DE2552831A1 - Verpackung mit nahtmaterialien - Google Patents

Verpackung mit nahtmaterialien

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DE2552831A1
DE2552831A1 DE19752552831 DE2552831A DE2552831A1 DE 2552831 A1 DE2552831 A1 DE 2552831A1 DE 19752552831 DE19752552831 DE 19752552831 DE 2552831 A DE2552831 A DE 2552831A DE 2552831 A1 DE2552831 A1 DE 2552831A1
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channel
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film
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DE19752552831
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Michael Schuler
Eberhard H Thyen
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Ethicon Inc
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Ethicon Inc
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/04Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets for suturing wounds; Holders or packages for needles or suture materials
    • A61B17/06Needles ; Sutures; Needle-suture combinations; Holders or packages for needles or suture materials
    • A61B17/06114Packages or dispensers for needles or sutures
    • A61B17/06133Packages or dispensers for needles or sutures of parallelepipedal shape, e.g. made of rectangular or slightly oval panels

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Description

MÜLLER-BORE · GROENIKG · DEUFEL · SCHÖN · HERTEL
PAT E KTAXWiLTE
DR. WOLFQANO MÖLLER-BORE HANS W. QROHNINO, DIFI ING.
DR. P-AUl. DEUFEU, DIPL.-CHEM. DR. ALFRED SCHÖN, DIPL-CHSM. WERNER HERTEL1 DIPl PHYS.
J/E 10-64
Ethicon, Inc., Somerville, New Jersey / USA Verpackung für Nahtraaterialien
Die Erfindung betrifft Nahtmaterial-Verpackungen, insbesondere Verpackungen, die eine bequeme Entnahme von Einzelfaden-Nahtmaterialien in einer im wesentlichen nicht-schraubenförmigen und schleifenfreien Form gestatten.
Bestimmte Nahtmaterialien, insbesondere Einzelfäden, wie Catgut sowie Polypropylen, mit größeren Titern sind dafür bekannt, dass sie während der Lagerung eine "bleibende Verformung" annehmen, d.h., dass sie die Form ihrer Position in der Verpackung beibehalten, wenn sie aus der Verpackung entnommen werden. Werden beispielsweise Nahtmaterialien zu Schleifen gelegt, in Form einer Spule aufgewickelt oder um eine Haspel gewickelt und in
609822/0792 MtXCHEX SO · SIEBEETSTR. i · POB SOOTSO · KABEL: MtTEUOPAT · TEL. (089) 471079 · TELEX 3-22659
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einem derartigen Zustand gelagert, dann nimmt das Nahtmaterial bleibend eine derartige Ausgestaltung an und neigt bei einer Entnahme aus der Verpackung dazu, eine Anzahl von Schleifen oder Spiralen zu bilden. Derartige Nahtmaterialien neigen zu einem Verheddern und sind schwierig getrennt zu halten, wenn einige Materialien zur Durchführung einer einzigen Maßnahme verwendet werden sollen. Es hat sich daher als notwendig erwiesen, dass die Krankenschwester oder der Chirurg beim Entfernen derartiger Nahtmaterialien aus der Verpackung wenigstens teilweise das Nahtmaterial durch Verstrecken begradigt, bevor es für eine Verwendung bereit ist.
Es sind bereits geformte Verpackungen für Nahtmaterialien bekannt. Beispielsweise werden in der US-PS 3 338 401 geformte laminierte Verpackungen beschrieben, die in der Weise ausgestaltet sind, dass sie die Bildung von Knicken und scharfen Biegungen empfindlicher biegsamer Nahtmaterialien vermeiden. Diese Verpackungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine Nadelkammer an einem Ende der Verpackung und einen Nahtmaterialkanal mit einer Vielzahl von ziemlich engen Windungen in Form einer Spirale oder einer modifizierten 8 in dem Rest der Verpackung aufweisen. Derartige Verpackungen eignen sich nicht gut zum Verpacken von Einzelfaden-Nahtmaterialien mit größerem Titer, da diese weniger biegsamen Nahtmaterialien zu einem festen Anliegen an den Windungen in dem Nahtmaterialkanal neigen und nicht von dem Ende der Verpackung abgezogen werden können so wie dies bei den empfindlicheren und biegsameren Nahtmaterialien der Fall ist, für welche die Verpackung bestimmt ist. Dieses Festhalten des Nahtmaterials in dem Nahtmaterialkanal, das gewöhnlich als "Windungseffekt" bezeichnet wird, wird durch die erfxndungsgemässen Verpackungen vermieden.
Die Windungen der Verpackungen gemäss der US-PS 3 338 401 verleihen den Nahtmaterialien eine beträchtliche Krümmung, die beim Lagern zu einer bleibenden Verformung neigt. Derartige Nahtmateria-
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lien bilden Schleifen, Spiralen und/oder sinuskurvenförmige Muster, wenn sie aus der Verpackung entnommen werden. Erfindungsgemäss werden Nahtmaterialien, die zu einer bleibenden Verformung neigen, in einer derartigen Weise verpackt, dass sie dann, wenn sie aus der Verpackung entnommen werden, nicht in merklichem Maße eine Schleifen- oder Spiralenform aufweisen. Die erfxndungsgemassen Verpackungen sind derartig ausgelegt, dass sie dem Nahtmaterial während der Lagerung eine minimale Krümmung verleihen, so dass die Entfernung von einem einzelnen Nahtmaterial oder von mehreren einzelnen Nahtmaterialien aus einer Verpackung, die verschiedene Nahtmaterialien enthält, möglich ist. Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform wird ein Teil der Krümmung während des Herausziehens des Nahtmaterials aus der Verpackung beseitigt.
Die erfxndungsgemassen Verpackungen bestehen aus einem Laminat aus einer ersten verformten Folie und einer zweiten Deckfolie. Die verformte Folie bildet einen engen Nahtmaterialkanal mit einer Vielzahl von umlaufenden und an einem Ende in einer vergrösserten Ausnehmung endenden Windungen, wobei die Ausnehmung in der Mitte der verformten Folie vorgesehen ist. Einzelne verstärkte Nahtmaterialien werden in den Nahtmaterialkanal in der Weise eingebracht, dass sich die Nadeln in der vergrösserten Ausnehmung befinden. Die Deckfolie wird haftend auf die verformte Folie aufgebracht und um den Umfang der Verpackung herum sowie längs den Rändern des Nahtmaterialkanals und der Nadelausnehmung unter Bildung eines verschlossenen Nahtmaterialdurchgangs sowie einer Nadelkammer angeschweisst.
Der Nahtmaterialdurchgang zeichnet sich durch sanfte Windungen sowie dadurch aus., dass er einen im allgemeinen spiralförmigen Weg aus der zentralen Nadelkammer sowie um diese herum bildet. Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform zeichnet sich der Nahtmaterialdurchgang dadurch aus, dass er wenigstens eine Windung in einer Richtung aufweist, die der allgemeinen Richtung der
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Spirale entgegengesetzt ist. Die Deckfolie ist derartig beschaffen, dass sie teilweise von dem zentralen Abschnitt der verformten Folie abgezogen werden kann, damit ein Zugang zu der Nadelkaininer sowie zu einem benachbarten Längenabschnitt des Nahtmaterialkanals ermöglicht wird. Die Nahtmaterialien werden einzeln oder in Gruppen aus der geöffneten Verpackung durch Ziehen des Materials durch die entgegengesetzte Windung sowie durch den offenen Nahtmaterialkanal entnommen. Nachdem die Nahtmaterialien entfernt sind, zeichnen sie sich dadurch aus, dass sie nur sanfte Krümmungen und keine Schleifen oder Spiralen aufweisen.
Die Erfindung wird durch die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Verpackung gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, betrachtet von der Kanalseite.
Fig. 2 eine Querschnittsansicht der Verpackung gemäss Fig.1 längs der Linie 2-2.
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Verpackung gemäss Fig. 1, betrachtet von der bedeckten Seite, wobei die Deckfolie abgezogen ist, um die Nadelkammer und den benachbarten Abschnitt des Nahtmaterialkanals freizulegen. Diese Fig. 3 zeigt zusätzlich eine in der Fig. 1 nicht gezeigte gegebenenfalls vorhandene Nadelkammerabdeckung 33.
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der offenen Nahtmaterialpackung mit Nadeln und Nahtmaterialien, die für eine Entnahme bereitliegen.
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Teil des Nahtmaterialkanals mit in den Kanal ragenden Erhebungen. /
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen Teil eines Nahtmaterialkanals,
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die ein Hinterschneiden längs der Windungen wiedergibt.
Fig. 7 eine Querschnittsansicht eines Nahtmaterialkanals längs der Linie 7-7, welche Einzelheiten einer Erhebung in dem Kanal wiedergibt.
Fig. 8 eine Querschnittsansicht eines Nahtmaterialkanals, die Einzelheiten einer anderen Ausgestaltung der Erhebung wiedergibt,
Fig. 9 eine Querschnittsansicht eines Nahtmaterialkanals längs der Linie 9-9, die Einzelheiten einer Hinterschneidung längs einer Windung wiedergibt.
Fig. 10 eine Querschnittsansicht eines an beiden Seiten.hinterschnittenen Nahtmaterialkanals.
Fig. 11 eine Draufsicht auf die Nadelkammer und die Kammerabdeckung vor dem Aufbringen der Deckfolie.
Fig. 12 eine Querschnittsansicht der Nadelkammer und der Kammerabdeckung von Fig. 11 längs der Linie 12-12.
Fig. 13 bis 15 vergrösserte QuerschnittSteilansichten der Nadelkammer und der Kammerabdeckung gemäss Fig. 12, welche Einzelheiten verschiedener Ausgestaltungen der Erhebungen wiedergeben.
Fig. 16 und 17 Ansichten der Nadelkammer, die andere Nadelpositionen wiedergeben. Fig. 17 zeigt zusätzlich eine modifizierte Ausgestaltung der Nadelkammerabdeckung.
Fig. 18 eine typische Form des Nahtmaterials nach der Entfernung aus einer erfindungsgemässen Verpackung.
Die Fig. 1 bis 4 geben eine Verpackung gemäss einer bevorzugten
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Ausführungsform der Erfindung wieder. Diese Verpackung besteht aus einem Laminat aus einer ersten.verformten Folie 20 und einer zweiten Deckfolie 21. Die verformte Folie 20 bildet einen langen engen Kanal 22 mit einer Vielzahl von gekrümmten Abschnitten, die umlaufen und an einem Ende in einer zentralen Ausnehmung 23 enden. Der Kanal 22 ist von der senkrechten Ebene der verformten Folie in einem U-förmigen Querschnitt, der zu einer Seite der verformten Folie offen ist, versetzt. Die Ausnehmung 23 ist in ähnlicher Weise von der senkrechten Ebene der verformten Folie versetzt und zu der gleichen Seite der verformten Folie wie der Nahtmaterialkanal offen.
Die Deckfolie 21 ist mit der verformten Folie 20 kontinuierlich längs der beiden Längsränder 24 des Kanals 22 und des Randes 25 der Ausnehmung 23 unter Bildung eines verschlossenen Nahtmaterialdurchgangs 26, der in einer verschlossenen Nadelkammer 27 endet, verschweisst.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform ist die Ausnehmung 23 in der Weise ausgeformt, dass sich ein zentrales Plateau 28 von dem Boden der Ausnehmung bis zu der senkrechten Ebene der verformten. Folie erstreckt. Gemäss einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die verformte Folie 20 ein Fingerloch 29 auf, das einen Zugang zu der Deckfolie 21 an einer Stelle ermöglicht, an welcher die Deckfolie 21 geschnitten oder perforiert ist und von der verformten Folie abgezogen werden kann. In Fig. 1 wird die Schnitt- oder Perforationslinie in der Deckfolie 21 durch die gestrichelte Linie 30 wiedergegeben.
Die Fig. 3 zeigt eine Ansicht der Deckfolienseite der Verpackung, wobei die Deckfolie 21 von der offenen Seite der verformten Folie 20 längs der gestrichelten Linie 30 zurückgezogen ist. Dabei wird die Nadelkammer 27 und ein Teil des Nahtmaterialkanals 26 freigelegt, der Nahtmaterialien 31 enthält, die in Nadeln
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32 enden. Fig. 3 zeigt ferner eine Nadelkaitimerabdeckung 33, die gemäss einer nachfolgend beschriebenen bevorzugten Ausführungsform oberhalb der Nadelkammer zwischen der verformten Folie 20 und der Deckfolie 21 vorgesehen ist, an der Deckfolie anhaftet und von der Nadelkammer entfernt wird, wenn die Deckfolie abgezogen wird.
Die Fig, 4 zeigt die geöffnete Verpackung gemäss Fig. 3 in umgedrehtem Zustand, um die Nadeln 3 2 und einen Längenabschnitt des Nahtmaterials 31 zu zeigen, wobei die Nahtmaterialstränge einzeln erfasst und aus der Verpackung einzeln oder in Gruppen aus zwei oder mehreren Strängen gezogen werden können.
Die Fig. 5 bis 10 zeigen verschiedene Einzelheiten des Kanals, die gemäss bevorzugter erfindungsgemässer Ausführungsformen, die nachfolgend beschrieben werden, in Frage kommen. Gemäss Fig. 5 ist der Kanal 22 mit einer Vielzahl von in einem Abstand angebrachten Erhebungen 34 mit dem in Fig. 7 wiedergegebenen Querschnitt hinterschnitten. Gemäss Fig. 6 ist der Kanal 22 mit kontinuierlichen Hinterschneidungen 35 längs der Innenwindungen des Kanals mit dem durch Fig. 9 wiedergegebenen Querschnitt versehen. Die Fig. 8 zeigt einen anderen Querschnitt für die hinterschnittenen Kanäle, der eine kreisförmige Ausgestaltung in dem Kanal beibehält. Die Erhebungen oder Hxnterschneidungen gemäss der Fig. 7 bis 10 erstrecken sich vorzugsweise in den Nahtmaterialkanal in einem Abstand, der wenigstens 1/8 und vorzugsweise 1/4 oder darüber der Breite des Kanals in der senkrechten Ebene der verformten Form entspricht. Jeder Querschnitt der Fig. 7 bis 10 kann mit den Hinterschneidungen einer der Fig, 5 oder 6 verwendet werden. Die Hinterschneidung gemäss Fig. 6 kann kontinuierlich längs einer oder beider Seiten des NahtmaterialkahaIs verlaufen und sich über im wesentlichen die ganze Länge des Nahtmaterials erstrecken.
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Die Fig. 11 und 12 zeigen im Detail eine Nadelkammer mit einer Abdeckung 33 über der Kammer, die zwischen den Erhebungen 36 und dem Plateau 28 festgehalten wird. Die Abdeckung 33 bildet zusammen mit der ausgeformten Ausnehmung 23 eine Nadelkammer 27 vor dem Aufbringen der Deckfolie 21. Die Erhebungen 3 6 können jede geeignete Ausgestaltung besitzen,.die dahingehend wirkt, die Abdeckung 33 festzuhalten, so wie dies aus den Fig. 13 bis 15 hervorgeht, welche teilweise vergrösserte Ansichten der bedeckten Nadelkammer wiedergeben. ' .
Die Fig. 16 und 17 sind Ansichten der Nadelkammer und erläutern die Art und Weise, in welcher Nadeln mit verschiedenen Grossen untergebracht werden können. Gemäss Fig. 16 werden grosse Nadeln, beispielsweise halbkreisförmige Nadeln mit einem Radius von 19 mm (3/4 inch) oder darüber, in der Weise eingesetzt, dass sich die Nadeln um das zentrale Plateau 28 erstrecken. Kleinere Nadeln, beispielsweise halbkreisförmige Nadeln mit einem Radius von 13 mm (1/2 inch) oder darunter, können an der Verbindungsstelle der Nadelkaramer mit dem Nahtmaterial, so wie dies durch Fig. 17 gezeigt wird, positioniert werden oder gegebenenfalls weiter in die Nadelkammer eingebracht werden. Die Fig. 17 zeigt zusätzlich eine modifizierte Nadelkammerabdeckung, wobei der untere Teil der Abdeckung entfernt worden ist. Diese Ausgestaltung wird vorzugsweise bei Verpackungen verwendet, die eine Lagerungsflüssigkeit enthalten, um zu verhindern, dass die Kammerabdeckung in die Lagerungsflüssigkeit eintaucht und diese verspritzt, wenn die Verpackung geöffnet wird.
Nadel-Nahtmaterial-Kombinationen können in die erfxndungsgemässen Verpackungen mechanisch oder manuell unter Anwendung herkömmlicher Maßnahmen eingebracht werden. Gemäss einer Methode wird die verformte Folie 20 in der Weise eingesetzt, dass die offene Seite nach oben gerichtet ist. Eines oder mehrere verstärkte Nahtmaterialien wird bzw. werden in den offenen Nahtmaterialkanal und in die
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Nadelausnehmung eingebracht. Es ist im allgemeinen am zweckinässigsten, die Nadeln zuerst in die Nadelausnehmung einzubringen und dann die Nahtmaterialien in den Nadelkanal· zu legen. Die Nahtmaterialien sind zuvor auf eine Länge zugeschnitten worden, die der Länge des Nahtmaterialkanals entspricht oder gegebenenfalls kürzer ist.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform weist die Nadelkammer eine Vielzahl von Erhebungen, die sich von ihrer Lippe aus erstrecken, sowie ein zentrales Plateau auf, wie aus den Fig. 11 und 12 hervorgelfc. Nach dem Einsetzen der Nadel-Nahtmaterial-Kombinationen in die Ausnehmung in der verformten Folie wird eine getrennte Nadelkammerabdeckung 33 eingerastet, um die Nadeln solange in Position zu halten, bis die Deckfolie aufgebracht wird. Nachdem die Nadel-Nahtmaterial-Kombinationen in die verformte Folie eingebracht worden sind und sich die Abdeckung 33 an ihrer Stelle befindet, wird die Deckfolie 21 aufgebracht und mit der verformten Folie durch Wärmeschweissen oder durch eine andere Verklebungsmethode zur Erzeugung der durch die Fig. 1 und 2 wiedergegebenen Läminatstruktur verbunden.
Die verformte Folie 20 wird vorzugsweise aus einem transparenten Kunststoffmaterial geformt, das durch Wärmeverformen, Spritzgiessen oder dergleichen zur Erzeugung einer scharf ausgebildeten relativ steifen Struktur, wie sie durch die Fig. 1 und 2 wiedergegeben wird, verformt werden kann. Bei dieser Bauweise sind die Böden des Kanals 22 sowie der Ausnehmung 23 von der senkrechten Ebene der Folie 20 versetzt, während benachbarte Abschnitte des Kanals von der Nadelausnehmung und voneinander durch enge Abschnitte der verformten Folie getrennt sind, die in der ursprünglichen Ebene der Folie zurückbleiben.
Die Deckfolie 21 besteht vorzugsweise aus einem Material, das in abziehbarer Weise an der verformten Folie in einer solchen
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Weise befestigt ist, dass die Deckfolie und die verforinte Folie leicht getrennt werden können. Die Deckfolie kann eine Sperrschicht aufweisen, die beispielsweise aus einer Aluminiumfolie besteht, sowie eine innere Wärmeschweisschicht aufweisen, die dazu geeignet ist, die Deckfolie mit der verformten Folie zu verbinden. Ferner kann eine äussere Schutzschicht vorgesehen sein, die beispielsweise aus einem Mylarfilm besteht.
Jede Deckfolie, die mit den freiliecrenden Abschnitten der verformten Folie verschweiSbar ist/und eine verschweißte Einheit mit diesen bilden können, kann verwendet werden. Die eingesetzten Materialien sowie die angewendeten Verschweissmethoden müssen derartig ausgewählt werden, dass die Deckfolie von der verformten Folie längs einer zuvor geschnittenen Linie ohne Reissen abgestreift oder abgezogen werden kann. Sollen das verformte Element sowie die Deckfolieunter Bildung einer hermetisch abgeschlossenen Verpackung für ein steriles Nahtmaterial zusammenpassen, dann müssen sie aus Folienmaterialien, wie sie beispielsweise vorstehend beschrieben worden sind, ausgewählt werden, welche die erforderlichen Sperren gegenüber dem Durchgang von Bakterien bilden und in herkömmlicher Weise sterilisiert werden können, und zwar entweder durch Bestrahlung, Gasdiffusion, Wärme oder dergleichen, ohne dass dabei eine ernsthafte Verschlechterung der gewünschten Eigenschaften eintritt oder diese verloren gehen. Die erfindungsgemässen Verpackungen eignen sich besonders zur Herstellung von hermetisch verschlossenen Einheiten, da sie leicht gefüllt und sicher verschlossen werden können, wobei sie durch Abziehen der Deckfolie von der Verpackung geöffnet werden können, ohne dass dabei die Gefahr einer Kontamierung ihres sterilen Inhalts gegeben ist.
Die Zusammensetzung sowie die Herstellung der erfindungsgemässen Verpackungen erfolgt nach bekannten Methoden, wie sie beispielsweise in der US-PS 3 338 401 beschrieben werden.
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In der erfindungsgemässen neuen Verpackung kann jede beliebig zusammengesetzte oder hergestellte Nadel-Nahtmaterial-Kombination verwendet werden. Die Verpackungen eignen sich besonders zu einer Aufnahme von schweren Einzelfaden-Nahtmaterialien, die zu einer "bleibenden Verformung" beim Lagern während längerer Zeitspannen neigen. Insbesonders sind Kollagen-Nahtmäterialien, und zwar sowohl Catgut als auch extrudiertes Kollagen, sowie synthetische Einzelfaden-Nahtmaterialien aus Polypropylen, Nylon und Polyestern mit Grossen von 4-0 und darüber, insbesondere mit Grossen von 1-0 und darüber, dafür bekannt, dass sie sich beim Lagern bleibend verformen. Die erfindungsgemässen Verpackungen ermögliehen eine Entnahme in relativ gerader Form. Unter "Entnahme in gerader Form" soll nicht verstanden werden, dass das entnommene Nahtmaterial vollständig geradlinig in der Form ist, sondern zum Ausdruck gebracht werden, dass das Nahtmaterial mit nur sanften Biegungen sowie ohne ausgeprägte Schleifen oder Spiralen entnommen wird, wobei es sich für eine Verwendung nur unter geringfügiger oder ohne Begradigung eignet. Ein wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, dass die Nadelkammer zentral angeordnet ist und das Nahtmaterial um die Nadelkammer in einem im allgemeinen spiralenförmigen Muster gelegt wird, wobei die Anzahl und die Enge der Windungen in dem Nahtmaterialkanal auf einem Minimum gehalten werden. Ein bevorzugtes Merkmal der Erfindung besteht darin, dass der Nahtmaterialkanal wenigstens eine Windung in einer Richtung aufweist, die der Hauptrichtung der Spirale entgegengesetzt ist. Wie die Fig. 1 zeigt, bildet der Nahtmaterialkanal eine Spirale im Uhrzeigersinn um die zentrale Nadelkammer, während eine entgegengesetzte Krümmung an den Stellen A und B dieser Figur vorgesehen ist. ■ "
Die entgegengesetzte Krümmung in dem Nahtmaterialkanal dient einer Begradigung des Nahtmaterials, wenn dieses durch die Windung beim Herausziehen aus der Verpackung gezogen wird. Die entgegengesetzte Windung A in Fig. 1 neigt zu einer Begradigung der
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Verformung, welche das Nahtmaterial in den zwei letzten Windungen der Spirale erfahren hat, während die entgegengesetzte Windung B die Verformung begradigt, die das Nahtmaterial über die ganze Länge der Spirale zwischen dem Punkt B und dem Ende des Nahtmaterials erfahren hat. Die entgegengesetzte Krümmung bedingt auch in einem geringen Ausmaß eine entgegengesetzte Verformung des Nahtmaterials, die zu einem öffnen der Nahtmaterialspirale bei der Entnahme aus der Verpackung neigt. Durch die Fig. 18 wird ein typisches Polypropylen-Einzelfaden-Nahtmaterial mit einer Grosse gezeigt, wie es nach der Entnahme aus der Nahtmaterialpackung gemäss Fig. 1 ohne irgendwelche Begradxgungsmaßnahmen vorliegt. Wie die Fig. 18 zeigt, weist das Nahtmaterial keine Schleifen oder Spiralen auf und ist auch nirgends verheddert. Ein Nahtmaterial mit einem geringen Krümmungsgrad ist mit nur geringfügiger oder ohne zusätzliche Begradigung verwendbar.
Die erfindungsgemässe Nahtmaterialpackung bietet zahlreiche vorteilhafte Merkmale, die vorstehend unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben worden sind. Insbesondere ist der Nahtmaterialkanal gegebenenfalls mit einer Vielzahl von Erhebungen ausgestattet, wie sie durch die Fig. 5 sowie 7 bis 10 erläutert werden. Erhebungen, wie sie beispielsweise durch die Fig. 7 wiedergegeben werden, vermindern die Querschnittsfläche des Nahtmaterialkanals. Werden sie in die entgegengesetzten Windungen des Nahtmaterialkanals angebracht, dann wird der Widerstand auf das Nahtmaterial erhöht, wenn dieses durch diese Windungen gezogen wird, wodurch die Begradigungswirkung der entgegengesetzten Windung erhöht wird. Gemäss einer Ausführungsform der Erfindung weist die entgegengesetzte Windung wenigstens zwei im allgemeinen sich gegenüberstehende Erhebungen innerhalb der Krümmung auf, wie beispielsweise aus Fig. 5 hervorgeht. Erhebungen, wie sie beispielsweise durch die Fig. 7 bis lO wiedergegeben werden, welche die Kanalöffnung hinterschneiden, dienen zusätzlich dazu, das Nahtmaterial in dem Kanal während des Einfüllens und des Bedeckens zu halten. Die kontinuierlichen Hinterschneidungen gemäss Fig. 6 erleichtern in ähnlicher Weise das Füllen sowie das
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Bedecken der Nahtmaterialverpackung durch Festhalten der Nahtmaterialstränge in dem Kanal.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, ist gegebenenfalls ein Fingerloch 29 vorgesehen, um das Abreissende der Deckfolie von der verformten. Folie wegzustossen, wodurch dieses leicht erfasst und die Deckfolie von der verformten Folie längs der Linie 30 wegzogen werden kann, wobei diese Linie in der Deckfolie eingeschnitten oder perforiert ist. Zur Erleichterung eines öffnensder Verpackung ohne Reissen der Deckfolie wird vorzugsweise ein kleiner Abschnitt der Deckfolie längs einer Seite der zuvor eingeschnittenen Linie vorzugsweise nicht mit der verformten Folie verschweisst. Andere Einrichtungen zur Gewinnung eines Zugangs zu der zentralen Nadelkammer sind ebenfalls möglich.
Vorzugsweise wird die Deckfolie längs solchen Linien eingeschnitten oder perforiert, die im wesentlichen über die Nahtmaterialverpackung verlaufen, damit beim Abziehen der Deckfolie von der verformten Folie ein erheblicher Längenabschnitt des Nahtmaterialkanals zusammen mit der Nadelkammer freigelegt wird, so wie dies aus den Fig. 3 und 4 hervorgeht. Das öffnen eines Teils des Nahtmaterialkanals gestattet die Darbietung der Nadeln mit einer zum Ergreifen verfügbaren NahtmateriaHänge. Dies ist besonders dann, wichtig, wenn die Verpackung Nahtmaterialien mit gesteuerten Trennwerten enthält, d.h. Nadel-Nahtmaterial-Kombinationen, die in der Weise hergestellt werden, dass die Nadel von dem Nahtmaterial mit einer Kraft von ungefähr 85 bis 737 g (3 bis 26 ounces) abgezogen werden kann. Sollte eine Schwester oder ein Chirurg versuchen, ein derartiges Nahtmaterial mit gesteuerten Trennwerten aus der Verpackung durch Anfassen der Nadel zu entfernen, dann könnte die Nadel vorzeitig von dem Nahtmaterial abgetrennt werden.
Ein anderer Vorteil, der beim teilweisen öffnen des Nahtmaterialkanals erzielt wird, besteht darin, dass das Nahtmaterial nicht
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durch die letzte Windung gezogen werden muss, die zu der Nadelkammer führt. Dadurch wird die Neigung einiger Nahtmaterialien, insbesondere der Einzelfaden-Nahtmaterialien mit größerem Titer, vermindert, in dem Nahtmaterial beim Herausziehen festzuklemmen. Diese Neigung kann als "Windungseffekt" bezeichnet werden, der dann festgestellt wird, wenn die Nahtmaterialien aus dem Kanal an der Stelle C in Fig. 4 herausgezogen werden, nachdem die Deckfolie über die volle Länge des eingeschnittenen Abschnitts weggezogen worden ist.
Die Erfindung wurde vorstehend unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Variationen und Modifikationen der erfindungsgemässen Grundprinzipien möglich sind, ohne dass dabei der Rahmen der Erfindung verlassen wird. Die Verpackungen können beispielsweise eine Flüssigkeit skammer aufweisen, die mit den Nahtmaterialdurchgängen verbunden ist, ferner eine Einrichtung zum Einführen einer Flüssigkeit in die Kammer und in die Durchgänge, wenn das Nahtmaterial der Verpackung vorzugsweise in einer Lagerungsflüssxgkeit gelagert wird. Verpackungen für Nahtmaterialien mit kleineren Titern können mit Einrichtungen versehen sein, um die Nahtmaterialien in die Verpackung unter Vakuum einzubringen. Die Verpackungen können ferner gegebenenfalls unter Verwendung von nicht-verstärkten Nahtmaterialien verwendet werden. Viele dieser Merkmale sowie weitere gegebenenfalls in Frage kommende Merkmale werden in der DS-PS 3 338 401 beschrieben. Es sind auch noch andere Abänderungen möglich.
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Claims (19)

  1. - 15 Patentansprüche
    (T) Verpackung für verstärkte Nathmaterialien aus einem Laminat aus einer ersten verformten Folie und einer zweiten Deckfolie, wobei die verformte Folie einen länglichen Nahtmaterialkanal bildet, der an einem Ende in einer vergrösserten Nadelkammer endet, der Kanal und die Kammer Boden- und Seitenwände aufweisen, der Boden von der senkrechten Ebene der verformten Folie versetzt ist und die Seitenwände sich von dem Boden zu der senkrechten Ebene der verformten Folie erstrecken, der Kanal und die Kammer an einer Seite der verformten Folie offen sind und die Deckfolie flach und an die verformte Folie längs der offenen Seite des Kanals sowie der Kammer zum Verschliessen des Kanals und der Kammer und zur Bildung eines geschlossenen Nahtmaterialkanals, der an einem Ende in einer verschlossenen Nadelkammer endet, angeschweisst ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadelkammer (23) zentral in der Verpackung angeordnet ist und der Nahtmaterialkanal
    (22) sich längs eines Weges erstreckt, welcher um die Nadelkammer verläuft.
  2. 2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Nahtmaterialkanal (22) eine Spirale bildet, die um die Nadelkammer
    (23) verläuft.
  3. 3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Nahtmaterialkanal (22) wenigstens eine Windung in einer Richtung aufweist, die der Hauptrichtung der Spirale entgegengesetzt ist.
  4. 4. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadelkammer ein zentral angeordnetes Plateau 28 aufweist, das sich von dem Boden der Kammer (23) zu der senkrechten Ebene der verformten Folie (20) erstreckt.
    -
  5. 5. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
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    Deckfolie (21) in der Weise entfernbar ist, dass ein Zugang zu der Nadelkammer (23) geschaffen wird.
  6. 6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Deckfolie (21) von der verformten Folie (20) ,zur Schaffung des Zuganges wegziehbar ist.
  7. 7. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil der Deckfolie (21), der entfernbar ist, längs einer Linie (30) eingeschnitten ist, die zwischen der Nadelkammer (23) und benachbarten Windungen des Nahtiuaterialkanals (22) verläuft.
  8. 8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein enger Abschnitt der Deckfolie (21) längs einer Seite der zuvor eingeschnittenen Linie (30) nicht an die verformte Folie (20) angeschweisst ist.
  9. 9. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die verformte Folie (20) ein Loch (29) gegenüber dem Abschnitt der Deckfolie (21), der geöffnet werden kann, sowie neben der zuvor eingeschnittenen Linie (30) in der Dedkfolie (21) aufweist.
  10. 10. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontinuität der Seitenwände des Kanals (22) durch eine Vielzahl von Erhebungen (34) unterbrochen ist, die sich in den Kanal von seinen Seitenwänden erstrecken.
  11. 11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Erhebungen in den Kanal über einen Abstand von wenigstens 1/8 der Breite des Kanals in der senkrechten Ebene des verformten Films erstrecken.
  12. 12. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Nahtmaterialkanal (22) eine Spirale bildet, welche die Nadel-
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    kammer (23) umläuft, wobei der Kanal wenigstens eine Windung in einer Richtung aufweist, die der Hauptrichtung der Spirale entgegengesetzt ist.
  13. 13. Verpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen (34) die Querschnittsfläche des Nahtmaterialkanals (22) in der entgegengesetzten Windung vermindern.
  14. 14. Verpackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die entgegengesetzte Windung wenigstens zwei Erhebungen aufweist, die sich von sich gegenüberlxegenden Wänden des Kanals (22) erstrecken.
  15. 15. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontinuität der Wände der Nadelkammer (22) durch eine Vielzahl von Erhebungen (34) unterbrochen ist, die sich in die Kammer von deren Wänden erstrecken.
  16. 16. Verpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Erhebungen (34) in den Kanal (22) und in die Kammer (23) über einen Abstand erstrecken, der wenigstens 1/8 der Breite des Kanals in der senkrechten Ebene des verformten Films beträgt.
  17. 17. Verpackung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadelkammer (23) ein zentral angeordnetes Plateau (28) aufweist, das sich von dem Boden der Kammer zu der senkrechten Ebene der verformten Folie (20) erstreckt, wobei eine Kammerabdeckung (33) innerhalb der Wände der Kammer durch Angreifen an die Erhebungen und das zentrale Plateau festgehalten ist.
  18. 18. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
    die Seitenwände des Kanals (22) in den Windungen zur Herabsetzung der Breite der Kanalöffnung in der Ebene der verformten Folie (20) in den Windungen hinterschnitten sind.
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  19. 19. Verpackung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenwindungen der Seitenwände hinterschnitten sind.
    609822/0792
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