DE2642152C2 - - Google Patents

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Description

Die Erfindung betrifft einen mikrowellenbetriebenen Tunnel­ ofen zum Behandeln von Lebensmitteln in einer vorgebbaren Atmosphäre, mit einem in einem Mikrowellenhohlraum ange­ ordneten, länglich ausgebildeten, glatte innere Flächen auf­ weisenden, wärmeisolierten Behandlungshohlraum, durch den ein Transportband geführt ist, und mit einer Eingangs- und Ausgangsschleuse zum Absorbieren von Mikrowellen an den beiden Stirnseiten des Mikrowellenhohlraums.
Ein derartier, aus der US-PS 39 09 574 bekannter Tunnelofen besteht aus einem einzigen Mikrowellenteil, dem zu beiden Seiten eine Eingangs- bzw. Ausgangsschleuse angefügt ist. Die Mikrowellen werden dem Mikrowellenteil in nicht näher dargestellter Weise durch oben und an einer Seite angebrachte Öffnungen zugeführt. Dieser bekannte Tunnelofen weist eine Reihe von Nachteilen auf: Durch den geschlossenen Aufbau erweist sich die Reinigung des Behandlungsraumes für die Lebensmittel als sehr schwierig und aufwendig, da gerade bei Lebensmitteln in bezug auf die Hygiene regelmäßige sorg­ fältige Reinigungen erforderlich sind. Beim Reinigen oder Auswechseln des Transportbandes muß dieses infolge des ge­ schlossenen Aufbaus aufgetrennt werden. Die Länge des Tunnel­ ofens kann nicht nachträglich variiert werden, und bei einem sehr langen Tunnelofen ergeben sich zudem Transportschwierig­ keiten. Maßnahmen zur Erreichung einer möglichst gleich­ mäßigen Mikrowellenbestrahlung zur Verminderung unregelmäßiger Erhitzung sind nicht vorgesehen.
Aus der DE-OS 19 47 738 ist ein Mikrowellenofen mit oberhalb und unterhalb des Mikrowellenhohlraums angeordneten Mikro­ wellengeneratoren bekannt, die direkt - ohne dazwischen­ liegende Wellenführungen - in den Hohlraum einstrahlen. Wegen der großen Bauhöhe eignet sich diese Anordnung nicht für einen modularen Aufbau. Seitliche Öffnungen zum Reinigen und Herausnehmen des Förderbandes sind nicht vorgesehen.
In der US-PS 32 63 052 ist ein Mikrowellenofen beschrieben, der Abschirmungen zwischen den Einkoppelstellen aufweist, jedoch keine Maßnahmen zur Erzielung einer schnellen und leichten Reinigung, eines variablen Aufbaus und einer gleich­ mäßigen Mikrowellenbestrahlung erkennen läßt.
Schließlich ist in der DE-OS 18 02 742 ein Mikrowellenofen beschrieben, der seitliche Türen, z. B. für Wartungsarbeiten aufweist. Diese Türen sind jedoch durch Stege voneinander getrennt, so daß eine Reinigung des Innenraums und des Trans­ portbandes erschwert ist. Darüber hinaus muß dieses Transport­ band zum Herausnehmen in aufwendiger Weise aufgetrennt werden. Eine nachträgliche Variation der Länge des Tunnelofens ist nicht mögich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen mikro­ wellenbetriebenen Tunnelofen zu schaffe, der schnell und leicht gereinigt werden kann, variabel im Aufbau und leicht transportabel ist und eine gleichmäßige Bestrahlung mit Mikro­ wellen gestattet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Tunnelofen aus einzelnen, jeweils gleichen Modulen zusammen­ setzbar ist, daß jedes Modul mindestens ein Magnetron auf­ weist, das in horizontal angeordnete Wellenführungen aus­ strahlt, die zickzackförmig, senkrecht oder schräg in bezug auf die Längsachse des Mikrowellenhohlraums über und unter diesem befestigt sind und von dort aus in den Behandlungs­ hohlraum einwirken, und daß der Behandlungshohlraum den Quer­ schnitt eines liegenden "U" aufweist, dessen seitliche, frei nach außen weisende Öffnung sich über die gesamte Längsseite des Moduls erstreckt und durch wenigstens eine, mit iso­ lierenden und Mikrowellen absorbierenden Materialien versehene, vorzugsweise aufklappbar ausgebildete Tür verschließbar ist, so daß auch bei mehreren verwendeten Modulen die gesamte Längsseite des durch die Behandlungshohlräume gebildeten Tun­ nels öffenbar ist.
Nach dem Öffnen der seitlichen Tür kann das Transportband leicht und ohne Auftrennung herausgenommen und gereinigt werden, wobei gleichzeitig durch die sich bildende durch­ gehende Öffnung ein einfaches Reinigen des Behandlungshohl­ raums möglich ist. Dabei können die einzelnen Module auch schnell ausgebaut und getrennt gereinigt werden. Durch diesen modularen Aufbau und die leichte Zerlegbarkeit kann der Tunnelofen beim Transport schnell zerlegt und wieder zusammen­ gesetzt werden. Seine Länge kann durch die Zahl der ver­ wendeten Module auf einfache Weise variiert werden. Durch die Einstrahlung von Mikrowellen von oben und unten ergibt sich eine gleichmäßige Bestrahlung der zu behandelnden Lebens­ mittel, wobei infolge der Zuführung der Mikrowellen über Wellenführungen alle Magnetrone auf einer Seite des Tunnel­ ofens in platzsparender Weise angebracht werden können. Diese leichte Reinigungsmöglichkeit ist besonders bei modu­ larem Aufbau von großer Bedeutung, da sich bei diesem Ver­ unreinigungen an den Schnittstellen bilden könnten. Auch bei großer Länge des Tunnelofens durch Zusammenfügung einer großen Zahl von Modulen ist noch eine gleichmäßige Erhitzung von zu behandelnden Lebensmitteln möglich.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserung des im Anspruch 1 angegebenen Tunnelofens möglich.
Durch die Bedeckung der Außenflächen der Wände mit einer thermischen und gleichfalls für Mikrowellen durchlässigen Isolation ist auch die Verwendung von warmen oder kalten Gasen als Wärme- oder Kältequellen möglich, je nach den Erforder­ nissen des ins Auge gefaßten industriellen Prozesses, z. B. Warmluft zum Kochen, abgekühlte Luft zum Auftauen oder inerte Gase für den Fall, daß eine Oberflächenoxidation zu befürchten ist. Zu diesem Zweck ist auch die eine Mikrowellenabschluß bildende metallische Vortüre von einer dünnen, thermisch­ isolierenden Platte bedeckt.
Eine gute Mikrowellenabdichtung wird dadurch erreicht, daß jeweils zwischen zwei Türen eine Klappe angebracht ist, die eine gemeinsame Achse mit den Türen besitzt und diese sym­ metrisch über ihre gesamte Höhe bedeckt, wobei die innere Oberfläche der Klappe mit einer die Mikrowellen absorbierenden Substanz bedeckt ist und wobei ihre Achse mit einer starken Feder versehen ist, die einen großen Teil des Gewichtes der Türen kompensiert.
Durch die Maßnahmen insbesondere der Ansprüche 4 bis 9 ist eine besonders gleichmäßige Erhitzung von Lebensmitten auf dem Transportband möglich. Die zur Energiequelle hin ge­ richteten Bereiche und die äußeren Bereiche der Lebensmittel haben nämlich die Tendenz, sich stärker als die übrigen Bereiche zu erhitzen. Durch die angegebenen Maßnahmen sind die Ränder der Lebensmittel der Mikrowellenbestrahlung weniger ausgesetzt und die Einstrahlung nur von einer Seite her wird vermieden. Die Gefahr einer übermäßigen Koppelung zwischen den Energiequellen und einer Überhitzung der Ränder der zu behandenden Blöcke kann dadurch vermieden werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert Es zeigt
Fig. 1 eine Gesamtansicht des Tunnelofens,
Fig. 2 u. 3 einen Mikrowellenmodul im Schnitt,
Fig. 4 eine Ansicht gemäß dem Pfeil F in Fig. 3,
Fig. 5 eine Detaildarstellung des in Fig. 3 dargestellten Mikrowellenmoduls im Schnitt entlang der Linie A-A,
Fig. 6 den Längsschnitt eines Mikrowellenmoduls,
Fig. 7 den Horizontalschnitt eines Mikrowellenmoduls und
Fig. 8 eine Einzelheit der Anordnung gemäß Fig. 3 in vergrößerter Darstellung.
Die Vorrichtung enthält einen Eingangsmaschinenblock 1 und einen Ausgangsmaschinenblock 7, die die Eingangs- und Ausgangsschleusen 2 tragen, auf C-förmigen Sockeln 8 lagernde Mikrowellenmoduln 3, einen Temperatur­ austauscher 4, Luftführungskanäle 5 und 6 sowie ein Trans­ portband 9.
Bei einem ersten beispielhaften und nicht einschränkenden Ausführungsbeispiel wird der Tunnelofen zum Auftauen von tiefgekühlten Fischblöcken 10 verwendet. Um ein Überhitzen der senkrecht zur Bandachse verlaufenden Ränder zu ver­ meiden, berühren sich die Blöcke 10 zur Bildung einer fortlaufenden Beschickung. Gemäß einem Merkmal der Erfindung wird jeder Block 10 aufeinanderfolgend von unten und von oben her bestrahlt, wobei die Mikrowellen über Wellen­ führungen 11, die zick-zack-förmig ober- und unterhalb des Transportbandes 9 angeordnet sind, zugeführt werden.
Gleichzeitig wird sehr kalte Luft von -20°C bis -40°C quer zum Kanal 5 geblasen und entlang der Blöcke 10 und quer zum Kanal 6 angesaugt, um quer zu dem Austauscher 4 und dem Kanal 5 wieder in den Tunnel eingeführt zu werden. Wegen dieser Zurückführung bleiben die Energiekosten zur niedrigen und konstanten Temperaturhaltung der Kaltluft minimal.
Die Verwendung eines Kaltluftstromes verbessert merklich die Temperaturverteilung in dem Block am Ausgang des Tunnels. Der Kaltluftstrom begrenzt nämlich ein "Durchgehen der Temperatur" genanntes Phänomen in den Bereichen des Blocks, die als erste zu schmelzen beginnen. Einem Fachmann ist es bekannt, daß ein Lebensmittel um so mehr Mikrowellen absorbiert, je mehr es sich seinem Schmelzpunkt nähert. Man kann auf diese Weise Wasser in Eis kochen, wobei jenes bis zu 100mal mehr Energie absorbiert. Die Ränder, die Be­ reiche mit sehr kleinen Abmessungen oder die Oberfläche des aufzutauenden Produktes besitzen also die Tendenz, sich weiter aufzuheizen und sogar zu kochen, bevor der Kern aufgetaut ist. Diese Überhitzung ist nicht nur als solche schädlich, sie verschwendet auch die zum Auftauen bestimmte Mikrowellenenergie.
Aufgrund der aufeinanderfolgenden und in zwei Richtungen erfolgenden Bestrahlung, die gemäß der Erfindung mit einer durch einen Kaltluftstrom erfolgenden Oberflächenkühlung kombiniert ist, können die äußeren Oberflächen des Produktes bei tieferen Temperaturen gehalten werden, was für das Eindringen der Mikrowellen und eine bessere Temperaturverteilung sehr vorteihaft ist.
Zum Beispiel konnten Schweinebrüste bei -20°C bis 0 + 1°C im Inneren und bis -1°C, -2°C an der Oberfläche ge­ halten werden, ohne daß irgend ein äußeres Teil oder ein Rand zum Kochen kam. Dieses Ergebnis ist ohne kalte Atmos­ phäre im Ofeninneren unmöglich zu erreichen.
Die Verwendung dieser Öfen in der Lebensmittelindustrie erfordert eine erhöhte Mikrowellenleistung, z. B. 25-100 KW und mehr. Diese Leistungen können mit Frequenzen von 2450 oder 915 MHz durch die Gruppierung mehrerer Generatoren erreicht werden.
Bei einer solchen Vorrichtung bringt die Einstrahlung der durch mehrere Magnetrons erzeugten Wellen technische Probleme mit sich, da die Energie eines Magnetrons von einem anderen absorbiert und auf diese Weise vernichtet werden kann.
Ein anderes Merkmal der Erfindung besteht darin, die Verwendung einer beträchtlichen Anzahl von Magnetrons zu ermöglichen, wobei man die Kopplungsgefahr durch die Verwendung von Moduln gering hält, die eine gerade Anzahl von Mikrowellenquellen der gleichen einheitlichen Leistung umfassen, von denen die eine Hälfte unterhalb und die andere Hälfte oberhalb des Transportbandes angeordnet ist. Ist die Verwendung einer einphasigen Zuleitung möglich, was für nicht über 5 bis 10 KW Mikrowellenleistung hinausgehende Quellen der Fall ist, ist es zweckmäßig, daß die Anzahl der Generatoren pro Modul ein Vielfaches von drei beträgt, um ein Phasengleichgewicht zu erhalten. Dies rechtfertigt das Anschließen von einander benachbarten Magnetrons an verschiedene Phasen, was die Kopplungsgefahr herabsetzt.
Ein solcher Modul oder eine solche Einheit enthält beispielsweise sechs Magnetrons mit 2,5 oder 6 KW Leistung, von denen jedes auf einer außen befestigten und zick-zack- förmig verlaufenden Wellenführung 11 befestigt ist, senk­ recht zur Längsachse des Moduls. Drei der Magnetrons sind unterhalb und drei der Magnetrons sind oberhalb des Mikrowellenhohlraums angeordnet (Fig. 6). Die unterhalb des Transportbandes angeordneten Magnetrons können bei­ spielsweise an die Phasen und den Nulleiter in der Reihen­ folge RTS angeschlossen werden, während man für die oberen Magnetrons die Reihenfolge SRT wählt.
Fig. 3 zeigt einen detaillierten Querschnitt eines solchen Moduls.
Die Mikrowellen werden von den Magnetrons 13 erzeugt und mit Hilfe der Wellenführung 11 sowie der beiden Antennen 14 ins Innere des einen kreuzförmigen Querschnitt aufweisenden Mikrowellentunnels 12 überführt, der aus nicht oxydierbarem Stahl besteht. Eine horizontal um Scharniere 21 zu öffnende Türe 20 erstreckt sich über die gesamte Länge des Moduls. Im geschlossenen Zustand gewährleistet sie durch ihre nicht leitende Oberfläche 22 und das Isoliermaterial 26 eine wärme­ mäßige Abdichtung und durch ihre metallische Vortüre 23, die Wellenfallen 24 und durch die absorbierende Fuge 25 eine Mikro­ wellendichtheit. Ist sie über die gesamte Länge des Moduls geöffnet, wobei über die gesamte Länge des Tunnels keine Ver­ strebung oder Stütze vorhanden ist, ermöglicht sie das Entfernen oder Hochheben des Transportbandes 9 und die leichte Reinigung des genannten Behandlungstunnels bzw. -hohlraumes 16 der einen Teil des Mikrowellentunnels darstellt und sich von diesem jedoch dadurch unterscheidet, daß er von einem Becken oder einer Schale aus für Mikrowellen durchlässigem Material, z. B. aus verstärktem PTFE oder aus Polypropylen, gebildet wird. Klappen 28, deren innere Partie mit einer die Mikrowellen absorbierenden Substanz 29 bedeckt sind, decken die Verbindung zwischen zwei Türen ab, um Verluste und ein Austreten der Innenluft des Ofens zu vermeiden. Die thermische Isolation wird durch drei Wandteile 15, 17, 18 aus zellenförmigem Material mit einem sehr kleinen Absorptionskoeffizienten für Mikrowellen, z. B. aus Polyurethan oder geschäumtem Polystyrol, gewähr­ leistet, die im Inneren des Mikrowellentunnels angeordnet sind, aber jeweils oberhalb der Decke gegen die vertikale Wand und unterhalb des Bodens befestigt sind.
Letzterer trägt das Transportband 9, das aus mit Glasfasern oder einem anderen für Mikrowellen durchlässigen Material verstärktem PTFE besteht und das mit Erhebungen 27 versehen ist, die eine Zirkulation der Luft unterhalb des Behandlungsgutes ermöglichen.
Die in den Fig. 6 und 7 dargestellte Vorrichtung wird dazu verwendet, eine gute Ver­ teilung der Mikrowellenergie im Inneren des Moduls mit sechs Magnetrons sicherzustellen und ein Überhitzen der Ränder von Blöcken einer bestimmten Dicke sowie eine Kopplung zwischen den Strahlern zu vermeiden.
Fig. 6 zeigt einen vertikalen Längsschnitt und die Fig. 7 den Horizontalschnitt eines Moduls mit sechs Magnetrons.
Die Magnetrons 13 sind auf den Wellenführungen 11 be­ festigt (z. B. R 22 besitzt Querschnitt von 54 × 108 mm), die ihrerseits auf feste Weise außen über und unter den Hohlraum 12 mit kreuzförmigem Querschnitt befestigt sind. Bei dem Ausführungsbeispiel sind die Wellenführungen 11 senkrecht zur Längsachse des Mikrowellenhohlraumes 12 angeordnet, sie können jedoch auch schräg mit Bezug auf diese angeordnet sein.
Die von den Magnetrons 13 in die Führungen 11 eingestrahlte Energie wird von den beiden rechtwinkligen Antennen 14 (Fig. 5 und 7) aufgefangen und durch diese in den Tunnel 12 mit kreuzförmigem Querschnitt überführt. Für einen Fachmann ist es bekannt, daß dieses Überleiten auch mit Hilfe eines anderen Antennensystems erfolgen kann, z. B. mit Hilfe eines Querbügels oder mit einfachen Schlitzen.
Metallische Reflektoren 19 sind in Halbdistanz zwischen zwei Reihen von Antennen 14 angeordnet. Mit einer der Höhe der oberen und unteren Arme des Hohlraumes 12 mit kreuzförmigem Querschnitt entsprechenden Höhe verlaufen sie senkrecht zu den oberen und unteren Wänden des Hohl­ raumes 12 und hierbei mit Bezug auf dessen Längsachse leicht schräg. Die von den Antennen 14 ausgestrahlten und den Reflektoren 19 reflektierten Wellen werden von zum Vergleichmäßigen des Feldes dienenden Einrichtungen 31 gestreut, die entlang der Längsachse der unteren und oberen Wände des Mikrowellenhohlraumes zwischen den Reflektoren 19 und der Reihe von Antennen 14 angeordnet sind. Auf diese Weise wird die Kopplung zwischen den Magnetrons genügend reduziert, um eine dauernde und normale Funktion der Vorrichtung zu erhalten.
Die Magnetrons werden des zweiteren zweckmäßigerweise mit Hilfe einphasiger Zuführungen gespeist. Sie sind derart angeschlossen, daß die von der gleichen Phase gespeisten Magnetrons möglichst weit voneinander ent­ fernt sind. Auf diese Weise ist entlang dem Modul das erste Magnetron an die Phase R, das zweite gegenüberliegende an die Phase S und die dritte an die Phase T und so weiter angeschlossen.
Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist in dem kreuzförmigen Querschnitt des Mikrowellentunnels zu sehen. Dies hat den Zweck, die Mikrowellenstrahlung auf den Zentralbereich des Tunnels zu konzentrieren und auf diese Weise die Über­ hitzung der Ränder 32 der tiefgekühlten Blöcke 10 zu ver­ meiden, die, wegen der kreuzförmigen Gestalt des Hohl­ raumes, gegen ein direkte Bestrahlung geschützt sind (Fig. 3).
Um eine zufriedenstellende Wirkung in einem Behandlungs­ hohlraum mit rechteckigem Querschnitt zu erhalten, besitzen die Arme des Kreuzes beispielsweise eine Länge, die 1/5 oder 1/6 der Breite des Behandlungshohlraumes und 1/2 oder 1/3 seiner Höhe entspricht, wobei diese Maßangaben selbstverständlich variiert werden können. Für einen Hohlraum mit einem Querschnitt von 500 × 250 mm können die Arme des Kreuzes beispielsweise eine Länge von 80 bis 100 mm besitzen.
Um eine leichte Reinigung des Behandlungshohlraumes und ein leichtes Entfernen des Transportbandes zu er­ möglichen, besitzt der Tunnel eine schwanenhalsförmige Gestalt, d. h. der Tunnel ist über seine gesamte Länge zum Öffnen ausgebildet und entlang der gesamten Öffnung ohne Streben.
Der Aufbau der Vorrichtung aus Moduln und ihre große Länge erlauben es nicht, eine einzige Türe vorzusehen. Eine solche wäre zu schwer für die Handhabung und ihre aufgrund von im Hohlrauminneren möglichen Temperatur­ schwankungen von -40°C bis 100°C auftretenden Ab­ messungsänderungen würden schwierig zu lösende technische Proleme mit sich bringen.
Der Tunnel ist mit einer einzigen Türe pro Modul ausgestattet, die Fig. 8 im Schnitt zeigt.
Sie ist derart ausgestaltet, daß sie folgenden Anforderungen genügt:
  • a) Aufgrund der isolierenden Vortüre 22 aus Kunststoff­ material, z. B. aus PTFE, und aufgrund der isolierenden Aufschäumung 26, z. B. aus geschäumten Polystyrol, besitzt sie eine wärmeisolierende Wirkung.
  • b) Aufgrund der herkömmlichen Wellenfallen 24, die einen Bereich der metallischen Vortüre 23 darstellen, sowie aufgrund der isolierenden Fugen 25 besitzt sie eine Mikrowellendichtheit. Sowohl die Wellenfallen 24 als auch die Fugen befinden sich nur an den Längsrändern der Türe und gelangen zur Anlage gegen die metallischen Einfassungen 32 des Mikrowellenhohlraumes. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Türen ist ein Zwischenraum von einigen Millimetern vorhanden, um eine mögliche Dilatation zu ermöglichen.
  • c) eine mechanische Nachgiebigkeit, die zum Zulassen der Abmesserungsänderungen aufgrund von Dilatationserschei­ nungen ohne nennenswerte Deformation unbedingt notwendig ist, kann die Ursache für wesentliche Mikrowellen­ verluste sein. Daher wird die äußere Türe von drei Längsteilen 33, 34 und 35 gebildet, von denen das mittlere Längsteil 34 einen eine transversale Nach­ giebigkeit verleihenden rechteckigen kastenförmigen Querschnitt besitzt, während die die Wellenfallen tragende Vortüre frei steht, um sich aufgrund ihrer Montage mit Hilfe von Gleitführungen 36 auf von den vertikalen Vorsprüngen der Längsteile 33 und 35 ge­ bildeten Schienen 37 in Längsrichtung ausdehnen zu können.
Schließlich besteht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung darin, daß die Wärme- und Mikrowellendichtheit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Türen durch eine Klappe 28 sicher­ gestellt ist, die beidseitig auf symmetrische Weise auf den beiden Türen sitzt und diese über ihre gesamte Höhe und über eine Breite von etwa 100 mm bedeckt. Das Innere der Klappe ist mit einer Substanz 29 versehen, die die Mikro­ wellen absorbiert. Diese Klappen sind an Scharnieren 21 be­ festigt, an denen auch die Türen 28 selbst sitzen können. Eine an der Klappe 28 um ihre Achse 21 befestigte starke Feder 30 ermöglicht das Kompensieren eines großen Teils des Gewichts der Türen und erleichtert auf diese Weise deren Handhabung beträchtlich.

Claims (14)

1. Mikrowellenbetriebener Tunnelofen zum Behandeln von Le­ bensmitteln in einer vorgebbaren Atmosphäre, mit einem in einem Mikrowellenhohlraum angeordneten, länglich ausgebildeten, glatte innere Flächen aufweisenden, wärmeisolierten Behandlungshohl­ raum, durch den ein Transportband geführt ist, und mit einer Eingangs- und Ausgangsschleuse zum Absorbieren von Mikro­ wellen an den beiden Stirnseiten des Mikrowellenhohlraums, dadurch gekennzeichnet,
daß der Tunnelofen aus einzelnen, je­ weils gleichen Modulen (3) zusammensetzbar ist,
daß jedes Modul (3) mindestens ein Magnetron (13) aufweist, das in hori­ zontal angeordnete Wellenführungen (11) ausstrahlt, die zick­ zackförmig, senkrecht oder schräg in bezug auf die Längsachse des Mikrowellenhohlraums (12) über und unter diesem befestigt sind und von dort aus in den Behandlungshohlraum (16) einwirken, und
daß der Behandlungshohlraum (16) den Querschnitt eines liegenden "U" aufweist, dessen seitliche, frei nach außen weisende Öffnung sich über die gesamte Längsseite des Moduls (3) erstreckt und durch wenigstens eine, mit isolierenden und Mikrowellen absorbierenden Materialien versehene Tür (20) verschließbar ist, so daß auch bei mehreren verwendeten Modulen (3) die gesamte Längsseite des durch die Behandlungshohlräume (16) gebildeten Tunnels öffenbar ist.
2. Tunnelofen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behandlungshohlraum (16) von drei fortlaufenden und zum Inneren hinten glatten Wänden aus für Mikrowellen durchlässigen, wärmbeständigen, nicht toxischen Materialien gebildet wird.
3. Tunnelofen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenflächen der Wände mit einer thermischen und gleich­ falls für Mikrowellen durchlässigen Isolation (15, 17, 18) bedeckt sind.
4. Tunnelofen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mikrowellenenergie in den Mikrowellenhohlraum (12) mit Hilfe einer geraden Anzahl von Wellenführungen (11) und mit Hilfe von wenigstens zwei Antennen (14) und/oder zwei die Hohl­ raumwände durchdringenden Schlitzen pro Wellenführung (11) überführt wird, wobei jede auf der gleichen Seite des Hohl­ raumes (12) angeordnete Reihe von Antennen (14) oder Schlitzen von der anderen durch einen Reflektor (19) und/oder mindestens eine Wellenstreueinrichtung (31) getrennt ist.
5. Tunnelofen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Reflektoren (19) senkrecht zu den Hohlraumwänden und senk­ recht oder schräg mit Bezug auf die Längsachse des Hohlraumes (12) in mittlerer Distanz zwischen den Achsen der Antennen- oder Schlitzlinien befestigt sind.
6. Tunnelofen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Achsen der Wellenstreueinrichtungen (31) die Wände des Mikro­ wellenhohlraums (12) durchdringen und die Wellenstreueinrich­ tungen (31) zu jeder Seite jeder Antennen- oder Schlitzlinie zwischen diesen und den Reflektoren (19) auf der Längsachse des Hohlraumes (12) angeordnet sind und sich paarweise sym­ metrisch mit Bezug auf das Transportband (9) gegenüberliegen.
7. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die ihre Energie in aufeinander­ folgenden Wellenführungen (11) einstrahlende Magnetrone (13) von an aufeinanderfolgenden Phasen angeschlossenen Zuführungen, z. B. SRT für die oberen und RTS für die unteren Führungen, gespeist werden.
8. Tunnelofen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Magnetrone (13) eines Moduls ein Mehrfaches von drei beträgt.
9. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Mikrowellenhohlraum (12) einen kreuzförmigen Querschnitt besitzt.
10. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Außenflächen der Tür (20) von mindestens drei parallelen Längsteilen (33, 34, 35) gebildet wird, die ihr eine transversale Nachgiebigkeit verleihen, und daß eine entlang ihrer beiden Längsseiten mit herkömmlichen λ/4-Wellenfallen (24) und mit einer oberen und einer unteren absorbierenden, parallel zu den Wellenfallen (24) und außer­ halb von diesen verlaufenden Fuge (25) ausgestattete Vortüre, mit Hilfe einer nachgiebigen Befestigung durch Gleitführungen (36) und Schienen (37) an Ort und Stelle gehalten wird, um sich frei ausdehnen oder zusammenziehen zu können.
11. Tunnelofen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die einen Mikrowellenabschluß bildende metallische Vortüre (23) von einer dünnen, thermisch isolierenden Platte (22) bedeckt ist.
12. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß zur Mikrowellenabdichtung jeweils zwischen zwei Türen (20) eine Klappe (28) angebracht ist, die eine gemeinsame Achse (21) mit Türen besitzt und diese sym­ metrisch über ihre gesamte Höhe bedeckt, wobei die innere Oberfläche der Klappe (28) mit einer die Mikrowellen absor­ bierenden Substanz (29) bedeckt ist und wobei ihre Achse (21) mit einer starken Feder (30) versehen ist, die einen großen Teil des Gewichts der Türen (20) kompensiert.
13. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der aus Modulen (3) zusammenge­ setzte Tunnelofen eingangsseitig und ausgangsseitig einen Eingangsmaschinenmodul (1) und einen Ausgangsmaschinenmodul (7) aufweist, die Rollen des Transportbandes (9) und einen zugehörigen Antriebsmotor aufnehmen, daß die Eingangs- und Ausgangsschleusen (2) jeweils einerseits von einem der Maschinen­ modulen (1, 7) und andererseits vom angrenzenden Modul (3) getragen werden und daß ein Luft- oder Gaskonditionierungs­ system angebracht ist, das sich aus Zufuhr- und Ansaugkanälen (5, 6) zusammensetzt, zwischen denen sich, ein Austauscher (4) und ein Ventilator befinden.
14. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die mit Magnetronen (13) versehenen Modulen (3) von Sockeln (8) getragen werden, die den Durch­ gang des Transportbandes (9) ermögichende Ausnehmungen auf­ weisen.
DE19762642152 1975-10-09 1976-09-20 Tunnelofen Granted DE2642152A1 (de)

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