DE2615702C3 - Katheteranordnung - Google Patents

Katheteranordnung

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DE2615702C3 DE2615702A DE2615702A DE2615702C3 DE 2615702 C3 DE2615702 C3 DE 2615702C3 DE 2615702 A DE2615702 A DE 2615702A DE 2615702 A DE2615702 A DE 2615702A DE 2615702 C3 DE2615702 C3 DE 2615702C3
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Description

Die Erfindung betrifft eine Katheteranordnung mit einer von einer Kunststoffnabe gehaltenen, hohlen, starren Nadel mit gespitztem distalen Ende und mit einem nachgiebigen Gehäuse, in welchem das proximale Ende eines flexiblen Katheters festgelegt ist, wobei eine im wesentlichen zylindrische Fassung vorgesehen ist, die von der Nadel im Abstand angeordnet ist
Bislang gibt es eine große Anzahl von Kathetern, die flexibel und zwecks Verbindung mit einer medizinischen Vorrichtung beispielsweise einem Schlauch zum intravenösen Einführen, mit starren Anpaßstücken an einem Ende versehen sind.
So ist in der DE-OS 22 06 076 eine Katheteranordnung der eingangs umrissenen Art beschrieben, bei welcher eine entfernbare Schutzhülle auf den Katheterschlauch aufgeschoben und auf einem transparenten Gehäuse aus einem thermoplastischen Material festgeklemmt ist, das an seinem einen Ende mit dem Katheterschlauch verbunden und an seinem anderen Ende offen ist. In dieses Gehäuse ist eine konische Nabe geschoben, welche die Nadel festhält.
Aus der DE-AS 23 59 134 ist ein Infusionsgerät bekannt, bei dem eine ganz bestimmte Punktionsnadel vorgeschrieben ist, die in einer besonderen Ausführungsform in ihrer Außenwand eine Rinne aufweist. Der Handgriff dieser Nadel ist als Kammer ausgebildet und von einer luftdurchlässigen Membran abgedichtet, so daß eintretendes Blut sichtbar ist.
Bei der aus der DE-OS 17 66 332 bekannten Anordnung wird eine Kanüle mit einer darin vorgesehenen Nadel durch die Haut und in die Vene eines Patienten eingeführt. Dann wird die Nadel entfernt und an ihrer Stelle ein flexibler Katheter in die Bohrung der Kanüle eingeschoben. Diese Anordnung ist unzweckmäßig, weil zwei flexible Körper in die Vene geschoben werden müssen.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine Katheteranordnung der eingangs umrissenen Art so auszubilden, daß das die Nadel bei der Punktion führende Teil, welches anschließend an eine medizinische Vorrichtung angeschlossen werden soll, bei der Einführung des Katheters in eine Vene geschützt bleibt und nicht von einer Hand berührt
werden kann, so daß auch beim Herausziehen der Nadel aus der Nabe dort keine Verunreinigungen auftreten können und somit die Sterilität gewahrt bleibt; auch soll beim Abbiegen oder Krümmen der Durchgang durch die Katheteranordnung nicht blockiert worden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Nabe aus einem starrem Kunststoff besteht und eine ringförmige, sich am distalen Ende öffnende und sich axial erstreckende Kammer aufweist, daß eine Mittelzone der Nabe eine sich zum proximalen Ende erstreckende rohrförmige Wand aufweist, welche eine sich am proximalen Ende öffnende Betrachtungskammer begrenzt, und daß die Nadel in Strömungsverbindung mit dieser Betrachtungskammer steht, welche von einer entfernbaren Kappe abgeschlossen ist
Vorzugsweise ist das distale Ende der Nabe mit einem Ringflansch versehen, der sich radial auswärts erstreckt.
Zweckmäßigerweise sind an der Außenfläche der Mittelzone Rippen vorgesehen.
Die Anordnung kann bei einer Wei'erbildung der Erfindung auch so getroffen sein, daß die Kappe auf das offene Ende der Betrachtungskammer aufschiebbar ist, welche sine passende konische Wand aufweist. Die Kappe kann aber auch eine öffnung aufweisen, in welcher eine Filterscheibe befestigt ist, welche für Luft durchlässig und für Flüssigkeiten nicht durchlässig ist.
Vorteilhafterweise ist ein starres Paßstück fest mit dem Gehäuse verbunden und geschützt innerhalb der Kammer aufgenommen.
Vorteilhafterweise ist eine Schutzkappe zur Aufnahme der Nadel vorgesehen und eine Einrichtung zum Verbinden der Schutzkappe mit der Nabe vorhanden.
Zweckmäßigerweise umfaßt das Gehäuse einen rohrförmigen Körper aus gummiartigem Material einer vorbestimmten Länge, welcher mit einem Ende mit dem Paßstück und mit dem anderen Ende mit dem Katheter verbunden ist.
Vorteilhafterweise sind Stabilisierungslaschen an dem Gehäuse vorgesehen, und das Gehäuse ist bei dieser Weiterbildung der Erfindung in der Mitte seiner Länge abbiegbar.
Die Filterscheibe besteht bei einer anderen Weiterbil dung der Erfindung aus einer dünnen Schicht aus Polyäthylenfasern in Mattenform.
In Weiterbildung der Erfindung kann die Filterscheibe aber auch in Tafelform vorliegen, und ihr Rand kann mit der Kappe aus starrem Kunststoff verschmolzen sein.
Die Länge des Paßstückes beträgt bei einer Ausführungsform der Erfindung innerhalb der Kammer wenigstens 6,25 mm.
Zweckmäßigerweise beträgt die Länge des rohrförmigen Körpers aus gummiartigem Material mehr als 12,7 mm.
Der Durchmesser des rohrförmigen Körpers am proximalen Ende beträgt bei einer Ausführungsform der Erfindung ungefähr 6,35 mm.
Zweckmäßigerweise nimmt das proximale Ende des abbiegbaren Gehäuses das Paßstück auf, und am distalen Ende ist bei dieser Weiterbildung der Erfindung ein starres Halterungsglied für den Katheter angeordnet.
Vorteilhafterweise weist das Gehäuse in seiner Längsbohrung eine Vielzahl von Rippen auf.
Zweckmäßigerweise beträgt die Länge des Gehäuses wenigstens 12,7 mm.
Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung der Katheteranordnung besteht darin, daß sie nicht nur komfortabel ist, sondern auch leicht von der Hautoberfläche weggebogen werden kann, so daß der Katheter mit Röhren verbunden werden kann, wie dies im einzelnen erforderlich ist Weiterhin ist beim Reduzieren des durch den Katheter strömenden Blutes ein zufälliges Verstopfen der Anordnung ausgeschlossen.
Die Erfindung wird nachfolgend an Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung näher erläutert, wobei eine bevorzugte Ausführungsform in F i g. 3 gezeigt ist. ig In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 eine Teilansicht des eingesetzten Katheters mit einer Kappe,
F i g. 2 eine der F i g. 1 ähnliche Ansicht, wobei der flexible gummiartige Körper des Ansatzes des Katheters gezeigt ist,
F i g. 3 eine teilweise im Schnitt gezeigte auseinandergezogene Ansicht, der Katheteranordnung,
F i g. 4 einen Längsschnitt durch die Katheteranordnung in zusammengebautem Zustand,
Fig.5 eine Schnittansicht längs der Linie 5-5 in Fig. 3,
F i g. 6 eine Teilschnittansicht einer anderen Ausführungsform.
Eine Katheteranordnung umfaßt im wesentlichen zwei Hauptabschnitte, nämlich
a) eine Nadel- und Nabenanordnung 12 und
b) eine Katheter- und Kanülenanordnung 16.
Die Nadel- und Nsbenanordnung 12 umfaßt eine hohle, angespitzte Nadel 15 mit einer Nabe 18, die r.n
JO dem proximalen Ende befestigt ist, wobei am proximalen Ende eine Betrachtungskammer oder ein Blutbehälter 20 vorgesehen ist Die Katheteranordnung 16 umfaßt einen Katheter bzw. eine rohrförmige flexible Hülle 22, die so bemessen ist, daß sie die Hauptlänge der Nadel 15 aufnimmt. Am proximalen Ende ist ein nachgiebiges Gehäuse 24 aus gummiartigem Material vorgesehen, das seinerseits mit einem ringförmigen Paßstück 25 versehen ist.
Die Verbindung zwischen Nadel 15 und Nabe 18 erfolgt mittels eines rohrförmigen Paßstückes 23 mit Ansätzen 26 und 28, welche Schultern ergreifen, die in der Mittelzone der Nabe 18 vorgesehen sind, damit sich die Nadel nicht axial bewegen kann.
Die Nabe umfaßt eine Mittelzone 30 mit einer Bohrung und eine sich axial erstreckende Fassung 32, die von dem Nadelschaft in Abstand angeordnet ist und einen sich axial öffnenden ringförmigen Behälter 34 begrenzt. Weiterhin umfaßt die Nabe eine kegelstumpfförmige Wand 36, welche eine Kammer 38 begrenzt, die an einer Seite offen ist und auf der anderen Seite von einer entfernbaren Kappe 42 verschlossen ist. Die Nabe 18 weist einen Ringflansch 44 auf, um eine Axialbewegung der Katheteranordnung während der Venenpunktur zu erleichtern. Die Außenfläche dieser Fassung 32 trägt sich radial erstreckende Rippen 46. Die Kappe 42, welche das offene Ende der Kammer verschließt, ist mit verjüngten Wänden versehen, welche mit dem abnehmenden Querschnitt der Wand 36 übereinstimmen. Die Außenflächen der Kappe sind geriffelt, wie dies bei 48 angedeutet ist, um sie drehen und besser ergreifen zu können.
Die Betrachtungskammer ist mittels einer geeigneten Belüftungseinrichtung belüftet. In der gezeigten Ausführungsform ist eine Filterscheibe 50 in das Ende 52 der Kappe eingesetzt Die Filterscheibe besteht aus einem bakteriologischen Filtermaterial, durch welches Luft strömen kann, jedoch Blutkomponenten nicht leicht durchgehen. Solch eine Scheibe besteht aus einer
dünnen Schicht aus Polyäthylenfasern in Mattenform, wobei dieses Material Luft, jedoch nicht Blut durchläßt.
In einer Ausführungsform ist die Scheibe 50 auf das offene Ende der Kappe gespannt, wobei der Rand der Scheibe mit der Wand der Kappe um die Öffnung heiß versiegelt ist. Die Kappe ist mit einem radialen Flansch 51 oder einer Rippe versehen.
Die Kanülenanordnung 16 umfaßt einen flexiblen Katheter 22, welcher die Nadel 15 ummantelt. Das Katheterende 53 ist zu der Nadeloberfläche hin zum Erleichtern des Einsetzens bei einer Venenpunktur verjüngt. Die Venenpunktur wird mit der Nadel durchgeführt, die eine scharfe Spitze aufweist und aus dem freien Ende des Katheters ragt. Das proximale Ende des Katheters ist an dem Ansatz mittels der Halterung 54 befestigt, der aus einem nachgiebigen, gummiartigen Material besteht. Die Halterung 54 kann ein kurzes rohrförmiges Segment oder ein Drehgelenk aus starrem Kunststoffmaterial umfassen, welches über das Ende des Katheters geschoben und mit dem gummiartigen Material des Ansatzes 24 verbunden oder vulkanisiert ist (siehe Fig.4). Alternativ, wie dies in F i g. 6 gezeigt ist, umfaßt die Halteeinrichtung 54' ein rohrförmiges Segment, in welches sich das proximale Ende 61 des Katheters erstreckt. Dieses Ende 61 ist bei 64 über den Endabschnitt 63 zurückgebogen, um eine mechanische Verriegelung gegen Axialbewegung zu schaffen. An dem proximalen Ende des gummiartigen Ansatzes ist das Paßstück 25 angeschlossen. Das Äußere des Paßstückes ist glatt und innerhalb der Fassung der Nadel aufnehmbar. Die Fassung ist innen verjüngt und liegt an einer starren Rippe 69 an, um die Axialbewegung der Rippe 69 in der Fassung zu begrenzen. Die Rippe 69 ist axial gesehen quadratisch im Querschnitt. Innerhalb der Längsbohrung in dem Gehäuse 24 sind, wie dies in F i g. 5 gezeigt ist, sich längs erstreckende Rippen vorgesehen, welche ein Verstopfen des Durchganges verhindern, wenn das Gehäuse abgebogen ist, wie dies in F i g. 2 gezeigt ist, oder wenn auf das Gehäuse ein Außendruck ausgeübt wird.
Eine bevorzugte Ausführungsform ist in Fig.3 gezeigt. Dort ist eine relativ große Betrachtungskammer mit einem Durchmesser von ungefähr 3,2 mm und mit einer Länge von ungefähr 25,4 mm dargestellt. Das Blut in der Kammer 38 läßt sich durch die durchsichtige Wand beobachten. Hieraus kann der Benutzer erkennen, ob die Spitze bereits in der Vene ist Die Nabe 18, das Paßstück und die Halterung bestehen aus einer Preßmasse, beispielsweise Polypropylen. Das gummiartige Material erlaubt, wie dies in F i g. 2 gezeigt ist, ein Abbiegen des Gehäuses 24, so daß es leicht mit einer Röhre oder einer anderen medizinischen Vorrichtung verbunden werden kann.
Zum Beispiel ist das Paßstück mit einer an seinem distalen Ende angeordneten, ringförmigen Rippe 69 versehen, die in die Bohrung des Gehäuses 24 ragt. Weiterhin sind Stabilisierungslaschen 73 und 75 an der Außenfläche des Gehäuses vorgesehen, mit denen eine Stabilität der gesamten Anordnung gegen Schlingerbewegung geschaffen wird, wenn die Anordnung mittels eines Pflasters an dem Körper eines Patienten befestigt ist.
Es ist eine längliche Schutzummantelung 81 aus starrem Kunststoff vorgesehen, welche an einem Ende 83 geschlossen und an dem anderen Ende 85 offen und so bemessen ist, daß sie den Rand der Nabe und die Nadel aufnimmt, um sie zu schützen. Die Wand der Schutzummantelung in der Nähe des offenen Endes 85 ist einwärts verjüngt und umfaßt eine Schulter, welche an dem Flansch 44 anliegt, wenn die Anordnung zusammengebaut ist, wobei der Flansch als Anschlag dient, um die Bewegung der Nadel in der Schutzummantelung zu begrenzen.
Bei Verwendung wird die Schutzummantelung zunächst von der Katheteranordnung entfernt. Die Venenpunktur wird in der üblichen Weise durchgeführt. Die Nabe, die eine ausreichende Axiallänge aufweist, um sie leicht handhaben zu können, wird im Bereich der Fassung 32 ergriffen, welche die Rippe 69 des Paßstückes um die öffnung schützend umgibt. Wenn die Vene punktiert ist, strömt Blut durch die Nadel und in die Kammer 38. Dann wird mit Hilfe des Gehäuses 24 der Katheter 22 vorwärtsbewegt, bis er die gewünschte Lage in der Vene erreicht, während die Nadelanordnung in einer relativ fixierten Lage gehalten wird. Es ist ersichtlich, daß die Finger die öffnung des Paßstückes bei diesem Verfahren nicht verunreinigen. Anschließend wird die Nadel vollständig entfernt. Das Ende eines Rohres eines erforderlichen medizinischen Gerätes wird dann mit dem Rand des Paßstückes des Katheters verbunden. Schließlich wird der Katheter in seiner Lage fixiert.
Die Länge des gummiartigen Materials des Gehäuses ist größer als 12,7 mm und nicht länger als 25,4 mm. Das Gehäuse weist einen Außendurchmesser von ungefähr 6,25 mm zwischen der Mitte und dem proximalen Ende auf und ist mit einer Bohrung von ungefähr 3,2 mm versehen. Damit weist das Gehäuse eine Beständigkeit gegen Knicken bei axialer Krafteinwirkung auf. Die Stabilisierungslaschen sind aus dem gleichen gummiartigen Material wie das Gehäuse 24. Die rohrförmige Halterung 54 und 54', die starr ist, dient als Verbindung zwischen dem relativ flexiblen Material des Katheters und dem biegbaren Gehäuse. Die Axialtiefe der Kammer in der Fassung der Nabe zwischen ihrer öffnung und der Halterung beträgt zwischen 6,25 und ■ 2,7 sisin. Die Axiaüänge des Greifbereiches der Fassung zwischen dem Rand und der Betrachtungskammer ist ungefähr 12,7 mm und kann zwischen 6,25 und 18,8 mm liegen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (17)

Patentansprüche:
1. Katheteranordnung mit einer von einer Kunststoffnabe gehaltenen, hohlen, starren Nadel mit gespitztem distalen Ende und mit einem nachgiebigen Gehäuse, in welchem das proximale Ende eines flexiblen Katheters festgelegt ist, wobei eine im wesentlichen zylindrische Fassung vorgesehen ist, die von der Nadel in Abstand angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Nabe (18) aus einem starren Kunststoff besteht und eine ringförmige, sich am distalen Ende öffnende und sich axial erstreckende Kammer (34) aufweist, daß eine Mittelzone (30) der Nabe (18) eine sich zum proximalen Ende erstreckende rohrförmige Wand (36) aufweist, welche eine sich am proximalen Ende öffnende Betrachtungskammer (38) begrenzt, und daß die Nadel (15) in Strömungsverbindung mit dieser Betrachtungskammer (38) steht, welche von einer sntfernbaren Kappe (42) abgeschlossen ist.
2. Katheteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende der Nabe (18) mit einem Ringflansch (44) versehen ist, der sich radial auswärts erstreckt
3. Katheteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenfläche der Mittelzone (30) Rippen (46) vorgesehen sind.
4. Katheteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (42) auf das offene Ende der Betrachtungskammer (28) aufschiebbar ist, welche eine passende konische Wand (36) aufweist.
5. Katheteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (42) eine Öffnung aufweist, in welcher eine Filterscheibe (50) befestigt ist, welche für Luft durchlässig und für Flüssigkeiten nicht durchlässig ist.
6. Katheteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein starres Paßstück (25) fest mit dem Gehäuse (24) verbunden und geschützt innerhalb der Kammer (34) aufgenommen ist.
7. Katheteranordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schutzkappe (81) zur Aufnahme der Nadel (15) vorgesehen ist und daß eine Einrichtung (85) zum Verbinden der Schutzkappe (81) mit der Nabe (18) vorhanden ist.
8. Katheteranordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (24) einen rohrförmigen Körper aus gummiartigem Material einer vorbestimmten Länge umfaßt, welcher mit einem Ende mit dem Paßstück (25) und mit dem anderen Ende mit dem Katheter (22) verbunden ist.
9. Katheteranordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß Stabilisierungslaschen (73, 75) an dem Gehäuse (24) vorgesehen sind und daß das Gehäuse in der Mitte seiner Länge abbiegbar ist.
10. Katheteranordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterscheibe (50) aus einer dünnen Schicht aus Polyäthylenfasern in Mattenform besteht.
11. Katheteranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterscheibe (50) in Tafelform vorliegt, daß ihr Rand mit der Kappe (42) verschmolzen ist und daß die Kappe (42) aus starrem Kunststoffmaterial besteht.
12. Katheteranordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Paßstückes (25) innerhalb der Kammer (34) wenigstens 6,25 mm beträgt.
13. Katheteranordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des rohrförmigen Körpers aus gummiartigem Material größer als 12,7 mm ist.
14. Katheteranordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des rohrförmigen Körpers am proximalen Ende ungefähr 635 mm beträgt.
15. Katheteranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das proximale Ende des abbiegbaren Gehäuses (24) das Paßstück (25) aufnimmt und daß am distalen Ende ein starres Halterungsglied (54, 54') für den Katheter (22) angeordnet ist.
16. Katheteranordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (24) in seiner Längsbohrung eine Vielzahl von Rippen (70) aufweist
17. Katheteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Gehäuses (24) wenigstens 12,7 mm beträgt.
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