DE2732167C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Markierungselement aus ferro
magnetischem Material gemäß dem Oberbegriff des Patent
anspruchs 1.
Ein derartiges Markierungselement ist aus der US-PS 37 90 945
bekannt, wobei zur Unterscheidung des Markierungselementes
von den Gegenständen, an denen es befestigt wird, ein Teil
des Markierungselementes aus ferromagnetischem Material
hoher Permeabilität ausgebildet ist. Hierbei wird angenommen,
daß eine Umkehrung der Magnetisierung eines solchen Materials
durch ein periodisch wechselndes Magnetfeld in einer Abfrage
zone, die das Markierungselement durchläuft, die Erzeugung
von Oberwellen des Wechselfeldes zur Folge hat. Die Erfassung
der Oberwellen kann dann zur Feststellung der Anwesenheit
eines Gegenstandes benutzt werden, an dem das Markierungs
element angebracht ist.
In der US-PS 37 90 945 wird darauf hingewiesen, daß bei be
stimmten Formen des ferromagnetischen Markierungselementes,
d. h. wenn es sich z. B. um einen langgestreckten Streifen
handelt, Oberwellen sehr hoher Ordnung in einem sich schnell
veränderten Magnetfeld erzeugt werden können. Unter einem
länglichen streifenartigen Markierungselement wird hier ein
Markierungselement verstanden, das nach einer Magnetisierung
getrennt Pole aufweist, d. h. ein Streifen, der nicht in
sich geschlossen oder zusammengerollt ist und der vorzugs
weise ein Verhältnis seiner Länge zur Quadratwurzel seiner
Querschnittsfläche von wenigstens 150 aufweist. Die FR-PS
7 63 681 und die US-PS 36 65 449 beziehen sich auf ähnliche
Markierungselemente. Aus der US-PS 36 65 449 geht von sich
linear erstreckenden Markierungselementen einer Länge von
ungefähr 18 cm im Zusammenhang mit einer Anordnung zur
Verhinderung von Diebstählen hervor. Eine derartige Anordnung
ist jedoch nicht für z. B. Mikrofilm- oder Magnetband
kassetten verwendbar, da sich diese Gegenstände nicht über
solche linearen Abmessungen erstrecken. Die Notwendigkeit,
auch solche Gegenstände diebstahlmäßig zu sichern, erfordert
kürzere Markierungselemente, die in derselben Weise in
einer Abfragezone ansprechen müssen, wie die verhältnis
mäßig langgestreckten Markierungselemente. Gemäß der
FR-PS 7 63 681 wird ein Metallstück gerichteter, polarer
Ausdehnung vorgeschlagen, das zur Erhöhung der Ansprech
wahrscheinlichkeit der Anordnung verwendet wird. In diesem
Zusammenhang wird in der FR-PS 7 63 681 darauf hingewiesen,
daß die Größe des als Markierungselement verwendeten Metall
körpers lediglich die Amplitude der empfangenen Welle
variiert, jedoch nicht die Größenordnung der Harmonischen.
Derartige Größenzunahmen, sei es bei langgestreckten oder
anderen Formen, führen jedoch nicht zu der Fähigkeit, auch
bei verhältnismäßig kleinen Gegenständen eine Diebstahl
sicherung zu gewährleisten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Markierungs
element aus ferromagnetischem Material gemäß der eingangs
erwähnten Art so zu gestalten, daß ohne die Notwendigkeit
langgestreckter Streifenform das Markierungselement geeignete
Kennsignale mit Oberwellenkomponenten sehr hoher Ordnung
erzeugt, so daß das Markierungselement auch in Anordnungen
einsetzbar ist, die nur für die Anwendung langgestreckter
streifenartiger Markierungselemente ausgelegt sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die aus dem Kenn
zeichen des Patentanspruchs 1 hervorgehenden Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Mar
kierungselementes gehen aus den Patentansprüchen 2 bis 13
hervor.
Bei dem erfindungsgemäßen Markierungselement aus ferro
magnetischem Material erweist sich als besonders vorteilhaft,
daß die magnetischen Kraftlinien im mittleren Abschnitt
eingefangen und konzentriert sind, wenn sich das Markierungs
element in einem magnetischen Feld befindet, das periodisch
bei einer vorbestimmten Grundfrequenz derart wechselt, daß
ein wirksames Feld ausreichender Stärke an den mittleren
Abschnitt gelegt wird, um die Magnetisierung zyklisch umzu
kehren. Derartige Umkehrungen haben die Erzeugung eines erfaß
baren Kennsignals zur Folge, das Oberwellen vorbestimmter
Frequenz größer als die zwanzigste Ordnung enthält.
Das erfindungsgemäße Markierungselement kann leicht gegen
langgestreckt streifenartige Markierungselemente bestehender
Anordnungen zur Diebstahlsicherung ausgetauscht werden,
wodurch eine Erweiterung des Diebstahlschutzes und solche
Gegenstände gegeben ist, die mit den bestehenden Anordnungen
bislang nicht erfaßbar waren. Dies gilt z. B. insbesondere
für Büchereien. In Büchereien und anderen Informations
zentren werden zunehmend audio-visuelle Einrichtungen ver
wendet und dem Publikum bespielte Magnetbänder in Kassetten
und Mikrofilmaufzeichnungen in bereits geladenen Kassetten,
Rechenautomaten usw. angeboten. Alle diese Gegenstände haben
sich für eine Verwendung der bisherigen langgestreckten
Markierungselemente als ungeeignet erwiesen.
Das erfindungsgemäße Markierungselement kann beispielsweise
bei miniaturisierten elektronischen Rechnern, Kunstgegen
ständen und anderen diebstahlmäßig zu sichernden Gegenständen
erfolgreich verwendet werden. So ist es leicht durch Systeme
erfaßbar, wie sie aus den US-PS 36 31 442, 36 65 449,
37 47 086 und 37 90 945 hervorgehen. Bei diesen Systemen
wird ein magnetisches Wechselfeld vorbestimmter Frequenz
durch geeignete felderzeugende Einrichtungen, wie herkömmliche
Spulen und Energieversorgungen, erzeugt und an die Abfrage
zone gelegt. Ein solches Feld kann sich im allgemeinen mit
einer Frequenz im Bereich von 60 bis 10 000 Hz verändern,
wobei die maximale Amplitude in Nachbarschaft der Abfrage
zone ungefähr bei 159,16 A / m liegt. Die Feldstärke nimmt im
allgemeinen zur Mitte der Abfragezone hin bei Bewegung von
den felderzeugenden Spulen weg ab. Höhere Feldstärken sind
folglich in Nähe der felderzeugenden Spulen erwünscht, so
daß eine minimale Feldstärke überall in der Abfragezone
existiert, um eine zuverlässige Erfassung des Markierungs
elementes zu gewährleisten. Derartige Systeme weisen ferner
Einrichtungen zum Erfassen des Kennsignals, wie Detektor
spulen auf, die in Nähe der Abfragezone angeordnet und mit
einer elektronischen Meßeinrichtung gekoppelt sind. Die
Meßeinrichtung weist Frequenztrennelemente auf, die eine
Erfassung von Oberwellen hoher Ordnung der Grundfrequenz
ermöglichen. Vorzugsweise können solche Systeme auch Zeit
geberschaltungen und/oder Schaltungen aufweisen, die erfor
derlich sind, um die Anwesenheit einer aufeinanderfolgenden
Reihe von Kennsignalen zu erzeugen, um die Zuverlässigkeit
der Systeme zu erhöhen und Fehlalarme zu minimalisieren.
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Markierungselementes
werden nun anhand der Zeichnungen beschrieben. In diesen sind:
Fig. 1 eine Grundrißansicht des Markierungselementes,
Fig. 2 eine Grundrißansicht einer Reihenfolge von Markierungs
elementen, die dem in Fig. 1 gezeigten ähnlich sind,
wobei die Herstellungsweise der Markierungselemente
aus einem einzigen Blech aus entsprechendem Material
gezeigt ist,
Fig. 3 ein Querschnitt des Markierungselementes entlang
der Linie 3-3 in Fig. 1,
Fig. 4 eine Grundrißansicht einer Kassette für einen
16-mm-Mikrofilm, an dem ein Markierungselement
gemäß den Fig. 1 bis 3 verborgen ist,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer anderen Mikro
film-Kassette, an der eine andere Ausführungsform
des Markierungselementes verborgen ist,
Fig. 6 die Ansicht eines Schnitts entlang der Linie 6-6
des in Fig. 5 gezeigten Markierungselementes und
der Kassette,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht einer herkömmlichen
Magnetbandkassette, an der eine andere Ausführungs
form des Markierungselementes verborgen ist,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht einer herkömmlichen
8-spurigen Magnetbandkassette, an der ein Markierungs
element gemäß den Fig. 1 bis 4 verborgen ist und
Fig. 9 eine Grundrißansicht eines Sektors einer Schallplatte,
an der eine andere Ausführungsform des Markierungs
elementes verborgen ist.
Die Ausführungsform des in Fig. 1 dargestellten Markierungs
elementes 10 weist ein "S"-förmiges, asymmetrisches Teil 12
aus einem hoch permeablen, ferromagnetischen Material auf.
Das Teil 12 weist einen mittleren Abschnitt 14 und Ver
dichtungsabschnitte 16 und 18 auf. Das Markierungselement 10
weist ferner eine nicht dargestellte Schicht eines druck
empfindlichen Klebstoffs auf, die von einer Schicht 20, wie
z. B. einem lösbaren Deckpapier mit geringen Klebstoffeigen
schaften vor der Anbringung des Markierungselementes an dem
zu sichernden Gegenstand geschützt wird. Das Markierungs
element 10 weist auch eine Papierschicht auf, die auf den
ferromagnetischen Abschnitten 16, 18 zu deren Schutz gegen
eine mechanische Verformung aufgeklebt ist, die eine Ver
ringerung der Permeabilität der Abschnitte verursachen könnte.
Wenn das Markierungselement 10 aufgebracht werden soll, wird
die Schicht 20 von der Klebstoffschicht entfernt und das
Markierungselement an dem Gegenstand befestigt. Die Schicht 20
erstreckt sich in geeigneter Weise über die Enden der Ver
dichtungsabschnitte 16 und 18, um ihr schnelles Entfernen
zu ermöglichen.
Bei vielen Anwendungsfällen, für die das Markierungselement
geeignet ist, wird angenommen, daß die Gegenstände nicht
entfernt oder in Umlauf gesetzt werden. Entsprechend ist ein
in einem einzigen Zustand permanent sensibilisiertes Markierungs
element für diese Anwendung geeignet. Es kann jedoch in
bestimmten anderen Anwendungsfällen ein zwei Zustände auf
weisendes Markierungselement erwünscht sein, um ein Über
wachen des Gegenstandes sowie ein Passieren der Abfrage
zonen ohne Einschaltung der Alarmanlage zu ermöglichen.
Das in Fig. 1 dargestellte Markierungselement ist für zwei
Zustände ausgelegt und weist einen Abschnitt 22 aus einem
ferromagnetischen Material auf, das eine magnetische Le
gierung, bestehend aus 52% Co, 10% V und 38% Fe ist. Ein
solches Material weist eine größere Koerzitivkraft als das
im mittleren Abschnitt 14 verwendete Material auf und bewirkt
nach einer Magnetisierung eine Änderung des Oberwellengehaltes
des von dem mittleren Abschnitt 14 erzeugten Kennsignals.
Die relativen Abmessungen des mittleren Abschnitts 14 und
der Flußverdichtungsabschnitte 16 und 18 des Markierungs
elementes 10 gemäß Fig. 1 sowie auch das Material, aus dem
sie hergestellt sind, sind von entscheidendem Einfluß, der
in Gegenüberstellung zu einem herkömmlichen langgestreckten
streifenartigen Markierungselement dargelegt werden soll.
Ein derartiges typisches Markierungselement weist Abmessungen
von 180 mm × 7 mm × 0,025 mm sowie ein Verhältnis seiner
Länge zur Quadratwurzel seiner Querschnittsfläche von mehr
als 400 auf. Der zugeordnete Entmagnetisierungsfaktor hat
zur Folge, daß die wirksame Permeabilität des streifenartigen
Markierungselementes gleich der Ist-Permeabilität ist, wie
sie z. B. in einer Vakuumkammer oder mit einem nadelförmigen
Versuchsstück gemessen worden ist. Die hohe wirksame
Permeabilität und die geringe Koerzitivkraft des bei einem
langgestreckten Markierungselement verwendeten Materials
hat dessen schnelles Schalten zur Folge, wenn das Material
einem schnell wechselnden Magnetfeld ausgesetzt wird. Ober
wellen sehr hoher Ordnung des magnetischen Wechselfeldes
werden dadurch erzeugt.
Im Gegensatz zu einem solchen langgestreckten, streifen
artigen Markierungselement ist der mittlere Abschnitt 14
des Markierungselementes 10 nicht als langgestreckter
Streifen anzusehen. Die Abmessungen des mittleren Abschnitts 14
sind vielmehr derart, daß der zugeordnete Entmagnetisierungs
faktor eine wirksame Permeabilität zur Folge haben würde,
die gering genug ist, daß die Oberwellen erforderlich hoher
Ordnung in den verhältnismäßig schwachen Feldern der meisten
Abfragesysteme nicht erzeugt werden würden. Es wird jedoch
angenommen, daß die Erzeugung von Oberwellen solch hoher
Ordnung nicht nur von der wirksamen Permeabilität des
Markierungselementes, sondern auch von der Stärke des Feldes
abhängig ist, dem das Markierungselement ausgesetzt ist. Das
Markierungselement 10 ist entsprechend derart ausgelegt, daß
jede Verringerung der Empfindlichkeit des Markierungselementes,
die einer Verminderung der wirksamen Permeabilität zugeschrieben
werden kann, durch eine Vergrößerung der Empfindlichkeit
ausgeglichen wird, die von den Flußverdichtungsabschnitten 16
und 18 hervorgerufen wird. Diese sammeln und konzentrieren
das Feld in dem mittleren Abschnitt 14. Das resultierende
effektive Feld, das an den mittleren Abschnitt 14 angelegt
wird, ist groß genug, um die Erzeugung eines erfaßbaren
Kennsignals zu ermöglichen, das die Oberwellen der erforder
lichen hohen Ordnung enthält. Auf jeden Fall hat sich, wie
aus Fig. 1 hervorgeht, herausgestellt, daß die Breite (W₁)
der Flußverdichtungsabschnitte 16 und 18 mindestens gleich
dreimal der Breite (W 2) des zentrischen Abschnitts 14 sein
sollte.
Die relativen Abmessungen der Flußverdichtungsabschnitte 16
und 18 können entsprechend in Abhängigkeit von den Ab
messungen des mittleren Abschnitts 14 verändert werden, um
für ein Markierungselement zu sorgen, das die gleiche
Ansprechfähigkeit wie ein langgestrecktes, streifenartiges
Markierungselement aufweist, wodurch langgestreckte, streifen
artige Markierungselemente in entsprechenden Überwachungs
systemen durch das Markierungselement 10 austauschbar sind.
Als geeignete Materialien, aus denen die entsprechenden Ab
schnitte des Markierungselementes herstellbar sind, sollen
zunächst die Materialien diskutiert werden, die sich für den
Aufbau des mittleren Abschnitts 14 als günstig erwiesen
haben. Die Ummagnetisierung des mittleren Abschnitts ist
offensichtlich in erster Linie verantwortlich für die
Erzeugung des Kennsignals, das die Oberwellen hoher Ordnung
enthält. Es hat sich herausgestellt, daß der mittlere Ab
schnitt 14 vorzugsweise aus Materialien herzustellen ist,
die bei den langgestreckten, streifenartigen Markierungs
elementen Anwendung finden, d. h., die eine sehr hohe
Permeabilität aufweisen, wie z. B. eine Legierung aus
Nickel und Eisen, die mindestens 30% Nickel enthält sowie
eine Koerzitivkraft von nicht größer als 39,79 A / m und vorzugs
weise in der Größenordnung von 1,592 A / m aufweist. Die Ist-
Permeabilität eines solchen Materials liegt vorzugsweise
im Bereich 106. Eine derartige Legierung ist nach Herstellung
zur Steigerung der Permeabilität vorzugsweise zu glühen.
Andere Materialien mit geeigneten magnetischen Eigenschaften
weisen eine amorphe, metallische Legierung mit einer geringen
Koerzitivkraft und einer hohen Permeabilität auf.
Im Gegensatz zu den hohen Anforderungen an den mittleren
Abschnitt 14 können die Flußverdichtungsabschnitte 16 und
18 weniger esoterisch ausgebildet und aus billigeren ferro
magnetischen Materialien hergestellt sein. Da es nicht erfor
derlich ist, daß die Materialien bis zur Sättigung während
der Abfragung magnetisch zyklisch in Umlauf gesetzt werden,
kann die Koerzitivkraft der geeigneten Materialien größer
als die sein, die für den mittleren Abschnitt 14 gebräuch
lich ist. In ähnlicher Weise kann die Permeabilität der
Flußverdichtungsabschnitte 16 und 18 beträchtlich geringer
als die in dem mittleren Abschnitt 14 sein. Materialien mit
einer Permeabilität von 10% derjenigen des mittleren Ab
schnitts 14 haben sich als akzeptabel herausgestellt. So hat
sich z. B. Siliziumstahl mit einer Permeabilität von 7000,
wie er bei Transformatoren Anwendung findet, als gerade
noch brauchbar erwiesen. Es wird jedoch bevorzugt, ein
Material mit einer Permeabilität größer als 104 zu verwenden.
Für die in dem mittleren Abschnitt benutzten Materialien
ist eine Permeabilität von ungefähr 106 wünschenswert, wobei
für das erforderliche Verhältnis der Permeabilität leicht
gesorgt werden kann.
So wie einerseits der mittlere Abschnitt 14 und die Fluß
verdichtungsabschnitte 16 und 18 aus verschiedenen Materialien
hergestellt und dann unter Bildung eines Pfades geringen
magnetischen Widerstandes dazwischen verbunden werden können,
wird andererseits bevorzugt, alle Abschnitte aus einem einzigen
Blech zu formen. Eine solche Ausbildung ermöglicht eine wirt
schaftliche Herstellung der Markierungselemente. Aus Fig. 2
geht ein Verfahren hervor, mit dem eine Reihe derartiger
Markierungselemente aus einem einzigen Blech herstellbar sind.
Fig. 2 zeigt eine Bahn 24, bestehend aus der Legierung aus
Nickel und Eisen, mit Längskanten 26 und 28, die sich in
Längsrichtung unendlich erstreckt. Eine nicht dargestellte
Schicht eines druckempfindlichen Klebstoffs ist unterhalb
der Bahn 24 angeordnet. Eine Schicht 30 mit geringen Klebe
eigenschaften ist querverlaufend zwischen Begrenzungen 32 und
34 auf der gegenüberliegenden Oberfläche der Klebstoffschicht
angeordnet. Mittels einer Stanz-Schneideinrichtung ist eine
Reihe von Markierungselementen 10′ aus der Bahn 24 im wesent
lichen ohne Ausschuß ausstanzbar. Jedes Markierungselement 10′
weist Flußverdichtungsabschnitte 16 und 18 gemäß Fig. 1 auf,
die einander gegenüberliegende Endteile aufweisen, wobei ein
Endteil jedes Flußverdichtungsabschnitts mit einem Endteil
des mittleren Abschnitts 14 fortlaufend gestaltet ist. Die
anderen Endteile der beiden Verdichtungsabschnitte 16 und 18
laufen in linearen Kanten aus, die zueinander parallel sind
und den Längskanten 26 und 28 der Bahn 24 entsprechen. Die
gegenüberliegenden Seitenkanten aller Abschnitte entsprechen
einander, d. h. sie weisen im wesentlichen die gleiche Form
auf, so daß eine Reihe von Markierungselementen aus dem Blech
gebildet werden kann, deren Breite gleich der Strecke zwischen
den linearen Kanten der Flußverdichtungsabschnitte ist, ohne
daß ein ins Gewicht fallender Materialausschuß auftritt.
Fig. 3 zeigt das Markierungselement nach Fig. 1 im Quer
schnitt, wobei der ferromagnetische, mittlere Abschnitt 14
eine an ihm befestigte, druckempfindliche Klebschicht 36
aufweist, die wiederum von einem schwach klebenden, lösbaren
Abdeckpapier 20 geschützt ist. Die Kombination aus Klebstoff
und Deckpapier hat die Form eines klebenden Übertragungs
bandes. Das Markierungselement weist ferner vorzugsweise
eine papierversteifende Schicht 38, wie z. B. ein mit Brief
papier beschwertes Medium, auf. Die Schicht 38 ist an dem
ferromagnetischen Abschnitt 14 mittels einer Klebstoff
schicht 40 befestigt.
Eine typische Ausführungsform des Markierungselementes findet
zur Diebstahlsicherung von Kassetten für 16 mm Filme Anwendung.
Eine solche Kassette ist in Fig. 4 dargestellt und weist ein
Gehäuse 42 mit einer Öffnung auf, durch die eine Antriebs
spindel einsetzbar ist. Die der Öffnung gegenüberliegende
obere Fläche ist eben und kann mit einem den Inhalt der
Kassette identifizierenden bedruckten Etikett 48 versehen
sein. Auf dieser Oberfläche des Gehäuses 42 ist das Markierungs
element 50 in einer vorgefertigten Ausnahme befestigt. Das
Etikett 48 ist über dem Markierungselement 50 dieses ab
deckend angebracht. Da die Eigenschaften des Markierungs
elementes, d. h. die Permeabilität der ferromagentischen Ab
schnitte, durch mechanische Bearbeitung verschlechtert werden
können, wird bevorzugt, zuerst das Markierungselement 50
auf der Oberfläche anzubringen. Das Etikett 48 wird zunächst
bedruckt und dann oben auf dem Markierungselement 50 befestigt,
so daß mechanische Stöße vermieden werden.
Eine perspektivische Ansicht einer anderen Mikrofilmkassette
ist in Fig. 5 gezeigt, bei der das Gehäuse 52 der Mikrofilm
kassette eine Mikrofilmspule 54 sowie verborgen unter einem
Etikett 56 ein anders ausgeführtes Markierungselement 58
aufweist. Das Markierungselement 58 weist einen mittleren
Abschnitt 60 und zwei dreieckförmige Flußverdichtungsab
schnitte 62 und 64 auf. Das Markierungselement 58 ist vor
zugsweise diagonal auf dem Gehäuse 52 angeordnet, um eine
maximale Lage des mittleren Abschnittes 60 zu erhalten, die
sich mehr einem langgestreckten Markierungselement nähert.
Ein solches Markierungselement kann jedoch aus Kostengründen
sowie Gründen des Materialausschusses unerwünscht sein.
Die in Fig. 5 kombiniert gezeigten Gegenstände sind in Fig. 6
im Querschnitt dargestellt, wobei das Etikett 56 mittels einer
Schicht 57 eines druckempfindlichen Klebstoffs am Markierungs
element 58 befestigt dargestellt ist. In Fig. 6 ist deutlicher
zu sehen, daß der mittlere Abschnitt 60 mittels einer zweiten
Schicht 61 eines druckempfindlichen Klebstoffs an einer Ver
steifungsschicht 62 und über eine dritte Schicht 63 eines
druckempfindlichen Klebstoffs an dem Gehäuse 52 befestigt
ist.
Fig. 7 zeigt eine andere Ausführungsform eines Markierungs
elementes 78, das zur Verwendung in einer herkömmlichen
Magnetbandkassette ausgelegt ist. Ein Kassettengehäuse 68
weist zwei Öffnungen 70 und 72, durch die Spindeln zwecks
Antriebs der nicht dargestellten, im Gehäuse 68 angeordneten
Spulen eingesetzt werden können, sowie einen ausgesparten
Teil 74 auf, so daß ein Etikett 76, das zur Kennzeichnung
der auf dem Band aufgezeichneten Information dient, im
Gehäuse 68 befestigbar ist. Das Markierungselement 78 kann
zwischen dem Gehäuse 68 und dem Etikett 76 befestigt werden.
Das Markierungselement 78 weist einen mittleren Abschnitt 80
und Flußverdichtungsabschnitte 82 und 84 auf, die sich senk
recht zu den mittleren Abschnitt 80 erstrecken. Das Mar
kierungselement 78 ist im wesentlichen in gleicher Weise
wie die zuvor beschriebenen Ausführungsformen des Markierungs
elementes aufgebaut.
Fig. 8 zeigt eine perspektivische Ansicht einer anderen Aus
führungsform des Markierungselementes, das zur Befestigung
an einer herkömmlichen 8spurigen Magnetbandkassette geeignet
ist. Bei dieser Ausführungsform ist das Kassettengehäuse 86
mit einem Markierungselement 88 gemäß den Fig. 1 bis 3
versehen, das an der Innenfläche des Gehäuses 86 befestigt
ist, wodurch ein vergrößerter Schutz gegen ein Erfassen
und Entfernen des Markierungselementes 88 erzielt wird.
Diese Ausführungsform sorgt folglich für eine ausgezeichnete
Abschirmung des Markierungselementes, wie sie zur Steigerung
der Diebstahlsicherung erwünscht ist. Selbst bei schwachen
magnetischen Feldern in der Abfragezone durchdringen diese
Felder, ebenso wie die von den Markierungselementen erzeugten
Kennsignale, leicht die zur Herstellung der Gehäuse typischer
Kassetten verwendeten Materialien, wie z. B. Spritzgußkunst
stoffe. Das Markierungselement 88 kann in oder am Gehäuse
derart angeordnet werden, daß einer der Flußverdichtungs
abschnitte mit dem mittleren Abschnitt und dem anderen Fluß
verdichtungsabschnitt nicht koplanar ist. So geht z. B. aus
Fig. 8 hervor, daß der Flußverdichtungsabschnitt 90 derart
angebracht werden kann, daß er sich an einer Wandung des
Gehäuses 86 nach unten erstreckt. Eine solche Anordnung kann
bei Anwendungsfällen erwünscht sein, bei denen die Größe des
zu erfassenden Gegenstandes die Verwendung des Markierungs
elementes ausschließen, dessen sämtliche Abschnitte koplanar
sind. Es kann ferner auch eine Befestigung erwünscht sein,
bei der sich das Markierungselement in Ansprechrichtung er
streckt.
Fig. 9 zeigt eine mit einem Markierungselement 96 zur Dieb
stahlsicherung versehene Schallplatte 92 mit einem Etikett
94 im zentrischen Teil. Das Markierungselement 96 ist an
der Schallplatte zwischen der Hauptfläche und dem Etikett
96 befestigt. Bei dieser Ausführungsform des Markierungs
elementes erstreckt sich der mittlere Abschnitt 98 zwischen
den Flußverdichtungsabschnitten 100 und 102, die kreisförmig
ausgebildet sind, um die Länge des mittleren Abschnitts 98
zu minimalisieren, während das Markierungselement 96 zugleich
von dem kreisförmigen Etikett 94 verdeckt wird.
Claims (12)
1. Markierungselement aus ferromagnetischem Material, das
einem von einem elektronischen Überwachungssystem zur
Verhinderung von Diebstählen erzeugten und mit einer
vorbestimmten Frequenz veränderlichen magnetischen
Wechselfeld innerhalb einer Abfragezone ausgesetzt
wird, gekennzeichnet durch einen langgestreckten mittleren
Abschnitt (14; 60; 80; 98) gleichmäßiger Breite einer
Permeabilität von mindestens 104 und einer Koerzitiv
kraft von maximal 39,79 A / m , und zwei im wesentlichen
folienartige Flußverdichtungsabschnitte (16, 28; 62, 64;
82, 84; 100, 102) einer Permeabilität von mindestens 10%
der Permeabilität des mittleren Abschnittes (14) und
einer Koerzitivkraft von maximal 79,58 A / m , wobei jeder
der beiden Flußverdichtungsabschnitte (16, 18; 62, 64;
82, 84; 100, 102) an einem Ende des mittigen Abschnitts
(14 bzw. 60 bzw. 80 bzw. 98) unter Bildung eines Pfades
geringen magnetischen Widerstandes dazwischen befestigt
ist, die Breite (W 1) der Flußverdichtungsabschnitte (16, 18; 62, 64;
82, 84; 100, 102)
mindestens dreimal so groß wie die Breite (W 2) des
mittleren Abschnittes (14 bzw. 60 bzw. 80 bzw. 98) ist,
und die magnetischen Kraftlinien im mittleren
Abschnitt (14 bzw. 60 bzw. 80 bzw. 98) konzentriert
sind, wenn sich das Markierungselement in dem magnetischen
Wechselfeld befindet.
2. Markierungselement nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
eine Schicht (36) eines druckempfindlichen Klebestoffs,
die auf einer Seite der ferromagnetischen Abschnitte
befestigt ist und die die Befestigung von zu erfassenden
Gegenständen ermöglicht.
3. Markierungselement nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch
eine Schicht (20) mit geringen Klebeeigenschaften, die
auf der druckempfindlichen Klebestoff
schicht (36) befestigt ist und die Klebestoffschicht (36)
vor Aufbringung auf den Gegenstand schützt.
4. Markierungselement nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
eine verhältnismäßig steife Schicht (38), die an den
Flußverdichtungsabschnitten (16, 18) befestigt ist und
eine mechanische Verformung darauf vor Anbringung der
Flußverdichtungsabschnitte (16, 18) auf dem Gegenstand
verhindert.
5. Markierungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Flußverdichtungsabschnitte
asymmetrisch geformt sind und ausgewählten Teilen eines
unregelmäßig geformten Gegenstandes entsprechen, an dem
das Markierungselement derart befestigt ist, daß es nur
in den ausgewählten Teilen des unregelmäßig geformten
Gegenstandes ohne Beeinträchtigung dessen normaler
Verwendung angeordnet ist.
6. Markierungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Form des Markierungs
elementes Teilen einer Mikrofilm- oder Magnetbandkassette
entspricht, wobei die Flußverdichtungsabschnitte in bezug
auf den mittleren Abschnitt derart angeordnet sind, daß
sie in mit dem Kassetteninneren nicht verbundenen Aus
sparungen mit der Kassettenoberfläche plan abschließend
befestigbar sind.
7. Markierungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
gekennzeichnet durch mindestens ein zusätzliches ferro
magnetisches Element (22), das benachbart zu und allgemein
in Ausrichtung mit dem mittleren Abschnitt (14) angeordnet
ist und eine größere Koerzitivkraft als der mittlere
Abschnitt (14) aufweist, wobei die Magnetisierung des
zusätzlichen Elementes (22) den Oberwellengehalt des von
dem mittleren Abschnitt (14) erzeugten Kennsignals ver
ändert und das Markierungselement durch die Abfragezone
ohne Alarmauslösung bewegbar ist.
8. Markierungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Abschnitt (14)
auf einem Material mit einer Permeabilität von mindestens
106 geformt ist.
9. Markierungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Abschnitt (14)
aus einer Nickel-Eisen-Legierung gebildet ist, die
mindestens 30% Nickel enthält.
10. Markierungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß alle Abschnitte (14, 16, 18)
aus einer Nickel-Eisen-Legierung gebildet sind, die
mindestens 30% Nickel enthält.
11. Markierungselement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß alle Abschnitte (14, 16, 18) aus einem einzigen Blech
(24) einer Nickel-Eisen-Legierung gebildet sind, die
mindestens 30% Nickel enthält.
12. Verfahren zum Herstellen eines Markierungselementes, das
zur Verhinderung von Diebstählen in einer Anordnung ver
wendbar ist, die die Anwesenheit eines Gegenstandes, an
dem das Markierungselement befestigt ist, in einer Abfrage
zone erfaßt, die ein magnetisches Feld aufweist, das
sich periodisch bei einer vorbestimmten Grundfrequenz
ändert, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
- a) Schaffung einer Bahn eines ferromagnetischen Materials mit einer Permeabilität von mindestens 104 und einer Koerzitivkraft von mindestens 39,79 A / m ;
- b) Befestigen einer druckempfindlichen Klebestoffschicht auf einer Seite der Bahn;
- c) Befestigen einer Schicht geringer Klebstoffeigen schaften auf der anderen Seite der druckempfindlichen Klebestoffschicht;
- d) Zerschneiden der ferromagnetischen Bahn mit den daran befestigten Schichten in einzelnen Markierungselemente, die einen mittleren Abschnitt, der sich mindestens teil weise in Längsrichtung der Bahn erstreckt, und an beiden Enden Flußverdichtungsabschnitte aufweist, wobei die Breite der Flußverdichtungsabschnitte mindestens dreimal so groß wie die Breite der mittleren Abschnitte ist und wobei die Fluß verdichtungsabschnitte in Längsrichtung in bezug auf einander derart angeordnet sind, daß aufeinanderfolgende und benachbarte Markierungselemente im wesentlichen identisch und ohne verbleibenden Materialausschluß zwischen benachbarten Markierungselementen formbar sind.
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