DE2550596C3 - Einrichtung zum Herstellen von zahnärztlichen Röntgenaufnahmen - Google Patents
Einrichtung zum Herstellen von zahnärztlichen RöntgenaufnahmenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs. Durch die DE-OS
30 624 und 21 23 617 ist bereits bekannt, Röntgenaufnahmen
der Zähne mit intraoraler Filmposition und Panoramaaufnahmen der Zähne mit einer Einrichtung
herzustellen, die beide Möglichkeiten in sich vereinigt.
Röntgenaufnahmen der Zähne mit intraoraler Filmposition, im folgenden als herkömmliche Zahnaufnahmen
bezeichnet und Panoramaaufnahmen der Zähne werden normalerweise mit getrennten Einrichtungen
hergestellt, die entsprechend ihrer Aufgabenstellung sehr unterschiedlich aufgebaut sind.
Für die Herstellung von herkömmlichen Aufnahmen sind Einrichtungen in Gebrauch, bei denen sich die
Röntgenstrahlenquelle etwa 12 —25 cm von den Zähnen
entfernt befindet. In die Mundhöhle wird ein sogenannter Zahnfilm eingeführt und von hinten an die Zähne
angepreßt. Es sind Röhrenspannungen im Bereich von
50—60 kV üblich, die Röhrenströme liegen im Bereich von 5—10 mA und die Brennfleckgröße beträgt
vorzugsweise 1 mm. Mit einer Aufnahme können 3—4
Zähne erfaßt werden, so daß ein Status vom gesamten Gebiß aus etwa 12 Einzelaufnahmen zusammengesetzt
werden muß. Um bei der Herstellung eines Status Zeit einzusparen und die Strahlenbelastung des Patienten zu
verkleinern, sind Einrichtungen in die Zahnmedizin eingeführt worden, bei denen die Strahlenquelle in der
Mundhöhle im Zentrum des Kieferbogens angeordnet wird, der Film sich außen auf dem Gesicht Defindet und
von einem Ohr zum anderen verläuft Die Projektionsverhältnisse erfordern je eine gesonderte Aufnahme für
Ober- und Unterkiefer.
Eine derartige Einrichtung ist beispielsweise durch das deutsche Patent 10 63 286 bekannt Um die Molaren
in das Strahlungsfeld einzubeziehen, ist als Antikathode ein Kegelspitztarget vorgesehen, auf dessen Spitze der
Kathodenstrahl automatisch zentriert wird.
Eine weitere derartige Einrichtung ist durch die deutsche Offenlegungsschrift 15 64 738 bekannt Hier
wird das Strahlungsfeld, das die Molaren einbezieht, durch oie Verwendung einer durchstrahlten Antikathode
aus Platin erreicht, die eine Dicke von vorzugsweise 7 μ besitzt.
Infolge der Abstandsverhältnisse ist bei der Herstellung von Panoramaaufnahmen der Zähne ein Feinfokus
von 0,1— 0,2 mm erforderlich. Der gegenüber Einrichtungen für herkömmliche Röntgenaufnahmen der
Zähne verringerte Fokusabstand, läßt es zu, bei etwa gleichbleibender Röhrenspannung, die Röhrenströme
bei Einrichtungen für Panoramaaufnahmen um einen Faktor 10—20 zu reduzieren. Das hat zur Folge, daß mit
diesen Einrichtungen keine herkömmlichen Aufnahmen der Zähne hergestellt werden können, da hierzu die
verfügbaren Röhrenströme nicht ausreichen, und die Feinbrennflecke und normalerweise auch die Antikathoden,
die für die Herstellung einer herkömmlichen Aufnahme erforderlichen Belastungen nicht aushalten.
Bei der Anordnung der Röntgenstrahlenquelle im Zentrum des Kieferbogens ist nachteilig, daß die
Molaren stark verzeichnet werden. Von Durner-Meyer wurde deshalb die sogenannte Halbseitentechnik in die
Praxis eingeführt (Siemens-Zeitschrift Elektromedica, Jahrgang 1971, Heft 5, 174-176), mit der eine
wesentliche Verbesserung bei der Darstellung der Molaren erreicht wird. Auch bei der Halbseitentechnik
sind 2 Aufnahmen für einen Status erforderlich, wobei sich die linken Hälften von Ober- und Unterkiefer auf
dem einen und die rechten Hälften auf dem anderen Film befinden. Die Zusammensetzstelle der beiden
Filme verläuft durch die Symetrieebene der Schneidezähne. Die Röntgenstrahlenquelle wird jeweils soweit
seitlich als möglich in der Mundhöhle plaziert. Neben der guten Darstellung der Molaren ergibt sich als
weiterer Vorteil, daß auch eine Röhre mit schräg zur Kathodenstrahlachse angeordneter, ebener Antikathode
für die Herstellung von Panoramaaufnahmen der Zähne verwendet werden kann.
Durch die eingangs erwähnten DOS 20 30 624 und 21 23 617 ist bekannt, Panoramaaufnahmen der Zähne
und herkömmliche Zahnaufnahmen mit einer Einrichtung herzustellen, bei der 2 verschiedenartige Röhrensystem
miteinander kombiniert sind. Hierbei besteht der Nachteil, daß hochspannungsseitig ein mechanischer
Umschalter vorhanden sein muß, der wahlweise die Röhrensysteme mit dem Hochspannungstrafo verbindet.
Jedes der beiden unterschiedlichen Röhrensysteme
verfügt über eine eigene Glühkathode, die in ihrem Aufbau etwa denjenigen entspricht, wie sie in den
Einröhrensystemen von Einrichtungen anzutreffen sind, mit denen entweder nur Panoramaaufnahmen oder nur
herkömmliche Aufnahmen der Zähne hergestellt werden können. In diesem Zusammenhang ergibt sich
als weiterer Nachteil einer Einrichtung mit 2 kombinierten Röhrensystemen, daß deren abweichend voneinander
aufgebaute Glühkathoden 2 gesonderte Heizspannungsqutlien erfordern, die in den Umschaltvorgang iu
einbezogen werden müssen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der im Oberbegriff
des Patentanspruchs angegebenen Art so auszubilden, daß die zur Veränderung des Strahlungsfeldes für die
alternative Herstellung von Panoramaaufnahmen und ir>
herkömmlichen Aufnahmen der Zähne eingesetzten Mittel, zwangsläufig und ohne mechanischen Umschalter
auf der Hochspannungsseite, auch die erforderliche Veränderung von Intensität und Aümessung der
Strahlungsquelle herbeizuführen.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs angegebenen Maßnahmen
gelöst.
Durch das Zusammenwirken der erfindungsgemäßen Maßnahmen wird erreicht, daß der Übergang von der 2r>
,einen zur anderen Betriebsart, neben dem Aufsetzen oder Abnehmen des Adapters mit einem Minimum an
weiteren bewegten Teilen erfolgt, nämlich einem einzigen Schaltkontakt. Der durch diesen Kontakt
ausgelöste Schaltvorgang beeinflußt im weüeren Verlauf über einen in den Röhrenbehälter integrierten
Übertrager den Wehneltzylinder der Röntgenröhre. Das Fehlen eines geschlossenen Eisenkernes bei diesem
Übertrager, der Wegfall einer mechanischen Umschallvorrichtung auf der Hochspannungsseite, sowie auch v>
der Wegfall einer zweiten Heizspannungsquelle ergeben gegenüber dem technischen Stand, dargestellt
durch eine Einrichtung mit 2 kombinierten Röhrensystemen, den Vorteil, eine Einrichtung mit Doppelfunktion
raum- und gewichtssparend aufbauen zu können. In der Zahnmedizin stehen für die Herstellung von herkömmlichen
Röntgenaufnahmen der Zähne besonders kompakte Einrichtungen zur Verfügung, die sich leicht in eine
Gesamteinrichtung für Zahnbehandlung einfügen lassen. Die gleiche Forderung besteht gegenüber einer
Einrichtung, mit der zusätzlich noch Panoramaaufnahmen hergestellt werden können. Auch für diese ist
Kompaktbauweise, wie sie durch die erfindungsgemäße Einrichtung ermöglicht wird, von ausschlaggebender
Bedeutung.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der F i g. 1 und 2 näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 das Ausführungsbeispiel einer zahnärztlichen Röntgeneinrichtung entsprechend der Erfindung, teilweise
im Schnitt.
F i g. 2 eine schematische Darstellung zur Erläuterung der elektrischen Funktionsweise einer Einrichtung
gemäß Fig. 1.
In F i g. 1 ist eine erfindungsgemäße Einrichtung dargestellt, die aus dem Be',-' ^r 7, dem diesen Behälter
konzentrisch umschließenden Schutzgehäuse 8 und einem Tragarm 19 besteht, mit dem die Einrichtung an
einem Stativ befestigt werden kann. Im Behälter 7 sind der kathodenseitige Teil der Röntgenröhre 1, die
Anordnung 17 zur Erzeugung der Wehneltgleichspannung und der Hochspannungstrafo 16 untergebracht.
Aus der Stirnseite des Schutzgehäuses 8 ragt das strahlendurchlässige Schutzrohr 6 heraus, das konzentrisch
das Anodenrohr 4 der Röntgenröhre 1 umschließt Am Ende von Anodenrohr 4 ist die Antikathode 5
angeordnet Auf das Schutzrohr 6 ist der Adapter 9 aufgesetzt der aus dem gleichachsig mit dem Kathodenstrahl
verlaufenden Strahlenschutzrohr 10 und dem abgewinkelten Teil 12 besteht. Die Öffnung 11 im
Strahlenschutzrohr 10 gibt den für eine herkömmliche Zahnaufnahme erforderlichen Strahlenkegel frei Die
Befestigung des Adapters 9 an der Stirnseite des Schutzgehäuses 8 besteht aus einem in F i g. 1 nicht
dargestellten Bajonettverschluß, der so ausgebildet ist daß der Adapter 9 nur in der in F i g. 1 dargestellten und
genau definierten Stellung auf das Schutzgehäuse 8 aufgesetzt werden kann. Der Zentralstrahl des von der
Antikathode 5 ausgehenden Strahlenkegels verläuft dann durch die Spitze von Konus 20, der auf den
abgewinkelten Teil 12 des Adapters 9 als Abschluß aufgesetzt ist Der Konus 20 dient dazu, bei der
Herstellung einer Zahnaufnahme, die Einstellung des Fokus-Filmabstandes und der Richtung des Strahlenkegels,
rasch und reproduzierbar vornehmen zu können. Am Adapter 9 ist ein Stift 23 befestigt der beim
Aufsetzen des Adapters auf die Frontseite des Schutzgehäuses 8 den Schaltkontakt 13 betätigt dessen
Funktion weiter unten mit Bezug auf F i g. 2 näher beschrieben wird.
F i g. 2 zeigt in symbolischer Darstellung nur die Teüe,
die zur Erläuterung der Funktionsweise der Erfindung wesentlich beitragen. Die Röntgenröhre 1 ist als
Einsystemröhre ausgebildet Ihr Kathodensyslem besteht aus der haarnadelförmigen Glühkathode 2 und
dem Wehneltzylinder 3, mit dem Kathodenstrahlstrom und Brennfleckgröße, entsprechend den Anforderungen
bei der Herstellung von Panorama- oder herkömmlichen Zahnaufnahmen alternativ verändert werden
können.
Das Kathodensystem liegt am hochspannungsseit:gen Pol des Hochspannungstrafo 16, der gleichzeitig mit der
Hochspannung die Heizspannung für die Glühkathode 2 erzeugt. Der 2. Pol des Hochspannungstrafos ist
geerdet. Ebenfalls geerdet ist die Gegenelektrode des Kathodensystems. Sie besteht auf der dem kathodensystem
zugewendeten Seite aus einer topfartigen Erweiterung des Anodenrohres 4, das einen Teil der
Röhrenwand darstellt An seinem vom Kathodensystem abgewendeten Ende befindet sich, als Entstehungsort
für die Röntgenstrahlung, die Antikathode 5, die eine schräggerichtete, ebene Aufprallfläche hat. Die Röntgenstrahlung
entsteht beim Aufprall des von der Glühkathode 2 ausgehenden Kathodenstrahlstromes,
dessen Intenistät bei konstant gehaltener Temperatur der Glühkathode 2 nur von der Höhe der Wehneltspannung
abhängt. Kathodenstrahlstrom sowie Brennfleck werden durch eine Verkleinerung der Wehneltspannung
vergrößert, umgekehrt werden sie verkleinert, wenn die Wehneltspannung steigt. Dabei bleibt die einmal richtig
gewählte Relation zwischen der Höhe des Kathodenstrahlstromes und der Brennfleckgröße erhalten, d. h.
der Brennfleck nimmt automatisch die für den jeweiligen Kathodenstrahlstrom richtige Größe an. Zur
Veränderung der Wehneltspannung dient der Schaltkontakt 13, der durch den anhand von F i g. 1
beschriebenen Adapter 9, bei dessen Aufsetzen oder Abnehmen, betätigt wird. Die Darstellung in Fig.2
zeigt diesen Kontakt geöffnet und damit den elektrischen Zustand der Einrichtung mit aufgesetztem
Adapter. Der Widerstand 18 liegt im Primärkreis des durch die Spulen 14 und 15 gebildeten Übertragers,
wobei durch entsprechende Dimensionierung des Widerstandes 18 die über Gleichrichter 21 und
Glättungskondensators 22 an den Wehneltzylinder 3 herangeführte negative Spannung so reduziert wird, daß
Kathodenstrahlstrom und Brennfleckabmessung auf Werte vergrößert werden, wie sie den Erfordernissen
einer herkömmlichen Zahnaufnahme entsprechen. Umgekehrt wird beim Abnehmen des Adapters 9 der
Schaltkontakt 13 geschlossen, so daß eine höhere Spannung über die Spulen 14 und 15, sowie über
Gleichrichter 21 und Glältungskondensalor 22 an den Wehneltzylinder 3 gelangt. Hierdurch werden Kathodenstrahlstrom
und Brennfleckgröße auf die für eine Panoramaaufnahme erforderlichen Werte reduziert.
r> Eine versehentliche Panoramaaufnahme mit dem hohen
Kathodenstrahlstromwert einer herkömmlichen Aufnahme wird durch die automatische Umschaltung beim
Abnehmen des Adapters 9 ausgeschlossen und damit eine vielfach zu hohe Strahlenbelastung in der
Mundhöhle des Patienten verhindert.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
- Patentanspruch:Einrichtung zur wahlweisen Herstellung sowohl von Panorama-Röntgenaufnahmen der Zähne, mit extraoral angeordnetem Film, als auch von herkömmlichen Röntgenaufnahmen der Zähne, mi' intraoraler Filmposition, mit einem Behälter, in dem ein Hochspannungstrafo, eine Anordnung zur Erzeugung einer Wehneltgleichspannung und ein Teil einer Röntgenröhre untergebracht sind, mit einem den Behälter konzentrisch umschließender. Schutzgehäuse, aus dessen Stirnseite ein Anodenrohr der Röntgenröhre herausragt, mit einer im Anodenrohr angeordneten und schräg zur Kathodenstrahlachse gerichteten, ebenen Antikathode, mit einem das Anodenrohr konzentrisch umgebenden, für Röntgenstrahlen durchlässigen Schutzrohr, mit einem der Röntgenröhrenkathode zugehörigen Wehneltzylinder, an dem eine für die Herstellung von Panoramaaufnahmen dimensionierte Wehneltspannung verkleinert und damit eine Vergrößerung des Kathodenstrahlstromes und/oder der Brennfleckabmessung auf die für eine Röntgenaufnahme mit intraoraler Filmposition erforderlichen Werte herbeigeführt weiden kann, dadurch gekennzeichnet, daß ein an der Stirnseite des Schutzgehäuses (8) fixierbarer Adapter (9) zur Begrenzung des Strahlungsfeldes für eine Röntgenaufnahme mit intraoraler Filmposition vorgesehen ist, daß der Adapter ein über das Schutzrohr (6) koaxial aufsetzbares, für Röntgenstrahlen undurchlässiges Strahlenschutzrohr (10) mit einer Öffnung (11) aufweist, die sich bei aufgesetztem Adapter im Zentralstrahl der Antikathode (5) befindet, daß der Adapter einen abgewinkelten Teil (12) besitzt, der sich unter 90° zum Strahlenschutzrohr und gleichachsig mit dessen Öffnung erstreckt, daß beim Aufsetzen des Adapters ein Schaltkontakt (13) im Bereich der Adapterhalterung betätigt und damit über eine außen auf dem Behälter (7) angebrachte Erregerspule (14) und eine im Inneren des Behälters, auf Hochspannung befindliche Induktionsspule (15) zwangsläufig auf den Wehneltzylinder (3) so eingewirkt wird, daß die Röntgenstrahlenquelle der Einrichtung automatisch der Anforderung mit aufgesetztem Adapter entspricht.
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