DE2642152C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen mikrowellenbetriebenen Tunnel
ofen zum Behandeln von Lebensmitteln in einer vorgebbaren
Atmosphäre, mit einem in einem Mikrowellenhohlraum ange
ordneten, länglich ausgebildeten, glatte innere Flächen auf
weisenden, wärmeisolierten Behandlungshohlraum, durch den
ein Transportband geführt ist, und mit einer Eingangs- und
Ausgangsschleuse zum Absorbieren von Mikrowellen an den
beiden Stirnseiten des Mikrowellenhohlraums.
Ein derartier, aus der US-PS 39 09 574 bekannter Tunnelofen
besteht aus einem einzigen Mikrowellenteil, dem zu beiden
Seiten eine Eingangs- bzw. Ausgangsschleuse angefügt ist.
Die Mikrowellen werden dem Mikrowellenteil in nicht näher
dargestellter Weise durch oben und an einer Seite angebrachte
Öffnungen zugeführt. Dieser bekannte Tunnelofen weist eine
Reihe von Nachteilen auf: Durch den geschlossenen Aufbau
erweist sich die Reinigung des Behandlungsraumes für die
Lebensmittel als sehr schwierig und aufwendig, da gerade
bei Lebensmitteln in bezug auf die Hygiene regelmäßige sorg
fältige Reinigungen erforderlich sind. Beim Reinigen oder
Auswechseln des Transportbandes muß dieses infolge des ge
schlossenen Aufbaus aufgetrennt werden. Die Länge des Tunnel
ofens kann nicht nachträglich variiert werden, und bei einem
sehr langen Tunnelofen ergeben sich zudem Transportschwierig
keiten. Maßnahmen zur Erreichung einer möglichst gleich
mäßigen Mikrowellenbestrahlung zur Verminderung unregelmäßiger
Erhitzung sind nicht vorgesehen.
Aus der DE-OS 19 47 738 ist ein Mikrowellenofen mit oberhalb
und unterhalb des Mikrowellenhohlraums angeordneten Mikro
wellengeneratoren bekannt, die direkt - ohne dazwischen
liegende Wellenführungen - in den Hohlraum einstrahlen. Wegen
der großen Bauhöhe eignet sich diese Anordnung nicht für
einen modularen Aufbau. Seitliche Öffnungen zum Reinigen und
Herausnehmen des Förderbandes sind nicht vorgesehen.
In der US-PS 32 63 052 ist ein Mikrowellenofen beschrieben,
der Abschirmungen zwischen den Einkoppelstellen aufweist,
jedoch keine Maßnahmen zur Erzielung einer schnellen und
leichten Reinigung, eines variablen Aufbaus und einer gleich
mäßigen Mikrowellenbestrahlung erkennen läßt.
Schließlich ist in der DE-OS 18 02 742 ein Mikrowellenofen
beschrieben, der seitliche Türen, z. B. für Wartungsarbeiten
aufweist. Diese Türen sind jedoch durch Stege voneinander
getrennt, so daß eine Reinigung des Innenraums und des Trans
portbandes erschwert ist. Darüber hinaus muß dieses Transport
band zum Herausnehmen in aufwendiger Weise aufgetrennt werden.
Eine nachträgliche Variation der Länge des Tunnelofens
ist nicht mögich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen mikro
wellenbetriebenen Tunnelofen zu schaffe, der schnell und
leicht gereinigt werden kann, variabel im Aufbau und leicht
transportabel ist und eine gleichmäßige Bestrahlung mit Mikro
wellen gestattet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Tunnelofen aus einzelnen, jeweils gleichen Modulen zusammen
setzbar ist, daß jedes Modul mindestens ein Magnetron auf
weist, das in horizontal angeordnete Wellenführungen aus
strahlt, die zickzackförmig, senkrecht oder schräg in bezug
auf die Längsachse des Mikrowellenhohlraums über und unter
diesem befestigt sind und von dort aus in den Behandlungs
hohlraum einwirken, und daß der Behandlungshohlraum den Quer
schnitt eines liegenden "U" aufweist, dessen seitliche, frei
nach außen weisende Öffnung sich über die gesamte Längsseite
des Moduls erstreckt und durch wenigstens eine, mit iso
lierenden und Mikrowellen absorbierenden Materialien versehene,
vorzugsweise aufklappbar ausgebildete Tür verschließbar ist,
so daß auch bei mehreren verwendeten Modulen die gesamte
Längsseite des durch die Behandlungshohlräume gebildeten Tun
nels öffenbar ist.
Nach dem Öffnen der seitlichen Tür kann das Transportband
leicht und ohne Auftrennung herausgenommen und gereinigt
werden, wobei gleichzeitig durch die sich bildende durch
gehende Öffnung ein einfaches Reinigen des Behandlungshohl
raums möglich ist. Dabei können die einzelnen Module auch
schnell ausgebaut und getrennt gereinigt werden. Durch diesen
modularen Aufbau und die leichte Zerlegbarkeit kann der
Tunnelofen beim Transport schnell zerlegt und wieder zusammen
gesetzt werden. Seine Länge kann durch die Zahl der ver
wendeten Module auf einfache Weise variiert werden. Durch
die Einstrahlung von Mikrowellen von oben und unten ergibt
sich eine gleichmäßige Bestrahlung der zu behandelnden Lebens
mittel, wobei infolge der Zuführung der Mikrowellen über
Wellenführungen alle Magnetrone auf einer Seite des Tunnel
ofens in platzsparender Weise angebracht werden können.
Diese leichte Reinigungsmöglichkeit ist besonders bei modu
larem Aufbau von großer Bedeutung, da sich bei diesem Ver
unreinigungen an den Schnittstellen bilden könnten. Auch
bei großer Länge des Tunnelofens durch Zusammenfügung einer
großen Zahl von Modulen ist noch eine gleichmäßige Erhitzung
von zu behandelnden Lebensmitteln möglich.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserung des im Anspruch
1 angegebenen Tunnelofens möglich.
Durch die Bedeckung der Außenflächen der Wände mit einer
thermischen und gleichfalls für Mikrowellen durchlässigen
Isolation ist auch die Verwendung von warmen oder kalten Gasen
als Wärme- oder Kältequellen möglich, je nach den Erforder
nissen des ins Auge gefaßten industriellen Prozesses, z. B.
Warmluft zum Kochen, abgekühlte Luft zum Auftauen oder inerte
Gase für den Fall, daß eine Oberflächenoxidation zu befürchten
ist. Zu diesem Zweck ist auch die eine Mikrowellenabschluß
bildende metallische Vortüre von einer dünnen, thermisch
isolierenden Platte bedeckt.
Eine gute Mikrowellenabdichtung wird dadurch erreicht, daß
jeweils zwischen zwei Türen eine Klappe angebracht ist, die
eine gemeinsame Achse mit den Türen besitzt und diese sym
metrisch über ihre gesamte Höhe bedeckt, wobei die innere
Oberfläche der Klappe mit einer die Mikrowellen absorbierenden
Substanz bedeckt ist und wobei ihre Achse mit einer starken
Feder versehen ist, die einen großen Teil des Gewichtes der
Türen kompensiert.
Durch die Maßnahmen insbesondere der Ansprüche 4 bis 9 ist
eine besonders gleichmäßige Erhitzung von Lebensmitten
auf dem Transportband möglich. Die zur Energiequelle hin ge
richteten Bereiche und die äußeren Bereiche der Lebensmittel
haben nämlich die Tendenz, sich stärker als die übrigen
Bereiche zu erhitzen. Durch die angegebenen Maßnahmen sind die
Ränder der Lebensmittel der Mikrowellenbestrahlung weniger
ausgesetzt und die Einstrahlung nur von einer Seite her wird
vermieden. Die Gefahr einer übermäßigen Koppelung zwischen
den Energiequellen und einer Überhitzung der Ränder der zu
behandenden Blöcke kann dadurch vermieden werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand
der Zeichnung näher erläutert
Es zeigt
Fig. 1 eine Gesamtansicht des Tunnelofens,
Fig. 2 u. 3 einen Mikrowellenmodul im Schnitt,
Fig. 4 eine Ansicht gemäß dem Pfeil F in Fig. 3,
Fig. 5 eine Detaildarstellung des in Fig. 3 dargestellten
Mikrowellenmoduls im Schnitt entlang der Linie A-A,
Fig. 6 den Längsschnitt eines Mikrowellenmoduls,
Fig. 7 den Horizontalschnitt eines Mikrowellenmoduls
und
Fig. 8 eine Einzelheit der Anordnung gemäß Fig. 3 in
vergrößerter Darstellung.
Die Vorrichtung enthält einen Eingangsmaschinenblock 1
und einen Ausgangsmaschinenblock 7, die die Eingangs-
und Ausgangsschleusen 2 tragen, auf C-förmigen
Sockeln 8 lagernde Mikrowellenmoduln 3, einen Temperatur
austauscher 4, Luftführungskanäle 5 und 6 sowie ein Trans
portband 9.
Bei einem ersten beispielhaften und nicht einschränkenden
Ausführungsbeispiel wird der Tunnelofen zum Auftauen von
tiefgekühlten Fischblöcken 10 verwendet. Um ein Überhitzen
der senkrecht zur Bandachse verlaufenden Ränder zu ver
meiden, berühren sich die Blöcke 10 zur Bildung einer
fortlaufenden Beschickung. Gemäß einem Merkmal der Erfindung
wird jeder Block 10 aufeinanderfolgend von unten und von
oben her bestrahlt, wobei die Mikrowellen über Wellen
führungen 11, die zick-zack-förmig ober- und unterhalb
des Transportbandes 9 angeordnet sind, zugeführt werden.
Gleichzeitig wird sehr kalte Luft von -20°C bis -40°C
quer zum Kanal 5 geblasen und entlang der Blöcke 10 und
quer zum Kanal 6 angesaugt, um quer zu dem Austauscher 4
und dem Kanal 5 wieder in den Tunnel eingeführt zu werden.
Wegen dieser Zurückführung bleiben die Energiekosten zur
niedrigen und konstanten Temperaturhaltung der Kaltluft
minimal.
Die Verwendung eines Kaltluftstromes verbessert merklich
die Temperaturverteilung in dem Block am Ausgang des
Tunnels. Der Kaltluftstrom begrenzt nämlich ein "Durchgehen
der Temperatur" genanntes Phänomen in den Bereichen des
Blocks, die als erste zu schmelzen beginnen. Einem Fachmann
ist es bekannt, daß ein Lebensmittel um so mehr Mikrowellen
absorbiert, je mehr es sich seinem Schmelzpunkt nähert.
Man kann auf diese Weise Wasser in Eis kochen, wobei jenes
bis zu 100mal mehr Energie absorbiert. Die Ränder, die Be
reiche mit sehr kleinen Abmessungen oder die Oberfläche
des aufzutauenden Produktes besitzen also die Tendenz,
sich weiter aufzuheizen und sogar zu kochen, bevor der Kern
aufgetaut ist. Diese Überhitzung ist nicht nur als solche
schädlich, sie verschwendet auch die zum Auftauen bestimmte
Mikrowellenenergie.
Aufgrund der aufeinanderfolgenden und in zwei Richtungen
erfolgenden Bestrahlung, die gemäß der Erfindung mit einer
durch einen Kaltluftstrom erfolgenden Oberflächenkühlung
kombiniert ist, können die äußeren Oberflächen des
Produktes bei tieferen Temperaturen gehalten werden,
was für das Eindringen der Mikrowellen und eine bessere
Temperaturverteilung sehr vorteihaft ist.
Zum Beispiel konnten Schweinebrüste bei -20°C bis 0 + 1°C
im Inneren und bis -1°C, -2°C an der Oberfläche ge
halten werden, ohne daß irgend ein äußeres Teil oder ein
Rand zum Kochen kam. Dieses Ergebnis ist ohne kalte Atmos
phäre im Ofeninneren unmöglich zu erreichen.
Die Verwendung dieser Öfen in der Lebensmittelindustrie
erfordert eine erhöhte Mikrowellenleistung, z. B. 25-100 KW
und mehr. Diese Leistungen können mit Frequenzen von 2450
oder 915 MHz durch die Gruppierung mehrerer Generatoren
erreicht werden.
Bei einer solchen Vorrichtung bringt die Einstrahlung
der durch mehrere Magnetrons erzeugten Wellen technische
Probleme mit sich, da die Energie eines Magnetrons von
einem anderen absorbiert und auf diese Weise vernichtet
werden kann.
Ein anderes Merkmal der Erfindung besteht darin, die
Verwendung einer beträchtlichen Anzahl von Magnetrons
zu ermöglichen, wobei man die Kopplungsgefahr durch die
Verwendung von Moduln gering hält, die eine gerade Anzahl
von Mikrowellenquellen der gleichen einheitlichen Leistung
umfassen, von denen die eine Hälfte unterhalb und die andere
Hälfte oberhalb des Transportbandes angeordnet ist. Ist
die Verwendung einer einphasigen Zuleitung möglich, was
für nicht über 5 bis 10 KW Mikrowellenleistung hinausgehende
Quellen der Fall ist, ist es zweckmäßig, daß die Anzahl der
Generatoren pro Modul ein Vielfaches von drei beträgt,
um ein Phasengleichgewicht zu erhalten. Dies rechtfertigt
das Anschließen von einander benachbarten Magnetrons an
verschiedene Phasen, was die Kopplungsgefahr herabsetzt.
Ein solcher Modul oder eine solche Einheit enthält
beispielsweise sechs Magnetrons mit 2,5 oder 6 KW Leistung,
von denen jedes auf einer außen befestigten und zick-zack-
förmig verlaufenden Wellenführung 11 befestigt ist, senk
recht zur Längsachse des Moduls. Drei der Magnetrons sind
unterhalb und drei der Magnetrons sind oberhalb des
Mikrowellenhohlraums angeordnet (Fig. 6). Die unterhalb
des Transportbandes angeordneten Magnetrons können bei
spielsweise an die Phasen und den Nulleiter in der Reihen
folge RTS angeschlossen werden, während man für die oberen
Magnetrons die Reihenfolge SRT wählt.
Fig. 3 zeigt einen detaillierten Querschnitt eines
solchen Moduls.
Die Mikrowellen werden von den Magnetrons 13 erzeugt und
mit Hilfe der Wellenführung 11 sowie der beiden Antennen
14 ins Innere des einen kreuzförmigen Querschnitt aufweisenden
Mikrowellentunnels 12 überführt, der aus nicht oxydierbarem
Stahl besteht. Eine horizontal um Scharniere 21 zu öffnende
Türe 20 erstreckt sich über die gesamte Länge des Moduls.
Im geschlossenen Zustand gewährleistet sie durch ihre nicht
leitende Oberfläche 22 und das Isoliermaterial 26 eine wärme
mäßige Abdichtung und durch ihre metallische Vortüre 23, die
Wellenfallen 24 und durch die absorbierende Fuge 25 eine Mikro
wellendichtheit. Ist sie über die gesamte Länge des Moduls
geöffnet, wobei über die gesamte Länge des Tunnels keine Ver
strebung oder Stütze vorhanden ist, ermöglicht sie das Entfernen
oder Hochheben des Transportbandes 9 und die leichte Reinigung
des genannten Behandlungstunnels bzw. -hohlraumes 16 der einen
Teil des Mikrowellentunnels darstellt und sich von diesem
jedoch dadurch unterscheidet, daß er von einem Becken oder
einer Schale aus für Mikrowellen durchlässigem Material, z. B.
aus verstärktem PTFE oder aus Polypropylen, gebildet wird.
Klappen 28, deren innere Partie mit einer die Mikrowellen
absorbierenden Substanz 29 bedeckt sind, decken die Verbindung
zwischen zwei Türen ab, um Verluste und ein Austreten der
Innenluft des Ofens zu vermeiden. Die thermische Isolation
wird durch drei Wandteile 15, 17, 18 aus zellenförmigem
Material mit
einem sehr kleinen Absorptionskoeffizienten für Mikrowellen,
z. B. aus Polyurethan oder geschäumtem Polystyrol, gewähr
leistet, die im Inneren des Mikrowellentunnels angeordnet
sind, aber jeweils oberhalb der Decke gegen die vertikale
Wand und unterhalb des Bodens befestigt sind.
Letzterer trägt das Transportband 9, das aus mit Glasfasern
oder einem anderen für Mikrowellen durchlässigen Material
verstärktem PTFE besteht und das mit Erhebungen 27
versehen ist, die eine Zirkulation der Luft unterhalb
des Behandlungsgutes ermöglichen.
Die in den Fig. 6 und 7
dargestellte Vorrichtung wird dazu verwendet, eine gute Ver
teilung der Mikrowellenergie im Inneren des Moduls mit
sechs Magnetrons sicherzustellen und ein Überhitzen der
Ränder von Blöcken einer bestimmten Dicke sowie eine
Kopplung zwischen den Strahlern zu vermeiden.
Fig. 6 zeigt einen vertikalen Längsschnitt und die Fig. 7
den Horizontalschnitt eines Moduls mit sechs Magnetrons.
Die Magnetrons 13 sind auf den Wellenführungen 11 be
festigt (z. B. R 22 besitzt Querschnitt von 54 × 108 mm),
die ihrerseits auf feste Weise außen über und unter
den Hohlraum 12 mit kreuzförmigem Querschnitt befestigt sind.
Bei dem Ausführungsbeispiel sind die Wellenführungen 11
senkrecht zur Längsachse des Mikrowellenhohlraumes 12
angeordnet, sie können jedoch auch schräg mit Bezug auf
diese angeordnet sein.
Die von den Magnetrons 13 in die Führungen 11 eingestrahlte
Energie wird von den beiden rechtwinkligen Antennen 14
(Fig. 5 und 7) aufgefangen und durch diese in den Tunnel 12
mit kreuzförmigem Querschnitt überführt. Für einen Fachmann
ist es bekannt, daß dieses Überleiten auch mit Hilfe eines
anderen Antennensystems erfolgen kann, z. B. mit Hilfe eines
Querbügels oder mit einfachen Schlitzen.
Metallische Reflektoren 19 sind in Halbdistanz zwischen
zwei Reihen von Antennen 14 angeordnet. Mit einer der
Höhe der oberen und unteren Arme des Hohlraumes 12 mit
kreuzförmigem Querschnitt entsprechenden Höhe verlaufen
sie senkrecht zu den oberen und unteren Wänden des Hohl
raumes 12 und hierbei mit Bezug auf dessen Längsachse
leicht schräg. Die von den Antennen 14 ausgestrahlten
und den Reflektoren 19 reflektierten Wellen werden von
zum Vergleichmäßigen des Feldes dienenden Einrichtungen 31
gestreut, die entlang der Längsachse der unteren und
oberen Wände des Mikrowellenhohlraumes zwischen
den Reflektoren 19 und der Reihe von Antennen 14
angeordnet sind. Auf diese Weise wird die Kopplung
zwischen den Magnetrons genügend reduziert, um eine
dauernde und normale Funktion der Vorrichtung zu erhalten.
Die Magnetrons werden des zweiteren zweckmäßigerweise
mit Hilfe einphasiger Zuführungen gespeist. Sie sind
derart angeschlossen, daß die von der gleichen Phase
gespeisten Magnetrons möglichst weit voneinander ent
fernt sind. Auf diese Weise ist entlang dem Modul das
erste Magnetron an die Phase R, das zweite gegenüberliegende
an die Phase S und die dritte an die Phase T und so weiter
angeschlossen.
Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist in dem kreuzförmigen
Querschnitt des Mikrowellentunnels zu sehen. Dies hat
den Zweck, die Mikrowellenstrahlung auf den Zentralbereich
des Tunnels zu konzentrieren und auf diese Weise die Über
hitzung der Ränder 32 der tiefgekühlten Blöcke 10 zu ver
meiden, die, wegen der kreuzförmigen Gestalt des Hohl
raumes, gegen ein direkte Bestrahlung geschützt sind
(Fig. 3).
Um eine zufriedenstellende Wirkung in einem Behandlungs
hohlraum mit rechteckigem Querschnitt zu erhalten,
besitzen die Arme des Kreuzes beispielsweise eine Länge,
die 1/5 oder 1/6 der Breite des Behandlungshohlraumes
und 1/2 oder 1/3 seiner Höhe entspricht, wobei diese
Maßangaben selbstverständlich variiert werden können.
Für einen Hohlraum mit einem Querschnitt von 500 × 250 mm
können die Arme des Kreuzes beispielsweise eine Länge von
80 bis 100 mm besitzen.
Um eine leichte Reinigung des Behandlungshohlraumes
und ein leichtes Entfernen des Transportbandes zu er
möglichen, besitzt der Tunnel eine schwanenhalsförmige
Gestalt, d. h. der Tunnel ist über seine gesamte Länge
zum Öffnen ausgebildet und entlang der gesamten Öffnung
ohne Streben.
Der Aufbau der Vorrichtung aus Moduln und ihre große
Länge erlauben es nicht, eine einzige Türe vorzusehen.
Eine solche wäre zu schwer für die Handhabung und ihre
aufgrund von im Hohlrauminneren möglichen Temperatur
schwankungen von -40°C bis 100°C auftretenden Ab
messungsänderungen würden schwierig zu lösende technische
Proleme mit sich bringen.
Der Tunnel ist mit einer einzigen
Türe pro Modul ausgestattet, die Fig. 8 im Schnitt zeigt.
Sie ist derart ausgestaltet, daß sie folgenden Anforderungen
genügt:
- a) Aufgrund der isolierenden Vortüre 22 aus Kunststoff material, z. B. aus PTFE, und aufgrund der isolierenden Aufschäumung 26, z. B. aus geschäumten Polystyrol, besitzt sie eine wärmeisolierende Wirkung.
- b) Aufgrund der herkömmlichen Wellenfallen 24, die einen Bereich der metallischen Vortüre 23 darstellen, sowie aufgrund der isolierenden Fugen 25 besitzt sie eine Mikrowellendichtheit. Sowohl die Wellenfallen 24 als auch die Fugen befinden sich nur an den Längsrändern der Türe und gelangen zur Anlage gegen die metallischen Einfassungen 32 des Mikrowellenhohlraumes. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Türen ist ein Zwischenraum von einigen Millimetern vorhanden, um eine mögliche Dilatation zu ermöglichen.
- c) eine mechanische Nachgiebigkeit, die zum Zulassen der Abmesserungsänderungen aufgrund von Dilatationserschei nungen ohne nennenswerte Deformation unbedingt notwendig ist, kann die Ursache für wesentliche Mikrowellen verluste sein. Daher wird die äußere Türe von drei Längsteilen 33, 34 und 35 gebildet, von denen das mittlere Längsteil 34 einen eine transversale Nach giebigkeit verleihenden rechteckigen kastenförmigen Querschnitt besitzt, während die die Wellenfallen tragende Vortüre frei steht, um sich aufgrund ihrer Montage mit Hilfe von Gleitführungen 36 auf von den vertikalen Vorsprüngen der Längsteile 33 und 35 ge bildeten Schienen 37 in Längsrichtung ausdehnen zu können.
Schließlich besteht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung
darin, daß die Wärme- und Mikrowellendichtheit zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Türen durch eine Klappe 28 sicher
gestellt ist, die beidseitig auf symmetrische Weise auf
den beiden Türen sitzt und diese über ihre gesamte Höhe und
über eine Breite von etwa 100 mm bedeckt. Das Innere der
Klappe ist mit einer Substanz 29 versehen, die die Mikro
wellen absorbiert. Diese Klappen sind an Scharnieren 21 be
festigt, an denen auch die Türen 28 selbst sitzen können.
Eine an der Klappe 28 um ihre Achse 21 befestigte starke
Feder 30 ermöglicht das Kompensieren eines großen Teils
des Gewichts der Türen und erleichtert auf diese Weise
deren Handhabung beträchtlich.
Claims (14)
1. Mikrowellenbetriebener Tunnelofen zum Behandeln von Le
bensmitteln in einer vorgebbaren Atmosphäre, mit einem in einem
Mikrowellenhohlraum angeordneten, länglich ausgebildeten, glatte
innere Flächen aufweisenden, wärmeisolierten Behandlungshohl
raum, durch den ein Transportband geführt ist, und mit einer
Eingangs- und Ausgangsschleuse zum Absorbieren von Mikro
wellen an den beiden Stirnseiten des Mikrowellenhohlraums,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Tunnelofen aus einzelnen, je weils gleichen Modulen (3) zusammensetzbar ist,
daß jedes Modul (3) mindestens ein Magnetron (13) aufweist, das in hori zontal angeordnete Wellenführungen (11) ausstrahlt, die zick zackförmig, senkrecht oder schräg in bezug auf die Längsachse des Mikrowellenhohlraums (12) über und unter diesem befestigt sind und von dort aus in den Behandlungshohlraum (16) einwirken, und
daß der Behandlungshohlraum (16) den Querschnitt eines liegenden "U" aufweist, dessen seitliche, frei nach außen weisende Öffnung sich über die gesamte Längsseite des Moduls (3) erstreckt und durch wenigstens eine, mit isolierenden und Mikrowellen absorbierenden Materialien versehene Tür (20) verschließbar ist, so daß auch bei mehreren verwendeten Modulen (3) die gesamte Längsseite des durch die Behandlungshohlräume (16) gebildeten Tunnels öffenbar ist.
daß der Tunnelofen aus einzelnen, je weils gleichen Modulen (3) zusammensetzbar ist,
daß jedes Modul (3) mindestens ein Magnetron (13) aufweist, das in hori zontal angeordnete Wellenführungen (11) ausstrahlt, die zick zackförmig, senkrecht oder schräg in bezug auf die Längsachse des Mikrowellenhohlraums (12) über und unter diesem befestigt sind und von dort aus in den Behandlungshohlraum (16) einwirken, und
daß der Behandlungshohlraum (16) den Querschnitt eines liegenden "U" aufweist, dessen seitliche, frei nach außen weisende Öffnung sich über die gesamte Längsseite des Moduls (3) erstreckt und durch wenigstens eine, mit isolierenden und Mikrowellen absorbierenden Materialien versehene Tür (20) verschließbar ist, so daß auch bei mehreren verwendeten Modulen (3) die gesamte Längsseite des durch die Behandlungshohlräume (16) gebildeten Tunnels öffenbar ist.
2. Tunnelofen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Behandlungshohlraum (16) von drei fortlaufenden und zum
Inneren hinten glatten Wänden aus für Mikrowellen durchlässigen,
wärmbeständigen, nicht toxischen Materialien gebildet wird.
3. Tunnelofen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Außenflächen der Wände mit einer thermischen und gleich
falls für Mikrowellen durchlässigen Isolation (15, 17, 18)
bedeckt sind.
4. Tunnelofen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mikrowellenenergie in den Mikrowellenhohlraum (12) mit
Hilfe einer geraden Anzahl von Wellenführungen (11) und mit
Hilfe von wenigstens zwei Antennen (14) und/oder zwei die Hohl
raumwände durchdringenden Schlitzen pro Wellenführung (11)
überführt wird, wobei jede auf der gleichen Seite des Hohl
raumes (12) angeordnete Reihe von Antennen (14) oder Schlitzen
von der anderen durch einen Reflektor (19) und/oder mindestens
eine Wellenstreueinrichtung (31) getrennt ist.
5. Tunnelofen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Reflektoren (19) senkrecht zu den Hohlraumwänden und senk
recht oder schräg mit Bezug auf die Längsachse des Hohlraumes
(12) in mittlerer Distanz zwischen den Achsen der Antennen-
oder Schlitzlinien befestigt sind.
6. Tunnelofen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
Achsen der Wellenstreueinrichtungen (31) die Wände des Mikro
wellenhohlraums (12) durchdringen und die Wellenstreueinrich
tungen (31) zu jeder Seite jeder Antennen- oder Schlitzlinie
zwischen diesen und den Reflektoren (19) auf der Längsachse
des Hohlraumes (12) angeordnet sind und sich paarweise sym
metrisch mit Bezug auf das Transportband (9) gegenüberliegen.
7. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die ihre Energie in aufeinander
folgenden Wellenführungen (11) einstrahlende Magnetrone (13)
von an aufeinanderfolgenden Phasen angeschlossenen Zuführungen,
z. B. SRT für die oberen und RTS für die unteren Führungen,
gespeist werden.
8. Tunnelofen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Anzahl der Magnetrone (13) eines Moduls ein Mehrfaches von
drei beträgt.
9. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Mikrowellenhohlraum (12) einen
kreuzförmigen Querschnitt besitzt.
10. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Außenflächen der Tür (20) von
mindestens drei parallelen Längsteilen (33, 34, 35) gebildet
wird, die ihr eine transversale Nachgiebigkeit verleihen, und
daß eine entlang ihrer beiden Längsseiten mit herkömmlichen
λ/4-Wellenfallen (24) und mit einer oberen und einer unteren
absorbierenden, parallel zu den Wellenfallen (24) und außer
halb von diesen verlaufenden Fuge (25) ausgestattete Vortüre,
mit Hilfe einer nachgiebigen Befestigung durch Gleitführungen
(36) und Schienen (37) an Ort und Stelle gehalten wird, um sich
frei ausdehnen oder zusammenziehen zu können.
11. Tunnelofen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die einen Mikrowellenabschluß bildende metallische Vortüre (23)
von einer dünnen, thermisch isolierenden Platte (22) bedeckt ist.
12. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß zur Mikrowellenabdichtung jeweils
zwischen zwei Türen (20) eine Klappe (28) angebracht ist, die
eine gemeinsame Achse (21) mit Türen besitzt und diese sym
metrisch über ihre gesamte Höhe bedeckt, wobei die innere
Oberfläche der Klappe (28) mit einer die Mikrowellen absor
bierenden Substanz (29) bedeckt ist und wobei ihre Achse (21)
mit einer starken Feder (30) versehen ist, die einen großen
Teil des Gewichts der Türen (20) kompensiert.
13. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der aus Modulen (3) zusammenge
setzte Tunnelofen eingangsseitig und ausgangsseitig einen
Eingangsmaschinenmodul (1) und einen Ausgangsmaschinenmodul
(7) aufweist, die Rollen des Transportbandes (9) und einen
zugehörigen Antriebsmotor aufnehmen, daß die Eingangs- und
Ausgangsschleusen (2) jeweils einerseits von einem der Maschinen
modulen (1, 7) und andererseits vom angrenzenden Modul (3)
getragen werden und daß ein Luft- oder Gaskonditionierungs
system angebracht ist, das sich aus Zufuhr- und Ansaugkanälen
(5, 6) zusammensetzt, zwischen denen sich, ein Austauscher
(4) und ein Ventilator befinden.
14. Tunnelofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die mit Magnetronen (13) versehenen
Modulen (3) von Sockeln (8) getragen werden, die den Durch
gang des Transportbandes (9) ermögichende Ausnehmungen auf
weisen.
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