67 (F i g. 3) des Nähgeräts mit der Greif- und Festhaltevorrichtung 13 für die Organwände der ersteren Ausführungsform in nichts.
Zur genauen Gegenüberstellung der gepaarten Klemmbacken 3 und 4, 5 und 6 (Fig.29, 30) der Klemmen 1, 2 nach deren Vereinigung ist jede Klemmbacke mit einem Vorsprung 109 versehen, der an der Außenfläche 110 der gepaarten Klemmbacke der gegenüberliegenden Klemme 1 oder 2 eingreift. Zwei Vorsprünge 109 der Backen jeder Klemme stellen eine Gabel dar, die die Oberflächen 110 der Klemmbacken der gegenübergestellten Klemme 1 bzw. 2 umfassen.
Die Körper 93 (F i g. 21) der Greif- und Festhaltevorrichtung 13 für die Wände der zusammenzunähenden Organe nach der zweiten Ausführungsvariante nehmen ebenfalls zwei Endstellungen ein, wie sie in der Greif- und Festhaltevorrichtung 13 nach der ersteren Ausführungsvariante eingenommen werden: eine vordere Stellung, in der die Festlegung der Organwände vorgenommen wird, und hintere Endstellung (Fig. 22), in der das Zusammennähen stattfindet. Die Vorrichtung 13' nach der zweiten Ausführungsvariante enthält Feststeller Ul für die vordere Stellung der Körper 93, die längsverschiebbar als längs der Klemmbacken 3, 4, 5,6 der Klemme 1,2 angeordnete Stäbe ausgeführt sind. Jeder Stab 111 besitzt Anschläge 112 (F ig. 19), die in die Vorspiiinge 113 des Körpers 93 eingreifen. Er kann auch zwei Endstellungen einnehmen. In einer dieser
Stellungen drücken die Anschlagstiicke 112 (Fig.21) über die Vorsprünge 113 des Körpers 93 die Bolzen 26 (Fig.31) an die Wand der geschlossenen Führungsnut 23 heran, den Körper 93 in seiner vorderen Stellung zurückhaltend. In der anderen Endstellung sind die -3 Anschlagstücke 112 (Fig. 19) aus dem Eingriff mit den Vorsprüngen 113 herausgeführt. Der Körper 93 kann dabei in seine hintere Endstellung verstellt werden (F i g. 22), in der dann die Organe nach der Zusammenführung und Vereinigung der Klemmen zusammengenäht werden.
Das erfindungsgemäße Nähgerät ist in seinem Aufbau bei Benutzung der in den Zeichnungen wiedergegebenen Greif- und Festhaltevorrichtungen für die Wände der zu verbindenden Organe nach der ersten und zweiten Ausführungsform grundsätzlich das gleiche, mit der Ausnahme einiger Elemente, die keine entscheidende Bedeutung haben. Daher sind ähnliche Bauteile und -gruppen in den Zeichnungen mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Das erfindungsgemäße Nähgerät ist in seinen Einzelteilen so aufgebaut, daß es möglichst bequem gereinigt und gewaschen und möglichst einfach hergestellt werden kann.
Zu diesem Zweck haben die Einzelteile und Baugruppen des Nähgeräts keine blinden Nuten und Bohrungen, in denen sich Schmutz sammeln könnte. Die Klemmbacken 3, 4, 5, 6 der Klemmen 1, 2 sind als verlängerte Plattenstäbe mit für deren Bearbeitung günstigen technologischen Bezugsebenen ausgeführt, ^o Die Mehrheit der Einzelteile ist als flache Stäbe oder Streifen mit gekrümmten Teilen gefertigt, die keine Komplikationen bei der Herstellung mit sich bringen. Die auswechselbaren Klammermagazine mit den Klammerstößeln lassen es gemäß ihrer Konstruktion zu, « sie aus Metall oder Kunststoff zur einmaligen Benutzung herzustellen.
Das chirurgische Nähgerät zum Zusammennähen der Organe mit Metallklammern zur End-an-End-, End-an-Seite- und Seite-an-Seite-Verbindung ist mit Ausnahme ίο einiger unwesentlicher Besonderheiten in seinem Gebrauch dasselbe.
Beim Verbinden zur End-an-End-Verbindung, insbesondere beim Anlegen der End-an-End-Anastomosen an Hohlorganen, beispielsweise an Därmen, wird an den zum Verbinden gewählten Abschnitt 114 (F i g. 32a) des Organs mit der größten Länge der Umfangshälfte im Querschnitt, falls die Durchmesser der zu verbindenden Organe unterschiedlich sind, eine der Klemmen, beispielsweise die Klemme 2 des Geräts derart angelegt, daß ein Rand des zusammendrückenden Abschnitts das unbewegliche Anschlagstück 57 berührt. Der bewegliche Anschlag an dieser Klemme 2 ist wegzunehmen. Beim Zusammendrücken am Organ schließt die Feder 67 (F i g. 3) die Klemmbacken 5,6 der Klemme 2, wobei sie mit ihrem freien Ende 70 an einem der abgestuften Absätze 69 Zurückgehalien wird.
Durch Verstellung der Handhebel 91 (Fig.5) der Stäbe 84 an beiden Klemmbacken der Klemme 2 bis zu ihrem Anschlag werden die beweglichen Zahnleisten 20 so mit den gebogenen Zähnen 22 (Fig. 18) verstellt, demzufolge die Wände des zusammengedrückten Organs ergriffen und festgelegt und die Halter 18 (F i g. 3) von deren Halterung freigegeben. Nun wird an der Vorderflächc der Halter 18 der zu entfernende Teil frr> des Organs mit dem Skalpell abgeschnitten (F i g. 32b).
In Übereinstimmung mit dem Außenmaß der Umfangshälflc des zusammengedrückten Organs, das an der Einstellung des zweiten zusammenzunähenden Abschnitts 115 (Fig. 32c) des Organs bezüglich der Striche der Skalen 59 (F i g. 32a) der Klemme 2 ermittelt wird, wird an den Skalen 59 der Klemme 1 (Fig.32c) das bewegliche Anschlagstück 58 aufgesetzt. Zwischen diesem beweglichen 58 und unbeweglichen Anschlagstück 57 der Klemme 1 wird nun unter einem Winkel das zu verbindende Organ mit der kleineren Querschnitts-Umfanghälfte gelegt. Nach dem Zusammendrücken des Organs werden die Organwände festgelegt, das bewegliche Anschlagstück 58 weggenommen und der zu entfernende Teil (Fig. 32d) genauso wie bei der Arbeit mit der ersten Klemme 2 abgeschnitten.
Hiernach werden beide Klemmen 1 und 2 zusammengeführt und vereint, wozu die Achse und Bohrung des Gelenks 9 (F i g. 1) ineinandergesetzt werden, die in den Ansatzstücken 11 und 12 der Klemmen 1 und 2 vorgesehen sind. Die Klemmbacken der Klemmen 1, 2 werden derart zusammengeführt, daß dabei die an diesen Backen der Klemme 2 vorgesehenen Gabeln 65 die Backen der Klemme 1 umfassen, und die Verschwenkhaken 10 die Klemmen 1 und 2 miteinander starr verbindend verschwenkt werden. Die Nockenvorsprünge 28 (Fig.4) der Halter 18 der gepaarten Klemmbacken der Klemmen 1, 2 stoßen dabei gegeneinander und bewirken die Verstellung der Körper 18 in ihre hintere Stellung, in der die fest eingelegten Wände der zu verbindenden Abschnitte 1.4 und 115 der Organe gegenübergestellt werden, wie sie in Fig. 32a gegenüberstehen, und ihre Stellung zum Verbinden einnehmen.
Durch Verstellung an den Hebeln 53 (Fig. 1) der Keilantriebsstäbe der Stößel 15 (Fig. 11) werden die Metallklammern aus ihren Nuten in den Klammermagazinen 14 herausgestoßen und die Umfangshälften der Organwände zusammengenäht. Dann werden nach Eingriff an den Handhebeln 91 (F i g. 1) die Stäbe 84 bis zum Anschlag zurückgeführt und somit auch die gebogenen Zähne 22 (Fig. 17) der Zahnleisten 20 von den geraden Zähnen 21 der Leisten 19 abgeführt, wobei die Wände der Organe freigegeben werden. Die Verschwenkhaken 10 werden in ihre Ausgangsstellung verschwenkt. Beim Druck an der Feder 67 (Fig.3) in Richtung zu den Handhebeln 71 werden die oberen und unteren Klemmbacken der Klemmen 1 und 2 auseinandergeführt, wobei sich das freie Ende 70 der Feder 67 von den abgestuften Absätzen 69 wegbewegt. Unter dem verbundenen Organ wird das untere Paar der Klemmbacken der Klemmen 1,2 herausgenommen.
Das Aussehen der Organe nach dem Verbinden mit dem erfindungsgemäßen chirurgischen Nähgerät zur End-an-End-Verbindung ist aus der Fig.33 zu ersehen, der Querschnitt der Naht ist in F i g. 34 wiedergegeben.
Beim Verbinden voller (nicht hohler) Organe entsprechen alle Gebrauchsvorgänge am Nähgerät vollkommen denen beim Anlegen der End-an-End-Anastomosen an hohlen Organen. Das Verbinden der vollen Organe ergibt die Stoßverbindung (F i g. 35).
Die Klammernahtreihen 116 und 117 verteilen sich auf die Seite jeder der Wände der verbundenen Organe.
Beim Verbinden der Organe zur End-an-Seite-Verbindung werden zunächst die Wände des an seinem Ende zu verbindenden Organs 118(Fi g. 36a) und dann die Wände des an dessen Seite anzuheftenden Organs 119 (Fig. 36b) zusammengedrückt und festgelegt. Die Reihenfolge der Arbeitsgänge und die Wirkung des Nähgeräts entsprechen voll und ganz der beim Verbinden zur End-an-End-Verbindung. Nach dem
Abschneiden des zu entfernenden Seitenteils des Organs 119 (Fig. 36b), der Vereinigung der Klemmen, dem Durchstechen und Herausnehmen des Geräts aus der Operationswunde ergibt sich die End-an-Seite verbindende Klammernaht, wie sie in Fig. 37 dargestellt ist.
Beim Verbinden zur Seite-an-Seite-Verbindung oder zu irgendwelchen anderen Nahtverbindungen, wenn die Größe der Umfangshälfte an der Verbindungsstelle der Organe, beispielsweise der lichten Weite zwischen den to zusammengenähten Hohlorganen vorgegeben ist, werden die beweglichen Anschlagstücke 58 (Fig.38a) an den Skalen 59 beider Klemmen in gleichen Abständen von den unbeweglichen Anschlagstücken 57 entsprechend der vorgegebenen Größe der lichten Weite eingestellt. Hiernach werden die Abschnitte 120 und 121 der Organe im Zwischenraum der unbeweglichen und beweglichen Anschlagstücke 57 und 58 beider Klemmen eingeklemmt. Die nachfolgende Arbeit des Nähgeräts und dessen Gebrauch verlaufen wie beim Anlegen der Anastomosen zur End-an-End-Verbindung. Das Aussehen der zur Seite-an-Seite verbundenen Klammernaht ist in F i g. 39 dargestellt.
Die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen chirurgischen Nähgeräts zum Verbinden der Organe mit Metallklammern unter Ausnutzung der nach der zweiten Ausführungsvariante aufgebauten Greif- und Festhaltevorrichtung 13'(Fi g. 19,20) für die Wände der zu verbindenden Organe verläuft ähnlich wie bei dem Nähgerät mit der nach der ersten Ausführungsvariante aufgebauten Greif- und Festhaltevorrichtung 13' (Fig. 1, 2). So gleichen sich die Verfahren zur gegenseitigen Gegenüberstellung der zusammenzunähenden Organe in Längsrichtung bezüglich der Klemmbacken der Klemmen sowohl beim Verbinden zur End-an-End- als auch zur End-an-Seite- wie auch zur Seite-an-Seite-Verbindung, Gebrauch und Wirkungsweise des Geräts beim Vereinen der Klemmen und bei der Durchführung des unmittelbaren Verbindens der Organe vollkommen.
Die auszeichnenden Besonderheiten bestehen im folgenden. Beim Zusammendrücken der zu verbindenden Abschnitte der Organe zwischen den Klemmbacken jeder Klemme 1, 2 werden die Wände zwischen den Zahnleisten 92 (F i g. 25) der Körper 93 gewellt. In die Bohrungen 95 der Zahnleisten 92 der Körper 93 jeder Klemmbacke der Klemme werden nun die Nadeln 96 (F i g. 26) hintereinander eingeführt, die wie gestrichelt die gegenübergestellten Wände des fest eingeklemmten Organs durchstechen. Nun werden die Feststeller 111 (Fig.20) zur Arretierung in der vorderen Stellung der Körper 93 bis zu ihrem Anschlag verstellt und die Körper 93 freigegeben. Nach der Vereinigung der Klemmen (Fig. 19) und dem Verbinden der Organe werden die Nadeln % mit ihren Handhebeln 97 aus dem Nähgerät herausgenommen, die Haken 10 in ihre Ausgangsstellung zurückverschwenkt und durch Eingriff der Federklinken 104 an den freien Enden 107 die Klemmbacken der Klemmen auseinandergeführt. Nun kann das Nähgerät aus der Operationswunde herausgenommen werden.
Hierzu 13 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

  1. Patentansprüche:
    1. Chirurgisches Nähgerät zum Verbinden von zwei inneren Körperorganen durch Metallklammern mit zwei Klemmen, die je zwei Klemmbacken zum Festlegen der zu verbindenden Organe haben und miteinander derart verbunden sind, daß im zusammengeführten Zustand die Stoßebene der Klemmbacken jeder Klemme zu der Stoßebene der Klemmen rechtwinklig verläuft, mit einer an den Klemmbacken angebrachten Greif- und Festhaltevorrichtung für die Wände der Organe, mit Zahnleisten, die entlang der Klemmbacken angeordnet sind, mit in die Klemmbacken eingebauten is Magazinen für Metallklammern, mit Klammerstößeln und mit Matrizen zum Abbiegen der Metallklammern, wobei während des Mähvorgangs zusammenwirkende Magazine und Matrizen in den Klemmbacken verschiedener Klemmen unterge- M bracht sind, sowie mit einer an den Klemmbacken angebrachten Lageeinstellvorrichtung für zu verbindende Organe in Längsrichtung der Klemmbacken, dadurch gekennzeichnet, daß die Greif- und Festhaltevorrichtung (13) für die Wände der zusammenzunähenden Organe in Form von Haltern (18) ausgeführt ist, die die Zahnleisten aufnehmen (19, 20), und jeder der Halter (18) an jeder Klemmbacke (3,4,5,6) in Führungen (23) bewegbar ist zur Verstellung eines jeden Halters (18) in einer Ebene, die senkrecht zur Stoßebene (I-I) der Klemmbacken (3, 4, 5, 6) und zur Stoßebene (II-II) der Klemmen verläuft, so daß jeder der Halter (18) zwischen zwei Endstellungen bewegbar ist: einer vorderen Endstellung für das Einklemmen und Ergreifen der Wände der zusammenzunähenden Organe, bei der die Enden der Zähne (21, 22) der Zahnleisten (19,20) zwischen den Stoßebenen (7) der Klemmbacken (3,4,5,6) der Klemmen (1,2) und mit einem Abstand von den Stoßebenen (8) der Klemmen (1, 2) bei deren auseinandergeführter Stellung liegen, und einer hinteren Endstellung für das Zusammennähen der Organe bei gegenübergestellten, zusammenstoßenden Klemmen (1, 2), bei der die Enden der Zähne (21,22) in einer Entfernung von den Stoßebenen (7) der Klemmbacken (3,4,5,6) der Klemmen (1,2) und ungefähr in den Stoßebenen (8) der Klemmen (1,2) stehen.
    2. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (23) als geschlossene durchgehende Nuten mit schrägen Abschnitten (24) in jeder der Klemmbacken (3, 4,5,
    6) ausgeführt sind, die mit an den Körpern (18) festgelegten Bolzen (26) derart zusammenwirken, daß die Verstellung der Halter (18) aus einer Endstellung in die andere unter deren gleichzeitiger Verschwenkung in der Ebene verläuft, die senkrecht zu den Stoßebenen (7) der Klemmbacken (3,4,5,6) jeder Klemme (1, 2) und den Stoßebenen (8) der Klemmen (1,2) liegt.
    3. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Halter (18) mit seitlich der Stoßebene (H-II) der Klemmen (1, 2) angeordneten Nockenvorsprüngen (28) versehen ist, die mit gleichen, diesen entsprechenden Nockenvor- bs Sprüngen (28) an den Haltern (18) der gegenüberstehenden Klemme (1, 2) derart in Wechselwirkung treten, daß beim Zusammenführen der Klemmen zu deren Einstellung des Zusammennähens eine mit dieser Zusammenführung der Klemmen (1, 2) gleichzeitige Verstellung der Halter (18) aus deren vorderer in die hintere Stellung erfolgt.
    4. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gestalt und Anordnung der Nockenvorsprünge (28) an den Haltern (18) derart gewählt sind, daß zu jedem Augenblick des Zusammenwirkens der Nockenvorsprünge (28) der gegenüberstehenden Halter (18) beim Zusammenführen der Klemmen (1, 2) die an den Haltern (18) angreifenden Kräfte (29) auf die Achsen (30) der Bolzen (26) in der notwendigen Richtung exzentrisch wirken, so daß die Halter (18) gleichzeitig aus den vorderen Stellungen in die hinteren verstellt und gleichzeitig verschwenkl werden.
    5. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammermagazine (14) und die Matrizen (16) zum Abbiegen der Klammern in den Klemmbacken (3, 4, 5, 6) unbeweglich befestigt sind.
    6. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammermagazine (14) mit durchgehenden Längsnuten (34) versehen sind, die senkrecht zu den Klammernuten (35) verlaufen, und daß die Klammerstößel (15) mit Antriebsstäben (36) versehen sind, die als Streifen ausgeführt sind, die an den Klemmbacken (4, 5) innerhalb der durchgehenden Längsnuten (34) der Klammermagazine (14) längsverschiebbar montiert sind und an ihren vorderen Enden keilförmige Abschrägungen (37) aufweisen, die mit den Klammerstößeln (15) im Sinne des Herausstoßens der Metallklammern aus dem Magazin (14) zusammenwirken.
    7. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Klemmen (1,2) mittels eines auseinandernehmbaren Gelenks (9) miteinander verbunden und an den gegenüberliegenden Enden der Klemmen (1, 2) Mittel zu deren gegenseitiger Festlegung unter Erhaltung eines vorgeschriebenen Spaltes an der Stoßfuge zwischen den Klemmen (1, 2) vorgesehen sind.
    8. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halter (18) der Greif- und Festhaltevorrichtung (13) für die Wände der miteinander zu verbindenden Organe, die von einer der Klemmbacken (3,4,5,6) getragen werden, an einer Seite der Klemmbacken jeder Klemme (1, 2) befestigte und einander gegenüberliegende unbewegliche Anschläge (57) umfassen, die die Ränder der Umfangshälften der zusammenzunähenden Organe beim Zusammendrücken zwischen den Klemmbacken (3,4,5,6) von einer Seite begrenzen, sowie bewegliche Anschläge (58), die die Ränder der Umfangshälften der zusammenzunähenden Organe von der anderen Seite begrenzen, wobei die Halter (18) mit Skalen (59) und an diesen vorgesehenen Teilungen (62,63) bestückt sind, die der Nachstellung der beweglichen Anschläge (58) dienen.
    9. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß jede Klemme (1,2) mit einer Halterung zur Aufrechterhaltung eines Spaltes zwischen den Klemmbacken (3, 4, 5, 6) beim Einklemmen des zusammenzunähenden Organgs versehen ist, die eine Blattfeder (67), die mit ihrem
    einen Ende (68) an einer der Klemmbacken der Klemme befestigt ist, und abgestufte Absätze (69) einschließt, die an der anderen Klemmbacke derselben Klemme angeordnet sind und mittels eines der abgestuften Absätze (69) je nach der Stärke der Wände des eingeklemmten Organs an dem anderen Ende (70) der Blattfeder (67) eingreifen.
    10. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Halter (18) in der Greif- und Festhaltevorrichtung (13) für die Wände der zusammenzunähenden Organe je zwei Zahnleisten (19, 20) einschließt, die an ihren Seitenflächen (73) aneinander anliegen, und die Zähne (21, 22) dieser Zahnleisten (19, 20) als Haltenadeln ausgeführt sind, die unter gleicher Teilung an den Stirnflächen der Längskanten beider Leisten (19,20) angebracht sind, wobei die Haltenadeln an einer Leiste (19) gerade sind und ungefähr senkrecht zur Stirnfläche (74) der Längskante der Leiste (19) stehen, während die Haltenadeln an der anderen Leiste (20) in der dem vermutlichen Bewegungssinn beim Herausnehmen des Nähgerätes aus der Operationswunde entgegengesetzten Richtung gebogen sind und mit ihren Spitzen an die der geraden Haltenadeln angrenzen, die geschlossene Konturen bilden, und eine (19) dieser Leisten (19,20) am Halter (18) der Greif- und Festhaltevorrichtung (13) für die Wände der zusammenzunähenden Organe unbeweglich, während die andere Leiste (20) längs der unbeweglichen Leiste (19) verstellbar montiert ist.
    11. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnleisten (19, 20) an den Haltern (18) abnehmbar montiert sind.
    12. Chirurgisches Nähgerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß jede Klemmbacke (3, 4, 5,6) mit einer Verriegelungseinrichtung zur Vermeidung jeder Möglichkeit des Zusammennähens der Organe bei nicht festgelegten Wänden versehen ist, als Antrieb der beweglichen Leiste (20) mit den Haltenadeln dient und als ein längs der Klemmbacke (3, 4, 5, 6) gelegter und in der Längsrichtung beweglicher Stab (84) mit einem Mitnehmer (85), der mit der beweglichen Leiste (20) mit Haltenadeln zusammenwirkt und mit Anschlägen (86) ausgeführt ist, die mit den verstellbaren Haltern (18) zusammenwirken, in ihrer vorderen Stellung hinter den Stoßebenen (8) der Klemmen (1,
    2) um ein Maß hinausragen, das die Spalthälfte zwischen den Stoßebenen (8) der Klemmen (1, 2) in deren zusammengeführtem Zustand übersteigt, so so daß in einer der Endstellungen des beweglichen Stabs (84), die der Ausgangsstellung der beweglichen Leiste (20) mit den Haltenadeln vor dem Ergreifen der Wände des zusammenzunähenden Organs entspricht, die Anschläge (86) des Stabes (84) mit dem Halter (18) in Wechselwirkung treten und dadurch dessen eventuelle Verstellung in die hintere Stellung sowie ein Zusammenführen der Klemmen (1, 2) zu deren Nähstellung vermeiden lassen und in der anderen Endstellung des Stabes (84) die bewegliche Leiste sich in der Stellung des Ergreifens der Wände des zusammenzunähenden Organs durch die Haltenadeln befindet, während die Anschläge (86) des Stabes (84) aus dem Eingriff mit dem Halter (18) herausgeführt sind, wobei sie dadurch dessen tr> Rückverstellung in die hintere Endstellung und die Arbeitsgänge beim Zusammenführen der Klemmen (1,2) und Zusammennähen ermöglichen.
    13. Chirurgisches Nähgerät ruach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnieisten (92) an den Körpern (93) der Greif- und Festhaltevorrichtung (13') für die Wände der zusammenzunähenden Organe unbeweglich festgelegt sind, deren Zähne (94) mit koaxialen durchgehenden Bohrungen (95) ausgeführt sind, und jeder Körper (93) mit einer Nadel (96) versehen ist, die in die durchgehenden Bohrungen (95) und die Wände des zusammenzunähenden Organs unter festem Einklemmen desselben zwischen den Klemmbacken (3, 4, 5, 6) eingeführt wird.
DE2509105A 1975-03-03 1975-03-03 Chirurgisches Nähgerät zum Verbinden von zwei inneren Körper-Organen durch Metallklammern Expired DE2509105C3 (de)

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