DE2606519A1 - Desinfizierende zusammensetzung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine keimtötende, desinfizierende und antiseptische Zusammensetzung. Diese Zusammensetzung kann als Wirkstoffkombination entweder direkt oder als Bestandteil von keimtötenden Mitteln, Desinfektionsmitteln, Kosmetika oder Haushaltsreinigungsmitteln der verschiedensten Art eingesetzt werden. Die Zusammensetzung der Erfindung dient insbesondere der bakteriellen Reinigung von Leitungswasser und von industriellen Anlagen, vor allem Anlagen der Verfahrenstechnik.
Die Erfindung betrifft also insbesondere eine nichtmedizinische keimtötende, desinfizierende und antiseptische Wirkstoffzusammensetzung mit erhöhtem Wirkungsgrad. Diese Zusammensetzung der Erfindung ist im folgenden abgekürzt als "Desinfektionsmittel" bezeichnet.
Von Mitteln zur Eindämmung oder Unterdrückung des Wachstums schädlicher Mikroorganismen, insbesondere von Germiziden, Desinfektionsmitteln und Antiseptika, die ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen gegenüber der Umwelt anwendbar sein sollen, wird ein hoher Sicherheitsfaktor gegenüber höheren Organismen, insbesondere dem Menschen gegenüber, verlangt. Solche Mittel sollen außerdem ein breites antibakterielles Wirkungsspektrum und einen hohen Wirkungsgrad bei niedrigen Anwendungskonzentrationen aufweisen. Sie sollen in möglichst vielen und verschiedenen Systemen löslich und mit diesen komplexierbar sein und außerdem ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit für das zu sterilisierende, desinfizierende oder konservierende System besitzen.
Gebräuchlicherweise enthalten Germizide, Desinfektionsmittel und Antiseptika, die unter ungeschützten Umweltbedingungen eingesetzt werden, anorganische metallische Wirkstoffe, metallorganische Wirkstoffe, wie beispielsweise Organoquecksilberverbindungen oder Organozinnverbindungen, aromatische Phenole, wie beispielsweise Phenol, halogenierte Phenole und langkettige Alkylammoniumhalogenide, die als "Invertseifen" bekannt sind.
Die metallorganischen Wirkstoffe besitzen ein breites antibakterielles Wirkungsspektrum und einen hohen germiziden oder bakteriostatischen Wirkungsgrad. Sie sind jedoch höheren Organismen gegenüber relativ stark toxisch. Insbesondere verursachen Wirkstoffe auf Organoquecksilberbasis bei Säugetieren schwere Störungen. Diese Gefährdungen konnten auch durch den Ersatz der Organoquecksilberverbindungen durch die analogen Organozinnverbindungen nicht ausgeschaltet werden. Diese Gefahren im Umgang mit den metallorganischen Verbindungen haben zu einer Einschränkung und vielfach bereits zu einem Verbot ihrer Anwendung trotz ihres hohen Wirkungsgrades geführt.
Die weitverbreitet als Desinfektionsmittel eingesetzten Phenole weisen ein nur schmales antibakterielles Wirkspektrum auf und erfordern hohe Wirkkonzentrationen. In diesen erforderlichen Mindestkonzentrationen rufen die Phenole jedoch bei höheren Lebewesen bereits spürbare Irritierungen hervor. Die Phenole sind außerdem aufgrund ihres typischen Geruchs in höheren Konzentrationen wenig anwendungsfreundlich. Es ist versucht worden, diese Nachteile der Phenole durch gezielt modifizierte Phenole zu beheben, wobei vor allem auf den Einsatz halogenierter Phenole hingewiesen sei. Unter diesen hat das Pentachlorphenol (PCP) besondere Beachtung gefunden. PCP ist aber stark humantoxisch (LD-50 = 29,0 mg/kg), greift die Schleimhäute an, schädigt die inneren Organe, insbesondere die Milz, und kann nach Einatmen Rachenkatarrh, Bronchitis und Lungenentzündungen auslösen. Die Verwendung von PCP ist aus diesen Gründen verboten.
Das als antibakterieller Wirkstoff ebenfalls interessante Polychlordiphenol (PCB), ein halogeniertes aromatisches Phenol, ist lange Zeit als Wärmeüberträger verwendet worden, bis man erkannte, dass diese Substanz hochgradig toxisch ist und bei Säugetieren nach Einatmen schwere Schädigungen der inneren Organe hervorruft.
Die Phenole und ihre Derivate, insbesondere die halogenierten Derivate, sind außerdem nicht biologisch abbaubar und stellen daher durch ihre Akkumulation eine untragbare Umweltbelastung dar.
Weiterhin ist bekannt, dass aromatische Phenole in aller Regel gegen gramnegative Bakterien inaktiv sind. Zu dieser Gruppe von Bakterien gehören jedoch die Pseudomonas, beispielsweise Pseudomonas aeruginosa, die die wichtigsten industriellen Schadmikroorganismen für zahlreiche Produkte der chemischen Industrie und der weiterverarbeitenden
Industrie sind und insbesondere langkettige Kohlenwasserstoffe, also vor allem Kosmetika und Haushaltsreinigungsmittel, befallen. Die Phenole sind also unabhängig von ihrer Toxizität für den Schutz dieser Produkte ohnehin ungeeignet.
Aus der Gruppe der aromatischen Phenole sind p-Phenylphenol, Salicylsäure, p-Hydroxybenzoesäureester und andere Benzoesäurederivate in der Anwendung durchaus sichere Mittel, die weite Verbreitung gefunden haben. Sie sind jedoch hydrophob und in Wasser kaum löslich. Sie vermögen in Wasser kaum eine antiseptische Wirkung zu zeigen. Um unter diesen Bedingungen dennoch eine vertretbare germizide Wirkung zu erzielen, müssen je nach System unvertretbar große Wirkstoffmengen eingesetzt werden. So ist beispielsweise ein Wirkstoffzusatz in der Größenordnung von 0,5 Gew.-% zu einer Kohlenwasserstoff-Wasser-Emulsion nicht ausreichend, um einen bakteriellen Befall zu unterbinden.
Werden andererseits langkettige Hydrocarbonylverbindungen enthaltenden Emulsionssystemen nur schwer lösliche antibakterielle Wirkstoffe zugesetzt, so tritt häufig eine Trennung der Wirkstoffe von Emulsionssystem ein, wodurch diese Systeme in ihrer funktionellen Brauchbarkeit und auch allgemein in ihrem Gebrauchswert und Verkaufswert beeinträchtigt werden. Emulsionen der vorstehend genannten Art bilden jedoch die Grundlage vieler Kosmetika und der verschiedensten Haushaltsmittel. Aus diesem Grund werden für Emulsionen und Mittel der genannten Art wasserlösliche Alkalimetallsalze von Carbonsäuren, beispielsweise von Benzoesäure und Salicylsäure, verwendet. Gegenüber den entsprechenden freien Säuren weisen die Salze jedoch eine stark verminderte antibakterielle Effektivität auf. Sie müssen daher zur Erzielung vergleichbarer Wirkungen in wesentlich höheren Konzentrationen eingesetzt werden, als
sie für die entsprechenden freien Säuren erforderlich sind. Außerdem ist bei der Verwendung der Salze häufig zu beobachten, dass durch die Gegenwart der elektrolytisch aktiven Komponente die Stabilität der Emulsion vermindert wird. Emulsionen der genannten Art werden vorzugsweise mit so geringen Elektrolytanteilen wie möglich formuliert. Die Verwendbarkeit der genannten Erdalkalimetallsalze ist daher stark eingeschränkt.
Weiterhin ist von Invertseifen bekannt, dass sie leicht wasserlöslich sind und auch bereits in geringer Konzentration eine merkliche antibakterielle Aktivität besitzen. Als weit verbreitet und gebräuchlich eingesetztes, vor allem in Krankenhäusern, lebensmittelverarbeitenden Betrieben und Kantinen verwendetes Desinfektionsmittel haben sich aus dieser Wirkstoffgruppe vor allem die langkettigen Alkylbenzyldimethylammoniumhalogenide durchgesetzt. Die Invertseifen sind jedoch hinsichtlich der durch sie ausgelösten Irritierungen und hinsichtlich ihrer Toxizität nicht unbedenklich. Sie fördern außerdem eine Schaumbildung in wässrigen Systemen und sind daher dort ungeeignet, wo eine Schaumbildung unter allen Umständen vermieden werden soll, beispielsweise in Industriewasserkreisläufen, Wasserspeichern und speziell allen Wasserzirkulationssystemen. Die Tendenz zur Schaumbildung ist eine Folge der für alle Invertseifen typischen starken Oberflächenaktivität.
Bei Verwendung in emulgierten Produkten, beispielsweise in nichtionischen Emulsionen von Kosmetika oder Haushaltsmitteln, tritt eine weitere Erscheinung auf, die ebenfalls auf die starke Oberflächenaktivität der Invertseifen zurückzuführen ist. Die Moleküle der Invertseifen werden nämlich als aktive Komponenten des Emulsionssystems fest in dieses eingeschlossen und verlieren durch diese Festlegung ihre antibakterielle Aktivität. Durch diesen
aktiven Eingriff in das Emulsionssystem stören sie jedoch gleichzeitig die angestrebten und eingestellten Eigenschaften des Emulsionssystems bzw. der Produkte, so dass die Invertseifen als Desinfektionsmittel für emulgierte Produkte unbrauchbar sind. Wenn Invertseifen in solchen Fällen für ganz bestimmte Systeme dennoch einsetzbar sind, so muss dies unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf die Emulsionsstabilität erfolgen, so dass eine solche Verwendung selbst unter diesen Umständen eine Herstellungstechnik und wirtschaftlich unbefriedigende Lösung darstellt.
Um die beschriebenen Nachteile der Invertseifen auszuschalten, sind amphotere Tenside mit antibakterieller Aktivität entwickelt worden, beispielsweise das Dodecylpolyaminoäthylalanin. Auch durch die Entwicklung dieser Wirkstoffe können jedoch die auf die Oberflächenaktivität zurückzuführenden unerwünschten Begleiterscheinungen der Invertseifen nicht ausgeschaltet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine keimtötende, desinfizierende und antiseptische Zusammensetzung zu schaffen, die sicher handhabbar ist, ein breites antibakterielles Wirkungsspektrum besitzt, sehr kleine Mindestwirkkonzentrationen erfordert und vor allem in schaumfreien Systemen und in Emulsionen unerwünschte Begleiterscheinungen der bekannten kationisch oder amphoterisch oberflächenaktiven antibakteriellen Wirkstoffe nicht aufweist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Zusammensetzung der eingangs genannten Art vorgeschlagen die erfindungsgemäß die im Patentanspruch 1 genannten Merkmale aufweist.
Die Erfindung schafft also ein Desinfektionsmittel im eingangs definierten Sinne, dem eine Kombination eines
oder mehrerer aliphatischer Alkoxyamine mit einer Metalle fixierenden Komponente zugrunde liegt. Durch die Gegenwart dieser Metalle fixierenden oder blockierenden Komponente wird die Aktivität der Amine in unerwarteter Weise synergistisch verstärkt.
Die Zusammensetzung der Erfindung wird vorzugsweise in keimtötenden Mitteln, Desinfektionsmitteln, Kosmetika, Haushaltsmitteln und im Leitungswassersystem, dort sowohl im Speicherwasser als auch im Fließwasser, sowie in industriellen Prozessen zur Bekämpfung von schädlichen Mikroorganismen eingesetzt.
Die Zusammensetzung der Erfindung enthält also aliphatische Alkoxyamine der allgemeinen Formel I und bzw. oder II.
In der allgemeinen Formel I
bedeuten R1 eine Alkylgruppe oder eine Alkenylgruppe mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen, R2 ein Wasserstoffatom oder eine Alkylgruppe mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen, R3 einen Kohlenwasserstoffrest mit zwei oder 3 Kohlenstoffatomen, X ein Wasserstoffatom oder eine Hydroxylgruppe und n eine ganze Zahl, nämlich 1 oder 2. In der allgemeinen Formel II
werden R1, R3, X und n die gleiche Bedeutung, wie vorstehend
bei der Erläuterung der allgemeinen Formel I angegeben.
Darüber hinaus ist in der allgemeinen Formel II R4 ein Kohlenwasserstoffrest mit 2 oder 3 Kohlenstoffatomen und m eine ganze Zahl mit dem Wert Null, 1 oder 2.
Die unter die allgemeinen Formeln I und II fallenden Verbindungen zeichnen sich durch ein breites antibakterielles Wirkspektrum und eine starke bakterielle Wachstumsunterdrückung in geringen Konzentrationen aus. Die unter die allgemeinen Formeln I und II fallenden Verbindungen sind dabei durch die Gegenwart der alkoholischen Hydroxylgruppen gleichzeitig gut wasserlöslich.
In ihrer Toxizität und ihrer Irritationswirkung auf die Haut gleichen die Amine der allgemeinen chemischen Formeln I und II den für sehr milde anionische oberflächenaktive Mittel, die als Standardreinigungsmittel im Haushalt verwendet werden, typischen Werten. Im Vergleich zu den kationischen und amphoterischen oberflächenaktiven Mitteln und Wirkstoffen sind die Amine der Zusammensetzung der Erfindung nur in einem zu vernachlässigenden Maß oberflächenaktiv. Die Amine sind durch ihre nichtionischen langen aliphatischen Ketten problemlos in emulgierten Produkten löslich. Sie verhalten sich in solchen Emulsionen und emulgierten Endprodukten im Hinblick auf die Emulsionseigenschaften vollkommen neutral. Im Leitungswasser wirken sie antiseptisch. Sie können sowohl dem Speicherwasser als auch dem Fließwasser ohne Schaumbildung zugesetzt werden. Wenn sie Reinigungsmitteln zugesetzt werden, können sie mit den verschiedensten Tensiden kombiniert werden, ohne ihre antibakterielle Aktivität einzubüßen.
Der entscheidende Nachteil der unter die allgemeinen Formeln I oder II fallenden Amine liegt jedoch darin, dass sie auf Pseudomonas, insbesondere Pseudomonas aeruginosa,
kaum germizid wirken. Gerade diese Bakterien stellen aber die größte Gefahr sowohl in der städtischen Wasserversorgung als auch in der industriellen Produktion, als auch im Hinblick auf einen bakteriellen Befall industrieller Produkte dar. Bei der Verwendung der Amine der allgemeinen chemischen Formeln I oder II als Desinfektionswirkstoff allein müssen sie in so hohen Konzentrationen angewendet werden, dass ihre weiter oben beschriebenen Vorteile zum großen Teil wieder verloren gehen.
Die Erfindung beruht angesichts dieses Sachverhaltes auf der überraschenden Erkenntnis, dass die unter die allgemeinen Formeln I oder II fallenden aliphatischen Alkoxyamine in Gegenwart organischer oder anorganischer Verbindungen, die Metalle abzufangen oder zu maskieren vermögen, eine außergewöhnlich verstärkte antimikrobielle Aktivität zeigen, und zwar gerade gegenüber Pseudomonas. Die in den Zusammensetzungen der Erfindung erzielte antimikrobielle Aktivität ist durch die aliphatischen Alkoxyamine allein nicht zu erreichen.
Als Metalle abfangende Substanzen werden für die Zusammensetzung der Erfindung vorzugsweise folgende Verbindungen eingesetzt:
Organische Verbindungen: Äthylendiamintetraessigsäure und deren Salze (EDTA), Nitrilotriessigsäure und deren Salze (NTA), Malonsäure und deren Salze, Zitronensäure und deren Salze, DL-Asparaginsäure und deren Salze, Acetylaceton, 8-Hydroxychinolin und o-Phenanthrolin.
Anorganische Verbindungen: Polyphosphorsäuren, insbesondere Triphosphorsäure, Diphosphorsäure und Metaphosphorsäure sowie deren
Salz.
Wenn bei den vorstehend genannten organischen und anorganischen Substanzen Salze verwendet werden, werden insbesondere die Alkalimetallsalze, vorzugsweise die Natriumsalze und bzw. oder Kaliumsalze, eingesetzt. Weiterhin zeigt die vorstehende Aufstellung, dass die "Metalle abfangenden Substanzen" im Sinne der Erfindung vor allem Komplexbildner im gebräuchlichen Sinne sind. Sie seien daher im folgenden kurz als "Komplexbildner" bezeichnet.
In den Zusammensetzungen der Erfindung hängt das Mischungsverhältnis der Amine zu den Komplexbildnern von der erforderlichen Konzentration der Amine ab. In Gegenwart geringerer Mengen der Amine werden größere Mengen Komplexbildner eingesetzt und umgekehrt.
Als anleitendes Beispiel für den Fachmann zur Herstellung der Zusammensetzungen sind im folgenden die Mischungsverhältnisse zwischen Dinatriumäthylendiamintetraessigsäure (EDTA-2Na) und N,N-Bis-(2-hydroxyäthyl)-laurylamin wiedergegeben:
Die keimtötenden, desinfizierenden und antiseptischen Zusammensetzungen der Erfindung können in Kombination mit nichtionischen, kationischen und amphoteren oberflächen-
aktiven Mitteln zu Reinigungszwecken eingesetzt werden, ohne dass sie ihre antimikrobielle Aktivität verlieren.
Die Erfindung ist im folgenden anhand von Versuchen und Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Die Prüfung und Bewertung der keimtötenden Wirkung wird wie folgt durchgeführt:
10 ml einer sterilen Kochsalzlösung oder eines anderen flüssigen Mediums mit einer bestimmten vorgegebenen Konzentration der Zusammensetzung der Erfindung wird mit 1 ml eines flüssigen Mediums versetzt, das die verschiedenen Mikroorganismen in Kulturen dreier aufeinanderfolgender Generationen enthält. Das Gemisch wird in Thermostaten bei 30°C eine vorgegebene Zeit kultiviert. Aus dem so kultivierten Medium erfolgt die Probenahme mit einer Platindrahtschleife. Mit dieser Probe wird ein zweites Kulturmedium geimpft. Das geimpfte Medium wird 48 h bei 30°C kultiviert. Das so erhaltene Prüfmedium wird zur Bestimmung des germiziden Effektes im Trübungsmesser ausgemessen.
Versuch 1:
(1) Keimtötende Wirkung von n-C[tief]12 H[tief]25 N(CH[tief]2 CH[tief]2 OH)[tief]2 allein gegen Pseudomonas aeruginosa
Tabelle 1
** + : nicht germizid |
- : germizid |
(2) Keimtötende Wirkung von n-C[tief]12 H[tief]25 N(CH[tief]2 CH[tief]2 OH)[tief]2 in Gegenwart von 1 mmol EDTA-2Na gegen Pseudomonas aeruginosa
Tabelle 2
(3) Keimtötende Wirkung von n-C[tief]12 H[tief]25 N(CH[tief]2 CH[tief]2 OH)[tief]2 in Gegenwart von 0,1 mmol EDTA-2Na gegen Pseudomonas aeruginosa
Tabelle 3
Versuch 2:
Keimtötende Wirkung von n-C[tief]12 H[tief]25 N(CH[tief]2 CH[tief]2 OH)[tief]2 in Gegenwart verschiedener Komplexbildner gegen Pseudomonas aeruginosa
Tabelle 4
Versuch 3:
Keimtötende Wirkung von n-C[tief]12 H[tief]25 N(CH[tief]2 CH[tief]2 OH)[tief]2 in Gegenwart verschiedener Komplexbildner gegen Escherichia coli und Proteus vulgaris
Tabelle 5
Versuch 4:
Germizide Mindestwirkkonzentration der geprüften Substanzen nach 5 min Kontaktzeit in Gegenwart von 1,0 mmol EDTA-2Na
Tabelle 6
Versuch 5:
Keimtötende Wirkung gebräuchlicher Germizide in Gegenwart von 1,0 mmol EDTA-2Na gegen Pseudomonas aeruginosa
Tabelle 7
Versuch 6:
Germizide Wirkung verschiedener Komplexbildner gegen Pseudomonas aeruginosa
Tabelle 8
Versuch 7:
Prüfung der keimtötenden Wirkung in Wasser und im Kulturmedium nach 5 min Kontaktzeit
Tabelle 9
Beispiel 1
Flüssige Bakterienkulturen von Pseudomonas aeruginosa, Escherichi coli und Staphylococcus aureus mit einer Konzentration von jeweils 10[hoch]6 ml[hoch]-1 werden zu gleichen Teilen miteinander vermischt. In das so hergestellte Bad werden kleine Gasestücke (2 cm x 2 cm) und Linoleumplättchen (2 cm x 2 cm) jeweils 10 min getaucht. Die aus dem Bakterienbad genommenen Prüflinge werden anschließend 10 min in das unten beschriebene Desinfektionsbad getaucht. Die aus dem Desinfektionsbad genommenen Prüflinge werden dann in einer Schale auf ein Agarmedium gelegt. Die bakterielle Wachstumsunterdrückung auf dem Agar wird anschließend ausgewertet. Die erhaltenen Ergebnisse sind in der Tabelle 10 zusammengefasst.
Desinfektionsmittel 1:
Desinfektionsmittel 2:
Tabelle 10
Beispiel 2
Je 10 ml Industriespeisewasser werden mit den jeweiligen desinfizierenden Wirkstoffen ("Desinfektionsmittel") versetzt. Die infizierten Proben werden 16 h umgewälzt. Die desinfizierende und keimtötende Wirkung wird anschließend durch Trübungsmessung und Geruchsbestimmung bewertet. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 11 dargestellt.
Tabelle 11
Beispiel 3
Ein Haarwaschmittel der unten spezifizierten Zusammensetzung wird in vorgegebener Konzentration mit antiseptischen Zusammensetzungen der Erfindung und das Standes der Technik versetzt. Das so fertiggestellte Haarwaschmittel wird je 100 ml mit 1 ml bakterieller Flüssigkeit geimpft, die 10[hoch]8 ml[hoch]-1 Pseudomonas aeruginosa, Escherichia coli und Proteus vulgaris enthält. Das Gemisch wird auf einer Schüttelmaschine homogen vermischt. Außerdem werden Proben verschiedenster Bakterien von den Wänden, den Fußböden und Anlagen sowie aus der Atmosphäre einer kosmetischen Fabrik gesammelt und in einer Kulturflüssigkeit ebenfalls auf eine Konzentration von 10[hoch]8 ml[hoch]-1 konzentriert. Das Haarwaschmittel wird auch mit dieser Bakterienmischkultur geimpft. Die geimpften Proben werden in einer temperaturkonstanten Klimakammer bei 37°C aufbewahrt. Die Proben werden mit einer Platindrahtöse aus dem infizierten Haarwaschmittel in regelmäßigen Abständen entnommen. Die entnommenen Proben werden auf ein Kulturmedium geimpft. Nach 24 h Kultivation bei 37°C wird die antiseptische Wirkung durch Trübungsmessungen im Kulturmedium bestimmt.
Das verwendete Haarwaschmittel hat die folgende Zusammensetzung:
Dipalmityldimethylammoniumchlorid 5%
flüssiges Paraffin 5%
Glycerin 10%
Sorbitol 5%
Polyoxyäthylenlaurylester (Zusatz von 8 mol Äthylenoxid) 3%
Parfum und Pigment geringe Mengen
Antiseptikum vorgegebene Menge
Wasser Rest
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 12 zusammengefasst.
Tabelle 12
Antiseptische Wirkung in Haarwaschmittel
Beispiel 4
Die im Beispiel 3 beschriebene Prüfung wird in der gleichen Weise mit der folgenden Haarwaschmittelrezeptur wiederholt:
flüssiges Paraffin 10%
Vaseline 3%
Bienenwachs 5%
Lanolin 2%
Tween 60 3%
Span 60 2%
Pigment, Parfum geringe Mengen
Antiseptikum feste Menge
Wasser Rest
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 13 zusammengefasst.
Tabelle 13
Antiseptische Wirkung in einem Haarwaschmittel
Claims (9)
1. Keimtötende, desinfizierende und antiseptische Zusammensetzung, gekennzeichnet durch mindestens ein aliphatisches Alkoxyamin der allgemeinen Formeln I oder II
wobei R1 eine Alkyl- oder Alkenylgruppe mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen, R2 ein Wasserstoffatom oder eine Alkylgruppe mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen, R3 ein Kohlenwasserstoffrest mit 2 oder 3 Kohlenstoffatomen, X ein Wasserstoffatom oder eine Hydroxylgruppe, R4 ein Kohlenwasserstoffrest mit 2 oder 3 Kohlenstoffatomen, n gleich 1 oder 2 und m gleich Null, 1 oder 2 sind, und eine Metalle abfangende organische oder anorganische Substanz.
2. Keimtötende, desinfizierende und antiseptische Zusammensetzung, gekennzeichnet durch den Gehalt eines aliphatischen Alkoxyamins der allgemeinen Formel I
in der R[tief]1, R[tief]2, R[tief]3, X und n die im Anspruch 1 genannte Bedeutung haben, und einer organischen oder anorganischen
Verbindung, die Metalle abfangen kann.
3. Keimtötende, desinfizierende und antiseptische Zusammensetzung, gekennzeichnet durch den Gehalt eines aliphatischen Alkoxyamins der allgemeinen Formel II
wobei R[tief]1, R[tief]2, R[tief]3, R[tief]4, X, n und m die im Anspruch 1 genannte Bedeutung haben, und einer organischen oder anorganischen Verbindung, die Metalle abfangen kann.
4. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Amin eine der folgenden Verbindungen ist:
5. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Amin eine der folgenden Verbindungen ist:
6. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die organische Verbindung, die in der Lage ist, Metalle abzufangen, eine der folgenden Verbindungen ist: Dinatriumäthylendiamintetraacetat, Natriumnitrilotriacetat, Natriumcitrat, o-Phenanthrolin, Acetylacetat, 8-Hydroxychinolin oder Natriumasparaginat.
7. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Metalle abfangende anorganische Verbindung Natriumtriphosphat ist.
8. Keimtötende, desinfizierende und antiseptische Zusammensetzung, gekennzeichnet durch folgende Bestandteile:
Dinatriumäthylendiamintetraacetat 10,0 Gew.-%
gebräuchliche Hilfs-, Träger- und/oder Verdünnungskomponenten Rest,
9. Keimtötende, desinfizierende und antiseptische Zusammensetzung, gekennzeichnet durch die folgenden Bestandteile:
Dinatriumäthylendiamintetraacetat 10,0 Gew.-%
gebräuchliche Hilfs-, Träger- und/oder Verdünnungskomponenten Rest.
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