DE2703629A1 - Gewebestimulator - Google Patents
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- A61N—ELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
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- A61N1/32—Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents
- A61N1/36—Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents for stimulation
- A61N1/372—Arrangements in connection with the implantation of stimulators
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- A61N1/372—Arrangements in connection with the implantation of stimulators
- A61N1/375—Constructional arrangements, e.g. casings
- A61N1/37512—Pacemakers
Description
Patentanwälte Dipl.-Ing. H. Wkickmann, Dipl.-Phys. Dr. K. Fincke
SPMY Dipl.-Ing. F. A.'Weickmann, Dipl.-Chem. B. Huber
_ . . „c /,,-Q 8 MÜNCHEN 16. DEN
Docket 75/359 postfach 860.20
PACESETTER SYSTEMS, INC. 12740 San Fernando Road, Sylmar, California 91342/V.St.A.
Gewebestimulator
Die Erfindung betrifft allgemein einen Körperstimulator,
und zwar im einzelnen einen verbesserten Körpergewebestimulator des unipolaren Typs, der mittels eines magnetischen
Feldes wiederaufladbar ist.
Obwohl sich die Erfindung auf die verschiedensten Arten von Körpergewebestimulatoren bzw. -anreger bezieht, die
in den Körper implantierbar sind, wird sie nachstehend in Verbindung mit einem Herzstimulator näher erläutert, der allgemein
als "Schrittmacher" bezeichnet wird; diese Bezugnahme geschieht jedoch nur zu Er laut erungs zwecken, da die Erfindung
in keiner Weise auf einen Schrittmacher beschränkt ist.
Ein Schrittmacher ist, wie allgemein bekannt, eine Einrichtung, die Stimulations- bzw. Anregungsimpulse an das
Herz abgibt. In den vergangenen Jahren wurden gro^ße Fortschritte
bei der Entwicklung derartiger Schrittmacher erzielt. Gegenwärtig ist ein Schrittmacher verfügbar, der in den Körper
implantierbar ist und eine Energiequelle, wie z.B. eine Batterie, aufweist, die mittels eines äußeren, magnetischen
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Wechselfeldes Wiederaufladbar ist, so daß es nicht erforderlich
ist, den Schrittmacher periodisch zum Zwecke des Ersetzens
der Batterie aus dem Körper herauszunehmen; auf diese Weise wird die Notwendigkeit von häufigen chirurgischen Operationen
ausgeschaltet. Ein verfügbarer Schrittmacher ist in einem hermetischen Behälter abgedichtet, so daß die Lebensdauer
des Schrittmachers verlängert wird. Während des WiederaufIadens
verläuft das äußere magnetische Feld durch den hermetischen Behälter und wird von einer Aufnahmespule aufgenommen,
die einen Teil der Wiederaufladungsschaltung innerhalb des hermetischen Behälters bildet.
Der vorerwähnte, hermetisch abgedichtete, wiederaufladbare
Schrittmacher kann in zwei Arten vorliegen, und zwar kann er vom bipolaren Typ oder vom unipolaren Typ sein. Bekanntermaßen
verlaufen beim bipolaren Typ zwei Elektroden vom Schrittmacher zum Herzen, und Jeder Impuls wird zwischen diesen
Elektroden angelegt. Beim unipolaren Typ verläuft nur eine Elektrode zum Herzen. Die andere Elektrode hat die Form einer
äußeren, elektrisch leitfähigen Metallplatte auf der Seite des Schrittmachers. Die salinische Körperlösung und das Körpergewebe,
die elektrisch leitend sind, bilden einen elektrischen RUckleitungsweg zwischen der Elektrode in oder auf dem bzw.
am Herzen und der äußeren Platte, die elektrisch mit der Schaltung innerhalb des hermetischen Behälters verbunden ist. Die
äußere Platte befindet sich üblicherweise in direktem Kontakt mit der Haut oder anderem Körpergewebe innerhalb des Körpers.
Ein Beispiel eines unipolaren Schrittmachers nach dem Stande der Technik ist in der US-PS 3 735 766 beschrieben. Gemäß dem
Stande der Technik wird die äußere Elektrode von^einer kontinuierlichen,
dünnen Platte eines biokompatiblen Metalls von einer genügend großen Fläche, z.B. in der Größenordnung von
mehreren Einheiten von 6,45 cm , gebildet, damit die Stromdichte an dieser Platte möglichst niedrig wird.
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Bei dem wiederaufladbaren,unipolaren Schrittmacher
wird das wiederaufladende, magnetische Wechselfeld von einem äußeren Wiederaufladungskopf geliefert, der in der Nähe
der Stelle des implantierten Schrittmachers an den Körper angelegt wird. Es geschieht ziemlich oft, daß der Kopf bezüglich
des Schrittmachers so angeordnet wird, daß eine adäquate Wiederaufladung stattfindet, während ein Teil des magnetischen
Feldes durch die äußere Platte hindurchgeht.
Mit der Erfindung soll ein implantierbarer, unipolarer Schrittmacher geschaffen werden, bei dem die Wirkungen
eines äußeren, magnetischen Wechselfeldes auf die äußere Platte des Schrittmachers minimalisiert sind.
Weiterhin soll mit der Erfindung ein implantierbarer,
unipolarer Schrittmacher der Art zur Verfügung gestellt werden, welcher durch ein äußeres, magnetisches Wechselfeld wiederaufladbar
ist, wobei die Erwärmung der äußeren Elektrode minimalisiert wird.
Diese und andere Vorteile der Erfindung werden dadurch erzielt, daß man einen Schrittmacher des unipolaren Typs mit
einer äußeren Elektrodenplatte versieht, die so ausgebildet bzw. angeordnet ist, daß Jede wesentliche Quadratfläche der
Oberfläche der Platte ein sehr kleiner Bruchteil des gesamten, leitfähigen Oberflächenbereichs der Platte ist. In einer Ausführungsform
wird das dadurch erreicht, daß die äußere Elektrodenmetallplatte
durch schmale Schlitze geschlitzt ist, so daß die Platte effektiv langgestreckte, rechteckige, schmale
Streifen begrenzt. Jede* der Streifen ist elektrisch nur durch
einen einzigen, leitenden Weg mit jedem bzw. irgendeinem anderen Streifen verbunden, wobei alle Streifen elektrisch mit
einem gemeinsamen Anschluß verbunden sind.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind insbesondere
aus den Ansprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einiger, in der Zeichnung im Prinzip dargestellter, besonders bevorzugter
Ausführungsbeispiele näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 und 2 schematische Darstellungen zur Erläuterung eines implant!erbaren, unipolaren Schrittmachers nach
dem Stande der Technik, der eine konventionelle, äußere Elektrodenplatte aufweist; und
Fig. 3 bis 9 Aufsichten auf verschiedene Ausführungsbeispiele der neuartigen, äußeren Elektrodenplatte gemäß der
Erfindung.
Die neuartigen Merkmale der Erfindung und die sich daraus ergebenden wesentlichen Vorteile lassen sich am besten
erkennen, wenn man zunächst ein spezifisches Ausführungsbeispiel eines implantierbaren, unipolaren Schrittmachers nach
dem Stand der Technik betrachtet, so daß ein solches spezifisches Ausführungsbeispiel nachstehend zunächst erläutert werden
soll. Die Vorderansicht eines Schrittmachers nach dem Stand der Technik ist in Fig. 1 dargestellt, während eine Querschnittsansicht dieses Schrittmachers in Fig. 2 gezeigt ist. Bei dem
Schrittmacher handelt es sich um einen Schrittmacher vom wiederaufladbaren
Typ, und zwar erfolgt die Wiederaufladung mittels eines äußeren, magnetischen Wechselfeldes, wobei der
Schrittmacher selbst mittels eines hermetischen Behälters 10 hermetisch abgedichtet ist. Der letztere enthält eine konventionelle
Impulserzeugungsschaltung 12, eine Stromquelle, z.B. eine Batterie 13, und eine Wiederaufladungsschaliung 14, die
durch ein Einkapselungsmittel, z.B. Epoxidharz 15, verkapselt bzw. eingekapselt sind. Die Wiederaufladungsschaltung 14 umfaßt
eine Aufnahmespule, die mit 14a bezeichnet ist und das
äußere, magnetische Wechselfeld aufnimmt, wodurch es möglich
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wird, daß die Schaltung 14 die Batterie 13 wieder auflädt. Der Behälter 10 dichtet den Inhalt des Schrittmachers wirksam
hermetisch gegen die salinische Körperlösung ab.
Von einem Anschluß 16, der an dem Behälter 10 des Schrittmachers angebracht ist, erstreckt sich eine einzige bzw.
einzelne Elektrode 17, die über den Anschluß 16 mit der Impulserzeugungsschaltung
12 verbunden ist. Die Elektrodenleitung ist genügend lang, so daß sich die Elektrode zu dem Herzen
des Patienten erstrecken kann, das mit Impulsen beaufschlagt werden soll. Zur Vereinfachung der Fig. 2 ist der Anschluß
16 dort nicht dargestellt, sondern es ist dort nur die Leitung 18 angedeutet, wie sie an ihrem einen Ende mit der Schaltung
12 verbunden ist. Es ist ohne weiteres klar, daß das andere Ende der Leitung 18 in die Elektrode 17 übergeht, wie
in Fig. 1 gezeigt ist. Der Behälter 10 ist gemäß der Darstellung der Fig. 2 von einer Schicht von isolierendem Material
umgeben. Eine solche Schicht kann dazu benutzt werden, eine optimale biokompatible Oberfläche um den Behälter 10 herum zu
erzielen und elektrische und/oder wärmemäßige Isolierung zu bewirken, wenn das erforderlich ist.
Der unipolare Schrittmacher, der allgemein in Anlage an der Haut 22 des Patienten implantiert ist, weist eine
äußere Elektrode in der Form einer elektrisch leitfähigen Metallplatte 25 auf, die elektrisch mit der Impulserzeugungsschaltung
12 verbunden ist, z.B. mittels der Leitung 26. Allgemein verläuft die Leitung 26 durch eine geeignete, isolierte
Durchführung in den Behälter hinein. Jedoch gibt es bei einem Metallbehälter 10 eine Alternative zu einer Durchführung für
die Leitung 26, die darin besteht, daß letztere mit der äußeren Oberfläche des Behälters verbunden ist, der im Inneren mit
der Impulserzeugungsschaltung 12 verbunden 1st.
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Die salinische Körperlösung, die elektrisch leitfähig
ist, bildet einen elektrisch leitenden RUckfUhrungsweg für die
Stromimpulse zwischen der Elektrode 17 und der äußeren Platte 25t die der salinischen Körperlösung ausgesetzt und mit dieser
in Kontakt ist. Da das äußere Metall mit der salinischen Körperlösung und/oder dem Körpergewebe in Berührung kommt, wird
hierfür ein biokompatibles Metall benutzt, das eine zufriedenstellende elektrische Ankopplung an die salinische Lösung
bildet. Einige Beispiele derartiger Metalle sind rostfreier Stahl (SS), wie z.B. der rostfreie Stahl 304, Kobalt-Chrom-Legierungen, Titan, Platin, Zirkon und Niob wie auch Legierungen dieser Metalle. Derartige Metalle weisen einen spezifischen
Widerstand im Mikroohm-cm-Bereich auf, d.h. ihr spezifischer
Widerstand liegt z.B. zwischen etwa 60 und etwa 200 Mikroohm-cm. Die typische Dicke einer äußeren Elektrodenplatte 25 nach dem
Stand der Technik liegt in der Größenordnung von 0,254 mm (10 mils) oder mehr, wobei die Platte aus einer kontinuierlichen, dünnen Metallplatte mit beträchtlichem Oberflächenbereich gebildet wird, der z.B. 12,90 bis 19,35 cm (2-3 sq.in.)
beträgt. Dieser relativ große Oberflächenbereich ist erwünscht, damit die Stromdichte an der Platte auf ein Minimum herabgesetzt wird, so daß die Stimulierung aufgrund der Impulse nicht
an der Stelle der äußeren Metallplatte auftritt. Nach dem Stand der Technik ist die Platte typischerweise kreisförmig oder
quadratisch oder in Form eines breiten Rechtecks.
Die Erfahrung mit unipolaren, wiederaufladbaren Schrittmachern nach dem Stand der Technik hat gezeigt, daß eine adäquate Wiederaufladung selbst dann stattfindet, wenn der
äußere Wlederaufladungskopf, der das äußere Magnetfeld liefert, bezüglich des implantierten Schrittmachers so angeordnet
ist, daß wenigstens ein Teil des magnetischen Feldes durch die äußere Platte 25 hindurchgeht. Das magnetische Wechselfeld,
das durch die Platte 25 hindurchgeht, ist mittels der Punkte 29
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-Sh-
in Fig. 1 und mittels der gestrichelten Linien 29 in Fig. 2 angedeutet. Darüberhinaus wurde gefunden, daß es bei einem
unipolaren Schrittmacher nach dem Stand der Technik, bei dem die Platte 25 von einer kontinuierlichen, dünnen Metallplatte
gebildet wird, dann, wenn ein relativ starkes, magnetisches Wechselfeld zum Zwecke der Wiederaufladung der Batterie angelegt
wird, durch das magnetische Feld, das durch die Platte 25 hindurchgeht, zu einer beträchtlichen Wärmeerzeugung in
der Platte kommt. Wenn die Leistung des äußeren, magnetischen Wechselfeldes dazu ausreicht, in dem Schrittmacher eine Leistung
in der Größenordnung von etwa 0,5 W oder mehr, z.B. 2 bis 3 W, zu induzieren, dann kann die Erwärmung der Platte so
groß werden, daß sie ausreicht, beim Patienten Unbehagen, Schmerz, Beschwerden oder dergl. hervorzurufen, und daß sie
außerdem als Potentialquelle zur Beschädigung bzw. Zerstörung von Körpergewebe wirkt.
Die Erwärmung der äußeren Metallplatte 25 aufgrund des Durchgangs eines magnetischen Wechselfeldes durch diese
Platte, die äußerst unerwünscht ist, wird durch die vorliegende Erfindung weitgehend minimalisiert, wenn nicht gar vollständig
ausgeschaltet. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine äußere Metallplatte 25 vorgesehen, in der die maximale
kontinuierliche Fläche, die von einer quadratischen oder kreisförmigen Grenzlinie auf der Oberfläche der Platte umschlossen
wird, auf einen kleinen Maximalwert beschränkt ist, d.h. daß diese Fläche so weit beschränkt ist, daß sie sehr klein bleibt.
Die maximal umschlossene, quadratische oder kreisförmige Fläche ist ein sehr kleiner Bruchteil des gesamten leitfähigen
Oberflächenbereichs der Platte 25. Da die größte Kreisfläche, die innerhalb einer Quadratfläche eingeschlossen werden kann,
3,14/4 der Quadratfläche beträgt, soll sich die nachstehend verwendete Bezeichnung "wesentliche Quadratfläche" auf eine
Quadratfläche oder die größte Kreisfläche, die von dieser umschlossen wird, beziehen.
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•Λ*
Es sei nun auf Fig. 3 Bezug genommen, die eine Aufsicht auf ein Ausführungsbeispiel einer äußeren Platte 25
zeigt. Zu Erläuterungszwecken sei z.B. angenommen, daß die
Plattenabmessungen 3,81 cm χ 5,08 cm (1,5 x 2 in.) betragen. Infolgedessen beträgt die gesamte, leitfähige Oberfläche der
Platte 19,35 cm2 (3 sq.in.). Die Platte 25 ist mittels einer Mehrzahl schmaler Schlitze 31 geschlitzt, die sich gemäß der
Darstellung von entgegengesetzten Seiten der Platte aus erstrecken. Diese Schlitze wandeln die Platte aus einer einzigen
ρ kontinuierlichen, dünnen Metallplatte von 19,35 cm wirksam in
eine Mehrzahl von langgestreckten, rechteckigen, leitfähigen Streifen 32 um. Die Schlitze 31 erstrecken sich nicht über die
gesamte Plattenbreite, damit die Platte nicht in elektrisch getrennte Streifen aufgeteilt wird. Vielmehr erstreckt sich
jeder Schlitz 31 von einem Ende oder einer Seite der Platte bis in die Nähe der entgegengesetzten Plattenseite. Dadurch
wird sichergestellt, daß sich ein kontinuierlicher, elektrisch leitfähiger Weg von jedem Streifen 32 zu einem gemeinsamen
Anschluß 30 erstreckt, mit dem die Leitung 26 verbunden ist. Die Schlitze 32 wandeln die Platte 25 im Ergebnis bzw. wirkungsmäßig
in die schmalen, langgestreckten, rechteckigen Streifen 32 um. Die Breite W jedes Streifens 32 ist im Vergleich mit
allen äußeren Abmessungen der gesamten Platte 25 ziemlich klein« Infolgedessen ist jede wesentliche, kontinuierliche Quadratfläche
auf jedem der Streifen viel kleiner als der gesamte Oberflächenbereich der Platte 25.
Es wurde entdeckt, daß dann, wenn man die maximale wesentliche Quadratfläche auf der Oberfläche jedes Streifens
auf einem kleinen Maximalwert hält, die Erwärmung^ der geschlitzten
Platte durch ein äußeres, magnetisches Wechselfeld im Vergleich mit der Erwärmung einer nichtgeschlitzten Platte
von dem gleichen Metall und der gleichen Dicke, die dem gleichen äußeren Wechselfeld ausgesetzt wurde, stark herabgesetzt
werden konnte. Die Erwärmung kann auf jedes annehmbare maximale
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Niveau herabgesetzt werden, indem man nur die maximale.wesentliche
Quadratfläche auf der Oberfläche jedes der Streifen herabsetzt. Das kann leicht dadurch erzielt werden, daß man lediglich
die Anzahl der Schlitze 31 erhöht. Die Schlitze 31 können sehr schmal ausgebildet werden, z.B. in einer Breite
von 0,0254 mm. Infolgedessen ist ihre Wirkung auf den gesamten, leitfähigen Oberflächenbereich der Platte 25 vernachlässigbar.
Die beträchtliche Herabsetzung der Plattenerwärmung bei der geschlitzten Platte läßt sich besonders gut durch folgendes
Beispiel verdeutlichen, bei dem wiederum angenommen wird, daß die nichtgeschlitzte Platte eine Abmessung von
5,08 cm χ 3,81 cm hat, so daß ihre Gesamtoberfläche 19,35 cm beträgt. Durch Schlitzen der Platte mit in gleichem Abstand
voneinander vorgesehenen Schlitzen, die sich von den 5,08 cm Seiten aus erstrecken, werden 16 getrennte Streifen ausgebildet.
Vernachlässigt man die Schlitzbreiten, dann beträgt die Breite jedes Streifens etwa 2/16 = 3,175 mm. Infolgedessen
ist die maximale Quadratfläche auf jeder Streifenoberfläche nur (3,175) = 10,08 mm . Andererseits beträgt die maximale
Quadratfläche auf jeder nichtgeschlitzten Platte (3,81) =
14,52cm . Infolgedessen wird die maximale Quadratfläche mittels der Schlitze um einen Faktor von 144 herabgesetzt. Wenn
man zum Vergleich den gesamten, leitfähigen Oberflächenbereich
2 der Platte 25 heranzieht, der 19,35 cm beträgt, dann repräsentiert
die maximale Quadratfläche (10,08 mm ) eine Reduzierung um einen Faktor von 190.
Es sei darauf hingewiesen, daß es durch einfache Erhöhung der Anzahl von Schlitzen möglich ist, die, maximale,
wesentliche Quadratfläche auf der Oberfläche jedes Streifens 32 außerordentlich klein zu machen, so daß dadurch die Erwärmung
der Platte minimalislert wird. In dem Ausführungsbeispiel, das in Fig. 3 gezeigt ist, wird W durch einfache Verdoppelung
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der Anzahl von in gleichem Abstand voneinander vorgesehenen Schlitzen 31 um den Faktor 2 herabgesetzt, so daß die wesentliche
Quadratfläche tun den Faktor 4 vermindert wird. In Jeden
praktischen Fall hängt die tatsächliche maximale, wesentliche Quadratfläche auf jeder Streifenoberfläche von der Wärme ab,
die erzeugt werden darf. Unter gewissen Bedingungen kann eine
Herabsetzung der Wärme um den Faktor 2 gegenüber der Warne, die in einer nichtgeschlitzten Platte erzeugt wird, ausreichend
sein. Jedoch ist davon auszugehen, daß die Platte 25 in den
meisten praktischen Anwendungsfällen so ausgebildet wird, daß die wesentliche Quadratfläche auf jedem Streifen nicht mehr
als 1/n der gesamten, leitfähigen Oberfläche der Platte ist, wobei η in der Größenordnung von nicht weniger als 5 liegen
wird und in einigen Fällen 100 oder mehr betragen wird.
In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ist jeder Streifen 32 durch einen anderen Streifen 32 elektrisch mit
der Leitung 26 verbunden, jedoch abgesehen von einem leitfähigen Streifen 32, mit dem die Leitung 26 an dem Anschluß 30
direkt verbunden ist. Fig. 4 zeigt eine Aufsicht auf ein anderes Ausführungsbeispiel der Platte 25· Dieses unterscheidet
sich von dem Ausführungsbeispiel nach Flg. 3 nur darin, daß
sich die Schlitze 32 alle von einer Seite der Platte 25 aus nach einwärts erstrecken. In dem Ausführungsbeispiel der Fig.4
ist jeder Streifen 32 elektrisch wirksam durch den unteren Teil 25a der Platte 25 mit der Leitung 26 verbunden, anstatt
daß er durch einen anderen Streifen 32 mit der Leitung 26 verbunden wäre. Ein Ausführungsbeispiel, das demjenigen der
Fig. 4 ähnlich ist, ist in Fig. 5 gezeigt. In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 erstrecken sich die Schlitze*1 von drei
Seiten der Platte 25 nach einwärts.
Es sei darauf hingewiesen, daß die geschlitzte Platte 25 nicht als elektrostatische Abschirmung dienen oder funktio-
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nieren muß. Vielmehr dient sie als eine äußere elektrisch leitfähige Platte für einen unipolaren Schrittmacher. Im Gebrauch
befindet sie sich in der salinischen Körperlösung und 1st in Kontakt mit dieser Lösung, und sie leitet Ströme zu
der salinischen Körperlösung und/oder zum Körpergewebe sowie von der salinischen Körperlösung und/oder dem Körpergewebe
weg. Damit jeder leitfähige Streifen 32 zum Aufbau der elektrisch leitfähigen Platte 25 beiträgt und einen Teil dieser
Platte bildet, muß er einen elektrisch leitfähigen Weg zu der Leitung 26 haben, welche die Platte 25 mit der Irapulserzeugungsschaltung
12 verbindet. Es sei jedoch besonders darauf hingewiesen, daß jeder Streifen 32 mit der Leitung 26 über
einen einzigen elektrisch leitfähigen Weg verbunden sein sollte, ohne daß ein Rückstromweg zwischen irgendwelchen zwei
Streifen vorhanden ist. Es sei weiterhin darauf hingewiesen, daß sich im Gebrauch salinische Körperlösung, die elektrisch
leitfähig ist, in den Schlitzen 31 befindet. Jedoch ist der spezifische Widerstand der Metallplatte im Mikroohm-cm-Berelch,
z.B. im Bereich von 80 bis 200 Mikroohm-cm , während der spezifische Widerstand der salinischen Lösung allgemein in der
Größenordnung von etwa 20 0hm-cm beträgt. Infolgedessen wirkt die salinische Körperlösung aufgrund ihres außerordentlich
hohen Widerstands im Vergleich mit demjenigen der Metallplatte 25 nicht als in Betracht zu ziehender Stromleiter zwischen benachbarten
Streifen 32.
Ein anderes Ausführungsbeispiel der geschlitzten Platte 25 ist in Fig. 6 gezeigt. Hier ist ein einziger, kontinuierlicher
Schlitz 31 in der Platte 25 ausgebildet, der die Form einer Spirale hat. Der Schlitz wandelt die Platte wirksam
in einen einzigen, langen, kontinuierlichen, spiralförmigen Streifen 32 um, dessen entgegengesetzte Enden mit 32a und 32b
bezeichnet sind und der eine Breite W hat. Es sei darauf hingewiesen, daß die maximale, wesentliche Quadratfläche auf der
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Oberfläche des Streifens nicht größer als Vr ist, was nur einen kleinen Bruchteil des gesamten Oberflächenbereichs der
Platte 25 darstellt. Es sei weiterhin bemerkt, daß die äußere Elektrodenplatte gewünschtenfalls anstelle von einer geschlitzten
Platte 25 von einem langgestreckten, schmalen, elektrisch leitfähigen Streifen oder Draht gebildet sein kann,
der um den Schrittmacher als Spule herumgewickelt sein kann. Der Streifen kann im Vergleich mit seinem gesamten,elektrisch
leitfähigen Oberflächenbereich schmal sein, und zwar so, daß die größte, wesentliche Quadratfläche auf der Streifenoberfläche
beträchtlich kleiner als sein gesamter leitfähiger Oberflächenbereich ist.
In jedem der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele werden ein oder mehrere getrennte, leitfähige Streifen
32 dadurch ausgebildet, daß man ein oder mehrere Schlitze 31 in die Platte 25 schneidet. Gewünschtenfalls kann die Platte
25 von getrennten, kleinen, metallischen Plattenteilen 40 gebildet werden, die miteinander an dem Anschluß 43 mit der Leitung
26 verbunden sind, und zwar mittels elektrisch leitfähiger Drähte 41, wie in Fig. 7 gezeigt ist. Wenn es erwünscht
ist, dann kann man jedes Plattenteil 40 durch einen getrennten, leitfähigen Draht 41 mit einem gemeinsamen Draht 45, mit dem
die Leitung 26 auch verbunden ist, wie in Fig. 8 gezeigt ist, verbinden, anstatt einige der Plattenteile 40 durch andere
Plattenteile mit der Leitung 26 zu verbinden. In dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 7 und 8 besteht der gesamte, elektrisch
leitfähige Oberflächenbereich der äußeren Platte im wesentlichen aus den Oberflächenbereichen aller Plattenteile
Vorzugsweise sollte jedes Plattenteil 40 als langgestrecktes Rechteck ausgebildet werden, so daß jede wesentliche Quadratoder
Kreisfläche auf dem Plattenteil klein im Vergleich mit der Gesamtfläche des Plattenteils ist.
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Wie Fig.9 zeigt, kann die äußere Platte 25, mit der die vorstehend erläuterten Vorteile erreicht werden, nämlich
herabgesetzte Erwärmung, auch als eine Matrix von elektrisch leitfähigen Drähten 47 ausgebildet werden. Jeder Draht-kann
als langes Rechteck von minimaler Breite angesehen werden. Wenn es erwünscht ist, ein elektrostatisches Feld mit kleiner oder
überhaupt keiner Behinderung durch die leitfähige Platte hindurchzuschicken, trotzdem aber die leitfähige Platte ohne Erzeugung
von Wärme an das Gewebe anzukoppeln, dann kann das erreicht werden, indem man die Drähte in genügender V/eise auftrennt,
daß ein elektrostatisches Feld zwischen den Drähten hindurchgehen kann. Jeder dieser Drähte kann direkt oder über
einen der anderen Drähte mit der Leitung 26 verbunden werden. Es sei jedoch wiederum darauf hingewiesen, daß jeder Draht mit
irgendeinem anderen Draht nur an einer Stelle verbunden werden sollte, und zwar so, daß man keine große, im wesentlichen
quadratische oder kreisförmige Schleife von kontinuierlichem Draht erhält, die aufgrund des magnetischen Feldes Wärme erzeugen
würde. In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 besteht der gesamte, leitfähige Oberflächenbereich der Platte 25 aus
den freiliegenden Oberflächenbereichen aller Drähte 47.
Die neuartige äußere Platte gemäß der vorliegenden Erfindung ist außerdem vorteilhaft, wenn sie einen Teil eines
implantierbaren, unipolaren Schrittmachers bildet, der nicht mittels eines äußeren, magnetischen Feldes aufladbar ist. Ein
Patient mit einem implantierbaren, unipolaren Schrittmacher kann nämlich dort sein, wo ein externes, magnetisches Feld vorhanden
ist. Ein derartiges Feld kann durch die Haut verlaufen und eine konventionelle äußere Platte erwärmen. Wenn jedoch eine
äußere Platte gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet wird, ist die Erwärmung der Platte durch ein solches Feld nur
minimal. Infolgedessen schützt die neuartige Platte den Patienten wirksam vor Unbehagen, Schmerzen, Beschwerden oder dergl.
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oder Beschädigung bzw. Zerstörung von Körpergewebe, selbst
dann, wenn es vorkommt, daß sich der Patient an einer Stelle befindet, an der ein äußeres, magnetisches Feld vorhanden ist.
Es wurde gefunden, daß dann, wenn das äußere, magnetische Wechselfeld relativ stark ist, wie z.B. so groß, daS es
2 W oder mehr an Leistung in dem Schrittmacher induzieren kann»
die maximale, wesentliche Quadratfläche nicht 0,806 cm überschreiten sollte, damit die Plattenerwärmung auf ein Minimum
herabgesetzt wird und dadurch Unbehagen, Schmerzen oder Beschwerden
des Patienten oder eine Potentialschädigung des Körpergewebes verhindert werden.
Kurz zusammengefaßt betrifft die Erfindung einen unipolaren Stimulator für lebendes Gewebe, der implantierbar ist
und eine äußere Plattenelektrode aufweist, die in einem Ausführungsbeispiel aus einer flachen Metallplatte besteht, welche
mittels Schlitzen so geschlitzt ist, daß eine Mehrzahl von elektrisch leitfähigen Streifen ausgebildet wird. Jeder
Streifen befindet sich mit irgendeinem anderen Streifen über
nur einen einzigen Weg elektrisch in Kontakt. Die Streifen sind so dimensioniert, daß jede wesentliche Quadrat- oder
Kreisfläche auf jedem Streifen beträchtlich kleiner als der gesamte, leitfähige Oberflächenbereich der Platte ist. Infolgedessen
wird die Erwärmung der geschlitzten Platte aufgrund eines äußeren, magnetischen Wechselfeldes beträchtlich
vermindert.
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Claims (12)
- PatentansprücheUnipolarer, implantierbarer Stimulator für lebendes Gewebe mit einer Impulserzeugungseinrichtung, einer Stimulierungselektrode, die elektrisch mit der Impulserzeugungseinrichtung verbunden ist und an bzw. in dem Gewebe, das durch Impulse stimuliert werden soll, die der Stimulierungselektrode durch die Impulserzeugungseinrichtung zugeführt werden, angeordnet werden kann, und mit einer äußeren Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung, die mit der Impulserzeugungseinrichtung verbunden ist und in direktem elektrischem Kontakt mit der salinischen Körperlösung steht, welche sich von der Stimulierungselektrode zu der äußeren Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung erstreckt, so daß sie auf diese Weise einen elektrisch leitenden Weg zwischen beiden bildet, gekennzeichnet durch eine äußere Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung (25), die eine elektrisch leitende Oberfläche von vorbestimmter Fläche begrenzt, welche sich in direktem elektrischem Kontakt mit der salinischen Körperlösung befindet, wenn der Stimulator (10) in einem Körper implantiert ist, wobei die äußere Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung (25) eine Mehrzahl von elektrisch leitfähigen Elementen (32;40;47) begrenzt, derart, daß jede wesentliche Quadratfläche auf der Oberfläche von jedem der Elemente einen vorbestimmten, maximalen Wert, der merklich kleiner als die Gesamtfläche der leitenden Oberfläche der äußeren Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung ist, nicht überschreitet.
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung (25) eine Metallplatte ist, in der eine Mehrzahl von Schlitzen (31) vorgesehen ist, welche die Platte in eine Mehrzahl von elektrisch leitfähigen Streifen (32) auftrennt, die die elektrisch leitfähigen Elemente begrenzen bzw. bilden, wobei jeder Streifen709831/0769ORIGINAL INSPECTED-Xs-elektrisch mit irgendeinem bzw. jedem anderen Streifen.nur durch einen einzigen, elektrisch leitfähigen Weg verbunden ist, und wobei die Streifen Dimensionen haben, derart, daß jede wesentliche Quadratfläche der Oberfläche jedes Streifens einen vorbestimmten Maximalwert nicht überschreitet, der merklich kleiner als die Gesamtfläche der leitfähigen Oberfläche der Metallplatte ist.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung (25) eine Platte von biokompatiblem Metall ist, die eine Mehrzahl von Schlitzen (31) aufweist, welche sich von wenigstens einer Seite der Metallplatte nach einwärts erstrecken, so daß sie auf diese Weise die Platte in eine Mehrzahl von elektrisch leitfähigen, langgestreckten, im wesentlichen rechteckig geformten Streifen (32) aufteilen und die elektrisch leitfähigen Elemente begrenzen bzw. bilden, wobei jeder Streifen elektrisch mit jedem bzw. irgendeinem anderen Streifen durch einen einzigen leitfähigen Weg verbunden ist, ohne daß ein Rückweg zwischen ihnen vorhanden ist, und wobei' die Streifen ferner Dimensionen haben, derart, daß die größte wesentliche Quadratfläche auf der leitfähigen Oberfläche jedes Streifens um einen Faktor η kleiner ist als der gesamte, leitfähige Oberflächenbereich der Platte, wobei η nicht kleiner als 10 ist.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß η nicht kleiner als 100 ist.
- 5. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung (25) eine Mehrzahl von einzelnen,elektrisch leitfähigen Metallplatten (40) umfaßt, wobei jede dieser Platten elektrisch mit jeder bzw. irgendeiner anderen Platte durch einen einzigen, elektrisch leitfähigen Weg verbunden ist, und wobei ferner jede wesentliche Quadratfläche von jeder der Metallplatten merklich709831/0769kleiner ist als der Gesamtoberflächenbereich der Metallplatten, und zwar um einen Faktor, der nicht kleiner als 10 ist.
- 6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet» daß die wesentliche Quadrat- oder Kreisfläche auf jeder der Metallplatten (40) um einen Faktor von nicht weniger als 100 kleiner ist als die gesarate Fläche der Metallplatten.
- 7. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Metallplatten (40) die Form eines langgestreckten Rechtecks hat.
- 8. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung (25) eine Anordnung von einzelnen, elektrisch leitfähigen Drähten (47) umfaßt, wobei jeder Draht durch einen einzigen, elektrisch leitfähigen Draht mit jedem bzw. irgendeinem anderen Draht verbunden ist, ohne daß ein Stromrückleitungsweg zwischen ihnen besteht, und wobei ferner die gesamten, leitfähigen Oberflächenbereiche der Drähte den Bereich der leitfähigen Oberfläche der äußeren Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung definieren bzw. bilden.
- 9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Impulserzeugungseinrichtung (12)von einer Stromquelle (14) versorgt wird, die mittels eines äußeren, magnetischen Feldes (29) wiederaufladbar ist, das in dem Stimulator (10) Leistung induzieren kann, wobei jede wesentliche Quadratfläche auf der Oberfläche von jedem der Elemente um einen Faktor η kleiner als der gesamte leitfähige Oberflächenbereich der Elemente ist, wobei η nicht kleiner als 5 ist.
- 10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung (25) eine709831/0769- -ve -•Η'Platte von biokompatiblem Metall ist, die eine Mehrzahl von Schlitzen (31) besitzt, welche sich von wenigstens einer Seite der Metallplatte aus nach einwärts erstrecken, so daß sie auf diese Weise die Platte in eine Mehrzahl von elektrisch leitfähigen, langgestreckten, im wesentlichen rechteckig geformten Streifen (32) unterteilen bzw. auftrennen, welche die elektrisch leitfähigen Elemente definieren bzw. bilden, wobei jeder Streifen mit jedem bzw. irgendeinem anderen Streifen durch einen einzigen leitfähigen Weg ohne Rückweg zwischen ihnen verbunden ist, und wobei ferner die Streifen Dimensionen haben, die derart sind, daß die größte, wesentliche Quadratfläche auf der leitfähigen Oberfläche jedes Streifens um den Faktor η kleiner als die gesamte, leitfähige Oberfläche der Platte ist, wobei η nicht kleiner als 10 ist.
- 11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Impulserzeugungseinrichtung (12) mittels einer Stromquelle (14) in dem Stimulator (10) mit Leistung versorgt wird, die mittels eines äußeren, magnetischen Feldes (29) wiederaufladbar ist, das in der Lage ist, Leistung in der Größenordnung von nicht weniger als 2 W in dem Stimulator zu induzieren, wobei die äußere Elektrode bzw. Elektrodeneinrichtung (25) eine Platte von biokompatiblem Metall mit einer Mehrzahl von Schlitzen (31) ist, die sich von wenigstens einer Seite der Metallplatte aus nach einwärts erstrecken und dadurch die Platte in eine Mehrzahl von elektrisch leitfähige, langgestreckte, im wesentlichen rechteckig geformte Streifen (32) auftrennen bzw. -teilen, welche die elektrisch leitfähigen Elemente begrenzen bzw. bilden, wobei ferner jeder Streifen mit jedem bzw. irgendeinem anderen Streifen durch einen einzigen, leitfähigen Weg ohne einen Rückweg zwischen ihnen elektrisch verbunden ist, und wobei die Streifen außerdem Dimensionen haben, die derart sind, daß die größte, wesentliche Quadratfläche auf der leitfähigen Oberfläche jedes Strei-709831/0769fens vun einen Faktor η kleiner als der gesamte, leitfähige
Oberflächenbereich der Platte ist, wobei η nicht weniger als beträgt. - 12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte Quadratfläche der Oberfläche der Platte nicht weniger als 12,90 cm ist und η nicht weniger als 100 beträgt.709831/0769
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