DE2745387A1 - Vorrichtung und verfahren zum befestigen einer aufhaengeschlaufe an einer nahrungsmittelhuelle - Google Patents

Vorrichtung und verfahren zum befestigen einer aufhaengeschlaufe an einer nahrungsmittelhuelle

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Description

5. Verfahren zum Befestigen einer Aufhängeschlaufe an dem zusammengerafften Ende einer Hülle unter Verwendung einer im wesentlichen U-förmigen Klammer, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
a) Zusammenraffen eines Endteils einer Hülle,
b) Bilden einer Aufhangeschlaufe mit zwei langgestreckten freien Enden aus einer vorbestimmten Länge eines Bandes und Anordnen der Schlaufe im wesentlichen in Ausrichtung mit dem zusammengerafften Endteil der Hülle,
c) Befördern einer im wesentlichen U-förmigen Klammer mit zwei gegenüberliegenden Schenkeln, die durch einen Mittelschenkel miteinander verbunden sind, in Berührung mit der Aufhängeschlaufe, um anfänglich die Aufhängeschlaufe benachbart dem Mittelschenkel zwischen den Schenkeln der Klammer anzuordnen,
d) Befördern der Klammer und der Aufhängeschlaufe in Berührung mit dem zusammengerafften Endteil der Hülle und
e) Umbiegen der Schenkel der Klammer zum Umgreifen der Aufhängeschlaufe und des zusammengerafften Endteils der Hülle zum Befestigen der Aufhängeschlaufe an dem zusammengerafften Endteil der Hülle durch die Klammer.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Schritt d) folgender Schritt vorgenommen wird:
c1) Anordnen der Aufhängeschlaufe in einer im wesentlichen U-förmigen Form, so daß die freien Enden des Bandes einen Schenkel des U und die Schlaufe den anderen Schenkel des U bilden.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeschlaufe aus aufrechtstehendem Band gebildet wird, während durch das Befördern der Klammer deren
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Mittelschenkel die Oberkante der Aufhängeschlaufe aus aufrechtstehendem Band berührt und in im wesentlichen parallele Ausrichtung mit dem Mittelschenkel dreht, wobei das Band der Aufhängeschlaufe in der Breite größer als die Länge des Mittelschenkels ist, so daß die Aufhängeschlaufe durch die
Klammer gefältelt wird.
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PATENTANWALT DR. HANS-GUNTHER EGGERT1 DIPLOMCHEMIKER
27AS387
5 KÖLN 51. OBERLÄNDER UFER 90
Köln, den 27. Sept. 1977 1o7
Union Carbide Corporation, 27o Park Avenue, New York, N.Y. I00I7 (U.S.A.)
Vorrichtung und Verfahren zum Befestigen einer Aufhangeschlaufe an einer Nahrungsmittelhülle
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Befestigen einer bandförmigen Aufhängeschlaufe an dem zusammengerafften Ende einer gestopften oder ungestopften Hülle unter Verwendung einer im wesentlichen U-förmigen Klammer.
Nahrungsmittelhüllen, die erfindungsgemäß verwendet werden können, werden gewöhnlich mit Nahrungsmittel unter Verwendung einer mechanischen Einrichtung gestopft. Ein erstes Ende der Nahrungsmittelhülle wird verschlossen und das offene oder zweite Ende auf einem Stopfhorn oder dergleichen angeordnet, aus dem das Nahrungsmittel unter Druck austritt, bis die Nahrungsmittelhülle gestopft ist. Das geschlossene Ende der Nahrungsmittelhülle muß daher stark genug sein, um dem Stopfdruck zu widerstehen/und ferner genügend befestigt sein, so daß kein Nahrungsmittel während des Stopfens hieraus austreten kann. Das zweite Ende der derart gestopften Nahrungsmittelhülle wird dann verschlossen und das gestopfte Produkt in üblichen Einrichtungen zum Kochen, Räuchern oder dergleichen weiterbehandelt, wo die gestopften Produkte gekocht, geräuchert und dann aufbewahrt werden, bis sie zur weiteren Verarbeitung fertig sind. Im allgemeinen wird ein Endverschluss der Hülle mit ei-
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ner Aufhängeschlaufe etwa aus einer kräftigen Schnur, versehen, um die gestopfte Nahrungsmittelhülle während der Weiterverarbeitung und Aufbewahrung aufhängen zu können. Die Aufhängeschlaufe ist gewöhnlich ein Teil des Hüllenverschlusses des ersten Endes.
Bei den derzeitigen Verfahren werden Längen von geräucherten und gekochten Nahrungsmittelprodukten, die über 1,5 m in der Länge sein und mehr als 18 kg wiegen können, anschliessend in Scheiben gleicher picke und gleichen Gewichtes entweder vor oder nach dem Entfernen der Nahrungsmittelhülle hiervon geschnitten und dann abgepackt und über den Einzelhandel verkauft.
Gewöhnlich wird der erste Endverschluss an den abgeflachten Nahrungsmittelhüllen angebracht, wenn diese trocken sind. Diese Nahrungsmittelhüllen werden dann vor dem Stopfen in Wasser getaucht, damit sie während des Stopfens geschmeidiger sind. Die derzeitig verwendeten Verfahren zum Schließen eines Endes einer Nahrungsmittelhülle und zum Anbringen einer Aufhängeschlaufe an diesem geschlossenen Ende benutzen Schnur, Bindfaden, Klammern und dergleichen, vgl. US-PSen 2 462 957, 2 76o 226, 3 565 64o, 3 575 339 und 3 943 606. Während des Einweichens dieser mit Schlaufen aus Bindfaden oder Schnur versehenen Nahrungsmittelhüllen verknoten und verwirren sich häufig die Schlaufen und müssen manuell vor dem Stopfen der Hülle oder jedenfalls dann, wenn die gestopfte Hülle zum nachfolgenden Weiterverarbeiten aufgehängt wird, entwirrt werden.
Da die Neigung besteht, längere und schwerere Nahrungsmittelprodukte zu fordern, wird die Befestigung einer geeigneten Aufhängevorrichtung an diesen Nahrungsmittelhüllen immer interessanter. Zweifellos führen Aufhängemittel, die dazu neigen, die Hüllenwandung zu beschädigen, so daß die Hülle reißt, oder
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Aufhängemittel, die reißen oder von dem gestopften Nahrungsmittelprodukt während der Handhabung und Weiterverarbeitung getrennt werden, zu Verlusten.
Die US-PS 3 483 8o1 beschreibt eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung eines Verschlusses mit Aufhängeschlaufe für eine ungestopfte Hülle, wobei die Aufhängeschlaufe freie Enden benachbart einem zusammengefalteten Ende der Hülle aufweist und an diesem zusammengefalteten Ende durch eine elastische Drahtklammer befestigt ist. Die freien Enden der Aufhängeschlaufe besitzen Wülste, die mit der Drahtklammer zusammenwirken, um ein Verankerungsmittel für die Aufhängeschlaufe, mit der die Hülle aufgehängt werden kann, zu bilden. Obwohl diese Art des Hüllenverschlusses eine wirksame Aufhängeschlaufe für Hüllen liefert, besitzt sie den Nachteil, daß die freien Enden der Aufhängeschlaufe in Wülsten, Vorsprüngen oder dergleichen enden müssen.
Die US-PSen 3 214 883, 3 237 29o, 3 279 o33, 3 368 322 und 3 455 o1o beschreiben sämtlich Vorrichtungen zum Verschliessen und Festmachen von Beuteln unter Verwendung von Drahtbügeln und -klammern.
Die US-Anmeldung 7o6 353 vom 19. Juli 1976 beschreibt eine gestopfte Hülle mit einer Kombination aus einem Endverschluss und einer bandförmigen Aufhängeschlaufe, die mit der Vorrichtung und dem Verfahren gemäß der Erfindung hergestellt werden kann.
Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zum Verschliessen einer Hülle mit einer Kombination aus einem Endverschluss und einer Aufhängeschlaufe zu schaffen, die wirtschaftlich herstellbar ist und ein in die Hülle gestopftes Produkt für einen längeren Zeitraum beispielsweise während
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der nachfolgenden Verarbeitung und Handhabung tragen kann.
Weiter ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zu schaffen, die sich dazu eignet, an bekannte Klammereinrichtungen angekoppelt zu werden, so daß sie zusammen wirksam eine Aufhängeschlaufe an dem Ende einer Hülle unter Verwendung einer Klammer befestigen können.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Befestigen einer bandförmigen Aufhängeschlaufe an dem zusammengerafften Ende einer gestopften oder ungestopften Hülle unter Verwendung einer im wesentlichen ü-förmigen Klammer zu schaffen.
Pie Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen einer bandförmigen Aufhängeschlaufe an dem zusammengerafften Endteil einer Hülle unter Verwendung einer im wesentlichen U-förmigen Klammer und weist
a. Mittel zum kontinuierlichen und aufeinanderfolgenden Zuführen einer vorbestimmten Länge Band von einem Vorrat,
b. Mittel zum Bilden einer Aufhängeschlaufe aus jeder dieser vorbestimmten Längen von Band und zum Bringen jeder dieser so gebildeten bandförmigen Aufhängeschlaufen in relative Ausrichtung mit einem zusammengerafften Endteil einer Hülle,
c. Mittel zum kontinuierlichen und aufeinanderfolgenden Zuführen einer im wesentlichen U-förmigen Klammer in relative Ausrichtung mit der bandförmigen Aufhängeschlaufe und dem zusammengerafften Endteil der Hülle, wobei die Klammer ein Paar von gegenüber liegenden Schenkeln und einen diese beiden Schenkel verbindenden Mittelschenkel aufweist, und
d. Mittel zum Vorbewegen der Klammer auf und über die bandförmige Aufhängeschlaufe und dann auf und über den zusammengerafften Endteil der Hülle gefolgt von einem Deformieren der Schenkel der Klammer zum Umgeben der Aufhängeschlaufe und des Endteils der Hülle zum Befestigen der Aufhängeschlaufe
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an dem gerafften Endteil der Hülle durch die Klammer auf.
Bei dieser Vorrichtung kann die Aufhängeschlaufe in einer aufgerichteten Stellung auf ihren Seitenkanten angeordnet und die Klammer mit ihren Schenkeln parallel zur Breite der Aufhängeschlaufe bewegt werden, so daß nach Berühren der Aufhängeschlaufe die vorwärtsbewegte Klammer die hochstehende Aufhängeschlaufe in eine im wesentlichen parallele Stellung mit dem Mittelschenkel dreht. Das Umbiegen der Schenkel der Klammer zum Umgreifen der Aufhängeschlaufe und des zusammengerafften Endteils der Hülle führt zu einem wirksamen Umgreifen und Verankern der Aufhängeschlaufe zwischen den Schenkeln der Klammer und ebenso zu einem Befestigen der Aufhängeschlaufe an dem zusammengerafften Ende der Hülle.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung kann die bandförmige Aufhängeschlaufe, die zwei langgestreckte freie Enden aufweist, auf mit Abstand zueinander befindlichen Trägern angeordnet werden, so daß dann, wenn die Bewegungseinrichtung für die Klammer diese zum Eingriff mit der Aufhängeschlaufe zwischen den Trägern drückt, die freien Enden und der Schleifenteil der Aufhängeschlaufe sich U-förmig biegen, so daß dann, wenn die Aufhängeschlaufe an dem zusammengerafften Ende der Hülle durch die Klammer befestigt wird, sich die langgestreckten freien Enden radial auswärts von der Oberfläche der Hülle ringeln und somit vermeiden, daß die Ecken der freien Enden die Hülle berühren, Durch-hohren oder in anderer Weise beschädigen.
Die Aufhängeschlaufe kann aus einem deformierbaren flexiblen Material hergestellt werden, daß breiter als der Mittelschenkel der vorgeformten U-förmigen Klammer ist. Vorzugsweise arbeitet die Vorrichtung derart, daß das Band zunächst zu einer offenen
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Schlaufe mit zwei langgestreckten freien Enden vorgeformt und dann gebogen wird, so daß die freien Enden dann, wenn das Band benachbart einem Endteil einer zusammengerafften Hülle angeordnet wird, sich nach außen von dem gerafften Hüllenende an dem Punkt wegkrümmen, wo eine U-förmige Klammer befestigt werden kann. Die Schenkel der Klammer können automatisch in umfassenden Druckeingriff mit dem zusammengerafften Hüllenende und den freien Enden der Aufhängeschlaufe unter einer genügend hohen radial einwärts gerichteten Zusammendrückkraft deformiert werden, um einen dichten Verschluss zu bilden. Da die Breite des Bandes vorzugsweise breiter als die Innenseite des Mittelschenkels der Klammer ist, können die freien Enden des Bandes zwischen den Schenkeln der Klammer gekräuselt und dadurch das Band fest an dem gerafften Ende der Hülle mittels der Klammer verankert werden. Ferner kann die Vorrichtung derart ausgebildet werden, daß die langgestreckten freien Enden der Schlaufe sich radial auswärts von der Hüllenoberfläche wegkrümmen, so daß kein Einstechen oder ein anderes Beschädigen der Hülle stattfindet. Die weite offene Schlaufe des derart durch die erfindungsgemäße Vorrichtung gebildeten Verschlusses kann ohne weiteres auf Aufhängeeinrichtungen angeordnet werden, ist ohne weiteres an die Aufhängeeinrichtungen anpassbar, verteilt das Gewicht des Produktes auf das zusammengerafften Hüllenende, hält die Haltekraft über einen weiten Temperaturbereich bei und verhindert dann, wenn die Hüllen Nahrungsmittel wie Bologneser Wurst oder Salami oder dergleichen enthalten, ein Freigeben der gestopften Hülle während der Weiterverarbeitung.
Die Hüllen können beispielsweise schlauchförmige Nahrungsmittelhüllen sein, die aus Collagen, Zellulose, regenerierter Zellulose, faserverstärkter Zellulose, Polyvinylchlorid, Polypropylen, Polyäthylen, Polyvinylidenchlorid und dergleichen hergestellt sind. Diese dienen beispielsweise zur Aufnahme von Emulsionen aus rohem Fleisch, Fleischstücken, Gehacktem oder
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dergleichen. Die eingehüllten Nahrungsmittel können dann gefroren oder falls gewünscht durch Kochen und Rauchern weiter verarbeitet werden, so daß Salami- und Bologneser -Würste, gewürzter Hackbraten, Schinken oder dergleichen erhalten werden kann. Unter Hüllen werden erfindungsgemäß auch flexible Beutel verstanden, die aus Materialien wie Gewebe, Plastik, Netzwerk oder dergleichen oder aus zwei oder mehr dieser flexiblen Materialien hergestellt sind und die geeignet sind, zusammengerafft zu werden, um einen halsartigen Ansatz auszubilden, an dem eine bandartige Aufhängeschlaufe befestigt werden kann. Beispielsweise kann ein Artikel in einen Plastikbeutel verpackt und dann in einem Netz angeordnet werden, das an dem offenen Ende zusammengerafft werden kann, um einen langgestreckten Hals zu bilden, an dem die bandförmige Aufhängeschlaufe entsprechend der Erfindung befestigt werden kann.
Pas Material der Aufhängeschlaufe kann beispielsweise ein Metallband, ein Faserband, ein Plastikband aus Polyester, Polypropylen, Nylon oder dergleichen sein.
Das zur Herstellung der Klammer verwendete Material ist nicht kritisch, man kann Materialien wie Aluminium, Plastik, Stahl, Metallegierungen und dergleichen verwenden, vorausgesetzt, daß die Materialien geeignet sind, in der beschriebenen Heise verformt zu werden und entsprechend zu funktionieren. Ähnlich ist' auch der Querschnitt der verwendeten Klammern nicht kritisch, es können Klammern mit kreisförmigem, ovalem, U-förmigem, dreieckigem, quadratischem oder rechteckigem Querschnitt oder dergleichen ohne weiteres verwendet werden.
Vorzugsweise ist die Breite des Bandes zur Verwendung in der Vorrichtung breiter als die innere Länge des Querschenkels der Klammer, so daß dann, wenn die Schenkel der Klammer deformiert werden, um das Band und den zusaminengerafften Abschnitt einer
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Hülle zu umfassen, die Schenkel das Band in einen befestigenden verankernden Eingriff quetschen und zusammendrücken werden. Um ein genügendes Kräuseln des Bandes zwischen den Schenkeln der Klammer zu erzeugen, sollte die Breite des Bandes etwa 5 bis 25 % breiter als die innere Länge des Mittelschenkels der Klammer sein, wobei für die meisten Anwendungszwecke eine um etwa 1o % größere Breite genügt. Durch Einstellen des Grades des Kräuseins des Bandes innerhalb der Klammer kann die Aufhängeschlaufe gemäß der Erfindung Gewichte bis zu oder über 22,7 kg aufnehmen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Abbildungen näher erläutert.
Figur 1 zeigt schematisch und perspektivisch eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem zugeführten und durch die Vorrichtung geführten Streifen eines Bandes.
Figur 2 zeigt die Vorrichtung von Figur 1 bei der Bildung einer Aufhängeschlaufe.
Figur 3 zeigt die Vorrichtung von Figur 1 beim Zuführen einer Klammer.
Figur 4 zeigt die Vorrichtung von Figur 1 beim Zuführen der Aufhängeschlaufe und der Klammer zu einem zusammengerafften Endteil einer Hülle.
Figur 5 zeigt die Vorrichtung von Figur 1 beim Anbringen der Aufhängeschlaufe und der Klammer an dem Endteil einer Hülle.
Figur 6 zeigt auseinandergezogen die Abtrenneinrichtung der Vorrichtung von Figur 1.
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Figur 7 zeigt einen Schnitt durch eine zylindrische Führung und ein drehbares zylindrisches Messer von Figur 6.
Figuren 8 bis 12 zeigen eine Folge von verschiedenen Schritten zur Anbringung einer Aufhängeschlaufe.
In Figur 1 ist eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt, die eine Quelle 2 aufweist, von der ein halbfestes Band 4 abwickelbar ist, das zur Bildung einer Aufhängeschlaufe geeignet ist. Zunächst wird das vordere Ende des Bandes 4 vorwärts bewegt und zwischen einer Greifrolle 6 und einer Andrückrolle 8 angeordnet und in ein Drehmesser 46 geführt, woraufhin die Vorrichtung betriebsbereit ist. Die Betätigung und Nichtbetätigung eines Druckluftzylinders 1o durch bekannte Mittel (nicht dargestellt) bewegt dessen Kolbenstange 12 vorwärts bzw. rückwärts, die mit einer Gleitkurbel 14 gekoppelt ist, die die Gleitrolle um eine volle Umdrehung dreht. Das Drehen der Greifrolle 6 bewirkt, daß Band 4 durch eine öffnung 16 eines Führungsteils 18 (sh. Fig.6)' zugeführt wird, woraufhin das Band 4 auf einen Träger 2o bewegt wird, so daß der ungefähre Mittelpunkt oder ein nichtmittiger Teil des Bandes zwischen dem Ende des Bandes 4 und der öffnung 16 des Führungsteils 18 schlaufenbildenden Stiften 22, 24 gegenüber angeordnet ist. Unter dem langgestreckten Band 4 ist eine gestopfte Hülle 26 angeordnet, die ein ungefülltes zusammengerafftes Ende 8o innerhalb von schwenkbaren mit Vorsprüngen und Ausnehmungen versehenen Führungen 28, 3o aufweist, wie sie in Klammerverschlusseinrichtungen üblich sind, vgl. beispielsweise die Vorrichtung der US-PS 3 717 972.
Wie sich aus den Figuren 1 und 2 ergibt, wird dann, wenn das Band 4 um eine vorbestimmte Länge durch die Drehung der Greif-
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rolle 6 vorwärtsbewegt ist, ein Schlaufenstößel über einen pneumatischen Zylinder 34 betätigt, um das Band 4 zwischen den Stiften 22, 24 hindurch zu einer Schlaufe 36 zu verformen. Der Schlaufenstößel 32 wird dann zurückgezogen und läßt die Schlaufe 36, die auf Trägern 2o und 38 aufliegt, zurück, wobei der Träger 38 einen leicht gekrümmten Bereich 4o aufweist, um das Drehen der Schlaufe 36 zu erleichtern, wie nachfolgend beschrieben wird.
Wie in den Figuren 1 und 3 bis 6 gezeigt ist, wird nach dem Bilden der Schlaufe 36 ein Pneumatikzylinder 42 betätigt, der einen Hebel 44 bewegt, der seinerseits das Drehmesser 46 dreht, das koaxial um die Führung 18 angeordnet ist.
Wie aus den Figuren 6 und 7 ersichtlich, besitzt die zylindrische Führung 18, die fest auf einer Platte 48 durch eine Schraube 5o befestigt ist, einen keilförmigen Durchgang 16 zum Führen eines Bandes von einer öffnung 52 mit weitem Winkel zu einer öffnung 54 mit kleinem öffnungswinkel. Koaxial um die Führung 18 ist das Drehmesser 46 angeordnet, das zylindrisch ist und einen langgestreckten Schlitz 56 und einen Klingenschlitz 58 aufweist, der dazu dient, mit den öffnungen 52 bzw. 54 in der Führung 18 ausgerichtet zu werden. Von dem Drehmesser 46 erstreckt sich ein Gewindeteil 6o, das einen Schlitz 64 aufweist und innerhalb eines Auges 66 am Hebel 44 gleitet, wobei das Auge 66 eine Rippe 67 zum Gleiten innerhalb des Schlitzes 64 aufweist. Wenn daher das Drehmesser 46 über die Führung 18 und das Auge 66 über den Gewindeteil 6o geschoben ist, bewirkt eine Drehung des Auges 66 eine Drehung des Messers 46,wodurch ein Abschneiden durch die Klinge 68 und/oder 69, die von dem Schlitz 58 gebildet wird, an der öffnung 54 der Führung 18 bewirkt wird, wie in Figur 7 dargestellt ist, die einen Schnitt durch die Führung 18 und das Drehmesser 46 nach dem Zusammenbau zeigt. Zum Befestigen der
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Drehmessereinrichtung besitzt die Führung 18 einen Gewindeteil 7o, der sich durch und über den Gewindeteil 60 des Drehmessers 46 und durch das Auge 66 hindurch erstreckt. Eine Dichtungsscheibe 72 ist über den Gewindeteilen 60 und 7o angeordnet und sitzt auf dem Auge 66. Eine Mutter 74 ist mit dem Gewindeteil 60 verschraubt, gefolgt von einer Dichtungsscheibe 76 und einer Mutter 78, die mit dem Gewindeteil 7o verschraubt ist.
Die Betätigung des Pneumatikzylinders 42 bewegt den Hebel 44, der seinerseits das Drehmesser 46 dreht, wodurch das Band 4 an der öffnung 54 der Führung 18 abgetrennt wird. Über den Trägern 2o und 38 ist eine bekannte Klammerführung 82 mit einer Vielzahl von U-förmigen Klammern 84 angeordnet. Gegenüber dem Austrittsende der Klammerführung 82 ist ein Klammerstößel 86 mit einer Ausnehmung 88 zur Aufnahme einer Klammer angeordnet. Unter dem Klammerstößel 86 befindet sich eine schwenkbare hüllenzusammenraffende Klammerführung 28 und eine dazu passende ebenfalls schwenkbare hüllenzusammenraffende Klammerführung 3o, wobei die Klammerführung 3o eine untere Ausnehmung 9o aufweist, in der die Schenkel der Klammer 84 verformt werden können, um die bandförmige Aufhängeschlaufe 56 und den zusammengerafften Endteil der Hülle 80 gemäß Figur 5 zu umgreifen. Eine Nut 92, 94 ist in jeder der Klammerführungen 28 bzw. 3o zum Führen einer Klammer 84 um das zusammengeraffte Ende 80 der Hülle innerhalb der Klammerführung 28, 3o angeordnet.
Wie sich aus den Figuren 3 und 4 ergibt, wird nach dem Abtrennen der Aufhängeschlaufe 36 der Klammerstößel 86 durch einen Pneumatikzylinder (nicht gezeigt) nach unten bewegt, um eine Klammer 96 über die hochstehende bandförmige Aufhängeschlaufe 36 zu führen, worauf der Mittelschenkel 98 der Klammer 96 die Kanten I00 der Aufhängeschlaufe 36 berührt und die Aufhängeschlaufe 36 zwingt, sich auf dem gekrümmten Bereich 4o zu drehen. Wie in Figur 4 dargestellt ist, wird die Aufhängeschlaufe 3'6 in eine Stellung gedreht, in der sie im wesentli-
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chen parallel mit dem Mittelschenkel 98 der Klammer 96 ausgerichtet ist. Die Einheit aus Klammer und Schlaufe wird zwischen den Trägern 3o und 38 hindurchbewegt, wobei die Schlaufe 36 eine im wesentlichen U-förmige Gestalt annimmt, bevor sie benachbart dem zusammengerafften Ende 8o der Hülle angeordnet wird, vgl. Figuren 4 und 5. Die Schenkel 1o2 der Klammer 96 werden um den zusammengerafften Endteil 8o der Hülle 26 und die Aufhängeschlaufe 36 mit genügendem Druck gebogen, um die Aufhängeschlaufe 36 an dem zusammengerafften Endteil 8o zum wasserdichten Verschliessen desselben zu befestigen. Wenn der Klammerverschluss derart an dem Hüllenende 8o und der Schlaufe 36 befestigt und der Klammerstößel 86 zurückgezogen ist, kann die Vorrichtung zum Anbringen der nächsten Schlaufe verwendet werden. Zeitsteuerungen können verwendet werden, um aufeinanderfolgend die verschiedenen Teile der Vorrichtung zu betätigen.
Die Figuren 8 bis 12 zeigen schematisch die Herstellung der Aufhängeschlaufe und das Befestigen hiervon an dem zusammengerafften Endteil einer Hülle. Ein Streifen eines Bandes 3 wird in vorbestimmte Längen 5 geschnitten und zu Aufhängeschlaufen 7 verfdrmt, die langgestreckte freie Enden 9 und aufweisen. Bei Anordnung der Schlaufe 7 in aufrechter Stellung wird eine Klammer 13 über und um die Schlaufe 7 geführt, worauf sie die oberen Kanten 15 der Schlaufe 7 mit einer genügenden Kraft berührt, um die Schlaufe 7 in eine Position im wesentlichen parallel zum Mittelschenkel 17 der Klammer 13 zu drehen und dann die Schlaufe 7 weiter zwischen Führungen (nicht gezeigt) so zu krümmen, daß die Schlaufe 7 eine U-förmige Gestalt entsprechend Figur 11 annimmt. Danach wird die Klammer zusammen mit der Schlaufe zum zusammengerafften Ende 19 der gestopften Hülle 21 bewegt und die Schenkel 23, 25 der Klammer um die Schlaufe 7 und das geraffte Hüllenende 19 mit genügender Kraft gebogen, um die Schlaufe 7 an dem gerafften Hüllenende
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zu befestigen und einen wasserdichten Verschluss derselben zu bewirken.
Beispiel
Jede von mehreren Hüllen mit einem Durchmesser von 11,8 cm, die an einem Ende mit einer Klammer verschlossen waren, wurden mit einem Nahrungsmittelprodukt gestopft und dann mit einem Klammerverschluss und einer Aufhängeschlaufe durch die Vorrichtung von Figur 1 versehen. Die Aufhängeschlaufe aus hygienisch einwandfreiem flexiblem Plastikmaterial war 2o,3 cm lang und zu einer Schlaufe von etwa 6,4 cm Länge bei Abflachen vorgeformt und besaß freie Enden von etwa 2,86 cm bzw. 3,17 cm Länge. Die Vorrichtung verbog das Band entsprechend den Darstellungen und brachte eine U-förmige Drahtklammer an, um das vorgeformte Band an dem zusammengerafften Ende der Hülle zu befestigen. Jede der gestopften Hülle war 152 cm lang und wog etwa 13,6 kg und wurde an dem Schlaufenteil des Bandes ergriffen und auf einer Stange in einem Räucherhaus in dichter Anordnung aufgehängt, wo das Nahrungsmittelprodukt weiterverarbeitet wurde. Das weiterverarbeitete gestopfte Produkt wurde dann abgenommen und es ergaben sich keinerlei Schwierigkeiten bei der Behandlung vor, während oder nach der Weiterverarbeitung.
809815/0859
L e e r s e i t

Claims (4)

  1. 27A5387
    Patentansprüche
    / 1. /Vorrichtung zum Befestigen einer bandförmigen Aufhänge-
    V /schlaufe an einem zusammengerafften Endteil einer Hülle
    unter Verwendung einer im wesentlichen U-förmigen Klammer, gekennzeichnet durch
    a) Mittel zum kontinuierlichen und aufeinanderfolgenden Zuführen einer vorbestimmten Länge des Bandes von einem Vorrat,
    b) Mittel zum Bilden einer Schlaufe in jeder der vorbestimmten Längen des Bandes und zum Unterstützen jeder der so gebildeten Schlaufen in relativer Ausrichtung mit einem zusammengerafften Endteil einer Hülle,
    c) Mittel zum kontinuierlichen und aufeinanderfolgenden Zuführen einer im wesentlichen U-förmigen Klammer in relativer Ausrichtung mit der Schlaufe und dem zusammengerafften Endteil der Hülle, wobei die Klammer ein Paar von gegenüberliegenden Schenkeln und einen diese verbindenden Mittelschenkel aufweist, und
    d) Mittel zum Bewegen der Klammer über die Schlaufe und den zusammengerafften Endteil der Hülle und zum Verbiegen der Schenkel der Klammer um die Schlaufe und den zusammengerafften Endteil der Hülle zum Befestigen der bandförmigen Aufhängeschlaufe an dem zusammengerafften Ende der Hülle.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufe in aufrechter Position an ihren Seitenrändern unterstützt wird und daß die Mittel zum Liefern der Klammer die Klammer mit ihren Schenkeln parallel zur Breite der Schlaufe zuführen, so daß die Klammer die hochstehende Schlaufe berührt und derart drückt, daß diese sich in eine im wesentlichen parallele Stellung zum Mittelschenkel der Klammer dreht und dann die Schenkel der Klammer derart um-
    ORIGINAL INSPEGTED
    biegt, daß die Schlaufe und der zusammengeraffte Endteil der Hülle mit einer genügenden Kraft gekräuselt und die Schlaufe zwischen den Schenkeln der Klammer verankert wird, während gleichzeitig die Schlaufe an dem zusammengerafften Ende der Hülle befestigt wird.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Bilden einer Schlaufe eine Aufhängeschlaufe mit einem Schlaufensegment bilden, das in zwei freien Enden endet, wobei Mittel zum Tragen der Aufhängeschlaufe auf zwei mit Abstand zueinander angeordneten Trägern vorgesehen sind, so daß dann, wenn die Mittel zum Bewegen der Klammer die Klammer zu der Aufhängeschlaufe und dem zusammengerafften Endteil der Hülle bewegen, das Schlaufensegment und die freien Enden der Schlaufe in den Raum zwischen den beiden Trägern in eine im wesentlichen U-förmige Form gebogen werden, so daß dann, wenn die Schlaufe an dem zusammengerafften Endteil der Hülle befestigt wird, sich die freien Enden der Schlaufe radial auswärts von der Oberfläche der Hülle wegkrümmen.
  4. 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Bilden einer Schlaufe in einer vorbestimmten Länge eines Bandes aus einem von einem Zylinder betätigten Stößel bestehen, der zwischen zwei mit Abstand zueinander angeordneten Stiften ausfahrbar ist, so daß dann, wenn eine Länge des Bandes den Stiften gegenüberliegend in aufrechter Position angeordnet ist und der Stößel zwischen die Stifte bewegt wird, der Stößel das Band zwischen den Stiften hindurchdrückt, um die Schlaufe zu bilden.
    809816/0859
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