DE2718037B2 - Tragbares Vielzweck-Sanitätsbett - Google Patents

Tragbares Vielzweck-Sanitätsbett

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Description

Es ist ein tragbares Sanitätsbett bekannt, das mit Rädern versehen und zur Befestigung auf dem Boden und/oder an den Wänden eines Sanitäts- oder Nothilfefahrzeugs ausgebildet ist, wobei das Fahrzeug selbst zur Lagesicherung des Sanitätsbettes mit speziellen Verbindungsteilen ausgerüstet ist. Weiterhin ist auch ein höhenverstellbares Sanitätsbett bekannt, bei dem ein den Patienten tragender Bettenrahmen gegenüber einem Unterbau anhebbar und absenkbar ist und das Beine mit an den untersten Enden sitzenden Rädern aufweist, welche bei der Unterbringung des Bettes in einem Sanitätsfahrzeug zusammenlegbar sind. Derart ausgebildete Sanitätsbetten haben zwar einen weiten Anwendungsbereich, jedoch treten immer wieder Situationen auf, in denen der Transport des Patienten zu dem Sanitätsfahrzeug hin oder von dem Sanitätsfahrzeug weg Schwierigkeiten bereitet So können die bekannten Sanitätsbetten zum Transport
lu eines Patienten auf engen Wegen, gewundenen Kurven oder auch steilen Treppenwegen ungeeignet sein. Einige Ambulanzen sind für solche Situationen mit separaten Ausrüstungen wie Krankenbahren und Krankentragestühlen ausgestattet Dazu ist jedoch eine zusätzliche
i'i Ausrüstung sowie auch ein zusätzlicher Aufbewahrungsraum hierfür notwendig, in den meisten Ambulanzfahrzeugen steht für solche Zwecke jedoch nur ein geringer Raum zur Verfügung. Hinzu kommt daß sowohl der Patient als auch das Sanitätsbett während der Fahrt des Sanitätsfahrzeuges sicher festgelegt werden soll. Deshalb wurde bisher entweder der Patient zu einem lagesicher festgelegten Sanitätsbett hin transportiert oder der Patient und eine Hilfsbahre an dem vorhandenen Bettenrahmen festgeschnallt Dies ist
y> oftmals schwierig auszuführen und erfordert zusätzliche Handhabungszeit, was im Notfall sehr kritisch sein kann. Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein tragbares Vielzweck-Sanitätsbett mit einem Bahrenteil zu schaffen, der zur
tu unabhängigen Benutzung von dem verbleibenden Unterteil des Bettes bequem abnehmbar ist, andererseits aber auch mit darauf liegendem Patienten leicht und schnell wieder mit dem Unterteil verbunden werden kann.
s"> Mit dem Sanitätsbett nach der Erfindung ist es möglich, zum Transport des Patienten zu einem Sanitätsfahrzeug hin oder von einem Sanitätsfahrzeug weg nur den wirklich notwendigen Bahrenoberteil zu verwenden, der auch auf sehr engen, steilen oder
■i" kurvenreichen Wegen nutzbar ist. Dazu läßt sich der Bahrenoberteil ohne Mühe durch öffnen der Verriegelungseinrichtung von dem Traggestell lösen und genau so leicht wieder sicher mit dem Traggestell verbinden. Außerdem kann der Bahrenoberteil durch die Anord-
■>> nung der Laufrollen leicht auf dem Traggestell verschoben werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben. Mit der Ausgestaltung des Sanitätsbettes nach Anspruch 2 wird eine
■>·' Seitenführung des Bahrenoberteils bei der Verschiebung auf dem Traggestell sichergestellt. Der Bahrenoberteil kann dadurch auf den Seitenschienen des Untergestells bequem nach rückwärts aus dem Sanitätsfahrzeug heraus gerollt und in gleicher Weise nach
r>■> vorwärts auf den Seitenschienen des Untergestells in das Sanitätsfahrzeug hineingerollt werden. Zur lösbaren Befestigung des Bahrenoberteils an dem Untergestell ist im vorderen Endbereich des Tragrahmens ein Klemmglied angeordnet, das mit dem vorderen Ende des
t>(1 Bahrenoberteils zusammenwirkt, wobei die benachbarten Laufrollen in enger Anlage an den Seitenschienen des Tragrahmens gehalten werden. Zum rückwärtigen Ende hin ist demgegenüber an dem Tragrahmen eine Verriegelungseinrichtung vorgesehen, die ein federbela-
*>'i stetes Verriegelungsglied umfaßt, das mit einer hakenartigen Aussparung mit einem Gegenverriegelungsglied am Bahrenoberteil zusammenwirkt. Das Verriegelungsglied ist dabei in Richtung der Sperrlage federbelastet
und mit einem sich nach rückwärts erstreckenden Ann versehen, der im Bereich des rückwärtigen Endes des Bettenrahmens einen Handhabungsabschnitt besitzt, mit dem die Verriegelung schnell gelöst werden kann. Das Verriegelungsglied ist zudem mit Nockenflächen versehen, die es ablenken, so b-ύά es von dem Querriegel der Bahre berührt wird, wodurch es unter den Querriegel hindurch bewegbar ist und diesen erfassen kann, sobald das Vorderende des Bahrenoberteils unter dem Klemmglied am vorderen Ende des Tragrahmcss liegt Danach kann dann die Bahre von dem Untergestell nur durch eine erzwungene Bewegung des nach rückwärts vorstehenden Verriegelungsarms von einem Krankenwärter gelöst werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der F i g. 1 bis 8 beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine schaubildliche Darstellung des Sanitätsbetten-Aufbaus,
F i g. 2 eine Draufsicht eines grundlegenden Bahrenrahmens mit Darstellung seiner Anordnung gegenüber dem darunterliegenden, einen Teil des Trägerbasisteils bildenden Tragrahmens,
F i g. 3 eine Draufsicht auf einen mit Bahrenbefestigungseinrichtungen versehenen Tragrahmen,
F i g. 4 eine Seitenansicht mit Darstellung der Art und Weise, in der der Bahrenrahnien auf dem darunterliegenden Tragrahmen sitzt,
Fig.5 einen vergrößerten vertikalen Teilschnitt der in der Schließlage befindlichen Verriegelungseinrichtung, in
Fig.6 einen der Fig.5 entsprechenden vertikalen Teilschnitt der Verriegelungseinrichtung in der Offenstellung,
F i g. 7 eine vergrößerte Teildraufsicht der Verriegelungseinrichtung und j)
F i g. 8 ein der F i g. 6 entsprechender vertikaler Teilschnitt mit Darstellung der Art und Weise, in der der Querriegel des Bahrenrahmens das Verriegelungsglied in die Öffnungslage drückt, wenn der Bahrenrahmen auf den Tragrahmen verschoben wird. 4»
Die F i g. 1 der Zeichnung zeigt den Sanitätsbett-Aufbau, dessen generell mit dem Bezugszeichen 1 gekennzeichnetes Traggestell unter dem mit dem Bezugszeichen 2 gekennzeichneten abnehmbaren Bahren-Oberteil liegt und diesen trägt. Das Traggestell r, umfaßt ein rollbares Sanitätsbett bekannter Bauart mit zusammenlegbaren Beinen 3, 4, 5 und 6 bekannter Bauweise, die an ihren untersten Enden geeignete (nicht dargestellte) Scnwenkrollen tragen. Die Gruppen der Beine sind schwenkbar mit einem Tragrahmen 7 -><> verbunden, der bei der aufrollbaren Bauart des Sanitätsbettes Schwenkrollen 8 aufweisen kann, durch die das Sanitätsbett in das Ambulanzfahrzeug hineinschiebbar ist, wenn die Beine zusammengelegt sind. Wenn das Traggestell in das Ambulanzfahrzeug ,■> hineingerollt ist, wird es durch geeignete, dauernd in dem Sanitätsfahrzeug angeordnete Halterungen lagesicher festgelegt, wie dies den mit derr. Fachgebiet vertrauten Personen verständlich ist. Das Traggestell kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich («ι eines rechtwinkeligen Standard-Untergestells, dem der Tragrahmen 7 festgelegt ist, und einschließlich höhenverstellbarer Sanitätsbetten, bei denen zwischen dem Untergestell und dem Tragrahmen 7 einstellbare oder scherenartige Schenkelteile angeordnet sind. b">
Gleichermaßen kann auch der Bahren-Oberteil verschiedene Formen annehmen. Bei der dargestellten Ausführungsform umfaßt er einen sogenannten Bahrenstuhl, der eine vielseitige Bauart einer Bahre darstellt, die sich schnell von einer gestreckten Bahre in einen Stufen- oder Radstuhl umwandeln läßt, wobei die Bahre die Radgruppen 9 und 10 aufweist Der Bahren-Oberteil kann jedoch verschiedene Formen haben, die von einer einfachen geraden Bahre mit einem rechteckigen Rahmen und einem geeigneten Stoffbezug hin zu kultivierteren einstellbaren Ausbildungen wie dem vorangehend erwähnten Bahrenstuhl reichen, wobei es bei dem Bahren-Oberteil wesentlich darauf ankommt, daß er einen Rahmen bildet, an dem Flanschrollen anbringbar sind, die den Obergang zu dem darunterliegenden Tragrahmen des Traggestells bilden.
In F i g. 2 besitzt der Bahren-Oberteil einen Grundrahmen mit langgestreckten Seitenschienen 11 und 12 sowie mit vorderen und rückwärtigen Endschienen 13 bzw. 14, die aus Aluminiumrohr hergestellt sind. Der Grundrahmen kann einen einstückigen Aufbau haben oder aus gegliederten Abschnitten gebildet sein, je nachdem, nach welcher Bauart die Bahre ausgebildet ist Die Flanschrollengruppen 15, 15a und 16, 16a, die an Radhaltern 17 sitzen, welche an den Seilenschienen 11 und 12 befestigt sind, liegen unter der Ebene des Bahrenrahmens und sind derart positioniert daß sie auf die längsverlaufenden Seitenschienen 18 und 19 des darunterliegenden Tragrahmens 7 aufsetzbar sind. Mit dieser Anordnung kann der Bahrenoberteil in Längsrichtung auf den Seitenschienen des Tragrahmens gerollt oder unmittelbar auf die Oberseite des Tragrahmens aufgesetzt werden. In jedem Fall positionieren die Flanschrollen die beiden Rahmen zueinander und verhindern eine seitliche Bewegung der Rahmen zueinander.
Wie die F i g. 3 zeigt, Können die Seitenschienen 18 und 19 des Tragrahmens an ihren Enden einwärtsgebogen und zur Bildung der vorderen und rückwärtigen Endschienen 20 und 21 miteinander vereinigt sein. Die Seitenschienen 18 und 19 sind frei von Störungen wie Tragansätzen, Montagekragen und dergleichen, so daß die Rollen sich frei über die Seitenschienen bewegen können. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Tragrahmen mit einer Vielzahl von Querstreben 22 versehen, die eine mittig angeordnete, längsverlaufende Strebe 23 halten, die eine »!«-förmige Querschnittsgestalt haben kann.
Die Strebe 23 trägt eine Verriegelungseinrichtung, die generell mit 24 bezeichnet ist und durch einen nach rückwärts verlaufenden Verriegelungsarm 25 steuerbar ist, welcher einen eine Handhabe bildenden Teil bzw. einen Bügel 26 an dem entfernt liegenden Ende bildet. Die Endschiene 13 am vorderen Ende des Tragrahmens hält einen Klemmarm 27, der einen winkelig ausgebildeten Bügel 28 aufweist welcher so positioniert ist, daß er die vordere Endschiene 13 der Bahre übergreift und sich dieser anlegt, wie die Fig.4 erkennen läßt. Der Klemmarm 27 dient als Anschlag für das vordere Ende des Bahren-Oberteils, wenn dieses auf dem Tragrahmen positioniert wird, wobei die Lage des Bügels 28 so gewählt ist, daß er die Rollengruppe 15, 15a in enger Anlage an den darunter befindlichen Seitenschienen 18 und 19 des Traggestells hält.
Die F i g. 5 zeigt, daß die Verriegelungseinrichtung 24 ein Verriegelungsglied 29 umfaßt, das einen Nabenteil 30 besitzt, der drehbar auf einem Achsstummel 31 gelagert ist, welcher an dem vertikalen Teil 32 der Strebe 23 sitzt. Ein Federglied 33 belastet das Verriegelungsglied 29 in die Normal- oder Verriegelungslage, wie sie in F i g. 5 dargestellt ist in der das
Verriegelungsglied mit einer hakenartigen Aussparung 34 in einer Querstrebe 35 angreift, die einen Teil des Bahren-Oberteils bildet. Wie die Fig.4 verdeutlicht, hält das in der Schließlage und im Eingriff mit der Querstrebe 35 befindliche Verriegelungsglied zusammen mit dem KJemmarm 27 den Bahren-Oberteil gegenüber dem Tragrahmen 7 so fest, daß er in keiner Richtung eine Längsbewegung ausführen kann.
Die F i g. 5 zeigt, daß das Verriegelungsglied 29 einen in einer Winkelstellung angeordneten Längsschlitz 36 aufweist, in den das vordere Ende des Verriegelungsarms 25 eingreift, wozu der Verriegelungsarm einen abgewinkelten Finger 37 besitzt, der, wie F i g. 7 zeigt, frei durch den Schlitz 35 hindurchgreift. Bei einer Rückwärtsbewegung des Verriegelungsarms 25 wird das Verriegeiungsgiied gegen die Wirkung der Feder 33 im Uhrzeigersinn geschwenkt, wobei der Finger 37 des Verriegelungsarms in dem Schlitz 36 entlangläuft, bis die Teile die in Fig.6 dargestellte Position erreicht haben, in der die Querstrebe 35 freigegeben ist und die hakenartige Aussparung des Verriegelungsgliedes unterhalb der Bewegungsbahn der Querstrebe 35 liegt, so daß der Bahren-Oberteil dadurch zum Abnehmen vom Tragrahmen des Traggestells frei ist Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Verriegelungsarm 25 verschiebbar in der Querstrebe 22a des Tragrahmens gelagert, die einen Träger für den Verriegelungsarm bildet Der Verriegelungsarm kann mit einem Anschlag 38 versehen sein, der so ausgebildet ist, daß er an die Querstrebe 22a anschlägt, wenn sich das Verriegelungsglied in der Verriegelungslage befindet. In gleicher Weise kann der zurückgeführte Abschnitt 26a des die Handhabe bildenden Bügels 26 verschiebbar in der Querstrebe 22a gelagert sein, wodurch der Verriegelungsarm und die Handhabe stabilisiert werden. Es versteht sich, daß die Handhabe in der Nähe des rückwärtigen Endes 21 des TragTahmens angeordnet ist, so daß sie für die Betreuungsperson schnell erreichbar ist, wobei ein drehbarer Bügelangriffshaken 39 am rückwärtigen Endrahmenteil 21 vorgesehen sein kann mit dem der Betreuer das Verriegelungsglied in der gelösten Position festlegen kann.
r> Das Verriegelungsglied 29 ist außerdem mit einem Paar winkelig angeordneter Nockenflächen 40 und 41 versehen, die mit der Querstrebe 35 wie auch mit allen anderen Querstreben oder Endschienen zusammenwirken, die einen Teil des Bahren-Oberteils bilden, wodurch das Verriegelungsglied selbsttätig herabgedrückt wird, wenn das Bahren-Oberteil über den Tragrahmen zu dessen Vorderende hin geschoben wird. Wenn ein Querglied wie die Querstrebe 35 sich dem Verriegelungsglied 29 nähert, berührt es, wie ein Vergleich der F i g. 5 und 8 verdeutlicht, zunächst die Nockenfläche 40 und drückt das Verriegeiungsgiied herab, wobei dieses gegen den Druck der Feder 33 um den Achsstummel schwenkt. Wenn die Vorwärtsbewegung der Querstrebe 35 weitergeht, läuft sie auf die winkelig gestellte Nockenfläche 41 auf, wodurch die Abwärtsbewegung des Verriegelungsgliedes so lange fortgesetzt wird, bis die Querstrebe an dem Ende der Nockenfläche 41 vorbei bewegt ist, woraufhin das Verriegelungsglied zur Rückkehr in die aufrechte Verriegelungsposition frei ist,
->~) in der sich die hakenartige Aussparung um die Querstrebe 35 legt und diese erfaßt
So sind bei der dargestellten Ausführungsform die Flanschrollen am Bahren-Oberteil gehalten und zum Zusammenwirken mit den Seitenschienen des darunter-
JO liegenden Tragrahmens positioniert; diese Teile können aber auch umgekehrt angeordnet werden, wobei die Flanschrollen am Tragrahmen in Positionen angeordnet werden können, in denen sie den Seitenschienen des Bahrenrahmens anliegen. Wenn auch Flanschroileri
J5 bevorzugt werden, können doch auch zylinderförmige Rollen verwendet werden, wobei die Seitenschienen des Tragrahmens dann so gestaltet sind, daß sie die Rollen aufnehmen und führen können.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (7)

Patentansprüche:
1. Tragbares VieJzweck-Sanitätsbett, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bahrenoberteil (2) abnehmbar an einem Traggestell (1) angebracht ist, daß an den Seitenschienen (11, 12) des Bahrenrahmens oder an den Seitenschienen des Tragrahmens (7) zur Anlage an den Seitenschienen des anderen Rahmens bestimmte Rollen (15, 15a, 16, 16 J^ angebracht sind und daß wenigstens eine lösbare Verriegelungseinrichtung (24) vorgesehen ist, die den Rahmenoberteil (2) auf dem Traggestell festhält
2. Bett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (15, 15a, 16, t6a) mit Flanschen versehen und zum Sitz auf rohrförmigen Seitenschienen (18,19) des Tragrahmens (7) angepaßt sincL
3. Bett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine lösbare Verriegelungseinrichtung (24) zur abnehmbaren Befestigung des Bahrenoberteils (:!) an dem Tragrahmen (7) zu dessen rückwärtigen Ende hin angeordnet ist und daß das Vorderende des Bahrenoberteils (2) mit dem Vorderende des Tragrahmens (7) durch eine Klemmeinrichtung (27) lösbar verbunden ist
4. Bett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verriegelungseinrichtung (24) ein Verriegelungsglied (29) aufweist, das schwenkbar mit dem Tragrahmen (7) verbunden ist und eine Verriegelungsstellung sowie eine Freigabestellung einnehmen kann, während an dem Bahrenoberteil (2) ein Gegenverriegelungsglied (35) derart angeordnet ist, daß es von dem Verriegelungsglied (29) in der Verriegelungsstellung erfaßt wird, und daß das Verriegelungsglied durch eine Stelleinrichtung aus der einen Stellung in die andere Stellung bewegbar ist.
5. Bett nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungsglied (29) durch eine Fedex (33) in der Schließlage belastet ist.
6. Bett nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungsglied (29) eine mit dem Gegenverriegelungsglied (35) zusammenwirkende Nockenfläche (40,41) hat, die es in die Offenstellung bringt, so lange der Bahrenoberteil (2) über das Traggestell (1) zu dessen vorderem Ende hin gerollt wird.
7. Bett nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet;, daß die Stelleinrichtung zur Bewegung des Verriegelungsgliedes (29) aus der einen Stellung in die andere Stellung einen Verriegelungsarm (25) aufweist, der betriebswirksam mit einem Ende des Verriegelungsgliedes (29) verbunden ist und zum rückwärtigen Ende des Tragrahmens (7) hin verläuft, während er am gegenüberliegenden Ende einen eine Handhabe bildenden Bügel (26) aufweist.
DE2718037A 1976-04-23 1977-04-22 Tragbares Vielzweck-Sanitätsbett Expired DE2718037C3 (de)

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