DE2536081B2 - Traganordnung für einen in einer vorgegebenen Ebene geführten Röntgenstrahier eines Röntgengerätes - Google Patents

Traganordnung für einen in einer vorgegebenen Ebene geführten Röntgenstrahier eines Röntgengerätes

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Description

Traganordnung für einen in einer vorgegebenen Ebene geführten Röntgenstrahier eines Röntgengerätes.
Die Erfindung betrifft eine Traganordnung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Geräte mit solchen Traganordnungen können in der Therapie, insbesondere der Körperhöhlentherapie, und in der Diagnostik, insbesondere bei der Röntgenuntersuchung von Zähnen, eingesetzt werden.
Aus der DE-AS 1541169 ist bereits ein Röntgengerät zur Untersuchung von Zähnen bekannt, bei dem der Röntgenstrahier - um eine zur Bewegungsebene senkrechte Achse schwenkbar - an einem horizontal verschiebbaren Tragarm befestigt ist, der seinerseits in einem vertikal verschiebbaren Tragarm geführt ist. Dabei ist ein Gewichtsausgleich vorgesehen, so daß beim Verschieben der Röntgenröhre in der vertikalen Richtung die Schwerkraft nicht überwunden werden muß. Es ergeben sich dabei jedoch relativ große Reibungskräfte, die bei einem in der Praxis benutzten Gerät dieser Art zwischen 15 und 30 N liegen. Diese Reibungskräfte schwanken je nach Bewegungsrichtung zwischen den angegebenen Werten. Das Gerät bewegt sich deshalb in der jeweils leichtgängigeren Richtung zuerst, so daß eine zügige schräge Bewegung nicht gut ausführbar ist. Da andererseits der Röntgenstrahier relativ leicht schwenkbar ist, ist es erforderlich, daß der Benutzer den Röntgenstrahier mit beiden Händen anfaßt, um ein ungewolltes Schwenken des Strahlers bei der Verschiebung des Strahlers zu vermeiden.
Wenn ein derartiges Gerät für die Röntgenuntersuchung von Zähnen eingesetzt wird und wenn dabei der Röntgenstrahier außerdem noch eine Hohlanode aufweist, die bei der Röntgenaufnahme in den Mund des Patienten eingeführt werden muß, ist es von entscheidender Bedeutung, daß der Röntgenstrahier feinfühlig bewegt werden kann, weil schon ein relativ geringer durch die Hohlanode auf die Gaumenpartien des Patienten ausgeübter Druck für den Patienten äußerst unangenehm ist. Eine solche feinfühlige, leichtgängige Bewegung des Röntgenstrahlers ist aber bei dem Röntgengerät der eingangs genannten Art bei den relativ großen Reibungskräften nur schwer möglich.
Aus der DE-PS 939 348 ist bereits eine Traganordnung für ein für die Körper'iöhlentherapie bestimmtes Röntgengerät bekannt, da;, die Merkmale des Oberbegriffs des Hautpanspruchs aufweist. Dieses Gerät erlaubt eine leichtgängige und feinfühlige Verstellung des Röntgenstrahlers.
Die Gleichgewichtsbedingung kann dabei auf verschiedene Weise erfüllt werden, beispielsweise indem die Länge des Arms bzw. der Stange, die den Röntgenstrahier bzw. das Ausgleichsgewicht mit dem Parallelogrammgestänge verbinden, genauso groß bemessen wird wie die Länge der Arme des Parallelogrammgestänges (in diesem Fall muß das Ausgleichsgewicht genauso schwer sein wie der Röntgenstrahier). Um dabei einen genügend großen Bewegungsbe-
reich des Röntgenstrahlers zu erhalten, müssen die Arme des Parallelogrammgestänges vergleichsweise lang gemacht werden. Dadurch besteht die Gefahr, daß z. B. der Patient in dem Parallelogrammgestänge eingeklemmt wird. Zwar läßt sich dis Gefahr des Einklemmens vermeiden, wenn wenigstens zwei gegenüberliegende Arme des Parallelogrammgestänges sehr kurz gehalten werden. Dann wird aber der Bewegungsbereich des Röntgenstrahlers erheblich eingeschränkt bzw. es muß ein sehr großes Ausgleichsgewicht benutzt werden, wodurch das gesamte Gerät sehr schwer wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Traganordnung zu schaffen, die einerseits eine leichtgängige und feinfühlige Bewegung des Röntgenstrahlers ermöglicht und andererseits leicht ist und einen ausreichenden Bewegungsbereich des Röntgenstrahlers aufweist, ohne daß die Gefahr besteht, daß der Patient eingeklemmt wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Hauptanspruch angegebenen Maßnahmen gelöst. Die erfindungsgemäße Traganordnung erlaubt eine leichtgängige, feinfühlige Bewegung des Röntgenstrahlers, schränkt die Bewegungsmöglichkeit des Röntgenstrahlers nicht ein und ist insgesamt relativ leicht, wobei die Gefahr, daß der Patient in das Parallelogrammgestänge eingeklemmt wird, praktisch ausgeschlossen ist.
Rein theoretisch besteht bei der Erfindung zwar noch die Gefahr, daß der Patient in dem Paraüelogrammgestänge eingeklemmt werden kann. Diese Gefahr ist bei der im Anspruch 2 beschriebenen Weiterbildung auch theoretisch ausgeschlossen. Die Anordnung der Eckpunkte bzw. der Lagerung außerhalb des Stangenhohlprofils auf der dem Röntgenstrahier zugewandten Seite der dritten Stange hat dabei den Zweck, daß die für die Bewegung der ersten Stange erforderlichen Ausnehmungen in der dritten Stange so klein wie möglich gehalten werden können. Außerdem bietet die Ausführungsform nach Anspruch 2 die Möglichkeit, das Kabel zur Versorgung des Röntgenstrahlers innerhalb des Hohlprofils der dritten Stange völlig verdeckt zu führen - wenn auch die erste Stange ein Hohlprofil aufweist. Die Führung des Kabels in den Tragarmen ist bei dem Gerät nach der DE-AS 1541169 wesentlich schwieriger, weil die Tragarme dabei gegeneinander verschoben werden.
Der Bewegungsbereich bei einer derartigen Traganordnung ist relativ groß. Bei vielen Anwendungen, beispielsweise bei der Röntgenuntersuchung von Zähnen, ist aber nur ein relativ kleiner Bewegungsbereich erforderlich und erwünscht. Bei der erfindungsgemäßen Traganordnung kann der Bewegungsbereich gemäß der Weiterbildung in Anspruch 3 eingeschränktwerden. Dabei wird die Tatsache ausgenutzt, daß der Ort, an dem sich das Ausgleichsgewicht befindet, durch den Ort des Röntgenstrahlen bestimmt ist und umgekehrt. Wird nun der Bewegungsbereich des Ausgleichsgewichts eingescliränkt, dann ist damit gleichzeitig auch der Beweguegsbereich des Röntgenstrahlers eingeschränkt. Um bei dieser Ausführungsform F.'chüt'erungen im lerat zu vermeiden, sieht eine Weiterbildung vor, daß die Anschlagschablone über Stoßdämpfer am Röntgengerät befestigt ist.
Beim Auswechseln der Röntgenröhre des Röntgenstrahlers, der ölfüllung und der Kabel kann es vorkommen, daß sich das Gewicht des Röntgenstrahlers ändert. Die in Anspruch 5 beschriebene Weiterbildung der Erfindung erlaubt eine einfache Anpassung an die veränderten Gewichtsverhältnisse.
Der Schwerpunkt des Röntjenstrahlers befindet sich in der Regel nicht genau an der Stelle, an der dieser - schwenkbar - an dem ersten Tragarm befestigt ist. Deshalb wird auch bei vorkommendem Gewichtsausgleich auf den ersten Tragaim ein Moment ausgeübt, das die Anordnung aus dem Gleichgewicht
ίο bringt. Dies läßt sich durch die in Anspruch 6 angegebene Weiterbildung der Erfindung verhindern. Je nachdem auf welcher Seite der Achse die Tarierplatten angeordnet werden, wird dabei ein Moment erzeugt, das bei geeigneter Anordnung und bei geeignet
gewähltem Gewicht der Tarierplatten das erwähnte Moment des Röntgenstrahlers kompensiert.
Die Erfindung wird anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Röntgengerätes,
Fig. 2 eine schematische Darstellung des Röntgengerätes nach Fig. 1, aus der auch die Begrenzung des Bewegungsbereiches des Röntgenstrahlers ersichtlich
r> wird und
Fig. 3 eine schematische Darstellung zur Erläuterung des Gewichtsausgleichs.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform der Erfindung ist ein Dental-Röntgenuntersuchungsgerät.
jo Das Gerät weist ein Gehäuse 1 auf, an dessen Vorderseite eine Sitzfläche 2 für einen Patienten sowie eine Rückenlehne 3 angebracht sind. Hinter der Rückenlehne befindet sich eine höhenverstellbare Kopfstütze 4. Der Röntgenstrahier 9 weist eine Röntgen-
s3 röhre mit einer Hohlanode 10 auf sowie einen Handgriff 11, mit dem der Röntgenstrahier bewegt werden kann und von dem aus die elektromagnetische Bremse zum Halten des Röntgenstrahlers in einer beliebigen Position betätigbar ist. Der Röntgenstrahier 9 ist um eine Achse 8 schwenkbar angeordnet, die an einem ersten Tragarm 7 befestigt ist. Der erste Tragarm 7 ist um eine Achse 6 schwenkbar, die auf einem zweiten Tragarm 5 angeordnet ist, der seinerseits um eine zweite Schwenkachse 12, die am Gehäuse 1 befestigt ist, schwenkbar ist. Am anderen von der Schwenkachse 6 abgewandten Ende des Tragarms 5 ist bei 13 eine Stange 19 angelenkt, die ein Ausgleichsgewicht 17 trägt.
Die Tragarme 5 und 7 befinden sich in einer Ebene, die parallel zu der durch den Patientenstuhl 2, 3 und die Kopfstütze 4 definierten Symmetrieebene ist, die gleichzeitig die Bewegungsebene des Röntgenstrahlers 9 ist. Die Achse 8 sowie die Drehachsen 6,12 und 13 verlaufen senkrecht zu dieser Ebene.
Der zweite Tragarm S und ebenso der erste Tragarm 7 weisen ein Hohlprofil auf, so daß durch diese Tragarme ein Kabel aus dem Gehäuse durch die Tragarme und die Drehachse 8 zur Versorgung des Röntgenstrahlers 9 geführt werden kann. An dem einen
bo Ende des ersten Tragarmes 7 (das vom Röntgenstrahier 9 abgewandt ist) ist eine Koppeistange 16 angelenkt (bei 14), deren anderes Ende bei 15 an der das Ausgleichsgewicht 17 tragenden Stange 19 angelenkt ist. Die Anlenkpunkte 14 und 15 sind so gewählt, daß die Koppelstange 16 parallel zu dem zweiten Tragarm 5 sowie zu den Drehachsen 6,12 und 13 verläuft. Der Abstand der Anlenkpunkte 14 und 15 entspricht dem Abstand der Achsen 6 und 13, so daß durch die
Koppelstange 16, den zweiten Tragarm S, den unteren Teil des ersten Tragarmes 7 und den oberen Teil der Stange 19 ein Parallelogramm gebildet wird.
Bei einer Bewegung des Röntgenstrahlers 9 beschreibt das Ausgleichsgewicht 17 aufgrund der Wirkung des Parallelogrammgestänges, dessen Stangen durch die beiden Tragarme 5 und 7, die Koppelstange 16 und die Stange 19 gebildet werden, eine Bewegung, die der Bewegung des Röntgenstrahlers entspricht, dieser jedoch jeweils entgegengerichtet ist. Das Verhältnis der dabei vom Röntgenstrahier einerseits und vom Ausgleichsgewicht andererseits zurückgelegten Strecken hängt von der Lage der zweiten Drehachse 12 auf dem zweiten Tragarm 5 sowie von der Länge des erste Tragarmes (zwischen den Achsen 6 und 8) im Vergleich zur Länge der Stange (zwischen der Achse 13) und dem Angriffspunkt des Gegengewichtes 17 ab. Zur Begrenzung der Bewegung des Röntgenstrahlers kann daher eine im Gehäuse 1 mittels nicht näher dargestellter Stoßdämpfer angebrachte Anschlagschablone 18 - in Fig. 2 in strichpunktierten Linien angedeutet - dienen, die die Bewegung des Ausgleichgewichtes bzw. eines damit oder mit der Stange 19 verbundenen Gestänges begrenzt. Die elektromagnetische Abbremsung des Röntgenstrahlen in einer beliebigen Stellung innerhalb des durch die Schablone 18 definierten Bewegungsbereiches kann dadurch erfolgen, daß an der Stange 19 Elektromagnete angebracht sind, die mit einem zumindest in diesem Bereich magnetischen Teil des Gehäuses derart zusammenwirken, daß bei einer Erregung des Elektromagneten dieser gegen die Gehäusewand gezogenwird und dadurch den Strahler in der jeweiligen Position arretiert.
Der exakte Gewichtsausgleich kann folgendermaßen durchgeführt werden:
Zunächst wird der erste Tragarm 7 in eine vertikale Stellung und der zweite Tragarm 5 in eine horizontale Stellung gebracht (Fig. 3). Das Ausgleichsgewicht 17 wird dabei so gewählt, daß sich der zweite Tragarm 5 im Gleichgewicht befindet. Wenn dabei der Röntgen- r> strahler die Tendenz zeigt, sich nach links oder nach rechts zu bewegen, muß eine der Tarierplatten 17a bzw. 17b des Ausgleichsgewichtes, die auf einer die Stange 19 unter einem Winkel (der so gewählt ist, daß die flachen Tarierplatten ungefähr parallel zur
1(1 Gehäuserückwand sind, wenn sich das Ausgleichsgewicht an der Gehäuserückwand befindet) schneidenden Achse 20 angeordnet sind, von links nach rechts bzw. von rechts nach links umgesetzt werden. Dadurch wird ein Gegenmoment erzeugt, das bei geeigneter
ι "> Größe der Tarierplatten das auf den Arm 7 einwirkende Moment gerade kompensiert.
Danach werden der erste und der zweite Tragarm 1 bzw. 5 in eine Schräglage gebracht. Das mittels dei Klemmbacken 21 auf der Stange 19 verschiebbare
-'(ι Ausgleichsgewicht wird soweit verschoben, bis auch in diesem Zustand Gleichgewicht herrscht. Der vorher gefundene Ausgleich wird dadurch praktisch nicht beeinflußt.
Da bei dem erfindungsgemäßen Röntgenuntersu-
2r> chungserät keine Gleitreibung auftritt (wenn nicht besondere Reibelemente vorgesehen sind), Rollenführungen mit ihren äußeren Rollreibverlusten nichl vorhanden sind, ergeben sich nur die innerhalb der Wälzlager entstehenden Rollreibverluste, die weger
jo der langen Hebelarme, bezogen auf den Handgriff nur Bewegungskräfte in der Größenordnung von 0,1 bis 0,2 N erfordern. Diese geringe Kraft ist unabhängig von der Richtung in die der Röntgenstrahier bewegt wird. Das erfindungsgemäße Röntgengerät er-
r> laubt dem Benutzer ein sehr feinfühliges Bewegen des Röntgenstrahlers - gegebenenfalls auch nur mit einei Hand.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (7)

Patentansprüche:
1. Traganordnung für einen in einer vorgegebenen Ebene geführten Röntgenstrahier eines Röntgengerätes, bestehend aus
a) einem gelenkigen Parallelogrammgestänge,
b) bei welchem eine erste Stange des Parallelogrammgestänges über einen eisten Eckpunkt verlängert ist und am freien Ende der Verlängerung den Röntgenstrahier trägt,
c) bei welchem eine zweite Stange des Parallelogrammgestänges über den dem ersten Eckpunkt diametrial gegenüberliegenden Eckpunkt verlängert ist und am freien Ende der Verlängerung ein Gegengewicht trägt,
d) und die (gesamte) Traganordnung in ihrem Schwerpunkt um eine senkrecht zur Bewegungsebene des Röntgenstrahlers angeordnete raumfeste Achse drehbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet,
1. daß die das Gegengewicht (17) tragende zweite Sänge (19) die zu der ersten Stange (7) parallele Parallelogrammstange ist,
2. daß die drehbare Lagerung der Traganordnung an einer dritten mit der ersten und der zweiten Stange (7,19) verbundenen Stange (5) des Parallelogrammgestänges in einem Bereich zwischen ihren Endprodukten angeordnet ist,
3. daß die durch diese Anordnung frei wählbare Parallelogrammseitenlänge der ersten und der zweiten Parallelogrammstange klein bemessen ist.
2. Traganordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Stange ein im wesentlichen geschlossenes Hohlprofil aufweist, in dem die vierte Stange des Parallelogrammgesitänges geführt ist, und daß sich zwei der Parallelogrammeckpunkte (6,13) sowie die drehbare Lagerung außerhalb des Hohlprofils der dritten Stange (5) auf der dem Röntgenstrahier (9) zugewandten Seite der dritten Stange (5) befinden.
3. Traganordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anschlagschablone (18) zur Begrenzung der Bewegung des Ausgleichsgewichtes vorgesehen ist.
4. Traganordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagschablone (118) über Stoßdämpfer am Röntgengerät befestigt ist.
5. Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgleichsgewicht (17) auf der zweiten Stange (19) verschiebbar angeordnet ist.
6. Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgleichsgewicht Tarierplatten (17a, ITb) umfaßt, die längs einer in der Bewegungsebene bzw. parallel dazu angeordneten, mit der zweiten Stange (19) einen Winkel bildenden Achse (20) angeordnet sind.
7. Traganordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine elektromagnetische Bremsvorrichtung zur Arretierung des Röntgenstrahlers in einer definierten Position, die einen an der zweiten Stange (19) angeordneten Elektromagneten aufweist, der magnetisch mit einer Seitenwand eines den zweiten Tragarm (5) tragenden Gehäuses zusammenwirkt.
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