DE2703138A1 - Katheter - Google Patents

Katheter

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DE2703138A1
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James D Raulerson
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    • A61M2025/0039Multi-lumen catheters with stationary elements characterized by lumina being arranged coaxially

Description

DIPL.-ING. HANS W. GROENING
PATE NTANWALT
27Q3138 5 ·
R 40-1
James D. Raulerson,
Route 2, Box 104,
Alachua, Florida 32615, USA
Katheter
Die Erfindung betrifft einen Katheter zur Einführung in für die Hämodialyse bzw. Blutwäsche erforderliche, vorherbestimmte Blutgefäße.
Sie betrifft insbesondere einen Katheter, der überwiegend zur Einführung in bestimmte Blutgefäße während der Hämodialyse oder der Blutwäsche mit Hilfe einer künstlichen Niere ausgelegt ist und der so aufgebaut ist, daß er einen kontinuierlichen Blutstrom zu dem Blutgefäß und von dem Blutgefäß über voneinander getrennte Flüssigkeitsströmungswege ermöglicht, die beide durch eine einzige Punktur der Ader in dem vorgesehenen Blutgefäß angeordnet werden können.
Derzeit ist es üblich, bei der Durchführung der Hämodialyse in Notfällen als auch bei chronischen Behandlungen zwei voneinan-
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SIEBERTSTH. 4 · 8000 MÜNCHEN 8β ■ POB 880340 · KABEL: RHEINPATENT · TEL·. <089) 471079 ■ TELEX β-22β3β
der getrennte Katheter in das oder die Blutgefäße einzuführen. Jeder der Katheter wird unabhängig von dem anderen eingeführt, so daß mindestens zwei "Stiche" oder Punkturen des Körpers des Patienten erforderlich sind. Diese beiden Punkturen, die zur Anordnung der voneinander getrennten Katheter notwendig sind, verursachen dem Patienten natürlich Schmerzen und Unbequemlichkeiten. Die Einführung der einzelnen Katheter wird im allgemeinen nach der Technik von Seidinger erreicht.
Die Technik von Seidinger umfaßt die Perforierung einer Vene mit Hilfe einer Hohlnadel. Dann wird ein flexibler Draht durch die Nadel und in die Vene eingeführt. Die Nadel wird über den Draht herausgezogen und es wird ein flexibler Kunststoffkatheter über den Draht in das Innere des Blutgefäßes geschoben, wobei der Draht für die richtige Führung des Katheters sorgt. Dann wird in der gleichen Weise ein zweiter Katheter eingeführt, so daß insgesamt zwei Nadeln eingestoßen werden müssen, was zwangsläufig von einem Schmerz begleitet ist. Aufgrund der Tatsache, daß der zweite Katheter in den meisten Fällen schwieriger einzuführen ist als der erste, insbesondere wenn die Katheter an verschiedenen Stellen in das gleiche Blutgefäß eingeführt werden, ist es im allgemeinen notwendig, den Patienten mehr als zwei "Stiche" oder Perforationen zuzufügen. Wenn der zweite Katheter relativ nahe bei dem ersten Katheter in das gleiche Blutgefäß eingeführt wird, erfolgt das Einführen des Katheters in etwas verdrehter Form. Dies führt häufig dazu, daß sich die beiden Katheter stören oder miteinander verschlingen.
Es ist daher zu erkennen, daß ein einziger Katheter, der gleich gut oder besser wirken würde als zwei getrennte Katheter äußerst erwünscht wäre, da die Schmerzen und die Unbequemlichkeiten des der Dialysebehandlung unterzogenen Patienten vermindert werden könnten. Daher ist die Anwendung eines Katheters mit koaxialer Strömung, der im wesentlichen innere und äußere Katheterkanülen oder -röhrchen aufweist, besonders erwünscht, da das richtige Einführen dieses Katheters für den Patienten offensichtlich weniger unangenehm wäre.
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In der Tat sind Einrichtungen mit koaxialer Strömung bekannt, die auch für ähnliche medizinische Anwendungszwecke verwendet werden.
Beispielsweise ist die US-PS 3 670 729 auf eine Transfusionsnadel gerichtet, die ein inneres verlängertes Röhrchen aufweist, das dazu dient, Blut in ein vorbestimmtes Gefäß in dem menschlichen Körper einzuführen. In Bezug auf das innere Röhrchen ist ein äußeres Röhrchen koaxial und konzentrisch angeordnet , das an seiner äußeren Oberfläche mit öffnungen versehen ist, so daß dem Bereich der Einstichstelle der Transfusionsnadel an der Stelle des Eindringens in den Körper ein Reinigungs- oder Desinfektions-Fluid zugeführt werden kann. Diese Anordnung ist jedoch nicht so ausgelegt, daß sie eine in entgegengesetzter Richtung verlaufende Strömung in den inneren und äußeren Röhrchen ermöglicht und die Zufuhr und die Abfuhr von Blut aus dem Blutgefäß erlaubt, wie es für die Hämodialysebehandlung erforderlich ist.
Auf dem Gebiet der medizinischen Dialyse sind Vorrichtungen entwickelt worden, die lediglich einen einzigen Katheter benützen, durch den Blut alternierend in ein Blutgefäß des Körpers gepumpt und aus diesem herausgepumpt wird, wobei der Katheter unter Verwendung einer relativ komplizierten Vorrichtung eingeführt wird, die mit fraglichem Wirkungsgrad und unter Aufwendung hoher Kosten arbeitet. Vorrichtungen dieser Art sind beispielsweise in den US-Patentschriften 3 520 298 und 3 756 234 beschrieben.
Wie bereits erwähnt, sind die repräsentativen Vorrichtungen dieser Art aufgrund ihrer Kompliziertheit häufig nur unter hohen Kosten zu betreiben und zu unterhalten und sind laut, so daß der Patient während der Behandlung auch noch durch Geräusche belästigt wird.
Weitere bekannte Vorrichtungen zur übertragung von Flüssigkeiten in und aus dem Körper sind in der US-PS 2 564 977 beschrieben. Obwohl die Vorrichtungen dieser Art nicht spezifisch auf die Dialysebehandlung zugeschnitten sind, dienen sie der konti-
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nuierlichen oder alternierenden Übertragung von Flüssigkeiten oder Fluiden zu und von bestimmten Bereichen des menschlichen Körpers.
Trotz des Vorhandenseins kommerziell erhältlicher Vorrichtungen besteht ein Bedürfnis für eine medizinische Einrichtung in Form eines Katheters, der mit minimaler Belästigung und mit minimalem Schmerz in den Patienten eingeführt werden kann. Im Idealfall sollte eine solche Vorrichtung dazu in der Lage sein, das Blut des Patienten kontinuierlich im Gegenstrom zuzuführen und abzuführen.
Gegenstand der Erfindung ist nun ein Katheter zur Einführung in für die Hämodialyse oder die Blutwäsche erforderliche vorbestimmte Blutgefäße, der gekennzeichnet ist durch ein Ansatzstück, das mindestens zwei im Abstand voneinander angeordnete und voneinander getrennte Flüssigkeitsleitungen bzw. Fluidleitungen aufweist;
eine mit dem Ansatzstück verbundene Kanüle, die mindestens ein inneres Kanülenelement und mindestens ein äußeres Kanülenelement umfaßt, die konzentrisch zueinander angeordnet sind, welche Kanülenelemente jeweils mit einer der beiden Flüssigkeitsleitungen in Verbindung stehen;
einen durch die eine Flüssigkeitsleitung und das damit verbundene äußere Kanülenelement definierten ersten Flüssigkeitsströmungsweg und
einen durch die andere Flüssigkeitsleitung und das damit verbundene innere Kanülenelement definierten zweiten Flüssigkeitsströmungsweg;
welche ersten und zweiten Flüssigkeitsströmungswege getrennt voneinander angeordnet sind und mit einer kontinuierlichen bzw. kontinuierlich betriebenen Quelle für positiven und negativen Flüssigkeitsdruck verbunden sind, so daß durch Betätigen der Quelle für positiven und negativen Flüssigkeitsdruck ein kontinuierlicher Blutstrom gleichzeitig von dem vorbestimmten Blutgefäß abgeführt und dem vorbestimmten Blutgefäß zugeführt werden kann.
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Gegenstand der Erfindung ist somit ein Katheter mit einem Ansatzstück, das mit einer Kanüle verbunden ist, die ein inneres und ein äußeres Röhrchen umfaßt, die im wesentlichen koaxial und konzentrisch zueinander angeordnet sind. Das Ansatzstück umfaßt mindestens zwei Flüssigkeitsleitungen, die im Abstand voneinander angeordnet sind und die Flüssigkeitsströme voneinander trennen, wobei diese beiden Flüssigkeitsleitungen jeweils mit dem inneren bzw. äußeren Röhrchen bzw. Kanülenelement in Verbindung stehen und den Flüssigkeitsdurchlauf ermöglichen.
Demzufolge wird ein erster FlüssigkeitsStrömungsweg mindestens zum Teil durch das äußere Kanülenelement und eine der damit verbundenen Flüssigkeitsleitungen definiert. Ein zweiter Flüssigkeitsströmungsweg kann mindestens zum Teil durch das innere Kanülenelement und der damit verbundenen anderen der beiden Flüssigkeitsleitungen definiert werden. Diese ersten und zweiten FlussigkeitsStrömungswege sind in Bezug auf die darin vorhandenen Flüssigkeitsströme voneinander getrennt angeordnet.
Jede der Flüssigkeitsleitungen wird weiter definiert durch und/ oder umfaßt freie Enden, die gegenüber ihrer Verbindungsstelle mit dem äußeren bzw. dem inneren Kanülenelement angeordnet sind. Die positiven und negativen Quellen für die Flüssigkeitsströmung sind in einer geeigneten Dialysevorrichtung vorhanden, mit der der erfindungsgemäße Katheter verbunden ist. Daher ist die positive und negative Quelle für die Flüssigkeitsströmung als solche nicht Gegenstand der Erfindung, sondern definiert lediglich die Kraft, die es bewirkt, daß das Blut zu und von einem vorbestimmten Blutgefäß strömt, in das der Katheter eingeführt ist. Bezüglich der Kanüle ist zu sagen, daß das innere Röhrchen oder das innere Kanülenelement wesentlich länger ist als das äußere Röhrchen oder äußere Kanülenelement und an seinem freien Ende eine öffnung aufweist, durch die das Blut in das vorbestimmte Blutgefäß geführt wird. Das äußere Kanülenelement ist demgegenüber kürzer und endet vor dem Ende des inneren Kanülenelements oder Röhrchens, an welchem Ende die oben erwähnte öffnung vorgesehen ist. Demzufolge dient die Anordnung des inne-
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ren und äußeren Röhrenabschnitts des Katheters innerhalb des vorbestimmten Blutgefäßes dazu, die am Ende des inneren Kanülenelements oder Röhrchens vorgesehene öffnung in Bezug auf das äußere Röhrchen oder das äußere Kanülenelement hinsichtlich der Blutströmung in dem Blutgefäß "stromabwärts" anzuordnen. Das äußere Röhrchen oder Kanülenelement kann eine oder mehrere öffnungen in der Wandung aufweisen, so daß diese öffnungen "stromaufwärts" in Bezug auf das mit der öffnung versehene Ende des inneren Kanülenelements oder Röhrchens angeordnet sind.
Demzufolge tritt während der tatsächlichen Anwendung des Katheters "frisches" oder behandeltes Blut aus der Dialysemaschine "stromabwärts" zu der Stelle in das Blutgefäß ein, an der das unbehandelte Blut aus dem gleichen Blutgefäß abgezogen wird. Wegen der Tatsache, daß das Blut in der gleichen Richtung strömt, verhindert diese Anordnung der inneren und äußeren Kanülenelemente bzw. Röhrchen in unterschiedlichen Bereichen, daß das behandelte Blut in das äußere Kanülenelement eintritt, das stromaufwärts der Bluteintrittsstelle angeordnet ist. Ersichtlich wird verhindert, daß das behandelte Blut stromaufwärts gegen die normale Strömungsrichtung des Blutes strömt, das durch das Blutgefäß fließt, in das der Katheter eingeführt ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besitzt das Ansatzstück einen "schmetterlingsartigen" Aufbau. Genauer umfaßt das Ansatzstück zwei Ansatzstückhälften, die entsprechend geformt sind und die jeweils Leitungsabschnitte umfassen, die die beiden oben erwähnten Flüssigkeitsleitungen definieren, wenn die Ansatzstückhälften paarig zusammengefügt werden. Die beiden Ansatzstückhälften sind längs einer Verbindungslinie verbunden, die im wesentlichen längs der Mitte des Ansatzstückes verläuft, so daß die verbundenen Ansatzstückhälften im wesentlichen symmetrisch geformt sind.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Verbindungslinie als Gelenklinie oder Falzlinie ausgelegt, so daß das Umfalten einer Ansatzstückhälfte um diese Falzlinie zur paarigen Verbindung
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mit der anderen Ansatzstückhälfte dazu führt, das Ansatzstück zu schließen, abzudichten und betriebsfähig zu machen. Mindestens längs eines Abschnitts der Peripherie einer jeden Ansatzstückhälfte können zueinander passende Verbindungseinrichtungen in Form eines sich nach außen erstreckenden Randes oder Flansches vorgesehen werden, die durch Ultraschallschweißung oder in anderer Weise dicht miteinander verbunden werden können, so daß das Ansatzstück die geschlossene, betriebsbereite Form besitzt.
Weitere Konstruktionsmerkmale des Ansatzstückes sind integral eingeformte Stutzen, die so gestaltet sind, daß sie Befestigungseinrichtungen bilden, die an den inneren und äußeren Kanülenelementen befestigt sind, so daß das Montieren der Kanülenelemente erleichtert wird, indem man die Befestigungseinrichtungen oder Montxereinrichtungen in den Stutzen anordnet, wodurch die Möglichkeit von Irrtümern während des Zusammenbaus vermindert wird.
Weitere Ausführungsformen. Gegenstände und Vorteile der Erfindung, die den Aufbau und die Kombination von Elementen und die Anordnung von Teilen umfaßt, ergeben sich aus der folgenden Beschreibung, in der auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen ist.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Katheters;
Fig. 2 eine teilweise im Schnitt und mit Ausnehmungen dargestellte Vorderansicht einer Ansatzstückhälfte des erfindungsgemäßen Katheters;
Fig. 3 eine Detailansicht des Inneren des Ansatzstückes;
Fig. 4 eine zum Teil im Schnitt dargestellte Teilansicht der Kanüle mit den inneren und äußeren Kanülenelementen;
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Fig. 5 eine Schnittansicht längs der Linie 5-5 der Fig. 3, die das Innere einer Ansatzstückhälfte des Ansatzstückes zeigt;
Fig. 6 eine Schnittansicht längs der Linie 6-6 der Fig. 1, die die Anordnung der beiden Ansatzstückhälften in gepaarter Anordnung unter Bildung des Ansatzstückes wiedergibt;
Fig. 7 eine Detailansicht, die das Innere des Ansatzstückes und die Anordnung der beiden miteinander verbundenen, das Ansatzstück bildenden Ansatzstückhälften verdeutlicht;
Fig. 8 eine Schnittansicht, die die Ausrichtelemente und die allgemeine Anordnung der Ansatzstückhälften in Bezug aufeinander wiedergibt, wenn diese gepaart sind;
Fig. 9 eine Detailansicht einer Verbindungseinrichtung, die gemäß einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist; und
Fig. 10 eine Schnittansicht längs der Linie 10-10 der Fig. 1, die die konzentrische Anordnung der äußeren und inneren Kanülenelemente in Bezug aufeinander erkennen läßt.
Bei den verschiedenen Figuren der Zeichnung stehen gleiciie Bezugsziffern für gleiche Teile.
Wie aus den Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, betrifft die Erfindung einen Katheter 10, der ein Ansatzstück 12 aufweist, an dem eine Kanüle 14 in einer Weise befestigt ist, von der im folgenden genauer die Rede sei.
Wie die Fig. 3, 5, 6, 7 und 8 erkennen lassen, umfaßt das Ansatzstück 12 mindestens zwei Ansatzstückhälften 16 und 18, die integral längs einer gemeinsamen Verbindungslinie 20 miteinander verbunden sein können. Im Inneren des Ansatzstücks 12 sind mindestens zwei Flüssigkeitsleitungen 22 und 24 (Fig. 6 und 8) gebildet. Wie genauer aus der Fig. 7 zu ersehen ist, sind in mindestens eine und
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vorzugsweise beide Ansatzstückhälften 16 und 18 integral Leitungsabschnitte 25 und 27 eingeformt. Jeder dieser erwähnten Leitungsabschnitte ist so angeordnet, daß er mindestens zum Teil die in den Fig. 6 und 8 dargestellten Leitungen 22 und 24 definiert. Am Rand einer jeden Ansatzstückhälfte 16 und 18 sind Befestigungseinrichtungen in Form von Flanschen oder Rändern 29 vorgesehen. Diese Flansche oder Ränder sind entsprechend angeordnet, so daß sie paarig miteinander verbunden werden können (Fig. 8). Zusätzlich sind Ausrichtelemente in Form von Zapfen 30 und Vertiefungen 32 vorgesehen, die zueinanderpassend auf den entsprechenden Flanschen oder Rändern 29 angeordnet sind, so daß die restlichen Bereiche des Ansatzstückes, insbesondere die Leitungsabschnitte 25 und 27 in der richtigen Weise ausgerichtet werden und in dieser Weise genau die einzelnen Flüssigkeitsleitungen 22 und 24 bilden, wenn die Flansche, wie es in der Fig. 8 dargestellt ist, paarig zusammengefügt werden. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Ansatzstück die Verbindungslinie 20, die eine Falzlinie oder Gelenklinie 34 definiert, um die die Ansatzstückhälften zusammengefaltet werden können, wie es in der Fig. 8 dargestellt ist.
Wenn die Ansatzstückhälften 16 und 18 dicht miteinander verbunden sind, werden die Flansche 29 fest miteinander verbunden und können dauerhaft und dicht miteinander verbunden werden, beispielsweise durch Ultraschallschweißen oder in anderer Weise, so daß die beiden Ansatzstückhälften 16 und 18 fest miteinander verbunden sind.
Wie aus den Fig. 1 und 2 zu ersehen ist, kann das äußere des Ansatzstückes zusätzlich einen Stegbereich 38 aufweisen, der im wesentlichen mit den beiden Flüssigkeitsleitungen oder mindestens den äußeren Wandabschnitten dieser Flüssigkeitsleitungen verbunden ist. Dieser Stegbereich kann zur Aufnahme gewisser Hinweise, Markierungen, Instruktionen oder zu Reklamezwecken verwendet werden. Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, weisen die Flüssigkeitsleitungen 40 und 42 an ihren freien Enden eingeformte konische Verblndungs-
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stücke auf oder sind Teil solcher Verbindungsstücke. Wenngleich konische Verbindungsstücke (loure fittings) gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung bevorzugt sind, kann man irgendwelche anderen Einrichtungen dazu verwenden, die Quelle für die Flüssigkeitsströmung mit den freien Enden der Flüssigkeitsleitungen zu verbinden. Insbesondere wird eine negative Quelle für die Flüssigkeitsströmung mit dem freien Ende oder dem konischen Verbindungsstück 40 einer der Flüssigkeitsleitungen verbunden. Diese negative Quelle für die Flüssigkeitsströmung ist in der Zeichnung nicht dargestellt und ist allgemein als die Verbindung 44 bezeichnet. In ähnlicher Weise wird eine positive Quelle für die Flüssigkeitsströmung mit dem konischen Verbindungsstück und/oder dem freien Ende der Flüssigkeitsleitung 24 verbunden und ist nicht genau dargestellt, sondern im allgemeinen gestrichelt als die Verbindung 46 gezeigt. Wie im folgenden genauer erläutert werden wird, verursacht die kontinuierlich betriebene Quelle für den negativen Flüssigkeitsdruck, daß das Blut aus der Kanüle 14 durch die Flüssigkeitsleitung 22 aufwärtsströmt, während gleichzeitig das Blut durch die positive Quelle für den Flüssigkeitsdruck aus der Dialysemaschine durch die Flüssigkeitsleitung 24 und die Kanüle 14 gefördert wird. Die entsprechendenStrömungsrichtungen der Flüssigkeit sind durch die Pfeile 48 und 50 (Fig. 2) dargestellt.
Wie insbesondere aus den Fig. 1,2, 4 und 10 zu ersehen ist, umfaßt die Kanüle 14 mehrere Kanülenelemente, die ein äußeres Kanülenelement 52 und ein inneres Kanülenelement 54 umfassen, die in Bezug zueinander koaxial und konzentrisch angeordnet sind. Das innere Kanülenelement 54 ist etwas länger als das äußere Kanülenelement 52, so daß sein freies Ende 56 sich über das freie Ende 58 des äußeren Kanülenelements 52 hinaus erstreckt. Weiterhin weist das freie Ende eine öffnung 55 auf, durch die das Blut aus dem Inneren des inneren Kanülenelements 54, das mit dem Inneren der Flüssigkeitsleitung 24 verbunden ist, ausströmen kann. Das äußere Kanülenelement 52 ist an seinem Ende 58 dicht mit der äußeren Oberfläche des inneren Kanülenelements verbunden, wie es
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aus der Zeichnung zu ersehen ist. In der Wand des äußeren Kanülenelements 52 ist eine Vielzahl von öffnungen 60 angeordnet, durch die Blut in das Innere des äußeren Kanülenelements 52 und aufwärts durch die Leitung 24 gefördert werden, die durch den Leitungsabschnitt 25 gebildet wird.
Demzufolge wird durch die Verbindung des äußeren Kanülenelements 52 mit der Flüssigkeitsleitung 22 ein erster Flüssigkeitsströmungsweg definiert, der mit der negativen Quelle für den Flüssigkeitsdruck über die Verbindung 44 verbunden ist, wodurch das Blut aus dem Inneren des Blutgefäßes, in das der Katheter eingeführt ist, längs dieses ersten Flüssigkeitsströmungsweges in die Dialysevorrichtung geführt wird, die mit dem Ansatzstück verbunden ist. In ähnlicher Weise wird ein zweiter Flüssigkeitsströmungsweg durch die zweite Flüssigkeitsleitung 24 und dem damit verbundenen inneren Kanülenelement 54 definiert. Wie der Pfeil 50 erkennen läßt, wird das Blut über diesen zweiten Flüssigkeitsströmungsweg, der mit der positiven Quelle für den Flüssigkeitsdruck über die Verbindung 46 verbunden ist, aus der öffnung 55 in das Blutgefäß gedrückt. Aufgrund der Tatsache, daß die negativen und positiven Quellen für den Flüssigkeitsdruck 44 bzw. 46 kontinuierlich betrieben werden, ergibt- sich ein kontinuierlicher Strom in und aus dem Blutgefäß, in das der Katheter eingeführt ist, so daß das Blut über das äußere Kanülenelement 52 kontinuierlich aus dem Blutgefäß abgezogen und gleichzeitig kontinuierlich über das innere Kanülenelement 54 in das Blutgefäß zurückgeführt wird.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung umfaßt Einrichtungen zur Befestigung oder zum Montieren der inneren und äußeren Kanülenelemente 54 und 52 an dem Ansatzstück. Wie aus den Fig. 2, 3, 4 und 5 zu ersehen ist, ist jede der Ansatzstückhälften und 18 mit Stutzen 57 und 59 versehen. Diese Stutzen sind entsprechend den Abmessungen und der Gestalt der Befestigungseinrichtungen in Form von vorstehenden Fortsätzen 62 und 64, die integral an dem oberen Ende des inneren Kanülenelements 54 bzw. des äußeren Kanülenelements 52 angeformt oder in ande-
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rer Weise befestigt sind, dimensioniert und gestaltet. Aufgrund dieses Aufbaus wird somit ein leichter und genauer Zusammenbau sichergestellt, insofern, als lediglich die Fortsätze 62 und in die entsprechend geformten Stutzen 57 und 59 eingelegt werden müssen, so daß die angestrebte Abdichtung erreicht wird. Die verschiedenen Stutzenabschnitte (die genauer in der Fig. 7 dargestellt sind), die die Stutzen 57 und 59 bilden, können integral in eine oder beide Ansatzstückhälften 16 und 18 eingeformt werden, so daß die vollständigen Stutzen 57 und 59 gebildet werden, wenn die beiden Ansatzstückhälften 16 und 18 passend zusammengefügt werden. Die Stutzen 57 und 59 sind fluchtend und im wesentlichen koaxial zueinander angeordnet, wobei der Stutzen 57 im wesentlichen die Verbindung oder die Verbindungsstelle zwischen dem inneren Kanülenelement 54 und der Flüssigkeitsleitung 24 in einer solchen Weise definiert, daß die darin strömende Flüssigkeit von dem Flüssigkeitsstrom im ersten Flüssigkeitsströmungsweg getrennt ist, der durch das äußere Kanülenelement 52 und die Flüssigkeitsleitung 22 definiert wird.
In ähnlicher Weise definiert der Stutzen 59 die Verbindung oder die Verbindungsstelle zwischen der Flüssigkeitsleitung 22 und dem äußeren Kanülenelement 52. Die Verbindung der Flüssigkeitsleitung 22 mit dem äußeren Kanülenelement 52 definiert den ersten Flüssigkeitsströmungsweg, wie es oben angegeben ist. Aufgrund der oben erläuterten Verbindungen ist ersichtlich, daß der Flüssigkeitsstrom in dem ersten Flüssigkeitsströmungsweg eindeutig von dem Flüssigkeitsstrom in dem zweiten Flüssigkeitsströmungsweg getrennt ist, wobei diese Flüssigkeitsströme in der Tat kontinuierlich in entgegengesetzter Richtung strömen, wenn die Dialysemaschine in Betrieb gesetzt wird, mit der der erfindungsgemäße Katheter 10 verbunden ist.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist genauer in der Fig. 9 dargestellt und betrifft eine Verbindungseinrichtung 63, die an der Außenseite des Katheters angeordnet sein kann und die, wie die dargestellte Ausführungsform zeigt, an der Außen-
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seite des Ansatzstücks 12 angeordnet sein kann. Die Verbindungseinrichtung kann eine oder mehrere Laschen 66 mit einer öffnung 67 aufweisen. Bei Anordnung dieser Verbindungseinrichtung kann ein Band oder eine ähnliche Befestigungseinrichtung (nicht dargestellt) durch die öffnung 67 geführt und an dem Bein, dem Glied oder einem anderen Bereich des Körpers des Patienten befestigt werden, in den der Katheter eingeführt ist. Diese Verbindungseinrichtung erleichtert eine bequeme Befestigung des Katheters an dem Patienten und vermindert die Gefahr einer unerwünschten Bewegung oder Verschiebung des Katheters bei einer Bewegung des Patienten.
Weiterhin umfaßt die erfindungsgemäße Einrichtung Flüssigkeitsleiteinrichtungen, die einen sich verjüngenden oder abgeschrägten Abschnitt 68 aufweisen, der unmittelbar stromaufwärts und/ oder benachbart zu mindestens einer Verbindung oder Verbindungsstelle eines Kanülenelements angeordnet ist. Wie insbesondere aus den Fig. 2 und 3 zu ersehen ist, ist die Flüssigkeitleiteinrichtung in Form des sich verjüngenden Abschnitts 68 unmittelbar stromaufwärts zu dem Stutzen 57 an der Verbindungsstelle des inneren Kanülenelements 54 mit der Flüssigkeitsleitung 24 vorgesehen. Dieser sich verjüngende Abschnitt dient dazu, die Flüssigkeit direkt aus der Flüssigkeitsleitung 24 in das innere Kanülenelement 54 zu führen, so daß eine unerwünschte Turbulenz des Blutes während seines Strömens längs des Flüssigkeitsströmungsweges, der durch eine bestimmte Flüssigkeitsleitung und das damit verbundene Kanülenelement definiert wird, eliminiert oder im wesentlichen vermindert wird. In ähnlicher Weise ist unmittelbar stromabwärts der Verbindungsstelle des äußeren Kanülenelements 52 mit der Flüssigkeitsleitung 22 ein sich verjüngender Abschnitt 70 vorgesehen. Dieser sich verjüngende Abschnitt 70, der ebenfalls einen Teil der Flüssigkeitsleiteinrichtung darstellt, dient wiederum dazu, die Turbulenz des Blutes zu verringern, das längs des Flüssigkeitsströmungsweges fließt, der durch die Flüssigkeitsleitung 22 und das äußere Kanülenelement 52 definiert wird, insbesondere wenn das Blut aus diesem äußeren Kanülenelement 52 austritt.
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Wie aus der Fig. 1 zu ersehen ist, umfaßt die Erfindung ein weiteres konstruktives Merkmal, nämlich Strömungsdrosseln 72 und 74. Diese Strömungsdrossel umfassen insbesondere flexible oder geschwächte Abschnitte in der Wand der entsprechenden Flüssigkeitsleitungen 22 und 24. Durch die Anordnung dieser flexiblen oder geschwächten Abschnitte können die betreffenden Flüssigkeitsleitungen abgeklemmt und in dieser Weise die Strömung der Flüssigkeit in diesen Leitungen gedrosselt werden. Diese Drosselung oder Unterbrechung der Strömung ist dann von Vorteil, wenn der Katheter eingeführt oder entsprechend mit der Dialyseeinrichtung und/oder genauer mit den Quellen für den negativen und positiven Flüssigkeitsdruck verbunden wird. Nachdem die inneren und äußeren Kanülenelemente in das Blutgefäß eingeführt sind und unmittelbar bevor die Flüssigkeitsleitungen 22 und 24 mit den entsprechenden Quellen für den Flüssigkeitsdruck verbunden sind, neigt das in dem Blutgefäß strömende Blut dazu, durch die inneren und äußeren Kanülenelemente in die Flüssigkeitsleitungen einzudringen und aus den freien Enden 40 und 42 der entsprechenden Flüssigkeitsleitungen 22 und 24 auszutreten. Wenn die Strömung durch die entsprechenden Flüssigkeitsleitungen nicht durch Abklemmen der Flüssigkeitsdrosseln 72 und 74 entweder manuell oder mit Hilfe üblicher Klemmvorrichtungen unterbunden wird, kann ein Blutverlust auftreten.
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Claims (1)

  1. Patentanspr ü.-c#!h e
    Λ ■ :
    Katheter zur Einführung in für die Hämodialyse erforderliche vorbestimmte Blutgefäße, gekennzeichnet durch ein Ansatzstück 12, das mindestens zwei im Abstand voneinander angeordnete und voneinander getrennte Flüssigkeitsleitungen (22, 24) aufweist;
    eine mit dem Ansatzstück verbundene Kanüle (14), die mindestens ein inneres Kanülenelement (54) und mindestens ein äußeres Kanülenelement (52) umfaßt, die konzentrisch zueinander angeordnet sind, welche Kanüleneleraente jeweils mit einer der beiden Flüssigkeitsleitungen in Verbindung stehen; einen durch die eine Flüssigkeitsleitung und das damit verbundene äußere Kanülenelement definierten ersten Flüssigkeits-Strömungsweg und einen durch die andere Flüssigkeitsleitung und das damit verbundene innere Kanülenelement definierten zweiten Flüssigkeitsstromungsweg;
    welche ersten und zweiten Flüssigkeitsströmungswege getrennt voneinander angeordnet sind und mit einer kontinuierlichen Quelle für positiven und negativen Flüssigkeitsdruck verbunden sind, so daß durch Betätigen der Quelle für positiven und negativen Flüssigkeitsdruck ein kontinuierlicher Blutstrom von dem vorbestimmten Blutgefäß abgeführt und dem vorbestimmten Blutgefäß zugeführt werden kann.
    Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das äußere Kanülenelement (52) längs einer vorbestimmten Länge des inneren Kanülenelements (54) erstreckt und mit öffnungen (60) versehen ist, während das innere Kanülenelement mindestens an seinem freiem Ende (56) eine öffnung (55) aufweist, so daß der Flüssigkeitsstrom durch das innere bzw. das äußere Kanülenelement aus dem vorbestimmten Blutgefäß bzw. in das vorbestimmte Blutgefäß fließen kann.
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    3. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede der beiden Flüssigkeitsleitungen (22, 24) ein freies Ende aufweist, die jeweils ein konisches Verbindungsstück (40, 42) aufweisen.
    4. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ansatzstück (12) integral eingeformte Stutzen (57, 59) aufweist und an der Kanüle Befestigungseinrichtungen (62, 64) angeformt sind, die im wesentlichen ebenso geformt sind wie die Stutzen, wobei die Befestigungseinrichtungen im Inneren des Ansatzstückes in den Stutzen angeordnet sind.
    5. Katheter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stutzen (57, 59) mindestens zwei Stutzenelemente aufweisen, die ausgerichtet und im wesentlichen koaxial zueinander angeordnet sind, wobei jedes der Stutzenelement längs des ersten oder des zweiten Flüssigkeitsströmungsweges angeordnet ist und diesen mindestens zum Teil definiert.
    6. Katheter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Stutzenelemente im wesentlichen die Verbindung der inneren und äußeren Kanülenelemente (54 und 52) mit den entsprechenden Flüssigkeitsleitungen (22, 24) sicherstellt, wobei die Stutzen(57, 59) in Strömungsrichtung getrennt voneinander angeordnet sind.
    7. Katheter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß er eireFlüssigkeitsleiteinrichtung (68) aufweist, die stromaufwärts in Bezug auf mindestens eines der Stutzenelemente angeordnet ist und die Flüssigkeit leitet, wodurch die Strömungsturbulenz im Inneren des Ansatzstückes (12) vermindert wird.
    8. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ansatzstück (12) mindestens zwei Ansatzstückhälften (16, 18) aufweist, von denen mindestens eine eingeformte Leitungsabschnitte (25, 27) aufweist, die im wesentlichen entspre-
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    chend geformt und so angeordnet sind, daß sie mindestens teilweise die beiden Flüssigkeitsleitungen (22, 24) definieren, welche Ansatzstückhälften paarweise zusammenpassend angeordnet sind, so daß das Ansatzstück gebildet wird, wenn die beiden Ansatzstückhälften passend zusammengefügt werden.
    9. Katheter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Ansatzstückhälften (16, 18) im wesentlichen entsprechend geformte Leitungsabschnitte (25, 27) aufweist, welche Leitungsabschnitte mindestens zum Teil die beiden Flüssigkeitsleitungen (22, 24) definieren.
    10. Katheter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansatzstückhälften (16, 18) Verbindungseinrichtungen aufweisen, die einen sich nach außen erstreckenden Flansch (29) längs mindestens eines Abschnitts der Peripherie jeder Ansatzstückhälfte umfaßt, welche Flansche im wesentlichen entsprechend angeordnet sind und paarig zusammenpassen, wenn das Ansatzstück (12) zusammengefügt ist.
    11. Katheter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Flansche (29) einer jeden Ansatzstückhälfte (16, 18) Ausrichtelemente (30, 32) aufweist, so daß beim passenden Zusammenfügen der Ansatzstückhälften die entsprechenden Leitungsabschnitte des Ansatzstückes in der vorbestimmten Weise zueinander angeordnet sind.
    12. Katheter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Flansche (29) beider Ansatzstückhälften durch Ultraschallschweißen dicht miteinander verbunden sind.
    13. Katheter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er Strömungsdrosseln (72, 74) aufweist, die auf dem Ansatzstück (12) vorgesehen sind und die Unterbrechung der Strömung in mindestens einem der ersten und zweiten Flüssigkeitsströmungswege ermöglicht.
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    14. Katheter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Strömungsdrosseln (72, 74) integral in die Wand des Ansatzstückes (12) eingearbeitete flexible Wandabschnitte umfassen, die mindestens einer der beiden Flüssigkeitsleitungen (22, 24) entsprechen.
    15. Katheter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Strömungsdrosseln (72, 74) in die Wand des Ansatzstückes (12) eingearbeitete flexible Wandabschnitte umfassen, die beiden Flüssigkeitsleitungen (22, 24) entsprechen.
    16. Katheter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Verbindungseinrichtung (63) die an der Außenseite des Katheters (10) angeordnet ist und so geformt ist, daß der Katheter an dem den Katheter benützenden Patienten befestigt werden kann.
    17. Katheter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ansatzstück (12) zwei integral aneinander befestigte Ansatzstückhälften (16, 18) aufweist, die Leitungsabschnitte (25, 27) aufweisen, die ihrerseits entsprechend angeordnet und gestaltet sind, so daß sie mindestens teilweise die beiden Flüssigkeitsleitungen (22, 24) definieren, wenn die Ansatzstückhälften passend zusammengefügt werden, welches Ansatzstück im wesentlichen symmetrisch in Bezug auf die Verbindungslinie (20) zwischen den das Ansatzstück bildenden beiden Ansatzstückhälften geformt ist.
    18. Katheter nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen den beiden Ansatzstückhälften (16, 18) eine Falzlinie (34) umfaßt, um die eine der Ansatzstückhälften in Bezug auf die andere Ansatzstückhälfte herumgefaltet werden kann, so daß die beiden Ansatzstückhälften passend zusammengefügt sind.
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