DE2700541A1 - Verfahren zum faerben von textil- und kunststoffen - Google Patents
Verfahren zum faerben von textil- und kunststoffenInfo
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Description
Verfahren zum Färben von Textil- und Kunststoffen
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Färben von Textil- und Kunststoffen mit einem in einer
hochsiedenden, ±m wesentlichen wasserfreien, organischen Flüssigkeit gelösten, suspendierten oder dispergierten
Farbstoff bei erhöhter Temperatur, wobei der Textil- bzw. Kunststoff nach dem Färben abgekühlt, mit einer niedrig
siedenden, im wesentlichen wasserfreien, organischen Flüssigkeit gewaschen und anschließend getrocknet wird.
Das Färben von Textilstoffen in einer nicht wäßrigen
Farbflotte, die beispielsweise ein Glykol oder einen Glykoläther enthält, ist aus der FR-PS 955 260 bekannt,
und zwar für das Färben von Nylon, ebenso aus der CH-PS 230 891. Aus der FR-PS 955 260 geht auch hervor,
daß zum Waschen des gefärbten Textilstoffes Wasser oder ein niedrigsiedender Alkohol verwendet werden kann. Ferner
ist es aus der US-PS 2 882 119 und aus der US-PS
2 461 612 bekannt, Polyester in einer nicht wäßrigen Farbflotte, die verschiedene Glykole enthält, zu färben.
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H.
Auf die Kontrolle der Umweltverschmutzung wird
gegenwärtig großer Wert gelegt. Es ist offenbar, daß wirksamere Maßnahmen zur Kontrolle der Umweltverschmutzung
zunehmend notwendiger werden, wenn man die Verschärfung dieser Kontrollen berücksichtigt, von den Kosten
ganz abgesehen. Bei Einfärbungsanlagen ist die Behandlung
der Abwasser dieser Anlagen mit erheblichen Kosten verbunden und in manchen Fällen ist eine Behandlung, die
ausreichend ist, um die Genehmigung der Umweltschutzbehörden für die Abgabe der Abwässer von der Einfärbungsanlage
in das Grundwasser, also beispielsweise in Flüsse oder Gruben, zu erhalten, mit nicht hinnehmbaren Kosten verbunden.
Es gibt Gebietskörperschaften in zahlreichen Teilen der Erde, die Einfärbungs- und Nachbehandlungsanlagen
innerhalb ihrer Grenzen verbieten.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren der eingangs angegebenen Art zu schaffen, bei dem keine umweltschädlichen
Abwasser oder Abgase auftreten.
Dies wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Maßnahmen erreicht.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den restlichen Ansprüchen zu entnehmen.
Nachdem die Investitionskosten für eine Betriebsanlage, die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
erforderlich ist, aufgebracht worden sind, ist das erfindungsgemäße Verfahren mit verhältnismäßig geringen
Kosten verbunden. Auch ist zu seiner Durchführung bedeutend weniger Energie erforderlich. Zu einer Zeit der Energieknappheit
ist dieser Umstand als solcher ein weiterer, sehr vorteilhafter Gesichtspunkt des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
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Beim erfindungsgemäßen Verfahren werden die Textil- bzw. Kunststoffe mit dem in einer verhältnismäßig
hochsiedenden orgarischen Flüssigkeit, wie Glykol oder Glykoläther, gelösten, suspendierten oder dispergierten
Farbstoff gefärbt. Nach dem Färben wird der gefärbte Stoff mit einer verhältnismäßig niedrig siedenden Flüssigkeit,
wie Methanol, Äthanol oder einer verhältnismäßig niedrig siedenden Flüssigkeit aus einem chlorierten Kohlenwasserstoff,
wie Methylenchlorid (CH2Cl2), Tetrachlorkohlenstoff
(CCI4) oder Chloroform (CHCl5), gewaschen. Die Waschflüssigkeit
wird dann einer geeigneten Behandlung unterworfen, um ihre Bestandteile wiederzugewinnen und/oder voneinander
abzutrennen, beispielsweise durch Destillation bei verhältnismäßig niedriger Temperatur, wodurch die niedrig siedende
Flüssigkeit in Dampf übergeht, der dann ohne Schwierigkeiten kondensiert wird, während die hochsiedende Flüssigkeit
und der restliche Farbstoff zurück bleiben.
Die destillierte, niedrig siedende Flüssigkeit wird wiedergewonnen und kontinuierlich der Wascheinrichtung
im Kreislauf wieder zugeführt, während die hochsiedende Flüssigkeit, die den restlichen Farbstoff enthält,
im Kreislauf der Färbemaschine oder dem Färbeapparat zugeführt wird, nachdem im erforderlichen Ausmaß Farbstoff
zugegeben worden ist, der von dem Textilstoff, der das Verfahren durchläuft, aufgenommen worden ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist insbesondere zum Färben von Textilstoff en aus Polyester geeignet, worunter
ein Textilstoff zu verstehen ist, der aus Polyethylenterephthalat oder dergleichen hervorgeht. Es ist
jedoch nicht auf das Färben dieser Stoffe beschränkt. Es kann zum Färben von Nylon-, Acryl- oder anderen bekannten,
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handelsüblichen Textilstoffen angewendet werden. Der Textilstoff,
der dem Färbevorgang unterworfen wird, kann in irgend einer herkömmlichen Form vorliegen, beispielsweise
als endloser Einzelfaden, Stapelfaser, Werkgarn oder Gewebe, ebenso als Garn mit einer Wicklung von Dutzenden oder
sogar Hunderten von Einzelfäden.
Zwar hat das Färben von Polyesterstoffen in den
letzten Jahren beträchtliche Fortschritte gemacht, dennoch ist es in den meisten Fällen noch notwendig, Färbereihilfsmittel
einzusetzen, wie Phenolderivate. Die Phenolderivate können nur unter großen Schwierigkeiten aus
den Abwässern, die beim Färben auftreten, entfernt werden. Infolgedessen bietet das erfindungsgemäße Verfahren
eine ausgezeichnete Möglichkeit, Schwierigkeiten, die auf diese Ursache zurückgehen, zu vermeiden. Außerdem ist das
erfindungsgemäße Verfahren mit einem Textilbetrieb, insbesondere mit einem Färbereigebäude, der bzw. das sich in
einer wasserarmen Gegend befindet, durchführbar.
Nachdem der Textilstoff in der niedrig siedenden Flüssigkeit, wie Methanol, gewaschen worden ist, wird er
in einen Trockner mit niedriger Temperatur bewegt, um Spuren an Methanol zu entfernen und wiederzugewinnen. Zwar
kann das Färben als solches in irgendeiner Art und Weise durchgeführt werden, besonders wirksam ist es aber, so
vorzugehen, wie im Zusammenhang mit der Vorrichtung nach
der US-PS 3 558 260 beschrieben.
Wenn der Textilstoff den Färbeapparat oder die Färbemaschine verläßt, wird er vorteilhaft erweise durch eine
Kühlzone bewegt, in der seine Temperatur von einer erhöhten auf eine gerade unterhalb des Siedepunktes der niedrig sie-
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denden Flüssigkeit liegende Temperatur, beispielsweise von 60 C, abfällt, worauf er durch eine Wascheinrichtung
bewegt wird, in der er mit der niedrig siedenden Flüssigkeit, wie vorzugsweise Methanol, gewaschen wird.
Das Waschen kann auf herkömmliche Art und Weise erfolgen, jedoch ist es vorteilhaft, eine Kaskadenwascheinrichtung
zu verwenden, in der eine Folge von Waschschritten durchgeführt wird, wobei das Methanol kurz vor
der Stelle zugegeben wird, an der der Textil- bzw. Kunststoff die Wascheinrichtung verläßt und dann gleichzeitig
in Bezug auf die Bewegungsrichtung des Textilstoffes durch eine Reihe von Kaskadenbereichen zurück zu einer
Stelle kurz vor dem Eintritt des Textilstoffes in die Wascheinrichtung bewegt wird, wo die Konzentration an
hochsiedender Flüssigkeit und nicht fixiertem, restlichem Farbstoff am höchsten ist.
Das Methanol oder eine andere niedrig siedende Waschflüssigkeit wird zu einem geeigneten Separator geleitet,
beispielsweise eine Destillationsvorrichtung, wo das Methanol bei verhältnismäßig niedriger Temperatur
abdestilliert, kondensiert und anschließend der mit Methanol beschickten Wascheinrichtung wieder zugeführt wird.
Der Textilstoff wird, nachdem er durch die Wascheinrichtung mit der niedrig siedenden Flüssigkeit bewegt
worden ist, in einen bei niedriger Temperatur arbeitenden Trockner gegeben, um Reste der niedrig siedenden Flüssigkeit,
beispielsweise Methanol, welche an dem Textilstoff haften, zu verdampfen. Das auf diese Weise verdampfte
Methanol wird über Kopf einem Kühler zugeführt, wo es kondensiert und dem Waschschritt wiederzugeführt wird.
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Der Textilstoff verläßt dann den Trockner im fertigen Zustand,
im danach weiteren Behandlungen, wie jeder andere gefärbte Textilstoff in herkömmlicher Weise, unterworfen
werden zu können.
Wie vorstehend ausgeführt, wird die teilweise erschöpfte Farbflotte, die nach dem Färben zurück bleibt,
im Kreislauf dem Färbeschritt wiederzugeführt, und zwar
nach der Zugabe des erforderlichen frischen Farbstoffes und/oder des erforderlichen frischen Glykols oder Glykoläthers,
oder in gleicher Weise durch Zugabe von Glykol oder Glykoläther, der von der Destillationsvorrichtung
erhalten wird.
Nachdem der betreffende Vorgang des Färbens des Textilstoffes beendet ist, kann das Glykol oder der Glykoläther,
der den Farbstoff enthält, getrennt gelagert und wiederverwendet werden, wenn ein Färben mit einem
ähnlichen Farbton wieder durchgeführt werden soll. In der Zwischenzeit kann der Färbeapparat oder die Färbemaschine ohne Schwierigkeiten mit der niedrig siedenden
Flüssigkeit, beispielsweise Methanol, gereinigt werden. Das dafür verwendete Methanol kann zu der Destillationsanlage für die Reinigung und Abtrennung zurückgegeben
und im Kreislauf dem Waschmethanol des nächsten Färbevor ganges zugeführt werden.
Nachstehend ist die Erfindung an Hand der beigefügten Zeichnung beispielsweise beschrieben, deren einzige Figur das erfindungsgemäße Verfahren schematisch
wiedergibt.
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Danach wird die eintretende, zu färbende Textilware 1 in eine Färbemaschine 2 bewegt, wo sie der Wirkung
eines geeigneten Farbstoffes ausgesetzt wird, der in einer geeigneten hochsiedenden Flüssigkeit, wie Äthylenglykol,
Diäthylenglykol, Triäthylenglykol, Tetraäthylenglykol,
Propylenglykol oder dem Methyl- oder Monoäthyl- oder Diäther dieser Glykole, gelöst, suspendiert
oder dispergiert vorliegt. Die teilweise erschöpfte Farbflotte wird über eine Leitung 3 aus der Färbemaschine 2
entfernt und gelangt in einen Vorratsbehälter oder Sumpf
4- für das Gemisch aus verbleibendem Farbstoff und hochsiedender
Flüssigkeit. Vom Vorratsbehälter 4- wird das Gemisch aus dem Farbstoff und der hochsiedenden Flüssigkeit
im Kreislauf über eine Leitung 5 der Färbemaschine 2 wiederzugeführt
.
Frischer Farbstoff kann, falls erforderlich, über eine Leitung 6 und frische hochsiedende Flüssigkeit kann,
falls erforderlich, über eine Leitung 7 zugegeben werden. Die gefärbte, textile Ware verläßt die Färbemaschine 2,
nachdem der größte Teil des restlichen oder nicht fixierten Farbstoffes sowie der restlichen hochsiedenden Flüssigkeit
von ihr durch an sich bekannte Maßnahmen (nicht dargestellt) durch Passage der textlien Ware zwischen
Quetschwalzen nahe des Ausganges der Färbemaschine 2 entfernt worden ist.
Die mit 8 bezeichnete textile Ware wird zu einer Kühlkammer 9 bewegt, wo die gefärbte textile Ware von einer
Temperatur, die gerade unterhalb des normalen Siedepunktes der niedrig siedenden Flüssigkeit liegt, auf eine
Temperatur von etwa 60° C durch Durchblasen von Kaltluft durch die Kühlkammer 9 abgekühlt wird, die über eine Leitung
10 zugeführt und über eine Leitung 11 abgeführt wird.
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' 40'
Die mit 12 bezeichnete, gefärbte, abgekühlte Ware wird in eine Waschvorrichtung 13 mit einer niedrig siedenden
Flüssigkeit bewegt, wo sie einem Waschvorgang unterworfen wird, um die restliche hochsiedende Flüssigkeit und den
restlichen, nicht fixierten Farbstoff zu entfernen. Die
Waschflüssigkeit ist zweckmäßigerweise Methanol oder ein anderer niedrig siedender aliphatischer Alkohol oder ein
chlorierter Kohlenwasserstoff der vorstehend angegebenen Art.
Die Waschflüssigkeit wird aus der Waschvorrichtung 13 über eine Leitung 14 abgelassen und einer Vorrichtung
15 zur Wiederaufbereitung zugeführt, welche durch eine Destillationsvorrichtung
gebildet ist. Die verhältnismäßig flüchtige, niedrig siedende Flüssigkeit, wie Methanol, wird
darin verdampft und über eine Leitung 16 und über einen nicht dargestellten Kühler der Waschvorrichtung 13 wiederzugeführt.
Frisches Methanol kann, falls erforderlich, über eine Leitung 17 zugegeben werden.
Die wiedergewonnene hochsiedende Flüssigkeit mit dem restlichen Farbstoff, die nach dem Verdampfen des Methanols
in dem Separator oder in der Destillationsvorrichtung bzw. der Vorrichtung zur Wiederaufbereitung 15 verbleibt,
ttfird über eine Leitung 18 der teilweise erschöpften Farbflotte
im Vorratsbehälter 4 im Kreislauf zugeführt, von wo sie der Färbemaschine 2 wiederzugeführt wird, in der der
Färbevorgang stattfindet. Aus der Waschvorrichtung 13 werden die Dämpfe der verhältnismäßig niedrig siedenden Waschflüssigkeit,
wie Methanol, über eine Leitung 19 entfernt, durch die sie einem Kühler 20 zugeführt werden. Die Dampfe
werden dabei durch Kondensieren in flüssige Form gebracht und die Flüssigkeit wird der Waschvorrichtung 13 über eine
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Leitung 21 im Kreislauf wieder zugeführt.
Nach dem Waschen wird die mit 22 bezeichnete, textile Ware in einen Trockner 23 bewegt, in dem sie mit
Luft, die über eine Leitung 24 eingespeist wird, in Berührung gebracht wird. Diese von einem nicht dargestellten
Erhitzer erhaltene Luft kann warm oder auch heiß sein. Die Luft wird durch die gewaschene textile Ware
geleitet und/oder mit ihr in Berührung gebracht, um die restliche niedrig siedende Flüssigkeit, die noch an der
textlien Ware haftet, auf zunehmen, und verläßt den Trockner 23 über eine Leitung 25. Die über die Leitung 25 abgeführte
Luft, die Dämpfe der niedrig siedenden Flüssigkeit mich sich führt, wird dann in einen Kühler 20 geleitet,
wo die niedrig siedende Flüssigkeit wiedergewonnen und im Kreislauf über die Leitung 21 dem Waschgang mit
Methanol zugeführt wird. Die Luft wird aus dem Kühler durch eine übliche, nicht dargestellte, Entlüftungsvorrichtung
abgeführt.
Die auf diese Weise gefärbte, gegebenenfalls gekühlte, gewaschene und getrocknete, mit 26 bezeichnete
textile oder aus Kunststoff bestehende Ware verläßt den Trockner 23 als fertige gefärbte, textile oder aus plastischem
Material bestehende Ware, so daß sie weiteren Verfahren der Textilbehandlung zugeführt werden kann.
Es ist ersichtlich, daß beim erfindungsgemäßen Verfahren die Stoffe in einem vollkommen geschlossenen
Kreislauf geführt werden, wobei keine oder nahezu keine Flüssigkeit aus der Einrichtung abgelassen wird. Infolgedessen
treten bei einer derartigen Einrichtung nicht diejenigen Probleme auf, die im allgemeinen mit Einfär-
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- ter -
bungsanlagen verbunden sind, bei denen wäßrige oder weitgehend wäßrige Systeme zur Anwendung kommen und bei denen
das wäßrige System an der einen oder anderen Stelle der Anlage in Flüsse oder Gruben oder in ein anderes Oberflächenwasser
abgelassen werden muß, wobei im Hinblick auf ihre umweitschädliche Natur Abwasserprobleme auftreten. Darüberhinaus
erfordert die Verwendung einer niedrig siedenden Flüssigkeit zum Waschen eine beträchtlich niedrigere Energiezufuhr
zu der Einrichtung, was einen zusätzlichen, überaus wünschenswerten Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
darstellt.
Die nachstehenden Beispiele dienen der weiteren Erläuterung der Erfindung.
Ein Nylongewebe, Typ 66, wird in Äthylenglykol,
das 1 bis 2 % "Acid Blue Nr. 25", einen Säurefarbstoff,
enthält, gefärbt. Das Färben der Probe erfolgt innerhalb von 12 Sekunden bei 149° C. Nach dem Abkühlen wird die
Probe mit Methanol gewaschen und dann bei niedriger Temperatur getrocknet. Durch diesen Färbevorgang wird ein
tiefblauer Farbton erzielt, der eine weit bessere Farbbeständigkeit aufweist, als sie beim Färben nach den herkömmlichen
Verfahren erreicht wird. Die teilweise erschöpfte Farbflotte wird nach der Zugabe von frischem Äthylenglykol
wieder für den Färbevorgang eingesetzt. Das zum Waschen verwendete Methanol wird zur Wiederverwendung
destilliert. Das wiederaufbereitete Methanol wird im Kreislauf zurückgeführt.
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Ein Gextfebe aus Polyester wird in einer Farbflotte,
die Ithylenglykol und 1 bis 2 % "Disperse Blue Nr. 56" enthält, gefärbt. Das Färben des Polyestermaterials erfolgt
inn erhalb von 30 Sekunden bei 160° C. Nach dem Abkühlen wird die Probe mit Methanol gewaschen und bei niedriger
Temperatur getrocknet. Durch das Färben wird ein sattes Blau erzielt, welches eine ausgezeichnete Farbbeständigkeit
aufweist. Die Abtrennung und die Wiederaufbereitung des Äthylenglykols wie des Methanols kann wie vorstehend
beschrieben durchgeführt werden.
Ein Wollgewebe wird in A'thylenglykol, das 1 bis 2 9
"Acid Blue Nr. 25" enthält, gefärbt. Das Färben der Probe
erfolgt innerhalb von 12 Sekunden bei 149° C. Nach dem Abkühlen
wird die Probe mit Methanol gewaschen und anschließend bei niedriger Temperatur getrocknet. Durch das Färben
wird ein tiefblauer Farbton erhalten, der eine erheblich bessere Farbbeständigkeit aufweist, als sie durch die herkömmlichen
Färbeverfahren erzielt wird. Die teilweise erschöpfte Farbflotte wird darüber hinaus nach der Zugabe
von frischem A'thylenglykol wieder für den Färbevorgang verwendet.
Das für das Waschen verwendete Methanol wird zur Wiederaufbereitung destilliert und das wiederaufbereitete
Material in der vorstehend beschriebenen Weise im Kreislauf zurückgeführt.
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Ein Acrylgewebe wird in einer Farbflotte, die Ä'thylenglykol und 1 bis 2 % "Disperse Blue Nr. 56" enthält,
gefärbt. Das Färben der Acrylware erfolgt innerhalb von 30 Sekunden bei 160° C. Nach dem Färben wird die Probe
mit Methanol gewaschen und bei niedriger Temperatur getrocknet. Das Färben führt zu einem satten Blau mit hervorragender
Farbbeständigkeit. Die Trennung und die Wiederaufbereitung des ÄthylenglykoIs wie des Methanols kann wie
vorstehend beschrieben erfolgen.
Wesentlich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist, daß die verschiedenen Stoffe, die beim Färben und
Waschen zur Anwendung kommen, in einem vollständig geschlossenen Kreislauf geführt werden und daß ein völlig
oder im wesentlichen wasserfreies, nicht wäßriges System verwendet wird, und zwar im Hinblick auf geringere Kosten
und vor allem unter Berücksichtigung von umweit- und energieeinsparenden Gesichtspunkten.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird mit einem
nicht wäßrigen oder im wesentlichen nicht wäßrigen, geschlossenen oder im wesentlichen geschlossenen System
durchgeführt, so daß die Abgabe von umweltbelastenden Abwässern an das Grundwasser entfällt. Für den Fall, daß
als Ergebnis bei langandauernder Inbetriebnahme eine merkliche, aber doch noch verhältnismäßig geringe Wassermenge
auftritt, beispielsweise durch Verwendung von konzentrierten, wäßrigen Farbstofflösungen zum Auffrischen der verdünnten,
zum Einsatz kommenden Lösung mit der hochsiedenden organischen Flüssigkeit und dem Farbstoff und/oder
durch Feuchtigkeit, deren Gegenwart in der Luft, die für
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die Kühl- -und Trocknungsschritte eingesetzt wird, unvermeidbar
ist, so kann dieses Wasser auf einfache Weise aus den zum Einsatz kommenden Flüssigkeiten mit herkömmlichen,
nicht dargestellten Maßnahmen entfernt werden, beispielsweise durch Durchleiten derselben durch ein einen
handelsüblichen dehydratisierenden Stoff, wie Drierite, enthaltendes Bett.
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Leer
Claims (8)
1. Verfahren zum Färben von Textil- und Kunststoffen mit einem in einer hochsiedenden, im wesentlichen wasserfreien,
organischen Flüssigkeit gelösten, suspendierten oder dispergierten Farbstoff bei erhöhter Temperatur,
wobei der Textil- bzw. Kunststoff nach dem Färben abgekühlt, mit einer niedrig siedenden, im wesentlichen
wasserfreien, organischen Flüssigkeit gewaschen und anschließend getrocknet wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die durch das Färben teilweise erschöpfte Farbflotte zur Behandlung weiterer zu färbender
Textil- bzw. Kunststoffe im Kreislauf geführt wird, daß eine Abtrennung und Wiederaufbereitung der Waschflüssigkeit
erfolgt, wobei die wiederaufbereitete, niedrig siedende organische Flüssigkeit zum Waschen
und die übrig bleibende, hochsiedende organische Flüssigkeit mit dem darin enthaltenen Farbstoff zum Färben
im Kreislauf geführt wird, und daß die beim Trocknen des Textil- bzw. Kunststoffs verdampfende, niedrig
siedende organische Flüssigkeit zurückgewonnen und zum Waschen zurückgeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die hochsiedende organische Flüssigkeit ein GIykol
eines niedrigen Alkens ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die hochsiedende organische Flüssigkeit ein niedriger
Alkylather eines Glykols eines niedrigen Alkens ist.
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ORIGINAL INSPECTED
4·. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch
gekennzeichnet, daß die hochsiedende organische Flüssigkeit wahlweise Äthylenglykol, Diäthylenglykol,
Triäthylenglykol, Tetraäthylenglykol, Propylenglykol
sowie ein Methyl- "und Äthyl-, Mono- oder Di-Äther dieser Glykole ist.
5· Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die niedrig siedende organische Flüssigkeit ein niedriger Alkohol ist.
6. Verfahren nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet,
daß die niedrig siedende organische Flüssigkeit Metha nol ist.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die niedrig siedende organische
Flüssigkeit ein chlorierter Kohlenwasserstoff ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7» dadurch gekennzeichnet, daß die niedrig siedende organische Flüssigkeit wahlweise
Methylenchlorid, Tetrachlorkohlenstoff und Chloroform ist.
709829/0713
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