DE2613044A1 - Implantable leitung - Google Patents

Implantable leitung

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DE2613044A1 DE19762613044 DE2613044A DE2613044A1 DE 2613044 A1 DE2613044 A1 DE 2613044A1 DE 19762613044 DE19762613044 DE 19762613044 DE 2613044 A DE2613044 A DE 2613044A DE 2613044 A1 DE2613044 A1 DE 2613044A1
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    • A61N1/0573Anchoring means; Means for fixing the head inside the heart chacterised by means penetrating the heart tissue, e.g. helix needle or hook

Description

PATENTANWALT DIPL.-ING. GERHARD SCHWAN
8000 MÜNCHEN 83 · ELFENSTRASSE 32
p-234 2 β. Harz 1876
MEDTRONIC, INC.
3055 Old Highway Eight, Minneapolis, Minn. 55440/V.St.A-
Implantable Leitung
Die Erfindung betrifft eine mit einer Elektrode versehene Leitung zum Anschluß eines lebenden Organs an ein elektrisches Gerät. Eine derartige Leitung eignet sich für die verschiedensten Zwecke; sie ist im folgenden an Hand einer endokardialen Schrittmacher- und Meßleitung näher erläutert, über die ein Schrittmacher an Herzgewebe angeschlossen wird.
Allgemein stehen zwei Arten von implantablen Leitungen zur Verfügung. Die eine Leitungsart erfordert einen chirurgischen Eingriff, um den Körperteil freizulegen, an dem die Elektrode angebracht werden soll. Eine Leitung der anderen Art wird durch ein Körpergefäß, beispielsweise eine Vene, hindurch eingebracht und zu der gewünschten Stelle geführt. Speziell auf dem kardiovaskulären Gebiet stehen myokardiale und endokardia-Ie Leitungen zur Verfügung. Bei Verwendung einer herkömmlichen myokardialen Leitung, wie sie beispielsweise aus der US-PS 3 216 424 bekannt ist, wird zwar in der Regel ein hervorragender elektrischer Kontakt erzielt; es ist jedoch eine Thorakotomie erforderlich, um die Elektroden in der Außenwand des
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FERNSPRECHER: 089/6012039 · KABEL: ELECTRICPATENT MÜNCHEN
Herzens festzulegen. Diese Art von chirurgischem Eingriff stellt eine starke Belastung für den Patienten, insbesondere für ältere Menschen, dar. Selbst die verbesserten myokardialen Leitungen, wie sie beispielsweise in den US-PSen 3 416 534, 3 472 234 und 3 737 579 beschrieben sind, erfordern einen kleineren transthorakalen chirurgischen Eingriff, um an das Myokard heranzukommen und die Elektrode mit einem Spezialwerkzeug oder chirurgischen Instrument im% Herzgewebe einschrauben zu können.
Wird dagegen eine normale endokardiale Leitung, wie sie beispielsweise aus der US-PS 3 348 548 bekannt ist, verwendet, ist kein größerer chirurgischer Eingriff erforderlich, da die Leitung in eine Vene eingesetzt und durch diese hindurchgeführt wird. Die derzeit benutzten endokardialen Leitungen sind jedoch schwierig zu positionieren und in geeigneter Lage zu halten; sie stellen ferner nicht den besten elektrischen Kontakt sicher, da die Elektrode nur gegen die Innenwand des Herzens oder Endokards im Bereich oder nahe der Spitze der rechten Herzkammer anliegt. Infolgedessen neigen derartige bekannte Elektroden zu einer Verlagerung aus der Sollstellung, was häufig zu einem Verlust der Herzmitnahme und damit zu einem Ausfall der Reizung des Herzens des Patienten führt. Da ferner die Elektroden einer endokardialen Leitung nicht in dem Herzgewebe festgelegt sind, sucht sich die Leitung bei jeder Kontraktion des Herzmuskels zu bewegen. Es kommt, dadurch zu
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einem unerwünschten schwieligen oder fibrösen Wachstum auf der Innenwand der rechten Herzkammer. Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, daß bei der Kontraktion des Herzens die an der Leitungsspitze sitzende oder vordere Elektrode gelegentlich die Herzwand durchstoßen kann, was eine äußerst gefährliche Verletzung des Herzens darstellt und zum Verlust der Herzmitnahme führt.
Es wurden zahlreiche Versuche unternommen, eine endokardiale Leitung zu entwickeln, die für einen ständigen Schrittmacherbetrieb auf einfach· und verläßliche Weise im endokardialen Gewebe festgelegt werden kann. Beispiele derartiger Leitungsausbildungen sind in den US-PSen 3 754 555 und 3 814 104 beschrieben. Dabei sitzt innerhalb der Leitung ein Mechanismus, der es erlaubt, Stacheln oder Haken von Ausnehmungen im vorderen Ende der Leitung in endokardiales Gewebe hineinzudrücken, nachdem die Leitung transvenös vorgeschoben und innerhalb des Herzens in die geeignete Lage gebracht ist. Entsprechend einer weiteren Abwandlung dieses Lösungsprinzips wird eine Hülse oder ein Einführkatheter vorgesehen, der die gleiche Länge wie die Leitung hat und die Elektrode ummantelt, während sie transvenös in die geeignete Loge im Herzen gebracht wird, worauf die Elektrode von der Hülse oder dem Einführkatheter aus in endokardiales Gewebe hineinbewegt wird. Typische Anordnungen dieser Art sind aus der US-PS 3 844 292 und dem Aufsatz "New Pacemaker Electrodes" Von Max Schaldock in Band 17 Transactions:
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American Society for Artificial Internal Organs, 1971, Seiten 29 bis 35, bekannt.
Diese bekannten endokardialen Leitungsanordnungen waren im Hinblick auf eine verläßliche Dauerbefestigung im endokardialen Gewebe nicht voll- befriedigend. Die Stacheln oder Haken der Leitungen lösen sich zuweilen oder fangen sich in trabekularem Herzgewebe, so daß die Elektrode gegenüber dem Endokard versetzt bleibt und mit diesem nur einen schlechten elektrischen Kontakt herstellt. Die Katheter oder Hülsen der zuletzt erläuterten Leitungen vergrößern in unerwünschter Weise die Abmessungen der Leitung, während diese durch die Vene vorgeschoben wird; die erhöhte Steifigkeit macht es schwierig, die-Elektrodenspitze im Herzen in die gewünschte Lage zu bringen. In beiden Fällen wird durch den komplizierten Leitungsaufbau die statistische Zuverlässigkeit herabgesetzt, während die Kosten steigen. Wenn der die Implantation vornehmende Chirurg die Stacheln oder Haken irrtümlicherweise aus ihren Ausnehmungen in der Elektrodenspitze vorschiebt oder wenn dies durch eine .Fehlfunktion der Leitung geschieht, während die Leitung durch die Venen und die Herzklappen geschoben wird, kann es zu ernsthaften Verletzungen kommen, da die Stacheln oder Haken die Klappen oder das die Venen auskleidende Gewebe aufreißen.
Di.e implantable Leitung nach der Erfindung bietet alle Vorteile sowohl der myokardialen als auch der endokardialen Leitungen,
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ohne daß sie mit den Mangeln behaftet ist, die bei jeder dieser Leitungen bisher häufig anzutreffen sind. Mit der Erfindung wird eine implantable intravaskulare Leitung geschaffen, die in das zu stimulierende Körpergewebe eingebettet und dort dauerhaft festgelegt, aber auch wieder entfernt werden kann, ohne daß komplizierte Elektrodenvorschiebemechanismen oder platzraubende Einführhülsen oder -katheter verwendet zu werden brauchen. Der Leitungskörper läßt sich ohne weiteres so ausbilden, daß er bei Daueranwendung eine hohe Verläßlichkeit hat; die Leitung läßt sich mittels bekannter und bewährter Verfahren leicht im Herzen anordnen.
Eine implantable intravaskulare Leitung nach der Erfindung ist mit einer elektrisch leitenden Leitungsanordnung versehen, die an ihrem einen Ende an eine elektrische Energiequelle anschließbar ist und an deren anderem Ende eine Elektrodenanordnung angebracht ist, die an der gewünschten Stelle im Innern des Körpers im Gewebe eingelagert und dort dauerhaft befestigt werden kann, jedoch sich im Bedarfsfall entfernen läßt. Die Leitungsanordnung und der daran angebrachte Abschnitt der Elektrodenanordnung sind gegenüber Körpermedien und Gewebe mittels eines Werkstoffes abgedichtet, der gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inert ist. Es ist eine Umkleidung vorgesehen, die es erlaubt, die Leitungsanordnung und die Elektrodenanordnung in ein Körpergefäß einzubringen und durch dieses hindurch zu einer gewünschten Stelle und Lage innerhalb des
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Körpers zu führen, ohne daß das Körpergefäß verletzt wird. Durch Zurückschieben der Umkleidung kann die Elektrodenanordnung an der gewünschten Stelle sicher eingelagert und mit Bezug auf das Körpergewebe dauerhaft festgelegt werden.
Vorzugsweise ist die Elektrodenanordnung mit einer starren Wendel aus geeignetem Elektrodenwerkstoff versehen, während die Umkleidung als Rohr oder Manschette aus einem nachgiebigen Werkstoff ausgebildet ist, das bzw. die am vorderen Ende der Leitungsanordnung angebracht ist, die Wendel umgibt und über deren Spitze hinausreicht sowie mehrere in Umfangsrichtung verlaufende Falten aufweist, die ein Zusammenschieben des Rohrs bzw. der Manschette erlauben, wenn die Elektrode in Körpergewebe eingeschraubt wird.
Die Erfindung ist im folgenden an Hand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In den beiliegenden Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform der implantablen intravaskularen Leitung nach der Erfindung in teilweise aufgeschnittener Darstellung und
Fig. 2 die Leitung nach Fig. 1 nach Einbetten und dauerhafter Festlegung in dem die Spitze der rechten Herzkammer bildenden Gewebe.
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Die intravaskulare, endokardiale Leitung nach Fig. 1 weist einen langgestreckten Leitungsabschnitt 1O, einen vorderen Elektrodenendabschnitt 12 und einen hinteren Anschlußendabschnitt 13 auf. In der veranschaulichten zweipoligen Ausführungsform ist die Leitung mit zwei enggewickelten gewendelten Leitern 14,15 versehen, von denen jeder die Form einer Federwendel hat, die um und entlang der Leiterachse gewickelt ist. Die gewendelten Leiter 14,15 reichen in gesonderten Hohlräumen eines Mantels oder einer Hülse 16 aus elektrisch isolierendem Werkstoff über die volle Länge der Leitung 10.
Jeder der gewendelten Leiter 14,15 besteht aus einem elektrisch leitenden Werkstoff, der einen geringen elektrischen Widerstand hat und gegenüber Korrosion durch Körpermedien beständig ist. Für diesen Zweck eignet sich beispielsweise eine Platin-Iridium-Legierung. Die Hülse 16 ist aus einem elektrisch isolierenden Werkstoff, vorzugsweise einem Silikonkautschuk, gefertigt, beispielsweise einem von der Firma Dow Corning Corporation unter der Bezeichnung "Silastic" auf den Markt gebrachten Material. Dieser Werkstoff ist außerdem inert und wird von Körpergewebe gut toleriert.
Am hinteren Ende 13 der Leitung 10 sind die Leiter 14 und in rohrförmige Anschlußstifte 17 bzw. 18 eingeführt und mit diesen durch Quetschen verbunden. Ein gabelförmiger Schuh' aus dem gleichen Werkstoff wie die Hülse 16 ist um die An-
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schlußstifte 17,18, die Anschlußenden der gewendelten Leiter 14,15 und die Hülse 16 herumgespritzt, wobei die Stifte 17 und 18 über den Schuh 19 vorstehen. Die Anschlußstifte lassen sich in Buchsen des Impulsgenerators einführen. Bei dem Impulsgenerator kann es sich um einen beliebigen zweckentsprechenden implantablen Impulsgenerator handeln, beispielsweise einen Generator, der aus der US-PS 3 057 356 bekannten Art.
Die beiden Anschlußstifte 17, 18 und die zugehörigen gewendelten Leiter 14,15 sind hohl, so daß ein Sondenführer 2O eingeschoben werden kann, der über die volle Länge der: Leitung 1O reicht. Der Sondenführer 2O versteift die Leitung 10. Das vordere Ende des Sondenführers ist im Bereich des vorderen Endabschnitts 12 der Leitung 10 leicht gekrümmt, während das hintere Sondenführerende benachbart dem hinteren Endabschnitt 13 der Leitung so ausgestaltet, beispielsweise mit einer Schlaufe 21 versehen ist, daß der Sondenführer um seine Achse gedreht werden kann, um auf diese Weise dem vorderen Endabschnitt 12 der Leitung eine vorbestimmte Richtung zu geben, wenn die Leitung durch die Vene hindurch eingeführt wird. Der Sondenführer versteift den hinteren Abschnitt der Leitung; er läßt sich so handhaben, daß der vordere Elektrodenendabschnitt eine geeignete Krümmung erhält, um die Leitung in eine Vene, beispielsweise eine der Halsvenen, einführen und dps vordere Ende 12 der Leitung durch die Vene hindurch in die rechte Herzkammer schieben zu können.
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Am vorderen Ende der Leitung 10 sind zwei Elektroden 22 und 23 mit den Enden der Leiter 14 bzw. 15 verschweißt oder auf andere Weise elektrisch verbunden. Die Elektrode 23 hat vorzugsweise die Form eines Ringes aus einem korrosionsbeständigen, elektrisch leitenden Werkstoff, beispielsweise Platin oder einer Platinlegierung, einem Metalloxid oder einer Kohlenstoffverbindung. Die Ringelektrode 23 umfaßt beide gewendelten Leiter 14 und 15. Die Elektrode 22 ist in ähnlicher Weise mit dem vorderen Ende des gewendelten Leiters 14 elektrisch verbunden. Das zwischen den Elektroden 22 und 23 verlaufende Stück des gewendelten Leiters 14 ist mittels eines Mantels 24 aus dem gleichen Werkstoff wie die Hülse 16 isoliert, der um den Leiter 14 herumgespritzt ist. Auf diese Weise wird mit Ausnahme der Elektroden 22 und 23 die gesamte Leitung gegenüber dem Körper isoliert, wenn sie an den Impulsgenerator angeschlossen wird.
Die insoweit beschriebene Leitung 10 gemäß den Fig. 1 und 2 entspricht der aus der US-PS 3 348 548 bekannten Leitung. Es zeigte sich, daß eine derartige Leitung den ständigen, sich rasch wiederholenden Biegebeanspruchungen über Jahre hinweg standhalten kann. Die Leiterwindungen sind verhältnismäßig enggewickelt, obwohl zwischen benachbarten Windungen ein geringer Zwischenraum vorgesehen sein kann. Durch den enggewickelten Aufbau wird für eine maximale Anzahl von Leiterwindungen je Längeneinheit gesorgt; die Beanspruchungen werden
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optimal verteilt. Die Ausbildung der Leiter in Form von gewendelten Federn erlaubt auch eine erhebliche Streckung innerhalb der Elastizitätsgrenzen des Werkstoffes sowie eine Verteilung der Biegebeanspruchungen in Längsrichtung des Leiters, die sich andernfalls an einem bestimmten Punkt konzentrieren könnten. Sowohl die Leiter 14 und 15 als auch die isolierenden Mäntel 16, 19 und 24 sind elastisch. In Verbindung mit dem gewendelten Aufbau der Leiter stellt dies eine maximale Verteilung von Biegekräften sicner.
Von der bekannten Anordnung unterscheidet sich die veranschaulichte Leitung durch die Elektrode 22, die mit gewebedurchstoßenden und die Elektrode fixierenden Teilen versehen ist, sowie durch eine mit der Leitung fest verbundene Einführhülse oder Manschette zum Schutz der intravaskularen Körpergefäße gegen Beschädigung durch den das Gewebe durchstoßenden Abschnitt während des Einführens der Leitung. Diese Manschette zieht sich von dem das Gewebe durchstoßenden und dem der Fixierung dienenden Abschnitt zurück, wenn diese in endotheliales Gewebe hinein- und/oder durch dieses hindurchgeschoben werden. Die elektrisch leitende Elektrode 22 hat die Form eines im Querschnitt kreisförmigen Korkenziehers oder einer Wendel 25 mit ungefähr 5 Windungen. Die Wendel hat eine Länge von ungefähr 6,4 mm und einen Nennaußendurchmesser, der ungefähr gleich demjenigen des isolierten Körpers der Leitung 10 ist, d. h. ungefähr 3,2 mm beträgt. Die Wendel 25 kann mit Ausnahme
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ihrer Spitze oder einer oder mehrerer Windungen oder Windungsteile mit Hilfe einer dünnen Schicht aus nichtleitendem Werkstoff isoliert sein, so daß die Reizstromdichte bezogen auf die leitende Elektrodenfläche größer wird. Die Wendel 25 ist mit einem Anschlußteil 27 des Leiters 14 verschweißt oder auf andere Weise elektrisch verbunden. Vorzugsweise ist die Wendel 25 mit einer angeschärften Spitze 26 zum Durchstoßen von endokardialem Gewebe und mit einer ausreichenden Anzahl von Windungen versehen, so daß bei Drehen der Leitung 10 und der Elektrode 22 durch Drehung des hinteren Endabschnittes 13 die Wendel 25 durch das endokardiale Gewebe hindurch in myokardiales Gewebe vorgeschoben und dort durch die Windungen der Wendel 25 gehalten und an. einer Verlagerung gehindert werden kann.
Eine Einführhülse oder Manschette 28 sitzt über den Windungen und der Spitze 26 der Wendel 25; sie ist mit dem das Anschlußteil 27 umgebenden Mantel 24 dicht verbunden. Die Manschette 28 besteht aus einem Silikonkautschuk oder einem anderen zweckentsprechenden Werkstoff und hat die Form eines dünnwandigen, ziehharmonikaartig gefalteten Rohrs, dessen Faltenzahl mindestens gleich der Windungszahl der Wendelelektrode 25 ist. In dem in Fig. 1 veranschaulichten entspannten Zustand strekken sich die Falten; sie bilden miteinander Winkel von ungefähr 90 . Im entspannten Zustand hat die Manschette 28 eine Länge von ungefähr 7,6 mm, einen äußeren maximalen Faltendurchmesser von ungefähr 4,0 mm und eine Wandstärke von ungefähr
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0,25 mm.
Die Manschette 28 ist so gestaltet, daß sie das Körpergefäß oder die Vene schützt, durch die hindurch die Leitung bis zu dem endothelialen Gewebe eines Körperorgans eingeführt wird, bis die gewünschte Implantationsstelle erreicht ist. Wenn sich im Falle eines Herzschrittmachers die Leitung in der Herzkammer befindet und an der gewünschten Stelle des Endokards befestigt wird, schieben sich die ziehharmonikaartigen Falten der Manschette 28 zusammen; sie falten sich über den Windungen der Wendel 25 zurück, während diese in das Endokard eingeschraubt wird.
Fig. 2 zeigt eine teilweise eingeführte Leitung 10 in einer Vene (Position A) sowie eine vollständig eingeführte Leitung 10', deren Elektrode 22* in dem die Spitze der rechten Herzkammer bildenden Gewebe dauerhaft festgelegt ist (Position B).
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, weist das im Schnitt dargestellte Herz vier Kammern, nämlich die rechte Herzkammer 31, den rechten Vorhof 32, den linken Vorhof 33 und die linke Herzkammer 34 auf. Eine endokardiale Leitung wird vorzugsweise über eine Vene auf der Niederdruckseite des Herzens eingeführt. Dafür können die rechte oder die linke äußere Halsvene oder die rechte oder linke Vena cephalica 35, die obere Hohlvene 36, der rechte Vorhof 32, die Trikuspidalklappe 37 und die rechte
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Herzkammer 31 verwendet werden. Während des Einführens der Leitung 10 muß diese durch die Venen hindurch einen gekrümmten Weg nehmen sowie die Klappe 37 durchlaufen, ohne daß das Gewebe beschädigt wird. Es ist ferner erwünscht, daß die Leitung 10 einen kleinen Querschnitt hat, um leicht durch die Venen hindurchgeschoben werden zu können und keine übermäßige Streckung der Venen zu verursachen.
In der Position A der Fig. 2 ist das vordere Ende 12 der Leitung 10 teilweise veranschaulicht. Während des Vorschiebens der Leitung wird die scharfe Spitze der Wendel 25 von der Manschette 28 ummantelt, so daß sie nicht die Auskleidung der Venen und die Klappe 37 aufreißen kann. Auch beim Zurückziehen der Leitung 1O bleibt die Spitze der Wendel 25 umhüllt; es kann nicht zu Beschädigungen des intravaskularen Gewebes kommen .
In der Position B ist die Leitung 1O1 in das Endokard an der Spitze der rechten Herzkammer 31 eingeschraubt. Das Einschrauben der Wendel 25' erfolgt durch Drehen der ganzen Leitung, indem ein entsprechendes Drehmoment auf das in Fig. 2 nicht gezeigte hintere Ende 13 der Leitung 10' ausgeübt wird. Wenn die Leitung 10' während des Drehens gegen das Endokard gedrückt wird, legen sich die Falten der Manschette 28' immer weiter zusammen; die Windungen der Wendel 25' schlüpfen an dem offenen Ende der Manschette 28' vorbei und drehen sich in das Herzge-
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webe hinein.
Klinische Versuche mit der beschriebenen Leitung 10 zeigten, daß die Wendel 25 leicht und wiederholt durch die Vene und die Herzklappe hindurch eingeführt, in das Endokard eingeschraubt, wieder herausgeschraubt und aus dem Körper über den gleichen Weg herausgezogen werden kann, ohne daß das Gewebe, mit dem die Leitung in Kontakt kommt, in irgendeinem nennenswerten Umfang verletzt wird. Wenn die Leitung 'herausgeschraubt wird, strecken sich die Falten der Manschette 28; die Manschette gleitet über die Windungen der korkenzieherartigen Elektrode 22 zurück. Die einfache Handhabung der Leitung und die sichere Festlegung, die durch eine Korkenzieher- oder Wendelelektrode erreicht wird, machen die Leitung überlegen gegenüber allen bekannten endokardialen Leitungen.
Während die veranschaulichte und beschriebene bevorzugte Ausführungsform der Leitung zweipolig ist, versteht es sich, daß das erläuterte Prinzip ohne weiteres auch bei einpoligen Leitungen angewendet werden kann, d. h. Leitungen, die nur eine Elektrode und einen Leiter aufweisen. Die Elektrode 23 kann in anderer Form ausgebildet oder an anderer Stelle der Leitung vorgesehen sein. Während die Leitung 10 in Verbindung mit einer Herzschrittmacheranordnung beschrieben wurde, versteht es sich ferner, daß die Leitung 10 auch für andere Stimulationsaufgaben herangezogen werden kann.
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Claims (10)

  1. Ansprüche
    )t Implantable Leitung mit einer an Körpergewebe anbringbaren Elektrode, gekennzeichnet durch eine die nicht angebrachte Elektrode ummantelnde, aus nachgiebigem Werkstoff bestehende Manschette, die bei Ineingriffkommen mit Körpergewebe von der Elektrode zurückschiebbar ist.
  2. 2. Implantable intravaskulare Leitung, die an ihrem hinteren Ende an eine elektrische Energiequelle anschließbar und an ihrem vorderen Ende zu Stimulationszwecken das endotheliale Gewebe durchdringend permanent festlegbar ist, gekennzeichnet durch eine elektrisch leitende Leitungsanordnung, die in ein Körpergefäß einbringbar, durch dieses hindurch zu einer gewünschten Stelle und Lage innerhalb eines Körperorgans führbar und hinsichtlich ihres Querschnittes derart bemessen ist, daß sie in das Körpergefäß paßt, eine am vorderen Ende der Leitungsanordnung angebrachte Elektrodenanordnung, mittels deren das Gewebe an einer gewünschten Stelle innerhalb des Körpers mit elektrischen Impulsen beaufschlagbar ist und die einen das Gewebe durchstoßenden Abschnitt sowie gesonderte, mit dem Gewebe in Eingriff kommende Mittel aufweist, über welche die Elektrodenanordnung an der gewünschten Stelle durch das endotheliale Gewebe hindurch sicher und dauerhaft festlegbar ist, eine gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inerte Umhüllung, die die Leitungsan-
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    Ordnung 'und einen Teil der Elektrodenanordnung umschließt und gegenüber Körpermedien und Gewebe abdichtet, sowie eine am vorderen Ende der Leitungsanordnung angebrachte Umkleidung, die den gewebedurchstoßenden Abschnitt derart ummantelt, daß die Leitungsanordnung in ein Körpergefäß einsetzbar und durch dieses hindurchführbar ist, ohne daß der gewebedurchstoßende Abschnitt das Körpergewebe beschädigt, und die bei Kontakt mit endothelialem Gewebe von dem gewebedurchstoßenden Abschnitt und den mit dem Gewebe in Eingriff kommenden Mitteln zurückschiebbar ist und ein sicheres Einbetten und Festlegen der Elektrodenanordnung in dem endothelialen Gewebe erlaubt.
  3. 3. Leitung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Umkleidung ein langgestrecktes Rohr aus einem nachgiebigen, gegenüber Körpermedien und Gewebe inerten Werkstoff aufweist, das von dem vorderen Ende der Leitungsanordnung ausgeht, die Elektrodenanordnung umschließt und über den gewebedurchstoßenden Abschnitt hinausreicht.
  4. 4. Leitung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrodenanordnung eine starre Wendel mit einer zum Durchstoßen von Gewebe bestimmten Spitze und einer Reihe von mit dem Gewebe in Eingriff kommenden Windungen aufweist, und daß die Wendel zwecks sicherer Einbettung und permanenter Festlegung der Elektrodenanordnung in endotheliales Gewebe einschraubbar ist.
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  5. 5. Leitung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Umkleidung ein langgestrecktes Rohr aus einem nachgiebigen, gegenüber Körpermedien und Gewebe inerten Werkstoff aufweist, das von dem vorderen Ende der Leitungsanordnung ausgeht, die mit dem Gewebe in Eingriff kommenden Windungen der Wendel umschließt und über die gewebedurchstoßende Spitze hinausreicht, und daß das Rohr mit einer Anzahl von in Ümfangsrichtung verlaufenden Falten versehen ist, die beim Einschrauben der Wendel in endotheliales Gewebe zusammenschiebbar und beim Herausschrauben der Wendel aus endothelialem Gewebe erneut streckbar sind.
  6. 6. Leitung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch Mittel zum Einbringen und Führen der Leitungsanordnung in bzw. durch ein Körpergefäß sowie zum Einschrauben der Wendel in endotheliales Gewebe.
  7. 7. Leitung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch Mittel zum Einbringen und Führen der Leitungsanordnung in bzw. durch ein Körpergefäß sowie zum Einschrauben der Wendel in endotheliales Gewebe.
  8. 8. Implantable Leitung mit einer flexiblen elektrischen Leiteranordnung, deren hinteres Ende an eine Energiequelle an-* schließbar ist, an deren vorderem Ende eine mindestens teilweise nichtisolierte, leitende, zur Anbringung an Körper-
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    gewebe geeignete starre Wendel vorgesehen ist und die über im wesentlichen ihre volle Länge mit Ausnahme des vorderen Endes von einer gegenüber Körpermedien und Gewebe im wesentlichen inerten, eine Implantation im Körper zulassenden Umhüllung umgeben ist, dadurch gekennzeichnet, daß am vorderen Ende der Leiteranordnung eine Umkleidung angebracht ist, die die Wendel ummantelt und von der Wendel beim Einschrauben derselben in Körpergewebe zurückschiebbar ist.
  9. 9. Leitung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Umkleidung ein langgestrecktes Rohr aus einem nachgiebigen, gegenüber Körpermedien und Gewebe inerten Werkstoff aufweist, das von dem vorderen Ende der Leiteranordnung vorsteht, die Windungen der Wendel umfaßt und über die Wendelspitze hinausreicht.
  10. 10. Leiter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Umkleidungsrohr eine Anzahl von in Umfangsrichtung verlaufenden Falten aufweist, die sich während des Einführens oder Herausziehens der Leitung durch ein Körpergefäß hindurch über die Wendelspitze hinauserstrecken und ein Zusammenschieben des Rohres beim Einschrauben der Wendel in Körpergewebe erlauben.
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DE2613044A 1975-04-23 1976-03-26 Implantierbare elektrische Leitung Expired DE2613044C3 (de)

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