DE2536081C3 - Traganordnung für einen in einer vorgegebenen Ebene geführten Röntgenstrahier eines Röntgengerätes - Google Patents
Traganordnung für einen in einer vorgegebenen Ebene geführten Röntgenstrahier eines RöntgengerätesInfo
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Description
Traganordnung für einen in einer vorgegebenen Ebene geführten Röntgenstrahier eines Rön'tgengerätes.
Die Erfindung betrifft eine Traganordnung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Geräte mit solchen Traganordnungen können in
ι > der Therapie, insbesondere der Körperhöhlentheraj)ie,
und in der Diagnostik, insbesondere bei der Röntgenuntersuchung von Zähnen, eingesetzt werden.
Aus der DE-AS 1541169 ist bereits ein Röntgengerät
zur Untersuchung von Zähnen bekannt, bei dem
-" der Röntgenstrahier - um eine zur Bewegungsebene senkrechte Achse schwenkbar - an einem horizontal
verschiebbaren Tragarm befestigt ist, der seinerseits in einem vertikal verschiebbaren Tragarm geführt ist.
Dabei ist ein Gewichtsausgleich vorgesehen, so daß
-' beim Verschieben der Röntgenröhre in der vertikalen
Richtung die Schwerkraft nicht überwunden werden muß. Es ergeben sich dabei jedoch relativ große Reibungskräfte,
die bei einem in der Praxis benutzten Gerät dieser Art zwischen 15 und 30 N liegen. Diese
J» Reibungskräfte schwanken je nach Bewegungsrichtung
zwischen den angegebenen Werten. Das Gerät bewegt sich deshalb in der jeweils leichtgängigeren
Richtung zuerst, so daß eine zügige schräge Bewegung nicht gut ausführbar ist. Da andererseits der Röntgen-
n strahler relativ leicht schwenkbar ist, ist es erforderlich,
daß der Benutzer den Röntgenstrahier mit beiden Händen anfaßt, um ein ungewolltes Schwenken des
Strahlers bei der Verschiebung des Strahlers zu vermeiden.
4" Wenn ein derartiges Gerät für c?:-a Röntgenuntersuchung
von Zähnen eingesetzt wird und wenn dabei der Röntgenstrahier außerdem noch eine Hohlanode
aufweist, die bei der Röntgenaufnahme in den Mund des Patienten eingeführt werden muß, ist es von ent-
4-. scheidender Bedeutung, daß der Röntgenstrahier
feinfühlig bewegt werden kann, weil schon ein relativ geringer durch die Hohlanode auf die Gaumenpartien
des Patienten ausgeübter Druck für den Patienten äußerst unangenehm ist. Eine solche feinfühlige, leicht-
Ki gängige Bewegung des Röntgenstrahlers ist aber bei
dem Röntgengerät der eingangs genannten Art bei den relativ großen Reibungskräften nur schwer möglich.
Aus der DE-PS 939348 ist bereits eine Traganord-
, > nung für ein für die Körperhöhlentherapie bestimmtes
Röntgengerät bekannt, das die Merkmale des Oberbegriffs des Hautpanspruchs aufweist. Dieses Gerät
erlaubt eine leichtgängige und feinfühlige Verstellung des Röntgenstrahlers.
ho Die Gleichgewichtsbedingung kann dabei auf verschiedene
Weise erfüllt werden, beispielsweise indem die Länge des Arms bzw. der Stange, die den Röfstgenstrahler
bzw. das Ausgleichsgewicht mit dem Parallelogrammgestänge verbinden, genauso groß be-
h-, messen wird wie die Länge der Arme des Parallelogrammgestänges
(in diesem Fall muß das Ausgleichsgewicht genauso schwer sein wie der Röntgenstrahier).
Um dabei einen genügend großen Bewegungsbe-
reich des Röntgenstrahlen zu erhalten, müssen die Arme des Parallelogrammgestänges vergleichsweise
lang gemacht werden. Dadurch besteht die Gefahr, daß z. B. der Patient in dem Parallelogrammgestänge
eingeklemmt wird. Zwar läßt sich die Gefahr des Einklemmens vermeiden, wenn wenigstens zwei gegenüberliegende
Arme des Parallelogrammgestänges sehr kurz gehalten werden. Dann wird aber der Bewegungsbereich
des Röntgenstrahlers erheblich eingeschränkt bzw. es muß ein sehr großes Ausgleichsgewicht
benutzt werden, wodurch das gesamte Gerät sehr schwer wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Traganordnung zu schaffen, die einerseits eine
leichtgängige und feinfühlige Bewegung des Röntgenstrahlers ermöglicht und andererseits leicht, ist und einen
ausreichenden Bewegungsbereich des Röntgenstrahlers aufweist, ohne daß die Gefahr besteht, daß
der Patient eingeklemmt wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Hauptanspruch angegebenen Maßnahmen gelöst. Die
erfindungsgemäße Traganordnung erlaubt eine leichtgängige, feinfühlige Bewegung des Röntgenstrahlers,
schränkt die Bewegungsmöglichkeit des Röntgenstrahlers nicht ein und ist insgesamt relativ
leicht, wobei die Gefahr, daß der Patient in das Parallelogrammgestänge eingeklemmt wird, praktisch ausgeschlossen
ist.
Rein theoretisch besteht bei der Erfindung zwar noch die Gefahr, daß der Patient in dem Parallelogrammgestänge
eingeklemmt werden kann. Diese Gefahr ist bei der im Anspruch 2 beschriebenen Weiterbildung
auch theoretisch ausgeschlossen. Die Anordnung der Eckpunkte bzw. der Lagerung außerhalb
des Stangenhohlprofils auf der dem Röntgenstrahier zugewandten Seite der dritten Stange hat dabei den
Zweck, daß die für die Bewegung der ersten Stange erforderlichen Ausnehmungen in der dritten Stange
so klein wie möglich gehalten werden können. Außerdem bietet die Ausführungsform nach Anspruch 2 die
Möglichkeit, das Kabel zur Versorgung des Röntgenstrahlers innerhalb des Hohlprofils der dritten Stange
völlig verdeckt zu führen - wenn auch die erste Stange
ein Hohlprofil aufweist. Die Führung des Kabels in den Tragarmen ist bei dem Gerät nach der DE-AS
1541169 wesentlich schwieriger, weil die Tragarme
dabei gegeneinander verschoben 'verden.
Der Bewegungsbereich bei einer derartigen Traganordnung ist relativ groß. Bei vielen Anwendungen,
beispielsweise bei der Röntgenuntersuchung von Zähnen, ist aber nur ein relativ kleiner Bewegungsbereich
erforderlich und erwünscht. Bei der erfindungsgemäßen Traganordnung kann der Bewegungsbereich
gemäß der Weiterbildung in Anspruch 3 eingeschränktwerden.
Dabei wird die Tatsache ausgenutzt, daß der Ort, an dem sich das Ausgleichsgewicht befindet,
durch den Ort des Röntgenstrahlers bestimmt ist und umgekehrt. Wird nun der Bewegungsbereich des
Ausgleichsgewichts eingeschränkt, dann ist damit gleichzeitig auch der Bewegungsbereich des Röntgenstrahlers
eingeschränkt. Um bei dieser Ausführungsform Erschütterungen im Gerät zu vermeiden,
sieht eine Weiterbildung vor, daß die Anschlagschablone über Stoßdämpfer am Röntgengerät befestigt
ist.
Beim Auswechseln der Röntgenröhre des Röntgenstrahlers, der ölfUllung und der Kabel kann es
vorkommen, daß sich das Gewicht des Röntgenstrah-
lers ändert. Die in Anspruch 5 beschriebene Weiterbildung
der Erfindung erlaubt eine einfache Anpassung an die veränderten Gewichtsverhältnisse.
Der Schwerpunkt des Röntgenstrahlers befindet sich in der Regel nicht genau an der Stelle, an der
dieser - schwenkbar - an dem ersten Tragarm befestigt ist. Deshalb wird auch bei vorkommendem Gewichtsausgleich
auf den ersten Tragarm ein Moment ausgeübt, das die Anordnung aus dem Gleichgewicht
bringt. Dies läßt sich durch die in Anspruch 6 angegebene Weiterbildung der Erfindung verhindern. Je
nachdem auf welcher Seite der Achse die Tarierplatten angeordnet werden, wird dabei ein Moment erzeugt,
das bei geeigneter Anordnung und bei geeignet gewähltem Gewicht der Tarierplatten das erwähnte
Moment des Röntgenstrahlers kompensiert.
Die Erfindung wird anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Röntgengerätes,
Fig. 2 eine schematische Darste'iUng des Röntgengerätes
nach Fig. 1, aus der auch die Begrenzung des Bewegungsbereiches des Röntgenstrahlers ersichtlich
wird und
Fig. 3 eine schematische Darstellung zur Erläuterung d?3 Gewichtsausgleichs.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform der Erfindung
ist ein Dental-Röntgenuntersuchungsgerät. Das Gerät weist ein Gehäuse 1 auf, an dessen Vorderseite
eine Sitzfläche 2 für einen Patienten sowie eine Rückenlehne 3 angebracht sind. Hinter der Rückenlehne
befindet sich eine höhenverstellbare Kopfstütze 4. Der Röntgenstrahier 9 weist eine Röntgenröhre
mit einer Hohlanode 10 auf sowie einen Handgriff 11, mit dem der Röntgenstrahier bewegt
werden kann und von dem aus die elektromagnetische Bremse zum Halten des Röntgenstrahlers in einer beliebigen
Position betätigbar ist. Der Röntgenstrahier 9 ist um eine Achse 8 schwenkbar angeordnet, die an
einem ersten Tragarm 7 befestigt ist. Der erste Tragarm 7 ist um eine Achse 6 schwenkbar, die auf einem
zweiten Tragarm 5 angeordnet ist, der seinerseits um eine zweite Schwenkachse 12, die am Gehäuse 1 befestigt
ist, schwenkbar ist. Am anderen von der Schwenkachse 6 abgewandten Ende des Tragarms 5
ist bei 13 eine Stange 19 angelenkt, die ein Ausgleichsgewicht 17 trägt.
Die Tragarme 5 und 7 befinden sich in einer Ebene,
die parallel zu der durch den Patientenstuhl 2, 3 und die Kopfstütze 4 definierten Symmetrieebene ist, die
gleichzeitig die Bewegungsebene des Röntgenstrahlers 9 ist. Die Achse 8 sowie die Drehachsen 6,12 und
13 verlaufen senkrecht zu dieser Ebene.
D';r weite Tragarm 5 und ebenso der erste Tragarm
7 weisen ein Hohlprofil auf, so daß durch diese Tragarme ein Kabel aus dem Gehäuse durch die Tragarme
und die Drehachse 8 zur Versorgung des Röntgenstrahlers 9 geführt werden kann. An dem einen
Ende des ersten Tragarmes 7 (das vom Röntgenstrahier 9 abgewandt ist) ist eine Koppelstange 16 angelenkt
(bei 14) j deren anderes Ende bei 15 an der das Ausgleichsgewicht 17 tragenden Stange 19 angelenkt
ist. Die Anlenkpunkte 14 und 15 sind se gewählt, daß die Koppelstange 16 parallel zu dem zweiten Tragarm
5 sowie zu den Drehachsen 6,12 und 13 verläuft.
Der Abstand der Anlenkpunkte 14 und 15 entspricht dem Abstand der Achsen 6 und 13, so daß durch die
Koppelstange 16, den zweiten Tragarm 5, den unteren Teil des ersten Tragarmes 7 und den oberen Teil der
Stange 19 ein Parallelogramm gebildet wird.
Bei einer Bewegung des Röntgenstrahlers 9 beschreibt das Ausgleichsgewicht 17 aufgrund der Wirkung
des Parallelogrammgestänges, dessen Stangen durch die beiden Tragarme 5 und 7, die Koppelstangc
16 und die Stange 19 gebildet werden, eine Bewegung, die der Bewegung des Röntgenstrahlers entspricht,
dieser jedoch jeweils entgegengerichtet ist. Das Verhältnis der dabei vom Röntgenstrahier einerseits und
vom Ausgleichsgewicht andererseits zurückgelegten Strecken hängt von der Lage der zweiten Drehachse
12 auf dem zweiten Tragarm 5 sowie von der Länge
des erste Tragarmes (zwischen den Achsen 6 und 8) im Vergleich zur Länge der Stange (zwischen der
Achse 13) und dem Angriffspunkt des Gegengewichtes 17 ab. Zur Begrenzung der Bewegung des Röntgenstrahlers
kaiin daher eine im Gehäuse 1 mittels nicht näher dargestellter Stoßdämpfer angebrachte
Anschlagschablone 18 - in Fig. 2 in strichpunktierten Linien angedeutet - dienen, die die Bewegung des
Ausgleichgewichtes bzw. eines damit oder mit der Stange 19 verbundenen Gestänges begrenzt. Die
elektromagnetische Abbremsung des Röntgenstrahlers in einer beliebigen Stellung innerhalb des durch
die Schablone 18 definierten Bewegungsbereiches kann dadurch erfolgen, daß an der Stange 19 Elektromagnete
angebracht sind, die mit einem zumindest in diesem Bereich magnetischen Teil des Gehäuses derart
zusammenwirken, daß bei einer Erregung des Elektromagneten dieser gegen die Gehäusewand gezogen
wird und dadurch den Strahler in der jeweiligen Position arretiert.
Der exakte Gewichtsausgleich kann folgende:maßen durchgeführt werden:
Zunächst wird der erste Tragarm 7 in eine vertikale Stellung und der zweite Tragarm 5 in eine horizontale
Stellung gebracht (Fig. 3). Das Ausgleichsgewicht 17 wird dabei so gewählt, daß sich der zweite Tragarm 5
im Gleichgewicht befindet. Wenn dabei der Röntgen-' strahler die Tendenz zeigt, sich nach links oder nach
rechts zu bewegen, muß eine der Tarierplatten 17a bzw. 17fc des Ausgleichsgewichtes, die auf einer die
Stange 19 unter einem Winkel (der so gewählt ist, daß die flachen Tarierplatten ungefähr parallel zur
!" Gehäuserückwand sind, wenn sich das Ausgleichsgewicht
an der Gehäuserückwand befindet) schneidenden Achse 20 angeordnet sind, von links nach rechts
bzw. von rechts nach links umgesetzt werden. Dadurch wird ein Gegenmoment erzeugt, das bei geeigneter
■ Größe der Tarierplatten das auf den Arm 7 einwirkende Moment gerade kompensiert.
Danach werden der erste und der zweite Tragarm 1 bzw. 5 in eine Schräglage gebracht. Das mittels der
Klemmbacken 21 auf der Stange 19 verschiebbare
-" Ausgleichsgewicht wird soweit ve ι schoben, bis auch
in diesem Zustand Gleichgewicht herrscht. Der vorhei gefundene Ausgleich wird dadurch praktisch nicht beeinflußt.
Da bei dem erfindungsgemäßen Röntgenuntersu-
-'· chungserät keine Gleitreibung auftritt (wenn nicht besondere
Reibelemente vorgesehen sind), Rollenführungen mit ihren äußeren Rollreibverlusten nichl
vorhanden sind, ergeben sich nur die innerhalb der Wälzlager entstehenden Rollreibverluste, die weger
ι» der langen Hebelarme, bezogen auf den Handgriff
nur Bewegungski äfte in der Größenordnung von 0,1
bis 0,2 N erfordern. Diese geringe Kraft ist unabhängig von der Richtung in die der Röntgenstrahier bewegt
wird. Das erfindungsgemäße Röntgengerät er-
!' laubt dem Benutzer ein sehr feinfühliges Bewegen de;
Röntgenstrahlers - gegebenenfalls auch nur mit eine: Hand.
Hierzu 2 Blatt Zcichnunecn
Claims (7)
1. Traganordnung für einen in einer vorgegebenen Ebene geführten Röntgenstrahier eines Röntgengerätes,
bestehend aus
a) einem gelenkigen Parallelograinmgestänge,
b) bei welchem eine erste Stange des Parallelogrammgestänges über einen ersten Eckpunkt
verlängert ist und am freien Ende der Verlängerung den Röntgenstrahier trägt,
c) bei welchem eine zweite Stange des Parallelogrammgestänges über den dem ersten Eckpunkt
diametrial gegenüberliegenden Eckpunkt verlängert ist und am freien Ende der Verlängerung ein Gegengewicht trägt,
d) und die (gesamte) Traganordnung in ihrem Schwerpunkt um eine senkrecht zur Bewegungsebene
des Röntgenstrahlers angeordnete raumfeste Achse drehbar gelagert ist,
dadu/ch gekennzeichnet,
1. daß die das Gegengewicht (17) tragende zweite Sänge (19) die zu der ersten Stange
(7) parallele Parallelogrammstange ist,
2. daß die drehbare Lagerung der Traganordnung an einer dritten mit der ersten und der
zweiten Stange (7,19) verbundenen Stange (5) des Parallelogrammgestänges in einem
Bereich zwischen ihren Endprodukten angeordnet ist,
3. daß die durch diese Anordnung frei wählbare Paralk'ogrammseitenlänge der ersten und
der zweiten Parallelogrammstange klein bemessen ist.
2. Traganordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die drittt Stange ein im wesentlichen
geschlossenes Hohlprofil aufweist, in dem die vierte Stange des Parallelogrammgestänges
geführt ist, und daß sich zwei der Parallelogrammeckpunkte (6,13) sowie die drehbare Lagerung
außerhalb des Hohlprofils der dritten Stange (5) auf der dem Röntgenstrahier (9)
zugewandten Seite der dritten Stange (5) befinden.
3. Traganordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anschlagschablone
(18) zur Begrenzung der Bewegung des Ausgleichsgewichtes vorgesehen ist.
4. Traganordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagschablone (18)
über Stoßdämpfer am Röntgengerät befestigt ist.
5. Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgleichsgewicht
(17) auf der zweiten Stange (19) verschiebbar angeordnet ist.
6. Traganordnung nach einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgleichsgewicht Tarierplatten (17a, 17b) umfaßt,
die längs einer in der Bewegungsebene bzw. parallel dazu angeordneten, mit der zweiten Stange (19)
einen Winkel bildenden Achse (20) angeordnet sind.
7. Traganordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine
elektromagnetische Bremsvorrichtung zur Arretierung des Röntgenstrahlers in einer definierten
Position, die einen an der zweiten Stange (19) angeordneten Elektromagneten aufweist, der magnetisch
mit einer Seitenwand eines den zweiten Tragarm (S) tragenden Gehäuses zusammenwirkt.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |